Abgabedatum: Lucien Baumgartner Andelfingerstr Ellikon an der Thur

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1 Universität Zürich, Philosophische Fakultät Seminar: Immanuel Frühjahrssemester 2014 Dozent: Prof. Dr. Sebastian Muders Das Problem der moralischen Motivation im Ersten Abschnitt von Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten und der Begriff Achtung fürs Gesetz als Lösungsansatz Abgabedatum: Lucien Baumgartner Andelfingerstr Ellikon an der Thur BA Studium: 2.Semester Matrikelnummer: Politikwissenschaften 120, Philosophie 30, Islamische Welt 30

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung...2 Teil I: Das Problem der moralischen Motivation...3 Moralische und weniger moralische Handlungen...3 Das Vernunftgesetz...4 Das Problem einer affektleeren Vernunft...6 Teil II: Achtung fürs Gesetz...7 Die Bedingungen an die moralische Motivation...7 Die Einführung des Achtungsbegriffes in Verbindung mit der Pflicht...8 Das Gesetz als Gegenstand der Achtung...9 Das principium executionis der Vernunft...11 Die Achtung als Modus des Gesetzes...12 Fazit...14 Bibliographie...15 Lucien Baumgartner 1

3 Einleitung Immanuel Kant ( ) geht in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMS, 1785) der Frage nach, was sittliches Handeln ausmacht. Dabei erschliesst er den Lesern sein wohl bekanntestes Konzept, den Kategorischen Imperativ. Sicherlich nicht ganz so prominent wie dieser ist das moralische Gefühl der Achtung, das nichtsdestotrotz einen moralphilosophischen Problempunkt thematisiert. Die Achtung ist Kants Lösungsansatz für das Problem der moralischen Motivation, bzw. warum wir überhaupt moralisch handeln. Die Begriffsklärung, die Kant in der GMS unternimmt, bleibt jedoch skizzenhaft und wird erst in späteren Schriften verstärkt behandelt (allem voran in der Kritik der praktischen Vernunft). Doch die zahlreichen Verweise und Erwähnungen des Begriffs, einschliesslich einer ausführlichen Anmerkung dazu, deuten darauf hin, dass die Achtung Kant schon in der GMS, seiner ersten rein moralphilosophischen Abhandlung beschäftigt hat. Mir erscheint es darum wichtig, das Problem der moralischen Motivation aufzuzeigen und die Ansätze, die Kant in der GMS zur Achtung entwickelt, für einmal dezidiert herauszuarbeiten. Dabei wird es in erster Linie darum gehen, eine Darstellung des Kontexts, in dem moralische Motivation überhaupt nötig ist, zu liefern. Ich werde darin zuerst einige Grundlagen klären, welche es ermöglichen, danach vertieft auf Konzepte wie das Vernunftgesetz, den guten Willen oder die Neigungen einzugehen. In diesen Auseinandersetzungen werde ich den Zusammenhang zwischen jenen Konzepten erläutern und auf eine Lücke aufmerksam machen, die sich aus dem scheinbaren Fehlen einer moralischen Motivation ergibt. In einem zweiten Teil werden die Lösungsansätze Kants diskutiert und zum Ende hin zu einer Synthese vereinigt. Dabei soll zentral auf die Achtung eingegangen werden, welche eigens als Lückenfüller für besagtes Problem eingeführt wird. Da der Begriff von Kant selbst nicht sehr stark konstruiert wor den ist, werde auch ich vermehrt versuchen, mit Stellen aus der GMS die Stellung und die Funktion des Vernunftgesetzes zu betonen. Die Stärkung des Vernunftgesetzes als zentrales Element der kantischen Ethik zulasten des Achtungsbegriffes dient dabei auch der Untermauerung des rationalistischen Ansatzes Kants. Es wurde auch darauf geachtet, dass im ersten Teil dieser Arbeit vermehrt Beispiele zur Illustration zum Zuge kommen. Das soll den Einstieg erleichtern und das Verständnis vereinfachen. Der zweite Teil ist dagegen deutlich technischer gehalten und es wird darin eher ein ganzheitliches theoretisches Verständnis angestrebt. Lucien Baumgartner 2

4 Teil I: Das Problem der moralischen Motivation Moralische und weniger moralische Handlungen Es ist unmöglich, sich mit der Motivation zu moralischen Handlungen auseinanderzusetzen, ohne im Vorfeld gewisse Grundlagen geklärt zu haben. Darunter fallen Fragen wie Was ist eine Handlung? oder Wodurch wird eine Handlung moralisch wertvoll?. Im Prozess der Grundlagenklärung soll ersichtlich werden, auf welchen metaphysischen Fundamenten Kants Moralphilosophie fusst und welches Problem sich, hinsichtlich der moralischen Motivation, daraus ergibt. Kant formuliert zwar in der GMS keine explizite Handlungstheorie, doch betont er schon im ersten Abschnitt drei Konzepte, die jegliche Handlung konstituieren. So gründet eine Handlung immer auf Prinzipien. Das impliziert aber zugleich, dass wir fähig sein müssen, nach Prinzipien zu handeln, wenn man wie Kant annimmt, dass wir moralische Handlungen vollziehen können. Darum ist für Kant der Begriff des Willens (bzw. des guten Willens) äusserst wichtig. Der Wille ist demnach nichts anderes als die Fähigkeit nach Prinzipien zu handeln. Auf das Tun selbst, das Mechanische der Handlung, geht Kant nicht näher ein, dafür umso mehr auf ihre Wirkung, bzw. ihren Zweck, worumwillen sie vollzogen wird. Dort, wo sich nach Kant nun der Wert einer Handlung entscheidet, ist das Prinzip, auf welchem die Handlung gründet. Wenn wir also über den moralischen Wert einer Handlung urteilen, müssen wir immer das ihr zugrunde liegende Prinzip beurteilen. Dabei müssen wir zwischen materiellen und formellen Prinzipien unterscheiden 1. Materielle Prinzipien begründen eine Handlung durch die Zwecke, die mit ihr erreicht werden sollen. Wenn ich also z.b. einer betagten Dame über die Strasse helfe, kann ich das damit begründen, dass ich mir davon ein kleines Entgelt erhoffe oder dass es mich einfach glücklich macht, ihr zu helfen. Formelle Prinzipien hingegen sind rein a priorisch: Die Handlung, die aufgrund eines solchen Prinzips ausgeführt wird, gründet also auf etwas, das vor der Handlung bereits schon vorhanden ist und nicht auf dem Ziel der Handlung. Das steht im Kontrast zum materiellen Prinzip, das zwingend a posteriori sein muss, da die Wirkung der Handlung, welche der Handlung nachgesetzt ist, den Beweggrund darstellt. Beim obigen Beispiel mit der alten Dame stehen wir vor der Wahl, entweder aufgrund eines erwarteten Entgelts zu handeln, für das wir gewisse Neigungen verspüren, wie z.b. Geldgier. Oder aber wir befinden, dass es einem guten Prinzip entspricht, wenn wir einer Dame über die Strasse helfen und handeln darum nach diesem Prinzip. Entweder wir wollen Geld oder wir wollen gut handeln. Doch welche Prinzipien resultieren nun in einer moralischen Handlung? Kants Antwort ist klar und deutlich: Nur diejenigen Handlungen, die auf dem formellen Prinzip des Wollens 2 gründen, sind von hohem moralischen Wert. Ein solches Prinzip ist ein Sittengesetz, bzw. eine allgemeingültige und notwendige Maxime, wie z.b. Alle sollen immer und überall die Wahrheit sagen oder um auf das Beispiel oben 1 Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (Stuttgart: Reclam, Philipp, jun. GmbH, Verlag, 2011), 400. (Es wird die Paganierung der Akademie-Ausgabe verwendet) 2 Ebd., 400. Lucien Baumgartner 3

5 zurückzugreifen: Alle sollen immer und und überall einer betagten Dame über die Strasse helfen. Handlungen sind nach Kant erst dann moralisch hochwertig, wenn sie jeweils auf einem formellen Prinzip beruhen 3. Solche Handlungen sind jedoch nicht absolut wertvoll, denn dies ist laut Kant nur der gute Wille, bzw. die Fähigkeit nach Vernunftprinzipien zu handeln. 4 Das lässt den Handlungen aus materiellen Prinzipien jedoch immer noch eine gewisse Bandbreite der Qualität, da sie nicht per se als schlecht eingestuft werden können. Sie haben zwar keinen moralischen Wert, können jedoch andere Formen von Güte aufweisen. Urteilen wir also über den moralischen Wert einer Handlung, müssen wir das ihr zugrunde liegende Prinzip betrachten. Ist dieses materiell, ist die Handlung nur bedingt und sicher weniger moralisch wertvoll als wenn es formell wäre. Damit ist jedoch nur die Wertehierarchie geklärt, in welcher wir Handlungen nach ihren jeweiligen Prinzipien einordnen können. Über das Gute, welches die Vernunftgesetze auszeichnet, sind wir uns jedoch immer noch im Unklaren. Als nächstes bleibt darum zu klären, was ein Vernunftgesetz ist und was das Gute in ihm ausmacht. Das Vernunftgesetz Kant identifiziert das gute Prinzip mit dem Sittengesetz oder Vernunftgesetz. Wir werden jedoch sehen, dass sich dieses Gesetz nur von der Form her von einer Maxime unterscheidet. Aus diesem Grund gehe ich zuerst auf die Maxime ein, um danach aufzuzeigen, inwiefern sie sich zu einem Gesetz umformulieren lässt. Eine Maxime ist nach Kant das subjektive Prinzip des Wollens 5, bzw. das, was den Willen einer Person subjektiv bestimmt. Maximen könnte man darum in der Form Ich will x äussern, was das Polen des Willens auf x ausdrückt. In diesem Ausdruck wird auch ersichtlich, was subjektive Willensbestimmung bedeutet: Es gibt ein Ich, also ein Subjekt, dessen Willen x intendiert. Nehmen wir nun an, wir stünden vor der Entscheidung, entweder zu lügen oder die Wahrheit zu sagen. Da wir gut erzogen wurden und uns immer gesagt wurde, Lügen sei schlecht, wollen wir die Wahrheit sagen. Wenn wir nun nach Kant moralisch handeln wollen, reicht es nicht, dass wir unser Wollen nur subjektiv formulieren und lediglich mittels Rückgriff auf unsere Erziehung oder die öffentliche Meinung, begründen können. Eine Handlung wird nur dann unbedingt gut sein, wenn sie nach einem objektiven Gesetz vollzogen wird. Folglich muss eine Person wollen können, dass seine subjektive Maxime zum allgemeinen Gesetz werde, welches allgemeingültig und notwendig ist 6. Wir müssen also wollen, dass alle immer nach diesem Gesetz handeln müssten. Die Form des Gesetzes ist somit die einer objektiven, allgemeingültigen und notwendigen Maxime, welche gewollt werden kann. Also ist der Inhalt des Gesetzes nichts anderes als jener derjenigen Maxime, wel che von der Vernunft als objektiv, allgemeingültig und notwendig erachtet wird. Was nun aber den Willen be - stimmt, nach diesem Gesetz zu handeln, ist nicht der Inhalt selbst, sondern nur seine Form. Wäre es möglich, 3 Vgl. ebd. 4 Vgl. ebd., Ebd., 401 (Anm.). 6 Vgl. ebd., 402. Lucien Baumgartner 4

6 dass man wollen könnte, die Maxime m Ich will die Wahrheit sagen sei ein allgemeines Gesetz, dann würde das entsprechende Gesetz g inhaltlich (Inhalt I) identisch mit m sein. Das Einzige, was ändern würde, ist, dass m in die Gesetzform f g überführt und dadurch zum Gesetz selbst würde. Die Formulierung des Gesetzes g aus Maxime m wäre demnach Ich will, dass Ich will die Wahrheit sagen allgemeingültig und notwendig ist oder: Alle sollen die Wahrheit sagen (wollen). Formalisiert liesse sich dieser Sachverhalt folgendermassen ausdrücken: (m g) ((g f g (m)) (I(m) I(g))) In der Gesetzform zeigt sich analog zur subjektiven Willensbestimmung, dass sie den Willen auf einer objektiven Ebene bestimmt. So wird durch das Gesetz nicht vordergründig das Subjekt angesprochen, sondern eine Gesamtheit von Wesen ( Alle ). Damit wird impliziert, dass alle (teil)ratio nalen Wesen in Ansehung dieses Gesetzes notwendigerweise genauso handeln müssten, weil ihre Vernunft es gebietet. Moralische Gesetze sind nämlich immer Vernunftgesetze, weil wir vernünftig über den moralischen Wert einer Handlung urteilen. Die Vernunft sieht nur dasjenige Prinzip als unbedingt gut an, das allgemeingültig und notwendig, also objektiv wollbar ist. Das Gute, welches das Vernunftgesetz ausmacht, ist also dessen Notwendigkeit und Universalität. Und genau dieses Gute erkennen wir mit unserer Vernunft, was dazu führt, dass alle Vernunftwesen zum gleichen Urteil über den absoluten Wert einer Handlung nach Gesetz g gelangen können und danach handeln können. Wie man an dieser Stelle noch einmal sieht, liegt der moralische Wert einer Handlung im Prinzip, nach dem sie beschlossen wird. Das Gesetz ist also der Wertträger und dabei gleichursprünglich mit dem guten Willen. Diese Gleichursprünglichkeit zeigt sich in den folgenden Überlegungen: 1) Die Maxime, welche zum Gesetz werden kann, bestimmt den Willen und ist dadurch von ihm abhängig, da sie den Willen braucht, um selbst zu sein: Der Ausdruck der Maxime ( Ich will x ) ist ohne den Willensbegriff nicht möglich, sie beinhaltet ihn immer. 2) Die Formulierung des Kategorischen Imperativs ist ihrerseits an den Willen gebunden, denn ich muss wollen können, dass meine Maxime allgemeingültig und notwendig sei. Damit ist der Wille eine notwendige Bedingung für das Aufstellen eines Gesetzes. 3) Der Wille ist nichts als die Fähigkeit, nach Prinzipien zu handeln. Das heisst, sein Sein ist eng an das der Prinzipien gebunden. Es gibt diese Fähigkeit nur, weil es Prinzipien gibt. Der gute Wille ist zwar allein durch das Wollen, d.i. an sich, gut 7, doch dieses Wollen ist nichts anderes als ein Bestimmtwerden durch Prinzipien, bzw. durch das formelle Prinzip qua Vernunftgesetz. Der gute Wille hat nur darum einen absoluten oder unbedingten Wert 8, weil er nur das gute Prinzip wollen kann. So ist dann auch das Gesetz das Prinzip des Wollens, was ihre Gleichursprünglichkeit auf den Punkt bringt, denn principium bedeutet nichts anderes als Ursprung. Wenn wir nun aber einen solchen guten Willen besitzen und dieser gleichursprünglich mit dem Sittengesetz 7 Ebd., Vgl. ebd. Lucien Baumgartner 5

7 ist, so liegt es nahe, dass wir immer nach diesem Sittengesetz handeln wollen würden. Doch wie das Leben so spielt, handeln wir wohl mehr aufgrund materieller Zwecke als aufgrund abstrakter Vernunftgesetze. Wieso das so ist und was für eine Rolle die Motivation dabei spielt, werde ich im nächsten Kapitel darlegen. Das Problem einer affektleeren Vernunft Eine moralisch hochwertige Handlung ist, wie wir gesehen haben, eine gesetzeskonforme Handlung. Für Kant ist eine Handlung nach dem Gesetz immer auch eine aus Pflicht und zwar darum, weil wir sinnlich-vernünftige Wesen sind 9. Denn als Solche können wir jeweils entweder aufgrund von Neigungen oder Vernunft handeln. Reine Vernunftwesen dagegen, in der Philosophie gemeinhin als Engel oder Gott bezeichnet, könnten hingegen lediglich rational handeln und wären somit immer in Einklang mit den a priorischen Vernunftprinzipien. Nach Kant sind jedoch nur diejenigen Handlungen moralisch hochwertig, die aus einem guten Willen resultieren. Ein solcher aber ist, gerade aufgrund seiner Unabhängigkeit von materiellen Triebfedern, unbedingt gut 10. Weil wir jedoch, wie erwähnt, nur teilrational sind und noch über einen sinnlich-emotionalen Anteil verfügen, werden Handlungen nach dem Gesetz für uns zur Pflicht. Wir mögen zwar dem Gesetz entgegengesetzte Neigungen haben, doch sollen wir von diesen abkehren und gesetzeskonform handeln. Sinnlich-rationale Wesen sind immer in einem Pflichtverhältnis zum Gesetz, welches sich als Kategorischer Imperativ äussert: [I]ch soll niemals anders verfahren als so, dass ich auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden. 11 Neigungen intendieren immer auf a posteriorische Prinzipien, bzw. Handlungszwecke. Nun kann es jedoch sein, dass wir eine Neigung verspüren, welche scheinbar in derselben Handlung resultiert, wie wenn wir aus Pflicht handelten. Kant führt dazu das Wohltätigkeitsbeispiel 12 an, in dem er einen Altruisten einem Misanthropen gegenüberstellt. Der Altruist hat eine natürliche Neigung, anderen zu helfen, während der Misanthrop die Menschen hasst und beide helfen nun einem Mitmenschen in Not. Nun argumentiert Kant, dass die Maxime desjenigen, der aus Nächstenliebe handelt, weniger sittlichen Gehalt hat als diejenige des Menschenhassers. Denn beim Menschenfreund ist die Handlung nur pflichtgemäss, während der Misanthrop ohne Neigung und rein aus Pflicht handelt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wieso der Misanthrop den - noch nach dem Gesetz Helfe deinem Nächsten in der Not handelt. Denn jegliche Handlung beruht unter anderem auf einem Willen, was impliziert, dass der Misanthrop entgegen seinem Hass die Maxime Ich will meinem nächsten in der Not helfen seiner Handlung zugrunde legt. Das Problem ist also folgendes: Wieso sollte ein teilrationales Wesen einem objektiven Gesetz subjektiv Folge leisten, in dem es dieses will, wenn es doch seinen Neigungen zuwiderläuft? Dieses Problem berührt die moralische Motivation hinter ei ner moralischen Handlung. Denn es widerspricht jeglicher intuitiver Logik etwas zu wollen, das dem neigungsorientierten Wollen widerspricht. Um also überhaupt aus Pflicht handeln zu können, bedarf es etwas, das uns 9 Vgl. ebd., Vgl. ebd., Ebd., Ebd., Lucien Baumgartner 6

8 subjektiv motiviert, dieses Sollen des Kategorischen Imperativ überhaupt zu wollen. Auch wenn man zu einem Urteil über den unbedingten Wert einer Handlung gelangt ist, heisst das noch lange nicht, dass man diese auch ausführen wird. Vernünftiges Urteilen (Dijudikation) mündet noch nicht in einer Handlung gemäss dieses Urteils. Mässigung in Affekten und Leidenschaften, Selbstbeherrschung und nüchterne Überlegung 13 machen laut Kant einen Grossteil des inneren Wertes einer Person aus, doch sind sie weder ohne Einschränkung gut 14, noch vermag eine affektleere Vernunft zu Handlungen zu motivieren. Allgemein ausgedrückt, kann man sich also die Frage stellen, wie überhaupt genuin moralisch hochwertige Handlungen möglich sind. Ausserdem ist nicht klar, wie ein moralisches Motiv affektiv und dennnoch von der Neigung verschieden sein soll. Im folgenden Teil der Arbeit wird es darum gehen, Kants Lösungsansätze für dieses Problem aufzuzeigen und zu erarbeiten, wie moralische Motivation auf uns wirkt. Teil II: Achtung fürs Gesetz Die Bedingungen an die moralische Motivation Eine Handlung ist dann gut, wenn sie gesetzeskonform ist, bzw. das Gesetz zum Prinzip hat. Das heisst im Hinblick auf den guten Willen, dass auch die subjektive Willensbestimmung, also die Motivation, moralisch sein und mit dem Gesetz in Verbindung stehen muss. Im Endeffekt muss [d]as Urteilen über das sittlich Richtige (Dijudikation) [...] in Übereinstimmung mit der emotionalen Seite des Menschen gebracht werden, wenn eine Exekution dieses als gut Erkannten möglich sein soll 15. So wird ersichtlich, dass Kant zwei Möglichkeiten hat, das Problem der moralischen Motivation zu lösen: Entweder er weitet den Wirkraum des Vernunftgesetzes auf die subjektive Ebene aus oder er führt einen neuen Begriff ein, der als Pendant zur Nei - gung fungiert. Egal welcher Lösungsansatz verfolgt wird, es gibt Bedingungen, die erfüllt werden müssen, soll es etwas motivierendes (movens) für moralische Handlungen geben. Erstens muss, freilich zugespitzt politisch ausgedrückt, die Vernunft Alleinherrscherin sein also zugleich Legislative (Gesetzesgebende), Judikative (Urteilende) und Exekutive (Ausführende),wenn eine Handlung moralisch sein soll. Gerade die zuletzt erwähnte Gewalt ist jedoch auch in der Hand der Neigungen. Das stellt Kant vor ein weiteres Problem: Das moralische movens steht in der Konkurrenz zu den Neigungen. Es müsste jedoch in Ansehung eines Sittengesetzes jeweils über die betreffende Neigung obsiegen, da ein solches immer notwendigerweise eine moralisch wertvolle Handlung gebietet. Zweitens muss das moralische movens das Gesetz zum Gegenstand haben, denn nur dadurch bleibt die Willensbestimmung insgesamt (subjektiv und objektiv) formell. Und erst durch das moralische movens wird das Gesetz auch auf beiden Ebenen bindend. Dieses movens muss also analog zur Neigung sein 16, was dessen af- 13 Ebd., Vgl. ebd. 15 Susanne Weiper, Triebfeder und höchstes Gut: Untersuchungen zum Problem der sittlichen Motivation bei Kant, Schopenhauer und Scheler (Würzburg: Königshausen u. Neumann, 2000), Vgl. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 401. Lucien Baumgartner 7

9 fektive Struktur und die Intentionalität betrifft. Sowohl Neigung als auch das moralische Pendant sind nichts als subjektive Übermittler eines objektiv willensbestimmenden Prinzips, wobei sich die Neigung auf materielle und das moralische movens auf formelle Prinzipien richtet. Im nächsten Kapitel werde ich darauf eingehen, in welchem Kontext Kant den Achtungsbegriff einführt und warum es eines solchen neuen Begriffes bedarf. Die Einführung des Achtungsbegriffes in Verbindung mit der Pflicht Kant führt nun zwar im Hinblick auf die Pflicht den Achtungsbegriff ein, doch bedeutet das nicht, dass er den anderen Lösungsansatz (das Gesetz ist objektiv und subjektiv willensbestimmend) fallen lässt. Vielmehr erscheint die Achtung bei genauer Analyse ein theoretischer Kniff zu sein, der in einer Synthese der beiden Lösungsansätze mündet, worauf jedoch an späterer Stelle eingegangen wird. Die erste Erwähnung der Achtung findet sich im Dritten Satz zur Pflicht : Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz. 17 In dieser Definition wird der Begriff Achtung als erklärende Variable für die zu erklärende Variable Pflicht verwendet, ohne dass die Achtung im Vorfeld thematisiert worden wäre. Darum soll als nächstes ein genauer Blick auf die Pflicht als Ausdruck der Binde kraft des Gesetzes geworfen werden. Moralische Urteile, allen voran in Gesetzesform, sind immer bindend. Korsgaard sieht in dieser Bindekraft des Gesetzes qua Grund neben dem dadurch entstehenden Pflichtcharakter noch ein motivierendes Moment: Moral reasons motivate because they are perceived as binding. 18 Die Notwendigkeit, die eine moralische Handlung nach Gesetzen mit sich bringt, spielt dabei eine wichtige Rolle. Man erinnere sich an den dritten Satz zur Pflicht, wo die Pflicht als Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz charakterisiert wird. Erkennt man nun ein Gesetz der Vernunft, so erkennt man gleichzeitig seine eigene Pflicht (als Vernunftwesen) danach zu handeln. Diese Pflicht muss jedoch stark von einem Zwang unterschieden werden. Zwang wäre gleichbedeu tend mit einem unausweichlichen Druck von aussen, der einem keine Wahl lässt, anders zu handeln. Pflicht dagegen ist Ausdruck der Einsicht, wonach der gute Wille zwar (hypothetisch) immer noch die Wahl anders zu handeln hat, jedoch (faktisch) nicht anders kann, als nach dem vorgestellten Gesetz zu handeln. Er kann nicht anders, weil ein guter Wille per definitionem immer nach dem Vernunftgesetz handeln muss, es gehört quasi zu seinem Wesen oder seiner Essenz, dies zu tun. Die angesprochene Notwendigkeit einer Handlung nach dem Gesetz ist also die Wesensnotwendigkeit eines guten Willens. Weil nun das Gesetz mit dem Prinzip des Wollens übereinstimmt, welches zum Wesen eines guten Willens gehört, sind moralische Gründe bindend und motivierend zugleich 19. Damit ein guter Wille überhaupt erst gut sein kann, muss er seinem Wesen nach zu gutem Handeln (im Sinne von in Übereinstim- 17 Ebd., [400]. 18 C. M. Korsgaard in: Paul Guyer, Kant s Groundwork of the Metaphysics of Morals: Critical Essays, Auflage: New. (Lanham: Rowman & Littlefield Publishers, Inc., 1997), Ebd. Lucien Baumgartner 8

10 mung mit dem Gesetz ) bestimmt sein. Ein solches Müssen dürfte demnach auch psychologistisch mit Selbstverwirklichung des guten Willens übersetzt werden. Wenn wir nun aber nach einem Vernunftgesetz handeln, so würden wir kaum auf die Idee kommen, unser Verhalten mit Rekurs auf die Wesensnotwendigkeit eines guten Willens zu begründen. Viel plausibler wäre es, den Obligationscharakter der Handlung mit einem Gefühl zu erklären: We say that we feel obligated, or are under an obligation, to express our sense that the claims of morality are claims on us. 20 Wir fühlen also die Notwendigkeit einer Handlung nach dem Gesetz, die sich uns sinnlich-rationalen Wesen als Pflicht präsentiert. Das heisst wiederum, dass ein moralisches movens immer über die Neigungen obsiegt, weil es das fehlende Glied zur Erfüllung der Wesensnotwendigkeit des guten Willens darstellt. Denn erst wenn der Wille auch subjektiv notwendigerweise bestimmt wird, die gesetzeskonforme Handlung zu wollen, kann es so etwas wie einen guten Willen überhaupt geben. Ohne die Achtung wäre der gute Wille nur bei rein rationalen Wesen vorhanden, weil diese immer nach Gesetzen handeln. Am Punkt, an dem Kant auf den Pflichtcharakter moralischer Handlungen aufmerksam macht, bleibt ihm darum nichts anderes übrig, als ein nicht-empirisches, vernunftgewirktes Gefühl anzunehmen, um das moralische Gesetz und die emotionale Seite des Menschen in Verbindung zu bringen 21. Die Achtung füllt also eine Motivationslücke 22 zwischen Dijudikation und Exekution. Die Achtung ist nur bei sinnlich-rationalen Wesen vorhanden, weil wir etwas brauchen, das unseren Neigungen entgegenwirkt und die Notwendigkeit moralischer Handlungen subjektiv sicherstellt. Die Achtung stellt also eine moralische Stabilität 23 her. Obwohl die Achtung über die Neigungen obsiegt, sobald ein Vernunftgesetz erkannt wird, hat sie mehr mit der sinnlichen Affektion gemeinsam, als man denken könnte. Um diese Analogien soll es im nächsten Kapitel gehen. Das Gesetz als Gegenstand der Achtung Auch wenn die Achtung keinen materiellen Gegenstand haben kann, da sie sonst eine Neigung wäre, so bedarf sie dennoch (analog zur Neigung) eines Gegenstandes. Dieser Umstand wird von Köhl anhand einer semantischen Analyse des Begriffs Achtung für das Gesetz erläutert: Die interne Relation zwischen einem Gefühl [hier: Achtung] und einem Moralprinzip ist eine semantische Beziehung zwischen dem propositionalen Gehalt des Gefühls und dem Prinzip. 24 Das für, welches propositional die Haltung der Achtung gegenüber dem Gesetz ausdrückt, zeigt an, dass die Achtung intentional auf dieses Gesetz gerichtet [ist] Ebd. 21 Vgl. Susanne Weiper, Triebfeder und höchstes Gut: Untersuchungen zum Problem der sittlichen Motivation bei Kant, Schopenhauer und Scheler (Würzburg: Königshausen u. Neumann, o. J.), Steffi Schadow, Achtung für das Gesetz: Moral und Motivation bei Kant (Berlin ; Boston: De Gruyter, 2012), Dieter Schönecker und Allen W. Wood, Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten : Ein einführender Kommentar, Auflage: 4., durchges. u. bibliographisch aktual. Aufl. (Paderborn; München; Wien; Zürich: UTB, 2011), Fink-Eitel und Lohmann, Zur Philosophie der Gefühle, Ebd. Lucien Baumgartner 9

11 Doch warum ist die Achtung gerade auf das Gesetz gerichtet und nicht vielmehr auf eine beliebige Maxime? Das hat einerseits damit zu tun, dass das Gesetz ein Grund für eine Handlung ist 26 und andererseits mit dem Wert des Gesetzes, welcher eng an den absoluten moralischen Wert des guten Willens gebunden ist. Wir haben im ersten Teil der Arbeit gesehen, dass die Form des Gesetzes die eigentliche Wertträgerin einer moralisch Handlung ist. Laut Kant richtet sich die Achtung nun auf eben diesen Wert: Für diese [die Gesetzesform] aber zwingt mir die Vernunft unmittelbare Achtung ab, von der ich zwar jetzt noch nicht einsehe, worauf sie sich gründe [...], wenigstens aber soviel verstehe: dass es eine Schätzung des Wertes sei, welcher allen Wert dessen, was durch Neigung angepriesen wird, weit überwiegt [...] 27 Achtung ist demnach ein Wertfühlen 28 und richtet sich intentional auf die an sich seienden Werte 29. Folglich erweist sich einzig die forma legis als achtungswürdig aufgrund ihres moralischen Wertes. Dadurch kann [d]ie sittliche Handlung [...] dementsprechend als diejenige bestimmt [werden], an der Werte zur Erscheinung kommen. 30 Also kann von einer Handlung, deren Motiv die Achtung ist, auf den höchsten moralischen Wert geschlossen werden, der ihr darum zuteil wird, weil sie gesetzeskonform ist 31. Umgekehrt kann natürlich auch, wenn die Begründung einer Handlung das Gesetz ist, auf das Motiv der Achtung geschlossen werden, weil diese Konzepte untrennbar verbunden sind. Diese Untrennbarkeit vom formellen Prinzip ist nicht nur eine Eigenheit der Achtung. Ob nun Neigung oder Achtung das movens ist generell immer auf den Grund einer Handlung gerichtet. Handlungszwecke fallen darum genauso wie Vernunftgesetze unter den Begriff der Beweggründe. Was genau damit gemeint ist, kann man sich anhand der kategorialen Unterscheidung normativer und motivierender Gründe vergegenwärtigen: Normative Gründe sind [...] rechtfertigende Gründe, weil sie diejenigen Gründe sind, die aus der Perspektive jeder rationalen Person als 'gute Gründe' angesehen werden. 32 Motivierende Gründe [...] sind hingegen Gründe, aus denen sich jemand bewegen lässt. 33 Erstere haben als objektiven Charakter, während die letzteren über einen subjektiven verfügen. Wenn man nun von jemandem gefragt wird, warum man der alten betagten Dame über die Strasse geholfen hat, so kann man sich mit dem Rekurs auf das Moralgesetz rechtfertigen. Zugleich hat man aus Achtung heraus gehandelt, was demnach das Motiv der Handlung wäre. Das exklusive Intendieren der Achtung auf das Gesetz hängt auch damit zusammen, dass die Achtung eigentlich das subjektive Prinzip des Wollens ist. Dieses Prinzip ist eng verbunden mit dem Erkennen des Verstandesgesetzes, wie ich im nächsten Kapitel darlegen werde. 26 Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Ebd., Weiper, Triebfeder und höchstes Gut, Ebd. 30 Ebd. 31 Vgl. Schönecker und Wood, Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Steffi Schadow, Achtung für das Gesetz: Moral und Motivation bei Kant (Berlin ; Boston: De Gruyter, 2012), Ebd., 47. Lucien Baumgartner 10

12 Das principium executionis der Vernunft Als subjektives Motiv ist die Achtung ein Exekutionsprinzip (principium executionis) 34 und hat damit eine affektive Struktur, welche uns als Subjekte anspricht, eine bestimmte moralische Handlung zu wollen. In der GMS spricht Kant deshalb von der Achtung als das durch einen Vernunftbegriff selbstgewirktes Gefühl 35, kurz: ein moralisches Gefühl. Dieses Gefühl ist, wie oben dargelegt, auf das Gesetz gerichtet. Das Gesetz als rechtfertigender Grund mag selbst noch nicht zu motivieren, sondern muss erst durch die Achtung «affektiv» besetzt 36 werden. Somit könnte man den Achtungsbegriff auf einen uns affizierenden Teil der Gesetzesform reduzieren. Diese Reduzierung wird durch Kant gestützt, indem er die Achtung als sociativ zum Erkennen des Gesetzes gehörend verortet: Was ich unmittelbar als Gesetz für mich erkenne, erkenne ich mit Achtung, welche bloss das Bewusstsein der Unterordnung meines Willens ohne Vermittelung anderer Einflüsse auf meinen Sinn bedeutet. Die unmittelbare Bestimmung des Willens durch das Gesetz und das Bewusstsein derselben [der Bestimmung] heisst Achtung, so dass diese [die Achtung] als Wirkung des Gesetzes aufs Subjekt und nicht als Ursache desselben [des Gesetzes] angesehen wird. 37 Das Erkennen eines bindenden moralischen Gesetzes erweckt also das Gefühl der Achtung. Dieses Gefühl löst seinerseits impulsiv im Zusammenwirken mit der Vernunft eine moralische Handlung aus, indem der Wille zu ebenjener gesetzeskonformen Handlung motiviert wird. Folglich hätten wir folgende kausale Verkettung von Ursachen und Wirkungen 38 : Erkenntnis des Gesetzes Achtungsgefühl Willensbestimmung/Handlungsauslösung Dadurch verkommt jegliches Wollen zu einem kausalen Ereignis 39, was man jedoch nicht allzu mechanistisch verstehen darf. Denn auch wenn ein kausaler Mechanismus vorhanden ist, bleibt die Vernunft stets autonom, denn es handelt sich nicht um eine von aussen induzierte Kausalität, sondern um eine a priorische: Die praktische Vernunft ist laut Kant selbstgesetzgebend, weil sie es ist, welche eine Maxime zum Gesetz umformulieren kann. Zugleich ist sie auch diejenige, die einen an sich selbst guten Willen hervorzubringen vermag 40. Denn sobald der Wille durch das Gesetz der Vernunft bestimmt wird, so wird er durch sein eigenes Prinzip bestimmt. Die Achtung als vernunftgewirktes Gefühl ist dabei nichts anderes als unsere subjektive Reaktion 34 Hinrich Fink-Eitel und Georg Lohmann, Zur Philosophie der Gefühle: Herausgegeben von Hinrich Fink-Eitel und Georg Lohmann, Auflage: 3 (Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 1993), Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Hinrich Fink-Eitel und Georg Lohmann, Zur Philosophie der Gefühle: Herausgegeben von Hinrich Fink-Eitel und Georg Lohmann, Auflage: 3 (Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 1993), Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 401 (Anm.). 38 Vgl. Herbert J. Paton, Der Kategorische Imperativ: Eine Untersuchung Über Kants Moralphilosophie (De Gruyter, 1962), Ebd. 40 Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 396. Lucien Baumgartner 11

13 auf die objektive Willensbestimmung 41. Und nur weil wir subjektiv Achtung empfinden, sind jene Handlungsalternativen, welche nicht gesetzeskonform sind, faktisch nicht möglich für ihn. Denn ein guter Wille wird notwendigerweise immer diejenige Handlung wollen, welche nach seinem eigenen Prinzip (dem Vernunftgesetz) beschlossen wird, wobei der Wille dabei dennoch frei ist. Denn die Freiheit liegt nicht in der Wahl, sondern in der Selbstgesetzgebung der Vernunft (Autonomie), und sie wird auf den Willen übertragen, sobald er nach dieser Gesetzgebung handelt. So fügt sich alles zu einem fertigen Puzzle: Indem der Wille dasjenige Gesetz notwendigerweise wollen muss, das autonom beschlossen wurde, wird er selbst frei. Nehmen wir zur Illustration nochmals den Misanthropen aus dem Wohltätigkeitsbeispiel Kants zur Hand. Dieser steht vor der Entscheidung, entweder einem Mitmenschen in Not zu helfen oder eben nicht. Sein Menschenhass intendiert dabei auf das Leid, das er diesem Menschen zufügen würde, würde er eine Hilfestellung unterlassen. Zugleich erkennt jedoch seine Vernunft, dass die Maxime Ich will Mitmenschen in Not helfen allgemeingültig und notwendig ist. Nun gebietet der Kategorische Imperativ, dass ein jegliches Vernunftwesen nach einer Maxime handeln muss, welche ebenjene Gesetzescharakteristika aufweist. Sobald der Misanthrop dieses Vernunftgesetz erkennt, verspürt er für dieses Achtung, weil er sozusagen intuitiv spürt, dass dieses Gesetz gut ist. In Ansehung dieses Wertes zwingt uns die Achtung dazu, auch als Subjekt nach dem Gesetz zu handeln. Reine Vernunftwesen würden an dieser Stelle genuin moralisch handeln, weil sie aufgrund ihrer uneingeschränkten Rationalität immer sittlich handeln. Doch auch der Misanthrop als teilrationales Wesen muss gute Handlungen wollen, weil ihm seine eingeschränkte Rationalität dies gebietet. Das Vernunftgesetz ist darum auch nur für sinnlich-rationale Wesen ein Gebot, weil bei reinen Rationalisten das gute Handeln zum Wesen gehört. Da jedoch auch reine Vernunftwesen Subjekte sind und als solche individuell motiviert werden müssen, fragt sich, ob die moralische Motivation nicht dem Gesetz inhärent ist. Diese These nimmt noch einmal den zweiten Lösungsansatz auf, nach dem das Gesetz auch subjektiv wirksam werden könnte. Die Achtung als Modus des Gesetzes Nimmt man an, reine Rationalisten seien auch Subjekte, muss ihre objektive Willensbestimmung mit der subjektiven identisch sein. Denn sie bedürfen keines Gefühls, das der Neigung Abbruch tut, da sie gar keine Neigungen haben. Demnach wäre die Achtung lediglich als Modus zu interpretieren, in welchem sich das Gesetz dem sinnlich-rationalen Subjekt zu erkennen gibt 42. Die Achtung selbst hätte dabei keinen eigenen moralischen Wert, sondern würde einzig den Wert des Gesetzes widerspiegeln 43. So gesehen bräuchte Kant die Achtung nur als gefühlstechnischen Ausdruck dafür, dass wir den objektiven Wert des Gesetzes und des guten Willens in uns erleben vgl. Wood, Kant s Ethical Thought, Auflage: First Edition (Cambridge ; New York: Cambridge University Press, 2008), vgl. Schadow, Achtung für das Gesetz, vgl. Weiper, Triebfeder und höchstes Gut, 295. und Schönecker und Wood, Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Wood, Kant s Ethical Thought, 46. Lucien Baumgartner 12

14 Wir erkennen, dass wir nach dem Gesetz zu handeln haben und dies als teilrationale Wesen auch wollen. Dieser Umstand äussert sich im Achtungsgefühl, das uns subjektiv an die Gesetzesform bindet. Die Vernunft sichert sich also sozusagen selbst ab, dass jegliches Wesen, das ihrer mächtig ist, ihr auch notwendigerweise folgt. Bei Engeln oder Gott (reine Vernunftwesen) ist diese Absicherung jedoch obsolet, da sie ihrem Wesen nach immer moralisch handeln. Erkennen solche Wesen ein Vernunftgesetz, ist das für sie, als würde ein vom Baum fallender Apfel das Gesetz der Schwerkraft erkennen. Ein solcher Apfel fällt schon und bedarf nicht noch einer Erläuterung, warum er fallen soll das Fallgesetz ist nur ein explizit Machen eines Gesetzes, das jeglicher Handlung schon immer zugrunde liegt. Genauso werden Engel niemals gut handeln sollen, weil sie das schon wesensnotwendig wollen. Die Gesetzesform als Nukleus der kantischen Ethik wäre demnach notwendige und hinreichende Bedingung für moralisch hochwertiges Handeln, da in ihr auch der gute Wille mit eingeschlossen ist. Denn das Gesetz allein reicht schon aus, um objektiv und subjektiv gut handeln zu wollen. Menschen erkennen dabei das Gesetz mit Achtung, weil es ohne sie nichts affektives gäbe, das mit den Neigungen konkurrieren könnte und die Vernunft sie nicht zu motivieren vermögen würde. Engel bedürften dieses Modus nicht, sondern würden das Gesetz vielleicht im Modus des Naturgesetzes erkennen. Was Kant damit schafft, bringt R. Brandt auf den Punkt: [E]in sich selbst durch die Gesetzesform regulierendes und energetisch sich selbst durch das Achtungsgefühl motivierendes Willenssystem [...] 45. Die Vernunft ist also letztendlich ein auto-mobile 46, weil sie sich durch die Gesetzesform selbst das Prinzip gibt, wonach zu handeln ist und sich selbst durch die Achtung, bzw. das Gesetz motiviert. Damit wäre das Gesetz letztendlich rechtfertigender und motivierender Grund. Das Vernunftgesetz hätte damit die Potenz, objektiv genauso wie subjektiv notwendig für alle Wesen zu sein. Das würde wiederum die rationalistische Seite der kantischen Ethik stärken und erscheint darum als bester Lösungsansatz für das Problem der moralischen Motivation. 45 R. Brandt in: Heiner F. Klemme, Manfred Kühn, und Dieter Schönecker, Moralische Motivation: Kant und die Alternativen, Auflage: 1., Aufl. (Hamburg: Meiner, F, 2006), Ebd. Lucien Baumgartner 13

15 Fazit Rückblicken lassen sich die beiden Teile der Arbeit folgendermassen zusammenfassen: Der moralische Wert einer Handlung beruht auf dem Prinzip, nach der sie beschlossen wird. Formelle Prinzipien, sog. Vernunftgesetze haben dabei einen höheren moralischen Wert als a posteriorische Handlungszuwecke. Das Gute, welches das Gesetz auszeichnet, ist einerseits gekoppelt an dessen allgemeingültige und notwendige Form und anderseits auf seine Gleichursprünglichkeit mit dem guten Willen zurückzuführen. Diese Gleichursprünglichkeit ist jedoch ihrerseits die Quelle eines Problem, welches die moralische Motivation betrifft. Denn sie ist Ausdruck dafür, dass sich das Vernunftgesetz und der gute Wille gegenseitig bedingen, wodurch es zur Pflicht wird für teilrationale Wesen, moralisch zu handeln. Denn dadurch, dass der gute Wille nur nach Vernunftprinzipien handeln kann und diese wiederum erst durch den Willen gebildet werden können, entsteht ebenjene Notwendigkeit einer Handlung nach dem Gesetz äussert. Als Notwendigkeit versteht Kant die unbedingte Willensbestimmung durch das Vernunftgesetz und zwar auf objektiver sowie subjektiver Ebene. Doch laut Kant vermag das Vernunftgesetz prima facie lediglich objektiv zu binden, weil es selbst einen objektiven (im Sinne von allgemeingültigen) Charakter hat. Darum stellt sich die Frage, inwiefern moralisch wertvolle Handlungen, die per definitionem auf dem Vernunftgesetz gründen, subjektiv möglich sein sollen. Denn ein sinnlich-rationales Subjekt, welches von Neigungen affiziert werden kann, bedarf eines strukturgleichen movens, welches jedoch explizit auf das Vernunftgesetz gerichtet ist und nicht auf materielle Handlungsprinzipien. Aus diesem Grund führt Kant den Begriff der Achtung fürs Gesetz ein, welches alsdann als moralisches Motivationsmoment dient. Dieses moralische Gefühlt teilt den affektiven Charakter der Neigungen, da es mit diesen konkurrieren muss. Es ist jedoch notwendigerweise mit dem Vernunftgesetz verbunden und intendiert dieses. Erst durch die Achtung ist eine vernunftgewirkte subjektive Willensbestimmung nach dem Gesetz möglich. Diese wird dadurch erwirkt, dass wir, sobald wir das Gesetz erkennen, Achtung empfinden und nichts anders können, als unseren guten Willen durch dieses Gesetz subjektiv mittels Achtung zu bestimmen. Die Achtung komplementiert den Pflichtcharakter moralischer Handlungen, da die Gesetzeskonformität durch sie nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv notwendigerweise erfolgt. Es ist auch diese kategorische Notwendigkeit, welche dafür sogt, dass wir einem Gesetz folge leisten und unseren Neigungen zuwiderhandeln oder zumindest als movens ausschliessen. Aufgrund der Schwäche des Konzepts, kann die Achtung jedoch auch als rein theoretischer Kniff interpretiert werden, der auf die Stärkung der Position des Vernunftgesetz innerhalb der kantischen Ethik abzielt. Bei genauem hinschauen, sieht man, dass Kant die Achtung als begleitend zum Erkennen des Gesetzes bestimmt. Das legt nahe, dass die Achtung lediglich als Modus des Gesetzes gedacht werden kann, und zwar als den Modus, in welchem das Gesetz sich teilrationalen Wesen offenbart. Dadurch wird das Gewicht der moralischen Motivation auf das Rationale gelegt, was meiner Meinung ganz im Sinne Kants ist. Lucien Baumgartner 14

16 Bibliographie Fink-Eitel, Hinrich, und Georg Lohmann. Zur Philosophie der Gefühle: Herausgegeben von Hinrich Fink- Eitel und Georg Lohmann. Auflage: 3. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, Guyer, Paul. Kant s Groundwork of the Metaphysics of Morals: Critical Essays. Auflage: New. Lanham: Rowman & Littlefield Publishers, Inc., Kant, Immanuel. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Stuttgart: Reclam, Philipp, jun. GmbH, Verlag, Klemme, Heiner F., Manfred Kühn, und Dieter Schönecker. Moralische Motivation: Kant und die Alternativen. Auflage: 1., Aufl. Hamburg: Meiner, F, Paton, Herbert J. Der Kategorische Imperativ: Eine Untersuchung Über Kants Moralphilosophie. De Gruyter, Schadow, Steffi. Achtung für das Gesetz: Moral und Motivation bei Kant. Berlin ; Boston: De Gruyter, Schönecker, Dieter, und Allen W. Wood. Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten : Ein einführender Kommentar. Auflage: 4., durchges. u. bibliographisch aktual. Aufl. Paderborn; München; Wien; Zürich: UTB, Weiper, Susanne. Triebfeder und höchstes Gut: Untersuchungen zum Problem der sittlichen Motivation bei Kant, Schopenhauer und Scheler. Würzburg: Königshausen u. Neumann, Wood. Kant s Ethical Thought. Auflage: First Edition. Cambridge ; New York: Cambridge University Press, Lucien Baumgartner 15

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