Bezirksregierung Münster

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1 Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster Münster Dienstgebäude: Münster Telefon: Durchwahl: Telefax: 411-Fax Raum: 138 Auskunft erteilt: D. Feller-Elverfeld Aktenzeichen: Dezember 2007 Umfassende Neuorganisation der Bezirksregierung Münster Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Wochen und Monaten konnten Sie in den Medien verfolgen, dass die Landesregierung die umfassende Reform der Landesverwaltung zu einem Abschluss bringen will. Der Landtag hat in diesen Tagen dazu noch etliche Entscheidungen getroffen, so dass nunmehr der Weg für eine Neustrukturierung der Landesverwaltung zum 01. Januar 2008 frei ist. Das Aufgabenprofil und die interne Struktur der Bezirksregierungen werden sich dadurch zu Beginn des nächsten Jahres ändern. Der Schwerpunkt der Veränderungen liegt in den Bereichen: Umweltrecht Versorgungsverwaltung Binnenstruktur Parallel findet in der Landesverwaltung zur wirksamen Stellenreduzierung ein Personalabbau statt. Dies führt unter anderem dazu, dass zu Beginn des Jahres rund 90 Beschäftigte der Bezirksregierung Münster aus dem aktiven Berufsleben Internet: Konten der Landeskasse Deutsche Bundesbank - Filiale Dortmund WestLB AG Münster Grünes Umweltschutztelefon: (0251) BLZ: ÖPNV - Haltestellen: Domplatz, Linien 2, 10, 11, 12, 14, 20 Bezirksregierung II, Linie 17 (Haus N) Konto: IBAN: DE DE BIC: MARKDEF1440 WELADE3M 1/4

2 ausscheiden. Die Veränderungen im Bereich der Umweltverwaltung bewirken, dass ab Beginn des Jahres grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltbehörden zuständig sind. Das Land ist nur in den Fällen zuständig, wo dies ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Dies ist zum einen der Fall bei verschiedenen Aufgaben im Wasser-, Abfall-, Gentechnik-, Strahlenschutzvorsorge und Bodenschutzrecht, die aufgrund der erforderlichen Spezialisierung bzw. der gebietsübergreifenden Auswirkungen bei den Bezirksregierungen verbleiben sollen. Zum anderen ist für den Bereich der Anlagen eine differenziertere Zuständigkeit getroffen worden: Zulassung und Überwachung sollen grundsätzlich durch eine Behörde erfolgen. Für die nach dem BImSchG nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen werden das die Kreise und kreisfreien Städte sein. Bei den genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß dem BImSchG erfolgt eine Zuordnung nach Anlagenarten: Für besonders umweltrelevante Anlagen und Anlagen mit kreisübergreifenden Auswirkungen (z.b. Chemieparks, Abfallverbrennungsanlagen) sind die Bezirksregierunen zuständig, für alle anderen die Kreise und kreisfreien Städte. Die anlagenbezogenen Zuständigkeiten im Wasser- und Abfallrecht sollen dieser Aufgabenverteilung folgen. Mit dieser Aufgabenverlagerung ist auch ein entsprechender Personalübergang verbunden. Die Kommunalisierung der Umweltaufgaben und der Personalabbau bringen es mit sich, dass Sie bei der Bezirksregierung zukünftig teilweise neue Ansprechpartner haben werden. Wir haben uns aber zum Ziel gesetzt, dass wir alle Bereiche mit kompetentem Personal besetzt haben. Ansprechpartner für Sie sind im Bereich Abfallrecht: Herr Hegemann (0251/ ), im Bereich Wasserrecht: Herr Blume (0251/ ), im Bereich Immissionsschutz: Herr Dr. Wiedemeier (0251/ ) 2/4

3 Die Aufgaben der Versorgungsverwaltung werden weitestgehend kommunalisiert, die Versorgungsämter aufgelöst. Dies führt unter anderem zu folgenden Veränderungen bei der Bezirksregierung: Wechsel der Widerspruchs- und Klageverfahren im Sozialen Entschädigungsrecht auf die Landschaftsverbände (im Schwerbehindertenrecht und Bundeselterngeld bleibt die Bezirksregierung Münster zuständig); Wechsel der Fachaufsicht in den Bereichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitische Förderprogramme, Bundeserziehungsgeld und Soziales Entschädigungsrecht auf die zuständige oberste Landesbehörde (Ministerien); Wechsel der Arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme vom Versorgungsamt Gelsenkirchen auf die Bezirksregierung Münster. Auflösung der Abteilung 10 Landesversorgungsamt- und Verlagerung der verbleibenden Aufgaben auf drei neue Dezernate in der Abteilung 2 Dezernat 27: Fachaufsicht Schwerbehindertenrecht/SGB IX Dezernat 28: Fachaufsicht Bundeselterngeld Bundeserziehungsgeld Dezernat 29: Soziales Entschädigungsrecht, Produktbetreuung Für weitere Einzelheiten steht Ihnen Herr Abteilungsdirektor Hösel als Ansprechpartner zur Verfügung. Die vielfältigen Veränderungen erforderte für die Bezirksregierungen eine neue Organisationsstruktur. Die Anzahl der Abteilungen wird in Münster von 7 auf 5 reduziert, einzelne Dezernate werden zusammengefasst. Einen genauen Überblick gibt Ihnen das beigefügte Organigramm. Daher kann es im ersten Quartal des Jahres 2008 zu internen Umzügen und zur Verteilung von neuen Telefonnummern kommen. Wir werden jedoch gewährleisten, dass Sie rechtzeitig über Ihre bisherigen Ansprechpartner hinsichtlich der Änderungen informiert werden bzw. an die zuständige Person weitergeleitet werden. 3/4

4 Jede Neuverteilung von Aufgaben und jede Umstrukturierung bringt in der Übergangsphase gewisse Anlaufschwierigkeiten mit sich. Wir haben uns das Ziel gesetzt, dass wir nahtlos in bewährter Art und Weise für unsere Partner und Kunden zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass wir auch ab dem neuen Jahr mit Ihnen und für Sie auf einem hohen Qualitätsniveau arbeiten werden. Ich freue mich auf weitere gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen für das neue Jahr 2008 alles Gute. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Paziorek 4/4

5 Stabsstelle Regierungspräsidentin Regierungspräsident Vergabekammer - Muster- Organisationsplan ab 1. Januar Regierungsvizepräsidentin Regierungsvizepräsident Abteilung 1 Zentrale Dienste Abteilung 2 Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr Abteilung 3 Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft Abteilung 4 Schule Abteilung 5 Umwelt, Arbeitsschutz Abteilung 6 (nur Arnsberg) Bergbau und Energie in NRW Abteilung 7 (nur Köln) Geobasis NRW 11 Personalangelegenheiten 12 Beauftragter für den Haushalt, Vergabe, Justitiariat, Innerer Dienst 13 Landeskasse 14 Organisationsangelegenheiten, IuK-Technik, Innenrevision 15 Wiedergutmachung 21 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung 22 Gefahrenabwehr nur Düsseldorf Hafensicherheit nur Arnsberg und Düsseldorf Kampfmittelbeseitigung 23 Beihilfe 24 Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung nur Düsseldorf - Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie - Sozialpolitische Förderprogramme 25 Verkehr nur Detmold: Planfeststellung und -genehmigung 31 Kommunalaufsicht, Katasterwesen 32 Regionalentwicklung nur Köln: Braunkohle 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung 34 Gewerbliche Wirtschaft und Förderung, Arbeitspolitische Förderprogramme 35 Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung, 36 nur Arnsberg: Kompetenzzentrum Integration (LUM) 41 Grundschulen Primarstufe und Förderschulen 42 Haupt- und Realschulen 42.1 Hauptschulen 42.2 Realschulen 43 Gymnasien, Sekundarstufe I und II, schulformbezogene Fachaufsicht in Unterrichtsfächern/ Unterrichtsinhalten zugleich für die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschulen Sekundarstufen I und II - sowie Zweiter Bildungsweg Internationaler Austausch 44 Gesamtschulen Sekundarstufe I und II 45 Berufskollegs 46 Lehreraus- und fortbildung 51 Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei 52 Abfallwirtschaft 53 Immissionsschutz 54 Wasserwirtschaft 55 Technischer Arbeitsschutz 56 Betrieblicher Arbeitsschutz 57 Umweltabgaben, Umwelttechnische Berufe 61 Rohstoffe im Tagebau, Untergrundspeicherung, Tiefbohrungen 62 Energetische Rohstoffe im Tiefbau 63 Altbergbau, Flächenrecycling 64 Energiewirtschaft, Tagesanlagen, Schornsteinfegerwesen, 65 Rechtsangelegenheiten Markscheidewesen 71 Datenstandards, Raumbezug 72 Topographische Informationserhebung 73 Topographisch-Kartografisches Informationssystem 74 Geodatenzentrum/ Geodateninfrastruktur 26 nur Düsseldorf und Münster: Luftverkehr 47 Personal- und Stellenplanangelegenheiten 27 Fachaufsicht Schwerbehindertenrecht/ SGB IX 28 Fachaufsicht BEEG und BErzgG 48 Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken 29 Soziales Entschädigungsrecht, Produktbetreuung 2L* Lastenausgleich 49 nur Köln: Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW 4Q Qualitätsanalyse an Schulen Erläuterungen: * Bis zur Übernahme dieser Aufgabe durch den Bund ab dem 1. Januar 2010

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