SYMPOSIUM ZUM SCHMETTERLINGSSCHUTZ UND 18. UFZ-WORKSHOP ZUR POPULATIONSBIOLOGIE
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- Julian Hase
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1 SYMPOSIUM ZUM SCHMETTERLINGSSCHUTZ UND 18. UFZ-WORKSHOP ZUR POPULATIONSBIOLOGIE VON TAGFALTERN UND SCHMETTERLINGEN UFZ (LEIPZIGER KUBUS), FEBRUAR 2016 Vorstellung des Promotionsvorhabens: Evaluation von Zulassungsprüfungen nach den Verfahrensregelungen der FFH-Richtlinie im Falle der Betroffenheit von Tagfalterarten * Ein Beitrag zur Optimierung der Rahmenbedingungen und Standards der deutschen Planungspraxis - Dipl.-Biol. Franka Jaeck -
2 Diplom-Biol. Franka Jaeck Seit 2011 als Diplom-Biologin im Bereich der Landschaftsökologie bzw. Landschaftsplanung tätig Arbeitsschwerpunkte: Fachplanungen und gutachterlichen Bewertungen zu genehmigungspflichtigen Vorhaben Begleitung von Bauvorhaben in allen Planungsphasen Erstellung artenschutzrechtlicher Fachbeiträge und Gutachten im Kontext der FFH-Richtlinie (FFH-VP) Planung von Maßnahmenkonzepten in der Eingriffsregelung Durchführung von CEF-Maßnahmen ökologische Baubegleitungen Antrag Promotionsstipendium bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt - DBU Betreuer: PD Dr. Josef Settele (UFZ)
3 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) 1992 verabschiedet erste umfassende europäische Rahmengesetzgebung zum Schutz von Lebensräumen und Arten (Ssymank 1994) fünf Anhänge (I-V) Anhang I - zu schützende Lebensräume (LRT) Anhang II - Tier- und Pflanzenarten für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Anhang IV - streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten wichtigste Zielsetzungen: Errichtung eines kohärenten NATURA 2000 Schutzgebietssystems Gebietsschutz Artenschutz
4 Thymian-Ameisenbläuling Maculinea arion, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling M. nausithous und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling M. teleius Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL Maculinea teleius und M. nausithous - Anhang II und IV Maculinea arion - Anhang IV Anhang II: grundsätzliches Verbot, den Zustand ihrer Lebensräume zu verschlechtern Anhang IV: streng zu schützende Tierarten, die im Gebiet der EU bedroht sind und selten vorkommen; d. h. ihre Populationen sind klein und die Arten mindestens mittelbar bedroht oder sie leben endemisch (LAU 2012) Jegliche absichtliche Beeinträchtigung der Falterarten, v. a. während der sensiblen Zeiten (z. B. Fortpflanzungszeit), die Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur oder die Vernichtung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist strikt verboten, genaugenommen dürfen jegliche Lebensstätten dieser Arten nicht beeinträchtigt werden, egal wo diese sich befinden (LAU 2012)
5 Aktuelle Erhaltungszustände der Arten Nationaler Bericht 2013 gemäß FFH-Richtlinie - Artengruppe der Schmetterlinge aktuell in einem besonders ungünstigen Zustand Gesamttrend für alle drei Arten in Richtung sich verschlechternd (Nationaler Bericht 2013 gemäß FFH-Richtlinie; Download unter: /0316_bericht2013.html) ähnlich besorgniserregender Trend auf gesamteuropäischer Ebene European Butterfly Grassland Indicator (2015) - im Zeitraum von Verringerung der Schmetterlingspopulationen des Grünlandes um über 20 % ganz deutlicher Rückgang von über 50 % lässt sich hierbei v. a. für Maculinea arion feststellen
6 Zulassungsprüfung nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL entsprechendes Instrument zum Umgang mit geplanten Vorhaben, die, einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen können und wird unter dem Begriff FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) in der Planungspraxis geführt In Genehmigungsverfahren ist die FFH-VP bereits als eigenständiger Bestandteil der Zulassungsvoraussetzung üblich und das Prüfungsinstrument der zuständigen Behörde gemäß Art. 6 FFH-RL und auf nationaler Ebene nach 34 des Bundesnaturschutzgesetzes
7 Artenschutzregelungen nach Art. 12 ff. der FFH-RL Gemäß den Artenschutzregelungen nach Art. 12ff. der FFH-RL sind die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ein strenges Schutzsystem für alle Anhang IV-Arten einzurichten nationaler Ebene werden alle in Anhang IV der FFH-RL aufgeführten Tier- und Pflanzenarten durch das Bundesnaturschutzgesetz zu besonders geschützten bzw. streng geschützten Arten erklärt
8 CEF-Maßnahmen continuous ecological functionality-measures Article 12 working group (2005) - Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten = eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten könnte wirksam vermieden könne, wenn entsprechende Maßnahmen = CEF-Maßnahmen, die ökologische Funktionalität für die betroffene Art sichern Festgelegt ist, dass die Maßnahmen: an der voraussichtlich betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte ansetzen, d. h. in räumlich-funktionaler Verbindung stehen zeitlich so durchgeführt werden, dass sich die ökologische Funktion der von einem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nachweisbar oder mit einer hohen, objektiv belegbaren Wahrscheinlichkeit, verglichen mit dem Voreingriffszustand, sich nicht verschlechtert (RUNGE et al. 2009)
9 CEF-Maßnahmen continuous ecological functionality-measures Der Einzug der CEF-Maßnahmen in den heutigen Planungsalltag wird inzwischen durch zahlreiche Leitfäden, Handlungsanweisungen, Fachkonventionen sowie digitale Datendienste etc. unterstützt Zunehmende Kritik und kontroverse Diskussionen seitens Fachexperten und Naturschutzverbände u.a. v.a.. Bedenken bzgl. der Wirksamkeit und der fachlichen Eignung der Maßnahmen
10 Stand der Forschung Müller (2013) evaluierte artenschutzrechtliche Prüfungen Verfahrens- sowie Erfolgskontrolle der Planungen Funktionsüberprüfung festgelegter Maßnahmen, mit Schwerpunkt CEF-Maßnahmen Ergebnisse: trotz strenger rechtlicher Vorgaben und der klar formulierten allgemeinen Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen bereits im Rahmen der Planungsverfahren Mindeststandards und rechtliche Anforderungen nicht erfüllt werden Planfeststellungsbeschlüsse hätten in drei von acht untersuchten Verfahren nicht einmal ergehen dürfen
11 Stand der Forschung Gerhard et al. (2014) untersuchten, ob die gängige Planungspraxis des Straßenbaus in Nordrhein-Westfalen bzw. die damit einhergehenden Maßnahmen grundsätzlich geeignet sind, den rechtlichen Anforderungen an eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für bestimmte Arten zu genügen Ergebnis: die Funktionserfüllung der CEF-Maßnahmen kann nicht als gesichert angesehen werden einige üblicherweise praktizierte Maßnahmen wurden nach Ansicht von Artexperten sogar als völlig ungeeignet eingeschätzt
12 Stand der Forschung weitere Evaluationen oder geplante Qualitätsuntersuchungen zu verschiedenen Prüfinstrumenten des Naturschutzes: Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) (Wende 2001, Führ et al. 2009) Praxis der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland (SUP) (u. a. Weiland 2010, Geißler 2013) Anke Rehhausen (DBU-Promotionsstipendiatin) untersucht anhand von Fallstudienanalysen die Qualität der SUP in Deutschland welche Hindernisse stehen einer guten SUP-Praxis entgegen Matthäus (2011) analysierte FFH-VPen in Hinblick ihrer formalen und methodischen Qualität
13 Stand der Forschung Grundannahme aller Untersuchungen: eingeschränkte Qualität des Einsatzes der jeweiligen Prüfinstrumente Methode der Untersuchungen: systematische Analysen der Planungen Ziel: Schwachstellen sowie best-practice Ansätze solche die Kriterien wie Wirksamkeit/Funktionalität, Durchführbarkeit sowie die rechtliche Sicherung erfüllen zu identifizieren.
14 Stand der Forschung Ergebnisse: Gründe für die eingeschränkte Qualität der Umsetzung der Naturschutzinstrumente sind vielseitig ungenügende Betrachtung der artspezifischen Ökologie und den speziellen Ansprüchen der betroffenen Arten (Matthäus 2011; Settele 2012; Müller 2013; Gerhard et al. 2014) Verwendung lediglich vorhandenen Datenmaterials, statt gezielter Untersuchungen Fehlen des nötigen Sachverstandes in Zusammenhang mit ökologischen Ansprüchen von Lebensraumtypen und Arten Aber auch qualitativ gut bearbeitete Dokumente Matthäus (2011) Positiv vor allem Unterlagen, die zu besonders großen und strittigen Projekten; überwiegender Teil der Negativbeispiele kleine und mittelgroße Projekte, die weniger im Fokus der Öffentlichkeit standen
15 Stand der Forschung oftmals nur eine pauschale Auflistung möglicher Wirkungen des betreffenden Vorhabentyps und relativ undifferenzierte Abhandlung dieser (Führ, Dopfer und Bizer 2009) Befragung verschiedener Behördenmitarbeiter Reihe von Unsicherheiten aufgrund nicht ausreichend vorhandener Fachkenntnisse zurückzuführen sind (Führ, Dopfer und Bizer 2009) Neben den Negativbeispielen existieren jedoch auch zahlreiche Beispiele einer guten fachlichen Planungspraxis (best-practice Beispiele), die zeigen, welches Potenzial die Instrumente des Umweltschutzes besitzen und welche Möglichkeiten sie eröffnen
16 Begründung des geplanten Forschungsthemas Bisher wurde in Deutschland noch keine systematische Evaluation von Zulassungsprüfungen nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL sowie Artenschutzregelungen nach Art. 12 ff. der FFH-RL (FFH- Verträglichkeitsprüfungen sowie Artenschutzrechtlichen Prüfungen) durchgeführt, die sich gezielt mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie im Falle der Betroffenheit von Tagfaltern beschäftigt Evaluation der Qualität der Prüfinstrumente durch systematische Untersuchung des gesamten Planungsprozesses Weiterer Schwerpunkt Untersuchung der Umsetzung im Planungsprozess festgelegter CEF-Maßnahmen und deren Wirksamkeit bzw. die erfolgreiche Maßnahmenumsetzung sein
17 Zielsetzung des geplanten Forschungsthemas Ursachen der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der Prüfinstrumente herauszufiltern, um schließlich, unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der Tagfalter, Ansätze zur Optimierung der Rahmenbedingungen und der Standards in der hiesigen Planungspraxis zu identifizieren
18 Arbeitshypothese Die Umsetzung der FFH-RL nach Art. 6 Abs. 3 sowie Art. 12 ff. in der hiesigen Planungspraxis ist derzeit auch für die Artengruppe der Tagfalter defizitär
19 Methode I. Experteninterviews Mitarbeiter prüfender Behörden, Mitarbeiter ausführender Planungsbüros und Kollegen aus der Tagfalter-Planungs-Praxis Herleitung von Prüfindikatoren zur Erstellung eines Prüfschemas II. III. Fallstudienanalyse genaue Analyse von Planungsunterlagen, auf Grundlage eines zuvor erstellten Prüfindikatoren-Sets Feldphase eigenständige Durchführung von Funktionskontrollen bzgl. der einzelnen in den Fachplanungen festgelegten CEF-Maßnahmen
20 Kernfragen 1. Wo genau lassen sich Schwachstellen bei der Umsetzung der FFH-RL in der hiesigen Planungspraxis identifizieren? Liegen die Defizite für eine erfolgreiche Umsetzung der CEF-Maßnahmen bereits im Planungsprozess selbst, sind also die Planungsstandards defizitär oder 2. liegen die Schwachstellen in der Ausführung der Maßnahmen 3. Gibt es best-practice Beispiele? Instrumente und Strategien, die beteiligten Akteure nutzten, um positive Ergebnisse zu erzielen und wie diese Ansätze in eine gezielte Instrumentenentwicklung bzw. Verbesserung einfließen können bzw. an welchen Ansatzpunkten instrumentelle Verbesserungen möglich und auch sinnvoll sein können (Führ, Dopfer und Bizer 2009). 4. Wo liegen die wesentlichen Ansatzpunkte für gezielte Verbesserungen der Prüfinstrumente? 5. Welche Schwierigkeiten sowie artspezifischen Unsicherheiten in der Planungspraxis ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der Beeinträchtigung der Tagfalterarten?
21 Bitte um Ihre Unterstützung Diese Forschungsarbeit steht und fällt mit praktischen Beispielen aus dem Planungsalltag sowie Erfahrungen aus Expertensicht. Hinweise zu Planungsverfahren im Zusammenhang mit den genannten Maculinea Arten möglichst mit zugänglichen Dokumentationen und konkreten Ansprechpartnern Hinweise zu Planungsbüro, die an Planungen bzgl. der Tagfalterarten beteiligt sind oder waren Hinweise zu best-practice Beispielen Hinweise zu durchgeführten CEF-Maßnahmen Bereitschaft zu Experteninterviews?
22 Literatur Article 12 working group (2005): Contributions to the interpretation of the strict protection of species. BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli FFH-RL - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-RL) (ABl.EG L 206 vom , S. 7), zuletzt geändert durch Richt-linie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 v , S. 368). Führ, M.; Dopfer, J.; Bizer, K. (2009): Evaluation des UVPG des Bundes Ergebnisse einer retrospektiven Gesetzesfolgenforschung. Aufsatz in der ZUR 2/09: S Geißler, G. (2013): Strategic Environmental Assessment for Renewable Energy Development - comparing the United States and Germany. Journal of Environmental Assessment Policy and Management 15 (2): Gerhard, M.; Fabian, M.; Hövelmann, T.; Kaubisch, S. (2014): Europäischer Artenschutz im Blindflug Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im nordrhein-westfälischen Straßenbau. Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (11):
23 Literatur LAU Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.) (2012): Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. Matthäus, G. (2011): Evaluation der Richtlinienkonformität von Verträglichkeitsprüfungen nach Artikel 6 Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie in der Planungspraxis - Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Agrarwissenschaften vorgelegt der Fakultät Agrarwissenschaften, aus dem Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie Universität Hohenheim, Fachgebiet Landschaftsökologie und Vegetationskunde. Müller, U. (2013): Verfahrens- und Erfolgskontrolle von CEF-Maßnahmen in der sap. Auswertung von Leitfäden und Controlling der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen. Naturschutz und Landschaftsplanung 45 (8): Nationaler Bericht 2013 gemäß FFH-Richtlinie (Download unter: /0316_bericht2013.html). Runge, H.; Simon, M.; Widding, T.; Louis W. (2009): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Hannover/Marburg.
24 Literatur Settele, J. (2012): Kurzeitig ausgeflogen Zur Planungsrelevanz unbesetzter Biotope. Planerin 1_12: S Ssymank, A. (1994): Neue Anforderungen im europäischen Naturschutz: Das Schutzgebietssystem Natura 2000 und die FFH-Richtlinie der EU. Natur und Landschaft 69 (Heft 9): Van Swaay, C.A.M.;Van Strien, A.J.; Aghababyan, K.; Åström, S.; Botham, M.; Brereton, T.; Chambers, P.; Collins, S.; Domènech Ferrés, M.; Escobés, R.; Feldmann, R.; Fernández-García, J.M.; Fontaine, B.; Goloshchapova, S.; Gracianteparaluceta, A. ; Harpke, A. ; Heliölä, J.; Khanamirian, G.; Julliard, R.; Kühn, E.; Lang, A.; Leopold, P.; Loos, J.; Maes, D.; Mestdagh, X.; Monasterio, Y.; Munguira, M.L.; Murray, T.; Musche, M.; Õunap, E.; Pettersson, L.B.; Popoff, S.; Prokofev, I.; Roth, T.; Roy, D.; Settele, J.; Stefanescu, C.; Švitra, G.; Teixeira, S.M.; Tiitsaar, A.; Verovnik, R.; Warren, M.S. (2015). The European Butterfly Indicator for Grassland species Report VS , De Vlinderstichting, Wageningen, 39pp. Weiland, U. (2010): Strategic Environmental Assessment in Germany Practice and open questions. Environmental Impact Assessment Review 30:
25 Hinweise und Anregungen bitte an: oder über
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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