Unterlagen für lizensierte Lohnberater

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterlagen für lizensierte Lohnberater"

Transkript

1 Die Entgeltbausteine Die 100% Quote Unterlagen für lizensierte Lohnberater

2 Entgeltbausteine: Inhalt Baustein Nr. Baustein von A-Z Seite 01 Aufmerksamkeiten 3 02 Auslagenersatz Belegschafts-/Personalrabatte Berufskleidung Betriebliche Gesundheitsförderung 7 06 Darlehen vom Arbeitgeber Erholungsbeihilfe Essenszuschuss/-Marken bzw. Restaurantschecks Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Fehlgeldentschädigung/Mankogeld Firmenwagen Gutscheine für Waren und Dienstleistungen Heimarbeiterzuschlag Jobticket Kinderbetreuungszuschüsse Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte Unterstützungsleistung Werbeflächen Werkzeuggeld/Messergeld Internetpauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit 23 Was Sie erwarten können 24 Dies ist ein aktuelles Hilfsmittel achten Sie immer auf die aktuelle Gesetzeslage Richten Sie sich dafür Ihren Newsletter ein

3 Entgeltbaustein: Aufmerksamkeit Baustein 01 Der Arbeitgeber macht seinem Arbeitnehmer zum Geburtstag ein Geschenk. Beispiele: Beispiele sind Genussmittel, Blumen, Buch, Tonträger, etc.. 60 je persönlichem Anlass. Steuer und Sozialver - wenn der Wert der Sachzuwendung den Betrag von 60 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) nicht übersteigt. Derartige Sachleistungen des Arbeitgebers sind auch im gesellschaftlichen Verkehr üblich und führen zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Aufmerksamkeit dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag, Heirat, Geburt eines Kindes) gewährt wird. In Abhängigkeit von den persönlichen Ereignissen kann eine Aufmerksamkeit mehrfach im Jahr gewährt werden. Geldzuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines persönlichen Ereignisses sind jedoch nicht begünstigt Nicht näher bezeichnet Erläuterung: Der Arbeitnehmer bekommt einen Sachbezug i. H. v. 60,- bis zu 3 x im Jahr,für einen besonderen Anlass, wie z. B. Geburtstag, Geburt eines Kindes,Namenstag, Firmenjubiläum. Notwendige Belege: Kaufbeleg, Rechnung, Kassenbon,Quittung - 3 -

4 Entgeltbaustein: Auslagenersatz Baustein 02 Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer Ausgaben, die der Arbeitnehmer auf Rechnung des Arbeitgebers verauslagt hat. Beispiele: Erstattung von beruflich veranlassten Parkgebühren. Weitere Beispiele sind die Kundenbewirtung durch den Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers, Kundengeschenke im Auftrag des Arbeitgebers, Kosten für ein geschäftliches Telefonat außerhalb des Betriebes. unbegrenzt Steuer und Sozialver - Für die Auslagen muss ein Einzelnachweis erfolgen. Ein Auslagenersatz ohne Einzelnachweis führt regelmäßig zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann ein pauschaler Auslagenersatz dann steuerfrei bleiben, wenn er regelmäßig wiederkehrt und der Arbeitnehmer die entstandenen Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweist. Der pauschale Auslagenersatz bleibt dann so lange steuerfrei, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern. 3 Nr. 50 EStG, R 3.50 LStR Notwendige Belege: Originalquittung/Originalrechnung muss als Nachweis vorgelegt werden

5 Entgeltbaustein: Belegschafts-/Personalrabatte Baustein Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer eigene Waren oder Dienstleistungen oder entsprechende eigene Güter, mit denen er Handel treibt. Beispiele: Ein Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer eine eigene Ware zu einem Preis von Euro. Der durch Preisauszeichnung im Geschäft angegebene Endpreis beträgt Euro. Die Anwendung des Rabattfreibetrags ist möglich. Zur Ermittlung des Sachbezugswerts ist der Endpreis von um 4 % (80 ) zu kürzen (= ). Unter Anrechnung des vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelts von verbleibt ein geldwerter Vorteil in Höhe von 920 ( ). Dieser Betrag überschreitet den jährlichen Rabattfreibetrag von nicht. Rabattfreibertag in Höhe von jährlich pro Mitarbeiter Steuer und Sozialver - Das es sich tatsächlich um eigene Waren oder Dienstleistungen handelt, die vorn Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt werden. Maßgebend für die steuerliche Bewertung des eingeräumten Rabattes ist der um 4 % geminderte Endpreis, zu denen der Arbeitgeber die Waren oder Dienstleistungen den Endverbrauchern anbietet. Für den Bereich des Einzelhandels handelt es sich hierbei um die Preise (inklusive Umsatzsteuer), mit denen die Waren ausgezeichnet sind. 8 Abs. 3 EStG, R 8.2 LStR Notwendige Belege: Als Nachweis wird eine Kaufrechnung mit Originalpreis und dem eingeräumten Rabatt, sowie dem Endpreis benötigt

6 Entgeltbaustein: Berufskleidung Baustein Der Arbeitgeber ersetzt seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Anschaffung und Pflege von Arbeitskleidung. Die Barabgeltungen des Arbeitgebers beschränkt sich auf die Erstattung der Aufwendungen die dem Arbeitnehmer durch den beruflichen Einsatz typischer Berufskleidung entstehen. Das heißt die Höhe ist individuell Steuer und Sozialver - Es handelt es sich regelmäßig um Arbeíts(schutz)kleidung, die auf die jeweilige Berufstätigkeit ausgelegt ist oder durch ihre uniformartige Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachte Kennzeichnung durch ein Firmenemblem (Logo) objektiv eine berufliche Funktion erfüllt. Eine private Nutzung der Kleidung muss nahezu ausgeschlossen sein. Barabgeltungen des Arbeitgebers können dann steuerfrei bleiben wenn der Arbeitnehmer nach einer besonderen Unfallverhütungs-vorschrift, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung Anspruch auf Gestellung von Arbeitskleidung hat. Eine lediglich einzel- vertraglich geregelte Barentschädigung für Arbeitskleidung ist nicht steuer- begünstigt. 3 Nr. 31 EStG; R 3.31 LStR Notwendige Belege: Originalquittung der Aufwendungen für die Anschaffung und Pflege der Arbeits-Kleidung. Z. B. Kaufrechnung der Kleidung oder Beleg von der Reinigung

7 Entgeltbaustein: Betriebliche Gesundheitsförderung Baustein Der Arbeitgeber bietet seinen Arbeitnehmern gesundheitsfördernde Maßnahmen an oder bezuschusst externe Kurse zur Gesundheitserhaltung. Beispiele: Kurse die sich im Wesentlichen auf folgende Handlungsfelder erstrecken: Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates, gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung, psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz), Suchtmittelkonsum (z. B. rauchfrei im Betrieb). 500 jährlich pro Arbeitnehmer Steuer und Sozialver - Hinweis: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der 20 und 20a des fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen. Die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereinen oder Fitnessstudios durch den Arbeitgeber fällt nicht unter die Steuerbefreiung für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Allerdings ist die Übernahme der Beiträge unter Umständen im Rahmen der 44 Euro- Sachbezugsfreigrenze möglich. 3 Nr. 34 EStG Notwendige Belege: Die Rechnung kann bei Barzuschüssen auf den Arbeitnehmer lauten und ist als Nachweis zu den Lohnunterlagen des Arbeitnehmers zu nehmen. Eine Einzelfall-prüfung des Finanzamtes kann entfallen, wenn in Gesundheitsträger (Krankenkasse) bestätigt, dass es sich um eine entsprechende zertifizierte Leistung handelt

8 Entgeltbaustein: Darlehen vom Arbeitgeber Baustein 06 Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen. Kleindarlehen bis zu einem Darlehensbetrag von 2.600,- Steuer und Sozialver - Dem Arbeitnehmer entsteht kein geldwerter Vorteil wenn es sich um ein Kleindarlehen bis zu einem Darlehensbetrag von Euro handelt bzw. die Summe des noch nicht getilgten Darlehens am Ende des Lohnzahlungs- zeitraums Euro nicht mehr übersteigt. Wird ein höheres Darlehen gewährt, richtet sich die Höhe des zusätzlichen geldwerten Vorteils nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall tatsächlich zahlt. Aus Vereinfachungs- gründen kann für die Feststellung des marktüblichen Zinssatzes auf die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätze ( Neugeschäft ) zurückgegriffen werden. 8 Abs. 2 EStG - 8 -

9 Entgeltbaustein: Erholungsbeihilfe Baustein Der Arbeitgeber zahlt an seinen Arbeitnehmer eine Erholungsbeihilfe für eine Erholungsreise. Beispiele: Ein nach ärztlicher Bescheinigung erholungsbedürftiger Arbeitnehmer könnte ohne die Unterstützung durch den Arbeitgeber keine Erholungsreise durchführen oder der Arbeitgeber gewährt einem Arbeitnehmer die Erholungsbeihilfen im Zusammenhang mit typischen Berufskrankheiten zur Abwehr drohender oder zur Beseitigung eingetretener Gesundheitsschäden. unbegrenzt Steuer und Sozialver - Die Erholungsreise ist sowohl nach ihrer zeitlichen Dauer als auch nach der Wahl des Ortes laut ärztlicher Bescheinigung ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Berufskrankheit. Eine steuerfreie Erholungsbeihilfe setzt stets voraus, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Soweit Erholungsbeihilfen nicht ausnahmsweise als Unterstützungen nach 3 Nr. 11 EStG steuerfrei bleiben (z. B. zur Abwehr von Gesundheitsschäden bei Berufskrankheiten), können diese unter bestimmten Voraussetzungen nach 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG mit 25 % pauschal versteuert werden und beitragsfrei bleiben. Die Zahlungen dürfen 156 Euro für den einzelnen Arbeitnehmer selbst, 104 Euro für dessen Ehegatten und 52 Euro pro Kind im Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Verwendung zu Erholungszwecken muss sichergestellt sein. Besteht bereits ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsgeld (z. B. aus Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung), kann die Erholungsbeihilfe nicht (ganz oder teilweise) anstelle des Urlaubsgeldes steuerbegünstigt gezahlt werden. R 3.11 Abs.2 LStR; 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG; R 40.2 LStR - 9 -

10 Entgeltbaustein: Essenszuschuss/Essensmarken bzw. Restaurantschecks Baustein Der Arbeitgeber übergibt den Arbeitnehmern Essensmarken oder Restaurantschecks, die außerhalb des Betriebs eingelöst werden können. unbegrenzt Maximale Verrechnungswert für einen Restaurantscheck 6,27 Steuer und Sozialver Die Ansetzung nur mit dem amtlichen Sachbezugswert setzt im Wesentlichen voraus, dass tatsächlich Mahlzeiten abgegeben werden. Lebensmittel sind nur dann als Mahlzeit anzuerkennen, wenn sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind; für jede Mahlzeit lediglich eine Essensmarke täglich in Zahlung genommen wird; der Verrechnungswert der Essensmarke den amtlichen Sachbezugswert einer Mittagsmahlzeit um nicht mehr als 3,10 Euro übersteigt; die Essensmarke nicht an Arbeitnehmer ausgegeben wird die eine Auswärtstätigkeit ausüben. Der maximale Verrechnungswert für einen Restaurantscheck beträgt 6,27 (3,10 + 3,17 ). Über steigt der Wert des Restaurantschecks den Höchstbetrag von 6,27 ist eine Bewertung der Mahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert ausgeschlossen. Soll durch die Ausgabe von Restaurantschecks kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entstehen, so muss der Arbeitgeber - neben den weiteren steuerlichen Voraussetzungen - sicherstellen, dass die Zuzahlung des Arbeitnehmers mindesten in Höhe des Sachbezugswerts (Jahr 2017: mind. 3,10 ) erfolgt. Bei der Abgabe von Restaurantschecks ist eine Vielzahl von rechtlichen Voraussetzungen genau zu beachten. 8 Abs. 2 EStG; R 8.1 (7) LStR

11 Entgeltbaustein: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Baustein Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer Fahrtkosten, die dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. 375,- monatlich Pauschalbesteuerung mit 15% Steuer und Sozialver- Sozialversicherungsfrei bei Pauschalbesteuerung Bei o.g. Fahrtkostenzuschüssen handelt es sich grds. um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Es besteht jedoch für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Fahrtkosten mit 15 % pauschal zu besteuern. 40 Abs. 2 Satz 2 EStG; 9 Abs. 1+2 EStG; R 9.5 (3) LStR

12 Entgeltbaustein: Fehlgeldentschädigung/Mankogeld Baustein Der Arbeitgeber überträgt dem Arbeitnehmer die Verantwortung für die Verwaltung einer Bargeldkasse. Beispiele: Der Arbeitnehmer haftet für Fehlbeträge, wenn dem Arbeitnehmer als Risikoausgleich ein Mankogeld gezahlt wird. 16,- monatlich Steuer und Sozialver- Die Haftung für Fehlbeträge greift nur dann. wenn dem Arbeitnehmer als Risikoausgleich ein Mankogeld gezahlt wird. R 19.3 (1) Nr. 4 LStR

13 Entgeltbaustein: Firmenwagen Baustein Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung. Beispiele: Nutzt der Arbeitnehmer den Firmenwagen nur zu betrieblichen Zwecken, fällt keine Steuer an, da es sich nicht um eine Entlohnung handelt. Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzen, werden Lohnsteuer und Beiträge in der Sozialversicherung fällig. unbegrenzt Steuer und Sozialver- Bei steuerbegünstigter Pauschalierung der Lohnsteuer tritt Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein. Durch die Möglichkeit der Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs entsteht beim Arbeitnehmer ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil. Der Gesetzgeber hat zur Ermittlung des beim Arbeitnehmer anzusetzenden geldwerten Vorteils für die Privatnutzung zwei Berechnungsmethoden aufgestellt. Hierbei handelt es sich um die Berechnung einer Nutzungspauschale (sog. 1 %-Methode oder den Einzelnachweis anhand der tatsachlich entstandenen Kosten in Verbindung mit der Führung eines Fahrtenbuchs (sog. Fahrtenbuch- Methode). Bei Anwendung der Nutzungs- pauschale ist neben der Bewertung des monatlichen Vorteils für die Privatnutzung (1 % des Bruttolistenpreises) ein zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zu ermitteln. H 9.5 LStR; R 4.12 (1) EStG

14 Entgeltbaustein: Gutscheine für Waren und Dienstleistungen Baustein Der Arbeitgeber übergibt dem Arbeitnehmer monatlich einen zweck- gebundenen Gutschein für Waren oder Dienstleistungen zur Einlösung bei Dritten. Beispiele: Ein Arbeitgeber gibt an seine Arbeitnehmer Tankgutscheine aus, die bei einer Tankstelle vor Ort bis zu einem Wert von höchstens 44 Euro" eingelöst werden können. Die Gutscheine berechtigen ausschließlich zum Bezug von Treibstoff, eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Dies wurde mit den Arbeitnehmern zuvor durch eine arbeitsrechtliche Vereinbarung geregelt. Weitere Beispiele sind Shopping-Card, Einkaufsgutscheine, Stromkostenzuschuss 44,- monatlich Steuer und Sozialver- bei Einhaltung der Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 44,- /mtl. Es ist arbeitsvertraglich zu vereinbaren, dass der Arbeitnehmer ausschließlich Anspruch auf einen Sachbezug hat und kein Wahlrecht auf Barlohn besteht. Auf die Art und Weise der Erfüllung des Anspruchs kommt es dabei nicht an. Unerheblich ist somit, ob ein Warengutschein auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt ist. Eine konkrete Bezeichnung der zu erwerbenden Sache oder Dienstleistung im Gutschein ist ebenfalls nicht erforderlich. Der Warengutschein darf nur bei Dritten und nicht bei dem eigenen Arbeitgeber einzulösen sein. 8 Abs. Z Satz 9 EStG (Sachbezugsfreigrenze)

15 Entgeltbaustein: Heimarbeiterzuschlag Baustein Der Arbeitgeber erstattet einem Arbeitnehmer der in einem sogenannten Telearbeitsverhältnis steht die Aufwendungen des Arbeitnehmers für anteilige Miet-, Heiz- und Stromkosten. Begrenzung der Erstattung auf maximal 10 % des Grundlohns Steuer und Sozialver- Bleibt die Höhe der Erstattung unter 10 % des Grundlohns, so sind diese Beträge Iohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. R 46 Abs. 2 LStR

16 Entgeltbaustein: Jobticket Baustein Der Arbeitgeber gibt an seine Arbeitnehmer monatlich Jobtickets für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus. Beispiele: Der Preis für ein monatliches Jobticket, den der Arbeitgeber aufwenden muss beträgt 50,- Euro. Der Arbeitgeber vereinbart mit den Arbeitnehmern eine Zuzahlung in Höhe von monatlich 4,- Euro. Preis für das Jobticket/Monat 50,- Euro./. Bewertungsabschlag von 4 % 2,- Euro 48,- Euro./. Zuzahlung des Arbeitnehmers 4,- Euro geldwerter Vorteil im Monat 44,- Euro Sofern die Arbeitnehmer keine weiteren auf die 44,--Euro- Sachbezugsfreigrenze anrechenbaren Sachbezüge erhalten, bleibt das Jobticket steuer- und sozialversicherungsfrei. 44,- monatlich Steuer und Sozialver- bei Einhaltung der Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 44,- /mtl. Der Arbeitnehmer erhält keine weiteren auf die 44 Sachbezugsfreigrenze anrechenbaren Sachbezüge. 8 Abs. Z Satz 9 EStG; 4O Abs. 2 S. 2 EStG

17 Entgeltbaustein: Kinderbetreuungszuschüsse Baustein Der Arbeitgeber gewährt einem Arbeitnehmer einen Zuschuss oder die Erstattung der Kosten zur Betreuung und Unterbringung seiner nicht schulpflichtigen Kinder. unbegrenzt Steuer und Sozialver- Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Originalbeleg über die entstandenen Kosten als Nachweis zum Lohnkonto des Arbeitnehmers zu nehmen. Die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder im eigenen Haushalt, z. B. durch Haushaltshilfen oder Familienangehörige erfüllt dagegen nicht die Voraussetzungen für die Gewährung eines begünstigten Zuschusses. 3 Nr. 33 EStG; R 3.33 LStR

18 Entgeltbaustein: Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte Baustein Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Telekommunikationsgerät (z. B. Handys, Faxgeräte) Beispiele: Ein Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer ein Handy zur dienstlichen und zur privaten Nutzung zur Verfügung. Weitere Beispiele sind die Überlassung eines PC`s oder eines Faxgerätes. Keine Begrenzung, auch bei ausschließlicher Privatnutzung In voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Steuer und Sozialver- Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit erstreckt sich dabei sowohl auf den Vorteil der Gerätenutzung als auch auf die damit verbundenen Gebühren und Verbindungsentgelte. Entscheidend ist, dass das überlassene Telekommunikationsgerät im Eigentum des Arbeitgebers verbleibt und nicht an den Arbeitnehmer übereignet wird. Dies kann durch eine schriftliche Überlassungserklärung dokumentiert werden. Die Steuerfreiheit für arbeitgebereigene Telekommunikationsgeräte gilt auch bei ausschließlicher Privatnutzung durch den Arbeitnehmer. 3 Nr. 45 EStG; R 3.45 LStR

19 Entgeltbaustein: Unterstützungsleistung Baustein Der Arbeitgeber gewährt einem Arbeitnehmer, der sich nachweisbar in einer besonderen Notsituation befindet, eine Unterstützung (sog. Notstandsbeihilfe) Beispiele: Der Arbeitnehmer befindet sich in einer besonderen Notsituation durch Krankheit, Unglücksfälle oder finanziellen Schaden. 600,- jährlich Steuer und Sozialver- Die Unterstützung muss dem Anlass nach gerechtfertigt sein. Der steuerfreie Betrag kann sich bei einem besonders schweren Notfall erhöhen. Das, die Unterstützung rechtfertigende, Ereignis ist zu dokumentieren und zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Betriebe mit weniger als fünf Arbeitnehmern können Beihilfen ohne weitere formelle Voraussetzung steuerfrei gewähren. In Betrieben ab fünf Arbeitnehmern muss die Unterstützung: aus einer mit Mitteln des Arbeitgebers geschaffenen, aber von ihm unabhängigen Einrichtung gewährt werden (z. B. Unterstützungskasse) oder aus Beträgen gezahlt werden, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat oder einer sonstigen Arbeitnehmervertretung zu dem Zweck überweist, Unterstützungen an die Arbeitnehmer (ohne maßgebenden Einfluss des Arbeitgebers) zu gewähren oder vom Arbeitgeber selbst erst nach Anhörung des Betriebsrats oder sonstiger Arbeitnehmervertreter gewährt oder nach einheitlichen Grundsätzen bewilligt werden, denen der Betriebsrat oder sonstige Vertreter der Arbeitnehmer zugestimmt haben. 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR

20 Entgeltbaustein: Werbeflächen Baustein 18 In Der Arbeitnehmer vermietet eine Werbefläche auf seinem privaten PKW an seinen Arbeitgeber. 252,- jährlich Steuer und Sozialver- Über einen Mietvertrag regeln beide Vertragspartner die Laufzeit einer solchen Werbeflächenanmietung. 22 Nr.3 EStG

21 Entgeltbaustein: Werkzeuggeld/Messergeld Baustein Der Arbeitnehmer benutzt bei der Ausübung seiner Tätigkeit eigenes Werkzeug. Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer die Aufwendungen für Anschaffung und Pflege des Werkzeugs. unbegrenzt Steuer und Sozialver- Die üblichen Aufwendungen dürfen nicht offensichtlich überstiegen werden. Als Werkzeuge sind allgemein nur Handwerkszeuge anzusehen, die zur leichteren Handhabung, zur Herstellung oder zur Bearbeitung eines Gegenstands verwendet werden. 3 Nr. 30 EStG; R 3.30 LStR

22 Entgeltbaustein: Internetpauschale Baustein 20 Für Arbeitnehmer, die privat über einen Internetzugang verfügen, können Arbeitgeber bis zu 50 Euro im Monat als Barzuschuss zusätzlich zu den vereinbarten Entgeltbeträgen bezahlen, ohne damit sämtliche Lohnnebenkosten auszulösen. unbegrenzt Pauschalbesteuerung in Höhe von 25%. Sozialversicherungsfrei. Steuer und Sozialver- Achtung: Dieser Baustein unterliegt im Bereich der Optimierung dem Zusätzlichkeitserfordernis und darf daher bei einer Umwandlung nicht in Ansatz gebracht werden. In erster Linie muss der Arbeitnehmern natürlich über einen Internetzugang verfügen, für den monatliche Gebühren anfallen. Auch wenn das Internet rein privat genutzt wird, können diese Kosten vom Arbeitgeber wirksam als Internetpauschale bezuschusst werden, denn bis zu 50 Euro im Monat müssen nur pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, muss dies einzeln belegt werden. Anrechenbar sind dabei die laufenden Gebühren sowie Anschaffungskosten, wie zum Beispiel die Einrichtungsgebühren für den Anschluss oder die Anschaffung eines PC. 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG; R 127 Abs. 4a LSTR

23 Entgeltbaustein: Zuschläge für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit Baustein Der Arbeitgeber gewährt Mitarbeitern Zuschläge, die in der Nacht oder an Sonn- und/oder Feiertagen arbeiten. Begrenzt auf einen Stundengrundlohn von max. 25. Steuer und Sozialver- Die wesentlichen Voraussetzungen hierfür sind, dass die Zuschläge für Arbeit in den begünstigten Zeiten, für tatsächlich geleistete Arbeit sowie neben dem Grundlohn und somit zusätzlich zum regulären Lohn oder Gehalt gezahlt werden. Für welche Arbeitszeiten der Arbeitgeber Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge steuerfrei gewähren kann und welche maximalen Zuschlagssätze hierfür gezahlt werden können sehen Sie nachfolgend: für Nachtarbeit 25 % [von 20 Uhr bis 6 Uhr] bzw. 40 % (von 0 Uhr bis 4 Uhr, bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr); für Sonntagsarbeit S0 % [als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit am Montag von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde); für Arbeit an den gesetzlichen Feiertagen 125 % (als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von U Uhr bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde); für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 01. Mai 150 %. Die Arbeit in den begünstigten Arbeitszeiten ist hierbei für jeden Mitarbeiter getrennt anhand von Einzelaufzeichnungen nachzuweisen. Die Einzelnachweise sind fortlaufend - also Monat für Monat zu führen. Es reicht nicht aus, dass Aufzeichnungen lediglich für einen repräsentativen Zeitraum erstellt werden. Für den Bereich der Sozialversicherung bestehen Sonderregelungen. 3 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 EStG; 3 Abs. 3 Nr. 2 EStG

24 Werden Sie Teil der Gütegemeinschaft Was Sie erwarten können Umfassende Einarbeitung und Qualifizierung nach ISO-Norm DIN 9001 : 2008 Aufnahme in die Interessengemeinschaft Einführung intelligenter Vergütungssysteme Kosten senken und Nutzung des Labels für Ihre Akquise Nutzung spezieller Software Opti-VU für eine professionelle Abwicklung Verwaltungstool zur Abwicklung, Archivierung und Überwachung der Prozesse integriertes Formularcenter mit Mustervordrucken für die gesamte Abwicklung, inkl. anwaltlich ausgearbeiteter Verträge für die rechtssichere Umsetzung Aktualisierungsdienst Muster, Druckerzeugnisse und Präsentationen zur Ansprache und Beratung der Mandanten Nutzung eines Video-Clips zur Beratung und Information Freies Layout zur Verwendung Ihres eigenen Labels Ausgearbeitete Schulungsunterlagen zur Mandantenberatung Vertragliche Regelungen mit Servicedienstleistern für bestimmte Entgeltbausteine Gutachten-Service für spezielle Fragestellungen oder arbeitsrechtliche Klärungen Seminarkonzept zur Schulung Ihrer Mitarbeiter zum/zur Lohnberater/-in Konzept zur Aufwands- und Honorarkalkulation für Ihre Kanzlei Grundsatz TEAM-EXPERT ist Mitinitiator und Mitbegründer der Qualitätsoffensive für das GIV- Gütesiegel. Daher ist unser Handeln geprägt von QUALITÄT. INTEGRITÄT. AKTUALITÄT Leistungsgerecht Fair Flexibel

25 Kontakt TEAM-EXPERT Solution Manufaktur GmbH Anschrift Max-Reger-Straße 15 D Kerpen Telefon Fax Mobil Internet

Extras für Ihre Mitarbeiter

Extras für Ihre Mitarbeiter Extras für Ihre Mitarbeiter Eine kleine Lohnerhöhung verpufft gleich wieder. Extras für Mitarbeiter, die weder Steuer noch Sozialabgaben kosten, sind da weitaus lukrativer. Der Gesetzgeber macht die Steuerfreiheit

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Mehr Netto vom Brutto Die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren. Sie fördern das Klima in Ihrem

Mehr

Extras für Mitarbeiter

Extras für Mitarbeiter Extras für Mitarbeiter A. Darauf ist zu achten 1. Lohn- und Gehaltsumwandlungen scheiden regelmäßig aus B. ABC der begünstigten Leistungen für Arbeitnehmer 1. Aufmerksamkeiten 2. Auslagenersatz 3. Beihilfen

Mehr

Leitfaden zur. Lohnkosten-Optimierung* Betrieb. Standort. Betriebsform. Geschäftsführung. Datum der Ausarbeitung. *) Quelle: www.nettomaxx-etl.

Leitfaden zur. Lohnkosten-Optimierung* Betrieb. Standort. Betriebsform. Geschäftsführung. Datum der Ausarbeitung. *) Quelle: www.nettomaxx-etl. Leitfaden zur Lohnkosten-Optimierung* Betrieb Standort Betriebsform Geschäftsführung Datum der Ausarbeitung *) Quelle: www.nettomaxx-etl.de 27.02.2013 Seite 1/6 Auf einen Blick Seite 1 - Aufmerksamkeiten

Mehr

1 Welche Begünstigungen gibt es?

1 Welche Begünstigungen gibt es? 1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von

Mehr

(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes:

(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes: Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (mit Hinweisen 2012) R 8.1 (7) Bewertung der Sachbezüge ( 8 Abs. 2 EStG) Kantinenmahlzeiten und Essensmarken (7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Referentenvorstellung Ortwin Schneider Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) 2 Mehr Netto vom Brutto

Mehr

Zusätzliche Steuerfreie Leistungen

Zusätzliche Steuerfreie Leistungen Zusätzliche Steuerfreie Leistungen Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 2 NEBENLEISTUNGEN ZUM ARBEITSLOHN 4 MANKOGELDER 4 WERKZEUGGELD 4 FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEIT 4 REISEKOSTEN 5 HEIRATS- UND GEBURTSBEIHILFEN

Mehr

Begünstigte Leistungen für Arbeitnehmer

Begünstigte Leistungen für Arbeitnehmer Begünstigte Leistungen für Arbeitnehmer 1 Aufmerksamkeiten Bei Aufmerksamkeiten handelt es sich regelmäßig um Sachzuwendungen von geringfügigem Wert (z. B. Blumen, Genussmittel, Buch, Tonträger). Da derartige

Mehr

Möglichkeiten von steuerfreien & steuergünstige Zuwendungen an den Arbeitnehmer

Möglichkeiten von steuerfreien & steuergünstige Zuwendungen an den Arbeitnehmer Möglichkeiten von steuerfreien & steuergünstige Zuwendungen an den Arbeitnehmer Eine Übersicht Geschenke Sachzuwendungen bis 60,00 (brutto) (z.b. Blumen, Bücher, Genussmittel, Warengutscheine) zu besonderen

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien

Mehr

Merkblatt Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Merkblatt Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Merkblatt Steuerfreie Arbeitgeberleistungen im Kalenderjahr 2014 Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzliche Vergünstigungen gewähren wollen, müssen sie darauf achten, dass dafür keine Lohnsteuer oder

Mehr

Steuerfreie Leistungen für Ihre Arbeitnehmer

Steuerfreie Leistungen für Ihre Arbeitnehmer Steuerfreie Leistungen für Ihre Arbeitnehmer Auch eine kleine Lohnerhöhung ist mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belastet, so dass die Nettoauszahlung oft sehr gering ausfällt. Extras für Mitarbeiter, die

Mehr

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies

Mehr

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt

Mehr

Fachkräftekonferenz IHK Südthüringen 27. Oktober 2016

Fachkräftekonferenz IHK Südthüringen 27. Oktober 2016 Fachkräftekonferenz IHK Südthüringen 27. Oktober 2016 Mitarbeiter finden, entwickeln, binden -Potentiale nutzen, Menschen qualifizieren Extras für Mitarbeiter Steueroptimale Gestaltung der Zuwendungen

Mehr

Checkliste für steuerfreie Alternativen zum Arbeitslohn

Checkliste für steuerfreie Alternativen zum Arbeitslohn Mandant Thema Datum Pfister Roth Vogt Braun Checkliste für steuerfreie Alternativen zum Arbeitslohn 25.07.2014 / sb Checkliste für steuerfreie Alternativen zum Arbeitslohn Art der Arbeitgeberleistung Lohnsteuerfrei

Mehr

M e h r N e t t o vom Brutto. oder: Was das. Werksbus

M e h r N e t t o vom Brutto. oder: Was das. Werksbus M e h r N e t t o vom Brutto oder: Was das Finanzamt gerne für sich behält Werksbus Was Sie wissen sollten, damit der Fiskus Z u w e n d u n g e n v o m Arbeitgeber was muss versteuert werden? Wer möchte

Mehr

Handeln für die Region

Handeln für die Region Handeln für die Region Nettolohnoptimierung Übersicht I Nettolohnoptimierung o Vermietung von Werbeflächen Belegschaftsrabatt o Essensmarke für fremdbewirtschaftete Kantine o Belegschaftsrabatt o Warengutscheine

Mehr

Arbeitgeber - Spezial Rechtliche Rahmenbedingungen & Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Arbeitgeber - Spezial Rechtliche Rahmenbedingungen & Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten Dt. Verband f. Physiotherapie (ZVK) Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. & ADVITAX Dessau laden zum Arbeitgeber - Spezial Rechtliche Rahmenbedingungen & Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten Für Mitglieder

Mehr

Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.

Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende. TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten

Mehr

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Arzt + Steuern Referent: Frank Moritz, Steuerberater 1 Überblick 1. Arzt und Steuern a. Umsatzsteuerfreiheit b. Private Kfz-Nutzung

Mehr

Geldwerte Vorteile von A Z

Geldwerte Vorteile von A Z Geldwerte Vorteile von A Z DIE WICHTIGEN GELDWERTEN VORTEILE Übersicht 1. Aufmerksamkeiten -Sachzuwendungen bei persönlichen Ereignissen -Wann liegt Arbeitslohn vor? -Berücksichtigung der Freigrenze von

Mehr

MEHR NETTO VOM BRUTTO

MEHR NETTO VOM BRUTTO MEHR NETTO VOM BRUTTO Wie Sie die Arbeitnehmerzufriedenheit steigern und was Sie beachten sollten STEUERFREIE ZUWENDUNGEN = ZUFRIEDENE ARBEITNEHMER Einmal im Jahr erinnert der Steuerzahlerbund am Steuerzahlergedenktag

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Sachzuwendungen an Arbeitnehmer & Lohn- Ausblick 2015 Jana Seifert Steuerberaterin Frankfurt am Main, den 05. November 2014 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Lohn-Ausblick 2015

Mehr

Steuerfreie Zugaben. Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen (Rechtsstand 01.01.2007)

Steuerfreie Zugaben. Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen (Rechtsstand 01.01.2007) Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen (Rechtsstand 01.01.2007) Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Zuwendungen lohnsteuerfrei zu zahlen, sind durch den Gesetzgeber in den vergangen

Mehr

Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten

Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Kinderbetreuungszuschuss Betriebskita Übernahme von psycho-sozialen Beratungsleistungen

Mehr

Nettolohn-Optimierung

Nettolohn-Optimierung Nettolohn-Optimierung Durch den Einsatz von Lohn- und Gehaltsbausteinen, die vom Gesetzgeber besonders gefördert werden, kann eine Absenkung der Lohnkosten erreicht werden, sofern sie zusätzlich zum vereinbarten

Mehr

Gunter Schmid Steuerberater

Gunter Schmid Steuerberater Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter

Extras für Ihre Mitarbeiter Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre

Mehr

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche

Mehr

Mehr Netto vom Brutto

Mehr Netto vom Brutto Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Mehr Netto vom Brutto Referentin: Denise Scholl Steuerberaterin Vom Brutto zum Netto Beispiel 1*: Bruttogehalt 2.000,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 abzgl. Solidaritätszuschlag

Mehr

2.2 Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Ereignissen Beihilfen und Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit... 4

2.2 Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Ereignissen Beihilfen und Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit... 4 & Inhalt 1. Einleitung 3 2. Begünstigte Leistungen 3 2.1 Auslagenersatz... 3 2.2 Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Ereignissen... 4 2.3 Beihilfen und Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit...

Mehr

Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer

Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Erhalten Arbeitnehmer neben dem normalen Arbeitslohn Zuschüsse, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis, ist der Wert dieser

Mehr

Nettolohnoptimierung. Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nettolohnoptimierung. Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Nettolohnoptimierung Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 13.02.2017 www.gwb-partner.de 1 Ohne Fachkräfte geht nichts, aber 13.02.2017 www.gwb-partner.de 3 Ohne Fachkräfte geht nichts, aber Wo

Mehr

Leistungen an Mitarbeiter lohnsteuerfrei (und sozialversicherungsfrei) ein ABC

Leistungen an Mitarbeiter lohnsteuerfrei (und sozialversicherungsfrei) ein ABC Leistungen an Mitarbeiter lohnsteuerfrei (und sozialversicherungsfrei) ein ABC Wir machen aus Zahlen Werte Zu Ihrem Nutzen und dem Ihrer Mitarbeiter sollten alle Möglichkeiten lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter 2017

Extras für Ihre Mitarbeiter 2017 Mandanten-Info Extras für Ihre Mitarbeiter Extras für Ihre Mitarbeiter 2017 Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer Mandanten-Info Extras für Ihre Mitarbeiter 2017 Inhalt 1. Einleitung... 1

Mehr

Knollenborg & Partner Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten

Knollenborg & Partner Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Steuerliche Möglichkeiten für den Arbeitgeber zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten Kinderbetreuungszuschuss BetriebsKiTa Übernahme von psycho-sozialen Beratungsleistungen

Mehr

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine

Mehr

KJF GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Plauen

KJF GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Plauen Sehr geehrte Mandanten, immer wieder gibt es Ihrerseits Fragen über Art und Höhe der Möglichkeiten zusätzlicher Aufwendungen an Arbeitnehmer. Im Folgenden erhalten Sie eine Zusammenstellung der Wichtigsten:

Mehr

Essenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Essenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der

Mehr

Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer

Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Inhaltsübersicht 1. Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2. ABC der steuerlich begünstigten Zuwendungen 3. Erstattung von Werbungskosten

Mehr

Tipps zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gehaltsoptimierung (Stand 2013)

Tipps zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gehaltsoptimierung (Stand 2013) Tipps zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gehaltsoptimierung (Stand 2013) 1. Gewährung von Tankgutscheinen/Warengutscheinen/Sachzuwendungen Sie können Ihrem Arbeitnehmer monatlich einen Warengutschein

Mehr

Instrumente der Mitarbeiterbindung steuerliche Anreizsysteme

Instrumente der Mitarbeiterbindung steuerliche Anreizsysteme Instrumente der Mitarbeiterbindung steuerliche Anreizsysteme Diplom Betriebswirt (BA) Gunter Heinzmann Steuerberater Reutlingen 1 Georgenstr. 17, 72770 Reutlingen, Tel: 07121/92250, info@steuerberater-heinzmann.de

Mehr

a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014

a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem

Mehr

Zuwendungen. steuer- und sozialversicherungsfrei oder die durch Pauschalierung der Lohnsteuer sv- frei werden. Steuerbe r atungsgesellschaf t

Zuwendungen. steuer- und sozialversicherungsfrei oder die durch Pauschalierung der Lohnsteuer sv- frei werden. Steuerbe r atungsgesellschaf t Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei oder die durch Pauschalierung der Lohnsteuer sv- frei werden Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen Rabattfreibetrag Warengutschein Werkzeuggeld

Mehr

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,

Mehr

Sachbezüge. Arbeitgeberdarlehen

Sachbezüge. Arbeitgeberdarlehen Sachbezüge Arbeitgeberdarlehen Gewährt der Arbeitgeber bzw. in seinem Auftrag ein Dritter dem Arbeitnehmer ein zinsverbilligtes Darlehen, erhält der Arbeitnehmer Zinsvorteile. Wie diese Zinsvorteile als

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Potsdam, 24. April 2012 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 24. April 2012 Steuerberaterin Evelyn Rost Steuerberaterin, Dipl.Kffr. Annett Axenti-Schönitz 1 Themen: 1. 2. Steuerfreie Zuwendungen

Mehr

REISEKOSTENSTEUERRECHT

REISEKOSTENSTEUERRECHT REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen

Mehr

Info-Blatt Telekommunikationskosten

Info-Blatt Telekommunikationskosten skosten 1. Vorbemerkung 2. Werbungskosten Inhalt Geltendmachung von beruflich veranlaßten Aufwendungen durch Arbeitnehmer (soweit keine Erstattung durch Arbeitgeber) 3. Auslagenersatz nach 3 Nr. 50 EStG

Mehr

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Allgemeiner Hinweis: Alle steuerfreien Zuwendungen sind zusätzlich zum Gehalt zu zahlen und dürfen nicht vom

Mehr

SACHBEZÜGE A B C ARBEITGEBERDARLEHEN A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z. Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten

SACHBEZÜGE A B C ARBEITGEBERDARLEHEN A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z. Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten SACHBEZÜGE A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten Benzingutscheine Betreuungsleistungen des Arbeitgebers Betriebsfeiern/Betriebsausflug

Mehr

R 3b. Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ( 3b EStG)

R 3b. Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ( 3b EStG) TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 3b EStG R 3b. Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ( 3b EStG) HI7376482 HI7376483 Allgemeines (1) 1 Die Steuerfreiheit

Mehr

Leseprobe aus "Der Sachbezug" März Begriff der Sachbezüge

Leseprobe aus Der Sachbezug März Begriff der Sachbezüge Kap 1 Einleitung 1.1 Begriff der Sachbezüge Unter Sachbezügen versteht man Sachzuwendungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber erhält,

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter 2015

Extras für Ihre Mitarbeiter 2015 Mandanten-Info Extras für Ihre Mitarbeiter 2015 E-Mail: stb@kroening-partner.de, Internet: www.die-steuer-berater.de 2 1. Einleitung 2. ABC der begünstigten Leistungen 2.1 Aufmerksamkeiten zu besonderen

Mehr

Wesentliche Beispiele steuerfreier Zuwendungen an Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn

Wesentliche Beispiele steuerfreier Zuwendungen an Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn Wesentliche Beispiele steuerfreier Zuwendungen an Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn Erhalten Arbeitnehmer neben dem normalen Arbeitslohn Zuschüsse, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang

Mehr

Wie mache ich mein Unternehmen attraktiv für Mitarbeiter

Wie mache ich mein Unternehmen attraktiv für Mitarbeiter Wie mache ich mein Unternehmen attraktiv für Mitarbeiter Klaus Büchsenschütz Wirtschaftsprüfer Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Bringmann & Partner mbb www.dwaz.eu Kassel und Bad Wildungen Was ist

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt

Mehr

Steuerpflichtige Einnahmen

Steuerpflichtige Einnahmen Steuerpflichtige Einnahmen Geld Geldeswert (= geldwerte Vorteile bzw. Sachbezüge) nicht in Geld bestehnde Leistungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer Geldausgaben spart Leistungen, die

Mehr

Steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn

Steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn Steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn Art des Arbeitslohns gesetzl. Fundstelle maximale Höhe Überlassung typischer Berufskleidung 3 Nr. 31 EStG - Beihilfen in Krankheits-, Not- oder Todesfällen.

Mehr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Die nachfolgenden Leistungen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei bzw. pauschal versteuert bezahlen. Hier ein stichpunktartiger, nicht abschließender Überblick.

Mehr

Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis

Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis Steuerberatung Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis Management-Workshop 27. Februar 2013 Dortmund 1 Zu meiner Person: Kurt Haarlammert Steuerberater in Münster Steuer- und

Mehr

Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber

Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Siegfried Büdinger Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Auswärtstätigkeit und Mahlzeitengestellung Inhalt: Folie:

Mehr

Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer

Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer 1. Einleitung Trotz der Bestrebungen des Gesetzgebers auch im Jahr 2010 die Einkommensteuerbelastung zu reduzieren, besteht

Mehr

Steuerliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Steuerliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung Steuerliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung Folie 1 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB (klaus.rauch@hs-kempten.de) Fakultät BW: Buchführung Externes Rechnungswesen; Erbschaft-

Mehr

3. Personalabend Thema: Nettolohnoptimierung / Weihnachtsgeld

3. Personalabend Thema: Nettolohnoptimierung / Weihnachtsgeld 3. Personalabend Thema: Nettolohnoptimierung / Weihnachtsgeld Nettolohnoptimierung / Weihnachtsgeld (Bildquelle: http://www.vza.at/uploads/pics/typo3_weihnachtsgeld_01.jpg) KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE

Mehr

A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014

A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014 A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014 Aufgrund der Neuregelungen zu den Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Bewertung von Sachbezügen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen Jens-Peter Tzschoppe Steuerberater Reichartstraße 9 99094 Erfurt 1 Gliederung des Lohns Zuwendungen an

Mehr

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung

Mehr

Katja Henne Regionalberaterin

Katja Henne Regionalberaterin Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 49 a 39112 Magdeburg Ansprechpartner*in Telefon E-Mail Datum Katja Henne 0152 32 03 10 09 henne@fachkraft-im-fokus.de 20.Januar 2016

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

Mandanten-Info. Extras für Ihre Mitarbeiter 2016

Mandanten-Info. Extras für Ihre Mitarbeiter 2016 Mandanten-Info Extras für Ihre Mitarbeiter 2016 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. ABC der begünstigten Leistungen... 4 2.1 Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Ereignissen...4 2.2 Auslagenersatz... 4

Mehr

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter 2015

Extras für Ihre Mitarbeiter 2015 Mandanten-Info Extras für Ihre Mitarbeiter Extras für Ihre Mitarbeiter 2015 Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre Mitarbeiter 2015

Mehr

Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit

Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat

Mehr

FINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität

FINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität Steuerliche Förderung der Elektromobilität Monika Bohlen Finanzamt Trier Folie 1 Steuerliche Förderung der Elektromobilität Inhalt Folie 1. Begünstigte Elektrofahrzeuge 4 2. Minderung der BMG bei der 5

Mehr

KOMPENDIEN

KOMPENDIEN Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) 1 Dem

Mehr

Informationsdienst. Sachbezüge

Informationsdienst. Sachbezüge Sachbezüge Gültig ab: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Freie Verpflegung 2.1 Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten 3 Unterkunft und Wohnung 3.1 Freie Unterkunft 3.2 Erläuterungen

Mehr

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen Betriebsveranstaltungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflug) fördern das Betriebsklima; sie sollen aber möglichst weder Arbeitgeber

Mehr

Axel-Friedrich Foerster. Korrekte Bewertung von Sachleistungen im Arbeitsverhältnis. Kompaktwissen Lohn und Personal. Sachbezüge im Fokus

Axel-Friedrich Foerster. Korrekte Bewertung von Sachleistungen im Arbeitsverhältnis. Kompaktwissen Lohn und Personal. Sachbezüge im Fokus Axel-Friedrich Foerster Sachbezüge im Fokus Korrekte Bewertung von Sachleistungen im Arbeitsverhältnis Kompaktwissen Lohn und Personal Axel-Friedrich Foerster Sachbezüge im Fokus Korrekte Bewertung von

Mehr

Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften

Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen

Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu den in 3b EStG genannten Grenzen steuerfrei. Wenn diese Grenzen überschritten werden, dann sind die Zuschläge

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich

a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich Der Bundesfinanzhof hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass auch bei der Pauschalbesteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens

Mehr

Trewitax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Entgeltoptimierung. Mitarbeiterbindung

Trewitax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Entgeltoptimierung. Mitarbeiterbindung Trewitax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Entgeltoptimierung Mitarbeiterbindung Welche Anreize kann ein Unternehmer setzten um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und bestehendes

Mehr

Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz

Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz

Mehr

Steueroptimierte Zusatzleistungen für Arbeitnehmer. Überblick

Steueroptimierte Zusatzleistungen für Arbeitnehmer. Überblick Steueroptimierte Zusatzleistungen für Arbeitnehmer Überblick Seite Arbeitgeberdarlehen 2 Aufmerksamkeiten 2 Berufskleidung 3 Betriebsveranstaltungen 3 Essensmarken 3 Fahrtkostenersatz und Jobtickets 3

Mehr

Sachbezüge A B C. Arbeitgeberdarlehen. Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten

Sachbezüge A B C. Arbeitgeberdarlehen. Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten Sachbezüge A B C Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten Benzingutscheine Betreuungsleistungen des Arbeitgebers Betriebsfeiern/Betriebsaus ug Brillen, Bildschirmbrillen Arbeitgeberdarlehen Gewährt

Mehr

Lohnoptimierung. Extras für Ihre Mitarbeiter

Lohnoptimierung. Extras für Ihre Mitarbeiter Lohnoptimierung Extras für Ihre Mitarbeiter Einleitung Steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. weniger stark belastete Vergütungsbestandteile und alternative Möglichkeiten der Entlohnung sind aufgrund

Mehr

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich

Mehr

Ausgewählte steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer

Ausgewählte steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Ausgewählte steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Gerade in der aktuellen Diskussion um den Fachkräftemangel in Deutschland ist es für Arbeitgeber besonders wichtig, die Motivation und Bindung ihrer

Mehr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Kinderbetreuung Gesundheitsförderung

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Kinderbetreuung Gesundheitsförderung Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Kinderbetreuung Gesundheitsförderung Ute Rodens Folie 1 Inhalt I. Steuerfreie Zuwendungen für die reguläre Kinderbetreuung bei nicht schulpflichtigen Kindern 3 Nr. 33

Mehr

Nettolohnoptimierung

Nettolohnoptimierung Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto! 1 Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellen grundsätzlich Arbeitslohn

Mehr

REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse

REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse Agenda (Die Änderungen im Überblick) Neuer gesetzlicher Begriff: "erste Tätigkeitsstätte" Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit

Mehr

1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011

1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr