N I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des Gemeinderates der GEMEINDE MORBACH am

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1 Anwesenheitsliste: Vorsitzende/r Hackethal Andreas N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates der GEMEINDE MORBACH am Gemeinderatsmitglieder Andretta Uwe Anton Barbara Anton Ulrich Bader Hugo bis 20:15 Uhr, TOP 6 Baumgart Edith Benz Klaus Blatt Manuel ab 18:55 Uhr, TOP 5 Feilen Wilhelm Hahn Ingrid Heintel Brigitte Dr. Jakobs Jürgen Jakobs Thomas Kurz Johannes Martini Tobias Moseler Hermann Müllers Erika ab 18:10 Uhr, TOP 1 Müllers Kurt ab 18:10 Uhr, TOP 1 Nellinger Michael Schabbach Egon Schuh Georg Schuh Günter Seus Michael Tuschik Andreas Wagner Theo Zender Lisa Beigeordnete Thömmes Dietmar Zender Achim Ortsvorsteher/innen Adamietz Michael Antony Serge Bernard Marita Frenzer Franz Josef Gemmel Lorenz Hartmann Edwin Köhler Christian Lünemann Winfried Pfeiffer Erwin ab 18:45 Uhr, TOP 4 Roth Joachim Schemer Norbert Schmitt Hans-Joachim Schrenk Erwin Stein Hans-Georg Wilbert Ulrich Schriftführer/in Gätz Theodor Seite 1

2 Von der Verwaltung Recktenwald Thomas Schabbach Jürgen Schabbach Matthias Schmitt Axel sonstige Sitzungsteilnehmer/innen Arens Michael RWE zu TOP 7 Felten Marco RWE zu TOP 7 Günter Beckermann Planungsbüro ISU zu TOP 4 Heib Rainer RWE zu TOP 7 Wagner Matthias RWE zu TOP 7 Verhandelt: zu Morbach am im Sitzungssaal des Rathauses Beginn: Ende: 18:05 Uhr 21:30 Uhr Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Mitglieder des Gemeinderates in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung waren öffentlich bekannt gemacht. T a g e s o r d n u n g : - Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde gemäß 21 Geschäftsordnung i.v.m. 16 a Gemeindeordnung 2. Mitteilungen des Vorsitzenden 3. Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der L 160 (Industriestraße) von der Einmündung am Feuerwehrgerätehaus an die Einmündung der Straße "Auf Hambuch" 4. Bebauungsplan Gonzerath VII - Hinter Kreuz; Beratung über den Vorentwurf 5. Energie Bernkastel-Wittlich EBW-AöR; -Änderung der Satzung der Energie Bernkastel- Wittlich AöR -Beteiligung der Gemeinde Morbach an der "Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs- GmbH sowie den Kommanditgesellschaften "Windpark am Ranzenkopf I GmbH & Co. KG und "Windpark am Ranzenkopf II GmbH & Co. KG " 6. Anfragen Zu Punkt 1: - Öffentliche Sitzung - Einwohnerfragestunde gemäß 21 Geschäftsordnung i.v.m. 16 a Gemeindeordnung Manfred Thul fragt nach, warum auf dem Gelände am Lidl kein Behindertenparkplatz ausgewiesen ist? Antwort: Die Angelegenheit wird geprüft. Hans-Georg Stein fragt nach, wann mit dem Neubau des Altenheimes St. Anna begonnen wird. Antwort: Hierzu kann voraussichtlich im Jahre 2016 abschließend berichtet werden. Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass - folgende Ausschusssitzungen stattgefunden haben: - Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss am zur Vorbereitung des Haushaltsplanes Schulträgerausschuss am u.a. zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2016 Seite 2

3 - Forst- und Landwirtschaftsausschuss am zur Vorberatung des Wirtschaftplanes 2016 für den Gemeindeforst Morbach - Fremdenverkehrsausschuss am u.a. zur Vorbereitung des Haushaltsplanes Haupt- und Finanzausschuss am zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - Werkausschuss am u.a. zur Vorberatung der Wirtschaftspläne 2016 für die Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung - Bau- und Liegenschaftsausschuss am u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung. - der Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur mit Bescheid vom eine Zuwendung aus dem Programm Städtebauliche Erneuerung 2015, Programmteil Stadtumbau für die Innenentwicklung/Stadtumbau im Ortskern Morbach in Höhe von ,00 bewilligt hat. Die Mittel sind wie folgt verteilt: - Haushaltsjahr ,00 - Haushaltsjahr ,00 - Haushaltsjahr ,00 - Haushaltsjahr ,00 - Haushaltsjahr ,00 - die Gemeinde Morbach gemeinsam mit der RWE Deutschland AG und ihrer Tochtergesellschaft RWE FiberNet GmbH (RFN) im sogenannten Projekt Morbach West, die Ortsbezirke Elzerath, Heinzerath, Hunolstein, Odert und Weiperath mit einem leistungsstarken Glasfasernetz zu erschließen beabsichtigt. Hierdurch wird eine VDSL-Versorgung mit einer Bandbreite von bis zu 50 Mbit/s möglich sein. Die Bauzeit beträgt ca. 1 Jahr, so dass noch in 2016 mit der Fertigstellung gerechnet werden kann. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der RWE FiberNet GmbH, Essen; zu einem Preis von ,00 Euro zugestimmt. Nach Abschluss dieses Projektes wird die Gemeinde flächendeckend mit einem kabelgebundenen Breitbandnetz mit Übertragungsraten von 25 bis 50 MBits vorsorgt sei - am das Vergleichskegeln der Ortsbeiräte und des Gemeinderates auf der Kegelsportanlage des KSV Haardtkopf stattgefunden hat. Sieger wurde mit 801 Holz der Ortsbeirat Morscheid-Riedenburg, gefolgt von Hoxel mit 729 Holz und Hunolstein 724 Holz. Der Titelverteidiger Ortsbeirat Gutenthal erreichte mit 676 Holz den vierten Platz. Beste Einzelkegler waren Christian Lorscheter (255 Holz), Klaus Bernard (220 Holz) und Helmut Thinnes und Michael Nellinger (jeweils 199 Holz). Beste Einzelkeglerinnen waren Marita Bernard (178 Holz), Brigitte Heintel (163 Holz) und Ingrid Hahn (139 Holz). Zu Punkt 3: Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der L 160 (Industriestraße) von der Einmündung am Feuerwehrgerätehaus an die Einmündung der Straße "Auf Hambuch" Sachverhalt: Der LBM Trier schlägt vor, die Ortsdurchfahrtsgrenzen an der L 160 von der Einmündung am Feuerwehrgerätehaus zur Einmündung der Straße Auf Hambuch zu verlegen. Die OD-Grenze am Ortsausgang Richtung Bruchweiler soll unverändert bleiben. Grund für den Vorschlag ist, dass die bisherige OD-Grenze nicht mehr mit der vorhandenen zusammenhängenden Bebauung und deren verkehrlichen Erschließung übereinstimmt. Mit der Verlegung der OD-Grenze liegen die angrenzenden Grundstücke im sog. Innenbereich und werden somit baurechtlich anders beurteilt als dies für Grundstücke im Außenbereich der Fall ist. Mit der Verlegung der OD sind aber auch die Regelungen der gemeindlichen Satzungen anwendbar. Im Falle des Ausbaus der Gehweganlage sind die Grundstücke dann zu Ausbaubeiträgen zu veranlagen. Seite 3

4 Beschluss: Der Verlegung der Ortsurchfahrtsgrenze an der L 160 (Industriestraße) von der Einmündung am Feuerwehrgerätehaus zur Einmündung der Straße Auf Hambuch wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortsbeirat Morbach zugestimmt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 4: Bebauungsplan Gonzerath VII - Hinter Kreuz; Beratung über den Vorentwurf Sachverhalt: Das Planungsbüro ISU hat zur Ausweisung des Gewerbegebietes Hinter Kreuz in Gonzerath einen Bebauungsplan-Vorentwurf erstellt, der als Diskussionsgrundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Behördenbeteiligung dienen soll. Herr Beckermann, Planungssbüro ISU, erläutert den vorliegenden Entwurf. Beschluss: Dem vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange freigegeben. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 5: Energie Bernkastel-Wittlich EBW-AöR; -Änderung der Satzung der Energie Bernkastel- Wittlich AöR -Beteiligung der Gemeinde Morbach an der "Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH sowie den Kommanditgesellschaften "Windpark am Ranzenkopf I GmbH & Co. KG und "Windpark am Ranzenkopf II GmbH & Co. KG " Sachverhalt: Die Energie Bernkastel-Wittlich - Anstalt des öffentlichen Rechts (EBW-AöR) wurde am mit dem Ziel gegründet, Windenergieanlagen für den kommunalen Windpark am Standort Ranzenkopf bis zur Baugenehmigung zu entwickeln. Träger der EBW -AöR sind der Landkreis Bernkastel-Wittlich, die Stadt Wittlich, die Einheitsgemeinde Morbach, die Energiewelt Hunsrück-Mosel - AöR, die Windenergie Wittlich-Land - AöR sowie die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach - AöR. Die ersten Genehmigungen für Windenergieanlagen werden voraussichtlich im Februar 2016 ausgesprochen. Im nächsten Schritt ist nun geplant, den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen durch Errichtung der entsprechenden Gesellschaften umzusetzen. Der Bau und der Betrieb der projektierten Windenergieanlagen soll nach der Erlangung der Genehmigungen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch voraussichtlich zwei Kommanditgesellschaften Windpark am Ranzenkopf - I - GmbH & Co. KG und Windpark am Ranzenkopf - II - GmbH & Co. KG durchgeführt werden. Die Komplementärfunktion in den Kommanditgesellschaften soll die zu gründende Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH übernehmen. Die geplante Errichtung von 2 GmbH & Co. KGs für den Windpark Ranzenkopf hat Finanzierungsgründe. Die Einspeisung des in den Gesellschaften erzeugten Stroms erfolgt jedoch über einen gemeinsamen Zähler. Aufgabe der GmbH & Co. KG ist Projektierung, Erwerb, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Hierbei handelt es sich um die Errichtung eines kommunalen Windparks mit derzeit geplanten 16 Windenergieanlagen und einer Gesam t- leistung von ca. 48 MW. Nach der Gründung der Gesellschaften durch die EBW-AöR soll den folgend Genannten ein Beteiligungserwerb im Wege der Anteilsabtretung angeboten werden. Gesellschafter der Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH (Komplementär) sollen zu je 10 % der Landkreis Bernkastel- Seite 4

5 Wittlich, die Stadt Wittlich, die Windenergie Wittlich-Land - AöR, die Energiegemeinschaft Traben- Trarbach - AöR sowie die EBW-AöR werden. Der Einheitsgemeinde Morbach und der Energiewelt Hunsrück-Mosel - AöR steht als Standortgemeinden der Windenergieanlagen die Zeichnung je eines 25%-igen Anteils zur Disposition. Ferner sollen beteiligt werden an der Windpark am Ranzenkopf - I und II - GmbH & Co. KG zu je 9 % der Landkreis Bernkastel-Wittlich, die Stadt Wittlich, die Windenergie Wittlich-Land - AöR, die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach - AöR sowie die EBW-AöR. Der Einheitsgemeinde Morbach und der Energiewelt Hunsrück-Mosel - AöR steht als Standortgemeinden der Windenergieanlagen die Zeichnung je eines 22,5 %-igen Anteils zur Disposition. Denn die Gesellschafter der Windpark am Ranzenkopf - I und II - GmbH & Co. KG (Kommanditisten) werden der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich in einem Umfang von 10 % an den Kommanditgesellschaften zu beteiligen (z.b. als Genossenschaft). Zur Finanzierung des Windparks Am Ranzenkopf (Bauabschnitt 1 im Jahr 2016 und Bauabschnitt 2 im Jahr 2017) erhalten die zu gründenden Gesellschaften Windpark am Ranzenkopf - I und II - GmbH & Co. KG zur Deckung der Finanzierungseigenmittel von ihren Gesellschaftern eine Zahlung entsprechend der o.g. Beteiligungsverhältnisse. Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbedarf an Eigenmitteln (Eigenkapital) der beiden zu gründenden Windpark am Ranzenkopf - I und II - GmbH & Co. KG in Höhe von bis zu 16 Mio. Euro, wenn alle derzeit geplanten Windenergieanlagen errichtet werden. Eine verbindliche Aussage zu den konkreten Kosten des Windparks und somit zur konkreten Höhe des seitens der Gesellschafter zu erbringenden Eigenkapitals lässt sich verbindlich erst nach Beendigung der derzeit durchgeführten europaweiten Ausschreibung der schlüsselfertigen Windenergieanlagen (Preis je Windenergieanlage und Infrastrukturkosten) sowie nach Beendigung der derzeit unter Beteiligung der Bevölkerung durchgeführten BImSchG-Verfahren (Ausstellung der Baugenehmigung seitens der Behörde; daraus ergibt sich die Anzahl der zu bauenden Windenergieanlagen) errechnen. Der Anteil der Einheitsgemeinde Morbach an dem aufzubringenden Kapital beträgt, wie oben ausgeführt, zunächst 25 %, somit bis zu 4 Mio. Euro, vorausgesetzt, dass alle derzeit geplanten Windenergieanlagen gebaut werden können. Nach der Fertigstellung aller geplanten Windenergieanlagen wird der Bevölkerung (z. B. einer Genossenschaft), wie zuvor erläutert, eine Beteiligung an den Gesellschaften als weiterer Kommanditist mit einem Anteil von 10 % am Eigenkapital angeboten. Nach der Übernahme des Anteils durch die Bürgerinnen und Bürger wird der Eigenanteil der Einheitsgemeinde Morbach am Eigenkapital der beiden Betreibergesellschaften von 25 % auf (voraussichtlich) 22,5 % sinken, und wird schließlich bis zu 3,6 Mio. Euro betragen. Der mit dem Verkauf der Gesellschafteranteile an die Bürgerinnen und Bürger generierte Verkaufserlös (in diesem Beispiel 0,4 Mio. Euro) wird an die Einheitsgemeinde Morbach ausgeschüttet. Eine verbindliche Vorlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung und damit genaue Aussage zu der zu erwartenden Rendite des einzusetzenden Eigenkapitals (Rentabilität) aus der Geschäftstätigkeit der zu gründenden Betreibergesellschaften lässt sich verbindlich erst nach Beendigung der derzeit durchgeführten europaweiten Ausschreibung der schlüsselfertigen Windenergieanlagen sowie des BImSchG-Verfahrens tätigen. Aufgrund der derzeit durchgeführten Preisverhandlungen mit den Herstellern der Windenergieanlagen (es finden derzeit mehrere Preis-Nachverhandlungstermine statt) wäre eine bereits heutige Nennung der zu erwartenden Rendite an dieser Stelle verhandlungsschädlich, wenn nicht sogar verhandlungsrechtlich unzulässig. Die Vorlage einer verbindlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung ist erst nach Beendigung der Verhandlungsrunden, somit für Ende Januar 2016 möglich. Dennoch: Derzeit wird davon ausgegangen und die der EBW -AöR vorliegenden Angebote beweisen es, dass die zu erwartende Rendite die Kosten des eingesetzten Eigenkapitals deutlich übersteigen wird. Die Zahlung des Eigenkapitals von zunächst benötigten 16 Mio. Euro ist zu erbringen in zwei Tranchen, je hälftig in den Jahren 2016 und Den Restbetrag zur Finanzierung des Windparks Am Ranzenkopf beschafft sich die GmbH & Co. KG über ein entsprechendes Darlehen. Die für die Beteiligung an den Gesellschaften notwendigen Eigenmittel in Höhe von 4 Mio. Euro sind in den Haushalt der Einheitsgemeinde Morbach für das Jahr 2016 und 2017 mit jeweils 2 Mio. Seite 5

6 Euro aufzunehmen. In dieser Summe bereits inkludiert ist die Beteiligung an der Stammeinlage der Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH. Darüber hinaus, wie bereits zuvor ausgeführt, werden die Betreibergesellschaften (GmbH & Co. KGs) zunächst als Vorratsgesellschaften von der EBW-AöR gegründet. Nach erfolgter Abstimmung/ Zustimmung zwischen den künftigen Gesellschaftern über die Anteilshöhen an den GmbH & Co. KG werden diese Anteile dann an die Gesellschafter abgetreten. Des Weiteren beschloss der Verwaltungsrat der EBW-AöR, nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen, die Beteiligung der EBW-AöR als Gesellschafter der GmbH & Co. KG. Diese beiden o.g. Aspekte machen die Anpassung der Satzung der EBW-AöR und somit gleichzeitig der Satzungen der Träger der EBW-AöR notwendig, da die derzeitige Aufgabenformulierung eine Beteiligung der EBW-AöR als Gesellschafter an den Betreibergesellschaften nicht zulässt. Der derzeitige Satzungszweck der EBW-AöR in 2 Abs. 1, Aufgaben der Anstalt, wird nun wie folgt erweitert: Die in 1 genannten Träger übertragen der Anstalt folgende Teilaufgaben: Planung, Projektierung, Realisierung, Erwerb, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich, zu dessen Zweck die AöR berechtigt ist, Flächen im Gebiet des Landkreises zu pachten. Rechtsgrundlage für die geplanten Beteiligungen der EBW-AöR an der Komplementärgesellschaft Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH sowie an zwei Kommanditgesellschaften Windpark am Ranzenkopf - I - GmbH & Co. KG und Windpark am Ranzenkopf - II - GmbH & Co. KG ist 86a GemO in Verbindung mit 2 Abs. 4 Satzung der EBW-AöR. Über ihre Beteiligungen an privaten Unternehmen entscheidet gemäß 7 Abs. 2 b der Satzung der Verwaltungsrat. Gemäß 14b Abs. 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) können die Träger der EBW-AöR ihren Vertretern im Verwaltungsrat Weisungen erteilen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der geplanten Aufgabenerweiterung in 2 Abs. 1 der Satzung der EBW-AöR um die Realisierung, Erwerb, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich zu. Weiterhin beauftragt der Gemeinderat die Vertreter der Gemeinde Morbach in der Verwaltungsratssitzung der EBW-AöR, den geplanten Beteiligungen der EBW-AöR als Gesellschafter der Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH mit einem Anteil an der Stammeinlage von 10 % sowie als jeweiliger Kommanditist der Kommanditgesellschaften Windpark am Ranzenkopf - I - GmbH & Co. KG und Windpark am Ranzenkopf - II - GmbH & Co. KG mit einem Anteil an der Stammeinlage in Höhe derzeit vorgesehenen 10 % (und nach der vollzogenen Bürgerbeteiligung in Höhe von 9 %) zuzustimmen. 2. Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der Gemeinde Morbach - als Gesellschafter der Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH mit einem Anteil an der Stammeinlage von 25 % sowie - als jeweiliger Kommanditist der Kommanditgesellschaften Windpark am Ranzenkopf - I - GmbH & Co. KG und Windpark am Ranzenkopf - II - GmbH & Co. KG mit einem Anteil an der Stammeinlage in Höhe von derzeit vorgesehenen 25 % (und nach der vollzogenen Bürgerbeteiligung in Höhe von 22,5 %). 3. Der Gemeinderat beschließt, Auszahlungen für die Übernahme von Kommanditanteilen an den Bau- und Betreibergesellschaften Windpark am Ranzenkopf - I - GmbH & Co. KG und Windpark am Ranzenkopf - II - GmbH & Co. KG in Höhe von 2 Mio. Euro im Haushaltsplan 2016 und in Höhe von 2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2017 zu veranschlagen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 3 Seite 6

7 Zu Punkt 6: Anfragen Anfragen liegen keine vor. Für die Richtigkeit: Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Andreas Hackethal Seite 7

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