BESONDERHEITEN DER ÜBERSETZUNG AUSGEWÄHLTER TEXTSORTEN DES STRAFVERFAHRENS (DEUTSCH - SLOWAKISCH)

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1 UNIVERZITA KONŠTANTÍNA FILOZOFA V NITRE FILOZOFICKÁ FAKULTA BESONDERHEITEN DER ÜBERSETZUNG AUSGEWÄHLTER TEXTSORTEN DES STRAFVERFAHRENS (DEUTSCH - SLOWAKISCH) DIPLOMOVÁ PRÁCA Denisa Nejeschlebová 2012

2 UNIVERZITA KONŠTANTÍNA FILOZOFA V NITRE FILOZOFICKÁ FAKULTA BESONDERHEITEN DER ÜBERSETZUNG AUSGEWÄHLTER TEXTSORTEN DES STRAFVERFAHRENS (DEUTSCH - SLOWAKISCH) Študijný program: Translatológia, nemecký jazyk a kultúra a slovenský jazyk a kultúra Školiace pracovisko: Katedra translatológie, FF UKF v Nitre Školiteľ: PaedDr. Oľga Wrede, PhD. Nitra 2012 Bc. Denisa Nejeschlebová

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4 DANKSAGUNG An dieser Stelle möchte ich mich bei Frau PaedDr. Oľga Wrede PhD. für Ihre wertvollen fachlichen Ratschläge in dem Bereich der Fachsprachen und dem Recht und für Ihre Hilfe und Unterstützung bedanken.

5 ABSTRAKT NEJESCHLEBOVÁ, Denisa: Besonderheiten der Übersetzung ausgewählter Textsorten des Strafverfahrens (Deutsch Slowakisch). [Diplomarbeit]. Konstantin Universität in Nitra. Philosophische Fakultät; Lehrstuhl für Translatologie. Betreuer der Diplomarbeit: PaedDr. Oľga Wrede, PhD. Grad der fachlichen Qualifikation: Magister in Translatologie in Spezialisierung Deutsche Sprache und Kultur und Slowakische Sprache und Kultur, Nitra: FF UKF, 2012, 142 Seiten. Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit spezifischen Problemen der Übersetzung von ausgewählten Textsorten des Strafverfahrens (Strafbefehl, Anklageschrift, Ladung, Beschluss, Urteil). In der Arbeit werden die makrostrukturellen und mikrostrukturellen Gegebenheiten der ausgewählten Textsorten des Strafverfahrens im Deutschen und im Slowakischen untersucht. Die Diplomarbeit besteht aus dem theoretischen und dem praktischen Teil. Der theoretische Teil beschreibt das Strafverfahren im Kontext des deutschen und slowakischen Rechts, die sprachlichen Besonderheiten der Rechtssprache, die Typologie der Rechtstexte und die mögliche Probleme des Übersetzens von Rechtstexten. Im praktischen Teil der Diplomarbeit werden die Struktur und die sprachlichen Mittel der einzelnen Textsorten dargestellt (Deutsch Slowakisch). Schlüsselwörter: Rechtssprache, Strafverfahren, Textsorten, Übersetzung, kontrastive Analyse, Deutsch, Slowakisch

6 ABSTRAKT NEJESCHLEBOVÁ, Denisa: Špecifiká prekladu vybraných druhov textov v trestno-právnom konaní z kontrastívneho hľadiska. [Diplomová práca]. Univerzita Konštantína Filozofa v Nitre. Filozofická fakulta; Katedra translatológie. Školiteľ PaedDr. Oľga Wrede, PhD. Stupeň odbornej kvalifikácie: Magister translatológie v špecializácii nemecký jazyk a kultúra a slovenský jazyk a kultúra, Nitra: FF UKF, 2012, 142 s. Diplomová práca sa zaoberá špecifickými problémami pri preklade vybraných druhov textov v trestno-právnom konaní (trestný rozkaz, obžaloba, predvolanie, uznesenie, rozsudok). Práca je zameraná na analýzu mimojazykových a vnútrojazykových daností vybraných druhov textov v trestno-právnom konaní v nemeckom a slovenskom jazyku. Diplomová práca pozostáva z teoretickej a praktickej časti. V teoretickej časti autorka opisuje trestno-právne konanie v nemeckom a slovenskom kontexte a jazykové zvláštnosti právneho jazyka, charakterizuje právne texty a možné problémy pri preklade právnych textov. V praktickej časti sa poukazuje na štruktúru a jazykové prostriedky v rámci vybraných druhov textov v nemeckom a slovenskom jazyku. Kľúčové slová: právny jazyk, trestno-právne konanie, preklad, komparatívna analýza, nemecký a slovenský jazyk

7 INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG... 8 THEORETISCHER TEIL Aktueller Stand der Forschung Zum Begriff der Fachsprachen Definition der Fachsprachen Horizontale Gliederung der Fachsprache Vertikale Gliederung der Fachsprachen Fachsprache des Rechts Lexikalische Charakteristik der Fachsprache Recht Morpho-syntaktische Charakteristik der Fachsprache Recht Strafrecht kurze Charakteristik Was ist Recht Einteilung des Rechts Einteilung der Rechts in Deutschland Einteilung des Rechts in der Slowakei Strafrecht und Strafprozessrecht Strafverfahren als Teil des Strafprozessrechts Charakteristik des Strafverfahrens in Deutschland Beteiligten Gerichte in den Strafsachen Teile des Strafverfahrens Charakteristik des Strafverfahrens in der Slowakei Gerichte im slowakischen Strafverfahren Teile des slowakischen Strafverfahrens Typologie der Rechtstexte Typologie der Rechtstexte nach Daum Typologie der Rechtstexte nach Busse Übersetzung von Rechtstexten Rechtssystem und Rechtssprache Übersetzungsstrategien Lexikalische Ebene... 39

8 Termini Synonymie und Polysemie Morphosyntaktische Ebene Textebene EMPIRISCHER TEIL Methodik der Arbeit Kontrastive Beschreibung der ausgewählten Textsorten des Strafverfahrens (deutsch - slowakisch) Vergleich des Strafbefehls (trestný rozkaz) im deutschen und slowakischen Strafprozess Außersprachliche Faktoren Intersprachliche Faktoren Vergleich der Anklageschrift (obžaloba) im deutschen und slowakischen Strafprozess Außersprachliche Faktoren Intersprachliche Faktoren Vergleich der Ladung (predvolanie) im deutschen und slowakischen Strafprozess Außersprachliche Faktoren Intersprachliche Faktoren Vergleich des Beschlusses (uznesenie) im deutschen und slowakischen Strafprozess Außersprachliche Faktoren Intersprachliche Faktoren Vergleich des Urteils (rozsudok) im deutschen und slowakischen Strafprozzes Außersprachliche Faktoren Intersprachliche Faktoren Ergebnisse der empirischen Untersuchung Vorschläge bezüglich der Übersetzungsverfahren Glossar relevanter Strukturen ausgewählter Textsorten des Strafverfahrens 97 SCHLUSSWORT RESUME LITERATURVERZEICHNIS ANHÄNGE

9 EINLEITUNG Alle Gesetze sind Versuche, sich den Absichten der moralischen Weltordnung im Welt- und Lebenslaufe zu nähern. (J. W. Goethe) Wie schon Goethe darauf hingewiesen hat, sind die Gesetze in jeder Kultur und in jeder Zeit immer aktuell und gehören zu den wichtigsten Anzeigern der Kulturreife. Da jedes Land über eigene Gesetze verfügt, können wir die Gesetze zu den Realien des bestimmten Landes einordnen. Auch heute in der Welt der Globalisierung ist es wichtige die Gesetze anderer Länder zu kennen. Und wenn man als Gerichtsübersetzer arbeiten möchte, muss man die Gesetze des entsprechenden Landes kennen. Diese Tatsache verbindet uns mit unserer Arbeit. Zum Thema unserer Diplomarbeit ist die Analyse der ausgewählten Textsorten des Strafverfahrens. Dieses Thema haben wir deswegen gewählt, da es viel mit dem Gerichtsübersetzen zu tun hat, was heutzutage in unserem Ansehen im Vordergrund steht. Das Ziel unserer Arbeit ist zu beweisen, dass die ausgewählten Textsorten in den untersuchten Merkmalen gleich oder ähnlich sind. Damit wir diese Behauptung beweisen können, ziehen wir die außensprachlichen und intersprachlichen Faktoren in Betracht. Aufgrund dessen erwarten wir, dass die Hypothesen nicht ganz bestätigt werden. Die Diplomarbeit beinhaltet den theoretischen und praktischen Teil. In dem theoretischen Teil werden die Fachsprachen allgemein, die Fachsprache des Rechts, kurze Charakteristik des Strafrechts, die Typologie der Rechtstexte und die Übersetzung von Rechtstexten näher eingegangen. Der praktische Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der kontrastiven Beschreibung der ausgewählten Textsorten im Deutschen und im Slowakischen, wobei die makro- und mikrostilistischen Merkmale im Vordergrund der Untersuchung stehen. Die Ergebnisse der eigentlichen Analysen werden dann in dem einzelnen Kapitel behandelt und dargestellt. Nicht zuletzt widmet sich diese Arbeit den Vorschlägen bei der Übersetzung der Rechtstexte und als Ergebnis unserer Untersuchung wird ein Glossar mit den relevanten Strukturen aus den ausgewählten Textsorten. 8

10 Diese Diplomarbeit könnte den zukünftigen Übersetzern helfen, sich an die bestimmten Strukturen der ausgewählten Textsorten zu gewöhnen und diese an sich zu nehmen. diese Arbeit könnte jedoch auch auf die professionellen Übersetzer gerichtet werden, da wir in dieser Arbeit solche Texte behandeln, die immer aktuell werden. Das von uns ausgearbeitete Glossar der relevanten Strukturen kann also als eine Hilfe bei der Übersetzung der Rechtstexte, vor allem des Strafverfahrens, dienen. 9

11 THEORETISCHER TEIL 1 Aktueller Stand der Forschung In der vorliegenden Diplomarbeit mit dem Titel Besonderheiten der Übersetzung ausgewählter Textsorten des Strafverfahrens werden mehrere Fachbereiche betrachtet, die im Zusammenhang mit dem zu erforschenden Thema stehen. In dem theoretischen Teil der Diplomarbeit werden wir uns mit dem Phänomen Fachsprachen beschäftigen. Der Fachbereich der Fachsprachen wurde zum Gegenstand mehrerer Fachpublikationen. Eine der bedeutendsten Publikationen Fachsprachen (2005) stammt von Roelcke. Roelcke gilt in der Gegenwart als einer der bedeutsamen Autoren im Bereich der Fachsprachforschung. Darüber hinaus stützen wir uns auch auf Fachpublikationen anderer Autoren, die sich mit der Problematik der Fachsprachen intensiv beschäftigen. Zu diesen zählen Autoren wie Möhn/Pelka, Drozd/Seibicke, Hoffmann, Fluck u.a. Von den slowakischen Sprachwissenschaftlern ist an dieser Stelle insbesondere der Name Mistrík und sein Werk Štylistika (1985) zu erwähnen, in dem der Autor den Begriff náučný štýl näher erläutert. Im Rahmen der Fachsprachenforschung konzentrieren wir uns u.a. auf die vertikale und horizontale Gliederung der Fachsprachen, da sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den einzelnen Formen der Fachkommunikation steht. Bezüglich der Rechtskommunikation sind für uns die Fachpublikationen und wissenschaftliche Beiträge der Autoren wie Hoffmann, Simonaes, Ďuricová, Sadrini u.a. ausschlaggebend (siehe Literaturverzeichnis). Eine der Fachsprachen, die in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Fachsprache des Rechts (auch Rechtsdeutsch bzw. Rechtssprache genannt), die den eigentlichen Gegenstand unserer Nachforschungen darstellt. Bei der Beschreibung der Fachsprache des Rechts auf den einzelnen Sprachebenen lehnen wir uns vorrangig auf die Arbeit Morfologicko-syntaktické a textové aspekty nemeckého právneho jazyka (2003) von Ďuricová, die sich mit der Sprache des Rechts im Vergleich Deutsch-Slowakisch eingehend befasst hat. Da im Fokus unseres Interesses das Recht steht, schien es uns als begründet, sich mit den Grundlagen dieses Fachgebietes näher bekanntzumachen. Wichtig waren für uns dabei die Fachpublikationen Němčina pro právníky von Henkel, Horáková und Linhartová 10

12 (2006), Gerichts- und Behördenterminologie (2009) von Daum, Teória štátu a práva von Šmihula (2010), Strafprozessrecht (2005) von Hellman, Dvt.Atlas Recht. Band 1 (2003) von Hilgendorf, Právo pre neprávníkov. Trestné konanie, bývanie, ochrana pred diskrimináciou (2006) von Dlugošová, Kováčechová u.a. Als eine wichtige Quelle für unsere Ausführungen betrachten wir auch die Strafprozessordnung und das Strafgesetz (im deutschen als auch im slowakischen Wortlaut). Bei der Typologie der einzelnen Rechtstextsorten gehen wir von Busse (Textsorten des Bereichs Rechtswesen und Justiz, 2000) und Daum (Übersetzen und Dolmetschen, 2003) aus. Von den elektronischen Quellen werden in der Arbeit solche verwendet, die in Form von einsprachigen Fachlexika gestaltet sind. Dazu gehören z.b Da wir das Thema der Besonderheiten der deutschen und slowakischen Textsorten des Strafrechts zum Gegenstand unserer Arbeit haben, sind hier auch einige Fachwörterbücher zu nennen. Auf dem slowakischen Büchermarkt gibt es zurzeit nur ein einziges Fachwörterbuch von Krenčeyová, Krenčey Fachwörterbuch Recht Wirtschaft (2002). Ansonsten stehen einem zur Verfügung lediglich allgemeine Wörterbücher (beispielsweise PC Translator) oder tschechische Wörterbücher (z.b. Česko-nemecký právnický slovník von Horálková) aber auch elektronische online- Wörterbücher ( Die Problematik der Übersetzung von Rechtstexten wird u.a. in den Arbeiten Špecifiká prekladu odborných textov (2007) von Trizuliak, Gerichtsurteile (1999) von Kupsch-Losereit, Rechtsstext als Objekt der Tätigkeit des Übersetzers (2009) von Ďuricová, Übersetzen und Dolmetschen (2003) von Daum, u.a. näher erläutert und diskutiert. Die vorstehend genannte Literatur wird in dem empirischen Teil der Diplomarbeit durch diverse andere Fachbücher und Paralelltexte ergänzt, wie beispielsweise die Publikationen Der Strafprozess (2012) von Koch, Vzory podaní a rozhodnutí v trestných veciach (2011) von Illášová, Strafbefehle und Anklagen (2006) von Zänker u.a. 11

13 2 Zum Begriff der Fachsprachen 2.1 Definition der Fachsprachen In der Fachsprachenforschung konnte bis heute der Begriff der Fachsprache nicht einheitlich definiert werden. Im Folgenden weisen wir deswegen auf ausgewählte Definitionen der Fachsprache auf. Drozd/Seibicke verstehen die Fachsprache als eine Gesamtheit von Sprachmitteln (...), die in einem bestimmten Bereich der menschlichen Tätigkeit zweckgebunden und die für eine spezifische Stilsphäre kennzeichnend sind und sich von anderen Stilschichten und -typen abheben ( ). Nach der Definition von Möhn/Pelka ist die Fachsprache die Variante der Gesamtsprache, die der Erkenntnis und begrifflichen Bestimmung fachspezifischer Gegebenheiten sowie der Verständigung über sie dient und damit den spezifischen kommunikativen Bedürfnissen im Fach allgemein Rechnung trägt. Fachsprache ist primär an Fachleute gebunden, doch können an ihr auch fachlich Interessierte teilhaben ( ). Hoffmann führt folgende Definition der Fachsprache an: Die Fachsprache ist die Gesamtheit der sprachlichen Mittel, die in einem fachlich begrenzbaren Kommunikationsbereich verwendet werden. Diese sprachlichen Mittel dienen der Verständigung zwischen den Menschen, die in diesem Bereich tätig sind und der Popularisierung der fachlichen Inhalte sowie dem Kontakt zu bestimmten Nicht- Fachleuten ( ). In allen oben genannten Definitionen wird auf die Verwendung der Sprachmittel in einem gewissen Kommunikationsbereich hingewiesen. Möhn/Pelka und Hoffmann richten die Aufmerksamkeit auf die Funktion der Fachsprachen, d.h. auf die Vermittlung der Verständigung unter den Fachleuten und nicht Fachleuten. Roelcke (2005) im Unterschied zu Hoffmann spricht nicht nur über die Fachsprache an sich, sondern er verwendet stattdessen den Begriff Fachsprache (Roelcke, 2005, S. 17). Er betrachtet die Fachsprachen als Varietäten einer Einzelsprachen, die sich von deren anderen Varietäten mehr oder weniger deutlich unterscheiden. Unter einer Varietät wird dabei ein sprachliches System verstanden, das einer bestimmten Einzelsprache untergeordnet und durch eine Zuordnung bestimmter innersprachlicher Merkmale einerseits und bestimmter 12

14 außersprachlicher Merkmale andererseits gegenüber weiteren Varietäten abgegrenzt wird (Roelcke, 2005, S ). Im Kontext der slowakischen Sprachwissenschaft wird seit den 50er Jahren des 20er Jh. die Problematik der Funktionsstile thematisiert. Die erste Einteilung der Funktionalstile hat Havránek dargestellt, wobei er die Fachsprache zu dem fachlichpraktischen Stil der Arbeits- und Sachsprache eingeordnet hat. Aus der Initiative der Sprachwissenschaftler der Prager Schule entsteht der Begriff odborný štýl. Dieser Begriff wird auch in der slowakischen Sprachwissenschaft verwendet (z.b. Pauliny). Seit den 60er Jahren wurde dieser Begriff durch sog. náučný štýl ersetzt. Mistrík hat den Begriff übernommen und dieser auch heute verwendet (Mistrík, 1985, S. 426). 2.2 Horizontale Gliederung der Fachsprache Die Fachsprachen werden horizontal gegliedert, indem sie den einzelnen diversen Fachgebieten zugeordnet werden. Auf dieser Ebene unterscheidet Roelcke die Wissenschafts-, Technik- und Institutionensprache (siehe Abb. 1). Die Rechtssprache gehört somit zu der Institutionensprache, da sie um eine festgelegte Struktur (im Sinne der Organisation) aufweist (vgl. Roelcke, 2005, S. 35). Theoriesprache Praxissprache Wissenschaftssprache Techniksprache Institutionensprache Abb.1: Die vereinfachte horizontale Gliederung nach Roelcke (2005, 35) Die Fachsprachen gliedern sich fachlich und sprachlich in mehrere Bereiche, die weiter eingeteilt und gegliedert werden können. Im Folgenden wird im Bezug auf das Recht eine vereinfachte horizontale Gliedrung der Fachsprache des Rechts dargestellt (siehe Abb. 2). 13

15 Fachsprachen Medizin Physik Recht Wirtschaft Technik... Prozessrecht Strafrecht Arbeitsrecht Abb. 2: Die horizontale Gliederung der Fachsprachen 2.3 Vertikale Gliederung der Fachsprachen Die vertikale Gliederung folgt den Abstraktionsebenen innerhalb eines einzelnen Faches (vgl. Roelcke, 2005, S. 38). Statt Abstraktionsebene kann man auch über Kommunikationsbereiche sprechen, die als ein Synonym zu diesem Begriff stehen. Eine der vertikalen Fachsprachengliederung kommt von Ischreyt (siehe Tab.1) (vgl. Roelcke, 2005, S. 39). Tab. 1: Die vertikale Gliederung nach Ischreyt 1. Wissenschaftssprache in Forschung oder Entwicklung unter Spezialisten, meist schriftliche Verwendung 2. Fachliche Umgangssprache unter den Spezialisten oder bis zu einem gewissen Grad der folgenden Ebene, meist mündliche Verwendung 3. Werkstattsprache In Techniksprache, in Produktion, Verwaltung oder Verkauf, schriftliche wie mündliche Verwendung Eine andere vertikale Gliederung ist bei Hoffmann oder Roelcke (2005) zu finden. Hoffman unterscheidet 5 Hauptschichten fachlicher Kommunikation (zititert nach Niederhauser, 1999, S. 64): A. Sprache der theoretischen Grundlagenwissenschaften höchste Abstraktionsstufe / künstliche Symbole für Elemente und Relationen, B. Sprache der experimentellen Wissenschaften sehr hohe Abstraktionsstufe / künstliche Symbole für Elemente, natürliche Sprache für Relationen (Syntax), 14

16 C. Sprache der angewandten Wissenschaften und der Technik hohe Abstraktionsstufe / natürliche Sprache mit einem sehr hohen Anteil an Fachterminologie und einer streng determinierten Syntax, D. Sprache der materiellen Produktion niedrige Abstraktionsstufe / natürliche Sprache mit einem hohen Anteil an Fachterminologie und einer relativ ungebundenen Syntax, E. Sprache der Konsumtion sehr niedrige Abstraktionsstufe / natürliche Sprache mit einigen Fachtermini und ungebundenen Syntax. Roelcke (2005, S. 193) gliedert die Fachkommunikation in drei Ebenen: Wissenschaftsebene (Wissenschaftler Fachmann), Praxisebene (Fachmann - Fachmann) und Behandlungsebene (Fachmann Laie). Im Rahmen des Bereichs Recht führen wir folgende vertikale Gliederung aufgrund der Gliederung von Roelcke (2005) an: Tab. 2: Vertikale Gliederung am Beispiel Recht Wissenschaftssprache Wissenschaftler Wissenschaftler Wissenschaftler Richter Staatsanwalt (Verteidiger) Fachmann Staatsanwalt Polizist Fachliche Umgangssprache Fachmann Fachmann Staatsanwalt Sachverständige Behandlungsebene Fachmann Laie Polizist Zeuge Richter Angeklagte 2.4 Fachsprache des Rechts Die Rechtssprache nimmt unter den Fachsprachen eine besondere Stellung ein. Ein Beweis dafür ist die Tatsache, dass die Rechtssprache im Vergleich mit den anderen Fachsprachen national ist, d.h. sie ist an das Rechtssystem des jeweiligen Staates gebunden (vgl. Ďuricová, 2009, S ). Die Hauptaufgabe der Rechtssprache ist die Gewährleistung eines Rechtssystems mit Hilfe der Rechtsbegriffe, die zum Ausdruck gebracht werden. Und damit die Rechtssprache ihre Aufgabe erfüllen kann, muss sie einheitlich und in verschiedenen Bereichen zu verschieden Zwecken einsetzbar sein ( ). 15

17 Lexikalische Charakteristik der Fachsprache Recht Auf der lexikalischen Ebene gelten als Besonderheiten der Rechtssprache die Termini und Abkürzungen und Kurzwörter. Allgemein werden die Termini als ein spezifisches Merkmal jeder Fachsprache betrachtet. Die wesentlichsten Kriterien der Termini sind Fachbezogenheit, Begrifflichkeit, Exaktheit, Eindeutigkeit, Eineindeutigkeit, Selbstdeutigkeit und Neutralität (vgl. Ďuricová, 2004, S. 27). Man muss jedoch zwischen einem Termin und einem Fachwort unterscheiden. Ein Termin ist durch eine Definition festgelegt, ein Fachwort wird nur dann zu einem Termin, wenn er definiert wird. Roelcke (2005, S. 52) unterscheidet vier Gruppen des Fachwortschatzes, wobei wir die Beispiele aus unserem untersuchten Bereich vorlegen: 1. Intrafachlicher Fachwortschatz Wörter, die ausschließlich der betreffenden Fachsprache angehören, z.b.: der Angeschuldigte, Strafbefehlsverfahren, Richter, Anwalt, Unschuldsvermutung, Landgericht, Amtsgericht, Tatverdacht, Revision, Beschwerde 2. Interfachlicher Fachwortschatz Fachwörter, die sowohl in dem betreffenden als auch in anderen Fachsprachen erscheinen, z.b.: Verfahren (Recht) Verfahren (Chemie), Prozess (Recht) Prozess (Physik), Kammer (Recht) Kammer (Medizin), Ladung (Recht) Ladung (Verkehr) 3. Extrafachlicher Fachwortschatz Fachwörter, die anderen fachsprachlichen Systemen zugehören, aber in Fachtexten des betreffenden Faches geäußert werden, z.b.: Anwendung finden, Auskunft geben, Verfahren, Überwachung, Verkehr (Rechtsverkehr) 4. Nichtfachlicher Fachwortschatz allgemeine und fachlich nicht weiter geprägte Wörter, z.b.: im Sinne, Gelegenheit, Unfall, Anwesenheit, Angabe, beschädigen, Zu den Besonderheiten der Rechtssprache gehören auch die Kurzwörter und Abkürzungen. Diese stehen in der Rechtssprache besonders im Vordergrund. Die Fachsprachen allgemein haben die Tendenz zur möglichst effektiven Ausdrucksweise, was sich auf allen Sprachebenen widerspiegelt. Diese Ökonomie der Fachsprache wird auch unter anderem mit dem Gebrauch von Abkürzungen und Kurzwörtern erreicht. Im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Abkürzungen und Kurzwörter unterscheidet Ďuricová (2009, S. 430) folgende Gruppen: 16

18 Abkürzung ohne Erklärung (BFH-Urteil, EStG) das Wort wird abgekürzt, wobei die Abkürzung nicht einheitlich gebraucht wird, Abkürzung mit Erklärung (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz KostRMoG), was auch nicht üblich ist, Abkürzung nach dem vorherigen aber auch nachherigen Gebrauch der Vollform. Da die Kurzwörter und Abkürzungen eine besondere Stelle in der Rechtssprache haben, erweisen auch einige Besonderheiten in der Rechtssprache. In ihren Kürzungsvorgängen entstehen die Kurzwörter folgendermaßen (vgl. Ďuricová, 2007, S ): a) Abkürzungen, die nur eine graphische Rationalisierung darstellen: (Paragraph), Nr. (Nummer), Ziff. (Ziffer), Abs. (Absatz), Bd. (Band), Bl. (Blatt), b) Initiativwörter, die den höchsten Kürzungsgrad aufweisen in Buchstabierweise oder in phonetischer Gebundenheit vorkommen: AG (Aktiengesellschaft), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), HGB (Handelsgestzbuch), VO (Verordnung), c) Kurzwörter, die die Kombination des Initiativwortes und des ganzen Wortes darstellen: AktienG (Aktiengesellschaft), UmwandlungsG (Umwandlungsgesetz), d) Kurzwörter, die die Kombination des Initialwortes und der graphischen Rationalisierung darstellen: MitbestG (Mitbestimmungsgesetz), e) Initialwörtel, die als Kompositionsglieder verwendet werden: GmbH-Gesetz (Gesetz betreffend der Gesellschaften mit beschränkter Haftung), AGB.Gesetz (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftbedingungen). Durch den Gebrauch von Abkürzungen und Kurzwörtern werden allerdings einige Kriterien eines Terminus (Eindeutigkeit, Bestimmtheit, Genauigkeit, Eineindeutigkeit, Selbstdeutigkeit) verletzt. Davon ausgehend werden für eine Erscheinung mehrere Benennungen verwendet. Das führt zu Synonymie, Homonymie und Polysemie der Rechtssprache. In der Rechtssprache wird sehr oft der wechselnde Gebrauch von Vollformen und Abkürzungen (z.b. GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung) verwendet. Allgemein muss man aber darauf aufmerksam machen, dass bei den Abkürzungen der Kontext für ihre Verständigkeit nötig ist (vgl. Ďuricová, 2007, S ). 17

19 Morpho-syntaktische Charakteristik der Fachsprache Recht Der Problematik der Charakteristik der Rechtssprache hat sich Ďuricová (2003, S. 7) gewidmet. Aufgrund ihrer Analyse haben wir diese Besonderheiten ausgewählt, wobei wir Beispiele aus dem von uns untersuchten Bereich nennen. Nach Ďuricová gehören zu den morphologischen Besonderheiten der Fachsprache folgende Gegebenheiten: Präferenz der 3. Person und die Vermeidung auf die 1.Person, um die Objektivität und die allgemeine Gültigkeit der Fachaussage zu erreichen. z.b.: Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Neustadt Schwurgericht zuzulassen. Vorsorglich wird das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Genitivattribute oder Genitivketten bringen die Genauigkeit und die Eindeutigkeit und die Tendenz der ökonomischen Äußerung. z.b.: bei Betrachtung der Vorgeschichte des Beschuldigten, Einlassung des Beschuldigten, Ablichtung eines Ausweises der Gebäudereinigung Claudias Nominativ hat im Vergleich mit dem Dativ und Akkusativ eine Sonderstellung. Das hängt auch mit den Passivkonstruktionen zusammen. z.b.: Vorsorglich wird das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Die Rechtssprache wird als Sprache mit dem Nominalstil betrachtet. Die Verwendung der Substantive steht in der Rechtsprache im Vordergrund. Diese Tatsache wird auch durch die Verwendung der Funktionsverbgefüge oder auch des Passivs bestätigt (Beispiele siehe unten). Zu den syntaktischen Besonderheiten führt Ďuricová (2003, S. 7) folgende Ereignisse: Vorziehen der verbo-nominalen Konstruktionen (Funktionsverbgefüge): z.b.: Klage erheben, Berufung erheben, Willenserklärung abgeben, Beschluss fassen, Antrag stellen, in Anspruch nehmen, unpersönliche Passivsätze: z.b.: Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Neustadt Schwurgericht zuzulassen. 18

20 Dem Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt. Alice F. wird angeklagt, in Neustadt am 29. Juli 2003 versucht zu haben, in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Vorsorglich wird das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. verschiedene Arten der Attribute statt der Nebensätze: z.b.: Menschen mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens; ( ) in der Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, ( ); Infinitivkonstruktionen: z.b. Alice F. wird angeklagt, in Neustadt am 29. Juli 2003 versucht zu haben, in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, dass sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum zu erregen suchte ( ). Es wird beantragt, beim Amtsgerich Strafrichter Neustadt das beschleunigte Verfahren durchzuführen. Appositionen z.b.: Es wird beantragt, beim Amtsgerich Strafrichter Neustadt das beschleunigte Verfahren durchzuführen. Alice F. Registerauszug ist angefordert wird angeklagt, ( ); Alice F., geboren am 28.April 1982 in Bukurest / Rumänien, gemeldet, jedoch nicht aufhältlich Neustadt rumänischer Staatangehöriger, ledig, wird angeklagt ( ). Lange Sätze mit kompliziertem Satzaufbau: z.b. An einem nicht genau feststellbaren weiteren Tag Ende 1999 griff der Angeschuldigte die Zeugin, die erneut Trennungsabsichten geäußert hatte, in der vorgenannten Wohnung wiederum an und schlug dabei mit einem Baseballschläger auf sie ein, so dass sie Prellungen und Bluttergüsse erlitt. Alice F. wird angeklagt, in Neustadt am 29. Juli 2003 versucht zu haben, in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen 19

21 3 Strafrecht kurze Charakteristik 3.1 Was ist Recht Recht ist nach Henkel, Horáková und Linhartová (2006, S. 125) eine Ordnung, die die menschliche Zusammenarbeit so regelt, dass Konflikte weitgehend vermieden werden, die aber auch daraus resultierende Ansprüche von einzelnen gewährleistet Unter dem Begriff Recht verstehen wir alle Mittel, bzw. Rechtsquellen, die die Konflikte vermeiden. Unter dem Begriff Rechtsquellen verstehen wir die in einem Staat geltenden Gesetze und Verordnungen, die von den zuständigen Gesetzgebern verabschiedet worden und nach der Veröffentlichung im betreffenden Gesetzblatt in Kraft getreten sind. Als Rechtsquellen sowohl in Deutschland als auch in der Slowakei sind Gesetze, Verfassungsgesetze, Verordnungen und Richtlinien zu betrachten (vgl. Henkel, Horáková, Linhartová, 2006, S. 125). Als Hauptquelle des Rechts gilt die Verfassung als Staatsgrundgesetz, das von einer verfassungsgebenden Versammlung beschlossen wird. Kein Gesetz darf im Widerspruch zur Verfassung stehen (vgl. Henkel, Horáková, Linhartová, 2006, S. 125). Gesetze, Verodnungen und Richlinien sind der Verfassung untergeordnet. 3.2 Einteilung des Rechts Sowohl Deutschland als auch die Slowakei gehören zu dem sog. Kontinentalrechtssystem. Dieses System wird in kontinentalem Europa und auch in modifizierter Form in anderen Ländern angewendet. Für dieses System ist typisch, dass es durch Gesetze geregelt wird und dass es sich das öffentliche Recht und das Privatrecht teilt, natürlich mit einigen Unterschieden Einteilung der Rechts in Deutschland Das deutsche Recht teilt sich in das Privatrecht und das öffentliche Recht (siehe Abb.3). Das deutsche Strafrecht gehört zu dem Teilgebiet des öffentlichen Rechts, da es Beziehungen hoheitlicher Natur zwischen Staat und Bürger regelt (vgl. Henkel, Horáková, Linhartová, 2006, S. 352). 20

22 Abb. 3: Einteilung des deutschen Rechts (Hilgendorf, 2003, S. 82) Einteilung des Rechts in der Slowakei Das slowakische Recht teilt sich so wie das deutsche Recht in das öffentliche und private Recht (siehe Tab. 3). Die einzelne Einteilung wird in der Tabelle angeführt: 21

23 Tab. 3: Einteilung des Rechts in der Slowakei (Šmihula, 2010, S. 296) Das öffentliche Recht Staatsverfassungsrecht Verwaltungsrecht Finanzrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Das Privatrecht Bürgerrecht Familienrecht Handelsrecht Arbeitsrecht Internationales Privatrecht Im Rahmen des kontinentalen Rechtssystems wird aber neben dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht noch eine Gruppe ausgegliedert eine gemischte Form von dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht (in der Slowakei z.b. Arbeitsrecht, Autorenrecht, ) (vgl. Šmihula, 2010, S. 296). Wie es in der Tabelle zu sehen ist, gehört das Strafrecht auch wie das deutsche Strafrecht zu dem öffentlichen Recht. 3.3 Strafrecht und Strafprozessrecht Im Rahmen der vorliegenden Arbeit ist in Zusammenhang mit Deutschland aber auch der Slowakei zwischen zwei Begriffen zu unterscheiden. Damit werden das Strafrecht und Strafprozessrecht gemeint. Zwischen diesen beiden Begriffen gibt es Unterschiede, auf die wir hinweisen möchten. Diese Unterschiede zeigen wir im Kontext der folgenden Definitionen dieser Begriffe: Unter Strafrecht versteht man alle die Rechtsnormen, die die Merkmale strafwürdigen Verhaltens festlegen und hieran bestimmte Strafen knüpfen sowie Maßnahmen der Besserung und Sicherung vorsehen. Das Strafrecht hat die Aufgabe, die elementaren Werte des menschlichen Zusammenlebens vor Gefährdung oder Verletzung zu bewahren (Rechtsgüterschutz) (Daum, 2009, S. 59). In der Bundesrepublik Deutschlang gilt als die wichtigste Quelle des Strafrechts das Strafgesetzbuch (StGB) vom 22

24 15. Mai 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (vgl. Henkel, Horáková, Linhartová, 2006, S. 352). Das Strafprozessrecht beinhaltet die Bestimmungen, die das Verfahren nach dem Begehen, bzw. bei dem Verdacht einer Straftat regeln. Unter dem Strafprozessrecht wird die Durchsetzung des Strafrechts verstanden, wobei die Strafverfolgungsorgane feste Grenze bei der Abklärung eines Straftatverdachts einhalten müssen. Am Ende des Verfahrens muss die Schuld oder Unschuld erklärt werden ( ml, ). Also als Strafprozessrecht werden die Grundlagen des Strafprozesses verstanden, der durch Strafprozessordnung (StPO) geregelt wird. Der Strafprozess (oder auch das Strafverfahren genannt) hat die Aufgabe, den entstandenen Strafanspruch festzustellen und durchzusetzen (vgl. Henkel, Horáková, Linhartová, 2006, S. 383). Dementsprechend liegt der Hauptunterschied zwischen dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht in den Rechtsquellen. 3.4 Strafverfahren als Teil des Strafprozessrechts Die wesentlichen Vorschriften für den Strafprozess in Deutschland regelt die StPO. Die deutsche StPO gliedert sich in 8 Bücher. Das erste Buch des deutschen StPO beschäftigt sich vor allem mit der Zuständigkeit der Gerichte, den Pflichten und Aufgaben der Zeugen und Sachverständigen, der Zulässigkeit von Beschlagnahme, Durchsuchung, Rasterfahndung und anderen Ermittlungsmaßnahmen, mit den Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme und Verhaftung und mit der Vernehmung des Beschuldigten (vgl. Henkel, Horáková, Linhartová, 2006, S. 393). Im zweiten Buch befinden sich Vorschriften über den Ablauf des Strafprozesses in der ersten Instanz von Beginn der Ermittlungen bis zum Erlass des Urteils. Weiter werden alle Teile des Strafprozesses, d.h. Vorverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverafhren beschrieben. Das dritte Buch widmet sich den Rechtsmitteln, d.h. Berufung, Beschwerde und Revision. Im vierten Buch wird die Wiederaufnahme des Verfahrens behandelt und in weiteren Büchern auch besondere Prozessnormen, darunter z.b. Strafbefehlsverfahren oder das beschleunigte Verfahren, und die Strafvollstreckung im siebten Buch (vgl. Henkel, Horáková, Linhartová, 2006, S ). 23

25 Die slowakische Strafprozessordnung teilt sich in 7 Teile. Die einzelnen Teile des Strafverfahrens werden in den Teilen 2 bis 4. In dem zweiten Teil wird predsúdne konanie, in dem dritten Teil súdne konanie und in dem vierten Teil vykonávacie konanie behandelt. In den Strafprozessordnungen der bestimmten Länder gibt es also andere Anzahl der Hauptteile, als auch die Einordnung der einzelnen Teile des Strafverfahrens. Inhaltlich sind die Strafprozessordnungen sehr ähnlich. 3.5 Charakteristik des Strafverfahrens in Deutschland Das Strafverfahren ist ein gerichtliches Verfahren und die gesetzliche Regelung des Strafverfahrens findet ihren Niederschlag in der StPO. Das Strafverfahren beinhaltet mehrere Beteiligten und Gerichte und es gliedert sich in mehrere Teile Beteiligten Im Strafverfahren stehen auf einer Seite der Anzeigeerstatter, der Verletzte oder der Gaschädigte, der Antragsteller, der Staatsanwalt, der Neben- und Privatkläger (vgl. Daum, 2009, S ). Dagegen treten der mutmaßliche Täter und der Verteidiger ein. Das besondere Merkmal des mutmaßlichen Täters ist seine Bezeichnung in den einzelnen Verfahrensstadien: Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, Angeschuldigter im Zwischenverfahren, Angeklagter im Hauptverfahren, Verurteilter von der Rechtskraft der Verurteilung und Freigesprochener von der Rechtskraft des Freispruchs. Ebenfalls auf der Seite der Staatsanwaltschaft gibt es mehrere Möglichkeiten der Verteidigung, z.b. Wahlverteidiger, Pflichtverteidiger, Vertrauensanwalt (vgl. Daum, 2009, S ). 24

26 Gerichte in den Strafsachen Oberlandesgericht Bundesgerichtshof (BGH) Revision Landgericht (LG) Kleine Strafkammer Revision Berufung Einzelrichter Schöffengericht Grosse Strafkammer Schwurgericht Amtsgericht (AG) Landgericht (LG) Abb. 4: Gerichte in den Strafsachen (Daum, 2009, S. 67) Am Amtsgericht gibt es Einzelrichter und Jugendrichter, daneben stehen noch das Schöffengericht und das Jugendschöffengericht. Am Landgericht treten die Kleine Strafkammer und die Strafkammer als Schwurgericht, die Große Strafkammer und die Jugendkammer ein. Alle bisher genannte Gerichte außer der Großen Strafkammer und der Strafkammer als Schwurgericht bestehen aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen. Die Große Strafkammer und die Große Jugendkammer entscheiden mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen und die Große Strafkammer als Schwurgericht mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen (vgl. Daum, 2009, S. 67). Tab.3: Zuständigkeit der Gerichte (Daum, 2009, S. 60) Amtsgericht (Einzelrichter) Amtsgericht (Schöffengericht) Landgericht Oberlandesgericht bei leichter Kriminalität (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr) bei mittleren Kriminalität (Freiheitsstrafen bis vier Jahre) in allen anderen Fällen Staatsschutzstraftaten 25

27 Teile des Strafverfahrens Das Erkenntnisverfahren besteht aus folgenden Teilen: Ermittlungsverfahren Zwischenverfahren Hauptverfahren. Dazu kommen noch 2 Phasen, und zwar das Rechtmittelverfahren und das Vollstreckungsverfahren (vgl. Henkel, Horáková, Linhartová, 2006, S. 383). Ermittlungsverfahren Das Ermittlungsverfahren oder auch Vorverfahren beginnt mit einer Strafanzeige und dauert bis zur Einreichung der Anklageschrift. Für die Entgegennahme der Strafanzeige sind die Staatsanwaltschaft und die Beamten der Kriminalpolizei zuständig (vgl. Daum, 2009, S. 68). Es wird dabei festgestellt, ob ein Beschuldigter eine strafbare Handlung, die angezeigt wurde, begangen hat. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unterscheidet die Staatsanwaltschaft, was, wann und wie zu ermitteln ist, beauftragt, leitet und überwacht ihre Hilfsbeamten (Polizei) und entscheidet über den Abschluss des Verfahrens durch Einstellung, Strafbefehlsantrag oder Anklage. Sie hat die Aufgabe, neben den belastenden auch alle entlastenden Beweise zu ermitteln (vgl. Daum, 2009, S. 68). Die Staatsanwaltschaft hat in ihren Kompetenzen die Anordnung und Erzwingung der Vernehmung eines Beschuldigten. Bei Gefahr können im Verzug auch vorbeugende Zwangsmaßnahmen veranlassen werden. Diese sollen den Ermittlungszweck sichern und können von dem Ermittlungsrichter als vorläufige Festnahme des Beschuldigten angeordnet werden, wenn hinreichender Tatverdacht und Haftgründe bestehen. Wurde der Täter auf frischer Tat betroffen, kann er von jedem Polizeibeamten oder jedem Bürger vorläufig festgenommen werden. Der Richter entscheidet dann entweder über einen Haftbefehl oder über die Setzung auf freie Fuß, weiter über Aufhebung und Aufrechtgehaltung des Haftbefehls (der Beschuldigte bleibt in Haft) und Setzung des Haftbefehls unter Auflagen außer Vollzug, Hinterlegung einer Kaution, regelmäßige Meldung bei der Polizei, Beibehaltung eines bestimmten Aufenthalts, usw. (vgl. Daum, 2009, S ). Das Ermittlungsverfahren wird mit der Einstellung des Verfahrens oder mit der Erhebung der Anklage beendet. Der Staatsanwalt kann allerdings im Fall einer Geldstrafe 26

28 oder einer Freiheitsstrafe einen Strafbefehl beantragen. Die Einstellung des Verfahrens kann von der Staatsanwaltschaft dann eingestellt werden, wenn kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten festgestellt wird oder mit der Zustimmung des Gericht im Fall der geringen Schuld. Für den Verletzten steht die Erhebung der Beschwerde zur Verfügung (vgl. Daum, 2009, S ). Zwischenverfahren Das Zwischenverfahren oder Eröfnunngsverfahren beginnt mit der Erhebung der Anklage und dauert bis zu der Eröffnung des Hauptverfahrens. In dieser Phase kann der Angeschuldigte binnen bestimmter Frist eine Stellung zu der Anklage nehmen und die Erhebung von Beweisen beauftragen. Hier bestehen 2 mögliche Entscheidungen: Eröffnungsbeschluss oder Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn der Angeschuldigte der ihm vorgeworfenen Straftat nicht mehr verdächtig ist (vgl. Daum, 2009, S. 71). Hauptverfahren Das Verfahren beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss bis zum Urteil. Unter dem Hauptverfahren versteht man Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung, die mit einem Urteil beendet wird (vgl. Henkel, Horáková, Linhartová, 2006, S. 383). Die Hauptverhandlung ist nur die Sitzung des Strafgerichts, d.h. Verhandlung über die Anklage, die mit dem Aufruf der Sache beginnt. Weiter folgen die Vernehmung zur Person, die Verlesung der Anklage bzw. des Strafbefehls, die Belehrung der Angeklagten über das Wahlrecht auszusagen oder zu schweigen, die Vernehmung zur Sache und die Beweisaufnahme. Unter der Beweisaufnahme werden Zeugenvernehmung, Sachverständigengutachten, Verlesung von Urkunden, Augenschein, u.a. verstanden. Nach der Stellung von allen Beweisanträgen wird die Beweisaufnahme geschlossen und es werden die Plädoyers (Schlussvorträge) der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers vorgetragen. Kommt es zum Ergebnis, dass der Angeklagte schuldig ist, wird die Strafzumessung, also Schuld- und Straffrage gelöst. Das letzte Wort hat immer der Angeklagte (vgl. Daum, 2009, S. 72). 27

29 Danach folgt die Urteilsberatung, die nichtöffentlich ist. Falls das Gericht zu einer Entscheidung kommt, wird das Urteil in öffentlicher Sitzung verkündet. Es können Verurteilung, Freispruch und Einstellung des Verfahrens, Kostenentscheidungen oder Rechtsmittelbelehrung sein (vgl. Daum, 2009, S ). Rechtsmittelverfahren An das Hauptverfahren kann sich das Rechtsmittelverfahren anschließen. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können ein Rechtmittel einlegen. Unter Rechtsmittel verstehen wir die formalisierte Anfechtung staatlicher Entscheidungen, wobei es vor allem um die gerichtlichen Entscheidungen geht. Die Rechtmittel haben zum Ziel die Aufhebung oder Abänderung des Urteils ( php?search=richtlinien%20f%c3%bcr%20das%20strafverfahren%20und%20das%20bu %C3%9FGeldverfahren, ). In der StPO sind 3 ordentliche Rechtsmittel angeführt: Die Berufung das Rechtsmittel der Berufung ist grundsätzlich gegen Urteile des Amtsgerichts zulässig, wonach eine neue Hauptverhandlung einschließlich einer Beweisaufnahme eröffnet wird ( ). Die Revision das Rechtmittel der Revision ist gegen die Berufung, Berufungsurteile und gegen die erstinstanzlichen Urteile der Landgerichte zulässig, wobei es nur zu einer Überprüfung der Rechtsanwendung durch das Tatsachengericht führt ( ). Die Beschwerde die Beschwerde kann gegen die gerichtliche Beschlüsse und bestimmte richterliche Verfügungen eingebracht werden ( a). Strafvollstreckung Diese Phase wird auch Strafvollzug genannt und hier wird die dem Angeklagten auferlegte Strafe von der Strafanwaltschaft durchgesetzt. Es gibt drei Arten der Strafe: Freiheitsstrafe (lebenslang oder zeitlich befristet), Geldstrafe oder Fahrverbot. Die Todesstrafe ist in Deutschland abgeschafft (vgl. Hilgendorf, 2003, S. 193). Die Staatsanwaltschaft sorgt für die Entrichtung der Geldstrafe von dem Geurteilten, bzw. wenn es nicht ausgeführt wurde, für die Ersatzfreiheitsstrafe. Bei 28

30 Freiheitsstrafen erhält der Verurteilte eine Ladung zum Strafantritt, wenn es allerdings nicht geachtet wird, ergeht Haftbefehl und folgt Festnahme. In der Strafhaft unterliegt der Strafgefangene der Zensur, wobei auch die Besuche beschränkt sind (vgl. Daum, 2009, S. 78). Nach Verbüßung von zwei Dritteln einer zeitigen Freihetsstrafe kann der Verurteilte bei der Strafvollstreckungskammer die Aussetzung der Strafrest zur Bewährung beantragen und im Fall der positiven Antwort wird er einem Bewährungshelfer unterstellt (Daum, 2009, S. 78). 3.6 Charakteristik des Strafverfahrens in der Slowakei Das Strafrecht in der Slowakei wird durch das Strafgesetz (Trestný zákon) und durch die Strafprozessordnung (Trestný poriadok) geregelt. Unter Strafverfahren wird das durch das Gesetz geregelte Verfahren der Ermittlungsorgane und -gerichte, bzw. auch anderen im Strafverfahren beteiligten Personen verstanden, die feststellen müssen, ob eine Straftat begangen wurde. Wenn ja, muss der Straftäter in Übereinstimmung mit dem Gesetz gerecht bestraft werden, wobei alle Grundrechte und -pflichten der natürlichen und juristischen Personen aufbewahrt bleiben, um eine Straftat zu verhüten und zu verhindern (Ivor, Záhora, 2007, S. 95). So wie in deutschem Strafrecht findet man in dem slowakischen Recht mit dem Strafrecht verbundenes Strafprozessrecht (Trestné právo procesné), das das Verfahren der Ermittlungsorgane und -gerichte bei der Feststellung der Straftat, bei der Entscheidung über die Verfolgung des Straftäters, bei der Entscheidung und u.a. bei der Verhinderung der Straftätigkeit regelt (vgl. Ivor, Záhora, 2007, S. 95). Ebenfalls wie im deutschen Strafrecht wird in dem slowakischen Strafrecht zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Es ist nötig von der Straftat Delikte zu unterscheiden. Die Delikte werden von der Polizei untersucht und es kann eine Geldstrafe auferlegt werden. Wird die Geldstrafe nicht auferlegt, wird es von dem entsprechenden Bezirksamt untersucht und über die Sanktion entschieden (vgl. Dlugošová, Kováčechová, 2006, S. 5). Im Rahmen des slowakischen Strafverfahrens werden mehrere Gerichte und mehrere Teile des Strafverfahren, die in den folgenden Kapiteln behandelt werden. 29

31 Gerichte im slowakischen Strafverfahren Abb.5: Gerichtssystem der Slowakischen Republik ( ) Das Gerichtssystem in der Slowakei unterscheidet außer der oben angeführten Gerichte auch das sog. Spezialisierte Strafgericht (Špecializovaný trestný súd) mit dem Sitz in Pezinok. Hier werden u.a. die Meuchelmordtat, die Fälschung oder auch die Korruptionsfälle verhandelt ( ). Tab. 4: Gerichte in den Strafsachen (Marušinec, Pilát, Valentovič, 2007, S. 3) Erste Instanz Zweite Instanz Amtsgericht (Okresný súd) Bezirksgericht (Krajský súd) Bezirksgericht Kleinere Straftaten Bei schwerwiegenden Fällen (Krajský súd) Das Oberste Gericht (Najvyšší súd SR) Wenn das Bezirksgericht zu dem Gericht der ersten Instanz war dienen als Berufungsgerichte (odvolací súd) zu den Gerichten der ersten Instanz Dritte Instanz Das Oberste Gericht (Najvyšší súd SR) Wenn das Amtsgericht zu dem Gericht der ersten Instanz war Entscheidet als Revisionsgericht (dovolací súd) 30

32 Die Gerichte entscheiden unter Senaten, die aus einem Senatvorsitzenden und 2 Richtern oder aus einem Senatvorsitzenden und 4 Richtern bestehen. In den Strafsachen kommen dazu noch Schöffen ( ) Teile des slowakischen Strafverfahrens Im Vergleich mit dem Strafverfahren in Deutschland kennt das slowakische Strafverfahren nur 2 Stadien: Ermittlungsverfahren (predsúdne konanie) und Verfahren vor dem Gericht (konanie pred súdom), die in dem zweiten, dritten und vierten Teil der slowakischen Strafprozessordung beschrieben werden. Beide genannte Teile des Strafverfahrens teilen sich weiter: Ermittlungsverfahren: 1. Verfahren vor der Eröffnung der Strafverfolgung (postup pred začatím trestného stíhania), 2. Ermittlungsverfahren (prípravné konanie). Verfahren vor dem Gericht: 1. Überprüfung der Anklage und vorläufige Verhandlung der Anklage (preskúmanie obžaloby a predbežné prejednanie obžaloby), 2. Hauptverhandlung (hlavné pojednávanie), 3. Berufungsverfahren (odvolacie konanie), 4. Vollstreckungsverfahren (vykonávacie konanie). Ermittlungsverfahren Die Strafverfolgung beginnt die Polizei oder der Ermittler entweder aufgrund der Strafanzeige (schriftliche oder mündliche) von dem Anzeiger oder aufgrund der anderen Tatsachen, d.h. wenn es eindeutig ist, dass eine Straftat begangen wurde. Die Polizei muss in solchen Fällen die Strafverfolgung eröffnen durch die Ausgabe des Beschlusses über die Eröffnung der Strafverfolgung (uznesenie o začatí trestného stíhania). Wenn eine konkrete Person mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen hat, muss der Polizist oder der Ermittler gegen diese Person den Beschluss über Erhebung des Vorwurfs (Uznesenie o vznesení obvinenia) ausgeben. Diese Person gilt ab diesem Moment als für 31

33 eine Straftat schuldig. Der Beschuldigte kann gegen diesem Beschluss die Beschwerde einbringen (vgl. Dlugošová, Kováčechová, 2006, S. 7-9). Im Ermittlungsverfahren untersuchen die Ermittlungsorgane (Polizei, Ermittler, Staatsanwalt) die Straftat. Die Polizei oder die Ermittler untersuchen die Straftat und sammeln die Beweise. Auf dieser Ebene wird der Beschluss über die Erhebung des Vorwurfs von dem Polizisten oder dem Ermittler verfasst. Der Beschluss wird dem Beschuldigten geschickt, danach wird er über seine Rechte belehrt und vernommen. Der Polizist oder der Ermittler bereitet für den Staatsanwalt die Anklageschrift vor, d.h. die Aussagen von dem Beschuldigten und dem Zeugen, weitere Beweise, usw. und entwirft die Anklageeinbringung (vgl. Dlugošová, Kováčechová, 2006, S. 5). Der Staatsanwalt hat die gleichen Aufgaben und Pflichten wie in dem deutschen Ermittlungsverfahren. Er schließt das Verfahren mit dem Vorwurf zur Anklageeinbringung ab. Die Anklageschrift wird in der weiteren Phase von dem Richter überprüft und er bestimmt das Datum der Hauptverhandlung. Verfahren vor dem Gericht Zur Hauptverhandlung werden der Beschuldigte, der Staatsanwalt, der Geschädigte und andere Personen, die zu vernehmen sind, geladen. Der Richter eröffnet die Verhandlung und danach bringt der Staatsanwalt die Anklage vor. Nach der Aussage der Angeklagten (mit dem Anspruch auf Schweigen) folgen die Vernehmung der Zeugen und Sachkundigen, weiter die Vorlesung von allen Aussagen, andere Beweismittel oder Sachverständigengutachten, Augenschein, usw. Nach der Stellung von allen Beweisanträgen wird die Beweisaufnahme geschlossen und es werden die Plädoyers von dem Staatsanwalt, dem Geschädigten, dem Verteidiger und dem Angeklagten vorgetragen. Der Richter oder der Senatvorsitzende spricht nach der Beratung mit anderen Mitgliedern des Senats das Urteil aus. Beide Seiten werden über die Möglichkeit der Berufung belehrt (vgl. Dlugošová, Kováčechová, 2006, S. 6). Im Berufungsverfahren kann eine Berufung nur gegen dem Urteil des Gerichts der ersten Instanz eingelegt werden und sie gilt als Rechtsmittel. Es folgt das Verfahren auf dem Gericht der zweiten Instanz. Die entsprechende Tatsache wird von der Berufung untersucht und es können auch neue Beweismittel vorgelegt werden. Dies gilt als Verfahren ohne Verhandlung. Über die Berufung wird auf der öffentlichen Sitzung entschieden. Die Berufung kann vor dem Berufungsgericht durch einen Beschluss 32

34 entweder abgelehnt, bestätigt, aufgehoben oder verändert werden. Wird die Berufung abgelehnt, gibt es noch die Möglichkeit der Revision als eine besondere Art des Rechtsmittels. ( anskom-sudnom-konani.html?print=1, ). Das Vollstreckungsverfahren ist das Endstadium des Strafverfahrens. Mit dem Urteil wird die Strafe für eine Straftat gemessen und zuerkannt. Es ist auch das Verfahren der Erfüllung von Urteilen und Sicherheitsmaßnahmen. Wird ein Urteil rechtkräftig, muss es sofort vollgestreckt werden. Wer für die Vollstreckung des Urteils zuständig ist, bestimmt die Strafprozessordnung. Es können der Senatsvorsitzende, die Verwaltungsorgane, der Staatsanwalt, usw sein. Im slowakischen Strafverfahren gibt es sowie im deutschen die Hauptstrafen: die Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Fahrgebot u.a. ( ). An dieser Stelle ist anzumerken, dass es nach beiden Charakteristiken der einzelnen Strafverfahren offensichtlich ist, dass beide Strafverfahren sowohl in Deutschland als auch in der Slowakei sehr ähnlich oder sogar an manchen Stellen identisch sind. Darauf weisen wir in dem empirischen Teil dieser Arbeit hin. 33

35 4 Typologie der Rechtstexte Die Typologie der Texte in dem Bereich Recht ist in Gegenwart zum Gegenstand von vielen Fachpublikationen in Deutschland. Es konnte jedoch bis jetzt keine einheitliche Typologie der Rechtstexte bestimmt werden. Im folgenden Teil der Arbeit weisen wir auf einige Typologien in diesem Bereich hin. 4.1 Typologie der Rechtstexte nach Daum Daum (2003, S ) geht bei seiner Einteilung aus den typischen Funktionen und wesentlichen Inhalten aus. Er führt vier Gruppen der Rechtstexten: Normtexte, rechtsanwendende Entscheidungen, Formulartexte und informative Texte. Zu den Normtexten gehören Gesetze, Verordnungen, öffentlich-rechtliche Satzungen, Verträge, Vereinsatzungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die rechtsanwendenden Entscheidungen beinhalten Texte von Justizbehörden Urteile, Beschlüsse, Verfügungen aber auch Texte von Verwaltungsbehörden. Diese Textsorte gilt für unsere Arbeit als die wichtigste, da wir zu dieser Gruppe Urteil, Beschluss und Strafbefehl von Justizbehörden und von Verwaltungsbehörden geschaffene Akten, zu denen wir auch unsere Anklageschrift einreihen, einordnen. Die Gruppe der Formulartexte beinhaltet umfasst Mustertexte für Notare, Rechtsanwälte und andere Rechtskündige, z.b. Formularverträge und gerichtliche und behördliche Formulare, z. B. Antragsformulare. Zu dieser Textsorte ordnen wir auch unsere ausgewählte Textsorte Ladung, da sie die Form eines Formulars hat. Die letzte Gruppe stellen die informativen Texte dar, zu denen Kommentare, Lehrbücher, Rechtsratgeber, Merkblätter, Rechtsgutachten u.a. gehören. Daum (2003, S ) führt weiter die Typologie der Rechtstexte nach dem Grad der Abstraktion oder Konkretheit an. Dabei können die Texte auch mit der Differenzierung nach Generalisierung oder Individualisierung des Empfängers kombiniert werden: generell-abstrakte Texte (Normtexte und informative Texte, z.b. Lehrbücher und Kommentare), generell-konkrete Texte (z.b. Formulare und Rundschreiben), individuell-konkrete Texte (rechtsanwendende Entscheidungen wie Urteile und Verwaltungsakte, Protokolle, Schriftverkehr), 34

36 individuell-abstrakte Texte (Verträge nach Muster oder auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Aus dieser Sicht der Einteilung der Textsorten werden wir uns mit den generellkonkreten und individuell-konkreten Texten beschäftigen. 4.2 Typologie der Rechtstexte nach Busse Was die Typologie der Rechtstexte angeht, widmete sich diesem Thema u.a. Busse (2000). Sein Ziel ist es, solche Typologie der Rechtstexte zu schaffen, die einheitlich und von allen Seiten akzeptabel ist. Das wichtigste Kriterium bei seiner Typologie ist die Textfunktion. Die Textsorten sind auf eine festgefügte und eigenständige gesellschaftliche Institution bezogen, deswegen ist es schwer eine passende Typologie zu entwickeln. Dann kann auch zu dem Fall kommen, dass es einige Überschneidungen der Textsorten gibt. Zu den Textsorten im Bereich Rechtswesen und Justiz werden nach Busse (2000, S ) diejenigen Texte gezählt, die: a) innerhalb der Institutionen des Rechtswesens und der Justiz von juristisch ausgebildeten und legitimierten Vertretern der Institution(en) zu juristischen Zwecken an juristische oder außerjuristische Adressaten gerichtet werden und b) von nicht juristisch ausgebildeten (außerinstitutionellen) Produzenten zu juristischen Zwecken an institutionelle Adressaten gerichtet werden. Busse (2000, S ) unterscheidet neun Gruppen der Rechtstextsorten: Textsorten mit normativer Kraft, Textsorten der Normtextauslegung, Textsorten der Rechtssprechung, Textsorten des Rechtsfindungsverfahren, Textsorten der Rechtsbeanspruchung und Rechtsbehauptung, Textsorten des Rechtsvollzugs und der Rechtsdurchsetzung, Textsorten des Vertragswesens, Textsorten der Beurkundung und Textsorten der Rechtswissenschaft und juristischen Ausbildung. Für uns sind die Textsorten der Rechtssprechung von Bedeutung, zu denen u.a. das Gerichtsurteil gezählt wird, das in dem empirischen Teil der Diplomarbeit behandelt wird. Für das Strafrecht ist auch die Anklageschrift wichtig, die zu den Textsorten des Rechtsfindungsverfahrens gehört. In dieser Gruppe findet man auch die sog. ordentlichen Rechtsmittel, d.h. die Berufung und die Beschwerde, aber auch das vor dem Gericht vorgetragenes Plädoyer, und u.a. auch die Vorladung. 35

37 Den Textsorten des Rechtsvollzugs und der Rechtsdurchsetzung wird der von uns untersuchte Beschluss zugeteilt. Im Strafverfahren erfüllen alle erwähnten Textsorten ihre Aufgaben, die in weiteren Kapiteln näher besprochen werden. 36

38 5 Übersetzung von Rechtstexten Die Problematik der Übersetzung von Rechtstexten weckte erst Ende des 20. Jahrhunderts das Interesse von Sprachwissenschaftlern. Im Oktober 1997 fand an der Universität Maastrich eine dieser Problematik gewidmete Tagung statt, wobei der Band Recht und Übersetzen von Gerard René de Groot und Reiner Schulze als Ergebnis von dieser Tagung herausgegeben wurde. Darauf folgte 1999 der Sammelband Übersetzen von Rechtstexten mit dem Untertitel Fachkommunikation im Spannungsfeld zwischen Rechtsordnung und Sprache herausgegeben von Peter Sadrini (vgl. Daum, 2003, S.34). In diesem Kapitel versuchen wir auf einige Probleme bei der Übersetzung der Rechtstexte hinweisen. 5.1 Rechtssystem und Rechtssprache Die Rechtssprache ist stets an ein Rechtssystem gebunden. Im Übersetzungsprozess geht es bekanntlich nicht nur um den Transfer aus einer Ausgangssprache in die Zielsprache, sondern auch um die Übertragung von Inhalten einer Rechtsordnung in eine andere. Bei der Rechtsübersetzung stehen in der Regel der Ausgangstext und sein kulturelles Umfeld im Mittelpunkt (vgl. Daum, 2003, S. 38). In Bezug auf den Ausgangstext und die Übersetzung unterscheidet Combüchen drei verschiedene Konstellationen, die sich auf Rechtsordnungen im ausgangs- und zielsprachigen Text beziehen ( edition_ 2006_2_web_artikel/edition_2006_2_combuechen.pdf, ): 1) Länder mit mehreren Landessprachen: Als Beispiel kann das mehrsprachige Belgien, aber auch Südtirol oder Katalonien, dienen. Diese Konstellation finden wir aber auch in der Europäischen Union. 2) Verschiedene Rechtsordnungen mit derselben Sprache Es handelt sich um eine Übersetzung zwischen zwei Ländern mit derselben Sprache, aber mit verschiedenen Rechtsordnungen. Dazu gehört die deutsche Sprache in verschiedenen Rechtsordnungen, z.b. in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Deutschsprachigen Gemeinschaften des Königsreichs Belgien. In diesen Fällen können Missverständnisse auftreten (z. B. Magistrat in einigen deutschen 37

39 Bundesländern sowie in Österreich steht für die Stadtverwaltung, in der Schweiz für einen Mitglied der Regierung bzw. der ausführenden Behörde, in Belgien für Richter und / oder Staatsanwälte). Ďuricová (2009, S. 425) führt einige Unterschiede in der Auffassung, in der Auslegung und im Gebrauch bestimmter Termini an, weiter gibt es nach Ďuricová die Probleme bei der Eins-zu-Null-Äquivalenz (z.b. Benennungen der Justizinstitutionen, z.b. Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof im Slowakischen gibt es diese Bezeichnungen nicht, zur Verfügung steht nur wörtliche Übersetzung Najvyšší krajinský súd, Spolkový súdny dvor) und Viele-zu-Eins-Äquivalent (z.b. Vorerhebung, Voruntersuchung). Missverständnisse können auch bei dem Begriff Bezirksgericht aus dem Österreichischen kommen. Es gibt hier die Neigung zu der Übersetzung als obvodný súd im Slowakischen. Wenn wir aber näher dem Begriff kommen und nach der Instanz dieses Gerichts suchen, erfahren wir, dass er im Deutschen dem Amtsgericht entspricht, im Slowakischen also dem Begriff okresný súd (vgl. Borsuková, Wrede, 2008, S. 41). 3) Verschiedene Sprachen und verschiedene Rechtsordnungen Die Konstellation von zwei oder mehr Ländern mit unterschiedlichen Sprachen und Rechtsordnungen liegt bei einer Übersetzung eines französischen Textes über Frankreich ins Deutsche vor. Bei den genannten Konstellationen steht vor allem die Problematik des Rechts- und Terminologievergleichs in Bezug auf die einzelnen Konstellationen im Vordergrund. 5.2 Übersetzungsstrategien Die Frage der Übersetzungsstrategie entsteht bei Rechtstexten vor allem auf der lexikalischen Ebene, die auch die größten Probleme bereitet. Dies ergibt sich aus der Unterschiedlichkeit der Rechtsordnungen. Nach Daum (2003, S ) gibt es 2 Hauptstrategien bei der Übersetzung von Rechtstexten, wenn 1:1 Entsprechung fehlt: Verfremdende (an Ausgangssprache orientierte) Übersetzung In diesem Fall wird verdeutlicht, dass sich der Zieltext auf eine andere Rechtsordnung bezieht und somit nicht nach den Regeln und der Terminologie der Zielrechtsordnung, sondern nach den Regeln und der Terminologie der Ausgangsrechtsordnung verstanden werden muss. Einbürgernde (an Zielsprache orientierte) Übersetzung 38

40 Solange der Inhalt eines Begriffs nicht zu sehr von dem des Ausgangstexts differiert, sollte der einbürgernden Übersetzung der Vorzug gegeben werden. Darüber hinaus kommen auch weitere Strategien in Betracht: Verzicht auf Übersetzung, durch Wiedergabe des ausgangssprachlichen Terminus. Explikative Übersetzung, also Erläuterung (Umschreibung) des ausgangssprachlichen Terminus, unter Umständen kombiniert mit der Methode Verzicht auf Übersetzung. Diese Methode wird dann angewandt, wenn es etwa ein Rechtsinstitut oder eine Behörde der betreffenden Art in der Zielrechtsordnung nicht gibt. Weglassen des sperrigen Begriffs oder der sperrigen Wendung. Diese Methode kann dann gebraucht werden, wenn eine Aussage absolut pleonastisch ist, also mit einem Null-Semem beladen ist. Im Allgemeinen muss bei der Rechtsübersetzung und bei der Auswahl der Übersetzungsstrategien die Übersetzungssituation und der Übersetzungsauftrag berücksichtigt werden. Die Wiedergabe des ausgangssprachlichen Terminus ist dann wichtig, wenn ein Terminus später von einem anderen Übersetzer zurückübersetzt werden muss. Es ist aber auch dann wichtig, wenn ein Rechtshilfeersuchen vom Gericht eines Landes an das andere Landesgericht und dabei nur die übersetzte Fassung übersandt, so muss zumindest das ersuchende Gericht auch in der Ausgangssprache genannt sein (vgl. Daum, 2003, 42-43). 5.3 Lexikalische Ebene Auf die Übersetzungsprobleme weist Ďuricová (2000) hin. Auf der lexikalischen Ebene werden u.a. Synonymie und Polysemie der Termini und Kurzwörter und Abkürzungen genannt Termini Ďuricová (2009, S ) führt folgende Gruppen der Termini an, die bei der Übersetzung einige Probleme bereiten können: a) Synonyme bzw. homonyme Termini 39

41 Unter den synonymen Begriffen versteht sie Dubletten, wodurch auch Synonympaare entstehen. Dubletten sind in der Rechtssprache stark vertreten, da sie ihren Ursprung im Lateinischen haben, z.b. Jura Recht, Kontrakt Vertrag, Offerte Angebot. Es entstehen aber auch solche Benennungen, die Slowakischen meistens nur eine Entsprechung die Wortgruppe, (z.b. Gesellschaftsversammlung Versammlung der Gesellschafter valné zhromaždenie, Aufsichtsratmitglied Mitlglied des Aufsichtsrates člen dozornej rady) haben. b) Einworttermini in der Ausgangssprache und Mehrworttermini in der Zielsprache (bzw. umgekehrt) Hier kann die Gefahr einer falschen Übersetzung bestehen, vor allem bei einer wortwörtlichen Übersetzung. Die Verständigung und das Kommunikationsziel wird durch die wortwörtliche Übersetzung aber nicht immer beeinträchtigt (z.b. úprava pomerov k máloletým deťom wörtlich: Regelung der Verhältnisse üblich: Regelung der elterlichen Sorge, des Unterhalts, des Umgangsrechts). c) Aus der Gemeinsprache übergenommene Termini Bei dieser Gruppe können die Termini nicht richtig verwendet werden. Damit meinen wir, dass die aus der Gemeinsprache übernommen Termini in der gemeinsprachlichen Bedeutung verwendet werden (z.b. Besitz Eigentum, Firma Handelsname). d) Unterschiedliche Termini in den einzelnen deutschsprachigen Ländern Diese Gruppe der Termini hängt von den territorialen Bedingungen des Gebrauchs der Termini. Zu dem deutschsprachigen Raum werden die Termini aus Deutschland, Österreich oder aus der Schweiz unterschieden. Der Übersetzer muss den Empfänger des Zieltextes sowie Zweck der Übersetzung wissen, damit er den richtigen Terminus verwenden kann. z.b. D: Gesellschaftsversammlung A: Generalversammlung, D: Waldgesetz A: Forstgesetz). Man muss aber auch die Tatsache berücksichtigen, dass die Länder im deutschsprachigen Raum unterschiedliche Rechtsordnungen haben. e) Termini aus anderen Fachbereichen In den Rechtstexten können auch Termini aus anderen Fachbereichen erscheinen. Sogar die ganzen Textteile können aus anderen Fachbereichen kommen, z.b. Werkvertrag, Mietvertrag, ärztliche Berichte, Gesetze je nach Bereich. Damit unterscheiden sich auch die Rechtstexte wesentlich von anderen Fachsprachen. 40

42 Synonymie und Polysemie Synonyme sind in den Fachsprachen nicht selten. Für eine Erscheinung können sogar mehrere Benennungen bestehen. Als Ursachen der Synonymie führt Ďuricová kommunikationstechnische Gründe (Verdeutschungen von Fremdwörtern, Kurzwortbildungen neben den langen Ausgangsformen, Simplizia neben Komposita) und Übernahme der Fachwörter in die Alltagssprache (gemeinsprachliche Benennungen neben den Termini z.b. in Medizin, Ökonomie und Recht) ein. Im Vergleich zu Ďuricová unterscheidet Drozd Synonyme mit verschiedenen Wortformen. Dabei unterscheidet er Dubletten (Synonympaare das fremdsprachige und einheimische Wort), Formuntercshiedlichkeit durch Univerbierung (z.b. Rechenanlage Rechner, Erntemaschine Ernter, ), Formunterschiedlichkeit durch Wortabkürzung (nicht verkürzte Vollformen und Abkürzung, z. B. Aktiengesellschaft - AG), Formunterschiedlichkeit durch Funktionsverben und Formunterschiedlichkeit durch Wortzusammensetzung (Wortverbindungen und Komposita) (Ďuricová, 2006, S ). Im Rahmen der Lexik können auch sog. falsche Freunde die Schwierigkeiten bereiten, d.h. Wörter, die bei etymologischer Verwandschaft unterschiedlichen Inhalt haben (z.b. Revision, Provision, Exekutiva) (vgl. Daum, 2003, S. 44). 5.4 Morphosyntaktische Ebene Auf der morphosyntaktischen Ebene kommen einige Besonderheiten der Rechtssprache vor, die schon bei der Charakteristik des Fachbereichs Recht behandelt wurden. Alle genannten Besonderheiten sind so zu sagen auch komplizierte Ereignisse der Rechtssprache und alle von denen können einige Probleme bei der Übersetzung bereiten. Es kann auch zu den grammatischen Fehlern kommen, die die Verständigung des Textes schwieriger machen. Dazu bringen auch die komplizierten syntaktischen Konstruktionen bei. Zu berücksichtigen sind auch Passiv- und Infinitivkonstruktionen, die meistens auch mit dem komplizierten Satzaufbau verbunden sind. 5.5 Textebene Auf der Textebene ist es zu wissen, was für eine Form die bestimmte Textsorte hat, d.h. die Makrostruktur. Die Gliederung der Textsorte ist bei den slowakischen und deutschen Texten unterschiedlich und bei der Übersetzung müssen diese Tatsachen dem 41

43 Übersetzer bekannt werden. Es wird jedoch bevorzugt die in der Zielsprache übliche Form und Gliederung zu verwenden (Ďuricová, 2006, S ). 42

44 EMPIRISCHER TEIL 1 Methodik der Arbeit In dem empirischen Teil der Arbeit werden wir uns mit den ausgewählten Textsorten des Strafverfahrens beschäftigen. Ausgehend aus der Tatsache, dass das deutsche und slowakische Rechtssystem im Aufbau und in den geschichtlichen Wurzeln sehr ähnlich sind, können wir folgende zwei Hypothesen aufstellen, die wir versuchen, aufgrund der nachstehend beschriebenen Analyse entweder zu bestätigen oder zu widerlegen: 1. Die von uns untersuchten Textsorten des Strafverfahrens weisen sowohl im Deutschen als auch im Slowakischen die gleiche Makrostruktur auf. 2. Bei der Übersetzung der Fachbegriffe (Deutsch Slowakisch) sind ihre 1:1 Entsprechungen in den untersuchten Textsorten zu finden. In unserer Arbeit werden wir uns anstrengen, die oben genannten Hypothesen zu beweisen, wobei wir aus der Tatsache ausgehen, dass beide Rechtssysteme ähnlich sind, da sie die Grundlagen in dem kontinentalen Rechtssystem haben. Alle in dem theoretischen Teil erwähnten Fachbereiche haben bei der Erforschung der ausgewählten Textsorten ihre Aufgabe, auf die wir auch im empirischen Teil hinweisen möchten. Wir stützen uns auf die Charakteristik der einzelnen Teile des Strafverfahrens und auf die Charakteristik der genannten lexikalischen, morphosyntaktischen und textuellen Eigenschaften der Rechtssprache. Im Strafverfahren werden mehrere Textsorten ausgegliedert, die wir in Betracht ziehen. Wir wählen fünf von den genannten Textsorten aus (Strafbefehl, Anklageschrift, Ladung, Beschluss, Urteil), die wir weiter untersuchen werden. Für uns ist die Funktion der Textsorten im deutschen und im slowakischen Strafrecht, bzw. im Strafverfahren wichtig. Bei den Textsorten wird auf die gemeinsamen und ggf. unterschiedlichen Merkmale hingewiesen. Unsere Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit den ausgewählten Textsorten wird auf die außersprachlichen und intersprachlichen Merkmale der Textsorten gerichtet. Einerseits behandeln wir die Besonderheiten der Fachsprache, bzw. Rechtssprache aufgrund der bestimmten Textsorten, d.h. Syntax, Lexik, typische sprachliche Konstruktionen, andererseits die Struktur und Gliederung der Texte, d.h. Aufbau und 43

45 Teilung der Texte. All diese Gegebenheiten werden als Vergleich der deutschen und slowakischen Texte betrachtet. Nicht zuletzt wird auch die Frage der Übersetzung von den ausgewählten Texten behandelt. Wir versuchen auf einige problematische Stellen bei der Übersetzung der Rechtstexte (deutsch - slowakisch) hinzuweisen. 44

46 2 Kontrastive Beschreibung der ausgewählten Textsorten des Strafverfahrens (deutsch - slowakisch) In diesem Kapitel werden wir die fünf ausgewählten Textsorten untersuchen. Wir haben die Textsorten Strafbefehl, Anklageschrift, Ladung, Beschluss und Urteil gewählt. An diesen Textsorten versuchen wir zu beweisen, dass die deutschen und slowakischen Strukturen der bestimmten Textsorten identisch oder sehr ähnlich sind. Das deutsche sowie das slowakische Rechtssystem haben ihre Grundlagen in dem kontinentalen Rechtssystem. Man kann sagen, beide Rechtsordnungen hatten ähnliche historische Entwicklung. Aufgrund der Beschreibung der untersuchten Rechtssysteme kann man feststellen, dass auch ähnliche rechtliche Denkweise oder ähnliche Rechtsinstitutionen bei den beiden Rechtssystemen vorhanden ist. In dem theoretischen Teil der Arbeit haben wir auf die Einteilung des Rechts in beiden Ländern hingewiesen. Beide Länder unterscheiden zwischen dem Strafrecht und Strafprozessrecht. Für uns ist vor allem die Strafprozessordnung wichtig, die beide Länder haben, d.h. in Deutschland gibt es die Strafprozessordnung und in der Slowakei Trestný poriadok. Beide Ordnungen haben zum Gegenstand das Strafverfahren und die nachzuweisenden Mittel. Aufgrund der Charakteristik den einzelnen Strafverfahren haben wir erfahren, dass auch die einzelnen Teile des Strafverfahrens sehr ähnlich sind, obwohl die Bezeichnungen der einzelnen Teile des Strafverfahrens und die einzelne Einteilung in gewisser Hinsicht unterschiedlich sind. Bei dem Vergleich der Beteiligten kommen wir zu dem gleichen Ergebnis sie sind identisch. Im Grunde genommen sind auch die Gerichte mit den Rechtsmitteln (Berufung, Revision, Beschwerde) identisch, daraus wird in dem slowakischen Recht ein Gericht besonders ausgegliedert sog. Špecializovaný trestný súd. Das deutsche Gerichtssystem hat kein solches Gericht ausgegliedert. Aufgrund des Vergleichs der Strafverfahren, der Gerichte, der Beteiligten u.a. sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass unsere Hypothese, dass die Rechtsysteme beider Länder in manchen Stellen identisch oder sehr ähnlich sind, bis jetzt bestätigt wurde. 45

47 2.1 Vergleich des Strafbefehls (trestný rozkaz) im deutschen und slowakischen Strafprozess Bei dem Vergleich der einzelnen Textsorten gehen wir aus den außersprachlichen und intersprachlichen Faktoren aus. Unter den außersprachlichen Faktoren verstehen wir die Funktion der Texte, den Ort und die Zeit der Entstehung der Texte, den kommunikativen rahmen und den Autor (Produzenten) und den Leser (Rezipienten). Aufgrund der obengenannten Angaben werden dann die bestimmten Textsorten verglichen. Unter den intersprachlichen Faktoren werden die Struktur und die sprachlichen Mittel verstanden. Im Rahmen der sprachlichen Mittel nehmen wir vor allem die Lexik und Syntax in Betracht, wobei wir an die typischen sprachlichen Konstruktionen im Rahmen der einzelnen Texte hinweisen Außersprachliche Faktoren Was ist Strafbefehl Der Strafbefehl ist eine der besonderen Formen der Entscheidung. Gegen diese Form der Entscheidung dürfen im slowakischen und deutschen Recht keine Rechtsmittel, sondern nur Einspruch eingelegt werden. Mit der Einlegung des Einspruchs verliert der Strafbefehl die Rechtskraft und es wird die Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet. () Der Strafbefehl wird im deutschen als auch im slowakischen Kontext in beiden Fällen von der Staatsanwaltschaft für das Gericht vorbereitet. Diese Form der Entscheidung kann u.a. auf die Untersuchung des Schadenersatzes, der Vorbeugungsmaßnahmen oder der Schuld und Strafe angesetzt werden. Alle genannten Tatsachen sind bis jetzt in dem deutschen und slowakischen Strafverfahren identisch. Der Strafbefehl wird im slowakischen Kontext von dem Einzelrichter (samosudca) und im deutschen Kontext von dem Strafrichter beim Amtsgericht erlassen und übernimmt die Funktion des Urteils. Er kann über mehrere Rechtsfolgen der Tat entscheiden, z.b. Geldstrafe, Verfall, Fahrgebot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Absehen von der Strafe, usw. ( 407 der StPO / 353 Trestného poriadku). Der Unterschied zwischen den slowakischen und deutschen Rechtsfolgen ist die Länge der Freiheitsstrafe in Deutschland ist es bis zu einem Jahr, in der Slowakei bis zu drei Jahren. 46

48 Kommunikativer Rahmen Die Textsorte Strafbefehl wird von dem Staatsanwalt, bzw. von dem Richter verfasst und wird auf den Angeklagten gerichtet. Daraus geht hervor, dass es vor allem um die fachliche Kommunikation zwischen einem Fachmann und einem Laien (Richter/Staatsanwalt der Angeklagte) geht, wobei auch die Kommunikation zwischen den Fachleuten (Richter Staatsanwalt) vorhanden ist. Dies haben das deutsche und slowakische Strafverfahren wieder identisch. Ort und Zeit der Entstehung des Textes Bei jedem Strafbefehl sind Ort und Zeit genau bestimmt, was auf die Wichtigkeit von diesen Faktoren in beiden Ländern hinweist, d.h. im Strafbefehl steht die Gültigkeit des Strafbefehls, also wann er erlassen wurde und von wem, in beiden Fällen sowohl am Anfang als auch am Ende des Strafbefehls. Ort und Zeit des deutschen Strafbefehls am Anfang Ausfertigung Amtsgericht Neustadt Neustadt, den Kirchstrasse Neustadt Rechtskräftig und vollstreckbar Tel.: seit dem Neustadt, den und am Ende: Heidenreich Richterin am Amtsgericht Ausgefertigt Justizangestellte Normallerweise steht die Angabe der Zeit gleich hinter dem Ort (d.h. Heidenreich, den ). In diesem konkreten Fall fehlt diese Angabe. Ort und Zeit des slowakischen Strafbefehls am Anfang Okresný súd v... (sídlo súdu)... samosudcom... (meno a priezvisko)...dňa...v... podľa 353 ods. 1 Tr. por. vydáva 47

49 und am Ende: V... dňa... Samosudca (meno a priezvisko) (Okrúhla pečiatka súdu) In allen Texten mit der Rechtskraft sind die Angaben des Orts und der Zeit eigentlich wichtig, da sie auf die Tatsache hinweisen, seit wann, wo und von wem die Textsorte erlassen wurde und rechtskräftig ist. Das gilt auch bei den Strafbefehlen. Funktion der Textsorte Die Funktion der Textsorte Strafbefehl ist, eine Entscheidung in einfachen Sachen zu treffen. Diese Textsorte gilt als eine besondere Form der Entscheidung. Diese Entscheidung wird im slowakischen Kontext mit den Wörtern sa uznáva vinným, že und im deutschen Kontext mit den Wörtern Sie werden angeklagt, getroffen. In beiden Fällen folgt die Beschreibung des Tatbestands aus dem Strafgesetz Intersprachliche Faktoren Auf der intersprachlichen Ebene werden Struktur und Gliederung und sprachliche Mittel, d.h. Lexik, Morphologie und Syntax, behandelt. Struktur der Textsorte Die Strafbefehle haben eine feste Struktur, die eingehalten werden muss. Diese Tatsache gilt sowohl im deutschen als auch im slowakischen Strafverfahren. Diese Textsorten werden in mehrere Absätze gegliedert, wobei sie im Rahmen der einzelnen Absätze die wichtigsten Angaben beinhalten. In der betreffenden StPO sind alle Angaben angeführt, die in dem Strafbefehl erscheinen müssen: 48

50 Deutscher Strafbefehl ( 409 der StPO) Slovenský trestný rozkaz ( 354 Trestného poriadku) Angaben zur Person des Angeklagten und označenie súdu, meno a priezvisko etwaiger Nebenbeteiligter samosudcu, ktorý trestný rozkaz Name des Verteidigers vydal Bezeichnung der Tat, Zeit und Ort ihrer Begehung und Bezeichnung der dátum a miesto vydania trestného rozkazu, gesetzlichen Merkmale der Straftat označenie obvineného die angewendeten Vorschriften nach výrok o vine a o uloženom treste Paragraph, Absatz, Nummer, Buchstabe und mit der Bezeichnung des Gesetzes výrok o ochrannom opatrení, ak bolo uložené Beweismittel výrok o náhrade škody, ak bol nárok Festsetzung der Rechtsfolgen na jej náhradu riadne uplatnený Belehrung über die Möglichkeit des poučenie o práve podať odpor Einspruchs und die dafür vorgeschriebene Frist und Form sowie den Hinweis, daß der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar wird, soweit gegen ihn kein Einspruch nach 410 eingelegt wird Wenn wir diese Angaben vergleichen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die gleichen Angaben in dem Strafbefehl vorkommen, obwohl sie anders genannt, bzw. anders in der StPO formuliert werden. Im Vergleich mit dem slowakischen Strafbefehl kommen im deutschen Strafbefehl die Beweismittel vor. In dem slowakischen Strafbefehl kommen sie nicht vor, obwohl der Strafbefehl aufgrund der Beweismittel erlassen wird. Was die eigentliche Struktur der Strafbefehle betrifft, beginnt der slowakische Strafbefehl mit dem Staatswappen und dann folgt die Überschrift: Da es um ein Muster geht, steht hier Rozsudok v mene Slovenskej republiky. In dieser Textsorte wird es mit dem sog. Trestný rozkaz ersetzt. 49

51 In weiterem Absatz des slowakischen Strafbefehls werden der Sitz des Gerichts, der Name des Einzelrichters, das Datum und der Ort angeführt: Okresný súd v... (sídlo súdu)... samosudcom... (meno a priezvisko)...dňa...v... podľa 353 ods. 1 Tr. por. vydáva trestný rozkaz: Nach diesem Satz folgen der Beschuldigte/die Beschuldigten mit den Personalangaben, d.h. Vorname, Nachname, Geburtsort, ständiger und vorübergehender Wohnsitz: Obvinený:... (meno a priezvisko)..., nar...., trvale bytom v..., prechodne bytom v... Nach der Formel Obvinený sa uznáva vinným, že wird die Beschreibung der Handlung des Beschuldigten, wo und wann es begangen wurde, angeführt. In weiterem Absatz wird die Erfüllung des Tatbestands, der in dem Strafgesetz angegeben ist, womit die konkrete Straftat begangen wurde:... (uviesť znaky konkrétnej skutkovej podstaty trestného činu prečinu alebo zločinu uvedeného v Trestnom zákone)..., čím spáchal... (uviesť naplnené znaky konkrétnej skutkovej podstaty trestného činu prečinu alebo prečinu - Trestného zákona). Aufgrund des Begehens der Straftat wird der Beschuldigte in weiterem Absatz verurteil: Za to sa odsudzuje:... (uvedenie zákonných ustanovení, ktoré boli použité, a druh a výmera trestu, napr.:)... Podľa... ods. 1 Trestného zákona k trestu odňatia slobody v trvaní..., výkon ktorého sa podľa 49 ods. 1 písm. a) a 50 ods. 1 Trestného zákona podmienečne odkladá na skúšobnú dobu... Podľa 288 ods. 1 Trestného poriadku súd odkazuje poškodeného... (meno a priezvisko)... s nárokom na náhradu škody na občianske súdne konanie. Hier stehen alle angewandten Vorschriften, die bei der Verurteilung verwendet wurden. In diesem Teil findet die Anwendung auch výrok o náhrade škody. Danach folgt die Belehrung (poučenie), wo alle Informationen über die Einlegung des Einspruchs stehen, weiter sind dort der Spruch über Verbeugungsmaßnahmen und die Rechtskraft des Strafbefehls angegeben. 50

52 Der Strafbefehl wird mit der Angaben des Orts und der Zeit und mit der Unterschrift des Einzelrichters und dem Stempel des Gerichts beendet. Der deutsche Strafbefehl beginnt mit der Überschrift Strafbefehl. Danach folgen die Personalangaben des Beschuldigten und seines Verteidigers, d.h. die Anschriften in beiden Fällen und der Geburtsort und das Geburtsdatum, der Stand und die Staatsangehörigkeit des Beschuldigten. Strafbefehl 452 Cs 567/01 (Verteidiger / in) Herrn Herrn Rechtsanwalt Joshua Milling Emilio Lupe Graefestr. 4 Schillerstr Neustadt Neustadt Tarlev, geb in Sofia/Bulgarien, verheiratet, Staatsangehörigkeit: bulgarisch, Mit den Wörtern Sie werden angeklagt, beginnt die Beschreibung des Tatbestands, wo und wann die Handlungen begangen wurden. In weiteren Absätzen wird die genaue Erfüllung des Tatbestands beschrieben. Sie werden angeklagt, am gegen Uhr in Neustadt durch zwei selbständige Handlungen, 1. einen anderen beleidigt zu haben, 2. einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens bedroht zu haben. 1. Nach vorangegangenen verbalen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem geprakten PKW des Zeugen Greiner unter Beteiligung des Geschädigten Ulrich, im Hofbereich der Rosenstr. 67 beschimpften sie zunächst u.a. die außenstehende Zeugin Steinmeier mit den Worten: 2. Hiernach entfernten sie sich kurzfristig und bedrohten sodann die Anwesenden, u.a. die Zeugin Steinmeier, indem sie ihre Jacke lüfteten, unter welcher ein Messer mit ca. 30 cm Klingenlänge zum Vorschein kam, und eine bedrohliche Körperhandlung einnahmen. Wie in dem konkreten Beispiel zu sehen ist, wird hier auch Nummerierung verwendet. In unserem Fall geht es um mehrere Handlungen, aufgrund deren der Beschuldigte angeklagt wurde. Die Nummerierung kann auch bei mehreren Beschuldigten vorhanden sein. 51

53 Im weiteren Teil wird auf die angewendeten Vorschriften nach Paragraph, Absatz, Nummer, Buchstabe und mit der Bezeichnung des Gesetzes hingewiesen: Vergehen der Beleidigung und der Bedrohung strafbar nach, 185, 241 Abs. 1, 53, 194, 232 in der von dem geltenden Fassung Straantrag ist gestellt. Der deutsche Strafbefehl unterscheidet sich von dem slowakischen Strafbefehl vor allem dadurch, dass die Beweismittel in dem Strafbefehl angeführt sind. In dem slowakischen finden wir die Beweismittel nicht. Die Beweismittel sind mit den Nummern gekennzeichnet: Beweismittel: Bl. 27 f. I. ihre Angaben II. Zeugen: Bl. 2 1) POM Stuwe, Dir 5 VB II A 53, Bl. 13 2) Siegfried Greiner, Neustadt, Wörnerstr. 30, 3) Hannah Proust, Neustadt, Wuselstr. 57, Bl. 16 4) Corina Steinmeier, Neustadt, Rosenstr. 67, Der deutsche Strafbefehl wird in dem nächsten Absatz mit der Festsetzung der Strafe und mit der Belehrung sowie im slowakischen Strafbefehl. Beendet wird er mit den Angaben des Orts und der Zeit und mit dem Namen des Richters und dem Gericht. Aufgrund unserer Analyse können wir folgende Struktur der Strafbefehle in Deutschland und in der Slowakei vorlegen: Struktur des deutschen Strafbefehls Struktur des slowakischen Strafbefehls 1. Überschrift 1. Staatswappen, Überschrift 2. Personalangaben des Beschuldigten, des Verteidigers 3. Tatbestand mit der Bezeichnung des Orts und der Zeit 2. Ort und Zeit der Entstehung des Strafbefehls 3. Personalangaben des Beschuldigten 4. Genaue Beschreibung des Tatbestands 4. Tatbestand mit der Bezeichnung des 5. Angewandte Vorschriften bei der bestimmten Straftat Orts und der Zeit 5. Genaue Beschreibung des Tatbestands 6. Beweismittel 6. Bezeichnung des Tatbestands nach dem 52

54 Strafgesetz 7. Festsetzung der Strafe 7. Beurteilung, Strafzumessung, Art der Strafe, angewandte Vorschriften 8. Belehrung 8. Belehrung 9. Zeit, Ort und Richter 9. Zeit, Ort und Einzelrichter Diese Struktur zeigt uns, dass die Struktur des slowakischen und deutschen Strafbefehls fast identisch ist. Es gibt einen Hauptunterschied, dass in dem deutschen Strafbefehl Beweismittel vorhanden ist und in dem slowakischen nicht. Ansonsten haben wir keine deutlichen Abweichungen zwischen dem deutschen und dem slowakischen Strafbefehl gemerkt. Zu den kleineren Unterschieden, also inhaltlich nicht so wichtigen, gehören beispielweise die Absenz des Staatswappens im deutschen Strafbefehl. In dem slowakischen Strafbefehl kommt an der zweiten Stelle in der Tabelle Ort und Zeit der Entstehung des Strafbefehls vor, in dem deutschen kommt es an der ersten Stelle in den Informationen über Ausfertigung vor. Die Ausfertigung haben wir jedoch in die Tabelle und auch allgemein zu der Struktur nicht eingetragen. Allgemein haben wir keine großen Unterschiede im Inhalt gefunden. Die Reihenfolge der einzelnen Teile bis auf die genannten Kleinigkeiten ist vollkommen identisch. Sprachliche Mittel Im Rahmen der sprachlichen Mittel ziehen wir bei Vergleich der Textsorte Strafbefehl vor allem die Lexik, die Syntax und die Morphologie in Betracht. a) Lexik Zu den lexikalischen Besonderheiten der Rechtssprache gehört u.a. die Verwendung von spezifischen Termini und Kurwörtern und Abkürzungen. Die von uns untersuchten Strafbefehle beinhalten viele Rechtstermini. Als Beispiele der Termini, die nur in diesem Fachbereich vorkommen, führen wir folgende an: a) im deutschen Strafbefehl der Strafbefehl, der Verteidiger, anklagen, der Geschädigte, der Strafantrag, der Zeuge/ die Zeugin, die Beweismittel, die Staatsanwaltschaft, die Geldstrafe, der 53

55 Einspruch, die Beschwerde, die Richterin, vollstreckbar; b) im slowakischen Strafbefehl trestný rozkaz, samosudca, obvinený, obžalovaný, spáchanie trestného činu, skutková podstata, odsúdiť, výmera trestu, trest odňatia slobody, poškodený, občianske súdne konanie, odvolanie, obhajca, hlavné pojednávanie, prejednávanie veci, právoplatný, uznať vinným. Es gibt aber auch solche Termini, die auch in anderen Fachbereichen erscheinen: a) im deutschen Strafbefehl das Vergehen, die Belehrung, die Fassung, die Handlung, die Begehung; b) im slowakischen Strafbefehl poučenie, náhrada škody. Meistens geht es um die Äquivalente in der Fremdsprache, in unserem Fall also die Sprachen Deutsch Slowakisch. Diese Tatsache beweist, dass in den verglichenen Ländern identische Termini, d.h. mit der gleichen Bedeutung, verwendet werden. Als Besonderheit der lexikalischen Ebene gelten auch die Kurwörter und Abkürzungen. Diese finden wir auch in den Strafbefehlen, und wieder kann man darauf hinweisen, dass es bei einigen Fällen um identische Bedeutung geht: im deutschen Strafbefehl geb., Abs.,, Bl.27f.,StGB, StPO; im slowakischen Strafbefehl Sp.zn.,, ods., Tr. por., nar., písm. Für unsere Textsorten ist typisch, dass sie auch Eigennamen und geografische Bezeichnungen beinhalten. Ohne diese Angaben geht es nämlich nicht, da, wie schon oben angedeutet wurde, der Ort als eine der wichtigsten Angaben gilt. Zu den geografischen Bezeichnungen gehört z.b. Neustadt (Sitz des Amtsgerichts), Sofia, Bulgarien, Heidenreich aber auch die genaue Anschrift. Eigenamen kommen in unseren Text auch vor, da es die Namen der Zeugen, der Beschuldigten, der Angeklagten, des Richters u.a. In dem konkreten slowakischen Strafbefehl finden wir keine Namen, da es nur um ein Muster geht. In dem deutschen Strafbefehl gibt es z.b. Emilio Lupe, Joshua Milling, Corinna Steinmeier, der Geschädigte Ulrich, Hannah Proust, Siegfried Greiner. Als Eigennamen können auch die Bezeichnungen der Gesellschaft, falls sie in dem Strafbefehl vorkommen, sein. Die Nummern finden auch in dieser Textsorte ihre Anwendung, z.b. bei den Verordnungen, als Nummer des, Bezeichnung der Zeit (Datum, Uhr), bei der Anschrift, als Telefonnummer, Aktenzeichen, Nummer der Beweismittel, Angabe über einer Geldsumme, usw. Konkrete Beispiele gibt es in beiden untersuchten Strafbefehlen: a) im deutschen Strafbefehl Rosestr. 67, 1,200,00 Euro, 185, 241, Abs. 1, 53, 194, 232 in der vor dem geltenden Fassung, Bl.2, Neustadt, Tel.: , am gegen 22.45, b) im slowakischen Strafbefehl Sp. zn.:. T /, dňa, podľa 353 ods. 1 Tr. por., 49 ods. 1 písm. a). 54

56 In der slowakischen Lexik des Strafbefehls befinden sich solche Wörter, die aus dem Tschechischen übernommen wurden sog. Bohemismen, dazu lassen sich folgende Wörter zählen: prejednávanie, pojednávanie, u.a. Diese Wörter wurden noch in der Zeit des Bestehens eines gemeinsamen Staates der Tschechoslowakei, aus der tschechischen Terminologie übernommen. In der Schriftsprache werden diese Wörter als nicht korrekt betrachtet. Im Vergleich dazu werden in der Rechtssprache umgekehrt als korrekt angenommen und verwendet. b) Morphosyntax Auf der morpho-syntaktischen Ebene erscheinen einige morphologische und syntaktische Besonderheiten, die wir schon in dem theoretischen Teil dieser Arbeit. Von den morphologischen Eigenschaften der Strafbefehle sind es der Nominalstil dieser Texte und die Verwendung der Genitivattribute. Die Bevorzugung der Nomen zeigt sich an dem Nominalstil der Texte. Als Beispiele dienen im deutschen Strafbefehl folgende Sätze: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von unter Bildung einer Gesamtgeldstrafe von festgesetzt. Nach vergangenen verbalen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem geparkten PKW des Zeugen G. unter Beteiligung der Geschädigten Ulrich, im Hofbereich der Rosestr. 67 beschimpften sie zunächst u.a. die außenstehende Zeugin Steinmeier mit den Worten: Unter den Nomen verstehen wir nicht nur Substantive sondern auch Adjektive. Beide Wortarten haben in den untersuchten Texten eine wichtige Funktion sie bringen der Objektivität der Aussage bei. In dem slowakischen Strafbefehl haben die Nomen die gleich Funktion wie die im deutschen: Okresný súd v... (sídlo súdu)... samosudcom (meno a priezvisko)... dňa...v... podľa 353 ods. 1 Tr.por. vydáva trestný rozkaz. Samosudca odkáže uznesením poškodeného na občianske súdne konanie, prípadne konanie pred iným príslušným orgánom. An den Beispielsätzen können wir sehen, dass der Nominalstil auch in dem slowakischen Strafbefehl stark vertreten ist. Von der Morphologie sind u.a. die Genitivattribute und die Genitivketten wichtig. Diese sind allgemein in den Rechtstexten sehr geläufig. Durch die Genitivattribute wird auch der Nominalstil noch mehr ausgeprägt. Beispiele für diese Erscheinungen finden wir in folgenden Verbindungen: a) im deutschen Strafbefehl Begehung eines gegen ihm gerichteten Verbrechens, PKW des Zeugen, Beteiligung des Geschädigten, Antrag der Staatsanwaltschaft, Bildung einer Gesamtgeldstrafe, Kosten des Verfahrens, Protokoll der 55

57 Geschäftsstelle, b) im slowakischen Strafbefehl trest odňatia slobody, výrok o náhrade škody, začatie hlavného pojednávania, usw. Zu den Besonderheiten der Syntax im Zusammenhang mit den Strafbefehlen gehören unpersönliche Konstruktionen, Parenthese, Apposition, Verwendung der Nebensätze und komplizierte Satzaufbau. Die deutsche Rechtssprache verwendet dazu verbo-nominale Konstruktionen (Funktionsverbgefüge), die für die deutsche Sprache typisch sind. Am häufigsten werden die unpersönlichen Konstruktionen verwendet. Der slowakische Strafbefehl beinhaltet folgende unpersönliche Sätze: Obvinený sa uznáva vinným, že spáchal, čím spáchal trestný čin... Za to sa odsudzuje podľa... ods.... Trestného zákona k trestu odňatia slobody v trvaní, výkon ktorého sa podľa... odkladá na skúšobnú dobu... Odpor sa podáva na súde, ktorý trestný rozkaz vydal, a to do ôsmich dní od jeho doručenia. Im deutschen Strafbefehl kommen folgende Passiv- und Infinitivkonstruktionen vor: Sie werden angeklagt, am gegen Uhr in Neustadt durch zwei selbständige Handlungen: 1. einen anderen beleidigt zu haben, 2. einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihm gerichteten Verbrechens bedroht zu haben. Die Rechtssprache kennzeichnet sich durch einen langen und komplizierten Satzaufbau. Z.B. im slowakischen Strafbefehl gibt es Konstruktionen wie Obvinený sa uznáva vinným, že spáchal, čím spáchal trestný čin...za to sa odsudzuje podľa... ods.... Trestného zákona k trestu odňatia slobody v trvaní, výkon ktorého sa podľa... odkladá na skúšobnú dobu... Obvinený a osoby, ktoré sú oprávnené podať v jeho prospech odvolanie, poškodený, ako aj prokurátor, môžu výslovným vyhlásením vziať podaný odpor späť, a to až dovtedy, kým súd nezačne hlavné pojednávanie. Im deutschen Strafbefehl finden wir Konstruktionen wie Nach vorangegangenen verbalen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem geparkten PKW des Zeugen Greiner unter Beteiligung des Geschädigten Ulrich, im Hofbereich der Rosenstr. 67 beschimpften sie zunächst u.a. die außenstehende Zeugin Steinmeier mit den Worten: Hiernach entfernten sie sich kurzfristig und bedrohten sodann die Anwesenden, u.a. die Zeugin Steinmeier, indem sie ihre Jacke lüfteten, unter welcher ein Messer mit ca. 30 cm Klingenlänge zum Vorschein kam, und eine bedrohliche Körperhandlung einnahmen. Im Zusammenhang mit den langen und komplizierten Sätzen werden viele Satzgefüge verwendet. Die Anwendung finden hier die Konjunktionen im slowakischen Strafbefehl ktorý, ktorá, ktoré, ak, že u.a. und im deutschen Strafbefehl indem, welche, 56

58 soweit gefunden. Allgemein kann man konstatieren, dass in den Strafbefehlen verschiedene Nebensätze verwendet werden, wobei die Relativsätze am häufigsten vorkommen. Es gibt hier auch die Satzverbindungen mit den Konjunktionen und, oder, a, die aber eher die Wörter verbinden. Die Konstruktionen wie verbo-nominalen Konstruktionen unterstützen im Deutschen die Nominalisierung der Rechtssprachen so wie der Gebrauch des komplizierten Satzaufbaus. In unserem Strafbefehl gibt es folgende Funktionsverbgefüge: zum Vorschein kommen, einen Antrag stellen, Einspruch einlegen. In den untersuchten Texten finden wir auch die Appositionen: Zeugin Steinmeier, Joshua Milling, Tarlev, geb in Sofia/Bulgarien, verheiratet, Staatsangehörigkeit: bulgarisch, obvinený, (meno, priezvisko), nar., trvale bytom v, prechodne bytom v Aufgrund unserer Analyse können wir feststellen, dass auch die sprachliche Ebene des slowakischen und deutschen Strafbefehls eigentlich mit einigen Unterschieden sehr ähnlich ist. Die Unterschiede stellen jedoch die sprachlichen Merkmale der einzelnen Sprachen dar, z.b. Funktionsverbgefüge in deutscher Sprache und Bohemismen in slowakischer Sprache, u.a., die sprachenbezogen (sprachsystemabhängig) sind. 2.2 Vergleich der Anklageschrift (obžaloba) im deutschen und slowakischen Strafprozess Außersprachliche Faktoren Was ist Anklageschrift Die Anklageschrift ist eine Schrift, die den Antrag beinhaltet, das Hauptverfahren zu eröffnen. Die Erhebung der Anklageschrift beendet das Ermittlungsverfahren und leitet das Zwischenverfahren ein, wobei die Akten bei dem Gericht einreichen. ( der StPO / 235 Trestného poriadku) Bei dem Gericht werden Akte, deren Anhänge und Beweismittel vorgelegt. Die Anklageschrift wird als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens verstanden. Mit der Erhebung der Anklageschrift wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten und im slowakischen Kontext obvinený obžalovaný. 57

59 Die Strafprozessordnungen der einzelnen Länder haben aufgrund des Gesagten eigentlich inhaltlich identische Charakteristik der Anklageschriften. Kommunikativer Rahmen Die Anklageschrift wird von der Staatsanwaltschaft (prokuratúra) bei dem Gericht eingebracht. Von der Einbringung der Anklageschrift muss zugleich der Angeschuldigte, sein Verteidiger und der Geschädigte darüber in Kenntnis gesetzt werden. Für die Vorbereitung der Anklageschrift ist die Polizei zuständig. Im Zusammenhang mit der Anklageschrift ist hier folgende fachliche Kommunikation möglich: zwischen den Fachleuten (Richter Staatsanwalt, Staatsanwalt Verteidiger, Staatsanwalt Polizist) und zwischen dem Fachmann und dem Laien (Richter der Beschuldigte, Staatsanwalt der Beschuldigte, Staatsanwalt der Geschädigte, Verteidiger der Beschuldigte). Ort und Zeit der Entstehung des Textes Wie schon bei dem Strafbefehl angedeutet wurde, gehören die Angaben der Zeit und des Orts bei den Textsorten des Rechts zu den wichtigsten Angaben in den Textsorten des Rechts. Im Fall der Textsorte Anklageschrift gilt auch die erwähnte Behauptung. Man muss aber auch in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Datum gemeint wird, wann der Staatsanwalt die Anklageschrift bei dem Gericht eingebracht hat. Das Datum ist aber auch deswegen wichtig, dass eine bestimmte Frist gestellt wird, damit der Angeschuldigte die Möglichkeit hat, sich zu der Anklage zu äußern. Diese Frist läuft ab der Zustellung der Anklageschrift an das Gericht ab ( 201 der StPO). Der Ort bei der Anklageschrift bestimmt den Sitz des Gerichts, bei dem sie eingebracht wurde. Bei der slowakischen Anklageschrift stehen diese Angaben ganz oben und es wird folgendermaßen bezeichnet: Okresný súd v (sídlo súdu) V... dňa. 58

60 In der deutschen Anklageschrift stehen diese Angaben auf derselben Stelle wie in der slowakischen Anklageschrift: Staatsanwaltschaft Osnabrück Osnabrück, Js 22471/07 Funktion der Textsorte Die Anklageschrift hat 2 wichtige Funktionen. Sie muss dem Angeklagten die Informationen über den gegen ihn erhobenen Vorwurf vermitteln und zweitens muss die Verwechslung der Tat mit anderen Taten und des Beschuldigten mit anderen Personen verhindert werden. In diesem Fall muss die Tat genau beschrieben werden und der Angeschuldigte muss durch die Bezeichnung des Geburtsdatums, der Anschrift u.a. abgegrenzt werden. Im Strafprozess hat die Anklageschrift die Aufgabe, die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beantragen. Im Rahmen des Strafprozesses hat die Anklageschrift eine besondere und wichtige Stelle. Sie steht an der Grenze zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem Zwischenverfahren. Von der Anklageschrift hängt auch das weitere Verfahren im Strafprozess ab. Nach der Analyse der außersprachlichen Faktoren haben wir keine wichtigen Abweichungen der einzelnen Anklageschriften gefunden Intersprachliche Faktoren Struktur der Textsorte Die Struktur der einzelnen Anklageschriften ist sowie bei den Strafbefehlen gesetzlich geregelt. Slowakische als auch deutsche Rechtsordnung, bzw. die slowakische und die deutsche Strafprozessordnung beinhalten alle Angaben, die in der Anklageschrift erscheinen müssen: Deutsche Anklageschrift ( 200 der StPO) Slovenská obžaloba ( 235 Trestného poriadku) Bezeichnung des Angeschuldigten označenie prokurátora, dátum a miesto 59

61 Bezeichnung der Tat, die ihm zur Last spísania obžaloby, gelegt wird meno a priezvisko obvineného, dátum a Zeit und Ort der Begehung Die gesetzliche Merkmale der Straftat Die anzuwendende Strafvorschriften Die Beweismittel Angaben über das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll Angaben über den Verteidiger Bei der Benennung der Zeugen ist auch ihrer Wohn- und Aufenthaltsort nötig. miesto jeho narodenia, bydlisko, prípadne iné údaje potrebné na to, aby sa nemohol zameniť s inou osobou; obžalobný návrh označený skutok, pre ktorý je obvinený stíhaný, s uvedením miesta, času a spôsobu jeho spáchania, odôvodnené použitie určitej trestnej sadzby; právna kvalifikácia skutku s uvedením zákonného pomenovania trestného činu, o ktorý v tomto skutku ide, aj príslušné ustanovenie Trestného zákona a všetky zákonné znaky vrátane tých, ktoré odôvodňujú určitú trestnú sadzbu, ak sa vo veci konalo vyšetrovanie, odôvodnenie obžalobného návrhu, ktoré obsahuje opísanie skutkového deja s uvedením dôkazov, ktoré odôvodňujú podanie obžaloby, obhajobu obvineného a stanovisko prokurátora k nej, ako aj právne úvahy, ktorými sa prokurátor spravoval dôkazy, ktoré prokurátor navrhuje vykonať na hlavnom pojednávaní, a zoznam vecných dôkazov, ktoré predkladá súdu s obžalobou, spismi a ich prílohami, a návrh na uloženie ochranného opatrenia, ak sú na to splnené zákonné podmienky. Bei dem Vergleich der Angaben in den bestimmten Strafprozessordnungen haben wir einige formelle Abweichungen gefunden. In der slowakischen Strafprozessordnung finden wir keine Erwähnung über die Angaben über das Gericht und über die Bezeichnung der Zeugen und ihres Wohn- und Aufenthaltsorts. Obwohl diese Angaben eigentlich in der slowakischen Anklageschrift zu bemerken sind, in der Strafprozessordnung gibt es diese nicht. 60

62 In der deutschen Strafprozessordnung befinden sich wiederum keine Anmerkung über Vorbeugungsmaßnahmen (ochranné opatrenia) und kein Hinweis auf die Ermittlung. Die untersuchte Textsorte Anklageschrift gliedert sich sowohl im Deutschen als auch im Slowakischen gliedert sich nach dem Inhalt in mehrere Absätze, die mit den typischen Einleitungssätzen beginnen, wobei diese Gliederung zur besseren Verständlichkeit des Inhalts beiträgt. Die erwähnte Verständlichkeit der Anklageschrift unterstützt auch der Gebrauch der Aufzählungen der Beweismittel. Beide Anklageschriften beginnen mit den Angaben über die Staatsanwaltschaft und über den Ort und die Zeit, d.h. von wem und wann es an das Gericht eingebracht wurde: Staatsanwaltschaft Osnabrück Osnabrück, Js 22471/07 An das Amtsgericht - Schöffengericht Osnabrück Okresná prokuratúra v. (sídlo prokuratúry) Číslo konania:... Pv... /... V... dňa... Okresný súd v. (sídlo súdu) Wie an den Beispielen zu sehen ist, beide Köpfe sind völlig identisch. Die gleichen Angaben finden wir auf den gleichen Stellen im Rahmen der Anklageschriften. Weiter folgt in der slowakischen Anklageschrift die Einführung Podľa 234 ods. 1 Trestného poriadku podávam obžalobu und in der deutschen Anklageschrift die Überschrift Anklageschrift. Im weiteren Teil befinden sich in beiden Fällen Personalien der Angeschuldigten, nur in der deutschen Anklageschrift finden wir noch dazu auch die Angaben zu dem Verteidiger: na obvineného... (meno a priezvisko, dátum a miesto narodenia, adresa trvalého bydliska, prípadne prechodného pobytu, povolanie, rodinný stav, národnosť, t.č. na slobode) alebo (... vo väzbe v Ústave pre výkon väzby v... odo dňa... ), Bl. 4 Bl. 7 Die Studentin Sandra Wahrum, geboren am in Osnabrück, wohnhaft Martinistraße 27, Osnabrück, Deutsche, ledig Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Heile, 61 Kollegienwall 4, Osnabrück

63 Auf den Angeschuldigten sind die Angaben über die Tatbegehung und die Zeit und der Ort der Tatbegehung angebunden. Dies wird im Slowakischen mit dem Wort že und im Deutschen mit dem wird angeklagt ausgedrückt: Že (v skutkovej vete sa stručne a výstižne opisuje skutok obžalovaného s presným uvedením času a miesta jeho spáchania) wird angeklagt, in Osnabrück und Belm am und durch zwei selbstständige Handlungen 1) bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt zu haben, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, 2) zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde hergestellt zu haben. Wenn wir diese Teile vergleichen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass sie wieder identisch sind. Nach der Tatbegehung werden die gesetzlichen Merkmale der Straftat angedeutet, nämlich in beiden untersuchten Texten. Hier wird daruaf hingewiesen, was der Angeklagte nach dem Ergebnis der Ermittlung verwirklicht. Dieses Teil wird im Deutschen mit den Wörtern Ihr wird zur Last gelegt und im Slowakisch teda eingeleitet: teda.. (v právnej vete sa citujú naplnené znaky konkrétnej skutkovej podstaty konkrétneho prečinu alebo zločinu uvedeného v osobitnej časti Trestného zákona).. Ihr wird zur Last gelegt: 1) Bei der Firma Zum Norde in Osnabrück entwendete sie am ein Paar Damenstiefel im Wert von 239 Euro, indem sie diese in ihren Rucksack steckte und sodann die Kasse passierte, ohne die Ware zu bezahlen. Als die Verkäuferin Rossfeld sie auf den Diebstahl ansprach, schlug sie ihr mit der Faust in das Gesicht, so dass Frau Rossfeld u.a. Prellungen erlitt. Anschließend flüchtete sie mit ihrer Beute. 2) Darauf werden die anzuwendenden Strafvorschriften angeknüpft. In der deutschen Anklageschrift wird es mit Anzuwendende Strafvorschriften und in der slowakischen Anklageschrift mit čím spáchal eingeführt: 62

64 čím spáchal... (v tejto časti sa uvádza presný názov a označenie príslušného prečinu alebo zločinu podľa Trestného zákona)... Anzuwendende Strafvorschriften: 252, 267 Abs. 1, 1. Alt., 53 StGB. Hinsichtlich der Körperverletzung zum Nachteil Rossfeld ist die Strafverfolgung gemäß 154 a StPO beschränkt worden. Im Weiteren werden Beweismittel im Deutschen und Dôvody im Slowakischen behandelt. Dies kann man als formeller Unterschied verstehen, da die Anklageschriften im Deutschen und im Slowakischen inhaltlich identisch sind. Die slowakische Anklageschrift betrachtet die Beweismittel jedoch im Rahmen der Gründe. Beweismittel: I) Einlassung der Angeschuldigten (Bl. 27 d. A.) II) Zeugen: 1) Brigitte Rossfeld, Osnabrück (Bl. 34 d. A.) 2) Heino von Buer, Melle (Bl. 39 d. A.) 3) KOK Mosel, PI Osnabrück III) Gegenstände richterlichen Augenscheins: 1) Überweisungsträger vom ) 1 Paar Damenstiefel Die Beweismittel in der deutschen Anklageschrift werden in der Reihenfolge Geständnis/Teilgeständnis/Einlassung der Angeschuldigten, Zeugenaussagen, Sachverständige, Urkunden und Augenscheinobjekte behandelt. Bei den Beweismitteln ist es anzumerken, dass hier die Nummerierung den Gebrauch findet, was zu der besseren Übersicht der genannten Beweismittel beiträgt. Unter der slowakischen Begründung (Dôvody) wird folgendes betrachtet: o o o o o Vyšetrovaním a dokazovaním vykonaným v prípravnom konaní bol zistený skutkový stav tak, ako je uvedený v obžalobnom návrhu:... (voľnejšie opísaný skutkový dej) zo spáchania skutku je obvinený usvedčený výpoveďou zástupcu poškodeného, ktorý uviedol, že:...(výstižný obsah výpovede poškodeného)... ďalšie dôkazy, výpovede svedkov, obsah výpovede obvineného stanovisko prokurátora k obhajobe (vyvrátená alebo nerozhodná), právne úvahy, ktorými sa prokurátor riadil pri posudzovaní skutočností Prokurátor vyhodnotí stupeň závažnosti trestného činu 63

65 o zoznam dôkazov, ktorých vykonanie na hlavnom pojednávaní prokurátor navrhuje Die slowakische Anklageschrift ist mit der Unterschrift des Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft mit ihrem Sitz und ihrem Stempel beendet. Die deutsche Anklageschrift setzt mit dem Teil Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen fort, wo die Angaben zur Person und zur Sache angeführt werden. Die Angaben zur Person stellen ihre Vorstrafen, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse dar. Bei den Angaben zur Sache wird das Gesamtbild von der Tat, darunter vor allem Tatnachverhalte und Vorgeschichte der Tat, Einlassung der Angeschuldigten und übrige Beweismittel beschrieben. Dieser Teil der deutschen Anklageschrift ähnelt dem Teil Dôvody der slowakischen Anklageschrift. Von den genannten Angaben sind jedoch die Angaben zur Person in der slowakischen Anklageschrift nicht zu finden. Am Ende der deutschen Anklageschrift steht der Antrag (Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen.) und Name des Staatsanwalts mit der Unterschrift. Hinsichtlich unserer Analyse können wir folgende Struktur der Anklageschrift im Deutschen und im Slowakischen vorlegen: Struktur der deutschen Anklageschrift Struktur der slowakischen Anklageschrift 1. Bezeichnung der Staatsanwalt und des 1. Bezeichnung der Staatsanwalt und des Orts und der Zeit der Entstehung der Orts und der Zeit der Entstehung der Texte Texte 2. Überschrift 2. Einführung 3. Personalien der Angeschuldigten, 3. Personalien der Angeschuldigten Bezeichnung des Verteidigers 4. Tatbegehung mit der genauen Zeit und 4. Tatbegehung mit der genauen Zeit und dem genauen Ort dem genauen Ort 5. Gesetzliche Merkmale der Straftat 5. Gesetzliche Merkmale der Straftat 6. Anzuwendende Vorschriften 6. Anzuwendende Vorschriften 7. Gründe 7. Beweismittel 8. Unterschrift des Staatsanwalts, Sitz und 8. Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen Stempel 9. Antrag, Staatsanwalt und Unterschrift 64

66 Sprachliche Mittel a) Lexik Diese Textsorte ist der Lexik im Strafbefehl sehr ähnlich. Es gibt hier auch Termini, z.b. a) in der deutschen Anklageschrift die Anklageschrift, das Schöffengericht, der Diebstahl, die Tat, die Urkunde, Strafvorschriften, Beweismittel, die Einlassung, Zeugen, der Augenschein, die Ermittlung, der Angeschuldigte, die Durchsuchung und b) in der slowakischen Anklageschrift obžaloba, okresná prokuratúra, okresný súd, Trestný poriadok, obvinený, skutková veta, prečin, zločin, dokazovanie, vyšetrovanie, skutkový dej, výpoveď poškodeného, listinné dôkazy, výpovede svedkov, právne úvahy, závažnosť trestného činu, prokurátor, hlavné pojednávanie,. Die Kurzwörter und Abkürzungen befinden sich in dieser Textsorte in solchen Fällen, wie es schon bei der Lexik des Strafbefehls angedeutet wurde. In der Textsorte der Anklageschrift finden wir folgende Kurzwörter und Abkürzungen: a) im Deutschen, Abs., Alt., StGB, StPO, Bl. 27 d.a., usw; b) im Slowakischen, ods., t.č., usw. Eigentlich können wir darauf hinweisen, dass auch in diesem Fall die Abkürzungen und Kurzwörter sehr ähnliche Bedeutung haben. Die slowakische Strafprozessordnung wird in dem Text nicht abgekürzt, deswegen befindet sich nicht bei dieser Art der Lexik. Von den geographischen Bezeichnungen finden wir in unseren Texten Osnabrück, Belm im Deutschen und im Slowakischen können wir keine Beispiele nennen, da wir nur einen Muster betrachten. Die geographischen Angaben finden wir am Anfang im Kopf, wo der Sitz des Gerichts und der Staatsanwaltschaft steht, bei den Angaben der Angeschuldigten, z.b. bei den Anschriften oder auch bei der Beschreibung der Straftat, wobei genau angeführt ist, wo die Straftat begangen wurde. Die Eigennamen in dem Slowakischen gibt es in unserem Muster nicht, dazu können die Namen der Angeschuldigten, der Zeugen, des Staatsanwalt, der Geschädigten, zählen, aber auch Namen der Institutionen, Gesellschaften, usw. Einige Beispiele der Eigennamen finden wir in der deutschen Anklageschrift: Sandra Wahrum, Dr. Heile, Zum Norde, Rossfeld, Commerzbank Osnabrück, Das Vorkommen der Nummer ist in den Anklageschriften eigentlich sowie bei den Strafbefehlen üblich, d.h. bei den Verordnungen, als Nummer des, Bezeichnung der Zeit (Datum, Uhr), bei der Anschrift, als Telefonnummer, Aktenzeichen, Nummer der Beweismittel, Angabe über eine Geldsumme, z.b. a) im Deutschen , 65

67 Martinistraße 27, 49074, 313Js22471/07, 1000 Euro, Bl. 39 d. A., ; b) im Slowakischen 234 ods. 1, dňa.., číslo konania:.pv. /. b) Morphosyntax In der Textsorte Anklageschrift kommen einige morphologische Besonderheiten vor. Dazu zählen wir vor allem den Gebrauch der indirekten Rede, der Funktionsverbgefüge und die Genitivattribute und die Genitivketten. In der deutschen Anklageschrift wird der Gebrauch der indirekten Rede in dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen angewandt. Bei den Angaben zur Sache wird die Tat mit der indirekten Rede beschrieben, z.b. Hinsichtlich beider Vorfälle hat sie angegeben, dass sie aus Geldnot gehandelt habe. Die Stiefel habe sie entwendet, da sie diese für einen Ball der Universität benötigt habe. Als die Verkäuferin sie angesprochen und aufgefordert habe, die Ware herauszugeben, habe sie die Verkäuferin mit einem leichten Schlag in das Gesicht an der weiteren Verfolgung gehindert. In allen Fällen der indirekten Rede geht es um die Verwendung des Perfektums, da die begangene Tat in der Vergangenheit damit beschrieben wurde. Die indirekte Rede können wir auch in der slowakischen Anklageschrift finden, obwohl wir in dem Muster keine Beispiele haben. Ausgehend von dem Inhalt der Angaben zur Sache in der deutschen Anklageschrift haben wir die gleichen Inhalte in der slowakischen Anklageschrift in dem Teil Dôvody gefunden. Im Rahmen dessen befinden sich die Zeugenaussagen und die Einlassung des Angeschuldigten, die mit dem Mustersatz Zo spáchania skutku je obvinený usvedčený výpoveďou zástupcu poškodeného, ktorý uviedol, že... eingeleitet werden, womit angezeichnet wird, dass man die indirekte Rede verwenden sollte. Auch in dieser Textsorte im Deutschen finden wir die Funktionsverbgefüge, z.b. in Erscheinung treten, zur Last legen, Die Genitivattribute und die Genitivketten werden in der deutschen Anklageschrift in folgenden Fällen verwendet: Gegenstände richterlichen Augenscheins, Tasche der Angeschuldigten, Einlassung der Angeschuldigten, Studium der Betriebswirtschaft, Daten ihres Arbeitgebers, im Besitz des gestohlenen Gutes, Im Slowakischen kommen auch einige Beispiel vor: spáchanie skutku, výpovede svedkov, výpoveď zástupcu poškodeného, usw. 66

68 Auf der syntaktischen Ebene kommen vor allem die unpersönlichen Konstruktionen, weiter der komplizierte Satzaufbau, verschiedene Nebensätze und Appositionen vor. Die unpersönlichen Konstruktionen werden am meisten gebraucht. Die slowakische Anklageschrift beinhaltet folgende unpersönliche Konstruktionen: Vyšetrovaním a dokazovaním vykonaným v prípravnom konaní bol zistený skutkový stav tak, ako je uvedený v obžalobnom návrhu:. Zo spáchania skutku je obvinený usvedčený výpoveďou zástupcu poškodeného, In deutscher Anklageschrift finden wir die unpersönlischen Konstruktionen in Form von Passiv- und Infinitivkonstruktionen: Die Studentin Sandra Wahrum,, wird angeklagt, in Osnabrück und Belm am und durch zwei selbstständige Handlungen 1) bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt zu haben, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, 2) zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde hergestellt zu haben. Hinsichtlich der Körperverletzung zum Nachteil Rossfeld ist die Strafverfolgung gemäß 154 a StPO beschränkt worden. Ihr wird zur Last gelegt: 1) 2) Der Überweisungsträger wurde bei einer polizeilichen Durchsuchung in anderer Sache in der Tasche der Angeschuldigten aufgefunden. Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen. Den komplizierten Satzaufbau stellen folgende Konstruktionen dar: a) Bei der Firma Zum Norde in Osnabrück entwendete sie am ein Paar Damenstiefel im Wert von 239 Euro, indem sie diese in ihren Rucksack steckte und sodann die Kasse passierte, ohne die Ware zu bezahlen. Als die Verkäuferin Rossfeld sie auf den Diebstahl ansprach, schlug sie ihr mit der Faust in das Gesicht, so dass Frau Rossfeld u.a. Prellungen erlitt. Anschließend flüchtete sie mit ihrer Beute. Da sie im Mau kein Geld gehabt habe, um ihre Miete zu zahlen, habe sie eine Überweisungsträger der Sparkasse Osnabrück mit einer Überweisung über 1000 Euro ausgefüllt, dabei die Daten ihres früheren Arbeitgebers angegeben und mit dessen Namen unterschrieben. b) Podľa 234 ods. 1 Trestného poriadku podávam obžalobu na obvineného..., že..., teda..., čím spáchal.... Mit dem komplizierten Satzaufbau sind die Konjunktionen verbunden. In der deutschen Anklageschrift kommen verschiedene Satzgefüge vor, die z.b. mit den Konjunktionen bevor, als, dass, da, indem, so dass, wobei, a.u. in der slowakischen Anklageschrift erscheinen folgende Konjunktionen: že, čím, ktorý, a.u. 67

69 Die Parenthesen und die Appositionen zeigen sich in den Anklageschriften in den gleichen Fällen wie bei dem Strafbefehl: a) im Deutschen Die Studentin Sandra Wahrum, geboren am in Osnabrück, wohnhaft Martinistraße 27, Osnabrück, Deutsche, ledig; b) im Slowakischen na obvineného... (meno a priezvisko, dátum a miesto narodenia, adresa trvalého bydliska, prípadne prechodného pobytu, povolanie, rodinný stav, národnosť, t.č. na slobode) 2.3 Vergleich der Ladung (predvolanie) im deutschen und slowakischen Strafprozess Außersprachliche Faktoren Was ist Ladung Eine Ladung ist eins der wichtigsten Mittel für die Sicherstellung der Personen. Die Ladung ist die Aufforderung der Ermittlungsbehörden und des Gerichts, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen und über den Gegenstand der Ladung auszusagen. Es gibt mehrere Arten der Ladung: Ladung der Zeugen, Ladung des Beschuldigten und Ladung der Sachverständigen. In diesem Kapitel behandeln wie die Ladung der Zeugen. Nach dem 48 der StPO und dem 127 Trestného poriadku sind die Zeugen verpflichtet, zu ihrer Vernehmung zu erscheinen und auszugsagen. Bevor der Zeuge vernommen wird, muss er über seine Rechte und Pflichten (z.b. Verweigerungspflicht) belehrt werden ( 55, 56, 57 der StPO / 130 Trestného poriadku). Die Ladung muss schriftlich bei den Zeugen in einer bestimmten Frist eingelangt werden, da zwischen der Zustellung der Ladung und dem Termin der Hauptverhandlung mindestens eine Woche, bzw. in der Slowakei 5 Arbeitstagen liegen müssen ( 217 der StPO). Kommunikativer Rahmen Die Ladung wird von den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht an die Zeugen, die Geschädigten oder den Angeschuldigten und seinen Verteidiger in schriftlicher Form zugeschickt. Davon ausgehend sprechen wir über die Kommunikation zwischen den Fachleuten (Richter Staatsanwalt, Staatsanwalt Verteidiger, Richter Verteidiger) 68

70 und zwischen dem Fachmann und den Laien (Verteidiger der Angeschuldigte, Staatsanwalt Zeuge, Staatsanwalt Geschädigte, Richter Zeuge, ). Ort und Zeit der Entstehung des Textes Was die Angaben der Zeit und des Ort der Entstehung des Textes betrifft, gilt oben genannte Tatsache, dass diese Angaben von großer Bedeutung sind. Die Textsorte Ladung hat zwar eine Rechtskraft, im Vergleich zu dem Strafbefehl oder dem Urteil hat sie jedoch nicht so große Bedeutung. Trotzdem kann es einige Rechtsfolgen haben, wenn die Ladung nicht befolgt wird. In der deutschen Ladung sowie in der slowakischen Ladung befindet sich die Ortsangabe ganz oben links in der Ecke: Im Deutschen Amtsgericht Tiergarten Amtsgericht Tiergarten, Berlin /11 Im Slowakischen... (označenie útvaru) Die Zeitangaben, bzw. Angaben über die Entstehung des Textes befinden sich nur in der deutschen Ausführung, in dem slowakischen Muster wird es nicht gekennzeichnet: Funktion der Textsorte Diese Textsorte hat die Aufgabe die Zeugen, die Geschädigten oder die Angeschuldigten vorzuladen, damit die vorgeladenen Personen vernommen werden können und zu der Durchsetzung der Rechtsordnung beibringen können. Wenn die Ladung nicht befolgt wird, sind auch bestimmte gesetzliche Folgen daraus zu ziehen. Diese Rechtsfolgen hängen von den bestimmten Strafprozessordnungen ab, z.b. im der Slowakei kann es um die Vorführung oder Auferlegung des Ordnungsgeldes, in Deutschland um die Auferlegung der verursachten Kosten, des Ordnungsgeldes oder die Anordnung der Ordnungshaft, wenn es nicht bezahlt wird ( 128, 69

71 70 Trestného poriadku / 51 der StPO). In allen genannten Fällen gilt es bei der rechtzeitig ungenügenden Entschuldigung Intersprachliche Faktoren Struktur der Textsorte Die Struktur der Textsorten hat die Form eines Formulars. Diese Behauptung unterstützt auch die Tatsache, dass dieses Dokument im Deutschen keine Unterschrift benötigt. Die slowakische Ladung wird auch mit der Unterschrift versehen. In den Ladungen stehen eigentlich nur die wichtigsten Angaben, die der Empfänger wissen muss. Die Struktur sowohl der deutschen als auch der slowakischen Ladung ist gesetzlich nicht geregelt sowie z.b. die anderen untersuchten Textsorten. Die Ladung muss jedoch die wichtigsten Angaben beinhalten: das Gericht oder die Behörde, den Rechtsstreit, die Zeit und den Ort der Vernehmung, den Zweck der Ladung und den Geladenen. Jetzt kommen wir zu der einzelnen Struktur. Wie schon oben angedeutet wurde, sind die Angaben des Orts označenie útvaru/amtsgericht Tiergarten an der gleichen Stelle oben links in der Ecke. Auf der rechten Seite der Ladung befinden sich im Deutschen weitere Angaben z.b. über die Anschrift für Paketpost, die Sprechzeiten, der Hinweis für Rollstuhlfahrer, die Fahrverbindung usw. Auf derselben Stelle im Slowakischen können auch solche Informationen stehen. Die weitere Struktur ist von diesem Punkt an unterschiedlich. In der deutschen Ladung folgen die Angaben des Geschäftszeichens, des Zeichens des Zeugen, die Telefonnummer, das Fax und das Datum der Ausfertigung: Danach kommt der Hinweis Bitte dieses Schreiben zum Termin mitbringen, der fettgedruckt ist, und die Überschrift Ladung zum Termin am: 70

72 In der Tabelle finden wir die folgenden Angaben: das Datum, die Uhrzeit, den Stock, den Raum und die Anschrift des Gerichtsgebäudes, d.h. wann und wo der Zeuge erscheinen muss. Im Weiteren folgen die Anrede des Zeugen und die Bezeichnung des Rechtsstreits, in dem es weiter darauf hingewiesen wird, ob die geladene Person als Zeuge oder als Angeschuldigte in der Verhandlung eintritt und die Hinweise zu dem weiteren Absatz: In diesem Teil stehen auch die farbige Ausgliederung und fettgedruckte Angaben im Vordergrund. Im weiteren Absatz wird die Begründung der Vernehmung in großen roten Klammern und rot unterstrichen gekennzeichnet. Es wird auf die Wichtigkeit der Aussage mit der Anmerkung auf die Entschädigungsansprüche des Zeugen hingewiesen. Im letzten Teil der deutschen Ladung kommt nur der Hinweis auf die Gültigkeit ohne Unterschrift und ganz unten vorgemerkte Paragraphen in der StPO ( 48, 51 der StPO). Die slowakische Ladung hat im Vergleich zu der deutschen Ladung eine unterschiedliche Struktur. Nach der Überschrift PREDVOLANIE SVEDKA folgen die wichtigsten Angaben: der Name und Nachname des Zeugen, das Geburtsdatum, der Wohnort, die Zeit und der Ort, wo der Zeuge erscheinen muss und der Gegenstad der Zeugenschaft und nach diesen Angaben kommt noch die Unterschrift des Vorladenden: 71

73 PREDVOLANIE SVEDKA (meno, priezvisko a dátum narodenia)... (bydlisko)... Dostavte sa dňa.. o. hod. kam.. Predmetom svedectva je:..... Podpis predvolávajúceho In weiteren Absätzen kommen Hinweise auf die angewandten Vorschriften vor, im Rahmen deren der Hinweis darauf erscheint, diese Ladung und den Identitätsnachweis zum Termin der Zeugenvernehmung mitzubringen (Prineste si so sebou toto predvolanie a preukaz totožnosti.). Die Vorschriften machen den Zeugen darauf aufmerksam, dass die oben genannten Rechtsfolgen im Falle des Ausbleibens ohne rechtzeitig genügende Entschuldigung angewandt werden können. Aufgrund des 140 Trestného poriadku wird dem Zeugen der Anspruch auf die Entschädigung für Reisekosten und Versäumnis der Vernehmung zugesprochen. In dem Formular steht auch die Bestätigung des Arbeitgebers über das monatliche Gehalt, das im Rahmen des Anspruchs auf die Entschädigung zur Geltung kommt und im Folgenden die Entscheidung über die Ansprüche des Zeugen (ROZHODNUTIE O NÁROKOCH SVEDKA), wo folgende Angaben (sog. svedočné) angeführt sind: cestovné, stravné, noclažné podľa dokladu, ušlá mzda und am Ende priznaná náhrada und Unterschriften des Zeugen und der Kasse. Anhand unserer Analyse können wir folgende Struktur der Textsorte festlegen: Deutsche Ladung Slowakische Ladung 1) Kopf 1) Kopf 2) Überschrift 2) Überschrift 3) Hinweis auf die Beibringung des 3) Bezeichnung des Zeugen Formulars zum Termin 4) Zeit und Ort des Termins 4) Zeit und Ort des Termins 5) Gegenstand der Zeugenschaft 5) Bezeichnung des Zeugen, Rechtsstreit 6) Bestätigung des Arbeitgebers 6) Begründung der Vernehmung 7) Entscheidung über die Ansprüche des 7) Angewandte Vorschriften Zeugen (Rozhodnutie o nárokoch svedka) 72

74 Wenn wir die einzelnen Teile der Ladung im Deutschen und im Slowakischen vergleichen, erfahren wir, dass sie inhaltlich gleich sind, obwohl die Struktur anders aufgebaut ist. Es gibt hier nur eine Abweichung: in der deutschen Ladung finden wir keine Bestätigung des Arbeitgebers. Ansprüche des Zeugen beinhaltet im Deutschen die Begründung der Vernehmung. Sprachliche Mittel a) Lexik Auf der lexikalischen Ebene kommen folgende Besonderheiten vor: Besonderheiten Deutsch Slowakisch Rechtstermini Eigennamen Die Zeugenladung, die Strafsache, die Beleidigung, der Zeuge, vernehmen, Anordnung des Gerichts, die Entscheidung, die Zeugenaussage, die Rechtsordnung, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, der Richter, prozessrechtlich, Entschädigungsanspruch Hernandez, Amtsgericht Tiergarten, Berlin, Postbank Berlin, Wilsnacker Straße, Güssow, Svedectvo, predvolanie svedka, orgány činné v trestnom konaní, súd, vypočutie, ušlá odmena za prácu, náhrada cestovného, nocľažného, predviesť, nároky svedka, poriadková pokuta, rozhodnutie, stravné, svedočné,... (Meno, priezvisko)., (bydlisko), (označenie útvaru)., Geographische Bezeichnungen Kurzwörter und Abkürzungen Berlin, Wilsnacker Straße, StP, StPO,, pp., v, kam., nastúpil cestu z., upravil:, schválil:, ods.,, Sk, hod., ČVS, t.j., h., č., Nummern Uhrzeit 10:20, , , Geschäftszeichen 128 ods. 1, o.. hod., dňa.,..sk, doklad č.., od 73

75 (391)261Js4378/11 Ls, (69/11), Fax 30 57, Tel. 3574, Wilsnacker Straße 4, Berlin, Raum D707, StP 32, 48, 51 StPO, Bus 123, BLZ: , U9 (U-Bahn), S3, S5 (S-Bahn),.do, datum narodenia, plat Sk., pokuta do výšky Sk, Bohemismen - Ušlá odmena b) Morphosyntax Auf der Ebene der Morphosyntax finden wir folgende Besonderheiten: Besonderheiten Deutsch Slowakisch Funktionsverbgefüge Genitivattribute und Genitivketten Unpersönliche Konstruktionen Die Entscheidung treffen, in Anspruch nehmen, Verständnis haben, Anordnung des Gerichts, Durchsetzung der Rechtsordnung, Entscheidung des Gerichts, im Verlauf der Hauptverhandlung, Konto der Kosteneinziehungsstelle der Justiz, Infinitivkonstruktionen: Ihre Entschädigungsansprüche bleiben Ihnen erhalten. In der Strafsache gegen Güssow Tatvorwurf: Beleidigung pp. ist es erforderlich, Sie als Zeuge zu vernehmen. Das Gericht wird sich bemühen, Ihre Zeit so wenig wie möglich in Anspruch zu nehmen. Passivkonstruktionen: Auf Anordnung des Gerichts werden Sie deshalb geladen. Dieses Schreiben wurde mit Hilfe der Informationstechnik erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Wegen der Parkraumnot in der Umgebung des Gerichts wird die 74 - Opakovanie úkonu, náhrada nevyhnutných výdavkov, náhrada cestovného, zaplatenie nocľažného, náhrada nákladov, úhrada ušlej mzdy, uvedenie nepravdivých údajov, zrážka dane zo mzdy, potvrdenie zamestnávateľa, že úkon sa nemohol vykonať,...; Ušlá mzda za prácu mu (jej)bude (nebude) zrazená z jeho (jej) mzdy. Uvedenie nepravdivých údajov je trestné!

76 Komplizierter Satzaufbau Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen. Sie erfüllen mit ihrer Aussage eine wichtige Pflicht zur Durchsetzung der Rechtsordnung und tragen so zur Entscheidung des Gerichts bei, selbst wenn nach ihrer Meinung Ihre Wahrnehmungen unerheblich scheinen. Podľa 554 ods. 1 Trestného poriadku ak bezdôvodnou účasťou spôsobíte, že úkon sa nemohol vykonať, ste povinný uhradiť náklady spojené s opakovaním úkonu ako aj náklady, ktoré vznikli osobe, ktorá sa na úkone zúčastnila, ak nemá nárok na náhradu nákladov štátom. Satzgefüge Konjunktionen selbst wenn, auch wenn, Relativpronomem, wenn, Konjunktionen ktorý, ktorá, ktoré, že, ak, Satzverbindungen Konjunktion und Konjunktionen a Appositionen Amtsgericht Tiergarten, Herr Hernandez, Vergleich des Beschlusses (uznesenie) im deutschen und slowakischen Strafprozess Außersprachliche Faktoren Was ist Beschluss Ein Beschluss ist einer der gerichtlichen Entscheidungen, der bei der Entscheidung der Ermittlungsbehörden zustande kommt. Der Beschluss ergeht jedoch ohne mündliche Verhandlung. Gegen den Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden ( 462 der StPO). Der Beschluss als eine gerichtliche Entscheidung wird bei den prozessuallen Fragen und bei den Kostenentscheidungen in Anwendung gebracht ( Node/hlpd/public/content/101/Seite html, ). Die Beschreibung des Beschlusses im Deutschen ist in der deutschen StPO nur gering. 75

77 Kommunikativer Rahmen Der Beschluss ist von dem Richter verfasst und richtet sich an die Person, die damit betroffen wird, bzw. an ihren Verteidiger, weiter an den Antragsteller und den Staatsanwalt ( 179 Trestného poriadku). Der Beschluss wird den oben genannten Personen entweder mündlich oder schriftlich übermittelt. Ausgehend von dieser Tatsache finden wir hier die Kommunikation zwischen den Fachleuten (Richter Staatsanwalt, Richter Verteidiger) und zwischen dem Fachmann und dem Laien (Richter der Betroffene, Richter der Antragsteller). Ort und Zeit der Entstehung des Textes Da es sich bei dem Beschluss um eine Form der Entscheidung handelt, müssen in dieser Textsorte sowohl im Deutschen als auch im Slowakischen die Zeit und der Ort der Entstehung des Textes stehen. Diese Angaben bedeuten sowie bei den vorigen Textsorten, seit wann die Texte rechtskräftig sind und von wem, bzw. welcher Institution sie rechtskräftigt gemacht wurde. Der Ort der Entstehung steht in beiden Fällen gleich unter der Überschrift, wobei der slowakische Beschluss dazu auch die Zeitangabe beinhaltet. der 4. Strafkammer des Landgerichts Landshut BESCHLUSS Uznesenie Krajský súd v.. (sídlo). na neverejnom zasadnutí konanom dňa... v trestnej veci obvineného Der deutsche Beschluss hat jedoch diese Angabe auch ganz oben, d.h. als Kopf neben dem Wappen: 76

78 Die Zeit steht im Deutschen weiter im Text, d.h. nach den Ortangaben folgen die Bezeichnung des Beschuldigten, des Verteidigers, des Rechtsstreites und erst dann kommt die Zeitangabe vom Funktion der Textsorte Der Beschluss gehört zu den Formen der Entscheidungen. In der Strafprozessordnung ist jedoch nicht ganz bestimmt geregelt, in welchen konkreten Fällen der Beschluss die Anwendung findet. Generell kann man sagen, dass diese gerichtliche Entscheidung bei den prozessuallen Fragen und bei den Kostenentscheidungen angewandt wird. Der slowakische Beschluss unterstreicht seine Funktion folgendermaßen: Uznesenie Krajský súd v.. (sídlo). na neverejnom zasadnutí konanom dňa... v trestnej veci obvineného... (meno, priezvisko)... pre trestný čin... (uviesť pomenovanie a označenie podľa Trestného zákona)... o sťažnosti obvineného proti uzneseniu Okresného súdu v... (sídlo)... č.... T... /... rozhodol takto:... Im Deutschen wird die Funktion der Entscheidung nach der Beschreibung der betroffenen Sachen, gegen die die Beschwerde eingelegt wurde, mit den Wörtern Der Beschluss wird abgeändert und verworfen angegeben. 77

79 2.4.2 Intersprachliche Faktoren Struktur der Textsorte Die Textsorte Beschluss gliedert sich in beiden Fällen in mehrere Absätze, die voneinander inhaltlich getrennt sind. Es gibt hier viele Aufzählungen mit den römischen Ziffern als auch mit den Nummern. Die Struktur der Textsorte Beschluss ist im Slowakischen durch die Strafprozessordnung genau geregelt, was die Textsorte beinhalten muss. Im Gegensatz dazu wird es im Deutschen durch die StPO nicht speziell geregelt. Man kann aber sagen, dass die Struktur des Beschlusses im Deutschen sehr ähnlich der Struktur des deutschen Urteils ist. Deutscher Beschluss Slowakischer Beschluss ( 176 Trestného poriadku) Gesetzlich nicht geregelt označenie orgánu, o ktorého rozhodnutie ide, mená a priezviská osôb, ktoré sa na rozhodnutí zúčastnili, dátum a miesto rozhodnutia výrok uznesenia s uvedením zákonných ustanovení, ktoré boli použité, a ak ide o rozhodnutie vo veci samej, aj skutok a jeho právnu kvalifikáciu odôvodnenie, ak zákon neustanovuje niečo iné poučenie o opravnom prostriedku Die eigentliche Struktur des Beschlusses beginnt im Deutschen mit dem Wappen des Bundeslands und neben dem Wappen steht die Anschrift des Landesgerichts mit der Telefonnummer und der Busverbindungen. Danach folgt das Aktenzeichen. Im Vergleich dazu gibt es im Slowakischen kein Wappen. In andere konkreten Fällen des Beschlusses (in dieser Arbeit behandeln wir nur ein Muster) kommt die Anschrift des Gerichts im Kopf mit dem Aktenzeichen und den Zeit- und Ortangaben. 78

80 Weiter folgen in beiden Fällen die Überschrift mit der Bezeichnung des Gerichts, des Beschuldigten, seines Verteidigers, der Rechtsstreit und die eigentliche Beschwerde mit den gesetzlichen Vorschriften und die Zeit der Ausgabe des Beschlusses. Im Slowakischen gibt es nur einen Unterschied von dem Gesagten die Zeit der Entstehung steht gleich hinter der Ortangabe, d.h. sie ist im Vergleich mit dem Deutschen mehr im Vordergrund. BESCHLUSS der 4. Strafkammer des Landesgerichts Landshut in dem Ermittlungsverfahren gegen (Bezeichnung des Beschuldigten) Verteidiger: Rechtsanwalt Patrick Schladt, Marschallstraße 19, Landshut wegen Verstoßes gg. D. BtMG hier: Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidung nach 101 Abs. 7 stopp vom : Uznesenie Sp.zn. /. Krajský súd v.. (sídlo). na neverejnom zasadnutí konanom dňa... v trestnej veci obvineného... (meno, priezvisko)... pre trestný čin... (uviesť pomenovanie a označenie podľa Trestného zákona)... o sťažnosti obvineného proti uzneseniu Okresného súdu v... (sídlo)... č.... T... /... rozhodol takto: 79

81 Die eigentliche Entscheidung befindet sich im weiteren Teil im deutschen Beschluss: I. Auf die sofortige Beschwerde des Beschuldigten. wird der Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom abgeändert. II. Es wird festgestellt, dass der Vollzug des Beschlusses des Amtsgerichts Landshut vom rechtswidrig war, soweit grafische Bildschirminhalte (Screenhots) kopiert und gespeichert wurden, III. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom als unbegründet Verworfen. IV. Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Hälfte der dem Beschuldigten dabei entstandenen notwendigen Auslagen. und im slowakischen Beschluss: rozhodol takto: Podľa 79 ods. 2 Trestného poriadku sa obvinený (meno, priezvisko) nar.... v..., naposledy bytom... dnešným dňom prepúšťa z väzby na slobodu. Im Weiteren finden wir im Deutschen Gründe und im Slowakischen Odôvodnenie der Entscheidung. Die Gründe werden im Deutschen mit römischen Ziffern aufgezählt, je nach der Bezeichnung der bestimmten Punkte in der eigentlichen Entscheidung. Am Ende wird die Belehrung angeführt, in der wir die Informationen über die Einlegung der Rechtsmittel finden. Zuletzt kommt die in der Rechtstextsorten übliche Beendung (wo, wann, wer). Die Kostenentscheidung folgt aus 473 Abs. 4 StPO. (Unterschrifte) Vors.Richter am LG Richterin am LG Richterin am LG 80

82 Im Grunde sind die Strukturen der untersuchten Beschlüsse sehr ähnlich. Es gibt einige kleine Unterschiede, aber man kann sagen, dass die Beschlüsse hinsichtlich des Inhalts sehr ähnlich sind. Aufgrund unserer Analyse können wir folgende Struktur der Textsorte im Deutschen und im Slowakischen darstellen: Deutscher Beschluss Slowakischer Beschluss 1) Wappen, Anschrift des Gerichts, 1) Aktenzeichen Aktenzeichen 2) Überschrift 2) Überschrift 3) Bezeichnung des Gerichts, des 3) Ortsangabe Beschuldigten, Rechtsstreit, Beschwerde 4) Bezeichnung des Beschuldigten, 4) Eigentliche Entscheidung Rechtsstreit, Beschwerde, Zeitangabe 5) Entscheidung 5) Entscheidung 6) Begründung 6) Gründe 7) Belehrung 7) Kostenentscheidung 8) Ort- und Zeitangaben 8) Unterschriften der Richter 9) Unterschrift des Senatsvorsitzenden, 9) Stempel des Gerichts Stempel des Gerichts Es gibt einige Unterschiede in der Reihenfolge aber man kann feststellen, dass die Arten der Informationen, die in den Beschlüssen angegeben sind, gleich sind. Eine Abweichung haben wir in dem slowakischen Beschluss gefunden, in dem keine Kostenentscheidung getroffen wird. Im deutschen Beschluss im Vergleich mit dem slowakischen befinden sich die Zeit- und Ortsangaben nicht am Ende. Und das letzte, das wir gemerkt haben ist, dass das Wappen im Unterschied zu dem deutschen Beschluss im Slowakischen nicht vorhanden ist und umgekehrt im Deutschen fehlt die Belehrung. Sprachliche Mittel a) Lexik Von den lexikalischen Besonderheiten finden wir in den Beschlüsse folgendes: Besonderheiten Deutsch Slowakisch Rechtstermini Landgericht, Beschluss, Verteidiger, Rechtsanwalt, 81 Uznesenie, krajský súd, neverejné zasadnutie, obvinený,

83 Eigennamen Geographische Bezeichnungen Kurzwörter und Abkürzungen Verstoß, Strafkammer, Ermittlungsverfahren, gerichtliche Entscheidung, sofortige Beschwerde, Amtsgericht, Vollzug, Kosten, Auslagen, der Beschuldigte, Ermittlungsrichter, Rechtswidrigkeit, Schriftsatz, Rechtsgrundlage, verdächtig, Kostenentscheidung, verworfen, abgeändert Patrick Schladt, Landshut, Maximiliansstraße, Richter, Landshut, Maximilianstraße, StPO, Abs., dd. d. BtMG, LG, AG, GmbH,,AZ, Nr., sťažnosť, okresný súd, prepustenie z väzby na slobodu, vyšetrovateľ, vzniesť obvinenie, spáchaná trestná činnosť, páchateľ, register trestov, trestná činnosť, väzba, poučenie, opravný prostriedok, predseda senátu Trestný poriadok, Krajský súd v, obvinený, nar. v, bytom, Krajský súd v, nar. v, bytom, č., sp.zn.,, PZ, ORP, nar., písm., ods.,... Nummern Vom , 101 Abs. 7, 4 QS 346/10 LG, Tel. 0871/840, 29 Abs. 1 Nr.1, Dňa, Sp.zn../., 194, ods. 1, č. ORP, (uviesť dľžku doby ), b) Morphosyntax Auf der morpho-syntaktischen Ebene finden wir die Gegebenheiten, die in der Rechtssprache und auch in den untersuchten Textsorten vorhanden sind. Besonderheiten Deutsch Slowakisch Funktionsverbgefüge Genitivattribute und Genitivketten Bezug nehmen, Beschwerde verwerfen, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Beschwerde des Beschuldigten, Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, Strafkammer des Landgerichts, Beschluss des Amtsgerichts, Vollzug des Beschlusses, im Auftrag der Staatsanwaltschaft, - Spáchanie trestnej činnosti, návrh okresného prokurátora, register trestov, výroková časť uznesenia, bez výzvy vyšetrovateľa, podstatná náležitosť uznesenia, vyšetrovateľ okresného riaditeľstva PZ, 82

84 Unpersönliche Konstruktionen Komplizierter Satzaufbau Infinitivkonstruktionen: Es ist von Rechts wegen auch nicht zu beanstanden, dass Um auch in einem solchen Fall die Überwachung der Telekommunikation gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, bereits vor der Verschlüsselung und somit vor der Absendung auf die Audiodaten zuzugreifen. Passivkonstruktionen: Auf die sofortige Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom abgeändert. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom als unbegründet verworfen. Der Beschluss wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut von den Polizeibehörden vollzogen. Mit Schriftsatz seines Verteidigers vom beantragte der Beschuldigte beim Amtsgericht Landshut gemäß 101 Abs. 7 Satz 2 StPO die Rechtswidrigkeit der Maßnahme des Beschlusses vom des Amtsgerichts Landshut festzustellen. Aus den Beschlussgründen, auf die Bezug genommen wird, ergibt sich, dass das Amtsgericht den Beschluss vom und die durchführten 83 Podľa 194 ods. 1 písm. a) Trestného poriadku sa uznesenie OKresného súdu v. Sp.zn. T/ zo dňa. zrušuje. Podľa 79 ods. 2 Trestného poriadku sa obvinený nar. v., naposledy bytom, dnešným dňom prepúšťa z väzby na slobodu. Proti tomuto uzneseniu nie je prípustný púravný prostriedok. Z hľadiska týchto dvoch uvedených ustanovení je teda nepostačujúce, keď je v napadnutom uznesení len stručné a skutkovýmiokolnosťami nepodložené odôvodnenie obavy, že ak by bol obvinený ponechaný na slobode, pokračoval by v trestnej činnosti ( 71 ods. 1 písm. c/ Trestného poriadku). Z hľadiska týchto dvoch uvedených ustanovení je teda nepostačujúce, keď je v napadnutom uznesení len stručné a skutkovýmiokolnosťami nepodložené odôvodnenie obavy, že ak by bol obvinený ponechaný na slobode, pokračoval by v trestnej činnosti ( 71 ods. 1 písm. c/ Trestného poriadku). S prihliadnutím na osobu páchateľa, ktorý dosiaľ nemá žiadny záznam v registri

85 Satzgefüge Telekommunikationsmaßnahmen als rechtmäßig erachtet. Konjunktionen dass, soweit, Relativpronomen, wenn, weshalb, da, trestov, v mieste bydliska nebol postihnutý za priestupok, ako aj na to, že napomáha pri objasňovaní trestnej činnosti, krajský súd sľub obvineného považuje za vierohodný a nie je presvedčený, že by pokračoval v trestnej činnosti. Konjunktionen ktorý, ktorá, ktoré, že, ak, než, keď, Satzverbindungen Konjunktion und, aber, denn, Konjunktionen a, teda, Appositionen Landgericht Landshut, Rechtsanwalt Patrick Schladt, obvinený, pre trestný čin, 2.5 Vergleich des Urteils (rozsudok) im deutschen und slowakischen Strafprozzes Außersprachliche Faktoren Was ist Urteil Ein Gerichtsurteil ist die gerichtliche Entscheidung über den Streitgegenstand, mit dem das Hauptverfahren beendet wird. Es ist eine gerichtliche Anordnung, die ein bestimmtes Tun, Unterlassen oder eine Strafe auferlegt. Es wird zuerst mündlich verkündet und dann schriftlich begründet. Das Urteil muss von den Richtern unterschrieben werden, die bei der Entscheidung wirksam wurden ( 275 der StPO). Das Urteil kann mit der Berufung oder der Revision angefochten werden ( 312, 333 der StPO). Die genauen Bedingungen der Anfechtung sind in der Strafprozessordnung zu finden. Das Urteil wird dann rechtskräftig, wenn es nicht mehr durch Rechtsmittel angegriffen werden kann oder wenn es nicht fristgerecht mit einem zulässigen Rechtsmittel angefochten worden ist ( 449 der StPO). 84

86 Kommunikativer Rahmen Das Urteil wird von dem Richter, bzw. von dem Senatsvorsitzenden verfasst und unterschrieben. Das Urteil wird dem Angeklagten, seinem Verteidiger, dem Staatsanwalt, dem Geschädigten und dem Beteiligten in der schriftlichen Form zugestellt ( 172, 173 Trestného poriadku). In diesem Prozess unterscheiden wir wieder die Kommunikation zwischen den Fachleuten (Richter Staatsanwalt, Richter Verteidiger) und zwischen dem Fachmann und dem Laien (Richter der Angeklagte, Richter der Geschädigte, Richter der Beteiligte). Ort und Zeit der Entstehung des Textes Dass die Angaben des Orts und der Zeit von großer Bedeutung sind, bestätigt auch die Tatsache, dass sie sich in dem deutschen Urteil ganz am Anfang befinden. Der Ort wird in der Überschrift angegeben und die Zeit erscheint unter der Überschrift: Landesgericht Neustadt Im Namen des Volkes Urteil Aktenzeichen: 25 K 3/04 Verkündet am 22. Oktober 2005 In dem slowakischen Urteil stehen diese Angaben in dem Absatz unter der Überschrift: Funktion der Textsorte Das Gerichtsurteil hat die Aufgabe darüber zu entscheiden, ob eine Straftat begangen wurde und danach auch eine entsprechende Strafe zuzumessen. Es wird zuerst in der Verhandlung mündlich verkündet und dann auch in einer bestimmten Frist in der schriftlichen Form den entsprechenden Personen zugestellt. Jedes Gerichtsurteil muss 85

87 begründet werden. Man kann vereinfacht sagen, dass auch die Beseitigung des Unrechts zu den Aufgaben des Urteils gehört Intersprachliche Faktoren Struktur der Textsorte Das Urteil wird so wie die vorher untersuchten Textsorten in mehrere Absätze nach dem Inhalt gegliedert, wobei einige Aufzählungen (vor allem im Deutschen) vorkommen. In dem Slowakischen werden die inhaltlich abgegrenzten Teile mit den typischen Sprüchen eingeleitet. Sowohl in der deutschen als auch in der slowakischen StPO wird die Textsorte Urteil gesetzlich geregelt: Deutsches Urteil ( 260, 267, 268, 275, der StPO) Slowakisches Urteil ( 163, 164 Trestného poriadku) Urteilskopf: Im Namen des Volkes, Name und Personalien des Angeklagte, Sitzungstag und die Namen der Beteiligten označenie súdu, o ktorého rozsudok ide, mená a priezviská sudcov a prísediacich, ktorí sa na rozhodnutí zúčastnili Urteilsformel: Ausspruch des Gerichts über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie die Rechtsfolgen dátum a miesto vyhlásenia rozsudku výrok rozsudku s uvedením zákonných ustanovení, ktoré sa použili Angewandte Vorschriften odôvodnenie, ak zákon neustanovuje niečo Urteilsgründe iné Unterschrift poučenie o opravnom prostriedku Wie aus der Tabelle zu sehen ist, wird bei dem deutschen Urteil keine Belehrung über Rechtmittel angegeben aber auch nicht die Unterschrift, obwohl sie in dem Urteil erscheint. Das deutsche Urteil beginnt mit dem Kopf, wo der Ort des Gerichts, das Wappen des Bundeslandes und die Formel Im Namen des Volkes stehen. Weiter folgen die Überschrift Urteil, das Aktenzeichen und das Datum der Verkündigung. Das slowakische Urteil beginnt mit dem Staatswappen der Slowakischen Republik, wonach ROZSUDOK V MENE SLOVENSKEJ REPUBLIKY folgt. Oben in der Ecke steht das Aktenzeichen: 86

88 Nach diesen Angaben kommen im Deutschen die Personalien der Angeklagten und die eigentliche Verurteilung. Im Slowakischen folgen die Bezeichnung des Gerichts, der Richter und das Datum der Verhandlung. Auch im Deutschen setzen die Bezeichnung des Angeklagten mit den Personalien und die eigentliche Verurteilung fort: In dem slowakischen Urteil wird die Formel obžalovaný je vinný, že, teda..., čím spáchal... verwendet. Nach den Wörtern je vinný, že wird die begangene Tat mit der Zeit- und Ortsangaben der Begehung beschrieben. Nach teda werden verwirklichte Tatsachen genannt und mit den Wörtern čím spáchal... ist die genaue Bezeichnung der strafbaren Handlung nach dem Strafgesetz eingeleitet. Danach folgt die Verurteilung, also die Zumessung der Strafe mit den angewandten Vorschriften und dem Hinweis auf den 87

89 Schadenersatz. Im Deutschen folgen nach der Verurteilung der Hinweis auf die Verfahrenskosten und erst dann die angewandten Vorschriften: Nach diesen Teilen werden die Gründe (Odôvodnenie) behandelt. Im Rahmen des deutschen als auch des slowakischen Urteils werden im Weiteren folgende Tatsachen angegeben: Feststellungen zur Person, Vorgeschichte, Beschreibung des Tatgeschehens, Beschreibung der Einlassung, Aussagen der Zeugen, der Sachverständigen, Behandlung von allen Beweismitteln, Strafrahmen, Schwere der Schuld und Kostenentscheidung, Am Ende des slowakischen Urteils kommen die Belehrung über die Einlegung der Rechtmittel, die Angaben der Zeit und des Orts und die Unterschrift des Senatvorsitzenden mit dem Stempel des Gerichts. Sprachliche Mittel a) Lexik Auf der lexikalischen Ebene kommen folgende Besonderheiten vor: Besonderheiten Deutsch Slowakisch Rechtstermini Landesgericht, Strafsache, Freiheitsstrafe, verurteilen, Kosten des Verfahrens, Aktenzeichen, verkünden, der Angeklagte, Totschlag, Tateinheit, 88 Rozsudok, senát, predseda senátu, prísediaci, obžalovaný, samosudca, konanie, byť vinný, spáchať trestný čin, odsúdiť, trest odňatia slobody,

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