"Die Arbeitslosigkeit bekämpfen, nicht die Arbeitslosen"

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1 Landesbezirk Hamburg "Die Arbeitslosigkeit bekämpfen, nicht die Arbeitslosen" - Positionen zur Hamburger Arbeitsmarktpolitik im Zeichen von Hartz IV - Vorbemerkungen Die Hartz-Gesetze wurden als zentraler Bestandteil der AGENDA-Politik gegen den massiven Widerstand der Gewerkschaften, vieler anderer Verbände, Organisationen und Initiativen und großer Teile der Bevölkerung mit einer breiten, koalitionsübergreifenden Mehrheit im Bundestag beschlossen. In der Gesamtbewertung sind diese sogenannten Arbeitsmarktreformen sozial ungerecht und führen zu mehr Armut und sozialer Polarisierung. Ohne eine beschäftigungswirksame Wirtschafts- und Steuerpolitik werden diese Gesetze nicht zur Verminderung der Massenarbeitslosigkeit führen. Die wenigen positiven Ansätze der Hartz-Kommission sind durch die Gesetzgebung entscheidend verschlechtert worden: Die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist im Grundsatz richtig, allerdings auf dem Niveau der Arbeitslosen- und nicht der Sozialhilfe. Zudem bedeutet der Übergang von der einkommensbezogenen Arbeitslosenhilfe zum bedürftigkeitsabhängigen ALG II einen grundlegenden Systemwechsel. Der Zugang von erwerbsfähigen SozialhilfeempfängerInnen zu den Vermittlungs- und Qualifizierungsaktivitäten der Agentur für Arbeit ist ebenfalls zu begrüßen, wird aber durch die Kürzungen bei der Weiterbildung und Beschäftigungsförderung konterkariert. ver.di und die anderen Gewerkschaften im DGB kämpfen weiterhin mit Aufklärung, Unterschriftenaktionen, Bündnissen, Demonstrationen und durch Einflussnahme auf die politischen Parteien für wesentliche Veränderungen dieser Gesetze. Im Hinblick auf Hartz IV treten wir für folgende Forderungen ein: Das ALG II muss deutlich angehoben werden. Die Zumutbarkeitsregeln müssen geändert werden: Es sind nur Tätigkeiten zumutbar, die nach den Tarifverträgen bzw. der ortsüblichen Entlohnung vergütet werden. Die Auszahlung des ALG II muss immer am ersten Tag im Monat erfolgen, so wie es unter dem Eindruck der Montagsdemonstrationen jetzt auch tatsächlich von Rot-Grün beschlossen worden ist. Betroffene der 58-Regelung müssen Vertrauensschutz erhalten, indem sie aus der Pflicht der Vermittlung herausgenommen werden. Die Anrechnungsgrenze für Vermögen und Angespartes für die Altersversorgung ist zu erhöhen. Der Freibetrag für die Heranziehung des Vermögens von Verwandten, die in der Hausgemeinschaft leben, ist zu erhöhen. Jugendlichen unter 25 Jahren sind Ausbildungsangebote zu unterbreiten. Die Finanzierung der Ausbildung muss gesichert werden. Nach den bisher vorliegenden Zahlen zeichnet sich ab, dass trotz des Ausbildungspaktes zwischen Bundesregierung und Wirtschaft bei weitem nicht die erforderliche Zahl an Ausbildungsplätzen in den Betrieben zur Verfügung gestellt wird. Wir treten dafür ein, dass öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängen bzw. vernichten darf. Dabei kann es sich nur um zusätzliche Arbeitsplätze handeln. Die Arbeit ist entsprechend der tariflichen Regelungen zu entlohnen.

2 2 Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose müssen nach dem Prinzip der Freiwilligkeit vergeben werden und sind angemessen zu honorieren. Arbeit muss sich auch für diese Menschen lohnen. Wir treten dafür ein, an Stelle der Arbeitsgelegenheiten ABM-Stellen als eigenständige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzurichten. Die geplante Absenkung des Spitzensteuersatzes von 45 auf 42 % muss zurückgenommen werden. Vor dem Hintergrund von Hartz IV und den europäischen Regelungen, z.b. der geplanten Dienstleistungsrichtlinie und der Entsendung von ArbeitnehmerInnen kommt der Durchsetzung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes eine große Bedeutung zu. Ein Arbeitgeber hat für eine Vollzeitbeschäftigung einen Lohn zu zahlen, der zum Leben reicht. Denkbar wäre ein Stundenlohn von 7,50 (ca bei 40 Stunden). Die politischen Entscheidungen zur Umsetzung der Hartz-Gesetze in Hamburg und ihre Folgen für die Erwerbslosen sowie die ArbeitnehmerInnen und ihre Interessenvertretungen stellen eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar. Die folgenden Positionen stellen handlungsleitende Orientierungen für das Agieren der gewerkschaftlichen und betrieblichen Interessenpolitik und - vertretung dar. 1. "Arbeitsgemeinschaft" Die Entscheidung des Senats für das Modell der "Arbeitsgemeinschaft" (ARGE) und gegen das "Optionsmodell" wird begrüßt. Die organisatorische, administrative und finanzielle Ausgestaltung muss allerdings zu einer Optimierung der Hamburger Arbeitsmarktpolitik im Interesse der betroffenen Erwerbslosen im Sinne einer nachhaltigen Beschäftigungsförderung und Weiterbildung und einer Integration in den regulären Arbeitsmarkt führen. Dieser Anspruch ist in der bisherigen Planung keineswegs erkennbar, vielmehr stehen ausschließlich quantitative Effekte im Vordergrund, die mehr der öffentlichen Erfolgsdarstellung dienen sollen, als der nachhaltigen Integration Erwerbsloser in den regulären Arbeitsmarkt. dass die in der ARGE zu vereinbarenden Maßnahmen die bisherige erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik fortschreiben und ausweiten, dazu zählen neben den zentralen Elementen umfassende Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, weitere verschiedenste Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, wie Eingliederungszuschüsse und Unterstützung zur Selbständigkeit Die Verhandlungen über die ARGE sehen zur Zeit 7 bezirkliche und einen Beirat auf Landesebene vor. dass die Beiräte nicht bezirkliche, sondern branchenbezogen eingerichtet werden, dass in einem bezirks- bzw. branchenübergreifenden Beirat die gesamtstädtischen Grundsatz- uns Strukturentscheidungen begleitet und mitbestimmt werden, und dass die Gewerkschaften - je nach ihrer Zuständigkeit und Betroffenheit - in diesen Beiräten angemessen beteiligt werden. Die Gewerkschaften sind in der Selbstverwaltung der Agentur für Arbeit als Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen und der Erwerbslosen beteiligt. Diese Beteiligung darf bei der Bil-

3 3 dung der ARGE nicht ausgehebelt, sondern muss in die dortigen Entscheidungsstrukturen verlängert werden. dass die Vereinbarung zwischen der FHH und der Agentur für Arbeit ü- ber die Bildung der ARGE der Zustimmung aller "Bänke" - also auch der "Arbeitnehmerbank" - des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit bedarf. Wir erwarten, dass die VertreterInnen der Gewerkschaften im Verwaltungsausschuss und in der Deputation der Behörde für Wirtschaft und Arbeit alle Möglichkeiten nutzen, um in diesem Sinne wirksam - und ggfs. öffentlich - auf die Entscheidungsabläufe Einfluss zu nehmen. 2. Finanzielle Förderung Die jährlichen Mittel für Arbeitsmarktpolitik im Haushalt der Stadt betrugen bis zur CDU/Schill - Mehrheit konstant rd. 120 Mio Euro. Seitdem sind sie unter Wirtschafts- und Arbeitssenator Uldall schrittweise auf heute 50 Mio Euro abgesenkt worden. Hinzu kam eine Kehrtwende in der Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik: Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose, das Konzept "Tariflohn statt Sozialhilfe" und eine breite Weiterbildungslandschaft wurden abgelöst durch Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber. Als Beitrag der Stadt zum Haushalt der ARGE sind jetzt nur noch 50 Mio. vorgesehen. In der Agentur für Arbeit wurden die Mittel für die Integration von Erwerbslosen ebenfalls drastisch zurückgefahren. In den letzten 3 Jahren hat der Senat schrittweise ca. 60 Mio. in der Aktiven Arbeitsmarktpolitik gestrichen. Die Folge ist die faktische Halbierung der Weiterbildung und Beschäftigungsförderung in Hamburg, eine katastrophale Entwicklung insbesondere für die Langzeitarbeitslosen. Die Öffnung der Arbeitsmarktinstrumente für erwerbsfähige SozialhilfeempängerInnen wird zur zynischen Farce, wenn die Mittel für die Instrumente gleichzeitig massiv weggekürzt werden. Der Einsatz von Haushaltsmitteln der FHH und der Agentur für Arbeit muss bei einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik auf die wirksame und nachhaltige Qualifizierung und die Integration der Erwerbslosen in den regulären Arbeitsmarkt gerichtet sein. Dieser Mitteleinsatz kann nur erfolgreich sein, wenn er von einer beschäftigungsorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik begleitet wird, die zusätzliche Arbeitsplätze im regulären Arbeitsmarkt schafft. Die heutige Arbeitsmarktpolitik ist dagegen gekennzeichnet durch kurzfristige Beschäftigungseffekte in überwiegend prekären Beschäftigungsverhältnissen oder sogenannten "Arbeitsgelegenheiten" mit dem Ziel, durch die erhebliche Ausweitung des bereits existierenden Niedriglohnsektors die Erwerbslosen zu disziplinieren, die Löhne zu Gunsten der Unternehmensgewinne nach unten zu drücken und die Kosten der öffentlichen Ausgaben, insbesondere im Sozial-, Pflege- und Kulturbereich, abzusenken. Die angeblichen "225 Millionen für neue Jobs" (Hamburger Abendblatt vom 25. Sept. 2004) sollen über die ungenügende finanzielle Arbeitsmarktförderung in Hamburg hinwegtäuschen. Allein 175 Mio. kommen von der Bundesebene an die ARGE in Hamburg. die Aufrechterhaltung von Weiterbildungsmaßnahmen (etwa auf dem Niveau von 20001), Förderung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Infrastruktur von Weiterbildungseinrichtungen, darüber hinaus zumindest vorübergehend eine deutliche Ausweitung der Fördermittel von der FHH, solange die Bundesagentur ihre Mittel so drastisch zusammenstreicht.

4 3. Arbeitnehmerstatus In den offiziellen Darstellungen werden die Tätigkeiten als Arbeitsplätze bezeichnet, obwohl sie arbeitsrechtlich keine entsprechende Form haben. Diese Tätigkeiten begründen kein Arbeitsverhältnis, sie finden ohne Arbeitsvertrag statt, sie sind nicht tarifiert, sie werden nicht entlohnt, die Beschäftigten besitzen nicht die normalen ArbeitnehmerInnen-Rechte. Die Arbeitsgelegenheiten sollen vorrangig für gemeinnützige Tätigkeiten geschaffen werden. Das rückt automatisch öffentliche Einrichtungen sowie die Träger der frei-gemeinnützigen Wohlfahrtspflege in den Blickpunkt. keine Einrichtung der Arbeitsgelegenheiten, auf der Basis der 1,-- / 2,-- Mehraufwandsentschädigung vorrangige Vermittlung in ABM auf der Basis eines regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses die weitgehende Freiwilligkeit der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten Arbeitsplätze Die Arbeitsgelegenheiten sollen nach dem Willen des Gesetzgebers zusätzlich zu den normalen Aufgaben sein. Das BMWA nennt als Beispiele, wenn sie zusätzlich zu den Aufgaben erbracht werden, die die normalen Altenpflegekräfte und Erzieherinnen nicht leisten können. Damit ist eine Integration in die betrieblichen Abläufe ohne Verdrängungseffekte für die bestehenden Arbeitsplätze notwendig. Die Einrichtung von Alg II - Arbeitsplätzen hat Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsbedingungen der vorhandenen und zukünftigen Beschäftigten in den "Einsatzbetrieben". Diese Auswirkungen erfordern eine entsprechende Qualität der Mitbestimmung durch die betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen: Kein Alg II - Arbeitsplatz darf ohne Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung eingerichtet werden. dass zwischen der FHH (oder der ARGE) und der Gewerkschaft ver.di (oder dem DGB) eine Vereinbarung geschlossen wird, die die Einrichtung von Alg II - Arbeitsgelegenheiten unter den Zustimmungsvorbehalt des Betriebsrats / des Personalrats / der Mitarbeitervertretung des "Einsatzbetriebes" stellt, und dass die Arbeitgeber in den "Einsatzbetrieben" keine Alg II - Arbeitsgelegenheiten ohne vorherige Zustimmung ihrer betrieblichen Interessenvertretung beantragen und einrichten. Wir bestehen auf der strikten Einhaltung der vorgegebene Kriterien (Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit). Wir erwarten von der ver.di-landesbezirksleitung und dem DGB Hamburg, dass entsprechende Initiativen gegenüber den verantwortlichen Institutionen und Entscheidungsträgern ergriffen werden. Wir erwarten gleichzeitig von den Fachbereichen und den betrieblichen Interessenvertretungen, dass entsprechende Initiativen gegenüber den Arbeitgebern ergriffen werden. 5. Mitbestimmung Zur Umsetzung der Hartz IV -Gesetze bildet die Freie und Hansestadt Hamburg mit der Agentur für Arbeit Hamburg für 6 Jahre eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als eigene Organisationseinheit in Form einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft. Für Beschäftigte der FHH kommt es zu einem erheblichen Wegfall von Aufgaben und zur Verlagerung dieser Aufgaben auf die ARGE. Die Interessen und Rechte dieser Beschäftigten zu schützen und zu

5 5 wahren ist eine gewerkschaftliche Aufgabe dieses Prozesses. Eine Vereinbarung nach 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes (Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände) ist hierzu herbeizuführen. Über diese Rechtssicherheit ist ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz und Motivation in der ARGE zu leisten. Trotz aller Kritik an der Hartz-Gesetzgebung können wir unsere KollegInnen an ihrem Arbeitsplatz nicht allein lassen, sondern müssen auch hier unsere gewerkschaftliche Aufgabe über unsere Mitbestimmungsmöglichkeiten nutzen.

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