Immissionsgutachten Nr. 1567

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Immissionsgutachten Nr. 1567"

Transkript

1 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, Solms Tel.: / steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den Beratung Gutachten Messung Planung Bau- und Raumakustik Immissionsschutz VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Eingetragen in die Liste der Nachweisberechtigten für Schallschutz gem. 4 Abs. 1 NBVO bei der Ingenieurkammer Hessen Immissionsgutachten Nr Inhalt : Bauleitplanung für das vorhabenbezogene Bebauungsplangebiet "Pumpstation" in Hanau, Schalltechnische Untersuchung Auftraggeber : Sabine und Dirk Mahns Hubertusweg Dreieich Anmerkung : Dieses Gutachten besteht aus 39 Seiten. Eine auszugsweise Zitierung ist mit mir abzustimmen. Büro für Schallschutz W. Steinert

2 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Verwendete Unterlagen Gebietsbeschreibung Nutzungskonzept des Planungsvorhabens Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) DIN VDI Vorgehensweise Schallausbreitungsrechnung Berechnungsverfahren Ermittlung der Beurteilungspegel Emissionsdaten Nutzungsbeschreibung Emissionsansätze Verwendete Daten Beurteilungspegel Spitzenspiel auf dem Rasenplatz Spitzenspiel auf dem Kunstrasenplatz Fußballspiel auf dem Rasenplatz Fußballspiel auf dem Kunstrasenplatz Training auf dem Kunstrasenplatz Kurzzeitige Geräuschspitzen Aussagesicherheit Bewertung Schallschutzmaßnahmen Aktiver Schallschutz (Maßnahmen im Plangebiet) Passiver Schallschutz (Maßnahmen an den Gebäuden im Plangebiet) Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Anhang Pläne Berechnungsdaten 37

3 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 3 von Aufgabenstellung Die Auftraggeber, Sabine und Dirk Mahns, beabsichtigen auf dem Gelände der ehemaligen Pumpstation in Hanau eine gemeinnützige Einrichtung für die Kurzzeitbetreuung von Kindern und Jugendlichen zu errichten. Auf dem Gelände stehen Gebäude einer ehemaligen Pumpstation, die derzeit von der freiwilligen Feuerwehr sowie zu Wohnzwecken genutzt werden. In diesem Zusammenhang wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Pumpstation" für dieses Gebiet erstellt. Angrenzend an das Plangebiet befindet sich eine Sportanlage mit zwei Fußballplätzen. Aufgabe der Untersuchung ist es, zu prüfen, ob die von der Sportanlage in das Plangebiet einwirkenden Geräusche die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) einhalten. Entsprechend den Ergebnissen der Untersuchungen sind Vorschläge für Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten, die ggf. als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen werden können. 2. Grundlagen 2.1 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom in der aktuellen Fassung (Bundesimmissionsschutzgesetz) [2] 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) vom [3] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Ausgabe Oktober 1999

4 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 4 von 39 [4] VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen vom August 1987 [5] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise vom November 1989 [6] VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sportund Freizeitanlagen vom April Verwendete Unterlagen a) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pumpstation", Planstand , Maßstab 1:500 b) Katasterplanauszug des Standortes und der Umgebung im Maßstab 1:1.000 c) Entwurfsplanung Erdgeschoß, Plan-Nr. 3-G01, Planstand , Maßstab 1:200 d) Entwurfsplanung 1. Obergeschoß, Plan-Nr. 3-G02, Planstand , Maßstab 1:200 e) Entwurfsplanung 2. Obergeschoß, Plan-Nr. 3-G03, Planstand , Maßstab 1:200 f) Entwurfsplanung Ansichten, Plan-Nr. 2-A01, Planstand , Maßstab 1:200 g) Angaben der Stadt Hanau zur Nutzung der Sportanlage 2.3 Gebietsbeschreibung Der Bebauungsplangebiet liegt am westlichen Stadtgebiet von Hanau nördlich der Wohnbebauung an der Philippsruher Allee. Nördlich des Plangebietes liegt das Gelände einer Sportanlage. Direkt angrenzend an das Plangebiet befindet sich auf dem Gelände der Sportanlage ein Kunstrasenplatz und nördlich davon ein Rasenplatz. Der Zugang zur Sportanlage erfolgt von Nordwesten über die Straße an der Pumpstation, hier liegt auch der Parkplatz. Die Zufahrt von Süden entlang des Plangebietes ist für Fahrzeuge gesperrt.

5 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 5 von 39 Das Plangebiet sowie das Gelände der Sportanlage sind weitgehend eben und liegen in gleicher Höhe. Die Lage des Plangebietes und der Umgebung ist im Anhang im Lageplan dargestellt. 2.4 Nutzungskonzept des Planungsvorhabens Innerhalb des Plangebietes stehen im Zentrum die Gebäude der ehemaligen Pumpstation. In einem Anbau im Süden befindet sich ein Wohnhaus. Die Planung sieht vor, nördlich an die Bestandsgebäude einen mehrgeschossigen Neubau zu errichten. Dieser Neubau soll Betreuungseinheiten für Kinder mit herausforderndem Verhalten und die dazugehörigen Aufenthaltsbereiche sowie Verwaltungseinheiten beinhalten. Im Altbau soll eine Fläche zur Bewegungserfahrung und verschiedene Differenzierungsräume (Werken, Musikraum, usw.) eingerichtet werden. 2.5 Gebietsausweisung Das Plangebiet soll als Sondergebiet mit der Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes ausgewiesen werden. Als maßgebliche Immissionsorte werden Orte an den der Sportanlage zugewandten Fassaden des geplanten Neubaus sowie im Freibereich an der nördlichen Grundstücksgrenze gewählt. Die Lage der Immissionsorte ist in den Lärmkarten ersichtlich. 2.6 Immissionsrichtwerte 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daß die im folgenden genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden.

6 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 6 von 39 Gemäß 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) gelten für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden folgende Immissionsrichtwerte: - in Gewerbegebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 65 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 60 db(a) nachts L = 50 db(a) - in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 60 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 55 db(a) nachts L = 45 db(a) - in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 55 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 50 db(a) nachts L = 40 db(a) - in reinen Wohngebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 50 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 45 db(a) nachts L = 35 db(a) - in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 45 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 45 db(a) nachts L = 35 db(a) Die Art der Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Anlagen sowie Gebiete und Anlagen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab, ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorgesehenen baulichen Entwicklung des Gebietes auszugehen. Die Einwirkung der zu beurteilenden Geräusche wird anhand eines Beurteilungspegels L r (Rating Level) bewertet. Dieser Beurteilungspegel wird unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer und der Tageszeit des Auftretens gebildet. Das Einwirken von in der Pegelhöhe schwankenden Geräuschen auf den Menschen

7 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 7 von 39 wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L r während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tage um nicht mehr als L = 30 db und zur Nachtzeit um nicht mehr als L = 20 db überschreiten. Der Tagesbeurteilungszeitraum erstreckt sich werktags von 6 bis 22 Uhr und sonntags von 7 bis 22 Uhr. Es gelten folgende Ruhezeiten: werktags: 6 bis 8 Uhr 20 bis 22 Uhr sonntags: 7 bis 9 Uhr 13 bis 15 Uhr 20 bis 22 Uhr Der Tagesbeurteilungszeitraum wird durch die Ruhezeiten unterteilt. Damit beträgt die Beurteilungszeit außerhalb der Ruhezeiten werktags zusammen 12 Stunden und sonntags 9 Stunden. Für die einzelnen Ruhezeiten gilt jeweils separat eine Beurteilungszeit von 2 Stunden. Zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) gilt eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde). Die Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 20 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Die sonntägliche Ruhezeit von 13 Uhr bis 15 Uhr ist nicht zu berücksichtigen, wenn die gesamte Nutzungszeit der Sportanlage zusammenhängend weniger als 4 Stunden beträgt und davon mehr als 30 Minuten in diese Ruhezeit fallen. Die Beurteilungszeit beträgt dann 4 Stunden. Die zuständige Behörde soll von der Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn infolge des Betriebs einer Sportanlage bei seltenen Ereignissen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als L = 10 db überschritten werden. Dabei dürfen die Beurteilungspegel keinesfalls folgende Höchstwerte überschreiten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 70 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 65 db(a) nachts L = 55 db(a).

8 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 8 von 39 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen dürfen diese Höchstwerte am Tage um nicht mehr als L = 20 db und zur Nachtzeit um nicht mehr als L = 10 db überschreiten. Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. 2.7 DIN 4109 Die Dimensionierung von passiven Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden regelt die bauaufsichtlich bindend eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau". Zum Schutz gegen Außenlärm werden dort Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gestellt. Diese repräsentieren die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte des Schallschutzes. Gemäß DIN 4109 sind für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden Lärmpegelbereiche des "maßgeblichen Außenlärmpegels (L a )" mit den in der Tabelle 1 angegebenen bewerteten resultierenden Schalldämmaßen (erf. R' w,res ) festgelegt. Tab. 1 : Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel L a [db] Erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämmaß erf. R' w,res [db] I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 50

9 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 9 von 39 Bei maßgeblichen Außenlärmpegeln von L a > 80 db(a) sind Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden aus den berechneten Beurteilungspegeln aller einwirkenden Geräuscharten (Gewerbe, Verkehr, usw.) während der Tageszeit mit einem Zuschlag von L = 3 db ermittelt. Die bewerteten resultierenden Schalldämmaße sind durch alle Außenbauteile eines Raumes zusammen zu erfüllen. Die erforderlichen bewerteten resultierenden Schalldämmaße gelten nur für die in Richtung der Lärmimmission orientierten Räume eines Gebäudes. Für die abgewandten Gebäudeseiten können die maßgeblichen Außenlärmpegel naturgemäß erst dann berechnet werden, wenn die Geometrie und Lage der Gebäude bekannt ist und damit deren Reflexionen sowie Abschirmungen ermittelt werden können. Für die von der Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um L = 5 db und bei geschlossener Bebauung bzw. Innenhöfen um L = 10 db gemindert werden. Die erforderlichen Schalldämmaße der Außenwände, der Fenster, der Rolläden sowie der Lüftungseinrichtungen bestimmen sich gemäß DIN 4109 unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Gesamtaußenfläche zur Grundfläche eines betrachteten schutzwürdigen Raumes sowie unter Berücksichtigung des Fensterflächenanteils. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Schalldämmaße von Außenwänden und Fenstern (inkl. Rolladen und Lüftungseinrichtung) wurden hier beispielhaft auf Grundlage eines Verhältnisses von 0,5 der Gesamtfläche eines Außenbauteils zur Grundfläche sowie eines Fensterflächenanteils von 40 % bestimmt.

10 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 10 von 39 Tab. 2 : Schalldämmaße von Außenwänden und Fenstern. Erforderliches resultierendes Schalldämmaß R' w,res [db] Erforderliches Schalldämmaß der Wand R' w [db] Erforderliches Schalldämmaß der Fensterfläche inkl. Rolladen und Lüftungseinrichtungen R' w [db] VDI 2719 Nach der VDI-Richtlinie 2719 werden Fenster nach bewerteten Schalldämmaßen in Schallschutzklassen eingeteilt. Eine Schallschutzklasse umfaßt jeweils einen 5 db-bereich des bewerteten Schalldämmaßes R' w. Die Einstufung in eine Schallschutzklasse erfolgt nach der Tabelle 3.

11 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 11 von 39 Tab. 3 : Schallschutzklassen von Fenstern nach VDI Schall- schutz- klasse bewertetes Schalldämmaß R' w [db] des am Bau funktionsfähig eingebauten Fensters, gemessen nach DIN EN ISO in Verbindung mit DIN EN ISO erforderliches bewertetes Schalldämmaß R w [db] des im Prüfstand nach DIN EN ISO eingebauten funktionsfähigen Fensters 1 25 bis bis bis bis bis ab Vorgehensweise Aus Gründen der Gleichbehandlung verschiedener Sportanlagen werden deren Immissionsgeräusche grundsätzlich rechnerisch auf der Grundlage von Emissionsansätzen ermittelt, da es sich bei den zu untersuchenden Geräuschen um Nutzergeräusche handelt, die verhaltensbedingt erheblich schwanken können. Die Sportanlage sowie die Umgebung werden auf der Grundlage der Planunterlagen sowie der Ortsbesichtigung digitalisiert. Erfaßt werden hierbei die Geländetopographie, die baulichen Gegebenheiten, die Schallquellen sowie die Immissionsorte. Die Berechnung der Emissionspegel für die Nutzung der Sportanlage erfolgt gemäß der VDI-Richtlinie 3770 auf der Grundlage von Nutzungsdaten. Es werden die jeweils zweistündigen Ruhezeiträume zur Tagzeit, 13 bis 15 Uhr (sonntags) sowie 20 bis 22 Uhr betrachtet, da hierfür ein um L = 5 db geminderter Immissionsrichtwert gilt. Die berechneten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV verglichen.

12 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 12 von Schallausbreitungsrechnung 4.1 Berechnungsverfahren Die Berechnung der Immissionspegel erfolgt hier abweichend von den in der Sportanlagenlärmschutzverordnung angegebenen Berechnungsverfahren (VDI 2714, VDI 2720) nach der DIN ISO Diese Norm entspricht dem technischen Stand der Schallausbreitungsrechnung im Freien. Die Berechnung der Beurteilungspegel und die Bewertung erfolgen nach dem in der Sportanlagenlärmschutzverordnung angegebenen Verfahren. Die Schallausbreitungsrechnung ermittelt den Immissionspegel in Abhängigkeit von der Frequenz in Oktavbandbreite. Dabei wird vom Schalleistungspegel eines Vorganges ausgegangen. Berücksichtigt werden alle die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter, wie unter anderem Luftabsorption, Bodeneffekte, Abschirmung durch Hindernisse, Reflexionen und verschiedene weitere Effekte. Es wird dabei grundsätzlich eine leichte Mitwindsituation angenommen. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: L T = L W + D C A div A atm A gr A bar A fol A site A hous Hierin bedeuten: L T L W D c A div A atm A gr A bar A fol A site A hous Immissionspegel [db(a)] Schalleistungspegel [db(a)] Richtwirkungskorrektur [db] Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung [db] Dämpfung aufgrund von Luftabsorption [db] Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes [db] Dämpfung aufgrund von Abschirmung [db] Dämpfung durch Bewuchsflächen [db] Dämpfung durch Industrieflächen [db] Dämpfung durch Bebauungsflächen [db] Für jede Teilgeräuschquelle wird der Immissionspegelanteil separat berechnet. Die Berechnung des Gesamtschalldruckpegels der unterschiedlichen Emittenten an den Immissionspunkten erfolgt durch energetische Addition der Schalldruckpegel sämtlicher einzeln betrachteter Schallquellen.

13 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 13 von Ermittlung der Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel der Sportanlage wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L r N 1 = 10 lg T j 10 Tr j= 1 0,1( LAeq, j + KT, j + KI, j ) Beurteilungszeiträume: N T r = T j j = 1 Hierin bedeuten: L r T j T r N Beurteilungspegel [db(a)] Teilzeit j Beurteilungszeiträume: 2 Stunden in der Ruhezeit 12 Stunden außerhalb der Ruhezeiten werktags 9 Stunden außerhalb der Ruhezeiten sonntags 4 Stunden sonntags bei weniger als 4 h insgesamt und mindestens 30 Minuten innerhalb der Ruhezeit mittags 1 Stunde nachts (ungünstigste volle Stunde) Anzahl der Teilzeiten L Aeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit j [db(a)] K T,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit [db] K I,j Zuschlag für Impulshaltigkeit [db]

14 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 14 von Emissionsdaten 5.1 Nutzungsbeschreibung Nach Angabe der Stadtverwaltung Hanau, vertreten durch Herrn Ritter, werden die beiden Plätze zu Fußballspielen und zum Training genutzt. Die Spielzeiten sind von August bis Dezember und von Februar bis Mai. Punktspiele erfolgen im Regelbetrieb auf dem Rasenplatz. In Abhängigkeit vom Wetter und der damit verbundenen Bespielbarkeit des Rasenplatzes erfolgen in wenigen Ausnahmefällen auch auf dem Kunstrasenplatz Fußballspiele. Diese Ausnahmen beschränken sich auf weniger als 18 Tage im Jahr. Zu Spielen der 1. Mannschaft sonntags Nachmittag kommen i. d. R. bis zu 150 Zuschauer und zu einzelnen Spitzenspielen bis zu 325 Zuschauer. In der Regel beginnen die Spiele der 1. Mannschaft nach 14 Uhr. Zu Ligaspielen der 2. Mannschaft kommen i. d. R. bis zu 80 Zuschauer. Diese Spiele erfolgen i. d. R. vor dem Spiel der 1. Mannschaft. Im Bereich zwischen beiden Plätzen wird bei Ligaspielen eine mobile Lautsprecheranlage betrieben. Es erfolgen ausschließlich Durchsagen, keine Musikdarbietung. Training findet nachmittags und abends bis längstens 22 Uhr überwiegend auf dem Kunstrasenplatz statt. 5.2 Emissionsansätze Die Gesamtschallemission setzt sich beim Fußball im wesentlichen aus den Geräuscheanteilen der Schiedsrichterpfiffe, der Spieler, der Zuschauer und ggf. von Lautsprecherdurchsagen zusammen. Die Schalleistungspegel der Vorgänge auf Fußballplätzen werden auf der Grundlage der in der VDI-Richtlinie 3770 angegebenen Emissionsansätze berechnet. Die Ansätze lauten wie folgt: Schiedsrichterpfiffe (verteilt auf dem Spielfeld): L ( 73, lg( 1+ n) ) db(a) für 30 WA, T 1 = n

15 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 15 von 39 L ( 98,5 + 3 lg( 1+ n) ) db(a) für 30 WA, T 1 = n > Mittlerer Spitzen-Schalleistungspegel von Schiedsrichterpfiffen: L WA max =118 db(a) Spieler (verteilt auf dem Spielfeld): L WA, T 2 = 94 db(a) Zuschauer während der Spieldauer (verteilt am Spielfeldrand): L ( lg( )) db(a) WA, T 3 = + n Gesamt-Schalleistungspegel: 0,1 LWA, T 1 0,1 LWA, T 2 0, 1 LWA, T 3 L = 10 lg ( )db(a) WA Hierbei bedeuten: L WA,T n Schalleistungspegel [db(a)] Zuschaueranzahl 5.3 Verwendete Daten Die in der Tabelle 4 angegebenen Schalleistungsdaten werden für die Berechnung der Geräuschimmissionen verwendet. Tab. 4 : Für die Schallausbreitungsrechnung verwendete Emissionsdaten. Die spektralen Werte der Schalleistungsdaten sind hierbei als Relativwerte zum Summenpegel angegeben. f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 1. Schalleistungspegel des Spielfeldes mit Schiedsrichter und Spielern bei 325 Zuschauern. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 106,3 db(a) 2. Schalleistungspegel der 325 Zuschauer während des Spieles. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 105,1 db(a)

16 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 16 von 39 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 3. Schalleistungspegel des Spielfeldes mit Schiedsrichter und Spielern bei 150 Zuschauern. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 105,4 db(a) 4. Schalleistungspegel der 150 Zuschauer während des Spieles. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 101,8 db(a) 5. Schalleistungspegel des Spielfeldes während des Trainings bei 5 Zuschauern. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 95,1 db(a) 6. Schalleistungspegel der 5 Zuschauer während des Trainings. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 87,0 db(a) 7. Schalleistungspegel der Lautsprecherdurchsage während der Ligaspiele. Informationszuschlag K T = 3 db. Einwirkzeit 10 Minuten. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 90,0 db(a)

17 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 17 von Beurteilungspegel 6.1 Spitzenspiel auf dem Rasenplatz Für ein Spitzenspiel der 1. Mannschaft auf dem Rasenplatz mit 325 Zuschauern ergeben sich die in der Tabelle 5 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 1 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 5 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Rasenplatzes während eines Spitzenspieles mit 325 Zuschauern innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich Anmerkung: Bei Lärmkarten handelt es sich um Rasterberechnungen. Zwischenwerte werden interpoliert. Naturgemäß ist es hierin nicht möglich, der Forderung Rechnung zu tragen, nach der die Reflexionen der betroffenen Fassade (Immissionsort) nicht zu berücksichtigen sind. Die Lärmkarten enthalten aus diesem Grund grundsätzlich die Reflexionen der betroffenen Fassade und sind daher ausschließlich als Visualisierung der Schallpegelverteilung zu sehen. Keinesfalls können die Werte in der Nähe der Fassade mit den Immissionsrichtwerten verglichen werden. Deswegen werden Einzelpunktberechnungen durchgeführt.

18 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 18 von 39 Abb. 1 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Fußballspiel Rasenplatz Zuschauer (Spitzenspiel) - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.

19 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 19 von Spitzenspiel auf dem Kunstrasenplatz Für ein Spitzenspiel der 1. Mannschaft auf dem Kunstrasenplatz mit 325 Zuschauern ergeben sich die in der Tabelle 6 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 2 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 6 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Kunstrasenplatzes während eines Spitzenspieles mit 325 Zuschauern innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich 65 55

20 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 20 von 39 Abb. 2 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Fußballspiel Kunstrasenplatz Zuschauer (Spitzenspiel) - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.

21 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 21 von Fußballspiel auf dem Rasenplatz Für ein normales Fußballspiel der 1. Mannschaft auf dem Rasenplatz mit 150 Zuschauern ergeben sich die in der Tabelle 7 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 3 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 7 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Rasenplatzes während eines Fußballspieles mit 150 Zuschauern innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich 53 55

22 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 22 von 39 Abb. 3 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Fußballspiel Rasenplatz Zuschauer - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.

23 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 23 von Fußballspiel auf dem Kunstrasenplatz Für ein normales Fußballspiel der 1. Mannschaft auf dem Kunstrasenplatz mit 150 Zuschauern ergeben sich die in der Tabelle 8 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 4 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 8 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Kunstrasenplatzes während eines Fußballspieles mit 150 Zuschauern innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich 64 55

24 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 24 von 39 Abb. 4 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Fußballspiel Kunstrasenplatz Zuschauer - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.

25 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 25 von Training auf dem Kunstrasenplatz Für Training auf dem Kunstrasenplatz ergeben sich die in der Tabelle 9 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 5 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 9 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Kunstrasenplatzes während des Trainings innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich 52 55

26 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 26 von 39 Abb. 5 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Training Kunstrasenplatz - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.

27 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 27 von Kurzzeitige Geräuschspitzen Die höchsten Einzelpegel der Sportanlage sind bei Schiedrichterpfiffen zu erwarten. Hierfür wird gemäß der VDI-Richtlinie 3770 ein Schalleistungspegel von L Wmax = 118 db(a) angesetzt. Es ergeben sich an den Immissionsorten die in der Tabelle 10 angegebenen Maximalpegel. Tab. 10 : Maximalpegel. Immissionsort Maximalpegel L AFmax [db(a)] Immissionsrichtwert für Maximalpegel L AFmax [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich Aussagesicherheit Die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse wird bestimmt durch die verwendeten Ausbreitungsalgorithmen. Bei der Ausbreitungsrechnung wird nach DIN ISO für Abstände von 100 m < d < 1000 m und mittleren Höhen von 5 m < h < 30 m eine Genauigkeit von ± 3 db erreicht und für Abstände bis 100 m ± 1 db (d: Abstand Quelle Immissionsort; h: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort). Die Angaben basieren auf Situationen ohne Reflexionen und Abschirmung.

28 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 28 von Bewertung Die ermittelten Beurteilungspegel für Fußballspiele auf dem Rasenplatz halten auch mit hoher Zuschaueranzahl (Spitzenspiel) den für die Ruhezeiten innerhalb von Mischgebieten gemäß 18. BImSchV geltenden Immissionsrichtwert von L = 55 db(a) an allen Immissionsorten im Plangebiet ein. Der Berechnung liegt permanentes Fußballspiel während des gesamten Beurteilungszeitraumes zugrunde. Erfolgen die Fußballspiele bei ungünstiger Wettersituation auf dem Kunstrasenplatz, ergeben sich Überschreitungen des Immissionsrichtwertes. Diese betragen bis zu L = 10 db. Für den abendlichen Trainingsbetrieb auf dem Kunstrasenplatz ergibt sich die Einhaltung des Immissionsrichtwertes. Nach Angabe der Stadtverwaltung finden Fußballspiele auf dem Kunstrasenplatz nur in Ausnahmefällen an wenigen Tagen (weniger als 18 Tage) im Jahr statt. Da auch die Überschreitung des Immissionsrichtwertes nicht mehr als L = 10 db beträgt, kann die gemäß 18. BImSchV für sog. seltene Ereignisse geltende Regelung angewandt werden. Es gilt danach ein Immissionsrichtwert von L = 65 db(a) für die Ruhezeit. Dieser Wert wird an allen Immissionsorten eingehalten. Die Bedingung der 18. BImSchV, wonach die Immissionsrichtwerte durch einzelne kurze Geräuschspitzen zur Tagzeit um maximal L = 30 db überschritten werden dürfen, wird an allen Immissionsorten eingehalten. 8. Schallschutzmaßnahmen 8.1 Aktiver Schallschutz (Maßnahmen im Plangebiet) Aufgrund der für den Regelbetrieb ermittelten Einhaltung des Immissionsrichtwertes innerhalb der Ruhezeiten im gesamten Plangebiet sind keine aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

29 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 29 von Passiver Schallschutz (Maßnahmen an den Gebäuden im Plangebiet) Zum Schutz gegen Außenlärm werden nach DIN 4109 für schutzwürdige Räume in Gebäuden Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile gestellt. Diese Forderung ist unabhängig von der Anforderung an den Immissionsschutz außerhalb des Gebäudes. Der für ein Spitzenspiel auf dem Kunstrasenplatz ermittelte höchste Beurteilungspegel beträgt im Bereich des geplanten Neubaus L rt = 65 db(a). Es ergibt sich damit für die der Sportanlage nächstgelegenen Aufenthaltsräume im Erdgeschoß und im Obergeschoß auf der Nordwestseite bzw. der Nordostseite des Neubaus gemäß DIN 4109 der Lärmpegelbereich IV (Maßgebliche Außenlärmpegel L a = 66 db(a) bis L a = 70 db(a)). Daraus folgt für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämmaß der Außenbauteile nach DIN 4109 von erf. R' w,res = 40 db. Bei üblichen Raummaßen, Fensterflächenanteilen und ausreichend hohem Schalldämmaß des Mauerwerkes ergibt sich für den Lärmpegelbereich IV für Fenster die Schallschutzklasse 3 gemäß VDI Dies entspricht einem im Prüfstand gemessenen Wert der Fenster von R w,p 37 db. Fenster der Schallschutzklasse 3 erfordern i. d. R. keine verbesserte Rahmenkonstruktion; die gegenüber der Schallschutzklasse 2 um L = 5 db verbesserte Schalldämmung wird allein durch eine Verbesserung der Verglasung erreicht. Für alle anderen der Sportanlage zugewandten Aufenthalträume ergibt sich der Lärmpegelbereich III (Maßgebliche Außenlärmpegel L a = 61 db(a) bis L a = 65 db(a)). Damit ergeben sich keine besonderen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile. Hier reicht ein Prüfstandswert der Fenster von R w,p 32 db (Schallschutzklasse 2) zur Erfüllung der baurechtlichen Anforderungen aus. Übliche Isolierglasfenster, die aus Wärmeschutzgründen sowieso erforderlich sind, erfüllen diese Anforderung.

30 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 30 von Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Im Pkt. 8.2 sind die sich formal ergebenden passiven Schallschutzmaßnahmen aufgeführt. In dem in der Abbildung 6 als Lärmpegelbereiche IV festgelegten Bereich müssen die Außenbauteile (Außenwände, Dachflächen, Fenster, Rolladenkästen usw.) von Aufenthaltsräumen die dementsprechenden Anforderungen an die Luftschalldämmung nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, Ausgabe ), Tabellen 8 und 9, erfüllen. Die Luftschalldämmung von Aufenthaltsräumen muß einen Mindestwerte des erforderlichen bewerteten resultierenden Schalldämmaßes von erf. R' w,res = 40 db erreichen. Lärmpegelbereich IV m Abb. 6 : Lärmpegelbereich IV.

31 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 31 von Anhang 10.1 Pläne Abb. 7 : Katasterplan.

32 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 32 von 39 Abb. 8 : Lageplan des Plangebietes.

33 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 33 von 39 Abb. 9 : Grundrißentwurf Erdgeschoß.

34 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 34 von 39 Abb. 10 : Grundrißentwurf 1. Obergeschoß.

35 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 35 von 39 Abb. 11 : Grundrißentwurf 2. Obergeschoß.

36 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 36 von 39 Abb. 12 : Ansichten.

37 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 37 von Berechnungsdaten Im folgenden werden die wesentlichen Eingangsdaten der Schallausbreitungsrechnung aufgelistet. Auf die Darstellung ausführlicher Berechnungsprotokolle für jeden Immissionsort wird aus Platzgründen verzichtet. Bei Bedarf können diese nachgereicht werden. Teilbeurteilungspegel Spitzenspiel Rasenplatz Bezeichnung Muster Teilsummenpegel V02 Tag Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Spiel sonntags Ruhezeit Kunstrasen 325 Zuschauer!06* 54,4 54,8 48,8 53,7 54,1 55,2 Spielfeld!0600* 51,4 51,7 45,8 50,7 51,0 52,1 Zuschauer!0601* 51,4 51,9 45,8 50,6 51,1 52,2 Lautsprecher!0602* 30,8 33,0 26,7 29,9 32,2 32,6 Teilbeurteilungspegel Spitzenspiel Kunstrasenplatz Bezeichnung Muster Variante Teilsummenpegel V01 Tag V01 V02 V03 V04 V05 V06 V08 V16 Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Spiel sonntags Ruhezeit Kunstrasen 325 Zuschauer!05* ,5 64,7 53,5 62,1 62,4 65,4 Spielfeld!0500* 61,8 62,0 51,3 59,7 60,0 62,6 Zuschauer!0501* 61,2 61,3 49,5 58,4 58,8 62,1 Lautsprecher!0502* 30,8 33,0 26,7 29,9 32,2 32,6 Teilbeurteilungspegel Fußballspiel Rasenplatz Bezeichnung Muster Variante Teilsummenpegel V04 Tag V01 V02 V03 V04 V05 V06 V08 V16 Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Spiel sonntags Ruhezeit Kunstrasen 150 Zuschauer!08* ,5 52,9 46,9 51,7 52,2 53,2 Spielfeld!0800* 50,5 50,8 44,9 49,8 50,1 51,2 Zuschauer!0801* 48,1 48,6 42,5 47,3 47,8 48,9 Lautsprecher!0802* 30,8 33,0 26,7 29,9 32,2 32,6

38 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 38 von 39 Teilbeurteilungspegel Fußballspiel Kunstrasenplatz Bezeichnung Muster Variante Teilsummenpegel V03 Tag V01 V02 V03 V04 V05 V06 V08 V16 Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Spiel sonntags Ruhezeit Kunstrasen 150 Zuschauer!07* ,7 62,9 51,8 60,3 60,6 63,5 Spielfeld!0700* 60,9 61,1 50,4 58,8 59,1 61,7 Zuschauer!0701* 57,9 58,0 46,2 55,1 55,5 58,8 Lautsprecher!0702* 30,8 33,0 26,7 29,9 32,2 32,6 Teilbeurteilungspegel Training Kunstrasenplatz Bezeichnung Muster Variante Teilsummenpegel V05 Tag V01 V02 V03 V04 V05 V06 V08 V16 Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Training abends Ruhezeit Kunstrasen 5 Zuschauer!09* ,3 51,5 40,6 49,1 49,4 52,1 Spielfeld!0900* 50,6 50,8 40,1 48,5 48,8 51,4 Zuschauer!0901* 43,1 43,2 31,4 40,3 40,7 44,0 Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) Schiedrichterpfiff ~!04! 118,0 118,0 118,0 Lw Lw9 118,0 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 1,60 r , ,08 1,60 Schiedrichterpfiff ~!04! 118,0 118,0 118,0 Lw Lw9 118,0 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 1,60 r , ,11 1,60 Lautsprecheranlage ~!0502! 93,0 93,0 93,0 Lw Lw58 90,0 0,0 0,0 0,0-3 10,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 3,50 r , ,37 3,50 Lautsprecheranlage ~!0602! 93,0 93,0 93,0 Lw Lw58 90,0 0,0 0,0 0,0-3 10,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 3,50 r , ,37 3,50 Lautsprecheranlage ~!0702! 93,0 93,0 93,0 Lw Lw58 90,0 0,0 0,0 0,0-3 10,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 3,50 r , ,37 3,50 Lautsprecheranlage ~!0802! 93,0 93,0 93,0 Lw Lw58 90,0 0,0 0,0 0,0-3 10,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 3,50 r , ,37 3,50 Horizontale Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Spiel Kunstrasenplatz sonntags Ruhezeit (325 Zuschauer)!0500! 106,3 106,3 106,3 69,5 69,5 69,5 Lw Lw9 106,3 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Spiel Zuschauer sonntags Ruhezeit Kunstrasenplatz (325!0501! 105,1 105,1 105,1 74,7 74,7 74,7 Lw Lw8 105,1 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Zuschauer) Spiel Rasenplatz sonntags Ruhezeit (325 Zuschauer) ~!0600! 106,3 106,3 106,3 68,0 68,0 68,0 Lw Lw9 106,3 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine)

39 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 39 von 39 Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Spiel Zuschauer sonntags Ruhezeit Rasenplatz (325 ~!0601! 105,1 105,1 105,1 74,0 74,0 74,0 Lw Lw8 105,1 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Zuschauer) Spiel Kunstrasenplatz sonntags Ruhezeit (150 Zuschauer) ~!0700! 105,4 105,4 105,4 68,6 68,6 68,6 Lw Lw9 105,4 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Spiel Zuschauer sonntags Ruhezeit Kunstrasenplatz (150 ~!0701! 101,8 101,8 101,8 71,4 71,4 71,4 Lw Lw8 101,8 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Zuschauer) Spiel Rasenplatz sonntags Ruhezeit (150 Zuschauer) ~!0800! 105,4 105,4 105,4 67,1 67,1 67,1 Lw Lw9 105,4 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Spiel Zuschauer sonntags Ruhezeit Rasenplatz (150 Zuschauer) ~!0801! 101,8 101,8 101,8 70,7 70,7 70,7 Lw Lw8 101,8 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Training Kunstrasenplatz abends Ruhezeit (5 Zuschauer) ~!0900! 95,1 95,1 95,1 58,3 58,3 58,3 Lw Lw9 95,1 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Training Zuschauer abends Ruhezeit Kunstrasenplatz (5 ~!0901! 87,0 87,0 87,0 56,6 56,6 56,6 Lw Lw8 87,0 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Zuschauer) Training Rasenplatz abends Ruhezeit (5 Zuschauer) ~!0A00! 95,1 95,1 95,1 56,8 56,8 56,8 Lw Lw9 95,1 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Training Zuschauer abends Ruhezeit Rasenplatz (5 Zuschauer) ~!0A01! 87,0 87,0 87,0 55,9 55,9 55,9 Lw Lw8 87,0 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Spektren Bezeichnung ID Typ Oktavspektrum (db) Bew A lin Fußballfeld Schiedsrichter und Spieler Lw9 Lw A -34,5-23,2-16,0-13,8-9,6-5,3-5,7-5,9-22,2 0,0 8,7 Zuschauer Fußball Lw8 Lw A -44,5-29,2-18,9-20,3-9,9-2,8-5,0-15,8-26,1-0,0 3,8 Lautsprecherdurchsage Lw58 Lw A -60,8-45,5-39,5-25,3-2,2-5,7-9,1-30,7-41,4-0,0 2,2

Immissionsgutachten Nr. 3349

Immissionsgutachten Nr. 3349 Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1510

Immissionsgutachten Nr. 1510 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 31.7.2015

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1757

Immissionsgutachten Nr. 1757 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 3.11.2017

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1760

Immissionsgutachten Nr. 1760 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 2.11.2017

Mehr

Messbericht Nr. 3512

Messbericht Nr. 3512 Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1522B

Immissionsgutachten Nr. 1522B Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 17.3.2016

Mehr

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 2657

Immissionsgutachten Nr. 2657 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1735A

Immissionsgutachten Nr. 1735A Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 14.12.2017

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1546D

Immissionsgutachten Nr. 1546D Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 18.11.2015

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1720

Immissionsgutachten Nr. 1720 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 11.5.2017

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1537

Immissionsgutachten Nr. 1537 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 24.7.2015

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr.

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr. GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM BNr. 6415-1 J 2010 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Stellungnahme zum finalen Planstand vom 28.10.2016 Auftraggeber: Citiplan GmbH Wörthstraße

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf sc A6285 161020 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 20.10.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.:

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 3599a

Immissionsgutachten Nr. 3599a Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede Messstelle nach 29b BImSchG von Helldorf-Eichenhof GbR Gartenweg 9 27726 Worpswede Unser Dokument Nr.: Unser Projekt Nr. Bearbeiter Telefon Datum 17-024-GT-01 17-024 Tetens 0421 7940 06042 16.05.2017 Schalltechnische

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Tennisplätze Frohe Aussicht Schalltechnische Stellungnahme Bericht Nr.: 15 GS 007-1 Datum: 29.01.2015, letzte Änderungen 22.04.2015 Schalltechnische

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016 uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1855

Immissionsgutachten Nr. 1855 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 16.11.2018

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1066/III

Immissionsgutachten Nr. 1066/III Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Geplante Wohnbebauung Am Lanzenbusch in Ramstein-Miesenbach im Auftrag der G & W Eurowohnbau GmbH, Am Neuen Markt 7, 66877 Ramstein-Miesenbach Bericht-Nr.: P17-0/1 vorgelegt

Mehr

FESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN

FESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik Schallschutzprüfstelle Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 47 85 15 E-Mail: kontakt@gsa-ziegelmeyer.de

Mehr

Neubau einer Sporthalle für den ASV Hamm im Bebauungsplan Nr in Hamm

Neubau einer Sporthalle für den ASV Hamm im Bebauungsplan Nr in Hamm BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (

Mehr

Übersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

STADT HERZOGENAURACH, B-PLAN Nr. 55, WOHNGEBIET HERZO BASE 2. UND 3. BAUABSCHNITT

STADT HERZOGENAURACH, B-PLAN Nr. 55, WOHNGEBIET HERZO BASE 2. UND 3. BAUABSCHNITT Stadt Herzogenaurach Amt für Planung, Natur und Umwelt Marktplatz 11 91074 HERZOGENAURACH va-to-11.5832 12.11.2012 STADT HERZOGENAURACH, B-PLAN Nr. 55, WOHNGEBIET HERZO BASE 2. UND 3. BAUABSCHNITT Fachgutachten

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14560-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 16.09.2016 bis 15.09.2021 Ausstellungsdatum: 16.09.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1742

Immissionsgutachten Nr. 1742 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 24.7.2017

Mehr

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN ÄNDERUNG B-PLAN 4.0 'ALTE KÖLNISCHE STRASSE NEUBAU VON WOHNHÄUSERN AN DER DÜSSELER STRASSE IN 42489 WÜLFRATH GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' BNr. 6635-2 H 2015

Mehr

Immissionsberechnung Nr. 3732/IIa

Immissionsberechnung Nr. 3732/IIa Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax: 06449/9231-23

Mehr

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach 10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach Auftraggeber Markt Erlbach Neue Straße 16 91459 Markt Erlbach Datum 10. Dezember 2010 Stellungnahme Nummer: 10011.2 Dokument:

Mehr

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI. 10. Mai 2006

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI. 10. Mai 2006 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI 0. Mai 2006 VBUI 03.04.2006 Inhalt Anwendungsbereich und Zielsetzung... 4 2 Begriffsbestimmungen... 4 2. Tag-Abend-acht-Lärmindex

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für den Betrieb der Sportanlage des TUS Westerholz am Standort Am Sportplatz in Scheeßel

Schalltechnische Untersuchung für den Betrieb der Sportanlage des TUS Westerholz am Standort Am Sportplatz in Scheeßel Schalltechnische Untersuchung für den Betrieb der Sportanlage des TUS Westerholz am Standort Am Sportplatz in 27383 Scheeßel Projekt Nr.: 17-138-GL-03 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: 11.10.2017 Auftraggeber:

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1659

Immissionsgutachten Nr. 1659 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 7.12.2016

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle 26 BImSchG ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH D- -- 42489 Köln Hauptsitz Köln D- Telefon (0221) 943811-0 Telefax (0221) 94395-48 E-Mail

Mehr

Standort: Grundstücke Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. Iller

Standort: Grundstücke Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. Iller Bericht Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au der Stadt Senden Überarbeitung des Untersuchungsberichtes vom 27.06.2006 bzw. 11.09.2006, Bericht-Nr. F6/138 Projekt:

Mehr

Gutachten Nr. 5825/1225

Gutachten Nr. 5825/1225 Anlage 16 - Immissionstabelle "tags" für die in Anlage 15 eingetragenen Immissionsorte; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 5.4 Legende L' W,tags = längenbezogener Schall-Leistungspegel "tags" der Quelle

Mehr

Tel.: Fax: Internet:

Tel.: Fax: Internet: Schallimmissionsprognose im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße in 2766 Beverstedt Projekt Nr. 8.065-5 Messstelle bekannt gegeben nach 29b BImSchG Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt

Mehr

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1564

Immissionsgutachten Nr. 1564 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 11.1.2016

Mehr

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn G.-Nr. STB/981/2006 A.-Nr. 8102973223 Datum 07.12.2006 Zeichen Ov Gutachten TÜV NORD GmbH & Co. KG Technikzentrum Essen Zentralabteilung Bautechnik Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Rechenverfahren. DGfM. Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung

Rechenverfahren. DGfM.  Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung Rechenverfahren Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung von Bauteilen Zur allgemeinen Kennzeichnung der frequenzabhängigen Luftschalldämmung von Bauteilen mit einem Zahlenwert wird das bewertete

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017 Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer

Mehr

Gewerbelärm in Innenstädten

Gewerbelärm in Innenstädten Gewerbelärm in Innenstädten Erfahrungen zum Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe 24.02.2016 Volker Pischke 1 Beispiel HKW Beschwerdeführer HKW Mitte: - 400 MW elektr. - 638 MW Fernwärme - 200 MW Fernwärme

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Bericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße"

Bericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet Berghausstraße SCHALLSCHUTZ Consulting Dipl.-Ing. D. Friedemann cdf Bericht Nr. 15-3117 / 02 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 51 Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße" - Verkehrslärmuntersuchung

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Büro für Lärmschutz - Weißenburg 29-2687 Papenburg

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015 Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017 GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE BNr. 7111-1 H 2017 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen nach TA-Lärm und DIN

Mehr

Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Pulheim Mühlenpark Pulheim

Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Pulheim Mühlenpark Pulheim Bericht TAC 1609-12 TAC - Technische Akustik Prof. Dr. Alfred Schmitz Fuggerstraße 3 41352 Korschenbroich Büro Korschenbroich Fuggerstraße 3 41352 Korschenbroich Fon: 02161-40296-32 Fax: 02161-40296-34

Mehr

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Projektnummer: 3435-15 Objekt: Wohnheim für behinderte Menschen Sophienstraße Neuss Auftraggeber: Lebenshilfe Neuss e.v. Hamtorwall 16 41460 Neuss gefertigt:

Mehr

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr. acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 52 Hünsborn - In der Delle

Schalltechnische Untersuchung für das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 52 Hünsborn - In der Delle Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Meßstelle nach 26 BImSchG Gutachten Messung Planung Projektleitung Immissionsschutz Betriebslärmbekämpfung Maschinenakustik Bauakustik Bauleitplanung ACCON

Mehr

Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B

Per  an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION

Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Hamburg, 01.12.2011 TNU-UBS-HH / ITz Messbericht Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe Auftraggeber: GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Johann-Reineke

Mehr

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen der Mikrowindanlage Skywind NG bei Dachmontagen in Wohngebieten TÜV

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen der Mikrowindanlage Skywind NG bei Dachmontagen in Wohngebieten TÜV G.-Nr. SEI-236/14 A.-Nr. 81 11 57 71 99 Datum 03.09.2014 Zeichen Spe Gutachten Geräuschemissionen und immissionen der Mikrowindanlage Skywind NG bei Dachmontagen in Wohngebieten TÜV NORD GmbH & Co. KG

Mehr

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P 15040-A GSA Ziegelmeyer GmbH 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Heusenstamm betreibt ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan R 4 im Bereich Waldstraße/Am

Mehr

Gutachten STB-319/07 TÜV. Bebauungsplan 7D-Hustebecke der Stadt Werne Geräuschimmissionen durch einen Hundesportplatz

Gutachten STB-319/07 TÜV. Bebauungsplan 7D-Hustebecke der Stadt Werne Geräuschimmissionen durch einen Hundesportplatz G.-Nr. A.-Nr. STB-319/07 Datum 09.12.2007 Zeichen Spe Gutachten Bebauungsplan 7D-Hustebecke der Stadt Werne Geräuschimmissionen durch einen Hundesportplatz TÜV NORD GmbH & Co. KG Technikzentrum Essen Zentralabteilung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung T&H Ingenieure GmbH (Dipl.-Ing. Markus Tetens) Erste Stellungnahmen vom 11.03. und 17.03. und 19.04.2016 Anlage zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 02/17 Gewerbegebiet

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 58/3 Sportanlage Pavenstädter Weg der Stadt Gütersloh Auftraggeber(in): Stadt Gütersloh Die Bürgermeisterin FB 61 - Stadtplanung Berliner

Mehr

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,

Mehr

Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung

Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung zur Sportfreianlage Elsen in Paderborn (Az.: GEN-09 1027 01 vom 30.04.2009) auf Grund der Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung Auftraggeber(in):

Mehr

Der Bundesminister für Verkehr Bonn, den 10. Dez BW 21/ /94 FN 90 Hausruf: 42 13

Der Bundesminister für Verkehr Bonn, den 10. Dez BW 21/ /94 FN 90 Hausruf: 42 13 Der Bundesminister für Verkehr Bonn, den 10. Dez. 1990 BW 21/14.61.30-1.02/94 FN 90 Hausruf: 42 13 Wasser- und Schiffahrtsdirektionen BfG, BAW und RMD nachrichtlich: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand Aufstellung des Bebauungsplans An der Boderitzer Straße der Gemeinde Bannewitz Ermittlung von Lärmpegelbereichen (maßgeblicher

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Sportanlage Dannenberg der Gemeinde Grasberg

Schalltechnische Untersuchung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Sportanlage Dannenberg der Gemeinde Grasberg Schalltechnische Untersuchung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Sportanlage Dannenberg der Gemeinde Grasberg Projekt Nr.: 15-204-GV-01 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: 12.10.2016 Auftraggeber:

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1796

Immissionsgutachten Nr. 1796 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 13.3.2018

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Stadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz Nettetal

Stadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz Nettetal TAC Technische Akustik Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmitz, Heinrich-Hertz-Straße 3, 41516 Grevenbroich Stadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz 11 41334 Nettetal 14.09.2017 Stellungnahme TAC 3519-17 Bebauungsplan

Mehr

TA Lärm A.2 Prognose von Geräuschen

TA Lärm A.2 Prognose von Geräuschen TA Lärm A.2 Prognose von Geräuschen A.2.1 Prognoseverfahren: überschlägige Prognose (vereinfacht nach VDI 2714) Einfaches Verfahren, leicht zu realisieren, nutzt einige Dämpfungsterme nicht pessimale Abschätzung.

Mehr