Die EU-Kommission hat im Dezember. SOLARZEITALTER: Herr Thews, Kreislaufwirtschaft. Michael Thews: Bei dem Aktionsprogramm der
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- Jasper Schulz
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1 Zum Kreislaufwirtschafts-Maßnahmenpaket der EU-Kommission Interview mit Michael Thews SOLARZEITALTER dazu beitragen, den Kreislauf der Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung zu schließen. Vorteile sollen sie sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft bieten. Folgende Ziele sollen erreicht werden: 1. Eine maximale Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle 2. Energieeinsparungen fördern und 3. Treibhausgasemissionen reduzieren. Die Vorschläge sollen den gesamten Lebenszyklus abdecken: Von Produktion und Verbrauch bis zur Abfallbewirtschaftung und dem Markt für Sekundärrohstoffe. Am 19. Dezember 1987 hatte die Menschheit das ökologische Budget der Erde für das Jahr 1987 überschritten. Der vom Global Footprint Network ins Leben gerufene jährliche Welterschöpfungstag soll uns seitdem an die Grenzen unseres Planeten erinnern lebt die Menschheit schon seit dem 8. August über ihren Verhältnissen. Nach Angaben von Germanwatch haben wir in Deutschland unseren Anteil an den natürlichen Ressourcen schon seit dem 26. April 2016 verbraucht. Die EU-Kommission hat im Dezember 2015 ein Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft verabschiedet, um folgende Ziele zu verwirklichen: Den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern, die globale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu begünstigen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Maßnahmen sollen SOLARZEITALTER befragt Michael Thews, MdB, zuständiger Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion. SOLARZEITALTER: Herr Thews, Kreislaufwirtschaft klingt positiv. Wie beurteilen Sie das von der EU-Kommission verabschiedete Maßnahmenpaket? Welche Anforderungen entstehen für die Mitgliedsländer? Michael Thews: Bei dem Aktionsprogramm der EU-Kommission handelt es sich um Legislativvorschläge zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften, nämlich der Abfallrahmenrichtlinie, der Deponierichtlinie, der Verpackungsrichtlinie und der Richtlinien über Altfahrzeuge, Alt-Batterien und Alt-Elektronikgeräte, die zusammen mit einem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft am 2. Dezember letzten Jahres vorgelegt wurden. Die Vorschläge der EU-Kommission werden zurzeit im EU-Parlament und im Umweltrat beraten und bedürfen der Zustimmung des Europäischen 15
2 Rates. Mit dem Aktionsplan Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft will die EU-Kommission den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, in der Abfall zunehmend als Ressource genutzt wird, vorantreiben. Die Legislativvorschläge haben unter anderem anspruchsvollere Recyclingquoten, eine Stärkung der Abfallvermeidung, veränderte Berechnungsweisen zur Ermittlung der Quotenvorgaben und eine Reduzierung der Deponierung von Siedlungsabfällen zum Gegenstand. Der Aktionsplan setzt auch bei der Produktgestaltung, den Produktionsprozessen, dem Konsum und der Stärkung des Marktes für Sekundärrohstoffe an. Grundsätzlich begrüße ich, dass die Kommission mit den Vorschlägen an dem Ziel, die Ressourceneffizienz zu verbessern und einer Kreislaufwirtschaft in ganz Europa näher zu kommen, festhält. Ich bedauere allerdings, dass dieses neue Paket hinter dem von der Vorgängerkommission ausgearbeiteten Entwurf, welcher durch den neuen Kommissionspräsidenten zurückgezogen wurde, zurückbleibt; vor allem bei der Beendigung der Deponierung, im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung und bei den Recyclingzielen. So sind die Vorgaben für die Recyclingquoten von Siedlungsabfällen und von Verpackungsabfällen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag gesenkt worden. Bis 2030 soll die zu erreichende Recyclingquote für Haushaltsabfälle bei 65 Prozent (ursprünglich 70) liegen. Die Quote wird schon heute in Deutschland erreicht. Was ich besonders bedauerlich finde, ist, dass kein Deponierungsverbot angestrebt wird. Die vorgeschlagene Beschränkung der Deponierung von Siedlungsabfällen bis 2030 auf 10 Prozent ist aus meiner Sicht nicht ehrgeizig genug (ursprünglich waren 5 Prozent vorgesehen), auch wenn mir bewusst ist, dass für viele Staaten bereits das Reduktionsziel von 10 Prozent zu einer großen Herausforderung wird. Der Aus- Ö k o d e s i g n - R i c h t l i n i e Die EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) wurde am 21. Oktober 2009 beschlossen und ist am 20. November 2009 in Kraft getreten. Sie bestimmt den Rahmen für das Ziel, die Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte durch die Vorgabe von Ökodesign-Anforderungen zu verbessern. Durchführungsmaßnahmen bislang ausnahmslos Verordnungen definieren diese verpflichtenden Mindestanforderungen für einzelne Produktgruppen. Die Verordnungen legen verbindliche, produktionsspezifische Mindestanforderungen insbesondere an die Energieeffizienz fest ( Ökodesign-Anforderungen ). Diese werden auf EU-Ebene beschlossen und gelten direkt in den Mitgliedsstaaten. Die Europäische Kommission ist federführend im Prozess der Erstellung und Entscheidung der Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen. Nachdem eine Produktgruppe in das Arbeitsprogramm aufgenommen wurde, erteilt die EU- Kommission den Auftrag für die Erstellung der Vorstudie, erarbeitet sie den ersten Entwurf der Verordnung für das Konsultationsforum sowie den Entwurf der Verordnung zur Entscheidung im Regelungsausschuss durch die Mitgliedsstaaten. Das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union erhalten die Verordnung zur Kenntnis und haben ein dreimonatiges Widerspruchsrecht. EU-Verordnungen sind ohne eine weitere Rechtssetzung in den Mitgliedstaaten EU-weit rechtsverbindlich und treten kurz nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. In Deutschland wird die Ökodesign-Richtlinie durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) vom 24. November 2011 und die EVPG-Verordnung EVPGV vom 14. August 2013 umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter: sowie unter fileadmin/user_upload/projekte/energiedienstleistungen/dokumente/12_2014_oekodesign.pdf. Redaktion Solarzeitalter 16
3 stieg aus der Deponierung hat aber eben hierzulande zu einer deutlichen Verbesserung der Treibhausgasbilanz des Abfallsektors geführt. Ich halte es für sehr wichtig, dass immer wieder deutlich gemacht wird, dass auf dem Weg zur geschlossenen Kreislaufwirtschaft der gesamte Lebenszyklus der Produkte eine Rolle spielt. Deshalb begrüße ich auch insbesondere die Maßnahmen, die die Kommission im Aktionsplan im Zusammenhang mit der Ökodesign-Richtlinie (siehe Informationen im Kasten) vorgesehen hat. Wenn es um die Haltbarkeit, Reparierbarkeit, den Einsatz recycelter Materialien bei der Produktion, die Nachrüstbarkeit, die Wiederverwertbarkeit und die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit von Produkten geht, müssen wir auf europäischer Ebene ansetzen. Ich halte es für zwingend, dass zum einen bei der Anwendung der Ökodesign-Richtlinie neben der Betrachtung des Energieverbrauchs künftig auch der Ressourcenverbrauch stärker berücksichtigt wird, wie im Arbeitsprogramm seit 2012 grundsätzlich vorgesehen, und zum anderen, dass der Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie schrittweise auf weitere Produktgruppen neben den energieverbrauchsrelevanten erweitert wird. In diesem Bereich muss die Kommission jetzt dringend tätig werden. Auch die EU-UmweltministerInnen begrüßen in ihren am 20. Juni 2016 verabschiedeten Schlussfolgerungen grundsätzlich den Aktionsplan, mahnen die Kommission aber an, zeitnah den Arbeitsplan für die Ökodesign-Richtlinie zu veröffentlichen. Sie zeigen sich besorgt über die Verzögerungen bei der Umsetzung und fordern unter anderem strenge Maßnahmen zur Reduzierung des Meeresmülls. Allerdings enthalten die Schlussfolgerungen keine konkreten Vorschläge. Der ursprüngliche Zeitplan, bis zum 20. Juni 2016 eine politische Einigung zu erreichen, ist gescheitert. Ich hoffe, dass die Kommission jetzt zügig konkrete Legislativvorschläge vorlegt und dass durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten hier noch nachgebessert wird. SOLARZEITALTER: Stichworte wie Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum orientieren stark auf die wirtschaftlichen Aspekte. Haben diese Ziele Vorrang? Welche Rolle spielen in dem Paket der Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz? Michael Thews: Umwelt,- Klima- und Ressourcenschutz sind kein Widerspruch zu Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum. Geringer Ressourcenverbrauch (Material und Energie) bei der Produktion steigert die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten. Mit innovativen, klima- und umweltfreundlichen Produkten können neue Märkte erschlossen und Arbeitsplätze geschaffen werden. Im Gegenteil ist es so, dass hoher Material- und Energieverbrauch die Wettbewerbsfähigkeit Europas verringern. Die EU-Kommission sieht in dem Aktionsplan die Chance, neue, dauerhafte Wettbewerbsvorteile für Europa zu schaffen und gleichzeitig den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz voranzutreiben. Die Legislativvorschläge zielen insbesondere auf eine Stärkung der Abfallvermeidung und sehen zudem anspruchsvollere Recyclingquoten vor. Ressourceneinsparung bei der Produktgestaltung und der Produktion durch eine Novelle der Ökodesign-Richtlinie, Verringerung der Abfalldeponierung und die Stärkung des Marktes für Sekundärrohstoffe sollen den Ressourcen- und Umweltschutz fördern. Darüber hinaus legt die Kommission Schwerpunkte auf die Erhöhung des Kunststoffrecyclings, die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, die Verwertung bzw. Wiederverwendung von Bau- und Abbruchabfällen und die Nutzung von biobasierten Produkten. Insgesamt ist gerade die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourceninanspruchnahme natürlich auch ein Ziel des Kreislaufwirtschaftspaketes. SOLARZEITALTER: Weitere Stichworte sind Energieeinsparungen und Reduktion der Treibhausgasemissionen. Mit welchen konkreten Auswirkungen für den Klimaschutz ist zu rechnen? Welche energiepolitischen Fortschritte sind zu erwarten? Michael Thews: In Deutschland haben der Rückgang der Deponierung und das 2005 umgesetzte Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle 17
4 einen erheblichen Anteil an dem Rückgang der Treibhausgasemissionen. Rund 20 Prozent der im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarten Emissionsreduktionen von Treibhausgasen von 1990 bis 2012 in Deutschland konnten durch abfallwirtschaftliche Maßnahmen erreicht werden und zwar insbesondere durch die Beendigung der Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle und den Ausbau des Recyclings. In vielen EU-Staaten werden Abfälle immer noch weitestgehend unbehandelt deponiert. Ein Deponierungsverbot unbehandelter Abfälle wird, ebenso wie die Einsparung von Ressourcen bei der Produktion und die Wiederverwendung, zu einer erheblichen Reduktion von Treibhausgasemissionen führen. Laut einer aktuellen Studie von Prognos und Infa könnten in Europa allein durch eine konsequente Kreislaufwirtschaftspolitik bis zum Jahr 2030 mehr als zehn Prozent der europäischen CO 2 -Reduktionsziele erreicht werden. Dafür ist allerdings ein konsequentes Verbot der Deponierung von unbehandelten Abfällen notwendig. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen beim Deponieverbot für unbehandelte Abfälle, für die Recyclingquoten und die effizientere Nutzung der Energie aus Abfall könnten nach Ansicht des BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasserund Rohstoffwirtschaft) EU-weit bis zum Jahr 2020 rund 114 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente vermeiden helfen. Allerdings weise ich nochmal darauf hin, dass für viele Staaten bereits das Reduktionsziel 10 Prozent schwer erreichbar sein wird haben nur sechs EU-Mitgliedstaaten weniger als 3 Prozent ihrer Siedlungsabfälle deponiert, 18 dagegen mehr als 50 Prozent und einige davon sogar mehr als 90 Prozent. Abfälle in Deutschland ersetzen außerdem bereits jetzt zu einem beträchtlichen Anteil primäre Rohstoffe. Grundsätzlich verbraucht die Nutzung von Sekundärrohstoffen weniger Energie als das Abbauen, Verarbeiten und der Transport von Primärrohstoffen. Ein besonders anschauliches Beispiel ist Aluminium: Beim Aluminiumrecycling wird nur 5 Prozent der Energiemenge gebraucht, die bei der Primärproduktion aus Bauxit aufgewendet werden muss. Die Kommission plant darüber hinaus eine Initiative Energieerzeugung aus Abfällen, die, ohne die Abfallhierarchie zu umgehen, die Nutzung des energetischen Potentials von Abfällen bestmöglich fördern soll. SOLARZEITALTER: Ende September 2015 verabschiedete eine UN-Konferenz 17 Nachhaltige Entwicklungsziele. Nachhaltigkeit ist sozusagen der Zwilling der Kreislaufwirtschaft inwieweit ist Nachhaltigkeit ein Leitbegriff für die von der EU- Kommission verabschiedeten Maßnahmen? Michael Thews: Die EU-Kommission ist der Meinung, dass dieser Aktionsplan maßgeblich zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bis 2030 beitragen wird, insbesondere was das Ziel 12 der Gewährleistung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster betrifft. Die Nachhaltigkeitsziele Nachhaltige Landwirtschaft, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen und Erhalt von Landökosystemen sollen durch das EU-Kreislaufwirtschaftspaket ebenso gefördert werden. Den Schwerpunkt setzt die EU-Kommission auf das Erreichen nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster. Bei der Novelle der Ökodesign-Richtlinie sollen künftig Aspekte wie Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Nachrüstbarkeit und Recycelfähigkeit oder die Kennzeichnung bestimmter Materialien und Stoffe systematisch geprüft werden. Ebenso will die Kommission innovative, nachhaltige Produktionsmethoden und den Markt für Sekundärprodukte und ebenso innovative Formen des Konsums, wie gemeinsame Nutzung von Produkten oder Infrastrukturen (partizipative Wirtschaft), Konsum von Dienstleistungen an Stelle von Produkten, stärken. Die Verbraucherinformation durch Umweltkennzeichen soll verbessert werden. Die Kommission plant, auch bei den Verbraucherrechten, insbesondere der Implementierung der europaweit geltenden Garantiefrist von zwei Jahren, Verbesserungen auch für den Online-Handel, zu prüfen. Sie will mögliche Praktiken geplanter Obsoleszenz aufdecken. Ein weiterer Schwerpunkt soll die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung werden. Ozeane, Meere und Meeresressourcen sollen durch Verrin- 18
5 gerung der Meeresverschmutzung durch Kunststoffabfälle erhalten werden. Inwieweit die Vorschläge zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen, kann heute jedoch noch nicht gesagt werden, da die konkreten Vorschläge zur Umsetzung der Pläne noch nicht vorliegen. SOLARZEITALTER: Nehmen wir das Beispiel der chemischen Industrie. Dort werden etwa 90 Prozent aller organisch-chemischen Alltagsgüter aus Erdöl hergestellt. Eine nachhaltige Chemie auf Basis nachwachsender, erneuerbarer Rohstoffe wäre der beste Weg zu einer Kreislaufwirtschaft in der Chemieindustrie. Sind solche Transformationsprozesse Bestandteil des Maßnahmenpakets? Michael Thews: Nachwachsende Materialien werden auch bei Produktionsprozessen in einer Kreislaufwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Die Kommission will die effiziente Nutzung biobasierter Ressourcen durch eine Reihe von Maßnahmen fördern. Insbesondere sollen biobasierte Produkte, z.b. in den Bereichen Bau, Möbel, Papier, Lebensmittel, Textilien durch Leitlinien und durch Verbreitung bewährter Verfahren alte Produkte ersetzen. Dabei legt die Kommission, zu Recht, Wert darauf, dass die Kaskadennutzung bei biobasierten Produkten angewandt wird. Bei der Förderung nachwachsender Rohstoffe muss aber besonders auf die Auswirkungen auf die Umwelt geachtet werden, negative Auswirkungen auf die Landschaft und die Lebensmittelproduktion wie beim monokulturellen Anbau von Energiepflanzen müssen vermieden werden. Dies sieht auch die EU-Kommission so und will daher vor allem ihre Bioökonomie-Strategie von 2012 überprüfen. Der Transformationsprozess soll mit dem Paket aber auch in Richtung Nutzung von Sekundärrohstoffen gefördert werden unter anderem durch die Erhöhung der Recyclingquoten, Förderung der Recycelbarkeit von Produkten und Einführung von Qualitätsstandards für Sekundärrohstoffe (insbesondere für Kunststoffe). SOLARZEITALTER: Welche Beiträge zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft leistet die Bundesregierung und welche Initiativen sind zu erwarten? Michael Thews: Deutschland gehört innerhalb der europäischen Union zu den Ländern mit den höchsten Recyclingquoten, einem seit 2005 umgesetzten Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle und einer umfassenden Infrastruktur für die Abfallbehandlung. Die Recyclingquoten sollen aber durch die Einführung eines Verpackungsgesetzes und der Novelle der Gewerbeabfallverordnung gesteigert werden. Die Novelle der Klärschlammverordnung, die ebenfalls ansteht, sorgt für eine Neuausrichtung der Verwertung von Klärschlämmen, Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten. Die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken soll beendet und gleichzeitig der Phosphor (in Form von Phosphat) aus den Klärschlämmen oder den Verbrennungsaschen zurückgewonnen werden. Außerdem plant die Bundesregierung eine Novelle der Verordnungen, die in der Mantelverordnung aufgehen, der Grundwasserverordnung, der Ersatzbaustoffverordnung, der Deponieverordnung (DepV) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Dadurch soll ein bundeseinheitliches Gesamtkonzept zum ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen und auch zum Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden verabschiedet werden. Durch das Programm Ressourcenschutz II (ProgRess II) soll die Ressourceneffizienz weiter gesteigert werden. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel die Gesamtrohstoffproduktivität gegenüber 2010 um 30 Prozent zu steigern. Dazu soll u.a. die internationale Zusammenarbeit verbessert, die Akteure in Wirtschaft, Wissenschaft und politischen Akteuren besser vernetzt, technologische Innovationen massiv gefördert und Beratungsangebote für Wirtschaft und Bürger ausgebaut werden. SOLARZEITALTER: Herr Thews, wir danken Ihnen für das Gespräch. Das Interview führte Gert Samuel, Redakteur des Solarzeitalter Michael Thews, MdB, zuständiger Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion Kontakt: 19
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