WIE LEBEN FLÜCHTLINGE? ZUM LEBENSALLTAG VON GEFLÜCHTETEN. Rostock, 17. November 2016

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1 WIE LEBEN FLÜCHTLINGE? ZUM LEBENSALLTAG VON GEFLÜCHTETEN Rostock, 17. November 2016

2 INHALTSÜBERSICHT 1. Flüchtlingsrat MV e.v. und NAF+ 2. Die Flucht 3. Die Ankunft 4. Die Unterbringung 5. Das Asylverfahren 6. Aufenthalte und Rechte Die Warteschleifen 7. Was beschäftigt Geflüchtete primär? 8. Bildungsansätze Flüchtlingsrat MV. e.v. Seite 2

3 AUFGABEN DES FLÜCHTLINGSRAT MV E.V. Lobbyarbeit Beratung - direkt - der Berater Vernetzung Weiterbildung Aktionen Vermittlung - Hilfe - Begleitung Projekte: - NAF+, - IQ-Arbeitgeberhotline, - Beratung - Pro Asyl-Projekte Flüchtlingsrat MV. e.v. 3

4 Wir engagieren uns für Asylbewerber und Flüchtlinge seit 2008: XENOS - Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge (ESF-Förderperiode ) 1. Förderrunde Bleiberecht I NAF I November Oktober Förderrunde Bleiberecht II NAF II November Juni 2015 ESF-Integrationsrichtlinie Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) (ESF-Förderperiode ) NAF plus seit Juli 2015 voraussichtlich Juni 2019 Seite 4

5 Die Projektpartner Die Kooperationspartner Projektleitung und Verwaltung Gesamtprojekt Öffentlichkeitsarbeit Beratung und Case Management in Westmecklenburg Schulungsprogramm für strategische Partner Beratung für Flüchtlinge zu asylrechtlichen Fragen Beratung und Case Management im Mittleren Mecklenburg Beratung und Case Management in Vorpommern Vermittlung in Arbeit und Ausbildung einschließlich flankierender Maßnahmen in Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg und Vorpommern Seite 5

6 Unser Angebot Einzelfallorientierte Beratung und individuelles Coaching sowie Verweisberatung zu flankierenden Maßnahmen (allgemeine Sprachförderung, berufsbezogene Sprachkurse, Qualifizierung, Anerkennungsberatung, Rechtsbeistand, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung etc.) Vermittlung in Hospitationen, Praktika, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, BFD, FSJ, Schulsystem Schulungen zu rechtlichen Grundlagen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen für Multiplikatoren Bündelungen des Know-How von 5 Trägern aus Flüchtlingsarbeit, Beratung, Ausund Weiterbildung, Personalvermittlung, Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung sowie interkultureller Öffnung Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung zu projektrelevanten Themen z.b. Flüchtling für einen Tag Seite 6

7 Als Flüchtling gilt eine Person, die... sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb seines Landes befindet und in dieses nicht zurückkehren kann. (Genfer Flüchtlingskonvention von 1951). Flüchtlingsrat MV.e.V. Seite 7

8 UNHCR, Global Trends 2015 Rund 65,3 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. 24 Menschen pro Minute wurden 2015 in die Flucht getrieben. Rund 16,1 Millionen Flüchtlinge nach völkerrechtlicher Definition (GFK). Rund 40,8 Millionen Binnenvertriebene (Internally Displaced Persons). Binnenvertriebene sind nicht durch internationale Abkommen geschützt. Vier von fünf Flüchtlingen (80 Prozent) leben in Entwicklungsländern. Europa: Über 2 Millionen Menschen kamen 2015 in 38 europäische Staaten. International sind 80-90% aller Flüchtlinge Frauen und Kinder: 47%Frauen, 51. % < 18 J. Rd. 30 % der Flüchtlinge in Deutschland sind weiblich. Der größte Teil der geflüchteten Frauen in Deutschland kam nicht alleine. Flüchtlingsrat MV.e.V. Seite 8

9 ZAHLEN DATEN FAKTEN zum Thema Asyl Quelle: BAMF, Asylgeschäftsstatistik Juli 2016, S. 5 Flüchtlingsrat MV.e.V. Seite 9

10 LEBEN IN LAGERN Flüchtlingsrat MV.e.V. Foto: Deutsche Welle Seite 10

11 LEBEN IN LAGERN Seit 2013 gilt das Flüchtlingslager Zaatari als fünftgrößte Stadt des Landes Jordanien. Foto: Süddeutsche Zeitung Flüchtlingsrat MV.e.V. Seite 11

12 12

13 Foto: Wrede, FlüRa Nds. 13

14 Roma-Siedlung Belvil in Belgrad. Foto: picture-alliance/dpa 14

15 Homs/Syrien - Quelle: taz.de 15

16 Rom, Bahnhof Ostiense, Foto: pro asyl Mailand, Foto: bordermonitoring.eu 16

17 Projektlogo Trägerlogo ZAHLEN DATEN FAKTEN zum Thema Asyl Quelle: Seite 8 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 17

18 ZAHLEN DATEN FAKTEN zum Thema Asyl Flüchtlingsrat MV e.v. Quelle: Seite 18

19 Kontext Potentiale von Geflüchteten für den Arbeitsmarkt Höchste besuchte Bildungseinrichtung der volljährigen Asylantragssteller/-innen 2015 [Quelle: BAMF-Kurzanalyse, Ausgabe , S. 5] Modul 2 Seite 19

20 VERTEILUNG IN DEUTSCHLAND Flüchtlinge werden nach dem so genannten EASY-Verteilsystem auf die Bundesländer verteilt. Kriterien sind: Königsteiner Schlüssel: MV bekommt 2,02906 % aller registrierten Flüchtlinge Herkunftsland: Spezialisten in den Außenstellen des BAMF Es zählen nicht: Integrationsmöglichkeiten, Anknüpfungspunkte Familiäre Beziehungen (außer Kernfamilie) Wünsche der Flüchtlinge Flüchtlingsrat MV e.v. Seite 20

21 VERTEILUNG IN DEUTSCHLAND EASY-HKL-Liste 02/ Afghanistan 2. Ägypten 3. Albanien 4. Algerien 5. Chile 6. Costa Rica 7. Eritrea 8. Ghana 9. Honduras 10. Iran 11. Mauretanien 12. Mazedonien 13. Mexiko 14. Norwegen 15. Russische Föderation 16. Serbien 17. Somalia 18. Sonstige asiatische Staaten 19. staatenlos 20. Syrien 21. Thailand 22. Ukraine 23. Ungeklärt 24. Vietnam von insgesamt 324 HKL Flüchtlingsrat MV e.v. Seite 21

22 Verteilungsquote für die Kommunen (2016) HRO 6,37% 12,99% SN 2,87% 5,26% LUP 9,96% 12,18% LRO 16,57% 13,44% MSE 20,65% 16,76% NWM 7,29% 9,91% VG 18,74% 15,21% VR 17,55% 14,25% Seite 22 22

23 Flüchtlingsrat MV e.v. Seite 23

24 ASYLVERFAHREN 1. Ist Deutschland zuständig oder ein sicheres Drittland? (Dublin-Verfahren) 2. Bei Zuständigkeit: Durchführung des Asylverfahrens 3. Anhörung Interview mit standardisierten Fragen (Dolmetscherprobleme, Glaubwürdigkeitsnachweis usw.) 4. Protokoll 5. Prüfung, ob Schutzbedürftigkeit GFK internationaler Schutz GG Artikel 16 a Schutz als politisch Verfolgter EU-Recht Subsidiärer Schutz EU AufenthG Nationaler subsidiärer Schutz Unterschiedliche Schutzgründe haben unterschiedliche Aufenthalte zur Folge (Gültigkeitsdauer, Auflagen, Familiennachzug usw.) 6. Entscheid: o.u. oder einfache Ablehnung oder Anerkennung 7. Rechtsmittel oder Aufenthaltserteilung, wenn Bescheid rechtskräftig nach Terrorismusabprüfung Bei Gerichtsentscheid: 4 Wochen-Frist für BAMF Flüchtlingsrat MV.e.V. Seite 24

25 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 25

26 ASYLVERFAHREN Kurzübersicht der Sachentscheidungsmöglichkeiten im Asylverfahren: Flüchtlingsrat MV.e.V. Zuerkennung: Flüchtlingseigenschaft ggf. zusätzlich Asylberechtigung Zuerkennung: subsidiärer Schutz Ablehnung Flüchtlingseigenschaft Feststellung: Abschiebungsverbot Ablehnung Flüchtlingseigenschaft und Asylberechtigung subsidiärer Schutz Ablehnung: Flüchtlingseigenschaft, Asylberechtigung subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot Abschiebungsandrohung* *30 Tage/o.u. 1 Woche, 38 AsylG Rechtsmittelfrist: 2Wo. Rechtsmittel 26 2 Wo./o.u.: 1 Wo.

27 ANERKENNUNGSQUOTEN Flüchtlingsrat MV.e.V. blob=publicationfile Seite 27

28 ANERKENNUNGSQUOTEN Asylerstanträge Entscheidungen Schutz Formale Ablehnung Zeitraum gesamt Erledigung ,8% 32,4% 17,8% ,4% 23,9% 12,7% Herkunftsländer Schutzquote 2015 Schutzquote Afghanistan 47,6% 47,0% Iran Nicht in TOP Ten >50% 52,4% Eritrea 92,1% 94,3% Irak 88,6% 72,8% Somalia Nicht in TOP Ten <50% Nicht in TOP Ten >50% Syrien 96,0% 98,1% Ungeklärt 80,2% 88,8 Albanien 0,2% 0,4% Russ. Föderation Nicht in TOP Ten 50% 4,5% Flüchtlingsrat MV. e.v. Seite 28

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31 SOZIALLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN Asylbewerberleistungsgesetz, Asylverfahrensgesetz, Aufenthaltsgesetz! Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (6 qm,.)! Sachleistungsprinzip! Sätze zum Lebensunterhalt analog SGB XII möglich! Abzug für Energie, Wasser etc.! Sachleistungen und Gutscheine möglich, dann nur Taschengeld! Keine Krankenversicherungskarte, Grundleistungen durch das Sozialamt! Residenzpflicht in den ersten 3 Monaten, aber auch danach möglich! Mindestens 3 Monate Arbeitsverbot! Verfahrensdauer Flüchtlingsrat MV e.v. Seite 31

32 ASYLBEWERBERLEISTUNGEN Grafik: Aufnahmeeinrichtung = EAE Außerhalb = Kommunale Unterbringung Flüchtlingsrat MV e.v. 32

33 ASYLBEWERBERLEISTUNGEN Aktuell seit Taschengeld Persönlicher Bedarf 3 (1) AsylbLG Notw. Bedarfe Außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen 3 (2) AsylbLG Stufe 1 Alleinst. Erw. Stufe 2 Partner Stufe 3 Erw. Familienang. Stufe Lebensjahr Stufe Lebensjahr Stufe Lebens jahr Summe Zum Vergleich SGB II - Sätze [1] In MV werden bei der Auszahlung gleich 33,36 Euro abgezogen: für Heizung, Wasser, Strom und andere Sachleistungen im Rahmen der Unterbringung, so dass ein erwachsener Alleinreisender 317,64 Euro bekommt. [2] Andere Systematik im SGB II: Stufe 5: Lebensjahr, Stufe 6: Lebensjahr Flüchtlingsrat MV e.v. 33

34 DIE FOLGEN: Psychosoziale Konsequenzen: z. B. Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten Angst vor Behörden Hunger Fehlende Tagesstruktur Traumatisierung als Fluchtursache und Fluchtauswirkung Immobilität Dequalifizierung Verzögerter Deutschspracherwerb Flüchtlingsrat MV e.v. Seite 34

35 Jobcenter Familiennachzug für Familienmitglieder gemäß 27 AufenthG Familienmitglieder sind: Ehegatten/Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner/-innen, minderjährige ledige Kinder, personensorgeberechtigte Eltern von minderjährigen Ledigen, andere erwachsene Personen, die für minderjährige Ledige personensorgeberechtigt sind, minderjährige ledige Geschwister von Minderjährigen Möglich für Asylberechtigte ( 25.1), anerkannte Flüchtlinge i.s.d. GFK ( 25.2, 1. Alt), subsidiär Schutzberechtigte ( 25.2, 2. Alt.) Für subsidiär Schutzberechtigte (auch unbegleitet minderjährig) ist der Familiennachzug bis zum nicht möglich. Modul 5 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 35

36 Sondersituation Unbegleitete Minderjährige: Aufnahme nach dem SGB VIII: Inobhutnahme, Clearing, Kindeswohl hat Vorrang Überforderung einzelner Jugendämter/Kommunen Gesetzesänderung zum : Verteilung nach Königsteiner Schlüssel Verteilung auch auf Landesebene Clearingstellen? Familienzusammenführung abhängig vom Aufenthalt Flüchtlingsrat MV e.v Seite 36

37 Was beschäftigt Geflüchtete? Individuelle Unterschiede Alter Geschlecht Herkunftsland Kultur Stadt/Land? Bildung Ausbildung/Studium? Vermögen Fluchtursache (Krieg, Existenzangst, nichtstaatliche Verfolgung, Klimafolgen, ) Fluchtgeschichte Allein/mit Familie?.. Flüchtlingsrat MV e.v Seite 37

38 Was beschäftigt Geflüchtete? Familienzusammenführung Wann geht es wie weiter? Umziehen zu Verwandten/Bekannten? Zugang zum Deutschkurs Arztbesuch möglich? Kontoeröffnung Führerschein. und viele, viele Kleinigkeiten : Hier gibt s so viele Schilder. Flüchtlingsrat MV e.v Seite 38

39 Bildungsansätze: Die Ansprache unterscheidet sich nicht von der Ansprache Deutscher: Augenhöhe! Es gibt das Sprachproblem. 1:1-Übersetzungen sind oft nicht möglich. Es gibt interkulturelle Missverständnisse in Bezug auf Raum: Distanz / Nähe Zeit: monochrone / polychrone Kulturen Individualismus / Kollektivismus Geschlechterrollen / Genderfragen Machtdistanz Direkte / Indirekte Kommunikation.. Lächeln hilft immer! Geduld. Perspektivwechsel Metakommunikation Flüchtlingsrat MV e.v Seite 39

40 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. WIR BLEIBEN IM KONTAKT: Ulrike Seemann-Katz Flüchtlingsrat MV e.v. Goethestr Schwerin Tel Das Projekt NAFplus wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Seite 40

41 Status Kindergeld Elterngeld 25 Abs. 1 sofort 25 Abs. 2 (1. u. 2. Alternative) sofort 25 Abs Abs. 4 Satz 2 25 Abs. 4a Satz 1, 2 u Abs. 4b 25 Abs. 5 sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung bereits 18 Monate zurückliegt 23a 18a sofort 25a und 25b sofort 22 Abs. 1 und 2 sofort 23 Abs. 2 und 4 sofort nach 3 Jahren Voraufenthalt in BRD Kindergeldanspruch nur bei Beschäftigung zum Zeitpunkt des Kindergeldbezuges oder Leistungsbezug nach SGB III oder Inanspruchnahme der Elternzeit Modul 5 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 41

42 Im Asylverfahren ARBEITSMARKTZUGANG Arbeitsmarktzugang und Fristen IM ASYLVERFAHREN Monat Arbeitsverbot (ggf. länger) Beschäftigung nicht gestattet Monat Monat Vorrangprüfung und Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA Beschäftigung nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet Ausnahmen Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA Beschäftigung nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet ab 49. Monat Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang möglich Beschäftigung gestattet Kursiv: Eintrag in den Ausweis 4 Seite 42

43 Im Asylverfahren und mit Duldung ARBEITSMARKTZUGANG Arbeitsmarktzugang und Fristen IM ASYLVERFAHREN Ausnahmen ab 4. Monat Keine Vorrangprüfung! Nur Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen Die Vorrangprüfung wird bis zum in den meisten Agenturbezirken ausgesetzt. Nicht ausgesetzt wird die Vorrangprüfung in Mecklenburg-Vorpommern: flächendeckend Bayern: Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg-Coburg, Bayreuth, Hof, Fürth, München, Nürnberg, Passau, Schweinfurt, Traunstein, Weiden NRW: Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen Modul 4 Seite 43

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