Immissionsgutachten Nr. 1742

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1 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, Solms Tel.: / steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den Beratung Gutachten Messung Planung Bau- und Raumakustik Immissionsschutz VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Eingetragen in die Liste der Nachweisberechtigten für Schallschutz gem. 4 Abs. 1 NBVO bei der Ingenieurkammer Hessen Immissionsgutachten Nr Inhalt : Bauleitplanung für das Bebauungsplangebiet "Heerfeld" der Gemeinde Eschenburg im Ortsteil Eiershausen, Schalltechnische Untersuchung Auftraggeber : Reich GmbH Ahornweg Eschenburg Anmerkung : Dieses Gutachten besteht aus 49 Seiten. Eine auszugsweise Zitierung ist mit mir abzustimmen. Büro für Schallschutz W. Steinert

2 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 2 von 49 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Verwendete Unterlagen Gebietsbeschreibung Gewerbliche Lärmemissionskontingente Immissionsorte Orientierungswerte DIN Immissionsrichtwerte TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) Vorgehensweise Schallausbreitungsrechnung Auszug aus DIN Auszug aus TA Lärm, DIN ISO Berechnungsverfahren Emissionskontingentierung Berechnungsverfahren gewerbliche Geräusche Ermittlung der meteorologische Korrektur Ermittlung der Beurteilungspegel Emissionsdaten Emissionskontingente Gewerbe Betriebsbeschreibung Emissionsansätze Beurteilungspegel Emissionskontingente Gewerbe Aussagesicherheit Bewertung Emissionskontingente Ansässige Betriebe Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Emissionskontingente Anhang Lagepläne Berechnungsdaten 43

3 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 3 von Aufgabenstellung Die Reich GmbH beabsichtigt den Neubau einer Galvanikproduktion in Eschenburg. Das Betriebsgelände liegt innerhalb des Bebauungsplangebietes "Heerfeld" im Ortsteil Eiershausen. In diesem Zusammenhang soll der bestehende Bebauungsplan in Teilen von Gewerbegebiet im Industriegebiet geändert werden. Aufgrund der vorhandenen sowie auch der möglichen neuen Wohnnutzungen in Eiershausen sind die zulässigen Emissionskontingente für das Plangebiet unter Berücksichtigung der Vorbelastung in den weiteren industriell bzw. gewerblich genutzten Bereichen zu ermitteln. Dazu sind die Emissionsdaten der ansässigen Betriebe aufzunehmen und eine Schallausbreitungsrechnung durchzuführen. Es soll sichergestellt werden, daß die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN 18005, Teil 1 bzw. die gleichhohen Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der schutzwürdigen Bebauung in der Umgebung in der Summe aller gewerblichen Nutzungen eingehalten werden. 2. Grundlagen 2.1 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom in der aktuellen Fassung (Bundesimmissionsschutzgesetz) [2] TA Lärm Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vom [3] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Ausgabe Oktober 1999

4 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 4 von 49 [4] VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten vom August 1976 [5] VDI 2714 Schallausbreitung im Freien vom Januar 1988 [6] DIN Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung vom Juni 2002 [7] DIN Bbl. 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 [8] DIN Geräuschkontingentierung vom Dezember 2006 [9] DIN EN ISO 3746 Bestimmung der Schalleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckpegelmessungen (Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 über einer reflektierenden Ebene) vom Dezember 1995 [10] Lastkraftwagen Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3. Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten von 2005 [11] Lastkraftwagen Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Forschungsbericht über die Geräuschemissionen von Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen vom Mai 1995 [12] Containerbewegungen, Brecheranlagen, Radlader, usw. Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschimmissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen von 2002 [13] Parkplätze Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. Auflage von 2007 [14] Autowaschanlagen Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt, Forschungsbericht über die Untersuchung der Geräuschemissionen von Autowaschanlagen und deren Nebeneinrichtungen vom Februar 1988

5 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 5 von Verwendete Unterlagen a) Bebauungsplan "Heerfeld", Planstand , Maßstab 1:1.000 b) Topographische Karte, Maßstab 1: c) Katasterplanauszug im Maßstab 1:1.000 d) Auszug aus den Flächennutzungsplan Eschenburg e) Bebauungsplan Nr. 2 "In der Simmersbach", Planstand , Maßstab 1:1.000 f) Bebauungsplan "Eiershausen - West", Planstand , Maßstab 1:1.000 g) Bebauungsplan "Oberm Stöcke", Planstand , Maßstab 1:1.000 h) Lageplan Fa. Reich, Zeichnungs-Nr A, Planstand , Maßstab 1:100 i) Grundrißskizze Betriebsgebäude Fa. Reich, Planstand j) Angaben des Auftraggebers zum Betriebsablauf 2.3 Gebietsbeschreibung Das rechtskräftige Bebauungsplangebiet "Heerfeld" liegt zwischen den Ortsteilen Eibelshausen und Eiershausen. Das Plangebiet wird derzeit nur wenig genutzt. Die Fa. Reich plant die Ansiedlung auf dem Grundstück 124. Das westlich angrenzende Grundstück 122 gehört der Fa. Langner. Die Ausweisung dieser beiden Grundstücke soll von Gewerbe- in Industriegebiet geändert werden. Das Plangebiet grenzt im Westen an den Bebauungsplan "In der Simmersbach" mit der überwiegenden Gebietsausweisung Industriegebiet und im Nordwesten Gewerbegebiet an. Nördlich des Plangebietes sind verschiedene gewerbliche Nutzungen ansässig. Für diese Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist gewerbliche Baufläche dargestellt.

6 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 6 von 49 In östlicher Richtung liegt der Ortsrand von Eiershausen. Hier gelten überwiegend die Bebauungspläne "Eiershausen West" und "Oberm Stöcke" mit vorwiegend der Ausweisung von allgemeinem Wohngebiet. Der Flächennutzungsplan zeigt westlich angrenzend an die Bestandsbebauung des Plangebietes "Eiershausen West" eine mögliche weitere Wohnbaufläche. Das Plangebiet "Heerfeld" steigt in südlicher Richtung an. Ebenso steigt das Gelände in nordwestlicher Richtung zur Wohnbebauung des Plangebietes "Oberm Stöcke" hin an. Die Lage des Plangebietes und der Umgebung ist in den Plänen im Anhang dargestellt. 2.4 Gewerbliche Lärmemissionskontingente Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Schädliche Umwelteinwirkungen sollen bei der Planung nach Möglichkeit vermieden werden ( 50 BImSchG). Die rechtlichen Regelungen sind als Teil der Umweltvorsorge Vorgaben für die städtebauliche Planung (Stadt- und Dorfplanung). Der damit auch angesprochene raumbezogene Schallschutz erfolgt im wesentlichen durch eine systematische Steuerung der Verteilung der Bodennutzung (z. B. Wohngebiete; Gewerbegebiete) sowie durch bauliche Maßnahmen und technische Vorkehrungen (z. B. Schallschutzwände). Zur Regelung der Intensität der Flächennutzung hat in den vergangenen Jahren die Festsetzung von Emissionskontingenten L EK (bisher: immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel - IFSP) an Bedeutung gewonnen. Die städtebaulichen Gründe dafür sind vielfältig. Die Festsetzung in einem Bebauungsplan kann dazu dienen, auf eine schutzwürdige Bebauung Rücksicht zu nehmen. Sie kann auch der Konfliktbewältigung bei der Überplanung von Gemengelagen dienen. Schließlich kann dem "Windhundprinzip" durch Festsetzung der flächenbezogenen Schalleistungspegel in neuen GE- und Gl-Gebieten vorgebeugt werden: Der erste Betrieb, der sich ansiedelt, soll möglichst nicht bereits so viel Lärm emittieren, daß jeder weitere Betrieb unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Bebauung unzulässig wäre.

7 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 7 von 49 Aus schalltechnischer Sicht ist bei der städtebaulichen Planung und der rechtlichen Umsetzung zu gewährleisten, daß die Geräuscheinwirkungen durch die zulässigen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles führen. Dazu ist in der Planung ein Konzept für die Verteilung der an den maßgeblichen Immissionsorten für das Plangebiet insgesamt zur Verfügung stehenden Geräuschanteile zu entwickeln. Ein Instrument, mit dem ein solches Konzept in der städtebaulichen Planung rechtlich umgesetzt werden kann, ist die Festsetzung von Geräuschkontingenten im Bebauungsplan. Der flächenbezogene Schalleistungspegel ist das logarithmische Maß für die von einer flächenhaften Schallquelle je Flächeneinheit abgestrahlten Schalleistung. Der IFSP berücksichtigt zusätzlich zum FSP die Immissionspegelanteile verschiedener Flächenteile an einem oder mehreren Immissionsorten anhand der dort geltenden Immissionsrichtwerte. Insoweit ergeben sich hiermit differenzierte Werte der IFSP je nach Lage der Teilflächen. Das Verfahren zur Bestimmung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel (IFSP) bzw. der Emissionskontingente (L EK ) regelt die Norm DIN Immissionsorte Als maßgebliche Immissionsorte werden die Ober- bzw. Dachgeschosse folgender Orte gewählt: 1) Nordwestlicher Rand der möglichen Wohnbebauung in Eiershausen, allgemeines Wohngebiet 2) Westlicher Rand der möglichen Wohnbebauung in Eiershausen, allgemeines Wohngebiet 3) Wohnhaus Am Kehrweg Nr. 2, allgemeines Wohngebiet 4) Wohnhaus Schwarzbachstraße Nr. 2, allgemeines Wohngebiet 5) Wohnhaus Am Nußbaum Nr. 9, allgemeines Wohngebiet 6) Wohnhaus Am Nußbaum Nr. 5, allgemeines Wohngebiet Die Lage der Immissionsorte ist in den Lärmkarten ersichtlich.

8 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 8 von Orientierungswerte DIN In der Norm DIN wird ausgeführt, daß ausreichender Schallschutz eine der Voraussetzungen für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist. In erster Linie sollte der Schall bereits bei der Entstehung (z. B. an Kraftfahrzeugen) verringert werden. Dies ist häufig nicht in ausreichendem Maß möglich. Lärmvorsorge und Lärmminderung müssen deshalb auch durch städtebauliche Maßnahmen bewirkt werden. Voraussetzung dafür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen. Nachträglich lassen sich wirksame Schallschutzmaßnahmen vielfach nicht oder nur mit Schwierigkeiten und erheblichen Kosten durchführen. Das Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 enthält Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung; sie sind eine sachverständige Konkretisierung für in der Planung zu berücksichtigende Ziele des Schallschutzes; sie sind keine Grenzwerte. Die Orientierungswerte haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen sowie für die Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen und auf vorhandene oder geplante schutzbedürftige Nutzungen einwirken können. Da die Orientierungswerte allgemein sowohl für Großstädte als auch für ländliche Gemeinden gelten, können örtliche Gegebenheiten in bestimmten Fällen ein Abweichen von den Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern. Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung, nicht dagegen für die Zulassung von Einzelvorhaben oder für den Schutz einzelner Objekte. Die Orientierungswerte unterscheiden sich nach Zweck und Inhalt von immissionsschutzrechtlich festgelegten Werten wie etwa den Immissionsrichtwerten der TA Lärm oder den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung; sie weichen zum Teil von diesen Werten ab. Für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gelten gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Orientierungswerte: a) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten:

9 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 9 von 49 tags nachts L = 50 db(a) L = 40 bzw. 35 db(a) b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten: tags nachts L = 55 db(a) L = 45 bzw. 40 db(a) c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen: tags nachts L = 55 db(a) L = 55 db(a) d) Bei besonderen Wohngebieten (WB): tags nachts L = 60 db(a) L = 45 bzw. 40 db(a) e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI): tags nachts L = 60 db(a) L = 50 bzw. 45 db(a) f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE): tags nachts L = 65 db(a) L = 55 bzw. 50 db(a) g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart: tags nachts L = 45 bis 65 db(a) L = 35 bis 65 db(a) h) Bei Industriegebieten (GI) kann soweit keine Gliederung nach 1 Abs. 4 und 9 BauNVO erfolgt kein Orientierungswert angegeben werden. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschied-

10 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 10 von 49 lichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr und nachts der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens 8-stündige Nachtruhe sichergestellt sein. Die Einwirkung der zu beurteilenden Geräusche wird anhand eines Beurteilungspegels L r (Rating Level) bewertet. Dieser Beurteilungspegel wird unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer und der Tageszeit des Auftretens gebildet. Das Einwirken von in der Pegelhöhe schwankenden Geräuschen auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L r während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Die o. g. Bauflächen, Baugebiete, Sondergebiete und sonstigen Flächen entsprechen dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung. Soweit bei vorhandener Bebauung der Baunutzungsverordnung entsprechende Baugebiete nicht festgesetzt sind, sind die Orientierungswerte den Gebieten der Eigenart der vorhandenen Bebauung entsprechend zuzuordnen. 2.7 Immissionsrichtwerte TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) Für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gelten gemäß TA Lärm (Pkt. 6.1) für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Immissionsrichtwerte: a) Industriegebiete (vgl. 9 BauNVO): L = 70 db(a) b) Gewerbegebiete (vgl. 8 BauNVO): tags nachts L = 65 db(a) L = 50 db(a) c) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (vgl. 5-7 BauNVO): tags nachts L = 60 db(a) L = 45 db(a)

11 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 11 von 49 d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (vgl. 2 und 4 BauNVO): tags nachts L = 55 db(a) L = 40 db(a) e) Reine Wohngebiete (vgl. 3 BauNVO): tags nachts L = 50 db(a) L = 35 db(a) f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten: tags nachts L = 45 db(a) L = 35 db(a) Die in der TA Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte werden als im Grundsatz zutreffende Konkretisierung des Begriffs der "schädlichen Umwelteinwirkung" im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) angesehen. Die Erheblichkeit von Belästigungen und damit die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen hängt von allen einwirkenden gewerblichen Geräuschen ab, so daß nicht nur die von der zu beurteilenden Anlage ausgehenden Immissionen mit den Richtwerten zu vergleichen sind, sondern auch die Geräuschbelastung durch benachbarte vorhandene und zukünftige gewerbliche Einrichtungen berücksichtigt werden muß. Nach TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die o. g. Immissionsrichtwerte nach Pkt. 6.1 der TA Lärm nicht überschreitet. Die Einwirkung der zu beurteilenden Geräusche wird anhand eines Beurteilungspegels L r (Rating Level) bewertet. Dieser Beurteilungspegel wird unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderer Geräuschmerkmale (Töne, Impulse) gebildet. Das Einwirken von in der Pegelhöhe schwankenden Geräuschen auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L r während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Gemäß der TA Lärm sind die Richtwerte für den Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von 16 Stunden während des Tages und auf die ungünstigste Stunde der

12 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 12 von 49 Nacht zu beziehen. Die Nachtzeit beträgt 8 Stunden, sie beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tage um nicht mehr als L = 30 db und zur Nachtzeit um nicht mehr als L = 20 db überschreiten. Während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit an Werktagen (6 Uhr bis 7 Uhr und 20 Uhr bis 22 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (6 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 20 Uhr bis 22 Uhr) ist die erhöhte Störwirkung (für Gebiete nach Buchstaben d bis f) durch einen Zuschlag von K R = 6 db zum Immissionspegel zu berücksichtigen. 3. Vorgehensweise Für die Durchführung der Schallausbreitungsrechnung werden die Geländetopographie und die baulichen Gegebenheiten anhand der Planunterlagen sowie der Ortsbesichtigung digitalisiert. Zunächst werden den Teilflächen des Plangebietes sowie den in der Umgebung des Plangebietes ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieflächen flächenbezogene Schalleistungspegel (Emissionskontingente) zugeordnet. Die Werte ergeben sich aus den Angaben in der DIN 18005, wobei aufgrund der in der Umgebung der gewerblichen Nutzungen vorhandenen Wohngebiete zur Nachtzeit entsprechend den Immissionsrichtwerten um L = 15 db gegenüber den Angaben der DIN niedrigere Werte angesetzt werden. Die existierende Bebauung innerhalb der Gebiete wird hierbei normgemäß außer acht gelassen. Die Berechnung erfolgt gemäß DIN unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung. Der Ansatz flächenbezogener Schalleistungspegel dient dazu, die Schallpegelverteilung in der Umgebung der Gewerbe- und Industriegebiete unabhängig von den derzeit tatsächlich gegebenen Nutzungen darzustellen. Die Ansätze entsprechen einer gemessen an der jeweiligen Einstufung intensiven Nutzung der Gebiete. Mittels Schallausbreitungsrechnung auf der Grundlage der entsprechend der Gebietsausweisung bzw. der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Gebiete wird

13 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 13 von 49 geprüft, ob die in der Umgebung im Bereich der Wohnbebauung geltenden Orientierungswerte nach DIN bzw. die gleichhohen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Die im Einwirkungsbereich ansässigen Betriebe wurden hinsichtlich ihrer relevanten geräuschverursachenden Vorgänge befragt und an einzelnen technischen Anlagen Emissionsmessungen durchgeführt. Mit diesen Daten werden die derzeit bei Vollauslastung der Betriebe auftretenden Geräusche gemäß TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO berechnet und mit den Immissionsrichtwerten verglichen. 4. Schallausbreitungsrechnung 4.1 Auszug aus DIN Für die Berechnung von Gewerbelärm verweist die Norm DIN 18005, Teil 1 auf das in der TA Lärm angegebene Verfahren und die darin genannten Normen und Richtlinien (DIN ISO , VDI 2571, VDI 2714). 4.2 Auszug aus TA Lärm, DIN ISO Berechnungsverfahren Emissionskontingentierung Die Schallausbreitungsrechnung ermittelt den Immissionspegel ohne Berücksichtigung von Bodeneffekten und Meteorologieeinflüssen. Abschirmung durch Hindernisse und Reflexionen außerhalb des Plangebiets werden berücksichtigt. Es wird eine leichte Mitwindsituation angenommen. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: L T = L W A div A bar Hierin bedeuten: L T L W Immissionspegel [db(a)] Schalleistungspegel [db(a)]

14 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 14 von 49 A div A bar Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung [db] Dämpfung aufgrund von Abschirmung [db] Berechnungsverfahren gewerbliche Geräusche Die Schallausbreitungsrechnung ermittelt den Immissionspegel in Abhängigkeit von der Frequenz in Oktavbandbreite. Dabei wird vom Schalleistungspegel eines Aggregates oder Vorganges bzw. dem Schalldruckpegel und den Schalldämmaßen der Außenbauteile eines Raumes ausgegangen. Berücksichtigt werden alle die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter, wie unter anderem Luftabsorption, Bodeneffekte, Abschirmung durch Hindernisse, Reflexionen und verschiedene weitere Effekte. Es wird dabei grundsätzlich eine leichte Mitwindsituation angenommen. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: L T = L W + D C A div A atm A gr A bar A fol A site A hous C met Hierin bedeuten: L T L W D c A div A atm A gr A bar A fol A site A hous C met Immissionspegel [db(a)] Schalleistungspegel [db(a)] Richtwirkungskorrektur [db] Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung [db] Dämpfung aufgrund von Luftabsorption [db] Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes [db] Dämpfung aufgrund von Abschirmung [db] Dämpfung durch Bewuchsflächen [db] Dämpfung durch Industrieflächen [db] Dämpfung durch Bebauungsflächen [db] Meteorologische Korrektur [db] Für jede Teilgeräuschquelle wird der Immissionspegelanteil separat berechnet. Die Berechnung des Gesamtschalldruckpegels der unterschiedlichen Emittenten an den Immissionsorten erfolgt durch energetische Addition deren Immissionspegelanteile.

15 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 15 von Ermittlung der meteorologische Korrektur Die Immissionspegel werden grundsätzlich für Mitwindverhältnisse, d. h. Wind von den Geräuschquellen zu den Immissionsorten, berechnet. Zur Berücksichtigung der langfristig einwirkenden Geräusche ist gemäß TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO ein Langzeitmittelungspegel L AT zu bestimmen. Es wird vom Mittelungspegel die meteorologische Korrektur (C met ) subtrahiert. Diese Korrektur berücksichtigt eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig, wie auch ungünstig für die Schallausbreitung sein können. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: met ( 1 10( h + h ) / d ) wenn d > ( h h ) C = C 10 + met 0 s p r p ( h h ) C = 0 wenn d 10 + s r p s r Hierin bedeuten: C met h s h r d p C 0 Meteorologische Korrektur [db] Höhe der Geräuschquelle [m] Höhe des Immissionsortes [m] Abstand zwischen Quelle und Immissionsort projiziert auf die horizontale Bodenebene [m] Faktor [db], der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt Die Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf die Schallausbreitung sind klein für kurze Abstände d p sowie für längere Abstände bei großen Höhen von Quelle und Immissionsort. Gemäß Vorgabe des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (Schreiben vom ) soll i. d. R. bei der meteorologischen Korrektur (C met ) aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich der Faktor C 0 = 2 db verwendet werden. Die so errechnete Korrektur geht von einer etwa gleichen Häufigkeit aller Windrichtungen aus; auch bei anderen Windverteilungen liegt der Fehler in der Regel innerhalb von L = ±1 db.

16 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 16 von Ermittlung der Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L r N 1 = 10 lg T j 10 Tr j= 1 0,1( LAeq, j + KT, j + KI, j + KR, j ) tags: nachts: N T r = T j j= 1 N T r = T j j= 1 hier: 16 h hier: 1 h (lauteste Nachtstunde) Hierin bedeuten: L r T j T r N L Aeq,j K T,j K I,j K R,j Beurteilungspegel [db(a)] Teilzeit j Beurteilungszeiträume tags bzw. nachts Anzahl der Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit j [db(a)] Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit [db] Zuschlag für Impulshaltigkeit [db] Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit [db] 5. Emissionsdaten 5.1 Emissionskontingente Es werden folgende flächenbezogene Schalleistungspegel (Emissionskontingente) basierend auf den Angaben der DIN verwendet: Industriegebiet: tags L EK = 65 db(a) nachts L EK = 50 db(a) Gewerbegebiet: tags L EK = 60 db(a) nachts L EK = 45 db(a) Die Lage des Gebietes ist in den Lärmkarten ersichtlich.

17 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 17 von Gewerbe Betriebsbeschreibung Es wurden von den im Einwirkungsbereich der Wohnbebauung in Eiershausen liegenden Betrieben die im folgenden angegebenen Nutzungsdaten jeweils für einen Tag angegeben. 1) MTG mbh & Co. KG, Eiershäuser Straße 53 - Betriebszeit 6 bis 18 Uhr - 20 Lkw-Fahrten, 6 bis 18 Uhr - 5 Kleintransporter-Fahrten, 6 bis 18 Uhr - 35 Paletten je Lkw, Hubwagen an schallgedämmten Toren - 1 Std. Gabelstaplertätigkeiten im Hof 2) MTG mbh & Co. KG, Grundstück 120/4-20 Lkw-Fahrten, 6 bis 22 Uhr - 2 Lkw-Fahrten, innerhalb einer vollen Stunde 22 bis 6 Uhr 3) PST Pulverbeschichtungen, Eiershäuser Straße 46 - Betriebszeit 5 bis 17 Uhr - 5 Lkw-Fahrten, 6 bis 17 Uhr - 20 Min. je Lkw, Gabelstapler vor offenem Hallentor - Hallentor während der Betriebszeit geöffnet, Innenpegel L AFTeq 80 db(a) - Absauganlage, Kamin auf Hallendach, L W 78 db(a) 4) Freunde christlicher Mission und Wohltätigkeit Dillenburg e. V., Eiershäuser Straße 54 - Betriebszeit 8 bis 17 Uhr - 3 Lkw-Fahrten, 8 bis 17 Uhr - 35 Paletten je Lkw, Palettenhubwagen / Elektrostapler vor offenen Toren 5) Schleiftechnik und Holzhandel, V. Giersbach, Eiershäuser Straße 46

18 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 18 von 49 - Betriebszeit 7 bis 16 Uhr - 1 Lkw-Fahrt, 7 bis 16 Uhr - 4 Kleintransporter-Fahrten, 7 bis 16 Uhr - 10 Min., Gabelstapler vor offenem Hallentor - 2 Std. Sägenbetrieb im Gebäude bei offenem Tor 6) Waschanlage und Getränkemarkt, Eiershäuser Straße 57 - Betriebszeit 9 bis 20 Uhr Pkw an Samstagen - Betrieb der Waschlange inkl. Trocknung bei offenen Toren - 1 Lkw-Fahrt, 9 bis 20 Uhr - 8 Paletten, Hubwagen vor Marktzugang 7) Sibre Logistic & Assembly, Eiershäuser Straße 46 - Betriebszeit 6:30 bis 16 Uhr - 3 Lkw-Fahrten, 7 bis 16 Uhr - 10 Paletten je Lkw, Palettenhubwagen vor offenen Toren bzw. teilweise im Gebäude bei offenen Toren - 30 Pkw-Mitarbeiter vor Betriebsgebäude an der Straße - Absauganlage in der Nordfassade, L W 78 db(a) 8) Pyrek Bau, Außenlager, Grundstück 120/4-2 Kleintransporter-Fahrten, 6:30 bis 16 Uhr - 60 Min. manuelle Gerüstverladung 9) Giersbach und Stoll GmbH, Im Hof 13 - Betriebszeit 6 bis 22 Uhr - 15 Lkw-Fahrten, 6 bis 22 Uhr - 1 Lkw-Abfahrt innerhalb einer vollen Stunde 22 bis 6 Uhr - 10 Containerwechsel, 6 bis 22 Uhr - 2,5 Std. Radlader und Gabelstaplerbetrieb, 6 bis 22 Uhr - 7 Pkw-Mitarbeiter, 6 bis 22 Uhr

19 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 19 von 49-2 Pkw-Mitarbeiter, innerhalb einer vollen Stunde 22 bis 6 Uhr 10) Desk Software und Consulting, Lehmkaute 3-30 Pkw-Mitarbeiter, 8 bis 20 Uhr 11) ILA Langner, Grundstück Lkw-Fahrten, 6 bis 22 Uhr - 5 Kleintransporter-Fahrten, 6 bis 22 Uhr - 2 Std. Gabelstaplertätigkeiten, 6 bis 22 Uhr 12) ILA Langner, Grundstück 412/3-2 Std. Gabelstaplertätigkeiten, 6 bis 22 Uhr 13) Gerüsthandel M. Schirkow, Zum Haister 1-1 Lkw-Fahrt, 6 bis 22 Uhr - 60 Min. manuelle Gerüstverladung 14) Autolackiererei A. Müller, Grundstück 129/1-1 Kleintransporter-Fahrt, 6 bis 22 Uhr - 10 Pkw, 6 bis 22 Uhr - 3 Std. Absauganlagenbetrieb, 6 bis 22 Uhr 15) Dachdecker Reh und Geil, Grundstück 108/2-2 Kleintransporter-Fahrten, 6 bis 22 Uhr - 2 Std. Gabelstaplertätigkeiten, 6 bis 22 Uhr 16) Reich GmbH, Grundstück Dreischichtbetrieb - 6 Lkw-Fahrten, 6 bis 22 Uhr - 12 Paletten je Lkw, Palettenhubwagen vor offenem Tor - 8 Pkw, 6 bis 7 Uhr - 24 Pkw, 7 bis 20 Uhr - 8 Pkw, 20 bis 22 Uhr - 10 Pkw innerhalb einer vollen Stunde, 22 bis 6 Uhr - Absauganlagebetrieb, Dauerbetrieb

20 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 20 von Emissionsansätze Für die Schallausbreitungsrechnung werden die im folgenden genannten Emissionsansätze verwendet. Der technische Bericht des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen und weiterer Vorgänge auf Betriebsgeländen gibt u. a. Beurteilungsschalleistungspegel für Fahrzeugbewegungen pro 1 m Wegstrecke und 1 Stunde Einwirkzeit an. Die Ermittlung des Beurteilungsschalleistungspegels der Fahrstrecken wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L Wr = L W, 1h l Tr + 10 lg( n) + 10 lg 10 lg 1m 1h Hierin bedeuten: L Wr L W,1h n l Τ r Beurteilungsschalleistungspegel der Fahrstrecke, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Schalleistungspegel für eine Fahrt pro Stunde [db(a)] Anzahl der Fahrten Länge des Streckenabschnittes [m] Beurteilungszeit [h] Für Rangiertätigkeiten von Lkw ist ein Zuschlag von L = 3 bis 5 db für den betroffenen Streckenabschnitt zu berücksichtigen. Zur Berechnung des Immissionsanteils für den Lkw-Verkehr auf dem Betriebsgelände wird auch ein Stück Wegstrecke auf der öffentlichen Straße (eine Zuglänge) bei der Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Betriebsgelände hinzugerechnet. Bei der Be- und Entladung werden die Schallereignisse "Rollgeräusche von Palettenhubwagen über Überladebrücke an einer Außenrampe", "Rollgeräusche von Palettenhubwagen über Überladebrücke an einer Innenrampe", "Rollgeräusche von Palettenhubwagen über Wagenboden" gemäß der Vorgaben der Technischen Untersuchung von Lkw-Geräuschen (Ausgabe 1995) mit folgenden Emissionsansätzen berechnet: Beladung mit Palettenhubwagen, Überladebrücke an Außenrampe - voll auf Lkw L W,1h = 88,0 db(a)

21 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 21 von 49 - leer von Lkw L W,1h = 89,1 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 89 db(a). Entladung mit Palettenhubwagen, Überladebrücke an Außenrampe - voll von Lkw L W,1h = 84,0 db(a) - leer auf Lkw L W,1h = 85,2 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 85 db(a). Der energetische Mittelwert für eine Gleichverteilung der Be- und Entladungen beträgt L W,1h = 87 db(a). Beladung mit Palettenhubwagen, Überladebrücke an Innenrampe - voll auf Lkw L W,1h = 72,0 db(a) - leer von Lkw L W,1h = 82,5 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 80 db(a). Entladung mit Palettenhubwagen, Überladebrücke an Innenrampe - leer auf Lkw L W,1h = 76,5 db(a) - voll von Lkw L W,1h = 72,1 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 75 db(a). Der energetische Mittelwert für eine Gleichverteilung der Be- und Entladungen beträgt L W,1h = 78 db(a). Rollgeräusch von Palettenhubwagen auf geriffeltem Wagenboden - voll L W,1h = 68,0 db(a) - leer L W,1h = 78,0 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 75 db(a). Die Beurteilungsschalleistungspegel ergeben sich wie folgt: L Wr = L W, 1h + 10 lg T 1h r ( n) 10 lg Hierin bedeuten: L Wr L W,1h Beurteilungsschalleistungspegel, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Schalleistungspegel pro Stunde und Vorgang [db(a)]

22 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 22 von 49 n Τ r Anzahl der Ereignisse Beurteilungszeit Die Ermittlung des Beurteilungsschalleistungspegels eines Parkierungsvorganges je Stunde wird gemäß der Parkplatzlärmstudie des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz nach folgender Gleichung durchgeführt: L Wr = L Wo + K PA + K I + K D + K StrO +10 lg ( BN ) Hierin bedeuten: L Wr L Wo Κ PA Κ Ι Κ D Beurteilungsschalleistungspegel, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Ausgangsschalleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde [db(a)] Zuschlag für die Parkplatzart [db] Zuschlag für Impulshaltigkeit [db] Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs [db] Κ StrO Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen [db] B Bezugsgröße (Anzahl Stellplätze) N Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße) Für die Pkw-Fahrten wird der in einer Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt im Zusammenhang mit Autowaschanlagen für Pkw-Fahrten auf Betriebsgeländen angegebene Beurteilungsschalleistungspegel je 1 m Wegelement und 1 Stunde angesetzt. Die o. g. Beurteilungsschalleistungspegel beinhalten Zuschläge für Impuls-, Tonund Informationshaltigkeit sowie die Einwirkzeit der Vorgänge. Damit hängt die Berechnung der Beurteilungspegel hierfür nur noch von der Anzahl der Vorgänge und ggf. eines Ruhezeitzuschlages ab. Gemäß der Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Untersuchung der Geräuschimmissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung werden für die Wechsel der Abroll- und der Absetzcontainer auf dem Taktmaximalpegelverfahren beruhende Schalleistungsdaten verwendet. Die in der Tabelle 1 angegebenen Werte werden für die Berechnung der Geräuschimmissionen verwendet.

23 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 23 von 49 Tab. 1 : Für die Schallausbreitungsrechnung verwendete Emissionsdaten. Die spektralen Werte sind hierbei als Relativwerte zum Summenpegel angegeben. Die Summenpegel verstehen sich ohne die angegebenen Zuschläge. f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 1. Beurteilungsschalleistungspegel für die Lkw-Bewegungen je 1 m Wegstrecke und eine Stunde Einwirkzeit. Zuschlag für Rangiertätigkeiten beim Rückwärtsfahren K = 5 db. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 63 db(a) 2. Beurteilungsschalleistungspegel für die Kleintransporter-Bewegungen je 1 m Wegstrecke und eine Stunde Einwirkzeit. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 60 db(a) 3. Beurteilungsschalleistungspegel für die Pkw-Fahrten je 1 m Wegstrecke und eine Stunde Einwirkzeit. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 50 db(a) 4. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Pkw-Parkierungsvorgang und eine Stunde Einwirkzeit. Zuschlag für Durchfahr- und Parksuchverkehr K D = 0,0 db. Zuschlag für die Parkplatzart (Einkaufszentren, Standard-Einkaufswagen auf Asphalt) K PA = 3 db. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I = 4 db. Zuschlag für Fahrbahnoberfläche K StrO = 0 db. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 63 db(a) 5. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang der Ladetätigkeiten (Palettenhubwagen, Außenrampe) und eine Stunde Einwirkzeit. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 87 db(a) 6. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang der Ladetätigkeiten (Palettenhubwagen, Innenrampe) und eine Stunde Einwirkzeit. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 78 db(a) 7. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang der Rollgeräusche auf Fahrzeugwagenböden und eine Stunde Einwirkzeit. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 75 db(a)

24 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 24 von 49 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 8. Schalleistungspegel für manuelle Gerüstverladung. Impulszuschlag K I = 6 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 92 db(a) 9. Schalleistungspegel für die Gabelstaplertätigkeiten auf dem Betriebsgelände für Transporte und Beund Entladung von Fahrzeugen. Impulszuschlag K I = 3 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 95 db(a) 10. Schalleistungspegel für die Radladertätigkeiten. Impulszuschlag K I = 3 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 102 db(a) 11. Schalleistungspegel für einen Wechsel eines Absetzcontainers. Einwirkzeit 3 Min. Impulszuschlag K I = 4 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 100 db(a) 12. Schalleistungspegel der Absauganlage Fa. PST L W,Okt,rel. / db(a) L W = 78 db(a) 13. Schalleistungspegel der Absauganlage Fa. Sibre L W,Okt,rel. / db(a) L W = 78 db(a) 14. Schalleistungspegel der Absauganlage Fa. Müller (Ansatz) L W,Okt,rel. / db(a) L W = 80 db(a) 15. Schalleistungspegel der Absauganlage Fa. Reich (Ansatz) L W,Okt,rel. / db(a) L W = 85 db(a) 16. Schalleistungspegel eines Lkw-Türschlages. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 6 Ereignisse je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 100 db(a) 17. Schalleistungspegel Standlauf Lkw. Einwirkzeit 2 Min. je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 94 db(a)

25 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 25 von 49 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 18. Schalleistungspegel eines Lkw-Startvorganges. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 1 Ereignis je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 100 db(a) 19. Schalleistungspegel der Entlüftung der Betriebsbremse eines Lkw. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 1 Ereignis je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 108 db(a) 20. Schalleistungspegel eines Kleintransporter-Türschlages. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 6 Ereignisse je Fahrzeug. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 98 db(a) 21. Schalleistungspegel eines Kleintransporter-Startvorganges. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 1 Ereignis je Fahrzeug. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 95 db(a) 22. Mittlerer Schalldruckpegel Betriebshalle Fa. PST im Bereich des Tores (Ansatz). L Okt,rel. / db(a) L AFTeq = 80 db(a) 23. Mittlerer Schalldruckpegel Betriebshalle Fa. Schleiftechnik und Holzhandel V. Giersbach im Bereich des Tores bei Sägenbetrieb (Ansatz). L Okt,rel. / db(a) L AFTeq = 85 db(a)

26 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 26 von Beurteilungspegel 6.1 Emissionskontingente Die Berechnung der Beurteilungspegel auf der Grundlage von Emissionskontingenten (flächenbezogene Schalleistungspegel, s. Pkt. 5.1) erfolgt für das unbebaute Gebiet. In den Abbildungen 1 und 2 sind die Lärmkarten der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe zur Tag- und Nachtzeit dargestellt. Die Tabelle 2 zeigt die Beurteilungspegel. Die Bewertung erfolgt anhand der für Mischgebiet geltenden Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1. Tab. 2 : Beurteilungspegel an den Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet bei Ansatz flächenbezogener Schalleistungspegel innerhalb der Gewerbegebietsflächen. Immissionsort Beurteilungspegel Orientierungswert tags nachts tags nachts L rt [db(a)] L rn [db(a)] L [db(a)] L [db(a)] 1. Nordwestlicher Rand der möglichen Wohnbebauung Westlicher Rand der möglichen Wohnbebauung Am Kehrweg Nr Schwarzbachstraße Nr Am Nußbaum Nr Am Nußbaum Nr Anmerkung: Bei Lärmkarten handelt es sich um Rasterberechnungen. Zwischenwerte werden interpoliert. Naturgemäß ist es hierin nicht möglich, der Forderung Rechnung zu tragen, nach der die Reflexionen der betroffenen Fassade (Immissionsort) nicht zu berücksichtigen sind. Die Lärmkarten enthalten aus diesem Grund grundsätzlich die Reflexionen der betroffenen Fassade und sind daher ausschließlich als Visualisierung der Schallpegelverteilung zu sehen. Keinesfalls können die Werte in der Nähe der Fassade mit den Immissionsrichtwerten verglichen werden. Deswegen werden Einzelpunktberechnungen durchgeführt.

27 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 27 von 49 Abb. 1 : Lärmkarte der Beurteilungspegel bei Ansatz von Emissionskontingenten - Tagzeit - Obergeschoßhöhe.

28 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 28 von 49 Abb. 2 : Lärmkarte der Beurteilungspegel bei Ansatz von Emissionskontingenten - Nachtzeit - Obergeschoßhöhe.

29 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 29 von Gewerbe Es wurde für alle relevanten Betriebe im Einwirkungsbereich der Wohnbebauung in Eiershausen auf der Basis der Emissionsdaten (Pkt. 5.2) die Schallausbreitungsrechnung gemäß TA Lärm durchgeführt. Es ergeben sich die in der Tabelle 3 angegebenen Beurteilungspegel. Die Abbildungen 3 und 4 zeigen die Lärmkarten für die Tag- und Nachtzeit in Höhe des Obergeschosses. Tab. 3 : Beurteilungspegel der ansässigen Betriebe. Immissionsort Beurteilungspegel L r [db(a)] Immissionsrichtwert L [db(a)] tags nachts tags nachts 1. Nordwestlicher Rand der möglichen Wohnbebauung Westlicher Rand der möglichen Wohnbebauung Am Kehrweg Nr Schwarzbachstraße Nr Am Nußbaum Nr Am Nußbaum Nr

30 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 30 von 49 Abb. 3 : Lärmkarte der Beurteilungspegel der ansässigen Betriebe - Tagzeit - Obergeschoßhöhe.

31 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 31 von 49 Abb. 4 : Lärmkarte der Beurteilungspegel der ansässigen Betriebe - Nachtzeit - Obergeschoßhöhe.

32 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 32 von Aussagesicherheit Die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse wird bestimmt durch die verwendeten Ausbreitungsalgorithmen. Bei der Ausbreitungsrechnung wird nach DIN ISO für Abstände von 100 m < d < 1000 m und mittleren Höhen von 5 m < h < 30 m eine Genauigkeit von ± 3 db erreicht und für Abstände bis 100 m ± 1 db (d: Abstand Quelle Immissionsort; h: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort). Die Angaben basieren auf Situationen ohne Reflexionen und Abschirmung. 7. Bewertung 7.1 Emissionskontingente Auf der Grundlage der angesetzten Emissionskontingente (flächenbezogenen Schalleistungspegel) für alle Industrie- und Gewerbegebietsflächen in den Bebauungsplänen sowie auch der daran angrenzenden gewerblich genutzten Bereiche ergibt sich im Bereich der bestehenden sowie auch der möglichen Wohnbebauung in Eiershausen die Unterschreitung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1. Im Ergebnis zeigt die Berechnung, daß grundsätzlich die Ausweisung der beiden Grundstücke 122 und 124 des Plangebietes "Heerfeld" von derzeit Gewerbegebiet in Industriegebiet aus Sicht des Schallschutzes möglich ist. 7.2 Ansässige Betriebe Die Betrachtung der Geräuschimmissionen auf der Grundlage der von den Betreibern genannten Emissionsdaten ergeben die deutliche Unterschreitung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm im Bereich der bestehenden und der möglichen Wohnbebauung von Eiershausen. Zur Tagzeit wird der Immissionsrichtwert für allgemeines Wohngebiet von L = 55 db(a) um mindestens L = 14 db und zur Nachtzeit der Immissionsrichtwert von L = 40 db(a) um mindestens L = 10 db unterschritten.

33 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 33 von 49 Die Berechnung beinhaltet die wesentlichen geräuschverursachenden Vorgänge der ansässigen Betriebe. Die im Plangebiet "Heerfeld" ansässigen Betriebe nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Immissionsrichtwertanteile derzeit nicht aus. Für die derzeit ungenutzten Grundstücke des Plangebietes stehen aufgrund der ermittelten Unterschreitungen der Immissionsrichtwerte ausreichend Immissionsrichtwertanteile für eine entsprechend der Gebietsausweisung mögliche gewerbliche Nutzung zur Verfügung. 8. Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Die Orientierungswerte und auch der Immissionsrichtwerte in der Umgebung des Plangebietes werden sicher eingehalten. Zu beachten ist dabei, daß die angesetzten Emissionskontingente für die Nachtzeit um L = 15 db unter denen für die Tagzeit liegen. Dies ist erforderlich, da in der Umgebung des Plangebietes im Bereich der Wohngebiete zur Nachtzeit entsprechend niedrigere Immissionsrichtwerte gelten. Grundsätzlich ist diese Minderung der Emissionskontingente zur Nachtzeit immer dann erforderlich, wenn zwei Gebietskategorien (Industrie- an Gewerbegebiet oder Gewerbegebiet an Mischgebiet) direkt ohne größeren Abstand dazwischen aneinander Grenzen und jeweils in der niedrigeren Kategorie Wohnnutzung zulässig ist. Insoweit weichen die zur Verfügung stehenden Emissionskontingente für die Nachtzeit von den Vorgaben der DIN ab. Ich empfehle daher die Festsetzung der Emissionskontingente für das Plangebiet.

34 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 34 von Emissionskontingente Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche im gesamten Plangebiet die folgende Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (6 bis 22 Uhr) noch nachts (22 bis 6 Uhr) überschreiten: Industriegebiet L EK,tags = 65 db(a) L EK,nachts = 50 db(a) Gewerbegebiet L EK,tags = 60 db(a) L EK,nachts = 45 db(a) Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5. Abb. 5 : Lageplan mit Zuordnung der Teilflächen des Plangebietes.

35 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 35 von Anhang 9.1 Lagepläne Abb. 6 : Bebauungsplan "Heerfeld".

36 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 36 von 49 Abb. 7 : Katasterplanauszug.

37 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 37 von 49 Abb. 8 : Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

38 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 38 von 49 Abb. 9 : Lageplan Planung Fa. Reich.

39 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 39 von 49 Abb. 10 : Grundriß Betriebsgebäude Fa. Reich.

40 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 40 von 49 Abb. 11 : Bebauungsplan Nr. 2 "In der Simmersbach".

41 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr Abb. 12 : Bebauungsplan "Eiershausen - West". vom Seite 41 von 49

42 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 42 von 49 Abb. 13 : Bebauungsplan "Oberm Stöcke".

43 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 43 von Berechnungsdaten Im folgenden werden die wesentlichen Eingangsdaten der Schallausbreitungsrechnung aufgelistet. Auf die Darstellung ausführlicher Berechnungsprotokolle für jeden Immissionsort wird aus Platzgründen verzichtet. Bei Bedarf können diese nachgereicht werden. Immissionsorte Emissionskontingente Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) Im 1, NW!06! 53,1 38,1 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,92 335,31 Im 2, SW!06! 52,7 37,7 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,87 340,73 Im 3, Am Kehrweg Nr.2, OG!06! 48,9 33,9 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,91 351,08 Im 4, Schwarzbachstraße Nr.2, OG!06! 43,5 28,5 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,56 344,72 Im 5, Am Nußbaum Nr.9, OG!06! 46,8 31,8 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,91 342,19 Im 6, Am Nußbaum Nr.5, OG!06! 43,7 28,7 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,58 349,76 Immissionsorte Beurteilungspegel Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) Im 1, NW!06! 40,2 30,1 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,92 335,31 Im 2, SW!06! 39,1 29,0 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,87 340,73 Im 3, Am Kehrweg Nr.2, OG!06! 41,4 28,4 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,91 351,08 Im 4, Schwarzbachstraße Nr.2, OG!06! 35,8 25,8 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,56 344,72 Im 5, Am Nußbaum Nr.9, OG!06! 35,1 22,9 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,91 342,19 Im 6, Am Nußbaum Nr.5, OG!06! 34,7 22,8 55,0 40,0 WA Industrie 5,50 r , ,58 349,76

44 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 44 von 49 Teilbeurteilungspegel tags Bezeichnung Muster Teilsummenpegel V01 Tag Im 1, NW Im 2, SW Im 3, Am Kehrweg Nr.2, OG Im 4, Schwarzbachstraße Nr.2, OG Im 5, Am Nußbaum Nr.9, OG Im 6, Am Nußbaum Nr.5, OG Gewerbe!08* 40,2 39,1 41,4 35,8 35,1 34,7 MTG!0800* 31,8 29,7 34,6 28,6 28,2 27,1 Lkw!080000* 28,6 26,9 27,0 23,5 22,2 21,9 Kleintransporter!080001* 7,7 6,1 10,9 5,1 5,9 4,6 Ladetätigkeiten!080002* 28,9 26,5 33,7 26,9 26,9 25,5 PST!0801* 25,7 22,5 29,0 24,3 18,7 20,4 Lkw!080100* 18,0 14,8 18,7 14,1 12,8 13,3 Ladetätigkeiten!080101* 24,1 20,4 26,8 21,0 17,1 19,1 Tor offen!080102* 16,2 14,7 23,7 20,5-0,9 5,0 Absauganlage!080103* 9,2 9,9 10,9 7,5 5,5 6,3 GBV!0802* 11,8 7,4 16,1 12,4 8,6 6,4 Lkw!080200* 11,8 7,0 16,1 12,2 8,6 6,4 Ladetätigkeiten!080201* -12,9-3,2-12,9-1,5-17,0-16,0 Schleiftechnik, Holzhandel!0803* 15,9 15,7 14,6 15,4 14,2 12,4 Lkw!080300* 4,8 4,4 4,3 4,0 2,5 1,4 Kleintransporter!080301* -1,2-1,3-1,7-1,4-3,1-4,5 Ladetätigkeiten!080302* 9,5 9,2 7,3 8,8 7,0 6,2 Tor offen!080303* 14,2 14,0 13,0 13,7 12,8 10,6 Waschanlage, Getränkemarkt!0804* 35,6 34,8 38,6 30,8 29,8 30,1 Lkw!080400* 6,4 5,1 10,3 2,9 1,9 1,3 Ladetätigkeiten!080401* -19,8-23,8-5,7-15,1-18,2-23,3 Pkw-Fahrten!080402* 10,0 9,6 13,6 6,4 5,4 5,2 Tore offen!080403* 35,6 34,8 38,6 30,8 29,7 30,1 Sibre!0805* 16,1 15,0 21,1 16,1 12,7 12,9 Lkw!080500* 16,0 14,8 20,4 15,9 12,5 12,8 Ladetätigkeiten!080501* -11,7-11,9 1,1-3,1-15,0-14,1 Pkw!080502* 1,4 0,8 8,0 0,7-4,1-3,2 Absaugung!080503* -11,8-9,4 10,7-0,8-11,3-11,4 Pyrek!0806* 28,0 24,5 23,7 21,6 21,3 20,4 Kleintransporter!080600* 16,4 13,8 13,8 11,3 10,3 10,0 Ladetätigkeiten!080601* 27,7 24,1 23,2 21,1 21,0 20,0 Giersbach und Stoll!0807* 34,0 32,3 32,0 29,5 29,1 28,2 Lkw!080700* 19,5 17,9 15,8 14,0 13,9 13,2 Container!080701* 24,0 22,8 22,2 19,6 18,7 18,4 Ladetätigkeiten!080702* 33,4 31,5 31,4 28,9 28,6 27,6 Pkw!080703* 5,3 4,0-1,0-0,6-1,1-1,5 DESK!0808* 0,0-1,2 0,2-4,1-3,8-4,1 Pkw!080800* 0,0-1,2 0,2-4,1-3,8-4,1 Langner!0809* 25,2 25,3 24,5 22,3 21,9 21,7 Lkw!080900* 13,2 14,1 12,3 10,7 9,4 10,2 Kleintransporter!080901* 14,2 15,2 13,3 11,7 10,4 11,3 Ladetätigkeiten!080902* 24,5 24,5 23,9 21,6 21,3 21,0 Schirkow!080A* 28,2 29,5 21,0 20,0 22,2 21,9 Lkw!080A00* 15,6 16,8 9,5 8,4 9,9 10,2 Ladetätigkeiten!080A01* 28,0 29,3 20,6 19,7 21,9 21,6

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