Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Hamm
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- Reiner Baumgartner
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1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Hamm
2 2 Impressum Herausgeber: Stadt Hamm Rechnungsprüfungsamt Auflage: 120 Mai 2012 Ft: Crnerman / Ftlia
3 Inhaltsverzeichnis 3 I. Allgemeines Übergang zum NKF / Eröffnungsbilanz Prüfauftrag... 7 II. Grundsätzliche Feststellungen Haushaltssatzung und Haushaltsplan Wirtschaftliche Lage und künftige Entwicklung swie Chancen und Risiken Darstellung der wirtschaftlichen Lage und der künftigen Entwicklung swie der Chancen und Risiken Stellungnahme der Rechnungsprüfung Weitere grundsätzliche Feststellungen III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Feststellungen zur Bilanz A K T I V A Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Bauten auf fremden Grund und Bden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sndervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Umlaufvermögen Vrräte Rh-, Hilfs- und Betriebsstffe, Waren und geleistete Anzahlungen Frderungen und snstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Frderungen und Frderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche Frderungen Snstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung... 37
4 4 P A S S I V A Eigenkapital Allgemeine Rücklage Snderrücklage Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag Snderpsten Snderpsten für Zuwendungen Snderpsten für Beiträge Snderpsten für den Gebührenausgleich Snstige Snderpsten Rückstellungen Pensinsrückstellungen Rückstellungen für Depnien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Snstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitinen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vrgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkmmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Snstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Feststellungen zur Ergebnisrechnung Feststellungen zur Finanzrechnung Einhaltung des Haushaltsplanes Feststellungen zum Lagebericht einschl. NKF-Kennzahlenset Feststellungen zum Anhang Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände Inventur, Inventar und Festwerte V. Prüfung delegierter Aufgaben gemäß 103 Abs. 1 Satz 2 GO VI. Bestätigungsvermerk Anlagen... Anlage 1 Rückstellungsspiegel... Anlage 2 Krrigierter Lagebericht mit Anhang... Anlage 3 Krrigierte Teilergebnisrechnungen...
5 5 Abkürzungen GemHVO GO NRW GPA Handreichung HJ IDW ISK KGSt NKF NRW Gemeindehaushaltsverrdnung Nrdrhein-Westfalen Gemeinderdnung Nrdrhein-Westfalen Gemeindeprüfungsanstalt Nrdrhein-Westfalen Handreichung NKF des Innenministeriums Nrdrhein-Westfalen für Kmmunen, 4. Auflage (September 2010) Haushaltsjahr Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. Internes Sicherheits- und Kntrllsystem Kmmunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Neues Kmmunales Finanzmanagement Nrdrhein-Westfalen
6 6 I. Allgemeines 1. Übergang zum NKF / Eröffnungsbilanz Zum trat das Gesetz zur Einführung des Neuen Kmmunalen Finanzmanagements für Gemeinden in NRW" in Kraft. Danach hatten alle Kmmunen spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvrfälle nach dem System der dppelten Buchführung (Dppik) in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und spätestens zum Stichtag eine Eröffnungsbilanz gem. 92 Abs. 1 bis 3 GO NRW aufzustellen. Die Stadt Hamm hat dieser gesetzlichen Frderung teilweise bereits mit dem Dppelhaushalt 2006/2007 dadurch entsprchen, dass das neue Rechnungswesen in insgesamt 20 ausgewählten Ämtern, Diensten und Instituten eingeführt wurde. Die vllständige Umstellung erflgte mit dem Dppelhaushalt 2008/2009 zum Ebenfalls zum Stichtag wurde die Eröffnungsbilanz aufgestellt. Ihr Entwurf wurde dem Rat am vrgelegt und vn diesem an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet. Nach Erteilung des abschließenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch den Ausschussvrsitzenden erflgte die Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Rat am Gemäß 92 Abs. 6 GO NRW unterliegt die Eröffnungsbilanz der überörtlichen Prüfung nach 105 GO NRW. Die Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) fand in der Zeit vm bis statt. Das in einem Bericht zusammengefasste Ergebnis wurde -ergänzt um eine Stellungnahme der Verwaltung- dem Rechnungsprüfungsausschuss am zur Kenntnis gegeben. Neben der Stadt Hamm ist die Kmmunalaufsicht der Bezirksregierung Arnberg Adressat des Prüfberichtes der GPA. Die Kmmunalaufsicht entscheidet letztlich inwieweit im Interesse einer landeseinheitlichen Vrgehensweise die Feststellungen der GPA vn der Kmmune umgesetzt werden müssen. Im Rahmen dieses sg. Ausräumungsverfahren fand in Schriftverkehr und mehreren Besprechungen ein ausführlicher Abstimmungsprzess zwischen der Stadt Hamm und der Bezirksregierung Arnsberg statt. Dieser wurde mit Schreiben der Bezirksregierung vm förmlich beendet. Die Feststellungen der GPA sind damit vllständig ausgeräumt, s dass das Anzeigeverfahren gemäß 96 Abs. 2 GO NRW abgeschlssen werden knnte. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2008 und der Feststellung der Eröffnungsbilanz war der erste kmplette dppische Jahresabschluss nach den Regeln des NKF durch die Stadt Hamm zu erstellen. Gem. 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze rdnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
7 7 der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gem. 95 Abs. 3 GO NRW vm Stadtkämmerer aufgestellt und dem Oberbürgermeister zur Bestätigung vrgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den vn ihm bestätigten Entwurf innerhalb vn drei Mnaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses zum wurde vm Stadtkämmerer am aufgestellt und am gleichen Tage vm Oberbürgermeister bestätigt. Er wurde dem Rat zu seiner Sitzung am zugeleitet. 2. Prüfauftrag Der Rat hat in seiner Sitzung am den Entwurf des Jahresabschlusses gem. 95 GO NRW zur Kenntnis genmmen und ihn gem. 59 Abs. 3 i.v.m. 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Nach 101 Abs. 1 und Abs. 6 GO NRW definiert sich hiernach der Prüfauftrag wie flgt: Der Jahresabschluss ist vm Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, b er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze rdnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, b die gesetzlichen Vrschriften und die sie ergänzenden Satzungen und snstigen rtsrechtlichen Bestimmungen beachtet wrden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, b er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und b seine snstigen Angaben nicht eine falsche Vrstellung vn der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Dabei ist auch darauf einzugehen, b die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung swie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk der der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen. Der Prüfauftrag für das Rechnungsprüfungsamt ergibt sich aus 101 Abs. 8 GO S. 1 NRW, wnach sich der Rechnungsprüfungsausschuss in Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, dieser zur Durchführung der Prüfung bedient. Über die Jahresabschlussprüfung im engeren Sinne hinaus ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns swie des Aufbaus und der Funktinsfähigkeit des Internen Sicherheits- und Kntrllsystems regelmäßig Gegenstand der unterjährigen Prüfungsund Beratungsleistungen des Rechnungsprüfungsamtes innerhalb der Stadtverwaltung.
8 8 Über die wesentlichen Ergebnisse wird jeweils laufend in gesnderten Sachprüfungsund Nachschauberichten infrmiert. II. Grundsätzliche Feststellungen 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Der Rat der Stadt Hamm beschlss die Haushaltssatzung für die Jahre 2008 und 2009 mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung am , nachdem der rdnungsgemäß ausgefertigte und öffentlich bekannt gemachte Entwurf in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen beraten wrden war. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vm angezeigt. Die Bezirksregierung Arnsberg machte am vn ihrem Recht gemäß 80 Abs. 5 S. 4 GO NRW Gebrauch, die Anzeigefrist aus besnderem Grund zu verlängern. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass es sich um den ersten Haushalt nach dem NKF handelte, wurde vn drt intensiver geprüft. Im Fkus stand die Fragestellung, b die Haushaltssatzung nur anzuzeigen war der b eine Genehmigung zur Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu beantragen der ein Haushaltssicherungsknzept zur Genehmigung vrzulegen war. Ursächlich hierfür war die geringe Schwelle zur Erreichung eines genehmigungspflichtigen Tatbestandes und bestehender Erläuterungsbedarf zu günstigen finanzwirtschaftlichen Annahmen in der Finanzplanung bis Im Ergebnis wurde am festgestellt, dass keine kmmunalaufsichtlichen Bedenken bestanden. Daraufhin wurde die Haushaltssatzung am öffentlich bekannt gemacht. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2008 und 2009 kamen nach dem vrgeschriebenen Verfahren gemäß den Bestimmungen der 78 und 80 GO NRW zustande. In 1 der Haushaltssatzung wurden flgende Beträge (hier nur bezgen auf das Haushaltsjahr 2008) festgesetzt: Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge Gesamtbetrag der Aufwendungen Finanzplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitinstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitinstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
9 9 Der im Gesamtergebnisplan ausgewiesene Fehlbedarf belief sich damit auf der Haushaltssatzung setzte für 2008 fest, dass die Ausgleichsrücklage, die in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesnderter Psten des Eigenkapitals angesetzt wrden war, um diesen Betrag verringert wird. Damit galt die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als erfüllt. 2. Wirtschaftliche Lage und künftige Entwicklung swie Chancen und Risiken 2.1 Darstellung der wirtschaftlichen Lage und der künftigen Entwicklung swie der Chancen und Risiken Der Lagebericht ist gemäß 101 Absatz 1 Satz 4 und 101 Absatz 6 GO NRW darauf zu prüfen, b er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht, er insgesamt eine zutreffende Vrstellung vn der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind. Der aktualisierte Lagebericht enthält nach Auffassung der Rechnungsprüfung flgende Kernaussagen zur wirtschaftlichen Lage Die riginäre Haushaltsplanung für das Jahr 2008 wies in der Ergebnisplanung einen Fehlbedarf in Höhe vn 35,3 Mi. aus, der durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden sllte. Im Ergebnis 2008 ist es gelungen, den Fehlbetrag auf 25,6 Mi. zu reduzieren. Die Ausgleichsrücklage reduziert sich vn 77 Mi. um 25,6 Mi. auf 51,4 Mi.. Der Haushalt 2008 gilt als ausgeglichen. Die Eigenkapitalqute 1, die den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital misst, beträgt zum Jahresende 18,7 % und ist gegenüber der Eröffnungsbilanz zu Jahresbeginn um 1,6 %-Punkte gesunken. Ursächlich ist das Defizit des Jahres 2008 in der Ergebnisrechnung. Im Haushaltsjahr 2008 waren Auszahlungsmittel für Investitinen in Höhe vn 88 Mi. veranschlagt. Dem standen Einzahlungen aus Investitinstätigkeit in Höhe vn 63,9 Mi. gegenüber. Die auf der Zahlungsebene realisierten Beträge unterschreiten die Ansätze erheblich. Der veranschlagte Sald aus Investitinstätigkeit in Höhe vn 24,1 Mi. wurde in Höhe vn 6,8 Mi. realisiert. Die Kredite für Investitinen belaufen sich zum auf 245,9 Mi. und sind gegenüber dem Stand zum vn 260,9 Mi. um 15 Mi. zurückgegangen. Im Jahr 2008 wurden keine neuen Investitinskredite aufgenmmen. Die Kreditaufnahme wurde auf das Jahr 2009 verschben.
10 10 Die Summe der Liquiditätsbedarfe spiegelt sich in der Veränderung der Liquiditätskredite und der Liquiden Mittel im Verlauf des Jahres 2008 wider. Die Veränderung beträgt -15,1 Mi., d.h. der Liquiditätsbedarf hat sich im Lauf des Jahres 2008 vn -34,9 Mi. am auf -50 Mi. am erhöht. Im Lagebericht werden nach Auffassung der Rechnungsprüfung außerdem flgende wesentlichen Aussagen zur künftigen Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken getrffen: Die Finanzsituatin der Stadt Hamm stellt sich Mitte des Jahres 2011 swhl risik- als auch chancenbehaftet dar. Das Risik liegt in dem nach wie vr vrhandenen jährlichen strukturellen Defizit. Der beschlssene Haushalt des Jahres 2011 geht für das Jahr 2011 vn einem Defizit in Höhe vn 75 Mi. aus. Für das Jahr 2012 wird ein Fehlbedarf in Höhe vn 82,5 Mi. prgnstiziert. Auch wenn sich durch die Verbesserungen des kmmunalen Finanzausgleichs 2011 und die Entlastungen im Rahmen des Szialgesetzbuches die Defizite in der Umsetzung der Haushalte verringern werden, gleichen die Schlüsselzuweisungen die fehlenden Steuereinnahmen und die hhen Ksten des pflichtigen Szial-, Jugend- und Schulbereiches nur teilweise und unzureichend aus. Die Einnahmen reichen auch zukünftig nicht, um die Pflichtaufgaben zu tragen. Ursache ist die weiterhin bestehende Strukturschwäche der Stadt Hamm. Eine Mischung aus geringem Durchschnittseinkmmen und vergleichsweise niedrigen Gewerbesteuereinnahmen führt zu diesem Ergebnis. Dagegen liegen Kredite zur Liquiditätssicherung auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und begrenzen damit die Belastung künftiger Generatinen. Zukünftig steigende Zinsen stellen an dieser Stelle jedch ein erhebliches Risik dar und würden die Haushalte der kmmenden Jahre entsprechend belasten. Das niedrige Niveau der Liquiditätskredite ist vr allem durch außerrdentliche Maßnahmen im Vermögens- und Beteiligungsmanagement der Jahre 2000 bis 2007 erreicht wrden. Die Jahre 2009 und 2010 werden im Ergebnis strukturell nicht ausgeglichen sein. Die Ausgleichsrücklage wird vraussichtlich im Jahr 2010 verbraucht sein. Nach den Planungen zum beschlssenen Haushalt 2011/2012 wäre das Eigenkapital im Jahr 2013 verbraucht, ein struktureller Ausgleich könnte frühestens für das Jahr 2019 erwartet werden. Durch die Veränderungen im kmmunalen Finanzausgleich und in der Szialgesetzgebung werden sich diese Zeitpunkte zwar verschieben, letztlich reichen sie aber nicht aus, um die Strukturprbleme zu lösen und die kmmunale Aufgabenerfüllung dauerhaft sicherzustellen. Der Spielraum für Gegenmaßnahmen und weitergehende Einsparungen auf kmmunaler Ebene ist mittlerweile als begrenzt anzusehen, da in den zurückliegenden Jahren bereits umfangreiche Knslidierungsmaßnahmen zur Haushaltssicherung umgesetzt wurden. Zwar besteht durchaus die Chance, die Einnahmensituatin der Stadt mittelfristig durch bereits eingeleitete und nch durchzuführende Strukturmaßnahmen und eine erflgreiche Ansiedlungsplitik vn Unternehmen zu verbessern, dennch können letztlich nur Bund und Land durch weitere Schritte für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kmmunen srgen, die dann auch für die Stadt Hamm die entscheidende Wende in den psitiven Ergebnisbereich bedeuten würde.
11 Stellungnahme der Rechnungsprüfung Aufgrund der Prüfung wird festgestellt, dass die im Lagebericht enthaltenen Aussagen und Beurteilungen plausibel und flgerichtig abgeleitet swie inhaltlich zutreffend sind. Die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Hamm wird ausführlich in den Kapiteln 6 bis 8 des Lageberichtes dargestellt. Insbesndere werden die Entwicklungen einzelner Ertrags- und Aufwandspsitinen erläutert, die Teilergebnisrechnungen analysiert und es wird die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituatin anhand vn Kennzahlen beschrieben. Bezüglich der künftigen Entwicklung wird auf die zu erwartende Verschlechterung der Haushaltssituatin, den vraussichtlichen Verzehr des Eigenkapitals und die damit einhergehende drhende Überschuldung hingewiesen. Die Beseitigung des strukturellen Defizits durch Gegenmaßnahmen -eingebettet in eine Veränderung der Gemeindefinanzierung- wird als beherrschendes Thema für die kmmenden Jahre deutlich. Die Rechnungsprüfung schließt sich den Ausführungen an. Weitere Ausführungen zur Lageberichterstattung werden im Berichtsteil Feststellungen zum Lagebericht einschl. NKF-Kennzahlenset gemacht. 3. Weitere grundsätzliche Feststellungen Der Entwurf des Jahresabschlusses 2008 wurde dem Rat nicht innerhalb der 3-Mnats-Frist gemäß 95 Absatz 3 GO NRW vrgelegt, sndern erst am Insfern knnte auch die Prüfung des Jahresabschluss-Entwurfes durch das Rechnungsprüfungsamt bzw. den Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2008 durch den Rat der Stadt Hamm nicht gem. 96 Abs. 1 GO NRW bis spätestens durchgeführt werden. Aus Sicht der Rechnungsprüfung ist die verspätete Vrlage des Entwurfes durch die Verwaltung nachvllziehbar und ergibt sich aus den besnderen Herausfrderungen, die mit dem erflgreichen flächendeckenden Umstieg auf das Neue Kmmunale Finanzmanagement zum verbunden waren. In diesem Zusammenhang sind u.a. zu nennen: Änderung der Rechnungswesensystematik unter Ablösung der Kameralistik Einführung der neuen Finanzsftware SAP mit laufendem Anpassungsbedarf an die kmmunalen Belange Tiefgreifende rganisatrische Veränderungen im Finanzbereich bei den Strukturen und Geschäftsprzessen mit entsprechend einhergehenden Qualifizierungsbedarfen in der Gesamtverwaltung
12 12 Parallel zur Erstellung des Jahresabschlusses ist der Finanzbereich zusätzlich im Zuge der Aufstellung und Bewirtschaftung der Haushaltssicherungsknzepte seit 2010 und der vrläufigen Haushaltsführung besnders gefrdert. Die Rechnungsprüfung erkennt diese besnderen Umstände ausdrücklich an. Es wird davn ausgegangen, dass mit zunehmendem Erfahrungswissen technische und rganisatrische Schwierigkeiten, die nch bei der ersten Erstellung eines NKF- Jahresabschlusses bestanden haben, überwunden werden können und die Jahresabschlüsse 2009 ff. Zug um Zug ratineller erstellt und zeitnäher vrgelegt werden können. Das interne Sicherheits- und Kntrllsystem (ISK) befindet sich entsprechend dem umfangreichen Ausmaß des beschriebenen Umstellungsprjektes und den damit einhergehenden durchgreifenden Änderungen bei den Strukturen und Geschäftsabläufen im Finanzbereich in einigen Teilen nch im Aufbau bzw. bedarf einer weitergehenden Optimierung. S steht z.b. nach wie vr der Erlass örtlicher Regelungen zur rdnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung im Sinne vn 31 GemHVO aus. Dienstanweisungen aus der Zeit kameraler Buchführung sind abzulösen. An der Behebung dieser Prbleme sllte nach Auffassung der Rechnungsprüfung vrdringlichst gearbeitet werden. Ein in Aufbau und Funktin flächendeckend ausgereiftes ISK wird die Erstellung und auch die Prüfung künftiger Jahresabschlüsse erheblich erleichtern. Das Rechnungsprüfungsamt bietet hierbei seine Unterstützung an. Im Haushaltsjahr 2008 existierte weder ein verwaltungsweites systematisches Risikmanagement nch ein ptimiertes Frderungsmanagement Die Handlungsbedarfe in beiden Bereichen wurden zwischenzeitlich in der Verwaltung erkannt und haben den Anstß für entsprechende Prjekte und erste rganisatrische Maßnahmen gegeben. Dies wird vm Rechnungsprüfungsamt begrüßt. Aufgabe eines Risikmanagements ist es nach Auffassung der Rechnungsprüfung, Risiken, die die kmmunale Zielerreichung gefährden -ebens wie Chancen, die sich günstig auf die Zielerreichung auswirken können- systematisch und rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und auf dieser Grundlage bewusst mit ihnen umzugehen. In der 4. Auflage der Handreichung für Kmmunen zum Neuen Kmmunalen Finanzmanagement in Nrdrhein-Westfalen wird auf die Einrichtung eines kmmunalen Risikfrüherkennungssystems analg zu kmmunalen Eigenbetrieben verwiesen, es werden Grundsätze rdnungsgemäßer Risiküberwachung definiert und Hinweise zur Ausgestaltung eines Risikfrüherkennungssystems gegeben. Die Verwaltung hat inzwischen erste Schritte zu einer entsprechenden Umsetzung eingeleitet. Als integraler Bestandteil eines Risikmanagements befindet sich aktuell ein Zentrales Vertragsregister im Aufbau, in dem künftig alle wesentlichen Verträge erfasst und bewertet werden sllen. Die Erkenntnisse hieraus lassen sich für ein Risikmanagement nutzen. Damit einher gehen auch bilanzielle Auswirkungen, denn durch die gezielte Auswertung vn Verträgen kann eine größere Transparenz und Rechtssicherheit bei verschiedenen Bilanzpsitinen (z.b. Frderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten) geschaffen werden. Nach Auffassung der Rechnungsprüfung könnten ähnliche Vrteile aus dem Aufbau eines Zentralen Zuwendungsregisters gezgen werden, dessen Einführung vn der Rechnungsprüfung angeregt wird.
13 13 Das Frderungsmanagement umfasst alle rganisatrischen Maßnahmen zur Erfassung und zeitnahen Realisierung städtischer Frderungen. Dies ist in Zeiten der Haushaltssanierung und bestehender Liquiditätsschwierigkeiten vn vrdringlicher Bedeutung. Ein wirkungsvlles Frderungsmanagement kann -unter Einbeziehung sämtlicher Stadtämter- zu einer spürbaren Ergebnisverbesserung beitragen und dabei helfen, Vermögensschäden z.b. durch Verjährungen zu verhindern. Eine ämterübergreifend besetzte Prjektgruppe zur Etablierung und Optimierung des Frderungsmanagements hat in 2012 inzwischen ihre Arbeit aufgenmmen. Das Rechnungsprüfungsamt verflgt die Entwicklung in den genannten Bereichen eng und mit grßem Interesse. Die Prjektarbeit wird qualitätssichernd begleitet.
14 14 III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung und des Jahresabschlusses liegen in der Verantwrtung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm. Im Rahmen des unter I.2 definierten Prüfauftrages hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen gem. 37 Gemeindehaushaltsverrdnung (GemHVO) auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vrschriften einschließlich der Grundsätze rdnungsmäßiger Buchführung geprüft. Die Einhaltung anderer gesetzlicher Vrschriften swie die Aufdeckung und Aufklärung vn Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Tatbeständen, sweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit vn Jahresabschluss und Lagebericht betreffen, war nicht Gegenstand der Prüfung. Die Prüfung erflgte basierend auf dem risikrientierten Prüfungsansatz. Berücksichtigt wurde das sg. inhärente Risik, d.h. die Anfälligkeit des Prüffeldes für das Auftreten vn Fehlern, ebens das Kntrllrisik, d.h. die Gefahr, dass die Fachbereiche selbst Fehler nicht vermeiden, aufdecken der krrigieren können und das Entdeckungsrisik, d.h. die Gefahr, dass Fehler bei der Prüfung nicht erkannt werden. Aufbauend auf der Risikeinschätzung wurde vm Rechnungsprüfungsamt eine Prüfungsstrategie entwickelt und es wurden Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Die Prüfung wurde s geplant und durchgeführt, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, b der Jahresabschluss und der Lagebericht frei vn wesentlichen Fehlaussagen sind. Erkenntnisse der unterjährigen Prüfungen und Gespräche mit der Verwaltung haben Anhaltspunkte für die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte geliefert. Schwerpunkte der Prüfung 2008 waren die Frtschreibung der Werte der Eröffnungsbilanz und -aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens- die sachlich und zeitlich richtige Zurdnung der Finanzvrfälle. Die Prüfung der Bilanzpsitin Frderungen bezg sämtliche Geschäftsbereiche der Verwaltung ein. Darüber hinaus wurden die Bilanzpsitinen Anlagevermögen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten swie die Rechnungsabgrenzungspsten in den Geschäftsbereichen einer verstärkten Prüfung unterzgen, in denen die wertmäßig größten Bestände und/der Bestandsveränderungen zu verzeichnen waren. Die Prüfung der Bilanzpsitin Liquide Mittel wurde zusammen mit einer unvermuteten Kassenprüfung bei der Stadtkasse durchgeführt. Für die in Bezug auf die einzelnen Prüffelder abzuklärenden Fragestellungen hat das Rechnungsprüfungsamt ein mehrjähriges hammspezifisches Prüfknzept entwickelt. Dieses berücksichtigt die speziellen Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse ebens wie die Hinweise aus den einschlägigen Arbeitshilfen der kmmunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und die Checklisten des VERPA-Prüferarbeitsplatzes. Der VERPA-Prüferarbeitsplatz integriert sftwarebasiert anerkannte Wirtschaftsprüfungsstandards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v.) mit kmmunalem Rechnungsprüfungs-Knw-Hw. Das entwickelte hammspezifische Prüfknzept legt auf der Grundlage der festgestellten Risikfaktren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des
15 15 rechnungslegungsbezgenen Internen Sicherheits- und Kntrllknzeptes für jedes Prüffeld die Schwerpunkte swie Art und Umfang der Prüfungshandlungen fest. Die Prüfung umfasst swhl systemrientierte Aufbau- und Funktinsprüfungen als auch analytische und einzelfallrientierte Prüfungshandlungen; die jeweils angewandten Verfahren basieren auf einer bewusst getrffenen Auswahl Für die Prüfung der einzelnen Bilanzpsitinen waren federführend verschiedene Prüfteams des Rechnungsprüfungsamtes zuständig, wbei die Prüfung der einzelnen Teilrechnungen Aufgabe der zuständigen Fachprüfer war. Es wurde bewusst Wert darauf gelegt, sämtliche Prüfer -wenn auch in unterschiedlicher Intensität- in die Jahresabschlussprüfung einzubeziehen. Im Ergebnis führten die Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsamtes swhl zu den bereits erwähnten grundsätzlichen Feststellungen als auch zu Feststellungen und Hinweisen, die auf Änderungen der im Entwurf des Jahresabschlusses ausgewiesenen Psitinen abzielten. Im Abwägung der Tragweite dieser Feststellungen für die Gesamtbeurteilung des Jahresabschlusses und im Interesse der wirtschaftlichen Gestaltung der weiteren Abläufe wurde mit dem Amt für Finanzen und Steuern allerdings Übereinstimmung erzielt, dass nur in wenigen Ausnahmen unmittelbare Krrekturen im Jahresabschluss 2008 durchzuführen waren. Die buchhalterische Umsetzung einzelner wertverändernder Feststellungen hat zu Änderungen des Jahresabschluss-Entwurfes geführt. Aus diesem Grund sind diesem Prüfbericht swhl der Lagebericht (einschl. aktualisierter Gesamtergebnisrechnung und Bilanz) als auch der Anhang swie zwei Teilergebnisrechnungen in einer überarbeiteten Fassung als Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat beigefügt. Alle übrigen Feststellungen und Hinweise aus der Prüfung 2008 werden im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung bei der Aufstellung künftiger Jahresabschlüsse vn der Verwaltung aufgegriffen. Im Bereich der Anlagenrechnung sind die technischen Möglichkeiten eines Buchens in mehreren aufeinander flgenden Haushaltsjahren grundsätzlich begrenzt. Die späte Erstellung des Jahresabschlusses führte dazu, dass die Anlagenbuchhaltung zum Zeitpunkt der Prüffeststellungen aus dv-technischen Gründen nicht mehr geändert werden knnte. Zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Finanzbereich wurde daher vereinbart, diese Krrekturen erst in flgenden Abschlüssen mit frtgeschriebenen Werten zu berücksichtigen. Die Prüfungshandlungen mündeten in die Erstellung dieses Prüfberichtes, der dem Rechnungsprüfungsausschuss für die Sitzung am zugeleitet wird. Die prüffeldbezgene Prüfstrategie swie die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in den Verzeichnissen und Arbeitspapieren der einzelnen Prüferinnen und Prüfer ausführlich dkumentiert. Die Aussagen in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Endergebnisse dar. Dem Rechnungsprüfungsamt sind die vn ihm gemäß 103 Abs. 4 GO NRW verlangten und darüber hinaus für eine srgfältige Prüfung ntwendigen Nachweise und Infrmatinen vn der Verwaltung zur Verfügung gestellt wrden. Eine Vllständigkeitserklärung des Oberbürgermeisters zum Jahresabschluss 2008 wurde mangels eines gesetzlichen Erfrdernisses nicht eingefrdert. Die fachliche Diskussin über die Ntwendigkeit hierzu ist aktuell nch nicht abgeschlssen. Das Rechnungsprüfungsamt behält sich insfern das Einhlen einer Vllständigkeitserklärung für die Prüfung künftiger Jahresabschlüsse vr.
16 16 IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Buchführungssystem Die Stadt Hamm setzt für die Buchführung eine Anwendungssftware der Firma SAP ein. Die Sftware wird durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung citeq, dem IT- Dienstleister der Stadt Münster, gemeinsam für die Städte Hamm und Münster betrieben. Die Anwendung ist zertifiziert. Vr dem Systemstart und bei Änderungen der Sftware (z.b. Releasewechsel) erflgten jeweils ausführliche Tests. Die Prgrammfreigaben gem. 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW wurden vr dem Prduktivstart im Dezember 2007 erteilt. Gemeinsam mit den angebundenen Vrverfahren der jeweiligen Fachämter bildet das SAP-System die Grundlage für eine rdnungsgemäße Buchführung. Buchführungsrganisatin Die vllständige, richtige, zeitnahe, sachlich und zeitlich gerdnete Erfassung der Geschäftsvrfälle ist durch die Organisatin der Buchführung, den Datenfluss und das Belegwesen gewährleistet. Durch die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung, Debitren- und Kreditrenbuchhaltung ist eine gesetzesknfrme, systematische Frtschreibung und Auswertbarkeit vn Einzelwerten sicher gestellt, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden. Aufgrund der Erfahrungen im Einführungsprjekt des NKF wurde für den Bereich der Ausgaben eine zentrale Geschäftsbuchhaltung im Amt für Finanzen und Steuern eingerichtet. Diese Maßnahme wirkt sich psitiv auf die Prduktivität und Buchungsqualität aus. Es wird damit sichergestellt, dass die vn den Fachämtern vrkntierten Geschäftsvrfälle auf der Grundlage eines Kntenplanes einheitlich in der Geschäftsbuchführung erfasst werden. Die Buchung vn Einnahmen erflgt nach wie vr dezentral durch die Fachämter. Die Buchungen erhalten eine Vertragsnummer, s dass eine Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvrgang gewährleistet ist. Die Trennung vn Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung im Sinne des 93 Abs. 4 GO ist dadurch gewährleistet, dass die Aufgaben der Geschäftsbuchführung im Amt für Finanzen und Steuern wahrgenmmen werden, whingegen die Stadtkasse zuständig ist für die Zahlungsabwicklung. Zur Feststellung einer rdnungsgemäßen Buchführung der Geschäftsvrfälle wurden weiterhin die für die Gemeinden in NRW vrgeschriebenen Muster und der NKF- Kntenplan der Stadt Hamm herangezgen. Das Rechnungsprüfungsamt ist gemäß 103 Abs. 1 Ziffer 4 GO NRW für die laufende Prüfung der Vrgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vrbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Hierunter fallen die Kntrlle der Buchführung und der Zahlungsabwicklung, eine Kntrlle die im Anschluss an bereits abgeschlssene Buchungsvrgänge durchgeführt wird.
17 17 Das Rechnungsprüfungsamt führt zu diesem Zweck unterjährig in Stichprben eine permanente Belegprüfung durch, die alle Prduktbereiche umfasst. Hierdurch werden laufend Erkenntnisse über die Qualität der Buchführung und der Buchführungsunterlagen gewnnen und auch rückgekppelt. Eventuell festgestellte Fehler können zeitnah behben werden. Gemäß 30 Abs. 5 GemHVO NRW ist die Zahlungsabwicklung mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen. Diese Prüfung fand in der Zeit vm bis statt. In diesem Zusammenhang weist das Rechnungsprüfungsamt nchmals auf die Verpflichtung des 31 Abs. 1 GemHVO NRW hin. Danach sind durch den Oberbürgermeister nähere Vrschriften für die Sicherstellung der rdnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besnderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln swie die Verwahrung und Verwaltung vn Wertgegenständen zu erlassen. Diese sind dem Rat zur Kenntnis zu geben. Mit der Einführung des NKF wurden per Organisatinsverfügung Vrläufige Verfahrensregelungen zur Bewirtschaftung des dppischen Haushaltes der Stadt Hamm getrffen. Danach sind die bestehenden Vrschriften Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisungen (AGA) Dienstanweisung für den finanzwirtschaftlichen Bereich (DFB) Dienstanweisung für die Stadtkasse Hamm Dienstanweisung über die Abwicklung des baren Zahlungsverkehrs außerhalb der Stadtkasse Dienstanweisung zur Durchführung der Vermögensrechnung mit der Einführung des Neuen Kmmunalen Finanzmanagements grundsätzlich weiter anzuwenden, mit der Maßgabe, dass die kameralen Elemente/Begriffe durch dppische ersetzt werden. Ausnahmen, die sich aufgrund des veränderten Buchungsstffes und der geänderten Geschäftsprzesse zwangsläufig ergeben mussten, wurden per Verfügung in der Flgezeit ebenfalls vrläufig geregelt. Diese sind neben der.g. Organisatinsverfügung Vfg. über Zuständigkeiten im Rahmen der NKF-Anwenderabwicklung (Stand: 09/2006) Vfg. zum Verfahren der SAP-Anwenderabwicklung (Stand. 09/2006) Vfg. über Umbuchungen innerhalb der Ergebnis- und Finanzrechnung bzw. zwischen der Ergebnis- und Finanzrechnung (Stand: 01/2007) Im Ergebnis liegt eine starke Zersplitterung der getrffenen Regelungen vr, die den Umgang hiermit deutlich erschwert. Dies führt nicht zuletzt auch zu einem erhöhten Fehlerrisik. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dringend zur Optimierung des Sicherheits- und Kntrllsystems, die vrhandenen Einzelverfügungen und Dienstanweisungen grundlegend zu überarbeiten und in eine endgültige Regelung zu überführen. Nach Auskunft der Verwaltung sll eine Prjektgruppe hierzu in 2012 ihre Arbeit aufnehmen.
18 18 2. Feststellungen zur Bilanz A K T I V A 1. Anlagevermögen Eröffnungsbilanzwert ,52 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,33 Die Bilanzpsitin Anlagevermögen enthält alle Gegenstände und Anlagen, die der Stadt langfristig zur Aufgabenerfüllung dienen sllen. Die Entscheidung, einen Gegenstand der eine Anlage dem Anlagevermögen zuzurdnen, ist vn seiner Zweckbestimmung abhängig. Das Anlagevermögen gliedert sich in der ersten Ebene in die Bereiche Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Es ist zum besseren Verständnis weiter untergliedert nach der Art bzw. der weiteren Verwendung und entsprechend den Vrgaben des 41 GemHVO strukturiert. Das Anlagevermögen ist mit 96,5 % Anteil am Gesamtvlumen der Bilanz der Stadt Hamm die wertmäßig größte Psitin und seit der Eröffnungsbilanz um 0,33% gewachsen. Entsprechend dem 28 GemHVO wurde zum Bilanzstichtag eine Teilinventur durchgeführt. Durch die jährlichen Inventuren ist grundsätzlich sichergestellt, dass alle Vermögensveränderungen einer Bilanzentscheidung zugeführt wurden. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Eröffnungsbilanzwert ,99 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,16 Die Bilanzpsitin Immaterielle Vermögensgegenstände umfasst entgeltlich vn der Gemeinde erwrbene Lizenzen und DV-Sftware. Die Immateriellen Vermögensgegenstände stellen sgenannte nicht stffliche Wirtschaftsgüter und damit nicht fassbare Werte dar und sind deshalb getrennt vn Sach- der Finanzanlagen anzusetzen. Im Jahr 2008 nahm die Bilanzpsten um 18,84 % ab. Die Anschaffungen i.h.v ,40 waren niedriger als die planmäßigen Abschreibungen i.h.v ,23. Anlagenabgänge waren im Bereich der Immateriellen Vermögensgegenstände nicht zu verzeichnen. Bei der materiellen Prüfung der Anlagenzugänge bestätigte sich, dass die Anlagen rdnungsgemäß entsprechend der Nutzungsdauern abgeschrieben wurden. Zusammensetzung: Lizenzen ,38 Sftware ,78
19 1.2 Sachanlagen 19 Eröffnungsbilanzwert ,36 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,45 Sachanlagen stellen den materiellen Teil des Anlagevermögens dar. Es handelt sich um die Vermögensgegenstände, die für Zwecke der Herstellung und Lieferung vn Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur Überlassung an Dritte der für eigene Verwaltungszwecke vrhanden sind und vn der Gemeinde länger als ein Haushaltsjahr genutzt werden. Es ist mit 78,55 % die wertmäßig größte Teilpsitin des Anlagevermögens, die mit 98,38 % auch den größten Teil der Abschreibungen im Anlagevermögen trägt Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Eröffnungsbilanzwert ,87 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,46 Bei den unbebauten Grundstücken handelt es sich grundsätzlich um Grundstücke, auf denen sich keine Gebäude der Teile der städtischen Infrastruktur befinden. Wegen der Bedeutung im gemeindlichen Bereich ist eine Untergliederung dieses Bilanzpstens mindestens in Grünflächen, Ackerland, Wald und Frsten swie snstige unbebaute Grundstücke vrgesehen. Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert im Verhältnis zu der Zweckbestimmung und dem Wert des Grundstücks vn untergerdneter Bedeutung sind, s gilt das Grundstück als unbebaut. Um ein unbebautes Grundstück handelt es sich auch, wenn sich in einem Gebäude inflge vn Zerstörung der Verfall kein benutzbarer Raum mehr befindet. Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte, die aufgrund einer Eintragung im Grundbuch wie Grundstücke zu behandeln sind. Beispiele hierfür sind Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und Whneigentumsrechte. Der Ansatz vn grundstückgleichen Rechten in der gemeindlichen Bilanz ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsfrm und bezgen auf das betrffene Grundstück festzulegen, s dass diese Rechte entweder unter dem Bilanzpsten Unbebaute Grundstücke der dem Psten Bebaute Grundstücke zu aktivieren sind. Die ausgegebenen Erbbaugrundstücke der Stadt Hamm sind jeweils nach der Art der Bebauung unter den bebauten Grundstücken ausgewiesen. Diese gehören jedch in aller Regel zu den snstigen unbebauten Grundstücken, es sei denn, der Erbbauberechtigte hat ein bereits bestehendes Gebäude übernmmen. Diese Feststellung, die bereits anlässlich der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt getrffen wurde, knnte aus technischen Gründen im Jahresabschluss 2008 nch nicht umgesetzt werden. Ab dem werden die Erbbaugrundstücke im Anlagevermögen richtigerweise unter den unbebauten Grundstücken bilanziert.
20 20 Zusammensetzung: Grünflächen ,18 Aufbauten Grünflächen ,53 Ackerland ,09 Wald und Frst ,62 Aufbauten Wald und Frst ,23 Snstige unbebaute Grundstücke ,81 Der Vermögenswert aller unbebauten Grundstücke verringerte sich im Jahr um ,41 (1,36 %) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Eröffnungsbilanzwert ,40 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,51 Diese Bilanzpsitin umfasst alle städtischen Grundstücke, auf denen benutzbare Gebäude stehen swie grundstücksgleiche Rechte. Die bebauten Grundstücke sind gesetzlich nrmiert weiter untergliedert in die Psitinen: Kinder und Jugendeinrichtungen ,70 Schulen ,85 Whnbauten ,87 Snstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ,09 Auf Grund des Wertes der Anlagen wurde der Bereich der Schulgebäude als besnderes Prüffeld identifiziert. Der Schwerpunkt der risikrientierten Prüfung lag bei der Auflösung zugehöriger Anlagen im Bau nach Fertigstellung des Bauvrhabens. Neben der Prüfung der krrekten Aktivierung ansatzfähiger Ksten wurde geprüft, b alle möglichen ansatzfähigen Ksten berücksichtigt wurden, was zu einer Entlastung der Ergebnisrechnung führt. Im Rahmen der Prüfung stellte sich heraus, dass bei Investitinsprjekten im Baubereich bisher keine Fremdkapitalzinsen einbezgen wurden. Hierbei handelt es sich um ein Wahlrecht nach 255 Abs. 3 HGB. Dieses wurde nach Aussage der Verwaltung nicht in Anspruch genmmen, da die Ermittlung einen unverhältnismäßig hhen Bearbeitungsaufwand bedeuten würde (z.b. fiktive Zurdnung vn Fremdkapitalzinsen zu Einzelprjekten). Ebens wurden die Zu- und Abgänge dieser Bilanzpsitin verprbt. Dies führte zu keinen Feststellungen.
21 21 Besteht seitens der Stadt das Bestreben, ein Grundstück der Gebäude zu veräußern, ist die betrffene Anlage neu zu bewerten, um einen realistisch zu erzielenden Verkaufspreis zu ermitteln und aus dem Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umzugliedern. Die Prüfung dieses Przesses sllte Gegenstand weiterer Prüfungshandlungen sein. Es wurde jedch festgestellt, dass tatsächlich keine Umgliederungen vrgenmmen wurden. Der Jahresabschluss weist im Umlaufvermögen keine Grundstücke und Gebäude aus, die zur Veräußerung vrgesehen sind. Die Verwaltung hat zugesagt, eine krrekte Ausweisung der zur Veräußerung vrgesehenen Vermögensgegenstände ab dem Jahresabschluss 2011 vrzunehmen Infrastrukturvermögen Eröffnungsbilanzwert ,29 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,59 Das Infrastrukturvermögen umfasst alle öffentlichen Anlagen, die ihrer Bauweise der Funktin nach ausschließlich dazu bestimmt sind, die örtliche Daseinsvrsrge zu garantieren. Häufig wird das Infrastrukturvermögen auch als Vermögen im Gemeingebrauch bezeichnet, da die Anlagen, die zu dieser Bilanzpsitin zählen, der allgemeinen Nutzung der Einwhner dienen. Dazu gehören primär das Straßennetz, Brücken und Tunnel. Weiterhin werden unter der Psitin Snstige Bauten des Infrastrukturvermögens alle Anlagen zusammengefasst, die die ben genannten Anlagenklassen unterstützen in ihrer Funktin, wie z.b. Lärmschutzwände an Straßen in der Nähe vn Whngebieten der die Glasüberdachung am Busbahnhf der Stadt Hamm. Die Untergliederung stellt sich wertmäßig wie flgt dar: Grund und Bden des Infrastrukturvermögens ,24 Brücken und Tunnel ,80 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen ,40 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ,18 Snstige Bauten des Infrastrukturvermögens ,97 Als Besnderheit ist zu berücksichtigen, dass die Abwasserbeseitigungsanlagen in 2007 an den Lippeverband übertragen wurden und daher nicht bei der Stadt Hamm bilanziert werden. Die Stadt ist dagegen Eigentümerin vn Pumpwerken, Regenrückhaltebecken und Straßenkanälen, die zur Sammlung vn Niederschlägen auf öffentlichen Straßen ntwendig sind und weist diese in ihrer Bilanz nach. Das Infrastrukturvermögen hat sich geringfügig um 2,41% verringert. Es ist mit 42,06 % Anteil an der Bilanzpsitin Sachanlagen der wertmäßig größte Psten. Entsprechend
22 22 sind 40,32 % des Wertes aller Abschreibungen der Bilanzpsitin Anlagevermögen direkt dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen. Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2008 waren die Unterpsitinen Brücken und Tunnel swie das Straßennetz und hier insbesndere die Untersuchung der Auflösung der Anlagen im Bau nach Fertigstellung der Maßnahmen swie die Aktivierung. Es zeigte sich, dass bei der Aktivierung vn Eigenleistungen, die grundsätzlich zu einer Entlastung der Ergebnisrechnung führt, lediglich die Persnalksten berücksichtigt wurden. Zulässig wäre es hier, außerdem Material-, Fertigungs- und Snderksten swie angemessene Gemeinksten der Fertigung anzusetzen. Sweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, sllte ein entsprechender Ansatz erflgen. Lt. Mitteilung der Verwaltung wäre mit der Ermittlung ein unverhältnismäßiger Bearbeitungsaufwand verbunden. Eine Lagerbuchhaltung bei der Stadt Hamm existiert nicht. Es wird davn ausgegangen, dass mit den Persnalksten der wesentliche Kstenfaktr erfasst wird Bauten auf fremden Grund und Bden Eröffnungsbilanzwert ,14 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,68 Unter dieser Bilanzpsitin sind alle Gebäude und Aufbauten erfasst, die Eigentum der Stadt Hamm sind, jedch auf dem Grundstück eines Dritten stehen. Die Nutzung der fremden Grundstücke ist vertraglich gesichert. Bei den Bauten handelt es sich bezgen auf die Stadt Hamm knkret um die Trauerhallen in Berge, Rhynern und Werries. Diese sind aufgrund vn Abschreibungen insgesamt um 6.682,46 bzw. 3,41 % im Wert gesunken. Diese Psitin ist mit einen Anteil vn nur 0,02 % an den Sachanlagen bilanziell vn nachgestellter Bedeutung Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Eröffnungsbilanzwert ,00 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,31 Diesem Bilanzpsten sind die Vermögensgegenstände zugerdnet, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte und Kultur im gemeindlichen Interesse liegt. Der Wert der Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler ist im Vergleich zur Eröffnungsbilanz um 15,84% gestiegen, ist aber ebens wie die Psitin Bauten auf fremdem Grund und Bden insgesamt nur vn nachgestellter Bedeutung für die Betrachtung des Sachanlagevermögens. Die für die Kulturpflege bedeutsamen beweglichen Vermögensgegenstände befinden sich im Eigentum des Gustav-Lübcke-Museums und werden bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bilanziert. Bei der Durchsicht des Anlagengitters des Jahresabschlusses 2008 fiel auf, dass in der Schlussrechnung ein Abschreibungsbetrag berücksichtigt wurde. Abschreibungen erflgen bei dieser Bilanzpsitin jedch nur bei Vrliegen besnderer Vraussetzungen, s dass die Anlageklassen näher untersucht wurden.
23 23 Nach einem Aufklärungsgespräch knnte der Sachverhalt allerdings hne Beanstandung abgeschlssen werden. Es wäre aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes wünschenswert, wenn für die Zukunft eine interne Regelung für die Stadt Hamm geschaffen und dkumentiert würde, in welchen besnderen Fällen eine planmäßige Abschreibung vn Kunstgegenständen als Ausdruck des Werteverzehrs zu erflgen hat Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Eröffnungsbilanzwert ,10 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,65 Unter dem Bilanzpsten Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sind die technischen Gegenstände der Gemeinde anzusetzen, die der gemeindlichen Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen. Sie müssen als gemeindliche Vermögensgegenstände selbstständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden anzusehen sein. Es waren Abgänge i.h.v ,12 swie planmäßige Abschreibungen i.h.v ,66 zu verzeichnen. Insgesamt waren die Abgänge und Abschreibungen höher als die Zugänge, s dass der Wert für Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge um ,45 (3,76 %) gesunken ist. Zusammensetzung: Maschinen ,29 Technische Anlagen ,47 Fahrzeuge ,89 Für das Geschäftsjahr 2008 wurde bei dieser Psitin der Schwerpunkt der Prüfung risikrientiert auf den Bereich des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz gelegt. U.a. wurden die in 2008 aufgewendeten Instandhaltungsksten geprüft. Die Prüfung ergab, dass diese zu Recht als slche verbucht waren. Die aufgewendeten Beträge führten nicht zu einem Anlagezugang, da es sich nicht um Ksten für die wesentliche Verbesserung der Fahrzeuge handelte. U.a. wurden für mehr als sämtliche Hydraulikschläuche für ein Drehleiter-Fahrzeug erneuert. Aus Garantiegründen muss ein slcher Austausch regelmäßig im Abstand vn 10 Jahren erflgen. Bei der Prüfung der Anlagen wurde festgestellt, dass gleichartige Anlagen swhl unter den Anlagenklassen (Maschinen), (technische Anlagen) und (Betriebs- und Geschäftsausstattung) zu finden sind. Beispiele: Anlage Grubenheber Anlage Grubenheber Anlage Kmpressranlage Anlage Kmpressranlage Anlage Kmpressranlage
24 24 Es wird daher empfhlen, die Anlageklassen auf Plausibilität zu überprüfen und gegebenenfalls die Zurdnung zu ändern. Die Verwaltung hat eine Überprüfung zum Jahresabschluss 2011 zugesagt Betriebs- und Geschäftsausstattung Eröffnungsbilanzwert ,86 Ergebnis lt. Entwurf Jahresabschluss ,84 Unter dem Bilanzpsten Betriebs- und Geschäftsausstattung sind alle gemeindlichen Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen, anzusetzen. Zu diesem allgemeinen Geschäftbetrieb ist die übliche allgemeine Verwaltungstätigkeit der Gemeinde zu zählen, s dass Ausstattungsgegenstände vn Bürs, Feuerwehr, Kindergärten und Schulen der Gemeinde, Werkstätten einschließlich der erfrderlichen Werkzeuge, unter diesem Bilanzpsten anzusetzen sind. Der Buchwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung erhöhte sich im Laufe des Jahres 2008, d.h. der Gesamtwert aller Neuanschaffungen war höher als die Abschreibungen und die Restbuchwerte der abgängigen Anlagen. Zusammensetzung: Betriebs- und Geschäftsausstattung ,73 ADV-Ausstattung ,02 Festwerte Betriebs- und Geschäftsausstattung ,09 Die Prüfung in diesem Bereich führte zu keinen nennenswerten Feststellungen. Der Bestandswert zum wurde rdnungsgemäß in Sinne des 35 GemHVO auf der Grundlage der histrischen Anschaffungsksten der Einzelwerte frtentwickelt. Sämtliche überprüften Bestandsveränderungen waren in nachvllziehbarer Weise gebucht swie hinreichend dkumentiert. Bei der Überprüfung der Festwerte wurde festgestellt, dass einige Anlagen unter der Anlageklasse Festwert verbucht waren, bwhl sie nicht die Kriterien hierfür erfüllen. Beispiele: Anlage Taucherrettungskragen Anlage Divatr Basisgerät MKIIF J/D-B Tauchgerät Anlage Klavier Anlage Flügel Es wird empfhlen, die Anlageklasse auf Plausibilität zu überprüfen und gegebenenfalls die Zurdnung zu ändern. Die Verwaltung hat eine Umsetzung der Empfehlung zum Jahresabschluss 2011 zugesagt.
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