Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden können.

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1 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden können. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 1

2 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Konstanz Gemeinde Engen-Stetten Größe des Suchraums Netzanbindung Erschließung Vorbelastungen 5,25-5,75 m/s 83,7 ha Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit) Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig. Eine Erschließung ist über Mauenheim und die Ortsverbindungsstraße nach Hintschingen denkbar. A 81 quert die Fläche. Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt westlich von Mauenheim, nördlich der L 919 im Waldstück Duttenbühl Langmieden und wird von der A 81 gequert. Naturräumlich zählt das Gebiet zur Hegaualb und bildet den Abschluss des Hegaubeckens. Das Gebiet liegt vollständig in einem Mischwald. Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im Regionalplan Keine einem Ausbau der Windenergienutzung entgegenstehenden Aussagen. Ermittlung und Bewertung der auf die Schutzgüter Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit des Menschen Kultur- und Sachgüter Landschaft Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz Bewertung Positive Umweltauswirkung Geringe negative Negative Erhebliche negative SCHUTZGUT MENSCH - z.t. Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA - im Süden z.t. Lage im Erholungswald Stufe II. Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale mit besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz 15 Abs. 3 DSchG): - Villa Rustica / Römischer Gutshof, Bargemer Wald, Engen OT Bargen in einer Entfernung < 5km. Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der Betroffenheit genauer zu untersuchen. 2 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

3 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden SCHUTZGUT LANDSCHAFT - das potentielle Windnutzungsgebiet liegt am nördlichen Rand des Hegaubeckens. Mit dem Vorhaben ist im südlichen Bereich in geringem Umfang eine Beeinträchtigung der Blickbeziehungen aud dem Hegaubecken verbunden. SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT - entlang der Autobahn befinden sich einige gesetzlich geschützten Biotope; - das Gebiet wird von einer Verbundachse des Generalwildwegeplans gequert; - nach Westen grenzt ein FFH-Gebiet mit windkraftempfindlichen Fledermausarten an. Inwiefern Großsäuger durch Habitatverlust (Anlagenbau und Zuwegung) beeinträchtigt werden ist im weiteren Verfahren zu klären, ebenso evtl. erforderliche Abstände zu dem FFH- Gebiet. SCHUTZGUT BODEN Kleinräumig ist entlang der Autobahnböschung Bodenschutzwald betroffen. - Das Vorhaben führt aufgrund der erforderlichen Sicherheitsabstände zur Straße voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. SCHUTZGUT WASSER - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT - Kleinräumig ist südöstlich der Autobahn Immissionsschutzwald betroffen. Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. ARTENSCHUTZ - Informationen zu artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen liegen derzeit nicht vor. Begründung Artenschutz: - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 3

4 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden NATURA 2000 Das NATURA 2000-Gebiet Südliche Baaralb (Gebiets-Nr ) mit Vorkommen von Fledermausarten grenzt nach Westen an. Da windkraftempfindliche Fledermausarten zu den Schutzzielen gehören ist anhand einer FFH-VP zu klären, inwiefern das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann. Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Entsprechend der Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2012) sind mögliche Konflikte mit der Avifauna zu klären. Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten. Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen: - Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/kreisstraße/schienenwegen und Bahnanlagen) - Seilschwebebahnen - Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar - Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen - Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA - Verzicht auf die südliche Teilfläche aufgrund der geringen Flächengröße und der Lage am Rand des Hegaubeckens. 4 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

5 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1 Langmieden 35,6 ha Empfehlung zum weiteren Vorgehen Das Gebiet ist aufgrund der bedingten Windhöffigkeit nur mäßig geeignet. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zum Artenschutz getroffen werden können und auch aufgrund anderer Erkenntnisse evtl. nicht alle verbliebenen Flächen umsetzbar sein werden wird empfohlen, die Fläche weiter zu konkretisieren. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 5

6 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 2 Stettener Höhe Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden können. 6 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

7 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 2 Stettener Höhe Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Konstanz Gemeinde Engen-Stetten Größe des Suchraums Netzanbindung Erschließung 5,25-6,00 m/s 141,9 ha Windhöffigkeit (gute Nutzbarkeit) Auf Leipferdinger Gemarkung sind auch in Verbindung mit den bestehenden WEAs Freileitungen vorhanden. Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig. Eine Erschließung ist über Leipferdingen und die K 5926 nach Stetten denkbar. Eine Erschließung über Engen, Zimmerholz und Stetten ist vermutlich aufwändiger. Vorbelastungen WEAs auf Leipferdinger Gemarkung an der K Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zwischen Stetten, Aulfingen und Leipferdingen westlich des Neuhewen am Rand der Hochflächen und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Naturräumlich zählt das Gebiet zur Hegaualb und bildet den Abschluss des Hegaubeckens. Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im Regionalplan Bereits als Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen in der Teilfortschreibung Regionalplan 2000 enthalten. Ermittlung und Bewertung der auf die Schutzgüter Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit des Menschen Kultur- und Sachgüter Landschaft Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz Bewertung Positive Umweltauswirkung Geringe negative Negative Erhebliche negative SCHUTZGUT MENSCH - z.t. Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER Derzeit liegen keine Hinweise/Informationen zu einer möglichen Betroffenheit vor. SCHUTZGUT LANDSCHAFT - das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zum Teil im Randbereich des Landschaftsschutzgebiets Hegau. - das potentielle Windnutzungsgebiet liegt am nördlichen Rand des Hegaubeckens und ist recht gut einsehbar. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 7

8 Mit dem Vorhaben ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Einschränkung der Erholungseignung durch Überformung der Landschaft gegeben. Dies steht dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes entgegen. Mit dem Vorhaben ist im südlichen Bereich in geringem Umfang eine Beeinträchtigung der Blickbeziehungen aus dem Hegaubecken verbunden. SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT - in geringem Umfang sind gesetzlich geschützte Biotope betroffen; - das Gebiet wird von einer Verbundachse des Generalwildwegeplans gequert; - kleinflächig ist ein FFH-Gebiet betroffen. Mit dem Verlust von Lebensraum und der Zerstörung von Lebensstätten innerhalb von FFH- Gebieten gehen erhebliche negative einher. Da windkraftempfindliche Fledermausarten zu den Schutzzielen des NATURA 2000-Gebiets zählen, ist anhand einer FFH-VP zu klären, inwiefern das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann. SCHUTZGUT BODEN - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. SCHUTZGUT WASSER - Auf der Fläche ist im nördlichen Bereich Wasserschutzwald betroffen. Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. ARTENSCHUTZ - Im Norden ist kleinräumig ein FFH-Gebiet mit windkraftempfindlichen Fledermausarten betroffen. - Weitere Informationen zu artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen liegen derzeit nicht vor. Begründung Artenschutz: - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen. NATURA 2000 Das NATURA 2000-Gebiet Südliche Baaralb (Gebiet-Nr ) ist im Norden kleinräumig betroffen. Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Entsprechend der Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2012) sind mögliche Konflikte mit der Avifauna zu klären. Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten. Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich 8 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

9 liegen: - Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/kreisstraße/schienenwegen und Bahnanlagen) - Seilschwebebahnen - Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar - Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 9

10 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 2 Stettener Höhe Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen - Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA - Verzicht auf die nördliche Teilfläche zum Schutz und Erhalt des FFH-Gebiets sowie geschützter Biotope und Verzicht auf ein Eingreifen in den Wasserschutzwald. 37 ha Empfehlung zum weiteren Vorgehen Das Gebiet ist aufgrund der guten Windhöffigkeit und geringer Restriktionen gut geeignet. Es wird empfohlen, das Gebiet unter Beachtung der vorgeschlagenen Flächenabgrenzung weiter zu konkretisieren. Aspekte des Art4enschutzes sind im weiteren Verfahren zu klären. 10 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

11 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 3 Brand Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden können. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 11

12 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 3 Brand Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Konstanz Gemeinde Watterdingen Größe des Suchraums Netzanbindung Erschließung Vorbelastungen 5,25-6,25 m/s 480,2 ha Windhöffigkeit (gute Nutzbarkeit) Auf Leipferdinger Gemarkung sind auch in Verbindung mit den bestehenden WEAs Freileitungen vorhanden. Am südlichen Rand des Gebiets verlaufen zudem 110 KV-Leitungen. Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig. Eine Erschließung ist über Leipferdingen und die K 5926 nach Stetten denkbar. Eine Erschließung über Watterdingen ist vermutlich aufwändiger. WEAs auf Leipferdinger Gemarkung an der K Südlich des Bisberg verlaufen Freileitungen. Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zwischen Stetten, Watterdingen und Leipferdingen, zwischen Neuhewen und Bisberg am Rand des Hegaubeckens. Das reliefierte Gebiet wird teils landwirtschaftlich, teils als Wald genutzt. Naturräumlich zählt das Gebiet zur Hegaualb und bildet den Abschluss des Hegaubeckens. Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im Regionalplan Keine einem Ausbau der Windenergienutzung entgegenstehenden Aussagen. Ermittlung und Bewertung der auf die Schutzgüter Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit des Menschen Kultur- und Sachgüter Landschaft Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz Bewertung Positive Umweltauswirkung Geringe negative Negative Erhebliche negative SCHUTZGUT MENSCH - z.t. Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA. - Störung der Erholungsfunktion aufgrund der Überprägung eines sehr hochwertigen Landschaftsraumes. - Das Waldgebiet Maienbol ist als Erholungswald Stufe II ausgewiesen. Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale mit besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz 15 Abs. 3 DSchG): 12 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

13 - Villa Rustica, Römischer Gutshof, Bargemer Wald, Engen OT Bargen; - Sachgesamtheit "Krenkinger Schlössle", Hauptstr. 43, Engen; - Wohng. Sammlungsgasse 4, Engen; - Sachgesamtheit Stadtmauer mit Mühlbach, Engen; - Kath. Pfarrkirche Maria Himmelfahrt, Hauptstr. 1, Engen - Altes Pfarrhaus, Turmstr. 33, Engen OT Welschingen; - Alte Pfarr- u. Wallfahrtskirche, Turmstr. 40, Engen OT Welschingen; - Hügelgräber Nr. 1-9, Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld; - Hügelgräber Nr , Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld; - ehem. Deutschordensschloß in Tengen, Tengen OT Blumenfeld in einer Entfernung < 5km. Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der Betroffenheit genauer zu untersuchen. SCHUTZGUT LANDSCHAFT - das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im Randbereich des Landschaftsschutzgebiets Hegau. - das potentielle Windnutzungsgebiet liegt am nordwestlichen Rand des Hegaubeckens und ist stark einsehbar. Mit dem Vorhaben ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Einschränkung der Erholungseignung durch Überformung der Landschaft gegeben. Dies steht dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes entgegen. Mit dem Vorhaben ist im südlichen Bereich eine Beeinträchtigung der Blickbeziehungen aus dem Hegaubecken verbunden. SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT - Im Süden ist großflächig ein FFH-Gebiet betroffen. - Im Gebiet sind zahlreiche geschützte Biotope sowie Biotope des landesweiten Biotopverbunds betroffen. - das Gebiet wird von einer Verbundachse des Generalwildwegeplans gequert. - Im Gebiet befinden sich ein Revierpaar des Roten und ein Revierpaar des Schwarzen Milan (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis, 2011) Inwiefern Großsäuger durch Habitatverlust (Anlagenbau und Zuwegung) beeinträchtigt werden ist im weiteren Verfahren zu klären. Mit dem Verlust von Lebensraum und der Zerstörung von Lebensstätten innerhalb von FFH-Gebieten gehen erhebliche negative einher. SCHUTZGUT BODEN - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. SCHUTZGUT WASSER - Im Süden sind Flächen des Wasserschutzgebiets Zonen I, II und III sowie im nordwestlichen Bereich großflächig geplante Wasserschutzgebietszone IIIB betroffen. - Im Nordwesten sowie im Südosten sind größere Bereiche als Wasserschutzwald ausgewiesen. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 13

14 - Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag kann nicht ausgeschlossen werden. SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. ARTENSCHUTZ - Im Gebiet befinden sich ein Revierpaar des Roten und ein Revierpaar des Schwarzen Milan (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis, 2011) Um negative Auswirkungen auf windkraftempfindliche Arten zu vermeiden, sollten insbesondere zu besonders sensiblen Bereichen wie den Fortpflanzungsstätten Vorsorgeabstände eingehalten werden. Inwiefern es sich auch bei Revieren um besonders sensible Bereiche handelt, zu denen gewisse Abstände eingehalten werden sollten, ist anhand weiterer Untersuchungen zu klären. NATURA 2000 Das NATURA 2000-Gebiet Hegaualb (Gebiet-Nr ) ist im Süden sowie entlang des Weiherwiesenbachs großflächiger betroffen. Fledermäuse gehören nicht zum speziellen Schutzzweck des FFH-Gebiets. Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Hinweise zu dem Vorkommen eines Revierpaares des Roten und eines Revierpaares des Schwarzen Milans liegen vor. Entsprechend der Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2012) sind mögliche Konflikte mit der Avifauna zu klären. Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten. Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen: - Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/kreisstraße/schienenwegen und Bahnanlagen) - Seilschwebebahnen - Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar - Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen - Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA - Verzicht auf die Flächen des FFH-Gebiets Hegaualb sowie auf Eingriffe in das rechtskräftige Wasserschutzgebiet. - Abrücken von der Hangkante und den stark einsehbaren Bereichen im Süden und Westen. 14 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

15 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 3 Brand 40 ha Empfehlung zum weiteren Vorgehen Das Gebiet ist aufgrund der guten Windhöffigkeit und trotz der gegebenen Restriktionen gut geeignet. Es wird empfohlen, das Gebiet unter Beachtung der vorgeschlagenen Flächenabgrenzung weiter zu konkretisieren. Aspekte des Artenschutzes sind im weiteren Verfahren zu klären. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 15

16 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 4 Bernerloh Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden können. 16 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

17 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 4 Bernerloh Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Konstanz Gemeinde Tengen, Watterdingen Größe des Suchraums Netzanbindung Erschließung Vorbelastungen 5,25-5,75 m/s 196,5 ha Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit) Die Fläche wird von mehreren Freileitungen gequert. Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig. Eine Erschließung ist über Leipferdingen bzw. Watterdingen und die K 5923 bzw. K 6131 denkbar. Das Gebiet wird von mehreren Freileitungen gequert. Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zwischen Stetten, Watterdingen und Leipferdingen, zwischen Neuhewen und Bisberg am Rand des Hegaubeckens. Das reliefierte Gebiet wird teils landwirtschaftlich, teils als Wald genutzt. Naturräumlich zählt das Gebiet zur Hegaualb und bildet den Abschluss des Hegaubeckens. Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im Regionalplan Keine einem Ausbau der Windenergienutzung entgegenstehenden Aussagen. Ermittlung und Bewertung der auf die Schutzgüter Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit des Menschen Kultur- und Sachgüter Landschaft Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz Bewertung Positive Geringe negative Negative Erhebliche negative SCHUTZGUT MENSCH - kleinräumig Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA - Störung der Erholungsfunktion aufgrund der Überprägung eines sehr hochwertigen Landschaftsraumes. Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt. Das Gebiet ragt weit in die Hegaulandschaft hinein und ist von daher sehr stark einsehbar. Ein Erholungsschwerpunkt wird zudem beeinträchtigt. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale mit besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz 15 Abs. 3 DSchG): - Hügelgräber Nr. 1-9, Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld; - Hügelgräber Nr , Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld; - ehem. Deutschordensschloß in Tengen, Tengen OT Blumenfeld in einer Entfernung < 5km. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 17

18 Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der Betroffenheit genauer zu untersuchen. SCHUTZGUT LANDSCHAFT - das potentielle Windnutzungsgebiet liegt am nordwestlichen Rand des Hegaubeckens an der Hangkante und ist stark einsehbar. Mit dem Vorhaben ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Einschränkung der Erholungseignung durch Überformung der Landschaft gegeben. Mit dem Vorhaben ist zudem eine Beeinträchtigung der Blickbeziehungen aus dem Hegaubecken verbunden. SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT - in erheblichem Umfang sind gesetzlich geschützte Biotope sowie Biotope des landesweiten Biotopverbunds betroffen; - das Gebiet wird von einer Verbundachse des Generalwildwegeplans gequert; - Flächen eines FFH-Gebiets sind großflächig betroffen. Inwiefern Großsäuger durch Habitatverlust (Anlagenbau und Zuwegung) beeinträchtigt werden ist im weiteren Verfahren zu klären. Mit dem Verlust von Lebensraum und der Zerstörung von Lebensstätten innerhalb von FFH-Gebieten gehen erhebliche negative einher. SCHUTZGUT BODEN - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. SCHUTZGUT WASSER - Im Norden sind Flächen des nicht rechtskräftigen Wasserschutzgebiets Zonen III B sowie Wasserschutzwald betroffen. - Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag kann nicht ausgeschlossen werden. SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. ARTENSCHUTZ - Am westlichen Rand des Gebiets befindet sich ein Reviernachweis des Roten Milan, im Osten des Gebiets befindet sich ein Revierpaar (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis, 2011) Um negative Auswirkungen auf windkraftempfindliche Arten zu vermeiden, sollten insbesondere zu besonders sensiblen Bereichen wie den Fortpflanzungsstätten Vorsorgeabstände eingehalten werden. Inwiefern es sich auch bei Revieren um besonders sensible Bereiche handelt, zu denen gewisse Abstände eingehalten werden sollten, ist anhand weiterer Untersuchungen zu klären. 18 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

19 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 4 Bernerloh NATURA 2000 Das NATURA 2000-Gebiet Hegaualb (Gebiet-Nr ) ist im Süden und Osten großflächiger betroffen. Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Hinweise zu dem Vorkommen eines Reviernachweises sowie eines Revierpaares des Roten Milans liegen vor. Entsprechend der Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2012) sind mögliche Konflikte mit der Avifauna zu klären. Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten. Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen: - Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/kreisstraße/schienenwegen und Bahnanlagen) - Seilschwebebahnen - Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar - Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen - Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA - Verzicht auf die Flächen des FFH-Gebiets Hegaualb. - Abrücken von der Hangkante und den stark einsehbaren Bereichen im Süden und Osten auf das Gebiet nördlich des Postwegs. - Einhaltung der Abstandsflächen zu Straßen. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 19

20 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 4 Bernerloh 50 ha Empfehlung zum weiteren Vorgehen Das Gebiet ist aufgrund der bedingten Windhöffigkeit und der starken Restriktionen nur mäßig geeignet. Es wird empfohlen, das Gebiet nur für den Fall zu konkretisieren, dass andere, besser geeignete Gebiete aufgrund artenschutzrechtlicher Restriktionen oder anderer derzeit noch nicht bekannter Konflikte nicht realisierbar sein sollten. Die vorgeschlagene Flächenabgrenzung ist dann unbedingt zu beachten. Aspekte des Artenschutzes sind im weiteren Verfahren zu klären. 20 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

21 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 5 Egglehau Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden können. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 21

22 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 5 Egglehau Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Konstanz Gemeinde Tengen Größe des Suchraums Netzanbindung Erschließung Vorbelastungen 5,25-5,75 m/s 185,9 ha Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit) Eine größere Freileitung verläuft in ca. 900 m Entfernung südlich des Gebiets. Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig. Eine Erschließung ist über die B 314 und den Waldweg bei Waldfried zwischen Tengen und Kommingen vorstellbar. Eine zweite aber aufwändigere Erschließung ist über Tengen, die K 6137, den Berghof und den nördlich davon gelegenen Waldweg denkbar. Im Süden wird das Gebiet durch Freileitungen gequert. Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zwischen Schabelhöfe und Riedöschingen im Nordwesten, Kommingen und Talheim im Süden und Tengen im Südosten. Das bewaldete, hügelige Gebiet grenzt an die Gemarkungsgrenze von Blumberg an und wird im Süden durch die B 314 gequert. Naturräumlich zählt das Gebiet zur Hegaualb. Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im Regionalplan Bereits als Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen in der Teilfortschreibung Regionalplan 2000 enthalten. Ermittlung und Bewertung der auf die Schutzgüter Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit des Menschen Kultur- und Sachgüter Landschaft Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz Bewertung Positive Umweltauswirkung Geringe negative Negative Erhebliche negative SCHUTZGUT MENSCH - großflächig Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA - großflächig Lage im Erholungswald Stufe II, - sehr starke Einsehbarkeit des Gebiets. Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt. Das Gebiet ist von weit her sehr stark einsehbar. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmäler mit besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz 15 Abs. 3 DSchG): - Hügelgräber Nr. 1-9, Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld; - Hügelgräber Nr , Flur Langholz, Tengen OT Blumenfeld; 22 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

23 - ehem. Deutschordensschloß in Tengen, Tengen OT Blumenfeld; - Historischer Steinbruch, Gewann "Hinteres Loh", Tengen OT Wiechs in einer Entfernung < 5km. Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der Betroffenheit genauer zu untersuchen. SCHUTZGUT LANDSCHAFT - das potentielle Windnutzungsgebiet ist stark einsehbar. Mit dem Vorhaben ist eine Beeinträchtigung der Blickbeziehungen aus dem Hegaubecken verbunden. SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT - in geringem Umfang sind gesetzlich geschützte Biotope sowie Biotope des landesweiten Biotopverbunds insbesondere im Südosten betroffen; - das Gebiet wird von Nordost nach Südwest von einer Verbundachse des Generalwildwegeplans gequert; - Flächen eines FFH-Gebiets sind kleinräumig betroffen. - Im südwestlichen Bereich liegt ein Reviernachweis des Rotmilans (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis 2011) vor. Inwiefern Großsäuger durch Habitatverlust (Anlagenbau und Zuwegung) beeinträchtigt werden ist im weiteren Verfahren zu klären. Mit dem Verlust von Lebensraum und der Zerstörung von Lebensstätten innerhalb von FFH-Gebieten gehen erhebliche negative einher. SCHUTZGUT BODEN - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. SCHUTZGUT WASSER - Im Norden sind großflächig Flächen des nicht rechtskräftigen Wasserschutzgebiets Zonen III B sowie kleinräumig auch Wasserschutzgebietszone III betroffen. - Das Gebiet ist im nördlichen Bereich überwiegend als Wasserschutzwald ausgewiesen. - Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag kann nicht ausgeschlossen werden. SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT - Kleinräumig ist Immissionsschutzwald Stufe I betroffen. Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. ARTENSCHUTZ - Im Süden des Gebiets im Waldgebiet Brand liegt ein Reviernachweis des Roten Milans vor (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis 2011) vor. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 23

24 - Um negative Auswirkungen auf windkraftempfindliche Arten zu vermeiden, sollten insbesondere zu besonders sensiblen Bereichen wie den Fortpflanzungsstätten Vorsorgeabstände eingehalten werden. Inwiefern es sich auch bei Revieren um besonders sensible Bereiche handelt, zu denen gewisse Abstände eingehalten werden sollten, ist anhand weiterer Untersuchungen zu klären. NATURA 2000 Das NATURA 2000-Gebiet Hegaualb (Gebiet-Nr ) ist im Süden und Osten kleinflächig betroffen. Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Erkenntnisse zum Vorkommen eines Reviernachweises des Roten Milans liegen vor (Kartierung Schwarzwald-Baar-Kreis 2011). Entsprechend der Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2012) sind mögliche Konflikte mit der Avifauna zu klären. Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten. Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen: - Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/kreisstraße/schienenwegen und Bahnanlagen) - Seilschwebebahnen - Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar - Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen - Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA und Verzicht auf Flächen des Erholungswaldes; - Verzicht auf die Flächen des FFH-Gebiets Hegaualb. - Reduzierung um Flächen mit hochwertigen Biotopen sowie um den Reviernachweis Rotmilan. 24 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

25 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 5 Egglehau 42 ha Empfehlung zum weiteren Vorgehen Das Gebiet ist aufgrund der bedingten Windhöffigkeit und der zahlreichen Restriktionen nur mäßig geeignet. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zum Artenschutz getroffen werden können und auch aufgrund anderer Erkenntnisse evtl. nicht alle verbliebenen Flächen umsetzbar sein werden wird empfohlen, die Fläche unter Beachtung des Abgrenzungsvorschlags weiter zu konkretisieren. Aspekte des Artenschutzes sind im weiteren Verfahren zu klären. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 25

26 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 6 Verenafohren Gebietsübersicht und Sichtbarkeitsanalyse Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden können. 26 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

27 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 6 Verenafohren Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Konstanz Gemeinde Tengen - Wiechs Größe des Suchraums Netzanbindung 5,25-6,00 m/s (6,25 m/s) 230,1 ha Windhöffigkeit (gute Nutzbarkeit) Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig. Erschließung Eine Erschließung kann über Wiechs oder über Opfertshofen und die Reiathöfe erfolgen. Aufgrund der Topographie wird die Erschließung vermutlich aufwändiger. Vorbelastungen - Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt südlich von Wiechs, zwischen Merishausen im Südwesten, Büttenhardt im Südosten und Opfertshofen im Osten auf einer weit in die Schweiz vorkragenden Zunge. Das Gebiet liegt auf einer bewaldeten, hügeligen Hochfläche des Randen, der nach Südwesten steil in das Merishusertal abfällt und entsprechend im Osten, Süden und Westen an die Schweiz angrenzt. Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im Regionalplan Im westlichen Bereich ist ein Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaft betroffen. Ermittlung und Bewertung der auf die Schutzgüter Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit des Menschen Kultur- und Sachgüter Landschaft Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz Bewertung Positive Geringe negative Negative Erhebliche negative SCHUTZGUT MENSCH - tw. Lage im erweiterten Siedlungsabstand für 3 WEA zu Wiechs, den Reiathöfen und der Einrichtung Schlössibuck; - starke Einsehbarkeit von den nach Osten angrenzenden Hochflächen. - Sowohl aus landschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Bündelung von WEA anzustreben. Da mit dieser Bündelung i. d. R. jedoch auch eine Zunahme der Emissionen einhergeht, sind entsprechend erweiterte Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen einzuhalten. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wurden zur Vermeidung und Minimierung von Konflikten erweiterte Siedlungsabstände berücksichtigt. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmäler mit besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz 15 Abs. 3 DSchG): - ehem. Deutschordensschloß in Tengen, Tengen OT Blumenfeld; - Historischer Steinbruch, Gewann "Hinteres Loh", Tengen OT Wiechs in einer Entfernung < 5km. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 27

28 Aufgrund der WEA kann das Erscheinungsbild, je nach Position der Anlage zu dem Kulturdenkmal, beeinträchtigt werden. Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß der Betroffenheit genauer zu untersuchen. SCHUTZGUT LANDSCHAFT - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT - in geringem Umfang sind gesetzlich geschützte Biotope im Westen betroffen. - Im Westen befindet sich ein Schutzbedürftiger Bereich für Natur und Landschaft. Das Vorhaben ist voraussichtlich mit negativen Auswirkungen verbunden. SCHUTZGUT BODEN - Fast im gesamten Gebiet sind Böden mit hoher Bedeutung als Standort für natürliche Vegetation betroffen. Das Vorhaben kann zum Verlust bzw. der Beeinträchtigung ökologisch hochwertiger Böden führen. Im Zusammenhang mit Windenergieanlagen ist jedoch mit verhältnismäßig geringen dauerhaften Bodeninanspruchnahmen auszugehen. SCHUTZGUT WASSER - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. ARTENSCHUTZ - Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen erheblichen negativen. NATURA 2000 Das Schutzsystem NATURA 2000 ist nicht betroffen. Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Entsprechend der Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2012) sind mögliche Konflikte mit der Avifauna zu klären. Gleiches gilt für das Vorkommen von windenergieempfindlichen Fledermausarten. Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen: 28 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

29 - Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/kreisstraße/schienenwegen und Bahnanlagen) - Seilschwebebahnen - Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar - Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen - Anwendung der erweiterten Siedlungsabstände für 3 WEA (die Nutzung der Gebäude Schlösslibuck ist noch zu klären); - Reduzierung um Flächen mit hochwertigen Biotopen und um die Kernbereiche der Schutzbedürftigen Bereiche für Natur und Landschaft. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 29

30 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 6 Verenafohren 95 ha Empfehlung zum weiteren Vorgehen Das Gebiet ist aufgrund der guten Windhöffigkeit und der geringen Restriktionen unter Beachtung der Abgrenzungsvorschläge gut geeignet. Aspekte des Artenschutzes sind im weiteren Verfahren zu klären. 30 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

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