Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein. Fortschreibung
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- Hinrich Brinkerhoff
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1 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein
2 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 2 Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat Abfallentsorgung Koblenzer Str Siegen Telefon: 0271/ abfallentsorgung@siegen-wittgenstein.de Internet:
3 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rechtsgrundlagen Veranlassung Strukturdaten Abfallvermeidung und Beratung Überlassungspflichten / Abfallverwertung und Abfallbeseitigung Überlassungspflichtige Abfälle Abfälle aus privaten Haushaltungen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen Vertragliche Vereinbarung zur Restabfallbehandlung Angaben über Art und Menge der Abfälle Abfallarten und Mengen Siedlungsabfallmenge Zusammenfassende Darstellung Siedlungsabfälle Prognose für das Abfallaufkommen im Jahr Abfälle aus privaten Haushaltungen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen Zusammenfassende Darstellung der Prognose der Siedlungsabfälle Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit Restabfall Sperrabfall Bio- und Grünabfall Industrielle Schlämme, Aschen, Sande, Schlacken, Ofenausbruch Erdaushub, unbelastet Erdaushub, belastet Deponien / Rekultivierung Impressum Anlagen
4 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 4 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tab. 1 Überlassungspflichten Tab. 2 Jahresmengen Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) Tab. 3 Jahresmengen Glas Tab. 4 Jahresmengen Leichtverpackungen (LVP) Tab. 5 Siedlungsabfallmenge Tab. 6 Jahresmengen Hausabfall Tab. 7 Jahresmengen Sperrabfall Tab. 8 Jahresmengen Bioabfall Tab. 9 Jahresmengen Grünabfall Tab. 10 Abfallaufkommen Erd- und Bodenaushub an kreiseigenen Deponien in den Jahren (in t) 30 Tab. 11 Restabfall Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit Tab. 12 Sperrabfall Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit Tab. 13 Bioabfall Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit Tabellen im Anhang: Tab. 14 Siedlungsabfallmenge / Ermittlung der Durchschnittsmengen Tab. 15 Prognose der Siedlungsabfallmengen Tab. 16 Prognose der Siedlungsabfallmengen Abbildungen: Abb. 1 Bevölkerungsvorausberechnung Abb. 2 Verwertungswege 2010 des Siedlungsabfalls aus Haushaltungen Abb. 3 Zusammenfassende Darstellung der Siedlungsabfallmengen aus Haushaltungen Abb. 4 Abfallaufkommen der Siedlungsabfälle in den Jahren (Hausabfall, Sperrabfall, Bio- und Grünabfall) Abb. 5 Abb. 6 Abfallaufkommen Erd- und Bodenaushub an kreiseigenen Deponien und der Deponie der Fa. Steinwerk Raumland Böhl GmbH in den Jahren in t Zusammenfassende Darstellung der Siedlungsabfallmengen aus Haushaltungen Prognose
5 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 5 Abkürzungsverzeichnis AbfRRL AVV AWK AWP DepV ElektroG kg/ea KrW-/AbfG LAbfG LVP PPK öre t VerpackV (EU-)Abfallrahmenrichtlinie Abfallverzeichnis-Verordnung Abfallwirtschaftskonzept Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen Teilplan Siedlungsabfälle Deponieverordnung Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz Kilogramm je Einwohner und Jahr Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen Leichtverpackungen Papier/Pappe/Kartonagen öffentlich-rechtliche(r) Entsorgungsträger Gewichtstonne Verpackungsverordnung
6 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 6 1. Rechtsgrundlagen Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (EU-Abfallrahmenrichtlinie - RL 2008/98/EG) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) vom in der aktuell gültigen Fassung Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz LAbfG) vom in der aktuell gültigen Fassung Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung DepV) vom in der aktuell gültigen Fassung Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV) vom in der aktuell gültigen Fassung Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen - Teilplan Siedlungsabfälle vom Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Abfallwirtschaft vom in der aktuell gültigen Fassung Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Gebühren für die Benutzung der kreiseigenen Abfallentsorgungsanlagen vom in der aktuell gültigen Fassung
7 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 7 2. Veranlassung Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen nach den Bestimmungen des Landesabfallgesetzes (LabfG) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (öre) wahr. Die Kreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden können sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben geeigneter Dritter bedienen. Die dem Kreis angehörenden Städte und Gemeinden haben die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen und -behandlungsanlagen des Kreises zu befördern. Die 11 Städte und Gemeinden des Kreises Siegen- Wittgenstein haben mit Ausnahme der Stadt Siegen - private Entsorgungsunternehmen mit der Sammlung und dem Transport der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle beauftragt. Die Abfallrahmenrichtlinie der EU (Richtlinie 2008/98/EG) vom 19. November 2008 bringt eine Reihe von Neuerungen für die Abfallwirtschaft, in erster Linie die Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie: Abfallvermeidung Vorbereitung der Abfälle zur Wiederverwendung Recycling sonstiger, insbesondere energetischer Verwertung der Abfälle Abfallbeseitigung Diese EU-Richtlinie muss durch Bundesgesetz, d. h. eine Novelle des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) noch in nationales Recht umgesetzt werden. Derzeit befindet sich diese Novelle des KrW-/AbfG noch im Gesetzgebungsverfahren. Das KrW-/AbfG ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts und bestimmt gemeinsam mit dem Landesabfallgesetz NRW und dem aktuellen Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW die abfallrechtlichen Rahmenbedingungen und Eckpunkte für den Kreis Siegen- Wittgenstein als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger (öre) bei der Aufstellung seines Abfallwirtschaftskonzeptes. In diesem Zusammenhang ist auch auf eine beabsichtigte Änderung des Abfallwirtschaftsplanes NRW, Teilplan Siedlungsabfälle hinzuweisen. Dazu erfolgen unten weitere Ausführungen. Gemäß 19 KrW-/AbfG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte regeln die Länder. Für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Anforderungen an ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept in 5 a Landesabfallgesetz NW (LAbfG NW) festgelegt.
8 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 8 Danach gibt das Abfallwirtschaftskonzept eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Es enthält mindestens a) Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle und der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle, wobei das Aufkommen bzw. die Entsorgung von Hausabfall, Sperrabfall und Gewerbeabfällen jeweils getrennt darzustellen sind, b) Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle, insbesondere für flächendeckende Angebote zur getrennten Erfassung und Verwertung von biogenen Abfällen, c) die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind, d) den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit, e) Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Entsorgung des Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen, f) die Darstellung der über das eigene Gebiet hinaus notwendigen Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der dazu notwendigen Maßnahmen sowie ihrer zeitlichen Abfolge (Kooperationen), g) eine zusammenfassende Darstellung der Angaben, Darstellungen und Festlegungen nach Buchst. a) f). Weitere inhaltliche Vorgaben für das Abfallwirtschaftskonzept der Kreise ergeben sich aus dem Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle. Der erste landesweite Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, für Nordrhein- Westfalen wurde am 31. März 2010 bekannt gemacht und veröffentlicht. Mit seiner Bekanntgabe wurde der Abfallwirtschaftsplan Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung haben.
9 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 9 Die neue Abfallrahmenrichtlinie der EU, das im Entwurf befindliche aktualisierte KrW-/AbfG und ein angekündigter neuer Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW definieren neue Anforderungen im Abfallrecht, die von den kommunalen Abfallwirtschaftskonzepten berücksichtigt bzw. umgesetzt werden müssen. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) hat mit Erlass vom mitgeteilt, dass die Landesregierung an einem neuen Abfallwirtschaftsplan arbeitet. Dieser soll den derzeitigen Abfallwirtschaftsplan NRW ersetzen. Gemäß diesem Erlass soll bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung der kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte bzw. der Ausschreibung und Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen Abfallwirtschaftsplans NRW folgendes bereits berücksichtigt werden (Zitat aus Erlass: kursiv gedruckt) a) Absehbare Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, wie z. B. fünfstufige Abfallhierarchie, Abfallvermeidung, Verwertungsquoten, flächendeckende getrennte Sammlung von Bioabfällen, Einführung einer Wertstofftonne. b) Anstehende Novellierung des Landesabfallgesetzes c) Restriktive Bedarfsprüfung, in die Aspekte wie z. B. Abfallvermeidung, Verwertungsquoten, Intensivierung bzw. Optimierung der getrennten Erfassung von Biound Grünabfällen, Einführung einer Wertstofftonne, Behandlungskapazitäten und preise, Abfallgebühren und demographischer Wandel einbezogen werden sollen. d) Umsetzung der Grundsätze der Autarkie und Nähe durch die Berücksichtigung umweltbezogener Vergabekriterien entsprechend 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder interkommunale Kooperation. Als umweltbezogenes Vergabekriterium hat die Transportentfernung mit entsprechend deutlicher Gewichtung in die Ausschreibung und Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen einzufließen. e) Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz u. a. durch eine entstehungsortnahe Entsorgung bzw. möglichst geringe Transportentfernungen. Die einzelnen Aspekte dieses Anforderungskataloges, aber auch die Veränderungen, die die neue EU-Richtlinie und das aktualisierte im Entwurf befindliche - KrW-/AbfG im Abfallrecht bringen, werden mit dieser Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Siegen-Wittgenstein - soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich - berücksichtigt.
10 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 10 Den in Unterpunkt a) des Erlasses vom genannten absehbaren Änderungen des KrW-/AbfG wird soweit möglich schon jetzt Rechnung getragen. Die Abfallvermeidung war schon bisher Ziel im Abfallwirtschaftskonzept des Kreises. Durch Abfallberatung sowohl der privaten Haushalte als auch der Gewerbetreibenden wird auf eine Abfallvermeidung hingearbeitet. Durch 14 Abs. 1 Entwurf KrW-/AbfG wird mit Wirkung vom 01. Januar 2015 die generelle Pflicht zur getrennten Sammlung der Abfallfraktionen Papier, Metall, Kunststoff und Glas eingeführt. Die Abfallfraktionen Papier, Metall und Glas werden im Kreisgebiet getrennt eingesammelt. Das gleiche gilt für die Abfälle aus Kunststoff, sofern es sich um Verpackungsabfälle handelt und diese über das Duale System eingesammelt werden. Problematisch sind lediglich die sog. stoffgleichen Haushaltsabfälle, d. h. Kunststoffabfälle aus Nichtverpackungen wie z. B. Kunststoffeimer, Kinderspielzeug etc.. Hier bleibt der Ausgang der Diskussion um die Wertstofftonne abzuwarten. Mit dem aktualisierten KrW-/AbfG wird die Voraussetzung für die Einführung einer Wertstofftonne geschaffen. Derzeit ist allerdings die Ausgestaltung der Art und Weise der Wertstofftonne und die Systemträgerschaft (Stichwort: Private Entsorgungswirtschaft oder Kommunen) noch nicht abschließend geklärt. Bis zu einer Regelung dieser offenen Fragen durch ein geplantes Wertstoffgesetz ist im Rahmen dieser Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Siegen- Wittgenstein eine Anpassung an die kommende neue Rechtslage nicht möglich. Gegebenenfalls muss das Abfallwirtschaftskonzept bzw. die Abfallwirtschaftssatzung im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet zukünftig an eine neue Rechtslage angepasst werden. Die flächendeckende Einsammlung und Verwertung der Bioabfälle ist im Kreisgebiet eingeführt. Durch 14 Abs. 2 Entwurf KrW-/AbfG sollen Regelungen des Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a) AbfRRL etwas modifiziert - umgesetzt werden. Es geht um die Einführung einer Quote für Wiederverwendung und Recycling. Im Gesetzentwurf sieht der Gesetzgeber vor, die Quote auf alle Siedlungsabfälle zu erstrecken und erhöht die Quote auf 65 Gewichtsprozent. Eine Auswertung der Siedlungsabfallbilanz 2010 des Kreises Siegen- Wittgenstein ergibt, dass die Einhaltung dieser Quote bereits jetzt erfüllt wird. Die Unterpunkte c) e) des Erlasses vom betreffen inhaltlich im Wesentlichen die Planung und den Bau von Abfallentsorgungsanlagen und die Konzeption und die Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist z. Zt. bezüglich der Entsorgungsdienstleistungen mittelfristig noch vertraglich gebunden (Rest- und Sperrabfälle bis zum , Bio- und Grünabfälle bis ).
11 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 11 Diesbezügliche Auswirkungen des ggfls. sich ändernden Abfallwirtschaftsplanes NRW, Teilplan Siedlungsabfälle werden sich somit erst in einigen Jahren ergeben, wenn Entsorgungsdienstleistungen neu konzipiert oder ausgeschrieben werden. Das erste Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Siegen-Wittgenstein wurde vom Kreistag im Jahr 1987 beschlossen. Die erste Fortschreibung als zweite Stufe erfolgte durch entsprechende Beschlüsse des Kreistages in den Jahren 1990 und Die zweite Fortschreibung wurde im Jahr 1999, die dritte Fortschreibung im Jahr 2006 vom Kreistag beschlossen. Die hier vorliegende, vierte Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Siegen-Wittgenstein dient zum einen der zusammenfassenden Darstellung der Abfallwirtschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein auf dem aktuellen Stand, sowie zum anderen der Darstellung der zukünftigen Entwicklung der Abfallwirtschaft des Kreises. Der Geltungsbereich dieses Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) erstreckt sich auf alle Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (öre) überlassen werden bzw. zu überlassen sind. Die weitere Darstellung und Konzeption beschränkt sich daher auf die so genannten Siedlungsabfälle, die über die Sammelsysteme der Städte und Gemeinden vornehmlich aus Haushalten und aus sonstigen kleineren Herkunftsbereichen erfasst werden können und auf inerte Materialien. Alle sonstigen Abfälle (Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als aus Haushalten sowie von der Entsorgung ausgeschlossene Abfälle zur Beseitigung) sind von den Abfallerzeugern nach den allgemeinen abfallrechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich ordnungsgemäß zu entsorgen. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass für nach der Satzung ausgeschlossene Abfallarten privatwirtschaftliche Entsorgungswege nicht zur Verfügung stehen.
12 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Strukturdaten Der Kreis Siegen-Wittgenstein liegt am südlichen Rand des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen. Aus verwaltungstechnischer Sicht gehört der Kreis Siegen-Wittgenstein zum Regierungsbezirk Arnsberg, der außerdem noch die Kreise Olpe, Soest, Unna, Hochsauerlandkreis, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis, sowie die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne umfasst. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat eine Gesamtfläche von 1.131,59 km² und unterteilt sich in insgesamt 11 Städte und Gemeinden. Mit Stand vom waren im Kreis Siegen-Wittgenstein Einwohner/-innen registriert. Davon fiel mit Einwohnern/-innen mehr als ein Drittel auf die Stadt Siegen als mit Abstand größte kreisangehörige Stadt. Bei einer mittleren Einwohnerdichte von 250,6 Einwohnern/-innen je km² kann der Kreis Siegen-Wittgenstein im Landesdurchschnitt als normal besiedelt angesehen werden. Bevölkerungsentwicklung/-prognose Die Darstellung 1 gibt einen Überblick über die Prognose der Bevölkerungsentwicklung des Kreises Siegen-Wittgenstein in den Jahren Danach wird mit einer Verringerung der Einwohnerzahl 2010 um Einwohner bis zum Jahr 2020 gerechnet. Für 2020 ist somit von einer Einwohnerzahl von Einwohnern für den Kreis Siegen- Wittgenstein auszugehen. Bevölkerungsvorausberechnung Bevölkerungsentwicklung Abb. 1: Bevölkerungsvorausberechnung Quelle: Landesdatenbank NRW, Darstellung Kreis Siegen-Wittgenstein
13 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 13 Bis zum Jahr 2030 ist nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Landes NRW mit einem weiteren Bevölkerungsrückgang auf Einwohner zu rechnen. Davon ausgehend, dass sich das Pro/Kopf-Aufkommen an Siedlungsabfall nicht erhöhen wird, führt der Einwohnerrückgang zu einer Verminderung der Gesamtabfallmengen. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein konnte für das Jahr 2009 eine durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,19 Personen pro Haushalt ermittelt werden. In Nordrhein-Westfalen liegt dieser Wert bei 2,08 Personen pro Haushalt. Mit einem Anteil von ca. 89 % am gesamten Wohngebäudebestand entfällt der überwiegende Teil der Wohngebäude im Kreis Siegen-Wittgenstein auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten haben dagegen mit einem Anteil von 11 % eine eher untergeordnete Bedeutung. Von dieser Wohngebäudestruktur weicht wesentlich nur die Stadt Siegen ab, die einen errechneten Anteil von 19% an Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten besitzt.
14 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Abfallvermeidung und -beratung Gemäß 4 KrW-/AbfG sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit. Erst in zweiter Linie sind Abfälle stofflich oder energetisch zu verwerten. Als wesentliche Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen können im Rahmen des aktuell gültigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes insbesondere folgende Maßnahmen angeführt werden: Kreislaufführung von Stoffen im Produktionsprozess, abfallarme Produktgestaltung und Ausrichtung des Konsumverhaltens auf den Erwerb abfall- bzw. schadstoffarmer Produkte Hierbei sind für die privaten Haushaltungen insbesondere die letzten beiden Maßnahmen von Interesse. Maßnahmen zur abfallarmen Produktgestaltung werden im Wesentlichen durch rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Produktverantwortung vorgegeben. Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet oder vertreibt, trägt nach den abfallrechtlichen Vorschriften die Produktverantwortung. Zur Erfüllung der Produktverantwortung sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei deren Herstellung und Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der nach deren Gebrauch entstandenen Abfälle sichergestellt ist. Zur Festlegung von Anforderungen an die Produktverantwortung können z.b. durch entsprechende Rechtsverordnungen Ver- oder Gebote, Beschränkungen und Kennzeichnungen festgelegt werden, die im Ergebnis unter anderem dazu führen sollen, Haltbarkeit, Gebrauchsdauer und Reparaturfreundlichkeit zu erhöhen, und die Wiederverwendbarkeit zu steigern. Die Dienststellen des Landes, die Kreise, Städte und Gemeinden, sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstellten juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind deshalb gemäß 2 LAbfG verpflichtet, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Materialien oder Verbrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen. Sie sollten darüber hinaus auch Dritten gegenüber auf die Beachtung dieser Pflichten hinwirken.
15 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 15 Als Maßnahmen zur Ausrichtung des Konsumverhaltens auf den Erwerb abfall- bzw. schadstoffarmer Produkte können ebenfalls die bereits o.a. rechtlichen Regelungen dienen. Als Beispiele sind hier die Verpackungsverordnung oder die Altbatterieverordnung anzuführen. Neben diesen rechtlichen Regelungen trägt jedoch im Wesentlichen die Abfallberatung zur Abfallvermeidung bei. Die entsorgungspflichtigen Körperschaften sollen daher durch die Abfallberatung gemäß 3 LAbfG, sowie durch Öffentlichkeitsarbeit die Abfallvermeidung fördern. Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind sowohl der Kreis als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeitsteilig mit den Aufgaben der Abfallberatung befasst. Die Städte und Gemeinden beraten die privaten Haushaltungen über die Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung, auch vor dem Hintergrund der gemeindespezifischen Abfallsammelsysteme. Ziel der Beratung ist auch die sortenreine Erfassung der hier gesammelten Stoffe, insbesondere der Verpackungsmaterialien und der biogenen Abfälle, so dass die Menge der bei den sich anschließenden Sortier- und Aufbereitungsvorgängen anfallenden und aufwendig zu entsorgenden Sortierreste minimiert wird. Der Arbeitsschwerpunkt der Abfallberater/-innen des Kreises liegt bei der Beratung der gewerblichen Wirtschaft. Vermeidungs- und Verwertungspotentiale in der gewerblichen Wirtschaft sind allerdings nur dann umfassend zu erschließen, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen in die konkreten, häufig sehr speziellen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Betriebes eingebunden sind. Darüber hinaus soll die Beratung nach Möglichkeit alle Umweltbelange, wie die Minderung des Energieverbrauchs, der Emissionen, der Abwasserbelastung und -fracht berücksichtigen. Diese Anforderungen übersteigen oftmals die Leistungsfähigkeit der kommunalen Abfallberatung und erfordern das branchenspezifische Wissen von Spezialisten. Die Abfallberatung des Kreises steht daher in ständigem Erfahrungs- und Informationsaustausch mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer sowie den sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, damit eine umfassende und leistungsfähige Beratung gegeben bzw. vermittelt werden kann.
16 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Überlassungspflichten / Abfallverwertung und Abfallbeseitigung 5.1. Überlassungspflichtige Abfälle Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß 5 Abs. 1 LAbfG. Es ergeben sich daher gemäß 13 Abs. 1 KrW-/AbfG grundsätzlich folgende Überlassungspflichten an den Kreis Siegen-Wittgenstein: Tab. 1: Überlassungspflichten Abfälle aus privaten Haushaltungen zur Verwertung innerhalb des Kreises angefallen überlassungspflichtig, soweit der Abfallerzeuger oder der Abfallbesitzer zur Verwertung nicht in der Lage ist oder diese nicht beabsichtigt zur Beseitigung innerhalb des Kreises angefallen überlassungspflichtig Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zur Verwertung zur Beseitigung innerhalb des Kreises angefallen nicht überlassungspflichtig, überlassungspflichtig soweit der Abfallerzeuger oder der Abfallbesitzer diese Abfälle nicht in eigenen Anlagen beseitigen kann, oder überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung erfordern und die Abfälle nicht ausgeschlossen sind. Gemäß 15 Abs. 3 KrW-/AbfG können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, wie schon in Tabelle 1 angeführt, mit Zustimmung der zuständigen Behörde Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen von der Entsorgung ausschließen, soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in den Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können, oder die Sicherheit der umweltverträglichen Beseitigung im Einklang mit den Abfallwirtschaftsplänen der Länder durch einen anderen Entsorgungsträger oder Dritten gewährleistet ist. Die Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Abfallwirtschaft in der aktuell gültigen Fassung legt in 6 fest, welche Abfälle jeweils von der Entsorgung ausgeschlossen sind. In der Anlage 1 dieser Satzung zur Abfallwirtschaft sind in Form einer Positivdarstellung die Abfälle aufgeführt, für die seitens des Kreises eine Entsorgungspflicht besteht.
17 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 17 Zur Abfallentsorgung durch den Kreis Siegen-Wittgenstein zugelassene Abfallarten: Gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten Bioabfall Garten- und Parkabfälle, mit Ausnahme pflanzlicher Abfälle von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen Altreifen (Kleinmengen) Bauschutt (Kleinmengen) Straßenaufbruch (Kleinmengen) Erd- und Felsaushub (unbelastet) Sonstige inerte Materialien (Aschen, Schlacken, Sande) aus Auffüllungen, soweit sie verwertungsgeeignet sind. Aus diesem Grund sind in der unter Ziffer 7.2 folgenden Prognose ausschließlich die auf der Basis der Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Abfallwirtschaft relevanten Abfälle aufgeführt.
18 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Abfälle aus privaten Haushaltungen Restabfall Der im Kreisgebiet anfallende, kommunale Restabfall wird seit dem vollständig energetisch verwertet. Hierzu betreibt der Kreis Siegen-Wittgenstein 2 Umladestationen (Fludersbach, Siegen und Winterbach, Netphen-Herzhausen). Im Jahr 2010 wurden t Hausabfall im Auftrag der Städte und Gemeinden eingesammelt. An den Umladestationen wird der Restabfall in größere Transportcontainer umgeladen und von dort zur Vorbehandlung in die Abfallverbrennungsanlagen transportiert. Der Restabfall aus den Städten/Gemeinden Burbach, Freudenberg, Neunkirchen, Siegen und Wilnsdorf (in 2010: t) wird an der Umladestation Siegen-Fludersbach umgeladen und von dort zur thermischen Verwertung in die MVA Herten gebracht. Der Restabfall der Städte/Gemeinden Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück, Hilchenbach, Kreuztal und Netphen (in 2010: t) wird an der Umladestation Netphen- Herzhausen (Winterbach) umgeladen und von dort zur thermischen Verwertung in die MVA Hagen gebracht. Bioabfall Bio- und Grünabfälle werden im Kreisgebiet flächendeckend über die Biotonne erfasst. Als Bioabfälle werden die aus den Haushalten erfassten Küchen- und Gartenabfälle bezeichnet, die über die Biotonne im Holsystem erfasst werden. Dagegen sind Grünabfälle pflanzliche Abfälle aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen, Friedhöfen und Privatgärten, wie z. B. Baum- und Strauchschnitt, Grünschnitt und Laub, die im Bringsystem erfasst werden. Bio- und Grünabfälle werden an den beiden Umladestationen Siegen und Netphen- Herzhausen angeliefert. Dort werden sie in größere Container umgeladen und zur Verwertung in das Kompostwerk Olpe transportiert. Im Kreisgebiet werden jährlich zwischen und Tonnen (2010: t = 103 kg/ea) Bioabfall von den Gemeinden gesammelt. An der Umladestation Fludersbach wurden t umgeladen, an der Umladestation Winterbach t. Sperrabfall Die Sperrabfallsammlung von Wohnungseinrichtungsgegenständen und sperrigem Hausrat erfolgt im Kreisgebiet getrennt von anderen Abfallarten. Die Abholung erfolgt haushaltsnah nach Voranmeldung bei den Städten und Gemeinden bzw. bei den von diesen beauftragten Unternehmen. Der erfasste Sperrabfall wird in einer Sortieranlage behandelt. Wertstoffe werden aussortiert und einer stofflichen Verwertung zugeführt. Die Sortierreste werden thermisch verwertet.
19 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 19 Wertstoffe Auf der Ebene der Städte und Gemeinden findet die Erfassung von Wertstoffen aus Haushaltungen statt. Darunter fallen im Wesentlichen Papier/Pappe/Kartonagen, Glas und Leichtverpackungen. Hinzu kommt seit dem die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte nach Maßgabe des am in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG). Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) Die Städte und Gemeinden des Kreises erfassen die PPK-Fraktion über eine Altpapiertonne (blaue Tonne). Das Abfuhrintervall beträgt 2-4 Wochen. In Siegen und Kreuztal besteht wahlweise zur blauen Tonne die Möglichkeit, Depotcontainer zu nutzen. Das Sammelsystem für PPK im Kreis Siegen-Wittgenstein hat sich bewährt. Die gesammelten Altpapiermengen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tab. 2: Erfasste Jahresmenge kg/ea Glas In allen 11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird Glas über Depotcontainer getrennt gesammelt und von Vertragsunternehmen der Städte und Gemeinden abgefahren. Die erfassten Glasmengen von zeigt die folgende Tabelle. Tab. 3: Erfasste Jahresmenge kg/ea Leichtverpackungen (LVP, Duale Systeme) Verkaufs- und Umverpackungen werden auf der Grundlage der Verpackungsverordnung über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack getrennt erfasst. Tab. 4: Erfasste Jahresmenge kg/ea Bei den Abfällen aus privaten Haushaltungen wird unter Einbeziehung der thermischen Verwertung eine Verwertungsquote von 100 % erreicht. Dem gesetzlich im KrW-/AbfG normierten Vorrang der Verwertung wird damit Rechnung getragen.
20 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 20 Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen Die schadstoffhaltigen Abfälle aus Haushaltungen setzen sich aus verschiedenen, überwiegend gefährlichen Abfällen zusammen. Sie werden in den Städten und Gemeinden über Schadstoffsammelmobile erfasst. Darüber hinaus steht für Einzelanlieferungen aus privaten Haushaltungen für Sonderabfälle, die wegen ihres Schadstoffgehaltes einer getrennten Entsorgung bedürfen, eine Annahmestelle eines durch den Kreis beauftragten Dritten zur Verfügung. Die kostenlose Abgabe solcher Abfälle ist bei der Fa. Lindenschmidt KG, Krombacher Str in Kreuztal-Krombach möglich. 5.3 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen Beton (Bauschutt), Bitumengemische (z.b. teerfreier Asphalt aus Straßenaufbrüchen) Für die Aufbereitung von Bauschutt und Straßenaufbruch zu verwertbaren Baustoffen haben sich im Kreisgebiet neben einer stationären Großanlage, die seit Jahren von einem Zusammenschluss von Bauunternehmen betrieben wird, auch verschiedene mobile Anlagen erfolgreich etabliert. In den Jahren 2006 bis 2009 sind an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises Siegen- Wittgenstein lediglich geringe Mengen an Beton bzw. Bauschutt angeliefert worden. Im Jahr 2010 wurde kein Bauschutt mehr angeliefert. Das gleiche gilt für Bitumengemische. Diese Abfallarten werden von den Abfallbesitzern aufgrund der deutlich günstigeren Annahmepreise zu den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet gebracht. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig dem Kreis keine nennenswerten Mengen an Beton bzw. Bauschutt und ebenfalls keine nennenswerten Mengen an Bitumengemischen angedient werden Altreifen Getrennt an den Deponien angelieferte Altreifen werden vom Kreis direkt einer Verwertung zugeführt. Mischabfälle aus Krankenhäusern und Heimen Seit dem können spezifische Krankenhausabfälle (Abfallschlüssel ) an den kreiseigenen Deponien nicht mehr angenommen werden.
21 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 21 Um den im Kreisgebiet ansässigen Krankenhäusern und Heimen weiter eine möglichst wirtschaftliche Entsorgung zumindest eines Teils ihrer Abfälle zu ermöglichen, werden seit siedlungsabfallähnliche Abfälle aus Krankenhäusern und Heimen unter dem Abfallschlüssel Gemischte Siedlungsabfälle Abfallschlüssel angenommen. Mittlerweile haben die Einrichtungen im Kreisgebiet aber zum größten Teil für ihre Abfälle günstigere Entsorgungswege gefunden, so dass sich dieser Mengenstrom kontinuierlich reduziert hat. Im Jahr 2010 wurden lediglich noch 42,6 Tonnen Mischabfälle aus Krankenhäusern und Heimen angenommen. Erd- und Bodenaushub Bei der Anlieferung von Erd- und Bodenaushub an die Deponien des Kreises handelt es sich in der Regel um Mengen aus Baumaßnahmen, deren anderweitige Verwendung nicht beabsichtigt ist bzw. aus bautechnischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen ausscheidet. Auf die Mengenentwicklung wird unter Gliederungsziffer eingegangen.
22 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Vertragliche Vereinbarungen zur Restabfallbehandlung Für Abfälle, die dem Entsorgungsweg "Restabfallvorbehandlung" zuzuordnen sind, betreibt der Kreis Siegen-Wittgenstein keine eigenen Vorbehandlungsanlagen. Vielmehr wurden für die in diesem Abfallsegment anfallenden Abfälle die nachfolgend angeführten Entsorgungsverträge mit Dritten abgeschlossen, um eine langfristige Entsorgungssicherheit und Gebührenstabilität zu gewährleisten. a) ARGE Entsorgung Kreis Siegen-Wittgenstein Der im Jahr 2003 mit der ARGE Entsorgung Kreis Siegen-Wittgenstein abgeschlossene Entsorgungsvertrag basiert auf einer europaweiten Ausschreibung. Er beinhaltet die Übernahme und die thermische Vorbehandlung von Restabfall für ein Mengenkontingent von bis zu t/a im Einzugsbereich Burbach, Wilnsdorf, Neunkirchen, Freudenberg und Siegen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom bis zum b) Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbh (HUI) Der im Jahr 2003 mit der HUI abgeschlossene Entsorgungsvertrag basiert auf einer europaweiten Ausschreibung. Er beinhaltet die Übernahme und die thermische Vorbehandlung von Restabfall für ein Mengenkontingent von bis zu t/a im Einzugsbereich Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück, Hilchenbach, Kreuztal und Netphen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom bis zum c) Remondis Olpe GmbH Der im Jahr 2003 mit der AKM Olpe GmbH abgeschlossene Entsorgungsvertrag basiert auf einer europaweiten Ausschreibung. Der Sperrabfallentsorgungsvertrag wurde zwischenzeitlich durch die Remondis Olpe GmbH übernommen. Der Vertrag beinhaltet die Übernahme, Vorbehandlung und Entsorgung von Sperrabfall sowie von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen für ein Mengenkontingent von bis zu t/a im Einzugsbereich Burbach, Wilnsdorf, Neunkirchen, Freudenberg und Siegen sowie für t/a im Einzugsbereich Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück, Hilchenbach, Kreuztal und Netphen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom bis zum
23 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 23 d) Olper Entsorgungszentrum GmbH & Co. KG (OEZ) Der seit dem laufende Vertrag mit dem OEZ umfasst die Übernahme und Kompostierung sämtlicher im Kreisgebiet anfallender Bio- und Grünabfälle. Die Übernahme erfolgt an speziellen Umladestationen auf den Abfalldeponien Fludersbach in Siegen und Winterbach in Netphen-Herzhausen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit vom bis zum mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 5 weiteren Jahren. Nach der ersten Verlängerung läuft der Vertrag nunmehr bis zum Er verlängert sich jedoch automatisch um weitere fünf Jahre bis zum , wenn er nicht bis zum gekündigt wird.
24 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Angaben über Art und Menge der Abfälle 7.1. Abfallarten und Ist-Mengen Siedlungsabfälle 2010 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Jahr 2010 im Kreis Siegen- Wittgenstein angefallene Siedlungsabfallmenge. Die absolute Menge in Tonnen ergibt dividiert durch die Einwohnerzahl 2010 des Kreises Siegen-Wittgenstein ( Einwohner) das sog. Pro-Kopf-Aufkommen in Kilogramm pro Einwohner und Jahr (kg/ea). Abfallarten, -gruppen 2010 t kg/ea Hausabfall Sperrabfall Summe Haus- und Sperrabfall Bio- und Grünabfälle Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) Glas Leichtverpackungen (LVP) (Duale Systeme) Sonstige Wertstoffe Summe Wertstoffe Summe Infrastrukturabfälle 66 0 Bau- und Abbruchabfälle Sonstige Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Sonstige Gewerbeabfälle) Summe Gewerbeabfälle Gesamtsumme Tab. 5: Siedlungsabfallmenge Kreis Siegen-Wittgenstein 2010 Quelle: Siedlungsabfallbilanz des Kreises Siegen-Wittgenstein
25 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 25 Verwertungswege 2010 des Siedlungsabfalles aus Haushaltungen Sperrabfall Sortierung t 7% Bioabfall, Grünabfall Kompostierung t 29% Restabfall Thermische Behandlung % Sonstige Werstoffe PPK, Glas, LVP Verwertung als Wertstoff t 29% Thermische Behandlung Sortierung Kompostierung Verwertung als Wertstoff Abb. 2: Verwertungswege 2010 des Siedlungsabfalles aus Haushaltungen
26 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Zusammenfassende Darstellung der Siedlungsabfälle 2010 im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein sowie sonstige Abfälle aus Haushaltungen im Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein Abfallströme 2010 Siedlungsabfälle im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein (öre) sowie sonstige Abfälle aus Haushaltungen Abfälle im Zuständigkeitsbereich Abfälle aus Haushaltungen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches LVP t Abfälle zur Verwertung Abfälle zur Beseitigung Glas t PPK t Kompostierung Thermische Behandlung (MVA) Sortierung Bioabfälle t Hausabfall t Sperrabfall t Grünabfälle t Abb. 3: Zusammenfassende Darstellung der Siedlungsabfallmenge 2010 in Tonnen
27 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Prognose für das Abfallaufkommen Eine wesentliche Aussage des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes ist der Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit (Zeitraum von 2012 bis 2021) über ausreichende, qualifizierte und den rechtlichen Vorgaben entsprechende Entsorgungskapazitäten. Voraussetzung hierfür ist eine Prognose über das Abfallaufkommen, die nach Art und Menge für den gleichen Zeitraum entsprechend erstellt wird. Bei der Erarbeitung sowie bei der Auswertung abfallwirtschaftlicher Prognosen, insbesondere für einen derart langen Zeitraum, sind verschiedene Punkte besonders zu berücksichtigen, die im Einzelnen nachfolgend dargestellt werden: Die Prognosen sind auf Grund möglicher Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen, auf Grund nur begrenzt vorhersehbarer Entwicklungen im Bereich der Märkte für Abfälle zur Verwertung sowie wegen möglicher Auswirkungen von Änderungen des Standes der Technik bzw. des technischen Fortschritts mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Die Reaktionsfähigkeit der Abfallentsorgungsstruktur auf Veränderungen gegenüber den prognostizierten Abfallmengen ist daher ein wesentliches Merkmal für die Qualität der Struktur. Da die Prognosen Grundlage von Entscheidungen über die zukünftige, auch anlagentechnische Entwicklung der Abfallentsorgung darstellen, ist die Grundausrichtung der Prognosen eher konservativ, und somit möglichst gering risikobelastet. Die Daten der Prognose 2020/2021 werden durch Multiplikation der durchschnittlichen Abfallmengen in kg/ea mit den sich nach der Bevölkerungsprognose ergebenden Einwohnerzahl ermittelt. Der im Jahr 2010 erstellte Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle basiert auf Daten aus den Jahren 2008/2009 und rechnet noch mit geringfügig größeren Mengen. Eine Gegenüberstellung dieser Mengen mit den vertraglich fixierten Entsorgungskapazitäten würde aber ebenfalls ergeben, dass im Betrachtungszeitraum die Entsorgungssicherheit gegeben ist.
28 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Abfälle aus privaten Haushaltungen Restabfall, Sperrabfall, Bio- und Grünabfälle Im Kreis Siegen-Wittgenstein zeigt das Abfallaufkommen bei den Abfallarten Bio- und Grünabfälle und Sperrabfall in den letzten Jahren einen annähernd konstanten Verlauf. Beim Restabfall ist in den letzten Jahren eine leicht sinkende Menge zu verzeichnen. Der Rückgang betrifft sowohl die zu entsorgende Menge in kg/ea als auch - multipliziert mit der sinkenden Bevölkerungszahl die absolute Menge. Signifikante Änderungen sind nach aktuellem Kenntnisstand im zu betrachtenden Zeitraum nicht zu erwarten. Aufgrund der prognostiziert sinkenden Bevölkerungszahl ist mit leicht sinkenden Mengen zu rechnen. Abb. 4: Abfallaufkommen der Siedlungsabfälle in den Jahren (Hausabfall, Sperrabfall, Bio- und Grünabfall) Abfallaufkommen in t Sperrabfall Bio- und Grünabfälle Hausabfall
29 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 29 Im Folgenden werden für die einzelnen Abfallarten die mengenmäßige Entwicklung der Jahre absolut in Tonnen und in Kilogramm pro Einwohner dargestellt. Für die Prognose der Abfallmengen wurde aus den Jahresmengen und den jährlichen Bevölkerungszahlen in diesen Jahren eine durchschnittliche Menge je Einwohner und Jahr (kg/ea) ermittelt. Aus der Multiplikation der prognostizierten Bevölkerungszahlen mit der durchschnittlichen Abfallmenge pro Einwohner/Jahr wurden dann die Prognosewert für die Jahre 2012 bis 2021 berechnet. Dabei wurde von einer konstanten Abfallmenge/Einwohner ausgegangen. Die Berechnung der Prognosewerte ist als Anlage in 2 Tabellen im Anhang beigefügt. Die Prognosewerte sind unter Gliederungsziffer 8 (Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit) noch einmal aufgenommen und den Entsorgungskapazitäten gegenüber gestellt. Hausabfall Tab. 6: Durchschnitt Erfasste Jahresmenge (t) kg/ea Sperrabfall Tab. 7: Durchschnitt Erfasste Jahresmenge (t) kg/ea Bioabfall Tab. 8: Durchschnitt Erfasste Jahresmenge (t) kg/ea Grünabfall Tab. 9: Durchschnitt Erfasste Jahresmenge (t) kg/ea
30 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen Erdaushub Für Erdaushub ist die Erstellung einer gesicherten Prognose schwierig, da die anfallenden Jahresmengen in Abhängigkeit von den jährlichen Bauaktivitäten zu sehen sind und somit stark schwanken. Als Basis für eine Prognose kann daher nur ein durchschnittliches Jahresaufkommen dienen. Dazu wird hier das jährliche Gesamtaufkommen an Erd- und Bodenaushub an kreiseigenen Deponien und der Deponie der Fa. Steinwerk Raumland Böhl GmbH der letzten zehn Jahre herangezogen. Tab. 10: Abfallaufkommen Erd- und Bodenaushub an kreiseigenen Deponien und der Deponie der Fa. Steinwerk Raumland Böhl GmbH in den Jahren in t Durchschnitt Es ergibt sich ein durchschnittliches jährliches Aufkommen von gerundet t. Die bis 2021 prognosegemäß erforderliche Ablagerungskapazität würde somit ca. 4 Mio. t betragen. Allerdings bestehen bezüglich der zukünftig anfallenden Mengen an Erd- und Bodenaushub eine Reihe von Unwägbarkeiten. Neben den schon oben genannten konjunkturellen Einflüssen könnten sich hier auch Verschiebungen von Mengenströmen durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen ergeben. Abb. 5: Abfallaufkommen Erd- und Bodenaushub an kreiseigenen Deponien und der Deponie der Fa. Steinwerk Raumland Böhl GmbH in den Jahren in t Abfallaufkommen in t Erd- und Bodenaushub
31 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Zusammenfassende Darstellung der Prognose 2021 Abfallströme 2021 Siedlungsabfälle im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein (öre) sowie sonstige Abfälle aus Haushaltungen Abfälle im Zuständigkeitsbereich Abfälle aus Haushaltungen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches LVP t Abfälle zur Verwertung Abfälle zur Beseitigung Glas t PPK t Kompostierung Thermische Behandlung (MVA) Sortierung Bioabfälle t Hausabfall t Sperrabfall t Grünabfälle t Abb. 6: Zusammenfassende Darstellung der Siedlungsabfallmengen Prognose 2021 in Tonnen
32 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit Gemäß den abfallrechtlichen Vorgaben ist im Abfallwirtschaftskonzept der Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit zu führen. Dieser Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre 2012 bis Bezogen auf die einzelnen Abfallarten wird der Nachweis der Entsorgungssicherheit auf der Basis der unter Ziffer 7.2 (Seite 27 29) angeführten Prognosen über eine tabellarische Darstellung des prognostizierten Aufkommens und der dafür erforderlichen Entsorgungskapazität, und der textlichen Darstellung der vorhandenen Kapazitäten erbracht Hausabfall Tabelle 3 Jahr Aufkommen (1.000 t) 44,8 44,6 44,3 44,1 43,9 43,7 43,5 43,2 43,0 42,8 Kapazität (1.000 t) 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 42,8 Die mit der ARGE Entsorgung Kreis Siegen-Wittgenstein und der Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbh abgeschlossenen Entsorgungsverträge (siehe Ziffer 6 a, b) umfassen über die Gesamtlaufzeit bis zum ein Mengenkontingent von insgesamt maximal t/a. Dieses Kontingent liegt somit über den prognostizierten Jahresmengen. Der Nachweis der erforderlichen Entsorgungskapazitäten ist bezogen auf den Restabfall bis 2020 somit geführt. In NRW sind auch über 2020 hinaus dauerhaft genügend Kapazitäten in Abfallverbrennungsanlagen vorhanden, so dass die Entsorgungssicherheit auch über den hinaus sichergestellt ist. 8.2 Sperrabfall Tabelle 4 Jahr Aufkommen (1.000 t) 8,5 8,4 8,4 8,3 8,3 8,2 8,2 8,2 8,1 8,1 Kapazität (1.000 t) 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 8,1 Der mit der Remondis Olpe GmbH bestehende Entsorgungsvertrag (siehe Ziffer 5 c) umfasst über die Gesamtlaufzeit bis zum ein Mengenkontingent von insgesamt maximal t/a. Dieses Kontingent liegt somit deutlich über den prognostizierten Jahresmengen. Der Nachweis der erforderlichen Entsorgungskapazitäten ist bezogen auf den Sperrabfall somit geführt.
33 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Bioabfall (soweit voraussichtlich über den Kreis Siegen-Wittgenstein als öre zu entsorgen) Tabelle 5 Jahr Aufkommen Bioabfall 29,9 29,7 29,6 29,4 29,3 29,1 29,0 28,8 28,7 28,5 (1.000 t) Kapazität (1.000 t) 29,9 29,7 29,6 29,4 29,3 29,1 29,0 28,8 28,7 28,5 Der mit der Olper Entsorgungszentrum GmbH & Co.KG geschlossene Entsorgungsvertrag (siehe Ziffer 5 d) umfasst über die Laufzeit bis zum die Übernahme und Kompostierung der im Kreisgebiet anfallenden und dem Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger angedienten Bio- und Grünabfälle. Eine Maximalbegrenzung in Form eines Kontingentes ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Vertrag beinhaltet eine Verlängerungsoption bis zum Der Nachweis der erforderlichen Entsorgungskapazitäten ist bezogen auf Bio- und Grünabfälle somit geführt. 8.4 Industrielle Schlämme, Aschen, Sande, Schlacken, Ofenausbruch Die Beseitigung der vorgenannten Abfallarten aus dem Kreisgebiet ist im Allgemeinen seit dem (Deponie Winterbach) bzw. dem (Deponie Fludersbach) von der Entsorgung durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgeschlossen. Für die Entsorgung bestehen andere Verwertungswege unter anderem zwei in benachbarten Kreisen befindliche Abfallentsorgungsanlagen, die Zentraldeponie "Alte Scheune" in Olpe oder die Zentraldeponie des Hochsauerlandkreises in Frielinghausen. Beide Deponien sind Deponien der Deponieklasse II und sowohl von der Kapazität als auch von der Dauer des genehmigten Betriebs deutlich über den Zeitraum der nachzuweisenden Entsorgungssicherheit hinaus in der Lage, diese Abfälle anzunehmen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein plant auf der Deponie Fludersbach die Errichtung einer Deponie für Erdaushub und inerte Materialien der DK I. Diese Deponie befindet sich derzeit in der Planungsphase zur Antragsstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Den erfolgreichen Abschluss dieser Maßnahme vorausgesetzt, würde der Kreis zukünftig wieder eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit für produktionsspezifische Abfälle wie Aschen, Sande, Schlacken und Ofenausbruch bieten können, sofern diese die Zuordnungskriterien der Deponieklasse I (DK I) einhalten. Mit Beauftragung durch den Kreis Siegen-Wittgenstein als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger werden in Siegen-Wittgenstein zwei Werksdeponien betrieben, auf denen entsprechend den aktuell gültigen rechtlichen Vorgaben auch weiterhin die Ablagerung von mineralischen Abfällen stattfindet.
34 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 34 Hierbei handelt es sich um die Deponien der Firmen Deutsche Edelstahlwerke Südwestfalen GmbH in Siegen-Geisweid sowie Gontermann-Peipers GmbH in Siegen- Feuersbach. Das abfallrechtlich genehmigte, noch verfügbare Deponievolumen beträgt laut dem zurzeit aktuellen Stand (aus Gründen der Übersichtlichkeit ebenfalls in t umgerechnet): Deponie Edelstahlwerke Südwestfalen GmbH: t Deponie Gontermann-Peipers GmbH: t t Die bis 2021 prognosegemäß anfallende Ablagerungsmenge beträgt ca t und liegt damit deutlich unter der verfügbaren Deponiekapazität von t. 8.5 Erdaushub, unbelastet Die Entsorgung von unbelastetem Erdaushub findet auf der Erdaushubdeponie Würgendorf, und den in der Stilllegungsphase befindlichen Abfalldeponien Fludersbach (Siegen) und Winterbach (Netphen-Herzhausen) statt. Als vom Kreis Siegen-Wittgenstein beauftragter Dritter betreibt die Fa. Steinwerk Raumland Böhl GmbH in ihrem Steinbruch in Bad Berleburg-Raumland eine Deponie für Erdaushub. Es besteht dabei folgende schwerpunktmäßige räumliche Zuordnung: Erdaushubdeponie Würgendorf: Abfalldeponie Fludersbach: Abfalldeponie Winterbach: Fa. Steinwerk Raumland Böhl GmbH: südliches Kreisgebiet mittleres Kreisgebiet nördliches Kreisgebiet nordöstl. Kreisgebiet Damit hält der Kreis Siegen-Wittgenstein als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger aktuell noch den räumlichen und strukturellen Anforderungen des Kreisgebietes angemessene, flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten für unbelasteten Erdaushub vor. Da die Profilierung der beiden Deponien Fludersbach und Winterbach in den kommenden Jahren abgeschlossen werden wird, stünde für die Annahme von Erdaushub mittelfristig nur noch die Erddeponie Würgendorf und die Anlage der Fa. Steinwerk Raumland Böhl GmbH zur Verfügung.
35 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 35 Aus diesem Grund plant der Kreis Siegen-Wittgenstein auf der Deponie Fludersbach die Errichtung einer Deponie für Erdaushub und inerte Materialien der DK I. Diese Deponie befindet sich derzeit in der Planungsphase zur Antragsstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Den erfolgreichen Abschluss dieser Maßnahme vorausgesetzt, würde der Kreis auch zukünftig die Entsorgungssicherheit für Erdaushub und inerte Materialien für weitere ca. 20 Jahre gewährleisten können. 8.6 Erdaushub, belastet Die Beseitigung von belastetem Erdaushub aus dem Kreisgebiet ist, soweit es sich dabei um Abfall der Deponieklassen I oder II (DK I oder DK II) handelt, seit dem von der Entsorgung durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgeschlossen. Entsorgungsmöglichkeiten für belasteten Erdaushub bestehen derzeit auf in benachbarten Kreisen befindlichen Abfallentsorgungsanlagen, wie z.b. die Zentraldeponie "Alte Scheune" in Olpe oder die Zentraldeponie des Hochsauerlandkreises in Frielinghausen. Beide Deponien sind Deponien der Deponieklasse II und sowohl von der Kapazität als auch von der Dauer des genehmigten Betriebs deutlich über den Zeitraum der nachzuweisenden Entsorgungssicherheit hinaus in der Lage, diese Abfälle anzunehmen. Zur Zeit prüft der Kreis Siegen-Wittgenstein die Antragsstellung zur Errichtung einer neuen Deponie für Erdaushub und inerte Materialien für DK I Material auf dem Gelände der Deponie Fludersbach. Sollte ein diesbezüglicher Genehmigungsantrag Erfolg haben, würde im Kreisgebiet wieder eine lokale Entsorgungsmöglichkeit für die Entsorgung von belastetem Erdaushub bestehen.
36 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Deponien / Rekultivierung Die Abfalldeponie Winterbach (Netphen-Herzhausen) befindet seit dem , die Abfalldeponie Fludersbach (Siegen) seit dem in der Stilllegungsphase. Für beide Abfalldeponien bestehen genehmigte Abschluss- und Rekultivierungspläne. Seit dem Eintritt in die Stilllegungsphase erfolgt die weitere Entwicklung der Deponien im Einklang mit diesen Plänen. In den letzten Jahren sind auf diesen beiden Deponien erhebliche Mengen an Erdaushub für Zwischenabdeckungs- und Profilierungszwecke angenommen worden. Für die Deponie Winterbach ist nach dem aktuellen Kenntnisstand davon auszugehen, dass die Profilierungsphase spätestens bis zum Jahr 2015 abgeschlossen werden kann. Die Phase Abwarten der Setzung, Oberflächenabdichtung sowie Rekultivierung könnte im Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren abgeschlossen werden. Für Teilflächen der Deponie Fludersbach wird derzeit an einem Weiterbetrieb als Deponie für Erdaushub und sonstige inerte Materialien gearbeitet. Dieses Projekt beinhaltet eine Nutzung der Altdeponie für Siedlungsabfälle (DK II) nach dem Konzept Deponie auf Deponie als Deponie der Deponieklasse I (DK I). Jüngere Teilflächen der Deponie Fludersbach sind davon nicht betroffen. Hier ist die weitere Entwicklung vergleichbar mit der Entwicklung auf der Deponie Winterbach. Zunächst schließt sich in diesem Bereich an die abgeschlossene Vorprofilierung die Phase der Setzungen an. In ca. 10 bis 15 Jahren könnte dann mit der Oberflächenabdichtung und Rekultivierung dieser Teilflächen begonnen werden.
37 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein Impressum Herausgeber: Kreis Siegen-Wittgenstein Dezernat für Bauen, Wohnen, Landschaft, Umwelt und Entsorgung Koblenzer Straße Siegen Fachredaktion: Kreis Siegen-Wittgenstein - Abfallentsorgung - Koblenzer Straße Siegen Titelbild Deponie Fludersbach Umladestation für Siedlungsabfälle (Restabfall, Bioabfall) rechts im Bild: Deponiegasverstromungsanlage (DVA) Stand: Mai 2012
38 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 38 Fortschreibung
39 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 39 Fortschreibung
40 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein 40 Fortschreibung
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