Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Genereller Erschliessungsplan Bikerouten
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- Tobias Brahms
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1 Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Genereller Erschliessungsplan Bikerouten Antrag des Gemeindevorstandes an die Mitglieder des Gemeindeparlaments Werte Mitglieder des Gemeindeparlaments Der Gemeindevorstand beantragt Ihnen, der Teilrevision der Ortsplanung Genereller Erschliessungsplan Bikerouten, bestehend aus den Generellen Erschliessungsplänen 1:5'000 Flowtrail Hörnli, Rothorngipfel-Galerie Gredigsfürggli-Älplisee und Weisshorngipfel-Sattelhütte-Ochsenalp, zuzustimmen und die Vorlage zuhanden der beschlussfassenden Urnengemeinde zu verabschieden. NAMENS DES GEMEINDEVORSTANDES: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Lorenzo Schmid Peter Remek
2 Erläuternder Bericht 1. Ausgangslage Der mit der Skigebietsverbindung initiierte Markenprozess Arosa Lenzerheide definiert über das Leistungsprofil die beiden Speerspitzen Ski im Winter und Bike im Sommer. Anlässlich der Arosa Bevölkerungskonferenz im Vorfeld zur Ortsplanungsrevision kam ebenfalls zum Ausdruck, dass man vom Partner Lenzerheide profitieren kann und eine gebietsübergreifende Angebotsgestaltung sehr erwünscht ist. Der Masterplan Bike Arosa Lenzerheide basiert auf mehreren Eckpunkten, die aufgrund der Projektinitianten Arosa Tourismus und Arosa Bergbahnen AG möglichst rasch umgesetzt werden sollten, damit Arosa mit einem sich der Lenzerheide ergänzenden Bikeangebot positionieren kann und dem Sommertourismus in der ganzen Destination zusätzliche und nachhaltige Impulse verleihen kann. Lediglich die Anbindung an die Lenzerheide wird nicht genügen, sondern es braucht auf der Seite Arosa ein Bike-Angebot mit Alleinstellungsmerkmal. Die Analyse im Bike-Masterplan hat aufgezeigt, dass im Bereich Flow-Trails in der Ferienregion Arosa Lenzerheide ein Manko vorliegt. Diese Angebotslücke kann ein Flow-Trail beim Hörnli schliessen. Bei verschiedenen Meetings und Begehungen mit dem Trail-Spezialisten Allegra Tourismus wurde eine mögliche Flow-Trail-Route am Hörnli ausgearbeitet. Sowohl die Trailbauer wie auch weitere externe Experten sind sich sicher, dass der geplante Hörnli Flow- Trail im Alpenraum einzigartig sein wird. Die Länge von gegen 10 km und die topografischen Gegebenheiten sind am Hörnli einmalig und prädestiniert für einen Flow-Trail, der von praktisch allen Könner-Stufen, auch für Familien, befahren werden kann. Mit dem Flowtrail am Hörnli soll zudem wie von in Innerarosa wohnhaften Einheimischen gewünscht ein touristisches Leuchtturm Angebot in Innerarosa geschaffen werden. 2
3 2. Grundlagen Als Folgeprojekt des Masterplans BIKE wurde von der Gemeinde Vaz/Obervaz resp. die Ferienregion Lenzerheide resp. die Lenzerheide Marketing und Support AG der Masterplan Bike 2.0 erarbeitet, welcher ebenfalls die geplanten Projekte auf Gemeindegebiet Arosa beinhaltet. Der Masterplan Bike 2.0 dient dazu, die fortschreitende Entwicklung im Geschäftsfeld Mountainbike konsequent und koordiniert voranzutreiben. Das Grundlagenpapier besteht aus den Elementen Ausbau, Entflechtung und Unterhalt. Dieser Masterplan Bike 2.0 ist die Grundlage für die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung. 3. Inhalt der Teilrevision Genereller Erschliessungsplan Für die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung wurden die überarbeiteten Linienführungen des Wander- und Bikeroutenkonzepts als neue Festsetzungen im Generellen Erschliessungsplan übernommen. Die ausgewählten Streckenabschnitte werden nachfolgend im Detail erklärt. 3.1 Rothorngipfel-Galerie Die bestehende Bikeroute wird nach Osten auf eine neu erstellte Route verlegt. Der südliche Abschnitt der bestehenden Bikeroute ist aufzuheben. Somit kommt es zu einer sicherheitsrelevanten Entflechtung des Wanderwegs und der Bikeroute. Im Generellen Erschliessungsplan ist der südliche nach Osten verlegte Abschnitt der Bikeroute neu als geplante Bikeroute, demgegenüber der bestehende südliche Abschnitt der Bikeroute neu als aufzuheben festzusetzen. Der nördliche Streckenabschnitt wird neu als bestehende Bikeroute festgesetzt. 3.2 Gredigsfürggli-Älplisee In der Fortsetzung der Rothorngipfel-Galerie führen der Wanderweg und die Bikeroute auf demselben Weg entlang in Richtung Älplisee. Die Entflechtung des Wanderwegs erfolgt ab Gredigsfürggli. Der Wanderweg wird südlich entlang der Talsohle verlegt. Der bisher gemeinsam genutzte Weg wird nunmehr als Bikeroute verwendet. 3
4 Der im Generellen Erschliessungsplan festgesetzte bestehende Wanderweg ist neu als aufzuheben festzusetzen und wird stattdessen auf der südlich verlegten Route neu als geplanter Wanderweg festgesetzt. Dieser knüpft im Osten an den von Süden kommenden, im Generellen Erschliessungsplan als bestehenden festgesetzten Wanderweg an. Die Bikeroute wird neu als bestehend festgesetzt. 3.3 Weisshorngipfel-Sattelhütte-Ochsenalp Bisher führt nur ein Wanderweg vom Weisshorngipfel zur Sattelhütte. Mit der Möglichkeit eines Biketransports bis zum Weisshorngipfel ist eine Entflechtung der beiden Nutzergruppen notwendig. Die geplante Linienführung der Bikeroute verläuft östlich des Wanderwegs bis zur Sattelhütte. Die Erweiterung der Bikeroute ab der Sattelhütte bis zur Ochsenalp führt entlang des Wanderwegs. Bis zur Sattelhütte ist der Bikeweg somit neu als geplant im Generellen Erschliessungsplan festzusetzen. Die Erweiterung ab der Sattelhütte bis zur Ochsenalp ist neu als bestehende Bikeroute festzusetzen. 3.4 Flowtrail Hörnli Ein Flow-Trail ist eine leicht zu fahrende Bikepiste, ohne viele Naturelemente wie Wurzeln oder Steine, dafür mit Anlieger und Wellen, welche langsam (für Anfänger) und schneller (für Profis) gefahren werden können und an eine Art Achterbahnfahrt erinnern. Man kann sie in einem Zug (Flow) von oben bis unten durchfahren. Ein Flowtrail bedingt nur geringe Eingriffe in die Natur und entspricht der Nutzungsfläche eines Wanderweges. Der Flowtrail Hörnli quert im unteren Bereich die Grundwasserschutzzone S2 der "Infang-Quellen". Abklärungen beim Amt für Natur und Umwelt haben ergeben, dass die Schutzzonenausscheidung der Infang-Quellen nicht mehr aktuell ist. Aufgrund einer Neubeurteilung der Schutzzonenausscheidung sieht das ANU Potenzial, um die S2-Abgrenzungen zu verringern und somit allenfalls eine Linienführung wie vorgeschlagen zu ermöglichen. Diese Neubeurteilung ist allerdings erst im Frühjahr/Sommer 2017 möglich, abhängig von den Schneeverhältnissen. 4
5 Im Generellen Erschliessungsplan wird der Flowtrail vom Hörnligipfel bis zum westlichen Berührungspunkt mit der Grundwasserschutzzone S2 der Infang- Quelle als geplant festgesetzt. Der Abschnitt vom östlichen Berührungspunkt mit der Grundwasserschutzzone S2 bis zum Wirtschafts- und Wanderweg wird ebenfalls als geplant festgesetzt. Der restliche Abschnitt bis zur Hörnli Talstation wird als bestehend festgesetzt. Im Generellen Erschliessungsplan werden zwei Anschlusspunkte für den Flowtrail an den Schnittpunkten der aktuellen Grundwasserschutzzone S2 festgesetzt. Die definitive Linienführung wird dann im Sommer 2017 aufgrund der neuen Schutzzonenausscheidung im Rahmen des BAB-Verfahrens festgelegt. Dieses Vorgehen wurde so mit dem ARE und ANU abgesprochen. 4. Verfahren bis zur Parlamentssitzung 4.1 Einleitung des Verfahrens Es wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Lenzerheide Bergbahnen, Arosa Bergbahnen und Arosa Tourismus mit Begleitung eines Planungsbüros eingesetzt, welche im Herbst 2015 und im Frühjahr 2016 ein Wander- und Bikeroutenkonzept erarbeiteten. Der Entwurf dieses Konzepts mit den Linienführungen wurde am 8. Februar 2016 als Grundlage für die Festlegung der Wanderwege und Bikerouten im Generellen Erschliessungsplan Verkehr an die Steuerungsgruppe und Planungskommission der Totalrevision der Ortsplanung zur Weiterbearbeitung verabschiedet. Am 15. Februar 2016 stellten Arosa Tourismus und Arosa Bergbahnen AG den Antrag zur vorliegenden, vorgezogenen Teilrevision des Generellen Erschliessungsplans Verkehr. An der Gemeindevorstandssitzung vom 15. März 2016 wurde beschlossen die vorliegende Teilrevision durchzuführen. Die weiteren Inhalte des Wander- und Bikeroutenkonzepts werden in der Totalrevision der Ortsplanung festgelegt. 5
6 4.2 Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung (ARE) Die Vorlage wurde von der Gemeinde am 21. Juni 2016 dem Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht des ARE Datiert vom 22. September Im Vorprüfungsbericht nahm das ARE zu verschiedensten Punkten Stellung, beispielsweise zur Übereinstimmung mit der Regionalen Richtplanung oder zu den Themen Natur und Landschaft, Grundwasser, Bodenbelastung, Langsamverkehr und Landwirtschaft. Wo notwendig, wurden die entsprechenden Anpassungen an den Planungsunterlagen vorgenommen. Nach Vornahme dieser Anpassungen wurden die angepassten Planungsunterlagen vom Gemeindevorstand zuhanden der öffentlichen Mitwirkungsauflage verabschiedet. 4.3 Öffentliche Mitwirkungsauflage Die öffentliche Mitwirkungsauflage fand vom 10. Januar bis 9. Februar 2017 statt. Innert der vorgegebenen Frist sind drei Mitwirkungseingaben eingegangen. Ein Aroser Einwohner hat darauf hingewiesen, dass die geplante Entflechtung von Wandern und Bikern im Bereich Rothorn-Gredigsfürggli-Älplisee wohlwollend zur Kenntnis genommen wird. Es wird allerdings kritisiert, dass anschliessend, vom Älplisee bis zur Talstation Hörnliexpress keine Entflechtungsmassnahmen im Rahmen der vorliegenden Planung vorgesehen sind und dass dort ebenfalls Konflikte bestehen, welche es zu lösen gilt. Aus Sicht der Gemeinde, der Projektinitianten sowie auch aus Sicht der Projektverantwortlichen des Masterplans 2.0 (Lenzerheide) bestehen die grössten Konfliktpunkte der Abfahrt vom Rothorn nach Arosa im hochalpinen Bereich zwischen Rothorngipfel und Älplisee. Diese gilt es mit vorliegender Teilrevision der Ortsplanung vordringlich zu lösen. Eine Möglichkeit zur Entflechtung von Wandern und Bikern ab dem Älplisee wurde ebenfalls in Betracht gezogen, muss allerdings zu gegebener Zeit detailliert geprüft werden und stellt einen möglichen weiteren Ausbauschritt der Bikeinfrastruktur in Arosa dar. 6
7 Ein weiterer Aroser Einwohner hat vorgeschlagen, die Linienführung im unteren Bereich des Flowtrails (Bereich Schönboden) zu überdenken. Es wird vorgeschlagen, die Linienführung des Trails ab Trassee alte Hörnlibahn dem vorhandenen Fahrweg entlang in nördlicher Richtung (entlang Grenzmauer Altsääs) zum Alpenblick zu verlegen. So könne die Problematik mit der Gewässerschutzzone sowie mit der Alpbewirtschaftung gelöst werden. Aus Sicht der Projektinitianten soll die geplante Linienführung zwischen den beiden Infang-Quellen wenn möglich beibehalten werden. Die Linienführung auf dem bestehenden Fahrweg würde nicht der Zielsetzung eines Flowtrails entsprechen. Betreffend Alpbewirtschaftung werden die Details betreffend Bewirtschaftung und Beweidung mit dem Plantahof zusammen festgelegt. Die dritte Mitwirkungseingabe erfolgte durch die Umweltschutzverbände Pro Natura, WWF und Stiftung Landschaftsschutz. Diese teilten mit, dass der frühe Einbezug der Umweltschutzverbände begrüsst wird, jedoch wird kritisiert, dass keine Anpassung der Unterlagen aufgrund der vorgebrachten Anliegen vorgenommen wurde. Diesbezüglich wies die Gemeinde darauf hin, dass die Anliegen möglichst aufgenommen und die Unterlagen wo nötig angepasst wurden. Der Umweltbericht wurde aufgrund der Besprechung ergänzt und die Linienführungen wurden angepasst und optimiert. Es wird ebenfalls bemängelt, dass der Umweltbericht keine Beurteilung der ökologischen und landschaftlichen Auswirkungen beinhaltet. Dies sei zu ergänzen. Aus Sicht der Gemeinde enthält der Umweltbericht eine Übersicht der von den Vorhaben tangierten Umweltbereiche sowie Landschafts- und Naturwerte. Die Auswirkungen sowie die entsprechenden Beurteilungen werden generell beschrieben. Allfällige weitergehende Abklärungen sowie allenfalls notwendige Ersatzmassnahmen werden im Detail im Rahmen des nachfolgenden Baubewilligungsverfahrens (BAB) behandelt. Bezüglich des Abschnittes Rothorngipfel-Galerie-Gredigsfürggli-Älplisee- Arosa wird seitens der Umweltorganisationen angemerkt, dass der Konflikt zwischen dem geplanten Wanderweg und der Naturschutzzone im Schafälpli nicht behandelt werde. Es sei eine alternative Linienführung ausserhalb der Naturschutzzone zu prüfen. Falls dies nicht möglich sein sollte, sei auf die 7
8 Entflechtung auf diesem Abschnitt generell zu verzichten. Seitens der Gemeinde wurde darauf hingewiesen, dass der neue Wanderweg im Bereich zwischen Gredigsfürggli und Älplisee im Umweltbericht behandelt wird. Dort wo die neue Linienführung die kommunale Naturschutzzone (in keinem kantonalen Inventar enthalten) betrifft, wird wie im Umweltbericht erwähnt, auf bauliche Massnahmen gänzlich verzichtet. Der neue Wanderweg wird lediglich markiert. Die geplante Linienführung ohne bauliche Massnahmen wurde im Rahmen der kantonalen Vorprüfung von den involvierten Fachstellen positiv beurteilt. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisationen sollen für den Flowtrail Hörnli möglichst bestehende Wegabschnitte genutzt werden und der Flowtrail soll ausserhalb von Naturschutzzonen, inventarisierten Flachmooren und schützenswerten Lebensraumtypen erstellt werden. Die Gemeinde hat darauf hingewiesen, dass die Linienführung des Flowtrails im Rahmen der vorliegenden Nutzungsplanung soweit wie möglich optimiert wurde, sodass er möglichst ausserhalb von entsprechend wertvollen Flächen erstellt werden soll. Der obere Teil der Linienführung bis zu Sattelhütte wird von den Umweltschutzverbänden grundsätzlich begrüsst. Eine starke Steigerung der Biker-Frequenzen vom Weisshorn würde allerdings abgelehnt werden. Als Kompensation zur neuen Linienführung vom Weisshorn-Sattelhütte- Ochsenalp wird beantragt, dass die Abfahrt vom Hörnli ins Urdental für Biker gesperrt wird. Zudem fehlen Abklärungen mit der Wildhut betreffend Auswirkungen der Abfahrt von der Ochsenalp nach Tschiertschen. Aus Sicht der Gemeinde sowie der Projektinitianten wird mit der neuen Variante vom Weisshorn über die Ochsenalp nach Tschiertschen und Chur die alternative (sehr schwierig zu fahrende) Linienführung vom Hörnli durchs Urdental voraussichtlich sehr viel weniger frequentiert werden, was einer erwünschten Kanalisierung entspricht. Eine komplette Schliessung ist nicht im Sinne der Langsamverkehrsgesetzgebung der Schweiz und würde dem grundsätzlichen Koexistenzprinzip von Wanderern und Bikern entgegenstehen. Die Linienführung der Route von der Ochsenalp nach Tschiertschen erfolgt auf dem bestehenden Weg, welcher bereits als Mountainbikeroute ausgeschildert und im nationalen Netz von Schweiz Mobil enthalten ist. Im Rahmen der 8
9 Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen wurden keine Konflikte mit bestehenden Wildruhezonen oder Wildschutzgebieten erwähnt und keine diesbezüglichen Vorbehalte zur Vorlage geäussert. Die Umweltschutzorganisationen verlangen die strikte Einhaltung des Zutrittsverbots sowie des Weggebots innerhalb der Wildruhezone und des Wildschutzgebiets (insbesondere auch im Urdental). Dies sei von der Gemeinde sowie von den Bergbahnen durch Informationen, Aufklärung sowie nötigenfalls Ordnungsbussen umzusetzen. Das Anliegen wird von der Gemeinde aufgenommen und die entsprechenden weiteren diesbezüglichen Massnahmen definiert. Ebenfalls soll laut Umweltschutzorganisationen ein Monitoring über die Auswirkungen der neuen Bike-Infrastruktur betrieben werden. Diesbezüglich ist vorgesehen, die Auswirkungen der geplanten Vorhaben im Hinblick auf einen nachhaltig funktionierenden Sommertourismus periodisch zu überprüfen und zu kontrollieren. Sollte an den Streckenführungen festgehalten werden, seien laut Umweltschutzverbänden präzise Ersatzmassnahmen festzulegen. Die Projektverantwortlichen haben die Linienführungen im Rahmen der vorliegenden Nutzungsplanung soweit wie möglich optimiert. Die tatsächlich erforderlichen Ersatzmassnahmen werden gemäss Umweltbericht im Rahmen der Umweltbaubegleitung nach Abschluss der Bauarbeiten aufgrund der tatsächlichen baulichen Eingriffe ermittelt. 4.4 Genehmigung durch den Gemeindevorstand Der Gemeindevorstand hat die Planungsunterlagen zur Teilrevision Ortsplanung Genereller Gestaltungsplan Bikerouten an seiner Sitzung vom 7. März 2017 genehmigt und die Vorlage zuhanden der Vorberatung durch das Gemeindeparlament zu verabschiedet. 9
10 Anhang 1: GEP Rothorngipfel-Galerie Gredigsfürggli-Älplisee 10
11 Anhang 1: GEP Rothorngipfel-Galerie Gredigsfürggli-Älplisee 11
12 Anhang 1: GEP Rothorngipfel-Galerie Gredigsfürggli-Älplisee 12
13 Anhang 2: GEP Weisshorngipfel-Sattelhütte-Ochsenalp 13
14 Anhang 2: GEP Weisshorngipfel-Sattelhütte-Ochsenalp 14
15 Anhang 2: GEP Weisshorngipfel-Sattelhütte-Ochsenalp 15
16 Anhang 3: GEP Flowtrail Hörnli 16
17 Anhang 3: GEP Flowtrail Hörnli 17
18 Anhang 3: GEP Flowtrail Hörnli 18
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