Dienstanweisung zur - und Internet-Nutzung

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1 Stadt Germering Dienstanweisung zur - und Internet-Nutzung Stand: April 2001

2 Inhaltsverzeichnis: Vorbemerkung Allgemeines Rechtscharakter Zweck Geltungsbereich Zuständigkeiten Private Nutzung Allgemeine Regelungen zur Internetnutzung Voraussetzungen Einrichtung Adressen Adresse der Stadtverwaltung Personenbezogene -Adressen Adressen für Organisationseinheiten Rechtliche Aspekte Behandlung elektronischer Post Allgemeines Elektronischer Posteingang Posteingangskontrolle Regelung bei Abwesenheit Behandlung falsch adressierter Post Nicht lesbare Post Zweifelhafte s Abonnieren von s über Mailing-Listen Einsatz eines Virenprüfprogrammes Elektronischer Postausgang Nutzung der elektronischen Post Anlagen in Dateiform (Attachments) Betreff Attribute Gestaltung der ; Absenderangaben Sendeoptionen Ablage Verzeichnis der -Adressen; Verteilerlisten Protokollierung Sicherheitsaspekte Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität Verschlüsselung der Datenübertragung Digitale Signatur Viren Datenschutz Protokollierung Mitwirkung der Personalvertretung Nichteinhaltung der Dienstanweisung Schlussbestimmungen Kenntnisnahme Inkrafttreten...9 Seite 2

3 Vorbemerkung Mit der Einführung elektronischer Dienste, wie z.b. Internet, oder PC-Fax wurden neue Möglichkeiten der Kommunikation eröffnet. Vorteile dieser modernen Kommunikationsformen sind z.b. die Beschleunigung der Verwaltungsabläufe, eine bessere Erreichbarkeit sowie Bürger- und Mitarbeiterfreundlichkeit. Vor diesem Hintergrund nutzt die Stadt Germering diese elektronischen Medien zum Austausch von Nachrichten und Dokumenten sowohl im verwaltungsinternen als auch im externen Verkehr. Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen Betrieb und verwaltungsmäßigen Ablauf o.g. Kommunikationsdienste sicher zu stellen, sind nicht zuletzt wegen der damit verbundenen datenschutzrechtlichen und sicherheitsrelevanten Aspekte entsprechende Regelungen erforderlich. Diese werden in der vorliegenden innerdienstlichen Vorschrift getroffen. Die Kommunikation mittels elektronischer Post ist ein Bereich, der sowohl technisch als auch organisatorisch zum Teil erst am Anfang seiner Entwicklung steht. Regelungen und Standards zur digitalen Signatur und Verschlüsselung von Nachrichten sind zur Zeit erst im Entstehen und konnten so noch nicht im Detail in dieser Dienstanweisung berücksichtigt werden. Eine Fortschreibung erfolgt zu gegebener Zeit. 1 Allgemeines 1.1 Rechtscharakter Diese Dienstanweisung ist eine innerdienstliche Vorschrift. Sie ergänzt die Dienstanweisung über den Einsatz von DV-Systemen und den Datenschutz in der Stadtverwaltung in der Fassung vom Zweck Mit der Einführung des Landkreisintranets und dem Anschluss zahlreicher PC s an das externe Internet ist eine neue Kommunikations- und Informationsmöglichkeit geschaffen worden. Diese Dienstanweisung trifft Regelungen für einen geordneten Betrieb des Intranets sowie für die Nutzung des Internets. Im Vordergrund steht dabei der sicherheitsrechtliche Aspekt, um die mit der Internetnutzung verbundenen Risiken und Gefährdungen möglichst gering zu halten. Dabei ist ein ganz entscheidender Faktor die konsequente und gewissenhafte Anwendung in der täglichen Arbeit durch jeden Einzelnen. Die nachfolgenden Regelungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit dieses neuen Kommunikationsmittels zu gewährleisten. Zweck der Dienstanweisung ist es, die Nutzung und die Behandlung von elektronischer Post und den Internetverkehr zu regeln. 1.3 Geltungsbereich Diese Geschäftsanweisung gilt für alle städtischen Stellen und Eigenbetriebe. 1.4 Zuständigkeiten (1) Um einen geordneten Dienstbetrieb zu gewährleisten, ist eine zentrale Steuerung der elektronischen Postdienste notwendig, die durch das Sachgebiet I/2 wahrgenommen wird. Für die technische Abwicklung ist das Sachgebiet I/2 zuständig. Die Administration des Mailservers und das Einrichten von Postfächern auf dem Mailserver erfolgt durch das Sachgebiet I/2. Seite 3

4 (2) Die Dienststellen und Einrichtungen haben für ihren Bereich folgende Regelungen zu treffen: Antrag auf Einrichtung von Postfächern bei Sachgebiet I/2 Festlegung der -Adressen in Abstimmung mit Sachgebiet I/2 Festlegung der Zugriffsberechtigungen (z.b. bei organisationsbezogenen Postfächern) Meldung der -Adressen und etwaiger Adressänderungen an Sachgebiet I/2 Meldung der nicht mehr benötigten Postfächer und -Adressen an Sachgebiet I/2 1.5 Private Nutzung Die private Nutzung des Internets sowie der elektronischen Post ist aufgrund des Telekommunikationsdienstgesetzes unzulässig. 2 Allgemeine Regelungen zur Internetnutzung Bei der Nutzung des Internets sind folgende Grundsätze zu beachten: o Das Einbringen von privater Hard- und/oder Software in das lokale Netz ist unzulässig, weil dadurch Sicherheitslücken eröffnet werden können. o Die Einrichtung und der Betrieb eines nicht durch die Stadt Germering bereit gestellten und/oder genehmigten Anschlusses an ein öffentlich zugängliches Netz (mittels Datenübertragungseinrichtungen wie Modem, ISDN-Karten, usw.) ist nicht zulässig, weil dadurch weiter unkontrollierbare und ungesicherte Übergänge in das lokale Netz geschaffen werden. o Die Nutzung des Internets ist ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Erledigung der jeweils übertragenen Aufgaben gestattet. Die Nutzung der Dienste zu privaten Zwecken ist untersagt. Insbesonders ist es unzulässig, Programme und Daten, die nicht dienstlich benötigt werden (z.b. Bildschirmschoner, Clipart, etc.) aus dem Internet zu laden. o Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen ist unzulässig. o Die Weitergabe von Benutzerkennungen für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem derartigen Fall aus den Protokolldaten die Identität des eigentlichen Nutzers hervorgeht. Jegliche Aktivität auch unzulässige- durch Dritte wird also dem eigentlichen Inhaber der jeweiligen Benutzerkennung zugeschrieben. o Die Verbindung mit dem Internet ist nur zu öffnen, sofern eine sofortige Nutzung beabsichtigt ist. Wird der Zugriff nicht mehr benötigt, ist die Verbindung zu schließen. 3 Voraussetzungen 3.1 Einrichtung Zur Teilnahme am elektronischen Postverkehr ist es technisch erforderlich, auf dem Mailserver elektronische Postfächer einzurichten und auf den PC s -Clients zu installieren. Es werden eingerichtet: ein zentrales Postfach für die Stadtverwaltung personenbezogene Postfächer Postfächer für Organisationseinheiten Adressen Adresse der Stadtverwaltung Für die Stadtverwaltung Germering wird eine zentrale -Adresse eingerichtet. Diese lautet: verwaltung@germering.de Personenbezogene -Adressen Jeder Mitarbeiter, welcher über einen an die städtische Netzinfrastruktur angebundenen PC- Arbeitsplatz verfügt, kann eine -Adresse erhalten. Diese Adresse ist grundsätzlich nach folgendem Schema aufgebaut: vorname.nachname@germering.bayern.de Abweichungen sind mit Sachgebiet I/2 abzustimmen. Seite 4

5 Adressen für Organisationseinheiten 4 Rechtliche Aspekte Für Organisationseinheiten werden -Adressen nach folgendem Schema eingerichtet: Organisationseinheit@germering.bayern.de Elektronische Nachrichten sind grundsätzlich nicht rechtsunerheblich. Sie stellen Willenserklärungen dar und können so Rechtsfolgen auslösen. Viele Verwaltungs- und Rechtsgeschäfte unterliegen besonderen Formvorschriften, z.b. der Schriftform. Diese wiederum bedingt zur Zeit die eigenhändige Unterschrift. Elektronische Post per erfüllt deshalb zur Zeit nicht die Anforderungen an die Schriftform und würde einen Formmangel nach sich ziehen. Allerdings werden derzeit diverse Rechtsvorschriften durch den Gesetzgeber dahingehend überprüft, ob eine digitale Unterschrift eingeführt werden kann. Bis zur rechtlichen Klarstellung können deshalb Erklärungen, die einer besonderen Form bedürfen, nicht per elektronischer Post abgegeben werden. Gehen rechtserhebliche Erklärungen, die besonderen Formvorschriften unterliegen 1, per elektronischer Post ein, ist die zuständige Stelle verpflichtet, den Absender unverzüglich auf den Formmangel und die Folgen hinzuweisen. 5 Behandlung elektronischer Post 5.1 Allgemeines Die bestehenden Regelungen zur Behandlung der Postein- und -ausgänge 2 sind, soweit systembedingt übertragbar, auf entsprechend anzuwenden. Hierbei ist die Informationspflicht gegenüber Vorgesetzten zu beachten. Diese hat in geeigneter Form zu erfolgen. Die Manipulation von s (z.b. Verfälschung des Absenders oder des Inhalts) ist verboten. 5.2 Elektronischer Posteingang Posteingangskontrolle Der -Client soll nach Möglichkeit ständig im Hintergrund aktiv sein, damit der Eingang neuer Nachrichten sofort erkannt wird. Ist dies nicht möglich, ist der Posteinlauf mindestens einmal pro Arbeitstag auf Neueingänge zu überprüfen. Für das zentrale elektronische Postfach der Stadt ist das Sachgebiet I/2 zuständig. Für die Postfächer der Organisationseinheiten sind verantwortliche Dienstkräfte zu bestimmen. Diese leiten die eingegangene elektronische Post an die zuständigen Stellen bzw. Personen weiter Regelung bei Abwesenheit Bei vorhersehbarer Abwesenheit 3 hat der Vertretene zu veranlassen, dass neu eingehende Post automatisch an den Vertreter weitergeleitet wird 4. Bei nicht vorhersehbarer Abwesenheit 5 muss die Weiterleitungsfunktion vom Vertreter veranlasst 6 sowie bereits aufgelaufene Post bearbeitet werden. 1 z.b. Widerspruch 2 z.b. Allgemeine Geschäftsanweisung, amtsinterne Regelungen 3 z.b. Urlaub, Dienstreisen 4 u.u. empfiehlt sich auch ein automatischer Antworttext an den -Absender, in dem auf die Abwesenheit des Empfängers hingewiesen wird bzw. eine andere dienstliche -Adresse genannt wird Seite 5

6 5.2.3 Behandlung falsch adressierter Post Erkennbar falsch adressierte Post ist nach Möglichkeit an die richtige Stelle oder die zentrale Posteinlaufstelle elektronisch weiterzuleiten. Der Absender ist von der Weiterleitung durch zu unterrichten (Abgabenachricht). Ist die zuständige Stelle nicht zu ermitteln, erfolgt eine Rücksendung an den Absender Nicht lesbare Post Ist eine eingegangene Nachricht nicht lesbar, ist die zuständige Anwenderbetreuung zu informieren Zweifelhafte s Über eingegangene s, deren Absender oder Inhalt zweifelhaft erscheinen und insbesondere zum Aktivieren von Programmen und sonstigen Eingaben auffordern, ist die zuständige Anwenderbetreuung unverzüglich zu informieren. Diese entscheidet über die weitere Behandlung Abonnieren von s über Mailing-Listen Das Abonnieren von s über Mailing-Listen darf nur zu dienstlichen Zwecken erfolgen und muss in jedem Fall auf das notwendige Maß beschränkt werden Einsatz eines Virenprüfprogrammes Wegen der permanenten Virengefahr ist ein ständig zu aktualisierender Virenscanner zwingend zu aktivieren. 5.3 Elektronischer Postausgang Nutzung der elektronischen Post Für die tägliche Dienstpost soll soweit wie möglich der elektronische Postverkehr genutzt werden. Bis zur Einführung der digitalen Signatur sowie bis zum Vorliegen eindeutiger rechtlicher Aussagen (s. hierzu Ziff. 8.3) dürfen nur solche Dokumente per versandt werden, die keinen besonderen Formvorschriften oder Zugangsvoraussetzungen unterliegen. Die Übermittlung sensibler Daten mittels ist nur unter Einsatz geeigneter Verschlüsselungsverfahren zulässig Anlagen in Dateiform (Attachments) Attachments sind grundsätzlich zulässig. Es ist darauf zu achten, nur die durch gesonderte Festlegung bekanntgegebenen Dateiformate zu verwenden. Spezielle Dateiformate 7 sollen nur dann versandt werden, wenn bekannt ist, dass der Empfänger diese Dateien auch bearbeiten kann. Wegen der begrenzten Speicherkapazität des zentralen Mailservers dürfen s einschließlich eines Dateianhangs grundsätzlich nicht größer als 2 MB sein. Abweichungen hiervon sind vorher mit dem Administrator des Mailservers abzustimmen. Programmdateien dürfen wegen der Virengefahr nur durch die Systemverwaltung versandt werden Betreff s sind mit einem aussagekräftigen Betreff zu versehen, um dem Empfänger den Überblick über die eingegangenen Nachrichten zu erleichtern. 5 z.b. plötzliche Erkrankung 6 z.b. durch Hinweis an den Administrator; möglich ist auch eine Regelung zum Umgang mit Passwörtern (z.b. Hinterlegung bei einer bestimmten Stelle) 7 z.b. aus Fachanwendungen Seite 6

7 Attribute Die Verwendbarkeit von Attributen, wie z. B. Priorität niedrig, normal und hoch sowie Vermerke der Vertraulichkeit, wie normal, persönlich, vertraulich" ist von den eingesetzten Mail-Client-Produkten abhängig. Vor allem im externen -Verkehr ist deshalb bei der Verwendung von Attributen besondere Sorgfalt geboten. Einstellungen zur Priorität sind im innerdienstlichen -Verkehr auch aus organisatorischen Gesichtspunkten auf das notwendige Maß zu beschränken Gestaltung der , Absenderangaben s dienen der schnellen Übermittlung von Informationen und unterliegen deshalb keiner besonderen Gestaltungsvorgabe. Sollte eine besondere Gestaltung erforderlich sein, ist der Nachricht ein entsprechender Dateianhang beizufügen. Die muss den Absender 8 und die absendende Behörde/Dienststelle eindeutig erkennen lassen 9. Das Einfügen eingescannter Unterschriften ist nicht zulässig Sendeoptionen Sendeoptionen (z.b. Empfangsbestätigungen) basieren derzeit nicht auf Internetstandards. Um Störungen im -Betrieb zu vermeiden, sollten diese Optionen deshalb grundsätzlich nicht verwendet werden Ablage Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung gelten sinngemäß auch für ein- und ausgehende elektronische Dokumente. Werden zu einem Vorgang Papierakten geführt, sind die elektronischen Dokumente - soweit diese als geschäftskritisch anzusehen sind - deshalb auszudrucken und zu den jeweiligen Akten zu nehmen. Erhaltene, nicht als geschäftskritisch anzusehende s, sind nach Durchsicht zu löschen. Geschäftskritische Nachrichten sind nach den bestehenden Regelungen abzulegen; sie dürfen keinesfalls längerfristig im Mail-Client gespeichert werden. 6 Verzeichnis der -Adressen, Verteilerlisten Alle personen- und organisationsbezogenen -Adressen befinden sich im globalen -Verzeichnis. Die Pflege dieses Adressbuches erfolgt zentral durch Sachgebiet I/2. Das Anlegen von "persönlichen Adressbüchern" und Verteilerlisten, über die sich eine größere Zahl von Empfängern bequem zeitgleich erreichen lässt, ist zulässig. Allgemein ist beim Gebrauch von Verteilerlisten zu beachten, dass hierdurch unter Umständen nicht unerhebliche Aktivitäten ausgelöst werden. 7 Protokollierung Das -System führt Protokolldateien über ein- und auslaufende s. Die Protokolldateien für Internet-Mail werden nur in Fehlerfällen zur Klärung der Ursache nach Rücksprache mit der betroffenen Dienstkraft ausgewertet. Bezüglich der Löschung der Protokolldateien finden die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze Anwendung. 8 für sensible Bereiche (z.b. Sozialamt) ggf. abweichende Regelung erforderlich 9 zweckmäßigerweise erfolgt dies automatisiert 10 bei sensiblen oder wichtigen Nachrichten kann im versandten Nachrichtentext eine Empfangsbestätigung durch den Empfänger erbeten werden Seite 7

8 8 Sicherheitsaspekte 8.1 Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität Im Internet sind grundsätzlich keinerlei Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität der übertragenen Daten, der Kommunikation und der Kommunikationspartner an sich vorgesehen und realisiert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass übertragene Daten (z.b. per ) unbefugt mitgelesen oder nachträglich ohne Hinterlassen von Spuren verändert werden. Ferner könnte sich der Absender als ein anderer ausgeben. 8.2 Verschlüsselung der Datenübertragung Die Übertragung von geheimhaltungsbedürftigen und/oder personenbezogenen Daten über das Internet (z.b. mittels ) ist ausschließlich in verschlüsselter Form zulässig, da ansonsten die Gefahr des Mitlesens durch Unberechtigte besteht. Die Beurteilung, ob derartige Daten zur Übertragung vorliegen, erfolgt durch den jeweiligen Absender selbst. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bei Bedarf ist die Einrichtung entsprechender Verschlüsselungsverfahren beim Sachgebiet I/2 zu beantragen. 8.3 Digitale Signatur Grundsätze zu diesem Punkt werden ausgeführt, sobald in der Stadtverwaltung Germering die Möglichkeit der digitalen Signatur besteht. 8.4 Viren Durch die Nutzung der Internetdienste besteht die Gefahr des Einschleppens von Viren in das lokale Netzwerk. Um diese Gefahr so weit wie möglich zu reduzieren sind folgende Punkte zu beachten: - Das Ausführen von Programmen oder von ausführbarem Programmcode, die aus dem oder über das Internet beschafft wurden, ist ohne vorherige Prüfung und Freigabe durch das Sachgebiet I/2 untersagt, um das Risiko des Einschleppens von Computerviren in das lokale Netzwerk zu reduzieren. - Auch s können über Dateianlagen mit Computerviren infiziert sein. Aus diesem Grund ist zu beachten, dass -Anlagen mit der Endung.exe,.com,.bat oder.zip nicht ohne weiteres geöffnet und abgespeichert werden dürfen. Sofern eine mit solchen Anlagen eingeht, ist das Sachgebiet I/2 vor dem Öffnen der -Anlage zu informieren. Grundsätzlich kann auch ein Word Dokument (.doc) oder eine Excel Tabelle (.xls) Viren enthalten. Ein Öffnen dieser Dateianlage ist nur zulässig, wenn ein entsprechendes Virenschutzprogramm auf dem jeweiligen PC installiert und aktiv ist. - Bei eingehenden s, deren Absender oder Inhalt zweifelhaft erscheinen oder die zum Aktivieren von Programmen und sonstigen Eingaben auffordern, ist unverzüglich das Sachgebiet I/2 zu verständigen. Derartige -Anlagen dürfen auf keinen Fall geöffnet werden. 9 Datenschutz Bei der Nutzung von und Internet sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Die verwaltungsinternen Regelungen zur Einhaltung des Datenschutzes finden entsprechende Anwendung. Seite 8

9 10 Protokollierung Jeder Datenverkehr innerhalb des lokalen Netzes und zwischen dem lokalen Netz und dem Internet unterliegt einer automatischen Protokollierung. Die Protokolle werden stichprobenartig sowie bei Verdacht auf einen Sicherheitsverstoß durch Mitarbeiter des Sachgebietes I/2 gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten sowie einer/m Vertreter/in des Personalrates geprüft. Die Protokolldaten dienen ausschließlich der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung und zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs. Sie werden nicht für Zwecke der Leistungskontrolle verwendet. 11 Mitwirkung der Personalvertretung Die Personalvertretung wurde in die Erstellung dieser Dienstanweisung eingebunden Nichteinhaltung der Dienstanweisung Die Einhaltung dieser Dienstanweisung wird durch den Datenschutzbeauftragten unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretung überprüft. Hierbei ist das Sachgebiet I/2 unterstützend tätig. Ein Verstoß gegen die Vorschriften dieser Dienstanweisung kann bei Arbeitern und Angestellten eine Verletzung ihres Arbeitsvertrages, bei Beamten ein Dienstvergehen darstellen und kann disziplinar- oder arbeitsrechtliche Folgen sowie strafrechtliche Konsequenzen und die sofortige Sperrung des Internetzugangs nach sich ziehen. 13 Schlussbestimmungen 13.1 Kenntnisnahme Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält ein Exemplar dieser Dienstanweisung zur Kenntnis. Die jeweiligen Vorgesetzten haben die Kenntnisnahme, insbesondere auch bei Personalwechsel, sicherzustellen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bestätigt durch Unterschrift auf einer entsprechenden Erklärung (vgl. Anlage) von dieser Dienstanweisung Kenntnis genommen und ein Exemplar erhalten zu haben Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom in Kraft und gilt bis zu ihrem Widerruf. Germering, den Dr. Peter Braun Erster Bürgermeister 11 vgl. Art. 76 BayPVG Seite 9

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