Umsetzung des geänderten Hooligan- Konkordats im Kanton Zürich

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1 Umsetzung des geänderten Hooligan- Konkordats im Kanton Zürich Medienkonferenz der Sicherheitsdirektion mit Vertreterinnen der Städte Zürich, Winterthur und Kloten Zürich, 7. März 2013 Regierungsrat des Kantons Zürich ki 1/29 Referentinnen und Referenten Regierungsrat Mario Fehr Vorsteher der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich Stadtrat Daniel Leupi Vorsteher Polizeidepartement der Stadt Zürich Stadträtin Barbara Günthard-Maier Vorsteherin Departement Sicherheit und Umwelt der Stadt Winterthur Stadträtin Priska Seiler Graf Vorsteherin Sicherheit der Stadt Kloten Regierungsrat des Kantons Zürich ki 2/29 1

2 Regierungsrat Mario Fehr Das geänderte Hooligan- Konkordat: Ziele, Massnahmen, Umsetzung im Kanton Zürich Regierungsrat des Kantons Zürich ki 3/29 Umfeld des Hooligan-Konkordats Bedeutung von sportlichen Grossanlässen Bedeutung Fussball/Eishockey für Integration Ziel: fairer Sport Schutz des fairen Publikums Konkordat bereits in Kraft in AI, LU, SG, UR. In NE Referendumsfrist unbenutzt. Im AG und in AR laufen die Referendumsfristen. Ziel: nach positivem Ausgang der Abstimmung neue Regelung auf Fussballsaison 2013/14 aktiv Regierungsrat des Kantons Zürich ki 4/29 2

3 Worum geht es eigentlich? Respekt und Anstand Konkordatsänderungen sind darauf ausgerichtet, unverbesserliche Gewalttäter dauerhaft von Sportveranstaltungen fernzuhalten. Regierungsrat des Kantons Zürich ki 5/29 Regulatorisches Umfeld «Hooligan-Konkordat» Empfehlungen KKJPD Umsetzung Kantone/Städte: Rahmen- und Einzelbewilligung Regierungsrat des Kantons Zürich ki 6/29 3

4 Durchsuchungen Kanton Zürich hat sich erfolgreich eingesetzt für grundrechtskonforme Regelung Beibehaltung der bisherigen Regelung: private Sicherheitsdienste: Abtasten über den Kleidern Polizei durchsucht unter den Kleidern bei konkretem Verdacht (entspricht Zürcher Polizeigesetz) Regierungsrat des Kantons Zürich ki 7/29 Rayonverbote 232 (ZH: 42) Rayonverbote (per ) 954 (ZH: 292) Stadionverbote (per ) Dauer neu: ein bis drei Jahre Rayons in der ganzen Schweiz Schweiz Kt. ZH Schweiz Kt. ZH Schweiz Kt. ZH Fussball Eishockey Fussball & Eishockey Stadionverbote Rayonverbote Regierungsrat des Kantons Zürich ki 8/29 4

5 Rayons Stadt Zürich Regierungsrat des Kantons Zürich ki 9/29 Bewilligungspflicht Umsetzung im Kanton Zürich: pragmatisch, massvoll, aber konsequent Fokus auf Hochrisikospiele (FCZ-Basel/FCZ-GC/ GC-Basel/GC-FCZ: Alkoholverbot Anreise (nur Spiele gegen FC Basel) ID-Kontrolle Regelung der Zuständigkeiten wie bisher in Verordnung Umsetzung an Klubleitungen von FCZ, GC, ZSC Lions und Kloten Flyers bereits kommuniziert Regierungsrat des Kantons Zürich ki 10/29 5

6 Bewilligungspraxis in der Stadt Zürich Stadtrat Daniel Leupi Umsetzung der Bewilligungspflicht Vereinbarungen mit FC, GC und ZSC über über die partnerschaftliche Zusammenarbeit betreffend Sicherheit im Sport seit 2011 Bewilligungen stützen sich auf die Erfahrungen mit den Vereinbarungen Fortführung der bewährten Zusammenarbeit zwischen Clubs und Stadt Seite 12 6

7 1. Rahmenbewilligungen Erteilen einer Rahmenbewilligung pro Club und Saison für Spiele der Super League und National League und weitere Spiele der Clubs Einzelbewilligungen für internationale Spiele Integration des Sicherheits- und Fankonzepts der Clubs in Rahmenbewilligung Auflagen gemäss der Risikoeinstufung (grün/gelb/rot) Kurzfristige Massnahmen bei ausserordentlichen Ereignissen möglich Seite Alkoholverbot im Stadion nur bei Spielen der Stufe Rot (Praxis in den letzten Jahren im Letzigrund) Einschränkungen des Alkoholverkaufs (nur Leichtbier) im Umfeld des Stadions (Praxis in der Stadt Zürich seit 2012) Seite 14 7

8 3. Anreise und Ticketverkauf Grundsätzlich keine Auflagen bei Spielen der Stufe Grün und Gelb Situative Auflage für Kombitickets bei Spielen der Stufe Rot Ausgestaltung der Kombickets je nach beteiligten Gästeclubs und in Zusammenarbeit mit den Clubs Seite Identitätskontrollen Keine sofortige Einführung im Letzigrund und Hallenstadion bei Spielen der Stufe Rot Einführung der elektronische Zutrittskontrollen hängt von baulichen Voraussetzungen in den Stadien ab Sammeln von Erfahrungen mit den technischen Geräten Seite 16 8

9 5. Kostenverrechnung Polizeieinsätze bisherige Praxis fortführen: Abzug von 200 Stunden der geleisteten Stunden Hälfte des Betrags nach Abzug von 200 Stunden Kostendach bei FCZ und GC von Fr pro Jahr Seite 17 Departement Sicherheit und Umwelt Stadträtin Barbara Günthard-Maier Bedeutung des geänderten Hooligan-Konkordates für mögliche Hochrisiko-Spiele im Stadion Winterthur Stadträtin Barbara Günthard-Maier

10 Departement Sicherheit und Umwelt Einzelbewilligung: Stadt Winterthur Ausgangslage: Weniger Gewalt bei Sportveranstaltungen als in Zürich. Ständige Lagebeurteilung und Präsenz der Stadtpolizei. In der Regel keine Spiele der obersten Ligen von Fussball und Eishockey in Winterthur. Wenige Ausnahmen. Bedeutung der Konkordatsanpassungen für Hochrisiko- Spiele in Winterthur: Bewilligung mit Auflagen Polizeiliche Massnahmen Stadträtin Barbara Günthard-Maier Departement Sicherheit und Umwelt Erfahrungen anlässlich Cup-Spiel FC Winterthur FC Basel vom 22. März Fazit: Änderungen des Konkordats auch für Winterthur hilfreich. Verhältnismässigkeit wahren. Bewährte Zusammenarbeit von Behörden und Klub wird in Winterthur fortgesetzt. Konkordat kann und soll einvernehmliche Absprachen unter Beteiligten nicht ersetzen. Stadträtin Barbara Günthard-Maier

11 Umsetzung des geänderten Hooligan- Konkordates für Eishockeyspiele in Kloten Stadträtin Priska Seiler Graf Alkoholverbot auf Grund fehlender Hochrisikospiele derzeit kein Thema Anreiseregime auf Grund geographischer Verhältnisse nur eingeschränkt verfügbar Bauliche Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bereits erfolgt Kostenverrechnung bleibt unverändert Zusammenarbeit mit Kantonspolizei 11

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