Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft

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1 Telefon Telefax Frau Rohrbach Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung der städtischen Anteile an der Flughafen München Gm 1 Anlage Beschluss der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1Die Beteiligungsverhältnisse der Flughafen München GmbH Die Landeshauptstadt München ist an der Flughafen München GmbH (nachstehend FMG genannt) mit 23% der Gesellschaftsanteile beteiligt. Weitere Mitgesellschafter sind der Freistaat Bayern (51%) und die Bundesrepublik Deutschland (26%). Außer den Stammkapitaleinlagen haben die Gesellschafter der FMG bedingt rückzahlbare Darlehen zur Verfügung gestellt. Der besondere Charakter dieser Darlehen beruht auf den in den Darlehensverträgen festgelegten Konditionen zur Verzinsung und Rückzahlung (siehe 3.2.2). Die Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern werden durch den Gesellschaftsvertrag und den Konsortialvertrag (einschl. Zusatzvereinbarung) bestimmt. Darin wurden wesentliche Festlegungen über die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, auch hinsichtlich einer Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, getroffen. 2Derzeit bestehende Beschlusslage zur Vorbereitung der Veräußerung der städtischen Anteile an der FMG Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom Mit diesem Beschluss hat der Stadtrat der Änderung konsortialvertraglicher Vereinbarungen mit den übrigen Gesellschaftern zugestimmt und damit den Weg für den Ausbau des Flughafens München (Terminal 2) freigemacht. Des weiteren wurde die Stadtkämmerei [...] mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft beauftragt, das europaweite Vergabeverfahren vorzubereiten mit dem Ziel, eine Investmentoder vergleichbar leistungsfähige Geschäftsbank zu finden, die den Prozess der Veräußerung der städtischen Anteile an der Flughafen München GmbH kompetent im Interesse der Stadt begleitet. Über das Ergebnis der Vorbereitung ist der Stadt-

2 Seite 2 rat zu unterrichten und eine Entscheidung über die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens herbeizuführen. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom Die Stadtkämmerei wird unter der Voraussetzung, dass die Ergänzungen zum Konsortialvertrag vom / gemäß Anlage 2 vereinbart werden, beauftragt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlicher Vergabebekanntmachung nach den Vorschriften der Verdingungsordnung (VOL) Teil A, Abschnitt 2, eine Investment- oder ähnlich leistungsfähige Geschäftsbank auszuwählen, die folgende Leistungen erbringen soll: a) Beratung der LHM, auf welchem Weg die städtischen FMG-Anteile (23-prozentiger GmbH-Anteil oder städtisches Aktienpaket nach Umwandlung der FMG in eine Aktiengesellschaft) veräußert werden sollen, um den höchsten Veräußerungserlös zu erzielen, b) Erarbeitung eines Konzeptes, um die städtischen FMG-Anteile im Hinblick auf die geplante Veräußerung werthaltiger gestalten zu können und Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes, c) Durchführung der eigentlichen Veräußerung der städtischen FMG-Anteile (Veräußerung des 23-prozentigen GmbH-Anteils oder Veräußerung des Aktienpakets nach Umwandlung der FMG in eine Aktiengesellschaft). Über das Ergebnis der Verhandlungen mit den Banken ist der Stadtrat zu unterrichten; zur Auswahl einer Investment- oder ähnlich leistungsfähigen Geschäftsbank ist eine Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen. 3Vollzug der Stadtratsaufträge Im 2. Halbjahr 2001 kontaktierten die Stadtkämmerei und das Referat für Arbeit und Wirtschaft sechs international renommierte Investmentbanken mit Erfahrung auf dem Sektor Privatisierung öffentlicher Beteiligungen sowie einen potenziellen Investor. In unverbindlichen Informationsgesprächen sollte in Erfahrung gebracht werden, wie bei den herrschenden Rahmenbedingungen die Chancen für einen erfolgreichen Alleinverkauf der städtischen FMG-Anteile stehen. Systematik der Bewertung von Investments Bestimmend für die Ermittlung des Unternehmenswertes durch Investmentbanken und potenzielle Investoren sind zwei Größen: EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung) und der sog. Multiplikator. Das EBITDA wird aus der Erfolgsrechnung des Unternehmens ermittelt und eliminiert national variierende Faktoren wie Steuern und Abschreibungsverfahren. Damit sind internationale Unternehmen besser miteinander vergleichbar. Der Multiplikator dagegen basiert auf unterschiedlichen Einflüssen, die der Interpretation der bewertenden Banken bzw. Investoren unterliegen (vgl. 3.2). Beispiele für unterschiedliche Multiplikatoren im Luftverkehrssektor (Angaben der Banken):

3 Seite 3 Multiplikator Bemerkung 6 bei Fraport erzielt (Teilprivatisierung, börsennotiert) 7,4 9 Sektorendurchschnitt für Europa, bei den derzeitigen Rahmenbedingungen realistische Größenordnung für FMG für BAA (British Airport Authority) erzielt (100% Privatisierung, börsennotiert) 11,2 in Hamburg erzielt (Teilprivatisierung, strategischer Investor) geschätzter max. erreichbarer Multiplikator für FMG (bei Optimierung aller Rahmenbedingungen) bisher höchster erzielter Multiplikator (Sonderfall, nicht repräsentativ) Vom daraus resultierenden fiktiven Unternehmenswert (EBITDA x Multiplikator) ist das Fremdkapital noch abzuziehen, woraus sich der geschätzte erzielbare Verkaufswert des Eigenkapitals der Gesellschaft ergibt. Für die einzelnen Gesellschafteranteile lässt sich so die konkrete Größenordnung des zu erwartenden Anteilswerts ermitteln. Bei dieser Berechnung müssen die Gesellschafterdarlehen wegen ihres eigenkapitalersetzenden Charakters mit Vorsicht behandelt werden. Eine Voraussetzung für die Veräußerung der FMG-Anteile ist die Klärung der Problematik der Werthaltigkeit der Gesellschafterdarlehen (vgl ) durch ein Rechtsgutachten. Vorher ist eine Zurechnung zum Eigenkapital für die Ermittlung des Anteilswertes nicht statthaft. Des weiteren kann beim Verkauf an einen strategischen Investor (sog. Tradesale) grundsätzlich ein höherer Erlös erzielt werden als beim Börsengang. Die Umwandlung der GmbH in eine Aktiengesellschaft ist nur bei einem Börsengang zwingend erforderlich. Für einen Tradesale spielt es keine wesentliche Rolle, ob Gesellschafteranteile oder Aktienpakete veräußert werden. Welcher Weg beschritten werden soll, hängt von den Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Verkaufsangebotes ab. Bei der Umwandlung der FMG in eine Aktiengesellschaft ist außerdem 220 Abs. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) zu beachten. Danach darf der Nennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft das nach Abzug der Schulden verbleibende Vermögen der formwechselnden Gesellschaft nicht übersteigen. Damit ist eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Umwandlung eine Unterbilanz besteht, d. h. der Wert des Aktivvermögens nach Abzug der bilanziellen Rückstellungen und Verbindlichkeiten den Betrag des Nennkapitals nicht erreicht 1. Ob sich dieses Problem zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft tatsächlich stellt, hängt von der weiteren Entwicklung der FMG ab (Prognosen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden). Mit Hilfe der Umwandlung der Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital (= Reduzierung der Verbindlichkeiten) könnte diese Problematik evtl. entschärft werden. 1 Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Arthur Andersen Wirtschaftprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbh, Gutachten zur Flughafen München GmbH und zu verschiedenen Verwendungsalternativen der Gesellschafterdarlehen, 1999

4 Wertbeeinflussende Faktoren Seite 4 Die Faktoren, die die Höhe des Multiplikators und damit letztendlich den Unternehmenswert beeinflussen, liegen sowohl im Unternehmen selbst (z.b. zu veräußernder Anteil, Gesellschafterstruktur, Management, Vertragsgestaltung, Potenzial zur Ergebnisverbesserung) als auch in seinem Umfeld (z.b. Situation im Flugverkehr allgemein, Verkehrsanbindung, Einzugsgebiet, Konkurrenz durch andere Flughäfen) begründet. Der FMG wurde von den Banken durchweg ein hohes Wachstumspotenzial und große Attraktivität für Investoren bescheinigt. Bei der Bewertung der Gesellschafteranteile sind zusätzlich vor allem die folgenden besonderen Sachverhalte zu berücksichtigen: Kooperation aller Gesellschafter Die Investitionsbereitschaft wird bereits in der Angebotsphase von der Haltung der sich nicht an der Privatisierung beteiligenden Gesellschafter und der Bereitschaft des FMG-Managements zur Kooperation beeinflusst. Vertragliche Gegebenheiten Wesentliche Vertragsbestandteile sind ebenfalls vorab zu klären (ggf. durch Rechtsgutachten). Dazu gehört zum einen das Vorkaufsrecht der Mitgesellschafter, auf dessen Ausübung klar verzichtet werden muss. Zum anderen kann die Behandlung der Gesellschafterdarlehen im Falle des Verkaufs wegen der Frage der Werthaltigkeit der Darlehen problematisch werden: Die Gesellschafter Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland und die Landeshauptstadt München haben der FMG insgesamt ,7 Tsd. Euro an bedingt rückzahlbaren Darlehen gewährt, davon entfallen auf die Landeshauptstadt München Tsd. Euro. Bedingt rückzahlbare Darlehen bedeutet gemäß der Darlehensverträge, dass die Tilgung der Darlehen entsprechend der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft zu erfolgen hat. Eine Verzinsung der Darlehen braucht nicht zu erfolgen, soweit sie nicht aus dem Bilanzgewinn des laufenden und der nachfolgenden vier Jahre abgedeckt werden kann. Nach dem gemeinsamen Verständnis aller Vertragsparteien besteht deshalb bei fehlenden Handelsbilanzgewinnen kein Verzinsungsanspruch aus den Gesellschafterdarlehen. Obwohl die FMG aufgrund der guten Entwicklung des Flughafens München II seit 1996 Jahresüberschüsse ausweist, konnte aufgrund des noch bestehenden Verlustvortrages seit der Inbetriebnahme des neuen Flughafens 1992 noch kein Bilanzgewinn ausgewiesen werden. Somit fand bislang weder eine Verzinsung der gewährten Darlehen statt noch wurde mit der Tilgung der Darlehen begonnen. Aufgrund der geplanten wirtschaftlichen Entwicklung der FMG, den aus dem Terminalneubau resultierenden Finanzierungslasten und den vertraglichen Bedingungen muss davon ausgegangen werden, dass erst ab 2016 die ausgereichten Gesellschafterdarlehen getilgt und verzinst werden. Somit stellt sich die Frage, ob eine Umwandlung aller Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital die Veräußerbarkeit der städtischen FMG-Anteile erleichtern würde. Bei der Prüfung, welche Auswirkungen sich aus der Umwandlung der Gesellschafterdarlehen für die Landeshauptstadt München ergeben würde, haben sich im wesentlichen vier Schwerpunkte heraus kristallisiert, nämlich die Auswirkungen auf

5 Seite 5 den erzielbaren Erlös, mögliche steuerliche Auswirkungen einer Umwandlung der Darlehen in Eigenkapital, die Auswirkungen im Falle der Umwandlung der FMG in eine Aktiengesellschaft (vgl. 3.1) und der Verzicht auf spätere Zinszahlungen an die Landeshauptstadt München. Auswirkungen auf den erzielbaren Erlös: Alle Investmentbanken erklärten, dass bei einer Veräußerung an einen strategischen Investor eine Umwandlung dieser Darlehen in Eigenkapital nicht zwingend sei. Man müsse jedoch davon ausgehen, dass, wenn der Investor diese Darlehen übernehmen soll, deutliche Minderungen des möglichen Veräußerungserlöses in Kauf genommen werden müssen. Steuerrechtliche Auswirkungen einer Umwandlung der Darlehen in Eigenkapital Mit der Umwandlung von Gesellschafterdarlehen würde der Gesellschaft ein Vermögensvorteil zugewendet. Steuerrechtlich würde dies als Sacheinlage aufgefasst, wobei die Bewertung der Einlage nach Tauschgrundsätzen mit dem steuerlichen Teilwert bzw. gemeinen Wert der Darlehen vorzunehmen wäre. Wegen der faktischen Unverzinslichkeit und der langen Restlaufzeiten ist zu vermuten, dass der steuerlich anzusetzende Wert den Nennwert der Darlehen erheblich unterschreitet. Mit der Umwandlung der Darlehen in Eigenkapital würde somit bei der FMG in Höhe dieser Differenz, also dem nicht werthaltigen Teil der Darlehen, ein entsprechender Gewinn entstehen. In der Folge wären negative Steuerauswirkungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zu befürchten. Die daraus resultierenden Steuerzahlungen müssten von der FMG geleistet werden. Andererseits würden diese Steuerzahlungen ausschließlich den Gläubigern der jeweiligen Steuern zufließen, insbesondere bei der Körperschaftsteuer je zur Hälfte dem Bund und dem Freistaat Bayern, nicht jedoch der Landeshauptstadt München. Die Zusatzvereinbarung zum Konsortialvertrag vom bietet jedoch die Möglichkeit, einen Ausgleich zwischen den Gesellschaftern herzustellen: nach Nr. 7 der Zusatzvereinbarung bleibt die Umwandlung der von 1988 bis 1993 ausgereichten Gesellschafterdarlehen für den Neubau des Flughafens München in Eigenkapital bzw. Zuschüsse [ ] einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten. Die Zustimmung der Landeshauptstadt München zu dieser gesonderten Vereinbarung muss also daran geknüpft sein, dass ein adäquater Ausgleich bei den aus diesen Maßnahmen ausgelösten Steuereinnahmen zwischen den Gesellschaftern hergestellt wird. Verzicht auf Zinszahlungen Nach heutigem Planungsstand kann davon ausgegangen werden, dass die FMG ab 2016 die ihr gewährten Darlehen tilgen und verzinsen wird. Wandelt die Landeshauptstadt München die von ihr gewährten Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital um, so verzichtet sie sowohl auf eine Rückzahlung der Darlehen (ob die Umwandlung über den späteren Veräußerungserlös zurückfließt, ist als unsicher zu betrachten, vgl. Nr ) als auch auf die Verzinsung der Darlehen. Immerhin würden sich bei einer annuitätischen Rückführung der Darlehen die zu leistenden Zinsen auf einen Gesamtbetrag i. H. v. rd Tsd. Euro addieren. Die einzel-

6 Seite 6 nen jeweils jährlichen Tilgungs- und Zinsleistungen sind dem Tilgungsplan (Anlage 1) zu entnehmen. Form der Veräußerung Welche Form gewählt wird, Börsengang oder Tradesale, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Beides ist möglich, der Verkauf an einen Investor verspricht aber einen höheren Erlös und ist deutlich schneller und einfacher durchzuführen. Unter anderem trägt auch die Kursentwicklung der FRAPORT AG (Flughafen Frankfurt am Main, 71% der Anteile im Besitz der öffentlichen Hand) zu einer vorsichtigeren Bewertung von Börsengängen im Flughafensektor bei. Der britische Flughafenbetreiber BAA (British Airport Authority) behauptet sich im Gegensatz zur FRAPORT AG erfolgreich an der Börse. Dabei handelte es sich jedoch um eine 100-prozentige Privatisierung (wirkt wiederum wertsteigernd), die vor den letztjährigen Einbrüchen auf dem Aktienmarkt erfolgte. 110% Kursentwicklung (Notierung Börse Frankfurt) 100% 90% 80% 70% 60% 50% DAX (Xetra) FRAPORT BAA Lufthansa Telekom 40% 30% (100%) tiefster Stand nach dem Die Grafik zeigt beispielhaft die Kursentwicklung einiger börsennotierter Unternehmen des Luftfahrtsektors - sowie des DAX und der Telekom AG (Beispiel für eine Privatisierung) als Vergleichsgrößen - seit Anfang letzten Jahres (indexiert). Handlungsalternativen für die Landeshauptstadt München Über den günstigsten Zeitpunkt für die Veräußerung machten die Banken uneinheitliche Aussagen: Einige halten den Start des Veräußerungsprozesses bereits in 2002 für vorteilhaft, die anderen plädieren für den Verkauf nach Inbetriebnahme des Terminal 2 (ab 2003). Die Entscheidung darüber kann erst getroffen werden, wenn das grundsätzliche Vorgehen klar ist. Dabei sind drei Szenarien denkbar: - Alleinverkauf der Landeshauptstadt München ohne Mitwirkung von Bund und Freistaat Bayern, - Verkauf Landeshauptstadt München gemeinsam mit Bund ohne Mitwirkung des Freistaates Bayern oder - Verkauf Landeshauptstadt München gemeinsam mit dem Bund mit positiver

7 Seite 7 Begleitung durch den Freistaat Bayern. Alleinverkauf der städtischen Anteile Vom Alleinverkauf der Landeshauptstadt München rät die Mehrheit der Banken ab, da kein angemessener Verkaufserlös zu erwarten wäre und das bereits eingesetzte Kapital (Stammkapital und Gesellschafterdarlehen: 365 Mio. ) nicht einmal annähernd realisiert werden könnte. Nach Ansicht der Banken sind die Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben. Gemeinsamer Verkauf eines Anteilspaketes durch LHM und Bund Der Stadtkämmerei und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft liegt eine Kabinettsvorlage des Bundesverkehrsministeriums vom vor, in der die grundsätzliche Absicht zur Veräußerung der Bundesanteile an der FMG angekündigt wird: [...] Zukünftige Schritte des Bundes zur Privatisierung seiner Anteile an der FMG sollen nach gemeinsamen Grundvorstellungen durch den Mitgesellschafter Freistaat Bayern positiv begleitet werden. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung nunmehr Gespräche mit den Mitgesellschaftern mit dem Ziel der Einleitung eines Privatisierungsverfahrens aufnehmen.. Bisher ist bei der LHM kein Ansuchen eines mit dem Vollzug dieses Auftrages beauftragten Bundesministeriums eingegangen, in dem formelle Verhandlungen über diesen Gegenstand angeboten werden. Ein Anteilspaket von 49 % statt 23 % (Alleinverkauf) erhöht sowohl das grundsätzliche Kaufinteresse des Investors als auch die Chancen der Anbieter auf einen akzeptablen Erlös. Nach Einschätzung der meisten Banken könnte im Fall des gemeinsamen Verkaufs wenigstens annähernd der Wert des bisher geleisteten Kapitaleinsatzes (Stammkapital und Gesellschafterdarlehen) erlöst werden. Eine ablehnende Haltung des Freistaats wird aber auch hier einen angemessenen Erlös verhindern. Gemeinsamer Verkauf eines Anteilspaketes durch LHM und Bund mit positiver Mitwirkung durch den Freistaat Bayern Eine 100-prozentige Privatisierung der FMG wäre die bei weitem lukrativste Verkaufsvariante. Da diese aber nicht zur Diskussion steht (der Freistaat hält bislang an dieser Beteiligung als Instrument der staatlichen Infrastrukturpolitik fest), wird als best case aus Sicht der Banken folgendes Szenario angesehen: Verkauf der Anteile von Stadt und Bund in einem gemeinsamen Verfahren, Unterstützung sowohl durch das Management als auch durch den verbleibenden Gesellschafter Freistaat Bayern. Eine weitreichende Offenlegung der Unternehmensdaten und Information durch das Management würde den potenziellen Investoren eine zuverlässige Einschätzung der Ertragsaussichten ermöglichen. Der verbleibende Mehrheitsgesellschafter müsste zum Abschluss eines Konsortialvertrages bereit sein, in dem der Investor zusätzlich über das gesellschaftsrechtliche Mindestmaß hinausgehende Rechte zur Mitbestimmung im Unternehmen erhält. In diesem Idealfall rechnen die Banken mit einer deutlich höheren Erlöserwartung. Sie halten unter den genannten Voraussetzungen einen Multiplikator bis 15x für erreichbar, d.h. ein Verkaufserlös von bis zu 500 Mio. Euro für die städtischen Anteile könnte erzielt werden.

8 Seite 8 Vergleich der drei möglichen Szenarien x x x [Mio. ] x Multiplikator x x Alleingang Paket mit Bund Paket mit Bund, Unterstützung durch Freistaat (best case) Unternehmenswert 0 x Wert LHM-Anteil / geschätzter Erlös Kapitaleinsatz LHM (Stammkapital + Darlehen): 365 Mio. Kapitaleinsatz LHM einschl. Zinsverzicht ( ): rd. 720 Mio. max. Multiplikator Hier wird deutlich, welchen großen Einfluss die positive Mitwirkung aller Gesellschafter und die Optimierung der Rahmenbedingungen auf den Verkaufserfolg und den erzielbaren Erlös haben werden. Der bisher geleistete Kapitaleinsatz von rd. 720 Mio. Euro (einschl. Zinsverzicht seit 1992) kann nach Einschätzung der Banken aber voraussichtlich auch im besten Fall nicht in voller Höhe realisiert werden. 4Weiteres Vorgehen Alle Banken waren der Meinung, dass beim Verkauf der FMG-Anteile vom Alleingang der Landeshauptstadt München abzuraten ist. Die Stadtkämmerei hält es deshalb für angebracht, dass der Auftrag des Stadtrats zum Alleinverkauf aus den Beschlüssen vom und aufgehoben wird. Statt dessen ist als einzig sinnvolles Vorgehen der Verkauf der Anteile als Paket mit dem Bund unter positiver Mitwirkung des Freistaates Bayern anzustreben. Um dies zu erreichen, sollte die Stadtspitze beauftragt werden, dahingehende Gespräche mit dem Freistaat Bayern aufzunehmen. Darin ist abzuklären, ob der Freistaat zur positiven Mitwirkung beim Verkauf bereit ist und ob, wann und unter welchen

9 Seite 9 Bedingungen er einem strategischen Investor bestimmende Mitwirkungsrechte auf Geschäftsführung und Investitionspolitik der FMG einräumen wird. Über das Ergebnis der Gespräche ist dem Stadtrat zu berichten. Die Korreferenten der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Schmatz, und des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Pfundstein, sowie der Verwaltungsbeirat der Flughafen München GmbH, Herr Stadtrat Flassbeck, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten A. Abstimmung mit dem Freistaat Bayern Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf des städtischen Anteils an der Flughafen München GmbH sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben. Der Stadtrat beauftragt deshalb den Herrn Oberbürgermeister, Gespräche auf Ministerebene mit dem Freistaat Bayern zu führen, um abzuklären, ob der Freistaat zur positiven Mitwirkung beim Verkauf bereit ist. Über das Ergebnis wird dem Stadtrat berichtet. B. Aufhebung des Auftrags zum Alleinverkauf Der Auftrag des Stadtrats aus den Beschlüssen vom und , in dem die Stadtkämmerei mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft beauftragt wird, den Verkauf der städtischen Anteile an der Flughafen München GmbH vorzubereiten, wird zurückgenommen. III. Beschluss nach Antrag Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Die Referenten Ober/Bürgermeister/in IV. Abdruck von I mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium an das Revisionsamt Klaus Jungfer Stadtkämmerer Dr. Reinhard Wieczorek Berufsm. Stadtrat

10 Seite 10 an das Referat für Arbeit und Wirtschaft (2x) an die Stadtkämmerei HA I/1 (2x) an die Stadtkämmerei HA II V. WV Stadtkämmerei HA I/1 /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input5875.doc

11 Stadtkämmerei HA I/1 I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Direktorium HA I C/S An das Referat für Arbeit und Wirtschaft Am... Im Auftrag...

12 Telefon Telefax Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung der städtischen Anteile an der Flughafen München Gm Vorblatt zur Beschlussvorlage der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 1 1 Die Beteiligungsverhältnisse der Flughafen München GmbH 1 2 Derzeit bestehende Beschlusslage zur Vorbereitung der Veräußerung der städtischen Anteile an der FMG 1 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom Vollzug der Stadtratsaufträge 2 Systematik der Bewertung von Investments Wertbeeinflussende Faktoren Kooperation aller Gesellschafter Vertragliche Gegebenheiten Form der Veräußerung Handlungsalternativen für die Landeshauptstadt München...6 Alleinverkauf der städtischen Anteile Gemeinsamer Verkauf eines Anteilspaketes durch LHM und Bund...7 Gemeinsamer Verkauf eines Anteilspaketes durch LHM und Bund mit positiver Mitwirkung durch den Freistaat Bayern Vergleich der drei möglichen Szenarien Weiteres Vorgehen 8 II. Antrag des Referenten III. Beschluss II. Antrag des Referenten 10 III. Beschluss 11

13 Seite 13 Verteiler in der Unterschriftsmappe: Finanzausschuss und Vollversammlung werden in einer Unterschriftsmappe in folgender Reihenfolge zusammengefasst: 1. Beschlussentwurf für den Ausschuss (Stempel) mit allen Handzeichen 2. Originalbeschluss für den Ausschuss (Stempel) ohne Handzeichen [wird in der Sitzung unterschrieben] 3. Beschlussentwurf für die Vollversammlung (Stempel) mit allen Handzeichen 4. Originalbeschluss (Stempel) 5. 2 Beschlussentwürfe mit Anschreiben an Korreferenten 6. 2 Beschlussentwürfe für BdR mit Dokumentationsblatt 7. Druckvorlage (ungeheftet) Ausschuss 8. Druckvorlage (ungeheftet) Vollversammlung Verteiler der endgültigen Beschlussvorlagen in der Stadtkämmerei: K, StD, BdR, RL/B, RL/R je 1 Beschlussvorlage HA I: 5 Beschlussvorlagen HA II: 4 Beschlussvorlagen HA II/3: 1 Beschlussvorlage Verteiler der Beschlussvorlagen an die Stadträte: Verteilungsschlüssel im Vorzimmer Referatsleitung Ablage: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input5875.doc, S.9

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