Sexuelle Gewalt gegen Behinderte Anhörung A

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1 16 STELLUNGNAHME 16/2027 A03 Sexuelle Gewalt gegen Behinderte Anhörung A Stellungnahme des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW zum Antrag der CDU Fraktion: Sexuelle Gewalt an Frauen und Männern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung konsequent bekämpfen Zunächst einmal eine Anregung: das Stichwort der Stellungnahme lautet Sexuelle Gewalt gegen Behinderte. Lassen Sie uns bitte nicht von Behinderten, sondern von Menschen mit Behinderung sprechen. Das Netzwerk und NetzwerkBüro kämpft seit nun fast 20 Jahren für die Selbstbestimmung und Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung. Wir arbeiten an der Schnittstelle von frauen- und behindertenpolitischen Belangen und weisen auf die Doppeldiskriminierung und Gewaltvulnerabilität behinderter Frauen und Mädchen hin. Von verschärfter Diskriminierung/Gewalt sind Frauen und Mädchen mit Behinderungen betroffen, die außer den Attributen Behinderung und Geschlecht weitere Diskriminierungsmerkmale auf sich vereinen, wie z.b. Migrationshintergrund, Alter, Hautfarbe, Religion oder gleichgeschlechtliche Lebensweise. Gewaltschutz für Frauen mit Behinderung ist im Netzwerk/Büro immer ein Thema gewesen. Schon im sog. Krüppeltribunal haben Frauen m. B. auf ihre hohe Gewaltbetroffenheit aufmerksam gemacht. Nun endlich, 30 Jahre später, wird dies durch die ihnen bekannte Bielefelder Studie zur Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland deutlich belegt. Die Studie zeigt auch: Viele Frauen und Mädchen mit Behinderung nehmen Gewalt als selbstverständlichen Teil ihres Lebens wahr oder sehen das, was ihnen passiert, nicht als Gewalt an. Damit das nicht so bleibt, ist ein Schwerpunkt der Arbeit des NetzwerkBüros das sog. Empowerment der Frauen und Mädchen im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention. Wir nehmen einen Perspektivenwechsel ein weg von der Sicht auf Defizite hin zu einem ressourcenorientierten Blick auf Behinderung. In Bezug auf die Umsetzung der UN BRK mit ihren

2 Ansprüchen auf die Verwirklichung von Inklusion sehen wir auf Seiten der Menschen ohne Behinderung weiterhin viele Berührungsängste sowie Verhaltensunsicherheiten, die aus mangelnder Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung resultieren. Noch immer gibt es wenig gemeinsame Erfahrungsräume von Menschen mit und ohne Behinderung. Mit unseren Veranstaltungen für Menschen mit und ohne Behinderung schaffen wir gemeinsame inklusive Erfahrungsräume, so vernetzen wir Fachleute und ExpertInnen - z.b. auf Veranstaltungen zum Thema Teilhabe durch Arbeit - mit betroffenen Frauen, denen der Zugang zur Arbeitswelt trotz guter Qualifikationen verwehrt bleibt. Zurück zur UN-BRK: Der geforderte Paradigmenwechsel weg von Fürsorge und Bevormundung hin zur Befähigung zu weitmöglichster Selbstständigkeit und Selbstbestimmung mit der erforderlichen Assistenz ist u.e. noch lange nicht in der Wirklichkeit der Menschen mit Behinderung angekommen. Die Bielefelder Studie hat den Blickwinkel auf die Situation von Frauen in Einrichtungen und deren mangelnden Schutz vor Gewalt gelenkt. Die hohe Gewaltgefährdung von Menschen mit Behinderung wird bestimmt durch ihr hohes Maß an Abhängigkeit, z.b. von Dienstleistungen anderer Menschen, aber auch Abhängigkeit von Strukturen, die ihnen bestimmte Lebensumstände vorschreiben. Dazu gehört z.b. das Leben in Einrichtungen mit Menschen, die sie sich nicht aussuchen konnten. Je geschlossener die Einrichtung, desto größer ist das Risiko für Übergriffe und Gewalt. Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe haben strukturell große Probleme Unabhängigkeit der BewohnerInnen zu fördern und Selbstbestimmung und Freiheit zu ermöglichen. Um die soziale Kontrolle zu stärken und zu fördern, muss eine Öffnung der Einrichtungen erfolgen, dazu gehören auch externe Angebote zur Persönlichkeitsstärkung. Noch einige Aspekte zu den spezifischen Folgen von Gewalt gegen Frauen/Mädchen mit Behinderung: Körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt ziehen häufig schwerwiegende Verletzungen und gesundheitliche Folgen nach sich. Diese können eine Behinderung nach sich ziehen oder bereits vorhandene Beeinträchtigungen verstärken. Ein weiteres Studienergebnis ist die Erkenntnis, dass viele Frauen und Mädchen mit Behinderung Gewalterfahrungen in ihrem Lebensverlauf als Kontinuum erleben, wodurch die Widerstandskraft gegen Gewalt zunehmend geschwächt wird und proportional dazu die Gewaltvulnerabilität steigt. (vgl. K. Göpner, K. Grieger in: Häusliche Gewalt gegen Frauen: Lücken im Hilfesystem.)

3 Zudem werden Gewaltfolgen bei Menschen mit Behinderung häufig als Begleiterscheinung der Behinderung fehlgedeutet, was eine schnelle Hilfe für die Betroffenen erschwert bzw. unmöglich macht. Um eine bedarfsgerechte Unterstützung für gewaltbetroffene und -gefährdete Frauen und Mädchen mit Behinderung zu gewährleisten, müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein. Handlungsbedarfe Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Art. 16 UN BRK zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung vor Gewalt Maßnahmen zur Primärprävention Förderung der Selbstschutzkompetenz behinderter Frauen durch Inklusive Bildung von Anfang an Sicherung der Selbstbestimmung im Alltag durch Abbau von sozialer Kontrolle und Fremdbestimmung Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsangebote (inkl. Abbau von bürokratischen Hürden im Antragsverfahren für Anbieterinnen und Teilnehmerinnen) Flächendeckende Angebote von Behindertensportverbänden zu Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für behinderte Frauen und Mädchen im Rahmen des Reha-Sports (s. Projekt S.E.L.B.S.T.) Ausweitung und Verstetigung der Ausbildung von Frauenbeauftragten als wirksames Instrument zur Gewaltprävention und Gleichstellung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Umfassende Empowerment - Maßnahmen von Anfang an (Training kommunikativer und sozialer Kompetenzen, Aufklärung über Rechte und Ansprüche) Aufklärung über das Angebot von Anlauf- und Beratungsstellen Sexualpädagogische Begleitung v.a. für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Aufklärung und Stärkung der sexuellen Identität) Unterstützungsangebote für Eltern behinderter Kinder durch Vermittlung einer Erziehungshaltung, die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung fördert und damit Abhängigkeiten reduziert Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Behinderung in Ausbildung und Erwerbsarbeit Handlungsbedarfe für verbesserte Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe von Frauen und Mädchen mit Behinderung (u.a. taubblinde und gehörlose Frauen/Mädchen) in

4 allen Maßnahmen und Programmen im Bereich der Gewaltintervention und Gewaltprävention Kurzfristige und unbürokratische Bereitstellung und Finanzierung von Assistenz in Schutzeinrichtungen Sofortige Sicherstellung von Assistenz/Pflege bei Wohnungswegweisung des pflegenden Täters Umsetzung grundsätzlicher Barrierefreiheit durch Einrichtung von barrierefreien Beratungsstellen und Zufluchtsstätten Bereitstellung finanzieller Ressourcen zur Herstellung von Barrierefreiheit in Schutz- und Beratungseinrichtungen Gestaltung von barrierefreien Informations- und Aufklärungsmaterialien (leichte Sprache für Frauen und Mädchen mit Lernbehinderung, entsprechende IT-Formate für sehbehinderte Frauen, Gebärdensprachfilme für Frauen mit Hörbehinderung u.a.m.) im Sinne des Nutzen für alle Konzeptes (auch universelles Design genannt) Einrichtung von psycho- und traumatherapeutischen Angeboten für gewaltbetroffene Frauen mit Lernbehinderung, geistiger Behinderung und ausgeprägter Sinnesbehinderung Voraussetzung: Sensibilisierung von TherapeutInnen für die spezifischen Bedarfe behinderter Frauen und Zusammenführung behinderungsspezifischer und traumatherapeutischer Kompetenzen Sensibilisierung und Vermittlung von Fachwissen (Qualifizierung) zum Thema Gewalt gegen Frauen mit Behinderung durch Ausbildung, Fortbildungen und Schulungen von Polizei, Justiz, Medizin, Rechtsmedizin, Gutachterstellen sowie Beratungsstellen Unterstützung behinderter Frauen bei der Umsetzung ihrer Rechte durch unabhängige Beratungsinstanzen Grundrechte behinderter Frauen fallen Kostenüberlegungen zum Opfer. Viele pflegebedürftige Frauen sind aufgrund der vielfältigen Belastungen der Behinderungs-/Krankheitsbewältigung nicht in der Lage, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Ausbildung von Präventionsfachkräften (s. Curriculum des Diözesan- Caritasverbandes Paderborn) Staatliche unabhängige Aufsicht auch über Anbieter ambulanter Leistungen Interdisziplinärer Ausbau der Vernetzungsstrukturen und Schnittstellenkommunikation führt zu entscheidender Verbesserung der Effektivität des Gewaltschutzes Fachübergreifende Besetzung von Runden Tischen und Präventionsräten auf kommunaler und Landesebene zur Erarbeitung von Maßnahmen gegen Gewalt unter Einbeziehung von Behinderteneinrichtungen und Selbsthilfeverbänden Zusammenführung von Kompetenzen im Bereich AntiGewalt/Frauenberatung und im Bereich Behindertenhilfe

5 (s. Projekt laut(er)starke frauen ) Eine Öffnung der Angebote sehen wir z.zt. auf der Seite der Fachberatungsstellen für Frauen und Mädchen. Hier besteht ein Handlungsbedarf nach mehr gegenseitigem Austausch mit der Behinderten(selbst)hilfe, dafür fehlen z.zt. bislang beiden Seiten zeitliche und finanzielle Ressourcen. Ein derzeit laufendes Projekt SUSE des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe widmet sich im Rahmen einer deutschlandweit ersten inklusiven Anti-Gewaltkampagne dem Aufbau einer Vernetzungsstruktur. Maßnahmen zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Wohn- und Werkstätten Stärkung der Gleichstellung von Frauen in Werkstätten und Einrichtungen durch flächendeckende Ausbildung und Einstellung von Frauenbeauftragten nach dem Modell des Peer-Projekts Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und den Wohneinrichtungen" durchgeführt von Weibernetz e.v. und Mensch zuerst e.v. (s. Beitrag Frau Kluge, Weibernetz e.v.) Flächendeckende Erhebung geschlechterdifferenzierter Daten in Einrichtungen Einrichtung von externem Beschwerdemanagement (Ombudspersonen) Einrichtung von Beratungsangeboten durch externe Fachkräfte Erstellung von Leitlinien zur Gewaltprävention und -intervention in Einrichtungen als Förderkriterium für Kostenträger Handlungsbedarfe im Rechtssystem Verankerung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Pflege und Assistenz Überarbeitung des Gewaltschutzgesetzes, um zügige Lösungen zu ermöglichen, wenn der Täter Assistenzgeber oder Mitbewohner einer stationären Einrichtung ist Schaffung eines bundesweit einheitlichen Rechtsanspruches behinderter Frauen und Kinder, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, auf verlässlichen staatlichen (Frauenhaus-) Schutz und Unterstützung unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Wohnort und Finanzierungsvorbehalten. Handlungsbedarfe Öffentlichkeits- und Bewusstseinsarbeit Das Thema Gewalt gegen Frauen mit Behinderung ist mit einem doppelten Tabu belegt. Die Ursache für ein Tabu liegt häufig in mangelnden und fehlerhaften Informationen, die den Hintergrund für bestimmte Mythen und

6 Annahmen bilden. Öffentlichkeits-und Bewusstseinsarbeit ist eine unabdingbare Voraussetzung für Enttabuisierung und Entstigmatisierung. Ein gut informiertes, sensibilisiertes Umfeld stellt den besten Schutz für potentielle Opfer dar. Immer noch wird Gewalt gegen Menschen mit Behinderung tabuisiert und - wenn öffentlich gemacht - entweder skandalisiert oder bagatellisiert. Eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Behinderung, Gewalt gegen Menschen mit Behinderung, Sexualität von Menschen mit Behinderung als Instrument der Sensibilisierung stellt eine effektive Präventivmaßnahme dar. Alle hier angeführten Handlungsbedarfe können Sie nachlesen in unserer Broschüre: FRAUENRECHTE. Inklusion durch Aufklärung und Aktion. Für eine frauengerechte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Hinweise und Links: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Heft 4, 2013: Häusliche Gewalt gegen Frauen: Lücken im Hilfesystem. Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (2011): Empfehlungen des bff zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene. Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe//Frauen gegen Gewalt e.v.(hrsg.). Barrierefreiheit in Fachberatungsstellen für Frauen und Mädchen. Ein Handbuch für die Praxis. Zugang für alle!, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland Staatliche Koordinierungsstelle (2012): Frauen und Mädchen mit Behinderung besser vor Gewalt schützen. Positionspapier der staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK (Fachausschuss Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft, Bioethik). Weibernetz e.v. Projekt Politische Interessensvertretung behinderter Frauen: Checkliste für frauenspezifische Aspekte in landesweiten oder kommunalen Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention. Arbeitshilfe für Interessenvertreterinnen in den Ländern und Kommunen Weibernetz e.v.: Gut beraten, Ein Ratgeber für Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe und Frauenhäuser zur Beratung von Frauen und Mädchen mit Behinderung, 2012.

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