Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 51/2011. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 51/2011. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung."

Transkript

1 855 BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DER AHV UND IV UND DIE FAMILIENZULAGEN (EINFÜHRUNG EINES MINI- MAL- UND MAXIMAL-KAPITALS IM BEREICH DER VERWALTUNGSKOSTEN) (NR. 51/2011); 1. LESUNG Wir kommen somit zu Traktandum 30: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung der AHV und IV und die Familienzulagen (Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 51/2011. Wir behandeln die Vorlage in. Wird das Wort gewünscht? Abg. Peter Büchel Danke für das Wort. Unter Traktandum 30 wird uns der Bericht und Antrag Nr. 51/2011 vorgelegt. Dieser Bericht und Antrag befasst sich mit der Anpassung der Bandbreite der Verwaltungskosten bei der Altersund Hinterlassenenversicherung, IV und FAK-Anstalten. Es ist weiterhin vorgesehen, dass alle drei Anstalten eine gemeinsame Verwaltungskostenrechnung führen. Wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, wurde schon in der Vergangenheit über eine Anpassung für die Festsetzung der Verwaltungskostenbeiträge nachgedacht. Konkret geht es nun in dieser Vorlage darum, dass die Regierung den Verwaltungsbeitrag auf dem Verordnungsweg zukünftig in der Bandbreite bis maximal 5% festlegen kann, wenn die Verwaltungskosten der Reserven weniger als ein Drittel oder mehr als zwei Drittel der jährlichen Verwaltungskosten betragen. Das heisst auch, dass die Bandbreite nun von 4 auf neu 5% erhöht wird. Damit wird die Regierung nun mehr Flexibilität haben, den Verwaltungskostenbeitragssatz bedarfsgerecht den tatsächlichen Gegebenheiten der Verwaltungskosten anzupassen. In den vergangenen zehn Jahren konnte die Verwaltungsrechnung jeweils mit einem Gewinn abschliessen. Doch im Jahr 2010 wurde der Verwaltungsaufwand negativ und für 2011 wird der Verwaltungsaufwand ebenfalls negativ veranschlagt. Das heisst, mit dem heutigen Verwaltungskostenbeitragssatz von 3,6% aus dem Jahr 2008 ist es nicht mehr möglich, die laufenden Verwaltungskosten zu decken. Die Anpassung auf einen neuen maximalen Prozentsatz ist nur die eine Seite der Medaille. Was ich aber auf der anderen Seite auch erwarte, ist ein Kostenbewusstsein bei den Verwaltungskosten durch die AHV/IV/FAK-Anstalten. Ich fordere die Regierung deshalb auf, bevor ein neuer Satz bzw. ein erhöhter Satz per Verordnung festgelegt werden muss, auch über Einsparungspotenzial betreffend die Verwaltungskosten gemeinsam mit AHV, IV und FAK nachzudenken. Was mich aber auch noch interessieren würde - ich habe es in den Materialien nicht gefunden und darf bekanntlich Protokolle der Finanzkommission nicht zitieren: Wie stark wird die Erhöhung der Verwaltungskosten um 1% eine einzelne Lohnsumme belasten? Ich bitte die Regierung, dies anhand einer Beispielrechnung auf die 2. Lesung noch auszuführen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.

2 856 Abg. Manfred Batliner Danke, Herr Präsident. Die Regierung schlägt vor, dass die gesetzliche Höhe des Verwaltungskostenbeitrages der AHV/IV/FAK-Anstalten von derzeit 4 auf 5% erhöht werden soll. Der tatsächliche Ansatz wird jeweils durch die Regierung per Verordnung festgelegt. Durch Inkrafttreten des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung von öffentlichen Unternehmen und Institutionen ist es sinnvoll, hier den gesetzlichen Beitragssatz zu erhöhen und der Regierung den Anpassungsspielraum zu geben. Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, dass sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer die Vorlage gutheissen. Ich beziehe mich noch auf Art. 45octies - Invalidenversicherungsgesetz. Hier steht, ich zitiere: «Höchstgrenze des Lohnzuschusses - Für die Bemessung des Lohnzuschusses wird als obere Grenze der Bruttojahreslohn berücksichtigt, den die betreffende Person ohne Invalidität erzielen würde. Es wird höchstens ein Bruttojahreslohn von CHF 126'000 berücksichtigt». Mich hat diesbezüglich verwundert, dass die Wirtschaftsverbände überhaupt keine Bemerkungen über die geplante Erhöhung des versicherbaren Bruttolohnes bei der Invalidenversicherung auf CHF 126'000 gemacht haben. Ich habe dann die Vernehmlassung im Internet gesucht und wollte nachlesen, welche Begründung dieser Erhöhung zugrundeliegt. Gemäss Seite 16 ist die Vorlage am in Vernehmlassung gegangen. Ich habe unter diesem Datum überhaupt keine Vernehmlassung finden können. Ich wollte diesbezüglich nachprüfen, ob diese Erhöhung um CHF 20'000 bei den Vernehmlassungsteilnehmern abgefragt wurde. Ich bitte die Regierung, mir diese Frage noch zu klären. Die Begründung im Bericht und Antrag, dass im 2009 die Unfall- und Krankenversicherungsgelder angepasst wurden, stellt für mich keine argumentative Grundlage dar. Genauso könnte man dagegen argumentieren, dass der höchstversicherbare Lohn bei der betrieblichen Personalvorsorge zum Beispiel als Basis dienen könnte. Es geht hier darum, den Bedarf und die Notwendigkeit zu klären und nicht, eine blosse Anpassung vorzunehmen, welche mit einer Erhöhung um 20% doch beträchtlich ist. Deshalb bitte ich die Regierung zu erläutern, was eben diese Notwendigkeit bei der Invalidenversicherung ausmacht, um diese eben bedarfsgerecht erhöhen zu müssen. Danke. Danke. Ich gebe das Wort der Frau. Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke für die positive Aufnahme dieses Berichtes und Antrages. Ich denke, diese Vorlage wird vor allem die Praktikabilität im Verwaltungsablauf merklich erhöhen. Deswegen ist sie von meiner Seite aus und ich denke auch von den AHV/IV/FAK-Anstalten aus durchaus positiv zu werten. Zum Abg. Peter Büchel, der das Kostenbewusstsein bei den AHV/IV/FAK-Anstalten anmahnt: In meiner Wahrnehmung ist das Kostenbewusstsein dort durchaus gegeben. Wir haben in den letzten Jahren, bedingt durch den Aufwand in der IT, einen starken Aufwand in diesem Bereich. Aber man muss natürlich auch bedenken, dass gerade bei der AHV bei diesen Beitragsleistungen eine grosse Volumenzunahme stattgefunden hat und noch immer stattfindet und man mit IT-Lösungen selbstverständlich den Personalaufwand auch entsprechend optimiert anpassen kann. Wenn man keine IT-Lösungen sucht, die diesen doch sehr aufwändigen Bereich abdecken und garantieren, dass Renten und Ansprüche zeitgerecht und korrekt abgewickelt werden, dann denke ich, dass man diesen Aufwand auch durchaus rechtfertigen kann. Aber Ihr Hinweis ist sicher richtig, das ist ein kontinuierlicher Prozess, der nicht abgeschlossen ist. Ich denke, dessen sind sich die Regierung und dann sicher auch die AHV/IV/FAK-Anstalten bewusst. Ihre zweite Bemerkung werden wir für die 2. Lesung nachreichen.

3 857 Zum Abg. Manfred Batliner, zu diesem Art. 45octies: Es ist mir momentan auch nicht präsent, ob wir die Wirtschaftsverbände anschliessend nochmals befragt haben. Aber wir werden das für Sie für die 2. Lesung abklären. Sie bemerken dann dazu, dass diese Erhöhung auf die CHF 126'000 für Sie nicht logisch begründbar ist. Aber ich denke, es ist in diesem Bereich, aber auch in anderen Bereichen durchaus üblich, dass solche Lösungen gewählt werden. Wir können Ihnen für die 2. Lesung vielleicht andere Beispiele und die Argumentation dazu nachliefern. Ich denke, es ist wichtig zu sehen, dass wir hier nur von den Verwaltungsausgaben sprechen, die eben die Kernaufgaben der AHV/IV/FAK-Anstalten betreffen und dass alle diese Aufgaben, die wir in den letzten Jahren diesen Anstalten zugewiesen haben, eben über separate Vergütungsmechanismen abgeklärt werden. Das haben wir Ihnen im Bericht und Antrag auch so ausgeführt. Ich danke Ihnen für die diesbezüglichen Stellungnahmen in diesem Landtag. Danke. Danke für die Ausführungen. Abg. Wendelin Lampert Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe noch zwei/drei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf Seite 13: Hier wird auf die Schweiz verwiesen und dann wird argumentiert, wieso es eben unterschiedliche Zustände zwischen Schweiz und Liechtenstein gibt, die auch eine unterschiedliche Höhe der Verwaltungssätze begründen. Kann die Regierung mitunter Ausführungen machen, wie hoch der aktuelle Satz in der Schweiz ist? Das wäre die erste Frage. Dann hat der Abg. Peter Büchel bereits auf das Finanzkommissionsprotokoll verwiesen. Ich darf ja auch nicht daraus zitieren. Deshalb würde mich schon auch interessieren: Was sind die gesamthaft finanziellen Konsequenzen, wenn effektiv an diese 5%-Grenze herangegangen würde mit dieser Verordnungskompetenz der Regierung? Wenn dies auf die 2. Lesung abgeklärt werden könnte, also einfach eine Zahl. Welchen Betrag macht das effektiv aus? Die dritte Frage geht in die gleiche Richtung wie beim Abg. Manfred Batliner. Auch hier frage ich mich: Was bedeutet das über die gesamte Lohnsumme, wenn jetzt nun hier diese Erhöhung auf CHF 126'000 stattfindet? Welche Konsequenzen hat dies auf die gesamthaft abgerechnete Lohnsumme? Wenn auch diese Zahl noch eruiert werden könnte. Danke. Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zu den Fragen des Abg. Wendelin Lampert. Ich möchte mit seiner letzten Frage beginnen: Ich denke, wir haben Ihnen das im Protokoll der Finanzkommission auch ausgeführt, allerdings nicht zahlenmässig, weil es grundsätzlich eben so ist, dass eben die vorgesehene Limite auch in der Vergangenheit nie erreicht worden ist und damit eben für den IV-Fonds somit keine finanziellen Konsequenzen jetzt zu erwarten sind. Wenn man also eine Spekulation über eine Lohnsumme dann abgeben müsste, kann man das sicher nachreichen. Aber grundsätzlich gilt: Wenn in der Vergangenheit das nicht erreicht worden ist, gehen die Anstalten nicht davon aus, dass es in absehbarer Zukunft so sein wird. Das ist dazu zu sagen. Zur Frage, wie hoch die Verwaltungskosten in der Schweiz tatsächlich sind, haben wir Ihnen auch im Finanzkommissionsprotokoll und dann auch in diesen Ausführungen im Bericht und Antrag ausgeführt,

4 858 dass es nicht einen definierten Betrag gibt. Weil verschiedene Beträge in verschiedenen Kantonen so ausgeprägt sind, sind auch die Kriterien oder die Inhalte, die über Verwaltungskostenzuschläge abgedeckt sind, auch andere. Deswegen gibt es auch keine direkte Vergleichbarkeit. Ich denke, Ihre zweite Frage kann man auch prüfen, wie das für die 2. Lesung darzustellen ist. Danke. Danke für die Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir zur Lesung der Regierungsvorlagen schreiten. Wir beginnen mit dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Überschrift vor Art. 49 wird verlesen. Überschrift vor Art. 49 steht zur Diskussion. Art. 49 wird verlesen. Art. 49 steht zur Diskussion. Überschrift vor Art. 49bis wird verlesen. Überschrift vor Art. 49bis steht zur Diskussion. Art. 49bis Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 wird verlesen. Art. 49bis Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion. Abg. Wendelin Lampert Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 3: Hier wird definiert, ab wann diese Verwaltungskosten angepasst werden müssen. Einmal ist dieser Ein-Drittel- und dann der Zwei- Drittel-Bereich die entsprechende Bestimmung. Kann die Regierung noch Ausführungen machen, wie man zu diesem ein Drittel/zwei Drittel gekommen ist? Wieso nicht 20:40%? Wieso jetzt hier 33% und 66%? Wie ist man zu dieser Definition zwei Drittel/ein Drittel gekommen?

5 859 Danke. Ich gebe das Wort der Frau. Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, ich habe Ihnen jetzt nicht auf Anhieb eine Erklärung, die mir von den AHV/IV/FAK-Anstalten so geliefert worden ist. Aber aus den Ausführungen, die hier gemacht worden sind und aus den Zahlen, ist glaube ich ersichtlich, dass man eben mit den bisherigen Daten, die man hat, empirisch gesehen hat, dass man eben mit diesen Grenzwerten wahrscheinlich so eine praktikable Lösung gefunden hat, dass man einen vernünftigen Rahmen hat, den man nicht ständig anpassen muss und auch verwaltungstechnisch einen vernünftigen Aufwand haben wird. Ich denke, das ist die Erklärung dafür, dass man empirisch gesehen hat, dass man mit diesen Grenzen gut durchkommt. Danke für die Ausführungen. Abg. Diana Hilti Danke, Herr Präsident. Ich habe auch noch eine Frage zu Abs. 3: Wann wird festgestellt, dass es eben nicht deckend ist? Es heisst, deckend in einem Geschäftsjahr. Ist das auf Ende des Geschäftsjahres dann im Frühling, wenn der Geschäftsbericht vorliegt, oder wann soll die Regierung hier entscheiden? Ich denke, es ist so vorgesehen: Man hat das Geschäftsjahr abgewickelt und kennt die Zahlen, dass man prospektiv sieht, wohin die Tendenz geht und dass man rechtzeitig reagieren kann. Ich denke, man wartet nicht ab, bis es wirklich unter die Grenze gesunken ist, sondern dass man die Tendenzen dann absieht und feststellt. Man hat die Entwicklungen der vorhergehenden Jahre und kennt dann auch die Prognosen für das nächste Jahr und wird dann aufgrund dieser Sachlage entscheiden, ob eine Anpassung für das kommende Jahr bereits vorzusehen ist oder möglicherweise noch zugewartet werden kann. Danke für die Ausführungen. Abg. Wendelin Lampert Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich interpretiere den Schlusssatz von Abs. 3 schon dahingehend, dass man eben wartet, bis die Reserven weniger als ein Drittel sind, und wenn man das dann im Frühjahr feststellt, wenn zum Beispiel dann der Jahresbericht publiziert wird, dass dann entsprechende Handlungen ausgelöst werden auf Seiten der Regierung - sprich die Regierung wird ihre Verordnungskompetenz nützen und diesen Verwaltungskostenbeitrag prozentual entsprechend erhöhen. Also ich weiss nicht, ob das die Regierung anders sieht. Aber anhand dieses Schlusssatzes denke ich mir - hier steht es ja: Betragen die Reserven weniger als ein Drittel, dann wird die Regierung nach meinem Dafürhalten eingreifen. Das sehe ich eigentlich auch so.

6 860 Wünscht die Regierung noch das Wort? Danke, Herr Präsident. Ich denke, das ist im Prinzip richtig so. Aber wenn man natürlich aus den Gründen, die ich vorher angeführt habe, schon sehen kann, dass es dann im kommenden Jahr aus budgetären Gründen nicht reichen wird, wird man wahrscheinlich darüber nachdenken müssen. Aber ich werde das für die 2. Lesung abklären und genau definieren. Danke. Abg. Wendelin Lampert Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Ich finde es löblich, was Sie jetzt gesagt haben, dass man dann mitunter schon früher reagiert. Das finde ich immer sehr gut, wenn man den Blick in die Zukunft richtet. Aber anhand dieser Bestimmungen eben - und da komme ich auch auf meine erste Frage zurück, dieser eine Drittel - wenn Sie früher reagieren möchten, dann müssten Sie mitunter diesen einen Drittel eben höher ansetzen, damit man früher bereits entsprechende Massnahmen einleiten könnte. Aber ich denke mir auch, mitunter können Sie das noch bis zur 2. Lesung präzisieren. Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. II. wird verlesen. II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Alters- und Hinterlassenenversicherung in beraten. -ooooo-

7 861 GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDEN- VERSICHERUNG Wir kommen zur nächsten Vorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Art. 19 wird verlesen. Art. 19 steht zur Diskussion. Art. 45octies wird verlesen. Art. 45octies steht zur Diskussion. Art. 68 Abs. 2 wird verlesen. Art. 68 Abs. 2 steht zur Diskussion. II. wird verlesen. II. steht zur Diskussion. Es gibt keine Wortmeldungen. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Invalidenversicherung in behandelt. -ooooo-

8 862 GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FAMILIENZULAGENGESETZES Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 16 wird verlesen. Art. 16 steht zur Diskussion. Art. 17 wird verlesen. Art. 17 steht zur Diskussion. II. wird verlesen. II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes in beraten und Traktandum 30 abgeschlossen. Gleichzeitig haben wir sämtliche Traktanden der Mai-Landtagssitzung 2011 bearbeitet. Wir kommen zur dritten und letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes. -ooooo-

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES VOM 25.

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES VOM 25. BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES VOM 25. OKTOBER 2006 BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE OBLIGATORISCHE

Mehr

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ARBEITSLOSEN VERSICHERUNG UND DIE INSOLVENZENTSCHÄDIGUNG

Mehr

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ÜBERPRÜFUNG DER PETITION ZUR BETRIEBLICHEN

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ÜBERPRÜFUNG DER PETITION ZUR BETRIEBLICHEN STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ÜBERPRÜFUNG DER PETITION ZUR BETRIEBLICHEN PERSONALVORSORGE VOM 13. JULI 2010 (gemäss Art. 42 der Geschäftsordnung

Mehr

Gesetzliche Situation 2013 Anpassungen in Sage 200 Personal

Gesetzliche Situation 2013 Anpassungen in Sage 200 Personal Sage 200 Sage 200 Personal: Jahresende 2012 Abschlussarbeiten 2012 Empfehlung: Archivierung Lohnausweis via PDF Nach dem Ausdruck der Lohnausweise empfehlen wir, diese zusätzlich als PDF-Datei in Ihrem

Mehr

Business Software für KMU. Einstellungen HRM Swiss ab 01.01.2016

Business Software für KMU. Einstellungen HRM Swiss ab 01.01.2016 Business Software für KMU Einstellungen HRM Swiss ab 01.01.2016 Inhalt Allgemein... 2 Neues Geschäftsjahr... 2 Lohn Einrichtung... 4 AHV... 4 ALV... 6 SUVA / UVG... 7 BVG... 8 KTG... 8 Quellensteuer Bezugsprovision...

Mehr

SRL Nr. 885. Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz) vom 8. September 2008* I. Gegenstand und Unterstellung.

SRL Nr. 885. Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz) vom 8. September 2008* I. Gegenstand und Unterstellung. SRL Nr. 885 Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz) vom 8. September 2008* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 22. April

Mehr

A. Allgemeines 1 Name, Rechtspersönlichkeit, Zweck

A. Allgemeines 1 Name, Rechtspersönlichkeit, Zweck Ordnung betreffend die Personalversicherungskasse der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt (Personalversicherungsordnung) (Von der Synode beschlossen am 8. November 0; in Kraft ab. Januar

Mehr

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite

Mehr

I. STELLUNGNAHME. Vaduz, 31. Oktober 2000 P. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete

I. STELLUNGNAHME. Vaduz, 31. Oktober 2000 P. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete 1 Vaduz, 31. Oktober 2000 P Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich

Mehr

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG)

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) Behandlung im Landtag Datum 1. Lesung 2. Lesung Schlussabstimmung

Mehr

Stenographischer Bericht der 63. Sitzung am Donnerstag, 6. November 2014

Stenographischer Bericht der 63. Sitzung am Donnerstag, 6. November 2014 Stenographischer Bericht der 63. Sitzung am Donnerstag, 6. November 2014 TOP ZP 1: 2./3. Lesung - BRRD-Umsetzungsgesetz Für eine echte Europäische Bankenunion Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Zu dem BRRD-Umsetzungsgesetz

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Bebauungsplan Belvedere: Visualisierungen, 2. Lesung

Bebauungsplan Belvedere: Visualisierungen, 2. Lesung G r o s s e r G e m e i n d e r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1935.4 Bebauungsplan Belvedere: Visualisierungen, 2. Lesung Bericht und Antrag der Bau- und Planungskommission vom 4. Dezember 2007

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

B E S C H L U S S P R O T O K O L L. der 50. ordentlichen Generalversammlung. der Aktionäre der INTERSHOP HOLDING AG, ZÜRICH

B E S C H L U S S P R O T O K O L L. der 50. ordentlichen Generalversammlung. der Aktionäre der INTERSHOP HOLDING AG, ZÜRICH B E S C H L U S S P R O T O K O L L der 50. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der INTERSHOP HOLDING AG, ZÜRICH Datum Donnerstag, 4. April 2013 Beginn 16.00 Uhr Ende 16.50 Uhr Ort Cigarettenfabrik

Mehr

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Berlin, den 15. Dezember 2011/cs Rede zu Top 9 vom Donnerstag, den 15. Dezember 2011 Menschenwürde ist nicht verhandelbar Bedingungen in griechischen Flüchtlingslagern sofort verbessern Stephan Mayer (Altötting)

Mehr

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS AUFGEWORFENEN FRAGEN (Umsetzung

Mehr

Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage

Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und J. Ebner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.

Mehr

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische

Mehr

Medienrohstoff. Grosses Interesse an Fragen des Gesundheitswesens. sich für Fragen des Gesundheitswesens interessieren»,

Medienrohstoff. Grosses Interesse an Fragen des Gesundheitswesens. sich für Fragen des Gesundheitswesens interessieren», sondage santé 2004 Medienrohstoff Aufhebung des Vertragszwangs mehrheitsfähig Die Meinungen der Bevölkerung bei der Beurteilung von Fragen des Gesundheitswesens und der Krankenversicherungen sind ambivalent.

Mehr

Nationalrat, XXIII. GP 4. Dezember 2007 40. Sitzung / 1

Nationalrat, XXIII. GP 4. Dezember 2007 40. Sitzung / 1 Nationalrat, XXIII. GP 4. Dezember 2007 40. Sitzung / 1 19.48 Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin der Kollegin von den Grünen dankbar

Mehr

Dringende Parlamentssache SOFORT AUF DEN TISCH

Dringende Parlamentssache SOFORT AUF DEN TISCH Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst - Telefax-Nr.: 36178 Telefon-Nr.: 31596 Amtsvorwahl: 227- Dringende Parlamentssache SOFORT AUF DEN TISCH Zugestellte Niederschrift geprüft Seite 2 von 6 Petra

Mehr

Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten für das Jahr 2016

Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten für das Jahr 2016 REVOR Sammelstiftung Postfach 5365, 3001 Bern An unsere Kunden Gümligen, 11. November 2015 Peter Gurtner T 031 359 79 46 Peter.Gurtner@revor.ch Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten

Mehr

Merkblatt für Case Management-Anbieter: Besonderheiten der Lohnfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankheit und Unfall

Merkblatt für Case Management-Anbieter: Besonderheiten der Lohnfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankheit und Unfall Merkblatt für Case Management-Anbieter: Besonderheiten der Lohnfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankheit und Unfall Stand: 1. Januar 2015 1. Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung

Mehr

TOP 3. Doppelhaushalt 2015/16 ruiniert. Finanzpolitik auf Jahre nachhaltig!

TOP 3. Doppelhaushalt 2015/16 ruiniert. Finanzpolitik auf Jahre nachhaltig! 15. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG 117. Sitzung Mittwoch, 17. Dezember 2014, 10:00 Uhr TOP 3 Doppelhaushalt 2015/16 ruiniert Finanzpolitik auf Jahre nachhaltig! Rede von Klaus Herrmann MdL Finanzpolitischer

Mehr

Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen)

Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Startseite Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Bezeichnung Zweck Initiator Frist GOHLT Erläuterung Änderungs- Antrag soll geändert werden (mindestens 5 Werden auf die Tagesordnung der 30

Mehr

Checkliste Jahreswechsel 2014

Checkliste Jahreswechsel 2014 Checkliste Jahreswechsel 2014 personal.net Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG... 2 2 VORBEREITUNGEN... 2 3 JAHRESAUSWERTUNGEN... 3 4 VORBEREITUNGEN FÜR DAS NEUE JAHR... 7 5 CHECKLISTE... 1 6 WÜNSCHE / ANREGUNGEN

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über die Urner Kantonalbank

Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über die Urner Kantonalbank Finanzdirektion Uri Direktionssekretariat Klausenstrasse 2 6460 Altdorf Erstfeld, den 16. Februar 2014 Betrifft: Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über die Urner Kantonalbank Sehr geehrter Herr

Mehr

2.07 Stand 1. Januar 2011

2.07 Stand 1. Januar 2011 2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Mehr

Ziele einer Vorsorge - Analyse

Ziele einer Vorsorge - Analyse Ziele einer Vorsorge - Analyse Die momentane Versicherungssituation klar und übersichtlich darzustellen. Die wichtigsten Risiken aufzuzeigen. Mögliche Über- oder Doppelversicherung zu erkennen. Krankheit:

Mehr

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Mit meinen Ausführungen möchte

Mehr

Basisplan I der Pensionskasse Post

Basisplan I der Pensionskasse Post Basisplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan I der

Mehr

Nationalrat, XXV. GP 8. Juli 2014 34. Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 8. Juli 2014 34. Sitzung / 1 Nationalrat, XXV. GP 8. Juli 2014 34. Sitzung / 1 15.54 Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Grundsätzlich sind die

Mehr

Leitprogramm Bubblesort

Leitprogramm Bubblesort Leitprogramm Bubblesort Dr. Rainer Hauser Inhalt 1 Übersicht...1 2 Input-Block I: Der Sortieralgorithmus Bubblesort...2 3 Input-Block II: Die Effizienz von Bubblesort...6 4 Zusammenfassung...8 5 Lernkontrolle...9

Mehr

DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT)

DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT) DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT) 76100 01 76100 02 Wieviele Zimmer hat Ihre Wohnung OHNE Küche und Bad? 76100 03 ----------------------------------------------------------------------- 76100 04 => INT.:

Mehr

Sehr geehrter Herr Zoller

Sehr geehrter Herr Zoller Sehr geehrter Herr Zoller Da Sie, wie Sie schreiben, der "Transparenz" verpflichtet sind, und diese eine "unabdingbare Voraussetzung ist für eine glaubwürdige, vertrauensvolle Politik ist", habe ich zu

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung

Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung Schlieren, 5. Juni 2015 An die Aktionäre der Cytos Biotechnology AG Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung Datum: Ort: 29. Juni 2015, 11.00 Uhr Cytos Biotechnology AG, Wagistrasse 25, CH-8952

Mehr

Rechtskunde Gesetze verstehen Datum: Aufbau von Rechtsnormen

Rechtskunde Gesetze verstehen Datum: Aufbau von Rechtsnormen Marion Dobbert (OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung) Aufbau von Rechtsnormen Gesetze beinhalten verschiedene Rechtsnormen, die einzelnen Paragrafen. Nur in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf

Mehr

bonus.ch: ab 5% Prämienerhöhungen denken die Versicherungsnehmer daran, die Krankenversicherung zu wechseln

bonus.ch: ab 5% Prämienerhöhungen denken die Versicherungsnehmer daran, die Krankenversicherung zu wechseln bonus.ch: ab Prämienerhöhungen denken die Versicherungsnehmer daran, die Krankenversicherung zu wechseln Ab welchem Sparpotenzial entschliessen sich die Versicherungsnehmer, eine Offertenanfrage zu machen,

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil

Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil Allgemeine Bestimmungen Art.1 Unter dem Namen Freisinnig-Demokratische Partei Flawil oder FDP Flawil besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff Zivilgesetzbuch

Mehr

Familienzulagen im Kanton Zug

Familienzulagen im Kanton Zug Familienzulagen im Kanton Zug Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen und die entsprechende Ausführungsgesetzgebung im Kanton Zug in Kraft. Mit den Familienzulagen wird bezweckt,

Mehr

MITTEILUNG 2013 LOHNBESCHEINIGUNG (LB) 1. Die Firmen, die keine eigenen EDV- Lohnbescheinigungen erstellen, ergänzen die von uns

MITTEILUNG 2013 LOHNBESCHEINIGUNG (LB) 1. Die Firmen, die keine eigenen EDV- Lohnbescheinigungen erstellen, ergänzen die von uns Steinbockstrasse 8 Postfach 7002 Chur Tel: +41-81 258 31 41 Fax:+41-81 258 31 49 www.ak87.ch info@ak87.ch MITTEILUNG 2013 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2013 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende

Mehr

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle 465.051 1 Aufstellung Kinderkrippe Tausendfüßler UG hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2013 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2014

Mehr

Reglement über das Rechnungswesen der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten

Reglement über das Rechnungswesen der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten Reglement über das Rechnungswesen der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten vom 9. April 2008 (gültig ab 1. Januar 2009) (konsolidierte Fassung inklusive der Änderungen, aktueller Stand: gemäss Änderungsliste

Mehr

19. Tagung des Landtags Redeentwurf des Abg. Sven Krumbeck TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien.

19. Tagung des Landtags Redeentwurf des Abg. Sven Krumbeck TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien. 19. Tagung des Landtags Redeentwurf des Abg. Sven Krumbeck TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien Anrede, liebe Kollegin Klahn, irgendwie beeindruckt es mich, mit wie

Mehr

Sozialversicherungen 2013

Sozialversicherungen 2013 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

HINWEISE FÜR ANTRÄGE auf Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Fassung vom 22.07.2010. I. Theoretische Kenntnisse

HINWEISE FÜR ANTRÄGE auf Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Fassung vom 22.07.2010. I. Theoretische Kenntnisse HINWEISE FÜR ANTRÄGE auf Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Fassung vom 22.07.2010 I. Theoretische Kenntnisse Die theoretischen Kenntnisse können durch Vorlage der sogenannten

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende

Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende AUSGLEICHSKASSE LUZERN Würzenbachstrasse 8 Postfach 6000 Luzern 15 041 375 05 05 www.ahvluzern.ch Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende 1. Angaben zur Einzelfirma Firmenname CH-Nummer (UID) Datum

Mehr

Firmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson: Telefon: Fax:

Firmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson: Telefon: Fax: Offerten - Bestellformular für: Kollektiv-Krankentaggeld UVG BVG Unternehmensversicherungen : Antragsanfrage A Informationen zum Unternehmen Firmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson:

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

Öffnen einer Suchanfrage / Abgeben eines Angebotes (Offene Anfragen)

Öffnen einer Suchanfrage / Abgeben eines Angebotes (Offene Anfragen) Öffnen einer Suchanfrage / Abgeben eines Angebotes (Offene Anfragen) Wenn sie sich eine Anfrage ansehen wollen, weil sie mehr darüber erfahren möchten, oder weil sie für diese Anfrage eine Angebot abgeben

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Informationen für 2015

Informationen für 2015 Seite 1 5 Informationen für 2015 Neues Rechnungslegungsrecht Das neue Rechnungslegungsrecht muss ab Geschäftsjahr 2015 nun zwingend angewendet werden. Einige Informationen finden sich in den Informationen

Mehr

Dringende Parlamentssache SOFORT AUF DEN TISCH

Dringende Parlamentssache SOFORT AUF DEN TISCH Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst - Telefax-Nr.: 36178 Telefon-Nr.: 31596 Amtsvorwahl: 227- Dringende Parlamentssache SOFORT AUF DEN TISCH Zugestellte Niederschrift geprüft Seite 2 von 7 Petra

Mehr

Seite 1 Das trägerübergreifende Persönliche Budget So können Menschen mit Behinderung mehr selber bestimmen

Seite 1 Das trägerübergreifende Persönliche Budget So können Menschen mit Behinderung mehr selber bestimmen Seite 1 Das trägerübergreifende Persönliche Budget So können Menschen mit Behinderung mehr selber bestimmen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 4 6 Vorwort von Olaf Scholz Bundesminister für Arbeit und Soziales

Mehr

Übertritt der städtischen Lehrpersonen in die Pensionskasse der Stadt Zug: Schlussabrechnung; Genehmigung

Übertritt der städtischen Lehrpersonen in die Pensionskasse der Stadt Zug: Schlussabrechnung; Genehmigung S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 2031.4 Übertritt der städtischen Lehrpersonen in die Pensionskasse der Stadt Zug: Schlussabrechnung; Genehmigung Bericht und Antrag des Stadtrats vom 12.

Mehr

Anmeldung Selbständigerwerbende

Anmeldung Selbständigerwerbende AUSGLEICHSKASSE LUZERN Würzenbachstrasse 8 Postfach 6000 Luzern 15 Telefon 041 375 05 05 www.ahvluzern.ch 1. Angaben zur Firma Firmenname Bisherige/r Inhaber/in Aufnahme der Tätigkeit am Branche Handelsregistereintrag

Mehr

Eigenheime sind nur eine Säule der Alterversorgung. Die Finanzkrise hat nicht nur in den Depots, sondern auch in

Eigenheime sind nur eine Säule der Alterversorgung. Die Finanzkrise hat nicht nur in den Depots, sondern auch in 16. Oktober 2009 Eigenheime sind nur eine Säule der Alterversorgung Die Finanzkrise hat nicht nur in den Depots, sondern auch in den Köpfen der Privatleute tiefe Spuren hinterlassen. Die monatlichen Aufwendungen

Mehr

Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit»

Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit» Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit» Ist jeder Franken beitragspflichtig? Vom Lohn, der Fr. 2'200. pro Jahr und Arbeitgeber nicht übersteigt, werden die Beiträge

Mehr

Familienzulagen ab 2016

Familienzulagen ab 2016 Familienzulagen ab 2016 Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken Geburtszulage Einmalige Zulage bei Geburt eines Kindes. 1 000 Franken Adoptionszulage Einmalige Zulage bei der Adoption eines Kindes. 200

Mehr

Protokoll der Stugenkonferenz vom 10.02.2010

Protokoll der Stugenkonferenz vom 10.02.2010 Protokoll der Stugenkonferenz vom 10.02.2010 Begin: 12:15 Uhr Ende: 14:00 Uhr Protokoll: Philipp H. StugA Physik philipp.heyken@uni-bremen.de Anwesende: StugA Kulturwissenschaften StugA Physik StugA English-Speaking-Culture

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Arbeitgebende von Angestellten im Privathaushalt und Arbeitgebende mit vereinfachtem Abrechnungsverfahren Gültig ab 1. Januar 2015 123 Sie haben sich

Mehr

Verwaltungsrat Herren Gilbert Achermann, Präsident (Vorsitz) Dr. Andreas Casutt, Vizepräsident Reto Garzetti Dr. Felix K. Meyer

Verwaltungsrat Herren Gilbert Achermann, Präsident (Vorsitz) Dr. Andreas Casutt, Vizepräsident Reto Garzetti Dr. Felix K. Meyer 1 / 7 Protokoll 110. ordentliche Generalversammlung Donnerstag, 18. April 2013, 10.00 Uhr, im Stadtsaal Zofingen Präsenz Verwaltungsrat Herren Gilbert Achermann, Präsident (Vorsitz) Dr. Andreas Casutt,

Mehr

Verordnung zum Kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung)

Verordnung zum Kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung) SRL Nr. 885a Verordnung zum Kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung) vom 8. November 008* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Absatz 4, 3 Absatz 4 und Absatz

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch

Mehr

aktuell Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2012 die wichtigsten änderungen bei der ahv per 1. 1. 2012 finden sie auf der rückseite. 1. Säule, AHV/IV/EO Beiträge Unselbstständigerwerbende Ab

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung

Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Innovativ versichert, bestens betreut Typische Risikostruktur einer Vorsorgeeinrichtung 2 500 000 Risikosummen Invalidität in CHF 2 000 000 1 500 000 1

Mehr

Merkblatt über die frühzeitige Pensions- / Alterseinkommensplanung

Merkblatt über die frühzeitige Pensions- / Alterseinkommensplanung Merkblatt über die frühzeitige Pensions- / Alterseinkommensplanung Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Mittels einer Pensionsplanung erhalten Sie eine Übersicht über

Mehr

06-12 Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, Jahresbericht 2005

06-12 Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, Jahresbericht 2005 06-2 Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, Jahresbericht 2005 Bericht EDI über die Mittelverwendung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Jahre 2005 Ausgangslage Grundlagen Das Bundesgesetz vom

Mehr

Kantonsratsbeschluss Vom 08.12.2015

Kantonsratsbeschluss Vom 08.12.2015 Kantonsratsbeschluss Vom 08..05 Nr. RG 050/05 Gesetz über das Ruhegehalt des Regierungsrates (RRG) Der Kantonsrat von Solothurn, gestützt auf Artikel 50 Absatz und Artikel Absatz des Bundesgesetzes über

Mehr

Thema Ich ziehe in eine Wohnung / Miete

Thema Ich ziehe in eine Wohnung / Miete Thema Wohnen Lösungen Thema Ich ziehe in eine Wohnung / Miete 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden

Mehr

II entschieden. Diese Unternehmenssteuerreform II ist. auf die klassischen KMU-Betriebe der Schweiz zugeschnitten und mildert

II entschieden. Diese Unternehmenssteuerreform II ist. auf die klassischen KMU-Betriebe der Schweiz zugeschnitten und mildert Oktober 2009 PUNKTO Am 24. Februar 2008 hat sich das Schweizer Stimmvolk für die Unternehmenssteuerreform II entschieden. Diese Unternehmenssteuerreform II ist auf die klassischen KMU-Betriebe der Schweiz

Mehr

Informationen zur Lohnbescheinigung 2015

Informationen zur Lohnbescheinigung 2015 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung 2015 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2016 BEITRAGSBEZUG 2 ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Während des Jahres rechnen Sie

Mehr

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND

STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND STELLUNGNAHME DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN ZU DEN ANLÄSSLICH DER ERSTEN LESUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES STEUERGESETZES (STEUERAMNESTIE) AUFGEWORFENEN FRAGEN Behandlung

Mehr

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel

Mehr

Elektronisches Meldeverfahren für das Aufwendungsausgleichsgesetz

Elektronisches Meldeverfahren für das Aufwendungsausgleichsgesetz Elektronisches Meldeverfahren für das Aufwendungsausgleichsgesetz Copyright 2013 mesonic software gmbh 27383 Scheeßel Hirschberger Str. 18 Tel. +49-(0)4263-93 90-0 Fax: +49-(0)4263-8626 lohn@mesonic.com

Mehr

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Telefon: 0 233-47749 Telefax: 0 233-47742 Seite Referat 1 von 5für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Vertrauensschutz für Windkraftanlagen,

Mehr

Informationen zur Vorsorgelösung 2005

Informationen zur Vorsorgelösung 2005 Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP Informationen zur Vorsorgelösung 2005 In welchen Punkten ändert die Stiftung das Vorsorgereglement?

Mehr

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen

Mehr

Rede. des Herrn Staatsministers. Prof. Dr. Bausback. beim. Geburtstagsempfang. von Herrn StM a. D. Dr. Manfred Weiß. am 26. Januar 2014.

Rede. des Herrn Staatsministers. Prof. Dr. Bausback. beim. Geburtstagsempfang. von Herrn StM a. D. Dr. Manfred Weiß. am 26. Januar 2014. Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Rede des Herrn Staatsministers Prof. Dr. Bausback beim Geburtstagsempfang von Herrn StM a. D. Dr. Manfred Weiß am 26. Januar 2014 in

Mehr

Das Leben steckt voller Überraschungen. Gut, wenn man darauf vorbereitet ist.

Das Leben steckt voller Überraschungen. Gut, wenn man darauf vorbereitet ist. LEBENSSTANDARD SICHERN VITALIFE-JUNIOR Das Leben steckt voller Überraschungen. Gut, wenn man darauf vorbereitet ist. Wenn Unfall oder Krankheit Ihre Pläne durchkreuzen, kommt es auf echte Hilfe an. Alles

Mehr

Sozialversicherungen 2014

Sozialversicherungen 2014 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2014 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Meine Pensionskasse 2015

Meine Pensionskasse 2015 Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche

Mehr

Erklärung des Studenten/Praktikanten

Erklärung des Studenten/Praktikanten 1 Erklärung des Studenten/Praktikanten Diese Erklärung dient der Beschaffung der erforderlichen Daten zur Feststellung von Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung. Der

Mehr

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht

Mehr

Just & Partner Rechtsanwälte

Just & Partner Rechtsanwälte Ratgeber Was tun bei einer polizeilichen Vorladung? Sie haben unter Umständen kürzlich von der Polizei ein Schreiben erhalten, in dem Sie als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen werden und interessieren

Mehr

Orientierungs- und Entwicklungsgespräch. F ü h r u n g s k r ä f t e

Orientierungs- und Entwicklungsgespräch. F ü h r u n g s k r ä f t e F ü h r u n g s k r ä f t e für den Zeitraum von bis Führungskraft: Geschäftsführung: Datum des Gesprächs: Das Orientierungs- und Entwicklungsgespräch für Führungskräfte Die Führung und Entwicklung von

Mehr

Leitfaden Beschwerdemanagement der Schule Niederrohrdorf

Leitfaden Beschwerdemanagement der Schule Niederrohrdorf Leitfaden Beschwerdemanagement der Schule Niederrohrdorf 1 Sachlage Die Schule Niederrohrdorf bearbeitet Beschwerden systematisch, konstruktiv und transparent. Der Umgang mit Beschwerden erfordert eine

Mehr

HOTELA Krankenkasse. Statuten

HOTELA Krankenkasse. Statuten 0.0 HOTELA Krankenkasse Statuten Gültig ab. Januar 0 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch Seite I. Name, Sitz, Zweck Art. Name, Rechtsnatur, Sitz und Registrierung

Mehr

Anleitung zum Programm Jahresabrechnungen sozialversicherungen glarus

Anleitung zum Programm Jahresabrechnungen sozialversicherungen glarus sozialversicherungen glarus ausgleichskasse iv-stelle familienausgleichskasse burgstrasse 6 tel. 055 648 11 11 8750 glarus fax 055 648 11 99 info@svgl.ch www.svgl.ch Anleitung zum Programm Jahresabrechnungen

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7637 zu Drucksache 5/7592 zu Drucksache 5/6963 09.04.2014 Ä n d e r u n g s a n t r a g der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung

Mehr

B E S C H L U S S P R O T O K O L L

B E S C H L U S S P R O T O K O L L B E S C H L U S S P R O T O K O L L der 46. ordentlichen Generalversammlung der Sika AG vom 15. April 2014, 16.00 bis 17.30 Uhr, Lorzensaal, Cham Vorsitzender: Dr. Paul Hälg, Präsident des Verwaltungsrates

Mehr

Redebeitrag des Sächsischen Ausländerbeauftragten Prof. Dr. Martin Gillo

Redebeitrag des Sächsischen Ausländerbeauftragten Prof. Dr. Martin Gillo 84. Sitzung des Plenums vom 16.10.2013 Redebeitrag des Sächsischen Ausländerbeauftragten Prof. Dr. Martin Gillo zum Antrag der Fraktion NPD Asylanten-Flut eindämmen einklagbares Grundrecht auf Asyl abschaffen"

Mehr