2.5 Empfehlung zur Erstellung eines Umgangsrechtsgutachtens

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2.5 Empfehlung zur Erstellung eines Umgangsrechtsgutachtens"

Transkript

1 90 2 Qualitätssicherung für das Gutachten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie 2.5 Empfehlung zur Erstellung eines Umgangsrechtsgutachtens Gunther Klosinski er Umgang mit einem Kind wird als hohes Gut angesehen, das mit in der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist. Im deutschen Recht sind es nicht nur die Elternteile, sondern auch die Großeltern und Geschwister, die u. a. nach der Kindschaftsrechtsreform vom Anspruch auf Umgang mit dem Kind geltend machen können ( 1685 BGB). Seit dem lautet die Fassung des 1685 BGB (Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen) wie folgt: (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. (3) 1684 Absatz 2 4 gilt entsprechend. Ein biologischer Vater ist aber vom Umgangsrecht ausgeschlossen, wenn eine andere rechtliche Vaterschaft besteht, und dies auch dann, wenn zwischen dem biologischen Vater und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat (BGH- Beschluss vom ). Wichtig für den Sachverständigen ist zu wissen, dass mit der Neufassung bzw. mit den Änderungen des VIII. Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK) in Artikel 1 6 der Geltungsbereich der Leistungen der Kinderund Jugendhilfe auch auf Umgangsberechtigte ausgedehnt wurde: So heißt es im 6 (1): Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personenberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. Umgangsberechtigte haben unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, wenn das Kind oder der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Auch in der Neufassung des 18 (des KICK) wurde die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge auch auf das Umgangsrecht ausgeweitet. Gerade in Umgangsrechtsauseinandersetzungen muss insbesondere bei Kleinkindern jede Verfahrensverzögerung vermieden werden, da sie eine Entfremdung zwischen dem den Umgang begehrenden Elternteil und dem betreffenden Kind bedeutet, was faktisch zu einer Vorentscheidung führen kann, noch bevor ein richterlicher Spruch ergeht. So wurde eine Untätigkeitsbeschwerde vom Gericht für begründet erachtet,

2 2.5 Empfehlung zur Erstellung eines Umgangsrechtsgutachtens Kapitel 2 91 nachdem das Sachverständigengutachten länger als elf Monate in Anspruch nahm (FamRz 2005, 729). Auch bei Migrationsfamilien, die in eutschland eine Trennung und Scheidung vollziehen, gilt der 1685 BGB und die übrigen Gesetze zum Umgangsrecht und nicht das Familienrecht des Herkunftslandes Analyse des Gutachtenauftrages Zu klären sind Fragen wie z.b.: Handelt es sich um eine Umgangsrechtsfrage ausschließlicher Art oder im Rahmen eines gleichzeitig vorliegenden Sorgerechtsverfahrens oder einer Sorgerechtsabänderung? Hat das Kind zum/zur Umgangsberechtigten oder Umgang Einfordernden bislang eine Beziehung gehabt oder nicht? Ist mit der Umgangsrechtsfrage im Zivilrechtsverfahren gleichzeitig der Verdacht auf einen sexuellen Missbrauch im Gutachtenauftrag angesprochen? Handelt es sich um ein Erst- oder Zweitverfahren bzw. um eine Umgangsrechtsabänderung, Einschränkung oder um einen Umgangsrechtsausschluss, der geklärt werden soll? Wird mit dem zivilrechtlichen Auftrag eine quasi strafrechtliche Fragestellung nach Glaubhaftigkeit verbunden? (Im positiven Falle: Cave Rücksprache mit dem Gutachtenauftraggeber zur Klärung; vgl. Leitlinie Glaubhaftigkeitsgutachten) Was hat das Gericht zur Vermittlung im Umgangsstreit bislang unternommen ( 52 a FGG)? Sollen spezielle Fragen eines betreuten Umgangs beantwortet werden? Besteht eine Umgangspflegschaft? Im Rahmen der üblichen Aufklärung (vgl. Präambel) sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Interaktionsbeobachtung zwischen dem/der Umgangsbegehrenden und dem Kind in der Regel zu einer ordnungsgemäßen Begutachtung gehört. Ausnahmen könnten allenfalls in einer massiven Gefährdung des Kindeswohls begründet sein Vorgehensweise Es empfiehlt sich, die Vorgehensweise des/der Sachverständigen für alle Verfahrensbeteiligten möglichst offen zu gestalten. ies kann helfen, vorhandenes Misstrauen abzubauen; desgleichen die Mitteilung des Untersuchungsablaufes an alle Verfahrensbeteiligten einschließlich des Familiengerichtes.

3 92 2 Qualitätssicherung für das Gutachten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Folgende Untersuchungsschritte haben sich bewährt: Vor der Exploration und kinderpsychiatrischen Untersuchung des Kindes sollte ein ausführliches getrenntes Gespräch mit den streitenden Parteien (mit jedem einzeln) erfolgen. Wichtige Themen sind die Beziehungsgeschichte, Beziehungsdynamik sowie Lösungsperspektiven und Befürchtungen. Altersadäquate Information des Kindes, in der Regel im Beisein des/der Sorgeberechtigten und Aufklärung über die Rechte des Kindes sowie über den weiteren Ablauf der Begutachtung (Anspruch des Kindes auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes nach 1664 Abs. 1 BGB). Exploration des Kindes 1. Hierbei ist wichtig: schulische und soziale Situation (z.b. Freunde, Hobbys etc.) familiäre Situation Wünsche, Ängste, psychosomatische Reaktionen in Bezug auf den Umgang Auswahl und Anwendung psychodiagnostischer/explorativer Verfahren in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand des Kindes und der Fragestellung insbesondere familiendiagnostische Verfahren, ergänzt durch projektive und weitere angemessene Verfahren zur störungsspezifischen Klärung (vgl. Behandlungsleitlinien AWMF) Interaktionsbeobachtung und Begegnung zwischen Kind und dem/der Umgangsbegehrenden: Wichtig ist hierbei, dass der Schutz des Kindes gewährleistet ist, die Belastung minimiert wird, auf eine altersangemessene Gestaltung der Begegnung geachtet wird 2. Abschließendes Gespräch (fakultativ): Mitteilung und Erläuterung der wichtigsten Befunde (Ein Abschlussgespräch zumindest mit dem/der Sorgeberechtigten ist notwendig, wenn behandlungsrelevante Befunde festgestellt werden.) iagnostisch kann ein solches Abschlussgespräch dazu dienen, Anhaltspunkte für die urchführbarkeit der Empfehlung an das Gericht zu gewinnen. Eine schwierige Situation kann sich ergeben, wenn ein Kind sich weigert, mit dem Umgangsberechtigten im Rahmen des Gutachtenprozesses zusammentreffen zu wollen: er Sachverständige kann dies nicht erzwingen, sollte in einem solchen Fall immer Rücksprache mit dem Gericht halten. Mitunter ist es möglich, dass das Kind eine rittperson (nicht den sorgeberechtigten Elternteil) akzeptiert, z.b. einen Paten oder eine Patin, die dabei ist, oder auch einen Verfahrenspfleger oder eine vertraute Person von einem früheren begleiteten Umgang. Möglich wäre auch, dass der Sachverständige mit dem Kind in den Räumen des Gerichts und mit dem Gutachtenauftraggeber zusammenkommt und die sorgeberechtigte Person dann gebeten wird, den Raum zu verlassen. Bei Kindern, die den Umgangsberechtigten kaum oder gar nicht kennen, insbesondere wenn es sich um jüngere

4 2.5 Empfehlung zur Erstellung eines Umgangsrechtsgutachtens Kapitel 2 93 Kinder handelt, kann anfangs als Aufwärmphase ein gemeinsames Spiel zwischen Sorgeberechtigtem, Besuchsberechtigtem, Kind und Sachverständigem eingeschoben werden, um dann den Versuch zu machen, dass die sorgeberechtigte Person für eine kurze Zeit den Raum verlässt (eventuell zunächst mit offen stehender Tür, die dann später geschlossen wird). Im Schrifttum wird in jüngster Zeit häufig vom Parental-Alienation-Syndrome (PAS) gesprochen [Gardner 1987] und vom Besuchsrechts-Syndrom [Felder und Hausheer 1993]. Hierbei handelt es sich nicht um klinische Entitäten. ennoch kann es notwendig sein, auf der Grundlage der erhobenen Befunde die dahinter liegenden Konstrukte 3 zu diskutieren Abfassung des schriftlichen Gutachtens Folgende vorgeschlagene Gliederung lässt die entscheidungsorientierte gutachterliche Vorgehensweise deutlich werden: Fragestellung des Gerichtes Aktenauszug (gedrängte Kurzform, Anknüpfungstatsachen, vgl. auch Präambel) Exploration der Parteien Exploration des Kindes/der Kinder Kinderpsychiatrische Untersuchung des Kindes/der Kinder (psychischer und psychopathologischer Befund, gegebenenfalls orientierend pädiatrischer und neurologischer Befund) Ergebnisse der psychodiagnostischen und explorativen Testverfahren Ergebnisse der Interaktionsbeobachtung/en Zusammenfassende Erörterung und Empfehlung, z.b. unter Berücksichtigung der Entstehung der Konfliktdynamik der Situation des Kindes und seiner Beziehungen zu den Parteien etc. Empfehlungen an das Gericht: er Sachverständige muss, will er dem Gericht empfehlen, das Umgangsrecht einzuschränken oder gar auszuschließen, eine Schädigung bzw. Beeinträchtigung des Kindeswohls feststellen. Ein für längere Zeit oder auf auer eingeschränkter Umgang oder der Ausschluss eines Umganges kann nur vonseiten des Gerichtes ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. ies bedeutet auch, dass der Sachverständige über die auer eines eventuell vorgeschlagenen eingeschränkten Umgangs oder des Umgangsausschlusses Vorstellungen entwickeln muss, das heißt, es wird bei jüngeren Kindern eine Nachbegutachtung zu diskutieren sein oder eine Überprüfung der Situation durch das Jugendamt. em ausdrücklichen Willen eines Jugendlichen, der den Umgang mit einem Elternteil ablehnt, wird man in aller Regel Rechnung tragen müssen, sofern es sich um einen altersentsprechend entwickelten Jugendlichen handelt.

5 94 2 Qualitätssicherung für das Gutachten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Interventionsgutachten mit therapeutischem Anspruch, einen Umgang in Gang zu bringen, können nur nach Rücksprache und auf ausdrücklichen Wunsch des Gerichtes erfolgen. Beantwortung der Fragen des Gerichtes Literatur Arntzen, F (1994) Elterliche Sorge und Umgang mit Kindern. Beck, München Felder W, Hausheer H, rittüberwachtes Besuchsrecht: ie Sicht der Kinderpsychiatrie zum BGE 119, Nr. 41. Zeitschr. es Bernischen Juristen-Vereins (1993) 129, Gardner RA, Rezent trends in divorce and custody litigation. Academy Forum (Publication of the American Academy of Psychoanalysis) (1985), 29:2, 3-7 Hemminger U, Beck N (1997) ie psychologische Untersuchung im Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht. In: Warnke A, Trott GE, Remschmidt H (Hrsg.), Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ein Handbuch für Klinik und Praxis, Huber, Bern Klosinski G (1997) Begutachtung in Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht: Brennpunkte für den Gutachter und die Familie. In: Warnke A et al (Hrsg.), Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie, Huber, Bern Klosinski G (1999) Gutachten im umgangsrechtlichen Verfahren. In: Lempp R, Schütze G, Köhnken G (Hrsg.), Forensische Psychiatrie und Psychologie des Kindes- und Jugendalters, Steinkopff, armstadt Lempp R (1983) Gerichtliche Kinder- und Jugendpsychiatrie. Huber, Bern Anmerkungen 1 Schulkinder wird man in der Regel alleine explorieren und (testpsychologisch) untersuchen können, nachdem diese zuvor im Beisein des/der Sorgeberechtigten über die Aufgaben des Sachverständigen unterrichtet wurden. Kleinkinder und Kindergartenkinder benötigen eine längere Anwärmphase zur Kontaktaufnahme mit dem Sachverständigen im Beisein des Sorgeberechtigten (gemeinsames Spiel), ehe ein Trennungsversuch des Kindes von dem/der Sorgeberechtigen erfolgen kann. Bei Kleinkindern und Vorschulkindern ist das Bindungsverhalten bzw. die Bindungsqualität zu den Elternteilen zu untersuchen. 2 Hier ist zu beachten, dass Vorwürfe vonseiten des/der Umgangsbegehrenden dem Kind gegenüber nicht zugelassen werden, dass keine inquisitorischen Fragen gestellt werden, dass z.b. nicht erlaubt wird, dem Kind Briefe zu übergeben, die das Kind später heimlich unter Ausschluss des/der Sorgeberechtigten lesen soll. Stellt sich heraus, dass der/die Umgangsbegehrende wider aller Beteuerungen eine rucksituation aufbaut, muss der/die Sachverständige einschreiten oder die Begegnung notfalls auch unterbrechen. 3 Wie z.b. Loyalitätskonflikte etc.

Familienrechtliche Begutachtung

Familienrechtliche Begutachtung Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter mit Poliklinik Familienrechtliche Begutachtung Prof. Dr. med. Michael Günter Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und

Mehr

Prof. Dr. med. Michael Günter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Sommersemester 2014

Prof. Dr. med. Michael Günter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Sommersemester 2014 Familienrechtliche Begutachtung Prof. Dr. med. Michael Günter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Sommersemester 2014 Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie Strafrecht Begutachtung

Mehr

Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen?

Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen? Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen? Hessischer Fachtag für Fachkräfte der Pflegekinderhilfe Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Darmstadt, 10. Oktober 2013

Mehr

Scheidung und Kindeswohl

Scheidung und Kindeswohl Liselotte Staub Wilhelm Felder Scheidung und Kindeswohl Ein Leitfaden zur Bewältigung schwieriger Übergänge Verlag Hans Huber Bern Göttingen Toronto Seattle Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Einleitung 11 1.

Mehr

H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell)

H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell) H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n (Hagener Modell) Das Familiengericht unterstützt die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch

Mehr

BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Bürgerliches Gesetzbuch Buch 4 - Familienrecht ( 1297-1921) Abschnitt 2 - Verwandtschaft ( 1589-1772) Titel 5 - Elterliche Sorge ( 1626-1698b) BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Mehr

Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)

Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht

Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht 1591 Mutterschaft Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. 1592 Vaterschaft Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt

Mehr

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung

Mehr

Gliederung: 3. Wie können die psychischen Folgen von Trennung und Scheidung insbesondere für die Kinder minimiert werden?

Gliederung: 3. Wie können die psychischen Folgen von Trennung und Scheidung insbesondere für die Kinder minimiert werden? Gliederung: I. Die Krise der Paar-Beziehung I a Positive Scheidungsfolgen I b Kritische Ausgangskonstellationen I c Problematisches Elternverhalten und negative Bewältigungsstrategien 2. Krisenhafte Auswirkungen

Mehr

Kindeswohlgefährdung durch Umgang des Kindes mit den Eltern. Rainer Becker

Kindeswohlgefährdung durch Umgang des Kindes mit den Eltern. Rainer Becker Kindeswohlgefährdung durch Umgang des Kindes mit den Eltern von Rainer Becker Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben von Hans-Jürgen

Mehr

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten

Mehr

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge 86 Elterliche Sorge I Ausdruck der familiären Solidarität ist des Weiteren 1619, aufgrund dessen das Kind verpflichtet ist, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 WF 23/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 111/03 Amtsgericht Oranienburg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache betreffend das Umgangsrecht mit dem minderjährigen

Mehr

Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:

Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung: Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung

Mehr

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit

Mehr

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Die Neuerungen des FamFG Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Voraussetzung Elterliche Verantwortung ist durch Art. 6 GG hervorgehoben und geschützt. Delegation der elterlichen Verantwortung

Mehr

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989

Mehr

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

Mehr

7.2 Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge

7.2 Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge 85 Betrieb der Eltern oder in der Landwirtschaft ist auf die Belange des Kindes (vorrangig: Schule, Ausbildung) Rücksicht zu nehmen und sind Überforderung

Mehr

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet

Mehr

3. der Minderjährigen

3. der Minderjährigen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 683/09 - In dem Verfahren Ober die Verfassungsbeschwerde 1. der FrauB I Halle, 2. der Minderjähri _ _ Halle, 3. der Minderjährigen 4. der Minderjährigen gegen und das Schreiben

Mehr

Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen

Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen Wo findet man relevante Gesetze? Bundesgesetzbuch (BGB) Buch 4- Familienrecht

Mehr

Die Rolle der Väter im Begleiteten Umgang

Die Rolle der Väter im Begleiteten Umgang Die Rolle der Väter im Begleiteten Umgang am Beispiel des Begleiteten Umgangs im Zentrum Aktiver Bürger Nürnberg beim 13. Offenen Forum Familie zum Thema Die Väterdiskussion - Ansätze für ein neues Verständnis

Mehr

Die Sicht der Jugendhilfe

Die Sicht der Jugendhilfe - Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern

Mehr

Elternberatung im Münchener Modell bei Häuslicher Gewalt

Elternberatung im Münchener Modell bei Häuslicher Gewalt Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt Elternberatung im Münchener Modell bei Häuslicher Gewalt Beratungsstelle der Frauenhilfe München Winzererstraße 47 80797 München Münchner Informationszentrum

Mehr

Beschleunigtes Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen -

Beschleunigtes Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen - Beschleunigtes Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen - Rechtlicher Rahmen Meinungen Fragestellungen im Kontext der Fortbildung SFBB, Christa Möhler-Staat Rechtliche Rahmenbedingungen -

Mehr

Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt. Am Beispiel:

Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt. Am Beispiel: Seite 1 Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt Am Beispiel: Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Checkliste für den Umgang

Checkliste für den Umgang Die Ausgestaltung und Durchführung der Umgangskontakte nach Trennung und Scheidung verlangt von beiden Eltern ein beträchtliches Maß an Wissen um die Bedürfnisse und Belange des Kindes, Auch die eigenen

Mehr

Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe

Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Viola Harnach Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme 5., überarbeitete Auflage 2007 Juventa Verlag Weinheim und München Inhalt 1. Aufgaben

Mehr

Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit

Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht

Mehr

Seite 1. Umgangsrecht 2

Seite 1. Umgangsrecht 2 Übersicht der Themen der zehn Seminartage der Ausbildung Sachverständige/r im Familienrecht Entscheidungs- und lösungsorientiert arbeiten Seite 1. Umgangsrecht 2 1a Samstag Umgangsrecht, Basics 2 1b Sonntag

Mehr

Johanna Zier. Recht für Diplom-Psychologen. Eine Einführung. Verlag W. Kohlhammer

Johanna Zier. Recht für Diplom-Psychologen. Eine Einführung. Verlag W. Kohlhammer Johanna Zier Recht für Diplom-Psychologen Eine Einführung Verlag W. Kohlhammer Inhalt Inhalt Teil 1 Psychologenrecht 9 1 Einleitung - Rechtskenntnisse sind hilfreich 9 2 Die Rechtswelt des Diplom-Psychologen

Mehr

Elterliche Sorge gem. 1626 1698 b BGB.

Elterliche Sorge gem. 1626 1698 b BGB. Elterliche Sorge gem. 1626 1698 b BGB. Die elterliche Sorge umfasst die Person und die Vermögenssorge gem. 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB. Diese gesetzliche Ausgestaltung gründet sich auf das verfassungsrechtlich

Mehr

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Sorgeerklärung... 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht... 9 4. Das alleinige Sorgerecht... 11 5.

Mehr

Trennungs-und Scheidungsfolgen für Kinder aus therapeutischer und gutachterlicher Erfahrung eines Kinder- und Jugendpsychiaters

Trennungs-und Scheidungsfolgen für Kinder aus therapeutischer und gutachterlicher Erfahrung eines Kinder- und Jugendpsychiaters Trennungs-und Scheidungsfolgen für Kinder aus therapeutischer und gutachterlicher Erfahrung eines Kinder- und Jugendpsychiaters Dr. med. Jochen Gehrmann Chefarzt Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Mehr

Sexueller Missbrauch an Jungen als Thema in familiengerichtlichen

Sexueller Missbrauch an Jungen als Thema in familiengerichtlichen Sexueller Missbrauch an Jungen als Thema in familiengerichtlichen Verfahren Workshop zur Fachtagung Es kann sein, was nicht sein darf... Jungen als Opfer sexualisierter Gewalt Dipl. Psych. Uta Hirschberg,

Mehr

Präsentation von Barbara Petri. Kreisjugendamt Cochem-Zell

Präsentation von Barbara Petri. Kreisjugendamt Cochem-Zell Präsentation von Barbara Petri Kreisjugendamt Cochem-Zell 18.02.08 www.ak-cochem.de 1 Mitarbeiter der Beratungsstellen Richter Anwaltschaft Gutachter Sozialarbeiter/ -pädagogen der Jugendämter 18.02.08

Mehr

Interdisziplinäre Kooperation (II)

Interdisziplinäre Kooperation (II) Interdisziplinäre Kooperation (II) Kindeswohlgefährdung - Kinderschutz 24.06.2014 Henning Ide-Schwarz (Dipl. Päd.) Krankenhausalltag Bei ca. 1% der Patienten in Kinderkliniken besteht ein Verdacht auf

Mehr

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft 1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern

Mehr

Direkte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000

Direkte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000 Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale

Mehr

Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt

Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt Beratungsstelle der Frauenhilfe Belgradstrasse 55 80796 München Münchner Informationszentrum für Männer e.v. Feldmochinger Str. 6 80992 München Sigurd Hainbach Kennzeichen der Elternberatung Kennzeichen

Mehr

Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag

Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Kinder in Pflegefamilien Förderung Beteiligung Schutz Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)

Mehr

Vaterschaftstest. Für wen? Warum? Wie? Zweifel ausräumen und Fragen beantworten

Vaterschaftstest. Für wen? Warum? Wie? Zweifel ausräumen und Fragen beantworten Vaterschaftstest Für wen? Warum? Wie? Zweifel ausräumen und Fragen beantworten Was ist ein Vaterschaftstest und warum kann er nötig sein? Das genetikum: Kompetenter Partner bei allen Abstammungsfragen

Mehr

Psychologische Beratungsstelle im Treffpunkt Familie, Hof. Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh

Psychologische Beratungsstelle im Treffpunkt Familie, Hof. Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh Psychologische Beratungsstelle im Treffpunkt Familie, Hof Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh Psychologische Beratungsstelle Erziehungs- und Familienberatung mit Helmbrechtser

Mehr

Des Richters Henker? Der Rollenkonflikt von Psychologischen Sachverständigen am Familiengericht bei lösungsorientiertem Auftrag

Des Richters Henker? Der Rollenkonflikt von Psychologischen Sachverständigen am Familiengericht bei lösungsorientiertem Auftrag Des Richters Henker? Der Rollenkonflikt von Psychologischen Sachverständigen am bei lösungsorientiertem Auftrag Da nur wenige Teilnehmerinnen Erfahrungen als Sachverständige am hatten, habe ich zuerst

Mehr

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,

Mehr

Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch

Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Im Aufgabenbereich der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Eine Einführung von Wolfgang Krieger, Anita Lang, Simone Meßmer, Ralf Osthoff 1.

Mehr

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Mit 8 Tabellen, 67 Übersichten, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger

Mehr

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten Stand: 13. Januar 2011 Wer bekam bisher das Sorgerecht für ein Kind, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren? Waren die

Mehr

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der

Mehr

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts CA/28/13 Orig.: en München, den 01.03.2013 BETRIFFT: Änderung von Artikel 60 Statut VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts EMPFÄNGER: Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

Mehr

Psychologische Begutachtung im Strafverfahren

Psychologische Begutachtung im Strafverfahren MAX STELLER (Hrsg.) Psychologische Begutachtung im Strafverfahren Indikationen, Methoden und Qualitätsstandards Zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage STEINKOPFF DARMSTADT Inhaltsverzeichnis 1 Psychologische

Mehr

Chemnitzer Ratgeber für Eltern

Chemnitzer Ratgeber für Eltern STADT CHEMNITZ hinweise für unverheiratete eltern Chemnitzer Ratgeber für Eltern Inhalt Elterliche Sorge... 4 Alleinsorge der Mutter... 4 Gemeinsame elterliche Sorge... 5 Umgangsrecht... 5 Namensrecht...

Mehr

Handbuch der Forensischen Psychiatrie

Handbuch der Forensischen Psychiatrie H.-L. KRÖBER D. DÖLLING N. LEYGRAF H. SASS (Hrsg.) Handbuch der Forensischen Psychiatrie Band 5 Forensische Psychiatrie im Privatrecht und Öffentlichen Recht STEINKOPFF Inhaltsverzeichnis Forensische Psychiatrie

Mehr

zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) S Y N OPSE zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern BGBl 2013 I, 795 Inkrafttreten: 19.05.2013 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt A. Rechtsfähigkeit.............................................. 1 1 I. Grundsätze............................................. 1 1

Mehr

Institutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt

Institutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt Institutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt Die Arbeit mit den Ratsuchenden im Spiegel der Zahlen - Zusammenfassung - Die fünfzehn Frankfurter Erziehungsberatungsstellen legen regelmäßig Jahresberichte

Mehr

Mehr Vater fürs Kind. Andreas Schmidt. - auch nach Trennung oder Scheidung Wege aus der vaterlosen Gesellschaft

Mehr Vater fürs Kind. Andreas Schmidt. - auch nach Trennung oder Scheidung Wege aus der vaterlosen Gesellschaft Andreas Schmidt 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Mehr Vater fürs Kind - auch nach Trennung oder Scheidung

Mehr

So nutzen Sie dieses Buch 5. Vorwort 7. Inhalt 9. Abkürzungsverzeichnis Kapitel: Abstammung und Namensrecht 17

So nutzen Sie dieses Buch 5. Vorwort 7. Inhalt 9. Abkürzungsverzeichnis Kapitel: Abstammung und Namensrecht 17 So nutzen Sie dieses Buch 5 Vorwort 7 Inhalt 9 Abkürzungsverzeichnis 15 1. Kapitel: Abstammung und Namensrecht 17 I. Mutterschaft 17 II. Vaterschaft 18 1. Vaterschaft auf Grund Ehe ( 1592 Nr. 1 BGB) 19

Mehr

Familienförderung: Beistandschaft. Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft

Familienförderung: Beistandschaft. Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft Familienförderung: Beistandschaft Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft Im Fokus steht das Kind! Beistandschaft für Eltern Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind

Mehr

Diagnostik von Traumafolgestörungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Diagnostik von Traumafolgestörungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Diagnostik von Traumafolgestörungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Sabine Korda Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Mehr

Rechtliche Probleme der Patchwork-Familie

Rechtliche Probleme der Patchwork-Familie PATCHWORKFAMILIE Rechtliche Probleme der Patchwork-Familie von RAin und Mediatorin Thurid Neumann, FA Familienrecht, Konstanz Die Patchwork-Familie ist der dritthäufigste Familientyp nach der Kernfamilie

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5. Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17. Literaturverzeichnis 19. Teill Kommentarteil

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5. Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17. Literaturverzeichnis 19. Teill Kommentarteil Vorwort 5 Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17 Literaturverzeichnis 19 Teill Kommentarteil 1 Der Anwalt des Kindes": Vom Verfahrenspfleger" zum Verfahrensbeistand" - Grundlagen und Grundlegung 21 I. Einleitende

Mehr

Eltern in Trennung: «Die Angeordnete Beratung als zusätzliche Interventionsoption»

Eltern in Trennung: «Die Angeordnete Beratung als zusätzliche Interventionsoption» Eltern in Trennung: «Die Angeordnete Beratung als zusätzliche» Informationsveranstaltung der Fachstelle Kindes und Jugendschutz des Kantons Basel Landschaft am 27. Januar 2016 Dr. Joachim Schreiner Fachstelle

Mehr

Anwälte in kindschaftsrechtlichen Verfahren Erfahrungen und Ansichten aus Anwaltsicht

Anwälte in kindschaftsrechtlichen Verfahren Erfahrungen und Ansichten aus Anwaltsicht Anwälte in kindschaftsrechtlichen Verfahren Erfahrungen und Ansichten aus Anwaltsicht I. Demographische Daten I.1 Geschlecht weiblich männlich Alter:.... Jahre I.2 Anwaltliche Erfahrungen im Familienrecht...

Mehr

Behandlung minderjähriger Patienten

Behandlung minderjähriger Patienten Wintersemester 2015/16 Vorlesung Ethik in der Medizin Behandlung minderjähriger Patienten Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Fallbeispiel Ein 14-jähriges Mädchen

Mehr

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen FreizügigkG SGB VIII AsylG StGB Dublin III Fachtagung BGB AufenthG Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen 26.09.2016

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache

Mehr

Übersicht der Themen der Ausbildung Sachverständige/r im Familienrecht :

Übersicht der Themen der Ausbildung Sachverständige/r im Familienrecht : Übersicht der Themen der Ausbildung Sachverständige/r im Familienrecht : Seite 1. Umgangsrecht 2 1a Samstag Umgangsrecht, Basics 2 1b Sonntag Umgangsrecht, vertiefende Themen 4 2. Lebensmittelpunkt 6 2a

Mehr

Leistungsbeschreibung Ralf Krüger Dipl.-Pädagoge Dipl.-Sozialarbeiter. Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften (allgemein) Zuordnung des Angebotes

Leistungsbeschreibung Ralf Krüger Dipl.-Pädagoge Dipl.-Sozialarbeiter. Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften (allgemein) Zuordnung des Angebotes Seite 1 von 9 Stand 16.12.07 Zuordnung des Angebotes Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften für Minderjährige in familiengerichtlichen Verfahren Alle Verfahren außer Unterbringungen mit Freiheitsentziehung

Mehr

Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform

Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform Die Frauenhausbefragung Von September 2010 bis August 2011 hat die Arbeitsgruppe Kindschaftsrecht der Autonomen

Mehr

Das neue FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)

Das neue FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Das neue FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Ein kurzer Überblick und Gedanken über die zu erwartenden Auswirkungen auf den Begleiteten

Mehr

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche

Mehr

DAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT

DAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT ANWALTSPRAXIS DeutscherAnwaltVerein DAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS Von Rechtsanwältin Dr. Ulrike Haibach, Fachanwältin für Familienrecht, und Rechtsanwalt und Notar Rudolf Haibach,

Mehr

Wer kümmert sich um mein Kind? Rechtliche Vorsorge für Minderjährige

Wer kümmert sich um mein Kind? Rechtliche Vorsorge für Minderjährige Wer kümmert sich um mein Kind? Rechtliche Vorsorge für Minderjährige Wer kümmert sich um mein Kind, wenn mir etwas passiert? Diese Frage stellen sich viele Eltern, nicht nur zur Hauptreisezeit. Das Gesetz

Mehr

Elternarbeit nach dem Bekanntwerden sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ins:tu:onen

Elternarbeit nach dem Bekanntwerden sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ins:tu:onen Elternarbeit nach dem Bekanntwerden sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ins:tu:onen Erfahrungen und Arbeitsweise bei Kind im Zentrum Grundsätze für Ins:tu:onen Schutzauftrag von Institutionen

Mehr

HOCHSAUERLANDKREIS. Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind

HOCHSAUERLANDKREIS. Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind HOCHSAUERLANDKREIS Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind Vorbemerkung Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ergeben sich oftmals besondere Fragen und rechtliche

Mehr

Familienpsychologische Gutachten

Familienpsychologische Gutachten Familienpsychologische Gutachten Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen von Dr. Dr. {Univ. Prag} Joseph Salzgeber Dipl.-Psych. Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Forensische

Mehr

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen - Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege

Mehr

Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 57 (2008) 3, S

Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 57 (2008) 3, S Liebrich, Franziska / Müller-Berner, Nina und Klosinski, Gunther Problematik von Begutachtungen mit Sorge- und Umgangsrechtsfragen bei Jugendlichen über 14 Jahren Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie

Mehr

Das Pflegekind im Umgangsverfahren

Das Pflegekind im Umgangsverfahren Das Pflegekind im Umgangsverfahren von Rechtsanwalt Steffen Siefert In der Praxis nicht einfach zu führen sind Gerichtsverfahren betreffend die Häufigkeit von Umgangskontakten zwischen Pflegekindern und

Mehr

1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage

1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich

Mehr

bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Täter und Täterinnen

bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Täter und Täterinnen bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Täter und Täterinnen 2 LKA NRW Häusliche Gewalt Informationen für Täter und Täterinnen Was ist passiert?

Mehr

Vom Kind aus denken?!

Vom Kind aus denken?! Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.

Mehr

Wie gut muss ein Glaubhaftigkeitsgutachten sein? Darf man in methodenkritischen Stellungnahmen alles kritisieren?

Wie gut muss ein Glaubhaftigkeitsgutachten sein? Darf man in methodenkritischen Stellungnahmen alles kritisieren? Wie gut muss ein Glaubhaftigkeitsgutachten sein? Darf man in methodenkritischen Stellungnahmen alles kritisieren? Renate Volbert Institut für Forensische Psychiatrie Charité Universitätsmedizin Berlin

Mehr

Empfehlung CM/Rec(2015)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Vorbeugung und Beilegung von Streitigkeiten über den Umzug eines Kindes

Empfehlung CM/Rec(2015)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Vorbeugung und Beilegung von Streitigkeiten über den Umzug eines Kindes E U R O P A R A T MINISTERKOMITEE Empfehlung CM/Rec(2015)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Vorbeugung und Beilegung von Streitigkeiten über den Umzug eines Kindes (angenommen vom Ministerkomitee

Mehr

Kinderschutz macht Schule. Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen

Kinderschutz macht Schule. Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen Kinderschutz macht Schule Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung als unbestimmte Rechtsbegriffe Auslegung ist abhängig von Kulturell Historisch

Mehr

Vereinbarung zur Gewährung von Hilfe nach... KJHG Name : Freier Träger : Fachkraft : Telefon :

Vereinbarung zur Gewährung von Hilfe nach... KJHG Name : Freier Träger : Fachkraft : Telefon : Hilfeplan 6.1 Vereinbarung zur Gewährung von Hilfe nach..... KJHG 1. Warum wurde diese Hilfe ausgewählt? - aus Sicht der Eltern / Personensorgeb.: - aus Sicht des jungen Menschen: - aus Sicht des Jugendamtes:

Mehr

EINFÜHRUNG IN DIE FORENSISCHE PSYCHOLOGIE

EINFÜHRUNG IN DIE FORENSISCHE PSYCHOLOGIE HERMANN WEGENER EINFÜHRUNG IN DIE FORENSISCHE PSYCHOLOGIE WISSENSCHAFTLICHE BUCHGESELLSCHAFT DARMSTADT INHALTSVERZEICHNIS Vorwort XI 1. Einleitung 1 2. Der forensisch-psychologische Sachverständige....

Mehr

Kinderschutz. in der Kita. Gefährdungen von Kindern erkennen und professionell handeln. Jörg Maywald, Leipzig,

Kinderschutz. in der Kita. Gefährdungen von Kindern erkennen und professionell handeln. Jörg Maywald, Leipzig, Kinderschutz in der Kita Gefährdungen von Kindern erkennen und professionell handeln Jörg Maywald, Leipzig, 17.9.2009 Kinderschutz: rechtspolitische Entwicklungen 1989: Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung

Mehr

Die Folgen der Verletzung des Umgangsrechts

Die Folgen der Verletzung des Umgangsrechts Katharina Prüm Die Folgen der Verletzung des Umgangsrechts unter besonderer Berücksichtigung möglicher daraus resultierender Schadensersatzansprüche Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006 Inhaltsverzeichnis Einleitung

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

Kinder vor dem Familiengericht

Kinder vor dem Familiengericht Rainer Balloff Kinder vor dem Familiengericht Ernst Reinhardt Verlag München Basel Dr. Rainer Balloff, Berlin, Jurist und Psychologe, wiss. Angestellter an der FU Berlin, Abt. Klinische Psychologie, Leitung

Mehr

Ein Leitfaden für Frauen. 3. vollständig überarbeitete Auflage

Ein Leitfaden für Frauen. 3. vollständig überarbeitete Auflage Alleinerziehende in Ulm Ein Leitfaden für Frauen. vollständig überarbeitete Auflage Alleinerziehende in Ulm Ein Leitfaden für Frauen. vollständig überarbeitete Auflage . Rechtsfragen Im Rahmen dieser Broschüre

Mehr

Infoblatt für Frauenhäuser. Gerichtszuständigkeit in Zivilverfahren

Infoblatt für Frauenhäuser. Gerichtszuständigkeit in Zivilverfahren RIGG Materialien Nr.7 Juli 2002 Infoblatt für Frauenhäuser Gerichtszuständigkeit in Zivilverfahren Herausgegeben von Rheinland-pfälzisches Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Mehr