Handlungsstrategie betreffend Bildungsangebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche Die gegenwärtige Situation bringt neue Herausforderungen

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1 Stab Recht Rheinstrasse Liestal Liestal, 3. März 2016 Arbeitsgruppe Bildungsangebote für Asylsuchende Handlungsstrategie betreffend Bildungsangebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche 1. Ausgangslage 1.1. Die gegenwärtige Situation bringt neue Herausforderungen Die Zahl der Asylsuchenden steigt schnell und es ist nicht zu erwarten, dass sich dies in absehbarer Zeit ändern wird. Der Bund rechnet für 2016 etwa gleich viele Asylsuchende wie im vergangenen Jahr (rund 40'000). Er weist dem Kanton Basel-Landschaft gemäss Verteilschlüssel 3,7% aller Asylsuchenden zu. Darunter sind Alleinreisende, Familien mit Kindern und allein reisende Erwachsene, unbegleitete Kinder und Jugendliche (sog. UMA). Im Kanton werden die Asylsuchenden mit einer Zuweisungsquote von neu 1% auf die Gemeinden verteilt. Im 2015 sind dem Kanton Basel-Landschaft gut 200 minderjährige Asylsuchende zugewiesen worden, davon rund ¼ im Vorschulalter, ¼ zwischen 4 und 12 Jahren, d.h. schulisch auf der Primarstufe, und die ½ zwischen 13 und 18 Jahren, d.h. auf den Sekundarstufen I und II. Im vorliegenden Kontext gilt das Interesse vor allem den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Gestützt auf Artikel 19 der Bundesverfassung (SR 101) haben diese einen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht [Grundschule = Volksschule]. Das Bildungsgesetz (SGS 640) erweitert diesen Anspruch in 4 auf eine den Fähigkeiten des Jugendlichen entsprechende Bildung bis zum Abschluss der Sekundarstufe II. Damit handelt es sich beim Bildungsangebot für asylsuchende Kinder und Jugendliche um gebundene Ausgaben gemäss 1 des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz (SGS 310.1). Die spezielle Situation von Flüchtlingskindern stellt den Kanton vor neue Herausforderungen. Die Kinder und Jugendlichen sind bei ihrer Ankunft der deutschen Sprache nicht mächtig und nicht nach den hier vorherrschenden Massstäben sozialisiert. Der mitgebrachte Bildungsrucksack kann vom Analphabetismus bis zu hohem Bildungsstandard variieren. Die Flucht kann weitere die Lebenssituation erschwerende Faktoren, wie Trennung von der Familie, unsicherer Aufenthaltsstatus, beengte Wohnverhältnisse, erschwerte berufliche Perspektiven der Eltern sowie kulturelle und religiöse Unterschiede mit sich bringen. Bei Kindern und Jugendlichen, die ihr Heimatsland wegen Kriegsereignissen oder andern Notsituationen verlassen mussten, kommen oft sehr belastende weitere Erfahrungen dazu. Diesen Umständen muss bei der Beschulung von minderjährigen Asylsuchenden besondere Beachtung geschenkt werden. Nach einer ersten Sitzung im Dezember 2015 zur Erörterung der aktuellen Herausforderung im Bildungsbereich, welche unter Leitung des Generalsekretariats der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und mit Vertreter/innen der zuständigen Dienststellen für die Primarstufe, die Sekundarstufen I und II sowie die Kinder- und Jugendhilfe, dem Schulpsychologischen Dienst sowie der Asylkoordination stattfand, setzte die der Regierungsrat mit RRB Nr vom 2. Februar 2016 eine überdirektionale Arbeitsgruppe Bildungsangebote für Asylsuchende ein. Diese soll schnell 1/6

2 und flexibel und unter situativem Beizug der weiteren betroffenen Akteure, insbesondere auch der Gemeinden, die Grundlagen zur Anpassung der bestehenden Bildungsangebote erarbeitet. 1.2 Handlungsbedarf Volksschule In der Volksschule ist der Zuzug von anderssprachigen Kindern nicht neu, sie werden in der Regel in die ihrem Jahrgang entsprechende Unterrichtsklasse aufgenommen. Es bestehen Gefässe und Regelungen, die auch im Falle von Flüchtlingskindern Anwendung finden. Auch für Flüchtlingskinder gilt das Recht und die Pflicht die Volksschule zu besuchen (Art. 19 BV). Herausforderungen in der Volksschule: Die bestehenden Angebote sind bereit, die steigende Nachfrage nach Unterrichtsplätzen zu bewältigen. Neben dem Regelklassenunterricht sind verschiedene Formen von Kursen in Deutsch als Zweitsprache und Fremdsprachenintegrationsklassen installiert. Unterstützende Angebote sind beim SPD und KJP auszubauen, damit die Lehrpersonen bei Kindern und Jugendlichen mit abweichendem Verhalten nachfragen und Support erhalten können. Sek II Die Bildungsintegrationswege von späteingewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind entsprechend ihrer Vorbildung unterschiedlich und individuell. Der nachobligatorische Bildungsbereich ist vielfältig und durch persönliche Opportunitäten geprägt. Die Bildungsverläufe sind uneinheitlich und nicht zuletzt auch durch den Umstand geprägt, dass die Ausbildung auf Stufe Sek II freiwillig ist. Die Bildungsintegrations- versorgung, welche späteingewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereit gestellt wird, ist in erster Linie die Integrations- und Berufswahlklasse (IBK). Die klassische IBK dauert 2 Jahre. Nach Abschluss der IBK stehen bei ausgewiesenem Bedarf auch noch die Brückenangebote offen. Herausforderungen auf der Sek II-Stufe: Seit Ende 2015 nimmt Basel-Stadt keine Jugendlichen aus Baselland mehr in die IBK auf. Deshalb wurden im Januar 2016 kurzfristig 2 IBK-Klassen eingerichtet. Das Programm wurde an das Brückenangebot SBA plus in Muttenz angegliedert. Auf Schuljahr 2016/17 werden weitere IBK-Klassen nötig sein. Die Gruppe der Späteingewanderten ist sehr heterogen. Das Leistungsniveau reicht von der Gymnasiastin bis zum Analphabeten. Die Einstufung in das richtige Niveau oder Programm wird durch die mangelnden Sprachkenntnisse sowie die verschiedenkulturelle Kommunikation und Sinnkonstruktion erschwert. Fehlzuweisungen haben in der Regel Umplatzierungen zur Folge, die für alle Beteiligten schwierig und für die Jugendlichen oft schmerzhaft sind. Es braucht eine Form des sorgfältigen Klärens im Vorfeld der Programmzuweisung. Die Zahl der Migrations-Jugendlichen, welche die Sek I mit absolut unzureichenden Deutschkenntnissen verlassen, wird steigen. Damit entsteht eine neue Zielgruppe: diese Jugendlichen können schon etwas Deutsch, aber noch nicht genug. Sie passen darüber hinaus aber auch nicht in die IBK, welche sich an eine postobligatorisch neu eingereiste Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet. Es fehlt ein Pufferprogramm zwischen Sek I und II, das den spezifischen Bedürfnissen dieser Volksschulabgänger/innen Rechnung trägt. 2/6

3 Die klassische IBK ist ein 2-jähriges Schuljahresprogramm, das nicht beliebig Lernende aufnehmen oder Klassen eröffnen kann unter dem Jahr. Es fehlt ein unterjähriges Ankommensprogramm. Der Einstieg in eine Lehre gelingt so früh, wie er individuell möglich ist. Je bildungsferner die Jugendlichen sind, desto anspruchsvoller ist die berufsintegrative Unterstützung und desto länger kann dieser Prozess dauern. Gefragt ist eine Flexibilität des Systems ohne die Norm (z.b. nur 1 Brückenjahr) zu unterlaufen. Der Eintritt in die IBK ist derzeit bis zur Erreichung des 20. Geburtstages möglich. Für die älteren jungen Erwachsenen (20-25 Jahre) wird die Situation mit den Partnern der IIZ zu regeln und koordinieren sein. Junge Menschen, denen die elementarsten Kulturtechniken fehlen, werden in absehbarer Zeit kaum eine Berufsausbildung machen können. Das Thema ist akut und wenn davon ausgegangen wird, dass diese Menschen teilweise in der Schweiz bleiben, bedarf es einer speziellen Bearbeitung mit den IIZ Partnern. Denn de facto bietet der schweizerische Arbeitsmarkt für diese Leute kaum noch Jobs, die ein Auskommen sichern. Die Berufs- und Arbeitsmarktintegration ist nicht nur das Thema von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Es werden vermehrt Anstrengungen unternommen werden müssen, um auch erwachsene Flüchtlinge mit Berufserfahrung an die schweizerischen Qualifikationsansprüche heranzuführen. Der Bund sieht in dieser Sache bereits eine Flüchtlingsvorlehre vor sowie vermehrten Deutschunterricht bereits in der Phase des Asylverfahrens. Generell ist zu beachten, dass im Sek II-Bereich die Zielgruppen jeweils sehr genau bestimmt werden müssen. Zu unterschiedlich sind sie und zu verschiedenartig sind ihre Bedürfnisse. 2. Zielsetzung Mit Blick auf die unterschiedlichen Ebenen und Anspruchsgruppen soll gewährleistet sein: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: 1. Beschulung für alle eingewanderten Minderjährigen bis 16 Jahre in der Volksschule. Abschluss: Volksschule (in begründeten Fällen bis 18 Jahre) 2. Nachobligatorische Beschulung und Unterstützung mit dem Ziel der Berufsintegration oder wenn nicht anders sinnvoll, - der Arbeitsintegration Systemebene: 1. Angebotsanpassung auf Sek I und Sek II (inkl. Standortbestimmung) 2. Koordination der Förderangebote in der Volksschule und auf Sek II: System- und Fallebene 3. Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ auf Sek II 3. Strategische Eckwerte 1. Kinder und Jugendliche werden, auch unterjährig in Bildungsstrukturen aufgenommen 2. Es wird die nachhaltige Integration in die Regelstrukturen angestrebt 3. Kinder und Jugendliche werden mit dem Ziel der Berufsintegration in der Schweiz unterrichtet und betreut oder es wird wenn sinnvoll und möglich eine Arbeitsintegration angestrebt 4. Alle Massnahmen erfolgen bedarfsorientiert 3/6

4 4. Pädagogisches Konzept - Bedarfsgerechtes Begleiten und Arbeiten - Nach Möglichkeit Einbezug von Migrant/innen ins Team der Lehr- und Betreuungspersonen unter Berücksichtigung der Diversität - Bedarfsabhängiger Zugang zu den Bildungsstrukturen: - Ankommensbrücke (unterjährig) - Fremdsprachenintegrationsklassen/ Integrations- und Berufswahlklassen - Regelklasse bzw. Brückenangebote, Lehre oder weiterführende Schule 5. Bedarf 5.1 Volksschulen Intensivkurs in Deutsch als Zweitsprache (idaz) Umfang: max. 1 Jahr Einzel- und/oder Kleingruppenunterricht Je nach Stufe 4-8 Wochenlektionen Deutsch: mündliche und schriftliche Sprachkompetenz Er hat zum Ziel, die Lernenden in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihren Fähigkeiten zu fördern, damit sie am Unterricht in der Regelklasse erfolgreich teilnehmen können. Der idaz Unterricht erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson. So erhält das Kind neben den kommunikativen Basisfertigkeiten auch Unterstützung im Hinblick auf die schulisch-kognitiven Sprachkompetenzen, welche für eine erfolgreiche Integration Voraussetzung sind Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Umfang: Kindergarten 2 Jahre, anschliessend max. 3 Jahre an der Primarschule Einzel- und/oder Kleingruppenunterricht Pro Kurs 2 Wochenlektionen Deutsch: mündliche und schriftliche Sprachkompetenz Der Kurs hat zum Ziel, die Lernenden in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihren Fähigkeiten zu fördern, damit sie am Unterricht in der Regelklasse erfolgreich teilnehmen können. Der DaZ Unterricht erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson. So erhält das Kind neben den kommunikativen Basisfertigkeiten auch Unterstützung im Hinblick auf die schulisch-kognitiven Sprachkompetenzen, welche für eine erfolgreiche Integration Voraussetzung sind. 4/6

5 5.1.3 Fremdsprachenintegrationsklasse (FIK) Umfang: max. 1 Jahr in Form von Kleinklassen max. 32 Lektionen Das Kernfach ist Deutschunterricht. Neben der Einführung in die deutsche Sprache werden die Schülerinnen und Schüler in Mathematik, Singen, bildnerischem Gestalten (Zeichnen/Malen), Sport und Handarbeit/Werken unterrichtet. Die Sozialisation/Integration in die neue Umgebung und Gemeinschaft mit den Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen, die Erfahrungen im neuen Schulsystem und der Erwerb und Kenntnisse der gesellschaftlichen Werte und Normen sind zentral. 5.2 Sekundarstufe ll Ausgehend von einer Bedarfsanalyse zeigt sich, dass das bestehende Angebot der Integrationsund Berufswahlklasse (IBK) durchlässiger gestaltet werden muss, um die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zielführend und nachhaltig in die Bildung zu integrieren. Die IBK muss eine Standortbestimmung sicherstellen und unterjährige Aufnahmen und Übertritte in zielführende Anschlusslösungen ermöglichen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Zuständigkeit der Arbeitsintegration nicht bei der Bildung liegen kann. Sie muss durch die IIZ wahrgenommen werden. Ergänzend sind gefragt: IBK unterjährig (Zugangs- und Triagetor) Merkmale Auslastung: Ziel: Verortung: Bildungs- und Standortbestimmungsprogramm, minimale Tages- und Wochenstruktur Unterjährig geführt; ½ Tag alle Wochentage; 2-9 Monate ca späteingewanderte Lernende bis 20 Jahre, die neu in der Schweiz in die Sek II-Bildung integriert werden müssen max. 36 Lernende gleichzeitig Bildungsangebot und Standortbestimmungsangebot, das Jugendliche in die nachobligatorische Bildung aufnimmt. Es bietet wichtige Lernfelder und ist gleichzeitig ein Setting für eine strukturierte Standortbestimmung. Letztere gibt Aufschluss über die folgenden einzurichtenden Bildungsschritte in Anschlussklassen wie IBK, Brückenangebote, Gymnasium. Allenfalls auch die Klärung, dass eine Berufsintegration aufgrund mangelnder Alphabetisierung nicht realistisch ist. Im Kern stehen eine Werkstatt bzw. Praxisfelder (über die Hände ankommen). Um den Praxiskern herum sind Ateliers: Deutsch, Mathe, Vermittlung von Alltagswissen und das Üben von Schlüsselkompetenzen wie Respekt, Wertschätzung, Verbindlichkeit sowie andere Werte und Normen, die in der Schweiz wichtig sind. AfBB Berufsintegration Die IBK unterjährig ist das Zugangs- und Triage-Tor für Späteingereiste. Sie ist organisatorisch der Hauptabteilung Berufsintegration, AfBB angegliedert und mit der Berufsintegration und den Brückenangeboten verknüpft. Sie sichert auf der strukturell organisatorischen Ebene die Bedarfs- 5/6

6 orientierung, die Angebots- und Zugangssteuerung sowie Kohärenz und Koordination mit den bestehenden Bildungsangeboten IBK einjährig Merkmale Schliesst an die Integrationsarbeit der Sek I an und mündet idealerweise nach dem Schuljahr in ein reguläres Brückenangebot 1 Schuljahr 16 Lernende, die ein oder zwei Jahre in der Sekundarschule waren und noch nicht bereit sind für ein reguläres Brückenangebot aber auch nicht mehr in die 2-jährige IBK passen. Im Kern stehen eine Werkstatt bzw. Praxisfelder (Berufswahl und vorbereitung). Um den Praxiskern herum sind Ateliers, die alle curricular mit den Themen der Praxis und der Berufswahl verknüpft sind. Ziel: IBK zweijährig Nachhaltiger Einstieg in ein Brückenangebot oder ein anderes Regelangebot. Merkmale: Struktur: Späteingewanderte Jugendliche bis 20 Jahre werden in einem zweijährigen Programm auf den Einstieg in eine berufliche Grundbildung vorbereitet. 2 Jahre (vereinzelt bereits nach einem Jahr Wechsel möglich) 16 Lernende pro Klasse 1. IBK v.a. Integration 2. IBK Ausrichtung auf den Berufseinstieg Berufsintegrations- und Berufsbildungsprogramme Grundsätzlich stehen die regulären Berufsintegrations- und Berufsbildungsprogramme des Kantons auch den späteingewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen, sofern an diesen Zielen gearbeitet werden kann Koordination der Programme auf Sek II und Einsetzung Projektleitung Der nachobligatorische Bildungsbereich ist vielfältig. Es gibt verschiedene Lernorte, Zuständigkeiten und Anspruchsgruppen. Auf Sek II herrscht ein rel. hoher Koordinationsbedarf um Doppelspurigkeiten, Klarheit der Wege usw. zu sichern. Die Integrationsthematik kann zwar an bestehenden Strukturen anknüpfen, der Aufbau, die Organisation, Koordination und Leitung dieses spezifischen Bereichs, der überdies stark mit IIZ verhängt ist, bedingt entsprechende Personalressourcen, die im Rahmen der Gesamtkosten enthalten sein müssen (ca. 60%-Pensum). 6/6

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