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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jana Schiedek und Gabi Dobusch (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Arbeitsstelle Vielfalt Am hat der Senat die Einrichtung der Arbeitsstelle Vielfalt beschlossen und auf einer Pressekonferenz öffentlich bekannt gegeben. Laut der entsprechenden Pressemitteilung der Justizbehörde soll die Arbeitsstelle zentrale Ansprechstelle für Fragen der Gleichstellung der Geschlechter, gleichgeschlechtliche Lebensweisen, für interkulturelle Angelegenheiten und den demografischen Wandel sein. Sie soll darüber hinaus die Umsetzung des Antidiskriminierungsrechts (AGG) kontrollieren und die Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus koordinieren. Dem Personalbericht 2009 (Band 2) Drs. 19/3439 ist zu entnehmen, dass die Arbeitsstelle Vielfalt auch Erkenntnisse darüber sammeln soll, ob und inwieweit sich Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen und diese Erkenntnisse in die weitere Diskussion einspeisen. CDU und GAL haben in der Rechtsausschusssitzung am einen Antrag auf Selbstbefassung mit dem Thema der Arbeitsstelle Vielfalt abgelehnt. Nach Aussagen des Justizsenators im Rechtsausschuss gibt es seitens der Justizbehörde keine Planungen, der Bürgerschaft eine Senatsmitteilung zuzuleiten. Ich frage deshalb den Senat auf diesem Wege: 1. Welche Aufgaben sollen von der Arbeitsstelle Vielfalt im Einzelnen wahrgenommen werden? Die Arbeitsstelle Vielfalt wird darauf ausgerichtet sein, Initiatorin und Ansprechpartnerin hinsichtlich der ihr zugeordneten Themenfelder nach außen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch nach innen für Behörden und Verwaltung zu sein. Damit soll eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und gegen Diskriminierung gefördert und auf eine aktive Gleichstellungspolitik geachtet werden. Die Arbeitsstelle Vielfalt soll zum Abbau struktureller Diskriminierungen beitragen, indem sie Politik und Verwaltung berät, an Normsetzungsvorhaben mitarbeitet und die Allgemeinheit über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert. Schließlich soll sie an der Weiterentwicklung einer netzwerkorientierten und bedarfsgerechten Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur mitwirken. Folgende spezifische Aufgabenbereiche werden in der Arbeitsstelle ab dem 1. August 2009 gebündelt:

2 Drucksache 19/3542 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Zentrale Ansprechstelle für Fragen der Gleichstellung, inklusive Begleitung der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK), Controlling der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), Zentrale Ansprechstelle für interkulturelle Angelegenheiten, Zentrale Ansprechstelle für Fragen des demographischen Wandels, Koordination der Maßnahmen zur Bekämpfung gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Zu den weiteren Aufgaben der Arbeitsstelle gehören: Prüfung von Anregungen und Vorschläge zu Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen des Senats, soweit sich Auswirkungen auf die Gleichstellung ergeben, Zusammenarbeit mit Organisationen und Verbänden, die mit Gleichstellungsfragen befasst sind, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit entsprechenden Stellen des Bundes und der Länder, Öffentlichkeitsarbeit in Gleichstellungsfragen, Koordination, Unterstützung und Begleitung der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden und Ämtern. Die Zuständigkeit für die Gleichstellungsförderung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verbleibt beim Personalamt. 2. Wo genau wird die Arbeitsstelle Vielfalt innerhalb der Justizbehörde organisatorisch angesiedelt? Die Arbeitsstelle Vielfalt wird als Stabsstelle direkt bei der Behördenleitung der Justizbehörde angesiedelt. 3. Wie viele Stellen sollen der Arbeitsstelle Vielfalt insgesamt zugewiesen werden und auf welche Summe belaufen sich insgesamt die jährlichen Personalkosten? Insgesamt sollen der Arbeitsstelle Vielfalt 13 Stellen mit einem Personalkostenwert in Höhe von Euro zugewiesen werden. 4. Wie viele und welche Stellen mit welcher Wertigkeit sollen welchen einzelnen Aufgabengebieten im Rahmen der Arbeitsstelle Vielfalt zugewiesen werden? Den einzelnen Aufgabengebieten sollen folgende Stellen zugewiesen werden: Leitung 1 Stelle Regierungsdirektorin/Regierungsdirektor A 15 Geschäftsstelle 1 Stelle Amtsinspektorin/Amtsinspektor A 9 Geschlechterpolitik 1 Stelle Oberregierungsrätin/Oberregierungsrat A 14 3,5 Stellen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer E 14 1 Stelle Regierungsrätin/Regierungsrat A 13 0,5 Stelle Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer E 13 Umsetzung des AGG 1 Stelle Oberregierungsrätin/Oberregierungsrat A 14 Kulturelle Vielfalt 1 Stelle Oberregierungsrätin/Oberregierungsrat A 14 1 Stelle Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer E 13 Demographischer Wandel 1 Stelle Oberregierungsrätin/Oberregierungsrat A 14 Rechtsextremismus 1 Stelle Regierungsrätin/Regierungsrat A Von welcher Behörde werden beziehungsweise wurden bis zur Arbeitsaufnahme der Arbeitsstelle Vielfalt am die unter Ziffer 1 erfragten Aufgaben wahrgenommen? Wo sind beziehungsweise waren wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit innerhalb der Behörde zur Wahrnehmung welcher einzelnen Aufgaben angesiedelt?

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Welche der unter Ziffer 5 erfragten Stellen werden zur Arbeitsstelle Vielfalt verlagert? Welche dieser Stellen verbleiben wo sie sind und welche Aufgaben sollen zukünftig nach der Arbeitsaufnahme der Arbeitsstelle Vielfalt mit ihnen bearbeitet werden? In die Arbeitsstelle Vielfalt gehen Teilaufgaben aus der Senatskanzlei auf dem Gebiet Integration und Zuwanderung und der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) über, unter anderem die geschlechterpolitischen Aufgaben, die Zuständigkeit für das Thema gleichgeschlechtliche Lebensweisen sowie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesprogramms Kompetent für Demokratie Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus. Diese Aufgaben werden in der Arbeitsstelle Vielfalt künftig in einer anderen Struktur wahrgenommen. Korrespondierend zum beschriebenen Aufgabenübergang werden aus der Senatskanzlei eine halbe Stelle ORR A 14 und aus der BSG Personalkapazitäten im Umfang von 4,5 Vollkräften (1 x A 14, 2 x E 14, 1,5 x E 13) in die Justizbehörde verlagert. Die zukünftige konkrete Aufgabenstellung für die zur Verfügung stehenden Stellen wird derzeit entwickelt. 7. Wie viele und welche Stellen mit welcher Wertigkeit und welchen Aufgabengebieten werden im Zusammenhang mit der Einrichtung der Arbeitsstelle Vielfalt neu geschaffen? Auf welche Summe belaufen sich die diesbezüglichen jährlichen Personalkosten? Folgende Stellen werden neu geschaffen: Personalkosten pro Jahr Leitung 1 Regierungsdirektorin/Regierungsdirektor A Referentin/Referent 2,5 Oberregierungsrätin/Oberregierungsrat A Referentin/Referent 1,5 Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer E Referentin/Referent 2 Regierungsrätin/Regierungsrat A Geschäftsstelle 1 Amtsinspektorin/Amtsinspektor A Gesamtkosten Erfolgen die unter den Ziffern 3 und 7 erfragten Personalkosten 2009 und 2010 im Rahmen des veranschlagten Personalkostenbudgets des Einzelplans 2? Ja, soweit die Personalkosten für die von der Senatskanzlei und der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz übergeleiteten Aufgaben nicht gemäß 50 Landeshaushaltsordnung aus den Einzelplänen 1.1 und 4 übertragen werden. 9. Soweit Aufgaben der Arbeitsstelle Vielfalt auch außerhalb der Arbeitsstelle wahrgenommen werden: Welche Aufgaben sind das im Einzelnen, wie erfolgt die Abgrenzung der jeweiligen Arbeit und auf welche Weise soll Doppelarbeit vermieden werden? Wie ist jeweils die Zusammenarbeit geplant? Die Aufgaben der Fachbehörden bleiben von der Einrichtung der Arbeitsstelle Vielfalt unberührt, soweit nicht die Aufgabenverlagerung ausdrücklich festgelegt wird. Bei sich überschneidenden Aufgabenbereichen wird eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Fachbehörden (insbesondere BSG, Leitstelle für Integration und Zivilgesellschaft) als auch mit Einrichtungen wie dem Landesfrauenrat, dem Landesseniorenrat, dem Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen, dem Integrationsbeirat und dem Personalamt sichergestellt. Die Arbeitsstelle Vielfalt wird die geschlechterpolitischen Aufgaben aus der BSG übernehmen. Dazu gehören ministerielle Aufgaben wie die Vorbereitung und Begleitung der GFMK, die Betreuung des Landesfrauenrates einschließlich des Zuwendungsgeschäfts und die Bearbeitung europarechtlicher Fragen und gleichstellungspolitischer Fragen in der Arbeitswelt und hinsichtlich der sozialen Sicherung. Im Bereich kulturelle Vielfalt verbleiben die Zuständigkeiten der BSG für die fachbehördlichen Aufgaben im Grundsatz dort. Dazu gehören die Abstimmung mit dem Nati- 3

4 Drucksache 19/3542 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode onalen Integrationsplan sowie dem bundesweiten Integrationsprogramm gemäß 45 Aufenthaltsgesetz, die fach- und überbehördlichen Aufgaben der Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen sowie die Federführung für den Integrationsbeirat. Die Arbeitsstelle Vielfalt wird in die Arbeit des Beirates und seiner Arbeitsgruppen durch eine/-n Vertreter/-in intensiv eingebunden. Für die Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes zur Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen tragen die Arbeitsstelle Vielfalt und die BSG gemeinsam die Verantwortung. Die Arbeitsstelle Vielfalt und die BSG werden an den Schnittstellen der Gleichstellungs- und der Integrationspolitik kooperieren, Maßnahmen gemeinsam anstoßen und die Themenbereiche konzeptionell weiterentwickeln. 10. Welche der unter Ziffer 1 erfragten Aufgaben werden beziehungsweise wurden bis zur Arbeitsaufnahme der Arbeitsstelle Vielfalt am von keiner Behörde wahrgenommen? Neu gestaltet wird der Arbeitsbereich der Umsetzung des AGG, der sowohl den Aufbau eines Beratungsangebots als auch die Sensibilisierung für das Recht auf Gleichbehandlung im gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Raum beinhaltet. Im Themenbereich Demographischer Wandel wird die Arbeitsstelle dazu beitragen, dass Hamburg sich in seinen Planungen strategisch stärker auf die Herausforderungen und Chancen des demographischen Wandels einstellt. Zukünftig werden von der Arbeitsstelle Vielfalt Handlungskonzepte mit den jeweiligen Fachbehörden für den Senat erarbeitet. In der Arbeitsstelle Vielfalt wird die Bekämpfung des Rassismus und des Rechtsextremismus mit Ansätzen der Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit verknüpft und ein landesweites Programm gegen Rechtsextremismus überbehördlich entwickelt und koordiniert. 11. Welche Vorteile sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in der Wahrnehmung der unter Ziffer 1 erfragten Aufgaben durch die Arbeitsstelle Vielfalt gegenüber der Aufgabenwahrnehmung durch die zuvor zuständigen Stellen? In der Arbeitsstelle Vielfalt werden die unterschiedlichen Diskriminierungsbereiche wie Ethnie, Geschlecht, Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Alter und Behinderung gebündelt und mit den jeweiligen Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg und zivilgesellschaftlichen Akteuren und Netzwerken koordiniert. Es wird ein Handlungskonzept zur Vielfalt für die Freie und Hansestadt Hamburg entwickelt, welches die gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Integration und Teilhabe aller Menschen als Querschnittsaufgabe für die Stadt bearbeitet. Mit der Bündelung der Themenbereiche bekommt die Bearbeitung von Ansätzen zur Antidiskriminierung einen höheren Stellenwert im öffentlichen Handeln. 12. Welche Maßnahmen sollen durch die Arbeitsstelle Vielfalt nach ihrer Arbeitsaufnahme prioritär eingeleitet werden? In enger Abstimmung mit den fachlich zuständigen Behörden und Bezirksämtern werden zunächst die bisherigen Aktivitäten der staatlichen und nichtstaatlichen Stellen systematisch erhoben. die vorhandenen statistischen Daten gesichtet und bewertet. im Dialog mit externen Einrichtungen und Initiativen Konzepte für die jeweiligen Handlungsfelder auf Basis optimierter Geschäftsprozesse und eindeutig definierter Schnittstellen entwickelt. Vorschläge für die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet. Im Anschluss daran wird eine endgültige Konzeption erarbeitet und mit allen beteiligten Fachbehörden und sonstigen Akteuren und Akteurinnen abgestimmt. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Welche Aufgaben wird die Arbeitsstelle Vielfalt im Zusammenhang mit der Umsetzung der Charta der Vielfalt übernehmen? Die Umsetzung der Charta der Vielfalt wird im Auftrag der Senatskanzlei federführend vom Personalamt vorbereitet. Die Arbeitsstelle Vielfalt wird eng mit dem Personalamt kooperieren. Ja. 14. Wird das Aufgabengebiet Gleichgeschlechtliche Lebensweisen zur Arbeitsstelle Vielfalt wechseln? Siehe Antwort zu 12. a. Wenn ja, wird dieses Aufgabengebiet neu definiert und falls ja, welche neuen Aufgabenstellungen werden dies sein? b. Wenn ja, wird auch die Betreuung der aus verschiedenen Titeln der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz finanzierten Angebote für Lesben und Schwule in die Justizbehörde wechseln? Ja, es werden die Mittel für die Unterstützung des Magnus-Hirschfeld- Zentrums und für das Jung-Lesben-Projekt auf die Arbeitsstelle Vielfalt übertragen. Ja. Entfällt. c. Wenn ja, liegt die Federführung für die angekündigte Evaluation der Angebote für Lesben und Schwule in Hamburg bei der Arbeitsstelle Vielfalt? d. Wenn nein, warum nicht? 5

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