BilMoG - Spielräume zur Bildung von Bewertungseinheiten für Banken? 14. Januar 2013

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1 BilMoG - Spielräume zur Bildung von Bewertungseinheiten für Banken?

2 Agenda BilMoG - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Bewertungseinheiten Gesamtbanksteuerung Fragen 2

3 BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Zielsetzung Modernes HGB als vollwertige, dauerhafte Alternative zu IFRS Umsetzung der EU- Vorgaben Verbesserte Aussagekraft handelsrechtlicher Abschlüsse durch IFRS-nahe Elemente (maßvolle Annäherung an IFRS) Entlastung der Unternehmen Deregulierung 3

4 Neue berufsständische Verlautbarungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten aufgrund des BilMoG Finanzinstrumente des Handelsbestands (BFA 2) Finanzinstrumente als Bestandteil einer Bewertungseinheit (HFA 35) Finanzinstrumente des Bankbuchs ( BFA 3) 340e Abs. 3 HGB 254 HGB 249 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 HGB Gewinnerzielungsabsicht Absicherungsstrategien Zinsänderungsrisiko bei nicht zinsinduziert bewerteten Finanzinstrumenten Beizulegender Zeitwert + Risikozuschlag - Risikoabschlag Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Neues Bewertungsobjekt Rückstellungstest: GuV orientiert Barwertig Alle übrigen zinsbezogenen derivativen Finanzinstrumente: Imparitätische Einzelbewertung 4

5 Nutzen? Abbildung von ökonomischen Sicherungsbeziehungen in der Bilanz und Gewinnund Verlustrechnung. Vermeidung der imparitätischen Bewertung von Grundgeschäften und Sicherungsgeschäften. (Regelung in 254 HGB) 5

6 Agenda BilMoG - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Bewertungseinheiten Gesamtbanksteuerung Fragen 6

7 Formen von Sicherungsbeziehungen (Hedgebeziehungen) Mikro-Hedge Makro-Hedge Portfolio- Hedge GG GG GG GG GG Risiko SI GG GG Risiko SI SI GG Risiko GG SI SI Unmittelbare Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein einzelnes Sicherungsinstrument Zusammenfassende Betrachtung der risikokompensierenden Wirkung ganzer Gruppen von Grundgeschäften Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsinstrumente 7

8 Voraussetzungen für Bewertungseinheiten isd 254 HGB 5 kumulative Voraussetzungen für alle Hedge-Arten 1. Zulässiges Grundgeschäft 2. Zulässiges Sicherungsinstrument 3. Sicherungsabsicht (inkl. Durchhalteabsicht) 4. Objektive Sicherungseignung = Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung 5. Designation Dokumentation des Sicherungszusammenhangs Ergänzende Anforderung bei Portfolio-/Makro-Hedges 6. Dokumentiertes, angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem Bei fehlender Dokumentation anderer Nachweis erforderlich, da keine rückwirkende Bildung zulässig 8

9 Grundlagen Zulässiges Grundgeschäft (GG) Zulässiges Sicherungsinstrument (SI) Sicherungs absicht (inkl. Durchhalte -absicht) Vermögensgegenstand Schuld (Verbindlichkeit/Rückstellung) Schwebendes Geschäft (inkl. Derivate) Hochwahrscheinlich erwartete Transaktion ( antizipativer Hedge ) Finanzinstrument (originär/derivativ, auch eingebettet) Termingeschäft über Erwerb oder Veräußerung von Waren ( 254 S. 2 HGB) Sicherungswille im Risikomanagement Durchhalteabsicht bis Erreichung des Sicherungszwecks Durchhaltefähigkeit Keine Ergebnissteuerung, weder durch Bildung noch durch vorzeitige Auflösung der Bewertungseinheit 9

10 Grundlagen Wertänderungsrisiko (= Fair Value Risiko) Risiko, dass sich der Zeitwert eines GG über einen bestimmten Zeitraum für den Bilanzierenden nachteilig ändern kann z.b. festverzinsliches Wertpapier oder Verbindlichkeit Zahlungsstrom -änderungsrisiko (= Cash Flow Risiko) Risiko, dass die tatsächliche Höhe künftiger Zahlungen aus dem GG von der ursprünglich erwarteten Höhe für den Bilanzierenden in nachteiliger Weise abweicht z.b. variabel verzinsliches Darlehen, hochwahrscheinlich erwartete Transaktion 10

11 Fragestellung Ein Unternehmen möchte in folgenden Fällen jeweils eine Bewertungseinheit bilden: 1. Zinssicherung einer bereits fest kontrahierten künftigen Darlehensgewährung durch einen Forward-Zinsswap. 2. Wirtschaftliche Glattstellung eines Zinsswaps durch Erwerb eines gegenläufigen Zinsswaps. 3. Absicherung einer bestehenden Fremdwährungsforderung durch ein mit einer hohen Wahrscheinlichkeit abzuschließendes Währungsderivat (Terminverkauf). 4. Absicherung des Preisrisikos aus einem kontrahierten Absatzgeschäft durch ein nur physisch erfüllbares Rohstoff-Beschaffungsgeschäft. In welchen Fällen kann die Bildung einer Bewertungseinheit zulässig sein? 11

12 Lösung zulässiges Grundgeschäft zulässiges Sicherungsinstrument Bewertungseinheit Fall 1 künftige Darlehensgewährung: schwebendes Geschäft Forward-Zinsswap: (derivatives) Finanzinstrument ja Fall 2 Zinsswap: schwebendes Geschäft Zinsswap: (derivatives) Finanzinstrument ja Fall 3 FX-Forderung: Vermögensgegenstand künftiges Währungsderivat: kein (bestehendes) Finanzinstrument nein Fall 4 Absatzgeschäft: schwebendes Geschäft Beschaffungsgeschäft: Finanzinstrument nach 254 S. 2 HGB ja 12

13 Vorgehen Designation = werden zusammengefasst ( 254 Satz 1 HGB) 1. Ebene: Risikomanagement Unternehmen trifft Entscheidung der Absicherung eines Risikos = ökonomische Sicherungsbeziehung 2. Ebene: Bilanzierung Unternehmen trifft Entscheidung der Bilanzierung der Sicherungsbeziehung = Bewertungseinheit Wahlrecht zur Bilanzierung Bewertungseinheit pro Sicherungsbeziehung; keine zeitliche oder sachliche Stetigkeit 13

14 Wirksamkeit Objektive Sicherungseignung = Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung 1. Wirksamkeit = Umfang, in dem sich die Wertänderungen oder Zahlungsströme von GG und SI in Bezug auf das abgesicherte Risiko ausgleichen. 2. Beurteilung der prospektiven Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Bildung und zumindest für jeden nachfolgenden Abschlussstichtag Nachweis: prospektiver Effektivitätstest IFRS-Effektivitätstest-Arten grds. zulässig, IFRS-Effektivitätsgrenzen (80% / 125%) dagegen unbeachtlich 3. Rechnerischer Nachweis/Messbarkeit der Wirksamkeit für Bilanzierung der bisherigen Unwirksamkeit (zusätzlicher) retrospektiver Effektivitätstest nicht erforderlich 14

15 Bilanzierung Rechtsgrundlagen: Allgemeine Grundsätze 249 Abs. 1 HGB (Drohverlustrückstellungen) 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB (Einzelbewertung, Realisations-, Imparitätsprinzip) 253 Abs. 1 S. 1 HGB (Anschaffungskostenprinzip) 256a HGB (Währungsumrechnung) Keine Anwendung auf Sich ausgleichende Wertänderungen der Einzelkomponenten (GG, SI) aufgrund des abgesicherten Risikos Weiterhin (grds.) Anwendung auf Sich nicht ausgleichende Wertänderungen von GG und SI aufgrund des (nicht effektiv) abgesicherten Risikos Wertänderungen von GG und SI aufgrund (nicht abgesicherter) Risiken Betraglich/zeitlich inkongruente Teile von GG u. SI BE insgesamt (= neues Bewertungsobjekt) 15

16 Bilanzierung Bilanzielle Unterscheidung von Wertänderungen aus Wirksam abgesichertem Risiko ausgleichende Wertänderungen von GG und SI aus dem abgesicherten Risiko im übereinstimmenden Umfang und Zeitraum Unwirksam abgesichertem Risiko nicht ausgleichende Wertänderungen von GG und SI aus dem abgesicherten Risiko im übereinstimmenden Umfang und Zeitraum Nicht abgesicherten Risiken Wertänderungen aus anderen Risiken und aus nicht übereinstimmendem Umfang und Zeitraum Innerhalb der BE (neues Bewertungsobjekt) Außerhalb der BE 16

17 Bilanzierung - Methoden Einfrierungsmethode Durchbuchungsmethode Wertänderungen von GG und SI werden nicht bilanziert Empfohlene Methode Unzulässig bei der Bilanzierung wertpapiergebundener Versorgungs-zusagen ( 253 Abs. 1 S. 3 HGB) Wertänderungen von GG und SI werden bilanziert Unzulässig bei Cash Flow Hedges (Verstoß gegen 246 Abs. 1 S. 1 HGB), z.b. antizipative Hedges oder Zinssicherung variabel verzinslicher Darlehen 17

18 Bilanzierung - abgesichertes Risiko Verlustspitze Zwingende aufwandswirksame Erfassung ( 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), auch im Fall der Zinssicherung Ausweis: Drohverlustrückstellung Gewinnspitze Realisierungsverbot ( 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) Bilanzierung unabhängig von Einfrierungs- oder Durchbuchungsmethode! Bei Absicherung des Zinsänderungsrisikos Saldierung von Zinserträgen und -aufwendungen sachgerecht perfekter Mikro-Hedge: Verzicht auf rechnerische Ermittlung bei gedanklicher Zerlegung des SI möglich 18

19 Bilanzierung - nicht abgesicherte Risiken Nicht abgesicherte Risiken werden nach allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen berücksichtigt Aktivseite: Erfassung von Wertminderungen aus ungesicherten Risiken abhängig von strengem und gemildertem Niederstwertprinzip Verbindlichkeiten: Für Wertänderungen aufgrund der nicht abgesicherten Risiken sind die allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Verbindlichkeiten anzuwenden (Bilanzierung zum Erfüllungsbetrag) z.b. keine zinsinduzierte Zuschreibung oder Abschreibung des Erfüllungsbetrags der Verbindlichkeit 19

20 Beispiel Sicherungsinstrument Ausgangssituation Messung der Wirksamkeit Beizulegender Zeitwert bei Begründung der Sicherungsbeziehung Beizulegender Zeitwert am Abschlussstichtag Grundgeschäft (Wertpapier LR) Wertänderung insgesamt aus gesichertem Risiko -8 +7** -aus nicht gesicherten Risiken -3 - Bilanz / GuV Stufe 1: Bisherige Unwirksamkeit -1 Saldiert Stufe 2: ungesicherte Risiken -3 Unsaldiert ** Soweit das Sicherungsinstrument keinem akuten Ausfallrisiko ausgesetzt ist, darf das Bonitätsrisiko im Regelfall bei der Messung der Wirksamkeit in das gesicherte Risiko einbezogen werden. 20

21 Fragestellung - Bilanzielle Abbildung Ein Unternehmen beabsichtigt zulässigerweise, eine Bewertungseinheit aus einem festverzinslichen Wertpapier der Liquiditätsreserve und einem Payer- Zinsswap (Sicherungsinstrument) mit identischer Laufzeit zur Absicherung gegen zinsbedingte Wertänderungen zu bilden. Die Instrumente haben folgende Werte: Wertpapier: AK: GE 100; Fair Value : GE 108 (zinsbedingte Wertänderung: GE 10; bonitätsbedingte Wertänderung: GE -2) Swap: AK: GE 0; Fair Value : GE -11 (zinsbedingt) Welche Bilanzierungsalternativen hat das Unternehmen zum ? Nennen Sie dabei bitte die Buchungssätze. 21

22 Lösung - Bilanzielle Abbildung Wirksam abgesichertes Risiko Einfrierungsmethode Keine Buchung Durchbuchungsmethode *) per Aufwand 10 an Sonst. Verb. 10 per Wertpapier 10 an Ertrag 10 Unwirksam abgesichertes Risiko Nicht abgesichertes Risiko per Aufwand 1 an Sonst. RSt. 1 per Aufwand 2 an Wertpapier 2 *) Alternativ ohne GuV-Berührung (per Wertpapier an sonst. Verb.) 22

23 Beendigung einer Bewertungseinheit Abgang von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument Beendigung ohne GuV-Berührung sachgerecht Veräußerung oder Glattstellung des Sicherungsinstruments Folge: Bewertungsobjekt Bewertungseinheit geht ab Zugang Grundgeschäft mit neuen Anschaffungskosten Planmäßige vorzeitige Beendigung oder Auflösung aufgrund von Unwirksamkeit Folge: Bewertungsobjekt Bewertungseinheit geht ab Zugang Grundgeschäft und Sicherungsinstrument mit neuen Anschaffungskosten 23

24 Anhangangaben (HGB) 285 Nr. 23 a 285 Nr. 23 b 285 Nr. 23 c 284 Abs. 2 Nr. 1 Pro Art von Grundgeschäft: Betrag der Einbeziehung in Bewertungseinheit Abgesicherte Risiken (zb. Zins) Arten von Bewertungseinheiten (Mikro/Portfolio/Makro Hedge) Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken Pro abgesichertem Risiko (= pro Risikoart): Grund/Umfang/Zeitraum des Ausgleichs von Wert- /Zahlungsstromänderungen Methode der Wirksamkeitsermittlung Begründung der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bei antizipativen Hedges Anwendung Einfrierungs - oder Durchbuchungsmethode 24

25 Agenda BilMoG - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Bewertungseinheiten Gesamtbanksteuerung Fragen 25

26 Abgrenzung des Anwendungsbereichs von BFA 2, BFA 3 und HFA 35 Finanzinstrumente des Handelsbestands (BFA 2) Finanzinstrumente als Bestandteil einer Bewertungseinheit (HFA 35) Finanzinstrumente des Bankbuchs ( BFA 3) 340e Abs. 3 HGB 254 HGB 249 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 HGB Gewinnerzielungsabsicht Absicherungsstrategien Zinsänderungsrisiko bei nicht zinsinduziert bewerteten Finanzinstrumenten Beizulegender Zeitwert + Risikozuschlag - Risikoabschlag Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Neues Bewertungsobjekt Rückstellungstest: GuV orientiert Barwertig Alle übrigen zinsbezogenen derivativen Finanzinstrumente: Imparitätische Einzelbewertung 26

27 Gesamtbanksteuerung IDW RS BFA 3: Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) Standard verabschiedet vom BFA am 30. August 2012 Offene Themen (u.a.): Ableitung der Refinanzierungskosten, Verwaltungskosten und Risikokosten (insb. Mehrjahres-PD) Behandlung von Produkten mit Konditionsbindung ungleich Kapitalbindung (Rollover-Kredite) Abbildung Fonds in der Durchschau 27

28 Gesamtbanksteuerung Allgemeine Grundsätze Schwebende Geschäfte: Kredit- und Einlagengeschäft, Wertpapiergeschäft, derivative Finanzinstrumente die von mindestens einer Seite nicht vollumfänglich erfüllt wurden Saldierungsbereich als einheitliches Bewertungsobjekt: Zinsbuch umfasst alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Geschäfte außerhalb des Handelsbestands Stichtagsprinzip: geplantes Neugeschäft bleibt unberücksichtigt Periodische (GuV-orientierte) und barwertige Betrachtungsweise als gleichwertige Methoden Schätzung der Zahlungsströme auf Basis der Annahmen des internen Risikomanagements bei Produkten mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung 28

29 Gesamtbanksteuerung Berechnungsmethoden Schätzung der Zahlungsströme auf Basis der Annahmen des internen Risikomanagements bei Produkten mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung Schließung von Betrags- und Laufzeitinkongruenzen durch Geldaufnahmen (Aktivüberhänge) und Geldanlagen (Passivüberhänge): Fristenadäquate Geld- und Kapitalmarktzinssätze zuzüglich individueller Refinanzierungsaufschlag Aktivüberhang: Finanzierungswirkung von Eigenmitteln unter Zugrundelegung der für die interne Steuerung verwendeten Zinssätze Berücksichtigung von zur Entwicklung der Zinserträge erforderlichen Aufwendungen, Refinanzierungskosten, Risikokosten, Verwaltungskosten (Vollkostenansatz) Anhangangaben Verfahren zur verlustfreien Bewertung ist als Bewertungsmethode anzugeben und zu erläutern. 29

30 Gesamtbanksteuerung Methoden zur Bestimmung des Rückstellungsbedarfs Zur Identifizierung von unrealisierten stillen Zinslasten und ggf. Bildung einer Rückstellung existieren zwei Methoden, die zum gleichen Ergebnis führen: Barwertorientiere Methode Bestimmung der Barwerte der Geschäfte durch laufzeitgerechte Diskontierung der Cashflows Die Ermittlung der stillen Zinsreserven und - lasten erfolgt durch Gegenüberstellung der Buch- und Barwerte Schließung der offenen Positionen Periodenerfolgsorientiere Methode Die stillen Reserven und Lasten ergeben sich aus der Diskontierung der zinsbezogenen Periodenerfolgsbeiträge Schließung der offenen Positionen durch fiktive fristen-adäquaten Geld- und Kapitalmarktzinssätzen zuzüglich individueller Refinanzierungsaufschlag Saldierung des Ertrags aus dem Aktivgeschäft mit den Aufwendungen aus dem Passiv- und dem Schließungsgeschäft der einzelnen Perioden Laufzeitgerechte Diskontierung der Periodenergebnisse liefert stille Zinslast oder stille Zinsreserve (implizit über das Ergebnis) 30

31 Gesamtbanksteuerung Stille Zinsreserven Stille Zinslast (Netto-) Buchwert des Zinsbuchs Barwert des Zinsbuches (Netto-) Buchwert des Zinsbuchs Barwert des Zinsbuches Keine Rückstellung für das allgemeine Zinsänderungsrisiko, soweit die zurechenbaren Kosten gedeckt sind Rückstellungsbildung für das allgemeine Zinsänderungsrisiko (inkl. zurechenbarer Kosten) 31

32 Ausgangsfrage BilMoG - Spielräume zur Bildung von Bewertungseinheiten für Banken? 32

33 Spielräume für Banken Zusammenfassung Bewertungseinheiten dürfen gebildet werden müssen jedoch nicht. Wirtschaftliche Absicherung von einzelnen oder allen Risiken Art der wirtschaftlichen Absicherung (Micro-/Macro- /Portfolio-Bewertungseinheit) Bilanzielle Abbildung der wirtschaftliche abgesicherten Risiken Art der bilanziellen Abbildung (Einfrierungs- oder Durchbuchungsmethode) Abbildung von Zinsänderungsrisiken bei zinstragenden Finanzinstrumenten über Gesamtbanksteuerung 33

34 Fragen? 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft New-York-Ring Hamburg Telefon Gero Martens Partner 2012 PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited.

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