Immissionsgutachten Nr. 1796

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1 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, Solms Tel.: / steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den Beratung Gutachten Messung Planung Bau- und Raumakustik Immissionsschutz VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Eingetragen in die Liste der Nachweisberechtigten für Schallschutz gem. 4 Abs. 1 NBVO bei der Ingenieurkammer Hessen Immissionsgutachten Nr Inhalt : Bauleitplanung für das Bebauungsplangebiet "Untig Mühl" der Gemeinde Aarbergen im Ortsteil Kettenbach und Hausen über Aar, Schalltechnische Untersuchung Auftraggeber : Planungsgruppe Bensing + Partner GmbH Hegelstraße Bad Soden - Salmünster Anmerkung : Dieses Gutachten besteht aus 57 Seiten. Eine auszugsweise Zitierung ist mit mir abzustimmen. Büro für Schallschutz W. Steinert

2 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 2 von 57 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Verwendete Unterlagen Gebietsbeschreibung Gewerbliche Lärmemissionskontingente Immissionsorte, Gebietsausweisung Orientierungswerte DIN Immissionsrichtwerte TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) Verkehrswegeplanung, Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) Vorgehensweise Schallausbreitungsrechnung Auszug aus DIN Emissionskontingentierung Berechnungsverfahren Ermittlung der Beurteilungspegel Auszug aus TA Lärm, DIN ISO Berechnungsverfahren Ermittlung der meteorologische Korrektur Ermittlung der Beurteilungspegel Straßenverkehr, Auszug aus RLS Berechnungsverfahren Ermittlung der Beurteilungspegel Emissionsdaten Emissionskontingente Gewerbe Betriebsbeschreibung Verbrauchermarkt Fa. Mabakon Bau- und Wertstoffhof Emissionsansätze Erschließungsstraße Beurteilungspegel Emissionskontingente Alle industriell und gewerblich genutzten Flächen Plangebiet "Untig Mühl" Gewerbe Plangebiet "Untig Mühl" Erschließungsstraße Bewertung Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Anhang Lagepläne Berechnungsdaten 51

3 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 3 von Aufgabenstellung Die Gemeinde Aarbergen beabsichtigt im Ortsteil Kettenbach einen Bebauungsplan für Gewerbegebiete sowie ein Sondergebiet großflächiger Lebensmitteleinzelhandel aufzustellen. Die im Entwurf des Bebauungsplanes "Untig Mühl" dargestellte Fläche liegt im Westen von Kettenbach. Südlich des Plangebietes grenzen großflächige Gewerbe- bzw. Industriegebiete und auch weitere Lebensmittelmärkte an. In östlicher Richtung befindet sich Wohnbebauung. Aufgabe der hiermit vorliegenden Untersuchung ist es, für das Plangebiet, unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen in dessen Umgebung, die zulässigen Emissionskontingente zu ermitteln. Es soll sichergestellt werden, daß die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN 18005, Teil 1 bzw. die gleichhohen Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der schutzwürdigen Bebauung in der Umgebung in der Summe aller gewerblichen Nutzungen eingehalten werden. Entsprechend den Ergebnissen der Untersuchung sind Vorschläge für Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten, die ggf. als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen werden können. 2. Grundlagen 2.1 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom in der aktuellen Fassung (Bundesimmissionsschutzgesetz)

4 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 4 von 57 [2] TA Lärm Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vom , zuletzt geändert am [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom [4] RLS 90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen vom April 1990 [5] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Ausgabe Oktober 1999 [6] VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten vom August 1976 [7] VDI 2714 Schallausbreitung im Freien vom Januar 1988 [8] DIN Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung vom Juni 2002 [9] DIN Bbl. 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 [10] DIN Geräuschkontingentierung vom Dezember 2006 [11] DIN EN ISO 3746 Bestimmung der Schalleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckpegelmessungen (Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 über einer reflektierenden Ebene) vom Dezember 1995 [12] Lastkraftwagen Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3. Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten von 2005 [13] Lastkraftwagen Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Forschungsbericht über die Geräuschemissionen von Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen vom Mai 1995

5 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 5 von 57 [14] Containerbewegungen, Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchung der Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Brecheranlagen, Geräuschimmissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen von 2002 Radlader, usw. [15] Parkplätze Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. Auflage von 2007 [16] Autowaschanlagen Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt, Forschungsbericht über die Untersuchung der Geräuschemissionen von Autowaschanlagen und deren Nebeneinrichtungen vom Februar Verwendete Unterlagen a) Entwurf des Bebauungsplanes "Untig Mühl", Planstand , Maßstab 1:1.000 b) Topographische Karte, Maßstab 1: c) Katasterplanauszug im Maßstab 1:1.000 d) Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Aarbergen e) Höhenplan, , Maßstab 1:500 f) Übersichtsplan 10, Neubau eines SB-Marktes, Planstand , Maßstab 1:500 g) Angaben der Fa. Mabakon zum Betriebsablauf h) Angaben der Stadtverwaltung und des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft zum geplanten Bau- und Wertstoffhof i) Angaben der Fa. Rewe zum Betriebsablauf des Verbrauchermarktes 2.3 Gebietsbeschreibung Das Bebauungsplangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Kettenbach. Im nördlichen Teil des Plangebietes sind zwei Gewerbegebietsflächen vorgesehen. Im GE 1 im Nordwesten wird zukünftig der Bau- und Wertstoffhof angesiedelt; im GE 2 im Nordosten befindet sich das Betriebsgelände der Fa. Mabakon.

6 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 6 von 57 Im südlichen Teil des Plangebietes ist ein Sondergebiet für großflächigen Lebensmitteleinzelhandel vorgesehen. Hier soll ein Verbrauchermarkt errichtet werden. Südlich des Verbrauchermarktes ist eine Fläche für öffentliche Verwaltung vorgesehen. Südlich des Plangebietes grenzen großflächige Gewerbe- bzw. Industriegebiete und auch weitere Lebensmittelmärkte an. Östlich des Plangebietes stehen an der Straße Zum Scheidertal und der Scheidertalstraße Wohnhäuser. Weitere Wohnbebauung steht auf einer Anhöhe an der Waldstraße. Das Gelände ist im Bereich der Gewerbe- bzw. Industrieflächen weitgehend eben. Die Lage des Plangebietes und der Umgebung ist in den Plänen im Anhang dargestellt. 2.4 Gewerbliche Lärmemissionskontingente Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Schädliche Umwelteinwirkungen sollen bei der Planung nach Möglichkeit vermieden werden ( 50 BImSchG). Die rechtlichen Regelungen sind als Teil der Umweltvorsorge Vorgaben für die städtebauliche Planung (Stadt- und Dorfplanung). Der damit auch angesprochene raumbezogene Schallschutz erfolgt im wesentlichen durch eine systematische Steuerung der Verteilung der Bodennutzung (z. B. Wohngebiete; Gewerbegebiete) sowie durch bauliche Maßnahmen und technische Vorkehrungen (z. B. Schallschutzwände). Zur Regelung der Intensität der Flächennutzung hat in den vergangenen Jahren die Festsetzung von Emissionskontingenten L EK (bisher: immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel - IFSP) an Bedeutung gewonnen. Die städtebaulichen Gründe dafür sind vielfältig. Die Festsetzung in einem Bebauungsplan kann dazu dienen, auf eine schutzwürdige Bebauung Rücksicht zu nehmen. Sie kann auch der Konfliktbewältigung bei der Überplanung von Gemengelagen dienen. Schließlich kann dem "Windhundprinzip"

7 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 7 von 57 durch Festsetzung der flächenbezogenen Schalleistungspegel in neuen GE- und Gl-Gebieten vorgebeugt werden: Der erste Betrieb, der sich ansiedelt, soll möglichst nicht bereits so viel Lärm emittieren, daß jeder weitere Betrieb unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Bebauung unzulässig wäre. Aus schalltechnischer Sicht ist bei der städtebaulichen Planung und der rechtlichen Umsetzung zu gewährleisten, daß die Geräuscheinwirkungen durch die zulässigen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles führen. Dazu ist in der Planung ein Konzept für die Verteilung der an den maßgeblichen Immissionsorten für das Plangebiet insgesamt zur Verfügung stehenden Geräuschanteile zu entwickeln. Ein Instrument, mit dem ein solches Konzept in der städtebaulichen Planung rechtlich umgesetzt werden kann, ist die Festsetzung von Geräuschkontingenten im Bebauungsplan. Der flächenbezogene Schalleistungspegel ist das logarithmische Maß für die von einer flächenhaften Schallquelle je Flächeneinheit abgestrahlten Schalleistung. Der IFSP berücksichtigt zusätzlich zum FSP die Immissionspegelanteile verschiedener Flächenteile an einem oder mehreren Immissionsorten anhand der dort geltenden Immissionsrichtwerte. Insoweit ergeben sich hiermit differenzierte Werte der IFSP je nach Lage der Teilflächen. Das Verfahren zur Bestimmung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel (IFSP) bzw. der Emissionskontingente (L EK ) regelt die Norm DIN Immissionsorte, Gebietsausweisung Für den gesamten Bereich der Umgebung des Plangebietes existieren derzeit nach Auskunft der Stadtverwaltung Aarbergen keine rechtskräftigen Bebauungspläne. Im Flächennutzungsplan sind der Bereich des Plangebietes, die vorhandenen großflächigen Gewerbe- und Industrieflächen südlich des Plangebietes und auch die im Bestand vorhandenen Einzelhandelsmärkte als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Bereich der direkt östlich an das Plangebiet angrenzenden Bebauung ist als gemischte Baufläche gekennzeichnet. Der Bereich entlang der Waldstraße weiter östlich ist als Wohnbaufläche dargestellt.

8 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 8 von 57 Als maßgebliche Immissionsorte werden die Ober- bzw. Dachgeschosse folgender Orte gewählt: 1) Wohnhaus Waldstraße Nr. 29, allgemeines Wohngebiet 2) Wohnhaus Waldstraße Nr. 18a, allgemeines Wohngebiet 3) Wohnhaus Zum Scheidertal Nr. 2, Mischgebiet 4) Wohnhaus Scheidertalstraße Nr. 6a, Mischgebiet Die Lage der Immissionsorte ist in den Lärmkarten ersichtlich. 2.6 Orientierungswerte DIN In der Norm DIN wird ausgeführt, daß ausreichender Schallschutz eine der Voraussetzungen für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist. In erster Linie sollte der Schall bereits bei der Entstehung (z. B. an Kraftfahrzeugen) verringert werden. Dies ist häufig nicht in ausreichendem Maß möglich. Lärmvorsorge und Lärmminderung müssen deshalb auch durch städtebauliche Maßnahmen bewirkt werden. Voraussetzung dafür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen. Nachträglich lassen sich wirksame Schallschutzmaßnahmen vielfach nicht oder hattest du deine schon mal gemacht nur mit Schwierigkeiten und erheblichen Kosten durchführen. Das Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 enthält Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung; sie sind eine sachverständige Konkretisierung für in der Planung zu berücksichtigende Ziele des Schallschutzes; sie sind keine Grenzwerte. Die Orientierungswerte haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen sowie für die Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen und auf vorhandene oder geplante schutzbedürftige Nutzungen einwirken können. Da die Orientierungswerte allgemein sowohl für Großstädte als auch für ländliche Gemeinden gelten, können örtliche Gegebenheiten in bestimmten Fällen ein Abweichen von den Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern.

9 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 9 von 57 Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung, nicht dagegen für die Zulassung von Einzelvorhaben oder für den Schutz einzelner Objekte. Die Orientierungswerte unterscheiden sich nach Zweck und Inhalt von immissionsschutzrechtlich festgelegten Werten wie etwa den Immissionsrichtwerten der TA Lärm oder den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung; sie weichen zum Teil von diesen Werten ab. Für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gelten gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Orientierungswerte: a) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten: tags nachts L = 50 db(a) L = 40 bzw. 35 db(a) b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten: tags nachts L = 55 db(a) L = 45 bzw. 40 db(a) c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen: tags nachts L = 55 db(a) L = 55 db(a) d) Bei besonderen Wohngebieten (WB): tags nachts L = 60 db(a) L = 45 bzw. 40 db(a) e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI): tags nachts L = 60 db(a) L = 50 bzw. 45 db(a) f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE): tags nachts L = 65 db(a) L = 55 bzw. 50 db(a) g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart: tags nachts L = 45 bis 65 db(a) L = 35 bis 65 db(a)

10 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 10 von 57 h) Bei Industriegebieten (GI) kann soweit keine Gliederung nach 1 Abs. 4 und 9 BauNVO erfolgt kein Orientierungswert angegeben werden. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr und nachts der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens 8-stündige Nachtruhe sichergestellt sein. Die Einwirkung der zu beurteilenden Geräusche wird anhand eines Beurteilungspegels L r (Rating Level) bewertet. Dieser Beurteilungspegel wird unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer und der Tageszeit des Auftretens gebildet. Das Einwirken von in der Pegelhöhe schwankenden Geräuschen auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L r während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Die o. g. Bauflächen, Baugebiete, Sondergebiete und sonstigen Flächen entsprechen dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung. Soweit bei vorhandener Bebauung der Baunutzungsverordnung entsprechende Baugebiete nicht festgesetzt sind, sind die Orientierungswerte den Gebieten der Eigenart der vorhandenen Bebauung entsprechend zuzuordnen. 2.7 Immissionsrichtwerte TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) Für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gelten gemäß TA Lärm (Pkt. 6.1) für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Immissionsrichtwerte:

11 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 11 von 57 a) Industriegebiete (vgl. 9 BauNVO): L = 70 db(a) b) Gewerbegebiete (vgl. 8 BauNVO): tags nachts L = 65 db(a) L = 50 db(a) c) urbane Gebiete (vgl. 6a BauNVO): tags nachts L = 63 db(a) L = 45 db(a) d) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (vgl. 5, 6 und 7 BauNVO): tags nachts L = 60 db(a) L = 45 db(a) e) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (vgl. 2 und 4 BauNVO): tags nachts L = 55 db(a) L = 40 db(a) f) Reine Wohngebiete (vgl. 3 BauNVO): tags nachts L = 50 db(a) L = 35 db(a) g) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten: tags nachts L = 45 db(a) L = 35 db(a) Die in der TA Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte werden als im Grundsatz zutreffende Konkretisierung des Begriffs der "schädlichen Umwelteinwirkung" im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) angesehen. Die Erheblichkeit von Belästigungen und damit die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen hängt von allen einwirkenden gewerblichen Geräuschen ab, so daß nicht nur die von der zu beurteilenden Anlage ausgehenden Immissionen mit den Richtwerten zu vergleichen sind, sondern auch die Geräuschbelastung durch benachbarte vorhandene und zukünftige gewerbliche Einrichtungen berücksichtigt werden muß. Nach TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung

12 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 12 von 57 am maßgeblichen Immissionsort die o. g. Immissionsrichtwerte nach Pkt. 6.1 der TA Lärm nicht überschreitet. Die Einwirkung der zu beurteilenden Geräusche wird anhand eines Beurteilungspegels L r (Rating Level) bewertet. Dieser Beurteilungspegel wird unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderer Geräuschmerkmale (Töne, Impulse) gebildet. Das Einwirken von in der Pegelhöhe schwankenden Geräuschen auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L r während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Gemäß der TA Lärm sind die Richtwerte für den Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von 16 Stunden während des Tages und auf die ungünstigste Stunde der Nacht zu beziehen. Die Nachtzeit beträgt 8 Stunden, sie beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tage um nicht mehr als L = 30 db und zur Nachtzeit um nicht mehr als L = 20 db überschreiten. Während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit an Werktagen (6 Uhr bis 7 Uhr und 20 Uhr bis 22 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (6 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 20 Uhr bis 22 Uhr) ist die erhöhte Störwirkung (für Gebiete nach Buchstaben e bis g) durch einen Zuschlag von K R = 6 db zum Immissionspegel zu berücksichtigen. 2.8 Verkehrswegeplanung, Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt u. A. für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen. Das Berechnungs- und Beurteilungsverfahren für Straßenverkehr ist in der Anlage zur 16. BImSchV vereinfacht beschrieben und ausführlich in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90 dokumentiert. Zum Schutze der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, daß die Beurteilungspegel die gemäß der Gebietseinstufung geltenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten.

13 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 13 von 57 Die Art der bezeichneten Anlagen bzw. Baugebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach der 16. BImSchV entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Gemäß 16. BImSchV gelten außerhalb von Gebäuden für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Immissionsgrenzwerte: - in Gewerbegebieten tags nachts L = 69 db(a) L = 59 db(a) - in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts L = 64 db(a) L = 54 db(a) - in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten tags nachts L = 59 db(a) L = 49 db(a) - an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags nachts L = 57 db(a) L = 47 db(a) Gemäß RLS 90 sind die Grenzwerte für den Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von 16 Stunden während des Tages (6 Uhr bis 22 Uhr) und auf 8 Stunden nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) zu beziehen. 3. Vorgehensweise Für die Durchführung der Schallausbreitungsrechnung werden die Geländetopographie und die baulichen Gegebenheiten anhand der Planunterlagen sowie der Ortsbesichtigung digitalisiert. Zunächst werden den Teilflächen des Plangebietes sowie den in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen flächenbezogene Schalleistungspegel zugeordnet.

14 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 14 von 57 Die Werte ergeben sich aus den Angaben in der DIN 18005, wobei aufgrund der in der Umgebung der gewerblichen Nutzungen vorhandenen Wohngebiete zur Nachtzeit entsprechend den geltenden Immissionsrichtwerten um L = 15 db gegenüber den Angaben der DIN niedrigere Werte angesetzt werden. Die existierende Bebauung innerhalb der Gebiete wird hierbei normgemäß außer acht gelassen. Die Berechnung erfolgt gemäß DIN unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung. Der Ansatz flächenbezogener Schalleistungspegel dient dazu, die Schallpegelverteilung in der Umgebung der Gewerbe- und Industriegebiete unabhängig von den derzeit tatsächlich gegebenen Nutzungen darzustellen. Die Ansätze entsprechen einer gemessen an der jeweiligen Einstufung intensiven Nutzung der Gebiete. Im zweiten Schritt werden aus den Emissionskontingenten des Plangebietes "Untig Mühl" die Immissionsrichtwertanteile des Plangebietes bestimmt. Diese Immissionsrichtwertanteile stellen die Obergrenze aller aus dem Plangebiet heraus einwirkenden Geräusche dar. Im dritten Schritt werden die vorhandenen bzw. geplanten Geräusche im Plangebiet auf der Basis von Emissionsdaten gemäß TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO berechnet und mit den Immissionsrichtwertanteilen verglichen. Hierzu werden die Geräusche in den Betriebshallen der Fa. Mabakon durch Messung bestimmt. Für einzelne Vorgänge auf dem Betriebsgelände der Fa. Mabakon, dem zukünftigen Gelände des Bau- und Wertstoffhofes und des geplanten Verbrauchermarktes werden Emissionsansätze in Verbindung mit der Anzahl der Vorgänge bzw. deren Einwirkzeit verwendet. Die Prüfung der von der Nutzung der Erschließungsstraße im Plangebiet ausgehenden Verkehrsgeräusche erfolgt gemäß den Regeln der 16. BImSchV. Es werden hierbei die Nutzungsdaten der vorhandenen bzw. geplanten Betriebe angesetzt.

15 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 15 von Schallausbreitungsrechnung 4.1 Auszug aus DIN Für die Berechnung von Gewerbelärm verweist die Norm DIN 18005, Teil 1 auf das in der TA Lärm angegebene Verfahren und die darin genannten Normen und Richtlinien (DIN ISO , VDI 2571, VDI 2714). 4.2 Emissionskontingentierung Berechnungsverfahren Die Schallausbreitungsrechnung ermittelt gemäß DIN den Immissionspegel ohne Berücksichtigung von Bodeneffekten und Meteorologieeinflüssen. Abschirmung durch Hindernisse und Reflexionen außerhalb des Plangebiets werden berücksichtigt. Es wird eine leichte Mitwindsituation angenommen. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: L T = L W A div A bar Hierin bedeuten: L T L W A div A bar Immissionspegel [db(a)] Schalleistungspegel [db(a)] Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung [db] Dämpfung aufgrund von Abschirmung [db] Ermittlung der Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L r N 1,1( L = T j 10 0, 10 lg Tr j= 1 Aeq j ) tags: N T r = T j j= 1 hier: 16 h

16 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 16 von 57 nachts: N T r = T j j= 1 hier: 1 h (lauteste Nachtstunde) Hierin bedeuten: L r T j T r N L Aeq,j Beurteilungspegel [db(a)] Teilzeit j Beurteilungszeiträume tags bzw. nachts Anzahl der Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit j [db(a)] 4.3 Auszug aus TA Lärm, DIN ISO Berechnungsverfahren Die Schallausbreitungsrechnung ermittelt den Immissionspegel in Abhängigkeit von der Frequenz in Oktavbandbreite. Dabei wird vom Schalleistungspegel eines Aggregates oder Vorganges bzw. dem Schalldruckpegel und den Schalldämmaßen der Außenbauteile eines Raumes ausgegangen. Berücksichtigt werden alle die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter, wie unter anderem Luftabsorption, Bodeneffekte, Abschirmung durch Hindernisse, Reflexionen und verschiedene weitere Effekte. Es wird dabei grundsätzlich eine leichte Mitwindsituation angenommen. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: L T = L W + D C A div A atm A gr A bar A fol A site A hous C met Hierin bedeuten: L T L W D c A div A atm A gr A bar A fol A site Immissionspegel [db(a)] Schalleistungspegel [db(a)] Richtwirkungskorrektur [db] Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung [db] Dämpfung aufgrund von Luftabsorption [db] Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes [db] Dämpfung aufgrund von Abschirmung [db] Dämpfung durch Bewuchsflächen [db] Dämpfung durch Industrieflächen [db]

17 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 17 von 57 A hous C met Dämpfung durch Bebauungsflächen [db] Meteorologische Korrektur [db] Für jede Teilgeräuschquelle wird der Immissionspegelanteil separat berechnet. Die Berechnung des Gesamtschalldruckpegels der unterschiedlichen Emittenten an den Immissionsorten erfolgt durch energetische Addition deren Immissionspegelanteile Ermittlung der meteorologische Korrektur Die Immissionspegel werden grundsätzlich für Mitwindverhältnisse, d. h. Wind von den Geräuschquellen zu den Immissionsorten, berechnet. Zur Berücksichtigung der langfristig einwirkenden Geräusche ist gemäß TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO ein Langzeitmittelungspegel L AT zu bestimmen. Es wird vom Mittelungspegel die meteorologische Korrektur (C met ) subtrahiert. Diese Korrektur berücksichtigt eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig, wie auch ungünstig für die Schallausbreitung sein können. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: met ( 1 10( h + h ) / d ) wenn d > ( h h ) C = C 10 + met 0 s p r p ( h h ) C = 0 wenn d 10 + s r p s r Hierin bedeuten: C met h s h r d p C 0 Meteorologische Korrektur [db] Höhe der Geräuschquelle [m] Höhe des Immissionsortes [m] Abstand zwischen Quelle und Immissionsort projiziert auf die horizontale Bodenebene [m] Faktor [db], der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt Die Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf die Schallausbreitung sind klein für kurze Abstände d p sowie für längere Abstände bei großen Höhen von Quelle und Immissionsort.

18 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 18 von 57 Gemäß Vorgabe des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (Schreiben vom ) soll i. d. R. bei der meteorologischen Korrektur (C met ) aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich der Faktor C 0 = 2 db verwendet werden. Die so errechnete Korrektur geht von einer etwa gleichen Häufigkeit aller Windrichtungen aus; auch bei anderen Windverteilungen liegt der Fehler in der Regel innerhalb von L = ±1 db Ermittlung der Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L r N 1 = 10 lg T j 10 Tr j= 1 0,1( LAeq, j + KT, j + KI, j + KR, j ) tags: nachts: N T r = T j j= 1 N T r = T j j= 1 hier: 16 h hier: 1 h (lauteste Nachtstunde) Hierin bedeuten: L r T j T r N L Aeq,j K T,j K I,j K R,j Beurteilungspegel [db(a)] Teilzeit j Beurteilungszeiträume tags bzw. nachts Anzahl der Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit j [db(a)] Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit [db] Zuschlag für Impulshaltigkeit [db] Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit [db] 4.4 Straßenverkehr, Auszug aus RLS Berechnungsverfahren Die Schallemission eines Straßenverkehrsweges wird in Abhängigkeit folgender Parameter bestimmt:

19 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 19 von 57 - Verkehrsstärke - Lkw-Anteil - zulässige Höchstgeschwindigkeit - Art der Straßenoberfläche - Steigung bzw. Gefälle der Straßen Davon ausgehend wird der vom Straßenverkehr erzeugte Mittelungspegel unter Berücksichtigung folgender Bedingungen berechnet: - topographische Verhältnisse - Abschirmungen - Reflexionen - Bodeneffekte Der Emissionspegel für Straßen nach RLS 90 wird durch folgende Beziehungen beschrieben: m, E (25) m L = L + D + D + D (25) v StrO Stg [ M ( 1+ 0, p) ] L m = 37, lg 082 D v = L Pkw 0,1 D ( 10 1) ,3 + 10lg ,23 p [ ( 0,02 v ) ] 3 L Pkw = 27,7 + 10lg1+ Pkw L = 23,1 + 12,5 lg ( ) Lkw v Lkw D = L Lkw L Pkw p D Stg = 0,6 g 3 für g > 5% D Stg = 0 für g 5% Hierin bedeuten: DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz / 24 Std. L m,e Emissionspegel [db(a)]

20 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 20 von 57 L (25) m Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Gußasphalt-Straßenoberfläche, Geschwindigkeit von 100 km/h, Steigung oder Gefälle 5 %, freier Schallausbreitung und mittlerer Höhe von 2,25 m [db(a)] M maßgebende stündliche Verkehrsstärke nach RLS 90, Tabelle 3; hier: tags = 0,06 DTV und nachts = 0,011 DTV [Kfz/h] p maßgebender Lkw-Anteil [%] nach RLS 90, Tabelle 3 Auf die Anwendung der Tabelle 3 ist zu verzichten, wenn geeignete projektbezogene Untersuchungsergebnisse vorliegen. D v Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten [db] v Pkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h v Lkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h L Pkw Mittelungspegel L (25) m für 1 Pkw/h L Lkw Mittelungspegel L (25) m für 1 Lkw/h D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen [db] gemäß RLS 90, Tabelle 4 D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle [db] g Längsneigung des Fahrstreifens [%] Der Rechengang für die Bedingung des Teilstückverfahrens von Straßen nach RLS 90 wird durch folgende Beziehung beschrieben: L + D + D + D + D m, i = Lm, E l s BM B Der Gesamtmittelungspegel ergibt sich aus: i 0.1 L m, i L = 10 lg 10 m Hierin bedeuten: L m Gesamtmittelungspegel [db(a)] L m,i Mittelungspegel eines Teilstücks [db(a)] L m,e Emissionspegel für das Teilstück nach RLS 90, Abschnitt [db(a)]

21 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 21 von 57 D l Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge [db] D s Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption nach RLS 90, Abschnitt [db] D BM Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung nach RLS 90, Abschnitt [db] D B Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten nach RLS 90, Abschnitt [db] Die Berechnungen berücksichtigen leichten Mitwind (3 m/s) von der Quelle zum Immissionsort sowie Temperaturinversion; beide Einflüsse fördern die Schallausbreitung Ermittlung der Beurteilungspegel Der Beurteilungspegel des Straßenverkehrs wird berechnet nach: Lr = Lm + K Hierin bedeuten: L r K L m Beurteilungspegel des Straßenverkehrs [db(a)] Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen [db] Gesamtmittelungspegel [db(a)] Zwischenergebnisse und Pegeldifferenzen der Beurteilungspegel sind auf eine Nachkommastelle zu runden, Gesamtergebnisse auf volle db(a) aufzurunden. Der Beurteilungszeitraum stellt sich wie folgt dar: Tageszeit 6 Uhr bis 22 Uhr (16 Stunden) Nachtzeit 22 Uhr bis 6 Uhr (8 Stunden)

22 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 22 von Emissionsdaten 5.1 Emissionskontingente Es werden folgende Emissionskontingente basierend auf den Angaben der DIN verwendet: Industriegebiet: tags L EK = 65 db(a) nachts L EK = 50 db(a) Gewerbegebiet: tags L EK = 60 db(a) nachts L EK = 45 db(a) Hierbei werden abweichend von DIN für die Nachtzeit entsprechend den im Bereich der Wohnbebauung geltenden Immissionsrichtwerten um L = 15 db geminderte Werte berücksichtigt. Die Lage der Gebiete, entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan. Das Gebiet südlich der Scheidertalstraße wird dabei als Industriegebiet angesehen. Alle weiteren im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellten Bereiche werden als Gewerbegebiet eingestuft. Die Abbildung 1 zeigt die Zuordnung der Emissionskontingente. Der Ansatz der Emissionskontingente dient dazu, die Schallpegelverteilung in der Umgebung der industriellen und gewerblich genutzten Flächen unabhängig von den derzeit tatsächlich gegebenen Nutzungen darzustellen. Die Ansätze entsprechen einer gemessen an der jeweiligen Einstufung intensiven Nutzung der Gebiete.

23 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 23 von 57 Abb. 1 : Emissionskontingente. 5.2 Gewerbe Betriebsbeschreibung Verbrauchermarkt Auf dem Marktgelände wird im nördlichen Teil das Marktgebäude errichtet. Der Pkw-Parkplatz ist im südlichen Teil vorgesehen. Die Zufahrt zum Marktgelände wird im Südosten an der Erschließungsstraße des Plangebietes eingerichtet. Die Anlieferungsrampe des Marktes ist auf der Westseite vorgesehen.

24 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 24 von 57 Im östlichen Teil des Marktgebäudes ist ein Lebensmittelmarkt mit einer Nettoverkaufsfläche von etwa m 2, im westlichen Teil des Gebäudes ein Getränkemarkt mit etwa 600 m 2 und im Südosten ein Bäckerladen mit etwa 150 m 2 und einer Außenbewirtschaftung für bis zu 16 Personen geplant. Die Einkaufswagensammelboxen werden jeweils am Marktgebäude im Bereich der Marktzugänge aufgestellt. Zur Anlieferung von Waren sowie zum Abtransport von Müll fahren nach Angabe der Fa. Rewe täglich bis zu 10 Lkw und 7 Kleintransporter den Markt an. Alle Anlieferungen erfolgen ausschließlich zur Tagzeit zwischen 6 und 22 Uhr. Es werden insgesamt an der Anlieferungsrampe bis zu 40 Paletten und bis zu 90 Rollcontainer entladen. Drei Lkw verfügen über fahrzeugeigene Kühlaggregate. Diese Ansätze wurden in der Vergangenheit für vergleichbare Märkte angegeben. Die Kleintransporteranlieferung erfolgen überwiegend am Markteingang. Hier werden insgesamt bis zu 20 Rollcontainer angesetzt. Im Bereich der Anlieferungsrampe ist ein Standplatz für 6 Müllcontainer vorgesehen. Für den Verflüssiger der Kälteanlagen des Lebensmittelmarktes auf der Anlieferungsrampe wird Dauerbetrieb angesetzt. Es wird ein Schalleistungspegel von L W = 75 db(a) angesetzt. Aufgrund der Lage des Verbrauchermarktes ist zu erwarten, daß 5 % der Kunden zu Fuß den Markt erreichen. Weiter wird davon ausgegangen, daß 20 % der mit Pkw ankommenden Kunden zwei Einrichtungen aufsuchen. Auf der Nordseite des Marktgebäudes im Bereich der Anlieferungsrampe ist ein Freilager für Leergut vorgesehen Fa. Mabakon Die Firma Mabakon ist ein Metall verarbeitenden Betrieb. Nach Angabe der Betriebsleitung erfolgen auf dem Gelände innerhalb des Plangebietes täglich bis zu 6 Lkw-An- und -Abfahrten. Die damit im

25 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 25 von 57 Zusammenhang stehenden Ladetätigkeiten mittels Gabelstapler betragen täglich bis zu 2 Std. im Bereich nördlich der Betriebsgebäude. In diesem Bereich stehen auch Absetzcontainer. An einem Tag erfolgen bis zum zwei Absetzcontainerwechsel. Die Firma arbeitet i. d. R. einschichtig im Zeitraum von 7 bis 16 Uhr. Zeitweise können außerhalb der Betriebsgebäude bei größeren zu bearbeitenden Teilen Arbeiten mit Trendschleifern erfolgen. Auf der Westseite der Betriebsgebäude befinden sich zwei Luftauslässe von technischen Anlagen. Im Süden des Betriebsgeländes stehen für Mitarbeiter Pkw-Stellflächen zur Verfügung. Täglich erfolgen hier 16 Pkw-An- und -Abfahrten Bau- und Wertstoffhof Nach Angabe der Stadtverwaltung und des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft werden auf dem zukünftigen Bau- und Wertstoffhof täglich bis zu 11 Lkw-Anund -Abfahrten erfolgen. An einem Tag können bis zu drei Absetzcontainer gewechselt werden. Mittels Pkw können bis zu 45 Anlieferungen erfolgen. Auf dem Gelände sind zeitweise ein kleiner Bagger oder Radlader im Einsatz Emissionsansätze Für die Schallausbreitungsrechnung werden die im folgenden genannten Emissionsansätze verwendet. Der technische Bericht des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen und weiterer Vorgänge auf Betriebsgeländen gibt u. a. Beurteilungsschalleistungspegel für Fahrzeugbewegungen pro 1 m Wegstrecke und 1 Stunde Einwirkzeit an. Die Ermittlung des Beurteilungsschalleistungspegels der Fahrstrecken wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt:

26 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 26 von 57 L Wr = L W, 1h l Tr + 10 lg( n) + 10 lg 10 lg 1m 1h Hierin bedeuten: L Wr L W,1h n l Τ r Beurteilungsschalleistungspegel der Fahrstrecke, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Schalleistungspegel für eine Fahrt pro Stunde [db(a)] Anzahl der Fahrten Länge des Streckenabschnittes [m] Beurteilungszeit [h] Für Rangiertätigkeiten von Lkw ist ein Zuschlag von L = 3 bis 5 db für den betroffenen Streckenabschnitt zu berücksichtigen. Zur Berechnung des Immissionsanteils für den Lkw-Verkehr auf dem Betriebsgelände wird auch ein Stück Wegstrecke auf der öffentlichen Straße (eine Zuglänge) bei der Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Betriebsgelände hinzugerechnet. Bei der Be- und Entladung werden die Schallereignisse "Rollgeräusche von Palettenhubwagen über Überladebrücke an einer Außenrampe", "Rollgeräusche von Rollcontainern über Überladebrücke an einer Außenrampe" und "Rollgeräusche von Palettenhubwagen über Wagenboden" gemäß der Vorgaben der Technischen Untersuchung von Lkw-Geräuschen (Ausgabe 1995) mit folgenden Emissionsansätzen berechnet: Entladung mit Palettenhubwagen, Überladebrücke an Außenrampe - voll von Lkw L W,1h = 84,0 db(a) - leer auf Lkw L W,1h = 85,2 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 85 db(a). Rollgeräusch von Palettenhubwagen auf geriffeltem Wagenboden - voll L W,1h = 68,0 db(a) - leer L W,1h = 78,0 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 75 db(a). Rollcontainern über Überladebrücke an Außenrampe L W,1h = 78 db(a). Die Beurteilungsschalleistungspegel ergeben sich wie folgt:

27 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 27 von 57 L Wr = L W, 1h + 10 lg T 1h r ( n) 10 lg Hierin bedeuten: L Wr L W,1h n Τ r Beurteilungsschalleistungspegel, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Schalleistungspegel pro Stunde und Vorgang [db(a)] Anzahl der Ereignisse Beurteilungszeit Während der Ladezeiten wird für drei Lkw der Betrieb der Kühlaggregate mit Dieselantrieb für jeweils 10 Minuten berücksichtigt. Für die Pkw-Parkbewegungen werden Beurteilungsschalleistungspegel für die Parkplatzfläche während der Betriebszeit der Märkte verwendet. Diese Werte berechnen sich nach dem in der Parkplatzlärmstudie des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz angegebenen, zusammengefaßten Berechnungsverfahren aus den im folgenden genannten Parametern. Die Fahrgeräusche der Einkaufswagen sind in dem Ansatz enthalten. Die Ansätze für die Bewegungshäufigkeit werden, da konkrete Angaben nicht zur Verfügung stehen, der Parkplatzlärmstudie (Tab. 33) entnommen. Diese Tabelle enthält Maximalwerte. Damit liegen die auf dieser Grundlage berechneten Ergebnisse nach Darstellung der Studie "auf der sicheren Seite", d. h. oberhalb der sich später bei Betrieb tatsächlich ergebenden Werte. Parameter der Parkplatzberechnung: - je 1 m 2 Netto-Verkaufsfläche und Stunde 0,10 Bewegungen in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr für kleine Verbrauchermärkte, Nettoverkaufsfläche < 5000 m 2 - je 1 m 2 Netto-Verkaufsfläche und Stunde 0,17 Bewegungen in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr für Getränkemärkte Die Ermittlung des Beurteilungsschalleistungspegels des Parkplatzes wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L K Wr D = L Wo + K PA + K I + K D + K StrO +10 lg ( BN ) = 2,5 lg ( f B 9) : f B > 10; K = 0 für f B 10 D

28 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 28 von 57 Hierin bedeuten: L Wr L Wo Κ PA Κ Ι Κ D Beurteilungsschalleistungspegel des Parkplatzes, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Ausgangsschalleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde [db(a)] Zuschlag für die Parkplatzart [db] Zuschlag für Impulshaltigkeit [db] Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs [db] Κ StrO Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen [db] f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße B Bezugsgröße (Netto-Verkaufsfläche) N Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße) Es ergeben sich für den gesamten Parkplatz 232 Bew./h zwischen 6 und 22 Uhr. Reduziert um die Kunden ohne Pkw sowie Kunden, die mehrere Märkte besuchen ergeben sich 191 Bew./h. Die Ermittlung des Beurteilungsschalleistungspegels für die Einkaufswagensammelbox auf dem Marktparkplatz wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L Wr = L W, 1h + 10 lg T r ( n) 10 lg 1h Hierin bedeuten: L Wr L W,1h n Τ r Beurteilungsschalleistungspegel, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Schalleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde [db(a)] Anzahl der Ereignisse Beurteilungszeit Hierbei wird die nicht reduzierte Anzahl der Bewegungen pro Stunde für den Lebensmittel- und den Getränkemarkt aus der Parkplatzberechnung angesetzt. Für die Pkw-Fahrten auf dem Bau- und Wertstoffhof wird der in einer Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt im Zusammenhang mit Autowaschanlagen für Pkw-Fahrten auf Betriebsgeländen angegebene Beurteilungsschalleistungspegel je 1 m Wegelement und 1 Stunde angesetzt. Die o. g. Beurteilungsschalleistungspegel beinhalten Zuschläge für Impuls-, Tonund Informationshaltigkeit sowie die Einwirkzeit der Vorgänge. Damit hängt die

29 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 29 von 57 Berechnung der Beurteilungspegel hierfür nur noch von der Anzahl der Vorgänge und ggf. eines Ruhezeitzuschlages ab. Gemäß der Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Untersuchung der Geräuschimmissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung werden für die Wechsel der Absetzcontainer auf dem Taktmaximalpegelverfahren beruhende Schalleistungsdaten verwendet. Für die Außenbewirtschaftung des Bäckerladens wird ein Ansatz von L W = 65 db(a) pro sprechender Person für "Normales Sprechen" verwendet. Die Berechnung erfolgt anhand der Emissionsansätze eines Biergartens. Es werden 16 Personen angesetzt. Da mindestens eine Person Zuhörer ist, wenn eine andere spricht, ist davon auszugehen, daß maximal 50 % der anwesenden Personen gleichzeitig sprechen. Gemäß der VDI-Richtlinie 3770 berechnet sich der Schalleistungspegel wie folgt: LWA = LWAo + LI + 10 lg ( n) db L I ( ) 0 db = 9,5 4,5 lg n Hierin bedeuten: L WA L WAo L I n Schalleistungspegel der Außenbewirtschaftung [db(a)] Schalleistungspegel einer sprechenden Person [db(a)] Zuschlag für Impulshaltigkeit [db] Anzahl der gleichzeitig sprechenden Personen Für die Fa. Mabakon werden die anläßlich des Ortstermins gemessenen Schalldruckpegel in den Betriebshallen und der Werkstatt berücksichtigt. Der Schalleistungspegel der Luftauslässe von technischen Anlagen der Fa. Mabakon wird in Anlehnung an DIN 3746 nach folgender Beziehung berechnet: LW = LpA + 10 lg Hierin bedeuten: S S 0 L W L PA Schalleistungspegel [db(a)] mittlerer Schalldruckpegel auf einer Hüllfläche [db(a)]

30 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 30 von 57 S Hüllfläche (=??? m 2 ) S 0 Bezugsfläche (= 1 m 2 ) Die in der Tabelle 1 angegebenen Werte werden für die Berechnung der Geräuschimmissionen verwendet. Tab. 1 : Für die Schallausbreitungsrechnung verwendete Emissionsdaten. Die spektralen Werte sind hierbei als Relativwerte zum Summenpegel angegeben. Die Summenpegel verstehen sich ohne die angegebenen Zuschläge. f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel / bewertetes Schalldämmaß 1. Beurteilungsschalleistungspegel für die Lkw-Bewegungen je 1 m Wegstrecke und eine Stunde Einwirkzeit. Zuschlag für Rangiertätigkeiten beim Rückwärtsfahren K = 5 db. Verbrauchermarkt: 10 An- u. Abfahrten, 6 bis 22 Uhr. Fa. Mabakon: 6 An- u. Abfahrten, 7 bis 16 Uhr. Bau- und Wertstoffhof: 11 An- u. Abfahrten, 7 bis 17 Uhr. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 63 db(a) 2. Beurteilungsschalleistungspegel für die Kleintransporter-Bewegungen je 1 m Wegstrecke und eine Stunde Einwirkzeit. Verbrauchermarkt: 7 An- u. -Abfahrten, 6 bis 22 Uhr. 2 An- u. -Abfahrten Getränkemarkt, 6 bis 20 Uhr. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 60 db(a) 3. Schalleistungspegel für Arbeiten im Leergutlager, Einwirkzeit 1 Std., 6 bis 22 Uhr. Impulszuschlag K I = 3 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 85 db(a)

31 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 31 von 57 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel / bewertetes Schalldämmaß 4. Beurteilungsschalleistungspegel für die Pkw-Fahrten je 1 m Wegstrecke und eine Stunde Einwirkzeit. Bau- und Wertstoffhof: 45 An- u. Abfahrten, 7 bis 17 Uhr. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 50 db(a) 5. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang der Ladetätigkeiten (Palettenhubwagen, Außenrampe) und eine Stunde Einwirkzeit. Verbrauchermarkt: 80 Vorgänge, 6 bis 22 Uhr, Anlieferungsrampe. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 85 db(a) 6. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang der Ladetätigkeiten (Rollcontainer, Außenrampe) und eine Stunde Einwirkzeit. Verbrauchermarkt: 180 Vorgänge, 6 bis 22 Uhr, Anlieferungsrampe, 40 Vorgänge, 6 bis 7 Uhr, Zugang Lebensmittelmarkt bzw. Bäcker. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 78 db(a) 7. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang in der Einkaufswagensammelbox und eine Stunde Einwirkzeit (Metallkorbwagen). Lebensmittelmarkt: 115 Vorgänge pro Std., 6 bis 22 Uhr. 15 Vorgänge innerhalb einer vollen Std., 22 bis 6 Uhr (Nachlauf nach Geschäftsschluß). Getränkemarkt: 102 Vorgänge pro Std., 6 bis 22 Uhr. 15 Vorgänge innerhalb einer vollen Std., 22 bis 6 Uhr (Nachlauf nach Geschäftsschluß). L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 72 db(a) 8. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang der Rollgeräusche auf Fahrzeugwagenböden und eine Stunde Einwirkzeit. Verbrauchermarkt: 260 Vorgänge, 6 bis 22 Uhr, Anlieferungsrampe. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 75 db(a)

32 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 32 von 57 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel / bewertetes Schalldämmaß 9. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Pkw-Parkierungsvorgang und eine Stunde Einwirkzeit. Verbrauchermarkt: Zuschlag für Durchfahr- und Parksuchverkehr K D = 5,2 db zwischen 6 und 22 Uhr, K D = 0,0 db zur Nachtzeit innerhalb einer vollen Stunde (nur Abfahrten). Zuschlag für die Parkplatzart (Einkaufszentren, Standard-Einkaufswagen auf Asphalt) K PA = 3 db. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I = 4 db. Zuschlag für Fahrbahnoberfläche (Asphalt) K StrO = 0 db. 191 An- o. Abfahrten pro Std., 6 bis 22 Uhr. 30 Abfahrten innerhalb einer vollen Std., 22 bis 23 Uhr (Nachlauf nach Geschäftsschluß). Fa. Mabakon: Zuschlag für Durchfahr- und Parksuchverkehr K D = 0,0 db. Zuschlag für die Parkplatzart K PA = 0 db. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I = 4 db. Zuschlag für Fahrbahnoberfläche (Asphalt) K StrO = 0 db. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 63 db(a) 10. Schalleistungspegel für die Gabelstaplertätigkeiten auf dem Betriebsgelände für Transporte und Beund Entladung von Fahrzeugen. Fa. Mabakon: Einwirkzeit 2 Std., 7 bis 20 Uhr. Impulszuschlag K I = 3 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 95 db(a) 11. Schalleistungspegel für die Bagger- und Radladertätigkeiten auf dem Betriebsgelände. Bau- und Wertstoffhof: Einwirkzeit 2 Std., 7 bis 20 Uhr. Impulszuschlag K I = 3 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 104 db(a) 12. Schalleistungspegel des Trennschleifereinsatzes im Freien. Fa. Mabakon: Einwirkzeit 4 Std., 7 bis 16 Uhr. Tonzuschlag K T = 3 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 110 db(a)

33 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 33 von 57 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel / bewertetes Schalldämmaß 13. Schalleistungspegel für einen Wechsel eines Absetzcontainers. Einwirkzeit 3 Min. Impulszuschlag K I = 4 db Fa. Mabakon: 2 Wechsel, 7 bis 20 Uhr. Bau- und Wertstoffhof: 3 Wechsel, 7 bis 20 Uhr. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 100 db(a) 14. Schalleistungspegel für einen Vorgang der Entleerung eines Müllcontainers. Verbrauchermarkt: Einwirkzeit 1 Min. 6 Vorgänge, 6 bis 22 Uhr. Impulszuschlag K I = 3 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 97 db(a) 15. Schalleistungspegel je sprechender Person der Außenbewirtschaftung. Bäckerladen: 16 Personen (die Hälfte davon gleichzeitig sprechend). Impulszuschlag L I = 5,4 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 65 db(a) 16. Schalleistungspegel der Fahrzeugkühlaggregate bei Dieselbetrieb. Verbrauchermarkt: 3 Lkw je 10 Min., 6 bis 22 Uhr. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 95 db(a) 17. Schalleistungspegel des Verflüssigers der Kühlanlagen des Verbrauchermarktes. Dauerbetrieb. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 75 db(a) 18. Schalleistungspegel der Lüftungsanlagen Fa. Mabakon. Dauerbetrieb. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 93 db(a)

34 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 34 von 57 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel / bewertetes Schalldämmaß 19. Schalleistungspegel Standlauf Lkw. Einwirkzeit 2 Min. je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 94 db(a) 20. Schalleistungspegel eines Lkw-Türschlages. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 6 Ereignisse je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 100 db(a) 21. Schalleistungspegel eines Lkw-Startvorganges. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 1 Ereignis je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 100 db(a) 22. Schalleistungspegel der Entlüftung der Betriebsbremse eines Lkw. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 1 Ereignis je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 108 db(a) 23. Schalleistungspegel eines Kleintransporter-Türschlages. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 6 Ereignisse je Fahrzeug. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 98 db(a) 24. Schalleistungspegel eines Kleintransporter-Startvorganges. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 1 Ereignis je Fahrzeug. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 95 db(a) 25. Mittlerer Schalldruckpegel in den Produktionshallen der Fa. Mabakon. Einwirkzeit 8 Stunden, 7 bis 16 Uhr. L Okt,rel. / db(a) L AFTeq = 81 db(a) 26. Mittlerer Schalldruckpegel in den Werkstatt der Fa. Mabakon. Einwirkzeit 8 Stunden, 7 bis 16 Uhr. L Okt,rel. / db(a) L AFTeq = 85 db(a)

35 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 35 von 57 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel / bewertetes Schalldämmaß 27. Schalldämmaße Glasfassade, Profilglas. R' Okt / db R' w = 32 db 28. Schalldämmaße Sektionaltor geschlossen, Aluminium PS-Schaumfüllung. R' Okt / db R' w = 22 db 5.3 Erschließungsstraße Aus den im Pkt. 5.2 aufgeführten Nutzungsdaten der vorhandenen bzw. geplanten Betriebe ergeben sich folgende Fahrzeugbewegungen pro Tag: Verbrauchermarkt: Pkw 28 Lkw Fa. Mabakon: 32 Pkw 12 Lkw Bau- und Wertstoffhof: 90 Pkw 22 Lkw

36 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 36 von Beurteilungspegel 6.1 Emissionskontingente Alle industriell und gewerblich genutzten Flächen Die Berechnung der Beurteilungspegel auf der Grundlage von Emissionskontingenten (s. Pkt. 5.1) erfolgt für die unbebauten Gebiete. In den Abbildungen 2 und 3 sind die Lärmkarten der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe zur Tag- und Nachtzeit für alle industriell- und gewerblichgenutzten Flächen dargestellt. Die Tabelle 2 zeigt die Beurteilungspegel. Die Bewertung erfolgt anhand der geltenden Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1. Tab. 2 : Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich des Plangebietes "Untig Mühl" bei Ansatz von Emissionskontingente für alle industriell und gewerblich genutzten Flächen. Immissionsort Beurteilungspegel Orientierungswert tags nachts tags nachts L rt [db(a)] L rn [db(a)] L [db(a)] L [db(a)] 1. Waldstraße Nr. 29, WA Waldstraße Nr. 18a, WA Zum Scheidertal Nr. 2, MI Scheidertalstraße Nr. 6a, MI Anmerkung: Bei Lärmkarten handelt es sich um Rasterberechnungen. Zwischenwerte werden interpoliert. Naturgemäß ist es hierin nicht möglich, der Forderung Rechnung zu tragen, nach der die Reflexionen der betroffenen Fassade (Immissionsort) nicht zu berücksichtigen sind. Die Lärmkarten enthalten aus diesem Grund grundsätzlich die Reflexionen der betroffenen Fassade und sind daher ausschließlich als Visualisierung der Schallpegelverteilung zu sehen. Keinesfalls können die Werte in der Nähe der Fassade mit den Immissionsrichtwerten verglichen werden. Deswegen werden Einzelpunktberechnungen durchgeführt.

37 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 37 von 57 Abb. 2 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Tagzeit - Obergeschoßhöhe - Emissionskontingente, alle industriell und gewerblich genutzten Flächen.

38 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 38 von 57 Abb. 3 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Nachtzeit - Obergeschoßhöhe - Emissionskontingente, alle industriell und gewerblich genutzten Flächen.

39 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 39 von Plangebiet "Untig Mühl" Die Berechnung der Beurteilungspegel auf der Grundlage von Emissionskontingenten (s. Pkt. 5.1) erfolgt für das unbebaute Gebiet. In den Abbildungen 4 und 5 sind die Lärmkarten der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe zur Tag- und Nachtzeit allein für das Plangebiet "Untig Mühl" dargestellt. Die Tabelle 3 zeigt die Beurteilungspegel. Die Bewertung erfolgt anhand der geltenden Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1. Tab. 3 : Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich des Plangebietes "Untig Mühl" bei Ansatz von Emissionskontingente für das Plangebiet. Immissionsort Beurteilungspegel Orientierungswert tags nachts tags nachts L rt [db(a)] L rn [db(a)] L [db(a)] L [db(a)] 1. Waldstraße Nr. 29, WA 47,2 32, Waldstraße Nr. 18a, WA 46,2 31, Zum Scheidertal Nr. 2, MI 51,0 36, Scheidertalstraße Nr. 6a, MI 49,9 34,

40 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 40 von 57 Abb. 4 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Tagzeit - Obergeschoßhöhe - Emissionskontingente Plangebiet "Untig Mühl".

41 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 41 von 57 Abb. 5 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Nachtzeit - Obergeschoßhöhe - Emissionskontingente Plangebiet "Untig Mühl".

42 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 42 von Gewerbe Plangebiet "Untig Mühl" Es werden die in den Emissionsdaten (Pkt. 5.2) genannten Betriebsdaten in der Berechnung berücksichtigt. Für die Verflüssigers der Kühlanlagen des Marktes wird deren kontinuierlicher Betrieb unter Maximallast zur Tag- und Nachtzeit angesetzt. Zuschläge für Impulshaltigkeit sowie für Ton- oder Informationshaltigkeit sind in den Emissionsansätzen enthalten. Der Zuschlag von K R = 6 db für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeit) wird entsprechend der jeweiligen Gebietseinstufung der Immissionsorte berücksichtigt. Es ergeben sich die in der Tabelle 4 angegebenen Beurteilungspegel. In den Abbildungen 6 und 7 sind die Lärmkarten der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe zur Tag- und Nachtzeit dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt. Tab. 4 : Beurteilungspegel und Immissionsrichtwertanteile. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwertanteil tags nachts 1 tags nachts 1 L rt [db(a)] L rn [db(a)] L [db(a)] L [db(a)] 1. Waldstraße Nr. 29, WA 44,9 21,6 47,2 32,2 2. Waldstraße Nr. 18a, WA 44,4 22,0 46,2 31,2 3. Zum Scheidertal Nr. 2, MI 50,0 32,1 51,0 36,0 4. Scheidertalstraße Nr. 6a, MI 49,0 31,3 49,9 34,9 1 ) ungünstigste Nachtstunde

43 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 43 von 57 Abb. 6 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Tagzeit - Obergeschoßhöhe - Gewerbe im Plangebiet "Untig Mühl".

44 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 44 von 57 Abb. 7 : Lärmkarte der Beurteilungspegel - Nachtzeit - Obergeschoßhöhe - Gewerbe im Plangebiet "Untig Mühl".

45 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 45 von Erschließungsstraße Für die Betrachtung des Straßenverkehrs auf der Erschließungsstraße werden die sich aus den Nutzungsdaten der vorhandenen bzw. geplanten Betriebe ergebenden Fahrzeugbewegungen berücksichtigt (s. Pkt. 0). Bei Ansatz einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich am nächstgelegenen Immissionsort 4, gegenüber der Zufahrt zum Plangebiet, ein Beurteilungspegel von L rt = 49 db(a). 7. Bewertung Für das Plangebiet "Untig Mühl" und alle in der Umgebung industriell und gewerblich genutzten Flächen wurden zunächst Emissionskontingente basierend auf den Angaben der DIN angesetzt. Hieraus ergibt sich die sichere Einhaltung der im Bereich der benachbarten Wohnnutzungen geltenden Orientierungswerte der DIN Die Orientierungswerte werden um mindestens L = 3 db unterschritten Die auf der Basis der zur Verfügung gestellten Nutzungsdaten für den Verbrauchermarkt, die im Plangebiet ansässige Fa. Mabakon und den geplanten Bau- und Wertstoffhof ermittelten Beurteilungspegel unterschreiten die auf der Grundlage der Emissionskontingente berechneten Immissionsrichtwertanteile an allen Immissionsorten. Insgesamt zeigen diese Berechnungen, daß grundsätzlich die Ausweisung des Plangebietes als Gewerbegebiet und Sondergebiet mit den vorgesehenen Nutzungen aus Sicht des Schallschutzes möglich ist. Aufgrund der sicheren Unterschreitung der Orientierungswerte bei Ansatz der Emissionskontingente für alle industriell und gewerblich genutzten Flächen ist eine Kontingentierung des Plangebietes nicht zwingend erforderlich. Zu beachten ist aber, daß abweichend von den Angaben der DIN für die Nachtzeit entsprechend den geltenden Immissionsrichtwerten in der Umgebung um L = 15 db geminderte Emissionskontingente angesetzt wurden.

46 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 46 von 57 Insoweit können alle Gebiete aufgrund der jeweils in relativer Nähe vorhandenen Wohnnutzungen zur Tag- und Nachtzeit nicht in gleicher Art und Weise genutzt werden. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiet von tags L = 64 db(a) wird durch die Geräusche des auf der Erschließungsstraße zu erwartenden Fahrzeugverkehr am nächstgelegenen Wohnhaus sicher eingehalten. 8. Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Aufgrund der sicheren Einhaltung der Orientierungswerte der DIN und auch der gleichhohen Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der Umgebung des Plangebietes sind hinsichtlich des Schallschutzes keine textlichen Festsetzungen erforderlich.

47 W. Steinert, Büro für Schallschutz 9. Anhang 9.1 Lagepläne Immissionsgutachten Nr Abb. 8 : Katasterplanauszug. vom Seite 47 von m

48 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 48 von 57 Abb. 9 : Entwurf des Bebauungsplanes.

49 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 49 von 57 Abb. 10 : Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

50 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Abb. 11 : Übersichtsplan 10, Neubau eines SB-Marktes. Seite 50 von 57

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