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1 Intern: FAQs der AusBildung bis 18 des SMS Stand: Ausbildungsfreie Zeiträume von bis zu vier Monaten stellen keine Verletzung der Ausbildungspflicht dar. Zu welchem Zeitpunkt startet der ausbildungsfreie Zeitraum: ab dem Austritt aus der letzten Ausbildung oder Schule, oder ab dem Eintritt in die MAB (Einmeldung durch STATA u.a.)? Antwort: Der ausbildungsfreie Zeitraum beginnt ab dem Austritt aus der letzten Ausbildung bzw. dem letzten Angebot zur Erfüllung der Ausbildungspflicht. Wenn ein/e Jugendliche/r vier Monate lang keiner Bildung oder Ausbildung nachgeht, danach für wenige Tage eine AusBildung beginnt und dann erneut abbricht, beginnen dann die vier Monate erneut zu laufen? Antwort: Nein. Im Ausbildungspflichtgesetz heißt es dazu, dass nur "ausbildungsfreie Zeiträume von bis zu vier Monaten innerhalb von zwölf Kalendermonaten" keine Verletzung der Ausbildungspflicht darstellen (APflG 4(4)). (Änderung zu FAQ Version vom ) Wer stellt im Krankheitsfall (psychisch/physisch) wie fest, dass die Ausbildungspflicht ruhend gestellt wird und für welchen Zeitraum? Ab wann ist eine Krankheit so schwerwiegend, dass sie ruhend gestellt werden kann? Antwort: Es obliegt den Jugendcoaches im Rahmen ihrer Tätigkeit das Ruhen von der Ausbildungspflicht auszusprechen bzw. zu empfehlen. Es ist gegebenenfalls auf Befunde, Gutachten und ärztliche Atteste zurück zu greifen. Jugendliche im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe wohnen zum Teil in WGs, in denen sie nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, während der Hauptwohnsitz nachwievor bei den Eltern liegt. Die Kinder- und Jugendhilfe hat jedoch die Obsorge. Wie wird sichergestellt, dass Informationen von Seiten der KOST und des JU sowohl die Erziehungsberechtigten als auch die Jugendlichen erreichen und diese ausreichend informiert werden? Antwort: Der Zugang zu Kontaktdaten zu Erziehungsberechtigten ist aktuell noch nicht zu 100% gewährleistet. Hier werden im Einzelfall umfangreichere Recherchen von Seiten der KOST und dem zugeteilten Jugendcoaching notwendig sein. Im Einzelfall sind die zuständigen LST und der Stab bei Problemen zu kontaktieren. Zählen auch Tagelöhnerprojekte zur Erfüllung der Ausbildungspflicht? Und ab welcher Stundenzahl zählen sie? Antwort: Ja, ohne Angabe von Stunden. Zählen Projekte mit Tagesstruktur (Beschäftigungstherapie) zur Erfüllung der Ausbildungspflicht? Die Frage bezieht sich vor allem jene Projekte, wo es Ziel ist, die 1

2 jugendlichen TeilnehmerInnen in den Arbeitsmarkt und/oder in eine Ausbildung zu integrieren? Beschäftigungstherapie zählt nicht als eine Maßnahme zur Erfüllung der Ausbildungspflicht. Wenn das Jugendcoaching die Tagesstruktur allerdings empfiehlt, weil dies zum aktuellen Zeitpunkt der ideale nächste Schritt ist, dann erfolgt eine Ruhendstellung von der Ausbildungspflicht gegebenenfalls bis zur Erreichung des 18. Geburtstags. Bei Projekten, die nach Behindertengesetz der Länder geregelt und auch finanziert werden, die Dauer auf 2-3 Jahre beschränkt ist und wo es maximal ein Taschengeld vom Land gibt, diese Projekte jedoch die Vermittlung und Integration auf den Arbeitsmarkt zum Ziel haben, wird dann die Ausbildungspflicht erfüllt, wenn eine Begleitung durch das Jugendcoaching erfolgt (das ist noch in Diskussion). Können jugendliche AsylwerberInnen das Jugendcoaching nutzen? Jugendlichen AsylwerberInnen in der Grundversorgung stehen diverse bedürfnisgerechte Bildungsangebote zur Verfügung. Sie können außerdem auch am Jugendcoaching teilnehmen, sofern sie die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen (z.b.: Info über Deutschkurse). Achtung: AsylwerberInnen, die eine Schule besuchen, können alle Stufen des JU durchlaufen. Außerschulische AsylwerberInnen können nur an Stufe 1 teilnehmen (Hintergrund: Teilnahme an Lehrgängen zur Berufserprobung.) Sind in der Phase 0 tatsächlich drei schriftliche Kontaktversuche durch das JU notwendig, sofern keine Telefonnummer vorhanden ist? In den Wochen 3-5 sind drei Kontaktversuche vom JU vorgesehen. Falls keine Telefonnummer vorhanden ist, ist lediglich in der Woche 3 und in der Woche 5 ein Brief zu verschicken. Der zweite Brief kann optional eingeschrieben versendet werden. Wie soll an den Servicelines mit Anfragen umgegangen werden, die das Schulsystem betreffen? Fragen, die das Schulsystem betreffen, werden zunächst mit der Stabsabteilung des SMS (Gabriele Krainz) abgestimmt. Gegebenenfalls wird die Anfrage an Karoline Meschnigg (Karoline.Meschnigg@bmb.gv.at) (in cc an Gabriele Krainz) gesendet, ob das BMB die Anfrage übernimmt. Falls ja, wird dem/der Anfragenden mitgeteilt, dass die Anfrage an das zuständige Ministerium weitergeleitet wurde. Die AusBildung bis 18 gilt auch für Jugendliche mit Behinderung. Wird die Möglichkeit ein 10./11./12. Schuljahr zu absolvieren für diese Jugendlichen erleichtert? Antwort: Momentan kann nicht von einer Erleichterung ausgegangen werden. In welchem Rahmen ist eine Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, die länger als 4 Monate dauert, tolerierbar? Wer entscheidet darüber? Braucht es eine fixe Zusage des Ausbildungsplatzes (z.b. bei Schulen mit Aufnahmeverfahren)? 2

3 Braucht es ein JU, auch wenn die Jugendlichen bereits orientiert sind? An wen soll verwiesen werden, wenn eine konkrete schulische Ausbildung angestrebt wird (z.b.: Pflegehilfeausbildung, Schauspielschule etc.)? Antwort: Wenn eine Bestätigung zur Aufnahme z. B. an einer Schule vorhanden ist, die Wartefrist sich jedoch erheblich über 4 Monate erstreckt (mehr als 6 Monate), so ist entweder die Vermittlung auf Hilfsarbeit durch das AMS möglich (das jedoch in diesem Fall verpflichtet ist das JU zur Begleitung hinzuzuziehen) oder die Absolvierung eines Jugendcoaching verpflichtend vorgeschrieben. Was ist mit jenen, die im JU einen Plan zu weiterem Schulbesuch im Herbst entwickeln? Die Jugendlichen kommen dann aber nie in der Schule an. Woher wissen wir das, wenn das eine Schule ist, die nicht mit Sokrates arbeitet? Antwort: Auch Schulen, die mit Sokrates arbeiten, können die nötige Information nicht weiter geben (da ja nur Daten über Neueintritte und Abbrüche an die STATA weiter geleitet werden). Im Rahmen eines Übergabemanagements ist ein aktives Nachfragen von Seiten der Jugendcoaches (Nachbetreuung) notwendig. In der MAB sind auch Einzeleinmeldungen angedacht (z.b. LehrerIn meldet SchülerIn ein, der/die gerade die Schule abgebrochen hat, da diese Schule kein Sokrates verwendet und keine automatische Dateneinmeldung erfolgt). Wird der MAB Prozess sofort gestartet, obwohl sehr wahrscheinlich noch keine 4 monatige ausbildungsfreie Zeit vorliegt? Antwort: Der MAB Prozess kann dennoch sofort gestartet werden (nach bzw. parallel zur Prüfung durch die BundesKOST). Wer legt wie fest, ob Ausbildungen, die nicht auf der Liste der Angebote stehen, zur Erfüllung der Ausbildungspflicht zählen? Wie ist bei Anfragen hier die Vorgangsweise? Antwort: Die Koordinierungsstellen wenden sich an ihre zuständige Landesstelle des SMS. Gegebenenfalls werden Unklarheiten im Rahmen der bundesweiten Kompetenzteams des Sozialministeriums gemeinsam mit SMS Zentrale besprochen und einer Klärung zugeführt. Werden Personen in der MAB abgeschlossen (z.b.: mit "AMS"), ohne dass man kontrolliert ("nachtelefoniert"), ob sie im Folgeprogramm tatsächlich gelandet sind? Falls sie nicht angekommen sind, würde man sie erst mit dem nächsten Datenabgleich (möglicherweise erst Monate später) wieder in der MAB haben. Das wird die Praxis zeigen. Im ersten Jahr sollte noch nachgegangen werden, ob die Person auch im Folgesystem angekommen ist und erst dann abschließen. Ende 2017 wird man evaluieren, ob diese Vorgangsweise praktikabel ist. Wann hört Jugendcoaching Stufe 0 auf und wo fängt Stufe 1 an? Stufe 0 hat die Heranführung an die Ausbildungspflicht zur Aufgabe (niederschwellig zu informieren). Berufswahlberatung im engeren Sinne findet keine statt. Natürlich spricht nichts dagegen in einem Telefonat auf Optionen am Bildungssektor hinzuweisen, erweist 3

4 sich jedoch vertiefende Beratung als notwendig (individuell zu entscheiden), soll ans Jugendcoaching Stufe 1 verwiesen werden. Welche Erfahrungsberichte gibt es bisher von der bundesweiten Serviceline? Die Kontaktaufnahme erfolgt zu gleichen Teilen sowohl telefonisch als auch per . Es melden sich zum Großteil Elternteile, aber auch Jugendliche oder Organisationen haben die Serviceline bisher kontaktiert. Hier findet sich ein Überblick über bisher gestellte Anfragen und die entsprechenden Antworten der Serviceline (Stand Jänner 2017): Anfragen Jugendliche/r weiß nicht genau wie es beruflich und/oder ausbildungstechnisch weitergehen soll. Es gibt Berichte von (bald bevorstehenden) Abbrüchen der Ausbildung oder Schule. Jugendliche/r sucht Lehrstelle und hat bis jetzt keine gefunden. Es wird um Unterstützung gebeten. Jugendliche/r wurde bereits vom JU beraten. Die Empfehlung (z.b. Produktionsschule) wird aber von der/dem Jugendlichen und/oder Eltern abgelehnt. Ausbildung oder Bildung auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse schwierig. Pflichtschule bereits vorbei. Antworten Verweis an Jugendcoaching (NEBA Webseite) bzw. Lehrlingscoaching (via Kontaktformular auf der LC Webseite) Sofern ein konkreter Berufswunsch vorhanden ist, soll sich der/die Jugendliche an das AMS wenden. Falls er/sie dort bereits gemeldet ist, wurde zusätzlich ans Jugendcoaching verwiesen. Weiterhin soll mit AMS Kontakt gehalten werden bzw. das BIZ genutzt werden. Darüber hinaus selber auf Lehrstellensuche gehen (Firmen kontaktieren, Internet Suchmaschinen nutzen). Auch Verweis auf Informationen rund um Lehrstellensuche bei der WKO. und- Lehre/Lehre/Lehrstellensuche/Lehrstellensuche--- Themenstartseite.html Die Jugendlichen können selbstständig andere Angebote wählen bzw. ein weiteres JU in Anspruch nehmen, um sich nochmals mit der Situation auseinander zu setzen. Verweis auf regionale Angebote. 4

5 Frage ob Ausbildungspflicht das eigene Kind betrifft. Sind AsylwerberInnen von der AusBildung bis 18 betroffen? Welche Angebote können sie nutzen? Jugendliche, die eigentlich beruflich orientiert sind, aber psychosoziale Schwierigkeiten haben und deshalb abbrechen. Unterstützungsmöglichkeit für Jugendliche mit Behinderung nach Absolvierung der Pflichtschule Entsprechend überprüft (Alter, Aufenthalt, Absolvierung der Schulpflicht) Nein. Sie können aber das Jugendcoaching nutzen. Außerschulische Jugendliche allerdings nur Stufe 1. Verweis auf regionale Angebote speziell für AsylwerberInnen. Verweis auf Jugendcoaching, aber auch Beratungsstellen bzw. Rat auf Draht. Verweis ans Jugendcoaching Verweis an regionale Unterstützungsnetzwerke Verweis an zuständige Person beim Stadtschulrat oder Landesschulrat Sonstige Anfragen: o Anfragen, für die die KOST nicht zuständig ist; z.b.: Auskunft über "gute" Volksschulen für die Enkeltochter o Medienanfragen o Anfragen für Fachvorträge o Folderbestellung Ist es möglich aus der MAB-Datenbank einen Ausdruck zu generieren, beispielsweise die Verlaufsdokumentation eines Falles? Antwort: Ja, diese Möglichkeit wird bei der Programmierung berücksichtigt. Wie verläuft die Übergabe zwischen JU Stufe 0 und JU Stufe 1? Gibt es ein Übergabeprocedere? Antwort: Unabhängig davon, ob die Person JU Stufe 0 im selben oder in einem anderen JU Anbieter beschäftigt ist, hat im Sinne einer qualifizierten Weiterverweisung ein Kontakt zwischen JU Stufe 0 und JU Stufe 1 zu erfolgen. Kann das Jugendcoaching Fälle in die MAB einmelden? Antwort: In der MAB selbst können nur die KOST Einmeldungen vornehmen. Im Rahmen einer externen Webapplikation (die noch in Planung ist) wird es in Zukunft (z.b. durch ein Formular über die Homepage) möglich sein, Einzeleinmeldungen vorzunehmen, dann kann natürlich auch das JU über diesen Weg einmelden. Gestartet wird die Teilnahme in der MAB aber jedenfalls von der BundesKOST. 5

6 Können JU Teilnahmen außerhalb der MAB in Stufe 0 sein? Antwort: Nein. In die Stufe 0 gelangt man ausschließlich über die MAB. Müssen Jugendliche, die zur Zielgruppe der AusBildung bis 18 gehören und direkt ins Jugendcoaching (Stufe 1 oder höher) gehen, in die MAB eingemeldet werden? Antwort: Nein. Jugendliche, die sich direkt an das Jugendcoaching wenden, kommen nicht in die MAB. Vom MBI werden jedoch in regelmäßigen Abständen die Datensätze aller Neueintritte und Beendigungen der Unter-18-Jährigen an die STATA gemeldet. Wenn der Erstkontakt allerdings über die KOST läuft, dann wird die Teilnahme in der MAB angelegt, aber gleich wieder abgeschlossen (da Weitergabe an JU Stufe 1). Wie kann das SMS auf die MAB zugreifen und mit welchen Berechtigungen? Antwort: Das SMS hat eine Leseberechtigung in der MAB. Die Zentrale bundesweit. Die Landesstellen für ihr jeweiliges Bundesland. In welcher Form findet die Übergabe eines Falles von der KOST zum SMS statt? Antwort: Für Fälle, bei denen nach Ansicht der KOST eine Sanktionierung notwendig bzw. möglich ist, gilt eine Meldepflicht von der KOST ans SMS. Je nach Sinnhaftigkeit kann ein Gesprächstermin beim SMS (durch ein entsprechendes Schreiben der LST) stattfinden, um die Erziehungsberechtigten von der Notwendigkeit ihrer Kooperation zu überzeugen und eine Sanktionierung zu vermeiden. In der Praxis wird die KOST (trotz Leseberechtigung des SMS) den Fall zusammenfassen und der LST darlegen. Muss ein Jugendcoach Stufe 0 eine Quote erfüllen? Wenn ja, wie hoch ist diese Quote? Antwort: Ja. Für das Jahr 2017 sollen Erfahrungswerte gesammelt werden. Wann wird die MAB Einspeisung im Bundesland über die regionalen KOST erfolgen? Antwort: Das geht derzeit schon. Werden Einzeleinmeldungen auch telefonisch möglich sein? Antwort: Ja. Wird das AMS auf die MAB zugreifen können? Antwort: Nein. Zugriff haben SMS, KOST und JU, (SMS hat Leseberechtigung). BMASK kann sich einzelne Fälle ansehen, sofern eine Beschwerde eingelangt ist. Werden die Daten der Fälle in irgendeiner Form geprüft, zum Beispiel bei Doppelmeldungen? Antwort: Ja. Alle Fälle, welche in der MAB landen, werden bevor sie ins System gelangen, über die Schnittstellen (vor allem über das ZMR) auf ihre Richtigkeit geprüft. Ebenso erkennt 6

7 das System Doppelmeldungen, da die SV-Nummer bei der Eingabe erkannt wird. Es würde somit dann eine zweite Teilnahme angelegt werden. Wenn jemand gerade betreut wird, soll ein doppeltes Anlegen nicht möglich sein. Wird es möglich sein, Dokumente in die MAB hochzuladen? Antwort: Ja. Wird man als BenutzerIn der MAB vom System informiert, wenn eine neue Bearbeitung eines Falles notwendig wird bzw. eine Frist abgelaufen ist? Antwort: Ja, diese Funktion ist angedacht. Zusätzlich sollen zu bearbeitende Fälle optisch hervorgehoben werden (z.b. durch Farben). Eine andere Idee wäre über den Begrüßungsbildschirm aktuelle bzw. bevorstehende Aktivitäten in der MAB anzeigen zu lassen. Gibt es eine Schnittstelle zwischen MAB und MBI? Antwort: Nein. Gibt es eine bundesweite Vereinbarung AMS-SMS? Antwort: Ja. Wer bzw. wie viele Jugendcoaches werden eine MAB-Berechtigung bekommen? Antwort: Alle Jugendcoaches, die in Stufe 0 arbeiten werden. Sind Begrifflichkeiten in der MAB noch veränderbar? Antwort: Ja. Vorschläge werden gerne entgegengenommen. Gibt es eine Kombination von Stufe-0-Jugencoaches und klassischen Jugendcoaches? Antwort: Nein. Es soll für die Stufe 0 eigene Jugendcoaches geben. Im Rahmen der Stufe 0 soll es ausschließlich um die Heranführung an die Erfüllung der Ausbildungspflicht gehen. Daher sollen JU Stufe 0 nur in der MAB dokumentieren, während JU Stufe 1ff nur im MBI dokumentieren müssen. Sobald Jugendliche in eine höhere Stufe übernommen werden würden, würde das die zeitlichen Ressourcen des Jugendcoaches stark binden. Er/sie muss aber ausreichend Zeit für seine/ihre Tätigkeiten in der Stufe 0/MAB haben, um diese erfolgreich erledigen zu können (etwaige Hausbesuche, Begleitungen zum AMS, etc). Wann ist der früheste Zeitpunkt der Einmeldungen? Antwort:

8 Wer entscheidet bei Einzeleinmeldungen, ob Jugendliche zur Zielgruppe zählen? Was geschieht mit Jugendlichen, welche nicht in die Zielgruppe fallen (z.b. Über-18-Jährige), die aber dennoch über Einzelmeldungen eingemeldet werden? Antwort: Diese Jugendlichen werden nicht in die MAB aufgenommen. Natürlich können sie aber andere Unterstützungssysteme in Anspruch nehmen und sollen auch qualifiziert weiterverwiesen werden. Wie schnell gelangen Informationen vom AMS in die MAB? Antwort: Vom AMS werden Daten über eine eigene Schnittstelle regelmäßig eingemeldet werden (keine eigentlichen Informationen). Datentransfers zu individuellen Teilnahmen (Personen) werden zwischen dem Träger des JU und dem AMS erfolgen (diesbezüglich wurden Kooperationsvereinbarungen erstellt und TAS beim AMS für die JU Träger vergeben). Dies passiert außerhalb der Datenbanken MAB und MBI. Wenn Schulen oder Einrichtungen nicht melden, erscheinen die Fälle dann 4 Monate später in der MAB? Antwort: In der MAB können nur Datensätze bearbeitet werden, die auch in der MAB landen. Wenn Einrichtungen nicht melden, haben wir (und auch die STATA) diese Information nicht. Kann eingemeldet werden, wenn Daten fehlen? Antwort: Es gibt verschiedene Daten, die unbedingt benötigt werden: Vor- und Nachname des/der Jugendlichen und SV-Nummer der/des Jugendlichen. Werden die Datenschutzbestimmungen bei Einzeleinmeldungen verletzt? Darf etwa die Kinder- und Jugendhilfe uns die wesentlichen Informationen geben? Antwort: Laut APflG hat das SMS (und auch die Koordinierungsstellen) das Recht alle Daten zu haben und zu bearbeiten. Mit einer Erklärung bei der Datenschutzbehörde ist auch geregelt worden, welche Daten das SMS weiter geben darf. Was einzelne andere Stakeholder weitergeben dürfen, liegt in deren Verantwortung. Von der jeweiligen Behörde oder Institution muss gegebenenfalls eine Meldung an die Datenschutzbehörde erfolgen (womit geregelt werden kann, was z. B. an das SMS weiter gegeben werden darf). Muss das Feld Name der LehrerIn oder Adresse in der MAB ein Pflichtfeld sein oder reicht die Adresse der Schule? Antwort: Die Adresse der Schule reicht mit dem Hinweis, dass es sich um eine/n Lehrer/in handelt. 8

9 Wie ist vorzugehen, wenn das Resultat der Stufe 0 ist, Jugendlicher meldet sich z.b. beim AMS. Was passiert, wenn das AMS (telefonisch) keine Daten weitergibt? Antwort: Der Jugendcoach muss dem Fall nachgehen und schauen, ob der Jugendliche angekommen ist, etwa mit einem Anruf bei der betroffenen Stelle. Gegebenenfalls muss der JU Stufe 0 mit den Jugendlichen gemeinsam einen Termin beim AMS vereinbaren und wahrnehmen. Reicht bei Fremdunterbringungen die Angabe der Behörde oder müssen Personen als Erziehungsberechtigte angeführt werden? Antwort: In solchen Fällen gibt es verschiedene Varianten, bei denen entweder eine Behörde (Kinder- & Jugendhilfe Abteilung xy) oder einzelne Personen (zuständiger ErzieherIn/BetreuerIn in der WG) die Obsorge haben. Je nachdem ist die Information in die MAB einzutragen. Wichtig für uns ist, dass wir die richtige Adresse haben. Wie ist vorzugehen, wenn von Jugendlichen/Erziehungsberechtigten angegeben wird, dass eine bestimmte Ausbildungsform zur Erfüllung der Ausbildungspflicht in Anspruch genommen wird, aber keine Bestätigung dieser zugeschickt wird? Antwort: Grundsätzlich liegt die Bringschuld für Schul- oder andere Besuchsbestätigungen bei den Erziehungsberechtigten und Jugendlichen. Gegebenenfalls muss von Seiten der KOST mehrfach urgiert werden. In letzter Instanz muss die LST des SMS mit dem Einzelfall befasst werden. Es ist zu klären, inwieweit ev. nochmals auf Sanktionsmöglichkeiten hingewiesen wird. Werden die MAB-BearbeiterInnen informiert (z.b. per ), dass ein nächster Schritt in der MAB zu tun ist? Antwort: Grundsätzlich gehört es zur Arbeitsplatzbeschreibung, dass jene KOST MitarbeiterInnen, die für die MAB zuständig sind, täglich damit arbeiten (in Anlehnung an das Mail-Programm, das auch täglich geöffnet wird um Mails zu empfangen und zu bearbeiten). erinnerungen sind nicht eingeplant. Allerdings werden andere Hervorhebungen wie z.b. farbliche Markierungen angedacht. Werden Erfolge sichtbar gemacht werden in Stufe 0? Antwort: Verläufe können von der Statistik Austria auf nicht-personenbezogener Ebene dargestellt werden. Haben die Landesstellen des SMS Einsichtsrecht oder Einsichtspflicht in der MAB? Antwort: Die Leseberechtigung der LST des SMS dient einer größtmöglichen direkten Information hinsichtlich der administrativen Fallverläufe im jeweiligen Bundesland. Ähnlich wie im MBI können somit direkt und jederzeit Auswertungen ausgedruckt und Einzelfälle verfolgt werden. Da die Umsetzungsregelungen der Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 sämtliche Aufgaben zur AusBildung bis 18 sowie zum Übergang Schule Beruf sehr detailliert auflisten, 9

10 ist eine tägliche Anwesenheit in der MAB durch die MitarbeiterInnen der LST nicht erforderlich. Es gehört zu den Aufgaben der KOST die relevanten Informationen und Daten regelmäßig dem Fördergeber zu übermitteln und diesen auf dem Letztstand zu halten. Im Rahmen der Projektbegleitung neu ist es Aufgabe der LST des SMS darauf zu achten, dass die Aufgaben laut UR auch erfüllt werden. Diese Projektbegleitung neu soll in erster Linie in befit abgebildet sein. Die LST des SMS sind zur Projektbegleitung verpflichtet. Wie melden Erwachsenenbildungseinrichtungen, Tagelöhnerprojekte und sonstige Kurse - etwa vom Land - ein? Antwort: Grundsätzlich können MitarbeiterInnen dieser Organisationen/Einrichtungen Einzelmeldungen vornehmen. Direkte automatisierte Schnittstellen in die MAB sind nur mit der STATA und dem AMS vorgesehen. Weitere Schnittstellen sind nicht angedacht. Wie viel muss ein/e Jugendliche/r in Tagelöhnerprojekten anwesend sein, damit er/sie die Ausbildungspflicht erfüllt? Antwort: Der Besuch eines Tagelöhnerprojektes gilt (unabhängig von der Stundenanzahl der Anwesenheit) nur in Zusammenhang mit dem Besuch eines Jugendcoachings. Kann das zweite Schreiben von der KOST an die Eltern und Jugendlichen eingeschrieben geschickt werden? Antwort: Ja. Können/sollen die Briefe an die Eltern auch in anderen Sprachen zur Verfügung stehen? Antwort: Aktuell halten wir dies für schwer umsetzbar. Die Sprachkenntnisse der Jugendlichen und Erziehungsberechtigten sind uns nicht bekannt. Zur Hilfe bei der persönlichen Beratung können die bereits vorhandenen Unterlagen in diversen Sprachen von der Homepage AusBildung bis 18 verwendet werden. Wo können Folder bestellt werden? Antwort: Aus dem SMS System über den Stab unter folgender adresse: bueroab18@sozialministeriumservice.at Wie erfahren die KOST, wenn jemand anderer als die Eltern erziehungsberechtigt ist? Antwort: Diese Frage lässt sich mit heutigem Wissensstand nicht beantworten. In den Umsetzungsregelungen wird von einer minimalen Anzahl von Kontaktversuchen durch das Jugendcoaching (z.b. mind. 3 Kontaktversuche in Woche 3-5) bzw. Anzahl von KOST Briefen (2) gesprochen. Zählt der Anruf bei einem/einer Jugendlichen und dessen/deren Vater als ein Kontaktversuch oder als zwei Kontaktversuche? Antwort: Die angegebenen minimalen Kontaktversuche sind pro verfügbare Kontaktdaten einer Kontaktperson zu verstehen. Habe ich die Kontaktdaten des/der Jugendlichen und der 10

11 Mutter, ergeben sich mind. 2x3 Kontaktversuche. Sind nur die Daten des/der Jugendlichen vorhanden, sind es 1x3. Ist das Jugendcoaching in der Stufe 0 auch aufsuchend tätig? Antwort: Ja. Um Jugendliche zu erreichen, die das Elternhaus bzw. die elterliche Wohnung (oder auch das WG Zimmer) nicht verlassen, ist eine aufsuchende Beratung möglich. Dies kann auch mehrfach erfolgen. Die Stufe 0 endet mit der Definition des nächsten Schrittes (z.b. nächster Schritt kann eben auch JU Stufe 1 sein). Wenn Eltern ihr Kind in Form einer Einzelmeldung einmelden, sollen diese dann dennoch einen Brief durch die KOST erhalten? Soll der/die Jugendliche direkt ins Jugendcoaching Stufe 1 geschickt werden, falls angebracht? Soll er/sie dann überhaupt in die MAB? Antwort: Wenn ein Kontakt mit den Erziehungsberechtigten stattgefunden hat und diese offensichtlich bereits über die Ausbildungspflicht informiert sind, muss kein KOST Brief verschickt oder ins JU Stufe 0 geschickt werden. Wenn sich bei dem Erstkontakt herausgestellt hat, dass für den/die Jugendliche JU Stufe 1 geeignet wäre, wird der Fall zwar in die MAB aufgenommen, wird dann aber gleich wieder abgeschlossen ( JU Stufe 1) ohne an die KOST oder das JU Stufe 0 (je nach dem) weitergegeben zu werden. 11

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