Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Stand:

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1 Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Prduktsicherheit und Gefahrstffe Stand: Anerkennung emissinsarmer Verfahren zur Durchführung vn Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Prdukten gemäß Anhang II Nummer 1 (1) GefStffV Anerkennungskriterien des Landes Hessen Arbeiten an asbesthaltigen Teilen vn Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und snstigen Erzeugnissen sind nach Anhang II Nr. 1 (1) GefStffV verbten. Ausgenmmen vn dem Verbt sind nach Anhang II Nr. 1 (1) GefStffV insbesndere Abbrucharbeiten swie Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme vn Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche vn Asbestprdukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissinsarme Verfahren, die behördlich der vn den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Zu den Verfahren, die zum verbtenen Abtrag vn asbesthaltigen Oberflächen führen, zählen insbesndere Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten und Bhren. Tätigkeiten mit messtechnischer Begleitung, die zu einem Abtrag der Oberfläche vn Asbestprdukten führen und die ntwendigerweise durchgeführt werden müssen, um eine Anerkennung als emissinsarmes Verfahren zu erhalten. Die Anerkennung vn Verfahren als emissinsarme Verfahren kann bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung durch das Institut für Arbeitsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) *) Fachbereich 3 Alte Heerstraße Sankt Augustin der für Betriebe, die ihren Hauptsitz in Hessen haben, durch das Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Prduktsicherheit und Gefahrstffe (Dez. 35.3) Steinweg Kassel als die zuständige anerkennungsberechtigte Behörde erflgen. * ) veröffentlicht durch das Institut für Arbeitsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

2 Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Prduktsicherheit und Gefahrstffe Stand: Anträge zur behördlichen Anerkennung vn Verfahren als emissinsarme Verfahren sind frmls an das Regierungspräsidium Kassel zu richten Der Antragsteller legt dem Regierungspräsidium Kassel flgende Unterlagen vr: Bezeichnung und genauer Anwendungsbereich des beantragten emissinsarmen Verfahrens Erfrderliche Dkumente zur Nachweisführung gemäß Anlage 1 Zur behördlichen Anerkennung eines Verfahrens als emissinsarmes Verfahren muss der Antragsteller den Nachweis erbringen, dass die Vraussetzungen zur Anerkennung emissinsarmer Verfahren erfüllt sind. Wesentliche Vraussetzung für die Anerkennung ist die Erfüllung flgender Rahmenbedingungen: Kein Messergebnis darf F/m³ überschreiten. Das Verfahren muss s gestaltet sein, dass während der Arbeiten Dritte nicht expniert sind Nach Abschluss der Arbeiten in Arbeits- der Whnräumen muss vr Aufhebung der Schutzmaßnahmen sichergestellt sein, dass die Räume nicht kntaminiert sind. Der Nachweis der vrstehend genannten Vraussetzungen ist durch repräsentative messtechnische Ermittlungen zu belegen. Bei der Nachweisführung sind die Anfrderungen der Anlage 2 zu beachten. Die zuständige hessische Arbeitsschutzbehörde behält sich vr, die Nachweisführung und die in Anlage 1 aufgeführten Dkumente vr Ort, d.h. während der Nachweisführung, zu überprüfen. Die in Hessen anerkannten emissinsarmen Verfahren können auf Wunsch des jeweiligen Antragstellers auf der Hmepage des Regierungspräsidiums Kassel veröffentlicht werden. Nach psitiver Prüfung aller eingereichten Unterlagen erhält der Antragsteller einen Bescheid über die Anerkennung als emissinsarmes Verfahren. Für die behördliche Anerkennung werden Verwaltungsgebühren erhben. Das Regierungspräsidium Kassel infrmiert die bersten Landesbehörden und das Institut für Arbeitsschutz (IFA) über die ausgesprchene Anerkennung. Die Anerkennungskriterien gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

3 Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Prduktsicherheit und Gefahrstffe Stand: Anlage 1 Anfrderungen an die zu erstellenden Dkumente für die behördliche Anerkennung vn Verfahren als emissinsarme Verfahren Erstellung eines Arbeitsplans für die Nachweisführung entsprechend Nr. 4.2 TRGS 519 Beschreibung der Sanierungs-/Instandhaltungstätigkeit und der Art des asbesthaltigen Materials Angabe des Ortes bzw. der Orte der Nachweisführung (Adresse, Etage, Raumbezeichnung) und Datum der messtechnischen Ermittlung auf der bzw. den Baustellen Detaillierte Verfahrensbeschreibung Die Verfahrensbeschreibung dkumentiert die Sanierungs- bzw. Instandhaltungstätigkeiten einschließlich aller für das Verfahren ntwendigen Vr- und Nacharbeiten, bei denen durch Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien eine Asbestexpsitin nicht ausgeschlssen werden kann. In die Verfahrensbeschreibung sind die Bezeichnungen der abtragenden Geräte und zugehöriger Werkzeuge, Stauberfassungselemente swie Entstauber/Industriestaubsauger aufzunehmen. Die Verfahrensweise zur Durchführung der messtechnischen Ermittlungen (Materialprbenentnahme, begleitende persnenbezgene Messung, Freigabemessung) ist ebenfalls Bestandteil der Beschreibung. Hinweis: Die Unterdruckhaltung ist vr Beginn der Arbeiten im Schwarzbereich auf Ihre Funktin zu überprüfen und vrzuhalten, jedch während der Durchführung der messtechnischen Ermittlungen aufzuheben. Nachweis der Geräteeignung gemäß Nr. 8.2 TRGS 519 für die lufttechnischen Einrichtungen (Entstauber, Industriestaubsauger und raumlufttechnische Anlagen die zur Entlüftung bzw. Unterdruckhaltung eingesetzt werden). Entstauber bzw. Industriestaubsauger, die zur Erfassung entstehender asbesthaltiger Stäube eingesetzt werden, müssen über eine geeignete Unterdrucküberwachung verfügen. Beschreibung der Schutzmaßnahmen entsprechend TRGS 519, insbesndere die Regelungen für AS-Maßnahmen an schwach gebundenen Asbestprdukten (Nr , u.a. Abschttung, Schleuse, Unterdruckhaltung mit Bezeichnung der eingesetzten Anlagen und Geräte) Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung (Atemschutz mit Schutzklasse, Schutzkleidung) Analysenbericht zur Untersuchung vn Materialprben Die Untersuchung vn Materialprben aus der für die Nachweisführung vrgesehenen Fläche (z.b. Bdenbelags- der Kleberfläche) muss den Befund ergeben, dass das abzutragende Material asbesthaltig ist. Der Massenanteil vn Asbest ist abzuschätzen. Im Befund muss begründet werden, dass die Anzahl der genmmenen Materialprben eine repräsentative Aussage zur Asbesthaltigkeit in der für die Nachweisführung vrgesehenen Fläche zulässt. Der Befund ist Teil des Analysenberichtes. Hinweise zur repräsentativen Prbenentnahme enthält die VDI 3866 Blatt 1 Bestimmung vn Asbest in technischen Prdukten - Grundlagen - Entnahme und Aufbereitung der Prben. Sachkundenachweise und Nachweise Sachkundenachweise nach Anlage 3 TRGS 519 und Nachweise über durchgeführte Vrsrgeuntersuchungen für die Beschäftigten, die das Verfahren ausführen sind beizufügen (asbesthaltiger Staub, Atemschutztauglichkeit) Betriebsanweisung entsprechend 14 Gefahrstffverrdnung Anzeige der Nachweisführung an die für die Baustelle zuständige Arbeitsschutzbehörde spätestens 7 Tage vr Beginn der Arbeiten (Nr. 3.2 TRGS 519)

4 Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Prduktsicherheit und Gefahrstffe Stand: Prtkllierung/Messbericht Über durchgeführte Expsitinsmessungen sind Messberichte nach Anlage 1 Nr. 6 TRGS 402 anzufertigen. Dabei sind im Fall der Überprüfung vn Arbeitsverfahren ergänzend zur Nr. 6 der TRGS insbesndere flgende Psitinen zu dkumentieren: 1. Beschreibung der Messaufgabe 2. Name und Adresse der akkreditierten Messstelle; bei Unterauftragsvergabe der analytischen Auswertung Angabe des akkreditierten externen Analysenlabrs 3. Ort und Datum der messtechnischen Ermittlung (bei mehreren Baustellen Angabe der zugehörigen Adressen und Datum der Ausführung) 4. Beschreibung des zu prüfenden Arbeitsverfahrens mit den zugehörigen Einzelschritten und der Arbeitsmittel gemäß dem Arbeitsplan 5. Schutzmaßnahmen (technisch/rganisatrisch/hygienisch/persönlich) 6. Besnderheiten der Umgebung (z.b. Raum, Lüftung, Witterung) 7. Ablauf und Dauer der Arbeiten 8. Tätigkeitsprfil des/der Beschäftigten 9. Räumliche Bedingungen zu dem/den Arbeitsbereich/en (Fläche, Höhe) 10. Benennung des Messverfahrens, der Prbenahme- und Analysengeräte, Prbenahmekpf/Messfilter 11. Beschreibung der Prbenahmerte swie der Prbenahmezeitpunkte und dauer, Prbenahmevlumenstrm, Anzahl der Prbenahmen 12. Messergebnisse und Beurteilungsmaßstab 13. Beurteilung des Messergebnisses 14. Verfahrensweise und Ergebnisse zur Freigabemessung entsprechend Nr der TRGS 519 nach VDI Aussagefähige Ftdkumentatin der Nachweisführung

5 Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Prduktsicherheit und Gefahrstffe Stand: Anlage 2 Anfrderungen an die messtechnischen Ermittlungen und die Beurteilung der Messergebnisse Die Expsitinsmessungen und die Materialuntersuchungen sind vn einer nach 7 Abs. 10 GefStffV akkreditierten Messstelle vrzunehmen. Ein Verzeichnis akkreditierter Messstellen kann auf der Hmepage des Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.v. (BUA, eingesehen werden (Gruppe 2 Faserstäube ). Weiterhin können akkreditierte Stellen der Datenbank der Deutschen Akkreditierungsstelle ( entnmmen werden. Ermittlungen und Messungen zur Feststellung der Expsitin gegenüber Asbestfasern sind nach den Vrgaben der Technischen Regel für Gefahrstffe TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Knzentratin gefährlicher Stffe in der Luft in Arbeitsbereichen" und dieser Anlage 2 durchzuführen. Messverfahren Die Ermittlung der Unterschreitung der Asbestfaserknzentratin vn F/m³ erflgt durch das rasterelektrnenmikrskpische Verfahren des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenssenschaften zur Feststellung der Knzentratinen krebserzeugender Arbeitsstffe in der Luft in Arbeitsbereichen "Verfahren zur getrennten Bestimmung vn lungengängigen Asbestfasern und anderen anrganischen Fasern rasterelektrnenmikrskpisches Verfahren" (BGI ). Messdurchführung Bei der Expsitinsermittlung sind alle zum Arbeitsverfahren zählenden Tätigkeiten entsprechend dem Arbeitsplan zu berücksichtigen. Die Expsitinsermittlung erflgt mittels persnengetragener Beprbung an den die Tätigkeiten ausführenden Beschäftigten. Während der Messung dürfen in der Regel im unmittelbaren Umfeld des Arbeitsbereiches nur die Beschäftigten und der Prbenehmer anwesend sein. Der Prbenehmer muss mit der Arbeitsvrschrift für das Arbeitsverfahren vertraut sein. Die Unterdruckhaltung ist vr Beginn der Arbeiten im Schwarzbereich auf Ihre Funktin zu überprüfen und vrzuhalten, jedch während der Durchführung der messtechnischen Ermittlungen (Expsitinsund Freigabemessung) aufzuheben. Beurteilung der Messergebnisse Zur Anerkennung vn Verfahren als emissinsarme Verfahren sind die nachflgenden Bedingungen der Anlage 6.2 TRGS 519 zu erfüllen: a. Die Asbestfaserknzentratin liegt unter F/m³, wenn Flgendes erfüllt ist: - Es darf kein Messergebnis F/m³ überschreiten. Das Messergebnis (ME) hat als zeitlichen Bezug die Expsitinsdauer. Periden mit erhöhter Expsitin sind bei der Messung mit zu berücksichtigen. Ist die tägliche Expsitin kürzer als eine Stunde, s gilt als Bezugszeit eine Stunde. - Die Messbedingungen sind s zu wählen, dass eine möglichst niedrige Nachweisgrenze erreicht wird. Die Nachweisgrenze darf F/m³ nicht überschreiten. Nur bei Messergebnissen berhalb vn F/m³ ist eine höhere Nachweisgrenze zulässig. b. Zum Erreichen einer ausreichend niedrigen Nachweisgrenze - darf das spezifische Prbeluftvlumen nicht kleiner als 40 l/cm² sein. Dies ist erreichbar durch eine entsprechend lange Prbenahmedauer der einen höheren Vlumenstrm (auch höher als der in BGI empfhlene Wert), sfern die Umstände dies zulassen, - können bei kurzzeitigen Arbeitsvrgängen mehrere dieser auf demselben Prbenträger erfasst werden, - kann abweichend vn den Standardvrgaben der Vrschrift BGI die auszuwertende Filterfläche vergrößert werden.

6 Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Prduktsicherheit und Gefahrstffe Stand: c. Ist die Nachweisgrenze vn F/m³ nicht erreichbar bzw. sind die Messfilter wegen zu dichter Belegung mit Staubpartikeln nicht auswertbar, kann die Unterschreitung vn F/m³ nicht festgestellt werden. d. Für die messtechnische Feststellung der Unterschreitung vn F/m³ müssen 1. für alle Messergebnisse ME vn drei aufeinander flgenden Messungen: - ME < 1/ F/m³ der 2. für alle Messergebnisse ME vn sechs aufeinander flgenden Messungen: - ME < 1/ F/m³ der 3. für alle Messergebnisse ME vn zwölf aufeinander flgenden Messungen: - ME < 0, F/m³ sein. e. Aufeinander flgende Messungen sind auf einer Baustelle der an einem Objekt an unterschiedlichen Tagen auszuführen. Die messtechnischen Ermittlungen können auch auf unterschiedlichen Baustellen / an unterschiedlichen Objekten erflgen, falls eine Baustelle aufgrund ihrer Größe für den Nachweis unzureichend ist. Vraussetzung ist hierbei, dass jeweils die gleichen zu untersuchenden Tätigkeiten mit geringer Expsitin ausgeführt werden. Liegen alle auf die Expsitinsdauer bezgenen Messergebnisse unterhalb F/m³ und wurde nachgewiesen, dass nach Abschluss der Arbeit keine Kntaminatin des Raumes vrliegt, kann das Verfahren anerkannt werden. Sbald ein Messergebnis die Asbestfaserknzentratin vn F/m³ überschreitet, kann das Vrliegen eines emissinsarmen Verfahrens nicht bestätigt werden. Die anerkennungsberechtigte Behörde kann in begründeten Fällen Abweichungen vn den Anfrderungen zulassen der weitere Messungen frdern. Freigabemessung Nach Durchführung der Arbeiten und nach der Reinigung des Arbeitsbereichs, jedch vr Aufhebung der Schutzmaßnahmen ist zur Erflgskntrlle der Maßnahme eine Freigabemessung durch eine akkreditierte Messstelle entsprechend Nr der TRGS 519 nach VDI 3492 durchzuführen. Faserknzentratin (Messwert) <500 F/m³, Obere Vertrauensgrenze OVG <1.000 F/m³

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