Altfahrzeuge-Verordnung

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1 Altfahrzeuge- Grenzüberschreitende Verbringung von Altfahrzeugen Kirchdorf Linz Ried April 2016 hristian Gojer/ieter Wurzer 1 Agenda Was ist neu seit Allgemeine abfallrechtliche Grundlagen Abfallbegriff wann wird Fahrzeug zum Abfall? Reparaturkosten vs. Zeitwert Nachweisführung Sammler-/Behandlerberechtigung? Pflichten Fahrzeughändler bei Rücknahme von Altfahrzeugen Wrackbörsen Totalschaden: Welche Wege stehen offen? Exkurse: NoVA-Vergütung blaue Kennzeichen Reifen Motoröl/Ölfilter 2 1

2 ab neue Nachweispflichten Beweislastumkehr bei Abfallverbringungen! EU-weit einheitliches Vorgehen bei Unterscheidung Altfahrzeug/Gebrauchtwagen Grenzüberschreitende Verbringung von nicht schadstoffentfrachteten Altfahrzeugen in EU-Mitgliedstaaten in OE-Staaten in NIHT-OE-Staaten Notifizierung (= Bewilligung BMLFUW) + Zustimmung beteiligte Staaten VERBOTEN (Basler Konvention) Gebrauchtwagen schriftliche Nachweise der Nichtabfalleigenschaft (Beweislastumkehr) Achtung: NoVA-Vergütung nur für Gebrauchtwagen NIHT für Altfahrzeuge!

3 Fahrzeug ist Abfall, wenn sich der Abfallbesitzer des Fahrzeuges entledigen will bzw. sich bereits entledigt hat (= subjektiver Abfallbegriff) mögliche Gefährdung öffentlicher Interessen vorliegt (= objektive Abfallbegriff) Fahrzeug nicht mehr in bestimmungsgemäßer Verwendung steht bzw. nicht mehr reparaturwürdig ist Für die Feststellung sind in der Regel objektive Kriterien anzusetzen! (d.h. 57a-Gutachten, Reparaturfähigkeitsnachweis, Feststellungsbescheid gem. 6 AWG, ) 5 Abgrenzung Altfahrzeug - Gebrauchtwagen Fahrzeug IST Altfahrzeug (Abfall), wenn bereits ein Verwertungsnachweis vorhanden Fahrzeug stammt aus einem Sammel- oder Abfallbehandlungssystem Fahrzeug für die emontage und Wiederverwendung von Ersatzteilen bestimmt Fahrzeug noch gefährliche Stoffe/Abfälle (FKW oder HFKW-Klimaanlagen) enthält Fahrzeug zum Shreddern/Verschrottung bestimmt Fahrzeug Totalschaden hat / eignet sich nicht für Reparatur / ist in wesentlichen Bestandteilen schwer beschädigt / in mehrere Teile zertrennt Nichtvorlage von Kaufvertrag und Bescheinigung über Reparaturfähigkeit 6 3

4 Indizien für Abfalleigenschaft 57a Pickerl älter als 2 Jahre Besitzer unbekannt (zb Straßenauto ) Verwertungsnachweis ausgestellt ( 43 Abs. 1a KFG) Bei Abmeldung ist das Fahrzeug-Genehmigungsdokument zu vernichten oder zu entwerten und wieder auszufolgen. Erklärung, ob das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird. ie Vernichtung oder Entwertung des Fahrzeug-Genehmigungsdokumentes ist in die Genehmigungsdatenbank einzutragen. einem Zwischenlager oder Abfallbehandlungsanlage übergeben Reparaturkosten übersteigen gegenwärtigen Wert nicht angemessen vor Beschädigungen geschützt zugeschweißt, mit Isolierschaum verschlossen stellt ein Sicherheits- oder Umweltrisiko dar (fehlende Türen, Leck im Tank ) d.h. Verdacht aber Nachweis des Gegenteils durch Abfallbesitzer ist möglich 7 Angaben am Verwertungsnachweis ( 5 Abs. 1 Z. 3 AltfahrzeugVO) Name, Adresse und, sofern zugeteilt, die Identifizierungsnummer des ausstellenden Betriebs; Name und Adresse der Genehmigungsbehörde des ausstellenden Betriebs; sofern der Verwertungsnachweis von einem Hersteller, Importeur oder sonstigen Altfahrzeugübernehmer für eine genehmigte Verwertungsanlage ausgestellt wird, zusätzlich den Namen und die Adresse dieses Betriebs; Ausstellungsdatum; Kennzeichen und Nationalität; Fahrzeugklasse, -marke und -type (-modell); Fahrzeugidentifizierungsnummer; Name, Adresse und Nationalität des Halters oder Eigentümers des angelieferten Fahrzeuges; Unterschriften des Übernehmers und des Halters oder Eigentümers 8 4

5 9 10 5

6

7 Exkurs: Gebrauchte Reifen Abfall, wenn > 6 > 10 1,6 mm 4 (5) mm 13 Exkurs: Altreifen Konsequenzen Keine Vermengung von Alt- und Gebrauchtreifen Kfz-Betrieb erlaubnisfreier Rücknehmer Übergabe nur an Berechtigte Sammler/Behandler Auftrag zur Beseitigung/Verwertung erteilen 14 7

8 15 Reparaturkosten vs. Zeitwert Reparaturkosten unverhältnismäßig höher als Zeitwert = Abfall Zeitwert Eurotax, Kommt auf Reparaturkosten in Österreich an! Kosten für Nachbauteile und kostengünstige Reparaturkosten in inländischen Werkstätten inkl. Steuern Erfüllung nationaler technischer Vorschriften - 57a KFG!.h. mit Reparaturen ist eine Zulassung auch in Ö möglich! Hilfsmittel: Kfz-Abfallprüftools >> Bescheinigung als Nachweis für Export Einzelprüfung Abfall, Wiederherstellungskosten > 110% Wiederbeschaffungswert 16 8

9 Nachweise? (Gültiges) 57a-Gutachten 4 Monate Überschreitungsmöglichkeit gelten nicht bei Abfallverbringung! Gutachten eines SV für Kfz-Technik Gutachten eines gerichtlich beeideten und zertifizierten SV nach Nomenklatur (Kfz-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung) Gutachten Meister Kfz-Technik, Karosseriebau- und Lackiertechnik Gefälligkeitsgutachten VwStrafe + Schadenersatz + Urkundenfälschung 17 Betriebsbereites/reparaturfähiges Gebrauchtfahrzeug UN Behörde/Kontrollorgan hat berechtigten Grund für die Annahme, dass Abfall vorliegt: Rechnung und Kaufvertrag mit Feststellung der Betriebsbereitschaft/ Verkehrs-sicherheit betriebsbereite Fahrzeuge: Beleg dafür wie zb 57a oder Prüfgutachten reparaturfähige Fahrzeuge: Bescheinigung Besitzererklärung (Veranlasser der Verbringung), dass kein Abfall 18 9

10 Sonderfälle Reparaturwürdigkeit von Youngtimer - großer Seltenheitswert - Sammlerwert höher als Zeitwert Gutachten gerichtlich beeideten und zertifizierten SV der Nomenklatur oder erhaltungswürdig, nicht zur ständigen Verwendung - Baujahr bis > 30 Jahre UN Liste Verkehrsministerium Oldtimer Wie erfolgt Transport/Lagerung? 19 Sammler- und Behandlererlaubnis? Rücknahme von Altfahrzeugen weitere Berechtigungen? erlaubnisfreie Rücknehmer keine Behandlung Mengenverhältnis bei gefährlichen Abfällen inkl. Nachweis Sammler- und Behandlererlaubnis wenn Behandlung erfolgt (zb Entnahme von Ersatzteilen!) Ausnahme bei Übernahme von GW innerbetrieblicher Abfall! Erstübernehmer Pflichten aus der Altfahrzeuge-VO 20 10

11 In der Praxis Erlaubnisfreier Rücknehmer Sammler- /Behandler- Berechtigung Sammler- /Behandler- Berechtigung 21 Meldepflichten Meldepflichtige Art der Meldung - Rechtsquelle Termin Hersteller Importeure Rücknahmestellennachweis 5Abs.1Z.1 4 Wochen nach Beginn Sammel- und der Tätigkeit Verwertungssysteme Übernahmemeldung - 5Abs.1Z März Verwertungsbericht - 9Abs.1Z April Erstübernehmer Übernahmemeldung - 10 Abs. 1 Z März Verwertungsbericht - 11 Abs April Verwertungsquotennachweis - 11 Abs. 1a 21. April Anfallstellen Anfallstellenmeldung - 12 Abs. 1 Z März Behandler von Übernahmemeldung - 10 Abs. 1 Z März Altfahrzeugen Verwertungsmeldung - 10 Abs. 1 Z März 22 11

12 Pflichten Fahrzeughändler bei Rücknahme von Altfahrzeugen freiwillig (außer als Rücknahmestelle Importeur) Hersteller/Importeur bei mehr als 5 importierten Fahrzeugen! unentgeltlich (sofern Fahrzeug vollständig) Ausstellung Verwertungsnachweis (Kopie 7 Jahre aufbewahren) Zuführung zu Shredder (nach 2 Jahren) mit Begleitschein (ANV) Pflicht zur Übergabe an einen befugten Sammler/Behandler + explizite Beauftragung der vollständigen umweltgerechten Behandlung Meldepflichten an Strafhöhe: 850, ,- + Kosten Verwertung und Rückführung Strafrecht: illegaler Export ab 4 Altfahrzeugen! 181b StGB 1Jahr/720 TS! 23 2 Wrackbörsen: Totalschaden Kfz-Betrieb kauft - Erstübernehmer - Verwertungsnachweis Abfall? JA (reparaturunfähig/-unwürdig) Altfahrzeugwrackbörse Kunde behält Wrack - Aufklärungspflicht durch Kfz- Betrieb Käufer (Abholer) holt ab - Prüfung in ob Berechtigter JA - Verwertungsnachweis - Begleitschein NEIN keine Herausgabe! 15/5a AWG NEIN (reparaturfähig/-würdig) Restwertermittlungsplattform Weiterverkauf Inland Weiterverkauf Ausland - Bescheinigung über Reparaturfähigkeit - NoVA-Vergütung 24 12

13 Exkurs NoVA-Vergütung Gebrauchtfahrzeug Altfahrzeug (Abfall) befugter Fahrzeughändler nachweisbare Verbringung/Lieferung ins Ausland auf Antrag Nachweis ursprüngliche NoVA! vom nachweisbaren gemeinen Wert im Zeitpunkt der Abmeldung Bekanntgabe der FIN Sperre in GB nicht im Inland zum Verkehr zugelassen nicht mehr als ursprüngliche NoVA 25 Exkurs NoVA-Vergütung Beispiel: EK mit 7% NoVA, EZ Okt. 2013, ursprünglich Malus und Bonus, Abmeldung Februar 2016 alte NoVA-Rechtslage BMG netto 9.735,20 7 % NoVA 681,46 Bonus/Malus 225,00 Zuschlag 20% 181,29 Vergütung 1.087,75 unfallbeschädigte Fahrzeuge Nachweise! Wiedereinfuhr Verjährung 26 13

14 Exkurs 27 Exkurs Motoröle und Ölfilter 1.Einschränkungen bei Verkauf --gewerbsmäßige Abgabe Abgabe an an Letztverbraucher Letztverbraucher --NUR durch: Tankstellen, Tankstellen, Kfz-Techniker, Kfz-Mechaniker, Maschinen-Servicestellen, Mineralölfachhandel Großhandel Großhandel - Fachhandelsqualifikation - geschultes Personal - Rücknahme-/Lagermöglichkeit 2.Rücknahmeregeln -Rücknahmepflicht - bis 24 l unentgeltlich - 1:1 oder Pfand Genehmigung Lager? 28 14

15 Zusammenfassung und Informationsquellen Solange Fahrzeuge echte Gebrauchtwagen sind dh. Pickerl (fahrtauglich) bzw. bei Schäden (reparaturfähig) greift das Abfallrecht nicht ein. Infos: BMLFUW zur AltfahrzeugeVO - Erläuterungen, Erlass, Formular Reparaturfähigkeit, Formular Meldepflichten Altfahrzeuge sind gefährliche Abfälle Strafhöhe daher empfindlich: bis ,- Pflichten des letzten Abfallbesitzers sind in 15 AWG (Übergabe, Haftung, ) genannt. Fall: kein gültiges Pickerl bzw. die Reparaturfähigkeit nicht gegeben EU- AbfallverbringungsVO Merkblatt Transportbestimmung für Abfälle (WKO) Altfahrzeuge: Schlüsselnummer Infos dazu auch im Bundesabfallwirtschaftsplan, Kapitel 8, ab Seite 307 bzw. in Guideline Nr. 9 (waste vehicles) der EU. Entledigungsabsicht steht fest Verwertungsnachweis ausstellen ( 5 Abs. 1 Z 3 AltfahrzeugeVO und 43 Abs. 1a KFG) Link zu Muster mit Erläuterungen Link zu Leerformular

16 Kontaktdaten I hristian Gojer WKO Oberösterreich T E christian.gojer@wkooe.at W Mag. ieter Wurzer LG OÖ des Fahrzeughandels T E fahrzeughandel@wkooe.at W

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