Grußwort. ihrer Gäste gerüstet. Gonzerath, den Assmann, Ortsvorsteher. der Gemeinde Morbach. Mitteilungsblatt. Freitag, 21.

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1 Jg. 27 KW 03/00 Mitteilungsblatt Freitag, der Gemeinde Morbach mit den Ortsbezirken Bischofsdhron Elzerath Gonzerath Gutenthal Haag Heinzerath Hinzerath Hoxel Hundheim Hunolstein Merscheid Morbach Morscheid-Riedenburg Odert Rapperath Wederath Weiperath Wenigerath Wolzburg Grußwort Am 17. Januar hat unser Kirchenpatron, der heilige Antonius, Namenstag. Dies ist in erster Linie ein ganz wichtiger Feiertag der Kirchengemeinde, dem sich aber die Zivilgemeinde und die gesamte Dorfbevölkerung sehr gerne anschließt. Alle Ortsbeiratsmitglieder, meine beiden Stellvertreter, die Vereinsvorstände und ich freuen uns über jeden Kirmesbesucher in unserem Ort und entbieten die herzlichsten Willkommensgrüße. Mit den Grüßen verbinden wir den aufrichtigen Wunsch, dass es allen Besuchern bei uns gefällt und dass sie gerne wiederkommen bei anderen Anlässen. Die Gastronomie und die Dorfgemeinschaft ist sicherlich zur Aufnahme ihrer Gäste gerüstet. Gonzerath, den Assmann, Ortsvorsteher

2 Morbach Ausgabe 3/2000

3 Morbach Ausgabe 3/2000 Dienststellen/Notrufe/Bereitschaftsdienste Gemeindeverwaltung Morbach Bahnhofstr. 19 und 23, Morbach /71-0 Telefax: 06533/71166 Sprechzeiten: montags Uhr bis Uhr...und Uhr bis Uhr dienstags Uhr bis Uhr mittwochs Uhr bis Uhr donnerstags Uhr bis Uhr freitags Uhr bis Uhr Sozialamt: montags - freitags Uhr bis Uhr (nachmittags nach Terminvereinbarung) Gemeindewerke Morbach Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung Rufnummer für Störmeldungen in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung innerhalb der Dienststunden /71405 außerhalb der Dienststunden / Polizei Notruf Polizeiinspektion Morbach / Feuer und technische Hilfe Notruf Wehrleiter Marco Knöppel /1360 Stützpunktwehr Morbach Wehrführer J. Zimmer /2884 Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst/Krankentransport Rettungsleitstelle Wittlich und Rettungshubschrauber Christoph /19222 Forstdienststellen Forstamt Morbach /3228 Forstrevier Bischofsdhron (Staat) /3212 Forstrevier Hinzerath (Staat) /3315 Forstrevier Hochscheid (Staat) /325 Forstrevier Hoxel (Staat) /3592 Forstrevier Hundheim (Gemeinde) /1539 Forstrevier Merscheid (Gemeinde u. Staat) / Forstrevier Morbach (Gemeinde) /3430 Stromversorgung Service-Rufnummer der RWE-Energie AG / Abfallentsorgung Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich: Abfall- und Wertstoffberatung: Herr Lex / Eigenkompostierung, Müllgemeinschaften, An- u. Abmeldung von Mülltonnen, Müllgebühren: Frau Heinz...Tel / Entsorgung von nicht verwertbaren Abfällen und Entsorgung von Kühlgeräten: Deponie Sehlem /335 Öffnungszeiten: montags bis freitags bis Uhr samstags bis Uhr

4 Morbach Ausgabe 3/2000 Entsorgung von Erdaushub und Straßenaufbruch: Erdaushublager Morbach /4385 Gelbe Säcke gibt es bei dem Ortsvorsteher/der Ortsvorsteherin, der Gemeindeverwaltung oder dem Abholdienst. Gleichstellungsstelle der Gemeinde Morbach, Frau Beate Ninnemann, Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstr Morbach / Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Frau Ute Braun, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, Wittlich / Sprechzeiten: dienstags bis Uhr donnerstags bis Uhr Sozialstation AHZ Hunsrück-Mosel, Thalfang /99015 Caritas-Sozialstation AHZ Bernkastel /6061 Pflegedienst Humanitas / Beratungs- und Koordinierungsstelle für Morbach, Thalfang am Erbeskopf und Neumagen-Dhron /99016 AHZ Bernkastel / oder 06531/6061 Mobile Soziale Hilfsdienste Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Hochwald-Morbach / Brigitte Heintel, Hermann-Löns-Weg 3, Morbach Mobiler Sozialer Krankenpflegedienst der Arbeiterwohlfahrt / oder 0170/ Caritasverband für die Region Mosel-Eifel-Hunsrück e. V. Caritas-Beratungsstelle / Beratung älterer Menschen, hauswirtschaftliche Altenhilfe / Essen auf Rädern / oder auch /4446 Beratungen in besonderen Lebenslagen und Notsituationen in der Caritas-Nebenstelle Morbach, Jugendherbergstr. 25, Morbach. Vorherige Terminvereinbarung unter / erforderlich. Wäscheservice WAPSI in der Caritas-Nebenstelle Morbach / Tagespflege im Alten- und Pflegeheim St. Anna Morbach Das Altenheim bietet für ältere Menschen, die tagsüber aus persönlichen oder familiären Gründen nicht mehr allein sein können, Betreuung, Hilfe und Verpflegung an. Weitere Inforamtionen erhalten Sie unter der Tel.-Nr /72-0 Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich / und 0800/ Deutscher Kinderschutzbund e.v. Das Kinder- und Jugendtelefon Die Nummer gegen Kummer...Tel. 0800/ Ihr erreicht uns gebührenfrei Montag bis Freitag von Uhr Das Kinder- und Jugendtelefon für alle Fragen, Sorgen und Probleme. Wir hören zu, solange ihr wollt, und alles bleibt unter uns. Frauenhaus Frauenhaus Trier /74444 Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt bedrohte Frauen und Mädchen /19740 Beratungszeiten: Montag bis Freitag bis Uhr Montag und Donnerstag bis Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst Den ärztlichen Bereitschaftsdienst versieht am Samstag, dem (ab Uhr) und Sonntag, dem Drs. Ertz/Neis, Ärzte für Allgemeinmedizin Morbach...Tel /2011 Die gleichen Ärzte haben am darauffolgenden Mittwoch (Nachmittag) Bereitschaftsdienst, falls der Hausarzt nicht erreichbar ist. Eine telefonische Voranmeldung ist in jedem Falle erforderlich. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Samstag, Sonntag, 22./ Kröv...Tel /6705 Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Kurzfristig notwendig werdende Änderungen sind dem Trierischen Volksfreund zu entnehmen. Bereitschaftsdienst der Apotheken Die Apotheken in Morbach und Thalfang sind zu einem Notdienstbereich zusammengefasst, von denen jeweils eine der drei Apotheken für Notfälle dienstbereit ist. Die Dienstbereitschaft gilt für die jeweils aufgeführte Apotheke an Sonn- und Feiertagen von bis Uhr und von bis Uhr. Dienstbereit während der geschlossenen Zeit ist für Notfälle jeweils eine Apotheke im Dienstbereich Bernkastel, Hermeskeil und Idar- Oberstein. Notdienstplan für die Woche vom Sa Morbach - Apotheke am Oberen Markt So Morbach - Apotheke am Oberen Markt Mo Morbach - Baldenau-Apotheke Di Thalfang - Hirsch-Apotheke Mi Thalfang - Hirsch-Apotheke Do Morbach - Baldenau-Apotheke Fr Morbach - Baldenau-Apotheke Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Personalausweise und Reisepässe können bei der Auskunft (Zentrale) abgeholt werden Reisepässe eingetroffen! Die bis einschließlich in der Woche 50/1999 bei der Gemeindeverwaltung Morbach beantragten Reisepässe sind eingetroffen. Diese können bei der Auskunft (Zentrale), während der allgemeinen Geschäftszeiten abgeholt werden. Personalausweise eingetroffen! Die bis einschließlich in der Woche 50/1999 bei der Gemeindeverwaltung Morbach beantragten Personalausweise sind eingetroffen. Diese können bei der Auskunft (Zentrale), während der allgemeinen Geschäftszeiten abgeholt werden. Die neuen Ausweise bzw. Pässe werden nur gegen Vorlage des alten Ausweises oder Passes ausgehändigt. Ist dieser in Verlust geraten, muss eine entsprechende Niederschrift gefertigt werden. Wir weisen alle Passinhaber darauf hin, dass sie nach den passrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, ihren neuen Ausweis/Pass selbst abzuholen und den Empfang zu bestätigen. Sollte dies aus beruflichen oder sonstigen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein, können auch bevollmächtigte Familienangehörige den Ausweis abholen. Morbach, 17. Januar 2000 Gemeindeverwaltung Morbach - Bürgerbüro- Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1982 zur Meldung zur Erfassung Nach 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).

5 Morbach Ausgabe 3/2000 Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden ( 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrganges 1982, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehende persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden: Gemeindeverwaltung Morbach Bahnhostr Morbach Sprechstunden: montags bis freitags, von Uhr montags und donnerstags Uhr Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, welche die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, dass nach 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Morbach, 03. Nov Gemeideverwaltung Morbach Fischereiverpachtung Bekanntmachung Die Fischereinutzung des Schalesbaches von der Gemarkungsgrenze Hunolstein / Morscheid-Riedenburg bis zur Einmündung in den Dhronbach einschließlich des Batgerbaches, Bachstrecke insgesamt ca Ifdm, wird ab 01.April 2000 auf die Dauer von 12 Jahren neu verpachtet. Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe durch Einholung schriftlicher Gebote. Zur Abgabe von Geboten sind nur Personen zugelassen, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind. Zum Nachweis der Pachtfähigkeit ist dem schriftlichen Gebot eine Fotokopie des Fischereischeines beizufügen. Die schriftlichen Gebote sind in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift: Gebot für die Fischereiverpachtung Schalesbach bis Freitag, dem 25. Februar 2000, Uhr, an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, Zimmer 308, Morbach, einzureichen. Die Öffnung der schriftlichen Gebote erfolgt am 25. Februar 2000 um Uhr in Morbach, Gemeindeverwaltung, Zimmer 308. Der Termin ist öffentlich. Die endgültige Zuschlag erfolgt durch den Ortsbeirat Hunolstein. Die Pachtbedingungen liegen in der Zeit vom 24. Januar 2000 bis einschließlich 21. Februar 2000 bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Zimmer 308, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis mittwochs, freitags von Uhr, montags von Uhr und donnerstags von Uhr) öffentlich aus. Die Pachtbedingungen können auch gegen Voreinsendung von 10,00 DM bei der Gemeindeverwaltung Morbach angefordert werden. Morbach, den 12. Januar 2000 Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Bekanntmachung Dienstbesprechung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher der Gemeinde Morbach Besprechungstermin: Montag, 24. Januar 2000, Uhr Besprechungsort: Gemeindehaus Rapperath (kleiner Saal), Morbach,Tel /94633 Tagesordnung: - Nichtöffentliche Besprechung - 1. Entgeltregelung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinde Morbach; Änderung der Entgeltregelung 2. Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Morbach 3. Räum- und Streuplan der Gemeinde Morbach 4. Budgetierung; Aufstellung von Weihnachtsbäumen und Durchführung des Martinsfeuers 5. Verschiedenes Morbach, den Gregor Eibes, Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Morbach Sitzungstermin: Donnerstag, 27. Januar 2000, Uhr Sitzungsort: Besprechungsraum des Rathauses (Zimmer 204), Tel.: Tagesordnung: - Öffentliche Sitzung - 1 Einwohnerfragestunde gemäß 21 Geschäftsordnung i.v.m. 16 a Gemeindeordnung 2. Prüfung der Jahresrechnung 1998 nach 110 GemO; Stellungnahme zur Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom Logo für die Gemeinde Morbach 4.Anfragen und Mitteilungen - Nichtöffentliche Sitzung - 5. Außerplanmäßige Ausgabe; Bau eines Forschungs- und Besucherzentrums im Bereich der archäologischen Grabungsstätte Vicus Belginum Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morbach im Bereich Vicus Belginum ; Änderungsbeschluss 7. Beantragung von Fördermitteln für den 2. Bauabschnitt zum Bau eines Forschungs- und Besucherzentrums der archäologischen Grabungsstätte Vicus Belginum 8. Anfragen und Mitteilungen Morbach, den Gregor Eibes, Bürgermeister Bekanntmachung Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat bei der Gemeindekasse Morbach eine überörtliche Prüfung durchgeführt. Gemäß 110 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) liegt die Niederschrift über die überörtliche Prüfung der Gemeindeverwaltung Morbach in der Zeit vom bis bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Zimmer 101, Bahnhofstr. 19, Morbach, während der üblichen Bürozeiten öffentlich aus. Morbach, den Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Kulturamt Bernkastel-Kues Zusammenlegungsverfahren Morbach Az.: BZ6169M-HA10.3 Öffentliche Bekanntmachung Im Zusammenlegungsverfahren Morbach ist nach dem Zusammenlegungsplan in der Gemarkung Weiperath Flur 2 in den Lagen Jünkerath und Im Lachfluß ein unbegstigter Waldweg durch die Flurstücke Nrn. 17/1 und anzulegen. Zur Vorbereitung der Maßnahme ist er erforderlich, dass der Aufwuchs auf diesem Weg vorher beseitigt wird. Da der Holzeinschlag vegetationsbedingt bis Ende Februar abgeschlossen sein muss, bitten wir die Besitzer oder Nutzungsberechtigten der für die Trasse beanspruchten Flächen hiermit, den Aufwuchs bis spätestens abzuholen und bis spätestens abzufahren. Flächen, die bis zum nicht abgeholzt sind, werden von der Teilnehmergemeinschaft freigestellt. Mit der Abholzung durch die Teilnehmergemeinschaft geht das Eigentum an dem eingeschlagenen Holz auf die Teilnehmergemeinschaft über. Der Erlös aus der Holzverwertung dient zur Deckung der durch den Einschlag entstandenen Kosten. Die Trasse des geplanten Weges ist durch das Kulturamt in der Örtlichkeit gekennzeichnet worden. Es sind alle Bäume innerhalb der vorgenommenen Markierung zu beseitigen. Für Rückfragen stehen Herr Thömmes, Telefon (06531/956173) und der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Herr Willi Feilen, Telefon (06533/4561) zur Verfügung. Kulturamt Bernkastel-Kues, den Im Auftrag Johannes Pick

6 Morbach Ausgabe 3/2000 Bekanntgaben + Informationen Die Gemeinde Morbach stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein: 1 Reinigungskraft für die Reinigung der Turnhalle der Grundschule Haag-Merscheid in Haag Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 30 Stunden im Monat. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BM-G II). Das Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf und Lichtbild wird bis spätestens zum 04. Februar 2000 erbeten an die Gemeindeverwaltung Morbach - Personalabteilung - Bahnhofstraße Morbach Vorstellung nur nach Aufforderung! Nachruf In Trauer nehmen wir Abschied von Herrn Pfarrer Dr. Hartmut Hilgenfeld, der am 14. Januar 2000 nach schwerer Krankheit in die Ewigkeit abberufen wurde. Der Verstorbene war seit 1977 Pfarrer in mehreren Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und Ortsbezirken der Gemeinde Morbach. Herr Pfarrer Dr. Hilgenfeld war nicht nur ein Mann des Wortes, sondern er stand stets mitten im Leben der Gemeinde und im Dienst ihrer Bürgerinnen und Bürger. So hat er bei unzähligen Anlässen das Christentum nicht nur gepredigt, sondern vorgelebt. Er war immer hilfsbereit, wenn sich ein Mensch in Not an ihn wandte. Dies tat er mit einer Bescheidenheit, die ihn neben vielen anderen Vorzügen in besonderem Maße auszeichnete. Der Raum Thalfang / Morbach verliert mit dem Verstorbenen eine Persönlichkeit, die jederzeit uneigennützig und selbstlos für die Gemeinschaft gewirkt hat. Dies trug ihm weit über die Grenzen seiner Kirchengemeinden hinaus, Vertrauen und Hochachtung weiter Kreise der Bevölkerung im gesamten Verbandsgemeindebezirk Thalfang am Erbeskopf und im Gemeindebezirk Morbach ein. Wir werden dem Verstorbenen stets ein ehrendes Andenken bewahren. Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf Hans-Dieter Dellwo, Bürgermeister Gemeinde Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Ortsgemeinde Thalfang Franz-Josef Gasper, Ortsbürgermeister Ortsbezirk Morbach Hans Jung, Ortsvorsteher Öffentliche Ausschreibung Bauvorhaben: Erschließung des Baugebietes Auf der Huhf, lll. BA, 2. Teilbereich in der Gemeinde Morbach, Ortsbezirk Morbach Bauherr: Gemeinde und Gemeindewerke Morbach Planung und Bauleitung: Ing.-Büro Jakobs-Thomas, Zur Lay 4 + 6, Morbach, Telefon: 06533/9379-0, Telefax: 06533/ Ausschreibung: Öffentliche Ausschreibung nach 3 VOB, Teil A Leistungen: Kanalisation ca cbm Grabenaushub, ca m Kanalleitung DN einschl. Schächte, ca. 72 Stck. Kanalhausanschlüsse Wasserleitung ca m GGG-Rohr DN 100 einschl. Rohrgräben, ca. 72 Stck. WL-Hausanschlüsse Herstellung einer Erschließungsstraße im Vorstufenausbau ca cbm Oberbodenabtrag, ca cbm Erdarbeiten, ca cbm Frostschutzmaterial, ca qm bit. Tragschicht, ca m Schotterbankette herstellen Versickerungsanlagen herstellen ca. 700 cbm Bodenaushub, ca m Mulden herstellen, Drainageleitungen: ca. 600 m Verbindungsleitung DN Zusätzliche Leistungen der Telekom + RWE sind erforderlich. Angebote: können ab Donnerstag, 27. Januar 2000 im Büro der Bauleitung gegen eine Schutzgebühr von 100,00 DM abgeholt werden. Postversand erfolgt nur gegen Vorauskasse zuzüglich 7,00 DM. Zusätzlich ist eine Diskette mit dem Ausschreibungstext, System GAEB, gegen eine Gebühr von 10,00 DM erhältlich. Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Kommunalaufsicht Eröffnungstermin: Dienstag, 15. Februar 2000, Uhr bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Verwaltungsgebäude I, Zimmer 206, Bahnhofstraße 19, Morbach Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Gemeindewerke Morbach Jürgen Schabbach, Werkleiter

7 Morbach Ausgabe 3/2000 Fahrpläne und weitere Informationen erhalten Sie bei der Tourist-Information Morbach, Unterer Markt 1, Morbach, Tel /71117 Bauvorhaben: Öffentliche Ausschreibung Um- und Anbau von 3 Gebäuden in das Hunsrücker Holzmuseum in Morbach-Weiperath Bauherr: Gemeinde Morbach, Bahnhofstraße 19-23, Morbach Planung und Bauleitung: Gewerk Peter Schmitt, Architekt, Dipl.-Ing. (FH), Bahnhofstraße 51, Morbach Tel.: 06533/4423, Fax: 06533/4402 Gebühren Uhrzeit je Werk 1. Natursteinarbeiten nach DIN qm Fließestrich 70 qm Schieferfußboden 25,00 DM Putz- und Stuckarbeiten nach DIN qm Wärmedämmputz 130 qm Scheibenputz 200 qm Kalkputz 50 qm Putzausbesserungen 30,00 DM Anforderung und Ausgabe der Ausschreibungs- Ab sofort beim Architekturbüro Peter Schmitt, Bahnhofstraße 51, Morbach gegen Zahlung der oben genannten Schutzgebühr unterlagen Submissionsort: Subbmissionstermin: Vergabeprüfstelle: Baumaßnahme: Bauherr: Planung und Bauleitung: Leistungen: je Doppelausfertigung, wobei Postversand nur gegen Voreinsendung zuzüglich 7,00 DM Versandkosten erfolgt. Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19-23, Verwaltungsgebäude I, Zimmer 206, Morbach zu den angegebenen Zeiten Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kommunalaufsicht Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung Sanierung des Nebenraumbereiches der Baldenau-Halle Gemeinde Morbach Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Thomas, Zur Lay 4 + 6, Morbach, Telefon: 06533/93790, Telefax 06533/ Innenanstricharbeiten 2. Verkleidung der Außenfassade mit beschichteten Alu-Profil-Blechen

8 Morbach Ausgabe 3/2000 Angebotsunterlagen: können ab Montag, dem 24. Januar 2000, beim planenden Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs Thomas, Zur Lay 4 + 6, Morbach, unter Beifügung eines Verrechnungsschecks über je 25,00 DM zu 1. und 2. (für die Doppelausfertigung einschl. Porto) - keine Rückerstattung - schriftlich angefordert werden. Eröffnungstermin: Donnerstag, den 03. Februar 2000, Uhr zu 1. und Uhr zu 2., bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Verwaltungsgebäude I, Zimmer-Nr. 206, Bahnhofstraße 19, Morbach Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Gemeinde Morbach erneut Kreismeister Bereits zum sechsten Mal konnte die Betriebsmannschaft der Gemeinde Morbach die Fußballhallenmeisterschaft der Kommunalbehörden des Landkreises Bernkastel-Wittlich gewinnen. Das Turnier fand in diesem Jahr in der Sporthalle in Traben-Trarbach statt. Ausrichter war die VGV Kröv-Bausendorf. Insgesamt waren 7 Mannschaften am Start. In den Gruppenspielen musste sich die Gemeinde Morbach mit der VGV Kröv-Bausendorf, VGV Wittlich-Land und der VGV Neumagen-Dhron auseinandersetzen. Bereits im ersten Spiel wurde deutlich, dass in diesem Jahr wieder mit der Gemeinde Morbach zu rechnen sei. Die VGV Neumagen-Dhron wurde glatt mit 5:2 geschlagen. Im zweiten Spiel konnte die VGV Wittlich-Land deutlich mit 6:0 geschlagen werden. Etwas langsamer ließ man es im letzten Gruppenspiel angehen. Dennoch sprang ein verdienter 3:1 Sieg gegen die VGV Kröv-Bausendorf heraus. Damit war m an als Tabellenerster souverän für das Halbfinale qualifiziert (9 Punkte, 14:3 Tore). Dort wartete der Erzrivale, die VGV Bernkastel-Kues. Aber auch die Bernkasteler konnten die Kicker aus Morbach nicht aufhalten. Schnell führte man mit 3:0, ehe Bernkastel-Kues auf 3:2 heran kam. Morbach ließ sich aber nicht nervös machen und gewann schließlich mit 7:3. Im Finale hieß der Gegner Stadtverwaltung Wittlich. Hier hatten die Fußballer aus Morbach mehr Mühe als erwartet. Lange hieß es 1:1 Unentschieden. 3 Minuten vor Schluss gelang aber dann doch der 2:1 Siegtreffer. Zuschauer und Aktive waren sich einig, dass die Gemeinde Morbach das Turnier verdient gewonnen hat. In der dritten Halbzeit wurde auch eine gute Verfassung gezeigt. Neue Kontakte zu den Kollegen der benachbarten Gemeinden wurden ausgeschlossen und man freut sich schon jetzt auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr, dann in Neumagen-Dhron. Stehend (v.l.n.r.): Andreas Maurer, Johannes Buschbaum, Franz-Josef Lorscheter, Gregor Eibes, 1. Beigeordneter der VGV Kröv-Bausendorf, Bernward Helms-Derfert Knieend (v.l.n.r.): Klaus Peter Gören, Werner Schneider, Karl-Heinz Erz, Thomas Gauer Unterrichtung über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 13. Dez Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde gemäß 21 Geschäftsordnung i.v.m. 16 a Gemeindeordnung Es werden keine Fragen gestellt. Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass - seit der letzten Gemeinderatssitzung folgende Ausschusssitzungen stattgefunden haben: - Schulträgerausschuss am Der Ausschuss hat grundsätzlich die Notwendigkeit zur Ausstattung der Grundschulen mit ergonomischem Mobilar zur Förderung einer gesunden Körperhaltung der Schülerinnen und Schüler anerkannt. Kurzfristig wird eine Besichtigung aller Grundschulen angestrebt, bei der die Prioritätenfolge für die Beschaffung der ergonomischen Möbel festgelegt wird. Entsprechend der Haushaltssituation soll die Ausstattung aller Abschlussklassen der Grundschulen (derzeitige 4. Schuljahr) im Jahre 2000 erfolgen. Für die Anschaffung entsprechenden Mobiliars sollen im Haushaltsplan für das Jahr 2000 mindestens DM eingesetzt werden. In geeigneter Weise sollen die Eltern durch die Schulen um Mitwirkung bei der Verhinderung von Fehlhaltungen ihrer Kinder gebeten werden, in dem den Erziehungsberechtigten empfohlen wird, für die Nutzung zu Hause ebenfalls ergonomisches Mobiliar zu erwerben. - Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss am zur Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs - Fremdenverkehrsausschuss am Mit dem Aktionsjahr Rheinland-Pfalz buchen fördert das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in den Jahren 1999 und 2000 den Aufbau von touristischen Kommunikationsnetzwerken bzw. Informations- und Reservierungssystemen. Ziel ist die flächendeckende Buchbarkeit in den Regionen unter der Dachkonzeption Rheinland-Pfalz. Mit dem Aufbau eines IRS soll den durch die neuen Technologien erfolgten Marktveränderungen Rechnung getragen werden. Für das Verkehrsamt Morbach ist die Einrichtung von zwei PC s und eine Informationssäule vorgesehen.

9 Morbach Ausgabe 3/2000 Für die Hard- und Software, Schulung usw. ist von einem Gesamtbetrag von DM auszugehen. Die Landesförderung beträgt 40 %. Der Restbetrag soll über die vereinnahmten Provisionen finanziert werden. - Forst- und Landwirtschaftsausschuss am zur Vorberatung des Entwurfs des Forstwirtschaftsplanes Bau- und Liegenschaftsausschuss am * Der Auftrag für die Ausführung der Holzbauarbeiten im Rahmen der Maßnahme Umbau der Gebäude Weiperath in ein Hunsrücker Holzmuseum wurde an die Fa. Reichert, Kommen, zum Angebotspreis von ,67 DM erteilt. * Der Auftrag für die Ausführung der Tischlerarbeiten im Rahmen der Maßnahme Umbau der Gebäude Weiperath in ein Hunsrücker Holzmuseum wurde an die Fa. Luxemburger, Mülheim, zum Angebotspreis von ,88 DM erteilt. * Der Auftrag für die Ausführung der Metallbau- und Schlosserarbeiten im Rahmen der Maßnahme Umbau der Gebäude Weiperath in ein Hunsrücker Holzmuseum wurde an die Fa. Zimmer, Graach, zum Angebotspreis von ,60 DM erteilt. * Die Aufträge für die Ingenieurleistungen für den Ausbau und die erstmalige Herstellung der Straßen wurden wie folgt vergeben: Hoxel Baugebiet Bahnhofsweg (ehem. Gewerbebrache Thees) an die Ing. Gemeinschaft IPB, Gonzerath, Am Klettbach 26, Morbach. Wenigerath Stichstraße von K 123 bis Marx und Wenigerath Gonzerather Pfad an das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Thomas, Zur Lay 4-6, Morbach * Die Planungsleistungen für die Umgestaltung der Eingangs- und Treppenhausanlage und die Herstellung der Außenanlage am Telefonmuseum in Morbach wurde an das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Thomas, Zur Lay 4-6, Morbach, vergeben. - Haupt- und Finanzausschuss am Die gemeindlichen Gebäude werden ab über die Fa. Büchner & Barella, Trier, bei der Züricher Versicherungs-AG zum Angebotspreis von ,54 DM (brutto einschließlich Versicherungssteuer) auf die Dauer eines Jahres auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung versichert. * Der Auftrag zur Erstellung eines einheitlichen Designkonzeptes für die Internetpräsentation der Gemeinde Morbach wurde an die Fa. MAIN Training GmbH, Birkenfeld zum Gesamtpreis von ,00 DM erteilt. Mit der Erstellung eines Logos für die Gemeinde Morbach wurde das Werbebüro wibo-werbung, Bernkastel-Kues, zum Angebotspreis von 2.320,00 DM beauftragt. * Der Auftrag für die Lieferung und Installation des Regiebetriebsprogramms Regie 68 für den gemeindlichen Baubetriebshofes wurde an die Fa. MEZ, Lippetal, zum Bruttoangebotspreis von ,00 DM erteilt. * Der Anschaffung eines flächendeckenden automatisierten Kartenwerkes (ALK) in Form von Rasterdaten über die Katasterverwaltung Birkenfeld mit voraussichtlichen Einstiegskosten im Haushaltsjahr 2000 von 8.764,00 DM und jährlichen Folgekosten von schätzungweise 1.700,00 DM bei jährlicher Fortschreibung wurde zugestimmt. An den einmaligen und laufenden Kosten werden sich die Gemeindewerke angemessen mit einem Drittel beteiligen. * Dem Kegelsportverein Haardtkopf e.v. wurde für die Erweiterung der Kegelsportanlage im Untergeschoss der Baldenauhalle für den 1. Bauabschnitt ein Zuschuss von DM bewilligt. Die Bewilligung beträgt 20 % der veranschlagten Gesamtkosten von DM. - Werksausschuss am * Die Ingenieurleistungen für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen in den Baugebieten Bischofsdhron, Auf der Rau, Gonzerath, In der Geisch, Gutenthal, Brüchelhöh und Morbach, Auf der Huhf wurden an das Ingenieurbüro Jakobs-Thomas, Morbach vergeben. * Die Ingenieurleistungen für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen in den Baugebieten Haag, Auf der Acht und Rapperath Am Leisberg wurden an die Ingenieurgemeinschaft IPB Morbach- Gonzerath vergeben. * Der Auftrag zur Lieferung einer Kanalinspektionskamera incl. Zubehör wird an die Fa. K.E.M., Meißner, vergeben. Zu den Kosten von ,40 DM (brutto) erhalten die Gemeindewerke Morbach von den Verbandsgemeindewerken Thalfang einen Baukostenzuschuss von 50 %, also einem Betrag von ,70 DM (brutto). * Als Rohrmaterial für Schmutzwasserkanäle wird zukünftig, grundsätzlich, wenn nicht andere technische Gründe entgegenstehen, Ultra-Rib II verwendet. Bau- und Liegenschaftsausschuss am * Auftragserweiterung an die Fa. Heberger, Bauhmholder, in Höhe von ,69 DM im Zuge der Erd-, Kanal-, Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten für die Erweiterung der Baldenauhalle * Lieferung und Einbau einer Einbauküche an die Fa. Möbel Schuh, in Höhe von ,96 DM im Zuge des Umbaues und der Sanierung des Gemeindehauses in Elzerath. * Werksausschuss am zur Vorberatung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes Betriebszweig Abwasserbeseitigung - - die Bezirksregierung Trier mit Bescheid vom für die Beschaffung von 80 Feuerwehrüberjacken eine Landeszuwendung in Höhe von DM bewilligt hat. Die Zuwendung wird mit DM (54 Feuerwehrüberjacken) in 1999 und mit DM (26 Feuerwehrjacken) im Jahre 2000 ausgezahlt. - das Staatliche Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft Trier mit Bescheid vom den Abnahmeschein für die Baumaßnahme Erweiterung/Sanierung der Kläranlage Gonzerath erteilt hat. Die Abnahme erfolgte beanstandungsfrei. - die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 1999 genehmigt hat. Rechtliche Bedenken wurden keine erhoben. - am die verbandsfreie Gemeinde Morbach 25 Jahr besteht. In der letzten Ausgabe der Morbacher Rundschau (zwischen Weihnachten und Neujahr) wird zu diesem Jubiläum ein Verwaltungsbericht über diesen Zeitraum als Beilage erscheinen. Zu diesem Jubiläum soll im 1. Quartal des Jahres 2000 noch eine Festveranstaltung durchgeführt werden. Der Termin wird mit dem Ältestenrat festgelegt. Zu Punkt 3: Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2000 Sachverhalt: Der vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2000 wurde auf Grundlage der Vorgabe des Forst- und Landwirtschaftsausschusses erarbeitet und wird zur Beschlussfassung empfohlen. Die im Hiebsatzvergleich vorgesehene Endnutzung von fm (davon fm Fichte) überschreitet den ausgeglichenen Hiebsatz zwar, ist aber unter Berücksichtigung eines um 30 % höheren Zuwachses als im Forsteinrichtungswerk vorgesehen, unbedingt vertretbar. Die Gesamtnutzung von fm liegt fm über dem Soll im ablaufenden Forstwirtschaftsjahr und 902 fm über der Nutzung 1998, die jedoch mit rund fm geplant war. Der Gesamtansatz des Kulturplanes übersteigt den Ansatz des laufenden Jahres 1999 um rund DM. Insbesondere bei den Holzerntekosten, den Bestandsbegründungen sowie den Wege- und Wasserbauten ergeben sich voraussichtlich höhere Aufwendungen, da auch die Einnahmeseite über den Vorjahresansätzen liegt ( DM). Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für 2000 schließt mit einem Fehlbedarf von DM ab, wobei hier bereits die außerforstliche Beschäftigung der Forstwirte eingeplant ist. Beschluss: Der Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2000 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 4, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 4: Jahresabschlüsse 1998 der Gemeindewerke Morbach 4.1 Betriebszweig Wasserversorgung Es wird beschlossen: a) der Jahresabschluß des Betriebszweiges Wasserversorgung zum 31. Dezember 1998 wird gemäß 3 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von ,52 DM festgestellt. b) der Jahresverlust von 5.675,20 DM wird gemäß 12 Abs. 7 EigVO aus Mitteln der zweckgebundenen Rücklage abgedeckt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 4: Jahresabschlüsse 1998 der Gemeindewerke Morbach 4.2 Betriebszweig Abwasserbeseitigung Es wird beschlossen: a) der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung zum 31. Dezember 1998 wird gemäß 3 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von ,45 DM festgestellt. b) der Jahresverlust von ,38 DM wird gemäß 12 Abs. 7 Eig- VO aus Mitteln der zweckgebundenen Rücklage abgedeckt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 5: Neufassung der Betriebssatzung der Gemeindewerke Morbach Sachverhalt: Die Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigVO) vom ist am außer Kraft getreten und wurde gleichzeitig durch die Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom ersetzt.

10 Morbach Ausgabe 3/2000 Aufgrund der neuen EigAnVO wurde vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ein Satzungsmuster entworfen, gegen das aus der Sicht der Kommunalaufsicht laut Mitteilung des Ministeriums des Innern und für Sport an den Gemeinde- und Städtebund, keine Bedenken bestehen. Aufgrund dieses Satzungsmusters wurde der Entwurf zur Neufassung der Betriebssatzung für die Gemeindewerke Morbach gefertigt. Die Änderungen/Neuerungen gegenüber der bisherigen Betriebssatzung sind in Fettschrift im Entwurf gekennzeichnet. Änderungen/Neuerungen im Einzelnen: In 3 wurde das Stammkapital auch in angegeben. Die centgenaue Umrechnung würde ein Stammkapital gesamt mit ,04 und pro Betriebszweig ,52 ergeben. Um diese krummen Beträge zu vermeiden wurde mit dem Wirtschaftsprüfer Einigung dahingehend erzielt, das Stammkapital mit Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmungen auf insgesamt und damit pro Betriebszweig auf zu reduzieren. Die Differenzbeträge werden entsprechend den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt. In 4 Abs. 2 wurden folgende Beträge erhöht: Ziffer 1 von bisher ,00 DM auf ,00 DM Ziffer 3 von bisher ,00 DM auf ,00 DM Ziffer 4 von bisher ,00 DM auf ,00 DM (vergleiche 6 Abs. 2 Nr. 7). 4 Abs. 2 Ziffer 9 wurde zur Klarstellung neu aufgenommen. In 6 Abs. 1 wurde mit der Bestimmung, dass 2 Werkleiter und ihre Stellvertreter bestellt werden, die Möglichkeit geschaffen, für die Unterhaltung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen einen Werkleiter zu bestellen, da diese Aufgaben zukünftig durch den neu zu bildenden gemeindlichen Baubetriebshof erfüllt werden sollen. 6 Abs. 2 Ziffer. 1 wurde um die Abwicklung des Leistungsaustauschs zwischen den einzelnen Betriebszweigen bzw. der Gemeinde ergänzt. In Ziffer 6 wurde die Aufstellung des Beteiligungsberichtes, auf der Grundlage der geänderten Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden, aufgenommen. 6 Abs. 2 Nr. 5 wurde neu aufgenommen (Erstellung des Zwischenberichtes). In 6 Abs. 2 wurden folgende Beträge erhöht: Ziffer 7 von bisher ,00 DM auf ,00 DM (vergleiche 4 Abs. 2 Nr. 4) Ziffer 8 von bisher ,00 DM auf ,00 DM Ziffer 9 hinsichtlich der Niederschlagung von Forderungen von bisher 2.000,00 DM auf 3.000,00 DM. 7 Abs. 2 wurde ebenfalls auf der Grundlage der geänderten Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden aufgenommen. Beschluss: Der Neufassung der Betriebssatzung der Gemeindewerke entsprechend dem Entwurf wird zugestimmt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 6: Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Morbach; Übernahme der ausgebauten Wege in die Unterhaltungspflicht der Gemeinde Morbach Sachverhalt: In einem Ortstermin am fand die Abnahme der in der vorliegenden Liste aufgeführten Wege statt. Es sind folgende Mängel zu beseitigen: Am Weg Nr. 92 sind talseitig Abschläge zur Unterbrechung der Wasserführung herzustellen. Am Weg Nr. 43 ist der Parkplatz neben dem Friedhof anzugleichen und überschüssiger Boden zu entfernen. Am Weg Nr. 33 sind 2 Seitenanschlüsse und eine Kehrenaufweitung zu befestigen. Am Weg Nr. 41 (Beton-Spurbahn) ist der talseitige Rand teilweise abzusenken. Die Hohlräume in den Beton-Spurbahnplatten sind mit Splitt 8/16 mm zu verfüllen. Weiterhin sind die Betonplatten am unteren Ausbauende auf Standsicherheit zu beobachten und gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. An den Wegen Nr. 92 und 38 sind Truppenschäden festgestellt worden. Die Reparatur ist zwischen der Teilnehmergemeinschaft und dem Amt für Verteidigungslasten, Koblenz, zu regeln. Der Vollzug der noch durchzuführenden Maßnahmen wurde der Gemeinde Morbach mit Schreiben vom durch das Kulturamt Bernkastel-Kues gemeldet. Am fand ein Ortstermin in der Gemarkung Morbach statt, zur Abnahme der im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Morbach ausgebauten Wege Auf Gradel und Heiligenweg. Folgender Mangel wurde festgestellt: Auf ungefährer Höhe des Weges Nr. 265 wurde der Heiligenweg im Auftrag der Fa. Papier Mettler auf einer Breite von ca. 1 m aufgefräst, um Niederschlagswasser aus deren Betriebsgelände abzuleiten. Die Teerdecke ist an dieser Stelle wieder zu schließen. Die Fa. Papier Mettler wird als Verursacher die Wiederherstellung der Teerdecke veranlassen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der im Rahmen des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Morbach ausgebauten Wege zu. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 7: Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Gonzerath; Übernahme von Wegen in die Unterhaltungspflicht der Gemeinde Morbach Sachverhalt: In einem Ortstermin am wurden die in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Wegebaumaßnahmen besichtigt. Am Weg Nr. 102 sind die Seitenanschlüsse zu den Wegen Nr. 139 und 142 noch in Asphalt auszuführen. Gegenüber der Anbindung des Weges Nr. 115 ist am Weg Nr. 105 auf einer Länge von etwa 30 m talseits Boden anzuschütten und zu verdichten. Am neu gebauten Weg Nr. 193 wurde die Sperrung für den öffentlichen Verkehr veranlasst. Die Beschilderung wird noch durch die Teilnehmergemeinschaft vorgenommen. Die restlichen Maßnahmen wurden plan- und sachgemäß ausgeführt. Die Ausführung der wasserführenden Mulde im Weg 101 bei der Anbindung an die B 269 wurde als zu tief empfunden. Die Brauchbarkeit soll bis zu einem Jahr beobachtet werden. Insoweit wird die Übernahme des Weges vorbehalten. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der im Rahmen des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Gonzerath ausgebauten Wege zu. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 8: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morbach im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh ; 8.1 Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung Sachverhalt: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh wurde von der Verwaltung ausgewertet. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden noch nicht eingeholt. Da die Träger öffentlicher Belange bereits im Rahmen der landesplanerischen Stellungnahme frühzeitig in die Planungsabsichten der Gemeinde eingebunden waren, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden parallel zur förmlichen Offenlage des Planentwurfes zu beteiligen. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh, der unter Berücksichtigung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet wird, muss nach Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien für die Dauer eines Monates förmlich offengelegt werden. Während dieser Offenlage besteht für die Bürger erneut Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Sofern sich aus der Offenlage keine neuen Aspekte ergeben, die zu einer Änderung der Planung führen, kann die Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss der Offenlage abschließend beschlossen werden. Die Bürger wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am frühzeitig über die Planungsziele der Gemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gutenthal -Auf Brüchelhöh informiert und hatten in dieser Veranstaltung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Eine weitere Bürgerbeteiligung fand in einer Bürgerversammlung am statt. Im Anschluss an diese Versammlung bestand für jeden zusätzlich die Möglichkeit, sich vom bis zum bei der Gemeindeverwaltung Morbach eingehend über die Planungen zu informieren mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Anregungen der Bürger werden im folgenden inhaltlich wiedergegeben, kommentiert und mit einem Beschlussvorschlag versehen. Unterschriftsliste von 67 Bürgern des OrtsbezIrkes Gutenthal: 67 Bürger des Ortsbezirkes Gutenthal bestätigten mit ihrer Unterschrift in einer Unterschriftsliste, dass sie mit dem Beschluss des Ortsbeirates vom , ca., 65 Baugrundstücke in Gutenthal zu erschließen, nicht einverstanden sind, da sie dies für eine übertriebene Ausdehnung ihres Heimatdorfes halten. Es wurde darum gebeten, diese Entscheidung zu überdenken und das Erschließungsvorhaben auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Kommentierung: Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde kein Beschluss gefasst, 65 neue Baugrundstücke in Gutenthal zu erschließen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwar für ein Teilgebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, dessen Größenordnung bleibt jedoch mit ca. 27 zusätzlichen Baugrundstücken weit unter den 65 behaupteten zurück.

11 Morbach Ausgabe 3/2000 Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll am westlichen Ortsrand im Bereich Auf Brüchelhöh Wohnbauflächen in einer Größenordnung von ca. 3 ha ausgewiesen werden. Gutenthal soll insbesondere aufgrund seiner verkehrlichen Lage und der räumlichen Nähe zum Gewerbepark Hunsrück-Mosel sowie zum Ortsbezirk Morbach eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Funktion bei der Bereitstellung attraktiver Wohnbauflächen in der Gemeinde übernehmen, wobei die dörfliche Struktur des Ortsbezirkes zu berücksichtigen ist. (Neben den beiden eindeutigen Siedlungsschwerpunkten Morbach und Gonzerath sollen die Ortsbezirke Bischofsdhron, Rapperath und Gutenthal über ihre Eigenentwicklung hinaus zur Befriedigung des Wohnbaulandbedarfs in der Gemeinde beitragen.) Anlass für die Flächennutzungsplanänderung, die eine langfristige Zielplanung der Gemeinde darstellt, ist die geänderte Zielsetzung zur weiteren baulichen Entwicklung des Ortsbezirkes wonach die weitere Siedlungsentwickung am östlichen Ortsrand zum Gewerbepark hin begrenzt und stattdessen auf den westlichen Ortsrand gelenkt werden soll. Mit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Bereich Auf Brüchelhöh sollen die im Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbauflächenreserven am östlichen Ortsrand im Bereich In der Strut reduziert werden (ca. 1,2 ha). Neben der Nähe zum Gewerbepark Hunsrück-Mosel sind auch landespflegerische Gesichtspunkte (Oberlauf des Brühlbaches mit Feuchtwiesen, größere Flächen mit Extensivgrünland) ausschlaggebend, die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen am östlichen Ortsrand zu überdenken. Die bauliche Entwicklung in diesem Bereich soll sich deshalb künftig auf eine Abrundung der vorhandenen Ortslage im Rahmen der Grundstücke beschränken, bei denen bereits Vorleistungen zur Erschließung erbracht wurden. Die Wohnbauflächenausweisung Auf Brüchelhöh dient als Ersatz für die entfallenden Wohnbauflächenreserven, um Gutenthal seine Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten. Die Flächenneuausweisung übersteigt die entfallenden Baulandreserven rechnerisch um ca. 1,8 ha, wobei sich die gewählte Abgrenzung aus dem Ziel ergibt, eine sinnvolle Gestaltung des westlichen Ortsrandes vorzubereiten und langfristig eine geschlossene und abgerundete Ortslage zu schaffen. Im Hinblick auf den mittel- bis langfristigen Gesamtbedarf der Gemeinde Morbach an Wohnbauflächen ist die Flächenausweisung im vorliegenden Umfang begründbar. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden entsprechend der Kommentierung zurückgewiesen. Anregungen des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Gutenthal Flur 3 Nr. 8/8 mit Schreiben vom : Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Flächenausweisung bei weitem den Eigenbedarf des Ortsbezirkes übersteigt, was bei einer Bebauung gravierende Veränderungen für die Bürger von Gutenthal zur Folge hätte. Es sei daher sehr bedauerlich, dass man weder die Bürger, noch die betroffenen Anlieger über die beabsichtigten, tiefgreifenden Veränderungen in Gutenthal informiert habe. Für seine Familie sowie eine Vielzahl von Gutenthalern sei die Schaffung von Bauland, die über den Eigenbedarf des Ortes hinausgeht, eine nicht erwünschte Entwicklung. Es stünde außer Frage, dass in Gutenthal Bauland erschlossen werden solle, und es sei auch sinnvoll, dies an verschiedenen Stellen innerhalb des Ortes durchzuführen, aber die zu erschließenden Flächen sollten dem voraussichtlichen Eigenbedarf angepasst werden, vor allem sollte eine den Entscheidungen der Räte vorausgehende Absprache mit den Eigentümern erfolgen. Zusätzlich könnten auch die vorhandenen Baulücken sowie die voll erschlossenen Grundstücke in privater Hand Bauinteressen zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise bliebe eine natürliche Entwicklung von Gutenthal auf lange Sicht gewährleistet. Kommentierung: Das in der Kommentierung zur Unterschriftsliste von 67 Bürgern geschriebene gilt hier gleichermaßen. In Anbetracht dessen, dass im Bereich In der Strut Wohnbauflächen reduziert werden, kann nicht von einer überzogenen Ausweisung von Bauland gesprochen werden. Es wurde beim Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Bedarf an Bauland unter Berücksichtigung der Baulücken konkret begründet. Da Gutenthal über seine Eigenentwicklung Bauflächen bereitstellen soll, ist die Auffassung der gemeindlichen Gremien und wird vor allem durch die verkehrliche Lage, die räumliche Nähe zum (landesweit bedeutsamen) Gewerbepark Hunsrück-Mosel sowie zum Ortsbezirk Morbach und damit zu zentralörtlichen Einrichtungen begründet, wobei die dörfliche Struktur des Ortsbezirkes zu berücksichtigen ist. Der Vorwurf, dass die Bürger nicht über die Planung der Gemeinde informiert wurden, ist unzutreffend. In der Bauleitplanung wird eine zweigestufte Bürgerbeteiligung (frühzeitige Bürgerbeteiligung, förmliche Offenlegung) durchgeführt, wobei die erste Stufe der Bürgerbeteiligung in der Regel erst nach dem Beschluss des Gemeinderates, ein Änderungsverfahren durchzuführen, erfolgt. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden entsprechend der Kommentierung zurückgewiesen. Im Rahmen der Einwohnerversammlung vom wurden noch folgende Anregungen vorgebracht: Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Teil des zur Ausweisung vorgesehenen Gebietes als sogenannte grüne Lunge eine besondere landespflegerische Bedeutung hat. Zudem wird befürchtet, dass es bei der Erschließung des Baugebietes zu Belastungen durch den Schwerlastverkehr kommt, die durch die schmal dimensionierten vorhandenen Straßen noch verstärkt würden. Kommentierung: Für das Plangebiet wurde eine Beurteilung durch den Landschaftsplaner vorgenommen, der eine Ausweisung von Bauland an diesem Standort für vertretbar erachtet hat. Die landespflegerischen Zielvorstellungen wurden in das Verfahren mit eingebracht. Mit der Erschließung eines Baugebietes sind unzweifelhaft Belästigungen für die Anwohner verbunden, die durch entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen gemindert werden können. Die vorhandenen Anbindungsmöglichkeiten an das bestehende Straßennetz werden jedoch aufgrund der Größenordnung der ausgewiesenen Wohnbauflächen und dadurch, dass eine Anbindung an mehrere Anknüpfungspunkte möglich ist, als ausreichend erachtet. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden entsprechend der Kommentierung zurückgewiesen. Beschluss: Die Anregungen der Bürger werden entsprechend den vorstehenden Beschlussvorschlägen berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 8: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morbach im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh ; 8.2 Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird parallel zur Offenlage des Entwurfes durchgetührt. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 8: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morbach im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh ; 8.3 Entwurfsbeschluss Dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die Offenlage zu veranlassen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 9: Aufstellung Bebauungsplan Gutenthal II - Brüchelhöh ; 9.1 Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung Gemäß 22 GemO nimmt Bürgermeister Gregor Eibes an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Hans Jung. Sachverhalt: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gutenthal II - Brüchelhöh wurde von der Verwaltung ausgewertet. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden noch nicht eingeholt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Träger öffentlicher Belange parallel zur förmlichen Offenlage des Bebauungsplanentwurfes zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf, der unter Berücksichtigung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet wird, muss nach Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien für die Dauer eines Monates förmlich offengelegt werden. Während dieser Offenlage besteht für die Bürger erneut Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Sofern sich aus der Offenlage keine neuen Aspekte ergeben, die zu einer Änderung der Planung führen, kann der Bebauungsplanentwurf nach Abschluss der Offenlage als Satzung beschlossen werden. Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft werden im landespflegerischen Planungsbeitrag Maßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen außerhalb des Plangebietes in der Gemarkung Morbach vorgeschlagen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in einer Bürgerversammlung am statt. 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