GSA Ziegelmeyer GmbH. Schallschutzprüfstelle SCHALLSCHUTZTECHNISCHE STELLUNGNAHME P 11063

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1 Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik Schallschutzprüfstelle Gutenbergring Limburg an der Lahn Telefon: ( ) Telefax: ( ) kontakt@gsa-ziegelmeyer.de Reinhard Ziegelmeyer St. gepr. Techniker Schallschutz im Städtebau Gewerblicher Schallimmissionsschutz Sport- und Freizeitanlagen Schallschutz am Arbeitsplatz Bau- und Raumakustik SCHALLSCHUTZTECHNISCHE STELLUNGNAHME Sachbearbeiter: Reinhard Ziegelmeyer Datum: 02. August 2013 P UMWIDMUNG EINER SPORTHALLE (MILLER-HALL) IN EINE VERANSTALTUNGSHALLE AN DER VOLKSHALLE IN GIESSEN HIER: SCHALLTECHNISCHE VORPRÜFUNG ZUR ERRICHTUNG VON PKW-STELLPLÄTZEN IN EINER TIEFGARAGE AUFTRAGGEBER: Methi Özyigit Bahnhofstr Wetzlar PLANUNGSBÜRO: Zipse GmbH Architektur, Bauleitung, Beratung Seltersweg Gießen

2 Seite 2 zur Schalltechnischen Vorprüfung/TG P SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens/Aufstellung des Bebauungsplanes Dulles-Siedlung ist die Frage der Unterbringung der für den Betrieb der Miller-Hall benötigten Stellplätze noch nicht abschließend geklärt. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. GI 03/07, 2. Änderung, sieht die Ausweisung von Pkw-Stellplätzen zwischen Fröbelstraße und der Sportanlage in einer hier planerisch vorgesehenen MI-Fläche MI 2 (Mischgebiet nach BauNVO) vor. In diesem Zusammenhang treten jedoch noch Bedenken bezüglich der immissionsrechtlichen Bewertung der aus der Nutzung des Pkw-Stellplatzes zur Nachtzeit auftretenden Geräuschimmissionen in die nördlich der Fröbelstraße vorgesehene MI 3-Fläche auf. Es bestehen Überlegungen nunmehr dahingehend, auf die Möglichkeit der Stellplatznutzung in der vorgesehenen Parkfläche in MI 2 zu verzichten und alternativ hierzu in einer neu zu schaffenden überdachten Garagenebene (in Tieflage) zwischen Miller-Hall und westlich angrenzender Bebauung 50 Stellplätze auszuweisen. Diese Fläche war aufgrund der zu erwartenden Immissionsprobleme zu der benachbarten Bebauung hin von der Nutzung während der Nachtzeit bisher ausgeschlossen (Beschrankung). Für das nunmehr aufliegende Planungskonzept soll im Sinne einer schalltechnischen Voruntersuchung geprüft werden, inwieweit eine Nutzung dieser Stellplätze zur Nachtzeit möglich ist. Die Untersuchungsergebnisse dienen der weiteren Entscheidungsfindung hinsichtlich der Ausweisung der für den Betrieb der Miller-Hall erforderlichen Stellplätze.

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5 Seite 5 zur Schalltechnischen Vorprüfung/TG P BERECHNUNGSVERFAHREN Die Berechnung der Geräuschemissionen und die entfernungsabhängige Pegelminderung der Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen (Parkplatzverkehr) wurde nach der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. Auflage 2007, beschriebenen Verfahren durchgeführt. Zur Berechnung der flächenbezogenen Schallleistungspegel für Parkplätze wurde die in Kapitel der Parkplatz-Lärmstudie (zusammengefasstes Verfahren) genannte Formel verwendet: L W = L WO + K PA + K I + K D + K StrO [10 log (B x N) - 10 log (S/1m²)] in db(a) Hierin bedeuten: L W = Flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz einschließlich Durchfahrtanteil L WO = 63 db(a) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz K PA = Zuschlag für die Parkplatzart, hier: +3 db(a) analog Parkplätzen mit Gaststätteneinfluss K I = Zuschlag für die Impulshaltigkeit +4 db K D = 2,5 x log (f x B - 9) (f = 1,0) K StrO = Zuschlag für Fahrbahnoberflächen, hier: ebenes Pflaster B = Bezugsgröße (1 Stellplatz) N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde) S = Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes Für die Berechnungen wird eine vollständige Abfahrt der Tiefgaragenplätze einschließlich der vorgelagerten ebenerdigen Parkplätze berücksichtigt. Dies entspricht einer Frequentierung der Stellplätze in der Lesensart der Parkplatzlärmstudie von N = 1 Fahrbewegungen/Stellplatz/h.

6 Seite 6 zur Schalltechnischen Vorprüfung/TG P Für die Schallabstrahlung im Ein- und Ausfahrtbereich kann ein flächenbezogener Schallleistungspegel gemäß der Parkplatzlärmstudie von L WA /1h = 50 db(a) je Ein- oder Ausfahrtvorgang über eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt entsprechend angesetzt werden. [L WA /1h = 50 db(a) + 10 log B N] (B N = Anzahl der Fahrbewegungen/h) Liegen getrennte Ein- und Ausfahrtsbereiche vor, können folgende Ansätze berücksichtigt werden: - Einfahrtportal L WA /1h = 47,9 db(a), - Ausfahrtportal L WA /1h = 49,6 db(a). Wird der Ein- und Ausfahrtsbereich schallabsorbierend ausgekleidet, kann der flächenbezogene Schallleistungspegel für den Schallaustrittsbereich um 2 db(a) bei gemeinsamer Ein- und Ausfahrt oder um 4,4 db(a) bzw. 1,5 db(a) bei getrennter Ein- und Ausfahrt reduziert werden. Die Ein- und Ausfahrtstrecken werden durch Linienschallquellen nachgebildet, wobei gemäß den Regelungen der TA Lärm jeweils eine Fahrzeuglänge als anlagenbezogen im öffentlichen Straßenraum noch zu berücksichtigen ist. Die Schallemissionen über die Lüftungsfläche Fassade [Öffnungsanteil gemäß Planung] werden nach dem Berechnungsverfahren des Anhanges A.4.1 bis A.4.4 der Parkplatzlärmstudie berechnet. Die Bestimmung des Schallleistungspegels erfolgt nach dem Algorithmus für Parkplätze L W = L WO + K PA + K I + K D + K StrO [10 log (B x N) - 10 log (S/1m²)] in db(a) Zur Berechnung des Innenpegels L i wurden für Betonflächen mittlere Absorptionseffizienten von S = 0,03 und für eine schallabsorbierend verkleidete Eindeckung von S = 0,5 angesetzt. Offene Fassadenflächen wurden mit S = 1 in den Berechnungen berücksichtigt. mit L i Lw lg (0,16/A) in db(a) somit A = A w,ox Wo + A w, Bet Bet + A D D + A B Bet L i ~ 69 db(a).

7 Seite 7 zur Schalltechnischen Vorprüfung/TG P Die abgestrahlte Schallleistung ergibt sich nach VDI 2571, dann nach L W = L i - R w 4 mit R w = 0 db für offene Fassadenabschnitte Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgen für Linienschallquellen nach der RLS 90 und für Flächenschallquellen nach der TA Lärm/DIN ISO nach Hierin bedeuten: L(DW) = L W + D c - (A div + A atm + A gr + A bar + A misc ) L W = Schallleistungspegel der Punktschallquelle D c = Richtwirkungskorrektur A div = Geometrische Ausbreitungsdämpfung A atm = Luftabsorptionsdämpfung A gr = Dämpfung durch Bodeneffekte A bar = Dämpfung durch Abschirmung A misc = Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte Pegelerhöhende Einflüsse durch Reflexionen an stehenden bzw. zukünftigen Gebäudefassaden wurden durch Berechnung der ersten Reflexion bei einem Reflexionsverlust von -1 db an der Fassade berücksichtigt. Zur Prüfung der an den Öffnungsflächen der Tiefgarage auftretenden Spitzenpegel wurde in der Fassadenöffnung ein Schallleistungspegel von nach /2/ angesetzt. Türschlagen L WAmax 98 db(a) Kofferraum schließen L WAmax 100 db(a) /2/ Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, 2007, Kap. A.4.5, Maximalpegelkriterium

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9 Seite 9 zur Schalltechnischen Vorprüfung/TG P BERECHNUNGSERGEBNISSE Die nachfolgende Tabelle zeigt für die in der Umgebung der Miller-Hall angeordneten Berechnungsaufpunkte die Berechnungsergebnisse für die Stellplatznutzung der währe nd der Nachtzeit ["lauteste Nachtstunde"]. Hierbei wurde die vollständige Abfahrt von allen Stellplätzen nach Veranstaltungsende in den Berechnungen berücksichtigt. Tabelle 1: Berechnungsposition Parkplatz Tageszeit/Nachtzeit Immissionsposition Gebiet IRW Teil-Beurteilungspegel Bezeichnung Frequentierung des Parkplatzes (abfahrender Verkehr) während der "lautesten Nachtstunde" EG 1. OG 2. OG/DG IP 1 MI 45 36,6 [34,0] 37,3 [34,3] 37,8 [34,5] IP 2 MI 45 35,7 [32,7] IP 3 MI 45 33,3 [30,6] 36,0 [32,6] -- IP 4a MI 45 38,9 [37,0] IP 4b MI 45 32,9 [30,2] 34,2 [31,2] -- IP 4c MI 45 36,9 [34,0] 40,7 [39,1] -- IP 5 MI 45 35,9 [35,2] IP 6a MI 45 31,6 [28,5] -- 36,1 [32,4] IP 6b MI 45 33,6 [27,8] -- 39,2 [34,1] IP 7a WA ,9 [34,8] IP 7b WA 40 31,6 [28,1] -- 39,1 [34,9] IP 7c WA 40 32,5 [27,2] -- 38,9 [32,8] IP 8 MI 45 36,7 [34,0] -- 39,6 [32,1] IP 9 WA 40 34,4 [26,3] -- 36,3 [29,6] IP 10 WA 40 26,7 [22,3] -- 33,6 [25,9] IP 11 MI ,5 [33,7] -- IP 12 MI ,6 [26,5] -- IP a* GE e ,1 [40,4] -- IP b* GE e ,5 [40,3] -- IP c MI ,7 [34,9] -- IP d MI ,4 [29,8] -- IRW = Immissionsrichtwert * Bei Ausschluss von Wohnnutzung in GE e kann auf die Anwendung des Nachtrichtwertes bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen durch die Genehmigungsbehörde verzichtet werden. [ ] Anteil Tiefgarage

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11 Seite 11 zur Schalltechnischen Vorprüfung/TG P BEURTEILUNG DER BERECHNUNGSERGEBNISSE Die Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse zu den Immissionsrichtwerten zeigt, dass bei Berücksichtigung zusätzlicher baulicher Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände) die Einhaltung und Unterschreitung der jeweils heranzuziehenden Immissionsrichtwerte erreicht werden kann. Der Immissionsanteil, der sich aus der Tiefgarage ergibt, unterschreitet dabei an allen Punkten die Anforderungen > 5 db nur in der kumulierenden Wirkung mit den Geräuschimmissionen der oberirdischen Stellplätze können in Höhe des immissionskritischst gelegenen Gebäudes Fröbelstr. 60 grenzwertige Ergebnisse auftreten. Pegelspitzen aus der Tiefgarage, die > 20 db über dem Richtwert der Nachtzeit zum Liegen kommen, sind nicht zu prognostizieren. Zur Einhaltung und Unterschreitung der Immissionsrichtwerte werden weiterhin ergänzende Schallschutzmaßnahmen im Verlauf der Parkplatzgrenze Fröbelstraße erforderlich. Die Schallschutzwand soll auch für diesen Planungsfall mindestens 3 m über Gelände Parkplatz zum Liegen kommen. Für den Berechnungspunkt IP 7 (Fröbelstr. 60) sind zur Einhaltung des Immissionsrichtwertes Dachgeschoss entweder eine Schallschutzanlage im Verlauf der westlichen Grenze der geplanten Tiefgarage mit einer Höhe von h ~ 4,5 m über Niveau Parkplatz (ca. 3,2 m über Oberkante Tiefgaragendach) oder alternativ eine Doppelschirmanlage mit einer Schallschutzwand im Verlauf der Grundstücksgrenze von h = 3,5 m (ca. 2,3 m über Oberkante Dach) und einer Schallschutzwand oberhalb der Tiefgarageneinfahrt mit einer Höhe von h ~ 2 m über Höhe Dach ( Westernfassade ) erforderlich. Zur Reduzierung des verhaltensbezogenen Lärms der abgehenden Besucher zum Erreichen der Stellplätze Tiefgarage sollte erwogen werden, eine Zugangsmöglichkeit unter Benutzung des Hallenausgangs Westseite Miller-Hall in Form einer Unterführung herzustellen. Hierbei ist jedoch die Frage der Erreichbarkeit der Anlieferung zu prüfen. Die Berechnungen lassen erkennen, dass die Anordnung der Pkw-Stellplätze in einer Tiefgaragenebene auf dem Gelände der Miller-Hall unter Beachtung von weiteren Schallschutzmaßnahmen/Erörterung des verhaltensbezogenen Lärms zum Erreichen der Tiefgarage grundsätzlich darstellbar ist. DIESE SCHALLTECHNISCHE VORPRÜFUNG UMFASST 11 SEITEN SOWIE IN DER ANLAGE AUSZÜGE AUS DEN BERECHNUNGS- PROTOKOLLEN. LIMBURG, DEN 02. AUGUST 2013 Zi/Ba Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik, Bau- und Raumakustik Ziegelmeyer

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