Immissionsgutachten Nr. 1564

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1 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, Solms Tel.: / steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den Beratung Gutachten Messung Planung Bau- und Raumakustik Immissionsschutz VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Eingetragen in die Liste der Nachweisberechtigten für Schallschutz gem. 4 Abs. 1 NBVO bei der Ingenieurkammer Hessen Immissionsgutachten Nr Inhalt : Schallimmissionsprognose für den Betrieb eines Lebensmittelmarktes in Liederbach Auftraggeber : Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG Rötelstraße Neckarsulm Anmerkung : Dieses Gutachten besteht aus 51 Seiten. Eine auszugsweise Zitierung ist mit mir abzustimmen. Büro für Schallschutz W. Steinert

2 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 2 von 51 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Verwendete Unterlagen Verkehrszählung Lagebeschreibung Lärmemissionskontingente Immissionsorte Immissionsrichtwerte TA Lärm 9 3. Vorgehensweise Schallausbreitungsrechnung Auszug aus TA Lärm, DIN ISO Berechnungsverfahren Emissionskontingentierung Berechnungsverfahren gewerbliche Geräusche Ermittlung der meteorologische Korrektur Ermittlung der Beurteilungspegel Emissionsdaten Flächenbezogene Schalleistungspegel Ermittelte Immissionsrichtwertanteile Gewerbe Betriebsbeschreibung Emissionsansätze Beurteilungspegel Berechnung Maßnahmen Kurzzeitige Geräuschspitzen Zufahrtsstraße Aussagesicherheit Bewertung Anhang Pläne Fotodokumentation Berechnungsdaten 45

3 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 3 von Aufgabenstellung Die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG plant den Umbau und die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes an der Straße Hinter der Mühle in Liederbach. Für den Betrieb des Marktes soll während der Planungsphase eine Schallimmissionsprognose erstellt werden. Diese muß der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) und den dort benannten Berechnungs- und Bewertungsverfahren genügen. Es ist zu prüfen, ob der Betrieb des Marktes die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hinter der Mühle" angegebenen Emissionskontingente einhält. Gegebenenfalls sind Vorschläge für Maßnahmen zur Einhaltung dieser Werte zu erarbeiten. 2. Grundlagen 2.1 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom in der aktuellen Fassung (Bundesimmissionsschutzgesetz) [2] TA Lärm Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vom [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom [4] RLS 90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen vom April 1990 [5] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Ausgabe Oktober 1999 [6] DIN Geräuschkontingentierung vom Dezember 2006

4 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 4 von 51 [7] Lastkraftwagen Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3. Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten von 2005 [8] Lastkraftwagen Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Forschungsbericht über die Geräuschemissionen von Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen vom Mai 1995 [9] Containerbewegungen, Brecheranlage, Radlader, usw. Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschimmissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen von 2002 [10] Parkplätze Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. Auflage von Verwendete Unterlagen a) Auszug aus dem Bebauungsplan "Hinter der Mühle", , Maßstab 1:1.000 b) Katasterplanauszug des Standortes und der Umgebung im Maßstab 1:1.000 c) Plan der Außenanlagen, Plan-Nr. BVA 101, Planstand , Maßstab 1:200 d) Verkehrszählung Liederbach am Taunus Hinter der Mühle, Ermittlung von Verkehrsmengen, Vertec Oktober 2015 e) Schreiben der Bauaufsicht des Main-Taunus-Kreises vom zur Bauvoranfrage f) Datenblatt der geplanten Rückkühler des Marktes g) Angaben des Auftraggebers zum Betriebsablauf

5 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 5 von Verkehrszählung Für die Märkte wurde im September 2015 eine Verkehrszählung durchgeführt. Gezählt wurde der Verkehr an vier Knoten: - Q 1: Straße Hinter der Mühle westlich der Hauptparkplatzzufahrt - Q 2: Straße Hinter der Mühle östlich der Hauptparkplatzzufahrt - Q 3: Hauptparkplatzzufahrt - Q 4: Parkplatzzufahrt im Westen Die Zählung erfolgte an drei Tagen (Donnerstag, Freitag, Samstag), jeweils zwischen 5 und 23 Uhr. Die Abbildungen 1 bis 3 zeigen die Ergebnisse der Untersuchung. Abb. 1 : Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, Teil 1.

6 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 6 von 51 Abb. 2 : Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, Teil 2.

7 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 7 von 51 Abb. 3 : Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, Teil Lagebeschreibung Der Standort des Lebensmittelmarktes liegt am westlichen Ortsrand von Liederbach zwischen der Höchster Straße im Süden und der Straße Hinter der Mühle im Norden. Im selben Bereich östlich des Lebensmittelmarktes befindet sich ein Drogeriemarkt. Zwischen beiden Märkten liegt der Hauptteil des Pkw-Parkplatzes. Teile des Parkplatzes liegen auch im Süden und Westen des Lebensmittelmarktes sowie im Osten des Drogeriemarktes. Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt von der Straße Hinter der Mühle im Bereich zwischen beiden Märkten. Eine weitere Zufahrt liegt westlich des Lebensmittelmarktes. Hier befindet sich auch die Anlieferungsrampe des Lebensmittelmarktes. Das Gebiet der Märkte ist im Bebauungsplan "Hinter der Mühle" als Mischgebiet ausgewiesen.

8 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 8 von 51 Jenseits der Straße Hinter der Mühle stehen Wohngebäude in einem im selben Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Gebietes. Das Gelände ist weitgehend eben. Die Lage des Gebietes ist im Anhang im Lageplan dargestellt. 2.5 Lärmemissionskontingente Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen für Gewerbe- oder Industriegebiete ist zu gewährleisten, daß die Lärmemissionen der hier ansiedelnden Unternehmen keine Konflikte mit angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen auslösen. Der Standort der beiden Märkte befindet sich in einem als Mischgebiet ausgewiesenen Teils des Bebauungsplanentwurfes "Hinter der Mühle". Aus den textlichen Festsetzungen gehen folgende einzuhaltende Emissionskontingente hervor: Durch die Festlegung der Emissionskontingente wird sichergestellt, daß alle zusammeneinwirkenden gewerblichen Geräusche die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte im Bereich der Wohnbebauung eingehalten. Auf der Grundlage der o. g. Werte sind mittels Schallausbreitungsrechnung die von den Märkten einzuhaltenden Immissionsrichtwertanteile im Bereich der Immissionsorte zu bestimmen. Das Verfahren zur Bestimmung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel (IFSP) bzw. der Emissionskontingente (L EK ) regelt die Norm DIN

9 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 9 von Immissionsorte Als maßgebliche Immissionsorte werden die Ober- bzw. Dachgeschosse folgender Orte in allgemeinen Wohngebiet gewählt: 1) Wohnhaus Hinter der Mühle Nr. 20, Obergeschoß 2) Wohnhaus Hinter der Mühle Nr. 8b, Obergeschoß 3) Wohnhaus Hinter der Mühle Nr. 8b, Dachgeschoß 4) Wohnhaus Hinter der Mühle Nr. 6a, Obergeschoß 5) Wohnhaus Hinter der Mühle Nr. 6a, Dachgeschoß 6) Wohnhaus Hinter der Mühle Nr. 4, Obergeschoß Die Lage der Immissionsorte ist in den Lärmkarten ersichtlich. 2.7 Immissionsrichtwerte TA Lärm Unabhängig von der hier nachzuweisenden Einhaltung der sich aus den im Bebauungsplan festgelegten flächenbezogenen Schalleistungspegeln ergebenden Immissionsrichtwertanteile gelten für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gemäß TA Lärm (Nr. 6.1) für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Immissionsrichtwerte: Für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gelten gemäß TA Lärm (Pkt. 6.1) für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Immissionsrichtwerte: a) Industriegebiete (vgl. 9 BauNVO): L = 70 db(a) b) Gewerbegebiete (vgl. 8 BauNVO): tags nachts L = 65 db(a) L = 50 db(a) c) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (vgl. 5-7 BauNVO): tags nachts L = 60 db(a) L = 45 db(a) d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (vgl. 2 und 4 BauNVO):

10 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 10 von 51 tags nachts L = 55 db(a) L = 40 db(a) e) Reine Wohngebiete (vgl. 3 BauNVO): tags nachts L = 50 db(a) L = 35 db(a) f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten: tags nachts L = 45 db(a) L = 35 db(a) Die Einwirkung der zu beurteilenden Geräusche wird anhand eines Beurteilungspegels L r (Rating Level) bewertet. Dieser Beurteilungspegel wird unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderer Geräuschmerkmale (Töne, Impulse) gebildet. Das Einwirken von in der Pegelhöhe schwankenden Geräuschen auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L r während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Gemäß der TA Lärm sind die Richtwerte für den Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von 16 Stunden während des Tages und auf die ungünstigste Stunde der Nacht zu beziehen. Die Nachtzeit beträgt 8 Stunden, sie beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tage um nicht mehr als L = 30 db und zur Nachtzeit um nicht mehr als L = 20 db überschreiten. Während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit an Werktagen (6 Uhr bis 7 Uhr und 20 Uhr bis 22 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (6 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 20 Uhr bis 22 Uhr) ist die erhöhte Störwirkung (für Gebiete nach Buchstaben d bis f) durch einen Zuschlag von K R = 6 db zum Immissionspegel zu berücksichtigen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb des Betriebsgeländes durch das dem Betrieb zuzuordnende Verkehrsaufkommen sind bei der Beurteilung gesondert von den anderen Anlagengeräuschen zu betrachten. Hierbei ist das Berechnungsverfahren der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) anzuwenden. Es ist gemäß TA Lärm zu prüfen, ob in einem Abstand vom Betriebsgrundstück von bis zu 500 m in Gebieten nach Buchstaben c bis f (s. o.):

11 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 11 von 51 - die der Anlage hinzuzurechnenden Geräuschanteile den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens L = 3 db erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Werden diese Kriterien erfüllt, sind nach TA Lärm die Geräusche durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich zu mindern. Gemäß 16. BImSchV gelten außerhalb von Gebäuden für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Immissionsgrenzwerte: - in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: tags nachts L = 64 db(a) L = 54 db(a) - in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten: tags nachts L = 59 db(a) L = 49 db(a) - an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen: tags nachts L = 57 db(a) L = 47 db(a) 3. Vorgehensweise Das Gebiet der Märkte und deren Umgebung wird digitalisiert. Erfaßt werden hierbei die baulichen Gegebenheiten, die Schallquellen sowie die Immissionsorte. Die Durchführung der Schallausbreitungsrechnung zur Bestimmung der Immissionsrichtwertanteile an den Immissionsorten erfolgt mittels Flächenquellen, welchen die im Bebauungsplan festgelegten flächenbezogenen Schalleistungspegel zugeordnet werden. Hierbei wird die innerhalb des Plangebietes vorhandene Bebauung normgemäß außer acht gelassen. Die Berechnung erfolgt unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung. Die Berechnung liefert Immissionspegel an den Immissionsorten, die einzuhaltenden Immissionsrichtwertanteile. So wird sichergestellt, daß die zulässigen Emissionskontingente gemäß Bebauungsplan eingehalten werden.

12 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 12 von 51 In einem zweiten Schritt werden die zu erwartenden Immissionsgeräusche der beiden Märkte bestimmt. Grundlage dieser Schallausbreitungsrechnung sind Emissionsansätze für den Betrieb bzw. die Anlieferungen der Märkte anhand der Anzahl einzelner Vorgänge bzw. deren Einwirkzeit. Anschließend werden die so berechneten Beurteilungspegel mit den vorher berechneten Immissionsrichtwertanteilen verglichen. Im Falle deren Überschreitung werden Vorschläge für Maßnahmen zur Minderung der Geräuschimmissionen erarbeitet. 4. Schallausbreitungsrechnung 4.1 Auszug aus TA Lärm, DIN ISO Die Durchführung der Schallausbreitungsrechnung erfolgt auf der Grundlage der in der TA Lärm angegebenen Normen und Richtlinien Berechnungsverfahren Emissionskontingentierung Die Schallausbreitungsrechnung ermittelt den Immissionspegel ohne Berücksichtigung von Bodeneffekten und Meteorologieeinflüssen. Abschirmung durch Hindernisse und Reflexionen außerhalb des Plangebiets werden berücksichtigt. Es wird eine leichte Mitwindsituation angenommen. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: L T = L W A div A bar Hierin bedeuten: L T L W A div A bar Immissionspegel [db(a)] Schalleistungspegel [db(a)] Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung [db] Dämpfung aufgrund von Abschirmung [db]

13 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 13 von Berechnungsverfahren gewerbliche Geräusche Die Schallausbreitungsrechnung ermittelt den Immissionspegel in Abhängigkeit von der Frequenz in Oktavbandbreite. Dabei wird vom Schalleistungspegel eines Aggregates oder Vorganges ausgegangen. Berücksichtigt werden alle die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter, wie unter anderem Luftabsorption, Bodeneffekte, Abschirmung durch Hindernisse, Reflexionen und verschiedene weitere Effekte. Es wird dabei grundsätzlich eine leichte Mitwindsituation angenommen. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: L T = L W + D C A div A atm A gr A bar A fol A site A hous C met Hierin bedeuten: L T L W D c A div A atm A gr A bar A fol A site A hous C met Immissionspegel [db(a)] Schalleistungspegel [db(a)] Richtwirkungskorrektur [db] Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung [db] Dämpfung aufgrund von Luftabsorption [db] Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes [db] Dämpfung aufgrund von Abschirmung [db] Dämpfung durch Bewuchsflächen [db] Dämpfung durch Industrieflächen [db] Dämpfung durch Bebauungsflächen [db] Meteorologische Korrektur [db] Für jede Teilgeräuschquelle wird der Immissionspegelanteil separat berechnet. Die Berechnung des Gesamtschalldruckpegels der unterschiedlichen Emittenten an den Immissionsorten erfolgt durch energetische Addition deren Immissionspegelanteile Ermittlung der meteorologische Korrektur Die Immissionspegel werden grundsätzlich für Mitwindverhältnisse, d. h. Wind von den Geräuschquellen zu den Immissionsorten, berechnet. Zur Berücksichtigung der langfristig einwirkenden Geräusche ist gemäß TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO ein Langzeitmittelungspegel L AT zu

14 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 14 von 51 bestimmen. Es wird vom Mittelungspegel die meteorologische Korrektur (C met ) subtrahiert. Diese Korrektur berücksichtigt eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig wie auch ungünstig für die Schallausbreitung sein können. Die Beziehung stellt sich wie folgt dar: met ( 1 10( h + h ) / d ) wenn d > ( h h ) C = C 10 + met 0 s p r p ( h h ) C = 0 wenn d 10 + Hierin bedeuten: s r p s r C met h s h r d p C 0 Meteorologische Korrektur [db] Höhe der Geräuschquelle [m] Höhe des Immissionsortes [m] Abstand zwischen Quelle und Immissionsort projiziert auf die horizontale Bodenebene [m] Faktor [db], der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt Die Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf die Schallausbreitung sind klein für kurze Abstände d p sowie für längere Abstände bei großen Höhen von Quelle und Immissionsort. Gemäß Vorgabe des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (Schreiben vom ) soll i. d. R. bei der meteorologischen Korrektur (C met ) aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich der Faktor C 0 = 2 db verwendet werden. Die so errechnete Korrektur geht von einer etwa gleichen Häufigkeit aller Windrichtungen aus; auch bei anderen Windverteilungen liegt der Fehler in der Regel innerhalb von L = ±1 db Ermittlung der Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L r N 1 = 10 lg T j 10 Tr j= 1 0,1( LAeq, j + KT, j + KI, j + KR, j )

15 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 15 von 51 tags: nachts: N T r = T j j= 1 N T r = T j j= 1 hier: 16 h hier: 1 h (lauteste Nachtstunde) Hierin bedeuten: L r T j T r N L Aeq,j K T,j K I,j K R,j Beurteilungspegel [db(a)] Teilzeit j Beurteilungszeiträume tags bzw. nachts Anzahl der Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit j [db(a)] Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit [db] Zuschlag für Impulshaltigkeit [db] Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit [db] 5. Emissionsdaten 5.1 Flächenbezogene Schalleistungspegel Es werden die im Bebauungsplan festgesetzten flächenbezogenen Schalleistungspegel (Emissionskontingente) verwendet (s. Pkt. 2.5), 5.2 Ermittelte Immissionsrichtwertanteile Auf der Grundlage der festgelegten Emissionskontingente ergeben sich an den Immissionsorten die in der Tabelle 1 angegebenen Immissionsrichtwertanteile für das Betriebsgelände der beiden Märkte.

16 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 16 von 51 Tab. 1 : Immissionsrichtwertanteile. Immissionsort Immissionsrichtwertanteil tags L [db(a)] nachts L [db(a)] 1. Hinter der Mühle Nr. 20, Obergeschoß 49,5 35,2 2. Hinter der Mühle Nr. 8b, Obergeschoß 50,9 36,7 3. Hinter der Mühle Nr. 8b, Dachgeschoß 51,4 37,1 4. Hinter der Mühle Nr. 6a, Obergeschoß 50,2 35,9 5. Hinter der Mühle Nr. 6a, Dachgeschoß 50,8 36,6 6. Hinter der Mühle Nr. 4, Obergeschoß 49,7 35,4 5.3 Gewerbe Betriebsbeschreibung Innerhalb des Mischgebietes steht im Westen der Lebensmittelmarkt und im Osten der Drogeriemarkt. Die Hauptparkplatzzufahrt befindet sich zwischen beiden Märkten an der Straße Hinter der Mühle im Bereich des Drogeriemarktes. Die Marktzugänge sind jeweils zum Parkplatz gerichtet. Die Einkaufswagenbox des Lebensmittelmarktes wird auf dem Parkplatz im Bereich des Marktzuganges mit der Öffnung zum Marktzugang aufgestellt. Am Drogeriemarkt steht die Einkaufswagenbox direkt neben den Marktzugang am Gebäude. An der Westseite des Lebensmittelmarktes befindet sich eine teilweise überdachte Anlieferungsrampe mit der Öffnung nach Süden. Die Anlieferungen für den Drogeriemarkt erfolgen am Markteingang. Die Rückkühlanlage des Lebensmittelmarktes ist an der Westfassade im Bereich der Anlieferungsrampe vorgesehen. Unter der Überdachung der Rampe des Lebensmittelmarktes steht eine Papierpresse.

17 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 17 von 51 Auf dem Parkplatz stehen 115 Stellplätze zur Verfügung Der Lebensmittelmarkt erwartet folgende Anlieferungen mittels Lkw: - Trockensortiment, 8 bis 18 Uhr, Paletten - Frische, 6 bis 7 Uhr, 2 Paletten und 5 Kühlboxen, Kühlaggregat - Obst und Gemüse, 6 bis 7 Uhr, 6 Paletten - Tiefkühlwaren, 8 bis 18 Uhr, 10 Paletten, Kühlaggregat Für den Drogeriemarkt wird mit einer Anlieferung zwischen 7 und 20 Uhr und 8 Rollcontainern gerechnet. Die Lkw des Lebensmittelmarktes erreichen das Marktgelände über die Zufahrt im Westen und verlassen das Gelände über die Hauptzufahrt. Der Lkw des Drogeriemarktes erreicht und verläßt das Gelände über die Hauptzufahrt. Die Marktöffnungszeiten werden für beide Märkte von 6 bis 22 Uhr angesetzt. Im Zeitraum zwischen 7 und 20 Uhr wird ein Containerwechsel an der Papierpresse des Lebensmittelmarktes berücksichtigt. Der Betrieb der Presse wird mit 30 Minuten pro Tag angesetzt. Für die Kühlaggregate der Lkw wird eine Betriebsdauer von 10 Minuten je Fahrzeug berücksichtigt. Für den Rückkühler des Lebensmittelmarktes wird Dauerbetrieb angesetzt. In dem zur Verfügung gestellten Datenblatt ist ein Schalleistungspegel von L W = 69 db(a) angegeben Emissionsansätze Für die Schallausbreitungsrechnung werden die im folgenden genannten Emissionsansätze basierend auf den Angaben des Auftraggebers zum Betriebsablauf verwendet. Der technische Bericht des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen und weiterer Vorgänge auf Betriebsgeländen gibt u. a. Beurteilungsschalleistungspegel für Fahrzeugbewegungen pro 1 m Wegstrecke und 1 Stunde Einwirkzeit an.

18 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 18 von 51 Die Ermittlung des Beurteilungsschalleistungspegels der Fahrstrecken wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L Wr = L W, 1h l Tr + 10 lg( n) + 10 lg 10 lg 1m 1h Hierin bedeuten: L Wr L W,1h n l Τ r Beurteilungsschalleistungspegel der Fahrstrecke, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Schalleistungspegel für eine Fahrt pro Stunde [db(a)] Anzahl der Fahrten Länge des Streckenabschnittes [m] Beurteilungszeit [h] Für Rangiertätigkeiten von Lkw ist ein Zuschlag von L = 3 bis 5 db für den betroffenen Streckenabschnitt zu berücksichtigen. Zur Berechnung des Immissionsanteils für den Lkw-Verkehr auf dem Betriebsgelände wird auch ein Stück Wegstrecke auf der öffentlichen Straße (eine Zuglänge) bei der Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Betriebsgelände hinzugerechnet. Die Ermittlung des Beurteilungsschalleistungspegels für die Einkaufswagensammelbox auf dem Marktparkplatz wird nach folgenden Gleichungen durchgeführt: L Wr = L W, 1h + 10 lg T r ( n) 10 lg 1h Hierin bedeuten: L Wr L W,1h n Beurteilungsschalleistungspegel, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Schalleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde [db(a)] Anzahl der Ereignisse Τ r Beurteilungszeit (hier: = 1 h) Bei der Be- und Entladung werden die Schallereignisse "Rollgeräusche von Palettenhubwagen über Überladebrücke an einer Außenrampe", "Rollgeräusche von Rollcontainern über Überladebrücke an einer Außenrampe" und "Rollgeräusche von Palettenhubwagen über Wagenboden" gemäß der Vorgaben der Technischen Untersuchung von Lkw-Geräuschen (Ausgabe 1995) mit folgenden Emissionsansätzen berechnet:

19 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 19 von 51 Beladung mit Palettenhubwagen, Überladebrücke an Außenrampe - voll auf Lkw L W,1h = 88,0 db(a) - leer von Lkw L W,1h = 89,1 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 89 db(a). Entladung mit Palettenhubwagen, Überladebrücke an Außenrampe - voll von Lkw L W,1h = 84,0 db(a) - leer auf Lkw L W,1h = 85,2 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 85 db(a). Der energetische Mittelwert für eine Gleichverteilung der Be- und Entladungen beträgt L W,1h = 87 db(a). Rollgeräusch von Palettenhubwagen auf geriffeltem Wagenboden - voll L W,1h = 68,0 db(a) - leer L W,1h = 78,0 db(a) Der energetische Mittelwert dieser Vorgänge beträgt L W,1h = 75 db(a). Rollcontainern über Überladebrücke L W,1h = 78 db(a). Die Beurteilungsschalleistungspegel ergeben sich wie folgt: L Wr = L W, 1h + 10 lg T 1h r ( n) 10 lg Hierin bedeuten: L Wr L W,1h n Beurteilungsschalleistungspegel, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Schalleistungspegel pro Stunde und Vorgang [db(a)] Anzahl der Ereignisse Τ r Beurteilungszeit (hier: = 1 h) Für die Pkw-Parkbewegungen werden Beurteilungsschalleistungspegel für die Parkplatzfläche während der Betriebszeit der Märkte verwendet. Grundlage der Berechnung sind die in der Verkehrserhebung für samstags genannten Zähldaten der beiden Parkplatzzufahrten. Die Ermittlung des Beurteilungsschalleistungspegels eines Parkvorganges auf dem Parkplatz je Stunde wird gemäß der Parkplatzlärmstudie des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz nach folgender Gleichung durchgeführt:

20 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 20 von 51 L Wr = L Wo + K PA + K I + K D + KS tro +10 lg ( BN ) K D = 2,5 lg ( f B 9) : f B > 10; K = 0 für f B 10 D Hierin bedeuten: L Wr L Wo Κ PA Κ Ι Κ D Beurteilungsschalleistungspegel, Einwirkzeit 1 Stunde [db(a)] Ausgangsschalleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde [db(a)] Zuschlag für die Parkplatzart [db] Zuschlag für Impulshaltigkeit [db] Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs [db] ΚS tro Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen [db] B Bezugsgröße (Anzahl Stellplätze) N Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße) Die o. g. Beurteilungsschalleistungspegel beinhalten Zuschläge für Impuls-, Tonund Informationshaltigkeit sowie die Einwirkzeit der Vorgänge. Damit hängt die Berechnung der Beurteilungspegel hierfür nur noch von der Anzahl der Vorgänge und ggf. eines Ruhezeitzuschlages ab. Gemäß der Studie des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Untersuchung der Geräuschimmissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung werden für die Wechsel der Abroll- und der Absetzcontainer auf dem Taktmaximalpegelverfahren beruhende Schalleistungsdaten verwendet. Der Betrieb der Papierpresse wird mit 30 Minuten pro Tag zwischen 7 und 20 Uhr angesetzt. Die in der Tabelle 2 angegebenen Werte werden für die Berechnung der Geräuschimmissionen verwendet.

21 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 21 von 51 Tab. 2 : Für die Schallausbreitungsrechnung verwendete Emissionsdaten. Die spektralen Werte sind hierbei als Relativwerte zum Summenpegel angegeben. Die Summenpegel verstehen sich ohne die angegebenen Zuschläge. f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 1. Beurteilungsschalleistungspegel für die Lkw-Bewegungen je 1 m Wegstrecke und eine Stunde Einwirkzeit. Zuschlag für Rangiertätigkeiten beim Rückwärtsfahren K = 5 db. 3 An- u. -Abfahrten, 6 bis 7 Uhr, Lebensmittelmarkt. 2 An- u. -Abfahrten, 7 bis 20 Uhr, Lebensmittelmarkt. 1 An- u. -Abfahrten, 7 bis 20 Uhr, Drogeriemarkt. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 63 db(a) 2. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang in der Einkaufswagensammelbox (Metallkorbwagen) der Märkte und eine Stunde Einwirkzeit. Lebensmittelmarkt: 213 Vorgänge pro Std., 6 bis 22 Uhr. 23 Vorgänge innerhalb einer vollen Std., 22 bis 23 Uhr (Nachlauf nach Geschäftsschluß). Drogeriemarkt: 24 Vorgänge pro Std., 6 bis 22 Uhr. 2 Vorgänge innerhalb einer vollen Std., 22 bis 23 Uhr (Nachlauf nach Geschäftsschluß). L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 72 db(a) 3. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Pkw-Parkvorgang auf dem Parkplatz und eine Stunde Einwirkzeit. Zuschlag für Durchfahr- und Parksuchverkehr K D = 5,4 db zwischen 6 und 22 Uhr, K D = 0,0 db zur Nachtzeit innerhalb einer vollen Stunde (nur Abfahrten). Zuschlag für die Parkplatzart (Einkaufszentren, Standard-Einkaufswagen auf Asphalt) K PA = 3 db. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I = 4 db. Zuschlag für Fahrbahnoberfläche (Asphalt) K StrO = 0 db. 237 An- o. -Abfahrten pro Std., 6 bis 22 Uhr. 25 Abfahrten innerhalb einer vollen Std., 22 bis 23 Uhr (Nachlauf nach Geschäftsschluß). L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 63 db(a)

22 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 22 von 51 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 4. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang der Ladetätigkeiten (Rollcontainer, Außenrampe) und eine Stunde Einwirkzeit. Lebensmittelmarkt: 10 Vorgänge, 6 bis 7 Uhr. Drogeriemarkt: 16 Vorgänge, 7 bis 20 Uhr. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 78 db(a) 5. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang der Ladetätigkeiten (Palettenhubwagen, Außenrampe) und eine Stunde Einwirkzeit. Lebensmittelmarkt: 16 Vorgänge, 6 bis 22 Uhr. 50 Vorgänge, 7 bis 20 Uhr. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 87 db(a) 6. Beurteilungsschalleistungspegel für einen Vorgang der Rollgeräusche auf Fahrzeugwagenböden und eine Stunde Einwirkzeit. Lebensmittelmarkt: 26 Vorgänge, 6 bis 7 Uhr. 50 Vorgänge, 7 bis 20 Uhr. Drogeriemarkt: 16 Vorgänge, 7 bis 20 Uhr. L Wr,Okt,rel. / db(a) L Wr = 75 db(a) 7. Schalleistungspegel für einen Wechsel eines Abrollcontainers. Einwirkzeit 2 Min. 1 Wechsel, 7 bis 20 Uhr. Impulszuschlag K I = 6 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 108 db(a) 8. Schalleistungspegel der Papierpresse des Marktes. 30 Min., 7 bis 20 Uhr. Tonzuschlag K T = 3 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 95 db(a) 9. Schalleistungspegel Standlauf Lkw. Einwirkzeit 2 Min. je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 94 db(a)

23 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 23 von 51 f [Hz] k 2k 4k 8k Summenpegel 10. Schalleistungspegel der Fahrzeugkühlaggregate bei Dieselbetrieb. 1 Lkw 10 Min., 6 bis 7 Uhr. 1 Lkw 10 Min., 7 bis 20 Uhr. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 95 db(a) 11. Schalleistungspegel des Rückkühlers des Lebensmittelmarktes. Dauerbetrieb. Tonzuschlag K T = 3 db. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 69 db(a) 12. Schalleistungspegel eines Lkw-Türschlages. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 6 Ereignisse je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 100 db(a) 13. Schalleistungspegel eines Lkw-Startvorganges. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 1 Ereignis je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 100 db(a) 14. Schalleistungspegel der Entlüftung der Betriebsbremse eines Lkw. Einwirkzeit 0,083 Min. (ein 5 Sekunden-Takt). 1 Ereignis je Lkw. L W,Okt,rel. / db(a) L W = 108 db(a)

24 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 24 von Beurteilungspegel 6.1 Berechnung Es werden die in den Emissionsdaten (Pkt. 5) genannten Betriebsdaten in der Berechnung berücksichtigt. Für die Rückkühlanlage wird deren kontinuierlicher Betrieb unter Maximallast angesetzt. Zuschläge für Impulshaltigkeit sowie für Ton- oder Informationshaltigkeit sind in den Emissionsansätzen enthalten. Der Zuschlag von K R = 6 db für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeit) wird entsprechend der jeweiligen Gebietseinstufung der Immissionsorte berücksichtigt. Es ergeben sich die in der Tabelle 3 angegebenen Beurteilungspegel. In den Abbildungen 4 bis 6 sind die Lärmkarten der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe zur Tag- und Nachtzeit dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt.

25 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 25 von 51 Tab. 3 : Beurteilungspegel und Immissionsrichtwertanteile. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwertanteil tags nachts 1 nachts 2 tags nachts 1,2 L rt [db(a)] L rn [db(a)] L rn [db(a)] L [db(a)] L [db(a)] 1. Hinter der Mühle Nr. 20, OG ,5 35,2 2. Hinter der Mühle Nr. 8b, OG ,9 36,7 3. Hinter der Mühle Nr. 8b, DG ,4 37,1 4. Hinter der Mühle Nr. 6a, OG ,2 35,9 5. Hinter der Mühle Nr. 6a, DG ,8 36,6 6. Hinter der Mühle Nr. 4, OG ,7 35,4 1 ) ungünstigste Nachtstunde morgens bei Anlieferungen, 5 bis 6 Uhr 2 ) ungünstigste Nachtstunde abends Nachlauf nach Geschäftsschluß, 22 bis 23 Uhr Anmerkung: Bei Lärmkarten handelt es sich um Rasterberechnungen. Zwischenwerte werden interpoliert. Naturgemäß ist es hierin nicht möglich, der Forderung Rechnung zu tragen, nach der die Reflexionen der betroffenen Fassade (Immissionsort) nicht zu berücksichtigen sind. Die Lärmkarten enthalten aus diesem Grund grundsätzlich die Reflexionen der betroffenen Fassade und sind daher ausschließlich als Visualisierung der Schallpegelverteilung zu sehen. Keinesfalls können die Werte in der Nähe der Fassade mit den Immissionsrichtwerten verglichen werden. Deswegen werden Einzelpunktberechnungen durchgeführt.

26 W. Steinert, Büro für Schallschutz Abb. 4 : Immissionsgutachten Nr Lärmkarte der Beurteilungspegel - Tagzeit - Obergeschoßhöhe. vom Seite 26 von 51

27 W. Steinert, Büro für Schallschutz Abb. 5 : Immissionsgutachten Nr Lärmkarte der Beurteilungspegel - Nachtzeit 5-6 Uhr - Obergeschoßhöhe. vom Seite 27 von 51

28 W. Steinert, Büro für Schallschutz Abb. 6 : Immissionsgutachten Nr Lärmkarte der Beurteilungspegel - Nachtzeit Uhr (Nachlauf nach Geschäftsschluß) - Obergeschoßhöhe. vom Seite 28 von 51

29 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 29 von 51 Die ermittelten Beurteilungspegel überschreiten zur Tagzeit die auf der Grundlage der festgesetzten flächenbezogenen Schalleistungspegel berechneten Immissionsrichtwertanteile an den Immissionsorten 2 bis 6. Zur Nachtzeit ergeben sich Überschreitungen an den Immissionsorten 2 bis 5. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwertanteile sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Immissionsrichtwerte für allgemeines Wohngebiet von tags L = 55 db(a) und von nacht L = 40 db(a) werden durch den Betrieb der beiden Märkte an allen Immissionsorten eingehalten. 6.2 Maßnahmen Maßgeblichen Anteil an der Überschreitung der Immissionsrichtwertanteile haben die Geräusche des Parkplatzes. Daher schlage ich eine Schallschutzwand am Parkplatz entlang der Straße Hinter der Mühle vor. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwertanteile ist eine Höhe von mindestens 4,4 m erforderlich. Die Zufahrt zum Parkplatz bleibt dabei frei. Es ergeben sich die in der Tabelle 4 angegebenen Beurteilungspegel. In den Abbildungen 7 bis 9 sind die Lärmkarten der Beurteilungspegel für Obergeschoßhöhe zur Tag- und Nachtzeit dargestellt. Die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang beigefügt.

30 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 30 von 51 Tab. 4 : Beurteilungspegel und Immissionsrichtwertanteile mit Schallschutzeinrichtung. Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwertanteil tags nachts 1 nachts 2 tags nachts 1,2 L rt [db(a)] L rn [db(a)] L rn [db(a)] L [db(a)] L [db(a)] 1. Hinter der Mühle Nr. 20, OG ,5 35,2 2. Hinter der Mühle Nr. 8b, OG ,9 36,7 3. Hinter der Mühle Nr. 8b, DG ,4 37,1 4. Hinter der Mühle Nr. 6a, OG ,2 35,9 5. Hinter der Mühle Nr. 6a, DG ,8 36,6 6. Hinter der Mühle Nr. 4, OG ,7 35,4 1 ) ungünstigste Nachtstunde morgens, 5 bis 6 Uhr 2 ) ungünstigste Nachtstunde abends Nachlauf nach Geschäftsschluß, 22 bis 23 Uhr

31 W. Steinert, Büro für Schallschutz Abb. 7 : Immissionsgutachten Nr Lärmkarte der Beurteilungspegel - Tagzeit - Obergeschoßhöhe - Schallschutz. vom Seite 31 von 51

32 W. Steinert, Büro für Schallschutz Abb. 8 : Immissionsgutachten Nr Lärmkarte der Beurteilungspegel - Nachtzeit 5-6 Uhr - Schallschutz - Obergeschoßhöhe. vom Seite 32 von 51

33 W. Steinert, Büro für Schallschutz Abb. 9 : Immissionsgutachten Nr Lärmkarte der Beurteilungspegel - Nachtzeit Uhr (Nachlauf nach Geschäftsschluß) - Schallschutz - Obergeschoßhöhe. vom Seite 33 von 51

34 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 34 von Kurzzeitige Geräuschspitzen Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der TA Lärm sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Für das Zuschlagen einer Pkw-Kofferraumklappe auf den den Immissionsorten jeweils nächstgelegenen Stellplätzen des Pkw-Parkplatzes wird ein Schalleistungspegel von L Wmax = 99,5 db(a) basierend auf den in der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz angegebenen Meßwerten angesetzt. Für die Abrollcontainerwechsel an der Papierpresse wird gemäß der Studie zur Untersuchung der Geräuschimmissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und - verwertung ein Wert von L Wmax = 123 db(a) zugrundegelegt. Es wird gemäß der Studie zu Geräuschemissionen von Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen ein Schalleistungspegel von L Wmax = 108 db(a) für die Entlüftung der Betriebsbremse sowie von L Wmax = 106 db(a) für das Ein- oder Ausstapeln der Einkaufswagen in der Sammelbox angesetzt. Es ergeben sich an den Immissionsorten die in der Tabelle 5 angegebenen Maximalpegel. Tab. 5 : Maximalpegel. Immissionsort Maximalpegel Immissionsrichtwert für Maximalpegel L AFmax [db(a)] L AFmax [db(a)] tags nachts tags nachts 1. Hinter der Mühle Nr. 20, OG Hinter der Mühle Nr. 8b, OG Hinter der Mühle Nr. 8b, DG Hinter der Mühle Nr. 6a, OG Hinter der Mühle Nr. 6a, DG Hinter der Mühle Nr. 4, OG

35 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 35 von Zufahrtsstraße Die Zu- und Abfahrt aller Kundenfahrzeuge erfolgt ausschließlich über die Straße Hinter der Mühle. Aus der Verkehrsuntersuchung ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von 4000 Kfz am Samstag. Auf den Straßen gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Emissionspegel der Straße beträgt L m,e = 53 db(a). Es ergibt sich am Immissionsort 6, Hinter der Mühle Nr. 4, ein Beurteilungspegel von L rt = 54 db(a). Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für allgemeines Wohngebiet von tags L = 59 db(a) wird damit um L = 5 db(a) unterschritten. Es sind gemäß TA Lärm keine organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung der anlagenbezogenen Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Straßen erforderlich. 6.5 Aussagesicherheit Die Dämpfung des Schalls, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Immissionsort ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls am Boden, an Bewuchs und an Hindernissen. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind. Sie sind unabhängig von den Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel L AT unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert:

36 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 36 von 51 * Höhe, h Abstand, d *) 0 < d < 100 m 100 m < d < 1000 m 0 < h < 5 m ± 3 db ± 3 db 5 m < h < 30 m ± 1 db ± 3 db Anmerkung: h ist die mittlere Höhe von Quelle und Empfänger d ist der Abstand zwischen Quelle und Empfänger Diese Schätzungen basieren auf Situationen, wo weder Reflexionen noch Abschirmungen auftreten. Bei einer Prognose der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, daß sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeit der DIN ISO einer Standardabweichung σ Prog von 0,5 db bzw. 1,5 db. Die Angaben der Betriebsbedingungen wurden vom Betreiber genannt. Der Berechnung wurden das durch Zählung ermittelte höchste Kundenaufkommen eines Samstags zugrundegelegt. An den anderen Wochentagen liegen die Kundenanzahlen niedriger. Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die o. g. Randbedingungen summarisch mit 0/-2 db abgeschätzt. 7. Bewertung Mit der vorgeschlagenen Schallschutzeinrichtung ergibt sich die Einhaltung der Immissionsrichtwertanteile. Die Immissionsrichtwertanteile wurden auf der Grundlage der im Bebauungsplan festgesetzten flächenbezogenen Schalleistungspegeln berechnet. Es ist eine Höhe der Schallschutzwand von 4,4 m an der Grenze des Parkplatzes im Bereich zwischen beiden Märkten, mit Ausnahme der Zufahrt, erforderlich. Die Lage der Wand ist in den Lärmkarten (z. B. Abb. 7) ersichtlich. Eine relevante Vorbelastung im Bereich der Immissionsorte durch andere gewerbliche Anlagen wurde anläßlich eines Ortstermines nicht festgestellt. Eine definitive Aussage hierzu kann ohne Kenntnis der genauen Betriebsbedingungen

37 W. Steinert, Büro für Schallschutz Immissionsgutachten Nr vom Seite 37 von 51 anderer Anlagen bzw. deren Betriebsgenehmigungen mit den hierin ggf. enthaltenen Festlegungen nicht erfolgen. Die Bedingung der TA Lärm, wonach die Immissionsrichtwerte durch einzelne kurze Geräuschspitzen zur Tagzeit um maximal L = 30 db und zur Nachtzeit um maximal L = 20 db überschritten werden dürfen, wird an allen Immissionsorten eingehalten. Die Berechnung beinhaltet je Lkw einen Leerlaufbetrieb von 2 Minuten; darüber hinausgehendes, unnötiges Laufenlassen der Motoren muß vermieden werden. Für alle Lkw-Bewegungen im Bereich der Anlieferungsrampen wurde ein Rangierzuschlag von L = 5 db während des Rückwärtsfahrens vergeben; hiermit wird auch das ggf. bei Lkw vorhandene akustische Sicherheitssignal berücksichtigt. Für die Rückkühlanlage wurde kontinuierlicher Betrieb unter Maximallast angesetzt. Es ist der dem Datenblatt entnommene Schalleistungspegel von L W = 69 db(a) inklusive eines ggf. erforderlichen Tonzuschlages (K T = 3 bzw. 6 db) zu beachten. Da eine Tonhaltigkeit grundsätzlich als besonders störend empfunden wird, sollte jede Tonhaltigkeit möglichst vermieden werden. Tieffrequente tonale Anteile dürfen im Spektrum nicht pegelbestimmend enthalten sein. Die in der Tabelle 6 dargestellten Oktavwerte wurden in der Berechnung berücksichtigt und dürfen nicht überschritten werden. Tab. 6 : Zulässiges Spektrum der Oktavwerte für die Rückkühlanlage. Frequenz [Hz] Spektrum L W,Okt [db(a)] Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für den Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen von tags L = 59 db(a) für allgemeines Wohngebiet wird deutlich unterschritten.

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