Information für Einsender. Nationales Referenzzentrum (NRZ) für Mykobakterien
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- Mareke Salzmann
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1 Seite 1 von 5 Information für Einsender (NRZ) für Mykobakterien Parkallee Borstel Tel.: 04537/ Fax: 04537/
2 Seite 2 von 5 1 Angebotene Dienstleistungen Das Nationale Referenzzentrum, bestellt durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Robert Koch- Institut, ist an der Koordination von Maßnahmen im Kampf gegen und in der Überwachung von Tuberkulose (TB) beteiligt. Darüber hinaus ist es als Supranational Reference Laboratory" (SRL) der WHO ein aktives Mitglied im SRL-Netzwerk, um die Verbesserung der Laborkompetenzen weltweit zu unterstützen. Die Aktivitäten des Referenzzentrums umfassen folgende Bereiche: Diagnostik: Untersuchungen von ca Proben pro Jahr zum Nachweis und zur Identifizierung von Mykobakterien sowie zur Empfindlichkeitsprüfung Entwicklung, Verbesserung und Bewertung von neuen Techniken zur schnellen Diagnose von TB Training: ca. 100 Gäste werden jährlich in allen Bereichen der TB Diagnostik trainiert. Leitung des INSTAND-Ringversuchs Tuberkulose Consultant: für u.a. die WHO, Médecins Sans Frontières (MSF), Internationales Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) und Foundation for Innovative New Diagnostics (FIND). Aktivitäten in folgenden Ländern: Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Ghana, Indien, Kasachstan, Moldawien, Pakistan, Peru, Serbien, Sierra Leone, Slowenien und Usbekistan. Epidemiologie: 'DNA-Fingerprinting' zur Aufdeckung von Infektionsketten, um Bekämpfungsmaßnahmen zu verbessern 2 Öffnungszeiten des Laboratoriums Das Labor ist von Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7.00 bis 14:00 Uhr besetzt. 3 Angebotene Untersuchungen Folgende Untersuchungen werden angeboten: Primärisolierung von Mykobakterien mit flüssigen und festen Nährmedien aus allen Materialien Nachweis von Mykobakterien mit Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren in allen Materialien (Ausnahme: Venenblut und Knochenmark) Molekularbiologischer Nachweis von Resistenzen gegen RMP in allen Materialien (Ausnahme: Venenblut und Knochenmark) Differenzierung von Mykobakterien mit molekularbiologischen Techniken Empfindlichkeitsprüfung von allen Mykobakterienspezies mit flüssigen und festen Medien (Ausnahme: schnellwachsende Mykobakterien) Molekularbiologischer Nachweis von Resistenzen gegen INH, RMP, Fluoroquinolonen und Aminoglykosiden/Capreomycin bei Tuberkulosebakterien; bei mikroskopisch positiven Untersuchungsmaterialien auch direkt im Material DNA-Analysen (Spoligotyping, MIRU-Typisierung) zum Vergleich von Tuberkulosebakterien-Isolaten z. B. bei Verdacht auf Laborkontaminationen Alle Leistungen werden im Labor erbracht, es werden keine Untersuchungen an Auftragslaboratorien vergeben. 3.1 Anforderung an das Untersuchungsmaterial Abhängig von der Lokalisation der Erkrankung sind sehr verschiedene Untersuchungsmaterialien für die TB- Diagnostik möglich. Am häufigsten werden pulmonale Proben untersucht. Da der Keimgehalt im Untersuchungsmaterial oft variiert, sind möglichst drei zu verschiedenen Zeiten (wenn möglich Tagen) gewonnene Proben zu untersuchen. Zur Primärdiagnostik sollten sie möglichst vor Beginn der Antibiotika-Therapie gewonnen werden. Geeignete Materialien sind je nach vermutetem Ort der Erkrankungen:
3 Seite 3 von 5 Material Menge Entnahmeort / Hinweise Sputum mögl. 2-5 ml Abhusten aus den tiefen Atemwegen, am besten das erste Morgensputum, vor der Sputumabgabe nicht den Mund spülen möglichst keine Kontamination durch Speichel, kein Sammelsputum (nicht länger als 1 Stunde sammeln); wenn kein Sputum abgehustet werden kann: - Sputuminduktion durch 5-10% ige NaCl-Inhalation - Bronchoskopie (bei Erwachsenen) - Magennüchternsekret/-spülwasser bei Kindern Bronchialsekret mögl. 2-5 ml Bronchoskopisch zu gewinnen! Bei Anwendung von lokal wirksamen Anästhetika: wegen der möglichen bakteriziden Wirksamkeit kann das Untersuchungsergebnis verfälscht werden Bronchoalveoläre Lavage-Flüssigkeit Geschützte Bürste und bronchoskopisch gewonnene Biopsien Magennüchternsekret und Magenspülwasser ml Möglichst gezielt das betroffene Segment lavagieren, Recovery-Flüssigkeit ohne weitere Behandlung aufgefangen möglichst 2-5 ml (Magennüchternsekret) 20 bis 30 ml (Magenspülwasser) Wegen der Gefahr der Austrocknung etwa 1-2 ml sterile physiologische Kochsalzlösung zusetzen Bei kleinen Kindern: Magennüchternsekret oder Magenspülwasser entnehmen. Bei älteren Kindern und Erwachsenen: Sputum oder bronchoskopisch gewonnene Proben vorziehen. Die Proben müssen durch den Zusatz von Phosphatpuffer neutralisiert werden (die entsprechenden Röhrchen werden auf Anfrage vom NRZ zugesandt) Urin mind. 30 ml Vorzugsweise Morgenurin nach Einschränkung der Flüssigkeitszufuhr am Vorabend. Kein Mittelstrahlurin, nicht aus Urinauffangbeuteln (Ausnahme: Säuglingen und Kleinkindern; Einmalklebebeutel) Entnahme unter Vermeidung von mikrobiellen Verunreinigungen Menstrualblut Sperma, Prostatasekret Gynäkologisch gewinnen, etwa zu gleichen Teilen mit sterilem Wasser versetzen In sterilen Behältnissen auffangen und ohne Zusatz versenden. Stuhl Ca. 1 bis 2 g Stuhl nur bei Patienten mit zellulärem Immundefekt untersuchen; Endoskopisch gewonnenen Biopsien sind bei Verdacht auf eine Darmtuberkulose vorzuziehen. Blut Knochenmarkbioptate und -aspirate Nur Vollblut (5 bis 10 ml) unter Heparin oder Citratzusatz Nur sinnvoll bei Patienten mit zellulärem Immundefekt. Das mit Antikoagulans versetzte Blut muss ins Labor gesandt werden; es sollen keine Flüssigkulturen zur Mykobakteriendiagnostik im Krankenhaus beimpft werden - Sind wie Blutproben zu behandeln Abstrichtupfer - Sind im Regelfall nicht geeignet. Alternative Probenahmen (Aspiration, Punktion, Biopsien usw.) sind überlegen und vorzuziehen. Wenn unvermeidbar, sollten sie nicht ins Transportmedium sondern in physiologische Kochsalzlösung gegeben werden
4 Seite 4 von 5 Material Menge Entnahmeort / Hinweise Gewebe, Biopsien - So viel Untersuchungsgut wie möglich; durch sterile, physiologische Kochsalzlösung gegen Austrocknung schützen; aber kein Formalin. Körperflüssigkeiten (Punktionen, Aspirate, Exsudate) Liquor mögl. 3-5 ml, andere Körperflüssigkeiten möglichst 30 bis 50 ml. Liquor, Pleuraflüssigkeit, Pericardflüssigeit, Peritonealflüssigkeit oder -dialysat Synovialflüssigkeit, Abszesspunktionen. Möglichst großen Probenmengen sind besonders wichtig, da Mykobakterien darin oft nur in sehr geringen Mengen vorhanden sind. 3.2 Besonderer Vorsichtsmaßnahmen bei der Probeentnahme Bei Sputuminduktion durch Inhalation von 5- bis 10%iger Kochsalzlösung besteht Infektionsgefahr für das Personal durch Aerosolbildung. 3.3 Bearbeitungszeiträume Untersuchung Mikroskopische Untersuchung Nukleinsäure-Amplifikation zum Nachweis von Tuberkulosebakterien Kultur Resistenzbestimmung Identifizierung Bearbeitungszeit 24h 24h bis zu 8 Wochen bei negativer Probe 1-2 Wochen 1-3 Tage 3.4 Biologischer Referenzbereiche und klinischer Entscheidungswerte negativ 4 Anweisungen zum Ausfüllen des Anforderungsformulars Der Anforderungsschein steht auf der Internetseite zum Download bereit: Er kann aber auch telefonisch oder per bestellt werden. 5 Anweisungen zur Vorbereitung des Patienten Patienten sollen vor der Sputumabgabe nicht den Mund mit Wasser spülen oder die Zähne putzen. 6 Anweisungen zu den durch den Patienten abgenommenen Proben Weitere Anweisungen sind nicht notwendig. 7 Anweisungen zum Transport der Proben Die Transportdauer von der Entnahme bis zur Verarbeitung sollte möglichst 24 Stunden nicht überschreiten, können Proben nicht sofort weitergeleitet oder verarbeitet werden, sind sie bei 4 C zu lagern. Diagnostische Proben mit Verdacht auf Erreger der Risikogruppe 2 (z. B. nichttuberkulöse Mykobakterien) und Risikogruppe 3 (Tuberkulosebakterien) gehören zur Kategorie B, UN-Nr. 3373, offizielle Bezeichnung Diagnostische Proben. Sie sind nach der Verpackungsordnung P650 zu verpacken und damit gemäß ADR zum Versand zugelassen. Kulturen für diagnostische Zwecke sind in der Regel aus diagnostischen Proben isolierte Mikroorganismen, die in geringen Mengen zum Zwecke weiterer Diagnostik in geeigneter Form (z. B. Flüssig- oder Schrägagarkultur) befördert werden. Entsprechend hergestellte Subkulturen fallen gleichfalls unter diese o. g. Definition. 8 Einverständniserklärung des Patienten Eine gesonderte Einverständniserklärung des Patienten ist nicht notwendig.
5 Seite 5 von 5 9 Kriterien des Labors für die Annahme und Zurückweisung von Proben, Störfaktoren Die Patientenprobe wird schnellstmöglich nach dem Eingang ins Labor nach laborinternen Kriterien überprüft. Abweichungen dazu werden dem Einsender mitgeteilt, in schwerwiegenden Fällen kann der Untersuchungsauftrag zurückgewiesen werden. Mängel, die zu einer Zurückweisung des Untersuchungsauftrages oder zu einer eingeschränkten Aussage der Untersuchungsergebnisse führen können, sind z. B.: Zuordnung der Patientenprobe nicht möglich ausgelaufenes oder fehlendes Untersuchungsgut ungeeignete Probenzusätze (Alkohol, Formalin) zu geringe Probenmengen koaguliertes Blut eingetrocknete Materialien nicht neutralisierter Magennüchternsaft Transportzeit > 48 h unsachgemäße Lagerung/Transport Abstriche Sammelsputum Sammelurin nicht geeignete Probengefäße keine Angabe des Entnahmezeitpunkts 10 Verfügbarkeit einer klinischen Beratung zur Anforderung von Untersuchungen und zur Auslegung von Untersuchungsergebnissen Das NRZ bietet einen Beratungsservice für Diagnostiklaboratorien und Ärzte. Die Beratung umfasst die Beantwortung von Fragen zur Diagnostik und Therapie von TB und nichttuberkulösen Mykobakteriosen. Das Telefon ist von 6:00 bis 22:00 Uhr 7 Tage die Woche erreichbar. Es besteht eine Meldepflicht für den Nachweis von Tuberkulosebakterien. Das Labor muss namentlich an das Gesundheitsamt den direkten oder indirekten Nachweis melden, sofern der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. Es gilt die Meldepflicht für den Nachweis von Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis beim direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum. 11 Richtlinien des Laboratoriums zum Schutz persönlicher Angaben In der internen Verfahrensanweisung Datenschutz sind die Richtlinien des Labors zum Schutz persönlicher Angaben geregelt. Sie wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt. 12 Beschwerdeverfahren des Laboratoriums In der internen Verfahrensanweisung Beschwerde ist die Vorgehensweise des Labors bei Beschwerden geregelt. Sie wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
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