Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertrag Auftragsdatenverarbeitung"

Transkript

1 Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Datenschutz und Datensicherheitsbestimmungen (DuD-B) zwischen Musterfirma (nachfolgend Auftraggeber genannt) und der NAGL Papierverarbeitung e. K. Martin-Festl-Ring 8, Aschheim-Dornach (nachfolgend Auftragnehmer genannt) Die nachfolgenden Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen (DuD-B) finden Anwendung auf alle Leistungen oder Tätigkeiten, bei denen der AUFTRAGNEHMER, von ihm eingesetzte Personen oder durch den AUFTRAGNEHMER mit Einwilligung des AUFTRAGGEBERS beauftragte Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen, 11 Abs. 1 BDSG. Die DuD-B finden weiterhin Anwendung bei Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, 11 Abs. 5 BDSG. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für alle sonstigen im Auftrag verarbeiteten Daten, insbesondere unabhängig von der Rechtsform - Kundendaten oder eigene Daten des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und zwar auch dann, wenn sich die folgenden Bestimmungen ausdrücklich auf personenbezogene Daten beziehen. 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der AUFTRAGGEBER ist als Verantwortliche Stelle i.s.d. 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Einhaltung des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz, für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung, insbesondere der Datenweitergabe an den AUFTRAGNEHMER, sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen ( 3 Abs. 1 BDSG) verantwortlich, 11 Abs. 1 S. 1 BDSG. Der AUFTRAGNEHMER hat den AUFTRAGGEBER hierbei in geeigneter Weise zu unterstützen, 11 Abs. 3 BDSG. Darüber hinaus verpflichtet sich der AUFTRAGNEHMER zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. (2) Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten wird der AUFTRAGNEHMER für den AUFTRAGGEBER tätig und ist insoweit verpflichtet, die Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und für Zwecke des AUFTRAGGEBERS zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen und dabei gemäß 11 Abs. 3 S. 1 BDSG den Weisungen des AUFTRAGGEBERS zu folgen. Eine Verarbeitung oder Nutzung für sonstige, insbesondere eigene Zwecke ist dem AUFTRAGNEHMER nicht erlaubt. Darüber hinaus sind im Einzelnen der Gegenstand und die Dauer des Auftrags, der Umfang, die Art und der Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen sowie der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich der AUFTRAGGEBER gegenüber dem AUFTRAGNEHMER vorbehält, im Hauptvertrag nebst Anlagen festgelegt. (3) Soweit der AUFTRAGNEHMER seine Leistung in den Räumlichkeiten oder unter Zugriff auf die Systeme des AUFTRAGGEBERS erbringt, unterliegt er den Kontrolleinrichtungen des AUFTRAGGEBERS (insbesondere Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle). (4) Bei der -Kommunikation werden die Parteien die Vertraulichkeit beachten, indem sie vertrauliche Informationen gegen unberechtigte Kenntnisnahme oder Manipulationen schützen. Hierzu können die Parteien entsprechende technische Maßnahmen, z.b. Verschlüsselungs- und Signaturverfahren, abstimmen.

2 2 Pflichten des AUFTRAGNEHMERS (1) Zum Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch und Verlust wird der AUFTRAGNEHMER die technischen und organisatorischen Vorkehrungen treffen, die in der beigefügten Vereinbarung zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zwischen den Parteien festgelegt wurden. Die Vereinbarung ist Bestandteil dieser Anlage. Die vereinbarten Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Beabsichtigte wesentliche Änderungen (z.b. wesentliche Änderung von Verschlüsselungsverfahren oder Anmeldeprozeduren) sind zu dokumentieren und dem AUFTRAGGEBER mitzuteilen sowie einvernehmlich in einer geänderten Fassung der Vereinbarung zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen festzuhalten, wobei der AUFTRAGGEBER Änderungen nicht ohne erheblichen Grund widerspricht. (2) Der AUFTRAGNEHMER bestätigt und stellt sicher, dass die für die Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen gemäß 5 BDSG (Datengeheimnis) schriftlich verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des BDSG sowie weiterer maßgeblicher Bestimmungen zum Datenschutz (z.b. 88 TKG sowie 203, 206 StGB) eingewiesen worden sind. Auf Verlangen des AUFTRAGGEBERS wird der AUFTRAGNEHMER die Verpflichtung und Einweisung nachweisen. (3) Der AUFTRAGNEHMER darf Zugriffsberechtigungen nur an Personen vergeben, die mit der Durchführung des Auftrags befasst sind. Die Berechtigungen sind in dem für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlichen Umfang zu vergeben. Auf Verlangen wird der AUFTRAGNEHMER dem AUFTRAGGEBER die zugriffsberechtigten Personen und deren Berechtigungen benennen. (4) Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung darf grundsätzlich nur innerhalb der EU oder des EWR- Raumes erfolgen, 4b BDSG. Die Datenerhebung, -verarbeitung oder nutzung in Drittstaaten bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung, 4c BDSG. Dies gilt auch für Subunternehmer. Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nur mit Einwilligung des AUFTRAGGEBERS im Einzelfall gestattet. Soweit die Daten in einer Privatwohnung verarbeitet werden, ist der Zugang zur Wohnung durch den AUFTRAGGEBER (Besichtigungs- und Kontrollrecht gem. 2 Nr. 6) vorher mit dem AUFTRAGNEHMER abzustimmen. Der AUFTRAGNEHMER sichert zu, dass alle Bewohner dieser Privatwohnung mit dieser Regelung einverstanden sind. (5) Der AUFTRAGNEHMER hat den AUFTRAGGEBER unverzüglich darauf aufmerksam zu machen, wenn eine vom AUFTRAGGEBER erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen das BDSG oder eine andere Vorschrift über den Datenschutz verstößt, 11 Abs. 3 S. 2 BDSG (6) Der AUFTRAGNEHMER gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der mit dem AUFTRAGGEBER in der Anlage Vereinbarung zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen vereinbarten, nach 9 BDSG und Anlagen zu 9 BDSG zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird der AUFTRAGNEHMER regelmäßig durch geeignete Nachweise z.b. von der Revision, seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft belegen. Die Aktualität der Nachweise darf im Regelfall 3 Jahre nicht überschreiten. Die Nachweise sind dem AUFTRAGGEBER unaufgefordert vorzulegen. Unabhängig davon räumt der AUFTRAGNEHMER dem AUFTRAGGEBER und dessen Bevollmächtigten bezüglich der getroffenen Datenschutz- und Datensicherungsvorkehrungen ein Besichtigungs-, Einsichtnahme-, Auskunfts- und Kontrollrecht, grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung mit dem AUFTRAGNEHMER und während dessen gewöhnlichen Geschäftszeiten, ein. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, im Falle von Auskünften und Einsichtnahmen die erforderliche Unterstützung bereitzustellen. Im Übrigen wird der AUFTRAGNEHMER sämtlichen Personen, die Prüfungen oder sonstige Maßnahmen gemäß BDSG vornehmen, den Zugang zu allen seinen Räumlichkeiten gestatten, sofern dies nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist, und seinen weiteren Pflichten gemäß 38 BDSG nachkommen.

3 (7) Der AUFTRAGNEHMER hat auf Weisung des AUFTRAGGEBERS die Daten zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren, 35 BDSG. Näheres bestimmt sich nach den Regelungen des Hauptvertrages. (8) Der AUFTRAGNEHMER ist nicht befugt, ohne schriftliche Einwilligung des AUFTRAGGEBERS Hard- oder Software an die Systeme des AUFTRAGGEBERS anzuschließen oder darauf zu installieren. (9) Dem AUFTRAGNEHMER ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten in Systeme Dritter einzuspielen. Dies gilt auch für Testzwecke. (10) Während der Entwicklung von Software werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich anonymisierte Original- oder fiktive Testdaten verwendet. (11) Der AUFTRAGNEHMER wird personenbezogene Daten nach Abschluss der Arbeiten - nach den Vorgaben des AUFTRAGGEBERS - vollständig datenschutzgerecht löschen (einschließlich der verfahrens- oder sicherheitstechnisch notwendigen Kopien) oder an den AUFTRAGGEBER zurückgeben. Das gleiche gilt auch für Test- und Ausschussmaterial, das bis zur Löschung oder Rückgabe unter datenschutzgerechtem Verschluss zu halten ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten insbesondere nach AO und HGB bleiben hiervon unberührt. Vertragsbezogene Daten (z.b. Ansprechpartner des AUFTRAGGEBERS), die zur Sicherung von Beweisinteressen des AUFTRAGNEHMERS erforderlich sind, dürfen in gesperrter Form bis zum Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist aufbewahrt werden. Die Löschung ist auf Anforderung schriftlich zu bestätigen. (12) Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, den AUFTRAGGEBER unaufgefordert und unverzüglich zu informieren, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind ( Datenschutzverletzung ) und Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen bestehen oder drohen (Selbstanzeigepflicht). (13) Der AUFTRAGNEHMER hat den AUFTRAGGEBER bei Unregelmäßigkeiten des Datenverarbeitungsablaufes, bei begründetem Verdacht der Verletzung von Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen zum Schutz personenbezogener Daten, sowie bei Beanstandungen durch die Datenschutzaufsichtsbehörde, die interne Revision oder in sonstigen Datenschutzprüfungsberichten, sofern ihm dies nicht aufgrund einer behördlichen Vorgabe im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens untersagt ist, zu informieren und die Abhilfemaßnahmen aufzuzeigen. (14) Der AUFTRAGNEHMER ist für die Durchführung des Auftrages verpflichtet, nach Maßgabe des 4f BDSG einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, der die Aufgaben nach 4g Abs. 1 und 2 BDSG erfüllt. Soweit der AUFTRAGNEHMER nach Maßgabe des 4f BDSG nicht zur Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz verpflichtet ist, stellt er die Erfüllung der Aufgaben nach 4g Abs. 1 und 2 BDSG in anderer Weise sicher. Der AUFTRAGNEHMER wird dem AUFTRAGGEBER den Namen des Beauftragten für den Datenschutz benennen. Bei einem Wechsel des Beauftragten für den Datenschutz wird der AUFTRAGNEHMER den AUFTRAGGEBER unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen. (15) Dem AUFTRAGNEHMER ist bekannt, dass ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat nach 43 bzw. 44 BDSG darstellen kann.

4 3 Subunternehmer (1) Der Einsatz eines Subunternehmers durch den AUFTRAGNEHMER bedarf soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist - der schriftlichen Einwilligung des AUFTRAGGEBERS. (2) Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem Subunternehmer sind so zu gestalten, dass sie den Regelungen der vorliegenden Vereinbarung entsprechen. Zu diesem Zweck müssen insbesondere die mit dem Subunternehmer zu vereinbarenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau aufweisen. (3) Auf Anforderung des AUFTRAGGEBERS wird der AUFTRAGNEHMER Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt mit dem Subunternehmer und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen geben, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen. (4) Der AUFTRAGNEHMER bleibt für die Erfüllung der auf den Subunternehmer übertragenen Tätigkeiten im gleichen Umfang verantwortlich, als würden diese durch den AUFTRAGNEHMER selbst ausgeführt. (5) Der AUFTRAGNEHMER wird mit dem Subunternehmer die in 2 Abs. 6 dieser Anlage aufgeführten Prüfungs- und Kontrollrechte für sich und den AUFTRAGGEBER vertraglich vereinbaren. Vereinbarung zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers Nach 11 Abs. 2 S. 2 BDSG sind die technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen schriftlich festzulegen. Folgende technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage zu 9 BDSG) werden zwischen dem AUFTRAGGEBER und dem AUFTRAGNEHMER verbindlich festgelegt. 11 Abs. 4 BDSG bleibt unberührt. Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.b. Zertifizierungen etc.). Datenschutz: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NAGL wurden über die Bestimmungen des Bundesdatenschutzes ( 5 BDSG) belehrt und verpflichten sich in einer schriftlich abverlangten Datenschutzerklärung, sich an diese zu halten. Externer Datenschutzbeauftragte: Johannes Frautschi (Dipl.-Ing) ext. DSB/Tüv Tel: info@beratungsbüro-frautschi.com

5 1) Zutrittskontrolle Maßnahmen die Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden verwehren: Zentraler Empfangsbereich vorhanden, besetzt von 8-17 Uhr. Nur in diesem Zeitraum ist der Betriebszutritt für Besucher möglich. Aufenthalt von Betriebsfremden im gesamten Unternehmensgebäude ist nur in Begleitung eines Firmenangehörigen möglich. Abschließen des Gebäudes mit Sicherheitsschlössern nach Arbeitsschluss durch Frau Nagl oder Herrn Nagl. Die Schlüsselregelung wird in den Personalakten festgehalten. 2) Zugangskontrolle Maßnahmen die verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können: Identifikation und Authentifikation gegenüber dem Datenverarbeitungssystem (Kennwort/Passwort) Richtlinien zum sicheren und ordnungsgemäßen Umgang mit Passwörtern: Persönlich, keine Weitergabe, mind. 10 Stellen, je ein Sonderzeichen, Zahl sowie mind. Einen Buchstaben im klein und Großschreibung enthalten (in einer Dienstanweisung beschrieben), Zugangssperre nach drei Fehlversuchen. Im Krankheitsfall/Abwesenheit Freischaltung der notwendigen Daten durch externen Administrator. Umgehende Sperrung von Berechtigungen beim Ausscheiden von Mitarbeitern Die Zugangskontrolle der Computer im Drucksaal erfolgt über eine Passworteingabe. Jährliche Kontrolle der Gültigkeit der Berechtigungen und bei Bedarf (z.b. Ausscheiden eines Mitarbeiters) durch externen Administrator (Fa.Boxhorn).

6 Sicherung der Bildschirmarbeitsplätze nach fünf Minütiger Abwesenheit durch Bildschirmschoner und anschließend neue Autorisation durch Passwort. Vergabe von Administratorrechten für Serversysteme besitzen ein externer Administrator (Fa. Boxhorn). Diese Person besitzt uneingeschränkte Rechte über Serversysteme. Regelmäßige Softwareaktualisierungen (z.b. bei Virenscanner, Firewall und eingesetzte Betriebssoftware). 3) Zugriffskontrolle Maßnahmen die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können: Verschlüsselung der Kundendatenbank wird durch ein Masterpasswort gesichert. Dieses muss nach jeder Änderung vom externen Dienstleister neu angefordert werden. Eine Übertragung von Kundenspezifischen Daten findet nicht satt. Abschottung interner Netze gegen Zugriffe von außen (Firewall). Organisation der Datenträgerverwaltung, Absicherung der Bereiche, in denen Datenträger verarbeitet und aufbewahrt werden. Dies erfolgt lediglich in der EDV. Die Datenträger werden nach Verwendung an den Kunden zurückgegeben. Zwischenzeitlich erfolgt die Aufbewahrung in einen abgeschlossenen Sicherheitsschrank. Vorgehensweise in Arbeitsanweisung definiert. Schriftliche Regelung zum Kopieren von Daten (lediglich eine Sicherheitskopie erlaubt) Schriftliche Regelung zur - und Internet-Nutzung.

7 Verbindliches Verfahren zur Wiederherstellung von Daten aus Backup (Restore durch IT- Abteilung auf Anweisung von Abteilungsleitung / Geschäftsleitung) 4) Weitergabekontrolle Maßnahmen die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist: Wenn erforderlich Transport von Datenträger mit personenbezogenen Daten nur durch Herrn Nagl. Daten sind vor unbefugtem Zugriff geschützt (Verschlüsselung) Verschlüsselung via SSL bezüglich gesicherten -Versands. ( Absender (Fa. Nagl) bis zum 1. Mailserver des Empfängers (Kunde)). FTP-Server Nagl mit Zugang je Kunde in jeweiligen Ordner/geschützter Bereich. Datenschutzgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Datenträger. Datenschutzgerechte Vernichtung von Datenträgern und Fehldrucken mit eindeutigen Arbeitsanweisungen. Ausgabe von Datenträger mit personenbezogenen Daten nur an autorisierte Personen der Abteilung EDV. Einlagerung von Back-up Medien durch Herrn Nagl. 5) Eingabekontrolle Maßnahmen die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind:

8 Vertragliche Beschränkung der Arbeit mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers lt. Datenschutzvereinbarung und Leistungsbeschreibung Führung nachvollziehbarer Zugriffsberechtigungen, um Transparenz zu gewinnen, wer Dateneingaben bzw. -veränderungen vorgenommen hat. Dateneingabe in Bezug auf personenbezogene Daten erfolgt nur auf schriftliche Anweisung durch den Adresseigner bzw. Kunden 6) Auftragskontrolle Maßnahmen die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden: Detaillierte Angaben über Art und Umfang der beauftragten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers sind im Auftrag und der evtl. Datenschutzvereinbarung definiert Zweckbindung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers sowie ein Verbot der Nutzung durch den Dienstleister außerhalb des schriftlich formulierten Auftrags Vorhandensein eines externen Datenschutzbeauftragten, welcher für die Datenschutzorganisation und für dessen angemessene und effektive Einbindung in die relevanten betrieblichen Prozesse sorgt Auf Kundenwunsch kann im Vertrag eine verantwortliche Person beim Auftraggeber benannt werden, die in Bezug auf die vereinbarte Auftragsdatenverarbeitung gegenüber dem Dienstleister weisungsbefugt ist Kontrolle der Einhaltung von Datensicherheitsbestimmungen, federführend durch den Datenschutzbeauftragten Meldung, auch bei Verdacht auf Verstößen, bezüglich der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragnehmers auf das Datengeheimnis und dessen Auffrischung über jährliche Schulungsmaßnahmen Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags. (Löschfrist)

9 7) Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind: Backup: Verbindliches Verfahren zur Wiederherstellung von Daten Intern: Tägliche Sicherung auf Back-up Medium Unterbrechungsfreie Stromversorgung. (USV) Feuer- und Rauchmeldeanlagen. Feuerlöschgeräte nach den gesetzlichen Vorschriften. 8) Trennungsgebot Maßnahmen die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden: Die Daten des Auftraggebers und anderer Kunden werden soweit möglich von unterschiedlichen Mitarbeitern des Dienstleisters verarbeitet. Es existiert ein Berechtigungskonzept, das der getrennten Verarbeitung von Daten des Auftraggebers von Daten anderer Mandanten Rechnung trägt. Kundendaten werden voneinander getrennt durch Ablage in unterschiedlichen Verzeichnissen getrennt.

10 Gültig ab Juli 2014 ( Nagl Papierverarbeitung e. K. Alfons Nagel GF)... Aschheim, den... (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Unterschrift Auftraggeber) (Auftragnehmer NAGL Papierverarbeitung e. K.)... (Name des Unterzeichners im Klartext)

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers Anlage zum Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung? Wir helfen: www.activemind.de

Mehr

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Datenschutz und Systemsicherheit

Datenschutz und Systemsicherheit Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Die Server von blau direkt werden in einem Nürnberger Rechenzentrum betrieben. Mit den beteiligten Dienstleistern wurden ordnungsgemäße

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215

Mehr

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit

Mehr

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2 4

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2-4

Mehr

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Erstprüfung und Folgeprüfung Seite 1 von 12 1 Gesetzliche Grundlagen zu technisch organisatorischen Maßnahmen 1.1 9

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen der

Technische und organisatorische Maßnahmen der Seite 1 von 8 der Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Gesetzliche Grundlage 3. zur Umsetzung 3.1 Zutrittskontrolle 3.2 Zugangskontrolle 3.3 Zugriffskontrolle 3.4 Weitergabekontrolle 3.5 Eingabekontrolle

Mehr

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-137 E-Mail: r.wehrmann@datenschutz.hessen.de

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Anlage zu 5 Abs. 5 der Vereinbarung Technische und organisatorische ( 9 /

Mehr

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 06. Oktober 2010 Datenschutz für Administratoren 1 Erwartungen an Administratoren Mitwirkung bei der Gestaltung

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen

Mehr

Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder

Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann Beckmann und Norda - Rechtsanwälte Rechtsanwalt Marcus Beckmann Rechtsanwalt Marcus

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Checkliste Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG:

Checkliste Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG: Checkliste Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG: Geprüftes Unternehmen: Firmenname: oberste Leitung; EDV-Abteilung: Datenschutzbeauftragter: Firmensitz: Niederlassungen: Prüfdaten: Prüfung

Mehr

Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen

Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen (Anlage 9 BSDG) AFI - P.M. Belz Agentur für Informatik GmbH Stuttgart Stand: 30.11.2015 1 Grundsätzliches Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt mit 9

Mehr

Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Beiliegend finden Sie unseren Auftragsdatenverarbeitungsvertrag. Diesen benötigen Sie, sobald Sie personenbezogene Daten an einen Dienstleister weitergeben.

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Übersicht über den Geltungsbereich der DATENSCHUTZ- ORDNUNG

Übersicht über den Geltungsbereich der DATENSCHUTZ- ORDNUNG Name der Freien evangelischen Gemeinde, der Einrichtung oder des Werkes, die diesen Antrag stellt Freie evangelische Gemeinde Musterort Anschrift ( Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) der oben genannten Einrichtung

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen......... - Auftraggeber - und yq-it GmbH Aschaffenburger Str. 94 D 63500 Seligenstadt - Auftragnehmer

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für jcloud und Remote-Zugriff im Rahmen des Softwaresupports

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für jcloud und Remote-Zugriff im Rahmen des Softwaresupports Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für jcloud und Remote-Zugriff im Rahmen des Softwaresupports 1. Anwendungsbereich Im Rahmen des Supports für das JURION Portal, die jdesk-software einschließlich

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber) Seite 1 von 5 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX Zwischen (im Folgenden Auftraggeber) und Charles-de-Gaulle-Str. 20 53113 Bonn (im Folgenden

Mehr

Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden

Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden 1. Allgemeines Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden Umfeld Wie viele Personen arbeiten in der Kirchengemeinde? Wie viele PC-Arbeitsplätze gibt es? Sind Notebooks im Einsatz? Sind die PCs/Notebooks

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Koch Data GmbH Schlagbaumstraße 200, 44289 Dortmund - nachstehend

Mehr

BYOD Bring Your Own Device

BYOD Bring Your Own Device BYOD Bring Your Own Device Was ist das Problem? So könnt ihr es regeln. Bruno Schierbaum Berater bei der BTQ Niedersachsen GmbH BTQ Niedersachsen GmbH Donnerschweer Straße 84; 26123 Oldenburg Fon 0441/8

Mehr

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Bonalinostr. 1-96110 Scheßlitz - Telefon: +49 (0)9542 / 464 99 99 email: info@webhosting-franken.de Web: http:// Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Auftraggeber und Webhosting Franken Inhaber Holger Häring

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Jahresbericht 2015. Datenschutz Grundschutzes. ecs electronic cash syländer gmbh. Lothar Becker Dipl. Betriebswirt DATENSCHUTZ & IT

Jahresbericht 2015. Datenschutz Grundschutzes. ecs electronic cash syländer gmbh. Lothar Becker Dipl. Betriebswirt DATENSCHUTZ & IT Jahresbericht 2015 über den Stand der Umsetzung Datenschutz Grundschutzes gemäß definiertem Schutzzweck bei der ecs electronic cash syländer gmbh Aichet 5 83137 Schonstett erstellt durch Lothar Becker

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

Checkliste zum Datenschutz

Checkliste zum Datenschutz Checkliste zum Datenschutz Diese Checkliste soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wo ggf. noch Handlungsbedarf

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Die Matrix42 Marketplace GmbH, Elbinger Straße 7 in 60487 Frankfurt am Main ("Auftragnehmer") stellt

Die Matrix42 Marketplace GmbH, Elbinger Straße 7 in 60487 Frankfurt am Main (Auftragnehmer) stellt 1. Präambel Die Matrix42 Marketplace GmbH, Elbinger Straße 7 in 60487 Frankfurt am Main ("Auftragnehmer") stellt _ (Vollständige Firma und Adresse des Kunden) ("Auftraggeber") gemäß den "Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim vom 31.10.2003, Nr. 10, Seite 233 ff. I. Zu

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197)

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197) Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197) I. Zu 3 a KDO (Meldung von Verfahren automatisierter Verarbeitung) (1) Sofern Verfahren

Mehr

Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7

Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7 Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7 Zertifizierungssystem Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH führt Zertifizierungen auf der Basis des folgenden Produktzertifizierungssystems

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Zwischen nachstehend Leistungsnehmer genannt und Demal GmbH Sankt-Salvator-Weg 7 91207 Lauf a. d. Pegnitz nachstehend Leistungsgeberin genannt werden aufgrund 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgende

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 53227 Bonn Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 1 von 11 Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 11 Inhalt

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei cojama Infosystems GmbH gem. 9 BDSG

Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei cojama Infosystems GmbH gem. 9 BDSG Datensicherheit bei gem. 9 BDSG Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung nachfolgender technischer und organisatorischer Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG zwischen dem Auftraggeber (AG) und WVD Dialog Marketing GmbH onlinepost24 Heinrich-Lorenz-Straße 2-4 09120 Chemnitz -

Mehr

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a

Mehr

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015 Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz

Mehr

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger 507.972 Verteilung pre-post-queue-filtering

Mehr

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Webinar Betrieblicher Datenschutz

Webinar Betrieblicher Datenschutz Webinar Betrieblicher Datenschutz In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Robert Kandzia 10. Oktober 2013 10:00 Uhr Ziele Ursprünge und Begriff Terminologie im Datenschutz typische

Mehr

Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK

Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK Der effizienteste Weg zu einer BDSG-konformen EDV und Telekommunikation von Udo Höhn, Oliver Schonschek Update. Stand: 12/2011 Quick Check Datenschutzkonzept EDV

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten / Sozialdaten) Zwischen..,

Mehr

Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)

Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) Hinweis zum Widerspruchsrecht nach Art. 30 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes bezüglich der Kontrolle von Personalakten durch den Landesbeauftragten

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

2. Datenbackups... 3 2.3 Recovery... 3. 3. Verfügbarkeit... 3 3.1 Datenverfügbarkeit... 3 3.2 Stromversorgung... 3

2. Datenbackups... 3 2.3 Recovery... 3. 3. Verfügbarkeit... 3 3.1 Datenverfügbarkeit... 3 3.2 Stromversorgung... 3 1. Datenspeicherung... 2 1.1 Speicherung von Daten auf administrativen Systemen... 2 1.1.1 Firmenbezogen... 2 1.1.2 Kundenbezogen... 2 1.2 Speicherung von Daten auf online Systemen... 2 1.2.1 Firmenbezogen...

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung Anlage zum Vertrag vom Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Dienstvertrag/Werkvertrag (Hauptvertrag)

Mehr

Leitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen

Leitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen Leitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen Zweck und Zielsetzung Die Anforderungen nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der anderen Datenschutzgesetze

Mehr

Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG)

Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Inhalt Öffentliches Verfahrensverzeichnis... 3 1.1 Angaben zu der Verantwortlichen Stelle ( 4e Satz 1 Nrn.

Mehr

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit in mittelständischen Betrieben

Datenschutz und Datensicherheit in mittelständischen Betrieben Datenschutz und Datensicherheit in mittelständischen Betrieben Vortrag beim MHUT-Mülheimer Unternehmer Treff e.v. Dienstag, 9. Februar 2010, 19.00 Uhr Datenschutz + Datensicherheit = IT-Sicherheit IT-Sicherheit

Mehr

Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein?

Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein? Auditprozess beim Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein? Itella Information GmbH Klaus Martens QMB Datenschutzbeauftragter 1 04.11.2011 2011 Itella Information GmbH, Klaus Martens Itella

Mehr

Vertrag über die Nutzung einer privaten Datenverarbeitungsanlage zur Verarbeitung personenbezogener dienstlicher Daten

Vertrag über die Nutzung einer privaten Datenverarbeitungsanlage zur Verarbeitung personenbezogener dienstlicher Daten Vertrag über die Nutzung einer privaten Datenverarbeitungsanlage zur Verarbeitung personenbezogener dienstlicher Daten Zwischen (Bezeichnung der kirchlichen Stelle - vertreten durch), nachfolgend Dienststelle

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb N. HOZMANN BUCHVERLAG Werner Hülsmann Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Datenschutz und Datensicherheit 15 1.1 Grundlagen und Grundsätze 15 1.1.1 Was ist

Mehr

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,

Mehr