Immissionsgutachten Nr. 1567
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- Paulina Boer
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1 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, Solms Tel.: / steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den Beratung Gutachten Messung Planung Bau- und Raumakustik Immissionsschutz VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Eingetragen in die Liste der Nachweisberechtigten für Schallschutz gem. 4 Abs. 1 NBVO bei der Ingenieurkammer Hessen Immissionsgutachten Nr Inhalt : Bauleitplanung für das vorhabenbezogene Bebauungsplangebiet "Pumpstation" in Hanau, Schalltechnische Untersuchung Auftraggeber : Sabine und Dirk Mahns Hubertusweg Dreieich Anmerkung : Dieses Gutachten besteht aus 39 Seiten. Eine auszugsweise Zitierung ist mit mir abzustimmen. Büro für Schallschutz W. Steinert
2 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Verwendete Unterlagen Gebietsbeschreibung Nutzungskonzept des Planungsvorhabens Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) DIN VDI Vorgehensweise Schallausbreitungsrechnung Berechnungsverfahren Ermittlung der Beurteilungspegel Emissionsdaten Nutzungsbeschreibung Emissionsansätze Verwendete Daten Beurteilungspegel Spitzenspiel auf dem Rasenplatz Spitzenspiel auf dem Kunstrasenplatz Fußballspiel auf dem Rasenplatz Fußballspiel auf dem Kunstrasenplatz Training auf dem Kunstrasenplatz Kurzzeitige Geräuschspitzen Aussagesicherheit Bewertung Schallschutzmaßnahmen Aktiver Schallschutz (Maßnahmen im Plangebiet) Passiver Schallschutz (Maßnahmen an den Gebäuden im Plangebiet) Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Anhang Pläne Berechnungsdaten 37
3 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 3 von Aufgabenstellung Die Auftraggeber, Sabine und Dirk Mahns, beabsichtigen auf dem Gelände der ehemaligen Pumpstation in Hanau eine gemeinnützige Einrichtung für die Kurzzeitbetreuung von Kindern und Jugendlichen zu errichten. Auf dem Gelände stehen Gebäude einer ehemaligen Pumpstation, die derzeit von der freiwilligen Feuerwehr sowie zu Wohnzwecken genutzt werden. In diesem Zusammenhang wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Pumpstation" für dieses Gebiet erstellt. Angrenzend an das Plangebiet befindet sich eine Sportanlage mit zwei Fußballplätzen. Aufgabe der Untersuchung ist es, zu prüfen, ob die von der Sportanlage in das Plangebiet einwirkenden Geräusche die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) einhalten. Entsprechend den Ergebnissen der Untersuchungen sind Vorschläge für Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten, die ggf. als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen werden können. 2. Grundlagen 2.1 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom in der aktuellen Fassung (Bundesimmissionsschutzgesetz) [2] 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) vom [3] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Ausgabe Oktober 1999
4 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 4 von 39 [4] VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen vom August 1987 [5] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise vom November 1989 [6] VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sportund Freizeitanlagen vom April Verwendete Unterlagen a) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pumpstation", Planstand , Maßstab 1:500 b) Katasterplanauszug des Standortes und der Umgebung im Maßstab 1:1.000 c) Entwurfsplanung Erdgeschoß, Plan-Nr. 3-G01, Planstand , Maßstab 1:200 d) Entwurfsplanung 1. Obergeschoß, Plan-Nr. 3-G02, Planstand , Maßstab 1:200 e) Entwurfsplanung 2. Obergeschoß, Plan-Nr. 3-G03, Planstand , Maßstab 1:200 f) Entwurfsplanung Ansichten, Plan-Nr. 2-A01, Planstand , Maßstab 1:200 g) Angaben der Stadt Hanau zur Nutzung der Sportanlage 2.3 Gebietsbeschreibung Der Bebauungsplangebiet liegt am westlichen Stadtgebiet von Hanau nördlich der Wohnbebauung an der Philippsruher Allee. Nördlich des Plangebietes liegt das Gelände einer Sportanlage. Direkt angrenzend an das Plangebiet befindet sich auf dem Gelände der Sportanlage ein Kunstrasenplatz und nördlich davon ein Rasenplatz. Der Zugang zur Sportanlage erfolgt von Nordwesten über die Straße an der Pumpstation, hier liegt auch der Parkplatz. Die Zufahrt von Süden entlang des Plangebietes ist für Fahrzeuge gesperrt.
5 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 5 von 39 Das Plangebiet sowie das Gelände der Sportanlage sind weitgehend eben und liegen in gleicher Höhe. Die Lage des Plangebietes und der Umgebung ist im Anhang im Lageplan dargestellt. 2.4 Nutzungskonzept des Planungsvorhabens Innerhalb des Plangebietes stehen im Zentrum die Gebäude der ehemaligen Pumpstation. In einem Anbau im Süden befindet sich ein Wohnhaus. Die Planung sieht vor, nördlich an die Bestandsgebäude einen mehrgeschossigen Neubau zu errichten. Dieser Neubau soll Betreuungseinheiten für Kinder mit herausforderndem Verhalten und die dazugehörigen Aufenthaltsbereiche sowie Verwaltungseinheiten beinhalten. Im Altbau soll eine Fläche zur Bewegungserfahrung und verschiedene Differenzierungsräume (Werken, Musikraum, usw.) eingerichtet werden. 2.5 Gebietsausweisung Das Plangebiet soll als Sondergebiet mit der Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes ausgewiesen werden. Als maßgebliche Immissionsorte werden Orte an den der Sportanlage zugewandten Fassaden des geplanten Neubaus sowie im Freibereich an der nördlichen Grundstücksgrenze gewählt. Die Lage der Immissionsorte ist in den Lärmkarten ersichtlich. 2.6 Immissionsrichtwerte 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daß die im folgenden genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden.
6 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 6 von 39 Gemäß 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) gelten für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden folgende Immissionsrichtwerte: - in Gewerbegebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 65 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 60 db(a) nachts L = 50 db(a) - in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 60 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 55 db(a) nachts L = 45 db(a) - in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 55 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 50 db(a) nachts L = 40 db(a) - in reinen Wohngebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 50 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 45 db(a) nachts L = 35 db(a) - in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 45 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 45 db(a) nachts L = 35 db(a) Die Art der Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Anlagen sowie Gebiete und Anlagen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab, ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorgesehenen baulichen Entwicklung des Gebietes auszugehen. Die Einwirkung der zu beurteilenden Geräusche wird anhand eines Beurteilungspegels L r (Rating Level) bewertet. Dieser Beurteilungspegel wird unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer und der Tageszeit des Auftretens gebildet. Das Einwirken von in der Pegelhöhe schwankenden Geräuschen auf den Menschen
7 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 7 von 39 wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L r während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tage um nicht mehr als L = 30 db und zur Nachtzeit um nicht mehr als L = 20 db überschreiten. Der Tagesbeurteilungszeitraum erstreckt sich werktags von 6 bis 22 Uhr und sonntags von 7 bis 22 Uhr. Es gelten folgende Ruhezeiten: werktags: 6 bis 8 Uhr 20 bis 22 Uhr sonntags: 7 bis 9 Uhr 13 bis 15 Uhr 20 bis 22 Uhr Der Tagesbeurteilungszeitraum wird durch die Ruhezeiten unterteilt. Damit beträgt die Beurteilungszeit außerhalb der Ruhezeiten werktags zusammen 12 Stunden und sonntags 9 Stunden. Für die einzelnen Ruhezeiten gilt jeweils separat eine Beurteilungszeit von 2 Stunden. Zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) gilt eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde). Die Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 20 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Die sonntägliche Ruhezeit von 13 Uhr bis 15 Uhr ist nicht zu berücksichtigen, wenn die gesamte Nutzungszeit der Sportanlage zusammenhängend weniger als 4 Stunden beträgt und davon mehr als 30 Minuten in diese Ruhezeit fallen. Die Beurteilungszeit beträgt dann 4 Stunden. Die zuständige Behörde soll von der Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn infolge des Betriebs einer Sportanlage bei seltenen Ereignissen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als L = 10 db überschritten werden. Dabei dürfen die Beurteilungspegel keinesfalls folgende Höchstwerte überschreiten: tags außerhalb der Ruhezeiten L = 70 db(a) innerhalb der Ruhezeit L = 65 db(a) nachts L = 55 db(a).
8 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 8 von 39 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen dürfen diese Höchstwerte am Tage um nicht mehr als L = 20 db und zur Nachtzeit um nicht mehr als L = 10 db überschreiten. Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. 2.7 DIN 4109 Die Dimensionierung von passiven Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden regelt die bauaufsichtlich bindend eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau". Zum Schutz gegen Außenlärm werden dort Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gestellt. Diese repräsentieren die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte des Schallschutzes. Gemäß DIN 4109 sind für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden Lärmpegelbereiche des "maßgeblichen Außenlärmpegels (L a )" mit den in der Tabelle 1 angegebenen bewerteten resultierenden Schalldämmaßen (erf. R' w,res ) festgelegt. Tab. 1 : Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel L a [db] Erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämmaß erf. R' w,res [db] I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 50
9 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 9 von 39 Bei maßgeblichen Außenlärmpegeln von L a > 80 db(a) sind Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden aus den berechneten Beurteilungspegeln aller einwirkenden Geräuscharten (Gewerbe, Verkehr, usw.) während der Tageszeit mit einem Zuschlag von L = 3 db ermittelt. Die bewerteten resultierenden Schalldämmaße sind durch alle Außenbauteile eines Raumes zusammen zu erfüllen. Die erforderlichen bewerteten resultierenden Schalldämmaße gelten nur für die in Richtung der Lärmimmission orientierten Räume eines Gebäudes. Für die abgewandten Gebäudeseiten können die maßgeblichen Außenlärmpegel naturgemäß erst dann berechnet werden, wenn die Geometrie und Lage der Gebäude bekannt ist und damit deren Reflexionen sowie Abschirmungen ermittelt werden können. Für die von der Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um L = 5 db und bei geschlossener Bebauung bzw. Innenhöfen um L = 10 db gemindert werden. Die erforderlichen Schalldämmaße der Außenwände, der Fenster, der Rolläden sowie der Lüftungseinrichtungen bestimmen sich gemäß DIN 4109 unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Gesamtaußenfläche zur Grundfläche eines betrachteten schutzwürdigen Raumes sowie unter Berücksichtigung des Fensterflächenanteils. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Schalldämmaße von Außenwänden und Fenstern (inkl. Rolladen und Lüftungseinrichtung) wurden hier beispielhaft auf Grundlage eines Verhältnisses von 0,5 der Gesamtfläche eines Außenbauteils zur Grundfläche sowie eines Fensterflächenanteils von 40 % bestimmt.
10 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 10 von 39 Tab. 2 : Schalldämmaße von Außenwänden und Fenstern. Erforderliches resultierendes Schalldämmaß R' w,res [db] Erforderliches Schalldämmaß der Wand R' w [db] Erforderliches Schalldämmaß der Fensterfläche inkl. Rolladen und Lüftungseinrichtungen R' w [db] VDI 2719 Nach der VDI-Richtlinie 2719 werden Fenster nach bewerteten Schalldämmaßen in Schallschutzklassen eingeteilt. Eine Schallschutzklasse umfaßt jeweils einen 5 db-bereich des bewerteten Schalldämmaßes R' w. Die Einstufung in eine Schallschutzklasse erfolgt nach der Tabelle 3.
11 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 11 von 39 Tab. 3 : Schallschutzklassen von Fenstern nach VDI Schall- schutz- klasse bewertetes Schalldämmaß R' w [db] des am Bau funktionsfähig eingebauten Fensters, gemessen nach DIN EN ISO in Verbindung mit DIN EN ISO erforderliches bewertetes Schalldämmaß R w [db] des im Prüfstand nach DIN EN ISO eingebauten funktionsfähigen Fensters 1 25 bis bis bis bis bis ab Vorgehensweise Aus Gründen der Gleichbehandlung verschiedener Sportanlagen werden deren Immissionsgeräusche grundsätzlich rechnerisch auf der Grundlage von Emissionsansätzen ermittelt, da es sich bei den zu untersuchenden Geräuschen um Nutzergeräusche handelt, die verhaltensbedingt erheblich schwanken können. Die Sportanlage sowie die Umgebung werden auf der Grundlage der Planunterlagen sowie der Ortsbesichtigung digitalisiert. Erfaßt werden hierbei die Geländetopographie, die baulichen Gegebenheiten, die Schallquellen sowie die Immissionsorte. Die Berechnung der Emissionspegel für die Nutzung der Sportanlage erfolgt gemäß der VDI-Richtlinie 3770 auf der Grundlage von Nutzungsdaten. Es werden die jeweils zweistündigen Ruhezeiträume zur Tagzeit, 13 bis 15 Uhr (sonntags) sowie 20 bis 22 Uhr betrachtet, da hierfür ein um L = 5 db geminderter Immissionsrichtwert gilt. Die berechneten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV verglichen.
12 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 12 von Schallausbreitungsrechnung 4.1 Berechnungsverfahren Die Berechnung der Immissionspegel erfolgt hier abweichend von den in der Sportanlagenlärmschutzverordnung angegebenen Berechnungsverfahren (VDI 2714, VDI 2720) nach der DIN ISO Diese Norm entspricht dem technischen Stand der Schallausbreitungsrechnung im Freien. Die Berechnung der Beurteilungspegel und die Bewertung erfolgen nach dem in der Sportanlagenlärmschutzverordnung angegebenen Verfahren. Die Schallausbreitungsrechnung ermittelt den Immissionspegel in Abhängigkeit von der Frequenz in Oktavbandbreite. Dabei wird vom Schalleistungspegel eines Vorganges ausgegangen. Berücksichtigt werden alle die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter, wie unter anderem Luftabsorption, Bodeneffekte, Abschirmung durch Hindernisse, Reflexionen und verschiedene weitere Effekte. Es wird dabei grundsätzlich eine leichte Mitwindsituation angenommen. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: L T = L W + D C A div A atm A gr A bar A fol A site A hous Hierin bedeuten: L T L W D c A div A atm A gr A bar A fol A site A hous Immissionspegel [db(a)] Schalleistungspegel [db(a)] Richtwirkungskorrektur [db] Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung [db] Dämpfung aufgrund von Luftabsorption [db] Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes [db] Dämpfung aufgrund von Abschirmung [db] Dämpfung durch Bewuchsflächen [db] Dämpfung durch Industrieflächen [db] Dämpfung durch Bebauungsflächen [db] Für jede Teilgeräuschquelle wird der Immissionspegelanteil separat berechnet. Die Berechnung des Gesamtschalldruckpegels der unterschiedlichen Emittenten an den Immissionspunkten erfolgt durch energetische Addition der Schalldruckpegel sämtlicher einzeln betrachteter Schallquellen.
13 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 13 von Ermittlung der Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel der Sportanlage wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L r N 1 = 10 lg T j 10 Tr j= 1 0,1( LAeq, j + KT, j + KI, j ) Beurteilungszeiträume: N T r = T j j = 1 Hierin bedeuten: L r T j T r N Beurteilungspegel [db(a)] Teilzeit j Beurteilungszeiträume: 2 Stunden in der Ruhezeit 12 Stunden außerhalb der Ruhezeiten werktags 9 Stunden außerhalb der Ruhezeiten sonntags 4 Stunden sonntags bei weniger als 4 h insgesamt und mindestens 30 Minuten innerhalb der Ruhezeit mittags 1 Stunde nachts (ungünstigste volle Stunde) Anzahl der Teilzeiten L Aeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit j [db(a)] K T,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit [db] K I,j Zuschlag für Impulshaltigkeit [db]
14 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 14 von Emissionsdaten 5.1 Nutzungsbeschreibung Nach Angabe der Stadtverwaltung Hanau, vertreten durch Herrn Ritter, werden die beiden Plätze zu Fußballspielen und zum Training genutzt. Die Spielzeiten sind von August bis Dezember und von Februar bis Mai. Punktspiele erfolgen im Regelbetrieb auf dem Rasenplatz. In Abhängigkeit vom Wetter und der damit verbundenen Bespielbarkeit des Rasenplatzes erfolgen in wenigen Ausnahmefällen auch auf dem Kunstrasenplatz Fußballspiele. Diese Ausnahmen beschränken sich auf weniger als 18 Tage im Jahr. Zu Spielen der 1. Mannschaft sonntags Nachmittag kommen i. d. R. bis zu 150 Zuschauer und zu einzelnen Spitzenspielen bis zu 325 Zuschauer. In der Regel beginnen die Spiele der 1. Mannschaft nach 14 Uhr. Zu Ligaspielen der 2. Mannschaft kommen i. d. R. bis zu 80 Zuschauer. Diese Spiele erfolgen i. d. R. vor dem Spiel der 1. Mannschaft. Im Bereich zwischen beiden Plätzen wird bei Ligaspielen eine mobile Lautsprecheranlage betrieben. Es erfolgen ausschließlich Durchsagen, keine Musikdarbietung. Training findet nachmittags und abends bis längstens 22 Uhr überwiegend auf dem Kunstrasenplatz statt. 5.2 Emissionsansätze Die Gesamtschallemission setzt sich beim Fußball im wesentlichen aus den Geräuscheanteilen der Schiedsrichterpfiffe, der Spieler, der Zuschauer und ggf. von Lautsprecherdurchsagen zusammen. Die Schalleistungspegel der Vorgänge auf Fußballplätzen werden auf der Grundlage der in der VDI-Richtlinie 3770 angegebenen Emissionsansätze berechnet. Die Ansätze lauten wie folgt: Schiedsrichterpfiffe (verteilt auf dem Spielfeld): L ( 73, lg( 1+ n) ) db(a) für 30 WA, T 1 = n
15 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 15 von 39 L ( 98,5 + 3 lg( 1+ n) ) db(a) für 30 WA, T 1 = n > Mittlerer Spitzen-Schalleistungspegel von Schiedsrichterpfiffen: L WA max =118 db(a) Spieler (verteilt auf dem Spielfeld): L WA, T 2 = 94 db(a) Zuschauer während der Spieldauer (verteilt am Spielfeldrand): L ( lg( )) db(a) WA, T 3 = + n Gesamt-Schalleistungspegel: 0,1 LWA, T 1 0,1 LWA, T 2 0, 1 LWA, T 3 L = 10 lg ( )db(a) WA Hierbei bedeuten: L WA,T n Schalleistungspegel [db(a)] Zuschaueranzahl 5.3 Verwendete Daten Die in der Tabelle 4 angegebenen Schalleistungsdaten werden für die Berechnung der Geräuschimmissionen verwendet. Tab. 4 : Für die Schallausbreitungsrechnung verwendete Emissionsdaten. Die spektralen Werte der Schalleistungsdaten sind hierbei als Relativwerte zum Summenpegel angegeben. f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 1. Schalleistungspegel des Spielfeldes mit Schiedsrichter und Spielern bei 325 Zuschauern. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 106,3 db(a) 2. Schalleistungspegel der 325 Zuschauer während des Spieles. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 105,1 db(a)
16 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 16 von 39 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 3. Schalleistungspegel des Spielfeldes mit Schiedsrichter und Spielern bei 150 Zuschauern. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 105,4 db(a) 4. Schalleistungspegel der 150 Zuschauer während des Spieles. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 101,8 db(a) 5. Schalleistungspegel des Spielfeldes während des Trainings bei 5 Zuschauern. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 95,1 db(a) 6. Schalleistungspegel der 5 Zuschauer während des Trainings. Einwirkzeit 2 Stunden. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 87,0 db(a) 7. Schalleistungspegel der Lautsprecherdurchsage während der Ligaspiele. Informationszuschlag K T = 3 db. Einwirkzeit 10 Minuten. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 90,0 db(a)
17 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 17 von Beurteilungspegel 6.1 Spitzenspiel auf dem Rasenplatz Für ein Spitzenspiel der 1. Mannschaft auf dem Rasenplatz mit 325 Zuschauern ergeben sich die in der Tabelle 5 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 1 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 5 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Rasenplatzes während eines Spitzenspieles mit 325 Zuschauern innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich Anmerkung: Bei Lärmkarten handelt es sich um Rasterberechnungen. Zwischenwerte werden interpoliert. Naturgemäß ist es hierin nicht möglich, der Forderung Rechnung zu tragen, nach der die Reflexionen der betroffenen Fassade (Immissionsort) nicht zu berücksichtigen sind. Die Lärmkarten enthalten aus diesem Grund grundsätzlich die Reflexionen der betroffenen Fassade und sind daher ausschließlich als Visualisierung der Schallpegelverteilung zu sehen. Keinesfalls können die Werte in der Nähe der Fassade mit den Immissionsrichtwerten verglichen werden. Deswegen werden Einzelpunktberechnungen durchgeführt.
18 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 18 von 39 Abb. 1 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Fußballspiel Rasenplatz Zuschauer (Spitzenspiel) - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.
19 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 19 von Spitzenspiel auf dem Kunstrasenplatz Für ein Spitzenspiel der 1. Mannschaft auf dem Kunstrasenplatz mit 325 Zuschauern ergeben sich die in der Tabelle 6 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 2 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 6 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Kunstrasenplatzes während eines Spitzenspieles mit 325 Zuschauern innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich 65 55
20 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 20 von 39 Abb. 2 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Fußballspiel Kunstrasenplatz Zuschauer (Spitzenspiel) - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.
21 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 21 von Fußballspiel auf dem Rasenplatz Für ein normales Fußballspiel der 1. Mannschaft auf dem Rasenplatz mit 150 Zuschauern ergeben sich die in der Tabelle 7 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 3 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 7 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Rasenplatzes während eines Fußballspieles mit 150 Zuschauern innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich 53 55
22 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 22 von 39 Abb. 3 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Fußballspiel Rasenplatz Zuschauer - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.
23 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 23 von Fußballspiel auf dem Kunstrasenplatz Für ein normales Fußballspiel der 1. Mannschaft auf dem Kunstrasenplatz mit 150 Zuschauern ergeben sich die in der Tabelle 8 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 4 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 8 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Kunstrasenplatzes während eines Fußballspieles mit 150 Zuschauern innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich 64 55
24 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 24 von 39 Abb. 4 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Fußballspiel Kunstrasenplatz Zuschauer - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.
25 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 25 von Training auf dem Kunstrasenplatz Für Training auf dem Kunstrasenplatz ergeben sich die in der Tabelle 9 angegebenen Beurteilungspegel für die vollständige Nutzung der zweistündigen Ruhezeit. In der Abbildung 5 ist die Lärmkarte der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 9 : Beurteilungspegel für die zweistündige Nutzung des Kunstrasenplatzes während des Trainings innerhalb der Ruhezeit. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert 18. BImSchV Ruhezeit sonntags L rt [db(a)] L [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich 52 55
26 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 26 von 39 Abb. 5 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Training Kunstrasenplatz - Ruhezeit - Obergeschoßhöhe.
27 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 27 von Kurzzeitige Geräuschspitzen Die höchsten Einzelpegel der Sportanlage sind bei Schiedrichterpfiffen zu erwarten. Hierfür wird gemäß der VDI-Richtlinie 3770 ein Schalleistungspegel von L Wmax = 118 db(a) angesetzt. Es ergeben sich an den Immissionsorten die in der Tabelle 10 angegebenen Maximalpegel. Tab. 10 : Maximalpegel. Immissionsort Maximalpegel L AFmax [db(a)] Immissionsrichtwert für Maximalpegel L AFmax [db(a)] 1. Im 1, Erdgeschoß Im 1, 1. Obergeschoß Im 2, 2. Obergeschoß Im 3, Erdgeschoß Im 3, 1. Obergeschoß Im 4, Freibereich Aussagesicherheit Die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse wird bestimmt durch die verwendeten Ausbreitungsalgorithmen. Bei der Ausbreitungsrechnung wird nach DIN ISO für Abstände von 100 m < d < 1000 m und mittleren Höhen von 5 m < h < 30 m eine Genauigkeit von ± 3 db erreicht und für Abstände bis 100 m ± 1 db (d: Abstand Quelle Immissionsort; h: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort). Die Angaben basieren auf Situationen ohne Reflexionen und Abschirmung.
28 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 28 von Bewertung Die ermittelten Beurteilungspegel für Fußballspiele auf dem Rasenplatz halten auch mit hoher Zuschaueranzahl (Spitzenspiel) den für die Ruhezeiten innerhalb von Mischgebieten gemäß 18. BImSchV geltenden Immissionsrichtwert von L = 55 db(a) an allen Immissionsorten im Plangebiet ein. Der Berechnung liegt permanentes Fußballspiel während des gesamten Beurteilungszeitraumes zugrunde. Erfolgen die Fußballspiele bei ungünstiger Wettersituation auf dem Kunstrasenplatz, ergeben sich Überschreitungen des Immissionsrichtwertes. Diese betragen bis zu L = 10 db. Für den abendlichen Trainingsbetrieb auf dem Kunstrasenplatz ergibt sich die Einhaltung des Immissionsrichtwertes. Nach Angabe der Stadtverwaltung finden Fußballspiele auf dem Kunstrasenplatz nur in Ausnahmefällen an wenigen Tagen (weniger als 18 Tage) im Jahr statt. Da auch die Überschreitung des Immissionsrichtwertes nicht mehr als L = 10 db beträgt, kann die gemäß 18. BImSchV für sog. seltene Ereignisse geltende Regelung angewandt werden. Es gilt danach ein Immissionsrichtwert von L = 65 db(a) für die Ruhezeit. Dieser Wert wird an allen Immissionsorten eingehalten. Die Bedingung der 18. BImSchV, wonach die Immissionsrichtwerte durch einzelne kurze Geräuschspitzen zur Tagzeit um maximal L = 30 db überschritten werden dürfen, wird an allen Immissionsorten eingehalten. 8. Schallschutzmaßnahmen 8.1 Aktiver Schallschutz (Maßnahmen im Plangebiet) Aufgrund der für den Regelbetrieb ermittelten Einhaltung des Immissionsrichtwertes innerhalb der Ruhezeiten im gesamten Plangebiet sind keine aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
29 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 29 von Passiver Schallschutz (Maßnahmen an den Gebäuden im Plangebiet) Zum Schutz gegen Außenlärm werden nach DIN 4109 für schutzwürdige Räume in Gebäuden Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile gestellt. Diese Forderung ist unabhängig von der Anforderung an den Immissionsschutz außerhalb des Gebäudes. Der für ein Spitzenspiel auf dem Kunstrasenplatz ermittelte höchste Beurteilungspegel beträgt im Bereich des geplanten Neubaus L rt = 65 db(a). Es ergibt sich damit für die der Sportanlage nächstgelegenen Aufenthaltsräume im Erdgeschoß und im Obergeschoß auf der Nordwestseite bzw. der Nordostseite des Neubaus gemäß DIN 4109 der Lärmpegelbereich IV (Maßgebliche Außenlärmpegel L a = 66 db(a) bis L a = 70 db(a)). Daraus folgt für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämmaß der Außenbauteile nach DIN 4109 von erf. R' w,res = 40 db. Bei üblichen Raummaßen, Fensterflächenanteilen und ausreichend hohem Schalldämmaß des Mauerwerkes ergibt sich für den Lärmpegelbereich IV für Fenster die Schallschutzklasse 3 gemäß VDI Dies entspricht einem im Prüfstand gemessenen Wert der Fenster von R w,p 37 db. Fenster der Schallschutzklasse 3 erfordern i. d. R. keine verbesserte Rahmenkonstruktion; die gegenüber der Schallschutzklasse 2 um L = 5 db verbesserte Schalldämmung wird allein durch eine Verbesserung der Verglasung erreicht. Für alle anderen der Sportanlage zugewandten Aufenthalträume ergibt sich der Lärmpegelbereich III (Maßgebliche Außenlärmpegel L a = 61 db(a) bis L a = 65 db(a)). Damit ergeben sich keine besonderen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile. Hier reicht ein Prüfstandswert der Fenster von R w,p 32 db (Schallschutzklasse 2) zur Erfüllung der baurechtlichen Anforderungen aus. Übliche Isolierglasfenster, die aus Wärmeschutzgründen sowieso erforderlich sind, erfüllen diese Anforderung.
30 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 30 von Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Im Pkt. 8.2 sind die sich formal ergebenden passiven Schallschutzmaßnahmen aufgeführt. In dem in der Abbildung 6 als Lärmpegelbereiche IV festgelegten Bereich müssen die Außenbauteile (Außenwände, Dachflächen, Fenster, Rolladenkästen usw.) von Aufenthaltsräumen die dementsprechenden Anforderungen an die Luftschalldämmung nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, Ausgabe ), Tabellen 8 und 9, erfüllen. Die Luftschalldämmung von Aufenthaltsräumen muß einen Mindestwerte des erforderlichen bewerteten resultierenden Schalldämmaßes von erf. R' w,res = 40 db erreichen. Lärmpegelbereich IV m Abb. 6 : Lärmpegelbereich IV.
31 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 31 von Anhang 10.1 Pläne Abb. 7 : Katasterplan.
32 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 32 von 39 Abb. 8 : Lageplan des Plangebietes.
33 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 33 von 39 Abb. 9 : Grundrißentwurf Erdgeschoß.
34 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 34 von 39 Abb. 10 : Grundrißentwurf 1. Obergeschoß.
35 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 35 von 39 Abb. 11 : Grundrißentwurf 2. Obergeschoß.
36 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 36 von 39 Abb. 12 : Ansichten.
37 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 37 von Berechnungsdaten Im folgenden werden die wesentlichen Eingangsdaten der Schallausbreitungsrechnung aufgelistet. Auf die Darstellung ausführlicher Berechnungsprotokolle für jeden Immissionsort wird aus Platzgründen verzichtet. Bei Bedarf können diese nachgereicht werden. Teilbeurteilungspegel Spitzenspiel Rasenplatz Bezeichnung Muster Teilsummenpegel V02 Tag Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Spiel sonntags Ruhezeit Kunstrasen 325 Zuschauer!06* 54,4 54,8 48,8 53,7 54,1 55,2 Spielfeld!0600* 51,4 51,7 45,8 50,7 51,0 52,1 Zuschauer!0601* 51,4 51,9 45,8 50,6 51,1 52,2 Lautsprecher!0602* 30,8 33,0 26,7 29,9 32,2 32,6 Teilbeurteilungspegel Spitzenspiel Kunstrasenplatz Bezeichnung Muster Variante Teilsummenpegel V01 Tag V01 V02 V03 V04 V05 V06 V08 V16 Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Spiel sonntags Ruhezeit Kunstrasen 325 Zuschauer!05* ,5 64,7 53,5 62,1 62,4 65,4 Spielfeld!0500* 61,8 62,0 51,3 59,7 60,0 62,6 Zuschauer!0501* 61,2 61,3 49,5 58,4 58,8 62,1 Lautsprecher!0502* 30,8 33,0 26,7 29,9 32,2 32,6 Teilbeurteilungspegel Fußballspiel Rasenplatz Bezeichnung Muster Variante Teilsummenpegel V04 Tag V01 V02 V03 V04 V05 V06 V08 V16 Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Spiel sonntags Ruhezeit Kunstrasen 150 Zuschauer!08* ,5 52,9 46,9 51,7 52,2 53,2 Spielfeld!0800* 50,5 50,8 44,9 49,8 50,1 51,2 Zuschauer!0801* 48,1 48,6 42,5 47,3 47,8 48,9 Lautsprecher!0802* 30,8 33,0 26,7 29,9 32,2 32,6
38 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 38 von 39 Teilbeurteilungspegel Fußballspiel Kunstrasenplatz Bezeichnung Muster Variante Teilsummenpegel V03 Tag V01 V02 V03 V04 V05 V06 V08 V16 Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Spiel sonntags Ruhezeit Kunstrasen 150 Zuschauer!07* ,7 62,9 51,8 60,3 60,6 63,5 Spielfeld!0700* 60,9 61,1 50,4 58,8 59,1 61,7 Zuschauer!0701* 57,9 58,0 46,2 55,1 55,5 58,8 Lautsprecher!0702* 30,8 33,0 26,7 29,9 32,2 32,6 Teilbeurteilungspegel Training Kunstrasenplatz Bezeichnung Muster Variante Teilsummenpegel V05 Tag V01 V02 V03 V04 V05 V06 V08 V16 Im 1, EG Im 1, OG1 Im 2, OG2 Im 3, EG Im 3, OG1 Im 4, FR Training abends Ruhezeit Kunstrasen 5 Zuschauer!09* ,3 51,5 40,6 49,1 49,4 52,1 Spielfeld!0900* 50,6 50,8 40,1 48,5 48,8 51,4 Zuschauer!0901* 43,1 43,2 31,4 40,3 40,7 44,0 Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) Schiedrichterpfiff ~!04! 118,0 118,0 118,0 Lw Lw9 118,0 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 1,60 r , ,08 1,60 Schiedrichterpfiff ~!04! 118,0 118,0 118,0 Lw Lw9 118,0 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 1,60 r , ,11 1,60 Lautsprecheranlage ~!0502! 93,0 93,0 93,0 Lw Lw58 90,0 0,0 0,0 0,0-3 10,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 3,50 r , ,37 3,50 Lautsprecheranlage ~!0602! 93,0 93,0 93,0 Lw Lw58 90,0 0,0 0,0 0,0-3 10,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 3,50 r , ,37 3,50 Lautsprecheranlage ~!0702! 93,0 93,0 93,0 Lw Lw58 90,0 0,0 0,0 0,0-3 10,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 3,50 r , ,37 3,50 Lautsprecheranlage ~!0802! 93,0 93,0 93,0 Lw Lw58 90,0 0,0 0,0 0,0-3 10,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 3,50 r , ,37 3,50 Horizontale Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Spiel Kunstrasenplatz sonntags Ruhezeit (325 Zuschauer)!0500! 106,3 106,3 106,3 69,5 69,5 69,5 Lw Lw9 106,3 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Spiel Zuschauer sonntags Ruhezeit Kunstrasenplatz (325!0501! 105,1 105,1 105,1 74,7 74,7 74,7 Lw Lw8 105,1 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Zuschauer) Spiel Rasenplatz sonntags Ruhezeit (325 Zuschauer) ~!0600! 106,3 106,3 106,3 68,0 68,0 68,0 Lw Lw9 106,3 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine)
39 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 39 von 39 Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Spiel Zuschauer sonntags Ruhezeit Rasenplatz (325 ~!0601! 105,1 105,1 105,1 74,0 74,0 74,0 Lw Lw8 105,1 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Zuschauer) Spiel Kunstrasenplatz sonntags Ruhezeit (150 Zuschauer) ~!0700! 105,4 105,4 105,4 68,6 68,6 68,6 Lw Lw9 105,4 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Spiel Zuschauer sonntags Ruhezeit Kunstrasenplatz (150 ~!0701! 101,8 101,8 101,8 71,4 71,4 71,4 Lw Lw8 101,8 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Zuschauer) Spiel Rasenplatz sonntags Ruhezeit (150 Zuschauer) ~!0800! 105,4 105,4 105,4 67,1 67,1 67,1 Lw Lw9 105,4 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Spiel Zuschauer sonntags Ruhezeit Rasenplatz (150 Zuschauer) ~!0801! 101,8 101,8 101,8 70,7 70,7 70,7 Lw Lw8 101,8 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Training Kunstrasenplatz abends Ruhezeit (5 Zuschauer) ~!0900! 95,1 95,1 95,1 58,3 58,3 58,3 Lw Lw9 95,1 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Training Zuschauer abends Ruhezeit Kunstrasenplatz (5 ~!0901! 87,0 87,0 87,0 56,6 56,6 56,6 Lw Lw8 87,0 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Zuschauer) Training Rasenplatz abends Ruhezeit (5 Zuschauer) ~!0A00! 95,1 95,1 95,1 56,8 56,8 56,8 Lw Lw9 95,1 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Training Zuschauer abends Ruhezeit Rasenplatz (5 Zuschauer) ~!0A01! 87,0 87,0 87,0 55,9 55,9 55,9 Lw Lw8 87,0 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 (keine) Spektren Bezeichnung ID Typ Oktavspektrum (db) Bew A lin Fußballfeld Schiedsrichter und Spieler Lw9 Lw A -34,5-23,2-16,0-13,8-9,6-5,3-5,7-5,9-22,2 0,0 8,7 Zuschauer Fußball Lw8 Lw A -44,5-29,2-18,9-20,3-9,9-2,8-5,0-15,8-26,1-0,0 3,8 Lautsprecherdurchsage Lw58 Lw A -60,8-45,5-39,5-25,3-2,2-5,7-9,1-30,7-41,4-0,0 2,2
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