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1 ILLUSTRATION: ANDREAS ANHALT / FOTOLIA

2 Offshore-Ausschreibungen Recht Die Null-Cent-Rechnung Ökostrom braucht keine Subvention mehr zumindest nicht, wenn neue Wind räder sich ab 2024 im Meer drehen. Bei der ersten Ausschreibung für Offshorewindparks verzichteten EnBW und Dong auf die EEG-Förderung und sicherten sich damit den Zuschlag. Was auf den ersten Blick wie der Durchbruch bei erneuerbaren Energien erscheint, könnte sich als Bumerang entpuppen. Denn es drohen ein knallharter Verdrängungswettbewerb und viel Streit. VON ULRIKE BARTH UND MARTIN STRÖDER Die Politik lobt wieder einmal sich selbst. War harte Arbeit mit Sigmar Gabriel & anderen: Globaler Sieg von Ökostrom gelingt nur, wenn bezahlbar für alle, twitterte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU), als die Bundesnetzagentur kurz vor Ostern die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsverfahren für den Zubau von Offshorewindparks bekannt gab. Das Ergebnis ist eine kleine Sensation: Die Windräder im Meer brauchen in Zukunft keine Subventionen mehr. Drei von vier kommen nach eigenen Berechnungen ab 2024 ganz ohne EEG-Förderung aus EnWB und Dong bekamen deswegen grünes Licht für den Bau der neuen Anlagen (Reingepreist, Seite 64). Das Verfahren habe mittel- und langfristige Kostensenkungspotenziale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Offshorewindenergie stellt ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Nachdruck unter Beweis. Dies sei erfreulich für alle Stromverbraucher, die über die EEG-Umlage die Förderung der erneuerbaren Energien mitfinanzieren. Der Stromkunde reibt sich bei solchen Worten verdutzt die Augen. Denn immerhin zahlt er gerade noch bis zu 19,4 Cent pro Kilowattstunde, wenn Strom aus Offshorewindparks fließt. Weil die an vergleichsweise vielen Stunden im Jahr Strom produzieren, gilt die Technik gegenüber Windanlagen an Land und Solaranlagen als besonders förde- JUVE Rechtsmarkt 07/17 63

3 Recht Offshore-Ausschreibungen Reingepreist EnBW sichert sich den größten Teil der Offshoreausschreibung mit seinem Windpark He Dreiht, der ganz ohne EEG-Umlage auskommt. Auch Dong kann bei zwei von drei Parks auf Förderung verzichten. Bieter Erwarteter Kapazität Gebotspreis Netzanschluss EnBW He Dreiht GmbH MW 0 Euro cents/kwh DONG Energy Borkum Riffgrund West II GmbH MW 0 Euro cents/kwh Northern Energy OWP West GmbH (DONG) MW 0 Euro cents/kwh Gode Wind 03 GmbH (DONG) MW 6 Euro cents/kwh Quelle: Auf Basis der Bundesnetzagentur rungswürdig. Der Verbraucher zahlt daher für die Kilowattstunde vom Meer acht Jahre lang 19,4 Cent, danach fällt die Einspeisevergütung auf 3,9 Cent. Für Investoren ist das bislang ein gutes und berechenbares Geschäft. Das könnte sich allerdings bald ändern. Denn die Ausschreibungen für die neue Offshoreanlagen markieren einen Paradigmenwechsel: Nicht mehr der Gesetzgeber legt in Zukunft die Höhe der Förderung für Erneuerbare fest, sondern Energieerzeuger bewerben sich in einem Bieterverfahren. Wer mit der geringsten Förderung auskommt, darf bauen. Ab 2026 werden Offshorewindparks nur noch im sogenannten Zentralen Modell zugelassen. Für Projektierer, die bereits jetzt über eine Genehmigung verfügen die also bereits viel Zeit und Geld in die Vorentwicklung der Parks gesteckt haben hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung gefunden: Sie dürfen sich exklusiv für die Ausschreibung für 2017 und 2018 bewerben (Ausbau in Raten, S. 66). Die Politik will mit dem Systemwechsel die Kosten für die Energiewende bremsen. Unterbietungswettbewerb. In der Offshoreindustrie ist allerdings kaum jemand begeistert von dem rasanten Preisverfall bei der EEG-Förderung. Viele schimpfen über das Osterei, das der Branche von EnBW und Dong ins Nest gelegt wurde. Der Karlsruher Energiekonzern hat mit dem Null-Cent-Angebot den Zuschlag für den Riesenwindpark He Dreiht mit einer Leistung von 900 Megawatt bekommen. Die anderen drei ausgeschriebenen Projekte gingen an den dänischen Energiekonzern Dong, der nur für Gode Wind 3 bis zu sechs Cent pro Kilowattstunde Förderung haben will. Bei zwei anderen Parks verzichten auch die Dänen auf eine Förderung. Wettbewerber fühlen sich von den Null-Cent-Geboten übertölpelt, nachdem sie selbst monatelang mit spitzem Stift ihre eigenen Angebote kalkuliert haben, um ein möglichst effizientes Angebot zu machen, das sich trotzdem noch rechnet. Fünf bis sechs Cent Förderung pro Kilowattstunde galten im Vorfeld der Ausschreibung als wahrscheinlich. Viele Interessenten werden dabei nach Dänemark und in die Niederlande geschielt haben, wo bereits zuvor Ausschreibungen um die 5-Cent-Marke endeten. Vattenfall gewann das dänische Ostseeprojekt Kriegers Flak mit einem angemeldeten Förderbedarf von 4,99 Cent pro Kilowattstunde. In der Nordsee bekam Shell den Zuschlag für die Windparks Borssele 3 und 4 mit einer Förderung von 5,4 Cent pro Kilowattstunde. Schon das werteten Marktbeobachter als Zeichen dafür, dass die Entwickler stark unter Druck stehen, um bei den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen. Ob der aufgerufene Preis einen gesunden Wettbewerb widerspiegelt, bezweifelten viele schon bei 5 Cent. Die Null-Cent-Rechnung halten die meisten Marktbeobachter für eine riskante Wette auf den Markt. EnBW selbst sagt, man habe das Projekt konservativ kalkuliert. Dabei geht der Energiekonzern von steigenden Handelspreisen beim Strom nach dann erfolgter Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland, der technischen Weiterentwicklung der Anlagen sowie von einem ausreichenden Skaleneffekt eines so großen Windparks aus. Denn EnBW kann den Bau von He Dreiht mit dem Bau des Nachbarprojekts Albatros verbinden. Trotzdem ist die Rechnung an viele Unwägbarkeiten gebunden. Und: So ganz ohne Subventionen kommen auch EnBW und Dong nicht aus, denn immerhin müssen sie als Windparkbetreiber den Anschluss ans Netz nicht selber zahlen. Der wird von den Netzbetreibern bereitgestellt und über die Netzentgelte am Ende wieder an alle Stromkunden weitergereicht. In der Branche stellen sich nach der überraschenden Null-Cent-Offerte der Konkurrenz aber viele vor allem eine bange Frage: Wie werden die Ausschreibungen in den kommenden drei bis vier Tendern aussehen? 64 JUVE Rechtsmarkt 07/17

4 Offshore-Ausschreibungen Recht FOTO: HOGAN LOVELLS Bieter mit Bestandsprojekten, die in der aktuellen Runde nicht zum Zuge gekommen sind, etwa RWE Innogy, E.on und Vattenfall, können sich im kommenden Jahr noch einmal bewerben. Gibt es wieder eine Nullrunde, hat das auch Auswirkungen auf den Übergang ins neue Regelsystem. Denn die aktuellen Ausschreibungen sind nur als Brücke in den neuen Markt gedacht. Die erfolgreichen Gebote der ersten beiden Tender setzen den Rahmen für die Zukunft: Nach den hier erfolgreichen Angeboten richtet sich künftig der Höchstpreis. Mehr Druck für Heißt im Klartext: Zweimal Null-Förderung, immer Null-Förderung. In den kommenden Ausschreibungen werden Null-Cent-Offerten nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel sein, meint Mathias Hirschmann, Partner bei Hogan Lovells. Auch das Feld potenzieller Investoren verändert sich momentan stark. Die Gebote rechnen mit technischem Fortschritt, zunehmender Marktreife und mehr Konkurrenzfähigkeit mit konventionellen Kraftwerken sowie einem künftigen Strompreis, der vielleicht bei 6 bis 7 Cent liegen wird. Damit erzielen die Parks voraussichtlich deutlich kleinere Margen als derzeit, was für Pensionsfonds interessant ist, für andere Finanzinvestoren aber nicht mehr. Der M&A-Anwalt beobachtet einen massiv gestiegenen Wettbewerb auf dem Offshoremarkt. Durch die Einführung der Ausschreibung hat sich die Dynamik bei der Fertigstellung von Projekten noch einmal rasant beschleunigt. Wer jetzt noch vorentwickelte Projekte hat, steht extrem unter Geringere Margen: Laut Matthias Hirschmann, Hogan Lovells, wird Offshorewind unattraktiv für die Finanzbranche. DIE NULL-CENT- OFFERTE WIRD KÜNFTIG DIE REGEL SEIN. Druck, bei der Ausschreibung im kommenden Jahr zum Zuge zu kommen, sagt Hirschmann. Denn wer 2018 nicht zu den Gewinnern zählt, muss seine Investitionen ganz abschreiben. Durch die Deckelung der ausgeschriebenen Kapazität ist klar, dass es viele Verlierer geben wird. Denn um die insgesamt Megawatt der ersten beiden Ausschreibungen bewerben sich gut zwei Dutzend Offshoreprojekte mit zusammen bis Megawatt. Mehr als die Hälfte muss also zwangsläufig scheitern. Schon im Vorfeld der ersten Ausschreibung war eine Konsolidierung des Marktes zu beobachten. Viele Anbieter haben sich stark gemacht für die Ausschreibungen, um Synergieeffekte heben zu können, sagt Dr. Wolf Spieth, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Bei der kommenden Ausschreibung 2018 gilt zudem das Ostsee-Privileg, das heißt Parks in der Ostsee werden bevorzugt behandelt. Das macht den Ausbaukorridor für die Nordseeparks noch enger, so Spieth. Die Zahl derjenigen, die aus strategischen Gründen Null- Cent-Förderung bieten, dürfte also steigen. Klagelust bei Verlierern. Marktteilnehmer spekulieren zudem darüber, was Betreiber wie Vattenfall, die auf besonders vielen Genehmigungsrechten sitzen, jetzt wohl noch mit diesem Schatz anfangen können. Gut möglich, dass jetzt auch ein grauer Markt für Eintrittsrechte entsteht, meint Spieth. Sogar Vorreiterin EnBW hat nach dem ersten Erfolg noch Appetit auf mehr und sucht in Reihen der unterlegenen Projekte deshalb nach Übernahmekandidaten. Dann könnten die Karlsruher bei der Ausschreibung 2018 noch einmal antreten. Es ist also ziemlich wahrscheinlich, dass dann mehrere Null-Cent-Gebote miteinander konkurrieren. Dann aber entscheidet das Los. JUVE Rechtsmarkt 07/17 65

5 Recht Offshore-Ausschreibungen Angesichts dieses hochkompetitiven Marktes beginnen in den beratenden Kanzleien bereits Planspiele für den Gang vor Gericht. Wer bei den Ausschreibungen zu kurz kommt, könnte immer noch versuchen, die immensen Investments in die vorentwickelten Parks zurückzubekommen. Mancher sieht im Paradigmenwechsel des EEG-Systems nichts weniger als eine kalte Enteignung und hätte dies gerne von deutschen Verfassungsrichtern bestätigt. So denken auf jeden Fall die Projektentwickler, die nicht mehr zu den Ausschreibungen an treten dürften. Verschiedene Energieunternehmen sollen deswegen schon Verfassungsbeschwerden gegen den Ausschluss ihrer Projekte vorbereiten. Hinter den Kulissen wird auch über potenzielle ICSID- Schiedsverfahren spekuliert. Ausländische Energiekonzerne wie Vattenfall oder Strabag könnten in einem solche Investitionsschutzverfahren gegen die Bundesrepublik vorgehen und Verluste einklagen, die sich aus dem EEG 2014 sowie durch das EEG 2017 und das Windenergie-auf-See-Gesetz ergeben. Bitte nachbessern! Wie Richter über mögliche Schadensersatzansprüche entscheiden werden, ist das eine. Aktuell ist aber einmal mehr die Politik gefragt. Denn von einigen Seiten werden bereits Forderungen laut, die Ausschreibungsmodelle müssten nach dem spektakulären Ausgang der ersten Ausschreibungsrunde doch noch einmal überarbeitet werden. Nach der Auktion ist vor der Auktion, sagt Felix Fischer von Chatham Partners. Uns beschäftigt, welche Auswirkungen der Erfolg der Null-Cent-Gebote für die Regulierung hat. Ausbau in Raten Was das EEG 2017 und WindSeeG für den Offshoreausbau bedeutet. Stand der Dinge: Bis zum Jahr 2020 werden nach der derzeitigen Planung Offshorewindparks mit einer Kapazität von Megawatt (MW) am Netz sein. Diese Projekte verfügen entweder über eine unbedingte Netzanschlusszusage nach alter Rechtslage oder Kapazitätszuweisungen durch die Bundesnetzagentur. Übergangsphase: Zwischen 2021 und 2024 werden weitere Offshorewindanlagen gebaut, für die 2017 und 2018 Ausschreibungen für eine Kapazität von jeweils MW stattfinden. Diese Übergangsausschreibungen basieren auf den Festlegungen des Offshorenetzentwicklungsplans Dabei können Projekte berücksichtigt werden, die vor 1. August 2016 genehmigt oder planfestgestellt wurden oder für die zumindest ein Erörterungstermin durchgeführt wurde. Die Höhe der Sicherheitsleistung, die für die Teilnahme an den Übergangsausschreibungen erbracht werden muss, beträgt 100 Euro pro Kilowatt (KW). In den späteren Ausschreibungen beträgt sie 200 Euro pro KW. Ostsee-Privileg: In der zweiten Ausschreibung 2018 werden Projekte in der Ostsee gegenüber der Nordsee bevorzugt, weil die Netze in Mecklenburg-Vorpommern bereits gut ausgebaut sind, während in Niedersachsen noch Lücken klaffen. Netzverträglichkeit: Damit der Netzausbau mit dem Ausbau der Offshorewindenergie Schritt halten kann, wird der Zubau neuer Anlagen von 2021 bis 2025 auf insgesamt MW abgesenkt. Ausschreibungen im sogenannten Zentralen Modell folgen ab September Sie regeln den Zubau von jährliche 840 MW ab Ende 2030 wird das Ziel von 15 Gigawatt (GW) erreicht sein. Potenzial für Graumarkt: Eintrittsrechte werden begehrt sein, so Freshfields-Partner Wolf Friedrich Spieth. Aus Fischers Sicht ist das System praktisch dysfunktional. Ideen, wie das Verfahren wieder funktional werden könnte, gibt es im Markt genung. So könnte der Gesetzgeber den Übergang zum Zentralen Modell langfristiger gestalten. Warum sollen nicht alle, die jetzt null Cent bieten, ihre Projekte noch realisieren dürfen? Um den Ausbaupfad nicht zu verlassen, könnte der Übergang ins Zentrale Modell notfalls entsprechend der Ergebnisse verschoben werden, meint der Chatham-Partner. Oder man könnte negative Gebote zulassen. Diese Variante hat den Charme, dass sich darüber Teile der Netzausbaukosten wieder reinholen ließen. Allerdings passen negative Preise nicht in das System des Übergangsmodells. Die dazu erforderliche Gesetzesänderung wäre außerdem verfassungsrechtlich angreifbar, so Fischer. FOTO: FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER; CHRISTINA KLOODT 66 JUVE Rechtsmarkt 07/17

6 Offshore-Ausschreibungen Recht Das System ist nicht mehr funktional: Chatham-Partner Felix Fischer will das aktuelle System der Ausschreibungen anpassen, zum Beispiel durch großzügigere Übergangsfristen. Die Offshorebranche selbst träumt angesichts der niedrigen Gebote schon wieder davon, den Deckel, den das EEG 2017 der erneuerbaren Energie aufgezwungen hat, loszuwerden. Die Ausbauobergrenze von 15 Gigawatt für Offshorewindparks bis 2030 könnte nach oben verschoben oder gar ganz gestrichen werden. Doch ein ungebremster Zubau an Offshorewindanlagen wäre wieder auf Kollisionskurs mit dem bislang für die Betreiber kostenlosen Netzausbauund -anschluss. Eine Kostenexplosion bei den Netzentgelten wäre die Folge. Die Rechnungen der Stromkunden würden sich wieder erhöhen. Daher plädiert etwa die CDU dafür, Ausschreibungen mit der Ausbausteuerung zu kombinieren. Statt wie bislang Jahresmengen für die einzelnen Technologien wie Wind oder Photovoltaik zu vergeben, sollten die Ausschreibungen besser technologieneutral sein und möglicherweise in Kombination mit Speichertechnologien in einen echten Wettbewerb um Netzverträglichkeit und bedarfsgerechte Stromerzeugung eintreten. Doppelte Wette. Bei einer Erhöhung der Ausbauziele besteht ein erhöhtes Risiko, dass erfolgreiche Bieter aus der ersten Runde ihre Windparks nicht errichten werden, warnen zudem die Berater von Nera Economic Consult in einer Studie. Ihrer Meinung nach senkt ein höheres Ausbauvolumen die erzielbaren Marktpreise und somit die Rentabilität des Null-Cent- Gebots. Ein Lüften des Deckels wäre daher viel- leicht sogar kontraproduktiv. Die Studie warnt zudem vor dem Erpressungspotenzial durch die zusätzlichen Projekte. Die Projektierer könnten ihre Schlüsselrollen beim Erreichen der Ziele ausnutzen, um Zugeständnisse der Behörden einzufordern. Das gelte umso mehr, wenn die Marktentwicklung eine Realisierung ohne Subventionen fraglich erscheinen lässt. Denn die Sicherheitsleistung, die im Fall eines Rücktritts vom Projekt fällig wird, sei mit 100 Euro je Kilowattstunde relativ gering. Für EnBW sind das im Fall von He Dreiht 90 Millionen Euro. Allerdings könnte nur ein Teil der Summe fällig werden, wenn EnBW doch abspringen sollte. 24 Monate vor der geplanten Fertigstellung beträgt die Pönale unter Umständen nur 30 Prozent der Sicherheit, für He Dreiht wären das 27 Millionen Euro. Bis dahin bleibt das Null-Cent-Gebot eine doppelte Wette auf den Markt. Eine auf den erhofften Technik- und Synergievorsprung, den EnBW sich ausrechnet. Und eine auf den bis 2025 steigenden Strompreis. Dazu muss die Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke wie geplant gelingen, ebenso der Ausstieg aus der Kohle vorangetrieben werden. Besonders günstig wäre es für EnBW, wenn bis dahin auch ein paar Millionen Elektroautos auf deutschen Autobahnen fahren und dezentral Strom aus dem Netz abnehmen würden. Doch es kann auch ganz anders kommen. Zwei Bundes regierungen werden sich bis dahin noch mit der Gestaltung des deutschen Energiemarktes beschäftigen. JUVE Rechtsmarkt 07/17 67

7 in der Metropolregion Hannover Modelle bei der Ausbildung, um den Nachwuchs langfristig zu halten Mai Juni 2017 MAGAZIN FÜR WIRTSCHAFTSJURISTEN IN ÖSTERREICH JULI 2017 Der Flick Gocke-Partner über Cum-Ex und aktuelle Trends im Steuerstrafrecht JUVE RANKING: Immobilienwirtschaftsund Baurecht KANZLEIEN: Schweizer Verein unter der Lupe Was Inhousejuristen in Alarmbereitschaft versetzt und wie sie reagieren Rechtsanwälte für Unternehmen Verlag für juristische Information KARRIEREMAGAZIN FÜR JUNGE JURISTEN 1 Weitere Themen Patentrecht Boutiquen mischen den Markt auf Geld, bis der Arzt kommt Der Gehälter-Wettlauf geht weiter Von Anfang an im Bild Wissenschaftliche Compliance-Anwälte suchen verschwundene Millionen Dirk Seiler (li.) und Enno Appel von Herbert Smith Freehills Analysis of Europe s Largest Legal Market Antitrust Banking and Finance Company Succession and Trusts Compliance Audits and Investigations Corporate Dispute Resolution Distribution, Trade and Logistics Employment Insolvency and Restructuring Insurance Intellectual Property M&A Media, Technology and Communications Private Equity & Venture Capital Public Sector Real Estate and Construction Regulated Industries Tax White Collar Crime LAW FIRMS COVERED Nr Jahrgang Juli 2017 R E C H T S M A R K T IM ABSEITS Hanno Berger verfolgt aus dem Schweizer Exil die Wende im Cum-Ex-Verfahren BASF-Rechtsabteilung im neuen Gewand Urheberrechtsreform der Bundesregierung gerät zur Nullnummer Impressum Herausgeberin: Dr. Astrid Gerber Chefredaktion: Dr. Aled Griffiths (Gr), Antje Neumann (AN), Jörn Poppelbaum (pop) Redaktionsleitung: Jörn Poppelbaum V.i.S.d.P., Stellv. Astrid Jatzkowski (jat) Meinung + Analyse: Jörn Poppelbaum Kanzleien: Leitung Ulrike Barth (uba), Eva Lienemann (eli) Unternehmen: Leitung Astrid Jatzkowski, Christina Schulze (cg), Christin Stender (cn) Recht: Leitung Mathieu Klos (MK), Marc Chmielewski (mc) Deals, Nachrichten auf Leitung Christine Albert (CA), Sonja Behrens (smb, Deals), Marc Chmielewski (Verfahren), Christiane Schiffer (ChS), Martin Ströder (mst) Redaktion: Raphael Arnold (pha), Laura Bartels (lau), Catrin Behlau (cb), René Bender (RB), Simone Bocksrocker (SB), Silke Brünger (si), Geertje de Sousa (gds), Eva Flick (EF), Helena Hauser (hh), Annette Kamps (ank), Daniel Lehmann (dal), Markus Lembeck (ML), Till Mansmann (tim), Stephan Mittelhäuser (stm), Claudia Otto (co), Norbert Parzinger (NP), Konstanze Richter (ric), Anika Verfürth (av) CvD/Schlussredaktion: Leitung Ulrike Sollbach, Sirka Laass Redaktionsassistenz: Nicole Bertelsmann, Regina Cichon, Verena Clemens, Stefanie Riemann, Claudia Scherer, Silvia Strauch, Claudia Voskuhl Übersetzungen: Sandra Wosky Vermarktung und Verkauf: Rüdiger Albert, Bert Peter Alkema, Angelika Graef, Britta Hlavsa, Svea Klaßen, Jessica Lütkenhaus, Philip Middelhoff, Tina Puddu, Christopher Savill, Ylva Wüstemann Marketing und Veranstaltungen: Leitung Alke Hamann, Jens David, Marit Lucas, Eva Wolff Verwaltung und Buchhaltung: Barbara Albrecht, Christian Hellmann, Sandra Schmalz, Sarah Stollenwerk, Janine Wartenberg Layout: Leitung Andreas Anhalt, Vivian Ems, Janna Lehnen, Dominik Rosse IT: Leitung Marcus Willemsen, Mehran Akhbar Vertrieb/Abonnements: Svea Klaßen Wissensmanagement: Ulrike Sollbach JUVE Rechtsmarkt 20. Jahrgang erscheint monatlich bei JUVE Verlag für juristische Information GmbH Sachsenring 6 D Köln Postanschrift: Postfach Köln Tel / (0)221 / Fax 0049 / (0)221 / redaktion@juve.de (redaktionelle Anfragen) vertrieb@juve.de (Abonnements und Heftbestellungen) anzeigen@juve.de (Druckunterlagenübermittlung) ISSN: Druckauflage: Litho- und Druckservice: D+L Printpartner GmbH, Bocholt Alle Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung wie Nachdruck, Vervielfältigung, elektronische Verarbeitung und Übersetzung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Abo: JUVE Rechtsmarkt ist als Einzel- oder Kanzleiabonnement erhältlich Monat für Monat aktuelle Marktinformation für Sie und alle Anwälte Ihrer Kanzlei. Wir informieren Sie gern über unsere günstigen Abo-Konditionen! Weitere JUVE-Publikationen: JUVE Handbuch CLOSE TO 700 Management Top-Steuerberaterkanzleien Aufstieg Kanzleien bieten flexible KARSTEN RANDT JUVE Steuermarkt Marktberichterstattung für Steuerexperten Wirtschafts Kanzleien JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien Bereits in 19. Auflage erhältlich German Commercial Law Firms Das JUVE Handbuch in englischer Sprache JUVE-INHOUSE-UMFRAGE AUF NUMMER SICHER Mitarbeit lohnt sich Die Schatzsucher 100 Rankings und Analysen für die Juristen-Karriere TOP-ARBEITGEBER 2017 JUVE Magazin für Wirtschaftsjuristen Der österreichische Markt in Zahlen und Fakten azur Karrieremagazin für junge Juristen Spezialisten in 20Rechtsgebieten lokale Champions 30in den Regionen 50 Top-Arbeitgeber deutschlandweit azur100 Die 100 attraktivsten Arbeitgeber für Juristen

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