Selbstverständnis und Mitwirkung der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes: Abnicken oder Gestalten?

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1 Prof. Dr. Stefan Sell/ Dipl.-Sozw. Tim Obermeier Hochschule Koblenz Institut für Bildungs- und Sozialpolitik (ibus) Selbstverständnis und Mitwirkung der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes: Abnicken oder Gestalten? Vortrag auf der ver.di Tagung Schön, dass wir darüber geredet haben? Mitwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes in Beiräten und Verwaltungsausschüssen Berlin 1

2 Mitwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes 18d Örtlicher Beirat SGB II Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach 44b wird ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach diesem Buch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für die zugelassenen kommunalen Träger mit der Maßgabe, dass die Berufung der Mitglieder des Beirats durch den zugelassenen kommunalen Träger erfolgt. 374 Verwaltungsausschüsse SGB III (1) Bei jeder Agentur für Arbeit besteht ein Verwaltungsausschuss. (2) Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. 373 Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Ist der Verwaltungsausschuss der Auffassung, dass die Geschäftsführung ihre Pflichten verletzt hat, kann er die Angelegenheit dem Verwaltungsrat vortragen. (4) Die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse setzt der Verwaltungsrat fest; die Mitgliederzahl darf höchstens 15 betragen. Jede Gruppe kann bis zu zwei stellvertretende Mitglieder benennen. 2

3 Bedeutungsverlust der Arbeitslosenversicherung 3

4 Langzeitarbeitslosigkeit 4

5 Kürzungen im Eingliederungstitel 5

6 Rückgang der öffentlich geförderten Beschäftigung 6

7 Warum örtliche Beiräte? Anders als in der korporatistischen Arbeitsverwaltung bisher keine institutionell abgesicherte Beteiligung von Interessensverbänden im SGB II. Die Einbeziehung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung in die örtliche Arbeitsmarktpolitik hat eine lange Tradition. Begründung für die Einführung des 18d SGB II (Deutscher Bundestag) Der örtliche Beirat kann bei der Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsleistungen durch praxisnahe und auf die örtlichen Verhältnisse bedachte Beratung einen wichtigen Beitrag bei der Konzeption der örtlichen Arbeitsmarktpolitik leisten. Insbesondere bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten ist eine Beteiligung der unmittelbar am lokalen Arbeitsmarkt beteiligten Akteure sinnvoll. Zugleich ist für die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes Transparenz über das Gesamtspektrum der aktiven Leistungen der gemeinsamen Einrichtung hergestellt. 7

8 Was wissen wir über die Mitwirkungsmöglichkeiten lokaler Arbeitsmarktakteure? Hartz Evaluation: Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse In zwei Dritteln der 148 befragten Grundsicherungsstellen der ARGEn und in weit über der Hälfte der zkt wurden Beiräte, mit zumeist beratender Funktion, eingerichtet. Beiräte sind keine neue Erscheinung Zusammensetzung der Beiräte aus politischen Vertretungen (vor allem der Kreistage), Repräsentanten gesellschaftlicher Gruppen (Gewerkschaften, Arbeitgeber), Vertretungen von Trägern der Wohlfahrtspflege, der Kammern und Maßnahmeträgern. Drei Muster lokaler Governance bei der Implementation des SGB II: Parteipolitische Einflüsse sind feststellbar Einflüsse lokaler Netzwerke sind feststellbar keine feststellbaren Einflüsse In Grundsicherungsstellen, in denen Einfluss feststellbar war, wurde durchgängig versucht, die einflussreichen Akteure über einen Beirat oder analoge Gremien einzubinden. 8

9 Was wissen wir über die Mitwirkungsmöglichkeiten? Örtliche Beiräte Deutscher Caritasverband (2011): Muster-Geschäftsordnung für örtliche Beiräte nach 18d SGB II mit Erläuterungen. Der Paritätischen Gesamtverband (2011): Handreichung für den örtlichen Beirat der Jobcenter ( 18d SGB II). BAGFW (2012): BAGFW Handreichung: Zur Einbeziehung der Beiräte bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten ( 16d SGB II) und den nach 16e SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen sowie der Freien Förderung ( 16f SGB II). Liga der freien Wohlfahrtspflege Hessen (2012): Handreichung für die örtlichen Beiräte in Hessen nach 18d SGB II. Stand der Einrichtung von Beiräten: April 2011: In 192 von 334 der gemeinsamen Einrichtungen wurden örtliche Beiräte gebildet (ohne zkt ), keine Beiräte in 21 gaw. März 2012: In 287 von insgesamt 306 gemeinsamen Einrichtungen haben sich örtliche Beiräte konstituiert (ohne zkt). Jenseits von Handreichung und Mustergeschäftsordnungen wissen noch nichts über die Gestaltungsspielräume örtlicher Beiräte der Beirat als black-box 9

10 Anforderungen an den örtlichen Beirat Erwartungen der Bundesagentur für Arbeit an die Zusammenarbeit im Beirat (Rudolf Knorr, Geschäftsführer Steuerung/Umsetzung Grundsicherung auf einer Veranstaltung der BAGFW): Wir wünschen uns: aktive örtliche Beiräte! kompetente Beratung aus den unterschiedlichen Perspektiven kritische Begleitung und Reflektion gute Anbindung des Jobcenters in der regionalen Wirtschaft und den Verbänden Der Beirat kann alle Themen der Grundsicherung behandeln wie zum Beispiel Fragen der Integration in Arbeit oder auch Fragen des Unterhalts und des Wohnens 10

11 Gestaltungsmöglichkeiten Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und maßnahmen ( 18d SGB II) Diskussion im Beirat über die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes spezifischer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Insbesondere bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten ist eine Beteiligung der unmittelbar am lokalen Arbeitsmarkt beteiligten Akteure sinnvoll. Steuerungserfolge sind von lokalen Akteurskonstellationen abhängig Interessen formieren artikulieren vermitteln und für eine verbindlichen Einhaltung sorgen (Sommer/Rosenthal 2012) Was im Beirat wirklich passiert ist bisher eine black-box! Wie könnte eine gestaltende Beiratsarbeit aussehen? 11

12 Gestalten: Öffentlich geförderte Beschäftigung Regionales Arbeitsmarktmonitoring: Proaktive Datenaufbereitung durch Mitglieder des örtlichen Beirats Lokale Problemgruppenanalyse Verständigung über kreativen Umgang mit den Kriterien öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität und Zusätzlichkeit im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung Datenzugang einfordern (Beispiel Arbeitsmarktmonitor) Netzwerkarbeit: Bündnisse schmieden Sozialpolitische Debatten in der Beiratsarbeit aufnehmen (Externe) Expertise einholen 12

13 Die Kürzungen bei den Mitteln für Eingliederungsleistungen SGB II: 6, zu 2010: - 40%! Wir stellen im kommenden Jahr rund 8 Milliarden Euro für aktive Arbeitsmarktpolitik in der Grundsicherung zur Verfügung. Ursula von der Leyen, (Haushaltsrede im Deutschen Bundestag) -25% 4,66 3,78-19% 3,3 Mrd. Euro Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Mrd. Euro im Rechtskreis SGB II 2010 und 2011: Ist; 2012: Soll nach Haushaltsplan; Egt-Soll 2013: BIAJ -12,7% + 0,585 Mrd. Euro für Bescha ftigungspakte fu r A ltere, Kommunal- Kombi und Bescha ftigungsphase Bu rgerarbeit ,7 Mrd. Euro für die Verwaltungskosten der Jobcenter 13

14 Die Entwicklung des Eingliederungstitels für die Jobcenter Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt 14

15 Es bewegt sich was... Sell (2010) Deutscher Landkreistag Deutscher Städtetag Heinrich Alt (BA) => Lohnzuschüsse SPD: Entwurf Sozialer Arbeitsmarkt durch PAT Gemeinsamer Vorstoß von Schneider (Paritätischer) und Kober (FDP) Grüne: Gesetzentwurf zur Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes 15

16 Deutscher Städtetag (2012) 16

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