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1 N i e d e r s c h r i f t über die 019. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Mainhausen in der Legislaturperiode 2011/2016 am Dienstag, den um 19:30 Uhr, Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Mainflingen, Humboldtstr. 46. Von dem waren anwesend: Roman Kirchner SPD Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses Hans- Christian Falkenberg SPD Katja Jochum SPD Holger Hitzel SPD Dietrich Egner CDU Dieter Stegmann CDU Manfred Stolz UWG Anwesende von der Gemeindevertretung Ernst Guschlbauer SPD Stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Paul Schröder FDP Gemeindevertreter Anwesende vom Gemeindevorstand Ruth Disser SPD Bürgermeisterin Hans Joachim Funkert SPD Erster Beigeordneter Angela Weiß SPD Beigeordnete Frank Kollmus SPD Beigeordneter Michael Stirnweiß UWG Beigeordneter Anwesende von der Verwaltung Oliver Schmidt Schriftführer Herrn Roman Kirchner, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Mainhausen, eröffnete um 19:30 Uhr die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die form- und fristgemäß ergangene Einladung wurden keine Einwendungen erhoben. Herr Egner von der CDU-Fraktion beantragte 7 Anträge auf die Tagesordnung zu nehmen. Es sprach sich niemand dagegen aus

2 Zur Verhandlung stand folgende TAGESORDNUNG 1. Feuerwehrgerätehäuser Hier: Benutzungs- und Gebührenordnung (Drucksachen-Nr. B ) 1.1. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Feuerwehrgerätehäuser -Änderungsantrag der UWG Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) 2. Grundstücksangelegenheit hier: Abschluss eines Kaufvertrages einer noch zu vermessenden Teilfläche von 1183 m²; Gemarkung Zellhausen, Flur 1, Flurstück 875/3 und 874/2 (Babenhäuser Straße 95 u. 97) (Drucksachen-Nr. B ) 3. Vereinsförderung in der Gemeinde Mainhausen 3.1. Richtlinien zur Vereinsförderung in der Gemeinde Mainhausen (Drucksachen-Nr. B ) 3.2. Bürgerbeteiligung zum Haushalt 2012 Hier: Heimat- und Kulturpflege (Drucksachen-Nr. B ) 4. Bürgerbeteiligung zum Haushalt /2013 Hier: Flächennutzungsplanung - Anbindung des Bahnhofs (Drucksachen-Nr. B ) 5. Senkung der Gewerbesteuer -Antrag der UWG Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) 6. Senkung der Grundsteuer B -Antrag der UWG Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) 7. Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 hier: Änderungsvorschläge der Verwaltung (Drucksachen-Nr. B ) 8. Verkauf von 30 ha Wald an das Land Hessen hier: Haushaltskonsolidierungskonzept Antrag der CDU Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) 9. Erhöhung der Grundsteuer B hier: Haushaltsplan Antrag der CDU Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) - 2 -

3 10. Gemeindehaushalt Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Konten und Antrag der CDU-Fraktion - (Drucksachen-Nr. B ) 11. Erhöhung der Gewerbesteuer; hier: Haushaltsplan 2013 (Drucksachen-Nr. B ) 12. Gemeindehaushalt Produkt 5530, Friedhof- und Bestattungswesen (Drucksachen-Nr. B ) 13. Haushalt 2013; hier: Sonderrücklage Abfallbeseitigung (Drucksachen-Nr. B ) 14. Verkauf von zwei Kinderspielplätzen; hier: Haushaltskonsolidierungskonzept 2013 (Drucksachen-Nr. B ) 15. Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 hier: Verabschiedung (Drucksachen-Nr. B ) Zu Punkt 1.: Feuerwehrgerätehäuser Hier: Benutzungs- und Gebührenordnung (Drucksachen-Nr. B ) Wie für die Bürgerhäuser und andere gemeindliche Einrichtungen soll auch zu den Feuerwehrgerätehäusern eine Benutzungs- und Gebührenordnung erlassen werden. Der beigefügte Entwurf wurde gemeinsam mit den beiden Wehrführungen entwickelt, diskutiert und für sinnvoll erachtet. Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Feuerwehrgerätehäuser der Gemeinde Mainhausen wird in der vorgelegten Fassung vom beschlossen. 4 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) - 3 -

4 Zu Punkt 1.1.: Benutzungs- und Gebührenordnung für die Feuerwehrgerätehäuser -Änderungsantrag der UWG Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) 1. 1 Abs. 3 Änderung: Streichung der Wörter nicht regelmäßig 2. 2 Abs. 2 Änderungen: Streichung beginnend mit dem 30. Geburtstag Streichung Abs. 11: Eine Dauernutzung bzw. regelmäßige Nutzung ist ausgeschlossen 3. 5Abs.2 Änderung: Aktive Mitglieder der Feuerwehr Generelle Gebührenfreiheit für Mitglieder der Einsatzabteilung und der Alters- und Ehrenabteilung. Änderung: Mainhäuser Vereine Gebührenfreiheit für Übungsstunden und Trainingsstunden (ohne Küchenbereich) 4. 7 Abs. 1 Änderung: Die Veranstalter (Nutzer) sind beim Bezug von Speisen nicht an einen bestimmten Lieferanten gebunden. Dies gilt nicht für die Getränke. Diese sind, gemäß Getränkelieferungsvertrag der Gemeinde Mainhausen zu beziehen. Bei den Speisen sollten nach Möglichkeit ortsansässige Firmen Berücksichtigung finden Abs.1 Ergänzung: dem Nutzer stehen zwei Stellplätze als Parkplätze zur Verfügung. 1 Ja-Stimme(n) 6 Nein-Stimme(n) Zu Punkt 2.: Grundstücksangelegenheit hier: Abschluss eines Kaufvertrages einer noch zu vermessenden Teilfläche von 1183 m²; Gemarkung Zellhausen, Flur 1, Flurstück 875/3 und 874/2 (Babenhäuser Straße 95 u. 97) (Drucksachen-Nr. B ) Für das Gartengelände der beiden gemeindeeigenen Miethäuser in der Gemarkung Zellhausen, Flur 1, Flurstücke 874/2 und 875/3, Babenhäuser Straße 95 und 97 liegt ein Kaufangebot der Eheleute Doris und Eckhard Hartig, Rhönstraße 3 aus Mainhausen vor. Es handelt sich hierbei um eine noch zu vermessende Teilfläche von ca m². Der Bodenrichtwert für die im Wohngebiet gelegenen Grundstücke beträgt aktuell 260,00 /m² Das Angebot der Eheleute Hartig beträgt 240,00 /m²) da es sich am Ortsausgang von Mainhausen um keine Toplage handelt und an der viel befahrenen L 3065 liegt. Die Bushaltestelle beeinträchtigt die Festlegung der Zufahrten. Geplant ist eine Vermietung, keine Errichtung von Eigentumswohnungen und die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern. In Mainhausen besteht Bedarf an bezahlbaren Wohnraum

5 Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Mainhausen beschließt den Verkauf des im Betreff genannten Grundstückes an die Eheleute Doris und Eckhard Hartig, Rhönstraße 3 aus Mainhausen zum Verkaufspreis von 240,00 /m², bei 1183 m² ,00. 6 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) Zu Punkt 3.: Vereinsförderung in der Gemeinde Mainhausen Zu Punkt 3.1.: Richtlinien zur Vereinsförderung in der Gemeinde Mainhausen (Drucksachen-Nr. B ) Im Konsolidierungskonzept für das Jahr 2013 ist eine Verminderung der allgemeinen Vereinszuschüsse vorgesehen. Die Zuschüsse für Erwachsene sollen auf 80 Prozent des bisherigen Betrages festgesetzt werden. Ziffer 2.2 der Richtlinien lautet: Grundbetrag je Mitglied Hierzu zählen Sportvereine, Kultur-, Sozial- und sonstige Vereine 1, Zuschlag bei Vorhandensein von eigenem genehmigten Vereinsheim ohne Übungsraum, jedoch mit Funktionsräumen außer Wirtschaftsräumen je aktives, erwachsenes Mitglied oder Jugendlichem 0, Zuschlag bei Vorhandensein von genehmigten eigenem Vereinsheim mit einem Übungsraum je aktives erwachsenes Mitglied und Jugendlichem 1,25 Die Richtlinien zur Vereinsförderung werden geändert. Ab dem kommen folgende Beträge zur Auszahlung: Ziffer 2.2 der Richtlinien lautet: Grundbetrag je Mitglied Hierzu zählen Sportvereine, Kultur-, Sozial- und sonstige Vereine Erwachsene 1,00 Kinder und Jugendliche 1, Zuschlag bei Vorhandensein von eigenem genehmigten Vereinsheim - 5 -

6 ohne Übungsraum, jedoch mit Funktionsräumen außer Wirtschaftsräumen je aktives, erwachsenes Mitglied oder Jugendlichem Erwachsene 0,52 Kinder und Jugendliche 0, Zuschlag bei Vorhandensein von genehmigten eigenem Vereinsheim mit einem Übungsraum je aktives erwachsenes Mitglied und Jugendlichen Erwachsene 1,00 Kinder und Jugendliche 1,25 4 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) Zu Punkt 3.2.: Bürgerbeteiligung zum Haushalt 2012 Hier: Heimat- und Kulturpflege (Drucksachen-Nr. B ) Ein Erwachsener bzw. ein älteres Vereinsmitglied sollte in der Lage sein, das Hobby selbst zu finanzieren. Die Vereine erhalten so einen Anreiz mehr Kinder und Jugendliche in die Vereinsarbeit einzubinden. Dadurch wird letztendlich die Vielfalt des Mainhäuser Vereinslebens erhalten. Die "Richtlinien zur Vereinsförderung in der Gemeinde Mainhausen" vom werden wie folgt geändert: 2.2 Grundbeitrag, jährlich, je Mitglied von 18 bis 25 Jahren 7, Grundbeitrag, jährlich, je Mitglied unter 18 Jahren 10,00. Die weiteren Förderungen und Zuschläge der Position "2. Jährliche Bezuschussung" werden ersatzlos gestrichen. 0 Ja-Stimme(n) 7 Nein-Stimme(n) Zu Punkt 4.: Bürgerbeteiligung zum Haushalt /2013 Hier: Flächennutzungsplanung - Anbindung des Bahnhofs (Drucksachen-Nr. B ) Anbindung des Bahnhofes im Ortsteil Zellhausen an den Ortskern - 6 -

7 Der Bahnhof in Zellhausen liegt ausserhalb, auch sind die Wohngebäude dort nur unzureichend an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen. Aus Kostengründen ( Belastung der Anwohner dort ) kann dieses nicht entsprechend geändert werden. Der RMV läßt Züge dort nicht halten, weil man unterschwellig unterstellt, die Zellhäuser könnten auch gleich nach Seligenstadt fahren. Würde man das Gebiet zwischen der Bahnhofstrasse und der Waldstrasse sowie ein Streifen südlich der Waldstrasse als Wohngebiet ausweisen, wäre der Bahnhof substantieller Bestandteil des Ortes und nicht aussenliegend, der RMV würde für eine bessere Anbindung sorge tragen, die Anwohner würden zeitgemäß an die Infrastruktur angebunden. Bei einer entsprechenden Umlegung wäre das für die Gemeinde kostenneutral oder sogar gewinnbringend. Stellungnahme der Verwaltung: Zu den Vorbereitungen des derzeit aktuellen regionalen Flächennutzungsplan wurde die angesprochene Fläche zur Aufnahme als Wohnbaufläche in den neuen Plan seitens der Gemeinde Mainhausen beantragt und seinerzeit mit dem Hinweis auf Wald und Landschaftsschutzgebiete abgelehnt. Die vom Bürgervorschlag genannten Argumenten werden bei der Verwaltung ebenso gesehen und wurden vorgebracht. Bei einer Neuauflage des regionalen Flächennutzungsplanes sollten die Flächen wieder als Wohnbauflächen eingebracht und beantragt werden. Das Gebiet zwischen der Bahnhofstrasse und der Waldstrasse sowie ein Streifen südlich der Waldstrasse soll als Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diese Flächen bei einer Neuauflage des regionalen Flächennutzungsplanes Wohnbauflächen einzubringen bzw. zu beantragen. 7 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) Zu Punkt 5.: Senkung der Gewerbesteuer -Antrag der UWG Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) erfolgt mündlich. Die Gemeindevertretung beschließt den Hebesatz der Gewerbesteuer von 310 % beizubehalten. 3 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n) - 7 -

8 Zu Punkt 6.: Senkung der Grundsteuer B -Antrag der UWG Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) erfolgt mündlich. Die Gemeindevertretung beschließt den Hebesatz der Grundsteuer B von 260 % beizubehalten. 3 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n) Zu Punkt 7.: Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 hier: Änderungsvorschläge der Verwaltung (Drucksachen-Nr. B ) Nach der Feststellung und der Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplanes sind noch Sachverhalte aufgetreten, die den Entwurf bei folgenden Positionen ändern. 1. Aufgrund der neuen Spielapparatesteuersatzung wird ein Aufkommen von ,-- Euro erwartet, bisheriger Ansatz ,-- Euro. 2. Bisher war beim Kindergarten Panama für die Errichtung einer Gruppe für die unter 3 Jährigen ein Betrag von ,-- Euro vorgesehen. Die Gruppe wird jedoch beim Katholischen Kindergarten in Mainflingen eingerichtet. Dort erhöhen sich die Ausgaben von ,-- Euro auf ,-- Euro. 3.Infolge personeller Veränderungen beim Personalamt in Seligenstadt vermindert sich der Betrag, der für die interkommunale Zusammenarbeit zu bezahlen ist von bisher ,-- Euro auf ,-- Euro. 4.An Schlüsselzuweisungen wird ein Betrag von ,-- Euro erwartet, bisheriger Ansatz ,--Euro 5. An Kreis- und Schulumlage ist ein Betrag von ,-- Euro zu bezahlen, bisheriger Ansatz ,-- Euro. 6. An Kompensationsumlage an das Land Hessen sind ,-- Euro zu bezahlen, bisheriger Ansatz ,-- Euro. 7. Aufgrund von Neubauten in den vergangenen Jahren erhöht sich die Grundsteuer B auf voraussichtlich ,-- Euro, bisheriger Ansatz ,-- Euro. 8. Nach neuen Steuerschätzungen wird der Einkommensteueranteil der Gemeinde im Jahr 2013 voraussichtlich ,-- Euro betragen. Der bisherige Ansatz betrug ,-- Euro

9 9.Im Bereich der Feuerwehren ergeben sich noch folgende Änderungen bisheriger Ansatz neuer Ansatz a)aufwendungen für Berufskleidung , ,-- b)instandhaltung v Einrichtungen/ Ausstattung , ,-- c)instandhaltung von Kraftfahrzeugen , ,-- d)aufwendung für Fort- und Weiterbildung 6.000, ,-- e) Veranstaltungen 100, ,-- Der festgestellte Entwurf des Haushaltsplanes wird bei folgenden Positionen geändert: Spielapparatesteuer ,-- Euro 2a Baukosten Kindergarten 0,-- Euro 2b Zuschuss Kath. Kindergarten Mainflingen ,-- Euro Kostenerstattung interkommunale Zusammenarbeit ,-- Euro Schlüsselzuweisungen ,-- Euro Kreis- und Schulumlage ,-- Euro Kompensationsumlage an das Land ,--Euro Grundsteuer B ,-- Euro Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ,-- Euro. 9a Aufwendungen für Berufskleidung ,-- 9b Instandhaltung von Einrichtungen/Ausstattung ,-- 9c Instandhaltung von Kraftfahrzeugen ,-- 9d Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung ,-- 9e Veranstaltungen 1.000,-- 4 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltungen Zu Punkt 8.: Verkauf von 30 ha Wald an das Land Hessen hier: Haushaltskonsolidierungskonzept Antrag der CDU Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen beschließt: Der im Haushaltskonsolidierungskonzept vorgesehene Verkauf von 30,1247 ha Wald an das Land Hessen (Hessen-Forst) wird nicht beschlossen. Das Gelände Gemarkung Zellhausen Flur 10 mit den Flurstücken 2/1, 17/3, 18/2, 19/2 und 19/3 bleibt weiterhin im Eigentum der Gemeinde Mainhausen. 2 Ja-Stimme(n) 5 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltunge - 9 -

10 Zu Punkt 9.: Erhöhung der Grundsteuer B hier: Haushaltsplan Antrag der CDU Fraktion- (Drucksachen-Nr. B ) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen beschließt: Die Grundsteuer B wird für das Jahr 2013 wie bisher auf 260 v. H. festgesetzt. 3 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n) Zu Punkt 10.: Gemeindehaushalt Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Konten und Antrag der CDU-Fraktion - (Drucksachen-Nr. B ) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen beschließt: Der Haushaltsansatz von Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Konten und K wird von ,00 Euro auf ,00 Euro reduziert. 2 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltungen Zu Punkt 11.: Erhöhung der Gewerbesteuer; hier: Haushaltsplan 2013 (Drucksachen-Nr. B ) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen beschließt: Die Gewerbesteuer wird für das Jahr 2013 wie bisher auf 310 v.h. festgesetzt. 3 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n)

11 Zu Punkt 12.: Gemeindehaushalt Produkt 5530, Friedhof- und Bestattungswesen (Drucksachen-Nr. B ) Die Beratung wurde auf die Gemeindevertretersitzung am verschoben. Zu Punkt 13.: Haushalt 2013; hier: Sonderrücklage Abfallbeseitigung (Drucksachen-Nr. B ) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen beschließt, die Sonderrücklage Abfallbeseitigung um einen Teil von ca ,-- Euro abzubauen. Die Grundgebühr für die Gebührenzahler ist im Jahr 2013 entsprechend zu verringern. Die Sonderrücklage Abfallbeseitigung soll auf ca ,-- Euro abgesenkt werden. 2 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltungen Zu Punkt 14.: Verkauf von zwei Kinderspielplätzen; hier: Haushaltskonsolidierungskonzept 2013 (Drucksachen-Nr. B ) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen beschließt: Der im Haushaltskonsolidierungskonzept vorgesehene Verkauf von zwei Kinderspielplätzen wird nicht beschlossen. Beide Flächen werden weiterhin als Kinderspielplätze genutzt. 3 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n)

12 Zu Punkt 15.: Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 hier: Verabschiedung (Drucksachen-Nr. B ) Durch den Gemeindevorstand wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 erstellt. a)die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 wird wie folgt festgesetzt: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ,-- EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,-- EUR mit einem Saldo von ,-- EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von mit einem Fehlbedarf von 9.800,-- EUR 0,-- EUR 9.800,-- EUR ,-- EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,-- EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf mit einem Saldo von ,-- EUR ,-- EUR ,-- EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Saldo von mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 0,-- EUR ,-- EUR ,-- EUR ,-- EUR festgesetzt

13 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,-- EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 220 v.h. 290 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 330 v.h. 6 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, gemäß 100 Abs. 1 HGO gelten: a) im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von ,00 EUR je Kontenstelle; bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Kontenansatzes b) im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von ,00 EUR je Kontenstelle; bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Kontenansatzes als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zu Leistung dieser Ausgabe zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung alsbald davon Kenntnis zu geben. b)der vorgelegte Finanzplan wird zur Kenntnis genommen

14 c)das vorgelegte Investitionsprogramm wird beschlossen. d)der vorgelegte Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb wird beschlossen. e)das vorgelegte Konsolidierungskonzept wird beschlossen. 4 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) Ende der Sitzung um 21:07 Uhr. Mainhausen, den Roman Kirchner Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses Oliver Schmidt Schriftführer

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