Zusatzpension Baufach PK 124

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1 Zusatzpension Baufach PK 124 Eine Ausgabe der CSC Bau - Industrie & Energie Trierstraat Brüssel Tel.: 02/ E Mail: bouw_industrie@acv csc.be September 2016 Shutterstock

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Wer gehört dem Pensionsplan an? 3. Welche Beiträge werden für Ihren Pensionsplan überwiesen? 4. Werden Beiträge für Inaktivitätsperioden überwiesen? 5. Welches ist die Rendite der Beträge, die auf mein individuelles Konto überwiesen wird? 6. Was beinhaltet der jährliche Pensionsauszug? 7. Wie werden Ihnen die Pensionsauszüge zugestellt? 8. Was geschieht im Falle eines Arbeitgeberwechsels? 9. Wie hoch wird der Betrag der Zusatzpension sein? 10. Gibt es ein Übergangssystem? 11. Zusatzpension: Rente oder Kapital? 12. Wann und wie kann ich den Bezug der Zusatzpension beantragen? 13. Wann und wie wird meine Zusatzpension überwiesen? 14. Gibt es Abzüge auf das Kapital oder die Rente? 15. Was geschieht, wenn ich schon pensioniert bin oder eines der folgenden Systeme nutze: Frühpension, Begleitmaßnahmen, Invalidenurlaubsgeld? 16. Sondersituation Witwen? 2 fotos Shutterstock

3 Zusatzpension Baufach September 2016 PK Einleitung Die Bauarbeiter erhalten ab dem 1. Januar 2007 einen neuen Zusatzpensionsplan, Plan Construo genannt. Dieser neue Plan ersetzt das im Sektor seit 1998 geltende System der Jahrespensionsrente. Der Plan Construo wird es dem Bauarbeiter ermöglichen, im Pensionsalter ein Kapital oder eine Zusatzrente zu erhalten, deren Betrag proportional zur Anzahl Jahre im Baufach ist. Damit wollten die Sozialpartner die Treue des Bauarbeiters belohnen, wobei denen, die den Bausektor vor dem Erreichen des Pensionsalters verlassen, ein nicht unwesentlicher Vorteil garantiert wird. Der Sektor hat auch entschieden, die Verwaltung des Plan Construo an Pensio B zu übertragen: ein neuer sektorieller Pensionsfonds, der paritätisch verwaltet wird durch die Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen. Es versteht sich von selbst, dass die CSC Bau - Industrie & Energie wie in der Vergangenheit alle Schritte gegenüber Pensio B übernehmen wird für die Verwaltung Ihrer Akte und den Erhalt Ihrer Rechte in Sachen Zusatzpension. 3

4 2 Wer gehört dem Pensionsplan an? Alle Arbeiter, die durch einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber des Baufachs gebunden sind (LSS 024, 026, 044 und 054) werden von Amts wegen in den Plan Construo eingeschrieben ab dem 1. Tag ihres Arbeitsvertrages (frühestens am 1. Januar 2007). Dieser Beitritt benötigt keine speziellen Formalitäten Ihrerseits, jeder Arbeitnehmer wird automatisch eingetragen durch die Dmfa Erklärung (LSS Erklärung). 4 3 Welche Beiträge werden für Ihren Pensionsplan überwiesen? Ihre Zusatzpension wird finanziert durch die Überweisung eines Arbeitgeberbeitrages auf Ihr individuelles Pensionskonto. Dieser Zuschuss wird finanziert über Beiträge an den Existenzsicherheitsfonds (ESF). Der Arbeitnehmer bezahlt keinerlei persönlichen Beitrag. Der Betrag des Arbeitgeberbeitrages hängt von der Anzahl Jahre ab, die der Arbeitnehmer im Sektor beschäftigt ist und wird in Funktion der Anzahl Frostkarten (rechthabenden und nicht rechthabenden), die vom Existenzsicherheitsfonds gewährt werden, festgelegt. Je mehr Karten Sie besitzen, umso höher wird Ihre Zusatzpension ausfallen. Das bedeutet, dass die Treue zum Bausektor belohnt wird: je mehr Jahre Sie im Bausektor arbeiten, umso höher fällt Ihre Zusatzpension aus. Der Arbeitgeberbeitrag entspricht einem Prozentsatz des erhaltenen Lohnes für effektive Leistungen und eines fiktiven Lohnes für bestimmte Perioden, in denen keine Leistungen erbracht wurden.

5 Diese Prozentsätze sind Folgende: Anzahl Frostkarten (rechthabende oder nicht rechthabende) Arbeitgeberbeitrag ab dem 1. januar ,25 % 5-9 0,45 % ,10% ,35 % ,65 % ,20% 30 und mehr 2,65 % 4 Werden Beiträge für Inaktivitätsperioden überwiesen? Diese Beiträge werden nicht nur überwiesen für die effektiv gearbeiteten Tage, sondern auch für Arbeitslosentage wegen schlechter Witterung sowie für die primären Arbeitsunfähigkeitstage (12 ersten Monate der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall). Die Prozentsätze des Arbeitgeberbeitrages sind die gleichen wie im Punkt 3 vermerkt. Sie werden auf einen fiktiven Tageslohn von 45,30 (6 Tage/Woche) berechnet. 5 Welches ist die Rendite der Beträge, die auf mein individuelles Konto überwiesen wird? Die auf Ihr individuelles Pensionskonto überwiesenen Beträge erhalten mindestens die Rendite, die gesetzlich festgelegt wurde. Nur zur Information : bis zum 31 Dezember 2015 betrug der jährliche Zinssatz 3,25%. Ab dem 1ten Januar 2016 beträgt dieser 1,75 %. 5

6 6 Was beinhaltet der jährliche Pensionsauszug? Pensio B erstellt jedes Jahr einen jährlichen Pensionsauszug, der den Betrag Ihrer erworbenen Reserven sowie die Elemente aufführt, denen zur Berechnung dieser Reserve Rechnung getragen wurde. Zum Vergleich wird ebenfalls der Betrag der erworbenen Reserven des Vorjahres angegeben. Außerdem teilt Pensio B den Arbeitnehmern über 45 Jahren alle 5 Jahre den bei der Pensionierung zu erwartenden Rentenbetrag (ohne Abzüge) mit. Wenn Sie mit den Angaben dieses Auszuges nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb eines Monats reagieren. Wenden Sie sich diesbezüglich an die CSCBIE. 7 Wie werden Ihnen die Pensionsauszüge zugestellt? Der jährliche Pensionsauszug wird einmal pro Jahr an einem festgelegten Datum - vom Pensionsfonds an alle aktiven Bauarbeiter versandt und dies gleichzeitig mit der Frostkarte. 8 Was geschieht im Falle eines Arbeitgeberwechsels? 8.1 Sie bleiben im Baufach Wenn Sie den Arbeitgeber innerhalb von 2 Trimestern wechseln (ob durch Kündigung oder Entlassung), jedoch im Baufach bleiben, dann ändert sich nichts für Sie! Ihre Rechte bleiben automatisch auf Ihrem individuellen Pensionskonto bestehen und Ihr neuer Arbeitgeber ist verpflichtet die Beiträge auf Ihr persönliches Konto weiter zu bezahlen. Außerdem behalten Sie das erreichte Dienstalter, da der Beitrag aufgrund des sektoriellen Dienstalters berechnet wird (Frostkarten). 8.2 Sie verlassen den Bausektor Wenn Sie hingegen Ihren Arbeitgeber aus dem Bausektor verlassen (ob durch Kündigung oder Entlassung), um bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, der nicht dem Baufach angehört (d.h. eine andere LSS-Eintragung 024, 026, 044, 054), haben Sie die Möglichkeit, entweder Ihre erworbenen Reserven bei Pensio B zu belassen oder sie auf den Pensionsfonds Ihres neuen Arbeitgebers zu übertragen. 6

7 Natürlich wird die CSCBIE Ihnen bei dieser Entscheidung zur Seite stehen und Ihnen zur günstigsten Wahl raten. 9 Wie hoch wird der Betrag der Zusatzpension sein? Der Betrag der Zusatzpension wird kein fester Betrag mehr sein wie in der Vergangenheit, er wird der Summe der Arbeitgeberbeiträge entsprechen (siehe Punkte 3 und 4), erhöht um die Rendite (siehe Punkt 5). 10 Gibt es ein Übergangssystem? Da dieses neue System ab dem 1. Januar 2007 in Kraft trat, musste eine Garantie für einen bestimmten Zusatzpensionsbetrag vorgesehen werden für die Arbeiter, die nahe am Pensionsalter standen und die vor dem 1. Januar 2007 eine gewisse Laufbahn im Sektor aufgebaut hatten. Eine Jahresrente von mindestens 1.462,57 wird den Arbeitnehmern überwiesen, die am 1. Januar 2007 folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllen: eine Frostkarte (rechthabende oder nicht rechthabende) für die Leistungen 2004 und/oder 2005 und/oder 2006 besitzen; mindestens 10 rechthabende Frostkarten besitzen, die sich auf die Leistungen vor dem 31. Dezember 2006 beziehen. Besitzen Sie diese 10 Karten nicht, sind Erleichterungsmaßnahmen vorgesehen; darüber hinaus müssen folgende Bedingungen zum Zeitpunkt der Pensionierung erfüllt werden: Ihr letzter Arbeitgeber muss dem Bausektor angehören; Sie müssen mindestens über 15 Frostkarten verfügen, davon mindestens 5 in den letzten 10 Jahren beziehungsweise 7 in den letzten 15 Jahren erhalten haben. Besitzen Sie diese 15 Karten nicht, wird eine Regelung pro rata erstellt. 7

8 Den Arbeitnehmern, die keine 10 rechthabende Karten für Leistungen vor dem 31. Dezember 2006 vorweisen können bzw. 15 Karten zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung, raten wir Kontakt aufzunehmen mit der CSCBIE um zu überprüfen, ob sie die Gleichstellungsmöglichkeiten oder die pro rata Regelung nutzen können. Die Reserve auf dem individuellen Pensionskonto nach dem 1. Januar 2007 (Construo Plan) wird immer in voller Höhe (ohne Einschränkung) ausbezahlt und dies standardmäßig als Kapital (Einmalzahlung), es sei denn, man entscheidet sich für eine Rente. Achtung: Es gibt einen Mindestsatz (ein Betrag von 500 jährlich indexiert, gegenwärtig sind dies 609,50 ) für die Zahlung des Kapitals in Form einer Rente. Die Rente der Übergangsregelung (vor dem 1. Januar 2007 erworbene Rechte) kann unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt oder erweitert werden. Zu diesem Zweck wird die Rente mit der Zulage aus dem Construo-Plan kumuliert (nach dem 1. Januar 2007 erworbene Rechte). Die Reserven auf dem individuellen Pensionskonto werden in eine fiktive Rente umgewandelt (fiktiv: nur hinsichtlich dieser Berechnung, die Umwandlung hat keine Auswirkungen auf die tatsächliche Zahlung). Wenn die Summe dieser fiktiven Rente und die Übergangsrente überschreiten, wird die Zulage des Construo Plans voll ausbezahlt und die Übergangsrente auf die Differenz zwischen den und der fiktiven Rente begrenzt. Wenn die Summe dieser fiktiven Rente und die Übergangsrente nicht überschreiten, wird die Zulage des Construo Plans voll ausbezahlt und die Übergangsrente auf der Grundlage der folgenden Berechnung gezahlt (Übergangsrente = Anzahl der Legitimationskarten (Frostkarten) vor 2007 / 27 x 1.462,57, wobei die Anzahl von Legitimationskarten auf 27 begrenzt ist). 8 Übersteigt die Summe dieser fiktiven Rente und der Übergangsrente 1.462,57 nicht, wird die Zulage des Construo Plans voll ausbezahlt und die Übergangsrente wird auf der Grundlage der folgenden Berechnung neu berechnet (Übergangsrente = Anzahl der Legitimationskarten (Frostkarten) vor ) / 45 x 1.462,57, wobei die Anzahl der Karten auf 15 begrenzt ist). Wenn die Summe dieser fiktiven Rente und

9 der neu berechneten Übergangsrente 1.462,57 überschreitet, wird die Übergangsrente auf die Differenz zwischen 1.462,57 und der fiktiven Rente begrenzt. 11 Zusatspension: Rente oder Kapital? Bei seinem Pensionsantritt kann der Arbeitnehmer seine Zusatzpension nehmen in Form von Kapital oder in Form einer Rente Sie wählen das Kapital Wenn Sie sich für das Kapital entscheiden, erhalten Sie den auf Ihrem individuellen Pensionskonto vermerkten Betrag, abzüglich der Sozial- und Steuerabzüge. Sie erhalten somit eine einmalige Auszahlung. Haben Sie sich einmal für das Kapital entschieden, so ist diese Wahl definitiv und kann später nicht mehr in eine Rente umgewandelt werden Sie wählen eine trimesterielle Rente Wenn Sie sich für die Rente entscheiden, erhalten Sie jedes Trimester eine Rente deren Betrag festgelegt wird aufgrund einer Umrechnung der erworbenen Reserven in eine trimesterielle Rente, wobei diese Berechung auf die durchschnittliche Lebenserwartung basiert. Es ist ebenfalls möglich, eine Rente zu wählen, die im Todesfall vererbbar ist. Haben Sie sich einmal für die Rente entschieden, so ist diese Wahl definitiv und kann später nicht mehr in die Auszahlung eines Kapitals umgewandelt werden. Man kann nur eine Rente wählen, wenn diese Rente den Mindestsatz von 500 jährlich indexiert, überschreitet (zur Zeit sind dies 609,50 ), sonst muss die Zahlung in Kapitalform geschehen Wie teilen Sie Ihre Wahl mit? Um in den Genuss dieses Vorteils zu kommen, müssen Sie ein Formular ausfüllen. Dazu müssen sie sich an die CSCBIE wenden. Natürlich werden wir Ihnen bei dieser Entscheidung zur Seite stehen und Ihnen zur günstigsten Wahl raten. Wenn Sie sich nicht innerhalb von 60 Tagen melden, wird Ihnen automatisch das Kapital ausgezahlt. 9

10 12 Wann und wie kann ich den Bezug der Zusatzpension beantragen? Ab dem Moment, wo sie Ihre Pension nehmen, können Sie die Zusatzpension beantragen, also frühestens ab 60 Jahre und mittels eines Antragsformulars, wie im vorigen Punkt beschrieben. Die CSCBIE wird Ihnen bei all diesen Schritten gerne zur Seite stehen. 13 Wann und wie wird meine Zusatzpension überwiesen? Wenn Sie sich für das Kapital entscheiden, erfolgt die Zahlung am letzten Tag des vierten Monats nach dem Trimester im Laufe dessen Sie Ihre Pension genommen haben. Beispiel: Sie nehmen Ihre Pension am 01/02/2017, Sie erhalten Ihre Entschädigung am 01/07/2017. Die CSCBIE wird dafür sorgen, daß Ihre Zusatzpension richtig gezahlt wird. Wir brauchen also unbedingt Ihre korrekten Angaben (Bankkontonummer, Adresse, ). Wenn Sie sich für die Rente entscheiden, wird diese das erste Mal am letzten Tag des vierten Monats nach dem Trimester, in dem Sie Ihre Pension genommen haben, gezahlt. Danach wird die Rente immer am letzten Tag des ersten Monats jedes folgenden Trimesters gezahlt. 14 Gibt es Abzüge auf das Kapital oder die Rente? Auf die Zusatzpension, die Sie erhalten (Kapital oder Rente) werden vorher noch Sozial- und Steuerbeiträge eingehalten. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie bei der CSCBIE. 10

11 15 Was geschieht, wenn ich schon pensioniert bin oder eines der folgenden Systeme nutze: Frühpension, Begleitmaßnahmen, Invalidenurlaubsgeld? 15.1 Pension vor dem 1. Januar 2007 Befanden Sie sich schon vor dem 1. Januar 2007 in Pension und erhielten Sie schon eine Entschädigung vom Existenzsicherheitsfonds, dann beziehen Sie diese Entschädigung auch weiterhin. In diesem Fall ändert sich nichts für den pensionierten Arbeitnehmer Frühpension, Begleitmaßnahmen und Urlaubsgeld für Invalide vor dem 1. Januar 2007 Waren Sie am Nutznießer der Frühpension, der Begleitmaßnahmen oder des Invalidenurlaubsgeldes und nehmen Sie Ihre Pension nach dem 1. Januar 2007, dann erhalten Sie die Jahresrente in ihrer aktuellen Form, d.h. einen Betrag von 1.462,57 brutto. Wie für alle anderen Formalitäten können Sie sich auch für diesen Antrag an die CSCBIE wenden. 16 Sondersituation Witwen 16.1 Ich habe einen Ehepartner oder einen gesetzlichen Lebenspartner Ihr Ehepartner oder Ihr gesetzlicher Lebenspartner (Erklärung vor dem Standesbeamten) wird eine Überlebensrente beziehen. Diese Rente wird trimesteriell gezahlt und berechnet aufgrund des Betrages, der sich zum Zeitpunkt Ihres Todes auf Ihrem individuellen Pensionskonto befindet. Ihr Partner hat aber nicht die Möglichkeit, das Kapital ausgezahlt zu bekommen, die Inanspruchnahme des Erbrechts geschieht automatisch in Form einer Rente. 11

12 16.2 Ich habe keinen Ehepartner oder gesetzlichen Lebenspartner Andere Nutznießer (Kinder, Eltern, Brüder und Schwestern) können die vom verstorbenen Arbeitnehmer erworbenen Reserven erhalten. Die Enkelkinder des Mitglieds können nur dann eine Zulage erhalten, wenn das Kind des Mitglieds zum Todeszeitpunkt des Mitglieds bereits verstorben war. Diese Nutznießer können bei der Auszahlung dieser erworbenen Reserven wählen, ob sie das Kapital oder eine Rente erhalten möchten. Wurde die Wahl einmal getroffen, ist sie definitiv Witwen (Übergangssystem) 1) Witwe eines aktiven Arbeitnehmers Im Falle des Todes eines aktiven Arbeitnehmers nach dem 31/12/2006, wird seine Witwe eine einmalige Zusatzprämie erhalten, und dies aufgrund der folgenden Tabelle. Todesjahr Betrag der einmaligen Entschädigung X X X X X Diese Prämie wird im Laufe des Jahres nach dem Todesjahr des Arbeitnehmers ausgezahlt. Für 2017 ist noch keine Prämie gezahlt.

13 2) Witwe eines inaktiven Arbeitnehmers Im Falle des Todes eines inaktiven Arbeitnehmers nach dem 31/12/2006 erhält seine Witwe noch 200 pro Jahr und dies während einer Periode von maximal 10 Jahren oder weniger, falls die Witwe vor Ablauf dieser Periode von 10 Jahren stirbt. Diese Prämie wird ebenfalls im Laufe des Jahres nach dem Todesjahr des Arbeitnehmers ausgezahlt. 3) Witwe, die bereits dieses Urlaubsgeld erhält Die Witwe, die bereits dieses Urlaubsgeld bezieht, wird dieses auch weiterhin erhalten. Für alle diese Entschädigungen können Sie sich wie in der Vergangenheit an die CSCBIE wenden. Für alle Informationen, Fragen, Klagen und für die Zahlung dieser Entschädigung können Sie sich wie immer an die regionalen Berufsverbände der CSCBIE wenden oder an die Dienstleistungszentren der CSC! 13

14 Adressen CSC Bau - Industrie & Energie Aalst - Oudenaarde Aalst: Hopmarkt 45 T Antwerpen Nationalestraat 111 T Bastogne rue Pierre Thomas 12 T Brussel Pletinckxstraat 19 T Charleroi rue Prunieau 5 T Gent - Eeklo Gent: Poel 7 T Hasselt Mgr. Broekxplein 6 T Leuven Kessel-Lo: Martelarenlaan 8 T Liège boulevard Saucy 10 T Mechelen Onder Den Toren 4A T Mons - La Louvière - Hainaut Occidental Namur - Brabant Wallon Mons: rue Claude de Bettignies 10 / 12 La Louvière: place Maugrétout 17 Tournai: avenue des Etats-Unis 10 bte 7 Bouge: chaussée de Louvain 510 Nivelles: rue des Canonniers 14 T T T T T Turnhout Korte Begijnenstraat 20 T Verviers pont Léopold 4 / 6 T Waas en Dender Dendermonde: Oude Vest 146 Sint-Niklaas: Hendrik Heymanplein 7 West-Vlaanderen Brugge: Oude Burg 17 Ieper: St.-Jacobsstraat 34 Kortrijk: President Kennedypark 16 D Oostende: Dr. L. Colensstraat 7 Roeselare: H. Horriestraat 31 A T T T T T T T Verantwortlicher Herausgeber: CSC Bau - Industrie & Energie, rue de Trèves 31, 1040 Brüssel / September 2016 rue de Trèves Brüssel T F cscbie@acv-csc.be 14

15 Ja, ich möchte Mitglied der CSC Bau Industrie & Energie werden. Name:... Vorname:... Adresse: Nationalregisternummer:... PLZ und Gemeinde:... Tel.: Ich arbeite bei:... Adresse des Unternehmens: PLZ und Gemeinde:... 15

16 Zu frankieren CSC Bau - Industrie & Energie

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