A290 Geschäftsverwaltung (GEVER)
|
|
- Irmela Bergmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A290 Geschäftsverwaltung (GEVER) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: Version: 2.11 Status: Genehmigt Ersetzt: 2.1 Verbindlichkeit: Weisung Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am Beilagen:
2 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich Geltungsbereich Verbindlichkeit Anwendungsgebiet Einsatzgebiet Elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) Leistungs- und Qualitätsmerkmale Rahmenbedingungen und Einschränkungen Positionierung / Architekturvorgaben Records Management Framework (ech0038) Funktionale Positionierung der GEVER in Bezug auf benachbarte Funktionsblöcke Abgrenzung Architekturmuster zur Abgrenzung GEVER gegenüber Fachanwendungen und CRM Abgrenzung zu Document Management Schnittstellen Strategische Vorgaben Sicherheitsüberlegungen Standardprodukte... 8 Anhänge... 9 A. Änderungen gegenüber Vorversion... 9 B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades 9 C. Abkürzungen... 9 D. Referenzen /10
3 Das Informatiksteuerungsorgan Bund erlässt gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) nachfolgende Weisungen. 1 Anwendungsbereich Der vorliegende Standard "Geschäftsverwaltung (GEVER)" definiert den Einsatz von IKT-Mittel für die elektronische Geschäftsverwaltung. Diese IKT-Mittel bilden die bundesinterne Prozess- und Informationsmanagement-Plattform für dokumentenbasierte Prozesse. Sie dienen der formalen Abwicklung und Aufbewahrung von Dokumenten zwecks Durchführung der IKT ge-stützten Geschäftsabwicklung und Sicherstellung der IKT-gestützten Nachvollziehbarkeit der Verwaltungstätigkeit. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Weisungen ist identisch mit dem Geltungsbereich der BinfV 1. 3 Verbindlichkeit Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird mittels der im Anhang B zusammengestellten, in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet. 4 Anwendungsgebiet Der vorliegende Standard ist im hiernach beschriebenen Einsatzgebiet anzuwenden, wenn aufgrund entsprechender Anforderungen im Bereich GEVER IKT-Mittel eingesetzt oder beschafft werden. Dies gilt insbesondere bei IKT-Mittel, welche aufgrund übergeordneter Vorga-ben (wie BR-Beschlusses zu GEVER oder wie die Weisung über die Aktenführung) eingesetzt werden. 5 Einsatzgebiet Die hiernach beschriebenen Kriterien definieren das Einsatzgebiet "Geschäftsverwaltung (GEVER)" und definieren damit die Anwendbarkeit des vorliegenden Standards aus fachlicher Sicht. Der vorliegende Standard beschreibt die Geschäftsverwaltung (GEVER) (Kap.5.1), positioniert diese in Bezug auf das dokumentenzentrierte Informationsmanagement der Bundesverwaltung (Kap. 5.4) und grenzt sie gemäss Angaben in Kap von anderen Bereichen ab. 1 SR /10
4 5.1 Elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) Die elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) ist eine interne Prozess- und Informationsmanagement-Plattform für dokumentenbasierten Prozesse. Im Unterschied zu geschlossenen Fachanwendungen erlauben die generisch einsetzbaren Standardfunktionen der GE- VER eine bedarfsgerechte, flexible operative Steuerung und Abwicklung der Mehrheit der dokumentenbasierten Prozesse. Die Integration der Standardwerkzeuge der Büroautomation in die GEVER unterstützt ein rechtskonformes Informationsmanagement (Aktenführung und Archivierung sowie Daten- und Informationsschutz). Eine Verwaltungseinheit kann somit die Gesamtheit ihrer Geschäfte, der Dossierablage und der Unterlagen einschliesslich Zugriffsrechten über die ganze Nutzungsdauer zuverlässig und sicher bewirtschaften ( Life Cycle Management ). Externe Stellen können durch Standardschnittstellen auf einfache Weise in den Geschäftsablauf eingebunden werden. Die Geschäftsverwaltung ist eine Voraussetzung für die durchgängige elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse im E-Government. 5.2 Leistungs- und Qualitätsmerkmale Sowohl Leistungs- als auch Qualitätsmerkmale müssen aus dem jeweiligen Geschäftskontext abgeleitet werden. Leistungsmerkmale Die Leistung einer GEVER-Lösung kann unter anderem über folgende Grössen definiert werden: Anzahl zu verwaltender Dokumente bzw. Dossiers Anzahl neuer Dokumente/Versionen pro Zeiteinheit Anzahl Lesezugriffe (Dokumente und Metadaten) pro Zeiteinheit. Qualitätsmerkmale Qualitätsmerkmale sind primär in den Bereichen Sicherheit (abhängig vom Schutzbedarf für die betroffenen Geschäftsinformationen) und Verfügbarkeit zu definieren. 5.3 Rahmenbedingungen und Einschränkungen Folgende Rahmenbedingungen haben merklichen Einfluss auf die GEVER und müssen beim Implementieren in einem Amt berücksichtigt werden: Bundesgesetz über die Archivierung Weisungen über die Aktenführung Datenschutzgesetz und -verordnung Öffentlichkeitsgesetz Informationsschutzverordnung Organisationshandbuch GEVER Weisungen über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung 4/10
5 5.4 Positionierung / Architekturvorgaben Records Management Framework (ech0038) Das Records Management Framework (ech Standard «ech0038») beschreibt und positioniert die GEVER aus einer ganzheitlichen Sicht des Informationsmanagements. Die GEVER wird im Zusammenhang von Vorgaben, Verfahren und Organisation sowie Technik dargestellt Funktionale Positionierung der GEVER in Bezug auf benachbarte Funktionsblöcke Die folgende Abbildung 1 zeigt die grobe Positionierung der GEVER. Auf der senkrechten Achse wird die Art der zu unterstützenden Geschäftsprozesse (formal vs. informal) dargestellt, auf der horizontalen Achse die Art der verwendeten Information (strukturiert/datenbanken vs. unstrukturiert/dokumente bzw. Texte). Die GEVER unterstützt primär die formalen, dokumentengestützten Geschäftsprozesse. Abbildung 1: Die Grafik skizziert die Positionierung bzw. Abgrenzung des Einsatzgebiets und benachbarter Funktionsblöcke. 5.5 Abgrenzung Architekturmuster zur Abgrenzung GEVER gegenüber Fachanwendungen und CRM In der untenstehenden Tabelle sind drei Architekturmuster (bezogen auf die Speicherung von Transaktions- und Stammdaten) skizziert. Diese Entwurfsmuster sind als idealisierte 5/10
6 Empfehlung zu verstehen. Aus den konkreten Geschäftsprozessen bzw. aus der bestehenden Anwendungsarchitektur heraus können sich andere optimale Muster ergeben. transaktionsbezogne Informationen Stammdaten Metadaten Dokumente Kundenbez. Records Mgt Prozessbez. Entwurfsmuster «nur GEVER» Entwurfsmuster «CRM» Entwurfsmuster «Fachanwendung» in GEVER in GEVER in GEVER in GEVER in GEVER in GEVER in GEVER in CRM in GEVER in GEVER in Fachanw. in GEVER in CRM in Fachanw. in Fachanw. Empfohlen wird ein Design, das folgende Regeln beachtet: In einem CRM werden allenfalls kundenbezogene Stammdaten gespeichert, aber keine Transaktionsdaten und Dokumente. Diese gehören in die GEVER. Dokumente werden in der GEVER abgelegt. Allenfalls werden nur die Dokumente abgelegt (alle transaktions-metadaten in Fachanwendung). Das Ziel-Architekturmuster soll möglichst für alle Geschäftsprozesse der Verwaltungseinheit gelten. Unter Umständen sind aber Ausnahmen sinnvoll Abgrenzung zu Document Management Das Einsatzgebiet "A281 - Document Management" stellt einen klar abgegrenzten Teilbereich der Geschäftsverwaltung dar und wird als eigenständiges standardisiertes Einsatzgebiet samt zugehöriger Produkte geführt. Für dieses Einsatzgebiet gelten in Bezug auf die Schnittstellen dieselben Vorgaben wie für Systeme des vorliegenden Einsatzgebietes A290 - GEVER Schnittstellen Die hier beschriebenen Schnittstellen müssen nicht zwingend und vollständig von allen GE- VER-Lösungen implementiert werden. Die beschriebene Schnittstellenarchitektur ist als Empfehlung im Sinne einer Musterlösung (Best Practice) zu verstehen. Für einzelne Schnittstellen gelten im Fall einer Verwendung entsprechende zwingende Vorgaben (insbesondere Standards als Weisungen auf Ebene Bund). 6/10
7 Fachanwendungen 1 CRM und Supportanwendungen GEVER 7 3 Office (Client) Dokumenten- & Collaboration Räume Fileablage Content Management Systeme Sichere Kommunikationsplattform BAR Abbildung 2: Schnittstellenarchitektur GEVER Legende: 1. GEVER ist Dokumentenrepository für Fachanwendungen 2. Austausch/Nutzung von kundenbezogenen Stammdaten 3. Selektiv und manuell Registrieren (Import in GEVER), optional Metadatenübernahme 4. Publizieren von Inhalten direkt aus der GEVER heraus; Import von Inhalten aus Webformularen 5. Sicheres Versenden und Empfangen (analog eingeschriebenem Brief) 6. Export gemäss Vorgaben BAR (Archivschnittstelle) 7. Versenden von Dokumenten per Integration für Open/Close: GEVER erkennt Filetypen und dazu gehörende Anwendungen; Anwendungen erkennen GEVER als Repository Check-Out und Check-In 5.6 Strategische Vorgaben Es gilt eine Mehrproduktestrategie. 6 Sicherheitsüberlegungen IKT-Systeme im Einsatzgebiet der GEVER unterliegen den Weisungen über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB) [WIsB]. Aufgrund des Schutzbedarfs der Informationen die mit GEVER gespeichert werden, sind fallweise besondere Sicherheitsmassnahmen zu beachten. 2 Prinzipiell können auch registrierte s mit dem -Client (Outlook) wieder betrachtet werden. Es wird aber dringend davon abgeraten, Mails im proprietären Outlook-Format zu registrieren, da die spätere Lesbarkeit nicht gewährleistet ist bzw. eine Konvertierung erfordert. 7/10
8 7 Standardprodukte Fabasofr egov-suite CH von Fabasoft, genehmigt am Die Produktwahl erfolgt im Rahmen der beschaffungsrechtlichen Möglichkeiten und Schranken (insbesondere BöB, VöB, OrgVöB). Sämtliche Standardisierungsentscheide, so auch insbesondere Entscheide zu Produkte, kön-nen jederzeit überprüft und damit geändert werden (Siehe insbesondere Art. 8 der Standardi-sierungsweisung [StdW]). 8/10
9 Anhänge A. Änderungen gegenüber Vorversion Migration des Standards in die neue Vorlage gemäss R010, Version 2-0. B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird im Dokument mittels folgender in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet: MUSS DARF NICHT DARF SOLL KANN Vorgabe, die einzuhalten ist (gewährte Ausnahmen ausgenommen) Option, die nicht gewählt werden darf Die Option ist explizit erlaubt. Die Nutzer entscheiden, ob sie die Option nutzen möchten. Betrifft die Vorgabe eine IKT-Lösung, muss der Anbieter der Lösung die Option anbieten. Option, die im Normalfall zu wählen ist. Es kann jedoch ohne Ausnahmegewährung des ISB davon abgewichen werden, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit andernfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Abweichung von der Vorgabe ist jedoch schriftlich zu begründen. Akzeptierte Option. Betrifft die Vorgabe eine Lösung, entscheidet der Anbieter der Lösung darüber, ob er die Option unterstützen will. C. Abkürzungen Kürzel ISB Bedeutung Informatiksteuerungsorgan des Bundes D. Referenzen [BGA] Bundesgesetz über die Archivierung vom 26. Juni 1998 (Stand am 1. Mai 2013); SR [BinfV] [DSG] Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09. Dezember 2011 (Stand am 01. Januar 2012); SR Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (Stand am 01. Januar 2014); SR /10
10 [VDSG] [GEVER] [ISO RM] Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz vom 14. Juni 1993 (Stand am 01. Dezember 2010); SR GEVER-Strategie: Strategie zur Koordination und Standardisierung von Geschäftsverwaltungssystemen der zentralen Bundesverwaltung. ISO 15489, Records Management [ISchV] Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes vom 04. Juli 2007 (Stand am 1. Januar 2015); SR [MoReq] [OR] [RVOG] [StdW] [URG] [WAA] [WAF] [WIsB] IDA Programme of the European Commission: Model Requirement for the Management of Electronic Records. MoReq Specification. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Regierungs- und Verwaltungsgesetz vom 21. März 1997 (Stand am 01. Januar 2015); SR Weisung des Informatikrats des Bundes über die Standardisierung von Informatik-produkten in der Bundesverwaltung (Standardisierungsweisung) vom 25. März 2002 Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 (Stand am 01. Januar 2011); SR Weisungen über die Anbietepflicht und die Ablieferung von Unterlagen an das Bundesarchiv Weisung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/FamZLw/FamZ Weisungen über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung 10/10
P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung Klassifizierung:
MehrA361 Web-Server. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-27. Version: 1.03. Ersetzt: 1.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2004-09-07
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A361 Web-Server Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version: 1.03 Status: Genehmigt
MehrA023 DNS Services. IKT-Architekturvorgabe. Ausgabedatum: 2015-01-20. Version: 1.02. Ersetzt: 1.01
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A023 DNS Services Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Architekturvorgabe Ausgabedatum: 2015-01-20 Version: 1.02
MehrP028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert
MehrA007 Web Content Management Systeme (CMS)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A007 Web Content Management Systeme (CMS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 27.1.2015 Version:
MehrA506 Backup Software. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-03. Version: 1.13. Ersetzt: 1.12
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A506 Backup Software Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-03 Version: 1.13 Status:
MehrA050 Supportprozesse Immobilien
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A050 Supportprozesse Immobilien Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-26 Version: 1.31
MehrA585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A585 Mailserver Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-04 Version: 2.03 Status: Genehmigt
MehrA009 IP-Adressverwaltung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A009 IP-Adressverwaltung Klassifizierung: Typ: intern IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-19 Version: 1.11 Status: Genehmigt
MehrA702 Mobile-PC. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-05-19. Version: 2.16. Status: Ersetzt: 2.13
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A702 Mobile-PC Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-05-19 Version: 2.16 Status: Ersetzt:
MehrI007 Interoperabilitätsstandards (ech-0014)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB I007 Interoperabilitätsstandards (ech-0014) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-11
MehrA281 Document Management
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A281 Document Management Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version: 1.32 Status:
MehrA505 Network Attached Storage (NAS)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A505 Network Attached Storage (NAS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-03 Version:
MehrA373 Vertragsmanagement
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A373 Vertragsmanagement Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version: 1.01 Status:
MehrA051 Supportprozesse Materialbewirtschaftung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A051 Supportprozesse Materialbewirtschaftung Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-26
MehrP025 Ressourcen- und Umweltstandards für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P025 Ressourcen- und Umweltstandards für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard
MehrA034 High End GIS. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-26. Version: 1.11. Ersetzt: 1.1. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2012-03-26
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A034 High End GIS Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-26 Version: 1.11 Status: Genehmigt
MehrDigitale Signatur und Verschlüsselung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatikstrategieorgan Bund ISB Architekturen, Standards, Technologien AST Xander Kaempfer-Maurer, ISB 13. Dezember 2010 Merkblatt (Vorlage) Digitale Signatur und
MehrI006 Admin Directory. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-11. Version: 2.02. Ersetzt: 2.01
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB I006 Admin Directory Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-11 Version: 2.02 Status:
MehrA054 Supportprozesse Personalwesen
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A054 Supportprozesse Personalwesen Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version:
MehrÜberblick organisieren, Durchblick schaffen
Überblick organisieren, Durchblick schaffen Rechtliche Grundlagen und Standards rund um ein GEVER- Einführungsprojekt Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun
MehrVerordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung
Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung (GEVER-Verordnung) 172.010.441 vom 30. November 2012 (Stand am 1. Juli 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel
MehrR008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatikstrategieorgan Bund ISB Architekturen, Standards, Technologien AST R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung Klassifizierung: Dokumentklasse:
MehrMerkblatt elektronische Informationsverwaltung und Archivierung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Merkblatt elektronische Informationsverwaltung und Archivierung Inhalt 1. Zweck 2. Definitionen und Begriffsklärungen 3. Beschaffung von Systemen
MehrBeilage 1 zu ech-0026 Umsetzungshilfen Records Management. Records Management Policy (Muster-Policy)
egovernment-standards Seite 1 von 11 Beilage 1 zu ech-0026 Umsetzungshilfen Records Management Records Management Policy (Muster-Policy) Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Beilage 1 zu ech-0026 Umsetzungshilfen
MehrBewertungsempfehlungen
en 2 Impressum Texte und Redaktion: Dienst Bewertung und Informationsverwaltung DBI / Ressort Stab Titelbild: lauperzemp.ch Herausgeber: Schweizerisches Bundesarchiv, 3003 Bern 2013 Schweizerisches Bundesarchiv
MehrVerordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung
Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Bundesinformatikverordnung, BinfV) 172.010.58 vom 9. Dezember 2011 (Stand am 1. Januar 2012) Der Schweizerische Bundesrat,
MehrI003 Domain Name System (DNS)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB I003 Domain Name System (DNS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-11 Version: 1.74
MehrInformatik und Datenschutz im Bund
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatik und Datenschutz im Bund Peter Fischer, Delegierter für Informatikstrategie Bund Zürich, 9. September 2008 Übersicht Datenschutz als Teil der Informatiksicherheit
MehrI005 NSAP-Adressierung in der Bundesverwaltung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB I005 NSAP-Adressierung in der Bundesverwaltung Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-11
MehrWeisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung
Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung vom 14. August 2013 Der Schweizerische Bundesrat erlässt folgende Weisungen: 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Gegenstand Diese Weisungen
MehrGEVER-Standards und die Herausforderungen an die Anforderungsbeschreibung
Bundeskanzlei BK GEVER Bund GEVER-Standards und die Herausforderungen an die Anforderungsbeschreibung 15. März 2013 Zielsetzung der Präsentation Sie erhalten einen Überblick über den Stand der Entwicklung
MehrWie das Schweizerische Bundesarchiv auf die Herausforderung «digitale Dokumente» reagiert
Wie das Schweizerische Bundesarchiv auf die Herausforderung «digitale Dokumente» reagiert Tagung für Informatik und Recht vom 26.10.2004 im Berner Rathaus Dr. Krystyna W. Ohnesorge Schweizerisches Bundesarchiv,
MehrGeltende GEVER-Standards
Staatskanzlei GEVER Geschäftsverwaltung für Luzern Geltende GEVER-Standards Version 1.0 vom 24. Februar 2010 Status: Verabschiedet 12a1 GEVER Richtlinie Standards.doc 2 1. Standards... 3 Diese Vorgaben
MehrErgänzung zur Weisung des Gemeindeschreiberverbandes über die Aktenführung und Archivierung in der Gemeindeverwaltung
Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern Verband Luzerner Gemeinden Ergänzung zur Weisung des Gemeindeschreiberverbandes über die Aktenführung und Archivierung in der Gemeindeverwaltung Weisung des
Mehrdigital business solution E-Mail-Management
digital business solution E-Mail-Management 1 E-Mail-Management von d.velop ist weit mehr als nur die Archivierung elektronischer Post. Geschäftsrelevante Nachrichten und Anhänge werden inhaltlich ausgelesen
MehrNeue Anforderungen an die Geschäftsverwaltung
Neue Anforderungen an die Geschäftsverwaltung Öffentlichkeitsprinzip: Worum geht es? Freier Zugang zu behördlichen Informationen Weg vom Grundsatz der Geheimhaltung, hin zum Grundsatz der Informationsfreiheit
MehrR016 Beilage 5: SOA-Glossar
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB R016 Beilage 5: SOA-Glossar Ausgabedatum: 2015-02-25 Version: 2.01 Status: Genehmigt Ersetzt: 2.0 Verbindlichkeit: Weisung
MehrInformationssicherheit
Informationssicherheit Levent Ildeniz Informationssicherheitsbeauftragter 1 Der erste Eindruck > Sind Sie sicher? Woher wissen Sie das? 2 Der erste Eindruck
MehrInformatikstrategieorgan Bund ISB PloneGov Team Collaboration und GEVER light
Team Collaboration und GEVER light Xander Kämpfer, ISB / 2006-11-20 GEVER Roadmap Bund 2006 2007 2008 FS 6.1 Fabasoft egov Suite CH 7.0 ff. Aktivitäten «Umsetzung Mehrproduktestrategie GEVER» (evtl. Projekt)
MehrBundeskanzlei BK Programm GEVER Bund. als Basis für GEVER. 29. November 2012
Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund Geschäftsprozesse als Basis für GEVER 29. November 2012 Zielsetzung der Präsentation Sie erhalten einen Überblick über den Stand der Entwicklung von GEVER als Geschäftsverwaltungssystem
MehrARTS Server 3.5. Produktbeschreibung. Uptime Services AG
Uptime Services AG Brauerstrasse 4 CH-8004 Zürich Tel. +41 44 560 76 00 Fax +41 44 560 76 01 www.uptime.ch ARTS Server 3.5 Produktbeschreibung Uptime Services AG Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2
MehrInformatikunterstützung
egov Fokus 1/2012: Mobile Government Mobiles Arbeiten in der Bundesverwaltung Strategie und Umsetzung der Informatikunterstützung Dieter Klemme, ISB Vision Generell: Nutzung der Funktionalitäten von Telefonie,
MehrFABIS CRM Korrespondenz & Email-, Dokumenten-Management. FABIS basic 5.0
FABIS CRM Korrespondenz & Email-, Dokumenten-Management FABIS basic 5.0 Funktionsübersicht Schreiben, Mailen, Speichern beim Empfänger Nahtlose MSOffice- und OpenOffice-Anbindung und integrierter Email
MehrGEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick
Delegierte des BR für Programm GEVER Bund GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Kontext 1. Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz (1998, Anpassung 2006) 2.
MehrWeisung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/FamZLw/FamZ (WAF)
Weisung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/FamZLw/FamZ (WAF) Gültig ab 1. Januar 2011 318.107.10 d WAF 11.10 2 Vorwort Die vorliegende Fassung ist eine Neuausgabe und tritt auf 1. Januar 2011 in
MehrMarkus BöhmB Account Technology Architect Microsoft Schweiz GmbH
Markus BöhmB Account Technology Architect Microsoft Schweiz GmbH What is a GEVER??? Office Strategy OXBA How we used SharePoint Geschäft Verwaltung Case Management Manage Dossiers Create and Manage Activities
Mehrech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender
E-Government-Standards Seite 1 von 9 ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitekur
MehrRechtliche Aspekte der elektronischen Geschäftsverwaltung (öffentliche Verwaltung)
Rechtliche Aspekte der elektronischen Geschäftsverwaltung (öffentliche Verwaltung) 26. August 2015 1 Privatwirtschaft vs. Verwaltung Elektronische Geschäftsverwaltung existiert. in der Bundesverwaltung,.
Mehr1 Status des Dokuments... 3. 3 Datenmodell... 3 3.1 Person... 3. 5 Zuständigkeit und Mutationswesen... 8. 6 Sicherheitsüberlegungen...
E-Government-Standards Seite 1 von 10 ech-0046 Datenstandard Kontakt Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Datenstandard Kontakt ech-0046 Standard Definiert Version 2.0 Status Genehmigt Genehmigt am
MehrAufbewahrungsvorschriften. Bundesverwaltung. IGRM-Anlass 28. Juni 2011. Claudio G. Frigerio
IGRM-Anlass 28. Juni 2011 Aufbewahrungsvorschriften in der Bundesverwaltung Claudio G. Frigerio Inhalt 1. Analogien der Aufbewahrung in Unternehmen und in der Bundesverwaltung 2. Aufbewahrungspflicht in
MehrWeisungen über die Aktenführung in der Bundesverwaltung
Weisungen über die Aktenführung in der Bundesverwaltung vom 13. Juli 1999 Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 8 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21.
MehrRechtskonforme Archivierung- (k)eine Hexerei. swissarchîve Symposium 2014. 08. Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler
Rechtskonforme Archivierung- (k)eine Hexerei swissarchîve Symposium 2014 08. Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler 1 Themen Elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Geschäftsdokumenten Rechtliche Grundlagen
MehrStädtische Open Government Data-Policy
Städtische Open Government Data-Policy Informatik-Handbuch Policy Zürich, 24. Mai 2012 Eine Dienstabteilung des Finanzdepartements Städtische Open Government Data-Policy Seite 2 von 12 Erstellerin Stadt
MehrInstrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden
news.admin.ch Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden Bern, 19.09.2014 - Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen bestehen bereits, um Home-Office
MehrIT-Leitfaden zur Erstellung standardisierter Architekturskizzen
Michael Hofer, Klopfenstein H.P. 28.08.2009 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT Basisprodukte IT-Unternehmesarchitektur BIT IT-Leitfaden zur Erstellung
MehrÖffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2016 2019
Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2016 2019 Vom Bundesrat am 2015 verabschiedet. Durch die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen
Mehreinfach sicher IncaMail Bedienungsanleitung für Gerichte, Behörden und Anwälte für die Übermittlung im Rahmen der egov-verordnungen
einfach sicher IncaMail Bedienungsanleitung für Gerichte, Behörden und Anwälte für die Übermittlung im Rahmen der egov-verordnungen Version: V.0104 Datum: 02.11.2011 Autor: Roger Sutter, Product Manager
MehrErstellen einer E-Mail in OWA (Outlook Web App)
Erstellen einer E-Mail in OWA (Outlook Web App) Partner: 2/12 Versionshistorie: Datum Version Name Status 13.09.2011 1.1 J. Bodeit Punkte 7 hinzugefügt, alle Mailempfänger unkenntlich gemacht 09.09.2011
MehrGEVER Kanton Luzern: Strategie, Organisation und überdepartementale Prozesse. Gregor Egloff, Staatsarchiv Luzern
GEVER Kanton Luzern: Strategie, Organisation und überdepartementale Prozesse Gregor Egloff, Staatsarchiv Luzern 30.10.2014 Inhalt 1. GEVER Strategie 2020 Vision und Ziele Grundsätze 2. GEVER Organisation
MehrISMS Teil 3 Der Startschuss
ISMS Teil 3 Der Startschuss Nachdem das TOP-Managenment die grundsätzliche Entscheidung getroffen hat ein ISMS einzuführen, kann es nun endlich losgehen. Zu Beginn sollte Sie noch die Grundlagen des ISMS
MehrÜbersicht über relevante Gesetze in der Informatik
Übersicht über relevante Gesetze in der Informatik Die Schweiz kennt kein eigentliches Informatikgesetz. Vielmehr stellt das Informatikrecht eine Querschnittsdisziplin dar, welche eine Vielzahl von Rechtsgebieten
MehrArchivierung von Daten aus relationalen Datenbanken im Schweizerischen Bundesarchiv
Archivierung von Daten aus relationalen Datenbanken im Schweizerischen Bundesarchiv 13. Tagung des Arbeitskreises "Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen" vom 27./28. April im Staatsarchiv
MehrPraxistag für die Öffentliche Verwaltung 2010 Elektronische Fallführung als strategisches Hilfsmittel Dr. Markus König, Leiter Controlling und
Praxistag für die Öffentliche Verwaltung 2010 Elektronische Fallführung als strategisches Hilfsmittel Dr. Markus König, Leiter Controlling und Revision, Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Beat Fluri, Leiter
MehrWissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe
Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung
MehrWirtschaftsportalverbund Sicherheitsklassen
Wirtschaftsportalverbund Sicherheitsklassen Version 30.8.2014 Rainer Hörbe 1 Inhalt Inhalt... 2 Begriffe... 2 1 Einführung... 2 2 Geltungsbereich der Sicherheitsklassen... 3 3 Risikoeinstufung der Sicherheitsklassen...
MehrSOA Bund. Wolfgang Tietz; Philipp Hoernes Projektausschuss Projektmitarbeiter, Projektausschuss
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatikstrategieorgan Bund ISB Architekturen, Standards, Technologie AST SOA Bund Klassifizierung * Status ** Projektname Projektabkürzung Projektnummer 7766 Projektleiter
MehrFlexible Prozesse. Modulare Gestaltungskonzepte und Umsetzungsbeispiele aus der öffentlichen Verwaltung. BAT, Juni 2006.
BAT, Juni 2006 Flexible Prozesse Modulare Gestaltungskonzepte und Umsetzungsbeispiele aus der öffentlichen Verwaltung Marc Schaffroth Informatikstrategieorgan Bund ISB Unité de stratégie informatique de
MehrHerstellung eines SIP Einsatz Package Handler
Herstellung eines SIP Einsatz Package Handler Marguérite Bos VSA Zyklus 2014 3/10/2014 Digitale Archivierung und Regelwerke zum Umgang mit digitalen Dokumenten Übersicht Grundlagen Wie sieht das SIP aus?
MehrDokumenten Management System sorgt für Ordnung im Weisungswesen
Dokumenten Management System sorgt für Ordnung im Weisungswesen Prozess-, Dokumenten-, Workflow- und Knowledge Management mit der Income Suite am Beispiel des Weisungswesens einer Bank Gaston Russi, Business
MehrVerordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung. und Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften
5.7. März 0 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von n zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt
MehrMerkblatt digitale Informationsverwaltung und Archivierung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Merkblatt digitale Informationsverwaltung und Archivierung Inhalt 1. Zweck 2. Definitionen und Begriffsklärungen 3. Beschaffung von Systemen
MehrWeisung des Staatsarchivs über die Aktenführung und Geschäftsverwaltung (GEVER)
Staatsarchiv Weisung des Staatsarchivs über die Aktenführung und Geschäftsverwaltung (GEVER) vom 1. Januar 2011 Das Staatsarchiv des Kantons Luzern berät die öffentlichen Organe bei der Verwaltung ihrer
MehrStrategie und Umsetzung der Informatikunterstützung
egov Fokus 1/2012: Mobile Government Mobiles Arbeiten in der Bundesverwaltung Strategie und Umsetzung der Informatikunterstützung Dieter Klemme, ISB Vision Generell: Nutzung der Funktionalitäten von Telefonie,
Mehrech-prozessaustauschplattform für Gemeinden und Kantone
E-Government Standards. ech-prozessaustauschplattform für Gemeinden und Kantone egov-lunch der Berner Fachhochschule, 12. Dez. 2013 Marc Schaffroth, Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB E-Government-Strategie
Mehr13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung
Der Bundesrat 13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Bericht vom 19. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1.
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
Mehr07.404 s Parlamentarische Initiative. Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement (Hofmann Hans)
Ständerat Sommersession 008 e-parl 6.06.008 - - 5:0 07.404 s Parlamentarische Initiative. Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement (Hofmann Hans) Entwurf der Geschäftsprüfungskommission
MehrRichtlinie Records Management (Aktenführung) in der Verwaltung
Records Management in der kantonalen Verwaltung Staatsarchiv Graubünden Karlihofplatz 7001 Chur Tel. 081 257 28 13 recman@sag.gr.ch Richtlinie Records Management (Aktenführung) in der Verwaltung 1 Einleitung
Mehrdigital business solution Microsoft Integration
digital business solution Microsoft Integration 1 Nie war effizientes Dokumentenmanagement einfacher: Perfekt integriert in die bekannten Oberflächen aus Microsoft Office, Microsoft Dynamics AX, NAV und
MehrMETS und die Planung für die digitale Archivierung im Schweizerischen Bundesarchiv
METS und die Planung für die digitale Archivierung im Schweizerischen Bundesarchiv Dr. Krystyna W. Ohnesorge 3. Europäische Konferenz über EAD, EAC und METS Berlin, 24.-26. April 2007 Themen Kurze Übersicht
MehrAm Anfang Stand die Information wie lange brauchen wir noch das Papier als Informationsträger. Präsentiert durch Karsten Müller Dipl.-Ing.
Am Anfang Stand die Information wie lange brauchen wir noch das Papier als Informationsträger Präsentiert durch Karsten Müller Dipl.-Ing. (FH) Seite 1 Was sagt die Wissenschaft Quelle: Zukunftsinstitut,
MehrSAP Enterprise Asset Management Visualisierung in der Instandhaltung
SAP Enterprise Asset Management Visualisierung in der Instandhaltung Martin Janssen Solution Manager SAP AG Ratingen, Juni 2013 Public Haftungsausschluss Die Informationen in dieser Präsentation sind vertraulich
MehrAmt für Informatik des Kantons Graubünden Uffizi d informatica dal chantun Grischun Ufficio d informatica del cantone dei Grigioni
Amt für Informatik des Kantons Graubünden Uffizi d informatica dal chantun Grischun Ufficio d informatica del cantone dei Grigioni 7001 Chur, Rosenweg 4 Tel. +41 81 257 3170 Fax +41 81 257 2167 www.afi.gr.ch
MehrVerordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung (GEVER- Verordnung; SR 172.010.441)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Zentrale Dienste Fachbereich Rechtsinformatik Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der
MehrSecure Mail. Leitfaden für Kunden & Partner der Libera AG. Zürich, 11. November 2013
Secure Mail Leitfaden für Kunden & Partner der Libera AG Zürich, 11. November 2013 Aeschengraben 10 Postfach CH-4010 Basel Telefon +41 61 205 74 00 Telefax +41 61 205 74 99 Stockerstrasse 34 Postfach CH-8022
MehrSMTP-Verfahren POP-Verfahren IMAP-Verfahren
IT Zertifikat Mailserver 01 Server Mailserver Protokolle Teil des Client-Server-Modells bietet Dienste für lokale Programme/ Computer (Clients) an -> Back-End-Computer Ausbau zu Gruppe von Servern/ Diensten
MehrKey Recovery von Klasse C Enterprise Encryption Zertifikaten mit Certificate Lifecycle Manager
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT Büroautomation & Support Service Development Engineering AD & Messaging Peter Brügger 19.Juli 2010 Key Recovery
MehrDer Standard ech-0160 und die Umsetzung im Staatsarchiv St.Gallen
Staatsarchiv Der Standard ech-0160 und die Umsetzung im Staatsarchiv St.Gallen 17. Tagung AK Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen, Dresden 442-10 Martin Lüthi Departement des Innern Inhalt
MehrGesundheitsförderung. Gesunde Verhältnisse (Organisation) Gesundes Verhalten (Mitarbeiter) Gesundes Unternehmen. syrona
Produktbeschreibung Was ist Syrona? Was ist Syrona? Syrona, ein innovatives und intuitives Schweizer-Produkt, das die Prozesse eines betrieblichen Gesundheitsmanagement in den Bereichen Anwesenheits- und
Mehr(für Daten die im Rahmen von swiss orthopaedics gesammelt werden)
Datenreglement (für Daten die im Rahmen von swiss orthopaedics gesammelt werden) Version 0.1, Jan. 2014 Präambel Die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie (swiss orthopaedics) ist
MehrOutlook-Abgleich. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Bearbeitet von Harald Borges. Stand April 2015 www.cobra.de
Outlook-Abgleich Copyright 2015 cobra computer s brainware GmbH cobra Adress PLUS, cobra CRM PLUS, cobra CRM PRO und cobra CRM BI sind eingetragene Warenzeichen der cobra computer s brainware GmbH. Andere
MehrDatenschutz-Politik der MS Direct AG
Datenschutz-Politik der MS Direct AG 1/5 MS Direct AG Telefon +41 44 925 36 36 Datenschutz-Politik General Wille-Strasse 144 meilen@ms-direct.ch CH-8706 Meilen www.ms-direct.ch 25. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis
MehrStand: 1. September 2012. Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik 2012-2015
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik 2012-2015 Stand: 1. September 2012 Seit Anfang Jahr sind sowohl die total revidierte Bundesinformatikverordnung
MehrVon der Idee zum Anforderungsmodell ohne Medienbruch
Von der Idee zum Anforderungsmodell ohne Medienbruch Dustin Wüest, Norbert Seyff, Martin Glinz GI-Fachgruppentreffen RE / 30.11.12 Requirements Engineering Research Group Übersicht Problembeschreibung
MehrLandesarchiv Baden-Württemberg. Empfehlungen für die Entwicklung, Pflege und Aussonderung digitaler Systeme
Landesarchiv Baden-Württemberg Empfehlungen für die Entwicklung, Pflege und Aussonderung digitaler Systeme 2-7511.0/15/Kei Stand: 13.04.2005 Ziel dieser Empfehlungen Die Schriftgutverwaltung dient der
MehrGeschäftsmann 2.0 http://www.geschaeftsmann20.com
Geschäftsmann 2.0 http://www.geschaeftsmann20.com Inhaltsverzeichnis 1 Projektbeschreibung... 2 2 Szenario mit Phasen und Meilensteinen... 2 3 Organisation... 2 4 Projektergebnisstrukturplan... 2 5 Szenario
MehrNeues Informationssicherheitsgesetz future best practice? Liliane Mollet. Geschäftsführerin insecor gmbh, Master of Law, CAS Information Security
Neues Informationssicherheitsgesetz Liliane Mollet Geschäftsführerin insecor gmbh, Master of Law, CAS Information Security 8. Tagung zum Datenschutz Jüngste Entwicklungen, Agenda 1. Einleitung 2. Ausgangslage
Mehr