Jahresbericht IIZ-Netzwerk Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton Thurgau
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- Gerhardt Böhler
- vor 6 Jahren
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1 Jahresbericht 2010 IIZ-Netzwerk Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton Thurgau 3
2 Editorial Unsere Sozialwerke stehen vor grossen Herausforderungen. Die Invaliden- (IV) sowie Arbeitslosen versicherung (ALV) müssen Milliardenschulden abbauen. Der Auftrag, möglichst alle arbeitsfähigen, handicapierten Personen dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, wird mit den IV- Revisionen und der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes AVIG weiter verschärft. Während die Sockelarbeits losigkeit bei der ALV schleichend steigt, sehen sich die Sozialdienste der Gemeinden zunehmend mit schwierigen Fällen konfrontiert. Gerade deshalb ist die permanente Weiterentwicklung der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) zwischen der IV, der ALV und den Sozialdiensten der Gemeinden zwingend. Auch der Bundesrat hat diese Notwendigkeit erkannt und setzt neu ein nationales IIZ-Steuerungs- und IIZ-Entwicklungs- und Koordinationsgremium ein. Er formuliert dabei drei Erfolgskriterien für eine erfolgreiche interinstitutionelle Zusammenarbeit: 1. Erfolgsfaktor: Eine systemübergreifende Trägerschaft, die willens und in der Lage ist, das IIZ- System zu gestalten und zu steuern. Die Sozialhilfe muss in eine solche Trägerschaft verbindlich einbezogen sein. 2. Erfolgsfaktor: Eine koordinierende Zusammenarbeit bei Fällen mit Mehrfachproblematik und Doppelanmeldung zwischen der ALV, IV und der Sozialhilfe, welche die Strukturen und Prozesse auf eine gesamtheitliche und systemübergreifende Lösungsfindung ausrichtet. 3. Erfolgsfaktor Eine möglichst verbindliche Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen. Im Kanton Thurgau gestaltet und leitet die IIZ-Steuerungsgruppe bestehend aus den verantwortlichen Amtschefs und Abteilungsleitern seit sieben Jahren das IIZ- Netzwerk Thurgau. Die Koordination der Strukturen und Prozesse in der Praxis geschieht durch ein Netzwerk von 30 Personen aus IV, RAV, Sozialdiensten und Beschäftigungsprogrammen. Die Spezialistinnen und Spezialisten der interinstitutionellen Zusammenarbeit beraten und integrieren Stellensuchende mit Mehrfachbelastungen. Sie beziehen die aktuelle Situation des Kunden mit allen betroffenen Institutionen in die Lösungsdiskussion mit ein und koordinieren den Eingliederungsweg gemeinsam. Im IIZ-Netz werden jährlich mehrere hundert Fälle koordiniert konnten 113 Personen im ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Zu diesem Erfolg gratulieren wir allen Beteiligten herzlich. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Dämpfung der Defizite der Sozialwerke. Unsere Arbeitgeber tragen entscheidend zu diesem Erfolg bei: Sie unterstützen die Eingliederung der Stellensuchenden mit Praktika, Einarbeitung, Arbeitsplatzerhaltung und Festanstellungen. Herzlichen Dank für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Frauenfeld, Mai 2011 Florentina Wohnlich Amtschefin Kantonales Fürsorgeamt Edgar Georg Sidamgrotzki Amtschef Amt für Wirtschaft und Arbeit Anders Stokholm Amtschef Amt für AHV und IV Ueli Berger Amtschef Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
3 IIZ-Aktivitäten 2010 Impressionen IIZ-Workshop 2010 Institutionen bewegen sich kaum denkt man Im Umfeld der interinstitutionellen Zusammenarbeit zeigt die jüngste Erfahrung jedoch ein anderes Bild. Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zielt darauf ab, die Arbeitslosenversicherung finanziell wieder ins Gleichgewicht zu bringen und für die Zukunft gut abzusichern. Mit der Umsetzung der fünften IVG-Revision konnten wichtige Instrumente für die berufliche Eingliederung entwickelt und eingeführt werden. Zum Beispiel stehen der IV im Rahmen der Frühintervention flexible Eingliederungsmassnahmen zur Verfügung. Dadurch sind Kostenbeteiligungen für Massnahmen auf dem Weg zur Integration weniger umstritten. Auf der anderen Seite erhalten anspruchsberechtigte Personen während einer FI-Massnahme ALV-Taggelder. Befürchtet wurde innerhalb der IIZ, dass die Gesetzesrevisionen auf der operativen Ebene negative Auswirkungen haben könnten, dass beispielsweise das Ziel, Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, verloren gehe und damit die Verantwortung auf die Kantone und Gemeinden sowie deren Sozialhilfe übertragen werde. Aus diesem Grund wird von den IIZ-Beratungspersonen noch mehr Fingerspitzengefühl und berufliches Know-how verlangt, geht es doch darum, mit den Versicherten und deren Umfeld Ressourcen und Grenzen zu erkennen und diese mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen. Eine erfolgreiche Integration in die freie Wirtschaft erfordert eine realitätsbezogene Einschätzung der Rahmenbedingungen und der Ressourcen im System. Dabei ist ein kreativer Prozess gefragt, um auch in manchmal ausweglos scheinenden Situationen dennoch eine konstruktive Lösung zu finden. Trotzdem gelingt dies bei schwereren Beeinträchtigungen oder auch bei schwierigen Rahmenbedingungen nicht immer und eine berufliche Integration bleibt verwehrt. Gerade deshalb ist mit den Revisionen der beiden Sozialversicherungsgesetze die Zusammenarbeit mit den Sozialämtern gefragter denn je. Bisher sind die Angebote für eine gute Zusammenarbeit meist wirkungslos geblieben. Aber jetzt sind die Voraussetzungen und Chancen für Fortschritte besser als jemals zuvor. Ich danke allen IIZ-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für ihr Engagement bei dieser anspruchsvollen Arbeit. Ebenso gilt mein Dank allen Organisationen und Institutionen, die sich für Menschen in schwierigen Lebenslagen einsetzen und mit uns als Versicherungsträger partnerschaftlich zusammenarbeiten. Marianne Strupler IIZ-Koordinatorin RAV-Thurgau Das fördert wiederum die Zusammenarbeit und Partnerschaft aller IIZ-Institutionen gleichermassen, denn sie verfolgen ein und dasselbe Ziel: die stellensuchende Person so rasch wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
4 Einsetzung einer nationalen IIZ-Organisation Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit wird vom Bund verbindlich geregelt und kontinuierlich weiterentwickelt: Die Bundesräte Johann Schneider-Ammann und Didier Burkhalter setzen zu diesem Zweck eine nationale IIZ-Organisation ein. Diese besteht aus einem «Nationalen IIZ Steuerungsgremium» und aus einem «Nationalen IIZ Entwicklungs- und Koordinationsgremium». Implementierung der gemeinsamen IIZ-Arbeitgeberdatenbank Um dem Wunsch der Thurgauer Wirtschaft gerecht zu werden und die Kontaktaufnahme im IIZ-Bereich möglichst gut zu koordinieren, wurde im Jahr 2009 von IV und RAV eine gemeinsame Datenbank für die Erfassung der Arbeitgeber geschaffen. Nach der erfolgreichen Pilotphase wurde diese im Jahr 2010 vollumfänglich in Betrieb genommen. Die Datenbank bringt den Vorteil mit sich, dass Arbeitgeber nur noch einen Ansprechpartner haben, sich intern jedoch weiterhin alle an einem IIZ-Fall beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über die laufenden Aktivitäten informieren und Kontakte und Besuche aufeinander abstimmen können. Zudem können über die Datenbank Selektionen gemacht und zum Beispiel Mailings oder Serienbriefe zum Thema IIZ versendet werden. Im Herbst hat die IV erstmals von dieser Funktion Gebrauch gemacht und mit einem Mailing 530 Arbeitgeber an die WEGA zur Sonderschau «50 Jahre IV» eingeladen. Im Berichtsjahr konnte auch der Regionalärztliche Dienst (RAD) der IV aufgeschaltet werden. Dies ermöglicht den RAD- Ärzten, aufgrund von erfassten Beschreibungen, Arbeitsplätze zu evaluieren und einzuschätzen, ob eine Tätigkeit für die versicherte Person geeignet ist beziehungsweise ob die versicherte Person bereits einen passenden Arbeitsplatz hat oder nicht. Dieser Dienst ist noch in der Entwicklungsphase, wir be finden uns jedoch auf dem richtigen Weg. In einem nächsten Schritt soll nun die Datenbank erweitert werden, indem weitere IIZ-Partner ihre Arbeitgeberkontakte eintragen und so auch bei ihrer Eingliederungsarbeit von dem Angebot profitieren können. Im Vordergrund unserer Anstrengungen steht dabei stets eine möglichst gute Dienstleistung für die Arbeitgeber denn ohne Arbeitgeber gibt es keine Eingliederung. Daniel Naef, Abteilungsleiter IV-Stelle Thurgau Heinz Erb, Leiter RAV Thurgau
5 Zahlen und Fakten Wirkung IIZ-Netzwerk Thurgau Anzahl IIZ-Kunden (Doppelanmeldungen RAV-IV) Stellenvermittlungen Platziert in Arbeitsstrukturen Rentenentscheide IV-Taggelder (berufliche Massnahmen) Krankentaggelder Unfall-Taggelder Sozialhilfe Wegzug, Ende Rahmenfrist, auf Arbeitslosentaggelder verzichtet Laufende Rahmenfrist 213 Ausgesteuerte Versicherte (ohne Sozialfirmen) Anzahl Kunden in Arbeitsstrukturen Stellenvermittlungen Neue Rahmenfrist erarbeitet Am noch im Programm /Andere Lösungen / Austritte Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach dem Inkrafttreten des revidierten Arbeitslosen versicherungsgesetzes Beitragszeit Alter / Bedingungen Taggelder in Monaten Unterhaltspflicht 12 bis 24 bis 25 ohne Unterhaltspflicht bis < 18 ab 25 oder mit Unterhaltspflicht bis 24 ab 25 oder mit Unterhaltspflicht bis < 24 ab ab ab 25 oder mit Unterhaltspflicht Bezug einer IV-Rente, die einem 520 IV-Grad von mind. 40 % entspricht Beitragsbefreit 90 Wiederaufleben des ALV- Taggeldanspruchs während laufender Rahmenfrist Wenn versicherte Personen innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung verlieren und innerhalb dieser Rahmenfrist 25 Jahre alt werden der Taggeldhöchstanspruch erhöht sich je nach Beitragszeit auf 260 oder Jahre alt werden und eine Beitragszeit von 24 Monaten aufweisen der Taggeldhöchstanspruch erhöht sich auf 520 unter 25 Jahre alt sind und unterhaltspflichtig werden der Taggeldhöchst anspruch erhöht sich je nach Beitragszeit auf 260 oder 400 über 25 Jahre alt sind, eine Beitragszeit von 24 Monaten aufweisen und eine Invalidenrente zugesprochen erhalten, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent entspricht der Taggeldhöchstanspruch erhöht sich auf 520
6 Organisationsstruktur IIZ Strategie / Steuerung AmtsleiterInnen AWA, IV und Kant. Fürsorge und ABB AbteilungsleiterInnen RAV, IV und Arbeitsmarktliche Massnahmen VertreterIn TKöS Das IIZ-Steuerungsgremium entwickelt die IIZ-Strategie, erteilt Projektaufträge und entscheidet über Anträge der IIZ-Leitung. Leitung AbteilungsleiterInnen RAV und IV Die AbteilungsleiterInnen von RAV und IV setzen die vorgegebene Strategie um und formulieren Anträge an das Steuerungsgremium. Sie führen die IIZ-KoordinatorInnen und stellen die IIZ-Umsetzung / -Kultur in der eigenen Institution sicher. Koordination / Operation IIZ-KoordinatorInnen RAV und IV IIZ-Gremien Kerngruppe (ERFA, Projekte) INA-Gruppe (Arbeitgeberkontakte, Vermittlung) IIZ-Netzwerk (Workshops / Fallbearbeitung) Koordination Die IIZ-KoordinatorInnen begleiten und entwickeln die operative Zusammenarbeit. Bei institutionsübergreifenden Hindernissen erarbeitet die Koordination Lösungsvorschläge zu Handen der Leitung. Die Koordination unterstützt die Mitarbeitenden der eigenen Institution bei der Umsetzung einer einheitlichen und verbindlichen IIZ- Dienstleistung. Die Koordination bespricht sich regelmässig mit der IIZ-Leitung und stellt bei Bedarf Anträge. Die IIZ-Koordination leitet Sitzungen und Workshops der IIZ-Gremien, koordiniert Projekte, führt Schulungen und Informationsanlässe durch und pflegt den Kontakt zu den IIZ-Partnern. Die Koordination führt Statistiken und erstellt den Jahresbericht. IIZ-Gremien Die IIZ-Gremien pflegen das Netzwerk, fördern die Integration der IIZ-Kunden, optimieren das IIZ-System und führen / koordinieren die aktuellen Fälle. IIZ-Fachgruppe Marianne Strupler, IIZ-Koordinatorin RAV Thurgau, Manuela Tuchschmid, IIZ-Koordinatorin IV-Stelle Thurgau, Sabine Entress, IIZ-Personalberaterin, RAV Amriswil Cornelia Schmid, IIZ-Personalberaterin, RAV Frauenfeld Roberto Scirocco, IIZ-Personalberater, RAV Kreuzlingen Silvia Hänni, Berufsberaterin, IV-Stelle Thurgau Renate Haas, Arbeitsvermittlerin, IV-Stelle Thurgau Irene Opprecht, Sachbearbeiterin, IV-Stelle Thurgau André Peter, Eingliederungsverantwortlicher, IV-Stelle Thurgau INA IIZ-Netzwerk für Arbeitgeber Max Frauenknecht, IV-Stelle Thurgau, Edgar Klaus, RAV Thurgau, IIZ-Steuerungsgremium Ueli Berger, Amtschef, ABB Edgar G. Sidamgrotzki, Amtschef AWA Anders Stokholm, Amtschef AHV / IV Florentina Wohnlich, Amtschefin Kantonales Fürsorgeamt Josef Birchmeier, Leiter Arbeitsmarktliche Massnahmen Heinz Erb, Leiter RAV Thurgau Daniel Naef, Abteilungsleiter IV-Stelle Thurgau Franziska Fuhrimann, Verein Kompass Bischofszell, IIZ-Delegierte Beschäftigungsprogramme Kanton Thurgau Adela Civic, Sozialamt Arbon, IIZ-Delegierte Sozialämter Thurgau
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