SV Thomas Grasl. über die Ermittlung des Verkehrswertes

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1 SV Thomas Grasl Staatl. gepr. u. behördl. konz. Immobilientreuhänder (Makler Verwalter Bauträger) Allg. beeid. u. gerichtl. zert. Sachverständiger für Immobilienbewertungen Fachgebiete: Gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe), Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte), Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe), Wohnungseigentum, Geschäftsräumlichkeiten, Baugründe, Nutzwertfeststellung, Parifizierung Anschrift: St. Margarethen 194d, 6220 Buch in Tirol, Austria Mobil: +43 (0) Telefon: +43 (0) Telefax: +43 (0) Web: K u rzgutachten über die Ermittlung des Verkehrswertes Liegenschaft: KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Grundbuchsdaten: Eigentümer: Auftraggeber: Bewertungszweck: Bewertungsstichtag: 3. März 2015 Verkehrswert: EUR ,00 EZ 2211, GB Hötting, BG Innsbruck, GST 1959/8, B-LNR 16: Wohnungseigentum an Abstellplatz TG 3 zu 6/645 Anteilen trend wohnbau gmbh, FN d A-6020 Innsbruck, Fischnalerstraße 28 RA Dr. Walter Waizer, A-6020 Innsbruck, Schmerlingstraße 4 Feststellung des Verkehrswertes für Konkursverfahren Buch in Tirol, am 29. März 2015

2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Daten... 3 Zusammenfassung... 3 Anmerkungen und Erklärungen des beauftragten Sachverständigen Bewertung KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG Sachwert... 7 Bodenwert... 7 Grundstück Nr. 1959/ Gebäudewert... 7 KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG Sachwert der Liegenschaft... 7 Ertragswert... 8 Ertragsobjekte... 8 KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG Ertragswert der Liegenschaft... 8 Verkehrswert... 8 Zusammenfassung... 9 Anlagen Grundbuchsauszug vom Lageplan, Luftbild, Katasterplan Lageplan gemäß 23 TBO Nutzwertgutachten vom Baugenehmigungsbescheid vom (Zahl: MagIbk/335/BW-BV-BB/1) Baugenehmigungsbescheid vom (Zahl: MagIbk/335/BW-BV-BB/2) Benützungsbewilligungsbescheid vom (Zahl: MagIbk/335/BW-BU-MB/1) Fotodokumentation vom (1 Bild) Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 2 von 55

3 Allgemeine Daten Auftraggeber RA Dr. Walter Waizer Schmerlingstraße 4 A-6020 Innsbruck Liegenschaft KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG 3 Dr.-Stumpf-Straße 59b A-6020 Innsbruck Grundbuchsdaten Einlagezahl 2211 Grundbuch Hötting Bezirksgericht Innsbruck Grundstück Nr. 1959/8 Bewertungsstichtag Bewertungszweck Sachverständiger Eigentümer mit Eigentumsanteilen 3. März 2015 (= Tag der örtlichen Besichtigung mit dem Auftraggeber als Masseverwalter der trend wohnbau gmbh) Feststellung des Verkehrswertes für Konkursverfahren SV Grasl Thomas trend wohnbau gmbh, FN d, Fischnalerstraße 28, A-6020 Innsbruck (B-LNR 16: Wohnungseigentum an Abstellplatz TG 3 zu 6/645 Anteilen) Alle Preise sind angegeben in Euro und inklusive Umsatzsteuer. Zusammenfassung Verkehrswert Abstellplatz TG 3 (gerundet) ,00 Unbelasteter Verkehrswert (gerundet) ,00 Die gegenständliche Bewertung wurde erstellt mit Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 3 von 55

4 Anmerkungen bzw. Erklärungen des beauftragten Sachverständigen Auftragsgemäß wurde vom beauftragten Sachverständigen aus Kostengründen nur ein Kurzgutachten und kein umfassendes Bewertungsgutachten ausgearbeitet. Der beauftragte Sachverständige weist darauf hin, dass der Unterschied des gegenständlichen Kurzgutachtens zu einem umfassenden Langgutachten lediglich darin besteht, dass eine weniger tiefgehende Prüfung (zb bei der Baubehörde, etc.) erfolgt, keine Erhebung von Vergleichspreisen bei der Urkundensammlung des Grundbuches im zuständigen Bezirksgericht und die Objektbeschreibung nur sehr eingeschränkt bzw. überhaupt nicht stattfindet. Der eigentliche Bewertungsteil wird aber mit ebenso hoher Qualität ausgearbeitet wie bei normalen Langgutachten. Das nachstehende Kurzgutachten erfolgt unter Bedachtnahme auf die derzeit am Immobilienmarkt herrschenden Verhältnisse. Die ermittelten Schätzwerte beziehen sich auf den Stichtag der Bewertung und sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Das Kurzgutachten hat nur im Gesamten und nicht auszugsweise Gültigkeit. Alle im gegenständlichen Kurzgutachten angeführten Werte und Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive gesetzliche Umsatzsteuer. Das Kurzgutachten darf vom Auftraggeber ausschließlich für den genannten Bewertungszweck verwendet werden. Eine anderweitige Verwendung (zb als Grundlage für Finanzierungen, steuerliche Zwecke, etc.), eine darüber hinausgehende Vervielfältigung oder Weitergabe des Kurzgutachtens an Dritte bzw. durch Dritte setzt die schriftliche Zustimmung des beauftragten Sachverständigen voraus. Eine Haftung gegenüber Dritten wird jedenfalls ausgeschlossen. Angesichts der Unsicherheit einzelner in die Bewertung einfließender Faktoren, insbesondere der Notwendigkeit auf Erfahrungswerte zurückzugreifen, kann das Ergebnis der Bewertung keine mit mathematischer Exaktheit feststehende Größe sein. Es wird darauf hingewiesen, dass der ermittelte Verkehrswert auch bei gleich bleibenden äußeren Umständen im Einzelfall nicht jederzeit, insbesondere kurzfristig, am Markt realisierbar ist. Erfahrungsgemäß liegt der tatsächlich zu erzielende Verkaufspreis innerhalb einer Streuung von ungefähr +/- 15 % des ermittelten Verkehrswertes. Der zu erzielende Kaufpreis wird meist dann an der unteren Grenze dieser Bandbreite liegen, wenn aus welchen Gründen auch immer die Notwendigkeit zur raschen Veräußerung der Liegenschaft, also ein diesbezüglicher Zeitdruck, besteht. Alle Feststellungen basieren auf den vorliegenden Bewertungsgrundlagen sowie der Liegenschaftsbesichtigung, der beigestellten Unterlagen sowie den Angaben des Auftraggebers und sonstigen dritten Personen. Sämtliche beigebrachte mündlichen und schriftlichen Informationen sowie Unterlagen werden als zuverlässig betrachtet. Für die Richtigkeit wird vom beauftragten Sachverständigen keine Verantwortung und Haftung übernommen. Dem Kurzgutachten können ausschließlich die zum Besichtigungszeitpunkt ersichtlichen Sachverhalte und Gegebenheiten zu Grunde gelegt werden. Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 4 von 55

5 Unzulänglichkeiten, die zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht erkennbar waren oder nur bei einem längeren Benutzen bzw. durch dauerhafte Beobachtung der Liegenschaft feststellbar sind, können nicht in die Bewertung einfließen. Für unvollständige oder unrichtige Angaben im Grundbuch kann vom beauftragten Sachverständigen ebenfalls keine Haftung übernommen werden. In diesem Zusammenhang wird auf das Publizitätsprinzip des öffentlichen Grundbuches verwiesen. Ebenso ist die Erhebung von nicht im Grundbuch einverleibten Rechten und Lasten sowie bewertungsrelevanter Faktoren, die nicht aus den seitens des Auftraggebers übergebenen Unterlagen ersichtlich sind, nicht Gegenstand der Beauftragung. Im Grundbuch nicht ersichtliche Rechte, Lasten sowie Zahlungsrückstände bei öffentlichen Körperschaften (wie zb an die Gemeinde, an Ver- und Entsorgungsunternehmen, etc.) finden demnach in der Bewertung keine Berücksichtigung. Bei Bestehen eventueller diesbezüglicher Lasten sind diese vertraglich seitens des Eigentümers zu regeln. Die Begutachtung erfolgt jedenfalls unter der Annahme, dass keine diesbezüglichen Lasten vorliegen. Die im Grundbuch eingetragenen Rechte und Lasten sowie wertbeeinflussende Umstände, wie zb Servituten, Dienstbarkeiten etc., aber auch eine spezielle Bodenbeschaffenheit finden im gegenständlichen Kurzgutachten keine Berücksichtigung, ausgenommen diese werden gesondert angeführt. Außerbücherliche oder sonstige zu bewertende dingliche Rechte oder Verpflichtungen wurden vom Auftraggeber keine bekannt gegeben. Sämtliche der Bewertung zu Grunde gelegten Kubaturen und Flächen (Grundstücksflächen, Nutzflächen, etc.) wurden vom beauftragten Sachverständigen aus den übergebenen Plänen, dem Grundbuchsauszug sowie auf Grund der Angaben des Auftraggebers erfasst. Die Vermessung der Liegenschaft bzw. Überprüfung der Planmaße ist nicht Gegenstand des Bewertungsauftrages. Die übergebenen Grundrisspläne wurden zwar auf deren Plausibilität, jedoch nicht auf Maßgenauigkeit, überprüft, da dies einer Neuaufnahme des Bestandes gleichgekommen und somit weit über den Rahmen des Auftrages hinausgegangen wäre. Bei einer Vielzahl von Objekten sind immer wieder Abweichungen von den genehmigten Plänen und Parifizierungen feststellbar. In den meisten Fällen sind solche Fehler aus der Vergangenheit sanierbar, die hierfür notwendigen Kosten hängen jedoch ganz wesentlich vom Verhandlungsgeschick und der Vorgangsweise des jeweiligen Eigentümers ab, so dass die Kosten für solche Sanierungsmaßnahmen nur sehr schwer eingeschätzt werden können. Ein allfälliger Abzug für diese Kosten durch den beauftragten Sachverständigen ist nur als Richtwert zu betrachten und können sich diese ganz wesentlich nach oben oder unten verschieben. Auf nicht rechtskräftige Unterlagen (wie zb Bebauungspläne, etc.) wird auf Grund des Stichtagprinzips nicht eingegangen. Die Richtigkeit der Grenzabstände und Grundgrenzen kann vom beauftragten Sachverständigen nicht überprüft werden. Zur diesbezüglichen Kontrolle müsste ein Sachverständiger aus dem Vermessungswesen beigezogen werden. Die bestehende Einreichung und Baubewilligung wird als mögliche Nutzungseventualität nicht bewertet und erfolgt umgekehrt auch keine Berücksichtigung eines eingeschränkten Interessentenkreises auf Grund der Vorgabe durch das Bestandsobjekt und der Grundoberfläche. Sollte nicht gesondert darauf hingewiesen werden, wird angenommen, dass sämtliche behördlichen Genehmigungen für die sich auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft befindlichen baulichen Anlagen vorliegen. Baustoff-, Bauteil- und Funktionsprüfungen haustechnischer Anlagen sowie sonstige technische Untersuchungen wurden nicht durchgeführt. Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 5 von 55

6 Bei der gegenständlichen Bewertung handelt es sich nämlich um eine bloße Verkehrswertermittlung und nicht um ein Bausubstanzgutachten. Der Verkehrswertermittlung wird ein dem Alter entsprechender Bauzustand zu Grunde gelegt. Es wurden keine Bodenuntersuchungen (Altlasten-Überprüfung) vorgenommen und können daher über die Beschaffenheit des Untergrundes keine Aussagen getroffen werden. Dem Auftraggeber sind jedenfalls keine Kontaminationen des Erdreiches bekannt. Anlässlich des durchgeführten Lokalaugenscheines waren auch keine offensichtlichen Kontaminationen und Verdachtsmomente in diese Richtung erkennbar. Im gegenständlichen Kurzgutachten wird daher davon ausgegangen, dass der Boden nicht kontaminiert ist. Anlässlich der Besichtigung konnten auch keine ortsunüblichen Lärm- und Geruchsimmissionen festgestellt werden. Das sich zum Zeitpunkt der Besichtigung auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft befindliche bewegliche Inventar wurde bei der Ermittlung des Verkehrswertes nicht berücksichtigt. Die Bewertung gründet sich teilweise auf die von Dritten erteilten Informationen (behördliche Auskünfte, etc.) und Unterlagen (Bestandspläne, etc.). Sollten sich diese Befundvoraussetzungen ändern, behält sich der beauftragte Sachverständige das Recht vor, wertbeeinflussende Korrekturen durchzuführen. Zu- und Abschläge im Rahmen der Bewertung (zb für verlorenen Bauaufwand, diverse Sanierungsarbeiten, Bebauungsabschlag, u.a.) beziehen sich grundsätzlich auf die aktuelle Situation am freien Markt. Diese Annahmen müssen sich jedoch nicht mit den tatsächlichen Kosten decken und sind daher lediglich als grober Richtwert zu verstehen. Dies vor allem deshalb, weil am Immobilienmarkt immer wieder feststellbar ist, dass diverse Aufwendungen zur Sanierung bautechnischer oder rechtlicher Umstände, etc. von der Käuferschicht ganz unterschiedlich gewertet werden. Da es sich beim gegenständlichen Kurzgutachten nicht um ein Bewertungsgutachten handelt, kann auf bestehende bauliche Gebrechen, Bauschäden sowie Kosten für die Behebung derselben nicht eingegangen werden. Hinsichtlich allfälliger behördlicher Auflagen (wie zb fehlende Genehmigungen, Auflagen der Bau- und Gewerbebehörde, Brandschutz, etc.) ist vom jeweiligen Interessenten das Einvernehmen mit den entsprechenden Behörden herzustellen. Der beauftragte Sachverständige weist darauf hin, dass ihm nicht bekannt ist, ob die haustechnischen Anlagen (wie zb Heizung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Stromversorgung, etc.) funktionieren. Vor einem allfälligen Erwerb der Liegenschaft sind also entweder die haustechnischen Anlagen zu kontrollieren oder je nach dem, welcher Nutzung die einzelnen Einheiten in Zukunft zugeführt werden sollen, ein entsprechender zusätzlicher Abschlag vom ausgewiesenen Verkehrswert vorzunehmen. Der beauftragte Sachverständige erklärt, dass er für etwaige Fehler, welche auf unrichtige bzw. unvollständige Unterlagen oder auf unrichtige Auskünfte des Auftraggebers zurückzuführen sind, keine Verantwortung bzw. Gewähr übernehmen kann. Änderungen der dargelegten Bewertungsannahmen und künftige Entwicklungen begründen somit keinen Schadenersatzanspruch. Der beauftragte Sachverständige erklärt weiters, dass er mit dem Auftraggeber sowie zu allen übrigen Beteiligten in keinem Naheverhältnis steht, welches einen Ausschließungsgrund beinhalten würde, und hat in Erinnerung an seinen abgelegten Sachverständigeneid das nachstehende, nach bestem Wissen und Gewissen erstellte Kurzgutachten ausgearbeitet: Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 6 von 55

7 Bewertung KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG 3 Bauland, Wohngebiet Sachwert Bodenwert Grundstück Nr. 1959/8 808,00 m² Grundfläche à 1.200, ,00 Davon 6/645 Anteile 9.019,53 Bodenwert 9.019,53 Gebäudewert KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG 3 Baujahr 2013, Alter des Objektes 2 Jahre, Lebensdauer 40 Jahre, Restlebensdauer 38 Jahre Gewöhnliche Herstellungskosten KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG 3 (UG) 12,50 m² à 900, ,00 Gewöhnliche Herstellungskosten ,00 15,00 % Baunebenkosten (1) 1.687,50 Neubauwert ,50 (1) Baunebenkosten 15,00 % Baunebenkosten, Honorare (Vermessung, Planung, Statik, Ausschreibung, Baustellenkoordination, Bauleitung, etc.) 1.687,50 Bauwert Neubauwert ,50 5,00 % Lineare Alterswertminderung -646,88 Bauwert zum Stichtag ,63 Gebäudewert ,63 Sachwert der Liegenschaft Bodenwert 9.019,53 Gebäudewert ,63 Sachwert der Liegenschaft ,16 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 7 von 55

8 Ertragswert Ertragsobjekte KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG 3 38 Jahre wirtschaftliche Restnutzungsdauer, Kapitalisierungszinssatz 3,50 % Jahresroherträge KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG 3 (UG) 12,50 m² à monatlich 6,00 (fiktiv) 900,00 Jahresrohertrag 900,00 3,00 % Bewirtschaftungskosten (2) -27,00 0,75 % Erhaltungskosten von ,50-97,03 Jahresreinertrag 775,97 (2) Bewirtschaftungskosten 3,00 % Mietausfallwagnis -27,00 Ertragswert des Objektes Bodenwertanteil 100,00 % bzw ,53, Bodenwertverzinsung 3,50 %, wirtschaftliche Restnutzungsdauer 38,00 Jahre, Kapitalisierungszins 3,50 %, Vervielfältiger 20,84109 Jahresreinertrag 775,97 Bodenwertverzinsung -315,68 Gebäudereinertrag 460,29 x 20,84109 Vervielfältiger Zwischensumme 9.592,85 Anteiliger Bodenwert 9.019,53 Ertragswert ,38 Ertragswert der Liegenschaft Ertragswert ,38 Ertragswert der Liegenschaft ,38 Verkehrswert Sachwert ,16 Ertragswert ,38 Gewichtung Sachwert zu Ertragswert (1 : 1) ,27 Unbelasteter Verkehrswert zum (gerundet) ,00 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 8 von 55

9 Zusammenfassung Der Verkehrswert des KFZ-Abstellplatzes in der Tiefgarage Top TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Straße 59b (Einlagezahl 2211, Grundbuch Hötting, Bezirksgericht Innsbruck, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1959/8, B-LNR 16: Wohnungseigentum an Autoabstellplatz TG 3 zu 6/645 Anteilen, wird auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sowie unter Berücksichtigung der Marktlage unter der Voraussetzung eines üblichen Vermarktungszeitraumes und einer lastenfreien Übergabe laut vorliegendem Kurzgutachten zum Bewertungsstichtag 3. März 2015 mit festgesetzt. gerundet EUR ,00 (in Worten: Euro zwanzigtausend) Buch in Tirol, am 29. März 2015 Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige: Verteiler: 1 Original-Exemplar für den Auftraggeber SV Thomas GRASL 1 Elektronische Fassung im PDF-Format für den Auftraggeber und den beauftragten Sachverständigen zur Ablage Anlagen: Grundbuchsauszug vom Lageplan, Luftbild, Katasterplan Lageplan gemäß 23 TBO Nutzwertgutachten vom Baugenehmigungsbescheid vom (Zahl: MagIbk/335/BW-BV-BB/1) Baugenehmigungsbescheid vom (Zahl: MagIbk/335/BW-BV-BB/2) Benützungsbewilligungsbescheid vom (Zahl: MagIbk/335/BW-BU-MB/1) Fotodokumentation vom (1 Bild) Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 9 von 55

10 Auszug aus dem Hauptbuch: Immobilien- und Sachverständigenbüro Thomas Grasl Anlagen Grundbuchsauszug vom Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 10 von 55

11 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 11 von 55

12 Lageplan Luftbild Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 12 von 55

13 Katasterplan Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 13 von 55

14 Lageplan gemäß 23 TBO Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 14 von 55

15 Nutzwertgutachten vom Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 15 von 55

16 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 16 von 55

17 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 17 von 55

18 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 18 von 55

19 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 19 von 55

20 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 20 von 55

21 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 21 von 55

22 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 22 von 55

23 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 23 von 55

24 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 24 von 55

25 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 25 von 55

26 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 26 von 55

27 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 27 von 55

28 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 28 von 55

29 Baugenehmigungsbescheid vom (Zahl: MagIbk/335/BW-BV-BB/1) Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 29 von 55

30 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 30 von 55

31 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 31 von 55

32 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 32 von 55

33 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 33 von 55

34 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 34 von 55

35 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 35 von 55

36 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 36 von 55

37 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 37 von 55

38 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 38 von 55

39 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 39 von 55

40 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 40 von 55

41 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 41 von 55

42 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 42 von 55

43 Baugenehmigungsbescheid vom (Zahl: MagIbk/335/BW-BV-BB/2) Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 43 von 55

44 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 44 von 55

45 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 45 von 55

46 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 46 von 55

47 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 47 von 55

48 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 48 von 55

49 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 49 von 55

50 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 50 von 55

51 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 51 von 55

52 Benützungsbewilligungsbescheid vom (Zahl: MagIbk/335/BW-BU-MB/1) Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 52 von 55

53 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 53 von 55

54 Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 54 von 55

55 Fotodokumentation vom (1 Bild) KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage Top TG 3: Kurzgutachten vom KFZ-Abstellplatz in Tiefgarage TG 3 in A-6020 Innsbruck, Dr.-Stumpf-Str. 59b Seite 55 von 55

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