Neubau der B 26n. Staatliches Bauamt Würzburg. Umweltverträglichkeitsstudie. Unterlage 2.1. Raumanalyse. zum

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1 zum Neubau der B 26n westlich AD Würzburg West Karlstadt AD Werneck Unterlage 2.1 Raumanalyse Arbeitsgemeinschaft:

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung Veranlassung Rechtliche Einordnung und Aufgabenstellung Kurzcharakteristik des Vorhabens Arbeitsschritte und Methoden der Grundstruktur des Untersuchungsraums Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Fachplanerische Vorgaben und Festsetzungen Landesentwicklungsprogramm Regionalpläne Bauleitplanung Naturschutzrechtliche Schutzgebietsausweisungen Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit Werthintergrund Verwendete Datengrundlagen Bestandssituation/räumliche Gegebenheiten Wohnen Erholen Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Gutachterliche Schutzgutbewertung Wohnen und Arbeiten Erholen Vorbelastungen Schutzgüter Tiere und Pflanzen Werthintergrund Verwendete Datengrundlagen Durchgeführte Untersuchungen Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Pflanzen und Biotope Tiere Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Natura 2000-Gebiete Naturschutzgebiete Geschützte Landschaftsbestandteile Naturdenkmäler Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Waldfunktionsplan ABSP Gutachtliche Schutzgutbewertung Pflanzen Tiere und Biologische Vielfalt Vorbelastungen Schutzgut Boden Werthintergrund Verwendete Datengrundlagen Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Gutachtliche Schutzgutbewertung Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung

3 Böden mit besonderem Standortpotenzial für die natürliche Vegetation Böden mit besonderer natürlicher Ertragsfähigkeit Böden mit einer bedeutenden Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Vorbelastungen Schutzgut Wasser Werthintergrund Verwendete Datengrundlagen Schutzgebiete und verbindliche Festsetzungen Sonstige fach- oder gesamtplanerische Ausweisungen Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Grundwasser Oberflächengewässer Gutachterliche Schutzgutbewertung Grundwasser Oberflächengewässer Vorbelastungen Schutzgut Luft/Klima Werthintergrund Verwendete Datengrundlagen Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Gutachtliche Schutzgutbewertung Belastungsräume Ausgleichsräume Kaltluftsammelräume Vorbelastungen Schutzgut Landschaft Werthintergrund Verwendete Datengrundlagen Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Landschaftsschutzgebiete Naturpark Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild Gutachtliche Schutzgutbewertung Vorbelastungen Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Werthintergrund Verwendete Datengrundlagen Bestandssituation Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Schutzgutausprägungen aufgrund gutachtlicher Erwägungen Vorbelastungen Wechselwirkungen Ermittlung des Raumwiderstands Raumwiderstände Konfliktschwerpunkte Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung

4 TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1 FFH-Gebiete im Untersuchungsgebiet Tab. 2 Datengrundlagen für das Schutzgut Menschen Tab. 3 Sondergebiete Windenergie und Fotovoltaik im Untersuchungsgebiet Tab. 4 Überregional bedeutsame Wegeverbindungen Tab. 5 Einstufungskriterien für die Bewertung der Erholungsräume Tab. 6 Bereiche mit sehr hoher und Bereiche mit hoher Bedeutung für die Erholungsnutzung Tab. 7 Vorbelastungen für das Schutzgut Menschen Tab. 8 Datengrundlagen für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Tab. 9 Ampelbewertung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten und den möglichen artenschutzrechtlichen Zulassungshindernissen Tab. 10 Planungsrelevante Fledermausarten Tab. 11 Planungsrelevante Vogelarten Tab. 12 Planungsrelevante Säugetierarten Tab. 13 Planungsrelevante Amphibien- und Reptilienarten Tab. 14 Planungsrelevante Schmetterlings- und Netzflüglerarten Tab. 15 Planungsrelevante Arten weiterer Tiergruppen Tab. 16 Übersicht der Natura 2000 Gebiete, die zumindest mit Teilflächen im Untersuchungsgebiet liegen Tab. 17 Übersicht der im Nahbereich des Untersuchungsgebietes gelegenen und ggf. mittelbar betroffenen Natura 2000-Gebiete Tab. 18 Im UG nachgewiesene Biotoptypen und ihre Bewertung (sortiert nach Lebensraumgruppen) Tab. 19 Datengrundlagen für das Schutzgut Boden Tab. 20 Kriterien für die Ausweisung von Böden mit besonderem Tab. 21 Standortpotenzial für die natürliche Vegetation Kriterien für die Ausweisung von Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfähigkeit Tab. 22 Geotope innerhalb des Untersuchungsgebietes Tab. 23 Vorbelastungen im Untersuchungsgebiet Tab. 24 Verwendete Datengrundlagen Tab. 25 Festgesetzte Wasserschutzgebiete Tab. 26 Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser Tab. 27 Datengrundlagen für das Schutzgut Luft/Klima Tab. 28 Einstufung der Kaltlufttransport- und Sammelwege Tab. 29 Hintergrundbelastung ausgewählter Schadstoffe Tab. 30 Vorbelastungen des Schutzgutes Klima/Luft Tab. 31 Datengrundlagen für das Schutzgut Landschaft Tab. 32 Landschaftsschutzgebiete im Untersuchungsgebiet Tab. 33 Einstufung der Reliefdynamik Tab. 34 Einstufung der Eigenart Tab. 35 Einstufung der Vielfalt Tab. 36 Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Tab. 37 Vorbelastungen im Untersuchungsgebiet Tab. 38 Datengrundlagen für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Tab. 39 Baudenkmäler außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche Tab. 40 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung (REGIONALER PLANUNGSVERBAND WÜRZBURG 2007) Tab. 41 Vorbelastungen für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Tab. 42 Kriterien und Bewertungen zur Beurteilung des Raumwiderstands Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung

5 Tab. 43 Konfliktschwerpunkte in den für die Linienplanung der B 26n vorgesehenen Korridoren ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1 Verlauf des Hauptkorridors Mitte und der modifizierten Kombinationslösung Nord+Süd (Machbarkeitsstudie 2001)... 4 Abb. 2 Methodik der Abgrenzung von Lebensraumkomplexen Abb. 3 Siedlungsfunde in der Nähe von Fließgewässern Abb. 4 Raumwiderstand und Konfliktschwerpunkte ANLAGEN Karte 1 Fachplanerische Vorgaben und Schutzausweisungen 1: Karte 2 Raumwiderstand mit Variantenübersicht 1: Karte 3 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Bestand 1: Karte 4 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Auswirkungen 1: Karte 5 Schutzgut Pflanzen Bestand und Auswirkungen 1: Karte 6 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt Bestand 1: Karte 7 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt Auswirkungen 1: Karte 8 Schutzgut Boden Bestand 1: Karte 9 Schutzgut Boden Auswirkungen 1: Karte 10 Schutzgut Wasser Bestand 1: Karte 11 Schutzgut Wasser Auswirkungen 1: Karte 12 Schutzgut Klima/Luft Bestand 1: Karte 13 Schutzgut Klima/Luft Auswirkungen 1: Karte 14 Schutzgut Landschaft Bestand 1: Karte 15 Schutzgut Landschaft Auswirkungen 1: Karte 16 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Bestand 1: Karte 17 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Auswirkungen 1: Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung

6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem B-Plan Bebauungsplan BAB Bundesautobahn BauGB Baugesetzbuch BauNVO Baunutzungsverordnung BayDSchG Bayerisches Denkmalschutzgesetz BayLplG Bayerisches Landesplanungsgesetz BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayWaldG Waldgesetz für Bayern BayWG Bayerisches Wassergesetz BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz DIN Schallschutz im Städtebau DTV Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge F-Plan Flächennutzungsplan FFH Fauna-Flora-Habitat GLA Geologisches Landesamt GW Grundwasser LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LEK Landschaftsentwicklungskonzept LEP Landesentwicklungsplan LRT Lebensraumtyp nach Art. 1 FFH-RL, aufgeführt in Anhang I FFH-Richtlinie LfU Landesamt für Umwelt ROK Raumordnungskataster RUVS Richtlinien für die Erstellung von n im Straßenbau SPA-Gebiet Special Protected Areas (Natura 2000) StMUGV Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz TWV Trinkwasserversorgung UG Untersuchungsgebiet UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS WHG Wasserhaushaltsgesetz WSG Wasserschutzgebiet WWA Wasserwirtschaftsamt ZV Zweckverband Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung

7 1. Einführung 1.1 Veranlassung Die durch die politische und wirtschaftliche Neuordnung Europas ausgelöste Raumstrukturund Verkehrsentwicklung hat insbesondere im nordwestlichen Teil der Region Würzburg die von früher bereits bekannten Erschließungs- und Leistungsdefizite des Straßennetzes noch verstärkt. Aus diesem Grund wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Fernstraßenentwicklungsachse westliches Mainfranken vom Mai 2001 der Bedarf und die Möglichkeiten für eine Bundesfernstraße zwischen den Bundesautobahnen BAB 3 westlich und BAB 7 nordöstlich von Würzburg untersucht und nachgewiesen. Sie schließt dabei mit einer Empfehlung für zwei mögliche Korridorvarianten ab. Eine Entscheidung für einen der beiden Korridore trifft sie nicht; diese ist vielmehr in den folgenden Planungsschritten herbeizuführen. Als nächster Planungsschritt steht die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß Art. 21, 22 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) an. Durch das Raumordnungsverfahren wird festgestellt: ob oder mit welchen Maßgaben das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung, einschließlich der raumbedeutsamen und überörtlichen Belange des Umweltschutzes, vereinbar ist und wie Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können. Die Feststellung nach Satz 2 schließt die Prüfung vom Träger des Vorhabens eingeführter Alternativen ein (Art. 21 BayLplG). Als Teil der erforderlichen Unterlagen zum Raumordnungsverfahren hat das Staatliche Bauamt Würzburg zwischenzeitlich den Auftrag zur Erarbeitung einer (UVS) erteilt. Diese wird mit der folgenden Unterlage vorgelegt. 1.2 Rechtliche Einordnung und Aufgabenstellung Das geplante Vorhaben ist unter Ziffer 14.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1 Bau einer neuen vier- oder mehrstreifigen Bundesstraße, wenn diese neue Straße eine durchgehende Länge von mehr als 5 km aufweist einzuordnen. Danach besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 1 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2001, zuletzt geändert am Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite - 1 -

8 Die fachinhaltlichen Aspekte der UVP werden im Rahmen der hiermit vorgelegten UVS abgearbeitet. Zentrale Aufgabe der UVS im Raumordnungsverfahren ist es, die verschiedenen fachrechtlichen, für die Zulassung des Vorhabens relevanten Aspekte zu erkennen, dem Planungsstand entsprechend einzubeziehen und zu berücksichtigen. Sie soll nachvollziehbar dazu beitragen, die Linienplanung zu einem für die Umwelt konfliktarmen Ergebnis zu bringen. Gleichberechtigt soll sie dann nach Abschluss der eigentlichen Planungsphase die Anforderungen des 6 UVPG zur Prüfung durch die zuständige Behörde erfüllen. In Umsetzung einer guten fachlichen Praxis schaut die UVS von Beginn an weit voraus, optimiert den umweltseitig vorrangigen Planfall und ermöglicht die leichte Zusammenstellung aller für die UVP relevanten Informationen. Neben der UVP ist es geboten, bereits auf der Ebene der Raumordnung zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Schutzansprüchen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura-2000 vereinbar ist. Der Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten ist bereits bei der Entwicklung relativ konfliktarmer Korridore sowie bei der Trassierung und Auswahl von Planungsvarianten ein entscheidendes Gewicht beizumessen. Damit die linienbestimmte Trassenführung im späteren Zulassungsverfahren Bestand hat, sind bereits für das Raumordnungsverfahren eine hinreichende Optimierung und eine vergleichende Bewertung der untersuchten Varianten in Bezug auf ihre FFH-(Fauna-Flora-Habitat)- Verträglichkeit vorzunehmen. Gleiches gilt für die artenschutzrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und der Länder. Sie verlangen eine Auseinandersetzung mit artenschutzrechtlichen Sachverhalten in den Planungsbeiträgen UVS und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). Zwar liegt der Schwerpunkt der Bearbeitung auf der Ebene der Genehmigungsplanung (LBP), gleichwohl ist aber bereits für das vorgelagerte Raumordnungsverfahren eine Detailschärfe erforderlich, die eine Beurteilung ermöglicht, ob die Vorschlagsvariante mit den Zielen des Artenschutzes in Einklang zu bringen ist. Die inhaltliche Bearbeitung der Themengebiete FFH und Artenschutz erfolgt in separaten Gutachten, wobei die Ergebnisse in die vorliegende UVS eingearbeitet wurden. Inhalt und Umfang der vom Vorhabensträger nach 6 UVPG beizubringenden entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens sind im Rahmen eines Scoping-Termins am mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt worden. 1.3 Kurzcharakteristik des Vorhabens Bei dem geplanten Straßenbauvorhaben B 26n westlich AD Würzburg/West Karlstadt AD Werneck handelt es sich um den Neubau einer verkehrsgerechten und leistungsfähigen Fernstraßenverbindung. Der nordwestlich von Würzburg gelegene Main-Spessart- Raum Karlstadt/Lohr/Gemünden liegt autobahnfern und verfügt zu den Autobahnen Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite - 2 -

9 BAB 3 und BAB 7 nur über unzureichende Autobahnzubringer. Um die infrastrukturellen Standortbedingungen für diesen Wirtschaftsraum zu verbessern, bedarf es einer leistungsfähigen, ortsdurchfahrtenfreien Straßenverbindung zu den vorhandenen Autobahnen. Aus diesem Grund wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Fernstraßenentwicklungsachse westliches Mainfranken vom Mai 2001 der Bedarf und die Möglichkeiten für eine Bundesfernstraße zwischen den Bundesautobahnen BAB 3 westlich und BAB 7 nordöstlich von Würzburg untersucht und nachgewiesen. Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass eine leistungsfähige Fernstraßenverbindung im Norden und Westen Würzburgs Zeit- und Sicherheitsgewinne für den Straßenverkehr in diesem Raum erwarten lässt. Die Fernstraßenentwicklungsachse im westlichen Mainfranken zwischen den Bundesautobahnen BAB 3 und BAB 7 sei verkehrlich notwendig, raumstrukturell sinnvoll und umweltfachlich möglich. Die B 26n ist in dem vom Deutschen Bundestag am beschlossenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen unter der Bezeichnung Karlstadt AD Werneck (BAB 7) im Vordringlichen Bedarf und unter der Bezeichnung AD Würzburg/West (BAB 3) Karlstadt im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht enthalten. Damit hat der Gesetzgeber verbindlich über das Bestehen des verkehrlichen Bedarfs entschieden. Mit der B 26 n werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Verbesserung der Erschließung des autobahnfern liegenden Landkreises Main-Spessart (Gemünden, Karlstadt, Lohr) Bündelung von Verkehr, der heute auf dem Netz der Bundes- und Staatsstraßen quer durch den Landkreis fährt Entlastung von hoch belasteten Ortsdurchfahrten, insbesondere im Werntal Entlastung des Autobahnkreuzes Biebelried vom Übereckverkehr Entlastung des Stadtgebiets Würzburg von unerwünschtem Abkürzungsverkehr Ein alleiniger, über den bereits vorgesehenen Ausbau der bestehenden Bundesautobahnen hinausgehender weiterer Ausbau (z. B. BAB 7 auf sechs Fahrstreifen) kann nicht die Forderung nach besserer Erschließung des Raumes Karlstadt/Lohr/Gemünden erfüllen und scheidet daher bei allen weiteren Betrachtungen aus. Die Machbarkeitsstudie schließt mit einer Empfehlung für zwei mögliche Korridorvarianten ab. Der von der BAB 3, westlich des AD Würzburg-West über Karlstadt zum AD Werneck an der BAB 7 verlaufende zweibahnig-vierstreifige Hauptkorridor Mitte (mit Zubringer) und die modifizierte Kombinationslösung Nord+Süd mit einem einbahnig-zweistreifigen Nordkorridor zwischen dem AD Werneck und Lohr und einem stadtnah um Würzburg verlaufenden zweibahnig-vierstreifigen Südkorridor. Eine Entscheidung für einen der beiden Korridore trifft die Machbarkeitsstudie nicht; diese ist nunmehr im anstehenden Raumordnungsverfahren herbeizuführen. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite - 3 -

10 Abb. 1 Verlauf des Hauptkorridors Mitte und der modifizierten Kombinationslösung Nord+Süd (Machbarkeitsstudie 2001) Entsprechend der Funktion als großräumige Straßenverbindung im Zuge der Verbindung zwischen Oberzentren ist die B 26n gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN), Kap. 3 Funktionale Gliederung der Verkehrsnetze der Verbindungsfunktionsstufe I zuzuordnen. In Folge der prognostizierten Verkehrsbelegung ist für einen funktions- und verkehrsgerechten Neubau der B 26n die Realisierung eines 2-bahnigen/4-streifigen Querschnittes erforderlich. Dementsprechend ist die B 26n der Straßenkategorie AS I (großräumige Autobahnen und autobahnähnliche Straßen) nach RIN zuzuordnen. 1.4 Arbeitsschritte und Methoden der Gegenstand der UVS sind die im 2 UVPG genannten Schutzgüter Menschen/menschliche Gesundheit, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen. Aufgabe der UVS ist es, sämtliche Umweltbereiche einschließlich ihrer Wechselwirkungen zu erfassen, zu bewerten und mit einer fachübergreifenden, querschnittsorientierten Betrachtungsweise die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens aus umweltfachlicher Sicht wertend zusammenzufassen. Abstimmungsgemäß orientieren sich Arbeitsschritte und methodische Vorgehensweise der UVS an der RUVS Richtlinie für die Erstellung von n im Straßenbau, Ausgabe Im Einzelnen wurden folgende Arbeitsschritte abgearbeitet: Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite - 4 -

11 Planungsraumanalyse Erstellung einer vorläufigen Raumwiderstandskarte auf der Grundlage der für die Umwelt entscheidungsführenden Sachverhalte soweit sie flächendeckend vorliegen und digital verfügbar sind Voreinschätzung zur FFH-Verträglichkeit und zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen Abgrenzung von relativ konfliktarmen Korridoren und von Konfliktschwerpunktbereichen Eingrenzung des Untersuchungsraumes und der Untersuchungsinhalte der UVS Raumanalyse (UVS Stufe I) Ermitteln und Beschreiben der Werte und Funktionen des Raumes und seiner Bestandteile (Sachebene) Bewertung der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Naturhaushalt und ihre Empfindlichkeit gegenüber den erwarteten Wirkfaktoren (Wertebene) Schutzgutübergreifende Aggregation der Einzelbewertungen zur Raumwiderstandskarte, Ableitung relativ konfliktarmer Korridore Auswirkungsprognose und Variantenvergleich (UVS Stufe II) Mitwirkung bei der Entwicklung von Varianten und anderen, dem Planungsziel entsprechenden Alternativen Ermitteln und Beschreiben der Wirkfaktoren und Wirkungen Darstellung von Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung von Umweltwirkungen Ermitteln der verbleibenden erheblichen Umweltauswirkungen der einzelnen Varianten (Konfliktanalyse), und Ableitung möglicher Maßnahmen zum Ausgleich bzw. Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen der Umwelt Ermittlung einer umweltfachlichen Vorzugsvariante (Variantenvergleich) Inhalt und Umfang der, bezogen auf die umweltrelevanten Sachverhalte, durchzuführenden Untersuchungen einschließlich Abgrenzung des Untersuchungsraumes wurden in Projekt begleitenden Beteiligungsterminen mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Grundlage für die Eingrenzung der Untersuchungsinhalte liefert die in Vorbereitung auf den ersten Beteiligungstermin, den Scoping-Termin, durchgeführte Planungsraumanalyse. Sie setzt an den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den dort entwickelten Korridoren an. Zur weiteren Spezifizierung der Korridore wurden die entscheidungsrelevanten Sachverhalte zu einer vorläufigen Raumwiderstandskarte zusammengefasst. Ergänzend wurde auf der Grundlage vorhandener Daten eine Voreinschätzung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 und zur Vereinbarkeit mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben vorgenommen. In Überlagerung der genannten Sachverhalte konnten für die im Rahmen der UVS zu untersuchenden Trassenführungen im Hauptkorridor Mitte und der modifizierten Kombinationslösung Nord + Süd relativ konfliktarme Korridore sowie Konfliktschwerpunkte abge- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite - 5 -

12 grenzt werden. Mit dem Ergebnis der Planungsraumanalyse wurde bereits zu diesem frühen Zeitpunkt deutlich, dass eine durchgängig konfliktarme Trassenführung in keinem der beiden Korridore möglich ist. Aufgrund der in beiden Korridoren erwarteten Betroffenheit mehrerer Natura 2000 Gebiete wurde aus Gründen der Verfahrens- und Rechtssicherheit auf ein frühzeitiges Ausscheiden eines der beiden Korridore verzichtet. Das Untersuchungsgebiet wurde so abgegrenzt, dass sowohl Trassenverschiebungen/-optimierungen innerhalb der konfliktarmen Räume möglich sind, welche sich aufgrund der weitergehenden Bestandserhebungen wie insbesondere faunistisch-vegetationskundlichen Erfassungen, ergeben können, als auch die Vorhabenswirkungen mit der größten räumlichen Reichweite noch abgedeckt sind. Als Vorhabenswirkungen mit der größten räumlichen Reichweite wurde eine Voreinschätzung bezüglich der erwarteten Lärmimmissionen vorgenommen, die sich im Wesentlichen auf die prognostizierten Verkehrsbelastungen stützt. Als Untersuchungsraum wurden um die ermittelten relativ konfliktarmen Korridore daher folgende Pufferbereiche festgelegt: Süd- und Mittelkorridor m Nordkorridor und Anbindung Lohr 650 m. Die bezogen auf die Schutzgüter des UVPG festgelegten Untersuchungsinhalte und Prüfkriterien sind der Ergebnisdokumentation in den folgenden Kapiteln zu entnehmen. Für eine verfahrens- und rechtssichere Beurteilung der FFH-Verträglichkeit und der artenschutzrechtlichen Relevanz der zu untersuchenden Trassenführungen wurden umfangreiche faunistische und floristische Kartierungen durchgeführt. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf den sog. Rote-Ampel-Arten. Hierbei handelt es sich um Arten, die sich im Ergebnis der FFH- und der artenschutzrechtlichen Betrachtung als zulassungskritisch erweisen können. Um den Untersuchungsaufwand in einem für die Planungsebene angemessenen Rahmen zu halten wurde eine gestufte Vorgehensweise gewählt. Dabei beziehen sich die Untersuchungen für hochmobile Arten mit weit reichenden Raumansprüchen und einer gegenüber dem Vorhaben besonderen Sensibilität auf den gesamten Untersuchungsraum. Hierzu gehören die Artengruppe Fledermäuse und Vögel. Einzelne Tag- und Nachtfalterarten sowie der Netzflügler Langfühleriger Schmetterlingshaft wurden ebenfalls im gesamten Untersuchungsraum, jedoch begrenzt auf potenziell geeignete Lebensräume erhoben. Für weitere Arten wie Luchs, Wildkatze und Feldhamster wurde eine Potenzialabschätzung vorgenommen. Weniger mobile Arten mit kleinräumigen Raumansprüchen, auf die ggf. im Zuge der Feintrassierung noch reagiert werden kann wurden im Nachgang zur Raumanalyse trassenbezogen untersucht. Hierzu gehören Schlingnatter, Springfrosch, Kammmolch, Gelbbauchunke und Hirschkäfer sowie der europäische Frauenschuh. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite - 6 -

13 2. Grundstruktur des Untersuchungsraums 2.1 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Die Ausgangsbasis für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes bildet die Machbarkeitsstudie Fernstraßenentwicklungsachse westliches Mainfranken. Als mögliche Korridore für die Linienentwicklung werden ein Hauptkorridor Mitte sowie als Alternative eine Kombinationslösung aus einem Nord- und einem Südkorridor vorgeschlagen. Alle vorgeschlagenen Trassenkorridore kommen in Berührung mit Natura 2000-Gebieten, welche einem besonders strengen Schutzregime unterliegen. Vor diesem Hintergrund wurden in einem ersten Schritt die in der Machbarkeitsstudie entwickelten Korridore überprüft. Dabei wurde im Rahmen der Vorbereitung auf den Scoping-Termin ein vorläufiger Raumwiderstand ermittelt und auf dieser Basis der Untersuchungsraum spezifiziert. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes basiert auf den bereits vorliegenden Überlegungen der Machbarkeitsstudie sowie den Konfliktschwerpunkten und konfliktarmen Korridoren, wie sie sich aus der vorläufigen Raumwiderstandskarte und der vorläufigen FFH- Beurteilung ergeben haben. Zur Vermeidung von Konflikten im Vorfeld wurde angestrebt, in möglichst großem Umfang konfliktarme Korridore für die Trassenfindung und damit auch für den weiteren Untersuchungsumfang zu nutzen. Das Untersuchungsgebiet wurde so abgegrenzt, dass sowohl Trassenverschiebungen/-optimierungen innerhalb der konfliktarmen Räume möglich sind, welche sich aufgrund der weitergehenden Bestandserhebungen (insbesondere faunistisch-vegetationskundlichen Erfassungen) ergeben können, dass auch die Vorhabenswirkungen mit der größten räumlichen Reichweite noch abgedeckt sind, dass Pufferbereiche, die sich aus einer vorläufigen Ermittlung zu erwartender Lärmwirkungen ergeben, berücksichtigt werden: Süd- und Mittelkorridor mindestens m, Nordkorridor und Anbindung an Lohr a. Main mindestens 650 m zum konfliktarmen Korridor. Für die einzelnen abgegrenzten Korridore ergeben sich folgende Parameter: Südkorridor Im Südkorridor ist die Entwicklung möglicher Trassenvarianten aufgrund der vorhandenen Siedlungsgebiete und der FFH-Gebiete nur in einem eng begrenzten Korridor möglich. Trotz der in diesem Abschnitt vergleichsweise großen Wirkzonen konnte der Untersuchungskorridor auf Breiten zwischen 2,5 km und 3 km beschränkt werden. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite - 7 -

14 Mittelkorridor Im Mittelkorridor sind die Korridore für mögliche Trassierungen weniger stark begrenzt als im Südkorridor. Ausgehend von den Wirkzonen wurden hier Korridorbreiten zwischen 3 km und bis zu 4 km in Bereichen mit besonderer Konfliktdichte und somit besonderen Untersuchungsbedarf für Linienoptimierungen festgelegt. Anbindung Lohr/Mittelkorridor Der Korridor für die Anbindung des Mittelkorridors in Richtung Lohr a. Main weist nur wenige, bereits jetzt erkennbare Zwangspunkte für mögliche Trassierungen auf. Die konkrete Trassierung wird daher in starkem Maße von den Ergebnissen der weiteren Untersuchungen geprägt werden, weshalb ausreichend Raum für Variantenoptimierungen eingeplant werden muss. Zudem sollen in diesem Bereich die Möglichkeiten einer abschnittsweisen Bündelung mit der ICE-Strecke geprüft werden. Nordkorridor Der Nordkorridor sieht eine Mainquerung nördlich von Gambach vor. Da bei einer verkehrsund trassierungstechnisch gleichfalls möglichen Mainquerung südlich von Gambach erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim relativ wahrscheinlich sind, wurde ein derartiger Korridor im Vorfeld ausgeschieden. Der für das Scoping vorgeschlagenen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wurde von den Teilnehmern zugestimmt, so dass für die vorliegende UVS keine Anpassungen gegenüber dem Vorschlag vorgenommen wurden. 2.2 Fachplanerische Vorgaben und Festsetzungen Nach 3 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) werden die Instrumente der Landschaftsplanung mit denen der Raumordnung gekoppelt. So sind beispielsweise die Inhalte der Landschaftsrahmenpläne in die Regionalpläne integriert. Auf eine getrennte Darstellung der landschaftsplanerischen und der raumordnerischen Zielsetzungen wird dementsprechend auch im Rahmen der vorliegenden UVS verzichtet Landesentwicklungsprogramm Das 2006 in Kraft getretene Landesentwicklungsprogramm (LEP) (BAYERISCHE STAATSRE- GIERUNG) stellt Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen überfachlichen Entwicklung der Raumstruktur dar. Dabei setzt sich der Großraum Würzburg als Verdichtungsraum aus einem Stadt- und Umland-Bereich und einer äußeren Verdichtungszone zusammen. Die übrigen Bereiche des Untersuchungsgebiets sind als ländlicher Raum, der teilweise bevorzugt entwickelt werden soll, klassifiziert. Darüber hinaus stellt das LEP in Ziel A I 1.1 fest, Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite - 8 -

15 dass infrastrukturelle Engpässe im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen insbesondere in ländlichen Teilräumen abgebaut werden sollen. Konkret ist eine zügige Verwirklichung der B 26neu als zweibahnige Bundesfernstraße in Ziel B V benannt, um den verkehrlichen Auswirkungen der EU-Osterweiterung Rechnung zu tragen. Diese Ziele der Raumordnung sind unter Berücksichtigung aller anderen raumrelevanten Belange, die in den Normen des ROG, des LEP und der Regionalpläne festgelegt sind, zu beachten. Relevant sind in diesem Fall insbesondere die umweltrelevanten Festlegungen. Gemäß Ziel A I 2.1 sollen die Belange der Ökologie, der Ökonomie sowie des Sozialwesens und der Kultur bei Entscheidungen zur Raumnutzung gleichrangig eingestellt werden. Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen der Vorrang einzuräumen, wenn eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht. Im Einzelnen sind die Ziele und Grundsätze schutzgutbezogen zu berücksichtigen. Das LEP unterscheidet darüber hinaus Räume und Gebiete mit besonderer Bedeutung als Vorrang- sowie Vorbehaltsgebiete und formuliert für diese Bereiche Grundsätze und Ziele. Die flächenbezogene Ausweisung solcher Gebiete erfolgt auf der Ebene der Regionalpläne Regionalpläne Das Untersuchungsgebiet befindet sich fast vollständig im Geltungsbereich des Regionalplans Region Würzburg (RP 2). Ein kleiner Teilbereich des Untersuchungsgebietes, der östliche Randbereich des Nord- und Mittelkorridors, liegt im Bereich der angrenzenden Region Main-Rhön (s. u.). Der Regionalplan der Region Würzburg ist in seiner Urfassung im Jahr 1985 in Kraft getreten und wurde seither mehrmals fortgeschrieben. Derzeit stellt er die Raumstruktur entsprechend der Aussagen des LEP folgendermaßen dar: Verdichtungsraum um Würzburg mit Stadt- und Umlandbereich und äußerer Verdichtungszone, Allgemeiner ländlicher Raum (Gemeinden Urspringen, Birkenfeld, Uettingen), Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll (übrige Fläche des Untersuchungsgebietes). Folgende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie ergänzende Zielsetzungen werden im Regionalplan einschließlich der Änderungen für das Untersuchungsgebiet dargestellt. Vorrangebiete: Bodenschatzabbau, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz Vorbehaltsflächen: Bodenschatzabbau, landschaftliches Vorbehaltsgebiet ergänzende Inhalte: Regionaler Grünzug, Trenngrün, Gebiete, die zu Bannwald erklärt werden sollen. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite - 9 -

16 Die konkreten Inhalte bzw. grafischen Darstellungen der genannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erfolgen jeweils schutzgutbezogen. Der Regionalplan der Region Main-Rhön (RP 3) ist in seiner aktuellen Fassung 2008 in Kraft getreten. Die hier allein betroffene Gemeinde Werneck gehört raumstrukturell dem allgemeinen ländlichen Raum an. Auch in diesem Regionalplan sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete verschiedener Art festgelegt. In dem Bereich des Untersuchungsgebietes wird lediglich ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet tangiert. Beide Regionalpläne enthalten in dem jeweiligen Kapitel Verkehr ausdrücklich ein Ziel, dass den Bau der B 26neu als zweibahnige bzw. vierstreifige Bundesstraße fordert. Über diese grundsätzlichen Zielvorgaben hinaus sind auch weitere Ziele und Grundsätze der Regionalpläne von Bedeutung, im Rahmen der UVS insbesondere die schutzgutbezogenen Normen. Diese werden im Einzelnen schutzgutbezogen berücksichtigt Bauleitplanung Die Bauleitplanung regelt die vorhandene und geplante Flächennutzung auf kommunaler Ebene. Die Darstellungen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) und die Festsetzungen der verbindlichen Bauleitplanung beziehen sich vorrangig auf die bauliche Nutzung in den Siedlungsbereichen und werden daher im Kap. 3.1 Schutzgut Menschen dargestellt Naturschutzrechtliche Schutzgebietsausweisungen Für das Untersuchungsgebiet sind zahlreiche Schutzgebietsausweisungen nach Bay- NatSchG vorhanden. Den höchsten Schutzanspruch haben dabei die Natura 2000-Gebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Nachfolgend werden die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Schutzausweisungen nach BayNatSchG aufgeführt. Eine ausführliche Beschreibung erfolgt in den Kapiteln der entsprechenden Schutzgüter sowie im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Im abgegrenzten Planungsraum befinden sich elf Natura 2000-Gebiete. Sie liegen im Wirkraum aller möglichen Trassen im Süd-, Mittel- oder Nordkorridor und könnten durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt werden. Im Untersuchungsraum befindet sich kein SPA- Gebiet. Es handelt sich ausschließlich um FFH-Gebiete. Tab. 1 EU-Code FFH-Gebiete im Untersuchungsgebiet Gebietsname Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten Naturschutzgebiet Romberg Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

17 EU-Code Gebietsname Mausohrwochenstuben im Spessart Winterquartiere der Mopsfledermaus bei Karlstadt Mäusberg, Rammersberg, Ständelberg und Umgebung Gramschatzer Wald Trockenstandorte um Leinach Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim Zellinger Gemeindewald Laubwälder um Würzburg Irtenberger und Guttenberger Wald Darüber hinaus befinden sich acht Naturschutzgebiete, 28 Naturdenkmäler, vier Landschaftsschutzgebiete, der Naturpark Main-Spessart sowie 17 Landschaftsbestandteile und Grünbestandteile innerhalb des Untersuchungsgebietes. Gesetzlich geschützte Biotope nach Art. 13d Abs. 1 BayNatSchG werden im Rahmen der Biotoptypenkartierung gesondert erfasst. Eine Beschreibung der Biotope erfolgt im Kap. 3.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

18 3. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens 3.1 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit Werthintergrund Das Schutzgut Menschen bezieht sich auf das Leben, die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen, soweit dies von spezifischen Umweltbedingungen beeinflusst wird. Im Rahmen der UVS werden dabei ausschließlich diejenigen Grundfunktionen betrachtet, die räumlich wirksam sind und gesundheitsrelevante Aspekte beinhalten. Das Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit wird abgebildet über die Teilaspekte Wohn- und Wohnumfeldfunktion (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Erholungs- und Freizeitfunktion. Das für den Teilaspekt der menschlichen Gesundheit (Gesundheit und Wohlbefinden) relevante Prüfkriterium der Vermeidung schädlicher Umwelteinflüsse ist innerhalb der Wohnund Wohnumfeldfunktion beinhaltet. Berücksichtigt werden die Gebietskategorien der Baunutzungsverordnung (BauNVO), auf die sich die gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 16. und 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sowie die Orientierungswerte der DIN (Schallschutz im Städtebau) beziehen. Insgesamt stellt der Teilaspekt Wohnen und Wohnumfeldfunktion die Bedeutung der Siedlungsflächen und der siedlungsnahen Freiflächen für das Wohnen dar. Der Teilaspekt Erholen stellt die Bereiche außerhalb der geschlossenen Siedlungsbereiche dar, die die landschaftlichen und die infrastrukturellen Voraussetzungen insbesondere für eine ruhige Erholungs- und Freizeitnutzung (z. B. Wandern, Radfahren) besitzen Verwendete Datengrundlagen Tab. 2 Thema Datengrundlagen für das Schutzgut Menschen Grundlage/Quelle Gebietskategorien der BauNVO (Bestand und verbindliche Planungen) Siedlungsnahe Freiräume mit Bedeutung für die wohnungsnahe bzw. Feierabenderholung Digitales Raumordnungskataster (ROK), Stand: April 2008 F- und B-Pläne der Gemeinden Regionalplan Region Würzburg Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

19 Thema sonstige Gebiete mit Bedeutung für das Wohnen (Außenbereich nach 35 BauGB) Grundlage/Quelle Biotoptypenkartierung, Luftbildauswertung ATKIS-Daten Erholungswald Waldfunktionskarte, Teilabschnitt Region Würzburg, Stand 2003 Radwander- und Wanderwege, Freizeiteinrichtungen, Erholungsinfrastruktur Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung Vorbelastungen Umgebungskarte , Kompass Rad- und Wanderkarten ATKIS-Daten Digitales Raumordnungskataster (ROK), Stand: April 2008 F- Pläne der Gemeinden Informationen der Landratsämter Würzburg und Main-Spessart eigene Erhebungen Landschaftsbildanalyse Umgebungskarte , Kompass Rad- und Wanderkarten Informationen der Landratsämter Würzburg und Main-Spessart eigene Erhebungen Raumordnungskataster ATKIS-Daten Hauptverkehrswege anhand der DTV-Klassen F-Pläne der Gemeinden Bestandssituation/räumliche Gegebenheiten Wohnen Zur Beurteilung der Siedlungsstruktur bilden Wohnbebauungen aller Art sowie öffentliche Grünflächen die Grundlage. Die Darstellung der Wohnfunktion in Karte 3 erfolgt auf Grundlage der Daten aus dem ROK, in das die Inhalte der Flächennutzungspläne der Kommunen übernommen sind (Stand April 2008). Die Datenbasis wurde hinsichtlich der tatsächlichen Bestandssituation und der aktuellen Planungsabsichten der einzelnen Kommunen angepasst. Berücksichtigung finden folgende Siedlungsbereiche: vorhandene und geplante Siedlungsflächen der verbindlichen Bauleitplanung Siedlungsflächen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen bzw. Bebauungsplänen, die den Stand nach 33 BauGB zum Zeitpunkt der Auswertung (bis Juli 2008) bereits erreicht haben sowie Siedlungsflächen, die dem baulichen Innenbereich nach 34 BauGB zugeordnet werden können. Bestehende Bauflächen und Flächen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen werden als Bestand, alle übrigen Flächen mit einer weitgehend verfestigten Planung werden als Planung dargestellt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

20 vorhandene Siedlungsflächen aus der vorbereitenden Bauleitplanung Aussagen der Flächennutzungsplanung, die den baulichen Zustand bzw. die bauliche Nutzung widerspiegeln. vorhandene Siedlungsflächen im Außenbereich Auf Grundlage der Biotoptypenkartierung sowie auf Hinweise der Gemeinden abgegrenzte Streusiedlungen und Einzelhöfe außerhalb der Darstellungen des Flächennutzungsplanes, z. B. auch Weiler im baurechtlichen Außenbereich. Zudem werden Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen mit entsprechender Zweckbestimmung sowie der Bestand öffentlicher Grünflächen als siedlungsnahe Freiräume dargestellt. Der Planungsraum wird siedlungsstrukturell geprägt durch das Oberzentrum Würzburg und dessen Verdichtungsraum im südlichen Untersuchungsgebiet sowie dem übrigen, eher ländlich geprägten nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes. Das Stadtgebiet von Würzburg ragt nur in einem kleinen Teilbereich mit dem Stadtteil Oberdürrbach zwischen Veitshöchheim und Rimpar in den Untersuchungskorridor hinein. Siedlungsbereiche der Stadt Würzburg werden dabei nicht tangiert. Entsprechend der Einstufung im Regionalplan Region Würzburg (vgl. 2. VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DES REGIONALPLANS, 2007) zählen folgende Kommunen des Untersuchungsgebietes zur inneren und äußeren Verdichtungszone von Würzburg (südlicher Untersuchungsraum): Gemeinde Eisingen Gemeinde Erlabrunn Gemeinde Estenfeld Gemeinde Greußenheim Gemeinde Güntersleben Gemeinde Hettstadt Gemeinde Kist Gemeinde Leinach Gemeinde Margetshöchheim Markt Rimpar Gemeinde Unterpleichfeld Gemeinde Veitshöchheim Gemeinde Waldbrunn Einwohner Teil der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim Einwohner keine Betroffenheit geschlossener Siedlungsbereiche Teil der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld Einwohner Teil der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt Einwohner Einwohner Teil der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt Einwohner Teil der Verwaltungsgemeinschaft Kist Einwohner keine Betroffenheit geschlossener Siedlungsbereiche Einwohner Teil der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim Einwohner Einwohner keine Betroffenheit geschlossener Siedlungsbereiche Einwohner Einwohner Einwohner Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

21 Gemeinde Waldbüttelbrunn Markt Zell a. Main mit Ortsteilen Mädelhofen und Roßbrunn Einwohner keine Betroffenheit geschlossener Siedlungsbereiche Einwohner Von den genannten Kommunen ist ausschließlich die Gemeinde Veitshöchheim als Unterzentrum eingestuft. Die oben genannten Landgemeinden und Kleinstädte weisen zumeist eine städtebauliche Geschlossenheit mit einer klassischen Ortskernnutzung durch Gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen (Kirche, Rathaus, Schule, soziale Einrichtungen sowie Versorgung) und einer umliegenden Wohnbaunutzung auf. Die wenigen Neubaugebiete sowie Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe schließen sich häufig in den Randbereichen der Kommunen an, wobei der geschlossene dörfliche und kleinstädtische Siedlungscharakter meistens erhalten wurde. Eine Ausnahme in ihrer Siedlungsstruktur bilden die entlang des Mains liegenden Kommunen Erlabrunn, Margetshöchheim, Veitshöchheim und Zell am Main, die sich aufgrund der natürlichen Grenzen bandartig entlang des Maintals ausgedehnt haben. Gemeinsam ist den Kommunen innerhalb der Verdichtungszone von Würzburg, dass sie häufig als Wohnort dienen und von ihnen ausgehend deutliche Pendlerbewegungen in Richtung Würzburg zu verzeichnen sind (vgl. REGIONALPLAN REGION WÜRZBURG 2007). Der nördliche Teil des Untersuchungsgebietes wird entsprechend der Einstufung im Regionalplan Region Würzburg dem ländlichen Raum zugeordnet. Die Siedlungsschwerpunkte in diesem Bereich bilden die Mittelzentren Karlstadt und Lohr am Main, das mögliche Mittelzentrum Gemünden am Main sowie die Unterzentren Arnstein, Werneck und Zellingen. Die historische Besiedlung des Raumes entlang von Flusstälern zeigt sich auch heute noch an den Hauptsiedlungsgebieten entlang des Mains (Karlstadt, Lohr, Gemünden, Himmelstadt) und der Wern (Arnstein). Der mittlere Trassenkorridor zwischen den Siedlungsbereichen Hettstadt und Steinfeld ist mit Ausnahme der dörflichen Siedlungslagen Billingshausen (Gemeinde Birkenfeld), Duttenbrunn (Markt Zellingen) und Stadelhofen (Stadt Karlstadt) nahezu siedlungsfrei. Im Unterschied zum südlichen Untersuchungsgebiet, in dem kleine Kommunen mit in sich geschlossenen Siedlungsbereichen charakteristisch sind, herrschen im nördlichen Teil kleinere, dafür zahlreiche dörfliche Ansiedlungen vor. Sie sind alle den größeren Städten und Gemeinden des nördlichen Untersuchungsgebietes eingemeindet, weisen aber einen in sich geschlossenen eigenständigen Charakter auf. Typische Merkmale dieser dörflichen Siedlungsstrukturen sind z. B. Streuobstwiesen, die viele der Siedlungen einrahmen. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Kommunen und deren Ortsteile mit dörflichem Siedlungscharakter: Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

22 Gemeinde Birkenfeld mit Ortsteil Billingshausen Markt Zellingen mit Ortsteil Duttenbrunn Gemeinde Urspringen Gemeinde Steinfeld mit Ortsteile Waldzell Stadt Lohr am Main mit Ortsteilen Pflochsbach und Halsbach Stadt Gemünden am Main mit Ortsteil Harrbach Stadt Karlstadt mit Ortsteilen Wiesenfeld, Rohrbach, Stadelhofen, Stetten und Heßlar Gemeinde Himmelstadt Markt Thüngen Gemeinde Gössenheim mit Ortsteil Sachsenheim Gemeinde Eußenheim mit Ortsteil Schönarts Stadt Arnstein mit Ortsteilen Halsheim, Müdesheim und Marbach Teil der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld Einwohner Teil der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Einwohner keine Betroffenheit geschlossener Siedlungsbereiche Teil der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld Einwohner Teil der Verwaltungsgemeinschaft Lohr am Main Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Teil der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Einwohner keine Betroffenheit geschlossener Siedlungsbereiche Teil der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Einwohner Teil der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden am Main Einwohner Einwohner Einwohner Aufgrund der Geschlossenheit der Siedlungsstrukturen sind Streusiedlungsbereiche im gesamten Untersuchungsgebiet nahezu nicht vorzufinden. Auf dem Gemeindegebiet von Hettstadt befinden sich eine Erwerbsgärtnerei sowie vier Aussiedlerhöfe im baurechtlichen Außenbereich. Auf dem Gemeindegebiet Greußenheim liegt an der Grenze zu Hettstadt und Leinach das Gut Greußenheim und an der Grenze zu Birkenfeld der Johannishof. Der Weiler Erlenbach (Stadt Karlstadt) ist im Flächennutzungsplan der Stadt ebenfalls nicht gesichert und liegt somit im baurechtlichen Außenbereich. Öffentliche Grünflächen im Untersuchungsgebiet sind auf Grundlage der Daten aus dem Raumordnungskataster im Abgleich mit der Biotoptypenkartierung als Bestand dargestellt. Soweit bekannt, ist die Zweckbindung entsprechend der Darstellungen im Flächennutzungsplan aufgeführt. Bei den öffentlichen Grünflächen handelt es sich zumeist um Sportanlagen, Spielplätze und Friedhöfe. Charakteristisch für den Untersuchungsraum sind zudem die im Siedlungsrandbereich gelegenen Kleingartenanlagen, die z. T. auch als Sondergebiet dargestellt sind. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

23 Die Darstellungen im Außenbereich beziehen sich zumeist auf Sondergebiete mit der Zweckbestimmung der Nutzung erneuerbarer Energien (Windenergie und Fotovoltaik, vgl. 11 BauNVO). Folgende bestehende und geplante Gebiete befinden sich im Untersuchungsgebiet: Tab. 3 Sondergebiete Windenergie und Fotovoltaik im Untersuchungsgebiet Art Größe Gemeindegebiet Status Fotovoltaik 7,6 ha Karlstadt rechtskräftig, bebaut Fotovoltaik 4,4 ha Karlstadt rechtskräftig, bebaut Fotovoltaik 17,6 ha Arnstein rechtskräftig, bebaut Fotovoltaik 38,5 ha Thüngen in Aufstellung Windenergie 19,2 ha Leinach rechtskräftig, bebaut Windenergie 18,8 ha Karlstadt rechtskräftig, bebaut Windenergie 61,6 ha Karlstadt rechtskräftig, bebaut Windenergie 20,2 ha Zellingen Genehmigungen erteilt, nicht bebaut Windenergie 19,9 ha Arnstein rechtskräftig, nicht bebaut Bei den übrigen im baurechtlichen Außenbereich liegenden Sondergebieten handelt es sich um Holzlagerplätze, Bodenabbauflächen, Deponien, landwirtschaftliche Lagerhallen oder Freizeiteinrichtungen. Gewerbliche Bauflächen und Industrieflächen sind gemessen an der Gesamtgröße des Untersuchungsgebietes vergleichsweise wenig vorhanden. Die größeren bestehenden und geplanten Gewerbegebiete liegen auf dem Gebiet der Städte Karlstadt, Lohr a. Main, Arnstein und Veitshöchheim. Die kleineren Kommunen besitzen zumeist ein bis zwei gewerbliche Bauflächen in den Siedlungsrandgebieten Erholen Gegenstand der Betrachtung beim Teilschutzgut Erholen ist das Potenzial der Landschaft für eine Erholungsnutzung außerhalb der im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiche. Einbezogen in die Betrachtung sind neben der Erholungseignung der Landschaft (ästhetischer Eigenwert, vgl. Schutzgut Landschaft) die Erschließung, Siedlungserreichbarkeit und Ausstattung mit erholungsrelevanter Infrastruktur. Für eine Extensiverholung z. B. durch Radwandern, Wandern, Nordic-Walking oder Inline- Skaten steht den Erholungssuchenden zusammen mit den landschaftlichen Gegebenheiten ein dichtes Netz an Erholungsinfrastruktur zur Verfügung. Zu diesen Infrastruktureinrichtungen gehören neben Rad- und Wanderwegen, die die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Erholungsgebietes sichern, auch Einrichtungen und Zielpunkte wie Wanderparkplätze, Schutzhütten, Sporteinrichtungen und Gasthäuser. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

24 Freizeit, Sport- und Erholungseinrichtungen sowie besondere Freizeitziele sind als Erholungszielpunkte in den Darstellungen der Karte 3 Schutzgut Menschen enthalten. Lokale Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Sportanlagen konzentrieren sich auf den Nahbereich der Siedlungsgebiete, mit denen sie eng funktional verknüpft sind. Überregional bedeutsam sind das Badegewässer in Erlabrunn mit zwei Badeseen, Liegewiesen und Spiel- und Sportanlagen sowie der Wallfahrtsort Mariabuchen. Kleinere Zielpunkte bilden Grotten, Bootshäfen, Angelgewässer, Grillplätze, der Flugplatz in Karlstadt, Motocross-Anlagen oder Denkmäler und Kapellen. Das Untersuchungsgebiet wird in unterschiedlicher Dichte von einem Netz aus regional und überregional bedeutsamen Radwander- und Wanderwegen für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung erschlossen. Von den Städten und Gemeinden gehen viele Wegebeziehungen aus, daher verdichtet sich in deren Umfeld das Wegenetz. Nahezu frei von ausgewiesenen Wegeverbindungen ist der mittlere Trassierungskorridor zwischen Hettstadt und Duttenbrunn. Folgende überregional bedeutsamen Wegeverbindungen queren den Untersuchungsraum: Tab. 4 Name Überregional bedeutsame Wegeverbindungen Verlauf Wanderwege Fränkischer Marienweg Main-Wanderweg Unterfränkischer Jakobusweg Wanderweg Romantische Straße Radwanderwege Main-Radweg Kahltal-Spessart-Radwanderweg Main-Tauber Fränkischer Radachter Main-Tauber-Radweg Main-Werra-Radwanderweg Wern-Radweg Radweg Romantische Straße Aschaffenburg Würzburg Gemünden a. Main Aschaffenburg Schweinfurt - Würzburg Würzburg Füssen (Mainz) Aschaffenburg Kulmbach (Creußen) Kahl a. Main Lohr a. Main Rundweg Wertheim über Würzburg und Lauda-Königshofen Lauda Würzburg Würzburg Mühlfeld Wernquelle Gemünden a. Main Würzburg Füssen Neben den o. g. überregional bedeutsamen Radwander- und Wanderwegen gibt es eine Vielzahl weiterer ausgewiesener regional bedeutsamer Wege. Darüber hinaus sind zahlreiche Wege mit lokaler Bedeutung, insbesondere im Wohnumfeld der Siedlungsbereiche, vorhanden. Diese sind aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes grafisch nicht darstellbar, sind aber in den Grundkarten enthalten und ergänzen somit das Gesamtwegenetz. Die Verteilung der Wanderwege im Untersuchungsgebiet zeigt klare Nutzungspräferenzen in der Landschaft auf. Sie erschließen schwerpunktmäßig die Waldbereiche des Untersu- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

25 chungsgebietes bzw. queren diese auf überregionalen Streckenverläufen. Dementsprechend können einige Waldbereiche wie z. B. der Sendelbacher Schlag/Mariabuchen, der Edelmanns Wald, der Gadheimer Wald, das Gadheimer Holz/Mühltannen und der Maidbronner Wald als Wandergebiete hervorgehoben werden. Entsprechend der Angaben des Regionalplans Region Würzburg (vgl. ZWEITE VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DES REGIO- NALPLANS DER REGION WÜRZBURG 2007) ergeben sich zusätzlich für die Waldbereiche Guttenberger Forst/Irtenberger Wald und Gramschatzer Wald Konzentrationspunkte für die Erholung. Die genannten Waldbereiche liegen randlich bzw. außerhalb des Untersuchungsgebietes, jedoch zeigt die Erholungsinfrastruktur, insbesondere im südlichen Gramschatzer Wald, einen Schwerpunkt an. Die Radwegeverbindungen sparen die Waldbereiche des Untersuchungsgebietes nahezu aus und konzentrieren sich auf die Offenlandschaften und das Maintal. Aufgrund der landschaftlich reizvollen Lage des tief eingeschnittenen Maintals ist hier eine Häufung von Erholungsinfrastruktur vorzufinden Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Bannwald Die Waldgebiete im Verdichtungsraum Würzburg (südliches Untersuchungsgebiet) sind als Bannwald gemäß Art. 11 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) geschützt. Die Erklärung der Flächen zu Bannwald erfolgt insbesondere aufgrund ihrer Funktion für die Luftreinhaltung, für den Wasserschutz und für die Erholung. Gebietskategorien der BauNVO Die Einstufung der Bedeutung von Siedlungsflächen wird auf Grundlage der Aussagen aus der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung getroffen. Dabei werden für Bestandsflächen die Aussagen zur Baunutzung aus der Flächennutzungsplanung der Kommunen oder soweit vorhanden aus den Bebauungsplänen für die entsprechenden Gebiete verwendet. Außerhalb der Bestandsflächen werden Siedlungsflächen als verbindlich eingestuft, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Im Rahmen der Planung werden aber auch die Flächen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Datenrecherche (Stand Juli 2008) eine ausreichende planerische Verfestigung, d. h. die mindestens den Stand nach 33 BauGB (Aufstellungsbeschluss B-Plan) erreicht haben. Zur Abbildung der Schutzbedürftigkeit von Siedlungsflächen werden die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN (Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau ) herangezogen. Sie liefern verbindliche Vorgaben für die Vermeidung schädlicher Umwelteinflüsse. Die Schutzbedürftigkeit und entsprechend die Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben bildet sich somit direkt anhand der jeweiligen Gebietskategorien der BauNVO ab, so dass es Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

26 keiner weiteren gutachterlichen Bewertung bedarf (vgl. Richtlinien für die Erstellung von n im Straßenbau (RUVS), BMVBS, 2008)) Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Erholungswald Erholungswald im Sinne von Art. 12 Abs. 1 BayWaldG ist im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen. Die Waldfunktionskarte für den Teilabschnitt Region Würzburg stellt Wälder mit besonderer Bedeutung für die Erholung dar (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 2003). Laut Auffassung der Verfasser besitzen die nachstehend genannten Waldbereiche die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausweisung als Erholungswald: Irtenberger Wald, Probstforst, Buchrainholz und Mühlhart nördlich Waldbrunn, Margetshöchheimer Wald, Edelmannswald, Gadheimer Wald, Mühltannen bei Veitshöchheim, Gramschatzer Wald und Maidbronner Wald bei Rimpar. Die in der Waldfunktionskarte dargestellten Erholungswälder sind in Karte 3 Schutzgut Menschen nachrichtlich übernommen Gutachterliche Schutzgutbewertung Wohnen und Arbeiten Die Bedeutung der Wohnfunktionen im Untersuchungsgebiet wird direkt abgebildet über die Gebietskategorien der BauNVO und dem daraus abzuleitenden Schutzanspruch aus der 16. BImSchV sowie den Vorsorgewerten aus der DIN Eine gesonderte Bewertung für bauleitplanerisch gesicherte Wohngebiete wird nicht vorgenommen. Die folgenden Bewertungen, die aufgrund gutachterlicher Erwägungen durchgeführt werden, beziehen sich daher auf die nicht bauleitplanerisch gesicherten Gebiete im Außenbereich sowie auf die Wohnumfeldfunktionen im Bereich siedlungsnaher Freiräume. Wohnfunktionen im Außenbereich Wohnbaulich genutzte Flächen im Außenbereich sind bauleitplanerisch nicht verfestigt. Ihnen kommt jedoch ebenfalls eine Bedeutung für das Wohnen zu, da sie den dort lebenden Menschen als ständigen Wohnsitz dienen. Die Schutzbedürftigkeit dieser im Außenbereich liegenden Wohnbauflächen wird entsprechend der Vorgehensweise für die bauleitplanerisch verfestigten Gebiete ebenfalls anhand der Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV festgemacht. Gemäß den Angaben in der 16. BImSchV werden bauliche Anlagen entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit Kern-, Dorf- und Mischgebieten gleichgesetzt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

27 Wohnumfeldfunktionen und siedlungsnahe Freiräume Dem Wohnumfeld werden die innerstädtischen bzw. innerhalb dörflicher Siedlungsstrukturen gelegenen Grünflächen, wie z. B. Sport- und Spielplätze zugerechnet. Sie besitzen aufgrund ihrer direkten Siedlungsnähe und Erreichbarkeit eine hohe Bedeutung als öffentlicher Freiraum und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erholung und zur physischen und psychischen Ausgleichsfunktion der Bewohner. Zu den öffentlichen Grünflächen im Untersuchungsgebiet zählen neben den o. g. Sport- und Spielplätzen vor allem Kleingartensiedlungen, die sich häufig in den Randgebieten der Siedlungsbereiche befinden und neben gesundheitsfördernden vor allem eine hohe sozialintegrative Bedeutung besitzen. In einem Radius von 250 m um die wohnbaulich genutzten Flächen wurde ein Schutzbereich Wohnumfeld abgegrenzt. Dieser Bereich stellt schematisch den Teil des Wohnumfeldes dar, der zusätzlich zum eigentlichen Wohngebäude eine Schutzbedürftigkeit gegenüber Faktoren wie z. B. Lärm- und Schadstoffbelastungen aufweist, da er dem Aufenthalt im Freien dient. Die Flächen können dabei zum einen als Puffer für die Siedlungsbereiche angesehen werden, zum anderen dienen sie je nach Ausstattung der Landschaft und Wegebeschaffenheit der tatsächlichen Freiraumnutzung. Der Radius von 250 m entspricht dabei einer fußläufigen Entfernung von etwa 3-4 Minuten und ist somit z. B. als Bereich für die sogenannte Feierabenderholung gut geeignet Erholen Der Erholungswert der Landschaft wird grundlegend bestimmt durch das landschaftliche Potenzial für eine Erholungsnutzung. Dieses Potenzial wurde im Rahmen der Betrachtung des Schutzgutes Landschaft (vgl. Kap. 3.6) anhand der Kriterien Relief, Eigenart und Vielfalt für abgegrenzte Landschaftsbildräume bewertet. Eine besondere Bedeutung (sehr hohe und hohe Bedeutung) für das Landschaftsbild ist z. B. im Bereich der Maintalhänge und des Flusstals, im Bereich der Wern sowie in von kleinen strukturierten Tälern mit wechselndem Nutzungsmosaik zu finden. Im Folgenden werden auf dieser Grundlage Bereiche benannt, die eine überregionale bzw. eine regionale/lokale Bedeutung für die Erholungsnutzung besitzen. Bereiche mit Bedeutung für die Erholungsnutzung Voraussetzung für die Einstufung eines Landschaftsraumes als Erholungsschwerpunkt ist auf erster Ebene die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten aus dem Schutzgut Landschaft. Grundlage waren hier die mit sehr hoher und hoher Bedeutung für das Landschaftsbild eingestuften Bereiche. Eine weitere Voraussetzung neben der landschaftlichen Eignung ist die Erreichbarkeit der Erholungsräume sowie die Ausstattung mit entsprechender Erholungsinfrastruktur wie z. B. Schutzhüllen, Grillplätzen oder Erholungszielpunkten. Es ist also nicht nur wichtig, dass die landschaftlich (schönen) Voraussetzungen für eine Erholungsnutzung gegeben sind, son- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

28 dern dass diese aufgrund der vorhandenen Infrastruktur auch möglich ist. Zur Abgrenzung besonderer Bereiche für die Erholungsnutzung wurde das Zusammentreffen hochwertiger Landschaftsbildräume mit der o. g. Infrastruktur abgeprüft. Dabei orientieren sich die Abgrenzungen der Erholungsräume zwar an den Landschaftsbildräumen, sind jedoch in ihren Grenzen weder identisch mit ihnen noch flächenscharf zu verstehen. Erholungsschwerpunkte mit einer sehr hohen (überregionalen) Bedeutung liegen vor, wenn sich in einem Bereich hoher Landschaftsbildqualität besondere Erholungszielpunkte befinden und/oder sich Schwerpunkte überregional bedeutsamer Radwander- und Wanderwege zeigen. Dabei sind folgende Nutzungsschemata für den Erholungsraum durch den Erholungssuchenden denkbar: gezieltes Aufsuchen der Erholungszielpunkte, auch wenn dabei durchaus Distanzen von 30 km bzw. Fahrtzeiten von 30 min und mehr überwunden werden müssen (vgl. MÜLLER & KORDA 1999), Nähe zu größeren Siedlungsgebieten wie z. B. Würzburg, Karlstadt und Lohr a. Main, dadurch Erreichbarkeit auch zu Fuß bzw. per Fahrrad gegeben, Verlauf überregionaler Radwander- und Wanderwege, z. B. Main-Radweg, die an den Erholungszielpunkten ohnehin vorbeiführen. Erholungsschwerpunkte mit hoher (regionaler) Bedeutung wurden dort gebildet, wo zwar die landschaftlichen Voraussetzungen durch eine sehr hohe und hohe Bedeutung des Landschaftsbildes gegeben sind, die Erholungsinfrastruktur jedoch nicht entsprechend gehäuft, zu finden ist. Hier liegt das Augenmerk zum einen auf der Siedlungsnähe und einer entsprechenden fußläufigen Erreichbarkeit durch den Erholungssuchenden. Zum anderen verlaufen in diesen Bereichen auch Radwander- und Wanderwege wie z. B. der Wernradweg, die jedoch nicht gepaart sind mit besonderen Erholungszielpunkten. Die folgende Tabelle zeigt eine Auflistung der Parameter, die der Einstufung als Erholungsraum sehr hoher und hoher Bedeutung zu Grunde liegen: Tab. 5 Einstufungskriterien für die Bewertung der Erholungsräume sehr hohe (überregionale) Bedeutung hohe (regionale/lokale) Bedeutung Landschaftsbildeinheiten sehr hoher und hoher Bedeutung im Zusammenhang mit überregional bedeutsamen Erholungszielpunkten überregional bedeutsamen Radwander- und Wanderwegen gehäufte Erholungsinfrastruktur Landschaftsbildeinheiten sehr hoher und hoher Bedeutung im Zusammenhang mit lokal bedeutsamen Erholungszielpunkten Teilbereichen großräumig zusammenhängender Erholungsräume Radwander- und Wanderwegen, z. T. auch überregionaler Bedeutung vereinzelter Erholungsinfrastruktur Erholungswald Siedlungsnähe, Erreichbarkeit Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

29 Entsprechend der oben aufgeführten Einstufungskriterien ergeben sich folgende Erholungsschwerpunkte sehr hoher und hoher Bedeutung: Tab. 6 Bereiche mit sehr hoher und Bereiche mit hoher Bedeutung für die Erholungsnutzung Bereiche mit sehr hoher Bedeutung für die Erholungsnutzung Mariabuchen und Mainhänge bei Lohr a. Main Mainhänge bei Karlstadt Mainhänge bei Margetshöchheim Kirche und Wallfahrtsort Mariabuchen mit Gasthäusern (Erholungszielpunkt besonderer Bedeutung) Main-Radweg, Fränkischer Radachter und Fränkischer Marienweg als überregionale Rad- und Wanderwege, zahlreiche regionale Wanderwege Schutzhütte und Parkplatz als Erholungsinfrastruktur Mühlbachtal bei Mariabuchen als Landschaftsbildraum sehr hoher Bedeutung Main-Radweg, Fränkischer Radachter und Mainwanderweg und Fränkischer Marienweg als überregionale Rad- und Wanderwege, zahlreiche regionale Wanderwege, z. B. am Saubürzel Schutzhütten, Aussichtspunkte, Grillplatz, Wanderparkplätze Segel- und Motorflugplatz Karlstadt Maintalhänge und Tallage bei Laudenbach als Landschaftsbildräume sehr hoher Bedeutung Badesee bei Erlabrunn als Erholungszielpunkt besonderer Bedeutung Main-Radweg, Main-Tauber-Radweg, Mainwanderweg, Unterfränkischer Jakobusweg, Fränkischer Marienweg als überregionale Rad- und Wanderwege, zahlreiche regionale Wanderwege im Bereich Edelmannswald und Gadheimer Wald Naturfreundehaus, Grillplatz, Aussichtspunkte, Wanderparkplätze Maintalhänge, Hüttental und Bärental bei Margetshöchheim als Landschaftsbildräume sehr hoher Bedeutung Bereiche mit hoher Bedeutung für die Erholungsnutzung Werntal nördlich Eußenheim Werntal nördlich Stetten Südlicher Gramschatzer Wald bei Rimpar Werntalradweg, Karolingerweg, örtliche Rundwanderwege Angelgewässer mit Grillplatz bei Eußenheim Werntal als Landschaftsbildraum sehr hoher Bedeutung Siedlungsnähe zu Eußenheim und Gössenheim Werntalradweg, örtliche Rundwanderwege Werntal als Landschaftsbildraum sehr hoher Bedeutung Siedlungsnähe zu Stetten und Schönarts Fränkischer Marienweg, zahlreiche regionale Radwander- und Wanderwege Schutzhütte, Rastplatz, Wanderparkplätze Teil des bedeutenden Wandergebietes Gramschatzer Wald Erholungswald Hänge nördlich Rimpar als Landschaftsbildraum sehr hoher Bedeutung Siedlungsnähe zu Rimpar und Güntersleben Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

30 Probstforst bei Eisingen und Waldbrunn Irtenberger Wald Fränkischer Marienweg und Radweg Romantische Straße, weitere regionale Radwanderwege Erholungswald Siedlungsnähe zu Eisingen und Waldbrunn Romantische Straße und Fränkischer Marienweg Schutzhütte Teil des bedeutenden Wandergebietes Irtenberger Wald Erholungswald Die o. g. Bereiche mit sehr hoher und hoher Bedeutung für die Erholungsnutzung sind in Karte 3 Schutzgut Menschen dargestellt. Zwischen einigen Erholungsräumen bestehen Funktionsbeziehungen zu angrenzenden, außerhalb des Untersuchungskorridors liegenden Gebieten, die ebenfalls eine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung besitzen, z. B. dem Gramschatzer Wald oder dem Spessart nördlich von Lohr a. Main Vorbelastungen Zu den Vorbelastungen für den Teilaspekt Wohnen gehören insbesondere vorhandene Lärmbelästigungen, die durch Straßen, Bahn, Gewerbe und Industrie entstehen. Bedeutsame visuelle Belastungen ergeben sich zumeist eher in der freien Landschaft außerhalb von Siedlungen. Der Erholungswert der Landschaft wird im Untersuchungsgebiet durch verschiedene linien- und punktförmige Vorbelastungen beeinträchtigt. Zu den Vorbelastungen zählen insbesondere Verkehrswege, Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung sowie großräumig sichtwirksame Industrieanlagen. Die Vorbelastungen für das Schutzgut Menschen sind in Karte 3 dargestellt. Tab. 7 Vorbelastungen für das Schutzgut Menschen Vorbelastung Erläuterung Verkehrswege Straßen Bahnstrecke Relevante Belastungseffekte sind insbesondere die Zerschneidungswirkung, visuelle Effekte sowie Lärmimmissionen. Die Belastungsintensität wird maßgeblich von der Verkehrsmenge bestimmt. Im Untersuchungsgebiet sind hervorzuheben: Sehr hohe Belastung: BAB 7 und BAB 3 (rd Kfz/Tag). Hohe Belastung: B 27 zwischen Veitshöchheim und Karlstadt, St 2300 bei Margetshöchheim, B 8 westlich Waldbüttelbrunn (rd Kfz). Mittlere Belastung: B 26, B 27 zwischen Karlstadt und Aschfeld, St 2315 bei Lohr St 2435 bei Lohr (rd Kfz). Relevante Belastungseffekte sind insbesondere die Zerschneidungswirkung, visuelle Effekte sowie Lärmimmissionen. Hervorzuheben sind die ICE-Strecke sowie die Bahnstrecken im Maintal und im Werntal. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

31 Vorbelastung Erläuterung Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung Hochspannungsfreileitungen Solaranlagen Windkraftanlagen Funkmasten Funkmasten Visuelle Belastungen für den Teilaspekt Erholen, ggf. elektromagnetische Belastungen für den Teilaspekt Wohnen. Freileitungen verlaufen im Untersuchungsgebiet vor allem bei Waldbrunn, bei Hettstadt, östlich Veitshöchheim, bei Steinfeld, zwischen Lohr und Wiesenfeld, zwischen Gambach und Arnstein, westlich des Werntals und entlang der ICE-Strecke. Visuelle Belastungen für den Teilaspekt Erholen. Solaranlagen sind innerhalb der freien Landschaft installiert südlich und südwestlich von Laudenbach sowie am Gut Erlasee. Insbesondere visuelle Belastungen. Windkraftanlagen befinden sich auf der Kühruh westlich Margetshöchheim, auf Pilz und Eßlersberg südlich von Steinfeld sowie auf der Stockfeldhöhe nördlich Heßlar. Insbesondere visuelle Belastungen. Funkmasten innerhalb der freien Landschaft befinden sich innerhalb des Untersuchungsgebietes vor allem entlang der BAB 3, auf der Kühruh westlich Margetshöchheim, nördlich Rimpar, östlich Karlstadt, südlich Harrbach, nördlich Wiesenfeld, nördlich Aschfeld, bei Stetten und bei Stettbach. Kleinräumig sichtwirksamer Bodenabbau und Deponien Bodenabbau/Steinbrüche Deponien/ Entsorgungsflächen Industrie- und Gewerbeanlagen Industrieanlagen an Ortsrändern Relevante Belastungseffekte sind insbesondere visuelle Veränderungen des Landschaftsbildes sowie bei noch betriebenen Abbaustellen die Lärm und ggf. Staubwirkungen des Abbaubetriebes einschließlich Transportverkehr. Hervorzuheben sind die noch betriebenen Abbaustellen am Karlstädter Berg bei Gambach, am Steinfelder Berg bei Steinfeld, östlich Roßbrunn an der St 2298 sowie östlich Karlstadt. Relevante Belastungseffekte sind insbesondere visuelle Veränderungen sowie Lärmund ggf. Staubemissionen des Transportverkehrs. Hervorzuheben ist hier insbesondere die großflächige Deponie bei Karlstadt. Daneben existieren eine Reihe kleinerer Deponien im Untersuchungsgebiet. Berücksichtigt wurden größere, weithin in der freien Landschaft sichtbare Industriebzw. Gewerbeansiedlungen. Hervorzuheben sind hier das Industriegebiet nördlich von Lohr sowie das Gewerbegebiet nördlich Karlstadt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

32 3.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen Werthintergrund Die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sind im Rahmen der UVS ein wesentlicher Faktor für die Bewertung der natürlichen Grundlagen. Sie umfassen die natürlichen und anthropogen beeinflussten Lebensräume der wild lebenden Pflanzen und Tiere im Planungsraum. Die Prüfkriterien und Bewertungsmaßstäbe dieser Schutzgüter orientieren sich in erster Linie an den vorhandenen fachgesetzlichen Schutzvorschriften, die sich aus dem Biotopschutz nach Art. 13d BayNatSchG und dem Artenschutz nach 42 BNatSchG (zuk. 44 BNatSchG 2009 im Folgenden jedoch nicht weiter zitiert) ergeben sowie darüber hinaus an fachplanerischen Wertstufen, wie sie die bayerische Anleitung zur Biotopkartierung und das Arten- und Biotopschutzprogramm vorgeben. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den nationalen und internationalen Schutz- und Restriktionsgebieten (Natura 2000, NSG) sowie den Schirmarten zu, die vom europäischen Schutzsystem erfasst werden. Diese Schirmarten werden europaweit mit dem Ziel geschützt, durch die Berücksichtigung ihrer Lebensraumansprüche die biologische Vielfalt auf der gesamten Fläche zu fördern. So wurde v. a. die Einstufung des Raumwiderstands durch das Schutzgut Tiere gemeinsam mit dem Schutzgut biologische Vielfalt betrachtet und am Vorkommen bzw. der Habitateignung für europäisch geschützte Arten gemessen. Die Bewertung der biologischen Vielfalt fließt damit v. a. über Kriterien wie biotoptypische Artenzahl, Bedeutung von Lebensraumkomplexen und Mosaiklebensräumen in die Gesamtbeurteilung ein. Bedeutung von Biotoptypen und Biotopkomplexen Die Einstufung erfolgt anhand der Indikatoren Schutzstatus, Gefährdung, Seltenheit, biotoptypische Artenzahl und Natürlichkeit bzw. Naturnähe. Einbezogen werden in die Betrachtung die nach Art. 13d BayNatSchG geschützten Biotoptypen sowie die Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL innerhalb von Natura 2000-Gebieten (vgl. Tab. 18, S. 75). Bedeutung von Lebensräumen (Lebensraumkomplexen) für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten Die Einstufung erfolgt anhand der Indikatoren Schutzstatus, Gefährdung und Seltenheit. Einbezogen werden die Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL, die Vogelarten nach Anhang I VS-RL, die Arten der Roten Liste Bayern sowie die Schwerpunktvorkommen bzw. Ausbreitungszentren dieser Arten. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

33 Empfindlichkeit der Biotoptypen und Biotopkomplexe als Lebensräume für Pflanzen und Tiere Die Einstufung erfolgt anhand der Indikatoren Unzerschnittenheit der Räume, Wiederherstellbarkeit, Vorkommen immissionsempfindlicher Arten sowie anhand der Vorbelastung Verwendete Datengrundlagen Tab. 8 Thema Datengrundlagen für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Grundlage/Quelle Schutzgebiete FFH-Verträglichkeit Pflanzen und Biotope Tiere Nachrichtliche Übernahme von Naturschutzgebieten (NSG), FFH-Gebieten, Biotopverbundsystemen, geschützten Landschaftsbestandteilen, NSG- Verordnungen Standarddatenbögen der Natura 2000-Gebiete Managementpläne der Natura 2000-Gebiete (soweit vorhanden) gebietsbezogen konkretisierte Erhaltungsziele mit Stand vom (BayLfU) Pflege- und Entwicklungspläne Faunistische Kartierungen Botanische Zustandserfassung Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen sowie der Lebensraumtypen nach Anh. I FFH-RL in den FFH-Gebieten Biotopkartierung Landkreis Würzburg (1987, 1996, 1997) Biotopkartierung Landkreis Main-Spessart (1987, 1989, 1990, 1991) Pflege- und Entwicklungspläne Artenschutzkartierung (ASK) Datenbank des LfU, Stand 2007 Aktuelle Planungen (LBP Ausbau BAB 3 AS Helmstadt AS Würzburg/Heidingsfeld, 2003, Ortsumfahrung Rimpar, Entwurf 2007, Steinbrucherweiterung Gössenheim 2008) Aussagen UNB Main-Spessart/Würzburg Forstbetriebskarten, Aussagen von Revierförstern (ALF Kitzingen) Erfassung der Habitateignung für planungsrelevante Tierarten des Waldes (Totholz bewohnende Käfer, Vögel, Fledermäuse, Amphibien) Erfassung der planungsrelevanten Arten der Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Tagfalter, Nachtfalter, Netzflügler Übernahme der Brutstandorte von Uhu, Wanderfalke, Wiesenweihe und Weißstorch vom LfU und LBV (Stand 2008) ABSP Würzburg (1999) ABSP Main-Spessart (1996) ABSP Schweinfurt (2007) Artenschutzkartierung (ASK) Datenbank des LfU, Stand 2007 Faunistische Gutachten (U. Meßlinger 1997, 1998, 2002, LfU 2006, 2008, M. Melber & Dr. Kerth 2008, Sitkewitz 2007) Pflege- und Entwicklungspläne Forstbetriebskarten, Aussagen von Revierförstern (ALF Kitzingen 2008) Aktuelle Planungen (LBP Ausbau BAB 3 AS Helmstadt AS Würzburg/Heidingsfeld, 2003, Ortsumfahrung Rimpar, Entwurf 2007, Steinbrucherweiterung Gössenheim 2008) Aussagen UNB Main-Spessart/Würzburg Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

34 Thema Grundlage/Quelle Schutzwald Waldfunktionskarte Teilabschnitt Region Würzburg, Stand Durchgeführte Untersuchungen Folgende Untersuchungen wurden im Jahr 2008 zur Erfassung der naturräumlichen Gegebenheiten und der Bestandssituation im gesamten Untersuchungsgebiet durchgeführt: Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen innerhalb des Untersuchungsgebiets der UVS (ANUVA 2008, E. Spranger 2008 i. A. von ANUVA). Erfassung der FFH-Lebensraumtypen innerhalb des Wirkraumes der betroffenen FFH- Gebiete (E. Spranger 2008 i. A. von ANUVA). Punktuelle Erfassung der Habitateignung der Wälder für so genannte Rote Ampel - Arten (Amphibien, Totholzkäfer, Fledermäuse, Vögel) (ANUVA 2008). Hierbei wurden punktuell Baumarten, Altersklassen, Schichtaufbau, Gewässer und ökologische Kleinstrukturen wie Baumhöhlen, Baumpilze, Spechtspuren und Totholzanteil aufgenommen. Insgesamt wurden 598 Datensätze aufgenommen, die über das gesamte UG verteilt sind, und die Strukturen der Wälder des UG repräsentativ wiedergeben. Kartierung planungsrelevanter Vogelarten (siehe Kap ) in Wald- und Offenlandbereichen (F.W. Henning 2008 i. A. von ANUVA). Auf Grund der großen Fläche des Untersuchungsgebietes konnten die zu erfassenden Arten nicht flächendeckend kartiert werden. Um Daten zu erhalten, die möglichst repräsentativ für das gesamte UG sind, wurden unterschiedlich angepasste Methoden angewandt: Eine Linienkartierung mit je 100 km Offenlandtransekt und Waldtransekt. Im Offenland wurde die Erfassung auf einer Länge von 100 km mit vier Begehungen vorgenommen. In den Waldgebieten wurden zunächst zwei Begehungen vorgenommen. Für eine Auswahl daraus über 40 km Länge wurden fünf weitere Begehungen durchgeführt, um eine höhere Informationsdichte zu erlangen und an geeigneten Stellen auch später brütende planungsrelevanten Arten des Waldes (z. B. Baumpieper, Ziegenmelker, Halsbandschnäpper) zu erfassen. Des Weiteren wurden Kartierungen in 40 Probeflächen mit je ca. 20 ha Größe und Planbeobachtungen zur Erfassung der Raubvögel durchgeführt. Die Kartiermethoden waren so geplant, dass nicht nur Aussagen zur Qualität des Artspektrums getroffen werden können, sondern auch Aussagen zur Abundanz vergleichend im UG möglich sind. Zusätzlich wurde eine Frühjahrs- und Herbstkartierung der Zug- und Rastvögel durchgeführt. Erfassung der Fledermäuse durch Detektorkartierung mit Aufnahmegerät und Aufstellung so genannter Batcorder (Fledermaus-Horchboxen, Fa. ecoobs) (ANUVA 2008). Auch hier wurden die Methoden so ausgewählt, dass man vergleichende Aussagen zu den Abundanzen der erfassten Arten treffen kann. Hierfür wurden quantitative Linienerfassungen auf einer Strecke von ca. 100 km in den Wäldern des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Neben einem normalen manuellen Ultraschalldetektor wurde ein Detektor eingesetzt, der Rufe automatisch erfasst und aufzeichnet. Die erfassten Daten wurden später mit einem aufgezeichneten GPS-Tracklog verrechnet. Damit konnten die kartierten Strecken in den Wäldern auf die dort verbrachte Zeit normiert werden, um so eine bessere Vergleichbarkeit der aufgenommenen Daten zu schaffen. Dadurch konnte eine relative Rufaktivität in jedem kartierten Waldabschnitt festgelegt werden. Zusätzlich wurden auf 32 Probeflächen stationäre automatische Fledermausdetektoren (Batcorder) Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

35 eingesetzt, um die Flugaktivität punktuell während des gesamten Tagesverlaufs zu ermitteln. Diese Geräte zeichneten bei jeder Aufnahmephase über eine Dauer von drei bis vier Tagen durchgehend auf. Kartierung ausgewählter planungsrelevanter Tag- und Nachtfalterarten (ANUVA 2008). Hierfür wurden Linienkartierungen und Kartierungen auf Probeflächen durchgeführt. Kartierung des Langfühlerigen Schmetterlingshafts (ANUVA 2008) auf Probeflächen mit entsprechenden Lebensraumansprüchen. Die Methode für die Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen, der Lebensraumtypen nach Anh. I FFH-RL, sowie der oben beschriebenen untersuchten Artengruppen bzw. Arten erfolgte z. T. in Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Unterfranken und mit dem zweiten bayerischen Großprojekt aus dem Straßenbau, der UVS zur B 303 durch das Fichtelgebirge, bei der für eine vergleichbare Fragestellung Grunddaten zu erfassen waren. Im Jahr 2009 wurden zur Erfassung der naturräumlichen Gegebenheiten und der Bestandssituation folgende Untersuchungen trassenbezogen im Gebiet durchgeführt: Trassenbezogene Erfassung von Gelbbauchunke und Kammmolch als Arten des Anhang II FFH-RL in den jeweils u. a. zu ihrem Schutz ausgewiesenen FFH-Gebieten. Im Untersuchungsgebiet sind dies der Kammmolch als Zielart des FFH-Gebiets Zellinger Gemeindewald ( ) und die Gelbbauchunke als Zielart des FFH-Gebiets Laubwälder um Würzburg ( ). Beide Arten sind darüber hinaus Zielarten des FFH- Gebiets Irtenberger und Guttenberger Wald ( ). Im Rahmen der Kartierung wurden auch alle weiteren potenziell geeigneten Habitate entlang der Trassen dieser auch nach Anhang IV FFH-RL geschützten Arten mehrfach begangen sowie zehn Gewässer als mögliche Lebensräume des Kammmolches in einem Umfeld von ca. 2 km um die Trassenvarianten mit Reusenfallen und Keschern beprobt. Erfassung des Springfroschs als charakteristische Art des LRT 9160 im FFH-Gebiet Irtenberger und Guttenberger Wald sowie als Art des Anhang IV der FFH-RL in geeigneten Laichgewässern in der Nähe von Buchen- oder Eichen-Hainbuchenwäldern und den geplanten Trassenführungen. Für die drei oben erwähnten Amphibienarten wurden die kompletten Trassenabschnitte auf Basis der vorhandenen Biotop- und Nutzungskartierung, der topographischen Karten, der vorhandenen Bodeninformationen und der Erfahrungen aus der Erhebung der Habitateignung in Wäldern (aus 2008, s. o.) analysiert und alle relevanten, potenziell geeigneten Lebensräume im Gelände überprüft. Erfassung des Hirschkäfers in Teilflächen des FFH-Gebiets Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten ( ) mit Hilfe von Lebendfallen an insgesamt vier Standorten. Erfassung des Frauenschuhs im Bereich der Trassenquerung bzw. im Verlauf der Trasse im Nahbereich der FFH-Gebiete Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim ( ), Zellinger Gemeindewald ( ) und Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten ( ) anhand kleinräumiger Transektbegehungen. Weiterhin erfolgt entlang der restlichen Trassenabschnitte eine Übersichtsbegehung möglicher Habitate, die als geeignete Standorte identifiziert wurden. Erfassung der Schlingnatter als charakteristische Art des LRT 6210/6210* im FFH- Gebiet Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim ( ) sowie als Art Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

36 des Anhang IV der FFH-RL in potenziell geeigneten Lebensräumen entlang der Trassen durch Übersichtsbegehungen und Auslegung von Blechen. Beurteilungskriterien/Bewertung der erfassten Arten Im Rahmen der Untersuchung der Verträglichkeit mit dem europäischen und nationalen Naturschutzrecht können sich an verschiedenen Punkten möglicher Trassenkorridore Konflikte mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten oder mit den Verbotstatbeständen der Art. 12 FFH-RL und Art. 5 VS-RL in Zusammenhang mit deren Umsetzung in 42 BNatSchG ergeben. Sowohl für die FFH-Verträglichkeit als auch die artenschutzrechtliche Konflikteinstufung wurde eine so genannte Ampelbewertung entwickelt. Weitere Erläuterungen zu dieser Methode siehe auch ALBRECHT (2009). Grün Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten zu erwarten. Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Zusammenhang mit gefährdeten Vogelarten oder Arten des Anhang IV FFH-RL liegen derzeit nicht vor. Verbotstatbestände gem. 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG ist für keine Art zu erwarten. Die Sichtweise des aktuellen BNatSchG lehnt sich an den Aussagen des Leitfadens zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EEC vom Februar 2007 an, die eine Erfüllung des Verbotstatbestandes gem. Art. 12 (1) lit. d FFH-RL als nicht gegeben ansehen, solange die ökologische Funktionalität der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten erhalten bleibt. Diese Aussagen werden i. d. R. auch analog auf die Verbote des Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie ü- bertragen. Gelb Erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ist die Erheblichkeitsschwelle voraussichtlich zu unterschreiten. Es liegen Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Zusammenhang mit gefährdeten Vogelarten oder Arten des Anhang IV FFH-RL vor. Durch Schadensbegrenzungs- oder CEF-Maßnahmen sind die Verbotstatbestände gem. 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG zu vermeiden. Bei einer flächenhaften Beanspruchung von Lebensraumtypen, die das Erhaltungsziel eines FFH-Gebiets darstellen, kann nur in sehr wenigen Fällen argumentiert werden, dass die Beeinträchtigung unter der Erheblichkeitsschwelle verbleibt. Relevante neuere Rechtsprechung hierzu ist v. a. im Urteil zur Westumfahrung Halle (BVerwG 9 A vom ) und im Urteil zum Weiterbau BAB 44 FFH-Gebiet Lichtenauer Hochland (BVerwG 9 BAB 3.06 vom ) zu finden. Dennoch besteht die Möglichkeit, im Einzelfall Bagatellgrenzen zu definieren und durch Schadensbegrenzung diese einzuhal- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

37 ten. Sind die betroffenen Lebensräume jedoch nicht selbst Schutzziel des Natura Gebiets, sondern die dort lebenden Arten, so können lt. Leitsatz 5 des vorgenannten Urteils zur Westumfahrung Halle auch Schutz- und Kompensationsmaßnahmen, die den Erhaltungszustand der betroffenen Zielart sichern, dazu geeignet sein, die Beeinträchtigungen unter die Erheblichkeitsschwelle zu senken. Die Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verboten sind nach aktueller Rechtslage durch schadensbegrenzende oder die ökologische Funktionalität der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte erhaltende Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) voraussichtlich zu erreichen. Durch continued ecological functionality -Maßnahmen, kurz CEF-Maßnahmen, gemäß dem oben bereits erwähnten Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EEC vom Februar 2007, werden die Verbotstatbestände des 42 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vermieden. Rot Erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten sind mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Eine Unterschreitung der Erheblichkeitsschwelle durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wird nach derzeitigem Kenntnisstand kaum bzw. nur mit hohem Aufwand (bspw. Tunnellösung) möglich sein. Es liegen Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG sowie in dem Zusammenhang mit Art. 12 FFH-RL bzw. Art. 5 VS-RL vor, welche kaum oder nur mit hohem Aufwand vermieden werden können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind voraussichtlich nicht zu vermeiden, da die Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes selbst durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen nicht gesichert werden können. Gemäß BNatSchG und der europäischen Richtlinien zum Schutz von Arten ist mit der Erfüllung von Verbotstatbeständen zu rechnen. Auch durch CEF-Maßnahmen bleiben die Verbote einschlägig. Die ökologische Funktionalität der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist damit ebenfalls kaum oder nur mit erheblichem Aufwand, wie z. B. Untertunnelung oder ggf. größeren Brückenbauwerken, sicherzustellen. Von diesen Verboten muss gem. 43 Abs. 8 BNatSchG (analog Art. 16 FFH-RL) eine Ausnahme zugelassen werden. Bei dieser Einstufung muss zwingend nach anderweitig zumutbaren Alternativen gesucht werden. Sollten diese nicht vorhanden sein, ist im Detail zu prüfen, ob im Rahmen eines Ausnahmeverfahrens mit Hilfe von Kohärenzsicherungsmaßnahmen die Zulässigkeit trotz erheblicher Beeinträchtigung von Zielen eines Natura 2000-Gebietes erreicht werden kann, oder ob eine Ausnahme gem. 43 Abs. 8 BNatSchG von artenschutzrechtlichen Verboten durch intensive Prüfung technischer Verbesserungen und Alternativen der einzig zumutbaren Trasse sowie durch großräumigere Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes der betroffenen Populationen im weiteren Umfeld möglich ist. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

38 In nachfolgender Tabelle sind die Beurteilungskriterien kurz zusammengefasst. Tab. 9 Ampelbewertung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten und den möglichen artenschutzrechtlichen Zulassungshindernissen Verträglichkeit mit Natura 2000 (Art. 6 FFH-RL) sowie mit nationalem ( 42 BNatSchG) und europäischem (Art. 12 FFH-RL und Art. 5 VS-RL) Artenschutzrecht Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten zu erwarten. Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Zusammenhang mit gefährdeten Vogelarten oder Arten des Anhang IV FFH-RL liegen nicht vor. Gemäß BNatSchG ist für keine Art mit Verbotstatbeständen zu rechnen. Erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ist die Erheblichkeitsschwelle voraussichtlich zu unterschreiten. Es liegen Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Zusammenhang mit gefährdeten Vogelarten oder Arten des Anhang IV FFH-RL vor. Durch Schadensbegrenzungs- oder CEF-Maßnahmen sind die Verbotstatbestände gem. Art. 12 FFH-RL bzw. Art. 5 VS-RL sowie im Sinne des 42 (5) BNatSchG voraussichtlich zu vermeiden. Erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten sind mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Eine Unterschreitung der Erheblichkeitsschwelle durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wird nach derzeitigem Kenntnisstand kaum bzw. nur mit hohem Aufwand (bspw. Tunnellösung) möglich sein. Es liegen Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. Art. 12 FFH-RL bzw. Art. 5 VS-RL sowie 42 BNatSchG vor, welche kaum oder nur mit hohen Aufwand vermieden werden können. Es muss daher zwingend nach anderweitig zumutbaren Lösungen gesucht werden. Davon ausgehend erwies es sich für das praktische Vorgehen im Rahmen der Untersuchung als hilfreich, auch die zu betrachtenden planungsrelevanten Arten in so genannte kritische, rote und weniger kritische, gelbe nach folgender Definition zu unterteilen (vgl. Kap ): Kritische Rote Ampel -Art: Anhang IV FFH-RL oder Vogelart, bei der durch das Vorhaben trotz allgemein üblicher Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände des 42 BNatSchG i. d. R. nicht vermeidbar sind. Basis der Beurteilung war ein ungünstiger Erhaltungszustand, ein hoher Gefährdungsgrad, spezielle Habitatanforderungen, hohe Empfindlichkeit gegenüber Fernwirkungen sowie die Berücksichtigung von Arten deren Lebensräume selten und nur langfristig ersetzbar sind oder Arten mit besonderer Verantwortung. Relevante Gelbe Ampel -Art: Anhang IV FFH-RL oder Vogelart, bei der durch das Vorhaben Verbotstatbestände des 42 BNatSchG voraussichtlich durch Maßnahmen vermeidbar sind. National geschützt mit Lebensräumen, die im Sinne von 19 BNatSchG nur schwer oder nicht ersetzbar sind. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

39 3.2.4 Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Der größte Teil des Untersuchungsgebietes zählt zum Bereich der Mainfränkischen Platten (Marktheidenfelder Platte (132), Mittleres Maintal (133) und Wern-Lauer-Platte (135)). Die Landschaft der Marktheidenfelder Platte wird durch Ackerflächen und Wälder geprägt. Auf den Hochflächen dominiert die ackerbauliche Nutzung, bei den Wäldern handelt es sich überwiegend um Eichen-Hainbuchen- sowie Buchenwälder. Ebenfalls vorkommende Kiefernwälder weisen z. T. einen mageren Unterwuchs, häufig auf Muschelkalkstandorten, auf. Die steilen südexponierten Hanglagen in Mainnähe werden von Weinbergen und Streuobstbeständen eingenommen. An diesen Hängen sowie kleinflächig an weiteren Stellen im Gebiet kommen Trocken- und Halbtrockenrasen vor. Das mittlere Maintal wird an drei Stellen vom Untersuchungsgebiet erfasst. Um die Ortschaft Harrbach im Nordkorridor liegen neben dem Main mit begleitenden Auwaldstreifen der mit Laubwald bestandene Westhang und der überwiegend mit Nadelforst bestockte Osthang. Südlich von Karlstadt ist die Landschaftseinheit von Steilhängen mit Trockenrasen und Weinbergen geprägt, die sich östlich an den von Auwaldsäumen begleiteten Main anschließen. Westlich des Flusses dominiert der Ackerbau. Auch nördlich von Veitshöchheim werden die steilen Prallhänge am rechten Mainufer von Trockenrasen, Gehölzsukzession und Weinanbauflächen eingenommen, westlich schließen sich ausgedehnte Streuobstwiesen an. Ebenso wie die Marktheidenfelder Platte werden große Teile der Landschaft der Wern- Lauer-Platte ackerbaulich genutzt. Als einziger großflächiger Wald ist der Gramschatzer Wald zu nennen, der randlich in das Untersuchungsgebiet hereinragt. Die in die Landschaft eingebetteten Täler sind deutlich strukturreicher. Im Talgrund treten verstärkt Wiesen, Biotoptypen der Feuchtgebiete sowie an den Hängen Kalkmagerrasen und vereinzelt Gehölze auf. Ein kleinerer Flächenanteil des nördlichen UG reicht in den Naturraum Sandsteinspessart hinein. Der Großteil der im Planungsraum liegenden Landschaftseinheit ist mit Wald bestockt. Neben großen Beständen an bodensauren Buchen- und auch Eichenwäldern (Biotoptyp WL), treten insbesondere südwestlich von Lohr am Main verstärkt Misch-, Laub- und Nadelforste auf Pflanzen und Biotope Im Untersuchungsgebiet wurde 2008 eine flächendeckende Biotoptypen- und Nutzungstypen-Kartierung durchgeführt. Die Biotoptypen wurden nach der aktuellen Bayerischen Kartieranleitung in Verbindung mit dem 13d-Schlüssel erfasst (BAYLFU 2008, BAYLFU 2007). Wegen des gröberen Erfassungsmaßstabes wurden einzelne Biotoptypen allerdings in vielen Fällen zu Biotopkomplexen zusammengefasst. Bei der bayerischen Kartierung wer- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

40 den die Biotoptypen des Offenlandes über Subtypen mit den Lebensraumtypen der FFH- Richtlinie kombiniert. Analog zu den Offenlandbiotoptypen wurden auch den Waldbiotoptypen über Subtypen die Wald-Lebensraumtypen (BAYLFU & BAYLWF 2007) zugeordnet. Detaillierte Angaben zur Erfassungsmethode finden sich im Anhang Methode der Biotopund Nutzungstypenkartierung sowie in Kap Im Folgenden werden die einzelnen, teilweise zu Biotopgruppen zusammengefassten Einheiten der Biotopkartierung genauer beschrieben. Dabei wird nach einer Kurzcharakteristik der Kartiereinheit auf das Vorkommen im Untersuchungsgebiet, die Standorte sowie die floristische und vegetationskundliche Zusammensetzung eingegangen Gewässer Fließgewässer FF Natürliche und naturnahe Fließgewässer Als natürliche Bach- und Flussabschnitte werden diejenigen Gewässerabschnitte erfasst, deren ökologische Funktionsfähigkeit durch eine weitgehend intakte Abflussdynamik gewährleistet ist und deren naturraumtypische Strukturausstattung nicht oder nur kaum beeinträchtigt ist. Sie weisen meist eine Gewässerstrukturgüteklasse von 1 oder 2 auf. Im Untersuchungsgebiet kommt der relativ streng gefasste Biotoptyp zerstreut an mehreren Waldbächlein, an zwei Abschnitten des Buchenbachs sowie an einem Abschnitt der Wern vor. Die naturnahen Waldbächlein durchfließen meist etwas steilere Laubwaldbereiche. Sie weisen überwiegend einen gestreckten Verlauf auf und liegen in Kerbtälchen, teilweise mit angedeuteter Aue. Im Buntsandsteinbereich im Nordwesten sind sie etwas häufiger als in den Muschelkalkgebieten. Die naturnahen Fließstrecken sind auf den Wald beschränkt und meist relativ kurz. Eine Ausnahme ist der längere Harrbacher Graben westlich von Harrbach. Typische Bach begleitende Vegetation aus Erlen oder Hochstauden fehlt oder ist nur angedeutet. Die beiden Abschnitte am Buchenbach weisen einen geschlängelten Verlauf auf und haben einen typischen Gehölzsaum aus Bruchweide und Erle. Beim nördlichen Bachabschnitt bedingt unter anderem ein steiniges Gewässerbett eine hohe Gewässerstruktur. Die Wern wird fast durchgehend von Gehölzen gesäumt, kann jedoch überwiegend nur als mäßig naturnah eingestuft werden. Nur ein gewundener bis mäandrierender Abschnitt nördlich von Stetten ist dem Biotoptyp FF zuzuordnen. Die Wern wird hier von Erlen und Bruchweiden gesäumt. FF00BK Natürliche und naturnahe Fließgewässer ohne flutende Wasserpflanzenvegetation Außer bei einem Abschnitt des Buchenbaches konnte bei den naturnahen Bächen keine flutende Wasserpflanzenvegetation nachgewiesen werden. Damit gehören die Bäche diesem Subtyp an. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

41 FF3260 Natürliche und naturnahe Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation Zu diesem Biotopsubtyp gehört nur der nördliche Abschnitt des Buchenbaches. Er weist verschiedene Gewässermoose auf, die geringe bis mittlere Deckungswerte erreichen. Stillgewässer T13d bzw. T13d-K Stillgewässer mit 13d-Vegetation, 13d-Stillgewässer bzw. 13d-Stillgewässerkomplex Diese Kartiereinheit wurde für die vorliegende UVS eingeführt. Sie fasst die vielen Biotoptypen der Bayerischen Kartieranleitung, die die Gewässer- und Verlandungsvegetation von Teichen beschreiben, zu einer Einheit zusammen. Fünf der aufgenommenen Teiche sind durchwegs klein, seicht, haben Tümpelcharakter und sind vermutlich alle nicht bis wenig intensiv genutzt. Diese liegen ein Stück südlich von Dattensoll auf der Muschelkalkhochfläche, auf einer Hochfläche im Buntsandstein im Wald südlich von Wernfeld, in einer Aue zwischen Stadelhofen und Rohrbach, beim Johannishof westlich von Unterleinbach sowie südlich Gut Creußen. Die eutrophen Stillgewässer weisen mehrere, meist sich durchdringende Einheiten der Gewässer- und Verlandungsvegetation auf. Typische vorkommende Arten sind Grauweide (Salix cinerea), Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia), Aufrechter Igelkolben (Sparganium erectum), Flutendes Süßgras (Glyceria fluitans), Sumpfsegge (Carex acutiformis) und Mädesüß (Filipendula ulmaria). Ein unter dem Biotoptyp erfasster ehemaliger Baggersee liegt im Norden von Karlstadt in einem Bereich mit mehreren Baggerseen. Weiterhin wurden der Teichkomplex westlich der BAB 3, Ausfahrt Helmstatt, der neben aus der Nutzung gegebene auch sehr extensiv genutzte Teiche umschließt sowie ein weiterer Teich in der Ausfahrtsschleife östlich der BAB 3 aufgenommen. Die Ufer und teilweise die Wasserfläche sind dominiert mit Schilfröhricht bewachsen. Ebenfalls um einen Teichkomplex aus extensiv und ungenutzten Teichen mit Schilf- und Seggenbeständen handelt es sich bei einem Bestand westlich von Rimpar. Quellen Es wurde nur eine naturnahe Quelle nachrichtlich von der UNB Main-Spessart übernommen. Vermutlich kommen in einigen, der weiter unten beschriebenen Feuchtbiotopkomplexe naturnahe Sickerquellbereiche vor. QF7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Diese Kartiereinheit umfasst Quellen mit kalkhaltigem Wasser und Ausfällung von Kalksinter. Nach den Angaben der UNB Main-Spessart kommt am Fuß eines Muschelkalksteilhanges westlich von Eußenheim eine Kalktuffquelle vor. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

42 Großröhricht VH00BK Großröhricht an Gewässern (kein LRT) Im Untersuchungsgebiet umfasst dieser Biotoptyp ausschließlich monodominante Schilfröhrichtstreifen entlang von Gräben und Fließgewässern. Die Bestände kommen im Werntal an zwei Gräben bei Stetten und an mehreren Gräben südlich von Gossenheim vor. Weiterhin wachsen Schilfröhrichtstreifen südlich von Lohr am Mainufer und an einem Wiesengraben sowie zwischen Hausen und Steinfeld an mehreren grabenartigen Bächlein Offene Trocken- und/oder Magerstandorte Felsvegetation FH6110* Lückige Kalk-Pionierrasen Kalk-Pionierrasen sind extrem trockenheitsertragende, offene, lückige Pflanzengemeinschaften (Verbände Alysso-Sedion albi und Festucion pallentis). Die Vegetation auf Felskuppen, Felsbändern, Felsschutt sowie flachen, feinerdearmen Kalkplatten wird meist von einjährigen oder sukkulenten Arten beherrscht. Die Vorkommen in den FFH-Gebieten (vgl. FFH-VP Grundlagenteil, Unterlage 4.1) befinden sich vor allem in mehreren aufgelassenen Steinbrüchen, an einem steinigen Steilhang innerhalb eines Trockenbiotopkomplexes nördlich von Veitshöchheim sowie an primären Standorten in relativ großflächigen Beständen auf reich strukturierten Standorten im Bereich der Felsbildungen nördlich von Himmelstadt. Außerhalb der FFH-Gebiete finden sich Kalk-Pionierrasen nordwestlich von Margetshöchheim und östlich von Greußenheim in kleinen, ehemaligen Steinbrüchen sowie nordöstlich von Roßbrunn auf der Böschung des dort gelegenen größerflächigen Steinbruchs. Diese sind meist sehr lückig mit Arten der Kalk-Pionierrasen und der Kalkmagerrasen bewachsen. Die lückigen Kalk-Pionierrasen lassen sich bei den Traubengamander-Wimperperlgras- Fluren (Teucrio botryos-melicetum ciliatae) und bei Fetthennen-Gesellschaften (Sedum- Gesellschaften) einordnen. Typische Arten des LRT sind neben dem häufigen Wimper- Perlgras (Melica ciliata) der seltener vorkommende Trauben-Gamander (Teucrium botrys), weiterhin Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare), Flaches Rispengras (Poa compressa) und Steinquendel (Acinos arvensis). Magere Altgrasbestände GB Magere Altgrasbestände Der Biotoptyp umfasst seit längerer Zeit ungenutzte Brachen und Altgrasfluren. Ausschlaggebend für die Erfassung ist das Vorhandensein eines prägenden Anteils (mit wenigstens 25 % Deckung) an Magerkeitszeigern. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

43 Der Biotoptyp kommt nur sehr vereinzelt im Untersuchungsgebiet vor. Aufgenommen wurden kleinere Flächen direkt nördlich des Flugplatzes Karlstadt, direkt südwestlich von Rohrbach, auf einem Hügel ein Stück südlich von Steinfeld, nordöstlich Roßbrunn am Rand des Steinbruchs, südlich Hettstadt sowie südlich der B 8 am Waldrand. Die Bestände haben sich meist aus Magerrasenbrachen, teils auch aus Extensivwiesen entwickelt. In den meisten Beständen spielt die Aufrechte Trespe (Bromus erectus) eine entscheidende Rolle. Artenreiches Extensivgrünland GE6510 Artenreiche, magere Extensivwiesen Zu diesem Biotopsubtyp gehören arten- und meist blütenreiche, extensiv bewirtschaftete, magere Mähwiesen aus dem Verband der Glatthafer-Wiesen (Arrhenatherion). Die Magerkeitszeiger müssen eine Deckung von 25 % erreichen. Extensivwiesen kommen sowohl als kleinere Einzelflächen als auch als größere Biotopkomplexe (Extensivwiesen-Gehölz-Komplex, Extensivwiesen-Streuobst-Komplex) zerstreut über das ganze Untersuchungsgebiet vor. Schwerpunkt der Verbreitung sind hängige Lagen im Muschelkalk. Dazu zählen die etwas größeren Extensivwiesen-Komplexe nördlich von Heugrumbach, nördlich von Halsheim, nördlich von Stetten sowie die Extensivwiesen am Muschelkalkhang westlich von Himmelstadt. Überwiegend großflächige Extensivwiesen basenärmerer Standorte finden sich auf den Buntsandstein-Standorten im Nordwesten des Untersuchungsgebietes, so am Südhang und etwas nördlich des Romberges, in der Maintalaue südlich Sendelbach und Wombach, als großflächiger Extensivwiesen-Streuobst- Komplex an einem Hang südlich von Wombach sowie in einer feuchten Ausbildung auf einer Waldwiese nordwestlich von Harrbach. Allen diesen mageren Ausbildungen der Glatthaferwiesen (Arrhenatheretum elatioris) ist das weitgehende Fehlen von Arten des Intensiv-Grünlandes wie z. B. Wiesen- Fuchsschwanzgras (Alopecurus pratensis) und Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) gemeinsam. Allerdings gehören Arten der Wirtschaftswiesen wie Wiesen-Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Wiesen-Labkraut (Galium album) und Rotklee (Trifolium pratense) zum Arten-Grundgerüst. Hinzu gesellt sich eine ganze Reihe von Magerkeitszeigern. Die Bestände der basenreichen, meist hängigen Muschelkalkstandorte lassen sich alle bei den mehr oder weniger mageren und trockenen Ausbildungen der Glatthaferwiesen einordnen. Je nach Standort lassen sich drei Ausbildungen unterscheiden. Die etwas reicheren Standorte werden von der Ausbildung mit Knolligem Hahnenfuß (Arrhenatheretum ranunculetosum) bewachsen. An typischen Magerkeitszeigern kommen hier neben dem namensgebenden Knolligen Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus) Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus) und Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea) vor. Auf den etwas ärmeren Standorten wachsen die meist arten- und blütenreichen Salbei- Glatthaferwiesen (Arrhenatheretum salvietosum). Neben dem Wiesen-Salbei (Salvia pra- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

44 tensis), der oft hohe Deckungswerte erreicht, sind Futter-Esparsette (Onobrychis viciifolia) und Arznei-Schlüsselblume (Primula veris) typische Arten. Den extremsten Flügel der Glatthaferwiesen nimmt die Ausbildung mit der Aufrechten Trespe ein (Arrhenatheretum brometosum). Neben der meist hohe Deckungswerte erreichenden Aufrechten Trespe (Bromus erectus) treten weitere Arten der Kalkmagerrasen hinzu. Von den drei Subassoziationen kommen im Gebiet am häufigsten die Salbei-Glatthaferwiesen vor. Relativ häufig sind auch noch die Ausbildungen mit dem Knolligen Hahnenfuß, während das Arrhenatheretum brometosum selten ist. Bei den Ausbildungen auf den relativ mageren, basenärmeren Buntsandstein-Standorten treten folgende Arten als Magerkeitszeiger auf: Rotes Straußgras (Agrostis capillaris), Rotschwingel (Festuca rubra), Ruchgras (Anthoxanthum odoratum) und Acker-Witwenblume (Knautia arvensis). Für die trockeneren Ausbildungen, die meist an Hängen wachsen sind Rauer Löwenzahn (Leontodon hispidus), Wiesen- Flockenblume (Centaurea jacea), Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochoeris radicata) und Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus) kennzeichnend. Bei den Ausbildungen auf den mäßig feuchten Auen-Standorten gesellen sich Arten wie Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Wiesensilge (Silaum silaus) und Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris) hinzu. GE00BK Artenreiches Extensivgrünland (kein LRT) Dieser Biotopsubtyp beinhaltet Extensivweiden, deren Vegetation nicht zu den Glatthaferwiesen gestellt werden kann. Auch bei diesem Typ müssen die Magerkeitszeiger wenigstens 25 % Deckung erreichen. Im Untersuchungsgebiet kommt der Biotoptyp nur auf wenigen Flächen vor, so z. B. auf mäßig trockenen, mageren Standorten an Muschelkalkhängen wie im unteren Hangbereich des Giebels nordöstlich von Eußenheim (Lage im FFH-Gebiet), auf einer Weidefläche ein Stück südwestlich von Laudenbach, nördlich der B 8 im Übergang zum Eichen- Hainbuchenwald und am Birkenrain westlich Hettstadt. Einziger größerer zusammenhängender Bereich dieses Biotoptyps liegt am Fuße der BAB 3 südöstlich der Anschlussstelle Helmstadt mit anschließender Hangkante und Wärme liebender Saumgesellschaft. Sandmagerrasen GL2330 Dünen mit offenen Grasflächen Dieser Biotopsubtyp umfasst im Gebiet lückige Pioniervegetation mit Silbergras an aufgewehten Sandstandorten. Er kommt ausschließlich im FFH-Gebiet NSG Romberg und im NSG Flugsande bei Karlstadt in der Teilfläche 1 des FFH-Gebiets Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim vor. Die Bestände sind in der Unterlage zur Bestandssituation in den FFH-Gebieten genauer beschrieben (vgl. FFH-VP Grundlagenteil, Unterlage 4.1). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

45 GL6120* Trockene, kalkreiche Sandrasen Basenreiche Sandrasen auf Extremstandorten, die (sub-)kontinentale Arten wie das Sand- Steinkraut (Alyssum gmelinii) und den Nordischen Mannsschild (Androsace septentrionalis) beherbergen, kommen nur im NSG Flugsande bei Karlstadt vor. Sie sind in o. g. Unterlage aufgeführt. GL00BK Sonstige Sandmagerrasen (kein LRT) Sandmagerrasen kommen an mehreren Flächen am Südhang des NSG Romberg vor. Sie sind mit Extensivwiesen verzahnt. Die Sandmagerrasen sind schwachwüchsig und weisen eine nahezu geschlossene Vegetationsdecke auf. Entscheidend für die Einordnung ist das Vorkommen der Sandgrasnelke (Armeria elongata). Weitere charakteristische Arten der Sandmagerrasen konnten nicht nachgewiesen werden. Zur Sandgrasnelke gesellen sich Magerkeitszeiger (Gewöhnliches Ferkelkraut, Feld-Hainsimse, Rotes Straußgras) und einige Arten des Grünlandes. Magerrasen, basenreich GT5130 Wacholder-Heiden auf Kalkmagerrasen GT6210 Kalkmagerrasen ohne bemerkenswerte Orchideenvorkommen GT621P* Kalkmagerrasen mit bemerkenswerten Orchideenvorkommen GT-K Kalkmagerrasenkomplex (z. B. mit Gebüsch/Gehölz-, Saum-, Altgrasflur-Anteilen) Unter den aufgeführten Biotoptypen werden Wärme und Trockenheit ertragende, Kalk liebende Rasengesellschaften erfasst. Sie lassen sich bei den teilweise primär waldfreien Trockenrasen (Verband Xerobromion) und bei den Halbtrockenrasen (Mesobromion) einordnen. Kalkmagerrasen sind im Untersuchungsgebiet häufig und kommen teilweise auf großen Flächen vor. Naturgemäß fehlen sie im Buntsandstein und auf den mit Lösslehm überzogenen Bereichen der Muschelkalkhochflächen. Zerstreut bis häufig sind sie dagegen an flachgründigen, sonnseitigen Muschelkalkhängen zu finden, wie sie an den Talhängen der Wern mit ihren Seitentälern, des Mains mit seinen Seitentälern sowie weiterer Eintalungen der Muschelkalkhochflächen vorkommen. Zerstreut wachsen Kalkmagerrasen auch auf flachgründigen Plateauflächen und Kuppen. Großflächige Bestände sind in den drei FFH-Gebieten Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten, Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim und Trockenstandorte um Leinach unter Schutz gestellt. Als weitere, etwas größere Bestände bzw. Bereiche mit Kalkmagerrasen sollen exemplarisch genannt werden: Kalkmagerrasen am Südrand des Karstädter Berges sowie auf der Plateaufläche und Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

46 den Westhängen des Ilbbergs östlich von Gambach, auf der Kuppe des Sperbühls südwestlich von Wiesenfeld, an einer Muschelkalkkuppe ein Stück südlich von Steinfeld, randlich des Werntals nördlich und westlich von Schönarts, ein Stück westlich von Himmelstadt, Kalkmagerrasen am Brennersrain nordöstlich von Greußenheim, in artenreicher Ausbildung auf einer Plateaufläche westlich von Margetshöchheim (LB Bachellern), nördlich und südlich der B 8 westlich Waldbrunn, südöstlich von Güntersleben sowie nördlich und nordöstlich von Rimpar. Kalkmagerrasen sind im Allgemeinen sehr artenreiche Pflanzengesellschaften. Bei Brache tritt meist zunächst durch Hinzutreten von Saumarten eine Erhöhung der Artenzahlen ein. Relativ schnell kommt es jedoch durch zunehmende Verfilzung und Verbuschung zu einer Verarmung. Die meisten Bestände im Untersuchungsgebiet sind brach. Unabhängig vom Nutzungszustand können verschiedene Ausbildungen unterschieden werden: In den klimatisch und edaphisch wärmsten und trockensten Bereichen kommen Trockenrasen vor. Die vorliegende Gesellschaft ist der Faserschirm-Erdseggen-Rasen, eine endemische Trockenrasen-Gesellschaft, die auf die Talhänge des Unterlaufes der Saale- und der Wern sowie auf das mittlere Maintal begrenzt ist (ELSNER, 2008). Im Untersuchungsgebiet kommen großflächige, gut ausgebildete Bestände auf dem Ammerfeld, am Giebel und an den Muschelkalkhängen östlich und nordöstlich von Karlstadt vor. Diese Bestände wurden alle in der Unterlage zur Bestandssituation in den FFH-Gebieten beschrieben (vgl. FFH-VP Grundlagenteil, Unterlage 4.1). Auf benachbarten Standorten, die edaphisch oder klimatisch etwas weniger extrem sind, kommen Artenmischungen aus Halbtrockenrasen und Trockenrasen vor. Bei den brachen Beständen gesellen sich meist eine Vielzahl von Arten der thermophilen Blutstorchschnabel-Säume (Verband Geranion sanguinei) hinzu. Bestände mit den beschriebenen Artzusammensetzungen finden sich randlich des Maintals, im unteren Werntal und südlich von Leinach. Typisch sind hier neben dem Grundgerüst an Kalkmagerrasen-Arten Vorkommen der Erdsegge (Carex humilis), des Zarten Lein (Linum tenuifolium), vereinzelt des Faserschirms (Trinia glauca) und der Sand-Esparsette (Onobrychis arenaria), der Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris), der Ästigen Graslilie (Anthericum ramosum) sowie der Saumarten Blut- Storchschnabel (Geranium sanguineum), Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus) und der Gold-Aster (Aster linosyris). Die überwiegende Zahl der Kalkmagerrasen sind jedoch den Halbtrockenrasen zuzuordnen. Meist gehören sie zur Gesellschaft der Enzian-Schillergras-Rasen (Gentiano- Koelerietum). Typische Arten sind zum Beispiel Pyramiden-Schillergras (Koeleria pyramidata), Fiederzwenke (Brachypodium pinnatum), Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Frühlingsfingerkraut (Potentilla tabernaemontani), Arznei-Thymian (Thymus pulegioides), Hufeisen-Klee (Hippocrepis comosa), Gewöhnliches Sonnenröschen (Helianthemum obscurum), Schopfige Kreuzblume (Polygala comosa), Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule) und Silberdistel (Carlina acaulis). Einige der Bestände sind kennartenarm und lassen sich nur Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

47 dem Verband des Mesobromion zuordnen. Die Bestände sind brach und werden meist von der Aufrechten Trespe geprägt. GT621P*: Neben den bereits in der o. g. Unterlage erfassten und beschriebenen Kalkmagerrasen mit besonderen Orchideenvorkommen, findet sich der prioritäre LRT in zwei weiteren Bereichen. Zum einen handelt es sich um mehrere kleine Parzellen an den Hängen der Wern bzw. deren Seitentäler auf Höhe Halsheim und Müdesheim. Hier wächst das Purpur-Knabenkraut (Orchis purpurea). Zum anderen ist für die Einordnung zum prioritären LRT eines südexponierten Muschelkalkhanges südwestlich von Eußenheim (ein Stück südlich der B 27) das häufige Vorkommen der Bocksriemenzunge (Himantoglossum hircinum) verantwortlich. GT5130: Neben den bereits in den FFH-Gebieten beschriebenen Beständen kommt noch eine größere Wacholderheide an einem flachen südwestexponierten Muschelkalkhang ein Stück südöstlich von Rohrbach vor. GT6240* Subpannonische Steppentrockenrasen Vom Pfriemengras (Stipa capillata) geprägte, kontinental verbreitete Steppen- Trockenrasen der Ordnung Festucetalia valesiacae finden sich auf extrem flachgründigen Kalkstein-Standorten im oberen Hangbereich des Muschelkalkhanges östlich und nordöstlich von Karlstadt. Sie liegen in Teilfläche 1 des FFH-Gebiets Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim und wurden in der separaten Unterlage genauer beschrieben. Wärme liebende Säume GW Wärme liebende Säume GW-K Komplex mit Wärme liebenden Säumen (bei Verzahnung mit Altgrasfluren und Gehölzen) Im Untersuchungsgebiet umfasst der Biotoptyp brachliegende Bestände auf licht- und wärmebegünstigten, trockenen, nährstoffarmen und basenreichen Standorten. Die häufigsten Vorkommen liegen im Bereich aufgelassener Kalkmagerrasen, in denen sich häufig flächig Saumarten ausbreiten. Weiterhin kommen sie auf aufgelassenen Weinbergen und auf anderen brachliegenden Magerstandorten vor (z. B. Raine, Böschungen, magere Grünlandbrachen). Zerstreut sind sie auch in eigentlicher Saumlage auf trockenwarmen Standorten an sonnseitigen Waldrändern zu finden. Wärme liebende Säume kommen im Untersuchungsgebiet mit einer Ausnahme nur im Muschelkalk vor. Das Verbreitungsmuster ist dem der Kalkmagerrasen ähnlich, wenngleich Wärme liebende Säume sehr viel seltener sind. Zwar sind viele Kalkmagerrasen im Gebiet flächig versaumt; sie können aber meist noch zum Biotoptyp GT gestellt werden. Die Wär- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

48 me liebenden Säume gehören zum thermophilen Verband der Blutstorchschnabel-Säume (Geranion sanguinei) und zum etwas mesophileren Verband der Klee-Saumgesellschaften (Trifolion medii). Beide Verbände kommen in kalkreichen Ausbildungen vor. Während die Gesellschaften des Geranion in den wärmeren Lagen ihren Schwerpunkt haben, finden sich die Gesellschaften des Trifolion vor allem in den höheren Lagen. Letztere kommen meist als Vegetationsübergang zu den Geranion-Säumen vor. Die Bestände sind meist artenreich, besonders die aus Kalkmagerrasen hervorgegangenen. Das Arteninventar aus dem Verband Geranion ist sehr reichhaltig entwickelt. Typische Arten sind z. B. Blutstorchschnabel (Geranium sanguineum), Hirsch-Haarstrang (Peucedanum cervaria), Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus), Sichelblättriges Hasenohr (Bupleurum falcatum), Rauher Alant (Inula hirta), Straußblütige Wucherblume (Tanacetum corymbosum) und Wald-Anemone (Anemone sylvestris). Typische Vertreter des Trifolion sind Mittlerer Klee (Trifolium medium), Odermennig (Agrimonia eupatoria), Rauhaariges Veilchen (Viola hirta) und Wirbeldost (Clinopodium vulgare). An einer Stelle ein Stück westlich von Wiesenfeld wurde im Oberen Buntsandstein ein Wärme liebender Saum in einer basenärmeren Ausbildung mit Färber-Ginster (Genista tinctoria) kartiert. Schuttfluren und Blockhalden SG8160* Kalkhaltige Schutthalden Dieser LRT wurde in Teilfläche 3 des FFH-Gebiets Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim sowie punktuell im FFH-Gebiet Trockenstandorte bei Leinach kartiert. Sie sind genauer in der Unterlage zur Bestandssituation in den FFH-Gebieten beschrieben (vgl. FFH-VP Grundlagenteil, Unterlage 4.1). Initialvegetation, trocken ST Initialvegetation trocken Dieser Biotoptyp kommt in zwei kleinen aufgelassenen Kalksteinbrüchen (südöstlich von Rohrbach und nördlich von Stadelhofen) vor. Die sehr lückige Vegetation ist heterogen und weist Magerkeitszeiger auf Feuchtgebiete Großseggenriede GG Großseggenried außerhalb der Verlandungszone Sumpfseggenbestände kommen in Feuchtbiotopkomplexen nordwestlich von Stetten im Werntal und auf einer kleinen quelligen Fläche ein Stück südöstlich von Dattensoll vor. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

49 Feuchte und nasse Hochstaudenfluren GH6430 Feuchte und nasse Hochstaudenfluren an Fließgewässern Außer vereinzelt in Feuchtbiotopkomplexen wurden nasse Hochstaudenfluren nur an vier Stellen notiert: Eine Pestwurzflur in einer Schleife der Schwabach ein Stück nördlich von Arnstein und Mädesüß-Hochstaudenfluren entlang eines grabenartigen Bächleins südöstlich von Wombach, am Mühlbach nordwestlich von Wiesenfeld sowie östlich der AS Helmstadt der BAB 3. Nasswiesen GN Nasswiesen Im Untersuchungsgebiet umfasst der Biotoptyp von Nässe und Feuchte zeigenden Krautund Grasarten geprägte Wiesen auf feuchten bis nassen Standorten. Nasswiesen kommen im Untersuchungsgebiet ausschließlich in den Auen vor. Sie sind selten und wachsen überwiegend auf kleinen Flächen. Etwas größere Bestände finden sich in der Mainaue ein Stück südlich von Sendelbach, im Feuchtbiotopkomplex nordwestlich von Stetten und im Werntal nördlich von Eußenheim. Die Feucht- und Nasswiesen gehören dem Verband des Calthion palustris an. Als kennzeichnende Arten des Nassgrünlandes kommen z. B. Mädesüß (Filipendula ulmaria), Kamm-Segge (Carex disticha), Flatterbinse (Juncus effusus), Waldsimse (Scirpus sylvaticus), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis floscuculi), Beinwell (Symphytum officinale), Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) und stellenweise Schilf (Phragmites australis) vor. Landröhrichte GR Landröhrichte Im Untersuchungsgebiet fallen unter diesen Biotoptyp nur Schilfröhrichte eutropher, feuchter bis nasser Standorte außerhalb von Verlandungsbereichen. Die Bestände werden von Schilf dominiert. Teilweise sind Stickstoff liebende Hochstauden beigemischt. Land-Schilfröhrichte kommen im Gebiet nur in Auen vor. Im Werntal sind sie auch auf größeren Flächen relativ häufig. Genannt werden soll ein Schilfröhricht südwestlich von Marbach, mehrere, auch große Röhrichtflächen, die teils in Feuchtbiotopkomplexen liegen, südlich und nördlich von Eußenheim sowie südlich von Gössenheim. Außer im Werntal tritt Schilfröhricht nur vereinzelt auf. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

50 Feuchtbiotopkomplexe F13d-K Feuchtbiotop-Komplexe (umfasst GG, GH, GN, GR, WA, WG) Kleinflächige Vermengungen von Feuchtbiotopen wurden zu Komplexen zusammengefasst. Neben möglichen Anteilen nicht geschützter Einheiten umfassen die Komplexe Großseggenbestände, nasse Hochstaudenfluren, Nasswiesen, Röhricht und Auengehölze. Feuchtbiotopkomplexe finden sich ausschließlich in den Auen. Meist handelt es sich um kleinere Bestände. An Gräben und grabenartigen Bächlein kommen vereinzelt Komplexe aus Mädesüß-Hochstaudenfluren, Schilf- und Rohrglanzgras-Röhricht vor. Der größere Feuchtbiotopkomplex im Werntal nordöstlich von Stetten umfasst Nasswiesen, Schilfröhricht, Mädesüß-Hochstaudenfluren und Sumpfseggen-Bestände. Die Feuchtbiotopkomplexe im unteren Werntal werden meist von Schilfröhricht geprägt. Hinzu gesellen sich Auwälder, Nasswiesen und Hochstaudenfluren. Der große Feuchtbiotopkomplex am Main ein Stück nördlich von Harrbach umfasst vor allem Auwald und Röhricht aus Schilf und Rohrglanzgras. Weitere Bestände liegen an Abschnitten des Waldbrunner Augraben, sowie der Aalb südlich Mädelhofen mit Schilf- und Rohrglanzgrasflächen und einzelnen Weiden, ein kleiner Abschnitt westlich Waldbrunn an der A 8 und flächige Röhrichtbestände im Umfeld eines kleinen Grabenabschnitts südlich Hettstadt Wälder Auwälder WA91E0* Auwälder Zu diesem Biotoptyp gehören Fließgewässer begleitende Erlen-, Eschen- und Weidenwälder. Sie müssen in funktionalem Bezug zum Fließgewässer stehen, d. h. sie müssen noch zumindest gelegentlich überschwemmt werden oder druckwasserüberstaut sein. Lineare Bestände werden nur dann dem Biotoptyp zugeordnet, wenn die drei Kriterien typische Baumartenzusammensetzung, vorhandene Auendynamik und typische Bodenvegetation erfüllt sind. Der Main wird immer wieder von schmalem Gehölzsäumen begleitet. Sie stehen durchwegs oberhalb der befestigten Uferböschungen. Vermutlich werden sie größtenteils noch gelegentlich überflutet. Etwas breitere Bestände mit Auwaldcharakter kommen rechtsmainisch nördlich von Harrbach und linksmainisch zwischen Himmelstadt und Karlstadt vor. Die mäßig naturnahe Wern wird nahezu durchgehend von einem beidseitigen Gehölzsaum bestanden. Bei den nördlich der Wern zufließenden Bächen kommen ein kleinerer Bestand an der Schwabach, längere Abschnitte am Krebsbach nördlich von Heugrumbach sowie am Aschbach (südwestlich Aschfeld) vor. Die beiden Bäche im Buntsandstein, der Mühlbach und der Buchenbach weisen kleinere Auwald-Gehölzreihen auf, nur nördlich von Ma- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

51 riabuchen kommt ein längerer Abschnitt vor. Weitere schmale Auwaldsäume kommen an Bächen südlich von Güntersleben und östlich von Rimpar vor. Die Bestände am Main werden häufig von Weiden geprägt (Salix fragilis und Salix alba) und können zumindest teilweise den Weichholz-Auenwäldern des Verbandes Salicion albae zugeordnet werden. Neben den Weiden sind Erle, Eschen und Hybridpappeln häufig am Bestandsaufbau beteiligt. In der Strauchschicht kommen diverse Weiden (Salix fragilis, S. triandra, S. viminalis), Holunder und Brombeer-Gesträuch häufiger vor. Typische krautige Arten sind Rüben-Kälberkropf (Chaerophyllum bulbosum), Giersch (Aegopodium podagraria), Brennnessel (Urtica dioica), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Schilf (Phragmites australis) sowie die rankenden Arten Hopfen (Humulus lupulus) und Zaun-Winde (Calystegia sepium). Außerhalb des Maintals werden die Bestände meist von Erlen aufgebaut, denen abschnittsweise Weiden (vor allem Salix fragilis) und Eschen beigemischt sind. Auf kürzeren Abschnitten kommen auch Hybridpappelgruppen vor. Die Gehölzsäume sind meist beidseitig und einreihig ausgebildet. In der nicht immer vorhandenen Strauchschicht kommen Holunder (Sambucus nigra), Schlehe (Prunus spinosa), Weiden (Salix fragilis, S. viminalis), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) und Schneeball (Viburnum opulus) vor. Der Unterwuchs und Gehölzlücken werden von nitrophilen, teils auwaldtypischen Staudenfluren bewachsen. Typische Arten sind Brennnessel (Urtica dioica), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Wald-Ziest (Stachys sylvatica), Gefleckte Taubnessel (Lamium maculatum), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) und Mädesüß (Filipendula ulmaria). Teilweise kommt auch etwas Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) vor. Die Bestände gehören zum Verband Alno-Padion. Sumpfwälder WQ Sumpfwälder Sumpfwald kommt im Untersuchungsgebiet nur an einer Stelle im südlichen Bereich des Ölgrundes südöstlich von Gössenheim vor. Hier ragt die Teilfläche 2 des FFH-Gebiets Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten mit einem kleinen Zipfel in den Untersuchungskorridor. Es handelt sich um einen lückigen Bestand aus teils mehrstämmigen und ausladenden Bruchweiden und aus Erlen. Der Standort ist vernässt. Typisch für den Unterwuchs sind Großseggen (Carex acutiformis, C. gracilis), Sumpf-Hochstauden (Mädesüß, Gewöhnlicher Gilbweiderich, Sumpf-Kratzdistel) und Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

52 Basenreiche Kiefernwälder WE Basenreiche Kiefernwälder Der Biotoptyp findet sich auf trockenwarmen, mäßig steilen bis steilen, (sehr) flachgründigen Muschelkalkhängen. Im Untersuchungsgebiet kommt er am Westhang des Ilbbergs östlich Gambach und auf zwei Flächen im FFH-Gebiet Trockenstandorte bei Leinach vor (am Hang des Kehlbergs und auf der Fläche nördlich davon). Die floristischen Erfassungskriterien werden gerade noch erreicht. Die mehr oder weniger lückige Baumschicht besteht aus Wald-Kiefern (Pinus sylvestris). In der Strauchschicht kommen zerstreut Liguster (Ligustrum vulgare) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) vor. Typische Arten der überwiegend reichhaltigen Bodenvegetation sind Fiederzwenke (Brachypodium pinnatum), Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Blaugras (Sesleria varia), Ästige Graslilie (Anthericum ramosum), Frühlings-Fingerkraut (Potentilla tabernaemontani) und Rotbraune Stendelwurz (Epipactis atrorubens). Schwarzkiefernforste auf artenreichem Magerstandort Dieser Biotoptyp wurde für mit Schwarzkiefern aufgeforstete Kalkmagerrasen, deren Unterwuchs (noch) artenreich ist, neu eingeführt. Die Bestände wachsen auf flachgründigen Muschelkalkstandorten. Im Untersuchungsgebiet wurden drei solcher Bestände kartiert: im Bereich der Hochfläche des Ilbbergs, an einem steilen Maintalhang südlich von Karlstadt sowie an einem flachen Hang östlich von Karlstadt. Die mehr oder weniger lichte, gleichförmige Baumschicht wird nur von der Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) aufgebaut. Sträucher kommen nur zerstreut vor. Typische Arten des Unterwuchses sind Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Erd-Segge (Carex humilis), Edel-Gamander (Teucrium chamaedrys), Pyramiden-Schillergras (Koeleria pyramidata), Frühlings-Fingerkraut (Potentilla tabernaemontani) und Gewöhnliches Sonnenröschen (Helianthemum obscurum). Laubwälder, bodensauer Im Buntsandstein-Bereich im Nordwesten des Untersuchungsgebietes (die Grenze zwischen Muschelkalk und Buntsandstein verläuft in etwa entlang der Linie Sachsenheim- Gambach-Harrbach-Wiesenfeld-Erlenbach-Hausen-Waldzell) kommen abgesehen von den meist ackerbaulich genutzten Bereichen der von Löss beeinflussten Hochfläche großflächige Wälder vor. Über die Hälfte davon sind bodensaure Buchen- und Eichenwälder. Die Bestände sind überwiegend relativ alt und sehr naturnah. Die Fläche betreffend herrschen die Buchenwälder bei weitem vor, nicht allerdings östlich des Mains; hier finden sich mehr Eichenwälder. Es ist davon auszugehen, dass die Eichenwälder forstlich entstanden sind. Von Natur aus würde der Bereich von Buchenwäldern, allerdings teilweise in eichenreichen Ausbildungen bewachsen sein. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

53 WL9110 Bodensaure Buchenwälder (Luzulo-Fagetum) Die bodensauren, nährstoffarmen und meist krautarmen Buchenwälder gehören zur Gesellschaft der Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum). Die Spannbreite der Bodenarten (Sand bis lehmiger Sand) und der Bodenfeuchte (mäßig trocken bis mäßig feucht) bedingen unterschiedliche Ausbildungen. Die Baumschicht wird stets von der Buche geprägt. Die beiden Eichenarten sind häufig eingestreut. Kennzeichnende Arten der bodensauren Buchenwälder sind u. a. Weiße Hainsimse (Luzula luzuloides), das Moos Polytrichum formosum und Drahtschmiele (Avenella flexuosa). Typische Begleiter sind Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Sauerklee (Oxalis acetosella) und Hain-Rispengras (Poa nemoralis). Frische, etwas basenreichere Standorte werden vom Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana), von der Waldhirse (Milium effusum) und der Waldsegge (Carex sylvatica) bewachsen. Für basenarme, trockene Standorte ist die Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) typisch. WLE Bodensaure Eichenwälder Die bodensauren Eichenwälder sind durch forstliche Überprägung aus den bodensauren Buchenwäldern (teils aus eichenreichen Ausbildungen) entstanden. Ihr Unterwuchs ähnelt teilweise dem der bodensauren Buchenwälder, wenngleich die Eichenwälder lichtdurchlässiger sind und damit die Bodenvegetation stärker zur Entwicklung kommt. Laubwälder, mesophil Zu den mesophilen Wäldern zählen im Untersuchungsgebiet Buchenwälder auf Standorten mit mittlerer und hoher Basensättigung (WM9130 Waldmeister-Buchenwälder) sowie mesophile Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (WM9170). Auf den welligen Muschelkalkflächen des Untersuchungsgebietes kommen sie in mehr oder weniger großflächigen, überwiegend relativ alten, sehr naturnahen und strukturreichen Beständen vor. Nur in Teilbereichen der Hochfläche, die stark ackerbaulich genutzt werden, wie der Bereich um Steinfeld, treten sie deutlich zurück bzw. fehlen fast gänzlich. Über die Hälfte der Waldflächen kann den beiden Biotoptypen zugerechnet werden. Buchenwälder und Eichen-Hainbuchenwälder treten beide, weitgehend unabhängig vom Standort, meist gemeinsam auf und nehmen auch in etwa gleiche Flächenanteile ein. Ausnahmen sind der Nordosten des Gebietes - hier kommen fast ausschließlich Eichen-Hainbuchen- Wälder vor und der mittlere, westliche Bereich (nach Norden hin bis zur Höhe Stadelhofen bzw. Laudenbach-Himmelstadt und nach Süden hin durch die Linie Johannishof- Leinach begrenzt) hier wachsen ausschließlich Buchenwälder. Erwähnt werden sollen noch kleinflächige mesophile Wälder mit mittlerer Basensättigung im ansonsten sauren Buntsandsteingebiet. An den standörtlich begünstigten Unterhängen von Harrbacher Graben, Mühlbach und Buchenbach finden sich zerstreut mesophile Eichen-Hainbuchenwälder und punktuell Waldmeister-Buchenwälder. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

54 Die überwiegende Zahl der Eichen-Hainbuchenwälder im Gebiet dürften sekundäre Vorkommen, d. h. nutzungsbedingte Ersatzgesellschaften der mesophilen Buchenwälder sein. Naturnahe Vorkommen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Standortbedingungen auf reduzierte Buchenvitalität schließen lassen. Dies betrifft im Gebiet tonig-lehmige, wechseltrockene Böden in trockenwarmer Lage. Auf diesen Standorten wachsen thermophile Ausbildungen der Eichen-Hainbuchenwälder (diese werden bei den Wärme liebenden Wäldern beschrieben). Bei diesen Beständen sind primäre Vorkommen möglich. WM9130 Waldmeister-Buchenwälder (Galio-Fagetum i. w. S.) Der Biotoptyp WM9130 umfasst den Waldmeister-Buchenwald i. e. S. und den Waldgersten-Buchenwald, auch Kalk-Buchenwald genannt (Hordelymo-Fagetum). Letzterer stockt auf den basenreichen Kalkverwitterungslehmen und flachgründigen Kalkböden. Die lössbeeinflussten Bereiche weisen eine mittlere Basensättigung auf und sind die Wuchsorte für den Waldmeister-Buchenwald i. e. S. Die Baumschicht beider Gesellschaften wird von Buchen geprägt. Eichen sind häufig beigemischt. Darüber hinaus kommen auch immer wieder Bestände vor, die Übergänge von den Buchenwäldern zu den Eichen-Hainbuchenwäldern darstellen. Die Bodenvegetation weist einen Grundstock von Buchenwaldarten mäßig basenreicher Standorte auf, die in beiden Gesellschaften wachsen. Dazu gehören Waldmeister (Galium odoratum), Wald- Veilchen (Viola reichenbachiana), Ährige Teufelskralle (Phyteuma spicatum), Waldhirse (Milium effusum), Vielblütige Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Wald-Segge (Carex sylvatica) und Buschwindröschen (Anemone nemorosa). Beim artenreicheren Kalk- Buchenwald tritt eine ganze Reihe von Basenzeigern hinzu, die als Differentialarten des Hordelymo-Fagetum gegenüber dem Galio-Fagetum gelten. Hierzu gehören Frühlings- Platterbse (Lathyrus vernus), Wald-Trespe (Bromus benekenii), Haselwurz (Asarum europaeum), Lungenkraut (Pulmonaria obscura), Sanikel (Sanicula europaea), Waldbingelkraut (Mercurialis perennis) und Nesselblättrige Glockenblume (Campanula trachelium). WM9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) Außer der weiter unten beschriebenen thermophilen Ausbildung dürften die Labkraut- Eichen-Hainbuchenwälder alle nutzungsbedingt durch Mittelwaldnutzung, teilweise auch durch Niederwaldnutzung, aus Buchenwäldern entstanden sein. Natürlich wurde dies durch die eingeschränkte Vitalität der Buchen auf den schwereren Böden begünstigt. In vielen der Eichen-Hainbuchenwälder ist die ehemalige Mittelwaldnutzung noch deutlich erkennbar, einige kleinere Bereiche werden wohl auch aktuell noch mittelwaldartig genutzt. Es kommen aber auch viele Bestände vor, die sowohl strukturell als auch vegetationskundlich Übergänge zu den Buchenwäldern darstellen. Zum Biotoptyp wurden auch mesophile Eichenbestände auf Kalkstandorten sowie gleichförmige Eichen-Hainbuchen-Jungbestände (z. B. junges Stangenholz-Alter) gerechnet. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

55 Typischerweise wird die Baumschicht von Eichen-Kernwüchsen und Stockausschlägen der Hainbuche gebildet. Beigemischt sind häufig Winterlinde, Feldahorn, Bergahorn, Hasel und Esche. Charakteristische Arten der meist artenreichen Bodenvegetation sind Wald- Labkraut (Galium sylvaticum), Hain-Sternmiere (Stellaria holostea), Nickendes Perlgras (Melica nutans), Maiglöckchen (Convallaria majalis) und die insgesamt seltene, im Gebiet aber relativ häufige Mandelblättrige Wolfsmilch (Euphorbia amygdaloides). Die Bestände liegen im Gebiet in einer basenreichen Ausbildung vor, die durch eine ganze Reihe von Basenzeigern wie Haselwurz (Asarum europaeum), Goldnessel (Lamium maculatum), Gold-Hahnenfuß (Ranunculus auricomus) und Nesselblättrige Glockenblume (Campanula trachelium) gekennzeichnet wird. WM-K Komplex aus mesophilem Buchenwald (WM9130) und mesophilem Eichen- Hainbuchenwald (WM9170) Wärme liebende Wälder und Trockenwälder WK9150 Wärme liebende Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagetum) Wärme liebende Kalk-Buchenwälder kommen an drei Stellen im Untersuchungsgebiet auf flachgründigen Muschelkalkstandorten vor. Neben zwei bereits in der gesonderten Unterlage beschriebenen Beständen (Neuberg im Werntal und Muschelkalk-Hang bei Veitshöchheim) wurde eine Fläche östlich Gambach am Osthang des Karstädter Berges direkt an den Steinbruch anschließend kartiert. Die Baumschicht wird von der Buche dominiert. Typische Arten der schwach ausgebildeten Bodenvegetation sind Weißes Waldvögelein (Cephalanthera damasonium), Nickendes Perlgras (Melica nutans), Pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia) und Berg-Segge (Carex montana). WW9170 Wärme liebende Ausbildungen der Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder Die Wärme liebenden Ausbildungen des Galio-Carpinetum gehören zur Subassoziation mit Arznei-Schlüsselblume. Sie wachsen auf tonreichen Kalkverwitterungsböden in trockenwarmer Klimalage. Diese Standorte mit unausgeglichenem Bodenwasser- und Bodenluft- Haushalt sind der Buche nicht zuträglich. So sind diese Eichen-Hainbuchenwälder evtl. teilweise primärer Natur. Neben mehreren kleinen Beständen, die teilweise in der Unterlage zur Bestandssituation in den FFH-Gebieten beschrieben wurden (vgl. FFH-VP Grundlagenteil, Unterlage 4.1), finden sich größere Bestände nördlich des Giebels, westlich des Ständelberges (teilweise im FFH-Gebiet) sowie auf einem Muschelkalkrücken westlich von Stetten. Neben den bestandsbildenden Stieleichen und Hainbuchen sind an Wärme liebenden Gehölzen regelmäßig Elsbeere und teilweise auch Mehlbeere und Liguster eingestreut. Für die Wärme liebende Ausbildung typische Pflanzen der Bodenvegetation sind u. a. Arznei- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

56 Schlüsselblume (Primula veris), Straußblütige Wucherblume (Tanacetum corymbosum) und Blauroter Steinsame (Lithospermum purpurocaeruleum). WW00BK Wärme liebende Eichenwälder Im Gebiet umfasst dieser Biotoptyp Wärme liebende und Trockenheit ertragende Eichenund Eichenmischgesellschaften. Die Wärme liebenden Eichen-Hainbuchenwälder wurden jedoch unter dem oben beschriebenen Biotoptyp WW9170 erfasst. Die Standorte der Vorkommen im Gebiet sind entweder denen der Wärme liebenden Eichen-Hainbuchenwälder ähnlich (tonreiche Kalkverwitterungsböden) oder es handelt sich um flachgründige Kalksteinböden (Rohböden, Rendzinen). Die Bestände wurden teilweise niederwaldartig genutzt. Großflächige Bestände kommen östlich und nordöstlich des Ilbbergs östlich von Gambach, im oberen Hangbereich eines südexponierten Muschelkalkhanges westlich von Himmelstadt, in ebener Lage ein Stück nördlich von Greußenheim sowie im oberen Hangbereich bzw. der Hangschulter des Muschelkalkhanges nördlich von Veitshöchheim (liegt in der Teilfläche 11 des FFH-Gebiets Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim ) vor. In der Baumschicht gesellen sich zu den beiden Eichenarten meist die Elsbeere und die Mehlbeere hinzu. Vereinzelt findet sich auch der Speierling (Sorbus domestica), sehr selten ist der Französische Ahorn (Acer monspessulanum). Typisch für den Unterwuchs sind Blauroter Steinsame (Lithospermum purpurocaeruleum), Arznei-Schlüsselblume (Primula veris), Straußblütige Wucherblume (Tanacetum corymbosum), Ästige Graslilie (Anthericum ramosum) und die Pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia). TW Trockenwälder Unter diesem neu eingeführten Biotoptyp werden Wärme liebende Wälder verstanden, die aufgrund von kleinräumiger Verzahnung und gemischten Baumartenzusammensetzungen nicht eindeutig einem der oben beschriebenen Wärme liebenden Wälder zugeordnet werden können. Neben verschiedenen Laubbäumen (Eichen, Buchen, meist auch Mehlbeere und Elsbeere) kommt meist auch die Kiefer vor. Der Biotoptyp wurde nur vereinzelt vergeben. Zwei etwas größere Bestände sollen kurz beschrieben werden: Am Westhang des Ammerfeldes kommt ein Buchen-Eichen-Kiefern- Trockenwald vor. Der Bestand ist teils licht. Im unteren Bereich kommt der Frauenschuh (Cypripedium calceolus) vor. Am Karstädter Berg direkt südlich des Steinbruchs befindet sich ein Eichen-Kiefern-Trockenwald. Mehlbeere ist beigemischt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

57 Gebüsche, Hecken, Gehölze Naturnahe Hecken WH Mesophile Hecken und Gebüsche WH -K Hecken-Komplex (v. a. Heckenreihen zwischen Äckern und Fettwiesen) Unter naturnahen Hecken sind lineare Strauch- und Baum-Strauch-Bestände mit weitgehend naturnaher Gehölzartenzusammensetzung zu verstehen. Von den vor allem im Nordosten des Gebietes vorkommenden Flurbereinigungshecken wurden nur ältere, bereits etwas strukturierte Bestände aufgenommen. Baumreihen gehören nicht zum Biotoptyp. Naturnahe Hecken kommen im gesamten Untersuchungsgebiet vor. Sie wachsen an den Grenzen landwirtschaftlicher Nutzflächen, an Wegrändern, auf Böschungen und manchmal auch auf Lesesteinriegeln. Gehäuft finden sie sich an Muschelkalk-Hängen. Hier bilden sie immer wieder mehr oder weniger große Komplexe aus Hecken und dazwischen liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Im Nordosten wurden auch lange Flurbereinigungshecken entlang von Wegen auf den Höhenrücken angelegt. Die großflächigen Ackerbaugebiete auf den flachwelligen Hochflächen sind teilweise ausgeräumt. Hier treten die Hecken stark zurück. Etwas größere Hecken-Komplexe finden sich zum Beispiel an den Muschelkalk-Hängen des mittleren Werntals bei Heugrumbach, Müdesheim und Halsheim, westlich von Himmelstadt, nordöstlich und östlich von Karlstadt (teilweise im FFH-Gebiet), südöstlich von Karlstadt, nördlich von Schönarts sowie südlich Hettstadt und westlich Waldbrunn. Die Artenzusammensetzung der Hecken ist in Abhängigkeit von den Standortverhältnissen sehr unterschiedlich und umfasst schwerpunktmäßig Straucharten mesophiler Standorte. Hinzu kommen meist ausschlagfähige Baumarten und gelegentlich alte Obstbäume. Der Unterwuchs der Hecken ist sehr uneinheitlich und reicht von Magerkeitszeigern über mesophile Arten bis hin zu Nitrophyten. Je nach Situation werden die Heckensäume meist aus verschiedenen Queckengesellschaften und/oder von Übergängen von Fettwiesen zu Saumgesellschaften gebildet. Pflanzensoziologisch können die meisten Hecken des Untersuchungsgebietes bei den Gebüschen basenreicher Standorte (Berberidion vulgaris) eingeordnet werden. Im Gebiet kommen die mesophileren Kreuzdorn-Hartriegel-Hecken (Rhamno-Cornetum) und das thermophile Liguster-Schlehen-Gebüsch (Pruno-Ligustretum) vor. Erstere Gesellschaft wächst vor allem auf den Hochflächen und den schattseitigen Hängen, während das Wärme liebende Pruno-Ligustretum in den wärmeren Bereichen des Untersuchungsgebietes seinen Schwerpunkt findet. Teilweise wurden diese Bestände auch unter den weiter unten beschriebenen Wärme liebenden Gebüschen eingeordnet. Beiden Gesellschaften ist ein Grundstock an mesophilen Straucharten gemeinsam: Dazu gehören z. B. verschiedene Weißdorn-Arten (Crataegus div. spec.). Schlehe (Prunus spinosa), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hecken-Rose (Rosa canina), Kreuzdorn (Rhamnus Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

58 cathartica), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) und Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum). Als Kenn- bzw. Differentialarten treten beim Schlehen-Liguster-Gebüsch Liguster (Ligustrum vulgare), Wein-Rose (Rosa rubiginosa), Berberitze (Berberis vulgaris) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) hinzu. Weiterhin ist als Sukzessionsstadium oder auch als degenerierte, stärker beanspruchte Hecke immer wieder das verarmte Reine Schlehengebüsch (Prunus spinosa- Gesellschaft) zu finden. Alle Gesellschaften kommen überwiegend in einer nährstoffreichen Ausbildung mit dem Schwarzen Holunder (Sambucus nigra) vor. WX Naturnahe, mesophile Gebüsche WX-K Gebüschkomplexe mit Anteilen an Grünland(brachen), Streuobst etc. Dieser Biotoptyp umfasst naturnahe, flächig ausgebildete, mesophile Gebüsche. Die Bestände sind meist schwer durchdringbar. Die Gebüsche bilden bisweilen Vorstufen zu Feldgehölzen (WO). Solange noch keine weitgehend geschlossene Baumschicht ausgebildet ist, wurde Gebüsch kartiert. Flächiges Gebüsch kommt im gesamten Untersuchungsgebiet vor. Größere Flächen finden sich vor allem an steileren Muschelkalkhängen, die vor längerer Zeit als Weinberg oder extensiv landwirtschaftlich (Extensivgrünland, Streuobst) genutzt wurden. In diesem Zusammenhang wurde auch der Biotoptyp Gebüschkomplex eingeführt. Beispiele für größere Bestände sind die Muschelkalkhänge östlich und westlich von Müdesheim, östlich von Schönarts, westlich von Aschfeld (im FFH-Gebiet), westlich von Himmelstadt und südwestlich von Leinach (FFH-Gebiet, Teilfläche 1), die verbuschte Kante des Steinbruchs nordöstlich Roßbrunn sowie die Ortsrandlagen von Rimpar. Die Gehölzartenzusammensetzung sowie die pflanzensoziologische Einordnung der flächigen Gebüsche entsprechen weitgehend derjenigen der Hecken. Die Schlehe erreicht bisweilen hohe Deckungswerte. Der Unterwuchs wird je nach Standort von mesophilen Arten bis hin zu nitrophilen Arten dominiert. Wärme liebende Gebüsche WD00BK Wärme liebende Gebüsche Der Biotoptyp umfasst Wärme liebende und Trockenheit ertragende Hecken und Gebüsche einschließlich Felsgebüsche. Die Gehölze sind im Allgemeinen niedrig wüchsig, meist nur 2 bis 3 m hoch, strukturreich und teils lückig. Im Unterwuchs bzw. Saum kommen in der Regel Magerkeitszeiger bzw. Saumarten trockenwarmer Standorte vor. Mesophile Arten treten zurück, Nitrophyten fehlen weitgehend. Wärme liebendes Gebüsch kommt im Untersuchungsgebiet nahezu ausschließlich an steilen süd- und westexponierten Muschelkalkhängen innerhalb von FFH-Gebieten vor. Groß- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

59 flächige Bestände finden sich in Verzahnung mit Kalkmagerrasen am Südhang des Ammerfeldes und in Verzahnung mit lückigen Kalkmagerrasen auf Steinschutt sowie Kalk- Pioniervegetation auf felsigen Bereichen an den steilen Westhängen nördlich von Himmelstadt und nördlich von Veitshöchheim. Die Gebüsche können überwiegend dem thermophilen Schlehen-Liguster-Gebüsch (Pruno- Ligustretum), seltener auch dem Kreuzdorn-Hartriegel-Gebüsch (Rhamno-Cornetum) zugeordnet werden. Diese beiden Gesellschaften wurden bereits oben bei den naturnahen Hecken beschrieben. Im Unterwuchs kommen neben mesophilen Arten eine ganze Reihe von Arten der Kalkmagerrasen und der Wärme liebenden Säume vor. WD40A0* Subkontinentale, peripannonische Gebüsche Unter diesem Biotoptyp werden naturnahe Steinweichsel-Gesellschaften (Prunus mahaleb- Gesellschaften) auf sonnseitigen, steilen Hängen verstanden. Der Biotopsubtyp wurde auf kleineren Flächen südlich des Ammerfeldes (FFH-Gebiet Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten, Teilfläche 2), an Muschelkalkhängen östlich von Karlstadt (FFH-Gebiet Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim, Teilfläche 1) und in größeren Bereichen am steilen, steinigen Südwesthang nördlich von Himmelstadt (Teilfläche 3 der Maintalhänge ) kartiert. Die Gesellschaft ist in der Unterlage zur Bestandssituation in den FFH-Gebieten genauer beschrieben (vgl. FFH- VP Grundlagenteil, Unterlage 4.1). Feuchtgebüsche WG Feuchtgebüsche Zu diesem Biotoptyp gehören von Weiden, Erlen und Faulbaum gebildete Feuchtgebüsche auf vernässten Standorten. Es wurde nur ein Feuchtgebüsch als eigene Fläche auskartiert. Es liegt westlich von Schönarts zwischen der Bahnlinie und einem Fahrweg direkt nördlich eines kleinen Umspannwerkes. Kleinere Feuchtgebüsch-Bestände sind in verschiedenen Feuchtbiotopkomplexen (F13d-K) im Werntal enthalten. Die Auwaldstreifen entlang des Mains sind in kleineren Abschnitten ebenfalls als Auen-Feuchtgebüsch ausgebildet, die jedoch als WA91E0* erfasst werden. Die Feuchtgebüsche werden von Bruchweiden (Salix fragilis), Grauweiden (Salix cinerea) und teilweise auch Korbweiden (Salix viminalis) gebildet. In der Krautschicht kommen vor allem Nässezeiger wie Schilf (Phragmites australis), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Sumpfsegge (Carex acutiformis) und Mädesüß (Filipendula ulmaria) vor. Die nitrophile Brennnessel (Urtica dioica) ist oft beigemischt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

60 Lineare Gewässer-Begleitgehölze WN Lineare Gewässer-Begleitgehölze Zu diesem Biotoptyp gehören im Untersuchungsgebiet lineare Gehölzsäume überwiegend an begradigten Bächen und Gräben. Sie werden durchwegs von Erlen geprägt. Sie können nicht beim 13d-Biotoptyp Auwald (WA91E0*) eingeordnet werden, da meist die Kriterien typische Bodenvegetation und bzw. oder vorhandene Auendynamik fehlen. Die aufgenommenen linearen Erlensäume liegen nördlich von Stettbach, direkt südlich von Gossenheim, am Buchenbach nördlich von Hausen, am Waldbrunner Augraben südlich der BAB 3 sowie einer Zuläufe des Grabens zwischen Eisingen und Hettstadt und am Harrbach nördlich gleichnamiger Ortschaft. Feldgehölze, naturnah WO Naturnahe Feldgehölze Unter diesem Biotoptyp wurden flächige, überwiegend von standortgerechten, einheimischen Laubholzarten dominierte, meist mehrschichtige Gehölzbestände erfasst. Eine Zuordnung zu bestimmten Waldgesellschaften ist im Allgemeinen nicht möglich. Neben verschiedenen mesophilen Waldarten treten meist Ruderalisierungs- und Eutrophierungszeiger sowie bisweilen auch Gräser in den Vordergrund. Häufig ist eine randliche Beeinflussung durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung gegeben. Naturnahe Feldgehölze finden sich im gesamten Untersuchungsgebiet. In hängigen Lagen sind sie etwas häufiger anzutreffen. Naturgemäß seltener sind sie in den ausgeräumten Bereichen mit großflächiger Ackernutzung. Streuobstbestände WÜ Streuobstbestände Dieser Biotoptyp beinhaltet alle mehr oder weniger extensiv genutzten Obstbaumbestände, vor allem Hochstammkulturen, mit wenigstens zehn älteren Bäumen. Auch nicht mehr genutzte, leicht verwilderte Bestände gehören zu dieser Einheit. Typisch für den traditionellen Streuobstanbau im Gebiet sind nach Alter, Baumform und Obstart unterschiedliche Bestände. Wenn der Unterwuchs einem anderen Biotoptyp zugeordnet werden konnte, wird der Streuobstbestand durch das Suffix -O kenntlich gemacht (z. B. GE6510-O). WÜ-K Streuobst-Hecken/Gehölz-Komplex inkl. Frischwiesen, Ackerflächen, Gärten Häufig kommen Streuobstbestände auf mehreren, teilweise zahlreichen, nahe beieinander liegenden Parzellen vor. In solchen Situationen ist es schwierig, die einzelnen Streuobstbestände auszukartieren bzw. darzustellen. Diese Bereiche wurden zu Streuobst- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

61 Komplexen zusammengefasst. Kleinflächig können z. B. Hecken, Gehölze, Wiesen, Äcker oder Gärten eingestreut sein. Streuobst-Komplexe sind sehr strukturreich. Streuobstbestände kommen im ganzen Untersuchungsgebiet vor, treten aber immer wieder räumlich gehäuft auf. Besonders auffällig sind die vielen Bestände in unmittelbarer Ortsnähe. Etwas größere Streuobst-Komplexe kommen an den Hängen nördlich von Halsheim und Müdesheim, im Maintal nördlich von Karlstadt, um den Romberg herum, auf der welligen Hochfläche direkt östlich von Steinfeld, an einem Hang südwestlich von Laudenbach, am südlichen Ortsrand von Stadelhofen, Duttenbrunn, Eisingen und Waldbrunn, östlich von Kist sowie an den Ortsrändern von Veitshöchheim und Rimpar vor. Sehr großflächige und strukturreiche Streuobst-Komplexe wurden westlich und nordwestlich von Gambach sowie an mehreren Hängen südlich von Wernfeld kartiert. Geradezu von einer Streuobst- Landschaft muss man bei den äußerst großflächigen Komplexen zwischen Margetshöchheim und Erlabrunn und den Gebieten westlich davon sprechen. Das Gebiet reicht von der Mainaue über die sich anschließenden Hänge bis hinauf auf die Hochfläche. Kulturbestand, aufgelassen UK Aufgelassener Kulturbestand Dieser Biotoptyp wurde im Untersuchungsgebiet nur bei aufgelassenen Weinbergen vergeben. Die wenigen aufgenommenen Flächen befinden sich am Südosthang des Ammerfeldes sowie am Hangfuß der felsigen Muschelkalkhänge nördlich von Himmelstadt und nördlich von Veitshöchheim. Auf den Weinbergsbrachen kommt meist ein kleinflächiges Mosaik aus Ruderalfluren, mageren Altgrasfluren, Wärme liebenden Säumen und Gebüsch vor Tiere Die zu berücksichtigenden Arten wurden im Rahmen eines Scopings am den entsprechenden Behörden vorgestellt. Hierbei handelt es sich um Rote und Gelbe Ampel- Arten (siehe Kap. 0), die nachfolgend als planungsrelevante Arten zusammengefasst werden. Aufgrund der durchgeführten Erfassungen und der dadurch aktuell gewonnenen Erkenntnisse zur Verbreitung im Gebiet wurde die Rot- und Gelb-Einstufung einiger Arten gegenüber der ursprünglichen vom geändert. In den nachfolgenden Tabellen (Tab ) werden alle planungsrelevanten Tierarten aufgelistet. Dabei besitzt jede Art eine Farbmarkierung, die die Einstufung in das Ampelsystem (siehe Kap. 0) symbolisiert. Für jede Art wird der Rote Liste Status in Bayern (RL B) und im Schichtstufenland (RL B SL) angegeben. Weiterhin wird dargestellt, ob die Art 2008 gesucht ( 2008 kartiert ) und nachgewiesen ( 2008 nachgewiesen ) wurde. Die Spalte Status gibt Aufschluss über das Vorkommen und, falls vorhanden, über genauere Informationen der Art im Untersuchungs- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

62 gebiet. In der Spalte Aktuellste Datenquelle wird die aktuellste Quelle zum Vorkommen der Art im UG angegeben. Die letzte Spalte zeigt, ob die jeweilige Art zur Bewertung der Lebensraumkomplexe (siehe Kap ) oder bei der Auswirkungsprognose herangezogen wurde Fledermäuse Tab. 10 Planungsrelevante Fledermausarten Art RLB RL B SL 2008 kartiert 2008 nachgewiesen Status Aktuellste Datenquelle Zur Bewertung herangezogen Bechsteinfledermaus 3 3 X X vorkommend ANUVA ja Breitflügelfledermaus 3 3 X X vorkommend ANUVA ja Fransenfledermaus 3 3 X X vorkommend ANUVA ja Große Bartfledermaus 2 2 X X vorkommend ANUVA ja Großer Abendsegler 3 3 X X vorkommend ANUVA ja Großes Mausohr V V X X vorkommend ANUVA ja Kleiner Abendsegler 2 2 X X vorkommend ANUVA ja Langohren (-/3) (- X X vorkommend ANUVA ja (Braunes/Graues) /3) Mopsfledermaus 2 2 X X vorkommend ANUVA ja Mückenfledermaus D D X X vorkommend ANUVA ja Nordfledermaus 3 2 X X vorkommend ANUVA ja Rauhautfledermaus 3 3 X X vorkommend ANUVA ja Zweifarbfledermaus 2 2 X - Nicht vorkommend Erläuterungen: RLB: Rote Liste Bayern; Meschede & Rudolph 2004 RLB SL: Rote Liste Bayern Schichtstufenland (2005); Gefährdungsstufen: 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: Arten der Vorwarnstufe, D: Daten defizitär, - : Keine Nennung in der Roten Liste oder in der Vorwarnliste Bayerns, R: Art mit geographischer Restriktion nein Bis auf die Zweifarbfledermaus konnten alle zu erwartenden Fledermausarten nachgewiesen werden und wurden zur Bewertung herangezogen. Neben den Ergebnissen der eigenen Kartierung wurden Daten zu Fledermausquartieren (Wochenstuben, Einzelquartiere, Winterquartiere) aus der Artenschutzkartierung, Informationen der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Nordbayern und den langjährigen Forschungen von Gerald Kerth & Markus Melber (Universität Würzburg) integriert. Weiterhin wurden Fledermauskartierungen anderer im Planungsraum liegender Vorhaben (Ortsumfahrung Rimpar, Erweiterung Steinbruch bei Gambach) ausgewertet und ebenfalls zur Beurteilung herangezogen. Eine Übersicht der verwendeten Daten, der Erhebungsmethoden sowie die einzelnen Ergebnis- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

63 se sind in der Karte Erfassung Fledermäuse dargestellt und in einem gesonderten Bericht zur Fledermauskartierung (Unterlage 5.1) erläutert Vögel Tab. 11 Planungsrelevante Vogelarten Art RL B RL B SL 2008 kartiert 2008 nachgewie sen Status Aktuellste Datenquelle zu der Art Zur Bewertung herangezogen Baumfalke V V X X Brutvogel ANUVA ja Baumpieper 3 V X X Brutvogel ANUVA ja Bekassine 1 1 X X Brutvogel ANUVA ja Beutelmeise 3 3 X - nicht brütend ASK nein Blaukehlchen V V X X Brutvogel ANUVA ja Bluthänfling 3 3 X X Brutvogel ANUVA nein Braunkehlchen 2 2 X X Brutvogel ANUVA ja Drosselrohrsänger 2 2 X - nicht brütend ASK nein Eisvogel V V X X Keine Brutnachweise ANUVA ja Feldlerche 3 3 X X Brutvogel ANUVA ja Fischadler 2 2 Zugvogelkartierung X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Flussregenpfeifer 3 V X X Brutvogel ANUVA ja Flussseeschwalbe 1 (kein Brutvogel im SL) Zugvogelkartierung Flussuferläufer 1 1 Zugvogelkartierung X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Gartenrotschwanz 3 3 X X Brutvogel ANUVA ja Grauammer 1 1 X X Brutvogel ANUVA ja Graugans Gänsesäger 2 (kein Brutvogel) Zugvogelkartierung ungefährdet ungefährdet Zugvogelkartierung Graureiher V V Zugvogelkartierung X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast X Brutvogel ANUVA ja Grauspecht 3 3 X X Brutvogel ANUVA ja Habicht 3 V X X Keine Brutnachweise Halsbandschnäpper ANUVA V V X X Brutvogel ANUVA ja nein Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

64 Art RL B RL B SL 2008 kartiert 2008 nachgewie sen Status Aktuellste Datenquelle zu der Art Zur Bewertung herangezogen Haubenlerche 1 1 X X Brutvogel ANUVA ja Heidelerche 1 1 X X Brutvogel ANUVA ja Kiebitz 2 2 X X Brutvogel ANUVA ja Kleines Sumpfhuhn 1 0 X - nicht brütend ASK nein Knäkente 1 1 Zugvogelkartierung Kormoran V V Zugvogelkartierung Krickente 2 2 Zugvogelkartierung Mauersegler V V Zugvogelkartierung Mehlschwalbe V V Zugvogelkartierung Mittelsäger (kein Brutvogel in BY) (kein Brutvogel im SL) Zugvogelkartierung X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Mittelspecht V V X X Brutvogel ANUVA ja Ortolan 2 2 X - nicht brütend ASK nein Pfeifente 0 0 Zugvogelkartierung X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Raubwürger 1 1 X - nicht brütend ASK nein X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Rauchschwalbe V V Zugvogelkartierung Rebhuhn 3 3 X X Brutvogel ANUVA ja Reiherente ungefährdet ungefährdet Zugvogelkartierung X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Rohrdommel 1 1 X - nicht brütend ASK nein Rohrweihe 3 3 X X Brutvogel ANUVA ja Rotkopfwürger 0 0 X - nicht brütend ASK nein Rotmilan 2 2 X X Brutvogel ANUVA ja Schafstelze 3 3 X X Brutvogel ANUVA ja Schilfrohrsänger 1 1 X - nicht brütend ASK nein Schlagschwirl 3 3 X - Brutvogel ASK nein Schleiereule Brutvogel ASK ja Schnatterente 3 3 Zugvogelkartierung X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Schwarzkehlchen 3 2 X X Brutvogel ANUVA ja Schwarzmilan 3 2 X X Brutvogel ANUVA ja Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

65 Art RL B RL B SL 2008 kartiert 2008 nachgewie sen Status Aktuellste Datenquelle zu der Art Zur Bewertung herangezogen Schwarzspecht V V X X Brutvogel ANUVA ja Schwarzstorch 3 2 X X Pot. Brutvogel ANUVA ja Silberreiher (kein Brutvogel in BY) (kein Brutvogel im SL) X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Zugvogelkartierung Steinkauz 1 1 X X Brutvogel ANUVA ja Steinschmätzer 1 1 X X Brutvogel ANUVA ja Tafelente ungefährdet ungefährdet Zugvogelkartierung X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Teichhuhn V 3 X X Brutvogel ANUVA ja Trauerseeschwalbe 0 0 Zugvogelkartierung Uferschwalbe V 3 Zugvogelkartierung X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Uhu Brutvogel LBV, LfU ja Wachtel V V X X Brutvogel ANUVA ja Wachtelkönig 1 1 X - nicht brütend ASK nein X Zugvogel ANUVA ja, als Zugast Waldwasserläufer 2 2 Zugvogelkartierung Wanderfalke Brutvogel LfU ja Wasserralle 2 2 X X Brutvogel ANUVA ja Weißstorch 3 3 X - Brutvogel ASK nein Wendehals 3 3 X X Brutvogel ANUVA ja Wespenbussard 3 3 X X Brutvogel ANUVA ja Wiedehopf 1 1 X - nicht brütend ASK nein Wiesenweihe 1 1 X X Brutvogel ANUVA ja Ziegenmelker 1 1 X X Brutvogel ANUVA ja Zippammer 1 1 X X Brutvogel ANUVA ja Zwergtaucher ungefährdefährdekartierung unge- Zugvogel- X Zugvogel ANUVA ja Erläuterungen: RLB: Rote Liste Bayern; RLB SL: Rote Liste Bayern Schichtstufenland (2005); Gefährdungsstufen: 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: Arten der Vorwarnstufe, D: Daten defizitär, - : Keine Nennung in der Roten Liste oder in der Vorwarnliste Bayerns, R: Art mit geographischer Restriktion; 2008 kartiert: X: Die Art wurde durch die Erfassung von ANUVA im Jahr 2008 systematisch entlang von Transekten oder Probeflächen erhoben, -: Die Art wurde nicht gesucht, da ausreichend Daten vorhanden waren, Zugvogelkartierung: Die Art wurde nur im Rahmen der Zugvogelerfassung am Main gesucht (Erhebungsmethoden vgl. Kap ); Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

66 2008 nachgewiesen: X: Ja, -: Nein; Status: Angabe mit * : Diese Art wurde im Rahmen der umfangreichen Erfassungen 2008 nicht nachgewiesen. Es liegen weder Hinweise auf aktuelle Brutvorkommen noch zu erwartende Ansiedlungen vor. Der letzte Nachweis dieser Art aus dem Untersuchungsraum liegt mehr als 8 Jahre zurück. Aufgrund der vorherrschenden Lebensraumstrukturen und Bewirtschaftungsformen ist davon auszugehen, dass der Planungsraum derzeit nicht von dieser Art besiedelt wird. Aus diesem Grund wird diese Art im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt. Mögliche Wiederbesiedlungen des Planungsraumes durch diese Art sind kein Gegenstand der UVU; weitere Abk. bei Statusangabe: ASK: Artenschutzkartierung, LBV: Landesbund für Vogelschutz, LfU: Landesamt für Umwelt, UNB: Untere Naturschutzbehörde, WNA: Wasserstraßenneubauamt Im Rahmen der Kartierungen konnten einige planungsrelevante Arten trotz umfangreicher Kartierungen nicht nachgewiesen werden, diese konnten demzufolge nicht zur Bewertung herangezogen werden. Dabei handelte es sich um Beutelmeise, Drosselrohrsänger, Kleines Sumpfhuhn, Ortolan, Raubwürger, Rohrdommel, Rotkopfwürger, Schilfrohrsänger, Schlagschwirl, Wachtelkönig, Weißstorch und Wiedehopf. Arten wie die Schleiereule, Uhu und Wanderfalke wurden nicht kartiert, jedoch zur Bewertung herangezogen, da von diesen Arten eine gute Datenbasis verfügbar war. Der Bluthänfling wurde in sehr großer Anzahl nachgewiesen, wurde allerdings nicht zur Bewertung der Funktionsräume benutzt, da er aufgrund seiner Häufigkeit und weiträumigen Verbreitung nicht zur Entscheidungshilfe beitrüge und zudem der Brutstandort von den Nachweisen nicht gesichert abzuleiten ist. Bei den Zugvogelerfassungen entlang des Mains im Frühjahr und Herbst 2008 konnten sehr viele seltene Arten wie z. B. Mittelsäger, Fischadler, Trauerseeschwalbe und Pfeifente nachgewiesen werden, für die die Nutzung des Mains als Leitlinie auf dem Zug sicher eine essentielle Rolle spielt. Zusätzlich zu den Kartierungen wurden Brutplätze von Uhu, Wanderfalke und Wiesenweihe durch die Ergebnisse der Vogelschutzwarte des BayLfU in Garmisch Partenkirchen aus dem Jahr 2007 ergänzt. Der Uhu ist als Brutvogel in Steinbrüchen nordöstlich von Roßbrunn, an den Maintalhängen südlich Karlstadt (lediglich kleine Abbaustelle), nordöstlich Gambach und nordöstlich von Steinfeld bekannt. Als weitere U- hubrutplätze außerhalb des Untersuchungsgebiets aber innerhalb des Blattschnitts sind der Steinbruch bei Thüngersheim, westlich Karlstadt auf der Elisabethshöhe und nördlich Karlstadt an den Maintalhängen zu nennen. Der Wanderfalke brütet nach Aussage der Vogelschutzwarte an den Hängen bei Retzbach, in Zell am Main sowie westlich Karlstadt. Alle diese Nachweise liegen außerhalb des Untersuchungsgebiets. Für die Wiesenweihe lagen zwei Nachweise, südlich von Duttenbrunn und außerhalb des Untersuchungsgebiets nordöstlich Arnstein, vor (UNB Main-Spessart). Diese Wert gebenden Arten wurden auch zur Bewertung herangezogen. Ausführliche Angaben zur Erhebungsmethode und zu den Ergebnissen der Vogelkartierung enthält der gesonderte avifaunistische Bericht mit zugehöriger Karte (Unterlage 5.1). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

67 Sonstige planungsrelevante Arten Säugetiere ohne Fledermäuse Tab. 12 Planungsrelevante Säugetierarten Art RLB RL B SL 2008 kartiert 2008 nachgewiesen Status Aktuellste Datenquelle Zur Bewertung herangezogen Feldhamster vorkommend LfU ja Luchs Keine Nachweise LfU ja Wildkatze vorkommend BfN ja Legende vgl. Tab. 10 Die drei Arten wurden aus unterschiedlichen Gründen nicht kartiert. Eine Feldhamsterkartierung wurde auf der Ebene der UVS für nicht sinnvoll erachtet, da das Vorkommen dieser seltenen Nagerart vor allem von der Bewirtschaftung und der Bodenart abhängig ist. In vielen Flächen des UG ist die Art potentiell großflächig anzutreffen. Zur Bewertung wurden die potenziellen Hamsterlebensräume gem. LfU (2006) verwendet. Die Wildkatze ist praktisch nicht standardisiert kartierbar; laut den Verbreitungskarten des BfN kommt sie im Nordwesten des UG vor. Die Wildkatze ist auf einen naturnahen, ausgedehnten und strukturreichen Waldbestand angewiesen. Sie wurde indirekt in den Funktionsräumen mit Waldflächen berücksichtigt. Der Luchs besitzt im weiteren Umkreis des UG keinen bekannten besiedelten Lebensraum. Die potenziellen modellierten Lebensräume und Wanderkorridore des Luchses vom LfU (2008) sowie die Großsäugerlebensräume des BfN (2009, vgl. auch HÄNEL 2007) wurden zur Bewertung herangezogen. Amphibien und Reptilien Tab. 13 Planungsrelevante Amphibien- und Reptilienarten Art RL B RL B SL 2008 /2009 kartiert 2008 /2009 nachgewiesen Status Aktuellste Datenquelle Zur Bewertung herangezogen Gelbbauchunke 2 2 X - vorkommend ASK/FFH- Managementpläne ja (in FFH Gebieten) Kammmolch 2 2 X - vorkommend ASK nein Kreuzkröte vorkommend ASK nein Laubfrosch vorkommend ASK nein Schlingnatter 2 3 X X vorkommend ANUVA nein Springfrosch 3 3 X X vorkommend ANUVA nein Zauneidechse V V - X vorkommend ANUVA nein Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

68 Legende vgl. Tab. 10 Auf der Ebene der Linienfindung wurden 2008 keine Amphibien kartiert. Sie verfügen über relativ kleinflächige Habitatnutzungen, so dass im Rahmen späterer Planungsphasen auf deren Ansprüche durch leichte Trassenverschiebungen oder durch die Planung von Durchlässen und ähnlichem reagiert werden kann. Die Amphibien wurden daher im Frühjahr 2009 im nahen Umfeld der ersten Trassenplanungen erfasst, die anschließend für die Auswirkungsprognose auch noch mit den Ergebnissen optimiert werden konnten. Aktuelle ASK-Daten gibt es in diesem Gebiet für diese Gruppe leider nur sehr sporadisch, weshalb auf diese wahrscheinlich sehr lückenhafte und damit für das Untersuchungsgebiet nicht repräsentative Datengrundlage nicht zurückgegriffen wurde. Als einziges wurde die Gelbbauchunke in den FFH-Gebieten, in denen sie Zielart ist, mit zur Bewertung bereits in der Raumanalyse herangezogen, da hier Gelbbauchunkenlebensräume in den Managementplänen ausgewiesen sind. In der Habitatkartierung der Wälder wurden auch temporäre Gewässer, Kleingewässer und Ähnliches aufgenommen. So war es möglich, die Kartierung in den Wäldern in 2009 deutlich zu optimieren. Die Bedeutung der Amphibienlebensräume floss dann zwar nicht mehr in den Raumwiderstand ein, sie wurden jedoch in der Auswirkungsprognose umfänglich berücksichtigt. Die Datengrundlage zur Zauneidechse und Schlingnatter sind ebenfalls sehr lückenhaft und wurden ebenfalls nicht zur Bewertung der Lebensraumkomplexe herangezogen. Die Schlingnatter wurde mit der gleichen Begründung wie die Amphibien für die Detailplanung im Rahmen der Auswirkungsprognose erfasst. Die Zauneidechse ist in den vielen trocken geprägten Lebensräumen des Untersuchungsraumes so häufig anzutreffen, dass hier für die artenschutzrechtliche Betrachtung mittels Potenzialabschätzung auf Ebene der Trassenfindung eine ausreichende Aussageschärfe erzielt werden kann. Schmetterlinge und Netzflügler Tab. 14 Planungsrelevante Schmetterlings- und Netzflüglerarten Art RL B RL B SL 2008 kartiert Status 2008 nachgewiesen Aktuellste Datenquelle Zur Bewertung herangezogen Dumerils Graswurzeleule Dunkler Wiesen- knopf- Ameisenbläuling Unbekannt ASK nein 3 3 X X vorkommend ANUVA ja Eschen- Scheckenfalter 1 1 X - Nicht vorkommend Fetthennen vorkommend ASK ja ASK nein Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

69 Art RL B RL B SL 2008 kartiert Status 2008 nachgewiesen Aktuellste Datenquelle Zur Bewertung herangezogen Bläuling Gelbringfalter 2 1 X - Nicht vorkommend ASK nein Goldener Scheckenfalter Großer Esparsetten-Bläuling Großer Feuerfalter 2 1 X - Nicht vorkommend ASK nein Unbekannt ASK nein bisher noch nicht gelistet (RL D 2) X außerhalb des UG Noch nicht vorkommend ANUVA Heller Wiesen- 2 2 X - vorkommend ABSP ja knopf- Ameisenbläuling Langfühleriger 1 1 X X vorkommend ANUVA ja Schmetterlingshaft Spanische Flagge V ungefährdet X X vorkommend ANUVA ja (in FFH- Gebieten) Spätsommer vorkommend ASK ja Dickkopffalter Thymian vorkommend ASK ja Ameisenbläuling Zweibrütiger Würfeldickkopffalter Unbekannt ASK nein Legende vgl. Tab. 10 nein Im Rahmen der Falterkartierung wurden die Rote Ampel-Arten, der Dunkle Wiesenknopf- Ameisenbläuling und der Große Feuerfalter erfasst. Die Spanische Flagge wurde nur in FFH-Gebieten kartiert, in denen sie auch Zielart ist. Dieser Gruppe wurde aus praktikablen Gründen und wegen der ähnlichen Erfassungsmethode der Langfühleriger Schmetterlingshaft zugeordnet. Neben den kartieren Arten wurden noch zusätzlich der Fetthennen- Bläuling, der Spätsommer-Dickkopffalter und der Thymian-Ameisenbläuling, von denen einige aktuelle Daten vorhanden waren, mit zur Bewertung herangezogen. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

70 Weitere Tiergruppen Tab. 15 Planungsrelevante Arten weiterer Tiergruppen Art RL B RL B SL 2008 /2009 kartiert 2008 /2009 nachgewiesen Status Aktuellste Datenquelle Zur Bewertung herangezogen Bauchige Windelschnecke Nicht vorkommend - nein Edelkrebs Unbekannt - nein Eremit vorkommend Privatperson ja Großer Goldkäfer vorkommend Privatperson nein Hirschkäfer 2 2 X X vorkommend ANUVA ja (Feuerschröter) Mattschwarzer Unbekannt - nein Maiwurm Narbiger Maiwurm Unbekannt - nein Veränderlicher Edelscharrkäfer Unbekannt - nein Legende vgl. Tab. 10 Von den weiteren Gruppen wurden noch keine direkten Kartierungen durchgeführt. Von den Gelbe Ampel-Arten gibt es nur vom Großen Goldkäfer Nachweise. Die Bauchige Windelschnecke kommt im UG sicher nicht vor; über die anderen Arten gibt es keine Informationen aus dem Gebiet. Eine indirekte Kartierung wurde für den potenziellen Lebensraum des Eremiten durchgeführt. Eine direkte Nachsuche der Art wäre ein zu großer Aufwand, Einzelnachweise des Eremiten durch Privatpersonen in Veitshöchheim und im Gramschatzer Wald belegen das prinzipielle Vorkommen im Raum. Im Rahmen der Habitatkartierung der Wälder wurden punktuelle potenziell nutzbare Waldflächen für den seltenen Blatthornkäfer erfasst und dann mit Hilfe von Forsteinrichtungsplänen, Luftbildern und der durchgeführten Biotopkartierung auf flächige Waldgebiete übertragen. Die gleiche Methode erfolgte in und im Umkreis von FFH-Gebieten für den Hirschkäfer. Eine Kartierung dieser Art erfolgte im Frühsommer Die Daten wurden für die Detailplanung und die Auswirkungsprognose herangezogen Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Natura 2000-Gebiete Im abgegrenzten Planungsraum befinden sich insgesamt zehn Natura 2000-Gebiete. Knapp außerhalb liegen die zwei Teilflächen des Gebiets Winterquartiere der Mopsfleder- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

71 maus bei Karlstadt ( ) sowie mind. eine Teilfläche des Gebiets Winterquartiere der Mopsfledermaus im Spessart ( ). Weiterhin wurden außerhalb des Untersuchungsgebiets liegende Teilobjekte der Mausohrwochenstuben im Maindreieck ( ) und der Mausohrkolonien in Machtilshausen und Diebach ( ) berücksichtigt, da sich wichtige Teilhabitate der in den Objekten geschützten Art im Untersuchungsgebiet befinden. Es handelt sich ausschließlich um FFH-Gebiete. Tab. 16 Übersicht der Natura 2000 Gebiete, die zumindest mit Teilflächen im Untersuchungsgebiet liegen EU-Code Gebietsname Merkmale und Bedeutung Lebens raumtypen Arten der Erhaltungsziele (Anhang II FFH- RL, weitere Arten der SDB) Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten Naturschutzgebiet Romberg Mausohrwochenstuben im Spessart Trockenvegetationskomplexe auf Steilhängen und Kuppen mit Magerrasen, Schuttfluren, Trockengebüschen und Wärme liebenden Wäldern, Seitentäler mit Feuchtflächen; extremste Trockenstandorte in Nordbayern mit seltenen Arten aus submediterranen und subkontinentalen Florenelementen und entsprechender Fauna Strukturreicher Lebensraumkomplex mit Trockenstandorten, aufgelassenen Weinbergsflächen, mageren Streuobstwiesen, Sandgruben, extensiv bewirtschafteten Sandflächen, Gebüsch und Wärme liebenden Laubmischwäldern, Tümpel im Feuchtwald in der Mainaue; hochwertiger Lebensraumkomplex mit zahlreichen gefährdeten Arten, Vernetzungs- und Wanderachse; Reste von Weinberganlagen mit Trockenmauern, Alteichen am Waldrand als Zeugen ehemaliger Waldweide/Eichelmast; ehemaliger Umlaufberg des Mains mit Sandablagerungen Mausohrwochenstuben in verschiedenen Gebäuden und in einer Brücke; Mausohrkolonien von landes-, bundesbis europaweiter Bedeutung 6110*, 6210, 6510, 8160*, 8210, 9130, 9150, , 6430, 6510 Mopsfledermaus Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Bauchige Windelschnecke Hirschkäfer Spanische Flagge Europäischer Frauenschuh Neuntöter Andere relevante Art: Springfrosch - Großes Mausohr Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

72 EU-Code Gebietsname Merkmale und Bedeutung Lebens raumtypen Arten der Erhaltungsziele (Anhang II FFH- RL, weitere Arten der SDB) Mäusberg, Rammersberg, Ständelberg und Umgebung Trockenvegetationskomplexe auf Steilhängen und Kuppen mit Magerrasen, Schuttfluren, Trockengebüschen und Wärme liebenden Wäldern; sehr repräsentative Trockenstandorte 5130, 6110*, 6210, 6510, 8160*, 8210, 8220, 9110, 9130, 9150, 9170 Großes Mausohr Europäischer Frauenschuh Gramschatzer Wald Wald mit natürlichen Übergängen von mäßig nährstoffreichen bis nährstoffarmen Eichen-, Buchen- und sekundären Eichen-Hainbuchenbeständen, in Senken Schwarzerlen-Eschen-Auwälder; einer der größten Waldkomplexe der süddeutschen Muschelkalkregion, Schwerpunktgebiet der Bechsteinfledermaus 6430, 9130, 9150, 9160, 9170, 91E0* Mopsfledermaus Bechsteinfledermaus Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Trockenstandorte um Leinach Bedeutsame Muschelkalkstandorte am Übergang der Marktheidenfelder Platte zum Mittleren Maintal; repräsentative Halbtrockenrasen und Flachland- Mähwiesen in gutem Erhaltungszustand 6210, Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim Trockenvegetationskomplexe auf Steilhängen und Kuppen mit Magerrasen, Schuttfluren, Trockengebüschen und Wärme liebenden Wäldern; sehr repräsentative Trockenstandorte; Zeugnis traditioneller Kulturlandschaft mit ehemals beweideten Trockenhängen, Bergsturz am Kalbenstein 2330, 5130, 6110*, 6120*, 6210, 6510, 7220*, 8160*, 8210, 8220, 9110, 9130, 9150 Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Spanische Flagge Europäischer Frauenschuh Zellinger Gemeindewald 9130, 9150, 9170 Im Kommunalbesitz befindlicher Teil eines großflächigen Waldgebiets am Rand des Maintals; repräsentative Wald-Habitate mit hochwertigen Artvorkommen Bechsteinfledermaus Kammmolch Europäischer Frauenschuh Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

73 EU-Code Gebietsname Merkmale und Bedeutung Lebens raumtypen Arten der Erhaltungsziele (Anhang II FFH- RL, weitere Arten der SDB) Laubwälder um Würzburg Waldmeister-Buchen- und sekundäre Eichen-Hainbuchen-Wälder mit ausgeprägten Waldsäumen; für den Naturraum Mainfränkische Platten typische und gut ausgeprägte Laubwälder mit hohem Anteil an Wildobstarten, Jagdgebiete für Fledermäuse (umliegende Mausohrkolonien) 9130, 9150, 9160, 9170, 91E0* Bechsteinfledermaus Gelbbauchunke Irtenberger und Guttenberger Wald Große, laubholzreiche Wälder mit Waldgesellschaften trockener bis feuchter Standorte, gleichzeitig wertvolle Fledermaus-Habitate; repräsentativer, großflächiger Laubwaldkomplex, mit für den Naturraum Mainfränkische Platten seltenen Moorstandorten und höchsten Populationsdichten der Bechsteinfledermaus in Unterfranken; mittelalterliche Siedlungstätigkeit im Guttenberger Grund und Hängen mit Waldrodungen, spätere Wüstung und erneute Waldentwicklung (fürstbischöfliches Jagdrevier) 6430, 6510, 7140, 9110, 9130, 9160, 9170, 91E0* Mopsfledermaus Bechsteinfledermaus Gelbbauchunke Kammmolch Hirschkäfer Tab. 17 Übersicht der im Nahbereich des Untersuchungsgebietes gelegenen und ggf. mittelbar betroffenen Natura 2000-Gebiete EU-Code Gebietsname Merkmale und Bedeutung Lebens raumtypen Arten der Erhaltungsziele (Anhang II FFH- RL, weitere Arten der SDB) Mausohrwochenstuben in Machtilshausen und Diebach Winterquartiere der Mopsfledermaus im Spessart Wochenstuben des Mausohrs in Kirchendachstühlen Zwei Mausohrwochenstuben von europaweiter Bedeutung Winterquartiere der Mopsfledermaus und weiterer Fledermausarten in Burgen, Kellern und Tunneln Landes- und bundesweit bedeutsame Winterquartiere der Mopsfledermaus, für andere Arten von regionaler Bedeutung - Großes Mausohr - Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Mopsfledermaus Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

74 EU-Code Gebietsname Merkmale und Bedeutung Lebens raumtypen Arten der Erhaltungsziele (Anhang II FFH- RL, weitere Arten der SDB) Winterquartiere der Mopsfledermaus bei Karlstadt Mausohrwochenstuben im Maindreieck Mopsfledermauswinterquartiere in einem Keller und in Gewölben einer Burg; zwei landesweit bedeutsame Mopsfledermauswinterquartiere Vier Wochenstuben des Großen Mausohrs in Kirchendachstühlen Mausohrwochenstuben von landesbzw. bundesweiter Bedeutung - Mopsfledermaus Großes Mausohr Andere relevante Arten: Fransenfledermaus Braunes Langohr - Großes Mausohr Die Zusammenstellung umfasst Natura 2000-Gebiete, die zumindest mit Teilflächen in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet liegen und aufgrund der Arten der Erhaltungsziele eine Bedeutung für das Untersuchungsgebiet aufweisen können oder bei denen die Arten der Erhaltungsziele zwingend erforderliche Teilhabitate im Wirkraum des Vorhabens aufweisen. Eine ausführliche Bearbeitung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den in den Tabellen genannten Gebieten erfolgt in einer gesonderten Unterlage (FFH, VP, Unterlagen 4.2, 4.3, 4.4) Naturschutzgebiete In das Untersuchungsgebiet sind Teile oder die gesamte Fläche von insgesamt acht Naturschutzgebieten integriert. NSG Bärnthal-Hüttenthal Das NSG Bärnthal-Hüttenthal besteht aus den beiden Landschaftsteilen Bärnthal und Hüttenthal und ist insgesamt 15,2 ha groß. Es liegt nordwestlich Erlabrunn im Bereich des Südkorridors. Zweck des Gebietsschutzes ist es, den Halbtrockenrasen und seinen Übergang zur Gebüschformation zu erhalten und damit zugleich den Bestand an geschützten und seltenen Pflanzen und Tierarten zu sichern sowie deren Lebensraum und vegetationsund faunenkundlich verschiedenartige Randzonen vollwertig zu schützen. NSG Blaugrashalden und NSG Edelmannswald Die beiden Schutzgebiete liegen in unmittelbarer Nähe ca. 1 km nördlich von Veitshöchheim. Das NSG Blaugrashalden umfasst die mehr oder weniger mit Gehölzsukzession bestandenen offenen Kalkhänge mit Magerrasen und ist insgesamt 10,5 ha groß. Das NSG Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

75 Edelmannswald verfügt über ca. 16,5 ha und integriert die Buchen- und Wärme liebenden Eichenwälder an der Hangkante der Maintalhänge bei Veitshöchheim. NSG Giebel Das Schutzgebiet ist ca. 27 ha groß und liegt nordöstlich der Gemeinde Eußenheim. Zweck der Festlegung ist es, einen steil abfallenden Sporn des Unteren Muschelkalks mit einem breiten Spektrum wertvoller Trockengesellschaften zu schützen, im unteren Werntal einen bedeutenden Trittstein im Trockenverbundsystem zu erhalten und durch Extensivnutzung freizuhalten und zu pflegen und für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten des notwendigen Lebensraum zu sichern. NSG Grainberg-Kalbenstein und Saubürzel Teile des nördlich und nordöstlich von Karlstadt liegenden NSG liegen innerhalb des Untersuchungsgebiets. Insgesamt umfasst das Schutzgebiet eine Fläche von 89,11 ha. NSG Mäusberg-Rammersberg-Ständelberg Das NSG hat insgesamt eine Größe von 17,94 ha. Lediglich ein kleiner Teil des Gesamtgebiets liegt im Nordkorridor des Untersuchungsgebiets nordöstlich von Wiesenfeld. Zweck des NSG ist es, den Steppenheidenstandort und seine Übergangsbereich im vollen Umfang zu erhalten und damit zugleich die zum Teil geschützten und seltenen Pflanzen-, Vogel- und Insektenarten zu sichern sowie ihren Lebensraum einschließlich der verschiedenartigen Randzonen vollwertig zu schützen. NSG Romberg Das NSG liegt unmittelbar am südlichen Ortsrand von Sendelbach (Lohr) und ist insgesamt ca. 56 ha groß. Zweck der Festlegung des Gebiets ist es, das landschaftlich und geomorphologisch charakteristische Erscheinungsbild des ehemaligen Main-Umlaufberges mit wärmebegünstigsten Standorten und typischen Strukturelementen zu erhalten und zu entwickeln, die auf offene, nährstoffarme Sandflächen angewiesenen, sehr seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensräume dauerhaft zu schützen und zu fördern sowie die auf den Feuchtlebensraum des Stadlersees angewiesenen seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten zu sichern und mit angrenzenden Lebensräumen zu vernetzen. NSG Ruine Homburg Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 613 ha und ragt westlich Aschfeld im Bereich des Nordkorridors in das Untersuchungsgebiet. Für die Ausweisung als NSG war eine Vielzahl von Schutzzwecken verantwortlich. So sind u. a. die komplex aufgebauten Lebensräume am Westabfall der Mainfränkischen Platte zu erhalten und zu entwickeln und die große Schönheit, Vielgestaltigkeit und Eigenart des Landschaftsbildes mit der Ruine Homburg zu Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

76 schützen sowie der natur- und kulturbetonten Charakter und besonderer Erlebniswert zu bewahren Geschützte Landschaftsbestandteile Im Untersuchungsgebiet befinden sich insgesamt 17 geschützte Landschaftsbestandteile (LB). Mit Ausnahme des LB Pechwiesen, der südlich Eußenheim bei Schönarts im Werntal liegt, sind alle anderen Landschaftsbestandteile Teil des Landkreis Würzburg und konzentrieren sich auf den Bereich um Hettstadt und Leinach sowie den Südkorridor. LB Am Heuberg, Waldbüttelbrunn, Lkr. Würzburg LB Bachellern, Margetshöchheim, Lkr. Würzburg LB Birkentalgraben, Veitshöchheim, Lkr. Würzburg LB Feldgehölz Hangleiten, Hettstadt, Lkr. Würzburg LB Gehölz Kalter Rain, Hettstadt, Lkr. Würzburg LB Grumbacher Grabenhänge, Rimpar, Lkr. Würzburg LB Kehlberg, Ortsteil Oberleinach, Leinach, Lkr. Würzburg LB Kiefernwäldchen und Dürrbachtalhänge, Güntersleben, Lkr. Würzburg LB Lerchenberg-Vogelherd LB Pechwiesen, Gde. Eußenheim, Lkr. Main-Spessart LB Pifferhölzlein, Hettstadt, Lkr. Würzburg LB Schluchtwald Greußenheimer Loch, Hettstadt Würzburg LB Steinbruch am Mädelhofer Weg, Hettstadt, Lkr. Würzburg LB Steinbruch an der Höchheimer Höhe, Greußenheim, Lkr. Würzburg LB Trockenlebensraum Firstweg, OT Oberleinach, Leinach, Lkr. Würzburg LB Wolfstalgraben, Veitshöchheim, Lkr. Würzburg LB Gehölz Zellers Kreuz, Hettstadt, Lkr. Würzburg Naturdenkmäler Genau wie alle anderen Schutzgebiete bzw. -objekte sind auch die Naturdenkmäler in der Karte 5 dargestellt. Es handelt sich vorwiegend um alte Baumbestände, wie z. B. vier Blutahornbäume in Veitshöchheim oder eine Pappelallee mit 13 Einzelbäumen in Margetshöchheim, die oftmals innerhalb der Siedlungsflächen liegen. Größerflächige Naturdenkmäler außerhalb der Siedlungen bzw. am Siedlungsrand sind: ND Auwald Rodenbach, Rodenbach Lohr am Main, Lkr. Main-Spessart ND Tongruben, Ortsteil Wernfeld Gemünden, Lkr. Main-Spessart ND Halbtrockenrasen am Kobersberg, Rimpar, Lkr. Würzburg ND Ochsenacker, Veitshöchheim, Lkr. Würzburg ND Hofellern, Veitshöchheim, Landkreis Würzburg ND Das Seelein, Veitshöchheim, Lkr. Würzburg Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

77 3.2.6 Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Als fachplanerische Ausweisungen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt wurden die Darstellungen der Waldfunktionskarte und der vorliegenden Arten- und Biotopschutzprogramme (ABSP) berücksichtigt Waldfunktionsplan Die Wälder mit Bedeutung als Biotop und für die Gesamtökologie wurden aus den Waldfunktionsplänen in die Karte 5 nachrichtlich übernommen. Vorkommen von Wäldern mit besonderer Bedeutung als Biotop sind auf den Nordkorridor und den Anschluss nach Lohr sowie auf eine kleine Fläche am südlichen Rand des Untersuchungsgebiets beschränkt. Es handelt sich um den Wald Sperbühl südlich von Wiesenfeld, den Wald am Ständelberg südlich Harrbach sowie Teile des Schadholzes zwischen Gambach und Eußenheim, Teile des Waldes am Ameisenberg westlich Stadelhofen sowie der Dornrain, der südlich an das AD Würzburg-West angrenzt. Wälder mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie befinden sich innerhalb des Untersuchungsgebiets mit Ausnahme zweier Wälder westlich des Mains. Es handelt sich hierbei um einen Teil des Buchrain-Holzes nördlich Eisingen, Bereiche der Wälder Tännig und Margetshöchheimer Wald nördlich Hettstadt, eine Parzelle des Edelmannswald nördlich Veitshöchheim, Teile des Waldes nordöstlich Greußenheim, mehrere Abschnitte des Zellinger Waldes, Brändlichwald westlich Duttenbrunn, Wald Hohe Tanne nordwestlich Himmelstadt, Waldbereich südlich und nordöstlich Stadelhofen, Waldkante am Mühlbach westlich Erlenbach und Wald Hohe Tann nördlich von Arnstein ABSP Landkreis Würzburg: Übergeordnete Ziele der Maintalhänge (133-B): Erhalt und Optimierung der komplexen Trockenstandorte als Teile des landesweit bedeutsamen Trockenverbundsystems im unterfränkischen Muschelkalkzug. Verbesserung der Vernetzungssituation zwischen den Trockenstandortkomplexen. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

78 Übergeordnete Ziele der Wern-Lauer-Hochfläche (135-A): Erhalt und ökologische Optimierung eines großflächigen Waldgebietes. Verbesserung der Bestandssituation von Trocken- und Feuchtbereichen, z. B. über entsprechende Vernetzungssysteme oder Optimierungsmaßnahmen. Verstärkte Förderung einer umweltverträglichen und Ressourcen schonenden Landwirtschaft, Aufbau eines Biotopverbundsystems in den Feldfluren ausgehend von strukturreichen Teilbereichen. Wiederherstellung der Bäche und ihrer Auen als komplexe Lebensräume und biologisch funktionsfähige Vernetzungsstrukturen. Übergeordnete Ziele der Remlingen-Urspringer Hochfläche (132-A): Erhalt und Optimierung der komplexen Trockenstandorte um Leinach als Teile des landesweit bedeutsamen Trockenverbundsystems im unterfränkischen Muschelkalkzug. Erhalt der Kalkmagerrasen, thermophilen Säume und strukturreichen Hänge sowie Schaffung eines ausreichend dichten Netzes von Mager- und Trockenstandorten auf den flachgründigeren Muschelkalkböden als Trittsteine im Biotopverbund Maindreieck- Mainviereck zwischen den landesweit bedeutsamen Trockenstandortskomplexen um Leinach, Böttigheim und Homburg a. Main (Lkr. Main-Spessart). Naturnahe Waldbewirtschaftung, besonders im Hinblick auf Arten trockenwarmer und altholzreicher Bestände; aus naturschutzfachlicher Sicht können in einzelnen Waldbereichen spezielle Maßnahmen, die einer naturnahen Entwicklung entgegenstehen, erforderlich sein. Sicherung und Optimierung der Feuchtgebiete in den Wäldern um Höchberg/Waldbüttelbrunn, im Irtenberger und Guttenberger Wald. Erhalt der Funktion aufgelassener und aktuell betriebener Steinbrüche um Kirchheim als Ersatzlebensräume seltener Artengemeinschaften. Reaktivierung der wenigen Gewässer- und Feuchtlebensräume in der offenen Landschaft. Verstärkte Förderung einer umweltverträglichen und Ressourcen schonenden Landwirtschaft, um örtliche Überlastungen zu beseitigen; Erhöhung der Strukturvielfalt in ausgeräumten Agrarlandschaften. Übergeordnete Ziele der Gäuplatten im Maindreieck (134): Erhalt und Optimierung bestehender wertvoller Feuchtgebiete und Trockenstandorte. Sicherung der landesweit bedeutsamen Vorkommen der Wiesenweihe und der Begleitavifauna. Verstärkte Förderung einer umweltverträglichen und Ressourcen schonenden Landwirtschaft, Aufbau eines Biotopverbundsystems in den Feldfluren ausgehend von strukturreichen Teilbereichen. Wiederherstellung der Bäche und ihrer Auen als komplexe Lebensräume und biologisch funktionsfähige Vernetzungsstrukturen. Erhalt und ökologische Optimierung der Laubwälder, Erhöhung des Waldanteils (Laubmischwald) im Zuge des Aufbaus eines Biotopverbundsystems. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

79 Übergeordnete Ziele der Mainaue (133-A) Erhalt und Wiederherstellung von typischen Lebensräumen der Flussauen; Erhöhung des Anteils an naturnahen Flächen auf mindestens 10 %. Verbesserung der Funktion des Mains und seiner Aue als wichtigste Ausbreitungs- und Vernetzungsachse für gewässer- und feuchtgebietsgebundene Organismen in Nordbayern. Landkreis Schweinfurt: Übergeordnete Ziele der Heßlarer Hochfläche (135-A): Erhalt und Optimierung von Quellen, Quellsümpfen und Quellbächen. Erhalt und Entwicklung naturnaher Weiher und Teiche in unterschiedlichen Sukzessionsstadien. Verbesserung der Lebensraumbedingungen gefährdeter Libellenarten mooriger, saurer Gewässer, insbesondere von Leucorrhinia dubia im Tümpel nördlich von Maibach. Optimierung der Wern und ihrer Auen als überregionale Verbundachse für Arten und Biotope der Gewässer und Feuchtgebiete. Förderung der Auwälder nach naturschutzfachlichem Konzept. Förderung und Entwicklung der Bäche als wesentliche Bestandteile eines Fließgewässerverbundes im Landkreis. Erhalt und Förderung der Vorkommen von Chorthippus montanus, Stethophyma grossum. Entwicklung der Talräume kleinerer Bäche zu funktionsfähigen Lebensräumen und Verbundachsen für Organismen der Feuchtgebiete, Etablierung von Ufersäumen bzw. Pufferstreifen, Freihalten hochwassersensibler Gebiete von Bebauung, Verzicht auf Aufforstungen. Erhalt und Optimierung von großflächigem (> 5 ha), trockengeprägtem, artenreichem Extensivgrünland. Verbesserung der Lebensraumbedingungen für den Feldhamster. Erhalt und Optimierung von strukturreichen, mittelwaldartigen Laubmischwäldern. Erhalt bedeutsamer Waldränder. Vermeidung einer Zerschneidung großer (> 500 ha), bisher noch wenig zerschnittener Waldgebiete. Erhalt bedeutsamer Streuobstbestände in der Feldflur. Erhalt und Förderung seltener, typischer Vogelarten naturnaher Wälder. Landkreis Main-Spessart: Übergeordnete Ziele der Remlingen-Urspringer Hochflächen (132-A): Erhalt und Optimierung der komplexen Trockenstandorte als Teile des landesweit bedeutsamen Trockenverbundsystems im unterfränkischen Muschelkalkzug. Naturnahe Waldbewirtschaftung, besonders im Hinblick auf Arten trockenwarmer und altholzreicher Bestände; aus naturschutzfachlicher Sicht können in einzelnen Trockenwaldbereichen spezielle Maßnahmen erforderlich sein. Reaktivierung der wenigen Gewässer- und Feuchtlebensräume. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

80 Verstärkte Förderung einer umweltverträglichen und Ressourcen schonenden Landwirtschaft, um örtliche Überlastungen zu beseitigen, Erhöhung der Strukturvielfalt aus ausgeräumten Agrarlandschaften. Übergeordnete Ziele der Roden-Waldzeller Rötflächen (132-B): Erhalt bzw. Wiederherstellung der Bäche, ihrer Auen und Quellbereiche als komplexe Feuchtlebensräume und als biologisch funktionsfähige Vernetzungsstrukturen. Erhöhung der Strukturvielfalt in den Feldfluren. Erhalt und Wiederherstellung naturnaher Mischwälder unter verstärkter Berücksichtigung der Funktionen Lebensraum- und Ressourcenschutz. Übergeordnete Ziele der Mainaue (133-A): Erhalt und Wiederherstellung von typischen Lebensräumen der Flussauen; Erhöhung des Anteils an naturnahen Flächen auf mind. 10 %. Verbesserung der Funktion des Mains und seiner Aue als wichtigste Ausbreitungs- und Vernetzungsachse für gewässer- und feuchtgebietsgebundener Organismen in Nordbayern. Übergeordnete Ziele der Maintalhänge (133-B): Erhalt und Optimierung der komplexen Trockenstandorte als Teil des landesweit bedeutsamen Trockenverbundsystems im unterfränkischen Muschelkalkzug. Sicherung strukturreicher Hänge im Buntsandsteingebiet Erhalt, Optimierung und Wiedervernetzung der Auenlebensräume in den Bachtälern. Verstärkte Förderung einer umweltverträglichen und Ressourcen schonenden Landwirtschaft, um örtliche Überlastungen zu beseitigen, Erhöhung der Strukturvielfalt in ausgeräumten Agrarlandschaften. Übergeordnete Ziele der Gauplatten im Maindreieck (134 und Wern-Lauer-Hochfläche (135-A): Verstärkte Förderung einer umweltverträglichen und Ressourcen schonenden Landwirtschaft, Aufbau eines Biotopverbundsystems in den Feldfluren, ausgehend von strukturreichen Teilbereichen. Wiederherstellung der Bäche und ihrer Auen als komplexe Lebensräume und biologisch funktionsfähige Vernetzungsstrukturen. Erhalt und ökologische Optimierung der Laubwälder, Erhöhung des Waldanteils (Laubmischwald) im Zuge des Aufbaus eines Biotopverbundsystems. Übergeordnete Ziele der Wellenkalksteilstufe (135-B) und Sodenberg (140-C): Erhalt und Optimierung der komplexen Trockenstandorte als Teile des landesweit bedeutsamen Trockenverbundsystems im unterfränkischen Muschelkalkzug. Naturnahe Waldbewirtschaftung in den Körperschafts- und Privatwäldern, besonders im Hinblick auf Arten trockenwarmer und altholzreicher Bestände; aus naturschutzfachlicher Sicht können in einzelnen Trockenwaldbereichen spezielle Maßnahmen erforderlich sein. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

81 Optimierung der wenigen Gewässer- und Feuchtlebensräume. Übergeordnete Ziele der Stettener Riedel, unteres Werntal und Retzbachtal (135-D): Erhalt und Optimierung der komplexen Trockenstandorte als Teil des landesweit bedeutsamen Trockenverbundsystems im unterfränkischen Muschelkalkzug. Sicherung des Sandrasen sowie der reich strukturierten Hänge im Buntsandsteingebiet. Optimierung bzw. Renaturierung der Wern und ihrer Aue als zentrales Fließgewässer und Grünlandband der südlichen Wern-Lauer-Platte. Übergeordnete Ziele der Mainaue im Buntsandstein (141-C): Erhalt und Wiederherstellung von typischen Lebensräumen der Flussauen; Erhöhung des Anteils an naturnahen Flächen auf mind. 10 %. Verbesserung der Funktion des Mains und seiner Aue als wichtigste Ausbreitungs- und Vernetzungsachse für gewässer- und feuchtgebietsgebundene Organismen in Nordbayern. Übergeordnete Ziele der Talhänge des Main und seiner Zuflüsse (141-D): Sicherung der Verbundfunktion der Mainhänge für trockenwarme Standorte und Trockenwälder. Erhalt und Optimierung naturnaher Wiesentäler und Bachschluchten. Erhalt von reich strukturierten Landschaftsteilen mit Heckenkomplexen, Streuobst und Magerrasen, Ergänzung derartiger Strukturen in intensiver genutzten Räumen. Erhalt und ökologische Optimierung naturnaher Laubwaldgebiete; langfristige Verjüngung nadelholzreicher Bestände in strukturreiche Laubwälder mit vorrangig standortheimischen Baumarten; Erhalt, Wiederaufbau und Vernetzung reich strukturierter Waldränder Gutachtliche Schutzgutbewertung Pflanzen Die Tab. 18 gibt einen Überblick über die vorgenommenen Bewertungen. Tab. 18 Kartierkürzel Biotoptyp Schutz gem. Art. 13d Gewässer Schutz gem. Art. 13e (1., 2.) Im UG nachgewiesene Biotoptypen und ihre Bewertung (sortiert nach Lebensraumgruppen) Bewertung FF3260, FF00BK Natürliche und naturnahe Fließgewässer x sehr hoch QF7220* Quellen und Quellfluren, naturnah x sehr hoch T13d Stillgewässer mit 13d-Vegetation/13d- Stillgewässer x sehr hoch Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

82 Kartierkürzel Biotoptyp Schutz gem. Art. 13d Schutz gem. Art. 13e (1., 2.) Bewertung T13dK 13d-Teich/Stillgewässerkomplex x sehr hoch VH00BK Großröhricht x sehr hoch Offene Trocken- und/oder Magerstandorte FH6110* Felsen mit Bewuchs, Felsvegetation x sehr hoch GL2330, GL6120*, GL00BK GT5130, GT6210, GT6210*, GT6240* Sandmagerrasen x sehr hoch Magerrasen, basenreich x sehr hoch GT-K GT/TW-K Magerrasenkomplex mit 13d-Anteilen (umfasst FH, GW, WD sowie GB, GE, WX, WO, WÜ u. a.) Magerrasen-Trockenwaldkomplex (bei Verzahnung mit WE, WK, WW) x x sehr hoch sehr hoch GW Wärme liebende Säume x sehr hoch GW-K Wärme liebender Saum-Komplex (bei Verzahnung mit GB, GE, Gehölzen) x sehr hoch SG8160* Schuttfluren und Blockhalden x sehr hoch GB Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen - mittel GE6510, GE00BK Artenreiches Extensivgrünland - hoch LR6510 GE-K Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte Grünlandkomplex mit hohem Anteil Extensivgrünland - hoch - hoch GE/W-K Extensivwiesen-Hecken/Gehölz-Komplex - hoch GE/WÜ-K Extensivwiesen-Streuobst-Komplex - hoch -O Zusatz Obstbäume ( WÜ-Qualität ) z. B. für GE, GT etc. - hoch ST Initialvegetation, trocken - mittel Feuchtgebiete GG Großseggenried außerhalb der Verlandungszone x sehr hoch GH6430 Feuchte und nasse Hochstaudenfluren x sehr hoch GN Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe x sehr hoch GR Landröhrichte x sehr hoch F13d-K Wälder Feuchtbiotopkomplex (umfasst GG, GH, GN, GR, GE, GB, WG, WX u. a.) x sehr hoch WA91E0* Auwälder x sehr hoch WE Kiefernwälder, basenreich x sehr hoch WK9150 Buchenwälder, Wärme liebend x sehr hoch Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

83 Kartierkürzel Biotoptyp Schutz gem. Art. 13d Schutz gem. Art. 13e (1., 2.) Bewertung WQ Sumpfwälder x sehr hoch WW9170, WW00BK Eichenmischwälder, Wärme liebend x sehr hoch TW-K Komplex aus Trockenwäldern x sehr hoch WL9110 Laubwälder, bodensauer: Buchenwälder - hoch WL9110/WM9130 Komplex aus bodensaurem Buchenwald und mesophilem Buchenwald - hoch WLE Laubwälder, bodensauer: Eichenwälder - hoch WM9130 WM9170 Wälder mesophil: Waldmeister- Buchenwälder Wälder mesophil: Labkraut-Eichen- Hainbuchen-Wälder WM-K Komplex aus mesoph. Buchenwald (9130) und mesoph. Eichenwald (9170) - hoch - hoch - hoch n-ma Nadelforst auf artenreichem Magerstandort hoch Gebüsche, Hecken, Gehölze WD00BK, WD40A0* Wärme liebende Gebüsche x x sehr hoch WG Feuchtgebüsche x x sehr hoch UK Kulturbestände, aufgelassen - hoch WH Hecken, naturnah - x hoch WH-K Hecken-Komplex (v. a. Heckenreihen zw. Acker und Fettwiesen) - (x) hoch WN Gewässer-Begleitgehölze, linear - x hoch WO Feldgehölze, naturnah - x hoch WÜ Streuobstbestände - hoch WÜ-K Streuobst-Hecken/Gehölz-Komplex inkl. Fettwiesen, Ackerflächen, Gärten - (x) hoch WX Mesophile Gebüsche, naturnah - x hoch WX-K Gebüschkomplexe mit Anteilen an WÜ, GE, ew, GB etc. - (x) hoch Weitere Nutzungstypen (landwirtschaftliche Flächen, Forst, Siedlung etc.) sind nicht bewertet worden. Die naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen richtet sich in erster Linie nach dem rechtlichen Status der Biotope nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz. So wurde sämtlichen, nach Art. 13d geschützten Biotopen ein sehr hoher Wert zugewiesen. Alle Hecken, Gebüsche und Feldgehölze, die nach Art. 13e geschützt sind, wurden mit hoch bewertet. Die übrigen Biotoptypen wurden nach naturschutzfachlichen Kriterien gem. Kap pau- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

84 schal eingestuft. Bei diesen nicht nach Art. 13d und 13e geschützten Biotoptypen wurden nur noch mittlere und hohe Werte vergeben. Die Bewertung erfolgte dabei also für einen bestimmten Biotoptyp einheitlich und nicht einzelflächenbezogen, d.h. ohne Berücksichtigung der Ausbildung einer konkreten Biotopfläche. So sind z. B. alle mesophilen Laubwälder (Biotoptyp WM) mit hoch bewertet, unabhängig etwa von Alterszusammensetzung und Struktur des jeweiligen Bestandes. Auch Kriterien wie Größe oder Bedeutung für den Biotopverbund konnten in dieser Phase der Untersuchung nicht berücksichtigt werden. Im Folgenden wird die Bewertung für die einzelnen Biotoptypen, geordnet nach Biotopgruppen, näher erläutert Gewässer Biotope sehr hoher Bedeutung Weite Teile des Untersuchungsgebietes weisen wegen der klimatischen und geomorphologischen Gegebenheiten einen ausgesprochen trockenen Charakter auf, so dass natürliche Gewässer relativ selten sind. Die vorhandenen Fließgewässer sind außerdem fast alle begradigt, die Ufer verbaut und durch angrenzende landwirtschaftliche Nutzung eutrophiert. Daher kommt den wenigen verbliebenen naturnahen Gewässerbiotopen des Untersuchungsgebietes eine besondere naturschutzfachliche Bedeutung zu. Alle kartierten Biotoptypen sind nach Art. 13d BayNatSchG geschützt: Es handelt sich um einige wenige naturnahe Bäche (Biotoptyp FF) und kleine Stillgewässer mit naturnaher Verlandungsvegetation (erfasst als 13d-Biotopkomplexe) sowie Gräben mit Röhrichtbeständen (Biotoptyp VH). Außerdem liegt eine ebenfalls nach Art. 13d BayNatSchG geschützte Kalksinterquelle (Biotoptyp QF) im Untersuchungsgebiet Offene Trocken- und/oder Magerstandorte Biotope sehr hoher Bedeutung Das Vorkommen von großflächigen Trockenstandorten ist charakteristisch für die Muschelkalkanteile des Untersuchungsgebietes. Die größtenteils in den drei FFH-Gebieten Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten, Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim und Trockenstandorte um Leinach unter Schutz gestellten Magerrasenkomplexe gehören aufgrund ihrer floristischen und faunistischen Artenausstattung zu den wertvollsten Magerstandorten in Bayern und besitzen eine landesweite Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz. Einzelne Arten und Pflanzengesell- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

85 schaften haben im Mittleren Maintal einige ihrer wenigen Vorkommensorte in Bayern oder Deutschland oder kommen sogar nur hier vor. Neben verschiedenen Halbtrockenrasenausbildungen (Biotoptypen GT5130, GT6210) sind besonders die echten Trockenrasen mit der im Mittleren Maintal endemischen Faserschirm-Erdseggen-Gesellschaft (ebenfalls Biotoptyp GT 6210) sowie die subpannonischen Steppentrockenrasen (Biotoptyp GT6240*) hervorzuheben. Die besondere Artenausstattung fast aller Magerrasen dieses Gebietes wird auch durch ihren Orchideenreichtum ersichtlich: Wegen des Vorkommens mehrerer, z. T. stark gefährdeter Orchideenarten gehören viele Bestände zu dem prioritären Lebensraumtyp der Kalkmagerrasen mit bemerkenswerten Orchideenvorkommen (Biotoptyp GT621P*). Meist zusammen mit den oben genannten Halbtrocken- und Trockenrasen kommen weitere sehr wertvolle und nach Art. 13d BayNatSchG geschützte Biotoptypen vor: Im Bereich von Felsen und flachgründigen Rohböden finden sich die prioritären Lebensraumtypen Lückige Kalk-Pionierrasen (Biotoptyp FH6110*) sowie Kalkhaltige Schutthalden (Biotoptyp SG8160*). Zu den oft großflächig ausgebildeten Magerrasen-Komplexen gehören außerdem noch Wärme liebende Säume (Biotoptyp GW) und Trockengebüsche (s. u.). Eine weitere Besonderheit des Untersuchungsgebietes stellen die Sandanwehungen am Saubürzel östlich von Karlstadt dar, wo verschiedene Formen von Sandmagerrasen (Biotoptyp GL) vorkommen. Darunter ist auch der prioritäre Lebensraumtyp Trockene kalkreiche Sandrasen, der einige extrem seltene und gefährdete Pflanzenarten enthält. Weitere Sandmagerrasen finden sich im NSG Romberg im Nordwesten des Untersuchungsgebietes. Biotope hoher Bedeutung Eine hohe Bedeutung besitzen die verschiedenen Formen von artenreichem Extensivgrünland (Biotoptypen GE, LR6510), die überwiegend auch dem LRT Mesophile Flachland- Mähwiesen entsprechen. Im Untersuchungsgebiet handelt es sich überwiegend um relativ trockene Salbei-Glatthaferwiesen, nur im Nordwesten kommen auch artenreichere Frischwiesen vor. Der Biotoptyp ist einerseits durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung sowie andererseits durch die Nutzungsaufgabe ärmerer Standorte in vielen Teilen Bayerns stark gefährdet. Biotope mittlerer Bedeutung Eine mittlere Bedeutung besitzen die Biotoptypen Magere Altgrasbestände (Biotoptyp GB) sowie Initialvegetation, trocken (Biotoptyp ST). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

86 Feuchtgebiete Biotope sehr hoher Bedeutung Wie für die Gewässerbiotope gilt auch für die Feuchtbiotope, dass sie in dem wegen der klimatischen und geomorphologischen Gegebenheiten ausgesprochen trockenen Charakter des Untersuchungsgebietes von Natur aus relativ selten sind und außerdem durch Melioration und Eutrophierung stark bedroht sind. Daher kommt den verbliebenen Feuchtbiotopen eine besondere Bedeutung zu. Im UG sind die nach Art. 13d BayNatSchG geschützten Feuchtbiotope praktisch ausschließlich auf die Auenbereiche beschränkt. Neben Nasswiesen (Biotoptyp GN) und Landröhrichten (Biotoptyp GR) kommen kleinflächig auch Hochstaudenfluren (Biotoptyp GH) und Seggenriede (Biotoptyp GG) vor. Teilweise wurden entsprechende Bestände als Feuchtbiotopkomplexe zusammengefasst Wälder Biotope sehr hoher Bedeutung Zu den Waldbiotoptypen mit sehr hoher Bedeutung zählen im Untersuchungsgebet v. a. Wälder der Trockenstandorte, die gleichzeitig für Teile des Untersuchungsgebietes ausgesprochen charakteristisch sind. Zusammen mit den Trocken- und Halbtrockenrasen sowie weiteren Bestandteilen der großflächigen Magerrasenkomplexe gehören sie v. a. im Mainund Werntal zu den überregional bedeutsamen Lebensräumen. Es finden sich verschiedene Wärme liebende Wälder wie basenreiche Kiefernwälder (Biotoptyp WE), Wärme liebende Kalk-Buchenwälder (Biotoptyp WK) sowie Wärme liebende Eichenwälder (Biotoptyp WW). Sie sind alle nach Art. 13d BayNatSchG geschützt und entsprechen teilweise den, auch nach Anhang I der FFH-Richtlinie, geschützten Lebensraumtypen. Seltener sind im UG Feuchtwälder, die fast ausschließlich in Form von streifenförmigen Auwaldresten (Biotoptyp WA) entlang von Main, Wern und einigen weiteren Bächen vorkommen. Nur in einem Fall konnte ein Sumpfwald (Biotoptyp WQ) erfasst werden. Biotope hoher Bedeutung Zu den Waldbiotoptypen mit hoher Bedeutung gehören alle naturnahen Wälder, im Gebiet also v. a. mesophile Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder (Biotoptyp WM) sowie im Nordwesten auch bodensaure Laubmischwälder (Biotoptyp WL). Insbesondere die alten und teilweise aus ehemaliger Mittelwaldnutzung hervorgegangenen Bestände des Biotoptyps Laubwälder, mesophil zeigen im Gebiet eine sehr naturnahe Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

87 und strukturreiche Ausprägung und gehören damit zu den wertvollen und charakteristischen Vegetationsformen des Untersuchungsgebiets Gebüsche, Hecken, Gehölze Biotope sehr hoher Bedeutung Zu den nach Art. 13d BayNatSchG geschützten Gehölzen zählen im UG in erster Linie Wärme liebende Gebüsche auf Trockenstandorten, wie sie u. a. innerhalb der großflächigen Magerrasenkomplexe regelmäßig vorkommen. Neben den überall in Bayern verbreiteten Wärme liebenden Formen der Schlehen-Liguster-Gebüsche (Biotoptyp WD00BK) kommen im Main- und Werntal auch die subpannonischen Steinweichsel-Gebüsche (Biotoptyp WD40A0*) vor, die gleichzeitig einen nach Anhang I der FFH-Richtlinie geschützten prioritären Lebensraumtyp darstellen. Sie sind sonst in Bayern nur an wenigen Stellen zu finden und besitzen daher einen besonders hohen naturschutzfachlichen Wert. Im Gebiet dagegen kaum vorhanden sind die ebenfalls nach Art. 13d BayNatSchG geschützten Feuchtgebüsche (Biotoptyp WG), deren meist kleinflächige Vorkommen v. a. innerhalb von Feuchtbiotopkomplexen liegen. Biotope hoher Bedeutung Zu den Gehölzbiotopen mit einer hohen Bedeutung zählen alle weiteren Gehölzbiotope außerhalb der geschlossenen Wälder wie naturnahe Hecken (Biotoptyp WH), Gebüsche (Biotoptyp WX) und Feldgehölze (Biotoptyp WO) sowie außerdem Gewässerbegleitgehölze (Biotoptyp WN), die alle nach Art. 13e BayNatSchG geschützt sind. Ebenfalls eine hohe Bedeutung weisen Streuobstbestände (Biotoptyp WÜ) auf. Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind dabei die für das Gebiet charakteristischen, teilweise großflächigen und strukturreichen Streuobstbestände, die sich durch das Vorhandensein alter Hochstämme mit Totholzanteilen und Baumhöhlen auszeichnen Tiere und Biologische Vielfalt Bewertungsmethode für Lebensraumkomplexe und Funktionsräume Definition: Lebensraumkomplexe europäisch geschützter Arten als Schirm- oder Leitarten (u. a. ZEHLIUS-ECKERT 2005) für Gebiete hoher Artenvielfalt und besonderer Bedeutung für eine Vielzahl von Tierarten. Gebiete erhöhter biologischer Diversität und oft Lebensraum von gefährdeten Arten. Die Lebensraumkomplexe wurden aus Funktionsräumen planungsrelevanter Tierarten abgegrenzt. Die flächige Darstellung und Bewertung von Funktionsräumen wiederum entstand aus einer Akkumulation aus verschiedenen Datenquellen. Dazu wurden punktuelle Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

88 Informationen aus der Habitatkartierung der Wälder, Artnachweise aus eigenen Kartierungen oder anderen Quellen (ASK, Ortskenner, etc.) mit flächigen Informationen aus der Biotopkartierung, Waldeinrichtungsplänen, Luftbild etc. und weiteren Informationen wie etwa Flugradien um Quartiere von Fledermäusen kombiniert (weitere Informationen zur Bewertungsmethode siehe auch ALBRECHT 2009). Das Ziel war dabei nicht, alle Lebensräume der untersuchten Tierarten vollständig abzubilden. Nachdem das Ergebnis der Untersuchung der Entscheidungsfindung für die Wahl einer Trasse bzw. Linie und nicht der Klärung der endgültigen Genehmigungsfähigkeit dienen muss, sollte die Bewertung die Unterschiede im Raum herausarbeiten und dabei vor allem solche Funktionsräume bzw. Teilhabitate bestimmen, die bei einer späteren Zulassung zu Problemen führen können oder für die Abwägung von Alternativen einbezogen werden müssen. So stellt beispielsweise die Berücksichtigung von Quartieren oder Nahrungshabitaten der Zwergfledermaus keine Entscheidungshilfe dar, weil diese Art sehr flexibel in der Wahl beider Habitatelemente ist und diese weitgehend überall im Untersuchungsraum finden kann. Dagegen sind nur sehr langfristig ersetzbare Kernhabitate von Arten, die über wenig Alternativen verfügen, von deutlich höherer Entscheidungsrelevanz. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die rechtliche Zulassungsfähigkeit vor dem Hintergrund des europäischen Gebiets- und Artenschutzes als auch im Sinne einer allgemeinen faunistisch-ökologischen Wertigkeit. Denn bei der hier getroffenen Auswahl europäisch geschützter Arten (vgl. Kap ) handelt es sich ü- berwiegend um stenöke, also wenig flexible und an bestimmte Strukturen gebundene Arten, die im Gegensatz zu den weit verbreiteten und häufigeren Arten gefährdet sind und somit Tiergemeinschaften von bedrohten Lebensräumen repräsentieren. Für eine differenzierte Lebensraumbewertung waren vor allem Informationen zur Siedlungsdichte und zur Habitateignung erforderlich. Die Beschränkung auf einzelne Zielarten ermöglichte eine Erhöhung der Kartiergeschwindigkeit gegenüber der Erfassung von kompletten Artenspektren und die Reduktion der Begehungshäufigkeit. So konnten vergleichsweise lange Transekte geprüft und ein guter Eindruck vom gesamten Gebiet gewonnen werden. Während z. B. für die Spechte die Brutpaardichte nach der klassischen Methode der Aggregation der Rufnachweise mehrerer Durchgänge ermittelt werden konnte, musste bei den Fledermäusen über die Aktivitätsintensität auf die Bedeutung des Raumes geschlossen werden. Einen realistischen Wert der Fledermausaktivität erhält man jedoch über die aufgenommenen Ultraschallrufe nur, wenn die nachgewiesene Rufdauer auch zu der an jedem Punkt tatsächlich verbrachten Zeit in Bezug gesetzt wird. Da es jedoch kaum möglich ist, sich bei der Kartierung mit unveränderter Geschwindigkeit zu bewegen und auch bei mehreren Durchgängen sicher zu stellen, dass jede Teilstrecke mit identischem Zeitbedarf erfasst worden ist, wurde parallel zu den Aufnahmen der Ultraschallrufe die Wegstrecke mit zugehörigen Zeitpunkten durch ein GPS in einem track log aufgezeichnet. Auch für die Aufzeichnung der Fledermausrufe sind objektive, vom Kartierer unbeeinflusste Aufnahmen der Rufdauer und -häufigkeit wertvoll. Neben dem konventionell, vom Fledermauskundler akustisch überwachten Ultraschalldetektor wurde daher ein so genannter batcorder mitgeführt, der Rufdauer, -anzahl und -zeitpunkt automatisch registrierte. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

89 Da die Rufe von Fledermäusen allerdings nicht der Reviermarkierung oder dem Paarungsverhalten dienen, sondern der Orientierung im Raum, repräsentiert deren Aufnahmehäufigkeit eher die Nutzung des Raumes als die Siedlungsdichte. Dabei überlagern sich die Faktoren Individuenanzahl und Eignung als Quartierlebensraum, Nahrungsgebiet oder Verbindungsstruktur. Ergänzend war daher eine Habitatbewertung der Waldflächen mit der Aufnahme relevanter Strukturparameter wie Alter, Totholzanteil, Baumhöhlendichte, Pilzbefall und Schichtaufbau notwendig. Durch die Überlagerung dieser Informationen mit weiteren aus Biotopkartierung und Luftbild, wurden flächendeckend zulassungskritische Bereiche abgegrenzt (vgl. Abb. 2). Abb. 2 Methodik der Abgrenzung von Lebensraumkomplexen Auf der linken Seite ist die Überlagerung der Artkartierungen (hier Vögel und Fledermäuse) und der Habitatbewertung entlang der Transekte mit der Nutzung (hier durch Luftbild verdeutlicht) dargestellt, auf der rechten Seite die aus allen Informationen abgeleitete Abgrenzung der zulassungskritischen Kernhabitate (dunkelgrün), zulassungsrelevanten (mittelgrün) und abwägungsrelevanten (hellgrün) Lebensräume (vorwiegend Streifgebiete, Nahrungsgebiete, etc.). Vgl. hierzu Karten zum Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt sowie Ergebniskarten Fauna (Fledermäuse, Vögel, Sonstige). Auf diese Weise entstanden Flächen mit höherer und niedrigerer ökologischer Bedeutung, die dann in größere, zusammenhängende Komplexe erhöhter Artenvielfalt zusammengefasst worden sind. Für einzelne europäisch geschützte Tierarten der intensiv genutzten Kulturlandschaft wurden darüber hinaus Funktionsräume abgegrenzt, die zwar für die Trassenplanung abwägungsrelevant, also für die Entscheidungsfindung von Bedeutung sind, die jedoch nicht als besonders artenreiche Lebensraumkomplexe angesehen werden können und daher auch nicht in diese, zusätzliche Kategorie eingegliedert worden sind. Dies traf z. B. für den Feldhamster oder die Wiesenweihe zu. Die Lebensraumkomplexe erhöhter Diversität und die voraus genannten, weiteren faunistischen Funktionsräume gliedern sich in die unten beschriebenen Stufen (vgl. auch Abb. 2). Diese Stufen repräsentieren die faunistische Bedeutung und durch ihre Herleitung aus der Funktion der Habitate für gesetzlich geschützte Tierarten in erster Linie die Zulassungsre- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

90 levanz für das geplante Vorhaben. Nur dadurch können sie eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die spätere Trassenbeurteilung im Hinblick auf Genehmigung des Vorhabens darstellen. Zulassungskritische Kernhabitate besonderer Empfindlichkeit: Es handelt sich um essentielle (Teil-)Lebensräume, bei deren Querung mit einer erheblichen Beeinträchtigung von Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes oder mit Verbotstatbeständen des Artenschutzes zu rechnen ist. Schadensbegrenzung bzw. Vermeidung ist kaum oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Avifauna: Eichen-Wälder und von Eichen dominierte Laubwälder sowie sehr alte und strukturreiche, von Buchen dominierte Bestände: Waldbereiche mit hoher Strukturvielfalt, die sich sowohl aufgrund des Alters des Bestandes als auch aufgrund der naturnahen forstwirtschaftlichen Nutzung ergibt, bieten einer Vielzahl von Wert gebenden Vogelarten einen Lebensraum. Aufgrund des Vorkommens von streng geschützten Arten, deren Lebensraumwahl sowohl an das Alter des Bestandes, dessen Baumarten sowie an dessen Altholzanteil hohe Ansprüche stellt, können diese Bereiche als zulassungskritische Kernhabitate mit besonderer Empfindlichkeit angesehen werden. Hervorzuheben ist dabei der hohe Anteil an Totholz, der den Spechten sowohl als Brutraum als auch als Nahrungsraum zur Verfügung steht und anschließend von einer Vielzahl von Folgearten genutzt werden kann. Insbesondere die alten Eichenwälder des Planungsraumes bzw. die Laubmischwälder mit hohem Eichenanteil weisen mit ihren z. T. enorm hohen Siedlungsdichten des Mittelspechts eine besonders hohe Bedeutung auf. Der Mittelspecht wird hier exemplarisch herausgegriffen, da er sich mit seinem bayernweiten Verbreitungsschwerpunkt in Unterfranken und der vergleichsweise engen Bindung an extrem strukturreiche und alte Wälder sowie mit seiner Vorliebe für die hier typischen Eichenwälder als charakteristischer Urwaldvogel der Region eignet. Als Beispiel solcher Flächen seien hier die Waldbereiche nördlich von Veitshöchheim (Teil des Lebensraumkomplexes Nr. 9), nördlich von Wiesenfeld (Teil des Lebensraumkomplexes Nr. 35) sowie westlich und nördlich von Gambach (Teile des Lebensraumkomplexes Nr. 35 sowie Lebensraumkomplexes 32) genannt. Hinzukommen als weitere zulassungskritische Vogelarten der Grauspecht, der als Erdspecht auf einen eng verzahnten Lebensraumkomplex von Brutmöglichkeiten in ausreichend alten Bäumen und offenen, lichten Nahrungsflächen angewiesen ist. So beinhaltet z. B. Lebensraumkomplex 45 südlich von Steinfeld Nachweise von Mittelspecht und Grauspecht, die als zulassungskritisch angesehen werden. Auch eine Reihe weiterer Waldflächen zeigen mit Mittel-, Grau- und Schwarzspecht das gesamte Spektrum der planungsrelevanten Spechtarten (z. B. Nr. 9, 15, 16 oder 17). Der zusätzliche Nachweis des Halsbandschnäppers im Lebensraumkomplex 15 deutet auf ein sehr hoch bedeutsames Kernhabitat hin. Als zulassungskritisch sind diese Waldbereiche v. a. deshalb Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

91 anzusehen, weil der Ersatz dieser Habitate enorm lange Zeiträume in Anspruch nähme, so dass vorgezogene Minimierungsmaßnahmen kaum durchzuführen sind. Aufgrund der forstwirtschaftlichen Nutzung können diese Kernhabitate kleinflächig vorhanden sein, was jedoch nicht zu einer geringeren, sondern eher zu einer höheren Empfindlichkeit des Lebensraums für Vögel gegenüber Eingriffen führt. Kiefernwälder: Kiefernwälder auf trockenen, meist sandigen Böden mit nicht geschlossenem Kronenbereich und hohem Altholzanteil können als Lebensraum für den Ziegenmelker dienen. Der Lebensraumkomplex 37 südlich von Wiesenfeld stellt einen solchen Waldtyp dar, in dem der Ziegenmelker nachgewiesen wurde. Dieser Lebensraumtyp bildet ebenfalls ein zulassungskritisches Kernhabitat für die Heidelerche, die hier auch nachgewiesen wurde. Eine ähnliche Artenausstattung besitzt auch der Lebensraumkomplex 14 südlich von Leinach, der durch seine enge Verzahnung von Kiefernwaldbereichen und angrenzenden mageren Offenlandbereichen dem Ziegenmelker und der Heidelerche einen Lebensraum bietet. Zu diesem Typ gehört auch der südliche Teil des Lebensraumkomplexes 42 nördlich von Steinfeld. Hier wurde die Heidelerche nachgewiesen. Eine vergleichbare Habitatausprägung weisen z. B. die Lebensraumkomplexe 43 östlich von Steinfeld oder 31 auf. Das Vorkommen der Rote-Ampel-Arten Ziegenmelker oder Heidelerche wird oft von den als Gelbe- Ampel-Arten eingestuften Vögeln Baumpieper oder Wendehals begleitet. Gerade in den älteren Kiefernwäldern lebt auch häufig der Schwarzspecht, wenn die zusammenhängenden Waldflächen ausreichend groß sind. Trockenstandorte: Wärmebegünstigte Lebensräume, die eine naturnahe bzw. durch fehlende Bewirtschaftung entstandene Vegetation aufweisen, können Kernhabitate seltener Vogelarten darstellen. Hervorzuheben ist hier der Lebensraumkomplex 21 östlich von Karlstadt, das Gebiet um den Saubürzel, für den mehrere Brutpaare der Heidelerche als zulassungskritischer Art nachgewiesen wurden. Weiterhin wurden Rebhuhn, Schwarzkehlchen, Wachtel, Wendehals und Grauammer nachgewiesen, die zu der sehr hohen Bedeutung der unersetzbaren und gefährdeten Kernflächen beitragen. Die hier lebende Haubenlerche ist ebenfalls eine Art vegetationsarmer oder fast vegetationsloser Trockenstandorte. Felsen: Felsformationen können in der heutigen Landschaft entweder natürlich vorhanden sein oder in Form von Steinbrüchen von Menschenhand geschaffen werden. Innerhalb des Planungsraums sind beide Entstehungsformen dieser Habitatstrukturen vorhanden. Das Maintal mit seinen natürlichen Felsformationen bietet vor allem der Zippammer aufgrund seiner Geomorphologie mit steil abfallenden Felsbereichen, Geröllhalden und schütterer Vegetation, die auch durch extensiven Weinbau geprägt sein können, einen wärmebegünstigten und damit bevorzugten Brut- und Lebensraum. Diese Vogelart weist in Bayern einen Be- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

92 stand von nur wenigen Brutpaaren auf, die sich vorwiegend entlang der Felshänge des Mains konzentrieren. Aus diesem Grund werden der nordwestliche Bereich des Lebensraumkomplexes 8 am östlichen Mainufer (nördlich Veitshöchheim) sowie der Lebensraumkomplex 20 südöstlich von Karlstadt als zulassungskritisches Kernhabitat dieser Art angesehen. Die Felsformationen entlang des Mains werden zusätzlich noch vom Uhu als Brutplatz und vom Wanderfalken als Nahrungs- und Streifgebiet genutzt, so dass diese Felswände v. a. auch als ein zulassungskritisches Kernhabitat für den Uhu angesehen werden müssen. Aufgrund der Etablierung von Uhubrutplätzen innerhalb von Steinbrüchen sind auch diese als hoch empfindliche Kernhabitate einzustufen wie z. B. der Lebensraumkomplex 3 südlich von Greußenheim und Teile des Lebensraumkomplexes 31 südlich von Gössenheim. Der Lebensraumkomplex 43 östlich von Steinfeld stellt ebenfalls ein solches Kernhabitat mit einem Brutplatz des Uhus dar, in dem zusätzlich noch die Heidelerche nachgewiesen wurde. Auenbereiche: Ausgeprägte Auenbereiche mit einer naturnahen Hochwasserdynamik sind innerhalb des Planungsraumes nur kleinräumig vorhanden. Der Main wird aufgrund seiner Stauhaltungen nicht als ein Flusslauf mit naturnaher Hochwasserdynamik angesehen. Der Flusslauf der Wern zeigt in einigen Abschnitten den Charakter eines Flusslaufes mit naturnaher Hochwasserdynamik und angrenzenden Wiesenflächen. Der nördliche Bereich des Lebensraumkomplexes 23 umfasst sowohl den Wasserkörper der Wern als auch die angrenzenden Auen. Mit Bekassine, Kiebitz und Wasserralle liegen hier drei Nachweise von Arten vor, die zu einer Einstufung als zulassungskritisches Kernhabitat führen. Nachweise von Blaukehlchen, Braunkehlchen und Eisvogel bestätigen diese Einstufung. Der Lebensraumkomplex 23 setzt sich in nördlicher Richtung fort und wird auch hier in Teilen als zulassungskritisches Kernhabitat eingestuft. Fledermäuse: Wälder: Als zulassungskritische Kernhabitate für die Fledermausfauna werden die Wälder angesehen, in denen eine hohe Dichte an Fledermausaktivität und vor allem gefährdete Arten erfasst wurden. Hier sind Arten wie Bechstein- und Mopsfledermaus, Großes Mausohr oder Kleiner Abendsegler besonders Wert gebend. Besonders hohe Aktivitätsdichten zeigten sich v. a. in den wärmegetönten Wäldern im Umfeld der Mainhänge wie z. B. nördlich Veitshöchheim, südlich Lohr, nördlich Harrbach oder im Seitental des Ziegelbachs bei Wiesenfeld sowie an den Hängen des Werntals. Dabei handelt es sich oft um alte, reich strukturierte Eichen-Hainbuchen-Wälder oder Buchenwälder. Aber auch in lichten Kiefernwäldern am Rand von Magerrasen oder als Fortsetzung von trockenen Hangleiten wie z. B. westlich Leinach, an den Trockenhängen östlich Schönarts und südlich Aschfeld im Werntal konnten noch hohe Fledermausaktivitäten nachgewiesen werden. Dieser Kategorie Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

93 wurden auch Waldflächen hinzugezogen, in denen zwar keine Kartierungstransekte oder Horchboxstandorte lagen, die sich jedoch im räumlichen Zusammenhang zu Waldflächen befinden, in denen Fledermäuse nachgewiesen wurden und strukturelle Ähnlichkeiten zu diesen aufweisen. Hierzu wurden Biotopkartierung, Habitatstrukturkartierung, Waldeinrichtungspläne und Luftbilder benutzt, um über einen Analogieschluss diese Flächen zu bewerten. Als weitere Informationsquelle für die Einstufung der Bedeutung für die Fledermausfauna wurden um die bekannten Fledermausquartiere die durchschnittlichen Aktionsradien der jeweiligen Arten gezogen und so auf ein potenzielles Vorkommen in den Nahrungshabitaten geschlossen. Die so abgegrenzten Waldkernhabitate weisen meist ein hohes Alter und einen hohen Laubholzanteil auf, sind strukturreich und besitzen eine hohe Diversität weiterer Tier- und Pflanzenarten. Sie wurden für die Fledermausfauna v. a. deswegen als zulassungskritisch eingestuft, weil diese Lebensräume nicht wiederherstellbar sind und durch den Verlust Fortpflanzungs- oder Ruhestätten gefährdeter oder stark gefährdeter Arten wie der Bechstein- oder Mopsfledermaus betroffen sein können. Neben den Wäldern selbst wurden vereinzelt auch die Waldränder und die Übergänge zu strukturreichen Offenlandhabitaten in die Kernhabitate einbezogen. Käfer: Eichen-Wälder und von Eichen dominierte Laubwälder: Die für den Eremiten als zulassungskritisch ausgewählten Kernhabitate zeichnen sich durch ein hohes Bestandsalter, eine naturnahe Bewirtschaftung und eine hohe Anzahl an Reifestrukturen aus. Solche Reifestrukturen sind beispielsweise eine hohe Totholzmenge, Spechtspuren oder Baumpilzbesatz. Sie deuten auf eine Bestandstradition hin und auf ein mögliches Vorkommen des seltenen Käfers. Der Eremit nutzt in Deutschland vorwiegend Eichen. Diese müssen mind. einen Durchmesser von 50 cm besitzen und eine Mulmhöhle mit entsprechend großem Mulmkörper ausgebildet haben, um die Art zu beherbergen. In diesen Waldbereichen könnte der Eremit vorkommen. Im UG und im näheren Umfeld sind einzelne Funde bei Veitshöchheim und im Gramschatzer Wald bekannt geworden. Eine Fällung eines solchen Eremitenbaumes ist nicht kompensierbar, da die Art wenig mobil ist und eine große Eiche einer Eremitenpopulation mind. 50 Jahre einen Lebensraum bietet. Ein künstlicher Ersatzlebensraum ist praktisch nicht herstellbar. Ähnlich wie bei den Fledermäusen wurden wiederum v. a. die Ergebnisse der Habitatstrukturkartierung mit weiteren Informationen über die Forstbehörden, aus Luftbildern und der Vegetationskartierung überlagert, um Wälder, die potenziell als Lebensraum für den Eremit in Frage kommen abzugrenzen. So wurden v. a. Wälder nördlich Veitshöchheim, nördlich Rimpar, westlich Leinach, Teilbereiche des Irtenberger Waldes, westlich Waldbüttelbrunn, des Zellinger Gemeindewalds und am Stettener Berg ausgewählt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

94 Altbaumbestände: Die passenden Bäume, die der Eremit besiedeln kann, müssen sich nicht zwangläufig in Wäldern befinden bzw. heute nicht mehr in Wäldern befinden. Bei der Umordnung von Wald zu Offenland verblieben häufig einzelne Altbaumbestände oder auch Einzelbäume und der restliche Baumbestand wurde geholzt. Hier kann die Käferpopulation in entsprechend großen Altbäumen wahrscheinlich Jahrhunderte leben. Aktuell wurde ein Eremitenvorkommen im Schlosspark von Veitshöchheim, außerhalb des engeren Untersuchungsraumes bekannt. Daher ist v. a. im Umfeld dieses Nachweises (vgl. Karte 6, Blatt 3) mit weiteren Vorkommen zu rechnen. Potenzielle Hirschkäferlebensräume in und um FFH-Gebiete(n): Hierzu zählen ähnliche Bestände, die auch für den Eremiten als potenziell geeignet angesehen werden. Allerdings ist die Art auf andere Strukturen angewiesen. Der größte unter den heimischen Schrötern benötigt stark dimensioniertes Totholz mit Bodenkontakt. Als potenzielle Hirschkäferlebensräume wurden Waldflächen angenommen mit hohem Laubholzanteil, insbesondere Eichen. Weiterhin wurden die Hirschkäferlebensräume gemäß des Managementplanes vom FFH-Gebiet Irtenberger und Guttenberger Wald berücksichtigt. Zulassungsrelevante Habitate: Es handelt sich um Lebensräume, bei deren Querung erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes oder Verbotstatbestände des Artenschutzes durch besondere Maßnahmen voraussichtlich vermeidbar sind sowie um kaum ersetzbare Lebensräume rein national geschützter Arten besonderer Abwägungsrelevanz. Avifauna: Wälder: Innerhalb von Wäldern sind häufig die Brutplätze von Greifvögeln wie Rotmilan, Schwarzmilan oder von Eulen zu finden. Die Brutplätze dieser Greifvogelarten können als zulassungsrelevant eingestuft werden, da die mögliche Zerstörung eines Brutplatzes einen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand erfüllen könnte. Aus diesem Grund werden Waldbereiche, die ein entsprechendes Alter aufweisen, so dass sich Horstmöglichkeiten für Greifvögel ergeben können, als zulassungsrelevante Habitate eingestuft. Qualitativ zeichnen sich diese Wälder überwiegend durch einen Mischwaldcharakter aus. Sie unterscheiden sich von den weiteren abwägungsrelevanten Habitaten jedoch durch ihren größeren Strukturreichtum und ihr Alter, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass einzelne Bäume ein deutlich höheres Alter erreichen als der sie umgebende Baumbestand. Größere Bereiche der Lebensraumkomplexe nördlich Wiesenfeld und westlich von Lohr a. Main (Lebensraumkomplexe Nr. 35, 39) besitzen den Status dieses zulassungsrelevanten Habitates Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

95 ebenso wie der Wald bei Wernfeld (Nr. 33), Teile des Waldes am Ilbberg (Nr. 31), die Wälder östlich Schönarts im Werntal (Nr. 24), westlicher Teil des Waldes am Stettener Berg (Nr. 22) sowie große Teile des Zellinger Gemeindewaldes (Nr. 16). Trockenstandorte: Als zulassungsrelevante Trockenstandorte können aktiv bewirtschaftete oder aus der Nutzung genommene Weinbergslagen eingestuft werden, die möglicherweise als Nahrungsraum europäischer Vogelarten dienen können oder die zulassungskritische Habitate flankieren. Die Ausdehnung solcher Trockenstandorte kann zum Teil nur sehr gering sein. Vegetationsarme bis vegetationslose Trockenstandorte können jedoch durch geeignete Kompensationsmaßnahmen mit einfachen Mitteln wieder hergestellt bzw. an anderer Stelle etabliert werden, so dass eine Einstufung als zulassungskritisches Habitat nicht gerechtfertigt wäre. Der südliche Bereich des Lebensraumkomplexes 8 nördlich von Veitshöchheim stellt beispielsweise einen solchen Trockenstandort dar. Felsen: Felsen, die als Brutplatz für Zippammer und Uhu dienen, werden als zulassungskritische Habitate eingestuft. Als zulassungsrelevante Felsbereiche werden solche eingestuft, bei denen weder die Größe ausreichend ist, oder aber der Verbuschungsgrad aufgrund der natürlichen Sukzession so weit fortgeschritten ist, dass die Größe bzw. Struktur für eine Besiedlung durch Uhu oder Zippammer nicht mehr ausreichend ist. Kleine, nicht mehr genutzte Steinbrüche sind zum Beispiel im Werntal vorhanden, wo sie dem Lebensraumkomplex 24 zugeordnet worden sind. Auenbereiche: Auenbereiche, die einer naturnahen Hochwasserdynamik unterliegen, jedoch durch die anthropogene, vorwiegend als Grünland ausgeprägte landwirtschaftlichen Nutzung dominiert sind, können als zulassungsrelevante Habitate angesehen werden. Hier sind vor allem die Auenbereiche der Wern im Lebensraumkomplex 23 zu nennen. Die Grünland dominierten Bereiche können einzelnen planungsrelevanten Arten als Teillebensraum dienen, stellen jedoch keine Kernhabitate für diese Arten dar, da die landwirtschaftliche Nutzung einer Ausprägung als Optimalhabitat für diese Arten entgegenspricht. Auenbereiche des Mains, werden aufgrund ihrer Ausstattung als Raststätten störungsempfindlicher Zugvögel mit naturnahen Auwaldbereichen sowie Bunenfeldern mit naturnaher Vegetation ebenfalls als zulassungsrelevante Habitate eingestuft (Lebensraumkomplexe Nr. 19, 34). Streuobstbereiche: Streuobstbestände größerer Ausdehnung, wie sie innerhalb des Lebensraumkomplexes 6 westlich von Margetshöchheim vorhanden sind, werden als zulassungsrelevante Habitate eingestuft, da hier Steinkauz, Wendehals und Gartenrotschwanz nachgewiesen wurden. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

96 Auch für diese Arten sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen im Falle eines Eingriffes, z. B. durch die Ausbringung von Nistkästen oder Brutröhren (Steinkauz) in der Literatur bekannt und werden erfolgreich eingesetzt. Kleinere Streuobstbestände sind im gesamten Planungsraum vorhanden, werden jedoch aufgrund ihrer zum Teil geringen Größe als Teil anderer definierter Lebensraumkomplexe integriert. Fledermäuse Wälder: Als zulassungsrelevante Wälder wurden unterschiedliche Waldtypen ausgewählt. Zum einen sind das die Waldbereiche, in denen im Rahmen der Fledermauskartierungen wenig Fledermausaktivität oder lediglich die Aktivität von ungefährdeten, weit verbreiteten Arten festzustellen war. Zum anderen sind das Waldgebiete jungen Alters und mit wenigen Reifestrukturen, die jedoch wichtige zulassungskritische Waldhabitate miteinander verbinden und sicher als Verbindung oder Nahrungshabitat genutzt werden. Als Beispiele seien wiederum, wie bei den Vögeln, die Wälder nördlich Wiesenfeld, westlich von Lohr a. Main (Lebensraumkomplexe Nr. 35, 39), bei Wernfeld (Nr. 33), Teile des Waldes am Ilbberg (Nr. 31), die Wälder östlich Schönarts im Werntal (Nr. 24), westlicher Teil des Waldes am Stettener Berg (Nr. 22) sowie große Teile des Zellinger Gemeindewaldes (Nr. 16) genannt. Offenlandstrukturen: Leitstrukturen im Offenland, bei denen eine hohe Fledermausaktivität festgestellt werden konnte, wurden den zulassungsrelevanten Habitaten zugeordnet. Hier handelt es sich meist um Leitstrukturen in Form von Gewässern oder Gehölzreihen bzw. Obstwiesen. Häufig stellen diese Flächen eine Verbindung zwischen Quartier und Jagdlebensraum dar (z. B. Lebensraumkomplexe Nr. 6 westlich Margetshöchheim, Nr. 11 südlich Güntersleben oder Nr. 12 nördlich Rimpar). Amphibien Aufenthalts- und Laichhabitate gem. Managementplänen: Zur Bewertung und Erfassung der Lebensraumkomplexe in Bezug auf die Amphibienfauna wurden allein die Lebensräume verwendet, die laut Managementplänen ausgewiesen sind. Das FFH-Gebiet Irtenberger und Guttenberger Wald sowie das FFH-Gebiet Laubwälder um Würzburg besitzen ausgewiesene Aufenthalts- und Laichhabitatflächen für die Gelbbauchunke. Diese Flächen flossen komplett in die zulassungsrelevanten Kernhabitate ein, da auch für die Amphibien bei Eingriffen Maßnahmen bekannt sind, die zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verboten herangezogen werden können. Im Rahmen der Auswirkungsprognose wurde dann eine vertiefte Amphibienuntersuchung im Umfeld der geplanten Trassen durchgeführt und bei der Beurteilung der Varianten berücksichtigt (vgl. auch Unterlage 5.2). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

97 Schmetterlinge Magerrasen: Durch die wärmebegünstigte Lage und die besonderen Standorteigenschaften, wie sie im Main- und Werntal herrschen (felsdurchsetzte, extrem xerotherme Steilhänge mit Halbtrocken- und Trockenrasenvegetation), kommen hier mit Fetthennen-Bläuling (Scolitandides orion) und Spätsommer-Dickkopffalter (Pyrgus cirsii) zwei in Bayern sehr seltene und auf wenige Vorkommensorte beschränke Arten vor. Die Vorkommen der auch im Untersuchungsgebiet seltenen, besonders wärmebedürftigen Arten sind als zulassungsrelevant einzustufen. Dies betrifft die wertvollen Magerrasenkomplexe in den FFH-Gebieten im Maintal (Lebensraumkomplex Nr. 8 nördlich von Veitshöchheim, Lebensraumkomplex Nr. 20 südöstlich von Karlstadt) und im Werntal (Lebensraumkomplex Nr. 24 nördlich von Stetten, Lebensraumkomplex Nr. 30 Ammerfeld und Giebel bei Aschfeld) sowie Lebensraumkomplex Nr. 31 Breitholz östlich von Gambach. Magerrasenkomplexe mit Waldrändern und angrenzenden Wäldern in den FFH-Gebieten Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten, Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim : In diesen Gebieten kommt die jeweils als Zielart genannte Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) vor. Als Biotopkomplex- bzw. Verschiedenbiotopbewohner ist sie nur schwer einem bestimmten Habitattyp zuzuordnen: Sie ist u. a. an frischen Staudensäumen an Waldwegen, Wärme liebenden Säumen und sonstigen blütenreichen Waldrändern, über Magerrasen und an Felsen zu finden und kommt in allen Teilflächen der beiden genannten FFH-Gebiete vor. Ihre Lebensräume lassen sich im Allgemeinen relativ rasch wiederherstellen, so dass auch diese Flächen nicht als zulassungskritisch, wohl aber besonders zu beachten sind und damit als zulassungsrelevant eingestuft wurden. Extensivwiesen, Nasswiesen, sonstige Feuchtbiotope, Gräben und andere Randstrukturen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) im Bereich des Lebensraumkomplexes Nr. 35 nordwestlich von Wiesenfeld: Hier konnte eine Population des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Glaucopsyche nausithous) nachgewiesen werden. Die Art ist durch ihre komplexe Fortpflanzungsstrategie auf Wiesenknopf-Vorkommen, die in der sensiblen Zeit des Falterfluges, der Eiablage und der ersten Zeit der Larvalentwicklung (von ca. Ende Juni bis Anfang September) nicht gemäht werden, angewiesen. Bei dem zulassungsrelevanten Vorkommen handelt es sich um die einzige sicher im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Population. Dennoch sind auch für diese Art grundsätzlich Maßnahmen wie z. B. die Änderungen des Mahdregimes möglich, die rasch wirksam werden können, so dass die Bereiche nicht als kritisch für die Zulassung eingestuft worden sind. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

98 Langfühleriger Schmetterlingshaft Magerrasen: Eine für das mittlere Maintal charakteristische, in Bayern ausschließlich in dieser Region vorkommende Art, ist der Langfühlerige Schmetterlingshaft. Er ist auf besonders xerotherme Magerrasen mit flachgründigen oder felsigen Abschnitten angewiesen und kommt im Untersuchungsgebiet im Main- und Werntal vor. Dabei konnte er im Gebiet sowohl auf kurzrasigen Trockenrasen als auch in langgrasigen, von Aufrechter Trespe geprägten Halbtrockenrasen (mit flachgründigen Abschnitten) nachgewiesen werden; außerdem kommt er auch auf den Sandtrockenrasen am Saubürzel vor. Die Vorkommen in den Lebensraumkomplexen Nrn. 20, 21 und 22 östlich und südöstlich von Karlstadt, im Lebensraumkomplex Nr. 24 nördlich von Stetten, im Lebensraumkomplex Nr. 30 (Ammerfeld und Giebel bei Aschfeld) sowie im Lebensraumkomplex Nr. 31 (Breitholz östlich von Gambach) sind durch sein Vorkommen als zulassungsrelevant einzustufen. Trotz des hohen Gefährdungsgrades führt das Vorkommen dieser Art nicht zu kritischen Bereichen, da sie keinem europäischen Schutz nach Anhang IV FFH-RL unterliegt und damit in Bezug auf den Artenschutz nicht zu Verboten des 42 BNatSchG führen kann. Allerdings ist sie national streng geschützt und gem. 19 BNatSchG dürfen ihre Lebensräume nicht unersetzbar verloren gehen, so dass vor dem Hintergrund der wenigen geeigneten Lebensräume und Vorkommen dennoch eine besondere Berücksichtigung für die Zulassung zu sehen ist. Käfer Potenzielle Hirschkäferlebensräume in und um FFH-Gebiete(n): Als zulassungsrelevante potenzielle Hirschkäferlebensräume wurden die Waldflächen zugeordnet, deren Eichenanteil bzw. Edellaubholzanteil gering ist, jedoch Einzelstrukturen wie Überhälter, Großstubben oder Starktotholz vorhanden sind und der Art durchaus einen wichtigen Lebensraum zur Entwicklung bieten können. So kann z. B. eine Großstubbe einer Eiche im passenden Stadium einige tausend Larven tragen. Ein großflächiges Beispiele hierfür findet sich z. B. im Wald östlich von Schönarts (Lebensraumkomplex Nr. 24). Weitere abwägungsrelevante Habitate Lebensräume europäisch geschützter Arten, bei deren Querung Verbotstatbestände durch kurzfristig realisierbare Maßnahmen vermeidbar sind, wie z. B. nicht essentielle Nahrungshabitate, Verbundkorridore sowie allg. kurzfristig ersetzbare Habitatelemente wurden dieser Kategorie zugeordnet. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

99 Avifauna Wälder: Aufgrund ihrer dreidimensionalen Vegetationsstruktur können Waldbereiche, die nur ein geringes Alter aufweisen oder deren Struktur vorwiegend von Nadelbäumen dominiert wird, als abwägungsrelevante Habitate eingestuft werden, da diese ebenfalls Brutstandorte europäischer Vogelarten beinhalten, oder aber als Teillebensraum eingestuft werden können, jedoch relativ kurzfristig wiederherstellbar sind. Insbesondere kleinere Waldbereiche oder Feldgehölze können Lebensraumkomplexen wichtige Habitatelemente hinzufügen und damit diese Lebensraumkomplexe für Arten bewohnbar machen, die ohne diese Habitatelemente dort nicht vorkommen würden. Auch können kleinere abwägungsrelevante Habitate als Trittsteinbiotope von Bedeutung sein, da sie einzelne Teilbereiche von Lebensraumkomplexen miteinander verbinden. Diese abwägungsrelevanten Habitate können als Nahrungsräume fungieren, ohne deren Existenz die Flächengröße der zulassungskritischen oder zulassungsrelevanten Lebensräume für Mittelspecht, Grauspecht oder Schwarzspecht nicht ausreichend ist. Bei der Betrachtung abwägungsrelevanter Waldbereiche gilt es im Rahmen der Zulassungsplanung somit zu klären, inwieweit deren Verlust sich negativ auf die zulassungsrelevanten Bereiche auswirken könnte. Für die Trassenwahl spielen sie daher auch noch eine bedeutsame Rolle. Offenland: Eine hohe Dichte an Feldwegen und Feldrainen kann innerhalb einer ausgedehnten und landwirtschaftlich einheitlich genutzten Landschaft zu einer Attraktivität führen, die von einzelnen Brutpaaren europäischer Vogelarten als Lebensraum genutzt wird. Vor allem als Rasthabitat für Steinschmätzer oder andere Vogelarten, die das Offenland während der Zugzeit als Rasthabitat nutzen, können Offenlandbereiche abwägungsrelevant sein, da eine Trassenführung durch diese Gebiete, zum Verlust von Rasthabitaten führen kann. Es sind in der Regel gleichzeitig die Bereiche, die allgemein noch eine höhere Artenvielfalt aufweisen und daher auch als Komplexe erhöhter biologischer Vielfalt umgrenzt worden sind. Streuobstbereiche: Aufgrund der Vielzahl vorwiegend kleinflächiger Streuobstbereiche, sind die einzelnen Streuobstbereiche in Bezug auf Zulassungsrelevanz als gering einzustufen. Im Sinne eines Biotopverbundes können die Gesamtheit der einzelnen Streuobstbestände sowie deren räumliche Lage zueinander für einzelne Arten dennoch von Bedeutung sein. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

100 Fledermausfauna Auch für die Fledermäuse wurden in dieser Kategorie v. a. verbindende Lebensräume untergeordneter Bedeutung des Offenlandes zugeordnet, deren Funktionalität rasch wiederherstellbar ist. Schmetterlinge Extensivwiesen, Nasswiesen, sonstige Feuchtbiotope, Gräben und andere Randstrukturen (Bahndamm, Gebüschränder) mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) im Bereich des Lebensraumkomplexes Nr. 41 im Maintal südlich von Lohr: Derartige Habitate bilden den tatsächlichen oder potenziellen Lebensraum der beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge (Glaucopsyche nausithous, G. teleius). Der Nachweis eines Exemplars von G. nausithous bei gleichzeitigem Vorhandensein geeignet erscheinender Habitatflächen sowie die potenzielle Bedeutung des Maintals als Ausbreitungs- und Verbindungskorridor zwischen noch vorhandenen Populationen außerhalb des Untersuchungsgebietes führt zu einer Einstufung als abwägungsrelevanter Lebensraum. Ähnliches gilt für das Maintal bei Wernfeld im Nordkorridor (Lebensraumkomplex Nr. 34): Hier gibt es im ABSP eine Angabe für G. teleius. Auch wenn ein aktuelles Vorkommen der Art aufgrund fehlender geeigneter Habitatflächen unwahrscheinlich ist, hat dieser Abschnitt des Maintals ebenfalls eine potenzielle Bedeutung als Ausbreitungs- und Verbindungskorridor zwischen noch vorhandenen Populationen außerhalb des Untersuchungsgebietes sowie als potenzieller Lebensraum des weniger empfindlichen G. nausithous. Großflächige Vorkommensgebiete von häufigen und weit verbreiteten Vogelarten der Feldflur Die ausgedehnten ackerbaulich genutzten Flächen des Planungsraumes stellen den Lebensraum von Feldlerche, Schafstelze, Rebhuhn und Wachtel dar. Aufgrund der fast flächendeckenden Nachweise von Feldlerchen stellt diese Art kein Kriterium für eine möglichst konfliktarme Trassenfindung dar, da eine Trassenführung durch die Offenlandbereiche diese Art immer betreffen wird. Wachtel und Rebhuhn sind nicht so häufig wie die Feldlerche, jedoch kommt es vor allem durch die vorherrschenden landwirtschaftlichen Nutzungsformen jährlich zur Verlagerung von Territorien und Brutplätzen, so dass flächenbezogene Aussagen, die aufgrund einer einjährigen Erhebung getroffen werden, im folgenden Jahr nicht mehr gültig sind. Zusätzlich erlaubt die Ökologie diesen Arten schnell auf Änderungen in der Lebensraumstruktur zu reagieren. Dies gilt für die Wachtel noch mehr als für das Rebhuhn, da die Wachtel als Zugvogel jedes Jahr bei Ankunft in den Brutgebieten erneut Bruthabitate auswählt, die mit denen aus den Vorjahren nicht identisch sein müssen. Auch der Bluthänfling stellt eine häufige Art mit einem großflächigen Vorkommen dar. Aufgrund der hohen Flexibilität in der Raumnutzung in Abhängigkeit von den vorhandenen Nahrungsressourcen ist der Bluthänfling wenig geeignet, zulassungskritische Kernhabitate zu identifizieren und auf Basis der Kartierung ließen sich auch keine verlässlichen Bruthabi- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

101 tate darstellen. Im Gegensatz zu den übrigen Vögeln dieser Gruppe wurde daher auf eine Darstellung in der Karte zu den Schutzgütern Tiere und biologische Vielfalt verzichtet und die Art auch nicht als Bewertungsgrundlage für die Trassenfindung herangezogen. Die übrigen Feldvögel wurden symbolisch im Verbreitungsgebiet auf der Karte dargestellt und bei der Auswirkungsprognose eingestellt. Einzelnachweise planungsrelevanter Arten ohne Zuordnungsmöglichkeit zu Lebensraumkomplexen Schwarzstorch: Während der Erfassungen wurde der Schwarzstorch innerhalb des Planungsraums als Nahrungsgast nördlich Wiesenfeld nachgewiesen. Diese Art kann weitgehend dem Lebensraumkomplex Laubwald zugeordnet werden. Innerhalb dieser Waldbereiche werden jedoch vorwiegend dauerfeuchte und nasse Bereiche zur Nahrungssuche genutzt. Eine besondere Bedeutung besitzen für den Schwarzstorch die Fließgewässer innerhalb der Waldbereiche wie z. B. der Ziegelbach nördlich von Wiesenfeld, die als Nahrungsraum häufig von dieser Art genutzt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Fließgewässer vor allem der im nördlichen Teil des Planungsraumes gelegenen Lebensraumkomplexe als Nahrungsraum für den Schwarzstorch dienen. Wanderfalke: Der Wanderfalke ist als Beutegreifer vorwiegend auf strukturreiche Kulturlandschaften angewiesen, in denen er seine vorwiegend aus Vögeln bestehende Nahrung erbeutet. Felswände oder auch Industriebauten und Brücken können als Brutplatz dienen. Der Wanderfalke brütet in Unterfranken, z. B. an mehreren Stellen im Maintal (vgl. Karte 6) und nutzt auch das Planungsgebiet als Nahrungsraum. Der Jahreslebensraum eines Paares beträgt ca. 30 km². Aufgrund dieser Größe kann davon ausgegangen werden, dass durch das Vorhaben kaum ein zulassungskritisches Kernhabitat des Wanderfalken betroffen sein wird, wenn nicht der Brutplatz durch die Trassenführung direkt beeinträchtigt wird. Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Brutplätze des Wanderfalken durch den Planungskorridor betroffen sind, entstehen für diese Art kaum zulassungsrelevante Eingriffserheblichkeiten. Baumfalke: Baumfalken nutzen die von anderen Vogelarten gebauten Nester als Brutplätze und sind aus diesem Grund von der Verfügbarkeit dieser Nester abhängig. Als Nahrung dienen dem Baumfalken vorwiegend Kleinvögel, die innerhalb des Luftraumes erbeutet werden. Aus diesem Grund ist für den Baumfalken kein Flächenbezug für den Neststandort bei großflächigen Untersuchungen möglich. Der Nahrungsraum dieser Art erstreckt sich um den Neststandort und ist vom Vorkommen und der Verfügbarkeit von Beutetieren abhängig. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

102 Austauschbeziehungen Aufgrund der Territorialität der Vögel während der Brutzeit sind Austauschbeziehungen zwischen einzelnen Lebensraumkomplexen für Arten zu erwarten, die größere Reviere benötigen und deren Reviere an Habitatstrukturen wie Wälder oder Gewässer gebunden sind. Der Schwarzspecht nutzt häufig nicht nur den Waldbereich eines Lebensraumkomplexes, sondern kann auch in benachbarten Waldbereichen angetroffen werden. Ebenso kann der Eisvogel zwischen unterschiedlichen Nahrungshabitaten wechseln. Jedoch besitzen diese avifaunistischen Austauschbeziehungen kaum eine Zulassungsrelevanz für das Planungsvorhaben. Raststätten von Zugvögeln Das Planungsvorhaben zum Bau der B 26n sieht drei mögliche Bereiche vor, in denen der Trassenverlauf den Main queren könnte. Es handelt sich um den nördlichen Querungsbereich bei Harrbach, den mittleren Querungsbereich bei Laudenbach sowie den südlichen Querungsbereich bei Veitshöchheim. Der Main weist aufgrund der Stauhaltungen recht unterschiedliche Habitatqualitäten auf. Aufgrund der deutlich unterschiedlichen ökologischen Gegebenheiten insbesondere im Bereich der Stauhaltungen des Oberwassers mit seiner geringen bis fehlenden Fließgeschwindigkeit sowie der großen Wassertiefe und des Unterwassers mit ausgeprägten felsigen und steinigen Uferstrukturen und höheren Fließgeschwindigkeit und zum Teil offen liegenden Kiesbänken, sind deutliche Unterschiede im Aufkommen von Vögeln nachzuweisen. Während das Unterwasser in den Uferbereichen als Nahrungsraum für Flussuferläufer oder Gebirgsstelze dient, wird die Nutzung des Oberwassers von Entenvögeln sowie Rallen dominiert. Es finden sich sowohl Rastplätze in den Oberwasserbereichen hier vorwiegend in den vollständig strömungsarmen Abschnitten als auch Bereiche, in denen vorwiegend die Tauchenten auf Nahrungssuche gehen. Entsprechend der Windrichtung können das rechte oder das linke Ufer des Mains als Rast- bzw. Nahrungsplatz bevorzugt werden. Der Main dient mit seiner Nord-Süd-Ausrichtung vielen Vogelarten sowohl als Leitlinie während des Zuges als auch als Rast- und Winterquartier. Es können sowohl die offenen Wasserflächen des Mains im Oberwasser als auch die häufig im Unterwasser vorhandenen Bunenbereiche als Rasthabitate genutzt werden, wobei sich in beiden Bereichen häufig unterschiedliche Arten nachweisen lassen. Insgesamt werden die Rasthabitate der Wasservögel auf dem Main während der Zugzeit jedoch nicht als zulassungskritisch eingestuft. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

103 Lebensräume und Potenzialflächen von Arten besonderer Bedeutung Wiesenweihe: Die Wiesenweihe ist ein Greifvogel des Offenlandes, der geschlossene Waldbereiche meidet. Großräumige, offene bis halboffene Niederungslandschaften oder auch ackerbaulich geprägte Flussauen und Börden stellen einen Lebensraum für diese Art dar. Das Vorkommen der Wiesenweihe ist vor allem an das Auftreten ihrer Nahrungstiere, wie Wühlmäuse, Kleinvögel vor allem Feldlerchen und Heuschrecken gebunden, die in der offenen und vegetationsarmen Landschaft erbeutet werden. Die Nester der Wiesenweihe sind keine festen physikalischen Konstrukte wie bei baumbrütenden Greifvogelarten, sondern werden jährlich neu geschaffen. Das Nest wird in früh aufwachsender und damit Deckung bietender Vegetation angelegt. Das durch den Anbau von Feldfrüchten bestimmte Aufwuchsverhalten der einzelnen Feldfruchtarten ist somit entscheidend für die Ansiedlung von Wiesenweihen, wie auch die Nistplatzwahl. Die Wiesenweihe wird als Einzelbrüter eingestuft, jedoch kann es zu lokalen Konzentrationen kommen, bei der die Nester zweier Brutpaare nur wenige Meter voneinander entfernt sind. Für das Wiesenweihengebiet der mainfränkischen Platte südlich des Planungsraumes wurde festgestellt, dass kurz vor der deutlichen Populationszunahme der Wiesenweihe, eine Vergrößerung der Schläge durch die Flurbereinigung vorgenommen wurde. Die überwiegende Zahl der Nester findet sich in diesem Wiesenweihengebiet südlich und östlich des Planungsraumes in Wintergetreide, das entsprechend der vorjährigen Einsaat die notwendigen Wuchshöhen aufweist. Je größer die einzelnen Schläge, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Wiesenweihen darin brüten. Im Rahmen der Erfassungen wurden sowohl Wiesenweihen nachgewiesen als auch eine Modellierung des möglichen Vorkommens dieser Art vorgenommen. Als nachgewiesene und mögliche Lebensräume der Wiesenweihen wurden die Offenlandbereiche nordwestlich von Arnstein sowie südlich von Steinfeld identifiziert. Ebenso besteht aufgrund der vorherrschenden Habitatstrukturen ein Potenzial für einen Lebensraum der Wiesenweihe südlich und südöstlich von Güntersleben und südwestlich von Leinach. Es ist nicht auszuschließen, dass in den übrigen Offenlandbereichen vereinzelt Wiesenweihen gesehen werden. Die dauerhafte Etablierung eine Population in diesen Gebieten wird jedoch als sehr unwahrscheinlich angesehen. Uhu: Die Anwesenheit des Uhus wird im Wesentlichen vom Angebot an geeigneten Brutplätzen bestimmt. Dies sind innerhalb des Planungsraumes sowie in angrenzenden Bereichen vorwiegend Felswandnischen und steile, baumfreie Blockschutthalden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Naturfelsen oder um Steinbruchfelsen handelt. Wichtig sind nur ausreichend große, störungsarme Bereiche zur Brutzeit. Abbaubetrieb innerhalb eines Steinbruchs wirkt im Normalablauf nicht als erhebliche Störung. Vielmehr lässt der Uhu sogar Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

104 eine Bevorzugung von aktiv betriebenen Steinbrüchen erkennen, in denen seine Brutplätze weniger häufig von der aufkommenden Vegetation überwachsen werden und besser vor Freizeitbetrieb geschützt sind. Eine aktuelle Telemetrie von Uhus im Rahmen eines Monitorings für Windenergieanlagen zeigt, dass auch Uhus, die außerhalb des Planungsraumes brüten, Nahrungsräume innerhalb des Planungsraumes nutzen können. Die dort festgestellten Streifgebiete wurden mit der Modellierung der Nahrungshabitate der Art zusammengeführt und dadurch in die Bewertung einbezogen. Säugetiere: Rotwildlebensräume und -korridore: Westlich des Mains bei Lohr ragt ein kleiner Teil des großflächig abgegrenzten Rotwildlebensraums Spessart in das Untersuchungsgebiet. Weiterhin ist ein Verbundkorridor Teil des Untersuchungsgebiets. Der Korridor tritt nördlich Waldzell in das UG ein und verläuft entlang der Waldgebiete des Mühlbachs nach Lohr sowie im Nordkorridor bis zur Mainquerung bei Wernfeld. Modellierte potenzielle Luchslebensräume: In das Untersuchungsgebiet ragt westlich des Mains und südlich Lohr ein kleiner Teil des vom LfU modellierten Luchslebensraums Spessart. Weitere Lebensräume oder Korridore sind nicht Teil des Untersuchungsgebiets. Austauschbeziehungen strukturgebunden fliegender Fledermäuse: Austauschbeziehungen der strukturgebunden fliegenden Fledermäuse bestehen insbesondere zwischen Siedlungen und umliegenden Waldgebieten, wie z. B. bei Hettstadt, Güntersleben, Rimpar oder Wiesenfeld. Zumeist handelt es sich um ausgedehnte Heckensysteme oder aber Fließgewässer mit begleitender Baum- und Strauchvegetation, die als Leitlinien dienen. Besonders große und intensiv genutzte Flugkorridore befinden sich entlang des Mains und der Wern. Verbundkorridore Vgl. unten. Feldhamsterpotenzialflächen: Für die Region rund um Würzburg liegen modellierte potenzielle Lebensräume für den Feldhamster (BayLfU 2006) vor. Im Untersuchungsgebiet liegen Anteile der Potenzialräume westlich und östlich von Rimpar (Südkorridor), am westlichen Rand des UG zwischen Creußenheim und Billingshausen (Mittelkorridor), nordöstlich bis südlich rund um Steinfeld (Anschluss Lohr) und zwischen der BAB 7 und östlich Arnstein (Nordkorridor). Lebensraumverbundkorridor des BfN (2009) Im Untersuchungsgebiet liegen vom BfN (2009) ausgearbeitete Lebensraumverbundkorridore für mobile und weniger mobile Arten der Trockenlebensräume und der Wälder sowie auch der Feuchtgebiete. Des Weiteren hat das BfN (2009) sog. Großsäugerlebensräume ausgewiesen, die randlich im Gebiet bzw. randlich angrenzend liegen. Entlang der vorhan- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

105 denen Gehölze und Wälder ungestörter Landschaftsräume unter Zuhilfenahme der örtlichen Kenntnisse wurden zusätzlich mögliche Verbindungswege zwischen diesen Großsäugerlebensräumen abgeleitet, die in der Karte zu den Schutzgütern Tiere und biologische Vielfalt dargestellt und bei der Auswirkungsprognose berücksichtigt worden sind Vorbelastungen Als Vorbelastungen wurden neben Windenergieanlagen Verkehrswege mit vorhandener Barrierewirkung auf bodengebundene Tierarten berücksichtigt und in der Karte 6 dargestellt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

106 3.3 Schutzgut Boden Werthintergrund Bei Einwirkungen auf den Boden sollen schädliche Bodenveränderungen bzw. Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden (vgl. 1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)). Auch entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können (vgl. 2 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Als Träger der natürlichen Bodenfunktionen sowie als Archive der Natur- und Kulturgeschichte (Geotope) sollen die Böden gesichert und wo erforderlich wiederhergestellt werden (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2006). Die Prüfkriterien und Bewertungsmaßstäbe der UVS orientieren sich an den vorstehend genannten Vorgaben sowie den Empfehlungen des GEOLOGISCHEN LANDESAMTES BAYERN (GLA) und des BAYERISCHEN LANDESAMTES FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) Unter Berücksichtigung der Entscheidungserheblichkeit der einzelnen Aspekte, der relevanten Vorhabenswirkungen sowie der vorhandenen Datengrundlagen werden folgende Prüfkriterien betrachtet: Böden mit einem besonderen Standortpotenzial für die natürliche Vegetation. Böden mit einer besonderen natürlichen Ertragsfähigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung, Beurteilung auf Grundlage der landwirtschaftlichen Standortkartierung Böden mit einer bedeutenden Funktion als Archiv der Natur- und- Kulturgeschichte Verwendete Datengrundlagen Tab. 19 Thema Datengrundlagen für das Schutzgut Boden Grundlage/Quelle Böden mit besonderen Standorteigenschaften für die natürliche Vegetation Böden besonderer natürlicher Ertragsfähigkeit Bodenschätzungsübersichtskarte M. 1: Geologische Karte M. 1: Landwirtschaftliche Standortkartierung M. 1: Archivfunktion Geotopkataster Topografischer Atlas vom Königreich Bayern (alte Waldstandorte) Bodenschutzwald Waldfunktionskarte Teilabschnitt Region Würzburg, Stand 2003 Vorbelastungen Raumordnungskataster ATKIS-Daten F-Pläne der Gemeinden Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

107 Für das Untersuchungsgebiet existiert nur eine einzige Bodenkarte im M. 1: (Blatt 6125), welche nur einen sehr geringen Teil des Untersuchungsraumes abdeckt. Dieses Blatt konnte daher lediglich zu Zwecken der Eichung und Überprüfung, nicht aber für die Bestandsdarstellung verwendet werden. Die Bodenschätzungsübersichtskarte und die Landwirtschaftliche Standortkartierung liegen flächendeckend vor, enthalten aber keine Aussagen zu den Bodenverhältnissen unter Waldflächen, welche relativ große Flächenanteile im Untersuchungsgebiet einnehmen. Für diese Bereiche wurden daher ergänzend die geologischen Karten 1: ausgewertet, welche für große Teile des Untersuchungsraumes, aber nicht flächendeckend vorhanden sind. Die forstlichen Standortkarten konnten nicht berücksichtigt werden, da sie nicht dem für die Linienbestimmung geeigneten Bearbeitungsmaßstab entsprechen und zudem im Untersuchungsraum nur sehr lückenhaft vorliegen Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Der größte Teil des Untersuchungsgebietes zählt zum Bereich der Mainfränkischen Platten (Marktheidenfelder Platte (132), Mittleres Maintal (133) und Wern-Lauer-Platte (135)), in dem die Kalk-, Dolomit-, Mergel- und Tonsteine des Muschelkalks dominieren. Auf größeren Flächen werden diese Gesteine von mehr oder weniger mächtigen Lössdecken überlagert, die im Quartär, insbesondere während der Würmkaltzeit angeweht wurden. Derartige Lössdecken unterschiedlicher Mächtigkeit finden sich über das gesamte Untersuchungsgebiet verteilt insbesondere auf wenig geneigten Hochflächen und Mulden. Im Bereich zwischen Karlstadt und dem Werntal treten Flugsandablagerungen auf. Nordwestlich der Linie Waldzell, Wiesenfeld und Adelsberg reicht das Untersuchungsgebiet zu einem kleineren Flächenanteil in den Naturraum des Sandsteinspessarts hinein, welcher von den Sand- und Tonsteinen des Buntsandsteins aufgebaut wird. Südlich von Rimpar und nördlich von Arnstein stehen die Ton- und Mergelsteine des Unteren Keupers an der Oberfläche an. Leitböden sind im Bereich der Mainfränkischen Platten insbesondere Rendzinen, Pararendzinen, Parabraunerden und Braunerden. So entstanden über Muschelkalk bei fehlender oder nur geringmächtiger Lössüberdeckung insbesondere in steilhängigen Lagen kalkreiche, sehr steinige und häufig flachgründige Rendzinen und Pararendzinen, welche trocken-warme Sonderstandorte für gefährdete Biotoptypen darstellen. Bei mächtigeren Lössüberlagerungen haben sich Braunerden und Parabraunerden herausgebildet, welche sich durch eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit aber auch durch eine hohe Erosionsempfindlichkeit auszeichnen. Unter ackerbaulicher Nutzung sind daher häufig nur noch mehr oder weniger stark erodierte Bodenprofile anzutreffen. Das Abtragsmaterial liegt in den Tälchen als Kolluvisol, kolluviale Pararendzina, kolluviale Braunerde oder bei zumindest zeitweiliger Wasserführung als humoser Grundwasser- und Auenboden vor. In Bereichen mit Flugsandablagerungen, wie östlich von Karlstein oder wo Plattensandsteine des Oberen Buntsandsteins zu Tage treten, wie in Teilbereichen des Maintals, haben sich Brauner- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

108 den herausgebildet. Über Grundwasser stauenden Schichten des Unteren Keuper, wie sie beispielsweise im Gramschatzer Wald auftreten, sind häufig durch Staunässe geprägte Pseudogleye verbreitet. Der Überschwemmungsbereich des Maintals besteht aus kalkiglehmigem Material mit mullpararendzinaähnlichen Auenböden. In den vom Buntsandstein geprägten nord-westlichen Bereichen des Untersuchungsgebietes herrschen basenarme Braunerden vor. Wo relativ wasserundurchlässiger Oberer Buntsandstein ansteht, wie dies östlich von Lohr a. Main der Fall ist, treten vermehrt Pseudogleye auf (vgl. GLA 1991, BRUNNACKER, K. 1985, BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN 1996 U. 1999) Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Schutzgebiete oder verbindliche Festlegungen zum Schutzgut Boden liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Die Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze werden im Zusammenhang mit dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter berücksichtigt Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Als fachplanerische Ausweisungen zum Schutzgut Boden wurden die Darstellungen der Waldfunktionskarte berücksichtigt. Es wurden Wälder mit Bedeutung für den Bodenschutz ausgewiesen, welche in Karte 8 nachrichtlich dargestellt sind. Diese Bodenschutzwälder dienen überwiegend dem Schutz intakter Böden, insbesondere vor Erosion, teils aber auch der Wiederherstellung gestörter Böden. Bodenschutzwald ist innerhalb des Untersuchungsgebietes insbesondere in folgenden Bereichen ausgewiesen: Steilhängige Bereiche des Maintals, Teile der Mühltannen im Bereich des Dürrbaches, die Wälder in den vergleichsweise stark reliefierten Lagen südlich von Leinach, der Pillenberg westlich Himmelstadt, Wälder im Bereich steilhängiger Lagen des Werntals und seiner Nebentäler, Teilbereiche der Talhänge des Mühlenbaches bei Mariabuchen Gutachtliche Schutzgutbewertung Böden mit besonderem Standortpotenzial für die natürliche Vegetation Angesichts der zunehmenden Nivellierung der Standortverhältnisse kommt Bodenstandorten, die aufgrund extremer Standorteigenschaften wie z. B. Nährstoffarmut oder besonderer Bodenfeuchte günstige Qualitäten für die Erhaltung bzw. Entwicklung gefährdeter/seltener Biotoptypen und Lebensräume aufweisen, eine besondere Schutzbedürftigkeit zu. Unter Berücksichtigung des bayerischen Leitfadens zur Bodenbewertung wurden in Verbindung mit dem Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg 1995 und in Abstimmung mit dem LfU (Ref Vorsorgender Bodenschutz und Bodenmonitoring) die in Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

109 der nachfolgenden Tabelle zusammengestellten Bewertungskriterien für die Ermittlung von Böden mit besonderem Standortpotenzial für die natürliche Vegetation herangezogen (vgl. GLA/LFU 2003 u. UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 1995). Als feuchte Standorte mit einem besonderen Standortpotenzial für die natürliche Vegetation wurden Standorte der Wasserstufen 2-5 dargestellt. Bedingt durch die vergleichsweise trockenen Klimaverhältnisse wird die Berücksichtigung der Wasserstufen 2 und 3 unter Vorsorgegesichtspunkten als gerechtfertigt angesehen. Insbesondere im Zusammenhang mit Gewässerläufen und ggf. möglichen zeitweiligen Überschwemmungen ergeben sich hier geeignete Voraussetzungen für den Biotopverbund. Vor dem Hintergrund der verfügbaren Datenqualität stellen die so ermittelten Flächen keine exakte Abgrenzung von Sonderstandorten dar, sondern sind eher als Suchräume zu verstehen, innerhalb derer mit einem gehäuften Auftreten extremer Standortqualitäten zu rechnen ist. Eine besondere Häufung von flachgründigen Sonderstandorten, wie insbesondere (Para-) Rendzinen, ist bei geeignetem Ausgangsgestein verstärkt in steilhängigen Lagen zu erwarten. Derartige Bereiche wurden daher noch einmal besonders hervorgehoben. Tab. 20 Kriterien für die Ausweisung von Böden mit besonderem Standortpotenzial für die natürliche Vegetation Bewertung Sehr hohe Eignung für das Vorkommen trocken-warmer Sonderstandorte Hohe Eignung für das Vorkommen trocken-warmer Sonderstandorte Hohe Eignung für das Vorkommen feuchter Sonderstandorte Kriterien Landwirtschaftlich genutzte Standorte Wasserverhältnisse: Wasserstufen 4 - oder 5 - oder Klassenzeichen: 4Vg, 5Vg, 6Vg, 7Vg, 6V und 7V bei den Bodenarten L und LT sowie S4 Al und S5 Al (Trockenstandorte Romberg) und Hangneigung 10 % Waldflächen Muschelkalkstandorte unter Wald und Hangneigung 10 % Landwirtschaftlich genutzte Standorte Klassenzeichen: 4Vg, 5Vg, 6Vg, 7Vg, 6V und 7V bei den Bodenarten L und LT sowie S4 Al und S5 Al (Trockenstandorte Romberg) und Hangneigung < 10 % Waldflächen Muschelkalkstandorte unter Wald und Hangneigung < 10 % Landwirtschaftlich genutzte Standorte: Wasserverhältnisse: Wasserstufen 2 5 Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

110 Bedingt durch die trocken-warmen Klimaverhältnisse und die zumeist gut wasserdurchlässigen Muschelkalkstandorte sind innerhalb des Untersuchungsgebietes in besonderem Maße trocken-warme Sonderstandorte anzutreffen. Gebiete mit sehr hoher Eignung für das Vorkommen trocken-warmer Sonderstandorte finden sich innerhalb des Untersuchungsgebietes insbesondere im Bereich der Werntalhänge, im Bereich der Maintalhänge nördlich Veitshöchheim und südlich Karlstadt, südwestlich von Oberleinach, südwestlich Laudenbach sowie westlich Himmelstadt. In der Regel sind hier flachgründige Pararendzinen und Rendzinen auf Muschelkalk zu erwarten. Östlich von Karlstadt haben sich im Bereich des Saubürzels auf Flugsandablagerungen sehr trockene Sandstandorte gebildet. Weitere trockene Sandstandorte finden sich am Romberg bei Sendelbach wo allerdings der Burgsandstein das Ausgangsmaterial der Bodenbildung darstellt. Gebiete mit hoher Eignung für das Vorkommen trocken-warmer Sonderstandorte finden sich innerhalb des Untersuchungsgebietes relativ gleichmäßig verteilt. Ausgenommen sind die zum Naturraum Sandsteinspessart zu zählenden Bereiche im Nord-Westen des Untersuchungsgebietes, wo derartige Standorte weitestgehend fehlen. Gebiete mit hoher Eignung für das Vorkommen feuchter Sonderstandorte sind in deutlich geringerem Umfang vorhanden als die Bereiche mit trockenen Sonderstandorten. Schwerpunkte liegen hier im nordwestlichen, etwas niederschlagsreicheren und vom Buntsandstein geprägten Teil des Untersuchungsraumes sowie in den verschiedenen Talniederungen. Hervorzuheben sind insbesondere die Täler von Wern; Mühlbach, Ziegelbach; Krebsbach, Schwabbach, Pleichach, Dürrbach und Aalbach. Im Bereich der durch Gewässerregulierung und Staustufen geprägten Mainniederung finden sich nur noch relativ kleinflächig feuchtere Standorte Böden mit besonderer natürlicher Ertragsfähigkeit Als Nutzungsfunktion steht für die UVS die natürliche Ertragsfähigkeit im Vordergrund, da Böden hoher natürlicher Ertragsfähigkeit eine günstige Voraussetzung bilden, um die erforderliche Nahrungsmittelproduktion mit verhältnismäßig geringen Einsatz an Düngemittelaufwendungen oder Meliorationsmaßnahmen und damit relativ umweltschonend, zu gewährleisten. Für die Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit wurde auf die landwirtschaftliche Standortkarte zurückgegriffen. Die Einstufung von Böden mit besonderer natürlicher Ertragsfähigkeit erfolgte auf Basis des Leitfadens zur Bodenbewertung GLA/LFU 2003, Tabelle II/17. Ausgewählt und in Karte 8 dargestellt sind die Böden sehr hoher natürlicher Ertragsfähigkeit (vgl. Tab. 21). Waldstandorte werden durch die landwirtschaftliche Standortkarte nicht abgedeckt. Da Wälder in der Regel auf ertragsärmeren Standorten stocken, kann generell davon ausgegangen werden, dass unter Wald keine Böden sehr hoher natürlicher Ertragsfähigkeit vorhanden sind. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

111 Tab. 21 Kriterien für die Ausweisung von Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfähigkeit Datengrundlage Landwirtschaftliche Standortkarte (landwirtschaftlich genutzte Standorte) Kriterien Standortkennzeichnung: T5, t6,tz und a6 Böden mit einer besonderen, d. h. sehr hohen natürlichen Ertragsfähigkeit finden sich großräumig verteilt über das Untersuchungsgebiet. Sie treten relativ häufig auf und nehmen insgesamt rund 50 % der Untersuchungsgebietsfläche ein. Zumeist handelt es sich hierbei um auf Lössablagerungen entstandene Braunerden und Parabraunerden. In den zum Naturraum Sandsteinspessart zu zählenden Bereichen im Nord-Westen des Untersuchungsgebietes, treten Böden sehr hoher natürlicher Ertragsfähigkeit so gut wie nicht auf Böden mit einer bedeutenden Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Geotope Für die Darstellung der Böden mit einer besonderen Bedeutung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte wurden die im Geotopkataster Bayern dargestellten Geotope nachrichtlich übernommen. Eine Übersicht gibt die nachfolgende Tabelle. Tab. 22 Geotope innerhalb des Untersuchungsgebietes Nr. Objektname Geo-Nr. Wert 1 1 Ehemalige Tongrube Wernfeld 677A002 bedeutend 2 Ehemaliger Steinbruch Aschfeld 677A003 bedeutend 3 Ehemaliger Gipsbruch Stetten 677A006 wertvoll 4 Ehemaliger Steinbruch an der Abzweigung nach Stetten 677A010 bedeutend 5 Heidenloch NE von Birkenfeld (außerhalb Untersuchungsgebiet) 677H001 wertvoll 6 Maintalprallhang bei Karlstadt 677R005 wertvoll 7 Romberg S Sendelbach 677R010 bedeutend 8 Flugsande am Saubürzel O Karlstadt 677R011 bedeutend 9 Ehemaliger Muschelkalkbruch "Höchheimer Höhe" 679A004 bedeutend 1 Geowissenschaftlicher Wert entsprechend der Einstufung des LfU (geringwertig, bedeutend, wertvoll, besonders wertvoll) Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

112 Nr. Objektname Geo-Nr. Wert 1 10 Steinbruch Mädelhofen 679A008 bedeutend 11 Muschelkalkhang "Talsberg" N. von Veitshöchheim 679R004 wertvoll 12 Doline Soll-See NW von Johannishof 677R003 bedeutend 13 Ehemalige Tongrube Wiesenfeld 677A012 bedeutend Alte Waldstandorte Alte, d. h. dauerhaft als Wald genutzte Standorte, weisen in der Regel nur eine geringe Beeinflussung durch menschliche Nutzung auf und stellen damit auch ein Archiv der Naturgeschichte dar. Als Grundlage für die Abgrenzung alter Waldstandorte wurden die historischen Karten des Topografischen Atlas vom Königreich Bayern (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR VERMESSUNG 1983) ausgewertet. Waldstandorte, die bereits in diesen Karten verzeichnet sind und bis heute bestehen, wurden als alte Waldstandorte in Karte 8 dargestellt. Hervorzuheben sind insbesondere die Wälder um Hettstadt, der Maidbronner Wald östlich Rimpar, der Waldbereich westlich Leinach, der Himmelstadter/Zellinger Wald, der Stettener Wald, die Wälder um Heßlar, die Wälder östlich Gambach, die großflächigen Waldbereiche westlich Harrbach sowie der großflächige Waldbestand zwischen Sendelbach und Hausen Vorbelastungen Die relevanten Vorbelastungen für das Schutzgut Boden sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt sowie in Karte 8 dokumentiert. Tab. 23 Vorbelastungen im Untersuchungsgebiet Vorbelastung Erläuterung Verkehrswege Straßen Bahnstrecke Relevante Belastungseffekte sind die Versiegelung sowie die überwiegend im unmittelbaren Straßenrandbereich erfolgende Deposition von Schadstoffen aus der Kraftstoffverbrennung, dem Straßen- und Reifenabrieb sowie dem Streumitteleinsatz. Die Belastungsintensität wird neben dem Fahrbahnquerschnitt (Versiegelung) auch stark von der Verkehrsmenge bestimmt Sehr hohe Belastung: BAB 7 und BAB 3 (rd Kfz/Tag). Hohe Belastung: B 27 zwischen Veitshöchheim und Karlstadt, St 2300 bei Margetshöchheim, B 8 westlich Waldbüttelbrunn (rd Kfz). Mittlere Belastung: B 26, B 27 zwischen Karlstadt und Aschfeld, St 2315 bei Lohr St 2435 bei Lohr (rd Kfz). Relevante Belastungseffekte sind insbesondere die Überbauung und Veränderung von Böden im Trassenbereich. Hervorzuheben sind die ICE-Strecke sowie die Bahnstrecken im Maintal und im Werntal. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

113 Vorbelastung Erläuterung Kleinräumig sichtwirksamer Bodenabbau und Deponien Bodenabbau/ Steinbrüche Deponien/ Entsorgungsflächen Siedlungsbereiche Siedlungen Der relevante Belastungseffekt für das Schutzgut Boden ist der abbaubedingte Bodenverlust. Hervorzuheben sind die noch betriebenen Abbaustellen am Karlstädter Berg, bei Gambach, am Steinfelder Berg bei Steinfeld, östlich Roßbrunn an der St 2298 sowie östlich Karlstadt. Daneben existieren noch eine Reihe kleinerer, nicht mehr in Betrieb befindlicher Abbaustellen. Als Deponiestandorte werden häufig ehemalige Abbaustellen genutzt, welche keine ursprünglichen Böden mehr aufweisen. Als zusätzlicher Belastungseffekt sind die mit den Ablagerungen verbundenen Schadstoffdepositionen zu nennen. Hervorzuheben ist hier insbesondere die großflächige Deponie bei Karlstadt. Daneben existieren eine Reihe kleinerer Deponien im Untersuchungsgebiet. Als schwerwiegendster Belastungseffekt ist insbesondere die Versiegelung anzusehen. Einen hohen Versiegelungsgrad weisen vor allem Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Kernbereiche auf. Erhöhte Belastungen können sich damit insbesondere in Lohr, Karlstadt und Veitshöchheim ergeben. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

114 3.4 Schutzgut Wasser Werthintergrund Das Wasser als abiotischer Bestandteil des Naturhaushaltes erfüllt wesentliche Funktionen im Ökosystem. Es dient als Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen, Transportmedium für Nährstoffe, belebendes und gliederndes Element. Neben diesen ökologischen Funktionen bilden Grund- und Oberflächenwasser eine wesentliche Produktionsgrundlage für Menschen, z. B. zur Trink- und Brauchwassergewinnung für die Fischerei, als Vorfluter für die Entwässerung und für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum von Tieren und Pflanzen sind Gewässer zu sichern und nachhaltig zu entwickeln ( 1a Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 3a Bayerisches Wassergesetz (BayWG)). Das Schutzgut Wasser setzt sich zusammen aus den Teilschutzgütern Grund- und Oberflächenwasser. Die gesetzlichen und gesamtplanerischen Zielsetzungen für das Teilschutzgut Oberflächengewässer sehen vorrangig den Schutz und die Wiederherstellung naturnaher Fließ- und Stillgewässer sowie ihrer Auen vor. Dabei steht insbesondere das Ziel des Erhalts und der Wiederherstellung von Selbstreinigungs- und Retentionsfunktionen im Vordergrund. Zielsetzung für das Grundwasser sind Erhalt und Entwicklung einer hohen Grundwasserqualität zur Sicherung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung sowie der Schutz vor Schadstoffeinträgen, insbesondere Schwermetallen. Zur Bewertung der Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser werden folgende Prüfkriterien herangezogen: Teilschutzgut Grundwasser Bedeutung des Grundwassers für die Wassergewinnung als Ressource für eine nachhaltige Wasserversorgung, Funktion des Grundwassers im Landschaftswasserhaushalt Einfluss des Grundwassers auf das Landschaftsgefüge und die Bodennutzungen, Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen (Schwermetallen). Teilschutzgut Oberflächenwasser Bedeutung der Oberflächengewässer im natürlichen Wasserhaushalt, Bedeutung der Landflächen als Retentionsraum Überschwemmungsgebiete sowie Böden mit hohem Wasserrückhaltevermögen. Auf eine differenzierte Bewertung der Grundwasserneubildungsrate wurde verzichtet, da das Regenwasser zum überwiegenden Teil von der geplanten Straße abgeleitet und in Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

115 Seitengräben versickert wird, so dass es im Bilanzgebiet verbleibt. Erhebliche Auswirkungen auf den regionalen Wasserhaushalt durch Verringerungen der Grundwasserneubildungsrate sind daher nicht zu erwarten Verwendete Datengrundlagen Zur Bestandsanalyse wurden neben verschiedenen Rasterdaten im Maßstab 1: (u. a. Geologische Karte, Bodenschätzungskarte) aktuelle Vektordaten des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, des ATKIS sowie des ROK der Regierung Unterfranken ausgewertet. Die vollständige Auflistung sowie die thematische Zuordnung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tab. 24 Thema Verwendete Datengrundlagen Grundlage/Quelle Wasserschutzgebiete Datenlieferung Wasserwirtschaftsamt (WWA) Aschaffenburg Überschwemmungsgebiete Datenlieferung WWA Aschaffenburg Fließ- und Stillgewässer, Quellen Datenlieferung WWA Aschaffenburg ATKIS-Daten Raumordnungskataster (Regierung Unterfranken) Wasserschutzwald Waldfunktionskarte, Teilabschnitt Region Würzburg, Stand 2003 Grundwassernahe Bereiche Geologische Karte M. 1: Bodenschätzungsübersichtskarte M. 1: Topografische Karte M. 1: Verschmutzungsgefährdung des Geologische Karte M. 1: Grundwassers Bodenschätzungsübersichtskarte M. 1: Vorbelastungen Raumordnungskataster (Regierung Unterfranken) ATKIS-Daten F-Pläne der Gemeinden Schutzgebiete und verbindliche Festsetzungen Wasserschutzgebiete Nach 19 WHG dienen Wasserschutzgebiete (WSG) dem Schutz von Gewässern im Interesse der derzeit bestehenden sowie der künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Entwicklungen. Sie zielen auch auf eine Anreicherung des Grundwassers sowie den Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen ab. Das Untersuchungsgebiet umfasst bzw. schneidet insgesamt 22 festgesetzte Wasserschutzgebiete (vgl. Tab. 25), die überwiegend der lokalen Wasserversorgung dienen. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

116 Tab. 25 Festgesetzte Wasserschutzgebiete Name des WSG Betreiber Gesamtgröße (in ha) Ausdehnung im UG (in ha) Flächenanteil im UG Sandflur Brunnen I und II Gem. Margetshöchheim 171,8 171,8 100,0 % Dicker Busch Gem. Steinfeld 42,3 42,3 100,0 % Sendelbachtal Gem. Veitshöchheim 8,6 8,6 100,0 % Almstadt im Boden Gem. Waldbrunn 87,6 87,6 100,0 % Leitenquelle Stadtwerke Gemünden 35,6 35,6 100,0 % Brunnen Kalter Berg Gem. Veitshöchheim 246,6 246,5 100,0 % Rodenbach Nord ZV Fernwasserversorgung 171,3 162,1 94,6 % Franken Brunnen Werntal Stadtwerke Karlstadt 222,0 205,2 92,4 % Maidbronner Forst Markt Rimpar 511,2 466,5 91,3 % Halsheimer Gruppe Stadt Arnstein 29,4 26,8 91,2 % Säckerwinkel Gemeinde Greußenheim 235,5 191,4 81,3 % Brunnen Wiesenfeld Stadtwerke Karlstadt 769,0 524,5 68,2 % Ziegelloch Stadtwerke Karlstadt 18,5 10,3 55,7 % In den Auwiesen Gemeinde Gössenheim 29,2 16,2 55,5 % Zellinger Becken TWV Würzburg 1.032,2 337,1 32,7 % Feldmühlquelle Gemeinde Himmelstadt 53,1 12,5 23,5 % Brunnen 1 im Tal, Brunnen 2 Karlstraße Am Ziegelrein/Brunnen im Ried/Brunnen Werntal Brunnen 1 bis 3 ZV Wasserverband Urspringer Gruppe 131,3 22,8 17,4 % Stadtwerke Karlstadt 31,3 4,8 15,3 % ZV Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe 683,3 101,7 14,9 % Brunnen im Rück Gemeinde Steinfeld 37,9 2,2 5,8 % Zeller Quellstollen TWV Würzburg 277,8 0,0 0,0 % Wasserschutzgebiete nehmen derzeit etwa 8 % der Untersuchungsgebietsfläche ein. Der Entnahmeanteil des Grundwassers liegt teilweise bei über 10 %, eine Übernutzung der Grundwasservorräte in einem Grundwasserkörper wurde jedoch nicht festgestellt (BAYERI- SCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2006). Neben den bestehenden Wasserschutzgebieten befinden sich mehrere geplante WSG unterschiedlicher Planungsreife um Untersuchungsgebiet. Großflächige Erweiterungen bestehender Wasserschutzgebiete sind u. a. im Süden des Untersuchungsgebiets vorgesehen. Die bereits beantragte Erweiterung der Wasserschutzgebiete Almstadt im Boden (Gem. Waldbrunn) und Zeller Quellstollen (TWV Würzburg) umfasst insgesamt über ha, von denen sich 60 % im Untersuchungsgebiet befinden. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

117 Da die hydrogeologische Ausgangssituation für die Wassergewinnung in der Region Würzburg relativ ungünstig ist (STMUGV et al. 2005), kommt der Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser v. a. im Bereich der Wasserschutzgebiete eine besonders große Bedeutung zu. Überschwemmungsgebiete Als Überschwemmungsgebiete werden nach 31b WHG und 61d BayWG Auenbereiche festgesetzt, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Als einziges im Untersuchungsgebiet ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet durchzieht die Main-Niederung das Gebiet. Seine Breite liegt durchschnittlich zwischen 300 und 400 m, weitet sich jedoch stellenweise auf 500 m auf. Das Untersuchungsgebiet quert die Main-Niederung an fünf Stellen. Mit insgesamt 617 ha nimmt das Überschwemmungsgebiet knapp 2 % der Fläche des Untersuchungsgebietes ein Sonstige fach- oder gesamtplanerische Ausweisungen In der Fünften Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg ist die Aue der Wern annähernd durchgängig als Vorranggebiet für Hochwasserschutz und damit als bereits ermitteltes, aber wasserrechtlich noch nicht festgesetztes Überschwemmungsgebiet dargestellt. Unterbrechungen befinden sich bei Thüngen und Müdesheim außerhalb bzw. im Randbereich des Untersuchungsgebietes. Als fachplanerische Ausweisung sind in der Wandfunktionskarte Wasserschutzwälder dargestellt. Wasserschutzwald dient der Reinhaltung des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer und verbessert darüber hinaus die Stetigkeit der Wasserspende (DEUTSCHES ZENTRUM FÜR LUFT- UND RAUMFAHRT e. V. 1998). Im Untersuchungswald konzentrieren sich Wasserschutzwälder im westlichen und südlichen Bereich. Ausgedehnte Wasserschutzwälder befinden im Randbereich des Spessarts südöstlich von Lohr sowie nördlich von Wiesenfeld. Im mittleren und südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets nimmt die Größe der Waldbereiche insgesamt deutlich ab. Da jedoch der überwiegende Teil der vorhandenen Wälder als Wasserschutzgebiet dargestellt ist, erreichen diese Gebiete auch hier einen vergleichsweise hohen Flächenanteil. Östlich des Mains bei Karlstadt bzw. Veitshöchheim sind dagegen nur vereinzelte Wälder als Wasserschutzgebiet eingestuft. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

118 3.4.5 Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Nachfolgend wird die gegenwärtige Bestandssituation bezogen auf die Teilschutzgüter Grundwasser und Oberflächenwasser dargestellt Grundwasser Art des Grundwasser-Leiters Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über mehrere geologische Formationen. So befindet sich der nordwestliche Teil des Untersuchungsgebietes (Spessart) im Randbereich des Buntsandstein-Deckgebirges, der einen Kluftgrundwasserleiter darstellt und einen mehrfachen Grundwasserstockwerksaufbau aufweisen kann. Die östlichen Randbereiche des Untersuchungsgebietes werden von tonig-mergeligem Keuper (Fränkischem Gipskeuper) geprägt, der als Kluft- und Porengrundwasserleiter ausgebildet ist. Der zentrale Bereich des Untersuchungsgebietes wird dagegen von Karstgrundwasserleitern geprägt (Mainfränkische Muschelkalkplatten), der mehrere Grundwasserstockwerke ausbildet. Sowohl die Mainfränkischen Muschelkalkplatten als auch der Fränkische Gipskeuper im Osten des Untersuchungsgebietes werden stellenweise von ausgedehnten Lössauflagen überdeckt, die jedoch selten mehr als 5 m Mächtigkeit erreichen. Mit über 300 m Breite durchzieht die Sandaue des Mains als tiefgründiger Porengrundwasserleiter die Region (Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft (LfW) 2002). Dieser steht durch austauschende Wasserbewegungen (Interflow) in Wechselwirkung mit den umliegenden Kluft- und Karstgrundwasserleitern, stellt jedoch eine selbstständige Einheit dar (GLA 1993). Fließrichtung und -geschwindigkeit Die Grundwasserfließrichtung ist im Allgemeinen zum Main hin ausgerichtet (GLA 1993). Im Bereich des Thüngersheimer Sattels, der den mittleren Teil des Untersuchungsgebietes quert, ist eine deutliche Grundwasserschwelle ausgeprägt, die an beiden Seiten von tiefer liegenden Muldenzonen flankiert wird. Darüber hinaus werden die Grundwasserverhältnisse von zahlreichen, die Sattel- und Muldenzone kreuzenden tektonischen Verwerfungen gestört, so dass keine detaillierteren Angaben zur Grundwasserfließrichtung getroffen werden können. Nutzung des GW-Leiters Im Untersuchungsgebiet erfolgt die Trinkwassergewinnung hauptsächlich aus Grundwasser. Die wichtigsten Grundwasservorkommen stellen die Kluftgrundwasserleiter des Buntsandsteins im Westen sowie die Karstgrundwasserleiter des Muschelkalks im zentralen Bereich des Untersuchungsgebietes dar. Im Bereich des Buntsandsteins ist die Grundwasserführung an durchgehende Klüfte gebunden. Wegen des großen potenziellen Speichervolumens sind die Grundwasservorkommen des Buntsandsteins von regionaler Bedeutung Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

119 (LFU 2007, 2008). Auch in den z. T. stark verkarsteten Karbonatgesteinen des Muschelkalks sind oftmals große Grundwasservorkommen nachgewiesen, die für die Wasserversorgung der Region eine große Rolle spielen. Der im östlichen Randbereich des Untersuchungsgebietes vorherrschende Gips führende Tonmergel weist insgesamt nur wenig ergiebige und zudem hoch mineralisierte Grundwasservorkommen auf. Nur in Gipskarstgebieten zeigen sich lokal sehr hohe Ergiebigkeiten, die jedoch durch hohe Nitratwerte belastet sind. Für die Wasserversorgung spielen diese Grundwasservorkommen eine unbedeutende Rolle. In den pleistozänen Lockergesteinssedimenten der Mainaue sammelt sich Grundwasser aus Zutritten aus den umliegenden Festgesteinsaquiferen, Oberflächengewässern und dem Main selbst sowie aus der Grundwasserneubildung auf der Talfläche. Auch wenn das Grundwasser quantitativ und qualitativ durch die Stauhaltungen des Mains sowie die intensive anthropogene Überprägung des Auenbereichs beeinträchtigt wird, kommt den quartären Grundwasservorkommen für die Wasserversorgung eine maßgebliche Bedeutung zu (GLA 1993). Die Grundwasserneubildungsrate ist im Untersuchungsgebiet vergleichsweise niedrig, was auf geringe mittlere Jahresniederschläge und das geringe Speichervermögen der Kluft- und Karstgrundwasserleiter bzw. die schlechte vertikale Durchlässigkeit des Unteren Keupers zurückzuführen ist (GLA 1993). Im Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (STMUGV ET AL. 2005) wird die Versorgungssituation qualitativ und quantitativ als angespannt bezeichnet. Nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg erfolgt die Trinkwasserversorgung fast vollständig über die öffentlichen Versorger. Der Anschlussgrad liegt bei über 95 %. Hauswasserversorgungsanlagen spielen bei der Linienfindung daher zunächst keine Rolle Oberflächengewässer Fließgewässer Main Das Untersuchungsgebiet liegt im Einzugsbereich des Mains, der mit einer Gesamtlänge von 527 km der größte rechtsseitige Nebenfluss des Rheins ist. Er entspringt im Fichtelgebirge und in der Fränkischen Alb und durchfließt die Regionen Oberfranken, Unterfranken und Südhessen in zunehmend weiten Bögen bis zu seiner Mündung in den Rhein bei Mainz. Im Bereich des Untersuchungsgebietes ist er als großer Fluss des Mittelgebirges ausgeprägt. Seine Breite beträgt hier durchgängig mehr als 80 m. Aus Würzburg kommend fließt Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

120 er zunächst in nordwestlicher Richtung und quert das Untersuchungsgebiet zwischen Margetshöchheim und Erlabrunn (nördlich von Würzburg), südlich und nördlich von Karlstadt und südöstlich von Gemünden a. Main. Nördlich der Untersuchungsgebietsgrenze bei Gemünden biegt er nach Südwesten ab und quert das Untersuchungsgebietes noch einmal südlich von Lohr a. Main. Hinsichtlich der Gewässergüte wird der Main im Bereich des Untersuchungsgebietes überwiegend als mäßig belastet eingestuft, einzelne Abschnitte, z. B. Würzburg Erlabrunn und ab Lohr a. M., sind dagegen kritisch belastet. Die Morphologie des Mains ist aufgrund seines Ausbaus als Bundeswasserstraße stark bis vollständig verändert (vgl. Kap ). Wern Als einziges weiteres im Untersuchungsgebiet vorhandenes Gewässer I. Ordnung ist die Wern zu nennen, die in ihrem Unterlauf als karbonatischer, fein- bis grobmaterialreicher Mittelgebirgsfluss ausgeprägt ist und im Süden von Gemünden a. M. in den Main mündet. Die Strukturgüte der Wern ist im Untersuchungsgebiet vergleichsweise heterogen ausgeprägt; mäßig veränderte bis vollständig veränderte Abschnitte folgen in kurzen Distanzen aufeinander. Die Gewässergüte wird überwiegend als kritisch belastet bis mäßig verschmutzt eingestuft, wobei der Grad der Belastung in Fließrichtung tendenziell abnimmt. Weitere Fließgewässer Im Untersuchungsgebiet sind folgende Fließgewässer zweiter Ordnung vorhanden: Pleichach Aalbach. Die übrigen Bäche sind als Gewässer dritter Ordnung eingestuft. Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Fließgewässer werden als feinmaterialreiche Mittelgebirgsbäche bezeichnet. Sie sind im Spessart silikatisch, im Bereich der Mainfränkischen Muschelkalkplatte hingegen karbonatisch ausgeprägt (BAYERISCHES STAATSMINISTE- RIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ et al. 2005). Insgesamt sind im Untersuchungsgebiet vergleichsweise wenige Fließgewässer vorhanden, was auf die geringen Jahresniederschläge und den karstigen Untergrund zurückzuführen ist. Die wenigen vorhandenen Bäche sind insgesamt abflussschwach. Aufgrund von morphologischen Eingriffen (z. B. Begradigungen, Ufer- und Sohlverbau) sind die Bäche insbesondere in intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen und in den Siedlungen hinsichtlich der Gewässerstrukturgüte stark beeinträchtigt. Die Gewässergüte der Nebengewässer wird überwiegend als kritisch bis mäßig belastet eingestuft. Einzelne Abschnitte (z. B. Kettlichsgraben, Karbach bei Billingshausen/Birkenfeld) sind stark bis sehr stark ver- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

121 schmutzt. In Folge der intensiven Landwirtschaft weisen die Bäche überhöhte Nitratwerte sowie eine starke pflanzliche Produktion (Trophieklasse II-III) auf. Stillgewässer Größere Stillgewässer (> 0,5 km²) sind im Planungsraum nicht vorhanden. Die größten Stillgewässer z. B die Badeseen bei Erlabrunn weisen eine Flächenausdehnung von über 4 ha auf. Der überwiegende Teil der insgesamt 86 Stillgewässer stellt kleine Teiche und Tümpel dar, deren Größe im Durchschnitt bei 0,3 ha liegt. Der Schwerpunkt der räumlichen Verteilung der Stillgewässer liegt in den Auenbereichen der Fließgewässer, insbesondere des Mains und der Wern Gutachterliche Schutzgutbewertung Grundwasser Grundwassernahe Standorte Hoch anstehendes Grundwasser hat einen deutlichen Einfluss auf die Vegetation und die Nutzungsstruktur. Grundwassernahen Standorten kommt somit insbesondere vor dem Hintergrund der im Planungsraum vorherrschenden Wasserarmut eine besondere Bedeutung innerhalb des Landschaftswasserhaushalts zu. Potenziell grundwassernahe Standorte stellen die Flussauen und Bachniederungen des Untersuchungsgebietes dar. Sie liegen in mehr oder weniger stark ausgeprägten Taleinschnitten und sind wie sich aus der geologischen Karte ableiten lässt durch quartäre und holozäne fluviatile Ablagerungsprozesse mit Sedimenten gefüllt. Weitere grundwassernahe Standorte lassen sich aus der Bodenschätzung ableiten. Demnach gelten Grünlandbereiche, denen die Bodenschätzung eine Wasserzahl zwischen 3 und 5 zuweist, als feucht bis nass. In diesen Bereichen kann von einem erhöhten Einfluss des Grundwassers ausgegangen werden. Die grundwassernahen Standorte sind in Karte 10 dargestellt. Geschütztheit/Verschmutzungsempfindlichkeit Der Grad der Geschütztheit des Grundwassers bzw. die Verschmutzungsempfindlichkeit hängt von den Filtereigenschaften des geologischen Untergrundes und der aufliegenden Bodenschichten ab. Allgemein sind die oberen Gesteinsschichten im Untersuchungsgebiet überwiegend als Kluft- oder Karstgrundwasserleiter ausgeprägt. Da das Grundwasser die Gesteinshohlräume und -fugen ohne lange Verweilzeiten durchfließt, wird es durch das Gestein selbst kaum gefiltert. Die Ausgangsgesteine werden teilweise von ausgedehnten quartären Sedimenten, v. a. Löss und Lösslehm, überdeckt. Die durchschnittliche Dicke dieser Deck- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

122 schicht liegt bei 5 m, anthropogene Stoffeinträge können jedoch durch die Deckschicht nur ungenügend gefiltert werden. Nur im Bereich des Keupers, wo das Grundwasser neben den Kluftgrundwasserleitern auch eingeschaltete Porengrundwasserleiter durchläuft, weist das Gestein eine höhere Filterwirkung auf, so dass die Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers allgemein etwas geringer einzustufen ist als in den Buntsandstein- und Muschelkalkgebieten (GLA 1993 und BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUND- HEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ et al. 2005). Die flächenbezogene Ermittlung der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers erfolgte auf Grundlage der Geologischen Karte sowie der Bodenschätzung. Anhand eines Bewertungsverfahrens des BAYERISCHEN LFU (2003) wurde auf Grundlage der Bodenschätzung Bereiche ermittelt, die ein geringes Rückhaltevermögen für Schwermetalle aufweisen. Dazu zählen trockene, magere Standorte, aber auch sandige Standorte feuchter bis nasser Ausprägung, für die aufgrund eines geringeren Grundwasserflurabstandes eine erhöhte Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers besteht. Ergänzt werden diese Bereiche um Flächen, für die anhand der Geologischen Karte anstehender Muschelkalk ermittelt wurde. Diese Bereiche weisen aufgrund ihrer karstigen Ausprägung und der fehlenden Überdeckung mit quartären oder holozänen Sedimenten eine besonders geringe Filterwirkung auf. Gebiete mit anstehendem Muschelkalk finden sich im gesamten Untersuchungsgebiet mit Ausnahme der nordwestlichen, der östlichen und der südlichen Randbereiche. Ausgedehnte Schwerpunktbereiche zeichnen sich in den östlichen Ausläufern des Untersuchungsgebietes ab, vor allem in den Niederungsbereichen des Mains und der Wern sowie im Gramschatzer Wald Oberflächengewässer Bedeutung der Oberflächengewässer im natürlichen Wasserhaushalt Sämtliche Flüsse und Bäche, die zum natürlichen Gewässersystem gehören, sind von besonderer Bedeutung und als empfindlich einzustufen, auch wenn sie nur zeitweise Wasser führen oder einen sehr naturfernen Zustand aufweisen. Gräben wurden im Zweifelsfall zu den natürlichen Fließgewässern gezählt. Nur Gräben offensichtlich künstlicher Entstehung, z. B. Straßenseitengräben oder Entwässerungsgräben, sind in ihrer Wertigkeit geringer einzustufen. Im Vergleich zu künstlichen Fließgewässern weisen künstliche Stillgewässer eine allgemein geringere Empfindlichkeit gegenüber negativen Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt auf. Bei den Stillgewässern wurde wegen dieser deutlich geringeren Wirkungsunterschiede auf eine unterschiedliche Bewertung verzichtet. Sämtliche Stillgewässer haben demnach eine besondere Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

123 Bedeutung der Landflächen als Retentionsraum Naturnahe Auenbereiche entlang von Fließgewässern haben große Bedeutung als Retentionsräume. Im Falle eines Hochwasserereignisses breiten sich die anfallenden Wassermengen in diese Flächen aus, aus denen sie zeitverzögert abfließen oder im sandigen Auensubstrat versickern. Der besonderen Bedeutung von Auen für den Hochwasserschutz wird mit der Ausweisung von Hochwasserschutzgebieten nach 31b WHG und 61d BayWG Rechnung getragen (vgl. Kap ). Als Wasserspeicher sind auch die Waldgebiete von großer Bedeutung, da sowohl die Vegetation selbst als auch der Waldboden bedeutende Wassermengen aufnehmen und damit Hochwasserereignissen vorbeugen können. Darüber hinaus filtern naturnahe Wälder das versickernde Regenwasser, was vor dem Hintergrund des karstigen Untergrundes im Untersuchungsgebiet von besonderer Bedeutung ist. Da die besondere Bedeutung der Wälder bereits im Kap. 3.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen hervorgehoben wurde, wird auf eine detaillierte Beschreibung der Bedeutung für den Wasserhaushalt verzichtet Vorbelastungen Die relevanten Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt sowie in Karte 10 dokumentiert. Tab. 26 Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser Vorbelastung Erläuterung Verkehrswege Straßen Relevante Belastungseffekte können sich auf das Teilschutzgut Grundwasser ergeben. Potenzielle Gefährdungen entstehen durch Auswaschungen von Schadstoffen aus der Kraftstoffverbrennung, dem Straßen- und Reifenabrieb und dem Streumitteleinsatz, die über das Sickerwasser in den Grundwasserleiter gelangen können. Bahnstrecke Die Belastungsintensität wird stark von der Verkehrsmenge bestimmt Sehr hohe Belastung: BAB 7 und BAB 3 (rd Kfz/Tag). Hohe Belastung: B 27 zwischen Veitshöchheim und Karlstadt, St 2300 bei Margetshöchheim, B 8 westlich Waldbüttelbrunn (rd Kfz). Mittlere Belastung: B 26, B 27 zwischen Karlstadt und Aschfeld, St 2315 bei Lohr St 2435 bei Lohr (rd Kfz). Im Zusammenhang mit den Tunnelbauwerken an der ICE-Strecke können sich Veränderungen der Fließrichtung des Grundwassers ergeben. Kleinräumig sichtwirksamer Bodenabbau und Deponien Bodenabbau/ Steinbrüche Die abbaubedingte Verringerung von schützenden Deckschichten kann eine erhöhte Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers zur Folge haben. Hervorzuheben sind die noch betriebenen Abbaustellen am Karlstädter Berg, bei Gambach, am Steinfelder Berg bei Steinfeld, östlich Roßbrunn an der St 2298 sowie östlich Karlstadt. Daneben existieren noch eine Reihe kleinerer, nicht mehr in Betrieb befindlicher Abbaustellen. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

124 Vorbelastung Erläuterung Deponien/ Entsorgungsflächen Siedlungsbereiche Siedlungen Kläranlagen Gewässerausbau und -unterhaltung Technische Ausbaumaßnahmen Landnutzung Intensive Landwirtschaft/ Weinbau Im Bereich von Deponien und Entsorgungsflächen besteht die grundsätzliche Gefährdung durch Auswaschung von Inhaltsstoffen und Infiltration in den Grundwasserleiter. Als Deponiestandorte werden häufig ehemalige Abbaustellen genutzt, welche keine ursprünglichen Deckschichten mehr aufweisen. Hervorzuheben ist hier insbesondere die großflächige Deponie bei Karlstadt. Daneben existieren eine Reihe kleinerer Deponien im Untersuchungsgebiet. Als schwerwiegender Belastungseffekt ist die Versiegelung anzusehen, die grundsätzlich eine Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate bewirkt. Die vorhandenen Siedlungs- und Verkehrsflächen stellen auch für Oberflächengewässer eine Vorbelastung dar. Siedlungen in Auenbereichen haben eine Verringerung von Retentionsflächen zur Folge. Durch schnelles Ableiten von Niederschlagswasser und den Eintrag von Schadstofffrachten entstehen unnatürlich hohe Hochwasserspitzen, Schädigungen der Gewässermorphologie und des Makrozoobenthos. Einen hohen Versiegelungsgrad weisen vor allem Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Kernbereiche auf. Erhöhte Belastungen können sich damit insbesondere Lohr a. M., Karlstadt und Veitshöchheim ergeben. Die zahlreichen im Untersuchungsgebiet vorhandenen Kläranlagen haben negative Auswirkungen auf die Gewässergüte von Stillgewässern. Mit dem Ausbau des Mains als Bundeswasserstraße sind folgende Vorbelastungen verbunden Staustufen (Erlabrunn, Harrbach): Verlust der Durchgängigkeit des Gewässersystems Fahrrinnenverbreiterungs- und -vertiefungsmaßnahmen: Veränderung der Abflussdynamik und des Geschiebetransports Befestigung- und Ausbaumaßnahmen im Uferbereich: Verlust der natürlichen Auendynamik Der Einsatz von Düngemitteln und Bioziden hat insbesondere in den karstigen Bereichen hohe Immissionen von Nitrat und Schadstoffen in das Grundwasser sowie in Oberflächengewässern zur Folge. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

125 3.5 Schutzgut Luft/Klima Werthintergrund Klima und Luft wirken als Umweltfaktoren auf Mensch, Tier und Pflanze sowie auf die abiotischen Naturgüter. Nach 2 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG sind Beeinträchtigungen des Klimas zu vermeiden. Auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas, ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald und sonstige Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Es ist von besonderer Bedeutung, die für das Klima von Siedlungsgebieten bedeutsamen Flächen, wie Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen, in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2006). Im Vordergrund der Betrachtung steht das Vermögen landschaftlicher Teilräume (Ausgleichsräume), insbesondere über orografisch bedingte Luftaustauschprozesse (Kaltluftabfluss), klimatischen und lufthygienischen Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen entgegenzuwirken. Wesentlich ist dabei die räumlich-funktionale Zuordnung entsprechender Landschafts(teil)räume zu Belastungsräumen Verwendete Datengrundlagen Tab. 27 Thema Datengrundlagen für das Schutzgut Luft/Klima Grundlage/Quelle Allgemeine Klimadaten und klimatischen Ausgleichsfunktionen Wald mit allgemeiner klimatischlufthygienischer Bedeutung > 5 ha Digitales Geländemodell ATKIS-Daten Biotop-/Nutzungstypenkartierung Gewässereinzugsgebiete Klimaatlas Bayern ATKIS-Daten Biotop- und Nutzungstypenkartierung Klimaschutzwald Waldfunktionskarte, Teilabschnitt Region Würzburg, Stand 2003 Lufthygienische Vorbelastungen Lufthygienischer Jahresbericht 2006 Luftreinhalteplan für die Stadt Würzburg Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Das Untersuchungsgebiet ist durch ein trocken-warmes Klima gekennzeichnet. Dabei ist von Nord-West nach Süd-Ost eine Abnahme der mittleren Jahresniederschläge festzustellen. Während im Bereich der Stadt Lohr noch Niederschlagsmengungen von 750 mm/jahr und eine Durchschnittstemperatur von 8,5 C gemessen werden, sinken die Niederschlagsmengen im Bereich des Maintals zwischen Karlstadt und Veitshöchheim sowie den Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

126 östlich angrenzenden Bereichen des Untersuchungsgebietes, wie insbesondere dem Werntal, auf Werte bis unter 600 mm/jahr. Die Jahresmitteltemperatur liegt hier bei 9 C. Diese Bereiche zählen zu den trockensten und wärmsten Gegenden Bayerns. Vorherrschende Windrichtungen sind West und Süd-West. Weitere Nebenmaxima liegen bei den südöstlichen und nordöstlichen Windrichtungen, die vor allem bei Hochdrucklagen kontinentale trockene Luftmassen nach Mainfranken bringen (vgl. REGIERUNG VON UNTER- FRANKEN O. J., VGL. AUCH INGENIEURBÜRO LOHMEYER 2009, S. 23 ff.). Insbesondere in den Tallagen des Main und der Wern sind lokal Veränderungen der großräumigen Windrichtungsverteilung bedingt durch die orographischen Verhältnisse zu erwarten. Entsprechend den Aussagen des Luftreinhalteplans für die Stadt Würzburg ist die Inversionshäufigkeit im Würzburger Raum relativ hoch. Im Mittel treten hier an 70 bis 80 % aller Tage pro Jahr Inversionen auf. Diese lösen sich in den Sommermonaten meist am Vormittag wieder auf. Im Winter dagegen bleiben ca. 70 % aller Inversionen bis zum Mittag bestehen. Von den in den Herbst- und Wintermonaten auftretenden Inversionen sind ca. 20 % bis 30 % aller in der Nacht festgestellten Inversionen bis 500 m über Grund noch am Mittag des Folgetages erhalten (vgl. REGIERUNG VON UNTERFRANKEN O. J.). Diese für die Stadt Würzburg getroffenen Aussagen dürften in vergleichbarer Form auch für die im Untersuchungsgebiet gelegenen Bereiche des Maintals, wie auch des Werntals zutreffen Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Schutzgebiete oder verbindliche Festlegungen für das Schutzgut Klima/Luft liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Die Waldfunktionskarte für die Region Würzburg (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 2003) weist Wälder mit besonderer Bedeutung für den Klima- und Immissionsschutz aus. Danach können ausreichend große Wälder, welche ein waldspezifisches Klima erzeugen zum Klimaausgleich in benachbarten Städten beitragen. Wäldern, die im Umfeld immissionsempfindlicher Bereiche, wie z. B. von Sanatorien oder Wohngebieten oder im Umfeld von Emissionsstätten, wie Steinbrüchen oder Industriebetrieben liegen, kommt eine besondere Bedeutung für den Immissionsschutz zu. Die in der Waldfunktionskarte dargestellten Klimaschutz- und Immissionsschutzwälder wurden in Karte 12 nachrichtlich übernommen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Bestände: Mühltannen östlich Veitshöchheim (Westseite), Edelmannswald nördlich Veitshöchheim (Westseite), Wälder im Hüttental südlich Erlabrunn, verschiedene Waldbereiche um Duttenbrunn, Wäldchen zwischen Steinfeld und Wiesenfeld, Wälder östlich Lohr, Wälder bei Harrbach (u. a. Schenkenberg), Wäldchen am Steinbruch nördlich von Gambach, Waldstückchen östlich Eußenheim; verschiedene Waldstreifen nördlich von Binsfeld bzw. Halsheim, Waldflächen am Mainhang südlich Karlstadt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

127 3.5.6 Gutachtliche Schutzgutbewertung Im Vordergrund der Betrachtung steht das Vermögen landschaftlicher Teilräume (Ausgleichsräume), insbesondere über orographisch bedingte Luftaustauschprozesse (Kaltluftabfluss), klimatischen und lufthygienischen Belastungen bei austauscharmen Wetterlagen entgegenzuwirken. Wesentlich ist dabei die räumlich-funktionale Zuordnung entsprechender Landschafts(teil)räume zu Belastungsräumen Belastungsräume Als Belastungsräume sind Siedlungsbereiche anzusehen, in denen aufgrund der baulichen und nutzungsbedingten Situation stadtklimatische Veränderungen wie eine ausgeprägte Überwärmungsneigung oder erhöhte lufthygienische Belastungen zu erwarten sind. In Anlehnung an MOSIMANN, FREY, TRUTE 1999 sowie das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Oberfranken Ost (REGIERUNG VON OBERFRANKEN 2003) wird für Ortschaften, welche die nachfolgenden Kriterien erfüllen von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit derartiger Belastungen ausgegangen: Siedlungsfläche > 2,5 km 2 und verdichtete Bebauung bzw. stark versiegelte Bereiche > 25 % (Überwärmungsaspekt) oder besondere Emittenten (Industrie, Kraftwerke etc.) und/oder innerörtliche Straßenzüge mit > Kfz/Tag (lufthygienischer Aspekt). Im Untersuchungsgebiet treffen diese Sachverhalte für die Ortschaften Lohr, Karlstadt und Veitshöchheim zu. Für diese Bereiche sind klimatische Ausgleichsleistungen daher von besonderer Bedeutung. Gleichwohl sollten auch in den übrigen, weniger belasteten Ortschaften ggf. vorhandene, orographisch bedingte Ausgleichsströmungen vor Beeinträchtigungen bewahrt werden. Dies gilt insbesondere für Siedlungen innerhalb besonders inversionsgefährdeter Räume, d. h. innerhalb von Kaltluftsammelräumen Ausgleichsräume Von besonderer Bedeutung für den klimatischen Ausgleich sind Kaltluftleitbahnen einschließlich der zugehörigen Kaltluftentstehungsgebiete. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Offenlandbereichen wie Acker- oder Grünlandflächen eine hohe Bedeutung für die Kaltluftproduktion zukommt, während Wälder eine durchschnittliche Kaltluftproduktion aufweisen (vgl. LFU 1997). Kartographisch dargestellt wurden nur diejenigen Offenlandbereiche, deren Kaltluftproduktion in größeren Umfang in Siedlungsbereiche transportiert werden kann. Grundlage hierfür war die Ermittlung von Kaltluftleitbahnen (Hangwindsysteme mit einem nächtlichen Kaltluftmassenstrom von mind m³/s), welche vor dem Hintergrund des nachfolgend dokumentierten Kriterienrahmens vorgenommen wurde (vgl. WERNER et al und LFU 1997). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

128 Tab. 28 Einstufung der Kaltlufttransport- und Sammelwege Kaltluftleitbahn Hangabwindsystem (Kaltluftmassenstrom von mind m³/s) Tal mit einer Mindestfläche des Kaltlufteinzugsgebietes (Acker- und Grünlandflächen bzw. Offenlandbereiche) von mindestens 3 km², Mindestreliefenergie 50 m (maximaler Höhenunterschied in einem Taleinzugsgebiet), Neigungswinkel der Hänge größer 5, Gefälle der Talsohle größer 1. Kaltluftleitbahn Bergwindsystem (Kaltluftmassenstrom von mind m³/s) Talsystem mit einer Mindestfläche des Kaltlufteinzugsgebietes (Acker- und Grünlandflächen bzw. Offenlandbereiche ) von mindestens 25 km², Mindestreliefenergie 250 m (maximaler Höhenunterschied in einem Taleinzugsgebiet), Neigungswinkel der Hänge größer 15, Gefälle der Talsohle größer 1. Auf Basis dieses Kriterienrahmens ist eine grobe Einschätzung relevanter Kaltluftabflüsse möglich. Als Grundlagendaten wurden dazu das digitale Geländemodell, die Flächennutzung und die Gewässereinzugsgebiete der 5. Unterteilung herangezogen. Gebiete hoher klimatisch-lufthygienischer Bedeutung/Ausgleichsfunktion Kaltluftleitbahnen, welche die Kriterien für Bergwindsysteme erfüllen und denen damit eine sehr hohe Bedeutung zukommen könnte, sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (s. o.) in ihrer Gesamtheit nicht gegeben sind. Kaltluftleitbahnen von Hangabwindsystemen sind über das Untersuchungsgebiet verteilt an verschiedenen Stellen ausgeprägt. Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben besonders zu berücksichtigen sind Kaltluftleitbahnen sowie die ihnen zugeordneten Einzugsgebiete, welche in Beziehung zu Siedlungsbereichen stehen. Hier ist die Unterbrechung von Kaltluftabflüssen oder deren Anreicherung mit Schadstoffen von besonderer Relevanz. Derartige Kaltluftleitbahnen mit hoher klimatisch-lufthygienischer Bedeutung wurden in folgenden Bereichen ermittelt: Die Hänge nördlich von Rimpar (zugleich Einzugsgebiet der auf Versbach ausgerichteten Pleichachniederung, Vorbelastung durch St 2294), das Einzugsgebiet des auf Oberdürrbach hin ausgerichteten Dürrbaches. (Da die Niederung zwischen den für Kaltluftabflüsse geeigneten Bereichen und der Ortslage Oberdürrbach auf rund 1 km Länge in engen Bögen durch das Waldgebiet Mühltannen verläuft, ist eine starke Abbremsung möglicher Kaltluftmassenströme nicht auszuschließen. Unter Vorsorgegesichtspunkten wurde dennoch eine Ausgleichswirkung unterstellt), das Einzugsgebiet der auf Leinach hin ausgerichteten Tälchen wie der Kehlbergsgrund und dessen Nachbartäler. das Tal des Größtgraben/Herrlesgrund in Zuordnung zu Greußenheim, der Remmlinger Grund in Zuordnung zu Remmlingen, der Wertgraben in Zuordnung zu Halsheim, der Pfannengraben in Zuordnung zu Marbach, das Krebsbachtal in Zuordnung zu Heugrumbach (Vorbelastet durch St 2294), Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

129 das Schwabbachtal in Zuordnung zu Arnstein (Vorbelastet durch St 2277). Seeliggraben in Zuordnung zu Thüngen /Kaltluftsammelraum Werntal Erzwiesengraben in Zuordnung zu Binsfeld /Kaltluftsammelraum Werntal. Die diesen Kaltluftleitbahnen zuzuordnenden Kaltluftentstehungsgebiete (Offenlandbereiche) sind als Voraussetzung für die Kaltluftströme gleichfalls von hoher klimatischlufthygienischer Bedeutung und in Karte 12 als Kaltluftentstehungsgebiet mit Ausgleichsfunktion für Siedlungsbereiche dargestellt. Gleichfalls von hoher Bedeutung sind Wälder, welche Kaltluftleitbahnen mit Ausgleichsfunktionen für Siedlungsbereiche zuzuordnen sind, da hier eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Frischluft zusammen mit der Kaltluft in die Ortschaften transportiert wird. Derartige Bestände wurden unabhängig von ihrer Größe als Frischluftentstehungsgebiet mit Ausgleichsfunktion für Siedlungsbereiche gekennzeichnet. Die ermittelten Ausgleichsfunktionen betreffen durchweg Siedlungen, welche aufgrund ihrer Größe keine ausgeprägten klimatischen Belastungsräume darstellen. Im Rahmen des Variantenvergleichs muss damit weniger die Verminderung von Kaltluftabflüssen als vielmehr die Frage des Schadstofftransports im Vordergrund stehen. Gebiete mittlerer klimatisch-lufthygienischer Bedeutung/Ausgleichsfunktion Kaltluftleitbahnen, welche die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Entstehung größerer Kaltluftmassenströme erfüllen, aber nicht direkt einzelnen Ortschaften zugeordnet sind, werden nur durch Pfeildarstellung dargestellt. Häufig sind diese Leitbahnen Kaltluftsammelräumen zugeordnet. Ihnen kommt eine mittlere klimatisch-lufthygienische Bedeutung zu. Im Einzelnen zu nennen sind hier: Holzbuchgraben/Fußgraben Richtung Aalbach (Kaltluftsammelraum Aalbach in Nähe zu Roßbrunn), Hüttental/Nickelsgraben Richtung Main (Kaltluftsammelraum), Haarwiesengrund/Mehlengraben nördlich Greußenheim, Tiefental südlich Laudenbach in Richtung Main (Kaltluftsammelraum), Ziegelbach nördlich Wiesenfeld in Richtung Main (Kaltluftsammelraum), Als weitere Landschaftsstruktur mittlerer klimatisch-lufthygienischer Bedeutung können größere Waldbereiche angesehen werden. Wälder können aufgrund ihrer großen, filterwirksamen Oberfläche Schadstoffe aus der Luft herausfiltern und damit einen Beitrag zum lufthygienischen Ausgleich leisten. Darüber hinaus ist auch ihre Funktion als temporäre CO2-Senke zu berücksichtigen. Entsprechend der Waldfunktionskarte nimmt Wald auch in der gesamten Region in gewissem Umfang Immissionsschutzcharakter an (vgl. BAYERI- SCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 2003). Größeren zusammenhängenden Waldbeständen kann daher eine allgemeine Bedeutung für den großräumigen lufthygienischen Ausgleich und den Klimaschutz zugesprochen werden. Im Untersuchungsgebiet wurden entsprechend alle Wälder > 10 ha, welche keinen Leitluftbahnen mit Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

130 Siedlungsbezug zugeordnet sind, als Frischluftentstehungsgebiet mittlerer Bedeutung berücksichtigt und dargestellt (vgl. Karte 12) Kaltluftsammelräume Als Kaltluftsammelräume werden Bereiche in Talniederungen dargestellt, deren Sohlgefälle überwiegend weniger als 1 betragen. In diesen Bereichen reichert sich Kaltluft an, es findet aber bedingt durch das geringe Gefälle kein relevanter Weitertransport statt. Diese Bereiche weisen eine erhöhte Inversionsgefährdung und ein erhöhtes Nebelrisiko auf. Im Untersuchungsgebiet betrifft dies insbesondere: das Maintal, das Werntal, die Niederungen von Ströhleinsaugraben und Aalbach, die Aschbachniederung Vorbelastungen Eine lufthygienische Messstation ist innerhalb des Untersuchungsgebietes nicht vorhanden. Die nächstgelegenen Stationen liegen innerhalb der Stadt Würzburg. Da es sich hierbei um Stationen im städtischen Gebiet handelt, welche zudem z. T. unmittelbar an stark befahrenen Straßen liegen, können die Messwerte dieser Stationen nicht als Vorbelastung auf den ländlich geprägten Untersuchungsraum übertragen werden. Im Luftreinhalteplan für die Stadt Würzburg werden Schätzwerte für die regionale Hintergrundbelastung für NO 2 und PM 10 angegeben (vgl. REGIERUNG VON UNTERFRANKEN O. J.). Diese regionalen Hintergrundbelastungen sind in der nachfolgenden Tabelle dokumentiert und können als Orientierung für die Hintergrundbelastung im Untersuchungsgebiet herangezogen werden. Tab. 29 Hintergrundbelastung ausgewählter Schadstoffe Schadstoff Schutzgut Mittelungszeitraum Grenzwert der 22. BImSchV in µg/m³ Hintergrundbelastung 1 in µg/m³ Feinstaub (PM 10) Mensch Jahresmittelwert Stickstoffdioxid (NO 2 ) Mensch Jahresmittelwert Stickstoffoxide (NO x ) Vegetation Jahresmittelwert 30 Keine Angaben 1 Regierung von Unterfranken 2004; Luftreinhalteplan für die Stadt Würzburg, S. 22. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

131 Im Weiteren sind in Karte 12 als klimatisch-lufthygienische Vorbelastung insbesondere stark befahrene Straßen sowie Siedlungsbereiche dargestellt (s. auch nachfolgende Tab. 30). Tab. 30 Vorbelastungen des Schutzgutes Klima/Luft Vorbelastung Erläuterung Verkehrswege Straßen Siedlungsbereiche Siedlungen Relevante lufthygienische Belastungen können sich entlang von Straßen insbesondere für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM 10) ergeben. Die Belastungsintensität wird maßgeblich von der Verkehrsmenge bestimmt. Im Untersuchungsgebiet sind hervorzuheben: Sehr hohe Belastung: BAB 7 und BAB 3 (rd Kfz/Tag). Hohe Belastung: B 27 zwischen Veitshöchheim und Karlstadt, St 2300 bei Margetshöchheim, B 8 westlich Waldbüttelbrunn (rd Kfz). Mittlere Belastung: B 26, B 27 zwischen Karlstadt und Aschfeld, St 2315 bei Lohr St 2435 bei Lohr (rd Kfz). In Abhängigkeit von der Siedlungsgröße und -dichte sowie dem Vorhandensein relevanter Emittenten sind Beeinträchtigung des (Mikro-) Klimas und des Lufthaushaltes in Form von Temperaturerhöhungen sowie Luftverunreinigungen durch Schadstoffe und Stäube möglich. Erhöhte Belastungen können sich insbesondere in größeren Siedlungsbereichen wie Lohr, Karlstadt und Veitshöchheim ergeben (s. o. Belastungsräume). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

132 3.6 Schutzgut Landschaft Werthintergrund Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 4 BayNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Gemäß den Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen Landschaftsteile, die für einen ausgewogenen Naturhaushalt erforderlich sind oder sich durch ihre Schönheit, Eigenart, Seltenheit oder ihren Erholungswert auszeichnen von einer Bebauung freigehalten werden. Verkehrsanlagen sind landschaftsgerecht anzulegen und zu gestalten (vgl. Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Bay- NatSchG). Es ist von besonderer Bedeutung, die Landschaften Bayerns in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten. Der Erhaltung und/oder Fortentwicklung der charakteristischen Gestalt, der typischen Landschaftsgliederung, der landschaftsprägenden Gewässer, der standort- und nutzungsbedingten Vegetations- und Bewirtschaftungsformen sowie der landschaftstypischen Bauweisen kommt besondere Bedeutung zu (vgl. LEP BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2006). Aus dieser generellen Zielsetzung ergibt sich für das Schutzgut Landschaft, dass Bereiche mit besonderen Landschaftsbildqualitäten für die naturnahe Erholung nach Möglichkeit zu bewahren und Beeinträchtigungen durch visuelle Veränderungen oder Lärm- und Schadstoffimmissionen zu vermeiden sind Verwendete Datengrundlagen Tab. 31 Thema Datengrundlagen für das Schutzgut Landschaft Grundlage/Quelle Landschaftsbild Erholungswald Erholungsschwerpunkt Vorbelastungen Digitales Geländemodell Naturräumliche Gliederung Orthofotos Eigene Geländeerfassungen Waldfunktionskarte, Teilabschnitt Region Würzburg, Stand 2003 Raumordnungskataster ATKIS-Daten F-Pläne der Gemeinden Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

133 3.6.3 Bestandssituation/naturräumliche Gegebenheiten Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich im Wesentlichen über die naturräumlichen Haupteinheiten Marktheidenfelder Platte (132), Mittleres Maintal (133) und Wern-Lauer-Platte (135). Im Nordwesten reicht das Untersuchungsgebiet zu einem kleinen Teil in den Naturraum Sandsteinspessart (141) und im äußersten Westen in den Naturraum Gäuplatten im Maindreieck hinein. Marktheidenfelder Platte 132 Remlingen Urspringer Hochfläche 132-A Die westlichen, im Bereich der Marktheidenfelder Platte gelegenen Teile des Untersuchungsgebietes erstrecken sich insbesondere über die Untereinheit Remlingen Urspringer Hochfläche 132a und reichen im Norden kleinflächig in die Roden-Waldzeller-Rötflächen 132b hinein. Die vom Muschelkalk geprägte Hochfläche ist vergleichsweise stark reliefiert. Während die fruchtbareren Standorte zumeist intensiv ackerbaulich genutzt werden, sind steilere und nordexponierte Hanglagen häufig mit Laubwald bestanden. Ingesamt ist der Bereich durch einen relativ hohen Anteil von Wäldern unterschiedlicher Größe geprägt, wobei Laub- und Laubmischwälder dominieren. Insbesondere in den nördlichen und östlichen Bereichen vereinzelt auftretende reine Nadelwälder werden zumeist von Kiefern gebildet. Die Reliefdifferenzierung nimmt von Süden nach Norden leicht ab. Intensiv genutzte und relativ weitflächige Feldfluren finden sich auf zumeist lössüberlagerten Standorten insbesondere im Bereich um Duttenbrunn, Steinfeld und Wiesenfeld. Im Umfeld der Ortschaften liegen häufig noch kleinere Streuobstgürtel. Zum Maintal hin haben sich z. T. tief eingeschnittene Kerbtäler herausgebildet, deren Hänge von mehr oder weniger stark verbuschten Magerrasen oder Streuobstbeständen geprägt sind oder für den Weinanbau genutzt werden. Mittleres Maintal 133 Das Mittlere Maintal wird durch das Untersuchungsgebiet bei Margetshöchheim und bei Karlstadt gequert. Es umfasst die Untereinheiten Mainaue und Maintalhänge. Mainaue 133-a Die naturräumliche Untereinheit Mainaue umfasst neben dem Main und seinem Überschwemmungsgebiet die jüngeren und älteren Flussterrassen mit ihren Sand- und Schotterablagerungen. Die Regulierung des Mains und die damit einhergehenden Entwässerungen im Auenbereich ermöglichen die relativ intensive Nutzung der Aue. So werden die sandigen bis leicht lehmigen Aueböden häufig ackerbaulich (im Untersuchungsgebiet insbesondere bei Karlstadt), z. T. aber auch großflächig als Streuobstwiese (insbesondere bei Margetshöchheim) genutzt. Auwaldreste und kleinere Grünlandflächen finden sich ausschließlich im unmittelbaren Uferbereich. Das Landschaftsbild in der Aue wird in der Regel Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

134 auch durch die weithin sichtbaren Maintalhänge geprägt. Im Weiteren sind die Auenbereiche stark durch Infrastruktureinrichtungen (B 27 und Bahnlinie rechtsseitig, Staatsstraßen linksseitig) geprägt. Maintalhänge 133-b Die Maintalhänge sind aus den Schichten des Oberen, Mittleren und Unteren Muschelkalks entstanden und bilden insbesondere an den Prallhängen des Mains eine steile, sich gegenüber der Aue markant abhebende Hanglinie. Der untere Muschelkalk verwittert nur schwer und bildet daher markante senkrechte Steilwände, wie z. B. nordwestlich von Veitshöchheim und auch nördlich von Himmelstadt. Mittlerer und Oberer Muschelkalk bilden relativ steile bis flacher geneigte Hänge. Diese werden häufig als Streuobstwiesen genutzt oder sind durch großflächigen Weinanbau geprägt. Stellenweise finden sich Trockenrasen und Gehölze. Die nord-westlich des Main gelegenen Talhänge steigen flacher an und werden großflächig von Streuobstwiesen (bei Margetshöchheim) sowie durch a- ckerbauliche Nutzung (nördlich Himmelstadt) geprägt. Sandsteinspessart 141 Den Sandsteinspessart berührt der Nordkorridor insbesondere im Bereich der Mainquerungen bei Lohr und bei Wernfeld. Berührt werden hier die Untereinheiten Mainaue im Buntsandstein 141-C und Talhänge des Mains und seiner Zuflüsse 141-D. Mainaue im Buntsandstein 141-c Die Mainaue umfasst bei Lohr eine Aufweitung von 1 2 km und ist durch südlich an die Stadt angrenzende Gewerbeflächen sowie ackerbauliche Nutzung geprägt. Zwischen Harrbach und Wernfeld ist die Aue mit maximal 400 m Breite deutlich schmaler. Auch hier dominiert neben Siedlungsflächen die ackerbauliche Nutzung. Auwaldreste und kleinere Grünlandflächen finden sich in beiden Bereichen ausschließlich in einem relativ schmalen Uferstreifen. Das Landschaftsbild der Aue wird durch die gegenüber dem Auenniveau um bis über 200 m aufsteigenden, bewaldeten Spessarthänge bestimmt. Talhänge des Mains und seiner Zuflüsse 141-d Die in diesem Naturraum gelegenen Teile des Untersuchungsgebietes werden vor allem durch überwiegend bewaldete Buntsandsteinhöhen dominiert, welche im Untersuchungsraum Höhen bis über 300 m erreichen. Dominierende Baumarten sind Buchen, Eichen und Kiefern. Stellenweise sind tief eingeschnittene noch relativ naturnahe Bachtäler ausgebildet. Hervorzuheben sind hier der Ziegelbach nördlich von Wiesenfeld und der Mühlenbach nord-westlich von Hausen. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

135 Wernlauer Platte 135 Die östlich des Main gelegenen Bereiche des Untersuchungsgebietes umfassen die Wern- Lauer-Platte mit den Untereinheiten Wern-Lauer-Hochfläche 135-A und Stettener Riedel unteres Werntal und Retzbachtal 135-D. Wern-Lauer-Hochfläche 135-A Die überwiegend vom Oberen Muschelkalk gebildete Wern-Lauer-Hochfläche liegt im Untersuchungsgebiet durchschnittlich bei 300 m ü. NN und wird im Bereich des Südkorridors von den Tälern des Dürrgrabens und der Pleichach gegliedert. Die Hochflächen zwischen den Tälern werden intensiv ackerbaulich genutzt und sind weitgehend gehölzfrei. Große Teile dieses Bereichs werden von Waldflächen wie bspw. dem Gramschatzer Wald eingenommen, der von Norden in den Untersuchungskorridor hineinreicht. Nördlich von Rimpar finden sich an den Hängen des Köbersbergs noch ausgedehnte Streuobstbestände. Im Bereich des Nordkorridors wird die Hochfläche von den Nebenbächen der Wern in breite Riegel gegliedert, wodurch sich ein welliges Relief ergibt. Nördlich der Wern finden sich strukturarme Ackerflächen auf den Hochebenen, die an den steileren Lagen zu den Bachtälern in strukturreichere, das Landschaftsbild belebende Fluren mit Feldgehölzen, Hecken und einzelnen Kalkmagerrasen übergehen. Insbesondere zur Wern hin finden sich derartige Strukturen vermehrt. In den Landschaftsraum eingestreut sind diverse kleinere Laubwaldbestände, welche das Landschaftsbild beleben. Stettener Riedel, Unteres Werntal und Retzbachtal 135-D Der Höhenrücken des Stettener Riedel zwischen dem Karlstädter Maintal und dem Werntal wird im nördlichen Bereich von Buntsandstein im mittleren und südlichen Bereich von Wellenkalk und mittleren Muschelkalk gebildet. Aus dem Höhenrücken ragen einzelne, durch den oberen Muschelkalk gebildete und weithin sichtbare Kuppen (z. B. Saubürzel) heraus. Größere Wälder aus Laub- und Nadelgehölzen (Kiefer) stocken im Mittelkorridor am Stettener Berg sowie im Nordkorridor um Gambach. Ansonsten werden die zum Werntal abfallenden Hänge ackerbaulich genutzt. Vereinzelt finden sich kleine, das Landschaftsbild belebende Trockentälchen mit Trockenrasen und Gehölzstrukturen wie der Bäuerlesgrund oder Bachleinsgrund. Nordöstlich des Stettener Riedel hat sich das Untere Werntal tief in die Muschelkalkschichten der fränkischen Platte und ab Eußenheim auch in die Rötschichten des Buntsandstein eingesenkt. In der weiten Talsohle pendelt der durch mehrere Mühlen und Mühlengräben in seinem Lauf veränderte Fluss, welcher zumeist durch Gewässer begleitende Gehölzstrukturen im Landschaftsbild hervorgehoben wird. In der Flussaue finden sich neben Ackerflächen häufig noch größere Grünlandbereiche. Das Landschaftsbild wird stark von den rechts der Wern steil aufragenden und von Streuobstbeständen oder Trockenrasen bestandenen Talhängen geprägt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

136 3.6.4 Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Landschaftsschutzgebiete Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der im Untersuchungsgebiet ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete (LSG). Tab. 32 Landschaftsschutzgebiete im Untersuchungsgebiet Kürzel Name Fläche gesamt in ha Fläche im UG in ha Schutzzweck/Verbote Bay- 02 Wü-03 Wü-04 LSG innerhalb des Naturparks Spessart Maintalschutzlandschaft Thüngersheim Mainufer und Volkenberg Bewahrung der Schönheit, Vielfalt und Eigenart des für den Spessart typischen Erscheinungsbildes. Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Verbot, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu vermindern, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. Der naturschutzrechtlichen Erlaubnis bedarf u. a. die Errichtung von Straßen im LSG. (s. Verordnung vom , Nr /01-4/01) Verbot, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, das Landschaftsbild oder die Natur zu beeinträchtigen. (s. Verordnung vom ) Verbot, Veränderungen vorzunehmen, die die Landschaft verunstalten, die Natur schädigen oder den Naturgenuss beeinträchtigen. (s. Verordnung vom ) Naturpark Im Nordwesten reicht das Untersuchungsgebiet in Teilbereichen in den Naturpark Bay-02 Naturpark Spessart hinein. Diese Flächen decken sich zum größten Teil mit dem LSG Bay-02. Entsprechend dem gesamträumlichen Leitbild für den Naturpark sollen u. a. seine vielfältigen landschaftsbezogenen Erholungs- und Erlebnisräume entsprechend den Eigenarten des Landschaftsbildes und der besonderen Qualitäten, wie der Störungsarmut der ausgedehnten Wälder und der Wahrnehmungsvielfalt in den traditionsbestimmten Kulturlandschaften erhalten und Lebensraum stabilisierend entwickelt werden (vgl. NATURPARK SPESSART E.V. 1999). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

137 3.6.5 Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild In der Waldfunktionskarte (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 2003) sind Wälder mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild dargestellt. Zumeist handelt es sich herbei um das Landschaftsbild prägende Waldränder. Die entsprechende Darstellung der Waldfunktionskarte wurde nachrichtlich in Karte 14 übernommen Gutachtliche Schutzgutbewertung Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt in Anlehnung an die Methode des LEK (vgl. LFU 1997). Grundlage für die Bewertung des Landschaftsbildes und der Landschaftsbildqualität ist danach die Abgrenzung von Landschaftsbildräumen. Diese definieren sich als Teilräume mit einem relativ einheitlichen Gehalt an optisch wahrnehmbaren Formen. Die Abgrenzung dieser Raumeinheiten beruht auf der naturräumlichen Gliederung, der Topographie und einer ähnlichen Ausstattung und Verteilung von Nutzungsformen und Strukturelementen (LFU 1997). Da für die UVS ein deutlich größerer Bearbeitungsmaßstab vorgesehen ist als im LEK, wird eine entsprechend kleinteiligere Abgrenzung der Landschaftsbildräume vorgenommen. Die Landschaftsbildräume werden im Weiteren hinsichtlich ihrer Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung beurteilt. Relevante Kriterien sind dabei Relief, Vielfalt und Eigenart. Das Relief ist ein kaum veränderbarer Landschaftsfaktor, der einen hohen ordnenden Einfluss auf das Gesamtgefüge eines Raumes hat und damit in starkem Maße den Charakter und die Unverwechselbarkeit eines Landschaftsraumes bestimmt. Die Eigenart ist die natürlich, historisch-kulturell oder aktuell-kulturell bedingte Unverwechselbarkeit einer Landschaft. Gerade das für die einzelnen Landschaftsbildräume Typische, was sie von anderen Gebieten unterscheidet, gilt es, angesichts der zunehmenden Nivellierung der Landschaft zu erhalten. Die Vielfalt umfasst die Verschiedenartigkeit und den kleinräumigen Wechsel Landschaftsbild prägender Elemente (z. B. Relief, Nutzungs- und Vegetationsstrukturen). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vielfalt nicht unabhängig von den naturräumlichen Gegebenheiten betrachtet werden kann, sondern dass jeder Landschaftsraum eine für ihn charakteristische, d. h. seiner Eigenart entsprechende Vielfalt aufweist. Die Einstufung dieser Kriterien erfolgt vor dem Hintergrund der nachstehend aufgeführten, maßstabsbedingt leicht modifizierten Bewertungsrahmen des Landesamtes für Umweltschutz (LFU 1997). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

138 Tab. 33 Einstufung der Reliefdynamik Wertstufen Beispiele 1 Sehr gering Eben ohne bzw. mit nur geringfügigen, wenige Meter hohe Erhebungen 2 Gering Flachwellig weitläufige, geringe Höhenentwicklung, Hangneigungen überwiegend kleiner 5, weitläufige Talräume mit flach ansteigenden Talhängen 3 Durchschnittlich Wellig mit deutlichen Höhenänderungen, ohne dass starke Reliefsprünge auftreten, Hangneigungen überwiegend 5-10, Talräume mit deutlich ansteigenden Hangleiten 4 Hoch Hügelig Starke Höhenänderungen bis ca. 150 m auf kurzer Entfernung oder Hangneigungen überwiegend > 10, Talräume mit steil ansteigenden Hängen bis zu 150 m 5 Sehr hoch Bergig Sehr starke Höhenänderungen von über 150 m auf kurzen Entfernungen oder Hangneigungen überwiegend > 15 Tab. 34 Einstufung der Eigenart Wertstufen Beispiele 1 Sehr gering Künstliche Elemente und Nutzungsformen dominieren, Beispiel: größere Industrieflächen (da Siedlungsbereiche nicht in die Bewertung einbezogen wurden im Untersuchungsgebiet nicht gegeben) 2 Gering Im visuellen Eindruck dominieren Nutzungsformen, bei denen keine längere, für den Landschaftsraum typische Entwicklung ablesbar ist. Kulturhistorisch wertvolle Elemente und prägnante, über einen längeren Zeitraum entstandene Nutzungsformen und Elemente sind kaum vorhanden. Beispiele: großflächige, intensiv genutzte Ackerlandschaften, großflächige forstliche Monokulturen 3 Durchschnittlich In Teilbereichen noch standortgeprägte, insgesamt intensiv genutzte Agrarlandschaften; Mischwälder, Forste mit unterschiedlichen Altersklassen 4 Hoch Landschaftsbildräume mit hohem Anteil an Nutzungselementen die in ihrem Auftreten weitgehend an den Landschaftsraum gebunden sind, z. B. Flussauen und Wiesentäler mit Fluss begleitenden Gehölzstrukturen und Grünlandbereichen, größere standortheimische Wälder. 5 Sehr hoch Den visuellen Eindruck dominieren Nutzungselemente, die in ihrem Auftreten an den Landschaftsraum gebunden sind. Z. B. Täler mit hohem Anteil extensiv genutzter Landschaftsteile, Extensiv genutzte Hanglagen Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

139 Tab. 35 Einstufung der Vielfalt Wertstufen Beispiele 1 Sehr gering Ausschließlich flächige, sehr einheitliche (monotone) Nutzungsstruktur 2 Gering Überwiegend großflächige, einheitliche Nutzungsstruktur 3 Durchschnittlich Deutlicher Wechsel von Nutzungsformen 4 Hoch Überwiegend kleinteilige und vielfältige Nutzungsstruktur 5 Sehr hoch Sehr kleinteilige und vielfältige Nutzungsstruktur Vor dem Hintergrund dieser Kriterien erfolgt eine gutachtliche Gesamteinschätzung der Landschaftsbildqualität. Da für das Landschaftserleben neben naturwissenschaftlichen Kriterien auch individuell stark variierende soziokulturelle und wahrnehmungspsychologische Aspekte eine Rolle spielen, ist eine derartige Bewertung nicht im gleichen Maße objektivierbar wie die Beurteilungen für andere Schutzgüter. Die im Untersuchungsgebiet abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten sowie deren Bewertung sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Tab. 36 Kürzel Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Marktheidenfelder und Wern-Lauer Platte (kleinflächig Sandsteinspessart) F Fa Flur Flur ausgeräumt Großflächig intensiv ackerbaulich genutzte Flurbereiche. Einheitliche Nutzungsstruktur. Wenig gliedernde Elemente wie bspw. Gehölzstrukturen. I. d. R. geringer reliefierte Hochflächen oder weite Mulden (Hangneigungen überwiegend kleiner 5 ) Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Insbesondere Feldfluren um Duttenbrunn, Stadelhofen, Steinfeld und Wiesental Wern-Lauer-Platte: Feldfluren westlich von Rimpar, um Heßlar sowie die Hochflächen im Korridor nördlich Arnstein Bewertung: R2, E2, V2, Gesamtwert: gering Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

140 Kürzel Fa/r Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Flur ausgeräumt/reliefiert Großflächig intensiv ackerbaulich genutzte Flurbereiche. Einheitliche Nutzungsstruktur. Wenig gliedernde Elemente wie bspw. Gehölzstrukturen. Deutliche Höhenunterschiede (Hangneigungen überwiegend 5-10 ), welche häufig weiträumige Blickbeziehungen ermöglichen und damit die Vielfalt erhöhen. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Insbesondere Feldfluren um Waldbrunn, Eisingen, Mädelhofen und Hettstadt Bewertung: R3, E2, V3, Gesamtwert: mittel Fw Fg Flur durch Waldrandeffekte geprägt/weiträumig gegliedert Intensiv ackerbaulich genutzte Flurbereiche welche durch mehrseitig angrenzende Waldbereiche bzw. kleinteilige Feld- Wald-Wechsel in ihrem Landschaftsbild bestimmt werden oder weiträumig durch Feldgehölze und andere Gehölzstrukturen gegliedert sind. Höhere Vielfalt und Eigenart als die vorstehenden Landschaftsbildeinheiten. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Insbesondere Flurbereiche um Waldbüttelbrunn/Hettstadt und Duttenbrunn. Wern-Lauer-Platte: Feldfluren zwischen Werntal und Main, Teilbereiche des Nordkorridors zwischen Stetten und Arnstein. Flur gärtnerisch gestaltet Durch Gehölzpflanzungen und Benjeshecken gärtnerisch gestaltete Flurbereiche. Hoher Anteil gliedernder Gehölzstrukturen. Geringe Eigenart aufgrund Verwendung nicht landschaftstypischer Gehölze und nicht landschaftstypischer geometrischer Formen. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Flurbereiche östlich Geußenheim Bewertung: R2-3, E3, V3, Gesamtwert: mittel Bewertung: R2-3, E2, V4, Gesamtwert: mittel Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

141 Kürzel Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Fk Flur kleinteilig gegliedert Durch Hecken und Baumreihen kleinteilig gegliederte Flurbereiche oder durch Streuobstbestände und Gartenparzellen in Siedlungsnähe gegliederte Bereiche. Z. T. Siedlungsrandstrukturen. Hoher Anteil charakteristischer Landschaftselemente der traditionellen Kulturlandschaft. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Insbesondere Flurbereiche südlich Laudenbach, Pilzberg und Johannesberg bei Steinfeld, Flurbereiche westlich Wiesenfeld Wern-Lauer-Platte: Insbesondere Flurbereiche bei Veitshöchheim, östlich Karlstadt, nördlich Wernfeld, südlich Aschfeld und nördlich Arnstein. Bewertung: R2-3, E4, V4, Gesamtwert: hoch H Hi Hangkante Hangkante intensiv genutzt Steile Talhänge mit zumeist mehr als 15 Hangneigung welche intensiv für Weinanbau genutzt werden. Relativ einheitliches, durch Flurbereinigung geprägtes Erscheinungsbild. Naturraumtypische Sonderkultur, welche jedoch nicht mehr dem traditionellen Erscheinungsbild (insbes. Terrassierungen) entspricht. I. d. R. aufgrund der Steilhängigkeit gute Aussichtsmöglichkeiten, wodurch sich die Vielfalt des Landschaftserlebens trotz des homogenen Erscheinungsbildes erhöht. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Hänge von Hüttental und Rossgrundgraben südlich Oberleinach Bewertung: R4, E2, V2, Gesamtwert: mittel Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

142 Kürzel Hg Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Hangkante durch Laubgehölze geprägt Deutlich von der Umgebung abgehobene, relativ steile Hanglagen, welche durch Laubgehölze bzw. Gehölzsukzession geprägt sind. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Hangkante bei Roßbrunn, Wern-Lauer-Platte: Insbesondere Hänge des Heßlarergraben östlich Schönarts, Hänge des Aschbachtals südlich Aschfeld Hk Hankante kleinteilig gegliedert Deutlich von der Umgebung abgehobene, relativ steile Hanglagen z. T. mit Ackernutzung, welche durch Hecken, Gehölze und oder einzelne Obstbäume kleinteilig gegliedert sind. Z. T. Siedlungsrandstrukturen. Traditionelle Nutzungsstrukturen erkennbar. Sehr hohe Vielfalt. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Talhänge bei Mädelhofen, Hangkante bei Billingshausen Wern-Lauer-Platte: Höhberg und Schwabbachhänge nördlich Arnstein. Bewertung: R2-3, E4, V4, Gesamtwert: hoch Bewertung: R4, E4, V5, Gesamtwert: hoch Hs Hangkante durch Streuobst oder Gehölzsukzession geprägt Überwiegend von Streuobstbeständen dominierte Hangkanten. Z. T. mehr oder weniger stark verbuschte Trockenrasen sowie Gehölzsukzession. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Talhänge von Ziegelrain und Kehlbergsgrund südwestlich Leinach, Steinbühl bei Himmelstadt, Geißberg südlich Laudenbach Wern-Lauer-Platte: Hänge nördlich Rimpar, Galgenmühle südlich Büchhold; verbuschte Magerrasen/Gehölzaufkommen in Teilbereichen des Pfannengrabens nördlich Reuchelheim. Bewertung: R4, E5, V5, Gesamtwert: sehr hoch Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

143 Kürzel Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten T Ti Talniederung Talniederung intensiv genutzt Morphologisch deutlich gegenüber der Umgebung abgegrenzte, relativ breite Talaue (Muldental) mit im Landschaftsbild gut erkennbaren Gewässerlauf. Auenbereich überwiegend intensiv a- ckerbaulich genutzt. Standorttypische Nutzungsstrukturen nur in geringem Umfang vorhanden. Z. T. Gewässer begleitende Gehölzstrukturen. (Die Talhänge werden aufgrund ihrer unterschiedlichen Strukturierung separat betrachtet). Talsohle für Infrastruktur (Staatsstraßen) genutzt und hierdurch stark geprägt. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Aalbach bei Mädelhofen (Niederungen, welche sich nutzungsbedingt kaum von den umgebenden Feldfluren abheben, wurden den Feldfluren zugeordnet) Bewertung: R3, E3, V3, Gesamtwert: mittel Ta Kerbsohltal ackerdominiert Kleines, deutlich gegenüber den umgebenden Feldfluren eingeschnittenes Kerbsohltal. Sohle überwiegend ackerbaulich genutzt. Talhänge zumeist relativ steil und zumindest einseitig von Laub- oder Nadelgehölzen, Trockenrasen und Sukzessionsflächen geprägt. Einheitlich erlebbarer Landschaftsraum mit charakteristischen Nutzungselementen und relief- und nutzungsbedingt hoher Vielfalt. Bei großflächig mit Kiefernforsten bestandenen Talhängen ist die Eigenart vermindert. Räumliche Verbreitung: Wern-Lauer-Platte: Dürrbach und Aubach westlich Rimpar, Seeliggraben, Etzwiesengraben, Wertgraben, Pfannengraben, Krebsbach, Schwabbach Bewertung: R3, E4, V4, Gesamtwert: hoch Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

144 Kürzel Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Tw Waldtal Von Waldbeständen (zumeist Kiefer, z. T. Laubwald) eingefasste Tälchen. Relativ stark reliefiert (Hangneigungen der Talhänge häufig größer 10 ). Talsohle überwiegend intensiv genutzt. Z. T. extensive Hangnutzungen vorhanden. Erscheinungsbild stark durch die Topographie und die angrenzenden Waldstrukturen geprägt. Gewässerläufe nicht vorhanden bzw. nicht im Landschaftsbild erlebbar. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Insbesondere Waldtälchen des Hirtenholzgraben nördlich Eisingen, Komplex mit Kehlbergraben, Birkiggraben, Steinertgraben und Wäschental. Wern-Lauer-Platte: Insbesondere Bettelgraben u. Heßlarergraben südlich Aschfeld, teile der Seeliggrabenniederung nördlich Thüngen Bewertung: R3-4, E4, V4, Gesamtwert: hoch Tk Kerbtal kleinteilig gegliedert Kleines, steilhängiges Kerbtal mit überwiegend extensiven Nutzungsstrukturen wie Trockenrasen unterschiedlicher Verbuschungsstadien, Gehölzbeständen und z. T. Laub und Nadelwald. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte: Bärental bei Margetshöchheim, Nordseite des Hüttentals bei Margetshöchheim Wern-Lauer-Platte: Grumbacher Graben östlich Rimpar, Bachleinsgrund, Bäuerlesgrund und Müllersgrund östlich Karlstadt Bewertung: R4, E5, V5, Gesamtwert: sehr hoch Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

145 Kürzel Tn Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Talniederung naturnah Z. T. tief eingeschnittene, von Waldbeständen eingefasste Talniederungen mit weitgehend natürlichen Gewässerläufen, charakteristischen Gewässer begleitenden Gehölzstrukturen und großen Anteilen standorttypischer Grünlandnutzung. Sehr hohe Vielfalt und Eigenart. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte/Sandsteinspessart: Mühlbach nördlich Hausen, Ziegelbach nördlich Wiesenfeld Wern-Lauer-Platte: Pleichach östlich Rimpar WT WTa Werntal Werntalaue Relativ weiträumige Talaue der Wern mit weitgehend natürlichen Gewässerlauf und charakteristischen Gewässer begleitenden Gehölzstrukturen. Zu großen Teilen standorttypische Grünlandnutzung vorherrschend. Vereinzelt A- ckerflächen eingestreut. Landschaftserleben stark von den angrenzenden steilen Talhängen geprägt, welche bei der Beurteilung der Reliefenergie mit einbezogen wurden. Räumliche Verbreitung: Gesamte Werntalaue Bewertung: R 3-4, E5, V5, Gesamtwert: sehr hoch Bewertung: R4, E5, V5, Gesamtwert: sehr hoch WTi Werntalhänge intensiv genutzt Steile Talhänge welche intensiv für Weinanbau genutzt werden. Relativ einheitliches, durch Flurbereinigung geprägtes Erscheinungsbild. Naturraumtypische Sonderkultur, welche jedoch nicht mehr dem traditionellen Erscheinungsbild (insbesondere Terrassierungen) entspricht. I. d. R. aufgrund der Steilhängigkeit gute Aussichtsmöglichkeiten, wodurch sich die Vielfalt des Landschaftserlebens trotz des homogenen Erscheinungsbildes erhöht. Räumliche Verbreitung: Brückberg bei Stetten Bewertung: R4, E2, V2, Gesamtwert: mittel Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

146 Kürzel WTs Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Werntalhänge durch Streuobst und Magerrasen geprägt Steile Talhänge mit zumeist mehr als 15 Hangneigung welche von mehr oder weniger stark verbuschten Magerrasen oder Streuobstbeständen geprägt werden. Vereinzelt noch alte Weinbergsterrassen erkennbar. Sehr hohe Eigenart und Vielfalt. Räumliche Verbreitung: Entlang des gesamten Werntals W WL Wald Laub- und Mischwald Relativ naturnahe Laub- und Mischwaldbestände. Zumeist mittleres bis starkes Baumholz. Relativ gut strukturierter Bestandsaufbau. Vielfalt z. T reliefbedingt zusätzlich erhöht. Charakteristisch für die ärmeren oder reliefbedingt ungünstigeren Standorte im Untersuchungsgebiet. (Kleinflächige Nadelwaldparzellen innerhalb größerer Laubwaldbestände wurden nicht separat ausgegrenzt). Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte/Sandsteinspessart: Insbesondere Wälder zwischen Eisingen und Hettstadt, Margetshöchheimer Wald, Wälder nord-östlich Greußenheim, Wälder zwischen Billingshausen, Duttenbrunn und Himmelstadt, Wälder nord-westlich Hausen und westlich Harrbach Wern-Lauer-Platte: Insbesondere Wälder nördlich Veitshöchheim, Gramschatzer Wald nördlich Rimpar, Maidbronner Wald, Westteil des Stettener Waldes, Wälder nördlich Heßlar, Wälder im Korridor zwischen Arnstein und Stettbach. Bewertung: R5, E5, V5, Gesamtwert: sehr hoch Bewertung: R3-4, E4, V4, Gesamtwert: hoch Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

147 Kürzel Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten WN Nadelwald Relativ strukturarme Nadelwaldbestände, zumeist aus Kiefern, welche nicht dem natürlichen Waldbild der Landschaft entsprechen. Eigenart und Strukturvielfalt gegenüber den Laubwaldbeständen vermindert. Die Vielfalt wird z. T. durch die Reliefsituation oder Laubwaldunterwuchs erhöht. Räumliche Verbreitung: Marktheidenfelder Platte/Sandsteinspessart: Insbesondere Wälder am Kehlberg und am Gaigel südwestlich Leinach, Wälder nördlich und östlich von Steinfeld, Teilbereiche der Wälder nordwestlich Hausen Wern-Lauer-Platte: Insbesondere Mühltannen östlich Veitshöchheim, Ostteil des Stettener Waldes, Wälder westlich Schönarts und Eußenheim, Eschbachhöhe südwestlich Aschfeld Mittleres Maintal und Maintal im Buntsandstein MH MHi Maintalhänge Maintalhänge intensiv genutzt Einerseits steile, für intensiven Weinanbau genutzte Talhänge. Relativ einheitliches, durch Flurbereinigung geprägtes Erscheinungsbild. I. d. R. aufgrund der Steilhängigkeit gute Aussichtsmöglichkeiten, wodurch sich die Vielfalt des Landschaftserlebens trotz des homogenen Erscheinungsbildes erhöht. Andererseits relativ flach ansteigende und überwiegend ackerbaulich genutzte Maintalhänge. Welliges Relief und weiträumige Gliederung durch einzelne Gehölz- und Heckenstrukturen. Blickbeziehungen zum Maintal. Räumliche Verbreitung: Mittleres Maintal: Westlicher Maintalhang zwischen Himmelstadt und Laudenbach (Ackerbau). Abschnitte des westlichen Maintalhangs südlich Karlstadt und nördlich Veitshöchheim (Weinanbau) Bewertung: R3-4, E2, V3 Gesamtwert: mittel Bewertung: R4-5, E3, V3, Gesamtwert: mittel Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

148 Kürzel MHk Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Maintalhänge kleinteilig gegliedert Relativ steile Hangbereiche mit einem Nutzungsmosaik aus Hecken, Grünland, einzelnen Ackerflächen, Streuobst, Kleingärten und Gehölzbeständen. Traditionelle Nutzungsstrukturen und Nutzungsabfolgen noch häufig erkennbar. Hohe Vielfalt. Räumliche Verbreitung: Mittleres Maintal: Östlicher Maintalhang bei Karlstadt Maintal im Buntsandstein: Östlicher Maintalhang bei Lohr Bewertung: R4, E4, V4, Gesamtwert: hoch MHe Maintalhänge extensiv Sehr steilhängige Maintalbereiche mit Trockenrasen unterschiedlicher Verbuschungsstadien. Z. T. markante Felspartien. Sehr hohe Vielfalt und Eigenart. Räumliche Verbreitung: Mittleres Maintal: Abschnitte des Maintalhangs nördlich Veitshöchheim und südlich von Karlstadt sowie oberhalb von Karlstadt (hier ohne Felsbildungen) Bewertung: R5, E5, V5, Gesamtwert: sehr hoch MHs Maintalhänge durch Streuobst geprägt Flacher ansteigende und großflächig durch Streuobstwiesen geprägte Hänge des Maintals. Traditionelle Nutzungsstrukturen und Nutzungsabfolgen deutlich erkennbar. Z. T. Nutzungsaufgabe und Verbuschung. Sehr hohe Eigenart und Vielfalt. Räumliche Verbreitung: Mittleres Maintal: Westlicher Maintalhang bei Margetshöchheim Bewertung: R4, E5, V5, Gesamtwert: sehr hoch Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

149 Kürzel MHw Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Maintalhänge bewaldet Steil ansteigende Hangbereiche mit Laub bzw. Mischwaldbeständen. Charakteristische, relativ naturnahe Nutzungsstruktur. Räumliche Verbreitung: Maintal im Buntsandstein: Maintalhänge nördlich Gambach (Schenkenberg u. Dachsberg) sowie bei Lohr M Mi Mainaue Mainaue intensiv genutzt Überwiegend durch Ackernutzung geprägte Auenbereiche. Naturraumtypische Nutzungen weitgehend fehlend. Weiträumig durch Gehölzreihen gegliedert. Landschaftsbildqualität bzw. Vielfalt durch angrenzenden Gewässerlauf und insbesondere die weit sichtbaren Maintalhänge aufgewertet. Die Talhänge wurden bei der Beurteilung der Reliefenergie mit berücksichtigt. Räumliche Verbreitung: Mittleres Maintal: Mainaue zwischen Himmelstadt und Karlstadt Maintal im Buntsandstein: Mainaue nördlich Gambach und bei Lohr Bewertung: R4, E4, V4, Gesamtwert: hoch Bewertung: R4, E2, V3, Gesamtwert: mittel Ms Mainaue durch Streuobstwiesen geprägt Überwiegend durch Streuobstwiesen geprägte Auenbereiche. Vereinzelt A- ckerparzellen eingestreut. Landschaftsbildqualität bzw. Vielfalt durch angrenzenden Gewässerlauf und insbesondere die weit sichtbaren Maintalhänge zusätzlich aufgewertet. Die Talhänge wurden bei der Beurteilung der Reliefenergie mit berücksichtigt. Räumliche Verbreitung: Mittleres Maintal: Westliche Mainaue bei Margetshöchheim Bewertung: R4, E5, V5, Gesamtwert: sehr hoch Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

150 Kürzel Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Mg Mainaue mit Auwaldresten und Gewässerlauf Durch Auwaldreste, Grünlandnutzung und den eigentlichen Flusslauf geprägte Bereiche der Mainaue. Naturraumtypische Strukturen dominierend. Sehr hohe Vielfalt bedingt durch die Vegetationsstrukturen und insbesondere den Gewässerlauf. Maintalhänge bei der Beurteilung der Reliefenergie mit berücksichtigt. Räumliche Verbreitung: Entlang des Mainlaufs im Untersuchungsgebiet durchgängig in unterschiedlicher Breite ausgebildet. Bewertung: R4, E5, V5, Gesamtwert: sehr hoch Als Bereiche sehr hoher Landschaftsbildqualität sind im Untersuchungsgebiet insbesondere hervorzuheben: Der Flusslauf des Mains mit begleitenden auentypischen Gehölz- und Nutzungsstrukturen. Die durch Streuobstbestände geprägten Maintalbereiche bei Margetshöchheim, bei Gambach und bei Wernfeld. Durch Felsstrukturen und Trockenrasen geprägte Maintalhänge bei Veitshöchheim und Karlstadt. Das Werntal einschließlich der steilen, extensiv genutzten Werntalhänge. Steile durch Streuobst und Magerrasen geprägte Hanglagen, wie insbesondere Steinbühl bei Himmelstadt, Geißberg südlich Laudenbach, Hänge nördlich Rimpar, Galgenmühle südlich Büchhold, Teilbereiche der Talhänge von Ziegelrain und Kehlbergsgrund südwestlich von Leinach. Kleine, reich strukturierte Kerbtäler wie das Bärental bei Margetshöchheim, die Nordseite des Hüttentals bei Margetshöchheim, der Grumbacher Graben östlich Rimpar, Bachleinsgrund, Bäuerlesgrund und Müllersgrund östlich Karlstadt. Als Bereiche hoher Landschaftsbildqualität sind im Untersuchungsgebiet insbesondere hervorzuheben: Die im gesamten Untersuchungsraum vorhandenen Laub- und Mischwalbestände. Kleinteilig gegliederte Flurbereiche, wie sie insbesondere bei Veitshöchheim, östlich Karlstadt, nördlich Wernfeld, südlich von Aschfeld und nördlich Arnstein, südlich Laudenbach, westlich Wiesenfeld und bei Steinfeld, (Pilzberg und Johannesberg) zu finden sind. Kleinteilig gegliederte Bereiche der Maintalhänge mit einem Nutzungsmosaik aus Hecken, Grünland, einzelnen Ackerflächen, Streuobst, Kleingärten und Gehölzbeständen, wie sie bei Karlstadt und südlich Sendelbach zu finden sind. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

151 Kleinere, deutlich gegenüber den umgebenden Feldfluren eingeschnittene Kerbsohltäler mit z. T. extensiv genutzten Talhängen wie Dürrbach und Aubach westlich Rimpar, Seeliggraben, Etzwiesengraben, Wertgraben, Pfannengraben, Krebsbach, Schwabbach. Relativ steilhängige von Waldbeständen eingefasste Tälchen wie Hirtenholzgraben nördlich Eisingen, Komplex mit Kehlbergraben, Birkiggraben, Steinertgraben und Wäschental südlich Leinach, Bettelgraben und Heßlarergraben südlich Aschfeld, Teile der Seeliggrabenniederung nördlich Thüngen. Bereiche mittlerer Landschaftsbildqualität sind insbesondere die weiträumig durch angrenzende Waldflächen oder einzelne Gehölzstrukturen gegliederten Flurbereiche, Nadelwaldbestände und intensiv genutzte Teilbereiche des Maintals Vorbelastungen Die Erlebniswirksamkeit der Landschaft wird im Untersuchungsgebiet durch verschiedene linien- und punktförmige Vorbelastungen beeinträchtigt. Zu den Vorbelastungen zählen insbesondere Verkehrswege, Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung sowie großräumig sichtwirksame Industrieanlagen. Diese Vorbelastungen sind nicht in die flächenbezogene Bewertung integriert, sondern werden ergänzend beschrieben und in Karte 14 dargestellt. Tab. 37 Vorbelastungen im Untersuchungsgebiet Vorbelastung Erläuterung Verkehrswege Straßen Bahnstrecke Relevante Belastungseffekte sind insbesondere die Zerschneidungswirkung, visuelle Effekte sowie Lärmimmissionen. Die Belastungsintensität wird maßgeblich von der Verkehrsmenge bestimmt. Im Untersuchungsgebiet sind hervorzuheben: Sehr hohe Belastung: BAB 7 und BAB 3 (rd Kfz/Tag). Hohe Belastung: B 27 zwischen Veitshöchheim und Karlstadt, St 2300 bei Margetshöchheim, B 8 westlich Waldbüttelbrunn (rd Kfz). Mittlere Belastung: B 26, B 27 zwischen Karlstadt und Aschfeld, St 2315 bei Lohr St 2435 bei Lohr (rd Kfz). Relevante Belastungseffekte sind insbesondere die Zerschneidungswirkung, visuelle Effekte sowie Lärmimmissionen. Hervorzuheben sind die ICE-Strecke sowie die Bahnstrecken im Maintal und im Werntal. Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung Hochspannungsfreileitungen Solaranlagen Windkraftanlagen Insbesondere visuelle Belastungen. Freileitungen verlaufen im Untersuchungsgebiet vor allem bei Waldbrunn, bei Hettstadt, östlich Veitshöchheim, bei Steinfeld, zwischen Lohr und Wiesenfeld, zwischen Gambach und Arnstein, westlich des Werntals und entlang der ICE-Strecke. Insbesondere visuelle Belastungen. Solaranlagen sind innerhalb der freien Landschaft installiert südlich und südwestlich von Laudenbach sowie am Gut Erlasee. Insbesondere visuelle Belastungen. Windkraftanlagen befinden sich auf der Kühruh westlich Margetshöchheim, auf Pilz und Eßlersberg südlich von Steinfeld sowie auf der Stockfeldhöhe nördlich Heßlar. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

152 Vorbelastung Erläuterung Funkmasten Funkmasten Insbesondere visuelle Belastungen. Funkmasten innerhalb der freien Landschaft befinden sich innerhalb des Untersuchungsgebietes vor allem entlang der BAB 3, auf der Kühruh westlich Margetshöchheim, nördlich Rimpar, östlich Karlstadt, südlich Harrbach, nördlich Wiesenfeld, nördlich Aschfeld, bei Stetten, und bei Stettbach. Kleinräumig sichtwirksamer Bodenabbau und Deponien Bodenabbau/ Steinbrüche Deponien/ Entsorgungsflächen Industrie- und Gewerbeanlagen Industrieanlagen an Ortsrändern Relevante Belastungseffekte sind insbesondere visuelle Veränderungen des Landschaftsbildes sowie bei noch betriebenen Abbaustellen die Lärm und ggf. Staubwirkungen des Abbaubetriebes einschließlich Transportverkehr. Hervorzuheben sind die noch betriebenen Abbaustellen am Karlstädter Berg bei Gambach, am Steinfelder Berg bei Steinfeld, östlich Roßbrunn an der St 2298 sowie östlich Karlstadt. Daneben existieren noch eine Reihe kleinerer, nicht mehr in Betrieb befindlicher, aber im Landschaftsbild noch deutlich erkennbarere Abbaustellen. Relevante Belastungseffekte sind insbesondere visuelle Veränderungen sowie Lärmund ggf. Staubemissionen des Transportverkehrs. Hervorzuheben ist hier insbesondere die großflächige Deponie bei Karlstadt. Daneben existieren eine Reihe kleinerer Deponien im Untersuchungsgebiet. Berücksichtig wurden größere, weithin in der freien Landschaft sichtbare Industriebzw. Gewerbeansiedlungen. Hervorzuheben sind hier das Industriegebiet nördlich Lohr sowie das Gewerbegebiet nördlich Karlstadt. Sonstige Einrichtungen im Außenbereich Flugplatz Kläranlagen Sport- und Segelflugplatz östlich Karlstadt mit räumlich eng begrenzten visuellen Belastungen durch bauliche Anlagen und sporadischen Lärmbelastungen Zumeist kleinere Kläranlagen mit räumlich eng begrenzten visuellen Belastungen und ggf. Geruchsbelastungen. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

153 3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Werthintergrund Das Schutzgut umfasst die Betrachtung von Sachgütern nach 2 UVPG und hebt dabei den Aspekt des Kulturgutes hervor. Darunter werden vornehmlich geschützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile von besonderer charakteristischer Eigenart verstanden. Der Begriff umfasst dabei demnach sowohl den visuell bzw. historisch bedingten Landschaftsschutz im Sinne der Landespflege als auch die umweltspezifische Seite des Denkmalschutzes. Für die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes sind diese Faktoren dann von Bedeutung, wenn aus dem historischen menschlichen Handeln ein Einfluss auf die Landschaftsentwicklung abzulesen oder heute noch in der Landschaft erkennbar ist. Durch das naturräumliche Potenzial sowie die menschlichen Nutzungen der vergangenen Jahrhunderte hat sich eine naturraumtypische Kulturlandschaft entwickelt. Diese aus der ursprünglichen Naturlandschaft hervorgegangene Kulturlandschaft unterlag und unterliegt auch heute noch einer ständigen Veränderung durch den Menschen. Sie war und ist somit zu keiner Zeit ein statisches Gebilde. Die heutige Situation der Landschaft stellt dementsprechend ein Entwicklungsstadium in dieser kontinuierlichen Entwicklung dar. Die Betrachtung des Teilaspektes sonstige Sachgüter beinhaltet mit einem Schwerpunkt die Themenbereiche, die dem Umweltschutz dienen bzw. die bei Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben zu mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt führen können Verwendete Datengrundlagen Tab. 38 Thema Datengrundlagen für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Grundlage/Quelle archäologische Fundstellen, Bodendenkmale, Baudenkmale Hinweise zur kulturgeschichtlichen Entwicklung des Raumes, historische Kulturlandschaftselemente Angaben zu sonstigen Sachgütern, z. B. Vorrangflächen für die Rohstoffgewinnung Vorbelastungen Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Landschaftsentwicklungskonzept Main-Rhön, Regierung von Unterfranken Topografischer Atlas vom Königreich Bayern, Bayerisches Landesvermessungsamt Raumordnungskataster Regierung Unterfranken Regionalplan Region Würzburg, Regionaler Planungsverband Würzburg Raumordnungskataster ATKIS-Daten Hauptverkehrswege anhand der DTV-Klassen F-Pläne der Gemeinden Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

154 3.7.3 Bestandssituation Das Schutzgut wird sowohl durch materielle als auch durch immaterielle Zeugnisse menschlichen Wirkens und Handelns bestimmt. Für die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes sind diese Faktoren dann von Bedeutung, wenn aus dem menschlichen Handeln ein Einfluss auf die Landschaftsentwicklung abzulesen oder heute noch in der Landschaft erkennbar ist. Die Siedlungsgeschichte wird im Folgenden aufgrund allgemeiner Literaturrecherche und der Auswertung historischer Karten dargelegt. Die Entstehung der Kulturlandschaft im Bereich des Untersuchungsraumes kann darüber hinaus nur anhand der nachgewiesenen Bodendenkmäler (vgl. Kap ) eingeschätzt werden. Bestandsdaten z. B. in Form einer Inventarisierung kulturhistorisch bedeutsamer Elemente oder der Abgrenzung historischer Kulturlandschaften als Zeugnis historischer Nutzungsformen liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Frühe Siedlungsgeschichte Als Beginn der Entwicklung der Kulturlandschaft wird im Allgemeinen der Zeitpunkt der Sesshaftwerdung des Menschen angesehen. Solange sich Menschen ausschließlich als Jäger und Sammler ernährten, verursachten sie keine tiefgreifenden Veränderungen in der Naturlandschaft. Eindeutig zuweisen lassen sich frühe Siedlungsepochen den Talbereichen der Fließgewässer. Die Überlagerung der heutigen Auenbereiche der Fließgewässer mit den vor- und frühzeitlichen Siedlungsspuren zeigt, dass insbesondere der Bereich des Werntals und seiner Nebentäler, des Maintals bei Karlstadt sowie des Aalbachtals bei Mädelhofen bevorzugt besiedelt wurden (vgl. Abb. 3). Sowohl SCHIER (1990) als auch POS- LUSCHNY (2002) benennen als Gemeinsamkeit der frühen Besiedlungsstellen die Lössgebundenheit bzw. die deutliche Vorliebe für lehmige Bodenstandorte und die Wassernähe. Entfernungen der Siedlungen zu den Quellbereichen, kleinen Bächen oder Flüssen haben in der frühen Besiedelungszeit selten mehr als 300 m betragen. Erste Nachweise einer Besiedelung des Raumes konnten aus der Linearbandkeramik (Jungsteinzeit, ca v. Chr.) erbracht werden. Klare Präferenzen hinsichtlich der Wahl ihrer Siedlungslage (Unterhanglagen, niedrige Höhen, geringe Wasserdistanz) zeigten dann die Menschen in der Urnenfelderzeit (1300 bis 800 v. Chr.). Es schließen sich die Hallstattzeit (750 bis 450 v. Chr.), aus der es neben Siedlungsspuren auch zahlreiche Nachweise vorgeschichtlicher Grabhügel fernab von Gewässerauen in Kuppenlagen gibt, und die Latènezeit (480 bis 0 v. Chr.) an. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

155 Abb. 3 Siedlungsfunde in der Nähe von Fließgewässern Die Siedlungsentwicklung nahm mit der Fränkischen Landnahme ab dem 6. Jh. n. Chr. konkretere Formen an. In klimatisch günstigen Muschelkalklagen entwickelte sich langsam der Weinbau. Dabei gehörte der Bereich um Würzburg ab dem 9. Jh. zu den Kern- und Ursprungsgebieten des Weinanbaus. In der hochmittelalterlichen Rodungsperiode (1000 bis 1300 n. Chr.) folgte aufgrund verstärkter Siedlungstätigkeit sowie für die Versorgung der Bevölkerung ein gezieltes Abholzen großer, bis dahin unberührter Waldgebiete. In den folgenden Jahrhunderten gab es ein auf und ab in der Entwicklung der Bevölkerungsdichte. Erst ab Mitte des 15. Jh. wurden wüstgefallene Siedlungen ( Wüstungen ) wiederbelebt, vorhandene Siedlungen ausgebaut und verdichtet. Das Straßendorf, dessen Gehöfte auf eine zentrale Erschließungsachse ausgerichtet sind, war um diese Zeit ein häufig anzutreffender Siedlungstyp. Kulturlandschaftliche Entwicklung ab etwa 1850 Bis in das 19. Jh. hinein herrschte aufgrund der vorgegebenen Dreifelderwirtschaft eine starke Reglementierung der bäuerlichen Wirtschaft. Zusammen mit der durch das Würzburger Landrecht vorgesehenen Realteilung entwickelte sich eine kleinräumige und vielfältige Landschaftsgliederung. Diese ist auch heute noch in Bereichen, die für eine landwirtschaftliche Nutzung unrentabel sind, erkennbar. Der weitaus größte Teil des Untersuchungsraumes wurde jedoch im Rahmen von Flurbereinigungen im 20. Jh. zu großen A- ckerschlägen zusammengefasst. Ein Vergleich der historischen Karte Topografischer Atlas vom Königreich Bayern (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR VERMESSUNG 1983) aus dem Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

156 Jahr 1852 mit dem Zustand der Landschaft heute zeigt Veränderungen überwiegend in den deutlichen Vergrößerungen der Siedlungsbereiche, den neu entstandenen Gewerbe- und Industrieflächen, Bodenabbauflächen und Verkehrstrassen. Einschneidende Veränderungen in der Landschaftsgestalt haben sich allerdings in den vergangenen 150 Jahren nicht ergeben. Die Siedlungsbereiche haben auch heute noch häufig einen Bezug zu Fließgewässern, z. B. Margetshöchheim, Karlstadt und Lohr a. Main zum Main sowie Arnstein zur Wern. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl dörflicher Siedlungsstrukturen, die in sich ein geschlossenes Ortsbild aufweisen. Wein- und Obstanbau spielt neben der landwirtschaftlichen Nutzung an den Talhängen des Mains immer noch eine große Rolle, auch wenn die Art und Intensität der Produktion sich verändert hat. Außerhalb der Siedlungsbereiche wirken große Teilbereiche des Untersuchungsgebietes auch heute noch sehr ursprünglich und sind frei von Vorbelastungen. Der Anteil von Wald hat gegenüber dem Zustand um 1850 leicht zugenommen, etwa im Bereich westlich Erlabrunn, südlich Karlstadt und östlich Eußenheim. Historische Wegeverbindungen sind ebenfalls anhand der historischen Karte nachvollziehbar, jedoch ist ein Großteil der Wege heute zu Staats- und Bundesstraßen ausgebaut. Im Bereich des Kalvarienbergs südöstlich von Karlstadt befindet sich ein barocker Figurenkreuzweg, dessen gemauerte Stationen seit 2003 sukzessive restauriert werden. Die Entstehung des Kreuzwegs lässt sich auf das frühe 18. Jahrhundert datieren, wobei die Anlage zwischenzeitlich zerstört und wieder aufgebaut wurde. Der Kreuzweg beginnt innerhalb des Siedlungsbereichs von Karlstadt und verläuft zunächst entlang des Stationswegs, bevor er in das Waldgebiet am Kalvarienberg einbiegt und an der bereits restaurierten Kapelle auf der Kuppe des Kalvarienbergs endet Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien Bodendenkmäler Für das Untersuchungsgebiet sind insgesamt 230 archäologische Fundstellen bekannt, die ein Zeugnis der siedlungsgeschichtlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklung darstellen. Nach Aussage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sind alle archäologischen Fundstellen als Bodendenkmal nach Art. 8 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) gesetzlich geschützt. Neben den bekannten Bodendenkmälern fallen auch alle bisher nicht aufgefundenen Bodendenkmäler unter diesen gesetzlichen Schutz. Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Bodendenkmäler wurden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) in zwei Kategorien eingeteilt. Kategorie 1 umfasst alle Flächen, für die eine Überplanung nicht möglich ist und aus Sicht des BLfD in jedem Fall verhindert werden muss. Darunter fallen in der Landschaft wahrnehmbare Objekte, z. V. Grabhügel, sowie unterirdische Bodendenkmäler mit besonderer archäologischer Bedeutung (z. B. mittelalterliche Wüstungen). Für die unter Kategorie 2 fallenden Objekte sollte eine Überplanung weitestmöglich verhindert werden, im Falle einer nicht abwendbaren Überplanung Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

157 sind Ausgrabungen zur Dokumentation der Bodendenkmäler erforderlich. Hierzu zählen überwiegend steinzeitliche archäologische Fundstellen. Zu den häufigsten Bodendenkmälern im Untersuchungsgebiet gehören Funde, die auf Siedlungsspuren verschiedener Kulturzeitalter hinweisen. Weit verbreitet sind Funde aus den Kulturen der Linearbandkeramik, der Hallstattzeit, der Urnenfelderzeit und der frühen Latènezeit. Schwerpunkte vorgeschichtlicher Siedlungsstrukturen im Untersuchungsgebiet liegen östlich und nordöstlich von Karlstadt im Bereich westlich und östlich des Werntals, an den Hochflächen des Maintals zwischen Laudenbach und Himmelstadt sowie im Dreieck zwischen Hettstadt, Mädelhofen und Eisigen im südlichen Trassenkorridor. Hinzu kommen Nachweise von Wüstungen (aufgegebene mittelalterliche Siedlungsplätze) z. B. im Bereich der Karlburg ( Wüstung Karloburg ), bei Müdesheim ( Wüstung Hinternach ) und südlich Duttenbrunn ( Wüstung Seehausen ). Darüber hinaus gibt es für das Untersuchungsgebiet insgesamt 29 Nachweise von vorgeschichtlichen Grabhügeln, deren Inhalte ebenfalls Funde aus den genannten Kulturen lieferten. Eine Häufung von Grabhügeln unterschiedlicher Größe und Qualität zeigt sich im Bereich zwischen Birkenfeld und Leinach, westlich Himmelstadt und im Mühlbachtal nördlich Hausen. Das größte Grabhügelfeld mit insgesamt 26 noch erhaltenen Grabhügeln aus der Hallstattzeit befindet sich im Bereich des Guttenberger Waldes an der BAB 3 bei Kist. Baudenkmäler Neben den archäologischen Fundstellen zeugt die große Anzahl von Baudenkmälern im Untersuchungsgebiet ebenfalls von der kulturhistorischen Bedeutung des Raumes. Insgesamt werden 205 Bau- und Kunstdenkmäler in der Bayerischen Denkmalliste Teil A geführt. Baudenkmäler befinden sich in fast allen Siedlungsbereichen des Untersuchungsgebietes, wobei in den meisten Fällen die Kirche als Einzeldenkmal in der Liste geführt ist. Der historische Altstadtbereich von Stetten (Stadt Karlstadt) ist als Ensemble als Gesamtanlage unter Schutz gestellt. Da die Ortslagen und damit auch die innerörtlichen Objekte des Denkmalschutzes nicht von der Vorhabensplanung berührt werden, wird auf deren Darstellung verzichtet. Für das Untersuchungsgebiet verbleiben vier Baudenkmäler, für die aufgrund ihrer Lage im Außenbereich eine Bedeutung für die Linienfindung zukommt: Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

158 Tab. 39 Baudenkmäler außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche Bezeichnung Stationsweg Altes Wasserhaus Valentinuskapelle, 1712 Wallfahrtskirche Mariae Heimsuchung, Lage/Kommune Barocker Kreuzweg mit 14 Kreuzwegstationen entlang der Straße Stationsweg, Stadt Karlstadt; Stationshäuschen mit Rokoko- bzw. klassizistischen Figurengruppen aus Holz, steinerne Kreuzigungsgruppe; 1. und 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts; Beginn in Karlstadt an der Abzweigung zum Wurzgrund, endend am Kalvarienberg Fl. Nr (Gemarkung Karlstadt) Anschlussstelle BAB 3/B 468 Helmstadt, Gemeinde Waldbrunn zwischen Erlenberg und Eichelberg, Stadt Karlstadt Mariabuchen, Stadt Lohr am Main Die Boden- und Baudenkmäler sind in Karte 16 zeichnerisch dargestellt. Sonstige Sachgüter Zu den Sachgütern, für die es einen verbindlichen rechtlichen Schutzstatus gibt, zählen die im Untersuchungsgebiet liegenden Sondergebiete für Windenergie und Fotovoltaik. Die (geplanten) Anlagen leisten als erneuerbare Energien einen wichtigen Beitrag für eine die Umwelt schonende Energieerzeugung und die angestrebte Senkung von Kohlendioxid in der Luft. Unabhängig des Rechtsstatus der Flächen (rechtskräftiger B-Plan oder B-Plan im Aufstellungsverfahren) werden in Karte 16 Flächen für Windenergie und Flächen für Solarenergie dargestellt. Datengrundlage für die Darstellung der Flächen für die Wind- und Solarenergie bilden das ROK (Stand April 2008) sowie Abfragen zur Bauleitplanung bei den Gemeinden. Eine Auflistung der Gebiete enthält bereits die Tab. 3 im Kap Wohnen, Schutzgut Menschen Sonstige fach- oder gesamtplanerische Aussagen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung Die dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg vom 28. November 2007 im Abschnitt Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen stellt Vorrangund Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung dar. Der Regionalplan hebt dabei hervor, dass es von besonderer Bedeutung ist, die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit preiswürdigen und mineralischen Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen sicherzustellen. Der Abbau von Bodenschätzen im Bereich von Vorranggebieten ist grundsätzlich regionalplanerisch unbedenklich. Der Gewinnung von Bodenschätzen soll gegenüber anderen Nut- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

159 zungsansprüchen Vorrang eingeräumt werden. In Vorbehaltsgebieten soll für überörtlich raumbedeutsame Abbauvorhaben in der Regel eine raumordnerische Überprüfung durchgeführt werden. Dabei soll der Gewinnung von Bodenschätzen aus regionalplanerischer Sicht auch unter Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beigemessen werden. Folgende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung befinden sich im Untersuchungsgebiet: Tab. 40 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung (REGIONALER PLANUNGS- VERBAND WÜRZBURG 2007) Bezeichnung Bodenschatz Lage Vorranggebiete SD/KS 9 Östlich Himmelstadt Sand und Kies Himmelstadt, Lkr. Main-Spessart CA 2,u Östlich Mädelhofen Kalkstein, unterer Muschelkalk Waldbüttelbrunn, Lkr. Würzburg CBAB 3,u Östlich Roßbrunn Kalkstein, unterer Muschelkalk Greußenheim, Hettstadt, Waldbüttelbrunn, Lkr. Würzburg CA 6,u Nordöstlich Karlstadt Kalkstein, unterer Muschelkalk Eußenheim, Lkr. Main-Spessart CA 8,u Nordöstlich Steinfeld Kalkstein, unterer Muschelkalk Karlstadt, Steinfeld, Lkr. Main- Spessart CA 9,u Südlich Gössenheim Kalkstein, unterer Muschelkalk Gössenheim, Lkr. Main-Spessart TO/LE 4 Nördlich Wiesenfeld Ton/Lehm Karlstadt, Lkr. Main-Spessart Vorbehaltsgebiete SD/KS 20 Nördlich Himmelstadt Sand und Kies Himmelstadt, Lkr. Main-Spessart GI 23 Nordwestlich Waldbrunn Gips und Anhydrit Waldbrunn, Lkr. Würzburg GI 24 Nordwestlich Alertheim Gips und Anhydrit Alertheim, Helmstadt, Waldbrunn, Waldbüttelbrunn, Lkr. Würzburg GI 26 Arnstein Gips und Anhydrit Arnstein, Lkr. Main-Spessart GI 27 Westlich Karlstadt Gips und Anhydrit Himmelstadt und Karlstadt, Lkr. Main-Spessart CA 14,u Östlich Roßbrunn Kalkstein, unterer Muschelkalk Greußenheim, Hettstadt, Lkr. Würzburg Schutzgutausprägungen aufgrund gutachtlicher Erwägungen Kulturhistorische Erfahrbarkeit des Untersuchungsgebietes Die Beurteilung der kulturhistorischen Bedeutung des Untersuchungsraumes erfolgt unter der Fragestellung, ob die Landschaft als ästhetisch-kulturgeschichtlicher Erfahrungsraum erhalten worden ist und bleibt. Dabei spielen die Geschwindigkeit der Veränderung und Entwicklung der Landschaft eine entscheidende Rolle. Vollzogen sich in der Vergangenheit die Veränderungen der Landschaft über Generationen, so wird heute durch die rasante Entwicklung der positive Effekt der Identifikation erschwert. Unter dem Aspekt der ästhetisch-kulturgeschichtlichen Erfahrbarkeit der Landschaft kommt Flächen, die aus histori- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

160 schen Nutzungen entstanden sind bzw. deren Spuren tragen, eine besondere Bedeutung zu. Anhand der historischen Karten wird deutlich, dass die wesentlichen Veränderungen des Landschaftsraumes auf die Vergrößerung der Siedlungsbereiche, die Intensivierung der gewerblichen Tätigkeiten und die Zunahme des Verkehrs zurückzuführen sind. Dörfliche Siedlungsstrukturen sind vielfach noch vorhanden und in ihrer Historie erlebbar. Ein deutliches Zeichen für die vielfach gut erhaltene Bausubstanz ist der hohe Anteil von als Baudenkmal geschützten Gebäuden. Auch die geringe Veränderung der landschaftlichen Gestalt und das damit verbundene Maß an Kontinuität haben eine hohe Bedeutung für die Menschen, die in diesem Raum leben. Von den insgesamt 230 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Bodendenkmälern ist nur ein geringer, auf der vorhandenen Datengrundlage aber nicht näher zu bestimmender Anteil in der heutigen Landschaft erfahrbar. Über andere Zeugnisse der historischen Kulturlandschaft im Untersuchungsgebiet fehlen nach Aussage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege fundierte Kenntnisse. Eine nähere Bestimmung Bereiche besonderer Bedeutung ist daher über die als Denkmal geschützten Bereiche nicht möglich. Der südlich von Karlstadt am Kalvarienberg verlaufende Kreuzweg unterliegt keinem gesetzlichen Schutz, weist jedoch aufgrund aus kulturhistorischen, aber auch aus soziokulturellen Gründen eine besondere Bedeutung auf Vorbelastungen Zu den Vorbelastungen für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter gehören insbesondere alle Arten von Bautätigkeiten wie z. B. Erweiterung von Siedlungsbereichen, Gewerbeflächen sowie den Straßenbau. Auch im Rahmen von Bodenabbauvorhaben und durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes können Zeugnisse vergangener Zeiten verloren gehen. Überprägungen der Landschaft z. B. durch Windkraftanlagen stören die historische Erlebbarkeit der Landschaft. Die Vorbelastungen für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind in Karte 16 dargestellt. Tab. 41 Vorbelastungen für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Vorbelastung Erläuterung Verkehrswege Straßen Relevante Beeinträchtigungen entstehen durch Zerschneidungswirkungen und visuelle Effekte. Die Belastungsintensität wird maßgeblich von der Verkehrsmenge bestimmt. Im Untersuchungsgebiet sind hervorzuheben: Sehr hohe Belastung: BAB 7 und BAB 3 (rd Kfz/Tag). Hohe Belastung: B 27 zwischen Veitshöchheim und Karlstadt, St 2300 bei Margetshöchheim, B 8 westlich Waldbüttelbrunn (rd Kfz). Mittlere Belastung: B 26, B 27 zwischen Karlstadt und Aschfeld, St 2315 bei Lohr St 2435 bei Lohr (rd Kfz). Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

161 Vorbelastung Bahnstrecke Erläuterung Relevant sind die Zerschneidungswirkungen und visuelle Effekte. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

162 Vorbelastung Erläuterung Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung Solaranlagen Visuelle Belastungen. Solaranlagen sind innerhalb der freien Landschaft installiert südlich und südwestlich von Laudenbach sowie am Gut Erlasee. Windkraftanlagen Visuelle Belastungen. Windkraftanlagen befinden sich auf der Kühruh westlich Margetshöchheim, auf Pilz und Eßlersberg südlich von Steinfeld sowie auf der Stockfeldhöhe nördlich Heßlar. Kleinräumig sichtwirksamer Bodenabbau und Deponien Bodenabbau/Steinbrüche/ Deponien Landwirtschaft landwirtschaftliche Nutzung Relevante Belastungseffekte sind insbesondere visuelle Veränderungen des Landschaftsbildes und eine mögliche Beeinträchtigung/Zerstörung bisher unbekannter kulturhistorisch bedeutsamer Elemente. Hervorzuheben sind die noch betriebenen Abbaustellen am Karlstädter Berg bei Gambach, am Steinfelder Berg bei Steinfeld, östlich Roßbrunn an der St 2298 sowie östlich Karlstadt. weitere Veränderung der historischen Kulturlandschaft, mögliche Beeinträchtigung/Zerstörung bisher unbekannter kulturhistorisch bedeutsamer Elemente Wechselwirkungen/Zerstörung bisher unbekannter kulturhistorisch bedeutsamer Elemente. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

163 3.8 Wechselwirkungen Entsprechend 2 Abs. 1 Satz 2 Pkt. 4 UVPG sind bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens auch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes sind dem jedoch Grenzen gesetzt: Umfassende Ökosystemanalysen, die alle denkbaren Wechselwirkungen einbeziehen sowie systemanalytische Prognosen von ökosystemaren Wirkungen (z. B. mathematische Simulationsmodelle) können aufgrund der fehlenden bzw. unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die ökosystemaren Wirkungszusammenhänge nicht in einer UVS erarbeitet werden und sind in der Regel auch nicht planungsrelevant und entscheidungserheblich. Sie sind unangemessen und nicht zumutbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom S 334/95 ; in: FROELICH & SPORBECK 1997). Im Rahmen dieser Untersuchung sind Wechselwirkungen bei der Beurteilung der einzelnen Schutzgüter sowie der Ermittlung der Beeinträchtigungsrisiken für die Schutzgüter weitestgehend mit eingeflossen. So werden in dem hier gewählten Untersuchungsansatz letztlich nicht strikt voneinander getrennte Schutzgüter betrachtet, sondern bestimmte Funktionen des Naturhaushaltes, die sich einzelnen Schutzgütern zuordnen lassen, deren konkrete Ausprägung teilweise aber schutzgutübergreifend zu bestimmen ist. Beispielhaft sei hier das Biotopentwicklungspotenzial genannt, welches nicht nur durch die Bodeneigenschaften, sondern auch durch die Grundwassersituation, die Hangneigung und klimatische Gegebenheiten wie z.b. ausgeprägte Trockenheit bestimmt wird. Auch bei der Beurteilung der Beeinträchtigungsrisiken werden schutzgutübergreifende Wirkungsketten und synergetische Wirkungen berücksichtigt. So sind z. B. bei der Beurteilung betriebsbedingter Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen- und Tierwelt in Folge von Stickstoffdepositionen komplexe Wirkungsketten berücksichtigt worden, welche ausgehend von den verkehrsbedingten Emissionen die klimatisch und orographisch bedingte Ausbreitungssituation und die durch Nutzungs-/Biotopstrukturen geprägten Depositionsbedingungen umfassen. Die Genauigkeit, mit der derartige Wirkungsketten erfasst werden, ist abhängig vom derzeitigen Kenntnisstand und der Verhältnismäßigkeit des Aufwands. In vielen Fällen können Wirkungsketten und Synergismen nur recht pauschal berücksichtigt und nicht exakt quantifiziert werden. Angesichts der konkreten vorhabensspezifischen Wirkungen des Straßenprojektes und der naturräumlichen Gegebenheiten des Untersuchungsgebietes ist nicht zu erwarten, dass sich über die in der UVS berücksichtigten Sachverhalte hinaus weitere nachteilige Synergieeffekte ergeben, die dazu führen, dass die Gesamtbelastung einzelner Ökosystem- Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

164 Komplexe in so erheblicher Weise von dem schutzgutspezifisch ermittelten Prognosezustand abweicht, dass dies für die Entscheidungsfindung von Bedeutung ist. Dies gilt auch für Bereiche wie das Main- und das Werntal, welche durch ein besonders ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge zwischen dem Abfluss- bzw. Überflutungsregime der Fließgewässer, dem Grundwasserhaushalt und den Biotopkomplexen und Lebensräumen der Niederungen geprägt sind (vgl. auch die sogenannten Wechselwirkungskomplexe in FROELICH & SPORBECK 1997). Da diese Bereiche durch weiträumige Brückenbauwerke überspannt werden, sind keine relevanten Veränderungen des Abfluss- /Überflutungsregimes der Gewässer oder der Grundwassersituation sowie hiermit einhergehende Synergieeffekte zu erwarten. Die für diesen Bereich entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen werden durch die UVS in ausreichendem Umfang abgedeckt. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

165 4. Ermittlung des Raumwiderstands 4.1 Raumwiderstände Mit der vertiefenden Raumanalyse erfolgte eine detaillierte Bestandserfassung und Bewertung der im UVPG genannten Schutzgüter. Differenziert wurde dabei zwischen folgenden Sachverhalten und Wertigkeiten: Schutzgebiete und geschützte Gebietskategorien, die auf gesetzlichen Regelungen, Verordnungen etc. basieren Verbindliche Vorgaben und Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Landschaftsplanung aufgrund fachlicher Kriterien zu erhebende Werte und Funktionen der Schutzgüter. Als Grundlage für die Linienentwicklung wurden die ermittelten Sachverhalte unterschiedlichen Raumwiderstandsklassen zugeordnet. Die Wertzuordnung bzw. Raumwiderstandseinstufung erfolgt insbesondere in Abhängigkeit vom fachrechtlichen Schutzstatus der einzelnen schutzgutspezifischen Kriterien bzw. ihrer rechtlichen Bedeutung für die Vorhabenszulassung sowie ihrer aus fach- oder gesamtplanerischen Zielsetzungen resultierenden Abwägungsrelevanz. Insgesamt wurden fünf Raumwiderstandskategorien unterschieden, deren Definition sich an den Empfehlungen der RUVS 2008 orientiert. Raumwiderstand sehr hoch In diese Raumwiderstandskategorie wurden umweltrelevante Flächen eingeordnet, deren fachrechtlicher Schutzstatus ein besonderes Zulassungshemmnis für das Vorhaben darstellt. Raumwiderstand hoch Diese Kategorie umfasst Flächen mit besonders schutzwürdigen Umweltqualitäten, welche grundsätzlich der Abwägung zugänglich, hier jedoch von besonderer Entscheidungserheblichkeit sind. Raumwiderstand mittel Diese Kategorie umfasst Flächen mit mittleren, über das Normalmaß hinausreichenden Umweltqualitäten, welche im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind. Raumwiderstand nachrangig Diese Kategorie umfasst alle weiteren Flächen mit durchschnittlichen Umweltqualitäten. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

166 Flächen eingeschränkter Verfügbarkeit In diese Kategorie werden als Zusatzinformation Flächen eingeordnet, welche aufgrund bestehender Nutzungsansprüche nur eingeschränkt für Trassierungen zur Verfügung stehen, wie z. B. Gewerbegebiete. Die der Raumanalyse zu Grunde gelegten Prüfkriterien und Sachverhalte sowie ihre Zuordnung zu den Raumwiderstandsklassen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tab. 42 Kriterium Kriterien und Bewertungen zur Beurteilung des Raumwiderstands Sehr hoch hoch mittel Raumwiderstand Umwelt Eingeschränkt verfügbare Flächen Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit Verbindlich festgesetzte Wohngebiete und gemischte Baugebiete (WS), (WR), (WA), (WB), (MD), (MI), (MK) Wohnsiedlungen im Außenbereich Siedlungsnahe Freiräume (250 m) Gemeinbedarfsflächen Grünflächen Trenngrün Bereiche mit überregionaler Bedeutung für die Erholungsnutzung Bereiche mit regionaler Bedeutung für die Erholungsnutzung Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Natura 2000-Gebiete Naturschutzgebiet Naturdenkmal Geschützter Landschaftsbestandteil Gebiete mit Fortpflanzungs- oder Ruhestätten artenschutzrechtlich relevanter Arten, deren ökologische Funktionalität im Falle einer Trassenquerung voraussichtlich auch nicht im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden kann. Gesetzlich geschützter Biotop Biotoptypen sehr hoher Wertigkeit Gebiete mit Fortpflanzungs- oder Ruhestätten artenschutzrechtlich relevanter Arten, deren ökologische Funktionalität im Falle einer Trassenquerung nur durch besondere Maßnahmen im räumlichen Zusammenhang gewahrt werden kann. Lebensräume weiterer planungsrelevanter Arten, die nur sehr langfristig oder gar nicht ersetzbar sind. Bannwald Biotoptypen hoher Wertigkeit Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

167 Kriterium Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Wald mit besonderer Bedeutung als Biotop Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie Ökokatasterflächen des LfU, Maßnahmenflächen der Wasserwirtschaft Schutzgut Landschaft Landschaftsbildräume sehr hoher Bedeutung Landschaftsbildräume hoher Bedeutung Unzerschnittene verkehrsarme Räume > 100 km² (Zg2) Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Intensitätsstufe 1 und 2) Landschaftsschutzgebiet Naturpark Schutzgut Boden Wertvolle Geotope (geowissenschaftlicher Wert) Sehr hohes Standortpotenzial für die natürliche Vegetation Hohes Standortpotenzial für die natürliche Vegetation Böden sehr hoher natürlicher Ertragsfähigkeit Bedeutende Geotope (geowissenschaftlicher Wert) Alte Waldstandorte Wald mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz Schutzgut Wasser (Grundwasser) Trinkwasserschutzgebiet Zonen I und II Trinkwasserschutzgebiet Zone III Grundwassernahe Standorte Wald mit besonderer Bedeutung für den Wasserschutz Geschütztheit/ Verschmutzungsempfindlichkeit Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) Überschwemmungsgebiet Vorranggebiet Hochwasserschutz Bedeutung der Oberflächengewässer Schutzgut Klima/Luft Kalt-/Frischluftentstehungsgebiete mit Ausgleichsfunktion für Siedlungsgebiete Kalt-/Frischluftabflussbahn mit Siedlungsbezug Kaltluftsammelgebiet Sehr hoch hoch mittel Raumwiderstand Umwelt Eingeschränkt verfügbare Flächen Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

168 Kriterium Wald mit besonderer Bedeutung für den Klima- oder Immissionsschutz (lokal und regional) Schutzgut Kulturgüter Baudenkmale Bodendenkmale Kategorie I Bodendenkmale Kategorie II Sonstige Sachgüter Vorranggebiet Bodenschätze Vorbehaltsgebiet Bodenschätze Bodenabbauflächen Bestand Flächen für Wind- oder Solarenergie (verfestigte Planung + Bestand) Industrie/Gewerbegebiete Sehr hoch hoch mittel Raumwiderstand Umwelt Eingeschränkt verfügbare Flächen Auf Basis des vertiefenden Raumanalyse sowie den Voreinschätzungen zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 sowie artenschutzrechtlichen Anforderungen, konnten konfliktarme Korridore sowie Konfliktschwerpunkte abgegrenzt und in einer Karte (s. Abb. 4) dargestellt werden. 4.2 Konfliktschwerpunkte Die absehbaren Konfliktschwerpunkte innerhalb der möglichen Trassenkorridore sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Aus der Zusammenschau wird ersichtlich, dass sich ein durchgängig konfliktarmer Korridor im Untersuchungsraum nicht finden lässt. Sämtliche Korridore berühren auf kürzeren Abschnitten Konfliktschwerpunkte. Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

169 Tab. 43 Konfliktschwerpunkte in den für die Linienplanung der B 26n vorgesehenen Korridoren Konfliktpunkte Süd- und Mittelkorridor Konfliktschwerpunkt 01 Südlich von Eisingen, AD Würzburg West Querung FFH-Gebiet Irtenberger und Guttenberger Wald (Waldmeister-Buchenwald), zugleich Bannwald, Vorbelastungen durch BAB 3 Konfliktschwerpunkt 02 Konfliktschwerpunkt 03 Südkorridor Konfliktschwerpunkt 04 Konfliktschwerpunkt 05 Konfliktschwerpunkt 06 Konfliktschwerpunkt 07 Nördlich von Waldbrunn und Eisingen Querung/Tangierung FFH-Gebiet FFH /06 Laubwälder um Würzburg (Waldmeister-Buchenwald und sekundäre Eichen-Hainbuchen-Wälder), Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, Bannwald, Erholungswald, Querung mehrer kleinerer Fließgewässer/Gräben, Siedlungsnähe Waldbrunn und Eisingen Östlich von Helmstadt, Anschlussstelle BAB 3 (E 41)/B 468, AS Helmstadt Randliche Beeinträchtigung FFH-Gebiet Irtenberger und Guttenberger Wald ( Waldmeister-Buchenwald LRT 9130, 75 %), Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, Bannwald, Erholungswald, Häufung von Bodendenkmalen im Nahbereich der Trasse, Vorbelastungen durch BAB 3 Maintalhänge Veitshöchheim Querung FFH-Gebiet Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim (Trockenvegetationskomplexe), Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL sowie gefährdeter Vogelarten, Betroffenheit NSG Blaugrashalden und Edelmannswald, Betroffenheit geschützter Landschaftsbestandteile (Birkentalgraben) östlich des Main, Querung des Main einschließlich Überschwemmungsgebiet, siedlungsnahe Trassenführung (Margetshöchheim, Veitshöchheim, Erlabrunn), Bannwald, Bodenschutzwald, Trinkwasserschutzgebiet Margetshöchheim/Sandflur Zone II und III Laubwälder nordöstlich von Veitshöchheim Tangierung/Querung des FFH-Gebiets Laubwälder um Würzburg (Waldmeister Buchenwald und sekundäre Eichen-Hainbuchen-Wälder), Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, ggf. Betroffenheit Bannwald, Erholungswald sowie Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, ggf. siedlungsnahe Trassenführung (Veitshöchheim, Gadheim), Querung Wasserschutzgebiet Zone II/III Gemeinde Veitshöchheim, Brunnen Kalter Berg Westlich von Rimpar Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL insbesondere des Feldhamsters, sowie gefährdeter Vogelarten, Tangierung/Querung geschützter Landschaftsbestandteile Lerchenberg Vogelherd, Wasserschutzgebiet Markt Rimpar Zone III Nördlich von Rimpar Tangierung FFH-Gebiet FFH Gramschatzer Wald (Eichen-, Buchenund sekundären Eichen-Hainbuchenbestände), Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL (insbesondere Feldhamster, Fledermäuse), Tangierung/Querung geschützter Landschaftsbestandteile (Grumbacher Grabenhänge), siedlungsnahe Trassenführung (Rimpar), Querung Wasserschutzgebiete Markt Rimpar Zone II/III Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

170 Konfliktpunkte Konfliktschwerpunkt 08 Mittelkorridor Konfliktschwerpunkt 09 Konfliktschwerpunkt 10 Konfliktschwerpunkt 11 Konfliktschwerpunkt 12 Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, insbesondere Fledermausarten wie z. B. Bechsteinfledermaus sowie Holz bewohnender Käfer, z. B. Eremit möglich, Betroffenheit gefährdeter Vogelarten, wie z. B. Raubwürger und Mittelspecht möglich Konfliktschwerpunkt 13 Konfliktschwerpunkt 14 Konfliktschwerpunkt 15 Anschlussstelle BAB 7 nordöstlich von Rimpar/Maidbronner Forst Querung sekundärer Eichen-Hainbuchenwald mit Verbundfunktionen zwischen den FFH-Gebieten Gramschatzer Wald und Laubwälder um Würzburg, Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, Betroffenheit von Bannwald, Erholungswald, Querung Wasserschutzgebiet Markt Rimpar/ Maidbronner Forst Zone II/III Südlich von Leinach, nördlich des Ameisenbergs Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL möglich, bei Waldquerungen insbesondere Betroffenheit von Fledermausarten (z. B. Bechsteinfledermaus) und Holz bewohnender Käfer (z. B. Eremit). Bei Offenlandquerung insbesondere Betroffenheit der Arten der Trockenlebensräume z. B. Thymian-Ameisenbläuling. Betroffenheit gefährdeter Vogelarten, wie z. B. Heidelerche und Rotmilan möglich, Betroffenheit von Bodenschutzwald Duttenbrunn, Zellinger Gemeindewald Querung strukturreicher Eichen-Hainbuchenwälder im Nahbereich des FFH-Gebiets FFH Zellinger Gemeindewald, Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL sowie gefährdeter Vogelarten möglich, Siedlungsnähe zu Duttenbrunn Maintalhänge zwischen Karlstadt und Himmelstadt Querung des FFH-Gebiets Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim (Biotopkomplexe trocken-warmer Standorte), Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, Querung des Main einschließlich Überschwemmungsgebiet, Betroffenheit Auwald, Bodenschutzwald und Erholungswald, ggf. Beanspruchung von siedlungsnahen Bereichen, Siedlungsnähe zu Karlstadt Stettener Wald, östlich von Karlstadt Werntalquerung nördlich Stetten Tangierung des FFH-Gebiets Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karlsbach und Stetten, Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, Betroffenheit gefährdeter Vogelarten, Betroffenheit wertvoller Biotopkomplexe trocken-warmer Standorte, Querung der Wern einschließlich Überschwemmungsgebiet, in östlicher Richtung Querung von Trinkwasserschutzgebieten auf langer Strecke erforderlich (Stadtwerke Karlstadt, Brunnen Werntal Zone III und II Stadtwerke Karlstadt, Am Ziegelrain/Brunnen im Ried Zone III) Werntalquerung zwischen Schönarts und Eußenheim Querung/Tangierung des geschützten Landschaftsbestandteils Pechwiesen (Wiesenbrütergebiet), Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL sowie gefährdeter Vogelarten möglich, Querung der Wern einschließlich Überschwemmungsgebiet, in östlicher Richtung besondere Häufung von Bodendenkmalen und archäologisch bedeutsamen Fundstätten Magerrasen östlich von Karlstadt Verlauf zwischen Teilbereichen des FFH-Gebiets Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten, Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL sowie gefährdeter Vogelarten möglich, Betroffenheit wertvoller Biotopkomplexe trocken-warmer Standorte, ggf. Betroffenheit von Bodenschutzwald Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

171 Konfliktpunkte Konfliktschwerpunkt 16 Anbindung Lohr/Nordkorridor Konfliktschwerpunkt 17 Konfliktschwerpunkt 18 Konfliktschwerpunkt 19 Nordkorridor Konfliktschwerpunkt 20 Nordöstlich von Heßlar, Wald Kuhkopf Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, insbesondere Fledermausarten wie z. B. Bechsteinfledermaus sowie Holz bewohnender Käfer, z. B. Eremit möglich, Betroffenheit gefährdeter Vogelarten, wie z. B. Mittelspecht und Halsbandschnäpper möglich, weiter östlich Betroffenheit zwei Trinkwasserschutzgebiete Zone III Westlich von Stadelhofen, Ameisenboden Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, möglich. Bei Waldquerungen insbesondere Betroffenheit von Fledermausarten (z. B. Bechsteinfledermaus) und Holz bewohnender Käfer (z. B. Eremit). Bei Offenlandquerung insbesondere Betroffenheit des Feldhamsters. Betroffenheit gefährdeter Vogelarten, wie z. B. Habicht und Rotmilan möglich Mainquerung südlich Lohr Tangierung FFH-Gebiet Naturschutzgebiet Romberg (Biotopkomplex trocken-warmer Standorte), Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL sowie gefährdeter Vogelarten möglich, Querung des Main einschließlich Überschwemmungsgebiet, Querung Trinkwasserschutzgebiet Rodenbach Nord (Zone III/II), Betroffenheit Landschaftsschutzgebiet/Naturpark Spessart, östlich der Mainquerung Betroffenheit von Erholungswald, Klimaschutzwald Querung des Mühlbachtales Unverbautes Fließgewässer, Betroffenheit von Erholungswald, Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, Klimaschutzwald, Betroffenheit Landschaftsschutzgebiet/Naturpark Spessart, Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, Betroffenheit gefährdeter Vogelarten Südwestlich von Wiesenfeld Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, insbesondere der Arten der Trockenlebensräume (z. B. Thymian-Ameisenbläuling), Betroffenheit gefährdeter Vogelarten, wie z. B. Wespenbussard und Rotmilan möglich Konfliktschwerpunkt 21 Konfliktschwerpunkt 22 Konfliktschwerpunkt 23 Ziegelbachtal und Waldkomplex zwischen Halsbach und Wiesenfeld Querung des Ziegelbach mit gut ausgeprägten Feuchtkomplexen im Niederungsbereich, wichtige Verbundachse für strukturgebundene Arten; östlich angrenzend großflächiger Waldkomplex mit naturnahen Laubwaldbeständen mit überwiegend bodensauren z. T. mesophilen Eichenwäldern mit Buche, Kernhabitat für verschiedene Fledermaus- und Spechtarten Mainquerung nördlich Harrbach Querung des Main und seiner Überschwemmungsgebiete sowie westlich anschließender großflächiger Waldbestände (z. T. Buchenwald, vereinzelt auch Eichenbestände, mitunter auch Kiefernforste), insbesondere am Schenkenberg Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, den Klimaschutz und den Bodenschutz, Betroffenheit Landschaftsschutzgebiet/Naturpark Spessart Trockenbiotopkomplexe nord-östlich Gambach Querung von Bereichen mit einer Häufung von Biotopkomplexen trocken-warmer Standorte (z. B. Wärme liebende Säume und Gebüsche, Trockenrasen), Vorkommen gefährdeter Arten (evtl. Langfühleriger Schmetterlingshaft), z. T. siedlungsnahe Bereiche Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

172 Konfliktpunkte Konfliktschwerpunkt 24 Konfliktschwerpunkt 25 Konfliktschwerpunkt 26 Konfliktschwerpunkt 27 Wald nord-östlich von Gambach Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, insbesondere Fledermausarten wie z. B. Bechsteinfledermaus sowie Holz bewohnender Käfer, z. B. Eremit möglich, Betroffenheit gefährdeter Vogelarten, wie z. B. Halsbandschnäpper und Mittelspecht möglich, ggf. Betroffenheit von Wald mit besonderen Funktionen für Biotope Wernquerung nördlich Eußenheim Querung der Wern einschließlich Überschwemmungsgebiet, Betroffenheit größerer Wiesenflächen mit Vorkommen schutzwürdiger Vogelarten, östlich der Wern, Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL sowie gefährdeter Vogelarten möglich Südlich von Aschfeld Korridorverlauf zwischen Teilgebieten des FFH-Gebiets Trockengebiete an den Werntalhängen zwischen Karsbach und Stetten, Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL sowie gefährdeter Vogelarten möglich, Verlauf im Nahbereich der NSG Trockengebiete und Hangwälder bei der Ruine Homburg und Giebel, Siedlungsnahe Trassenführung (Aschfeld), Betroffenheit von Bodenschutzwald möglich Wald süd-östlich von Aschfeld Betroffenheit von Arten Anhang II und IV FFH-RL, insbesondere Fledermausarten wie z. B. Bechsteinfledermaus sowie Holz bewohnender Käfer, z. B. Eremit möglich, Betroffenheit gefährdeter Vogelarten, wie z. B. Halsbandschnäpper und Mittelspecht möglich Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

173 Staatliches Bauamt Würzburg Abb. 4 Raumwiderstand und Konfliktschwerpunkte Kortemeier & Brokmann/Planungsgruppe Umwelt/Anuva Landschaftsplanung Seite

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