Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan

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1 Vorbemerkungen: Nach 36 des gültigen Infektionsschutzgesetzes werden u.a. Arzt- und Zahnarztpraxen, in denen invasive Tätigkeiten ausgeübt werden, durch das zuständige Gesundheitsamt überwacht. Die Berufsgenossenschaft fordert in der Berufsgenossenschaftlichen Verordnung C8, daß ein Hygieneplan für die Arztpraxen erstellt werden muß. Ziel des Hygieneplanes ist der Schutz der Patientinnen/Patienten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor Infektionskrankheiten. Da Hygienepläne neben den baulich-funktionellen und organisatorischen Gegebenheiten auch die möglichen infektions-hygienischen Gegebenheiten berücksichtigen müssen, können diese nur individuell erstellt werden. Der vorliegende Musterhygiene-Plan kann deshalb nur eine Hilfestellung sein und versucht, die allgemeinen Maßnahmen aus infektionsprophylaktischer Sicht zu beschreiben. Bei der Erstellung des für Ihre Praxis gültigen Hygieneplanes müssen die Herstellerangaben und vorschriften der verwendeten und Materialien berücksichtigt und entsprechend eingearbeitete werden. Neben den üblichen Reinigungs- und Desinfektionsplänen, die Bestandteile eines praxisspezifischen Hygieneplanes sind, müssen noch folgende Bereiche berücksichtig werden: Personalhygiene und Personalschutz, Maßnahmen zur Flächen und ndesinfektion, allgemeine Hygienemaßnahmen bei diagnostischen und therapeutischen Eingriffen, Regelungen für die Ver- und Entsorgung, Regelungen zur Meldung im Rahmen des IfSG und Schulungsmaßnahmen. 1. Personalhygiene Händehygiene Handreinigung Waschlotion aus einem vor Arbeitsbeginn Hände naß machen und mit dem Ellbogen Wandspender am Arbeitsende Waschlotion aus dem Spender entnehmen, in der bei sichtbarer Verschmutzung gesamten Handfläche einschließlich der Fingerkuppen und zwischenräume einreiben, unter fließendem Wasser waschen, anschließend mit einem Einmalhandtuch abtrocknen hygienische vor Injektionen und Punktionen aller Art 3 ml (2 Hübe aus dem Wandspender) in die smittel aus dem Wandspender vor Bereitstellen von Infusionen, Herstellen von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten trockenen Hände einschließlich der Fingerkuppen und zwischenräume für 30 Sek. einreiben vor und nach Kontakt mit z.b. Venenkathetern und Drainagen nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material (Blut, Sekret) oder infizierten Körperregionen nach Kontakt mit potentiell infizierten Patienten nach Toilettenbenutzung D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 1 von 11

2 nach dem Naseputzen chirurgische smittel vor Operationen und chirurgischen Eingriffen Vorbedingung: kurze Fingernägel aus dem Wandspender keine Nagelbettverletzungen oder entzündliche Prozesse nur Nägel und Nagelfalz mit weicher Kunststoffbürste (thermisch desinfiziert) reinigen kein bürsten der Hände/Unterarme (Hautirritationen) Waschen der Hände mit Handreinigungslotion (1 Min.) Handpflege Pflegelotion/ Hand-creme (Wandspender/ personengebundene Tube bei Bedarf mehrmals täglich am Arbeitsende Abtrocknen mit Einmalhandtuch Vollständiges Benetzen der Hände/Unterarme mit smittel über die gesamte Einwirkzeit (meist 3 Min.) Creme/Lotion gleichmäßig einmassieren und einziehen lassen Anmerkungen zu Händehygiene Die gehört zu den wichtigsten Maßnahmen der Infektionsprophylaxe und dient der weitgehenden Abtötung der Kontaminationsflora an den Händen. Aus arbeitschutzrechtlichen Gründen ist die Verwendung von Einmalhandschuhen zum Kontaminationsschutz bei nachstehenden Arbeiten zwingend vorgeschrieben: vor jedem Kontakt mit Wunden vor Kontakt mit Einstichstellen von Kathetern und Drainagen vor Kontakt mit potentiell oder definitiv infektiösen Materialien (Blut, Sekrete oder Exkremente) vor Kontakt mit potentiell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen vor Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können Bauliche Voraussetzungen für den Handwaschplatz: Fließend Kalt- und Warmwasser, handbedienungsfreie Mischbatterie und Spender für Handreinigungsmittel und desinfektionsmittel, Handtücher zum einmaligen Gebrauch, Hautschutz- und Hautpflegemittel sowie Abwurfbehälter Personalschutz Schutzkleidung Schutzkittel, bei potentieller Kontamination oder über die Berufskleidung ziehen Einmalschürze, flüssigkeitsdichte Durchfeuchtung der Kleidung Schürzen vorbinden D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 2 von 11

3 Schutzhandschuhe Mehrwegschürze täglicher Wechsel der Schutzkleidung oder sofort nach Kontamination vor Essen und Trinken ausziehen Mehrwegschürzen nach Gebrauch desinfizieren Dünnwandige bei allen Tätigkeiten, bei denen Kontakt mit Einmalhandschuhe Blut oder Ausscheidungen wahrscheinlich ist (ungepuderte Latexhandschuhe) bei Umgang mit oder flüssigkeitsdichte anderen Chemikalien Haushaltshandschuhe vor der zu verrichtenden Tätigkeit anziehen, hinterher hygienische vor Beginn der Tätigkeit mit oder anderen Chemikalien Berufskleidung unmittelbar vor Arbeitsbeginn anziehen immer Kittel über die Straßenkleidung Hände und grundsätzlich kein Schmuck an Händen und Unterarmen Unterarme kein Nagellack Anmerkungen zum Personalschutz Der Arbeitgeber ist für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetztes in den Betrieben generell zuständig. Im Gesundheitswesen müüsen die Gefahrstoffverordnung mit den technischen Anlagen TRGS 531 (Feuchtarbeit), TRGS %$= (sensibilisierende Stoffe) und TRGS 525 Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur human-medizinischen Versorgung), die Biostoff-Verordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Unfallkasse eingehalten werden. Der Arbeitgeber stellt die entsprechende Schutzkleidung in ausreichendem Maß zur Verfügung, Dies umfaßt auch flüssigkeitsdichte Schürzen und Schuhe. Der Arbeitgeber muß über die Immunisierung des Personals informieren und die damit verbunden Kosten tragen. Ablehnungen von Immunisierungen sollten in den Personalakten dokumentiert werden. Folgende Immunisierungen sind nach der BioStoffV (Anhang 4) zwingend vorgeschrieben, falls diese Impfungen von der STIKO oder dem jeweiligen Bundesland empfohlen sind: Tätigkeiten Humanmedizin, Zahnmedizin, Wohlfahrtspflege Notfallund Rettungsdienst in Kinderabteilungen zusätzlich in Infektionsstationen und Stuhllaboratorien zusätzlich Biologischer Arbeitsstoff Hepatitis B-Virus Bordetella pertussis, Corynebacterium diphteriae, Hepatitis A-Virus, Masern-Virus, Mumps-Virus, Rubella-Virus, Varicella-Zoster-Virus Hepatitis A-Virus Die Sofortmaßnahmen bei Verletzungen mit kontaminiertem Material sind bekannt zu machen. D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 3 von 11

4 2. Flächenreinigung und desinfektion Flächendesinfektionsmittel am Ende der Sprechstunde Scheuerwisch-Desinfektion (4-Std.-Wert der DGHM- bei sichtbarer Verschmutzung sofort Liste beachten) Arbeitsfläche zur Zubereitung von Infusionen und Medikamenten Blutabnahmekissen Patientenliegen/ Untersuchungstisch ohne Papierauflage Patientenliegen/ Untersuchungstisch mit Paperauflage Flächen im Untersuchungsraum RR-Manschette/ Stethoskop/ EKG- Elektroden Elektrodenschwämmchen sonstige horizontalen Flächen Flächendesinfektionsmittel Flächendesinfektionsmittel (5-bzw.15-Min.-Wert der DGHM-Liste beachten) Flächendesinfektionsmittel (5-bzw.15-Min.-Wert der DGHM-Liste beachten) Flächendesinfektionsmittel (4-Std.-Wert der DGHM- Liste beachten) Flächendesinfektionsmittel mindestens arbeitstäglich bei sichtbarer Verschmutzung sofort nach Kontakt mit infektiösen Patienten nach jedem Patienten bei sichtbarer Verschmutzung sofort aufsprühen und abwischen Scheuerwisch-Desinfektion am Ende der Sprechstunde Scheuerwisch-Desinfektion am Ende der Sprechstunde bei sichtbarer Verschmutzung sofort Scheuerwisch-Desinfektion mindestens arbeitstäglich aufsprühen und abwischen bei sichtbarer Verschmutzung sofort nach Kontakt mit infektiösen Patienten auskochen und trocken nach Kontakt mit Patienten für mindestens 3 Minuten auskochen lagern alternativ: Einmalmaterial Flächendesinfektionsmittel bei sichtbarer Verschmutzung sofort Scheuerwisch-Desinfektion (4-Std.-Wert der DGHM- Liste beachten) glatte Fußböden Haushaltsreiniger arbeitstäglich Scheuerwisch-Reinigung Reinigungspersonal bei sichtbarer Verschmutzung sofort textile Fußböden Staubsauger arbeitstäglich saugen Reinigungspersonal bei sichtbarer Verschmutzung sofort Patienten-/ WC-Reiniger arbeitstäglich Scheuerwisch-Reinigung Reinigungspersonal Personaltoilette Reinigungsmittel bei sichtbarer Verschmutzung sofort Waschbecken Reinigungsmittel arbeitstäglich Scheuerwisch-Reinigung Reinigungspersonal bei sichtbarer Verschmutzung sofort D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 4 von 11

5 Anmerkungen: Die verwendeten sollten in der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) aufgeführt sein. 3. naufbereitung manuell entsprechendes nach Gebrauch gebrauchte nur mit Handschuhen anfassen! Einlegen in eine wanne (Einwirkzeit, Konzentration mit Siebeinsatz und Deckel, Einwirkzeit beachten und Temperatur nach Herstellerangabe) desinfizieren manuell reinigen Reinigung im Ultraschallbad spülen trocknen aufbewahren und sterilisieren maschinell mit nreinigungsmittel mit Reinigungsmittel oder kombiniertem entsprechend der Konzentrationsangabe des Herstellers nach sachgemäßer Einwirkzeit im nach sachgemäßer Einwirkzeit im oder direkt nach Gebrauch, wenn Ultraschallbad mit oder Kombipräparat gefüllt ist demineralisiertes Wasser nach der manuellen Reinigung oder nach dem Ultraschallbad Druckluftpistole bevorzugen oder keimarme Einmaltücher verwenden mit vorher hygienisch desinfizierten Händen entweder in Schubladen oder geschlossenen Behältern aufbewahren oder für Sterilisation weiterbearbeiten mit Kunststoffbürste oder schwamm (keine Metallbürsten) Reinigungspistole Ultraschallbecken laut Herstellerangabe mit Wasser füllen auf eine geeignete Siebschale legen Wasser im Ultraschallbad täglich erneuern gründlich abspülen nach dem Spülen mit Druckluft Hohlinstrumente durchblasen, von außen anblasen oder mit keimarmen Tüchern abreiben nach vollständiger Trocknung kontaminationsgeschützte Aufbewahrung z.b. in Schubladen oder geschlossenen desinfizierten Behältern (thermostabil) thermisches Programm nach Gebrauch trocken entsorgt sachgerecht auf Siebeinalge in den Reinigungsautomaten legen und entsprechendes Programm einschalten D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 5 von 11

6 chemothermisches Programm (chemothermisch) nach Gebrauch trocken entsorgt sachgerecht auf Siebeinlage in den Reinigungsautomaten legen und entsprechendes Programm einschalten Anmerkungen zur naufbereitung und Sterilisation: Medizinischen und Geräte sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz. Bei der Aufbereitung müssen die Regelungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung beachtet werden. Generell müssen sterile eingesetzt werden bei jedem haut- und schleimhautdurchtrennenden Eingriff und bei Eingriffen in physiologisch sterile Körperhöhlen. Bei der Aufbereitung müssen immer die Herstellerangaben berücksichtigt werden. Im Hygieneplan muß das Verfahren beschrieben sein mit der sachgemäßen Bestückung der, die Art der routinemäßuigen Überwachung und Dokumentation und die Art der Kontrollen. Auch die Sterilisation fällt unter die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Im Rahmen der Sterilisation ist darauf zu achten, daß die und Geräte gereinigt, desinfiziert und trocken sein müssen, nach Möglichkeit in Einzelteile zerlegt ist und die gewählte Verpackung für den Sterilisationsprozeß geeignet ist. Die Herstellerangaben sind zu beachten. Bei der Dampfsterilisation ist darauf zu achten, daß der Dampf auch an jede Stelle des Sterilisationsgutes gelangen kann. Folgende Prüfungen sind vorgeschrieben: Chargenkontrolle durch Chemoindikatoren bei jedem Sterilisationsvorgang halbjährliche Prüfung des Gerätes durch Bio-Indikatoren außerordentliche Prüfung nach jeder Reparatur Bowie-Dick-Test nur bei Vakuumsterilisation Wenn keine automatische Dokumentation des Sterilisationsvorganges durch das Gerät selbst erfolgt, müssen die Zeit, die Temperatur und der Druckverlauf in einem Gerätebuch dokumentiert werden. 4. Maßnahmen der Hygiene in der Diagnostik, Pflege und Therapie Maßnahmen bei Injektionen und Punktionen hygienische vor dem Aufziehen der Spritze soviel smittel, daß die gesamten vor der Injektion und Punktion Hände inklusive Fingerkuppen und zwischenräume über den Zeitraum der Einwirkzeit benetzt sind. Hautdesinfektion vor allen Injektionen und Punktionen satt aufsprühen und mit sterilem Tupfer die Haut abreiben D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 6 von 11

7 Maßnahmen bei Punktionen in sterile Bereiche (z. B. Körperhöhlen) bei Gelenkspunktionen: Anlagen vor der chirurgischen ggf. sterile Kleidung je nach individueller Gefährdungsanalyse chirurgische sterile Handschuhe Hautdesinfektion nach dem Händewaschen; vor dem Eingriff soviel smittel, daß die gesamten Hände inklusive Fingerkuppen und zwischenräume über den Zeitraum (mind. 3 Minuten) der Einwirkzeit benetzt sind. Einmalhandschuhe nach der chirurgischen unter aseptischen Bedingungen aus der Verpackung anziehen Maßnahmen bei Punktionen des Liquorraumes hygienischen vor dem Eingriff soviel Hautdesinfektionsmittel auf die Haut sprühen, daß die Haut während der Einwirkzeit benetzt bleibt (min. 2 x 2,5 Min.) sterile Handschuhe Hautdesinfektion direkt vor der Punktion des Liquorraumes soviel smittel, daß die gesamten Hände inklusive Fingerkuppen und zwischenräume über den Zeitraum (mind. 30 Sekunden) der Einwirkzeit benetzt sind. Einmalhandschuhe nach der hygienischen unter aseptischen Bedingungen aus der Verpackung anziehen Maßnahmen an talgdrüsenhaltiger Haut vor der Punktion soviel Hautdesinfektionsmittel auf die Haut sprühen, daß die Haut während der Einwirkzeit benetzt bleibt (min. 2 x 2,5 Min.) Hautdesinfektion vor dem Eingriff satt mit Hautdesinfektionsmittel benetzt halten während der vom Hersteller angegebenen Einwirkzeit (min. 10 Minuten) D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 7 von 11

8 Maßnahmen bei der Infusionstherapie Vorbereitung der Infusionslösung kurz vor Verabreichung Sichtkontrolle des Infusionsbehälters auf Infusion evt. Zusätzliche Beschädigungen oder Veränderungen der Lösung Medikamente Verfallsdatum beachten Medikamente erst kurz vor Gebrauch zumischen Gummistopfen vor dem Zuspritzen mit Hautdesinfektionsmitteldesinfizieren hygienische vor dem Aufziehen der Spritze soviel smittel, daß die gesamten vor der Injektion und Punktion Hände inklusive Fingerkuppen und zwischenräume über den Zeitraum der Einwirkzeit benetzt sind. Hautdesinfektion vor allen Injektionen und Punktionen satt aufsprühen und mit sterilem Tupfer die Haut abreiben Verabreichen der Einmal-Handschuhe anziehen Infusion Beginn und Dauer der Infusionsverabreichung dokumentieren sorgfältiges Fixieren der Verweilkanüle bei Kurzinfusion Metallkanüle verwenden bei peripheren Kunststoffkanüle Liegedauer von 72 Std. nicht überschreiten Maßnahmen bei der Wundversorgung vor dem Aufziehen der Spritze soviel smittel, daß die gesamten vor der Injektion und Punktion Hände inklusive Fingerkuppen und zwischenräume über den Zeitraum der Einwirkzeit benetzt sind. hygienische vor und nach dem Wechsel Versorgung der Wunde Verbandsmaterial Einmal-Handschuhe anziehen, wenn notwendig steril keine direkte Berührung der Wunde ( no-touch- Technik ) Benutzung von sterilen n benutzte sofort aufbereiten (siehe dort) gebrauchtes Verbandsmaterial direkt entsorgen Anmerkungen: Hier sollten/können noch weitere praxisspezifische Regelungen beschrieben werden. D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 8 von 11

9 5. Ver- und Entsorgung Versorgung Was Wohin Wann Wie Wer Praxisspezifischen direkt nach der Lieferung mit Umverpackung Lagerort angeben alle Verbrauchsgüter wie Spritzen, Kanülen etc. Regelung für Ausstattung/Vorrat in den Behandlungszimmern, z. B. Kanülen oder Purzellin-Tupfer Wandspender der Behandlungszimmer oder nachdem der Wandspender leer ist nach völliger Entleerung der Wandspender aus der Umverpackung nehmen Spender vor dem Einfüllen desinfizieren und Tupferrolle einfüllen Anmerkungen zur Versorgung: Einfach verpackte sterile Güter können unter optimalen Bedingungen (staub- und lichtgeschützt) bis zu 6 Monaten gelagert werden, Sterilgutcontainer bis zu 6 Wochen. Industriell verpackte Güter können meist bis zu 5 Jahren gelagert werden. Entsorgung Was Wohin Wann Wie Wer z.b. Spritzen in den Abfallbehälter für B- direkt nach Gebrauch Müll z. B. Kanülen z. B. in Kunststoffkanister direkt nach Gebrauch z.b. Kanüle von der Spritze entfernen oder am oder Kanülensammelbehälter im Behandlungszimmer oder Labor Kanülenbehälter abstreifen z. B. Infusionsflaschen Abfallbehälter für Glas nach Leerung z. B. Papierauf- Abfallbehälter für B-Müll nach Gebrauch lage Beutel aus dem Abfallbehälter für B-Müll z. B. in den Hausmüllkontainer (wenn keine andere Vereinbarung mit Entsorgungswerk oder gemeinde getroffen) arbeitstäglich oder wenn dieser voll ist fest verschlossen D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 9 von 11

10 Anmerkungen zur Entsorgung: Abfälle der folgenden Abfallgruppen können in einer Arztpraxis anfallen und sind entsprechend der Vorgaben zu entsorgen: Abfallgruppe A: hausmüllähnlich Abfälle Abfallgruppe B: Medizinspezifische Abfälle, an deren Entsorgung nur innerhalb der Einrichtung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen zu stellen sind Abfallgruppe C: Medizinische Abfälle an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sucht innerhalb und außerhalb der Praxis besondere Anforderungen zu stellen sind (gesonderte Müllentsorgung, z.b. Desinfektion oder Verbrennung). Diese Abfälle müssen schon in der Praxis in speziellen Behältnissen gesammelt und gesondert entsorgt werden. Abfallgruppe D: Abfälle an deren Entsorgung aus umwelthygienischer Sicht innerhalb und außerhalb der Praxis besondere Anforderungen zu stellen sind. Abfallgruppe E: Medizinische Abfälle, an deren Entsorgung nur aus ästhetischer oder ethischer Sicht zusätzliche Anforderungen zu stellen sind. Es kann sinnvoll sein, mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen oder der zuständigen Gemeinde die spezielle Abfallentsorgung aus der Praxis zu klären. 6. Umgang mit und Versand von Laborproben Die erforderlichen Modalitäten sind mit dem untersuchenden Labor abzusprechen. Hierbei sind die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu beachten 7. Umgang mit Arzneimitteln Nach der Apothekerbetreiber-Verordnung sind Medikamente so zu lagern, daß ihre Qualität nicht nachteilig beeinflußt wird und Verwechselungen vermieden werden. Vor der Anwendung des Medikamentes ist die Kontrolle des Verfalldatums notwendig. Die Lagerfrist aufgezogener Medikamente sollte 15 Minuten vor Applikation nicht überschreiten. Angebrochene Mehrdosisbehälter mit Konservierungsmittel sollten innerhalb eines Monats aufgebraucht werden, solche ohne Konservierungsmittel innerhalb von 24 Stunden. Mehrdosisbehälter müssen bei Anbruch mit Datum und Uhrzeit gekennzeichnet werden und es dürfen keine normale Kanülen im Verschlußgummi stecken, nur solche mit einem speziellen Bakterienfilter. Für kühl zu lagernde Medikamente muß ein separater Medikamentenkühlschrank vorhanden sein. Die Lagertemperatur ist regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren, bei nicht kühlpflichtige Medikamente sollte die Lagertemperatur unter 26 C liegen. Bei der Entnahme von Salben, Lotionen und Cremes muß auf eine aseptische Entnahme mittels sterilem Spatel geachtet werden. D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 10 von 11

11 8. Umgang mit Meldepflichtigen Krankheiten Der Arzt, der eine der in 6 des Infektionsschutzgesetztes genannten Krankheiten feststellt, hat unverzüglich Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu machen. Darüber hinaus muß das Gesundheitsamt informiert werden, wenn Personen, die an einer Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung ablehnen oder abbrechen. Das Gesundheitsamt ist auch unverzüglich über das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen zu informieren, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. 9. Schulungsmaßnahmen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ihren infektionshygienischen Aufgaben und den Personalschutz einzuweisen und mindestens einmal im Jahr darüber zu informieren. Ebenso sind alle jährlich über Gefährdungen und Arbeitsschutzmaßnahmen zu belehren. Dies muß anhand einer Betriebsanweisung arbeitsplatzbezogen erfolgen. Alle Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden. D:\liferay-portal\tomcat \temp\document doc Version 01 Seite 11 von 11

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