MITTEILUNGSBLATT DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN RICHTERVERBANDES. Besoldungskampf erfolgreich!

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1 info 2/2013 SCHLESWIG- HOLSTEINISCHER verband der richterinnen und richter, staatsanwältinnen und staatsanwälte MITTEILUNGSBLATT DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN ES Besoldungskampf erfolgreich! ERV und eakte am Horizont 50 Jahre Auschwitz-Prozess Grundsatzprogramm des Deutschen Richterbundes 1

2 Inhaltsverzeichnis Der Besoldungskampf in Zahlen und hat es sich gelohnt Dr. Fahl 4 ERV und eakte am Horizont Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Koll 6 Elektronischer Rechtsverkehr und eakte Dr. Trares-Wrobel 9 50 Jahre Auschwitz-Prozess Der Auschwitz-Prozess Sonderzuständigkeit für das ganze Leben HeMi 14 Ausgewählte Medien zum Frankfurter Auschwitz-Prozess ( ) HeMi 24 Neues aus der Justiz Pebb y 2014 Dr. Thomsen 26 Gesundheitsmanagement Knoblich 28 Heute schon gelobt? Mardorf 30 Wahre Worte des OLG Schleswig 32 Fortbildungsreisende und Gespenster RiStA 5/ Neues aus dem Verband und Vereinen Grundsatzprogramm des Deutschen Richterbundes Dr. Kellermann 35 Zehn-Punkte-Papier zur Stärkung des Rechtstaats DRB 36 Peter Fölsch zum DRB-Präsidiumsmitglied gewählt 40 Schleswig-Holsteinischer Richterverband schafft eigenen Besoldungsvorstand 41 Präsidiumssitzung im Lübeck am 13. September Otten 42 Von Palästen, Fahrstühlen und Pferdefuhrwerken Rust 43 Bildungsurlaub Rumänien 2013 Paul 46 Europäisches Arbeitsrecht und internationale Kunst Möllenkamp 48 Für Sie Gelesen Mardorf / Evers-Vosgerau 50 Holsteiner Landrecht Feicke 55 2

3 Liebe Leserinnen und Leser, editorial der Plan Teile und Herrsche der Landesregierung in Sachen Besoldung ist nicht aufgegangen. Weder haben sich Tarifangestellte von den Beamten oder aber der einfache, mittlere und gehobene Dienst vom höheren Dienst abkoppeln lassen. Gemeinsam haben wir den Besoldungskampf gewonnen. Und dass es dabei für jeden Einzelnen nicht nur um Peanuts geht, macht der Artikel von Dr. Holger Fahl deutlich. Weitgehend unbemerkt von der gerichtlichen Praxis wurde im Bundestag das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verabschiedet und im Gesetzblatt verbündet. Schneller, als alle sich das vorstellen können, steht damit der verbindliche elektronische Rechtsverkehr am Horizont. Was dies Gesetz für Änderungen bringt und was es für den richterlichen Arbeitstag im Bezug auf eakte bedeutet, lesen sie in den Artikel von Marion Koll und Nils Trares-Wrobel. Der Ausschwitz-Prozess gehört sicherlich zu den bedeutendsten Prozessen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Er begann vor 50 Jahre her. Zeit einen Verfahrensbeteiligten zu Wort kommen zulassen. All dieses und was noch im Land geschehen ist, lesen Sie in der neuen Info. Bei der Lektüre wünsche ich ihnen viel Spaß Ihr Dominik Mardorf 3

4 Der Besoldungskampf in Zahlen Und, hat es sich gelohnt? Der Besoldungskampf im 1. Halbjahr 2013 war außergewöhnlich. Er wurde auf beiden n mit großer Ausdauer und Energie und unter Einsatz vieler Ressourcen geführt. Nachdem die Landesregierung die Ergebnisse des Tarifabschlusses für die Angestellten des öffentliches Dienstes auf Beamte und Richter erstreckt hat - natürlich unter Abzug von 0,2% für die zu bildenden Altersrückstellungen - und der Ministerpräsident öffentlich eingeräumt hat, die Art und Weise des Vorgehens der Landesregierung sei unrühmlich gewesen, stellt sich für Richter und Staatsanwälte die Frage nach dem Verhältnis von Aufwand und Ergebnis, kurz: Hat es sich gelohnt? Politisch auf jeden Fall. Die Landesregierung musste erkennen, dass man einzelne Berufsgruppen nicht aus den Tarifgesprächen herauskaufen kann. Beamte und Richter lassen sich nicht gegeneinander ausspielen. Mit augenfälliger Überraschung musste die Landesregierung feststellen, dass sie eine rote Linie überschritten hatte, als sie versuchte, Beamten und Richtern einen schlichten Inflations- und Kaufkraftverlustausgleich zu verwehren. Von Besoldungserhöhung im eigentlichen Sinne war ohnehin nie die Rede. Weder der Versuch, die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse zum Aushebeln des verfassungsrechtlich ebenfalls verbürgten Grundsatzes amtsangemessener Alimentation von (noch) nicht streikberechtigten Staatsdienern zu nutzen, noch das mantraartige Wiederholen der Behauptung, die von der Landesregierung vorgeschlagene Lösung sei sozial und ausgewogen, verfing. Die Behauptung der Landesregierung, das Angebot, die Beamten und Richter auf fünf Jahre mit einem mickrigen Mehr Dr. Holger Fahl zu knebeln, sei doch als Besoldungsgarantie zu verstehen gewesen, sollte höflichkeitshalber fast verschwiegen werden. Neben der allgemeinen politischen Situation interessiert sich jede(r) dafür, was nach einer derartigen Auseinandersetzung konkret im eigenen Portemonnaie an Erhöhung übrigbleibt. Dazu folgendes Fallbeispiel eines Richters, 37 Jahre, verheiratet, ein Kind, Steuerklasse 4: Bis Juni 2013 erhielt der Richter brutto EUR 4.364,- nebst EUR 157,- Familienzuschlag. Netto blieben ihm (mit Kindergeld ihv EUR 184,-) EUR 3.532,-. Nach der 1. Stufe der Besoldungserhöhung (Juli 2013) sind es brutto EUR 4.471,- nebst EUR 161,- Familienzuschlag. Netto bleiben (mit Kindergeld) EUR 3.594,-, also EUR 62,- pro Monat mehr. Nach der 2. Stufe der Besoldungserhöhung (Oktober 2014) werden es brutto etwa EUR 4.582,- nebst EUR 163,- Familienzuschlag sein. Es werden netto (mit Kindergeld) rund EUR 3.658,- verbleiben, also EUR 126,- pro Monat mehr als im Juni Zum Vergleich: Hätte sich die Landesregierung mit ihrer sozial ausgewogenen Variante durchgesetzt, wären es nach der 1. Stufe brutto EUR nebst EUR 160,- Familienzuschlag gewesen. Netto wären mit Kindergeld etwa EUR 3.566,- verblieben, also EUR 34,- mehr pro Monat. In der 2. Stufe wären es brutto EUR 4.477,- und EUR 162,- Familienzuschlag gewesen. Netto wären mit Kindergeld rund EUR 3.599,- verblieben. Ein Plus von monatlich EUR 67,00. 4

5 as erstrittene Ergebnis ist also monatlich EUR 28,- bzw. EUR 59,- besser als das Angebot der Landesregierung. Das sieht auf den ersten Blick nicht berauschend aus. Ausgehend von weiteren 30 Dienstjahren summiert sich der Wert indes auf 30 x 12 x EUR 59 = EUR ,-. Eine stattliche Summe (die natürlich entsprechend Inflationswert und Kaufkraftverlust abzuzinsen ist; welchen Wert will man in Zeiten der EURO-Krise hier im Hinblick auf die nächsten 30 Jahre ansetzen?). Die Landesregierung wollte mit ihrem sozialen und ausgewogenen Vorschlag, 1,5% statt 2,45% und 2,95%, das Lebenseinkommen der jüngeren Beamten und Richter kurzerhand um einen Betrag reduzieren, der den Wert eines Kompaktklassefahrzeugs übersteigt. Der Widerstand gegen die Pläne, erneut auf Kosten der Beamten und Richter den Landeshaushalt zu sanieren, hat sich also in jeder Hinsicht gelohnt. Trotz des am Ende guten Ausgangs bleibt aber ein fader Beigeschmack: Musste zwischen Dienstherrn und Richtern / Staatsanwälten wirklich soviel Porzellan zerschlagen werden für am Ende EUR 59,- pro Monat, die gerade einmal die Inflation abdecken, also einen Einkommensverlust vermeiden? War das wirklich nötig? Die Frage, ob die Landesregierung es verstanden hat, was es heißt, dass sie verpflichtet ist, ihre Beamten und Richter amtsangemessen zu alimentieren, wird nächstes Jahr beantwortet werden. In der Ende 2014 bereits wieder anstehenden Besoldungsrunde werden die Zensusmillionen die Landesregierung nicht erneut retten. Spätestens dann müssen Ministerpräsident, Finanzministerin und Justizministerin Farbe bekennen. Wir dürfen gespannt sein. Dr. Holger Fahl 5

6 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Die Justiz kommt im 21. Jahrhundert an Auf Druck der Länder durch eine Bundesratsinitiative hat die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten auf den Weg gebracht. Es wurde im Juni 2013 verabschiedet und wird die Arbeitsweise der Gerichte auch der Richterinnen und Richter - in den nächsten neun Jahren komplett revolutionieren. Die Ausgangslage Die (freiwillige) Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist in Marion Koll Deutschland bisher in den zehn Jahren seit der Einführung weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Im Gegensatz zum außerprozessualen Geschäftsverkehr, der in vielen Bereichen inzwischen auf elektronischem Wege erfolgt, basiert die Kommunikation mit der Justiz noch fast ausschließlich auf Papier. Als Grund hierfür wird regelmäßig das fehlende Nutzervertrauen in die elektronische Kommunikation mit den Gerichten genannt. Zum einen beruht dies sicherlich auf der mangelnden Akzeptanz der qualifizierten elektronischen Signatur. Zum anderen reichen jedoch auch die Möglichkeiten der Einreichung elektronischer Dokumente nicht aus. Obwohl bereits seit einigen Jahren mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ein für alle Rechtsanwälte allgemein zugänglicher, sicherer Kommunikationsweg zur Justiz besteht, ist die Einreichung elektronischer Dokumente noch immer längst nicht bei jedem deutschen Gericht möglich in Schleswig-Holstein derzeit neben Register- und Mahnsachen nur in arbeitsgerichtlichen Verfahren und beim Landgericht Flensburg in Urheberrechtssachen. Als Quintessenz lässt sich sagen: elektronischer Rechtsverkehr funktioniert nur da, wo er verordnet wird. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes Neben einigen flankierenden Maßnahmen zur Förderung von E-Justice (s.u.) wird ein Fahrplan für die obligatorische elektronische Kommunikation mit den Gerichten vorgegeben: Alle Rechtsanwälte in Deutschland erhalten von der Bundesrechtsanwaltskammer bis 2016 ein elektronisches Postfach, aus dem heraus sie ohne qualifizierte Signatur wirksam Schriftsätze bei Gericht einreichen können. Die Post aus diesem Postfach erhält damit Vertrauensschutz im Sinne der Fiktion der Schriftformwahrung. Zugleich wird rechtssicherer Querverkehr zwischen Anwälten ermöglicht. Bereits ab 2016 werden die Gerichte, bei denen der elektronische Rechtsverkehr eröffnet ist (in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Sachsen schon jetzt flächendeckend), mit steigenden Eingangszahlen rechnen können bzw. müssen. Identische Postfachdomänen mit Vertrauensschutz können auch für andere professionelle Rechtsvertreter geschaffen werden, z.b. Steuerberater, Gewerkschaftsvertreter, Behördenvertreter. Dies eröffnet breite Möglichkeiten, vereinfachten elektronischen Rechtsverkehrs einzuführen und verbindlich zu machen. Alle Gerichte in Deutschland müssen bis zum elektronische Eingänge annehmen. Die Länder können durch Rechtsverordnung die Öffnung (für alle Gerichte des Landes) um ein bzw. zwei Jahre nach hinten schieben. Dies betrifft alle Bereiche der ordentlichen Gerichts- 6

7 barkeit und die vier Fachgerichtsbarkeiten. Ausgenommen ist lediglich der Strafbereich (für die Änderung der StPO bringt das Bundesjustizministerium einen eigenen Gesetzentwurf E-Akte in Strafsachen auf den Weg). Spätestens am sind alle professionellen Verfahrensbeteiligten (Anwälte, Behörden, juristische Personen öffentlichen Rechts) verpflichtet, ausschließlich elektronisch mit den Gerichten zu kommunizieren. Ein in Briefform eingereichter Schriftsatz wahrt ab dann die Schriftformerfordernisse nicht mehr. Die Länder können durch Rechtsverordnung diesen Zeitpunkt für einzelne Gerichtsbarkeiten um ein bzw. zwei Jahre nach vorn verlegen. Hintergrund ist, dass sich zum einen für die oben genannten Länder, die den elektronischen Rechtsverkehr bereits flächendeckend eröffnet haben, sonst bis 2022 nichts ändert. Sie wollen früher an den Start gehen. Zum anderen wird aber allen Landesjustizverwaltungen die Möglichkeit gegeben, schrittweise den obligatorischen elektronischen Rechtsverkehr einzuführen. Denn neben den technischen Herausforderungen in den Kommunikationswegen und den Fachverfahren müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte auf die Umstellung von Papier auf Elektronik vorbereitet, geschult und eingewiesen werden. Die Arbeitsabläufe werden sich grundlegend ändern. Denn auch ohne gesetzliche Regelung wird die Justiz auf Sicht nicht ohne elektronische Akte auskommen. Ein Nebeneinander von Papierakte und elektronischen Ein- und Ausgängen würde erheblichen Arbeitsaufwand und zusätzliche Kosten hervorrufen die Servicekräfte wären Druck- und Scanstelle der Anwälte. 7

8 Weiterer Inhalt: Die Einreichung elektronischer Schriftsätze ist technologieneutral geregelt. Bei Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges wie D , besonderem Anwalts- oder Behördenpostfach per EGVP oder anderen sicheren Kommunikationswegen reicht eine einfache Signatur z.b. die eingescannte Unterschrift des Anwalts aus. Der Rückweg vom Gericht zum Anwalt wurde ebenfalls vereinfacht eine rechtswirksame Zustellung ist per EGVP oder D mit einem parallel versandten elektronischen Empfangsbekenntnis möglich. Daneben bleiben weiter die klassische Zustellungsurkunde und das Papier-EB bestehen, um auch an schwarze Schafe in der Anwaltschaft, die das EB auch in der elektronischen Welt nicht (zeitnah) an das Gericht zurückschicken, zustellen zu können. Das Beweisrecht wurde geändert: der Scan einer öffentlichen Urkunde erfüllt den vollen Urkundsbeweis, wenn er von einer Behörde oder einem Notar gemacht wurde. Die ZPO wird den Anforderungen der elektronischen Welt und die Nutzung von Druckerstraßen angepasst, indem weitestgehend auf Beglaubigungen und Ausfertigungen verzichtet wird. Gerichtliche Entscheidungen werden in Abschrift an die Beteiligten versandt. Ausfertigungen werden nur noch auf Antrag (zum Zwecke der Vollstreckung) und dann in Papierform erteilt. Aufgenommen wurden Regelungen für die Übertragung papierner Dokumente in elektronische Form und umgekehrt. Die Vernichtung des Papiers nach Einscannen ist nach sechs Monaten mit Rügeausschluss zulässig. Bei Ausdrucken von elektronischen Schriftsätzen für die Papierakte gilt dasselbe. Dies soll eine dauerhafte doppelte Aktenführung vermeiden. Erstmals ist das Institut der Schutzschrift in der ZPO normiert als vorbeugender Verteidigungsschriftsatz gegen erwartete Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz. Die Länder richten bis zum ein zentrales länderübergreifendes elektronisches Schutzschriftenregister ein. In dieses muss ein Anwalt seine Schutzschrift einstellen. Sie gilt dann als bei allen ordentlichen Gerichten eingereicht. Die Gerichte haben die Verpflichtung, bei Eingang einer einstweiligen Anordnung das zentrale Register auf eine entsprechende Schutzschrift hin abzurufen. Fazit Das Gesetz bedeutet ohne Zweifel eine gewaltige Umstellung und bringt erheblichen personellen und finanziellen Aufwand für alle Beteiligten eines Gerichtsverfahrens mit sich nicht nur für die Justiz (Servicekräfte, Rechtspfleger und Richter), sondern auch für die Anwaltschaft und Behörden auf Beklagtenseite. Das Gesetz wird zugleich eine enorme Vereinfachung des elektronischen Rechtsverkehrs bringen und ihm zum Durchbruch verhelfen. Es wäre wichtig, dass die Justiz in der Übergangsphase trotz Schuldenbremse von weiteren Personaleinsparungen verschont werden könnte, um die entstehenden Mehraufwände der Umstellung bewältigen zu können. Am Ende werden die Justiz, die Anwälte und Notare und die anderen professionell am Rechtsleben Beteiligten über den Weg elektronischer Kommunikation durchgängig elektronische Geschäftsprozesse mit elektronischer Aktenführung geschaffen haben und damit Vereinfachung und Fortschritt erreichen. Dies wird den Rechtsstaat auf ein zeitgemäßes Niveau heben es sollte uns allen die Mühe wert sein! Marion Koll (Verwaltungsrichterin und derzeit Referentin im Ministerium für Justiz, Kultur und Europa dort u.a. für E-Justice zuständig. Sie hat für Schleswig-Holstein an der Gesetzesinitiative der Länder mitgewirkt.) 8

9 Elektronischer Rechtsverkehr und eakte Wie geht es weiter? Heute gibt es in der Justiz die digitale Welt, in der die Justiz die fachlichen Fragen in den jeweiligen IT-gestützten Fachanwendungen abarbeitet, und die Papierwelt, in der alle verfahrensrelevanten Informationen in der Papierakte abgelegt sind. Letztere ist zurzeit die führende Informationsquelle und dient auch als Handlungsstrang für Verfügungen und Geschäftsabläufe. Sie ist nicht nur Ablageordner für Papierstücke, sondern wesentliches Kommunikationsmittel zwischen Entscheiderinnen bzw. Entscheidern und Servicekräften. Wie kann dieser eingespielte und seit Jahren bewährte Prozess elektronisch abgebildet werden? Wie soll der Weg hin zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und damit verbunden auch zur elektronischen Akte (eakte) gestaltet werden? Dr. Nils Trares-Wrobel Die Ausgangslage Die IT-Landschaft in der Justiz sieht bislang so aus, dass die eingesetzten Fachverfahren, von einzelnen Lösungen im Bereich der Handelsregister (AUREG) und Grundbuchämter (FOLIA) abgesehen, aktuell nicht in der Lage sind, eine eakte so zu unterstützen, dass diese den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht. Die heutigen Fachverfahren speichern in der Regel Daten, die nur für die Geschäftsstellentätigkeit und die Generierung von Texten sinnvoll sind. Die Akte selbst hat aber im Bereich der Rechtsprechung nur am Rande mit der Erfassung und Verwaltung von Beteiligten- und Verfahrensdaten zu tun. Benötigt wird auf den Arbeitsplätzen der Entscheiderinnen und Entscheider eine effektive Unterstützung bei der Informationsgewinnung, -vermittlung und -bearbeitung. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung des ERV zum (Öffnung aller Gerichte für elektronische Eingänge) bzw (alle Anwältinnen und Anwälte dürfen nur noch elektronisch einreichen) ist das Vorhandensein einer eakte zwar keine zwingende Voraussetzung. Sobald aber größere Mengen elektronischer Informationen verarbeitet werden sollen, stellt sich zunehmend die Frage, wie die entsprechende Kommunikation ohne eakte komfortabel, rechtssicher sowie wirtschaftlich und organisationstechnisch sinnvoll abgewickelt werden soll. So wird es kurzbis mittelfristig zu einem Handlungsdruck kommen, weil die Vollständigkeit der Papierakte bei zunehmender elektronischer Kommunikation nur mit viel Aufwand aufrecht zu erhalten sein wird. Langfristig wird daher auf eine eakte als Ersatz für die Papierakte nicht verzichtet werden können. Dazu muss die noch bestehende Lücke zwischen Fachverfahren und eakte geschlossen werden. Zu betrachten ist dabei, dass eine eakte zwei wesentliche Komponenten besitzt: Zum einen das sogenannte Dokumentenmanagementsystem (DMS), welches als reine Datensenke gesehen werden kann, um Dokumente rechtsverbindlich und revisionssicher zu speichern. Zum anderen das Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) die Bedienoberfläche, mit der die Anwenderinnen und Anwender Geschäftsgänge verfügen und die eakte allgemein verwalten können, wobei Veränderungen an Metainformationen der eakte revisionssicher vorgehalten werden. Insbesondere die VBS-Komponente der eakte ist diejenige, die die Arbeitsabläufe beeinflussen wird und seitens der Justizmitarbeiterinnen und mitarbeiter kritisch betrachtet wird. 9

10 Länderübergreifend besteht darin Einigkeit, dass die eakte hohen ergonomischen Ansprüchen genügen und in ihrer Komplexität den unterschiedlichen Bedarfen angepasst sein muss. Die Frage, ob in allen Bereichen der Rechtsprechung die vollständige eakte zu einem bestimmten Stichtag (wie dem ) eingeführt werden kann, lässt sich aus heutiger Sicht nicht abschließend beantworten. Dazu sind noch weitere Untersuchungen notwendig, in denen weniger technische, als vielmehr organisatorische Lösungsmodelle erarbeitet werden müssen. Sollten die Papierakte und elektronische Dokumente für einen gewissen Zeitraum nebeneinander bestehen, würde sich ein gestuftes Herangehen ausgehend von einer (1) elektronischen Handakte über eine (2) elektronische Zweitakte hin zu einer (3) elektronischen Gesamtakte anbietet. Um die in den Phasen (1) und (2) vorhandenen Medienbrüche und nicht zu vermeidenden Mehrarbeiten insbesondere im Bereich der Servicekräfte so gering wie möglich zu halten, sollte die Übergangszeit hin zu Phase (3) der führenden elektronischen Gesamtakte so gering wie möglich gehalten werden. Deswegen wird zz. intensiv in den bundesweiten Entwicklerverbünden der einzelnen Fachverfahren diskutiert, ob ein Standardprodukt für die Bedienoberfläche (das VBS) gewählt, oder ob die eakten-logik als eigenes Produkt der Justiz in enger Anlehnung an die Fachverfahren entwickelt werden soll. So gibt es aktuell drei Wege, die von jeweils unterschiedlichen Ländern favorisiert werden. Die einen (hier sind einzelne Länder des forumstar-verbundes federführend) setzen auf die Entwicklung einer sogenannten elektronischen Integrationsplattform (eip), während die anderen (insbesondere die Nicht-forum- STAR-Länder) das Projekt elektronische ergonomische Akte (e2a) vorantreiben. Sowohl eip als auch e2a sind wenn auch unterschiedliche Eigenentwicklungen, die sich jedoch in der Bedienoberfläche ähneln und das vordringliche Ziel verfolgen, den möglichst ergonomischen Ansatz durch eigene Programmierung zu steuern. Der dritte Weg ist der, ein Standard-eAkten-Produkt einzusetzen und dieses so an die Bedürfnisse der Justiz anzupassen, dass ein sowohl rechts- und revisionssicheres als auch ergonomisches Arbeiten möglich ist. Diesem dritten Weg wurde bisher in der Justiz in Schleswig-Holstein gefolgt und das Produkt VISKompakt der Firma PDV- Systeme GmbH, Erfurt als Standard-eAkte eingesetzt. So wird VIS-Kompakt bereits in der Justizverwaltung, in den Handelsregisterabteilungen und ab 2014 auch in den Grundbuchämtern eingesetzt. Pro und Contra Wie soll sich nun die Justiz entscheiden? Ist der bisherige Weg weiter zu verfolgen, oder soll auf einen der anderen beiden abgebogen werden. Die Vorteile, die sich ergeben, wenn ein Produkt wie VIS- Kompakt auch für die anderen Fachverfahren der Justiz und damit im ganzen Bereich der Rechtsprechung zum Einsatz kommt, sind: - VISkompakt ist der Standard in der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein, so dass auch mit einer Unterstützung des ZIT-SH in der Staatskanzlei zu rechnen ist. So werden die eingesetzten Lizenzen dort bezahlt, so dass der Justiz keine weiteren Kosten entstehen. - Der Landesrechnungshof hat Anfang 2013 mitgeteilt, dass die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder empfehlen, eakten-systeme einzusetzen, die nach dem bisherigen DOMEA-Konzept zertifiziert wurden, da mit diesen die Voraussetzungen für die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns auch mit elektronischen Vorgängen geschaffen sind. VISkompakt erfüllt diese Vor- 10

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12 aussetzung. - Ein Standardprodukt ermöglicht generell anderen Fachverfahren (auch außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit), sich über Standardschnittstellen anzubinden. - Mit einer einheitlichen eakte in der Justiz würde eine homogene zentrale IT- Infrastruktur erreicht werden, die besser zu administrieren und zu verwalten wäre. Die dadurch entstehenden Synergieeffekte würden sich positiv auf die Betriebskosten auswirken. - Zudem steht dann für die Anwenderinnen und Anwender eine einheitliche Aktenoberfläche (auch bei Mischarbeitsplätzen) zur Verfügung, die die einheitliche Bedienung über alle Fachbereiche ermöglicht und so die Bedienungskomplexität der Arbeitsplätze verringert. Gleichzeitig sinken der Schulungsaufwand und damit die Schulungskosten. - Die Kosten für die Entwicklungen der Plattformen eip und e2a sind schwer zu kalkulieren und werden nicht unerheblich sein, da z.b. Komponenten einer Standard-eAkte wie Revisionssicherheit und standardisierte Geschäftsgangverfügungen nachprogrammiert werden müssen. Nachteile einer Umsetzung der eakte mit einem Standardprodukt sind: - Bisher konnte eine Standard-eAkte in Sachen Ergonomie die Richterschaft nicht überzeugen. Ohne eine Akzeptanz wird die Einführung der eakte deutlich länger dauern und teurer werden, weil die Gerichte auf Wunsch der Richterschaft so lange wie möglich parallel Papierakten führen werden. - Mit der Nicht-Teilnahme an der eip-entwicklung würde sich Schleswig-Holstein evtl. den allgemeinen Weg im forum- STAR-Verbund verlassen. Dies würde die Verbundarbeit künftig problematischer gestalten. - Die Einbindung einer Eigenentwicklung in ein Fachverfahren kann im Gegensatz zu einem Standard-Produkt mit fest definierten Schnittstellen ggf. flexibler und tiefergehend erfolgen, so dass auf Wünsche der Justiz für das einzelne Fachverfahren besser eingegangen werden kann. Der Weg zur Entscheidung Wie bereits oben ausgeführt, arbeitet das Handelsregister bereits seit 2007 erfolgreich mit dem Produkt VISkompakt. Dieser Weg ist auch ab 2014 für die Grundbuchämter geplant. Dieses Vorgehen ist darin begründet, dass die jeweiligen Fachverfahren (AUREG und FOLIA/ EGB) die Anbindung der eakte bereits gewährleisten. Jedoch ist mit der Einführung der elektronischen Verwaltungsakte in der Justiz vermehrt Kritik aufgetreten, dass VIS- Kompakt für den Bereich der Rechtsprechung nicht ausreichend ergonomisch gestaltet werden kann. Mit der neuen Produktlinie VIS 5 könnte jedoch eine vergleichbare Bedienoberfläche wie bei eip und / oder e2a abgebildet werden. Um zu einer Entscheidung für Schleswig- Holstein zu kommen, ist aktuell folgendes Vorgehen geplant: - bis September / Oktober 2013: Entwicklung eines Prototyps einer ergonomischen eakte für ein Zivilverfahren, um das Zusammenspiel von VIS 5 und forumstar zu demonstrieren und Prüfung der eakten Qualität in Eureka- Fach. - Oktober / November 2013: Präsentation des Prototyps in der Justiz und Abgleich mit den Lösungsansätzen eip und e2a sowie Eureka-Fach. - ab Dezember 2013: Übertragung der Ergebnisse auf andere Fachverfahren auch der Fachgerichte 12

13 und Staatsanwaltschaften. - Anfang 2014: Festlegung der weiteren eakten-strategie nach Auswertung der Rückmeldungen aus der Justiz. Fazit Wird die Papierakte durch elektronische Hilfsmittel ersetzt, ergeben sich zwangsläufig Änderungen in den Arbeitsabläufen der Justiz. Die eakte wird stets auf Mausklick verfügbar sein, Wege- und Wartezeiten werden entfallen. Wo heute erst nach entsprechendem Aktentransport die Termine für zum Beispiel Wiedervorlagen manuell in Aktenschränken verwaltet werden, sind die Fristen bei elektronischer Bearbeitung automatisch hinterlegt. Das vorzulegende Schriftstück oder die gesamte Akte wird dem Verfügenden künftig nach Fristablauf automatisch angezeigt. Diese zukünftigen Vorteile können aber nur greifen, wenn das Arbeitsmittel eakte ergonomisch bedienbar angeboten wird, um Akzeptanz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz zu erreichen. Dazu ist eine enge Abstimmung mit den Fachgruppen der jeweiligen IT-Verfahren erforderlich, auch bereits in der Phase, in der die Prototypen bzw. Demonstratoren entwickelt werden. Das Ziel, eine einheitliche eakten-strategie für Schleswig-Holstein zu definieren, kann nur in Abstimmung mit den späteren Anwenderinnen und Anwendern gelingen. Dr. Nils Trares-Wrobel Das DRB-Forum: Verbindet Kollegen! 13

14 Der Auschwitz-Prozess - Sonderzuständigkeit für das ganze Leben Interview mit OStA a.d. Gerhard Wiese Am traf das Redaktionsmitglied der Mitteilungen des Landesverbandes Hessen des DRB Charlotte Rau in Frankfurt auf Herrn OStA a.d. Gerhard Wiese, um mit ihm im Auftrag des Richterbundes ein Interview zu führen. Herr Wiese war Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft beim ersten Auschwitzprozess in Frankfurt Das einstündige Interview wird nachfolgend in leicht gekürzter Form abgedruckt. Herr Wiese, Sie waren als Gerd Wiese Staatsanwalt Sitzungsvertreter bei dem sog. ersten Frankfurter Auschwitzprozess, der von stattfand. Könnten Sie zunächst etwas zu ihrer beruflichen vita und ihre Funktion bei diesem Prozess sagen? Ich bin im Mai 1960 zur Staatsanwaltschaft gekommen, war zunächst in Hanau und Offenbach und seit Februar 1961 in Frankfurt, wo ich ein allgemeines Buchstabendezernat übernommen habe. Nach Rückkehr aus dem Sommerurlaub 1962 eröffnete mir der Behördenleiter, dass er mich als dritten Mann neben Joachim Kügler und Georg Friedrich Vogel zu dem Auschwitz-Komplex geben will. Ich bin dann also in die politische Abteilung umgewechselt und habe dort die Anklageschrift gegen Wilhelm Boger und Oswald Kaduk gefertigt. Vorangegangen war die damals noch übliche gerichtliche Voruntersuchung, geleitet von Herrn Dr. Düx, der das schnell und zügig in 1 ¼ Jahr durchgezogen hat. Im Herbst 1962 konnten wir uns dann an die Anklage setzen, die dann im April 1963 fertiggestellt wurde. Die Anklageschrift umfasste etwa 700 n. Nun darf man sich das nicht so vorstellen, wie die Dinge heute laufen. Es gab damals keine Computer und Drucker wie wir sie heute haben. Es musste also alles mit der Maschine geschrieben werden auf Matrizen. Die Matrize wurde dann abgedreht, das war umständlich. Das ganze musste ja auch sehr zahlreich sein, die Anklageschrift war ja nicht nur für das Gericht, sondern für die Angeklagten und ihre Verteidiger, so dass die Matrizen teilweise zweimal gezogen wurden. Die Zusammensetzung der Anklageschrift geschah auch nicht durch irgendeinen Sortierer, sondern musste mit der Hand gemacht werden. Wir gingen damals zu viert um einen großen Tisch herum und setzten die Anklageschrift Block für Block zusammen. Wir hatten die Anklageschrift inhaltlich aufgeteilt. Der Kollege Kügler hatte hauptsächlich die Ärzte und Sanitäter, der Kollege Vogel die politische Abteilung und Lagerführung. Weil Boger und Kaduk aus dem ganzen Komplex durch Exzesstaten herausragten, bot es sich an, dass diesen Teil ein weiterer Sachbearbeiter unab-hängig von den beiden anderen machte, das war dann ich. Die Akten mussten vervielfältigt werden. Wir hatten zum Stand der Anklageerhebung 75 Bände Akten, Duploakten für das Gericht, die Angeklagten, die Verteidiger. Die Akten wurden Blatt für Blatt fotografiert und die Bilder über die Lichtbildstellen des Landes verteilt, und die haben dann die entsprechenden Abzüge gemacht, und dann wurde das wieder zusammengesetzt. Das nur illustrandi causa. Mit den technischen Möglichkeiten heute wäre das einfacher. Unsere Datenbank waren Dateikarten in einem 14

15 großen Karteischrank. Der steht heute als Museumsstück im Fritz Bauer Institut. Die Eröffnungskammer, die 3. Strafkammer, hat dann den Eröffnungsbeschluss gemacht. Damals war es ja noch so, dass der Vorsitzende für die einzelnen Schwurgerichtsperioden vom Oberlandesgericht bestimmt wurde und die Beisitzer durch das Landgericht. Wie war das Gericht zusammengesetzt? Es gab in der damaligen Besetzung des Schwurgerichts einen Vorsitzenden, zwei Beisitzer und sechs Geschworene. Es waren damals noch zwei Ersatzrichter dabei und auch Ersatzgeschworene sowie vier Staatsanwälte. Das Oberlandesgericht hatte zunächst den Landgerichtsdirektor Forester als Vorsitzenden vorgesehen und als Ersatzmann Landgerichtsdirektor Hans Hofmeyer. Forester war Verfolgter und hat sich selbst für befangen erklärt, sodass Hofmeyer dann den Vorsitz übernahm. Der Eröffnungsbeschluss erging und der erste Verhandlungstag musste noch im Jahr 1963 bestimmt werden, das war dann der Deswegen haben Einfahrt zum KZ Auschwitz Birkenau wir in diesem Jahr 50-jähriges Jubiläum. Wie kam es, dass in Frankfurt verhandelt wurde? Das Verfahren ist ja wie bekannt von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer nach Frankfurt geholt worden. Ursprünglich nahm es seinen Anfang bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, und zwar hervorgegangen durch die Anzeige eines Häftlings, Adolf Rögner, der im Gefängnis Bruchsal einsaß und den späteren Angeklagten Boger anzeigte. Es kam eine weitere Anzeige vom Internationalen Auschwitz-Komitee aus Wien, von dessen Generalsekretär Hermann Langbein. Die dritte Quelle waren dann Papiere vom SS- und Polizeigericht Breslau, die ein Häftling aus Breslau mitgenommen hatte. Diese Papiere gaben Hinweise auf Todesermittlungen in Auschwitz. Dieser frühere Häftling übergab die Papiere einem Frankfurter Journalisten, Thomas Gnielka, der sie an Bauer gab. Der sah dann die Möglichkeit, das Verfahren nach Frankfurt zu holen. Er beantragte dann nach 13a StPO Gerichtsstandsbestimmung, und der BGH bestimmte 15

16 Frankfurt. Dass diese Aktion von Herrn Bauer beim Landgericht in Frankfurt nicht unbedingt auf Wohlwollen stieß, mag aus Sicht eines Präsidenten verständlich sein. Wer hat schon ein so großes Verfahren in seinem Gericht. Es kamen Vorschläge, dass die Sache doch zu teilen sei, in Gruppen- oder sogar in Einzelverfahren. Aber darauf ist dann letztlich nicht eingegangen worden. Die Anklageschrift umfasst einen Querschnitt durch das ganze Lager, vom Kommandanten angefangen bis zum Häftlingskapo. Wie viele Personen wurden angeklagt und verurteilt? Nach welchen Kriterien wurde die Anklageschrift erarbeitet? Es waren ursprünglich 24 Angeklagte, gegen die ermittelt wurde, die Anklage wurde dann gegen 22 Angeklagte erhoben, um eben diesen Lagerquerschnitt zu bekommen. Das Urteil ist dann gegen 20 Angeklagte ergangen, der eine etwa ist zuvor dauerhaft wegen Krankheit ausgeschieden. Das Urteil wurde dann vom BGH mit Ausnahme eines Angeklagten bestätigt. Nur das Urteil gegen den Arzt Dr. Lucas wurde vom BGH aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Das Verfahren endete dann mit einem Freispruch für Lucas. Namensträger des Verfahrens war ursprünglich Richard Baer, der letzte Lagerkommandant. Er war aber herzkrank und ist im Sommer, am , in der U-Haft verstorben. Dabei habe ich ihn ich hatte Bereitschaftsdienst das erste und letzte Mal gesehen. Letztlich wurde Namensträger des Verfahrens dann Robert Mulka, der als Adjutant des Lagerkommandanten von den verbliebenen Angeklagten Ranghöchste. Die Verteidiger haben zum Teil mehrere der 22 Angeklagten vertreten. Als Nebenklagevertreter meldeten sich Rechtsanwalt Ormond und sein Sozius Rechtsanwalt Raabe, und für die Nebenkläger aus der DDR meldete sich Rechtsanwalt Kaul aus Ostberlin. Alle haben mehrere Nebenkläger vertreten. Wie genau ist versucht worden, einen Querschnitt durch die Lagerstruktur von Auschwitz im Prozess abzubilden? Wir haben versucht, einen Querschnitt zu schaffen, und haben einen Kommandanten als Namensträger eingesetzt, seinen Adjutanten, Lagerführer, die Ärztegruppe, die Gehilfen der Ärzte, die sog. Sanitätsdienstgrade, die politische Abteilung, relativ stark vertreten, dann Häftlingskapos. Jede Baracke hatte quasi einen SS-Mann als Chef, daneben stand der sog. Häftlingskapo, der für den Block dem SS-Mann gegenüber verantwortlich war. Ich denke, das vermittelte auch einen guten Eindruck von der Hierarchie des Lagers. 1945/46 standen in Polen schon über 300 Angehörige der SS von Auschwitz vor Gericht, darunter auch der Kommandant Rudolf Höß, der mit 36 anderen hingerichtet wurde. Auch in den Verfahren der US-Militärgerichte und der englischen Militärgerichte, Bergen-Belsen beispielsweise, waren immer wieder SS- Leute dabei, die vorher in Auschwitz gewesen waren. Man muss insofern die Versetzungen der SS-Leute bedenken. Insgesamt war schon eine relativ große Anzahl von SS-Leuten, die auch zeitweise in Auschwitz waren, zur Rechenschaft gezogen worden, bevor wir in Frankfurt angefangen haben. Wie wurde die Raumfrage auch im Hinblick auf die Öffentlichkeit gelöst? Es stand von vorneherein fest, dass bei dieser Anzahl von Angeklagten und Verteidigern der sog. alte Schwurgerichtssaal im Gebäude A nicht ausreichen würde. Es gab Verhandlungen über diesen oder jenen Saal. Dann hat aber die Stadt Frankfurt ihren Sitzungssaal im Römer zur Verfügung gestellt, und wir haben dort etwa drei Monate lang das Gastrecht genossen. Das Bürgerhaus Gallus, das bei Anklageerhebung im Bau oder fast fertig war, war inzwischen für Gerichtszwecke entsprechend fertigge- 16

17 stellt worden, sodass wir ich meine im April 1964 dann dorthin in die Frankenallee umgezogen sind. 1 In den großen Saal des Bürgerhauses, der auch heute noch da ist, wurden entsprechende Sitzreihen eingebaut für Angeklagte, Verteidiger, Staatsanwaltschaft; vorne auf der Bühne das Gericht und darunter die Ergänzungsrichter und Ergänzungsgeschworenen. Etwas theatralisch, aber anders ließ sich das nicht machen. Herr Hofmeyer hat im überfüllten Plenarsaal am die Hauptverhandlung eröffnet. Es gab da natürlich ein bisschen Geplänkel über Nebenklägervertreter und so weiter, was zu einem so großen Verfahren dazu gehört. Aber das Interesse von Presse, Rundfunk und Fernsehen war natürlich sehr groß. Die Sitzung begann mit verschiedenen Anträgen der Verteidigung. Die Verlesung des Eröffnungsbeschlusses erfolgte am 3. Verhandlungstag, dann wurden die Angeklagten zur Person vernommen und das Procedere nahm seinen üblichen Lauf. Das Bürgerhaus Gallus, (c) Dontworry Bauer hatte angeregt, Gutachter zu bestellen, die über das NS-Reich, die Justiz in der NS-Zeit usw. Grundlagen schildern sollten. Wir haben dann Anfang Januar als präsente Gutachter vier Herren vom Institut für Zeitgeschichte (Krausnick, Buchheim, Broszat) und der Universität Bonn (Jacobsen) dem Gericht dargeboten die entsprechend ihrer Vorkenntnisse die Dinge darstellten, wie sie sich im Dritten Reich abgespielt haben, insbesondere auch im Reichssicherheitshauptamt. Man muss davon ausgehen, dass die Geschworenen und auch andere Beteiligte mit Sicherheit keine große Kenntnis davon hatten, wie der Aufbau und die Befehlswege waren. Deswegen fanden wir das sehr gut, dass diese Dinge an den Anfang gestellt wurden. War das Interesse der Öffentlichkeit während der gesamten Prozessdauer gleichbleibend hoch? Die Zuschauertribüne war immer gut besetzt, das Interesse war groß. Es überrascht mich immer wieder, wenn ich jetzt 17

18 in Biographien lese, dass der und der Schriftsteller mit seiner Klasse oder später auch als Erwachsener mal ein, zwei Tage im Auschwitz-Prozess zugehört hat. Es sind auch häufig Schulklassen herangeführt worden. Es ist in so einem Verfahren eben schwierig. Es gab auch Tage, an denen wir verlesen haben. Ein Zuhörer hat dann weniger davon. Wie wurde der Transport der Angeklagten zum Sitzungssaal im Haus Gallus bewerkstelligt? Die Angeklagten waren in der Untersuchungshaft Preungesheim untergebracht und wurden mit Polizeiwagen, zwei Wagen für die Angeklagten und zwei für die Polizeibegleitung, über Hügelstraße/ Eschersheimer Landstraße zum Gallushaus gebracht. Das Mittagessen kam aus Preungesheim. Zum Teil waren die Angeklagten ja auch auf freiem Fuß, es waren nicht alle in Haft. Das verlief eigentlich reibungslos, es gab keine Beanstandungen. Gab es von n der Angeklagten in irgendeiner Weise eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgeworfenen Taten, ein Schuldeingeständnis, Bedauern oder eine Entschuldigung? Eine Auseinandersetzung in dem Sinne gab es nicht. Sie haben die Vorwürfe bestritten. Mulka war ja dann als Adjutant Namensträger des Verfahrens geworden. Er bestritt ganz energisch, mit irgendwelchen Dingen zu tun gehabt zu haben. Als ihm dann Fahrbefehle mit seiner Unterschrift für die Abholung von Zyklon B vorgelegt wurden, sagte er, das sei reine Routine gewesen, darüber habe er sich keine Gedanken gemacht. Die anderen Angeklagten haben die Vorwürfe immer wieder bestritten. Wie sind die Zeugenvernehmungen verlaufen? Dann begann die erste Zeugenvernehmung. Das war für alle Beteiligten die Angeklagten einmal abgesehen doch sehr beeindruckend. Der erste Zeuge war ein Arzt aus Wien. Eine der eindrücklichsten Vernehmungen war die eines Arztes aus Israel (Mauritius Berner, 78. Verhandlungstag), der bei der Ankunft an der Rampe von seiner Familie getrennt wurde. Die Frau mit Zwillingen zu den Frauen und Kindern, er zu den Männern. Er kam ins Lager als Häftlingsarzt, und die Frau und die Zwillinge wurden vergast. Da war im Gerichtssaal zum ersten Mal zu spüren, was sich eigentlich hinter dem Namen Auschwitz verborgen hat. Mit dieser und den nachfolgenden Aussagen der früheren Häftlinge wurde das ganze furchtbare, kaum fassbare und unmenschliche Geschehen (Rampe, Vergasung, Bunker, Boger-Schaukel, tödliche Phenolspritze, Erschießungen an der "Schwarzen Wand" usw.) wieder sichtbar und allen Beteiligten nachdrücklich und eindrucksvoll vor Augen geführt. Es wurden insgesamt 360 Zeugen vernommen in ca. 18 Monaten. Wir haben während der Zeugenvernehmung ein Tonband mitlaufen lassen. Die erste Frage war immer, ob die Zeugen damit einverstanden sind, dass die Vernehmung zur Unterstützung des Gedächtnisses des Gerichts aufgezeichnet wird. Wir hatten zwei sehr gute Dolmetscher: die Frau Kapkajew für polnisch und russisch. Das war eine tolle Frau, die nicht nur mechanisch übersetzt hat, sondern in dem Tonfall des Zeugen geantwortet hat. Das andere war der Herr Schuh für englisch, der das auch ganz toll gemacht hat. Das war uns eine große Hilfe. Der tschechische Dolmetscher war nicht so beglückend. Kamen die Zeugen nach Frankfurt? Großteils ja. Die Zeugen sind, soweit sie reisen konnten und durften, alle gekommen. Aus Mexiko, Südafrika, Polen, Frankreich, von überall. Das war auch im zweiten Verfahren noch so. Aber es gab 18

19 dann später, das haben meine Kollegen Klein und Hess gemacht, Verfahren gegen einzelne Angeklagte, da kamen die Zeugen dann kaum noch. Das Gericht hat damals viele Dienstreisen machen müssen. Die Zeugen, die ankamen, kannten Frankfurt nicht und waren der Landessprache wenn überhaupt - nicht gut mächtig. Das Rote Kreuz und ein Gruppe um Frau Bonhoeffer und Frau Wirth aus Kronberg haben sich der Zeugen angenommen. Sie haben die Zeugen vom Flughafen oder der Bahn abgeholt, sie ins Hotel gebracht. Die Stadt Frankfurt hat ihnen Freikarten für Zoo und Theater und so etwas gegeben. Das lief anfangs etwas holperig, hat sich dann aber gut eingespielt. Die Ladung der ausländischen Zeugen war schwierig. Sie erfolgte entweder über den großen Dienstweg über das Bundesjustizministerium oder den kleinen Dienstweg direkt nach Österreich oder so. Da hat mir die Lufthansa sehr geholfen. Es gab die sog. Rufpassage. Wenn ein bestimmter Zeuge etwa aus Mexiko an einem bestimmten Verhandlungstag benötigt wurde, hat die Lufthansa von sich aus Kontakt mit dem Zeugen im Heimatland aufgenommen und die Ankunftszeit des Zeugen dann mir mitgeteilt. Ich konnte dann die Helferinnen verständigen, damit die Zeugen vom Flughafen abgeholt wurden. Auf offiziellem Wege wäre das kaum so möglich gewesen. Dann gab es aber einige polnische Zeugen und Zeugen aus der DDR, die nicht kommen konnten oder wie wir nach dem Mauerfall erfahren haben nicht kommen durften. Herr Vogel und ich sind dann nochmals zu kommissarischen Vernehmungen zu den zuständigen polnischen Gerichten gefahren und haben die Zeugen dort vernehmen lassen. Dann sind Herr Kügler und ich nach Ostberlin. Das wurde auch über Bauer geregelt. Wir haben dort beim Stadtgericht die Leute vernehmen lassen. Die Zeugenaussagen gingen weiter über das ganze Jahr, und dann tauchte plötzlich der Antrag auf Ortsbesichtigung auf. Wie ist die Ortsbesichtigung von Auschwitz organisiert und durchgeführt worden? Zunächst ist zwischen dem Nebenklagevertreter Ormond und den polnischen Behörden schon einmal vorgefühlt worden. Die polnischen Behörden waren sofort einverstanden. Das Auswärtige Amt hatte etwas Bedenken, weil zwischen Polen und der Bundesrepublik zu der Zeit keine diplomatischen Beziehungen bestanden. Es gab nur eine polnische Militärmission in Berlin. Aber wo ein Wille ist, ist ein Weg. Ein Bevollmächtigter des polnischen Justizministers, Prof. Jan Sehn aus Krakau, hat dann mit Hofmeyer ein entsprechendes Vertragswerk ausgearbeitet mit freiem Geleit und Zusicherung aller Hilfen usw. Dann war es soweit, dass das Gericht den Beschluss fasste, die Ortsbesichtigung solle stattfinden. Der beisitzende Richter Amtsgerichtsrat Hotz wurde als beauftragter Richter für diese Ortsbesichtigung eingesetzt. Es kamen drei Staatsanwälte mit, die Nebenklagevertreter Ormond und Kaul, von den Angeklagten nur der Dr. Lucas, einige Verteidiger und eine große Schar von Presseleuten und Journalisten. Darf ich aus aktuellem Anlass fragen, wie die Journalisten ausgewählt wurden? Da wurde nichts ausgewählt. Wer wollte, konnte mitfliegen. Eine Flugverbindung nach Warschau gab es nicht. Wir hatten die Möglichkeit, über Kopenhagen oder Wien zu fliegen. Wir entschieden uns für den Weg über Wien mit Umsteigen nach Warschau und mit Bussen weiter nach Krakau. Als wir von Frank-furt aus nach Wien starten wollten, herrschte Nebel. Die Linienmaschine der österreichischen Fluggesellschaft, die 19

20 uns aufnehmen sollte, konnte nicht in Frankfurt landen. Da es damals aber nur möglich war, für 10 Tage die Hauptverhandlung zu unterbrechen, und das auch nur einmalig, mussten wir sehen, dass wir schnellstmöglich weiterkommen. Deshalb sind wir also mit Bussen nach Stuttgart gefahren und die Maschine konnte dort zwischenlanden, uns aufnehmen und dann nach Wien weiterfliegen. Wir kamen in später Nacht an, der Anschluss nach Warschau war nicht mehr da. Wir übernachteten, der nächste Tag war ein Sonntag ohne reguläre Flugverbindung nach Warschau. Ich musste die Organisation der Fahrt ein bisschen übernehmen und habe mich mit Hotz und dem Bezirksleiter der Fluggesellschaft beraten, der uns eine Sondermaschine zur Verfügung stellte unter Verrechnung der Flugscheine und Zahlung von DM ,-. Das haben wir gemacht und sind bei strahlendem Sonnenschein nach Warschau geflogen, dort von Prof. Sehn in Empfang genommen, mit Bussen nach Krakau gefahren und in Hotels untergebracht worden. Am nächsten Morgen Punkt sieben war Abfahrt, denn wir mussten bis zum Lager Auschwitz noch ca. 40 km fahren. Das klappte auch jeden Morgen pünktlich. Im Lager selbst war so eine Art Verhandlungsraum eingerichtet worden mit grüner Filzdecke und so. Prof. Sehn begrüßte uns offiziell auf polnisch und deutsch und sagte; Herr Hotz, walten Sie Ihres Amtes. Dann haben wir also das gemacht, was gemacht werden musste: Hörproben, Messungen, was kann man sehen, was kann man nicht sehen, kann man durch dieses Fenster im Block auf die Schwarze Wand schauen usw. Das lief problemlos, und wir waren in der Zeit gut voran gekommen. Dann ging es zurück nach Frankfurt. Aber in Frankfurt konnten wir nicht landen. Wir flogen weiter nach Köln und von dort zurück nach Frankfurt. Die Ergebnisse der Ortsbesichtigung sind dann in der Hauptverhandlung verlesen worden und Gegenstand von Diskussionen gewesen. Wie sind die Plädoyers der Staatsanwaltschaft abgelaufen? Dann kam ein Knaller : Bauer bestand darauf, dass wir davon ausgehen sollten, dass das ganze eine einheitliche Handlung ist. Die Angeklagten waren im KZ Auschwitz, das insgesamt geschlossen für die Vernichtung von Juden bestimmt war, an irgendeiner Stelle als Rädchen tätig, egal, ob sie aktiv gegen Häftlinge vorgegangen sind oder in der Schreibstube waren. Also: einheitliche Handlung, das habe ich beantragt. Das Gericht war nicht erfreut, denn unsere Plädoyers wurden dadurch etwas einfacher im Begriff für die Beihilfe. Wir haben also gesagt, die Angeklagten waren alle Mittäter und nicht Gehilfen lebenslang. Das grundlegende Plädoyer über die allgemeinen Voraussetzungen und geschichtlichen Fakten hat Abteilungsleiter Dr. Hanns Großmann gehalten. Wir anderen drei Kollegen haben dann jeweils für unseren Bereich plädiert, der Kollege Kügler für den Adjutanten und weitgehende für Ärzte und Sanitätsdienstgrade, der Kollege Vogel für die politische Abteilung und die Lagerführung und ich für meine Kandidaten Boger und Kaduk. Mein Plädoyer ist leider verschollen, ich weiß nicht, wo es geblieben ist. Von der FAZ war der Journalist Bernd Naumann beim Prozess immer da, der hat auch gutes Buch darüber geschrieben. Jedes Mal im Hauptteil war ein Bericht von einem der drei Sitzungstage in der Woche. Dann hat er das zusammengefasst und mir die Druckfahnen zum Korrekturlesen gegeben. Das habe ich im Urlaub gemacht. Das Buch gibt eigentlich den schnellsten und besten Überblick. Es gibt aber viel Literatur über den Auschwitz- Prozess. Ich selbst war eigentlich bei jedem Verhandlungstag des ersten Auschwitz-Prozesses anwesend. Ich war lediglich nach Schluss der Plädoyers im Urlaub. Ich war in Schönau im damaligen Ferienhotel des Landes Hessen. Zur Urteilsverkündung hat mich dann man höre und staune 20

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