HGB. Abbildung von Sicherungsbeziehungen

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1 HGB Abbildung von Sicherungsbeziehungen

2 Literatur IDW HFA RS 35 2

3 Inhalt Beispiel und Überblick Voraussetzung für die Anwendung des 254 HGB Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und der GuV Anhang und Lageberichterstattung 3

4 Inhalt Beispiel und Überblick Beispiel Regelungsinhalt des 254 HGB Micro-, Macro- und Portfolio-Hedge Abzusichernde Risiken Voraussetzung für die Anwendung des 254 HGB Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und der GuV Anhang und Lageberichterstattung 4

5 Beispiel Beispiel: Ein Unternehmen kauft am 1.7.2X15 eine Aktie des Umlaufvermögens für und sichert diese durch eine Put-Option. Aus der Put-Option hat das UN das Recht, die Aktie bis zum X16 für zu veräußern. Zum Bilanzstichtag beträgt der Wert der Aktie 750. Frage: Wie ist dieser Sachverhalt nach HGB grundsätzlich zu bilanzieren? Wert in 1.7.2X X15 Aktie Put-Option

6 Exkurs - Derivate Option Die Option gewährt das Recht, eine bestimmte Sache zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis (Optionspreis) zu kaufen oder zu verkaufen. Beispiel: Unternehmen A hält eine Option, in drei Monaten 500 Aktien der Deutschen Telekom AG zu einem Preis von 13 /Aktie zu kaufen (Call-Option) bzw. zu verkaufen (Put-Option) 6

7 Exkurs - Derivate Option Käufer = Inhaber: Recht, den Basiswert künftig zu kaufen oder zu verkaufen. Zahlt zu Beginn idr. die Optionsprämie. Verkäufer = Stillhalter: Verpflichtet, den Basiswert künftig zu kaufen oder zu verkaufen (abhängig von der Entscheidung des Inhabers). Erhält zu Beginn idr. die Optionsprämie. 7

8 Exkurs - Derivate Wert einer Option innerer Wert der Option Differenz zwischen aktuellem Preis des Basisobjekts und Optionspreis in the money, at the money, out of the money Zeitwert der Option (nicht beizulegender Zeitwert) Beeinflusst durch aktuellem Kurs des Basisobjektes, Zinsen, Volatilität, Dividenden, Restlaufzeit Wird im Zeitablauf geringer Spiegelt die Erwartung/Hoffnung, dass durch Kursveränderung des Basisobjektes Gewinne erzielt werden. Beträgt am Ende der Laufzeit der Option 0. 8

9 Exkurs - Derivate Wert einer Option Beispiel: Der Kurs einer Aktie der T AG beträgt am 1.7.X1 40. Der Optionspreis beträgt 35. Die Option ist am 2.7.X1 ausübbar. Für den Erwerb einer Aktie sind 2 Optionen notwendig. Der innere Wert der Option beträgt 2,5 (40-35 )/2 Der Zeitwert ist sehr gering, da die Option nur eine Laufzeit von 1 Tag hat. In die Berechnung des Zeitwerts gehen die Erwartungen über potentielle Kursveränderungen ein. 9

10 10

11 Exkurs - Derivate Option - Verkäufer (Stillhalter) Optionspreis Marktpreis Innerer Wert der Option? (+,./. oder 0) Call-Option Maximaler Verlust/Gewinn? Gewinn: Optionsprämie; Verlust: Unbegrenzt Put-Option Maximaler Verlust/Gewinn? Gewinn: Optionsprämie; Verlust: (Optionspreis Optionsprämie) 11

12 Exkurs - Derivate Option - Käufer (Inhaber) Optionspreis Marktpreis Innerer Wert der Option? (+,./. oder 0) Call-Option Maximaler Verlust/Gewinn? Gewinn: Unbegrenzt; Verlust: Optionsprämie Put-Option Maximaler Verlust/Gewinn? Gewinn: (Optionspreis Optionsprämie); Verlust: Optionsprämie 12

13 Exkurs - Derivate Devisentermingeschäft (DTG) Auf Ziel werden Währungen getauscht. Beispiel: UN A wird in den USA eine große Produktionsmaschine erwerben. In acht Monaten hat UN A dafür 2,5 Mio. US-$ zu zahlen. Bei aktuellem Kurs (US-$: 1,3) müsste UN A dafür 1,923 Mio. zahlen. Fällt der Kurs US-$: aber auf 1,15, müsste UN A 2,174 Mio. zahlen. Damit das Kursrisiko abgesichert ist, schließt UN A ein DTG ab. In acht Monaten kauft UN A 2,5 Mio. US-$ für 1,95 Mio.. Das Risiko aus nachteiligen Kursentwicklungen ist eliminiert. Die Chance aus positiven Kursschwankungen aber ebenso. 13

14 Exkurs - Derivate Devisentermingeschäft (DTG) Dollar werden künftig gekauft Dollar werden künftig verkauft Vereinbarter Terminkurs (US-$: ) aktueller Kurs (US-$: ) 1,2 1,1 + 1,2 1,3-1,5 1,8 + 1,5 1,1 - Beizulegender Zeitwert des DTG? 14

15 Exkurs - Derivate Devisentermingeschäft (DTG) Devisenterminkurs ist abhängig von Zinsdifferenzen. Beispiel: Der aktuelle Kurs /US-$ betrage 1,12:1. In Europa erhalte man für eine einjährige Geldanlage 0,7%, in Amerika 1,15%. Tauscht man das Geld nicht heute für zu 1,12 bleibt es ein Jahr liegen. Die 1,12 haben dann in z.b. 9 Monaten einen Wert von 1,12 1,007 0,75 = 1,1259. Der 1 US-$ hat in 9 Monaten einen Wert von 1 1,0115 0,75 = 1,0086. Der Terminkurs beträgt 1,1259 / 1,0086 = 1,1163. TTTTTTTTTTTTTTTTTTTT = KKKKKKKKKKKKKKKKKK 1+ZZZZZZZZ iiii EEEEEEEEEEEELLLLLLLLLLLLLLLL iiii JJJJJJJJJJJ 1+ZZZZZZZZ iiii AAAAAAAAAAAAAALLLLLLLLLLLLLLLL iiii JJJJJJJJJJJ oder vereinfacht: LLLLLLLLLLLLLLLL 1 + ZZZZZZZZ iiii EEEEEEEEEEEE BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB TTTTTTTTTTTTTTTTTTTT = KKKKKKKKKKKKKKKKKK LLLLLLLLLLLLLLLL 1 + ZZZZZZZZ iiii AAAAAAAAAAAAAA BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB 15

16 Exkurs - Derivate Zinsswap Zwei Vertragspartner vereinbaren, zu bestimmten künftigen Zeitpunkten Zinszahlungen auf festgelegte Nennbeträge auszutauschen. Beispiel: UN B nimmt einen endfälligen variabel verzinslichen Kredit über 2 Mio. auf. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Aktueller Zins: 5%. Um sich gegen das Risiko schwankender Zinszahlungen zu abzusichern, schließt UN B mit einem Vertragspartner einen Zinsswap ab. Daraus erhält UN B künftig variable Zinsen, und Zahlt fixe Zinsen. Die Laufzeit des Swaps beträgt fünf Jahre, der Nennbetrag 2 Mio.. 16

17 Beispiel Realisations- / Anschaffungskostenprinzip ( 252 Abs. 1 Nr Hs., 253 Abs. 1 Satz 1 HGB): Die Wertsteigerung des Derivats (Put-Option) darf nicht erfasst werden. Vorsichts- / Imparitätsprinzip ( 252 Abs. 1 Nr Hs, 253 Abs. 4 HGB): Der Rückgang des Werts der Aktie ist zu erfassen. Verlust von 250 ist zu erfassen, obgleich der Wertminderung der Aktie eine Wertsteigerung der Put-Option gegenübersteht Bildung von Bewertungseinheiten! 17

18 Regelungsinhalt des 254 HGB Lesen Sie 254 HGB! Erläutern Sie, welche Vorschriften die genannten enthalten! 249 Abs Abs. 1 Nrn. 3 und Abs. 1 Satz 1 und 256a Erläutern Sie dann, was zusammengefasst bedeutet! 18

19 Regelungsinhalt des 254 HGB Ökonomische Sicherungsbeziehung: Das Unternehmen entscheidet, ein bestimmtes Risiko durch ein Sicherungsinstrument abzusichern. Risikomanagement des Unternehmens Bilanzielle Sicherungsbeziehung: Das Unternehmen entscheidet, dass die ökonomische Sicherungsbeziehung auch in der Bilanz durch Bildung einer Bewertungseinheit als solche abgebildet wird. 19

20 Regelungsinhalt des 254 HGB Keine sachliche Stetigkeit nach 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB. Bei gleichartigen Sachverhalten darf der Bilanzierende über die Bildung einer Bewertungseinheit unterschiedlich entscheiden. ABER: Übereinstimmung der Bildung von Bewertungseinheiten mit dem praktizierten Risikomanagement wird empfohlen. Zeitliche Stetigkeit: Bei unveränderter Sachlage ist der Bilanzierende an die Zusammenfassung gebunden. 20

21 Regelungsinhalt des 254 HGB Dokumentation: Sowohl für Risikomanagementsystem als auch für Bilanzierung erforderlich. Dokumentation üblich bei Beginn der Sicherungsbeziehung, darf aber bei Abschlusserstellung nachgeholt werden. Keine willkürliche Auflösung einer Bewertungseinheiten. 21

22 Micro-, Macro- und Portfolio-Hedge Micro Hedge: Das aus einem GG resultierende Risiko wird durch ein einzelnes SI abgesichert. (Z.B.: Eine Fremdwährungsforderung wird mit einem SI abgesichert) Portfolio Hedge: Absicherung mehrerer gleichartiger GG durch ein oder mehrere SI. (Z.B.: Mehrere Fremdwährungsforderungen werden mit einem oder mehreren SI abgesichert.) Macro Hedge: Risikokompensierende Gruppe von GG wird gemeinsam durch ein oder mehrere SI abgesichert. (Z.B.: Die Risikonettoposition aus FW-Forderungen und FW- Verbindlichkeiten wird durch ein oder mehrere SI abgesichert) 22

23 Abzusichernde Risiken Zahlungsstromänderungsrisiken Wertänderungsrisiken Der Zeitwert eines GG kann sich über einen bestimmten Betrachtungszeitraum für den Bilanzierenden nachteilig verändern: Bilanzierte VW und Schulden (festverzinsliche Forderungen/Verbindlichkeiten, Wertpapiere) Schwebende Geschäfte Gefahr, dass die tatsächliche Höhe künftiger Zahlungen aus einem GG von der ursprünglich erwarteten Höhe in einer für den Bilanzierenden negativen Weise abweicht: Variabel verzinsliche Verbindlichkeiten Schwebende Geschäfte Mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen (antizipative Bewertungseinheit) 23

24 Inhalt Beispiel und Überblick Voraussetzung für die Anwendung des 254 HGB Abzusichernde Risiken Grundgeschäfte Sicherungsinstrumente Dokumentation Durchhalteabsicht Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und der GuV Anhang und Lageberichterstattung 24

25 Abzusichernde Risiken SI muss nach 254 HGB vergleichbaren Risiken wie das abzusichernde GG ausgesetzt sein Marktpreisrisiken (z.b. Zinsen, Fremdwährung, Preisänderungsrisiken, Zinsen + Fremdwähung ) Bonitätsrisiko (Kredit-/Ausfallrisiko) Nur Absicherung eindeutig ermittelbarer einzelner Risiken. Absicherung des allg. Unternehmensrisikos ist nicht zulässig. Bei mehreren SI oder mehreren GG: Gleichartigkeit der abgesicherten Risiken muss gegeben sein. 25

26 Grundgeschäfte Zulässige Grundgeschäfte: Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen Beispiele: Forderungen und Verbindlichkeiten Beteiligungen Nicht finanzielle VG, z.b. Rohstoffe, Erzeugnisse, landw. Produkte oder Sachanlagen Rückstellungen (Eingebettete) Derivate Hochwahrscheinliche Beschaffungs- und Absatzgeschäfte Nicht notwendig: Absicherung des gesamten Volumens oder über gesamte Laufzeit Wert- bzw. Zahlungsstromausgleich von GG und SI muss zeitgleich (fristenkongruent) eintreten, ansonsten: Abschluss von Anschlussgeschäften muss beabsichtigt und möglich sein. 26

27 Sicherungsinstrumente Zulässige Sicherungsinstrumente: Finanzinstrumente, Termingeschäfte über den Erwerb oder die Veräußerung von Waren Beispiele: Forderungen Verbindlichkeiten Derivate (DTGe, Optionen, Swaps) WTGe ohne phys. Ausgleich (sog. commodity futures) sind FI WTGe mit physischem Ausgleich Nicht zulässig: Erwartete Transaktionen nicht finanz. VG (RHB, gel. Anzahlung) nicht finananz. Schulden (z.b. Sachleistungsverpfl., es sei denn, VG im Bestand) 27

28 Sicherungsinstrumente Finanzinstrument: Von Gesetzgeber für Zwecke des 254 HGB nicht definiert. VG oder Schulden, die auf vertraglicher Basis zu Geldzahlungen oder zum Zugang bzw. Abgang von anderen FI führen. ( 1 Abs. 11, 1a Abs. 3 KWG und 2 Abs. 2b WpHG) Akut ausfallgefährdete FI können kein SI sein. SI muss zur Absicherung des speziellen Risikos geeignet sein. plainvanilla-geschäfte (einfach, geringe Komplexität) Zins-/Währungsswap nicht zur Absicherung von Zinsrisikengeeignet. FI darf auch anteilig als SI designiert werden. (Z.B. DTG über 5 Mio. US-$ kann zu 60% (3 Mio. US-$) als Sicherungsinstrument designiert werden. Die verbleibenden 40% werden dann nach den allgemeinen Regeln bilanziert.) 28

29 Dokumentation Nicht gesetzlich geregelt, aber trotzdem erforderlich (auch für 285 Nr. 23 HGB) Doku für Risikomanagement ist für Bilanzierung anwendbar Inhalt: Art des abzusichernden Risikos sowie Ziele (einschließlich des geplanten Sicherungszeitraums) und Strategie(n) des Bilanzierenden bzgl. der Absicherung des Risikos Identifikationund Beschreibung des GG Identifikation und Beschreibung des als SI verwendeten FI, einschließlich dessen Eignung zur wirksamen Absicherung des Risikos getrennte Bestandsführung von GG und SI Angaben zur prospektiven Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung Methode(n) der prospektiven Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung Methode(n) zur rechnerischen Ermittlung des Betrags der bisherigen Unwirksamkeit bezogen auf das abgesicherte Risiko. 29

30 Durchhalteabsicht Absicht: Wille und Fähigkeit müssen vorhanden sein! Sicherungszshg. darf nur in folgenden Fällen aufgelöst werden: Wegfall des GG und/oder des SI bzw. Ausfall oder akut drohender Ausfall eines Kontrahenten Ablauf des in der Dokumentation ex ante definierten Sicherungszeitraums die prospektive Beurteilung der Wirksamkeit ergibt, dass von einer wirksamen Sicherungsbeziehung in der Zukunft nicht mehr ausgegangen werden kann der Betrag der bisherigen Unwirksamkeit lässt sich zum Abschlussstichtag nicht mehr verlässlich rechnerisch ermitteln 30

31 Wirksamkeit Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung: Umfang, in dem sich die verlässlich gemessenen gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko in gleicher Höhe gegenüberstehen. Unwirksame Teil von GG und SI werden imparitätisch bilanziert. Beurteilung der prospektiven Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Bildung und zumindest für jeden nachfolgenden Abschlussstichtag Methode bleibt Bilanzierendem überlassen. Bei micro hedges idr keine komplexen mathematisch-statistischen Bewertungsverfahren erforderlich Rechnerischer Nachweis/Messbarkeit der Wirksamkeit für Bilanzierung der bisherigen Unwirksamkeit (zusätzlicher) retrospektiver Effektivitätstest nicht erforderlich 31

32 Inhalt Beispiel und Überblick Voraussetzung für die Anwendung des 254 HGB Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und der GuV Zweistufige Bewertungstechnik Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Besonderheiten bei antizipativen Grundgeschäften Anhang und Lageberichterstattung 32

33 Zweistufige Bewertungstechnik 1. Schritt: Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko werden saldiert und imparitätisch behandelt. Bewertungseinheit ist ein eigenes, imparitätisch zu behandelndes Bewertungsobjekt. 2. Schritt: Wertänderungen aus dem nicht abgesicherten Risiko werden nicht saldiert und imparitätisch behandelt. Wertänderungen aus Schritt 2 dürfen nicht mit Wertänderungen aus Schritt 1 saldiert werden. 33

34 Zweistufige Bewertungstechnik Ausgangssituation Zeitwert bei Herstellung der Sicherungsbeziehung Grundgeschäft Sicherungsinstrument 100,0 0,0 Zeitwert am Abschlussstichtag 90,0 + 7,0 Messung der Wirksamkeit Wertänderung insgesamt 10,0 + 7,0 3,0 aus dem abgesicherten Risiko 8,0 + 6,5 1,5 aus nicht abgesicherten Risiken 2,0 + 0,5 Bilanz und GuV Stufe 1: Unwirksamkeit ( 8,0 + 6,5) 1,5 saldiert Stufe 2: nicht abgesicherte Risiken 2,0 + 0,5 unsaldiert, imparitätisch 34

35 Zweistufige Bewertungstechnik Ausgangssituation Zeitwert bei Herstellung der Sicherungsbeziehung Grundgeschäft Sicherungsinstrument 100,0 0,0 Zeitwert am Abschlussstichtag 90,0 12,0 Messung der Wirksamkeit Wertänderung insgesamt 10,0 + 12,0 + 2,0 aus dem abgesicherten Risiko 8,0 + 10,0 + 2,0 aus nicht abgesicherten Risiken 2,0 + 2,0 Bilanz und GuV Stufe 1: Unwirksamkeit ( 8,0 + 10,0) + 2,0 saldiert, Realisationsprinzip! Stufe 2: nicht abgesicherte Risiken 2,0 + 2,0 unsaldiert, imparitätisch 35

36 Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Einfrierungsmethode (Methode der kompensatorischen Bewertung) Positive und negative Effekte werden außerbilanziell verrechnet Negativer Saldoüberhang wird erfasst. Ursprünglich einzige vorgesehene Methode Durchbuchungsmethode Wertänderungen des GG und des SI werden in der Bilanz abgebildet. Imparitätische Behandlung des Saldos Bei antizipativen Sicherungsbeziehungen nicht zulässig. 36

37 Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Beispiel (aus Baetge, Bilanzen, 12. Aufl. S. 677 ff): Ein Unternehmen erlangt durch einen Umsatz mit einem Kunden zum 1. August 20X5 eine in zehn Monaten fällige Forderung in Höhe von 1 Mio. US-$. Die Gesellschaft befürchtet künftig eine Abwertung des US-$ gegenüber dem Euro und sichert die Forderung mittels eines Devisentermingeschäftes ab. Bei dem Sicherungsgeschäft handelt es sich um einen Terminverkauf von 1 Mio. US-$ zum Kurs 1,40 $/ am 31. Mai 20X6. Die Forderung wird bei Endfälligkeit durch den Kunden bezahlt und ist nicht ausfallgefährdet. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember. Die Entwicklung des Kassakurses wir in folgender Tabelle dargestellt: Zeitpunkt Kassakurs [$/ ] 1. August 20X5 1, Dezember 20X5 1, Mai 20X6 1,49 37

38 Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Einfrierungsmethode 1. August 20X5: Umsatzerlöse auf Basis des Stichtagskurses erfassen: 1 Mio. US-$ / 1,35 US-$ / = T 741 Forderung ist mit dem abgesicherten Betrag zu erfassen: 1 Mio. US-$ / 1,4 US-$ / = T 714 Differenz zwischen Umsatzerlösen und dem Buchwert der Forderung ist als sonstiger betrieblicher Aufwand zu erfassen. Forderung 714 an Umsatzerlöse 741 Sonstiger betrieblicher Aufwand 27 38

39 Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Einfrierungsmethode 31. Dezember 20X5: Soweit keine Unwirksamkeit besteht: Keine Buchung! Die Beträge sind eingefroren. 31. Mai 20X6: Kunde zahlt 1 Mio. US-$ Gleichzeitig werden 1 Mio. US-$ gegen T 714 getauscht. Bank 714 an Forderung

40 Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Durchbuchungsmethode 1. August 20X5: Umsatzerlöse auf Basis des Stichtagskurses erfassen: 1 Mio. US-$ / 1,35 US-$ / = T 741 Forderung ist mit dem abgesicherten Betrag zu erfassen: 1 Mio. US-$ / 1,4 US-$ / = T 714 Differenz zwischen Umsatzerlösen und dem Buchwert der Forderung ist als sonstiger betrieblicher Aufwand zu erfassen. Forderung 714 an Umsatzerlöse 741 Sonstiger betrieblicher Aufwand 27 40

41 Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Durchbuchungsmethode 31. Dezember 20X5: Forderung ist mit dem aktuellen Kurs umzurechnen: 1 Mio. US-$ / 1,44 US-$ / = T 694 Minderung um T 20 Aus dem Derivat erhält das Unternehmen künftig T 714 und zahlt 1 Mio. US-$, welche aktuell T 694 entsprechen. Positiver Wert des Termingeschäfts von T 20. Erfolgsbeiträge in GuV ggf. saldieren. Sonstiger betrieblicher Aufwand 20 an Forderung 20 Sonstiger Vermögensgegenstand 20 an Sonstiger betrieblicher Ertrag 20 41

42 Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Durchbuchungsmethode 31. Mai 20X6: Kunde zahlt 1 Mio. US-$. Gleichzeitig werden 1 Mio. US-$ gegen T 714 getauscht. Sonstiger betrieblicher Aufwand 23 an Forderung 23 Sonstiger Vermögensgegenstand 23 an Sonstiger betrieblicher Ertrag 23 BW Ford: 671 T ; BW DTG: 43 Bank 671 an Forderung 671 Bank 43 Sonstiger Vermögensgegenstand 43 42

43 Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Weitere Beispiele: Wie wäre zu bilanzieren, wenn nur 700 TUS-$ abgesichert wurden? Sonstige Daten wie im obigen Beispiel. Beispiel Zinsswap: 31. Mai 20X1: Unternehmen A kauft einen Zinsswap aus dem fixe Zinsen (5%) zu zahlen sind und der Betrag variabler Zinsen zufließt. 1. Januar 20X2: Der (variable) Zins am 1. Januar 20X2 beträgt 4% (Alternative 6%). Der Zinsswap wird als SI designiert. Abgesichert werden die aus einer variabel verzinsten Verbindlichkeit künftig zu zahlenden Zinsen. Laufzeit und Betrag stimmen überein. 43

44 Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode Weitere Beispiele: Beispiel Devisentermingeschäft: 30. September 20X1: Kauf eines DTG am 31. Mai 20X2 100 TUS-$ zum Kurs von /US-$ 0,9 zu verkaufen. AK= Januar 20X2: Verkauf von Waren für 100 TUS-$, fällig am 31. Mai 20X2. DTG wird als Sicherungsinstrument designiert. Kurs /US-$ 0,96 (Alternativ 0,85). 31. Mai 20X2: Forderung geht ein, US-$ werden wir geplant verkauft. Kurs /US-$: 0,92 44

45 Besonderheiten bei antizipativen Grundgeschäften Dem SI steht noch kein zu bilanzierendes GG gegenüber. Daher: Nur Einfrierungsmethode zulässig. Beispiel: 30. November 20X1: Sehr wahrscheinlich wird am 15. Februar 20X2 eine Maschine für TUS-$ 500 gekauft. Absicherung durch DTG: Kauf von TUS-$ 500 am 15. Februar 20X2 zum Kurs von /US-$ 0, Dezember 20X1: Kurs /US-$ 0, Februar 20X2: Die Maschine wird geliefert US-$ aus dem DTG gekauft Kaufpreis wird gezahlt 45

46 Inhalt Beispiel und Überblick Voraussetzung für die Anwendung des 254 HGB Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und der GuV Anhang und Lageberichterstattung 46

47 Anhang und Lageberichterstattung 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Angabe ob das Wahlrecht, Bewertungseinheiten zu bilden, genutzt wurde. Wenn ja, Angabe ob Einfrierungsmethode oder Durchbuchungsmethode. 285 Nr. 19 und 23 HGB. Kleine KapGes sind von der Angabe nach Nr. 19 befreit. Anhangangabepflicht Nr. 19 erstreckt sich nicht auf solche nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente, die als GG oder SI Gegenstand einer Bewertungseinheit sind; für diese sind die speziellen Angabepflichten nach 285 Nr. 23 HGB zu erfüllen. 47

48 Anhang und Lageberichterstattung 289 Abs. 5 HGB 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB Soweit ökonomische Sicherungsbeziehungen nicht als solche bilanziert werden, ist darauf einzugehen. Angaben nach 285 Nr. 23 HGB dürfen im Lagebericht gegeben werden. Dann entsprechender Hinweis im Anhang. 48

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