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1 Konzept zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange und der Darstellung von Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf den Regenbrachvogel im Bereich Varel-Süd/Rastede-Nord Stand: 07. März 2016 Planungsbüro Diekmann & Mosebach Diekmann & Mosebach Regionalplanung Stadt- und Landschaftsplanung Entwicklungs- und Projektmanagement Oldenburger Str Rastede Tel.: Fax:

2 Gemeindeübergreifende Windparkplanung Teilfläche B Neuenwege Potenzialflächen Stadt Varel Potenzialfläche Rastede-Nord Pot. Erweiterungsfläche Teilfläche A Rosenberg-Süd Potenzialflächen Gemeinde Rastede Potenzialfläche Bekhausen-Nord Planungsbüro Diekmann & Mosebach

3 Natur und Landschaft Erfassungen der Fauna Für den Bereich der Potenzialfläche Nr. 5 Neuenwege der Stadt Varel wurden 2013/14 umfangreiche Erfassungen der Tierwelt (Brutvögel, Gastvögel, Fledermäuse) durch Diekmann & Mosebach vorgenommen, welche für die Vögel auch den Bereich der Potenzialfläche Nr. 4 der Stadt Varel und die beiden Potenzialflächen der Gemeinde Rastede in diesem Bereich einschließen. Diese umfassten nach dem damaligem Stand der Empfehlungen für Erfassungen für Windparkplanungen des niedersächsischen Landkreistages (NLT) für Brut- und Gastvögel einen Untersuchungsraum mit m-radius um den Potenzialbereich Planungsbüro Diekmann & Mosebach

4 Natur und Landschaft Erfassungen der Fauna Für den Bereich anschließend an die Potenzialfläche Nr. 4 Rosenberg auf Wiefelsteder und Rasteder Gemeindegebiet im Bereich Herrenhausen wurden 2011 umfangreiche Erfassungen der Tierwelt (Brutvögel, Gastvögel, Fledermäuse) durch das Büro Sinning vorgenommen. Diese umfassten nach dem aktuellen für Brut- und Gastvögel einen Untersuchungsraum mit jeweils m-radius um geplante Anlagenstandorte. Planungsbüro Diekmann & Mosebach

5 Ergebnisse der Fauna-Erfassungen Diekmann & Mosebach 2013 Gastvögel (Karte Watvögel) Nachweise 2013 (D&M) Planungsbüro Diekmann & Mosebach

6 Ergebnisse der Fauna-Erfassungen Diekmann & Mosebach 2013 Gastvögel (Karte Watvögel) und Sinning 2011 (Karte Gastvögel) Nachweise 2013 (D&M) Nachweis 2011 (Sinning) Planungsbüro Diekmann & Mosebach

7 Ergebnisse der Fauna-Erfassungen Diekmann & Mosebach Gastvögel Gastvögel: 2013 erreicht der Bereich der westlichen und zentralen Wapelniederung mit dem angrenzenden Neuenweger Moor, welche drei der geplanten Potenzialflächen umfasst, maximal nationale Bedeutung aufgrund des Vorkommens von 52 Regenbrachvögeln, weitere Trupps erreichen landesweite und regionale Bedeutung. Der Bereich der Potenzialfläche Bekhausen-Nord erreicht landesweite Bedeutung. Planungsbüro Diekmann & Mosebach

8 Exkurs: Ökologie des Regenbrachvogels (Numenius phaeopus) In Niedersachsen nur Gastvogel: Nahrungssuche v. a. im Wattenmeer, in Salzwiesen, Heiden, auf Steinbuhnen und in Dünen sowie in den Ästuaren, Ruhe- und Hochwasserrastplätze außendeichs (Vorland, Salzwiesen) und binnendeichs (Kulturland, v.a. Grünland), oft auch auf Steinbuhnen, Schlafplätze häufig in den Ästuaren, im Binnenland regelmäßig in Feuchtwiesen und in diversen anderen Feuchtgebieten (Klärteiche, Rieselfelder, Kies- und Fischteiche etc.). Rastverbreitung in Niedersachsen (naturräumlich) Schwerpunktvorkommen in der naturräumlichen Region Watten und Marschen, v.a. im Wattenmeer und an der Unterems, in kleinen Anzahlen regelmäßig auch in binnenländischen Gebieten. (Auszüge aus: Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz Vollzugshinweise Gastvogelarten NLWKN 2011) Planungsbüro Diekmann & Mosebach

9 Exkurs: Ökologie des Regenbrachvogels (Numenius phaeopus) Nahrungsökologie Im Wattenmeer v.a. Schnecken, Muscheln, Ringelwürmer und Krebstiere, auf den Inseln auch pflanzlich (v.a. Krähenbeeren), Nahrungssuche oft an Steinbuhnen und auf Muschelbänken, tagsüber und Nachts genutzte Flächen können weit auseinander liegen, im Binnenland Wirbellose, Nahrung wird am Boden aufgepickt bzw. durch Stochern im Schlamm ertastet. Bestandssituation in Niedersachsen und Deutschland Der Gastvogelbestand in Deutschland beträgt 1.200, der in Niedersachsen 800 Individuen, Durchzug v.a. im April/Mai und Juli bis September, oft vergesellschaftet mit anderen Limikolen, v. a. Großen Brachvögeln, Im Wattenmeer hat der Regenbrachvogel leicht abgenommen, auch in Niedersachsen. Erhaltungszustand Der Erhaltungszustand für den Regenbrachvogel als Gastvogel wird als günstig bewertet. Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz Vollzugshinweise Gastvogelarten NLWKN 2011) Planungsbüro Diekmann & Mosebach

10 Niedersächsisches Gastvogelbewertungsverfahren Zur Bewertung von Gastvogellebensräumen werden in Niedersachsen quantitative Kriterien in regionaler Differenzierung zu Grunde gelegt. Dazu werden Kriterienwerte verwendet, die sich aus den Bestandsgrößen der Arten in den jeweiligen Bezugsräumen ableiten. Der Gastvogelbestand eines Gebietes wird dabei in fünf Stufen bewertet (international, national, landesweit, regional, lokal). Z. B. ist ein Gebiet dann von internationaler Bedeutung, wenn es regelmäßig mind. 1 % der Individuen der biogeographischen Population einer Vogelart beherbergt, von nationaler Bedeutung, wenn dort regelmäßig mindestens 1 % des durchschnittlichen maximalen nationalen Rastbestandes einer Wasservogelart vorkommt oder von landesweiter Bedeutung, wenn dort regelmäßig mindestens 2 % des landesweiten Rastbestandes einer Wasservogelart vorkommen. Grundsätzlich gilt für alle Bewertungsstufen, dass ein Gebiet nur dann eine bestimmte Bedeutung erreicht, wenn mindestens für eine Art das entsprechende Kriterium in der Mehrzahl der untersuchten Jahre registriert wurde. Bei nur kurzzeitiger Untersuchungsdauer, wie es z. B. bei Eingriffsplanungen die Regel ist, muss im Sinne des Vorsorgeprinzips davon ausgegangen werden, dass eine Bedeutung des Gebietes bereits bei nur einmaligem Überschreiten des Kriterienwertes gegeben ist. Die Bewertung ist allerdings als vorläufig zu kennzeichnen. Krüger et al. (2013): Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen Planungsbüro Diekmann & Mosebach

11 Niedersächsisches Gastvogelbewertungsverfahren Rastbestände Regenbrachvogel Bestand international: bis Tiere, national 1.200, Niedersachsen 800 Bestand international Bestand national Bestand landesweit Internationale Bedeutung Nationale Bedeutung Landesweite Bedeutung Regionale Bedeutung ab ab 50 ab 10 ab 5 - Lokale Bedeutung Ab 50 Individuen: nationale Bedeutung Es gibt allerdings Hinweise darauf, dass die nationalen Rastbestände größer sind als bis jetzt angenommen: Die Art ist unauffällig, da sie in kleineren Trupps vorkommt und auch in Bereichen mit Gehölzen verbreitet ist, wo speziell Watvogelerfassungen nicht so zahlreich durchgeführt werden bzw. nicht so intensiv beobachtet wird. Krüger et al. (2013): Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen Planungsbüro Diekmann & Mosebach

12 Potenzielle Betroffenheit Regenbrachvogel Potenzielle Betroffenheit der Art durch Windenergieanlagen - Verdrängung Keine besondere Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen bekannt. Einzige Untersuchung, in der Regenbrachvögel untersucht wurden, ist an sehr kleinen (42 m Gesamthöhe) und eng stehenden WEA durchgeführt: Ergebnis: 100 m-bereich wird nicht genutzt. Potenzielle Betroffenheit der Art durch Windenergieanlagen - Kollision In Deutschland bis jetzt keine Schlagopfer bekannt, in Europa 2 Tiere (Frankreich, je eines in 2004 und 2009) Planungsrelevanz: NLT-Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie (2014) und aktueller Windenergie-Erlass Niedersachsen (2016): gilt nicht als windkraftsensible Art Reale Betroffenheit? Planungsbüro Diekmann & Mosebach

13 Analogieschluss Möglichkeit, einen Analogieschluss zum Großen Brachvogel herzustellen: Ähnliche ökologische Ansprüche, beide Arten kommen auch in gemischten Trupps im Binnenland vor. Empfindlichkeit des Großen Brachvogels gegenüber Windenergieanlagen: Verdrängungswirkungen etwa 200 m, Kollisionsgefahr wahrscheinlich ebenfalls relativ gering (3 Schlagopfer in BRD, 7 in Niederlanden). Planungsbüro Diekmann & Mosebach

14 Mögliche artenschutzrechtliche Betroffenheit 44 (1) Nr. 3 BNatSchG: Verbot der Schädigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte Es ist nicht auszuschließen, dass es sich bei den Niederungen der Wapel und der Bekhauser Bäke um eine essentiell und regelmäßig benötigte Rastfläche handelt. Somit lässt sich das Vorliegen einer Ruhestätte im artenschutzrechtlichen Sinn nicht ausschließen. Durch das Errichten von Windenergieanlagen könnten Teile der Ruhestätte durch Verdrängungswirkungen ihre ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang verlieren. Vorsorglich sollte das Vorliegen des Verbotstatbestandes angenommen werden. Um den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand der Schädigung der (Fortpflanzungsund) Ruhestätten zu vermeiden, sind folglich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchzuführen, um sicher zu stellen, dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Planungsbüro Diekmann & Mosebach

15 Mögliche artenschutzrechtliche Betroffenheit 44 (1) Nr. 2 BNatSchG: Störungsverbot Durch die o.g. potenziellen Verdrängungswirkungen durch die Windenergieanlagen könnte außerdem der Verbotstatbestand der Störung erfüllt sein. Gegen das zusätzliche Vorliegen des Störungsverbotes ist Folgendes anzuführen: 1. Werden Tiere an ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten gestört, kann dies zur Folge haben, dass diese Stätten für sie nicht mehr nutzbar sind. Insofern ergeben sich zwischen dem Störungstatbestand und dem Tatbestand der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zwangsläufig Überschneidungen. Bei der Störung von Individuen an ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist dann von der Beschädigung einer solchen Stätte auszugehen, wenn die Wirkung auch nach Wegfall der Störung fortbesteht (z. B. dauerhafte Aufgabe der Quartiertradition einer Fledermaus- Wochenstube) bzw. betriebsbedingt andauert (z. B. Geräuschimmissionen an Straßen). (Rd.Erl. vom zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW). Dieser Fall ist hier gegeben, da die (potenzielle) Störung der Regenbrachvögel betriebsbedingt andauert (durch Bewegung der Rotoren). Planungsbüro Diekmann & Mosebach

16 Mögliche artenschutzrechtliche Betroffenheit 44 (1) Nr. 2 BNatSchG: Störungsverbot (Fortsetzung) Durch die o.g. potenziellen Verdrängungswirkungen durch die Windenergieanlagen könnte außerdem der Verbotstatbestand der Störung erfüllt sein. Gegen das zusätzliche Vorliegen des Störungsverbotes ist Folgendes anzuführen: 2. Störungen, die zum dauerhaften Verlust der Funktionsfähigkeit einer Fortpflanzungsund Ruhestätte führen, werden artenschutzrechtlich nicht dem Störungsverbot zugeordnet, sondern als Verbot der Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsund Ruhestätte behandelt. (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (2013): Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung). Dieser Argumentation wird gefolgt, da im vorliegenden Fall das Bestehen einer Ruhestätte im Sinne des 44 (1) Nr. 3 BNatSchG nicht auszuschließen und folglich anzunehmen ist und somit Störungen dem Verbotstatbestand der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätte gemäß 44 (1) Nr. 3 BNatSchG zugeordnet werden. Planungsbüro Diekmann & Mosebach

17 Mögliche artenschutzrechtliche Betroffenheit 44 (1) Nr. 2 BNatSchG: Störungsverbot Somit ist das Vorliegen des Verbotstatbestandes der Störung nicht zu formulieren (und somit ein damit verbundener Antrag auf Ausnahmeerteilung gemäß 45 (7)) nicht angezeigt.) Planungsbüro Diekmann & Mosebach

18 CEF-Maßnahmen Zur Vermeidung des Verbotstatbestandes gemäß 44 (1) Nr. 3 BNatSchG: Verbot der Schädigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchzuführen: Diese können in der Aufwertung eines im räumlichen Zusammenhang gelegenen Bereichs bestehen, welcher grundsätzlich aufgrund des Bodentyps und eines überwiegend offenen Landschaftscharakters geeignet ist und Aufwertungspotenzial besitzt. Die überwiegende Zahl der nachgewiesenen Trupps in den Niederungsbereichen der Wapel und der Bekhauser Bäke hat auf Erd-Hochmoorböden gerastet. Es werden aber im untersuchten Raum auch in kleinem Umfang Bereiche außerhalb der Gewässerniederungen genutzt, auch hier wieder v. a. auf Hochmoorböden (siehe Abbildung auf den nächsten beiden Seiten). Planungsbüro Diekmann & Mosebach

19 CEF-Maßnahmen: Vorliegende Bodentypen Planungsbüro Diekmann & Mosebach

20 CEF-Maßnahmen: Vorliegende Bodentypen Vorliegende Bodentypen Organomarsch Erd-Niedermoor Erd-Hochmoor Planungsbüro Diekmann & Mosebach

21 CEF-Maßnahmen Zur Vermeidung des Verbotstatbestandes gemäß 44 (1) Nr. 3 BNatSchG: Verbot der Schädigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchzuführen: Diese können in der Aufwertung eines im räumlichen Zusammenhang gelegenen Bereichs bestehen, welcher grundsätzlich aufgrund des Bodentyps und eines überwiegend offenen Landschaftscharakters geeignet ist und Aufwertungspotenzial besitzt. Ziel: Mögliches Ausweichen der Rastbestände des Regenbrachvogels auf einen in der Nähe gelegenen, störungsarmen Bereich mit besseren Nahrungsbedingungen. Möglicher Maßnahmenbereich: Mittlere und südliche Dringenburger Bäke-Niederung / Dringenburger Moor Mögliche Maßnahmen: Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, Umwandlung von Intensivgrünland in Extensivgrünland, Sicherung von Grünlandflächen (Umbruchverbot) auf 20 Jahre. Planungsbüro Diekmann & Mosebach

22 CEF-Maßnahmen Planungsbüro Diekmann & Mosebach

23 CEF-Maßnahmen Suchraum CEF- Maßnahmen Kernbereich Suchraum CEF- Maßnahmen Planungsbüro Diekmann & Mosebach

24 CEF-Maßnahmen Suchraum CEF- Maßnahmen Kernbereich Suchraum CEF- Maßnahmen Planungsbüro Diekmann & Mosebach

25 CEF-Maßnahmen: Vorliegende Bodentypen Vorliegende Bodentypen Suchraum CEF- Maßnahmen Erd-Hochmoor Kernbereich Suchraum CEF- Maßnahmen Planungsbüro Diekmann & Mosebach

26 CEF-Maßnahmen: Flächenansatz Planungsbüro Diekmann & Mosebach

27 CEF-Maßnahmen: Flächenansatz Flächenbedarf: Potenziell beeinträchtigter Bereich (Potenzialflächen zzgl. 200 mabstandszone): ca. 160 ha. Planungsbüro Diekmann & Mosebach

28 CEF-Maßnahmen: Flächenansatz Flächenansatz: Potenziell beeinträchtigter Bereich (Potenzialflächen zzgl. 200 m-abstandszone): ca. 160 ha. Mögliches Maßnahmenkonzept: Insgesamt Aufwertung eines ca. 180 ha großen Bereiches in der Niederung der Dringenburger Bäke bzw. im Dringenburger Moor durch Aufwertung von 16 ha, davon die Hälfte im Kernbereich im Norden des Raumes: 5 ha Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, 5 ha Umwandlung von Intensivgrünland in Feuchtgrünland, 6 ha Sicherung von Grünlandflächen (Umbruchverbot) auf 20 Jahre. Planungsbüro Diekmann & Mosebach

29 Monitoring Zusätzliches Monitoring: Feststellen der Nutzung durch die Regenbrachvögel im errichteten Windpark und seiner Umgebung Vergleich der Bestände nach Errichtung des Windparks mit den Beständen vor Errichtung (umfangreiche Daten aus 2013), Feststellen der Nutzung durch die Regenbrachvögel auf den Ausgleichsflächen Erfolgskontrolle der Maßnahmen Planungsbüro Diekmann & Mosebach

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