Infor IGF Newsletter 03. Dezember 2012

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1 Infor IGF Newsletter 03. Dezember 2012

2 Inhalt VWE \ IGF... 3 Personalwirtschaft... 3 Allgemeine Hinweise zum Jahreswechsel-Hotfix... 3 Steuerberechnung Januar Lohnsteuer-Anmeldungen Lohnsteuer-Bescheinigungen Sozialversicherung Parameter Aktualisierung der Krankenkassenbeitragssätze ab Änderungen in den DEÜV-Meldedatensätzen... 8 Anpassungen in den AAG-Datensätzen Hotfix Installation Wichtige Hinweise für Anwender der Personalwirtschaft

3 VWE / IGF Personalwirtschaft Allgemeine Hinweise zum Jahreswechsel-Hotfix Mit dem heutigen Hotfix liefern wir Ihnen die Programme, die Sie für eine ordnungsgemäße Abrechnung mit Release ab Abrechnungsmonat Januar 2013 benötigen. Nachfolgend erhalten Sie detaillierte en zu wichtigen Neuerungen, Programmanpassungen und korrekturen im heutigen Hotfix. Steuerberechnung Januar 2013 Mit diesem Jahreswechsel-Update liefern wir die für Abrechnungszeiträume ab Januar 2013 gültigen Steuerroutinen aus, also die an den Programmablaufplan 2013 angepassten Programme zur Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags. Der Programmablaufplan 2013 berücksichtigt die in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung angehobene Beitragsbemessungsgrenze von jährlich Euro (2012: Euro) sowie die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von Euro (RK West) und Euro (RK Ost). Der Programmablaufplan 2013 beinhaltet außerdem den in der allgemeinen Rentenversicherung abgesenkten Beitragssatz von 18,9 %, den auf 2,05% angehobenen Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung sowie die Anhebung des Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 52 % ( 39b Absatz 4 EStG). Lohnsteuer-Anmeldungen 2013 Bei der Lohnsteuer-Anmeldung gibt es keine Veränderungen gegenüber der Vorjahresversion. Lohnsteuer-Bescheinigungen 2013 Die Übermittlung von Lohnsteuer-Bescheinigungen für das Kalenderjahr 2013 ist ab dem Release 2.15 möglich. 3

4 Sozialversicherung Parameter 2013 Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Rechengrößen in der Sozialversicherung, gültig ab SV-Rechengrößen 2013 West Euro Ost Euro RV Bemessungsgrenze (allgemein) 5800, ,00 RV Bemessungsgrenze Knappschaft 7100, ,00 AV Bemessungsgrenze 5800, ,00 KV Bemessungsgrenze 3937, ,50 PV Bemessungsgrenze 3937, ,50 KV Jahresarbeitsentgeltgrenze, allgemein 4350, ,00 KV Jahresarbeitsentgeltgrenze, besonders 3937, ,50 Geringverdienergrenze (Auszubildende) 325,00 325,00 Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs) 450,00 450,00 Gleitzonenuntergrenze 450,01 450,01 Gleitzonenobergrenze 850,00 850,00 Faktor F (Gleitzonenberechnung) 0,7605 0,7605 Mtl. Bezugsgröße 18 SGB I 2695, ,00 KVdR-Mindestbrutto 134,75 134,75 KV Mindestbem.grundl. Behinderte 539,00 539,00 RV-Mindestbem.grundl. Behinderte 2156, ,00 AV-Mindestbem.grundl. Behinderte 539,00 455,00 PV-Mindestbem.grundl. Behinderte 539,00 539,00 4

5 Beitragssätze 2013 gesamt AN-Anteil AG-Anteil Rentenversicherung Gesamt 18,90 9,45 9,45 Rentenversicherung Knappschaft 25,10 9,45 15,65 Arbeitslosenversicherung 3,00 1,50 1,50 Krankenversicherung, allgemein 15,50 8,20 7,30 Krankenversicherung ermäßigt 14,90 7,90 7,00 Pflegeversicherung 2,05 1,025 1,025 Pflegeversicherung Sachsen 2,05 1,525 0,525 Zuschlag Pflegeversicherung Kinderlose 0,25 0,25 Insolvenzgeldumlage 0,15-0,15 durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV * 0,00 Belastungsgrenze in % * 2,00 KUG / ATZ-Abrechnungsparameter 21,0 Sozialversicherungspauschale (Renten-(RVBS) / Soz.Pau.(SOZP) * SV-Parameter für den Sozialausgleich auch in 2013 keine Berechnungsrelevanz Sonstige Rechengrößen 2013 Sachbezugswerte Sachbezugswert für freie Verpflegung mtl. Wert für Kantinenmahlzeit tgl. Sachbezugswert für freie Unterkunft mtl. Gesamtsachbezugswert mtl. Höchstbeitragszuschuss für freiwillig oder privat versicherte Arbeitnehmer KV mit Anspruch auf Krankengeld KV ohne Anspruch auf Krankengeld PV (bundeseinheitlich ohne Sachsen) PV (nur Sachsen) West Euro 224,00 2,93 216,00 440,00 287,44 275,63 40,36 20,67 Ost Euro 224,00 2,93 216,00 440,00 287,44 275,63 40,36 20,67 5

6 In der Varial World Edition erfassen die Anwender die aktuellen SV-Parameter 2013 unterhalb der "Globalen Vorgaben Gesetzgeber Sozialversicherung" mit dem neuen Gültig-ab-Datum , wenn die Abrechnung Januar 2013 noch mit dem Releasestand durchgeführt werden soll. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen Ihnen, wie Sie die Eingaben korrekt vornehmen: Register Bundesweit 6

7 Register Rechtskreis West Register Rechtskreis Ost 7

8 Aktualisierung der Krankenkassenbeitragssätze ab Für die korrekte Berechnung der SV-Beiträge ab Januar 2013 müssen die KrK- Beitragssätze mittels der aktuellen GKV-Beitragssatzdatei in das Abrechnungssystem übernommen werden. Die Aktualisierung der Krankenkassenbeitragssätze ab erfolgt in gewohnter Weise über den Dialog "Globale Vorgaben Institutionen GKV- Beitragssätze" mittels der aktuellen GKV-Beitragssatzdatei (Datei: GKV-SATZ.BSD), die über den Varial-e-service heruntergeladen werden kann. Nach dem Import der aktuellen Datensätze aus der Beitragssatzdatei kann der Anwender über den Button "Selektion existierender Krankenkassen" die anschließende Übernahme geänderter KK-Beitragssätze zunächst auf die Krankenkassen beschränken, die aktuell im Unternehmen genutzt werden. Über die Funktion "Vergleich mit vorhandener KrK" werden die im System vorhandenen Beitragssätze mit den Sätzen der aktuellen GKV-Beitragssatzdatei zunächst verglichen Datenanpassungen erfolgen nicht. Das Ergebnis wird am Bildschirm angezeigt. Die endgültige Übernahme der Beitragssätze ab erfolgt dann über die Funktion "Abgleich der vorhandenen KrK". Änderungen in den DEÜV-Meldedatensätzen Zum ergeben sich einige Änderungen in den bestehenden DEÜV- Datensätzen, wie zum Beispiel in dem DSME-Datenbaustein DBKV (= GKV- Monatsmeldung des Arbeitgebers an die Einzugsstelle, Meldegrund GD 58) oder auch in den DSKK-Rückmeldedatensätzen der Krankenkassen an die Arbeitgeber. Im Datenbaustein DBKV kommen für Meldezeiträume ab Januar 2013 die folgenden Felder neu hinzu: - Beitragsbemessungsgrundlage Entgelt Altersteilzeit - Beitragsgruppe - Kennzeichen Rechtskreis Änderungen ergeben sich auch für das Kennzeichen Gleitzone: Hier wird das Merkmal "2" Entgelt in Gleitzone mit Verzicht auf die GZ in der RV" gestrichen. Die Felder "Elterneigenschaft nachgewiesen" und "Sonderregelung PV" entfallen ab und werden zu Reservefeldern im Datenbaustein. Der Wegfall dieser Felder greift, anders als die übrigen, nicht zeitraum- sondern stichtagsbezogen, also ab dem Tagesdatum und betrifft somit auch DEÜV-Meldungen, die sich auf einen Meldezeitraum vor 2013 beziehen. Um sicherzustellen, dass die Anwender ihre DEÜV-Meldungen mit Meldezeitraum 2012 auch im Januar 2013 noch mit dem Release versenden können, stellen wir mit dem heutigen Hotfix ein angepasstes DEÜV-Programm zur Verfügung. 8

9 Auch bei den DSKK-Rückmeldedatensätzen ergeben sich in Meldezeiträumen ab Januar 2013 Änderungen. Im Datenbaustein DBMM (= Anforderung einer Monatsmeldung) wird das neue Merkmal "3" im vorhandenen Datensatzfeld "Kennzeichen Abgabe Monatsmeldung" aufgenommen. Dies entspricht dem Tatbestand, dass eine Monatsmeldung abzugeben ist, obwohl keine Mehrfachbeschäftigung (mehr) vorliegt. Über den Datenbaustein DBGZ = (Gleitzone) werden die beiden neuen Merkmale "3 Gleitzone ohne AV" und "4 keine Gleitzone ohne AV" für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone zurückgemeldet. Mit diesen neuen Kennzeichen wird die Besonderheit in der Arbeitslosenversicherung abgebildet, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung generell nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen ist (vgl. 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III). Durch die neue wird gewährleistet, dass der Arbeitgeber, bei dem die versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, in der Arbeitslosenversicherung lediglich das eigene Arbeitsentgelt zu berücksichtigen hat. Neu wird außerdem sein, dass die für die Gleitzonenberechnung maßgeblichen SV- Tage von den Krankenkassen an die Arbeitgeber zurückgemeldet werden. Der Datenbaustein DBBG (= Meldung bei Mehrfachbeschäftigung und Überschreitung der BBG) wird ab erstmals von den Krankenkassen an die Arbeitgeber gemeldet. Über diesen neuen Datenbaustein werden künftig folgende Angaben an den Arbeitgeber gemeldet: - ein laufendes Gesamtentgelt KV - ein laufendes Gesamtentgelt RV - ein laufendes Gesamtentgelt AV - ein einmalig gezahltes Entgelt KV - ein einmalig gezahltes Entgelt RV - ein einmalig gezahltes Entgelt AV - Zeitraum Beginn und -Ende - Kennzeichen Rechtskreis Die erforderlichen Programmanpassungen für den Krankenkassen-Datensatz DSKK werden mit dem Release 2.15 zur Verfügung gestellt. Auch die Anpassungen für den DEÜV-Datensatz DBKV werden mit Ausnahme der Anpassung für die Reservefelder - erst mit der neuen Releaseversion zur Verfügung gestellt. 9

10 Anpassungen in den AAG-Datensätzen Auch im AAG-Verfahren ergeben sich ab Januar 2013 einige Änderungen in den Datensätzen. Neben dem Wegfall des Datenbausteins Anschrift (DBAN) und der Neuaufnahme des Datenbausteins Ansprechpartner (DBAA) müssen diverse Anpassungen in den vorhandenen Bausteinen vorgenommen werden. Die umfangreichen Anpassungen bei den AAG-Datensätzen für Meldezeiträume ab Januar 2013 werden mit dem Release 2.15 ausgeliefert. DEÜV-Meldungen und AAG-Meldungen, die Zeiträume ab umfassen, dürfen aufgrund der geänderten SV-Vorgaben erst nach der mit dem Release 2.15 übermittelt werden. 10

11 Hotfix Installation Wichtige Hinweise für Anwender der Personalwirtschaft In der Personalwirtschaft darf der Hotfix ausschließlich auf den aktuellen VWE- Freigabestand installiert werden! Installieren Sie das Update am besten unmittelbar, nachdem Sie die monatlichen Arbeiten für die Abrechnung Dezember 2012 abgeschlossen haben, also in der Regel Anfang Januar Den Hotfix pa v stellen wir Ihnen in unserer Wissensdatenbank unter der ID oder unter dem nachstehenden Link zur Verfügung: spx?solutionid=

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