EU-Regulierung der europäischen AI Manager Fluch oder Segen?

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1 EU-Regulierung der europäischen AI Manager Fluch oder Segen? Kommissionsentwurf weiter gefasst als erwartet VAI ortet zahlreiche Mängel und vorprogrammierte Verzögerungen hinsichtlich Umsetzung Wien, 7. Mai Die von der EU-Kommission präsentierte Richtlinie zur Regulierung von Hedgefonds ist grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch orten wir bei einigen zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf, erklären die Experten der Vereinigung Alternativer Investments (VAI). Kritikpunkte seitens der VAI sind insbesondere: die Anwendung der Richtlinie auf sämtliche Manager von (alternativen) Investmentfonds, die nicht der OGAW-Richtlinie unterliegen, die grundsätzlich sehr allgemein formulierten Inhalte sowie die mangelnde Abstimmung der Richtlinie auf internationaler Ebene, so insbesondere mit der IOSCO. Generell fordert die VAI eine überdachte und differenziertere Richtlinie. Hinsichtlich der begrüßenswerten Erleichterungen im grenzüberschreitenden Vertrieb (EU-Pass) verlangt die VAI, im Sinne ihrer Mitglieder, aber auch Änderungen, da laut derzeitiger Definition jene Anbieter, die außerhalb der EU registriert sind, diskriminiert werden. Stellungnahme der VAI Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, wenngleich sie in einigen Punkten als strittig bezeichnet werden kann, so Martin Greil, Generalsekretär der Vereinigung Alternativer Investments. Zugestimmt wird seitens der VAI den festgelegten Schwellenwerten in Höhe von 100 Millionen EUR bzw. von 500 Millionen EUR, die den Anwendungsbereich der Richtlinie eröffnen, wenngleich noch Klarstellungsbedarf bei der Anwendung der Zusatzkriterien für die 500 Millionen EUR Schwelle gesehen wird. Begrüßt werden weiters die geforderten Transparenzvorschriften, wobei diese laut VAI bereits gelebt werden. Im Zusammenhang damit zeigt sich für die VAI auch eine der großen Herausforderungen der Richtlinie. Die Richtlinie ist sehr allgemein gehalten. Auch wenn wir als VAI beispielsweise die Transparenzvorschriften begrüßen, müssen wir dennoch anmerken, dass keinerlei Sanktionen oder Konsequenzen bei Nichteinhaltung angeführt sind, sagt Oliver Prock, Vorstandsvorsitzender der Vereinigung Alternativer Investments.

2 Nach genauer Durchsicht der Richtlinie zeigt die VAI auf, dass Forderungen in der Richtlinie aufgelistet sind, die bereits jetzt Gültigkeit besitzen bzw. geregelt oder erfüllt werden. Dies gilt beispielsweise für die Eigenkapitalerfordernisse. Gleichzeitig merkt die VAI an, dass Forderungen hinsichtlich Bewertung, Offenlegung der Depotbanken und weitere Vorschriften nicht für alle Fonds unisono Anwendung finden können. Hier zeigt sich wieder, dass die gesamte Richtlinie sehr allgemein gehalten ist und keine Differenzierungen vornimmt. Umsetzungsschwierigkeiten werden hier bei den in Österreich sehr beliebten Schiffs- und Flugzeugfonds entstehen. Die Verwahrung der Vermögensgegenstände bei einer Depotbank und die vorgesehene Bewertung der Anteile ist bei den in Österreich und Deutschland verbreiteten Produkten nicht möglich, erklärt Peter Maierhofer, Vorstandsmitglied der VAI. Großer Kritikpunkt seitens der VAI ist die Ausweitung der Richtlinie auf Spezialfonds und dergleichen, da eine klare Abgrenzung hinsichtlich nicht OGAW-konformer Produkte, die bereits auf nationalstaatlicher Ebene reguliert werden, fehlt. Generell, so die Experten der VAI, sollte die Richtlinie nicht komplexer oder restriktiver als das Regelungswerk für OGAW sein. Als positiv bezeichnet die VAI die Möglichkeit des grenzüberschreitenden Vertriebs und Managements, da dadurch eine Ausweitung der Geschäfte erwartet werden kann. Hinsichtlich EU-Pass und derzeitiger Definition spricht die VAI von Diskriminierung jener Anbieter, die außerhalb der EU registriert sind. Hier fordert die VAI eine Änderung im Sinne der Mitglieder mit Zulassung in den USA oder der Schweiz. Problematisch sieht die Vereinigung Alternativer Investments die Tatsache, dass sich die Richtlinie an jene AI Manager richtet, die ihre Produkte an institutionelle Investoren verkaufen. Privatkunden unterliegen somit weiterhin der nationalen Gesetzgebung. Es stellt sich somit für die VAI die Frage, was passiert, wenn auch private Investoren in die Richtlinie miteinbezogen werden sollen? Die Richtlinie könnte in diesem Fall zu strikt sein. Ebenfalls als problematisch, da nicht relevant für systemische Risiken, sieht die VAI den Austausch steuerlicher Informationen im Rahmen der Drittstaaten-Regelung. Konfliktpotenzial ist hier vorprogrammiert.

3 Die Richtlinie ausgewählte Inhalte: Registrierung, Berichtswesen, der EU- Pass und vieles mehr! Lange wurde sie erwartet, nun ist sie da: die Richtlinie zur Regulierung von Hedgefonds. Sie wurde Ende April von Kommissar McCreevy präsentiert und ist viel weiter gefasst als ursprünglich erwartet. Es geht um alle Fonds (Hedgefonds, Private Equity, Rohstoff-, Immobilien- und Spezialfonds), die nicht unter die geltenden EU- Regeln für harmonisierte Investmentfonds (OGAW) fallen. Dabei sollen jedoch nicht die Produkte selbst unter Aufsicht gestellt werden, sondern die Manager und Gesellschaften, welche derartige Fonds verwalten und vermarkten. Die Richtlinie sieht beispielsweise vor, dass sich Manager von Hedgefonds und Private Equity bei den Finanzaufsichtsbehörden registrieren und regelmäßig über die Arbeit und die eingegangenen Risiken, Strategien und Methoden Bericht erstatten. Bei Hedgefonds soll diese Offenlegungspflicht für alle Manager gelten, die mehr als 100 Millionen EUR verwalten. Bei Beteiligungsgesellschaften soll die Schwelle bei 500 Millionen EUR liegen. Fondsmanager, die ein geringeres Volumen verwalten, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Die Offenlegungspflichten bestehen jedoch laut Richtlinie nicht nur gegenüber den Aufsichtsbehörden, sondern auch gegenüber den Investoren. Ein jährliches und auch quartalsweises Berichtswesen soll institutionalisiert werden und die erhoffte Transparenz bringen. Neben der Registrierung und dem Berichtswesen müssen Fondsmanager zukünftig bestimmte Regeln für das Risiko- und Liquiditätsmanagement und Mindesteigenkapital einhalten bzw. über den Fremdfinanzierungsgrad Auskunft geben. Auch die Informationsweitergabe zwischen EU-Mitgliedsstaaten bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten der Fondsmanager ist in der Richtlinie geregelt. Ebenso der Marktzugang für Manager von Fonds, die nicht in der EU angesiedelt sind (sogenannte Offshore-Fonds). So dürfen zukünftig nur mehr jene Fonds angeboten werden, die über eine mit der EU vergleichbare Regulierung und Aufsicht verfügen. Das heißt, die Länder, in denen die Fonds sitzen, müssen beispielsweise in Steuerfragen mit der EU kooperieren und im Gegenzug auch Fondsmanagern aus der EU freien Zugang zu den Märkten gewähren. Die Umsetzung dieser Verpflichtung wird jedoch noch einige Jahre in Anspruch nehmen und ist erst für 2014 geplant.

4 Ebenfalls in der Richtlinie behandelt wird ein neues Gremium: der sogenannte Rat für Systemrisiken. Dieser soll bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt werden, Datenmaterial sammeln, auswerten, weiterleiten und Frühwarnungen abgeben. Next Steps Die Richtlinie zur Regulierung von Hedgefonds wurde an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Diese beiden Institutionen müssen das Regelwerk noch annehmen. Anschließend daran haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Für Offshore Fonds und den EU-Pass gibt es Sonderkonditionen. Da die Fonds aus Drittstaaten strikte Anforderungen hinsichtlich Regulierung, Aufsicht und Zusammenarbeit erfüllen müssen und dafür zahlreiche Vorarbeiten notwendig sind, soll die Drittstaaten-Regelung erst drei Jahre nach der restlichen Richtlinie in Kraft treten. D.h. bis dahin können die Manager ihre Produkte weiterhin in allen EU-Staaten, die dies heute schon zulassen, vermarkten. Als nächstes ist die Begutachtung der Richtlinie in der Arbeitsgruppe des EU-Rats Ende Mai geplant. Das Ziel der Kommission, bis Ende 2009 zu einer Einigung zu kommen, sehen wir als sehr ambitioniert, da die bisherigen kontroversen Stellungnahmen darauf schließen lassen, dass die Diskussionen auch in Zukunft unvermindert weitergehen werden. Bereits vor der weiteren Behandlung auf EU- Ebene werden wir schon in den nächsten Tagen die Interessen unserer Mitglieder mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, im Rahmen der bereits gestarteten nationalen Begutachtung, vertreten, erläutert Martin Greil abschließend. Weitere Informationen bzw. die Richtlinie finden Sie als Download unter: Bildmaterial fordern Sie bitte unter nachfolgender Kontaktadresse an. Über die Vereinigung Alternativer Investments (VAI) Die Vereinigung Alternativer Investments ist die erste unabhängige Interessenvertretung der Anbieter von Alternativen Investment Produkten in Österreich. Die VAI wurde 2003 gegründet und versteht sich als zentrale Anlaufstelle in allen Belangen von Alternativen Investments. Die Vereinigung Alternativer Investments setzt sich für die sachgerechte Information zum Thema Alternative Investments, sowie für die Förderung von Alternativen Investments in Österreich ein. Wesentlich ist die Verbesserung und Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen durch intensive Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Kammern seitens der VAI.

5 Rückfragen bitte an: Mag. Christa Praher Account Manager RADIX pu.re Radix Marketingberatungs & Trainings GmbH mobil: +43 (0) fon: +43 (1) fax: +43 (1) mail: web:

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