Die RStO 12 Konsequenzen für die Pflasterbauweise
|
|
- Alma Förstner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die RStO 12 Konsequenzen für die Pflasterbauweise Neuwied, 16. April 2015
2 Inhalt Allgemeines Vergleich RStO 01 mit RStO 12 - Wesentliche Änderungen Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 Konsequenzen für den Anwender Konsequenzen für die Pflasterbauweise Folie Nr. 2
3 Allgemeines Bearbeitungszeitraum 2007 bis 2012 Warum eine neue RStO? Folie Nr. 3
4 Allgemeines Hauptproblem: Verkehrsbelastung Folie Nr. 4
5 Allgemeines Prognose 2050 Bill. t x km Faktor: 5! Quelle: Bast 2010 Folie Nr. 5
6 Allgemeines Einführungsschreiben des BMVBS; ARS Nr. 30/2012 zur RStO 12 (Auszug) Folie Nr. 6 Neuen Straßenplanungen bitte ich, die RStO 12 zugrunde zu legen. Bis zur Anpassung der zugehörigen Regelwerke bitte ich, die RStO 12 sinngemäß anzuwenden und den vorgesehenen Oberbau dahingehend zu überprüfen, ob sich durch Anwendung der RStO 12 andere Dicken ergeben. Dann empfiehlt sich je nach Stand der Planung die Anpassung. Die in der Vergabe oder im Bau befindlichen Maßnahmen müssen nicht umgestellt werden. Dabei ergeben sich bei weiterer Zugrundelegung der RStO 01 im Bauvertrag keine eventuellen Nachtragsforderungen. Soll planmäßig von den Bauweisen in den Tafeln der RStO 12 abgewichen werden, sind entsprechende Mindestbedingungen für Nebenangebote festzulegen.
7 Wesentliche Änderungen Pflasterbauweise für Bundesstraßen wieder möglich Erhöhung Achslastfaktor f A und Lastkollektivquotient q BM Neuordnung der Bauklassen und Umbenennung zu Belastungsklassen Neuordnung der Tabelle Straßenarten Reduzierte Belastung für Busverkehrsflächen Besondere Beanspruchungen Rückkehr der 180 MN/m² Einschränkung der Verwendung von ToB Bauweisen für Geh- und Radwege Karte Frosteinwirkungszonen Folie Nr. 7
8 ARS Nr. 34/2001 zur RStO 01 Im Zuge von Bundesstraßen, also auch für Ortsdurchfahrten, sind Bauweisen mit einer Pflasterdecke (Tafel 3) generell auszuschließen. ARS Nr. 30/2012 zur RStO 12 Im Zuge von Bundesstraßen bitte ich, Bauweisen mit Pflasterdecke auch weiterhin grundsätzlich nicht anzuwenden. Sollen in Ortsdurchfahrten aus städtebaulichen oder anderen Rahmenbedingungen sowie bei Abstellflächen Bauweisen mit Pflasterdecke vorgesehen werden, bitte ich, in der Belastungsklasse Bk3,2 nur Bauweisen entsprechend Tafel 3, Zeilen 4 bis 7, vorzusehen. Soll heißen: gebundene obere Tragschicht Folie Nr. 8
9 Erhöhung Achslastfaktor f A und Lastkollektivquotient q Bm Bei Fahrbahnen ist in der Regel die dimensionierungsrelevante Beanspruchung für die Zuordnung zu einer Belastungsklasse gemäß Tabelle 1 zugrunde zu legen. Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung kann auf der Grundlage des DTV (SV) unter Zuhilfenahme von straßenklassenspezifischen Lastkollektivquotienten oder anhand detaillierter Achslastdaten ermittelt werden. Folie Nr. 9
10 + 7 % + 8 % + 6,5 % Folie Nr. 10
11 + 27 % + 25 % + 28 % Folie Nr. 11
12 Berechnung der B-Zahl wie vor Methode 1.1 Methode 1.2 Folie Nr. 12
13 Erhöhung Achslastfaktor f A und Lastkollektivquotient q Bm Begründung: Zunahme des SV sowie Änderung der Verkehrszusammensetzung auf BAB Übertragung auf überörtliche Straßen i. O. Übertragung auf kommunale Straßen nicht i. O. Verkehrsbelastung B ist auf kommunalen Straßen bis zu 30 % höher anzusetzen, obwohl Nachweise (Zählungen) seitens der Kommunen fehlen Folie Nr. 13
14 Erhöhung Achslastfaktor f A und Lastkollektivquotient q Bm Im Rahmen einer an der FH Köln erstellten Diplomarbeit wurden zwischen Nov und Jan Verkehrszählungen an Innerortsstraßen in Köln und Dormagen durchgeführt und sowohl Achslastzahlen als auch Lastkollektivkoeffizienten für den SV erhoben bzw. errechnet. Daraus erfolgte dann die Zuordnung in eine erforderliche Bauklasse und der Vergleich mit der gebauten Bauklasse. Folie Nr. 14
15 Erhöhung Achslastfaktor f A und Lastkollektivquotient q Bm Ergebnis der Diplomarbeit: Bis auf wenige Ausnahmen sind die Faktoren f A und q Bm für Innerortsstraßen bereits nach den RStO 01 zu hoch angesetzt. Das heißt, die entsprechenden Straßen sind in einer z. T deutlich höheren Bauklasse ausgeführt, als dies durch die tatsächliche VB erforderlich wäre. Die Unterschiede sind durch die neue RStO 12 noch größer. Folie Nr. 15
16 Erhöhung Achslastfaktor f A und Lastkollektivquotient q Bm Empfehlung der Diplomarbeit (seinerzeit) Die unumgängliche Anhebung der Faktoren für Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Land- und Kreisstraßen sollte nicht für Innerortsstraßen geltend gemacht werden. Folie Nr. 16
17 kein Pflaster Erhöhung Achslastfaktor f A und Lastkollektivquotient q Bm II Bk10 Auswirkungen beispielhaft SV-Anteil 3 % obere III Bk untere III Bk1, Quelle: Wellner Folie Nr. 17
18 Neuordnung der Bauklassen und Umbenennung in Belastungsklassen RStO 01 Äquivalente 10-t-Achsübergänge Bauklasse II und höher grundsätzlich kein Pflaster 3 Mio 0,8 Mio 0,3 Mio 0,1 Mio Bauklasse III Bauklasse IV Bauklasse V Bauklasse VI RStO 12 Äquivalente 10-t-Achsübergänge Belastungsklasse Bk10 und höher grundsätzlich kein Pflaster 3,2 Mio Belastungsklasse Bk3,2 1,8 Mio Belastungsklasse Bk1,8 1,0 Mio Belastungsklasse Bk1,0 0,3 Mio Belastungsklasse Bk0,3 Folie Nr. 18
19 Neuordnung der Tabelle Straßenarten Lässt sich für Verkehrsflächen in der geschlossenen Ortslage die dimensionierungsrelevante Beanspruchung nicht ermitteln, so können die Belastungsklassen den typischen Entwurfssituationen nach den RASt gemäß Tabelle 2 zugeordnet werden. Die Auswahl der Belastungsklasse muss sich an der zu erwartenden Schwerverkehrsbelastung orientieren. Folie Nr. 19
20 Neuordnung der Tabelle Straßenarten neu alt Folie Nr. 20
21 Ausflug in die RIN Richtlinien für integrierte Netzgestaltung Folie Nr. 21
22 Ausflug in die RIN Richtlinien für integrierte Netzgestaltung und in die RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen Geltungsbereich der RASt für die Straßenkategorien der RIN Folie Nr. 22
23 Ausflug in die RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen Die RASt 06 ersetzten die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) und die Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93). Folie Nr. 23
24 Neuordnung der Tabelle Straßenarten RStO 12 RASt 06 Folie Nr. 24
25 Was fehlt nach dem Duktus der RStO 01? Fußgängerzone mit Ladeverkehr Fußgängerzonen, in denen Lieferverkehr mit Fahrzeugen des Schwerverkehrs stattfindet, sind den Entwurfssituationen Hauptgeschäftsstraße oder Örtliche Geschäftsstraße zuzuordnen. Folie Nr. 25
26 Folie Nr. 26
27 nach RASt 06 Folie Nr. 27
28 Reduzierte Belastung für Busverkehrsflächen Vormals 150 Busse pro Tag Folie Nr. 28
29 Besondere Beanspruchungen Verkehrsflächen können besonderen Beanspruchungen aus Schwerverkehr unterliegen, z. B. bei spurfahrendem Verkehr und enger Kurvenfahrt, bei langsam fahrendem Verkehr, bei häufigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen, in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, bei Abstellflächen. Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk3,2 bis Bk100 unterliegen immer besonderen Beanspruchungen. Folie Nr. 29
30 Besondere Beanspruchungen Es ist zu prüfen, ob den besonderen Beanspruchungen bei der Wahl der Bauweise, bei der Wahl der Baustoffe, ihrer Zusammensetzung und bei der Herstellung einzelner Schichten des Oberbaus Rechnung getragen werden muss (siehe ZTV Asphalt-StB / ZTV Pflaster-StB). ZTV Pflaster-StB 06 Gesteine, die zur Herstellung von Bettungsmaterial für Verkehrsflächen der Bauklassen III und IV gemäß RStO verwendet werden, sollten hinsichtlich des Schlagzertrümmerungswertes mindestens der Kategorie SZ 22 (LA 25 ) gemäß TL Gestein-StB entsprechen. Bei Verkehrsflächen mit Besonderen Beanspruchungen [ ] sollte der Schlagzertrümmerungswert des Bettungsmaterials mindestens der Kategorie SZ 18 (LA 20 ) entsprechen. Folie Nr. 30
31 Rückkehr der 180 MN/m² / Einschränkung der Verwendung von ToB Zeile 1: Schottertragschicht auf Frostschutzschicht Äquivalente 10-t-Achsübergänge 3 Mio 0,8 Mio 0,3 Mio 0,1 Mio RStO 01 Bauklasse II und höher grundsätzlich kein Pflaster Bauklasse III Bauklasse IV Bauklasse V Bauklasse VI Dicke der Frostschutzschicht 2) Mit rundkörnigen Gesteinskörnungen nur bei örtlicher Bewährung anwendbar. 3) Nur mit gebr. Gesteinskörnungen und bei örtlicher Bewährung anwendbar. Äquivalente 10-t-Achsübergänge 3,2 Mio 1,8 Mio 1,0 Mio 0,3 Mio RStO 12 Belastungsklasse Bk10 und höher grundsätzlich kein Pflaster Belastungsklasse Bk3,2 Belastungsklasse Bk1,8 Belastungsklasse Bk1,0 Belastungsklasse Bk0,3 Dicke der Frostschutzschicht 2) Mit rundkörnigen Gesteinskörnungen Seminar Flächenbefestigungen nur bei örtlicher Bewährung mit Pflastersteinen anwendbar. im 3) Nur Straßenbau mit gebr. Gesteinskörnungen und auf öffentlichen und Plätzen bei örtlicher Dipl.-Ing. Bewährung Dietmar anwendbar. Ulonska 15) Mit E v2 150 MPa bei bewährten regionalen Bauweisen anwendbar Folie Nr. 31
32 Rückkehr der 180 MN/m² / Einschränkung der Verwendung von ToB Zeile 1: Schottertragschicht auf Frostschutzschicht Fußnote zu Zeile 1: Anwendung in Bk3,2 nur bei örtlicher Bewährung. Abschnitt 3.3.5: Bei guter örtlicher Bewährung ist ein Verformungsmodul E v2 auf der ToB von 150 MPa ausreichend. Äquivalente 10-t-Achsübergänge 3,2 Mio 1,8 Mio 1,0 Mio 0,3 Mio RStO 12 Belastungsklasse Bk10 und höher grundsätzlich kein Pflaster Belastungsklasse Bk3,2 Belastungsklasse Bk1,8 Belastungsklasse Bk1,0 Belastungsklasse Bk0,3 Dicke der Frostschutzschicht 2) Mit rundkörnigen Gesteinskörnungen Seminar Flächenbefestigungen nur bei örtlicher Bewährung mit Pflastersteinen anwendbar. im 3) Nur Straßenbau mit gebr. Gesteinskörnungen und auf öffentlichen und Plätzen bei örtlicher Dipl.-Ing. Bewährung Dietmar anwendbar. Ulonska 15) Mit E v2 150 MPa bei bewährten regionalen Bauweisen anwendbar Folie Nr. 32
33 Einschränkung der Verwendung von ToB Zeile 2: Kiestragschicht auf Frostschutzschicht Äquivalente 10-t-Achsübergänge 3 Mio 0,8 Mio 0,3 Mio 0,1 Mio RStO 01 Bauklasse II und höher grundsätzlich kein Pflaster Bauklasse III Bauklasse IV Bauklasse V Bauklasse VI Dicke der Frostschutzschicht 2) Mit rundkörnigen Gesteinskörnungen nur bei örtlicher Bewährung anwendbar. 3) Nur mit gebr. Gesteinskörnungen und bei örtlicher Bewährung anwendbar. Äquivalente 10-t-Achsübergänge 3,2 Mio 1,8 Mio 1,0 Mio 0,3 Mio RStO 12 Belastungsklasse Bk10 und höher grundsätzlich kein Pflaster Belastungsklasse Bk3,2!!! Belastungsklasse Bk1,8 Belastungsklasse Bk1,0 Belastungsklasse Bk0,3 Dicke der Frostschutzschicht 2) Mit rundkörnigen Gesteinskörnungen nur bei örtlicher Bewährung anwendbar. Neuwied, 16. April ) Nur mit gebr. Gesteinskörnungen und bei örtlicher Betonverband Bewährung anwendbar. Straße, Landschaft, Vortrag: Die RStO 12 Konsequenzen für die Pflasterbauweise 4/2015 Folie Nr. 33
34 Rückkehr der 180 MN/m² / Einschränkung der Verwendung von ToB Zeile 3: Schotter- oder Kiestragschicht auf Schicht aus frostunempfindlichem Material RStO 01 Äquivalente 10-t-Achsübergänge 3 Mio Bauklasse II Fußnote zu Zeile 3: und höher Anwendung grundsätzlich in Bk3,2 nur kein Pflaster bei örtlicher Bewährung. 0,8 Mio 0,3 Mio 0,1 Mio Bauklasse III Bauklasse IV Bauklasse V Bauklasse VI 16) Bei Kiestragschicht in Bauklasse III und IV in 40 cm Dicke, in Bauklasse V und VI in 30 cm Dicke. Abschnitt Bei guter örtlicher Bewährung ist ein Verformungsmodul E v2 auf der ToB von 150 MPa ausreichend. Nur STS. Aus frostunempfindlichem Material ab 12 cm Restdicke. Bei geringerer Restdicke ist mit dem darüber liegenden Material auszugleichen. Äquivalente 10-t-Achsübergänge 3,2 Mio 1,8 Mio 1,0 Mio 0,3 Mio RStO 12 Belastungsklasse Bk10 und höher grundsätzlich kein Pflaster Belastungsklasse Bk3,2 Belastungsklasse Bk1,8 Belastungsklasse Bk1,0 Belastungsklasse Bk0,3 11) Bei Kiestragschicht Seminar Bk1,8 und Flächenbefestigungen Bk3,2 in 40 cm Dicke, mit in Bk0,3 Pflastersteinen und Bk1,0 in im 30 Straßenbau cm Dicke. 15) und Mit Eauf v2 öffentlichen 150 MPa bei bewährten Plätzen region. Dipl.-Ing. Bauweisen Dietmar Ulonska anwendbar. 19) Nur Schotter. Folie Nr. 34 Bei KTS 40 cm. Aus frostunempfindlichem Material ab 12 cm Restdicke. Bei geringerer Restdicke ist mit dem darüber liegenden Material auszugleichen. Bei KTS 30 cm.
35 Abschnitt Pflasterdecken In der Tafel 3 sind Bauweisen mit Pflasterdecke in ihren Regeldicken dargestellt. Es kann auch Pflaster mit größerer Dicke verwendet werden. Die Regelungen zur Bettungsdicke und zur Dicke von Pflasterdecken mit Naturstein sind in diesen Fällen den ZTV Pflaster-StB zu entnehmen. Auf eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit aller Tragschichten ist zu achten. Folie Nr. 35
36 Abschnitt Pflasterdecken Kleinere Pflasterdicken, jedoch nicht unter 6,0 cm, können verwendet werden unter der Voraussetzung, dass ausreichende Erfahrungen mit bewährten regionalen Bauweisen vorliegen. Minderdicken sind in der oberen Tragschicht, Mehrdicken in der Frostschutzschicht oder der Schicht aus frostunempfindlichem Material auszugleichen cm Folie Nr. 36
37 Bauweisen für Geh- und Radwege Neue Bauweise ohne Bindemittel Folie Nr. 37
38 Neue Bauweise Bauweisen für Geh- und Radwege Folie Nr. 38
39 Neue Karte der Frosteinwirkungszone Folie Nr. 39
40 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 4 WDA 5 WDA/STS 6 WDA/KTS 7 DBT Folie Nr. 40 Neuwied, 16. April 2015 Vortrag: Die RStO 12 Konsequenzen für die Pflasterbauweise 4/2015
41 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 4 WDA 5 WDA/STS 6 WDA/KTS 7 DBT Folie Nr. 41 Neuwied, 16. April 2015 Vortrag: Die RStO 12 Konsequenzen für die Pflasterbauweise 4/2015
42 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 4 WDA 5 WDA/STS 6 WDA/KTS 7 DBT Folie Nr. 42 Neuwied, 16. April 2015 Vortrag: Die RStO 12 Konsequenzen für die Pflasterbauweise 4/2015
43 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 4 WDA 5 WDA/STS 6 WDA/KTS 7 DBT Folie Nr. 43 Neuwied, 16. April 2015 Vortrag: Die RStO 12 Konsequenzen für die Pflasterbauweise 4/2015
44 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 1 STS 2 KTS 3 STS/KTS Folie Nr. 44
45 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 1 STS 2 KTS 3 STS/KTS Folie Nr. 45
46 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 1 STS 2 KTS 3 STS/KTS Folie Nr. 46
47 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 1 STS 2 KTS 3 STS/KTS Folie Nr. 47
48 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 F A Z I T + E M P F E H L U N G Die unmittelbar unter der Pflasterdecke befindliche Tragschicht ist besonders hohen Beanspruchungen ausgesetzt, weil die Last abtragende Wirkung der Decke in vertikaler Richtung vergleichsweise gering ist. Ist diese (obere) Tragschicht eine ToB und unterliegt die Verkehrsfläche einer vergleichsweise hohen Verkehrsbelastung (Bk1,0, Bk1,8 oder Bk3,2), sollte die Schichtdicke dieser oberen Tragschicht gemäß der Tafel 3 ausgebildet werden (und nicht gemäß Tabelle 8) d. h. sie sollte im Hinblick auf einen höheren Verformungswiderstand dicker gebaut werden, als dies aus Tragfähigkeitsgründen erforderlich wäre. Folie Nr. 48
49 Anwendung der Tafel 3 in Kombination mit Tabelle 8 F A Z I T + E M P F E H L U N G Die Frostschutzschicht hingegen sollte grundsätzlich gemäß der Tabelle 8 dimensioniert werden. Die Dimensionierung der Oberbaudicke insgesamt erfolgt somit immer über die zwei relevanten Ansätze Frostsicherheit und Tragfähigkeit/Verformungsbeständigkeit. Der größere Wert ist maßgebend. Folie Nr. 49
50 Konsequenzen für den Anwender Berücksichtigung des SV-Anteils bei der Auswahl des Achszahlfaktors und des Lastkollektivkoeffizienten Neue Bezeichnungen für die Bauklassen (Belastungsklassen) Zum Teil neue (leicht verschobene) Grenzen innerhalb der Belastungsklassen Stärkere Einbindung / Beachtung der Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN) und der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) erforderlich Umdenken: Entwurfssituation statt Straßenart. Aber: Diese Änderung bietet durch die gleichzeitig größer gewordene Differenzierung der Anwendungsfälle mehr Klarheit für den Planer Für die richtige Einordnung der zu erwartenden Verkehrsbelastung innerhalb der Entwurfssituation ist Erfahrung gefragt und/oder Handlungsbedarf gegeben Folie Nr. 50
51 Konsequenzen für den Anwender Für Pflasterbauweisen mit ToB in der höchsten zulässigen Belastungsklasse (Bk3,2) sind bewährte regionale Bauweisen bzw. positive Erfahrungen Voraussetzung. Bei der Festlegung der Schichtdicken des Oberbaus sind die neuen Regelungen für Mehr- bzw. Minderdicken der Pflastersteine sowie die Regelbettungsdicke von (jetzt) 4 cm zu beachten. Folie Nr. 51
52 Konsequenzen für die Pflasterbauweise Durch die Anhebung der Achszahlfaktoren und Lastkollektivkoeffizienten gehen Marktanteile im Bereich hoch belasteter Verkehrsflächen verloren (oberer Teil der alten Bauklasse III), u. a. bei Busverkehrsflächen. Dies kann auch durch die Verschiebung der Belastungsgrenze von 3 Mio. Äqu. 10-t-Aü auf 3,2 Mio. vermutlich nicht aufgefangen werden. Zusätzlich kann es in dem Marktsegment hoch belasteter Verkehrsflächen durch die Einschränkung der Verwendung von ToB örtlich zu Markteinbußen kommen. Die Baustoffauswahl für hoch belastete Pflasterflächen wird grundsätzlich eingeschränkt (E v2 180 MPa; Wegfall der KTS); nur Baustoffe mit Premium-Qualität bieten eine Chance für schadensfreie Ausführung. Folie Nr. 52
53 Konsequenzen für die Pflasterbauweise Bauweisen mit wasserdurchlässigen gebundenen TS könnten Aufwind bekommen, nicht zuletzt auch durch die Aufweichung beim Ausschluss von Pflasterbauweisen bei den Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen; dies kann dem o. g. Verlust von Marktanteilen entgegen wirken. Insgesamt ergibt sich aus den Änderungen, z. B. für die Hersteller von Pflastersteinen und ihre Organisationen, die Notwendigkeit zu einer noch intensiveren Beratung von Verkehrsflächenplanern. Folie Nr. 53
54 Konsequenzen für die Pflasterbauweise Die weiter vorn angesprochenen Markteinbußen werden sich nach derzeitiger Einschätzung in engen Grenzen halten, möglicherweise gar nicht spürbar werden, weil hoch belastete Verkehrsflächen in Pflasterbauweise nur einen geringen Marktanteil haben und weil Beanspruchungsklassen für Pflasterbauweisen überwiegend nach Entwurfssituation (Straßenart) festgelegt werden und nicht durch Berechnung. Die neuen RStO sind geeignet, das Schadenspotenzial u. a. für Pflasterbauweisen zu senken, da die Dimensionierungsgrundlagen zu Oberbaukonstruktionen mit mehr Sicherheit führen; weniger Schäden = besseres Image. Folie Nr. 54
55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie Nr. 55
Pflasterbauweise. Carsten Koch. Einführungskolloquium RStO April 2013 in Köln
Pflasterbauweise Carsten Koch 1 Tafel 3: Pflasterbauweise Schottertragschicht Kiestragschicht Schotter- oder Kiestragschicht 10) Siehe ZTV Pflaster-StB: Für durchlässige Asphalttragschichten wird auf das
MehrDie neuen Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RStO 12. Dipl.-Ing. (FH) Volker Scheipers
Die neuen Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RStO 12 Dipl.-Ing. (FH) Volker Scheipers 1 Die neuen RStO 12 Münster, 06.11.2012 Definitionen, Begriffe, Inhaltliches Belastungsklassen
MehrEinführung / Überblick zu den RStO 12
Einführung / Überblick zu den RStO 12 Frohmut Wellner 1 Einführungskolloquium zur RStO 25. April 2013 im Theater am Tanzbrunnen, Köln Die RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
MehrZusätzliche Bitumenprüfungen nach ARS 11/2012
nach ARS 11/2012 A. Riechert Institut Dr.Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1 Übersicht über Bitumenprüfungen Nadelpenetration Merkmal oder Eigenschaft Erweichungspunkt Ring und Kugel Verformungsverhalten
MehrVerkehrsbelastung und Belastungsklassen
Verkehrsbelastung und Belastungsklassen ndreas Wolf 1 Verkehrsbelastung dimensionierungsrelevante Eingangsgrößen f und q Belastungsklassen 2 Verkehrsbelastung dimensionierungsrelevanten Eingangsgrößen
Mehr04.02.2013. Dipl.-Ing. Thomas Plehm Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dezernat Straßen- u. konstruktiver Ingenieurbau
Erläuterungen zur RStO 12 Dipl.-Ing. Thomas Plehm Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dezernat Straßen- u. konstruktiver Ingenieurbau 1 Die neue RStO 12 Inhalt des Vortrages aus Bauklassen werden Belastungsklassen
MehrVeröffentlichungen. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) Vom 16. Mai 2013 StadtUm VII B 15 (Teil A Entwurfstechnik)
MehrStand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau. bup Vortrag BauDir in Dipl.-Ing. Gudrun Isle 14. März
Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau 1 Ausführungsvorschriften (AV) zu 7 des Berliner Straßengesetzes Straßenbau Brücken- / Ingenieurbau 2 AV ZTV Asphalt-StB 07 und AV TL Asphalt-StB 07 weiterhin
MehrRichtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Infrastrukturmanagement Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 11 Ausgabe 2011 Stand: 09.11.2010
MehrVorstellung der Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht (RDO Asphalt)
Vorstellung der Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht (RDO Asphalt) Frohmut Wellner Workshop Neue Regelwerke zur Workshop Neue Regelwerke
MehrEntwurfsrichtlinie Nr. 1
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Entwurfsrichtlinie Nr. 1 Standardisierter Oberbau mit Asphaltdecken für Fahrbahnen Ausgabe 2013 Fassung Die Entwurfsrichtlinie
MehrDer ländliche Wegebau ZTV LW 99 Ansätze zur Integration in neue Vorschriften
Der ländliche Wegebau ZTV LW 99 Ansätze zur Integration in neue Vorschriften 1 Aufgaben des ländlichen Wegebaues - Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Gemeinden des ländlichen Raumes - Verbesserung
MehrRecyclingbaustoffe im Straßenbau
Recyclingbaustoffe im Straßenbau Möglichkeiten, Vorteile und Rahmenbedingungen für den Einsatz Inhalt Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) Gesetze, Richtlinien und ergänzende Festlegungen Beispiele
MehrAnforderungen an den Asphalteinbau
Anforderungen an den Asphalteinbau Schichtenverbund und Lebensdauer von Asphaltkonstruktionen ADLER Baustoff- und Umwelt LABOR GmbH Feldmesserweg 4 17034 Neubrandenburg www.adler-labor.de Vorschriften
MehrMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Postfach 103452 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen Stuttgart 15.02.2012 Name Herr
Mehr1.000 km Autobahn km Bundesstraßen km Landesstraßen km Kreisstraßen
FAQ STRASSENBAU WIE GROSS IST DAS STRASSENNETZ IN HESSEN? Das überörtliche Straßennetz in Hessen umfasst insgesamt rund 16.000 km. 1.000 km Autobahn 3.000 km Bundesstraßen 7.200 km Landesstraßen 5.000
MehrFahrradland Niedersachsen Gemeinsam für Tourismus, Verkehr und Sicherheit
Fahrradland Niedersachsen Gemeinsam für Tourismus, Verkehr und Sicherheit Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität
MehrStauvermeidung an Tagesbaustellen
Folie 1 Stauvermeidung an Tagesbaustellen Erfahrungen mit Nutzung von Zeitfenstern in Baden-Württemberg Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetrieb am 08. Februar 2006 in Karlsruhe Stauvermeidung an
MehrDie Kooperationspartner haben die Möglichkeit, die seitlichen Verschiebesicherungen sowie die unteren Profilierungen an eigene, vorhandene Pflasterprodukte anzuformen. In diesem wird beispielhaft an en
MehrBilder - welche überzeugen
Vergleichende Betrachtung der Bauweisen nach RSTO Tafel 1: Asphaltdecken und Tafel 3: Pflasterdecken Mai 2005 Bilder - welche überzeugen Bild 8746 Bild 5802 Zu schwacher Konstruktionsaufbau Hier versagte
MehrWHG Halbstarre Deckschichten
WHG Halbstarre Deckschichten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schneider Bauleitung Produktgruppe Confalt Fa. Lukas Gläser Erich Schmidt Fachberater Produktgruppe Confalt Fa. Lukas Gläser Ein Vortrag von Andreas
MehrDie Schaffung eines umfassenden Arbeitnehmerdatenschutzes. Der stärkere Schutz der personenbezogenen Daten von Arbeitnehmer
Rundbrief (Newsletter) Nr. 3/2011 Aus aktuellem Anlass: Das Datenschutzgesetz Das Datenschutzgesetz bisher vor allem von der Wirtschaft wenig beachtet soll erneut geändert werden. Grund für die Neuregelung
MehrErstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Bundesrat Drucksache 392/13 BRFuss 17.05.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Vk Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung
MehrArtikelnummern - und bezeichnungen am MW Dreye
.. Artikelnummern - und bezeichnungen am MW Dreye Asphalttragschichtmischgut nach TL Asphalt-StB und ZTV-LW Bezeichnung Bindemittel abw. res. Bind... 1 1116 14 AC 16 T N 70/100 50/70 3,9% Dia/Gra Rad+Gehw.-1,8
MehrArbeitspapier Straßenbautechnik. Pflasterbefestigungen in gebundener Bauweise Material Ausführung
Arbeitspapier Straßenbautechnik Pflasterbefestigungen in gebundener Bauweise Material Ausführung Ausgabe 2014 Pflasterdecken in gebundener Ausführung Seite 2 Erarbeitet im Auftrag der Senatsverwaltung
Mehr1 Hintergrund und Veranlassung
1. Ergänzung zum Wegekostengutachten 2013 2017 14.04.2014 Mautsatzberechnung als Grundlage für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Hinweis: Durch Rundungen
MehrDie Qualitätsinitiative des DAV Die Themenblöcke: Planung und Ausschreibung Asphalt herstellen Asphalt einbauen eine Einführung.
Die Qualitätsinitiative des DAV Die Themenblöcke: Planung und Ausschreibung Asphalt herstellen Asphalt einbauen eine Einführung Richard Mansfeld Asphaltmanagement Auerbach Vogtländische Straßen-, Tief-
MehrPflasterdecken regelgerecht herstellen - unter Berücksichtigung der ATV DIN Neu -
Dipl.-Ing. Dietmar Ulonska Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v., Bonn Inhalt Seite Zusammenfassung 3 1. Einleitung 4 2. Planung und Ausführung 4 2.1 Technische Regeln 4 2.2 Bemessung von Pflasterbauweisen
MehrWie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?
Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Prof. Dr. Christofer Lenz VDV/WBO-Infoveranstaltung Barrierefreiheit im ÖPNV Ungelöste Finanzierungsfragen?,
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download isenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige ntscheidungen treffen,
MehrADAC Regionalforum Hamm Brücken in kommunaler Baulast
ADAC ADAC Regionalforum Hamm Brücken in kommunaler Baulast Straßenbrücken im Bestand Werden Sie den Anforderungen gerecht? Dr.-Ing. Gero Marzahn, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Gelsenkirchen 1 ADAC Regionalforum
MehrLEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext
mobile oder stationäre Mischanlage Seite: 1 01.0010 Erstprüfung für KRC-Tragschicht erstellen Erstprüfung für Kaltrecycling-Tragschicht im Zentralmischverfahren (in plant) erstellen. Entnahme der auf der
MehrLeitfaden Ausschreiben von Asphaltarbeiten
Der neue Leitfaden Ausschreiben von Asphaltarbeiten Dipl.-Ing. André Täube Deutscher Asphaltverband (DAV) e.v. Schieffelingsweg 6, 53123 Bonn Tel.: 0228 / 97 96 5-0, Fax: 0228 / 97 96 5-11 E-Mail: t@asphalt.de
MehrHandlungsanleitung für gebundene Pflasterkonstruktionen in Verkehrsflächen des klassifizierten Straßenbaus mit besonderer Beanspruchung
Handlungsanleitung für gebundene Pflasterkonstruktionen in Verkehrsflächen des klassifizierten Straßenbaus mit besonderer Beanspruchung bei Kreisverkehren bei Entwässerungsrinnen Fachbereich Straßen- und
MehrPHASE IIIA (SANIERUNGSPLANUNG)
A -3.1 PHA SE IIIA (SAN IERUNGS PLANUNG) 1 A-3.1 PHASE IIIA (SANIERUNGSPLANUNG) A-3.1.1 Hinweise zum Vertragsmuster für den Bereich Sanierungsplanung und -durchführung Das in Anhang A-3.1.3 enthaltene
MehrInstandsetzung von Naturpflasterstraßen
Fachtagung: Historische Naturpflasterstraßen; Fachhochschule Eberswalde; Jan. 2010 Fachtagung Jan. 2010 Historische Naturpflasterstraßen Instandsetzung von Naturpflasterstraßen Fachhochschule Eberswalde
MehrBetonsteinpflaster für Verkehrsflächen
Bauberatung Zement Betonsteinpflaster für Verkehrsflächen Zement-Merkblatt Straßenbau S 17 1.02 Die Befestigung von Straßen, Wegen und Plätzen mit Pflaster stellt eine der ältesten Bauweisen dar. In vielen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
MehrRichtlinie Pflaster- und Plattendecken
Richtlinie Pflaster- und Plattendecken DNV Deutscher Naturwerkstein-Verband e.v. Sanderstraße 4, 97070 Würzburg Telefon 0931 12061 Fax 0931 14549 Internet: www.natursteinverband.de Produktnormen DIN EN
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrAnlieger-Information am zum Ausbau der Mühlenbachstraße und Minikreisel
1. Begrüßung Anlieger-Information am 20.04.2015 zum Ausbau der Mühlenbachstraße und Minikreisel 2. Minikreisel Stadttor West 3. Ausbau Mühlenbachstraße 4. Anliegerbeiträge S T A D T H E S S I S C H O L
MehrPlanung und Ausführung dauerhafter Betonpflasterbauweisen
Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v. (SLG) Planung und Ausführung dauerhafter Betonpflasterbauweisen von Dipl.-Ing. Dietmar Ulonska, Bonn Herausgeber: Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v.
MehrAnforderungen an die Eigenschaften von RC-Baustoffen und deren Überwachung; Angepasste Leistungsverzeichnisse
Anforderungen an die Eigenschaften von RC-Baustoffen und deren Überwachung; Angepasste Leistungsverzeichnisse Vortrag anlässlich des Fachgesprächs zum Einsatz von RC-Baustoffen im Straßenbau Ludger Benson
MehrErfassung und Bewertung von Verkehrsanlagen im Rahmen des NKF
Vortrag NKF-Forum NRW 1. Workshop am 14. Juni 2004 Bezirksregierung Köln Erfassung und Bewertung von Verkehrsanlagen im Rahmen des NKF Stadt Paderborn Straßen- und Brückenbauamt Ulrich Tilly Die Aufgabe
MehrMuster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Fassung Februar 2007
Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Fassung Februar 2007 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Oktober 2009) Zur Ausführung des 5 MBO wird hinsichtlich der
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4009 28. 04. 99 Antrag der Abg. Gerhard Bloemecke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Klinikum
MehrPRESSESEMINAR DES DEUTSCHEN VERKEHRSSICHERHEITSRATES KEIN PLATZ FÜR KREUZE
PRESSESEMINAR DES DEUTSCHEN VERKEHRSSICHERHEITSRATES KEIN PLATZ FÜR KREUZE Kreisverkehre als sichere Alternative? Verkehrssichere Knotenpunkte an Landstraßen Fachgebiet Straßenwesen und Vermessung Landstraße
MehrPflasterstein Verbundsystem
Pflasterstein Verbundsystem Inhaltsverzeichnis Vorteile von Einstein Seite - 1 Einstein Prinzip Seite - 2 Belastungstest Seite - 3 Technische Daten Seite - 4/5 Verlegebeispiele Seite - 6 Oberflächen/Farben
MehrRadverkehrskonzept für die Kölner Innenstadt
Radverkehrskonzept für die Kölner Innenstadt Führungsformen des Radverkehrs Facharbeitskreis, 30. Juni 2014 Peter Gwiasda, Planungsbüro VIA eg, Köln 1 Inhalte Workshop 2: Führungsformen des Radverkehrs
MehrHORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer
HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz
Mehr- Leise Autos. - Reifen. - Strassenoberflächen
- Leise Autos - Reifen - Strassenoberflächen Entwicklungen und Revision der VSS-Normen in Abstimmung mit der europäischen Normen Hans Peter Bucheli Implenia Bau AG Belagsbau + Produktion Entwicklungen
MehrDeutscher Straßen- und Verkehrskongress 2012
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress 2012 KOMMENTAR Vom 15. bis 17. Oktober 2012 fand im CCL Congress Center Leipzig der Deutsche Straßen- und Verkehrskongress mit begleitender Fachausstellung statt.
MehrSanierungsplan 2015. Handreichung. Straßenbaukonferenz am 20. März 2015 in Stuttgart
Sanierungsplan 2015 Handreichung Straßenbaukonferenz am 20. März 2015 in Stuttgart Staatssekretärin Gisela Splett MdL Verkehrsminister Winfried Hermann Vorbemerkung Ein leistungsfähiges Straßennetz ist
MehrFugenlose Elastik- und Fallschutzbeläge aus Gummigranulat
Fugenlose Elastik- und Fallschutzbeläge aus Gummigranulat Die Gummiwerk KRAIBURG RELASTEC GmbH gehört zur KRAIBURG-HOLDING mit ca. 2.000 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen von ca. 400 Mio. pro Jahr.
MehrDipl.-Ing. (Ass.) Christian Sauerborn Dr.-Ing. (Ass.) Jürgen Gante
Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet
MehrERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG
ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG mit eingearbeiteter Änderungssatzung vom 28.09.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2253) in Verbindung
MehrDer Europäische Abfallkatalog ab 2002
Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrLohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe
Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten
Mehr1 Warum die Routensuche so ist wie sie ist
1 Für die Routenberechnung ist die hinterlegte Geschwindigkeit der Straßen von Bedeutung. Welche Geschwindigkeit hinter den einzelnen Straßentypen stehen ist jedoch nicht so einfach zu beantworten. Der
MehrVortrag Aktionskreis Energie 09.09.2014
Vortrag Aktionskreis Energie 09.09.2014 EnEV 2014: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eingehalten werden. DIN 4108-2 2013-2: Durch Mindestanforderungen
MehrReferat Verkehrsplanung, Straßenentwurf, Sicherheitsanalysen
1 1 Verkehrssicherheit in Europa Fatalities: Target and actual development 60000 55000 55200 54100 52200 50000 50400 49800 46700 45000 43400 40000 40900 35000 30000 25000 20000 55200 54100 52200 50000
MehrTechnische Informationen
Dokument : TI-SB Datum : 01/06 Änd.Stand : 01 Seite : 1 von 5 Ausgangslage Die europäische Normung soll dem Ziel dienen, den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu fördern. Die
Mehr1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)
Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal
MehrÖkopflaster. Zunächst einmal muss man folgende Steinsorten unterscheiden:
Ökopflaster Generell kann man sagen, dass es beim Thema Ökoflächen immer schwierig ist eine korrekte Aussage zu erhalten. Oft werden Fragen an Fachpersonal ausweichend beantwortet oder man hat zufällig
Mehr6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) 6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 6.0 Das Bundessozialministerium
MehrProduktdatenblatt - Stahlbetonhohldielen
Werksmäßig gefertigte Stahlbetonplatten mit in Längsrichtung verlaufenden Hohlräumen nach DIN 1045 Prüfbericht-Nr.: T11/010/98 (kann bei Bedarf bei uns abgefordert werden) Der Anwendungsbereich der Stahlbetonhohldielen
MehrStraßenraumgestaltung mit den RASt
Straßenraumgestaltung mit den RASt Dr.-Ing. Heinz Heinz Jahnen Pflüger Stadtplaner und Architekten Partnerschaft Kasinostraße 76 A, 52066 Aachen Tel.: 0241 / 60 82 60-0, Fax: 0241 / 60 82 60-10 E-mail:
MehrAufgrabungsrichtlinien der Stadt Sundern (Sauerland)
Aufgrabungsrichtlinien der Stadt Sundern (Sauerland) für das Aufgraben von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Stand: 27.07.2015 Inhalt 1 Vorbemerkungen 1.1 Geltende Vorschriften 2 Genehmigungsverfahren
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrKoblenz Magnet am deutschen Eck: Die Stadt zum bleiben
Koblenz Magnet am deutschen Eck: Die Stadt zum bleiben Technische Hinweise zur Herstellung von Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Koblenz Stadtverwaltung Koblenz Tiefbauamt Abteilung Straßenunterhaltung
MehrINHALTSVERZEICHNIS: Seite
INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung... 1 1.1 Grundlagen... 1 1.2 Nutzungsvariante 1... 7 1.2 Nutzungsvariante 2... 7 TABELLENVERZEICHNIS: Tab. 1.1: Aufteilung des
MehrBEISPIEL 2 BACHELORPRÜFUNG
HOCHSCHULE DARMSTADT UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES Fachbereich Bauingenieurwesen - Studienschwerpunkt B BEISPIEL 2 BACHELORPRÜFUNG Modul: 3105 Baubetrieb B / 31101 Baubetrieb 3 Datum: xx.xx.xxxx Zugelassene
MehrAuszug aus der HOAI 2009- Teil3 Objektplanung
Auszug aus der HOAI 2009- Teil3 Objektplanung Abschnitt 1: Gebäude und raumbildende Ausbauten 32 Besondere Grundlagen des Honorars (1) Anrechenbar sind für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten
MehrAutodesk AutoCAD Civil 3D 2017 Country Kit Deutschland What s new? Gerald Leonhardt CADsys Vertriebs- und Entwicklungs GmbH
Autodesk AutoCAD Civil 3D 2017 Country Kit Deutschland What s new? Gerald Leonhardt CADsys Vertriebs- und Entwicklungs GmbH Grundlagen Kennzeichnung der neuen Stile: Alle in Version 2016 neu erstellten
MehrBodenbeläge aus Naturwerkstein in Außenbereichen
Seite 1 von 10 Sanderstraße 4 97070 Würzburg Fon 09 31.1 20 61 Fax 09 31.1 45 49 info@natursteinverband.de www.natursteinverband.de Bodenbeläge aus Naturwerkstein in Außenbereichen Naturstein ist ein Naturprodukt,
MehrVerkehrsflächen mit Pflaster und Platten
Prof. Dr.-Ing. Axel Poweleit Verkehrsflächen mit Pflaster und Platten Regelaufbau Pflaster Quelle: SLG Verkehrswesen 3 2 1 Vorschriften DIN 18 318 Allgemeine Technische Vertragsbedingen für Bauleistungen.
Mehr- Bestimmung der Kornform mit dem Kornform-Meßschieber.Ausgabe August 1988
Literatur 1. Abel M (1993) Abgabenrechtliche Aspekte der Regenwasserversickerung und Regenwassernutzung. In: Kommunale Umwelt-Aktion - UAN (Hrsg) Regenwasserversickerung. Schriftenreihe Heft 16:66-70 2.
MehrLesefassung Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Magdeburg - Straßenreinigungsgebührensatzung -
Lesefassung Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Magdeburg - Straßenreinigungsgebührensatzung - In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2011 (Amtsblatt
MehrEuropäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer
RA Dr. Christian Schlottfeldt Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Änderung der europäischen
MehrMediation Hst. Lobau. Ergänzende Informationen zur Sitzung am Wien, am
Ergänzende Informationen zur Sitzung am 08.01.2014 Wien, am 03.03.2014 Inhaltsverzeichnis Fragen der BI (gem. Mediation vom 08.01.2014) 1) Fahrgastzahlen (Potenzialanalyse Haltestelle Lobau / Strukturdaten)
MehrVortrag in Dessau am
Ökostromausschreibung mit Herkunftsnachweisen, Folie 1 Ökostromausschreibung mit Herkunftsnachweisen Vortrag in Dessau am 26.04.2016 Ökostromausschreibung mit Herkunftsnachweisen, Folie 2 KLIMASCHUTZZIELE
MehrAbschlussprüfung. Kartenkunde. im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Sommertermin 2004
Lösungsfrist: Hilfsmittel: Hinweise: 1. Wofür stehen die folgenden Begriffe bzw. Abkürzungen? 1.1 NN Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Sommertermin 2004 Kartenkunde 60 Minuten
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse
REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse Agenda (Die Änderungen im Überblick) Neuer gesetzlicher Begriff: "erste Tätigkeitsstätte" Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit
MehrSicherheitsaudit im Bestand
Sicherheitsaudit im Bestand ADAC Fachveranstaltung Sichere Landstraßen in Deutschland am 10. September 2012 in Hannover Prof. Dr.-Ing. Andreas Bark Technische Hochschule Gießen Fachgebiet Straßenwesen
MehrGleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
Anlage 1 Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge vom 10. September 2015 Für die
MehrKfz-Steuer für Wohnmobile
Kfz-Steuer für Wohnmobile Neue Steuersätze für Wohnmobile gültig ab 1. Januar 2006 Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Zentralverband Impressum Herausgeber: Verfasser: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.v. Zentralverband
MehrRichtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014
Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014 Die nachfolgenden Richtlinien gelten für den Besuch der Kindertagesstätten in der Stadt Uelzen,
MehrDie neuen Landstraßenquerschnitte und ihre verkehrstechnische Bemessung nach dem neuen HBS
Die neuen Landstraßenquerschnitte und ihre verkehrstechnische Bemessung nach dem neuen HBS Frank Weiser Kolloquium Richtlinien Richtlinien für die Anlage für von die Anlage Dr.-Ing. Frank von Weiser Verkehrswesen
MehrErläuterungen zu den Berechnungsmodellen
Erläuterungen zu den Berechnungsmodellen Die Arbeitsmappe enthält folgende Blätter: > Übersicht: Gegenüberstellung von unterschiedlichen Belastungsverteilungen bei gleicher Bundesbeteiligung 2005: 3,5
MehrMerkblatt Industrieböden
Merkblatt Industrieböden DBV-Merkblatt Industrieböden aus Beton für Frei- und Hallenflächen Fassung November 2004 DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. DBV-Merkblatt Industrieböden aus Beton für
MehrRÜCKSTELLUNGSREGLEMENT
RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT der Viscosuisse-Pensionskasse-BVG und der Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA (AVK) INHALTSVERZEICHNIS: Seite A. GRUNDLAGEN 2 Art. 1 Basis, Zweck 2 Art. 2 Begriffe
Mehr2. Sitzung des JHA-Unterausschusses "Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe. TOP 1 Änderung der Elternbeitragssatzung
30.01.2012 2. Sitzung des JHA-Unterausschusses "Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe TOP 1 Änderung der Elternbeitragssatzung Anpassung der Geschwisterkindregelung im Rahmen der Erhebung von Elternbeiträgen
MehrInformationen. Platten aus Beton nach neuer Europäischer Norm DIN EN für Planer, Ausführende, Baustoffhandel und Bauherren
Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v. (SLG) Platten aus Beton nach neuer Europäischer Norm DIN EN 1339 Informationen für Planer, Ausführende, Baustoffhandel und Bauherren Herausgeber: Betonverband
MehrGÜTEGEMEINSCHAFT FÜR DÜNNE SCHICHTEN IM HEIßEINBAU AUF VERSIEGELUNG E.V.
GÜTEGEMEINSCHAFT FÜR DÜNNE SCHICHTEN IM HEIßEINBAU AUF VERSIEGELUNG E.V. Die Mitglieder DIE MITGLIEDER Asphalt Straßen-Sanierungs GmbH Gerstenkamp 3-27299 Langwedel Tel: 0 4232 / 93 29-0 - Fax: 0 4232
MehrWas geben Kommunen für Mobilität aus Das Beispiel Stuttgart
Was geben Kommunen für Mobilität aus Das Beispiel Stuttgart ADAC-Fachveranstaltung Erhaltung und Finanzierung kommunaler Straßen Dipl.-Wi.-Ing. Stefan Tritschler Was geben Kommunen für Mobilität aus? Durch
MehrBGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005
MehrAbfallrechtliche Fragen
Kommunen nutzen BioEnergie Abfallrechtliche Fragen Dipl.- Ing. Hans Albert Appel, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Wir diskutieren über die Nutzung holziger Biomasse aus der Forstpflege Landschaftspflege
MehrInformationen für Planer, Ausführende, Baustoffhandel und Bauherren
Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v. (SLG) Pflastersteine aus Beton nach neuer Europäischer Norm DIN EN 1338 Informationen für Planer, Ausführende, Baustoffhandel und Bauherren Herausgeber: Betonverband
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was
Mehr