Deutsche (CH) I. Verkaufsprospekt mit integriertem Fondsvertrag. Deutsche Asset Management

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1 Deutsche Asset Management Verkaufsprospekt mit integriertem Fondsvertrag Vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts (Art Effektenfonds ) n Bond Fonds (SFR) n World Equities SmartFactor 27. Juli 2017

2 Ein vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art Effektenfonds (der Umbrella-Fonds ) 27. Juli 2017 Fondsleitung GAM Investment Management (Switzerland) AG, Zürich Depotbank State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich Die Zeichnung von Anteilen der Teilvermögen des erfolgt auf der Grundlage des jeweils gültigen Prospektes mit integriertem Fondsvertrag. Es ist nicht gestattet, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Dieser Prospekt wird durch den jeweils letzten Jahresbericht ergänzt. Wenn der Stichtag des Jahresberichts mehr als acht Monate zurückliegt, wird dem Interessenten auch der Halbjahresbericht ausgehändigt. Angaben von wesentlicher Bedeutung werden in diesen periodischen Berichten jeweils aktualisiert. Der Verteilung dieses Prospektes und dem Angebot und Verkauf von Anteilen der Teilvermögen können in einzelnen Rechtsordnungen Schranken gesetzt sein. Jede Person, die in den Besitz dieses Prospektes gelangt, hat sich selbst über die massgeblichen Gesetzesbestimmungen (einschliesslich der Steuergesetzgebung) aller betroffenen Rechtsordnungen zu informieren, namentlich über diejenigen seines jeweiligen Wohnsitz- oder Heimatstaates.

3 Teil 1.: Prospekt 3 1 Informationen über den Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen Allgemeine Angaben zum Umbrella-Fonds bzw. zu den Teilvermögen Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen Profil des typischen Anlegers Für die Teilvermögen relevante Steuervorschriften Informationen über die Fondsleitung Allgemeine Angaben zur Fondsleitung Delegation der Anlageentscheide Delegation weiterer Teilaufgaben Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten Informationen über die Depotbank Informationen über Dritte Zahlstelle Hauptvertriebsträgerin Prüfgesellschaft Weitere Informationen Nützliche Hinweise Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Vergütungen und Nebenkosten Publikationen des Umbrella-Fonds Verkaufsrestriktionen Ausführliche Bestimmungen Teil 2.: Fondsvertrag 24 Allgemeiner Teil 24 I Grundlagen II Rechte und Pflichten der Vertragsparteien III Richtlinien der Anlagepolitik A Anlagegrundsätze 30 B Anlagetechniken und instrumente 32 C Anlagebeschränkungen 41 IV Berechnung des Nettoinventarwertes sowie Ausgabe und Rücknahme von Anteilen V Vergütungen und Nebenkosten VI Rechenschaftsablage und Prüfung VII Verwendung des Erfolges VIII Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen IX Umstrukturierung und Auflösung X Änderung des Fondsvertrages XI Anwendbares Recht und Gerichtsstand Besonderer Teil 53 2

4 Teil 1.: Prospekt Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die Wesentlichen Anlegerinformationen und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen des Umbrella-Fonds. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, in den Wesentlichen Informationen für Anleger oder im Fondsvertrag enthalten sind. 1 Informationen über den Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen 1.1 Allgemeine Angaben zum Umbrella-Fonds bzw. zu den Teilvermögen Der ist ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "Effektenfonds" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, welcher in die folgenden Teilvermögen unterteilt ist: Bond Fonds (SFR*) World Equities SmartFactor *Bei der im Namen der Teilvermögen genannten Rechnungseinheit handelt es sich jeweils um die Währung, in welcher der Nettoinventarwert der Anteile ermittelt wird und die Bücher geführt werden, nicht notwendigerweise aber um die Währung, auf die die direkten oder indirekten Anlagen der Teilvermögen lauten. Der Fondsvertrag des wurde von der GAM Investment Management (Switzerland) AG, Zürich, als Fondsleitung und mit Zustimmung der State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich basierend auf bereits bestehende und von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) (vormals Eidgenössische Bankenkommission, EBK) bewilligte Einzelfonds aufgestellt und in der Form eines Umbrella- Fonds erstmals am von der FINMA bewilligt. Die Teilvermögen basieren auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Teilvermögen zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haftet nur das betreffende Teilvermögen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der FINMA jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Jedes Teilvermögen kann Anteile der Klassen LD und FD beinhalten, welche sich insbesondere hinsichtlich der pauschalen Verwaltungskommission, der Mindesterstanlage und der Anlegerqualifikation unterscheiden. Bei der FD-Klasse beträgt die Mindesterstanlage CHF100`000. Das Teilvermögen World Equities SmartFactor beinhaltet zudem die Anteilsklassen LC und ZC. Bei der Klasse ZC ist der Kreis der Anleger auf qualifizierte Anleger beschränkt und die Mindesterstanlage beträgt CHF Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen 3

5 Anteilsklasse haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt. 1.2 Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, der zulässigen Anlagetechniken und -instrumente sind aus dem Fondsvertrag ersichtlich Bond Fonds (SFR) Das Anlageziel des Bond Fonds (SFR) besteht hauptsächlich darin, langfristigen Wertzuwachs verbunden mit angemessenem Ertrag durch Anlagen in ein Portfolio von Forderungswertpapieren und Forderungswertrechten zu erzielen, die auf Schweizer Franken oder in eine andere frei konvertierbare Währung lauten. Dieses Teilvermögen investiert in erster Linie in Forderungswertpapiere und -rechte und in andere gemäss Fondsvertrag zulässige Anlagen. Die Anlagen des Teilvermögens können auf Schweizer Franken und andere frei konvertierbare Währungen lauten. Der Anteil der Schweizer Franken Anlagen darf dabei die Hälfte des Teilvermögens nicht unterschreiten. Die Fondsleitung kann bis zu 35% des Teilvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Die Fondsleitung kann bis zu 100% des Fondsvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garanten im obigen Sinne sind neben den OECD-Staaten und den öffentlich-rechtlichen Körperschaften aus OECD-Mitgliedstaaten folgende internationale Organisationen zugelassen: Europäische Union (EU), Europarat, Sozialer Entwicklungsfonds des Europarates, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), Europäische Investitionsbank (EIB), Interamerikanische Entwicklungsbank (IADB), Nordic Investment Bank (NIB), Asiatische Entwicklungsbank (ASDB), Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), Internationaler Währungsfonds, Europäischer Stabilitätsmechanismus Fonds (ESM), Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Internationale Finanz-Corporation (IFC) und die Eurofima (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial). Die wesentlichen Risiken Die wesentlichen Risiken des Teilvermögens bestehen in der Abhängigkeit des Wertes des Anlagefonds von der Bonität der jeweiligen Emittenten. Je nach dem generellen Markttrend und der Entwicklung der im Fondsportefeuille gehaltenen Titel kann der Inventarwert erheblich schwanken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wert über eine längere Zeitperiode hinweg fällt. Es besteht keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann World Equities SmartFactor Das Anlageziel des World Equities SmartFactor besteht hauptsächlich darin, langfristigen Wertzuwachs durch Anlage in ein Portfolio von Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten in- und ausländischer Unternehmen zu erzielen. 4

6 Dieses Teilvermögen investiert in erster Linie in Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) und in andere gemäss Fondsvertrag zulässige Anlagen. Die Fondsleitung kann bis zu 35% des Fondsvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Die wesentlichen Risiken Die wesentlichen Risiken des Teilvermögens bestehen in der starken Abhängigkeit von inund ausländischen Aktienwerten. Je nach dem generellen Markttrend und der Entwicklung der im Fondsportefeuille gehaltenen Titel kann der Inventarwert erheblich schwanken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wert über eine längere Zeitperiode hinweg fällt. Es besteht keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann. Sicherheitenstrategie im Rahmen von Effektenleihgeschäften, Pensionsgeschäften oder Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten Im Zusammenhang mit Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten oder Anlagetechniken können Gegenparteirisiken auftreten. Diese Risiken werden wie folgt minimiert: Als Sicherheiten sind folgende Arten zulässig: - Geldmarktpapiere, - Anleihen, welche von einem Mitgliedsstaat der OECD begeben oder garantiert werden und eine hohe Bonität aufweisen, - Barmittel, sofern sie auf eine in G10-Währungen lauten. Die Besicherung erstreckt sich auf alle OTC-Derivate. Die Fondsleitung kann eine Ausnahme vorsehen bei Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Die Sicherheitsmarge beträgt 0% für Sicherheiten in Form von Barmitteln, Geldmarktpapieren oder Anleihen, welche eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aufweisen. Für Anleihen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr und mehr kommt eine Sicherheitsmarge von mindestens 2% zur Anwendung, wobei diese Marge mit der Laufzeit der jeweiligen Anleihe zunimmt. Barsicherheiten können in Form von Bankguthaben, Staatsanleihen mit einer hohen Bonität, direkt oder indirekt in Geldmarktinstrumente mit kurzer Laufzeit sowie als Reverse Repos wieder angelegt werden. Die Wiederanlage der Barsicherheiten muss immer in derselben Währung wie die der entgegengenommenen Sicherheiten erfolgen. Die Wiederanlage von Barsicherheiten kann durch Wertschwankungen beeinträchtigt werden. Des Weiteren kann ein gewisses Liquiditätsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Als Sicherheiten für Effektenleihe werden Staatsanleihen, welche eine hohe Bonität aufweisen, zugelassen. Die Sicherheitsmarge beträgt 5%. 5

7 Besonderheiten und potentielle Risiken der Anlagen und Märkte Allgemeines Die Anlagen, in die die Fondsleitung für Rechnung der kollektiven Kapitalanlage investiert, enthalten neben den Chancen auf Wertsteigerung auch Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Anlagen gegenüber dem Einstandspreis fällt. Veräussert der Anleger Anteile der kollektiven Kapitalanlage zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in der kollektiven Kapitalanlage befindlichen Anlagen gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in die kollektive Kapitalanlage investierte Geld nicht oder nicht vollständig zurück. Obwohl jede kollektive Kapitalanlage stetige Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht nicht. Mögliches Anlagespektrum Unter Beachtung der durch das Kollektivanlagegesetz und den Fondsvertrag vorgegebenen Anlagegrundsätze und -grenzen, die für die kollektive Kapitalanlage einen weiten Rahmen vorsehen, kann die Anlagepolitik darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmässig Anlagen z. B. nur weniger Branchen, Märkte oder Regionen/Länder zu erwerben. Die Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektoren kann mit besonderen Chancen verbunden sein, denen aber auch entsprechende Risiken (z. B. Marktenge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen) gegenüberstehen. Über den Inhalt der Anlagepolitik informiert der Jahresbericht nachträglich für das abgelaufene Berichtsjahr. Marktrisiko Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Länder- oder Transferrisiko Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z. B. Zahlungen, auf die die kollektive Kapitalanlage Anspruch hat, ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist. Abwicklungsrisiko Insbesondere bei der Investition in nicht kotierte Effekten besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemässen Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäss ausgeführt wird. Liquiditätsrisiko Für die kollektive Kapitalanlage dürfen Anlagen getätigt werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Anlagen ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräusserung der Anlagen an Dritte kommen kann. 6

8 Ausfallrisiko Durch den Ausfall eines Emittenten oder einer Vertragsgegenpartei können Verluste für die kollektive Kapitalanlage entstehen. Das Emittentenrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Emittenten, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs einer Anlage einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Anlagen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Emittenten eintreten. Das Gegenparteirisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung einer kollektiven Kapitalanlage geschlossen werden. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass bei Anlagen in Derivate und strukturierte Produkte ein zusätzliches Gegenparteirisiko wie oben erwähnt auch für den Emittenten des jeweiligen Derivates bzw. strukturierten Produktes gilt. Währungsrisiko Sofern Vermögenswerte einer kollektiven Kapitalanlage in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält die kollektive Kapitalanlage die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert der kollektiven Kapitalanlage. Verwahrrisiko Mit der Verwahrung von Anlagen insbesondere im Ausland ist ein Verlustrisiko verbunden, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann. Konzentrationsrisiko Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlage in bestimmte Anlagen oder Märkte erfolgt. Dann ist die kollektive Kapitalanlage von der Entwicklung dieser Anlagen oder Märkte besonders stark abhängig. Performancerisiko Eine positive Wertentwicklung kann mangels einer von einer Drittpartei ausgesprochenen Garantie nicht zugesagt werden. Ferner können für eine kollektive Kapitalanlage erworbene Anlagen eine andere Wertentwicklung erfahren, als beim Erwerb zu erwarten war. Politisches Risiko / Regulierungsrisiko Für die kollektive Kapitalanlage dürfen Anlagen im Ausland getätigt werden. Damit geht das Risiko nachteiliger internationaler politischer Entwicklungen, Änderungen der Regierungspolitik, der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwicklungen einher. Inflationsrisiko Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Anlagen. Rechtliches und steuerliches Risiko Die rechtliche und steuerliche Behandlung von kollektiven Kapitalanlagen kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. 7

9 Auflösung oder Verschmelzung Gemäss dem Fondsvertrag ist es der Fondsleitung möglich, die kollektive Kapitalanlage aufzulösen, oder sie mit einer anderen, ebenfalls von ihr verwalteten kollektiven Kapitalanlage zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Risiko der Rücknahmeaussetzung Die Anleger können grundsätzlich von der Fondsleitung die bewertungstägliche Rücknahme ihrer Anteile verlangen. Die Fondsleitung kann die Rücknahme der Anteile jedoch bei Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände zeitweilig aussetzen, und die Anteile erst später zu dem dann gültigen Preis zurücknehmen (siehe 17 Ziff. 4 Fondsvertrags). Dieser Preis kann niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Schlüsselpersonenrisiko Kollektive Kapitalanlagen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren. Zinsänderungsrisiko Mit der Investition in Forderungswertpapieren und -rechte ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers, bzw. - rechts besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i. d. R. die Kurse der Forderungswertpapiere und -rechte. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs der Forderungswertpapiere oder -rechte. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des Forderungswertpapieres oder - rechts in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit der Forderungswertpapiere und rechte unterschiedlich aus. Forderungswertpapiere und -rechte mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als Forderungswertpapiere und -rechte mit längeren Laufzeiten. Forderungswertpapiere und - rechte mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber i. d. R. geringere Renditen als Forderungswertpapiere und -rechte mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal zwölf Monaten tendenziell geringere Kursrisiken. Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Kauf und Verkauf von derivativen Finanzinstrumenten (z. B. Optionen, Terminkontrakten oder Swaps) sind mit folgenden Risiken verbunden: - Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechtes oder Terminkontrakts bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann die kollektive Kapitalanlage ebenfalls Verluste erleiden. - Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. - Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert der kollektiven Kapitalanlage stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. - Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die von der kollektiven Kapitalanlage gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass die kollektive Kapitalanlage zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu 8

10 einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Die kollektive Kapitalanlage erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. - Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die kollektive Kapitalanlage infolge einer unerwarteten Entwicklung des Marktpreises bei Fälligkeit Verluste erleidet. Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen kollektiver Kapitalanlagen Die Risiken der Anteile kollektiver Kapitalanlagen, die für die kollektive Kapitalanlage erworben werden, stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in dieser kollektiven Kapitalanlage enthaltenen Anlagen bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Die genannten Risiken können jedoch durch die Streuung der Vermögensanlagen innerhalb der kollektiven Kapitalanlagen, deren Anteile erworben werden, und durch die Streuung innerhalb dieser kollektiven Kapitalanlage reduziert werden. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche, oder einander entgegen gesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Fondsleitung im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Fondsleitung übereinstimmen. Der Fondsleitung wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie ggf. erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden Der Einsatz von Derivaten Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Einsatz von Derivaten darf jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen beziehungsweise zu einer Veränderung des Anlagecharakters der Teilvermögen führen. Bei der Risikomessung bzw. des Gesamtengagements betreffend dem Einsatz von Derivaten gelangt für das jeweilige Teilvermögen entweder der Commitment-Ansatz I oder der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. a) Commitment-Ansatz I Bei der Risikomessung des Teilvermögens World Equities SmartFactor gelangt der Commitment Ansatz I zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlage-positionen eingesetzt. Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen (Zielfonds) dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins-, und Kreditrisiken bei kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. 12 A), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die 9

11 Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen. Eine Risikoaussetzung, die nicht durch den entsprechenden Basiswert gedeckt ist, ist durch geldnahe Mittel im Sinne von 9 zu decken. Die Fondsleitung beachtet bei der Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten überdies die sich aus der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) ergebenden Auflagen. b) Commitment-Ansatz II Bei der Risikomessung des Teilvermögens Bond Fonds (SFR) gelangt der Commitment Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt. Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins-, und Kreditrisiken bei kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind. Es dürfen sowohl Derivat-Grundformen wie auch exotische Derivate in einem vernachlässigbaren Umfang eingesetzt werden, wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. 12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d. h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z. B. Total Return Swaps [TRS], Credit Spread Options [CSO], Credit Linked Notes [CLN]) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risikokäufer übertragen werden. Die Risikokäufer werden dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u. a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Die Teilvermögen können sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Vermögen eines Teilvermögens ausüben beziehungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Gesamtengagement eines Teilvermögens in Derivaten bis zu 100% des Nettofondsvermögens und mithin das Gesamtengagement bis zu 200% seines Nettofondsvermögens betragen. Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, der zulässigen Anlagetechniken und -instrumente (insbesondere derivative Finanzinstrumente sowie deren Umfang) sind aus dem Fondsvertrag (Allgemeiner Teil 7-15 sowie Besonderer Teil A - D) ersichtlich. 10

12 1.3 Profil des typischen Anlegers Bond Fonds (SFR) Dieser Obligationenfonds ist für den renditeorientierten Anleger konzipiert, der Kapitalwachstum überwiegend durch Zinserträge und mögliche Kursgewinne erzielen will. Den Ertragserwartungen stehen moderate Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie geringe Bonitätsrisiken gegenüber, sodass Kursverluste mittel- bis langfristig unwahrscheinlich sind. World Equities SmartFactor Das Teilvermögen ist für den wachstumsorientierten Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und Währungschancen erreichen will. Sicherheit und Liquidität werden den Ertragsaussichten untergeordnet. Damit verbunden sind höhere Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten führen können. 1.4 Für die Teilvermögen relevante Steuervorschriften Der Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen besitzen in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Sie unterliegen weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die in den Teilvermögen auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für das entsprechende Teilvermögen vollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Die Ertragsausschüttungen der Teilvermögen an in der Schweiz domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. mittels separatem Rückforderungsantrag zurückfordern. Die Ertragsausschüttungen an im Ausland domizilierte Anleger erfolgen ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, sofern die Erträge des entsprechenden Teilvermögens zu mindestens 80% ausländischen Quellen entstammen. Dazu muss eine Bestätigung einer Bank vorliegen, dass sich die betreffenden Anteile bei ihr im Depot eines im Ausland ansässigen Anlegers befinden und die Erträge auf dessen Konto gutgeschrieben werden (Domizilerklärung bzw. Affidavit).. Erfährt ein im Ausland domizilierter Anleger wegen fehlender Domizilerklärung einen Verrechnungssteuerabzug, kann er die Rückerstattung aufgrund schweizerischen Rechts direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern geltend machen. Es kann nicht garantiert werden, dass die Erträge der Teilvermögen zu mindestens 80% ausländischen Quellen entstammen. Ferner können sowohl Erträge als auch Kapitalgewinne, ob ausgeschüttet oder thesauriert, je nach Person, welche die Anteile direkt oder indirekt hält, teilweise oder ganz einer sogenannten Zahlstellensteuer unterliegen. 11

13 Die Teilvermögen sind bei den US-Steuerbehörden als registered deemed compliant FFI im Sinne der Sections des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, FATCA ) angemeldet. Alle Anleger haben für US Steuerzwecke ein entsprechendes W-8 Formular einzureichen (z.b. W-8BEN-E). Auf Verlangen ist das W-8 Formular in periodischen Abständen zu erneuern (im Allgemeinen alle 3 Jahre). Sollten sich die im W-8 Formular gemachten Angaben eines Anlegers ändern, so hat dieser auch ohne Aufforderung und unverzüglich ein aktualisiertes W-8 Formular einzureichen. Die Anleger anerkennen, dass ihre Identität gegenüber Fondsleitung, Depotbank und Behörden (einschliesslich Steuerbehörden im Inund Ausland) sowie gegenüber sonstigen, steuerlich relevanten Gegenparteien (z.b. Broker) offengelegt werden kann. Dieser Umbrellafonds (und seine Teilvermögen) qualifiziert für die Zwecke des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (automatischer Informationsaustausch; AIA) im Sinne des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Informationen über Finanzkonten (GMS) als nicht meldendes Finanzinstitut. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und (soweit publiziert) Praxis in der Schweiz aus. Sie dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und stellen keine steuerliche oder rechtliche Empfehlung oder Beratung dar. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder der Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. Für diesbezügliche Auskünfte wenden sich Anleger an ihren Steuerberater. 2 Informationen über die Fondsleitung 2.1. Allgemeine Angaben zur Fondsleitung Für die Fondsleitung zeichnet die GAM Investment Management (Switzerland) AG, Hardstrasse 201, 8037 Zürich, verantwortlich. Seit ihrer Gründung im Jahre 1990 als Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung im internationalen Fondsgeschäft tätig. Das vollständig einbezahlte Aktienkapital der Fondsleitung belief sich am 31. Dezember 2015 auf CHF 1.2 Mio., eingeteilt in 120'000 Namenaktien à CHF Die Fondsleitung ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der GAM Switzerland Holding AG, mit Sitz in Zürich, welche wiederum eine 100%-ige Tochtergesellschaft der GAM Holding AG, Zürich, ist. Der Verwaltungsrat besteht zurzeit aus den Herren Martin Jufer, Mitglied Group Management Board GAM Gruppe; Andrew Hanges, Region Head UK der GAM Gruppe; William Norris, Head of Operations, GAM (UK) Limited; Elmar Zumbühl, Mitglied Group Management Board GAM Gruppe ; sowie Dirk Spiegel, Mitglied Group Management Board GAM Gruppe. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Roman Aschwanden. Die weiteren Geschäftsleitungsmitglieder sind die Herren, Christoph Widmer, Daniel Koller, Patrick Moser, Dominik Rutishauser und Frau Agnes Stutz. 12

14 Die Fondsleitung verwaltete in der Schweiz am 31. Dezember 2016 insgesamt 122 Anlagefonds, wobei sich die Summe der verwalteten Vermögen auf CHF 38.5 Milliarden belief Delegation der Anlageentscheide World Equities SmartFactor Die Anlageentscheide dieses Teilvermögens ist an die Deutsche Asset Management Schweiz AG delegiert. Die Deutsche Asset Management Schweiz AG ist ein Schweizer Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und unterliegt als solcher der Aufsicht durch die FINMA. Die Deutsche Asset Management Schweiz AG zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Deutsche Asset Management Schweiz AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Bond Fonds (SFR) Die Anlageentscheide des Teilvermögens ist an die Deutsche Asset Management Investment GmbH, Frankfurt am Main, delegiert. Die Geschäftsanteile der Deutsche Asset Management Investment GmbH werden zu 100% durch die DWS Holding & Service GmbH, Frankfurt am Main, gehalten. Die Deutsche Asset Management Investment GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft und unterliegt als solche in Deutschland einer Aufsicht durch die BaFin. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Deutsche Asset Management Investment GmbH abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag Delegation weiterer Teilaufgaben Die Fondsleitung hat Teile der Fondsbuchführung an die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, delegiert. Die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, zeichnet sich durch mehrjährige Erfahrung in der Administration von Anlagefonds aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich abgeschlossener Vertrag Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschaftsund Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, 13

15 die sie von der Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. 3 Informationen über die Depotbank Als Depotbank fungiert die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich mit Sitz und Domizil an der Beethovenstrasse 19, CH-8027 Zürich. Die Depotbank hat ihren Hauptsitz und Domizil an der Brienner Strasse 59, D München. Die Depotbank erhielt am 26. September 2007 von der damaligen EBK die Bewilligung als Bank i.s. des Bundesgesetzes vom 8. November 1934 über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG) und am 28. September 2007 die Bewilligung als Depotbank i.s. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) vom 23. Juni Die Haupttätigkeit der Bank besteht im Betrieb von Bankgeschäften aller Art sowie von damit zusammenhängenden Geschäften im In- und Ausland, mit Ausnahme des Investmentgeschäfts. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution under Model 2 IGA im Sinne der Sections des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, FATCA ) angemeldet. Die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich (die Bank ), ist Teil eines international tätigen Unternehmens. Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zeichnungen und Rücknahmen und der Pflege der Geschäftsbeziehungen können Daten und Informationen über Kunden, deren Geschäftsbeziehung zur Bank (einschliesslich Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten) sowie über den Geschäftsverkehr im Rahmen des gesetzlich zulässigen an Konzerngesellschaften der Bank im Ausland, an von ihr Beauftragte im Ausland oder an die Fondsleitung des Fonds weitergegeben werden. Diese Dienstleistungserbringer und die Fondsleitung sind verpflichtet, die Informationen vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Zwecke zu nutzen, für die sie ihnen zur Verfügung gestellt werden. Die Datenschutzgesetzgebung im Ausland kann von den Datenschutzbestimmungen in der Schweiz abweichen und einen geringeren Schutzstandard vorsehen. 14

16 4 Informationen über Dritte 4.1. Zahlstelle Zahlstelle ist die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, Beethovenstrasse 19, CH-8027 Zürich Hauptvertriebsträgerin Hauptvertriebsträgerin des Umbrella-Fonds und seiner Teilvermögen ist die Deutsche Asset Management Schweiz AG, Hardstrasse 201, CH-8005 Zürich Prüfgesellschaft Als Prüfgesellschaft amtet die KPMG AG, Badenerstrasse 172, CH-8026 Zürich. 5 Weitere Informationen 5.1. Nützliche Hinweise Bond Fonds(SFR) Bond Fonds (SFR) LD-Klasse FD-Klasse Valorennummer n.a. ISIN CH n.a. Kotierung keine Laufzeit Rechnungseinheit Anteile unbefristet CHF Auf den Inhaber lautend, werden nicht verbrieft sondern buchmässig geführt (vgl. Ziff. 5.2). Der Anleger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines Anteilscheines zu verlangen. Verwendung der Erträge Die Ausschüttung der Erträge erfolgt jeweils innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres bis Ende April World Equities SmartFactor LD-Klasse FD-Klasse LC-Klasse ZC-Klasse Worls Equities SmartFactor Valorennummer ISIN CH Kotierung keine Laufzeit unbefristet Rechnungseinh CHF eit 15

17 Worls Equities SmartFactor Anteile LD-Klasse FD-Klasse LC-Klasse ZC-Klasse Auf den Inhaber lautend, werden nicht verbrieft sondern buchmässig geführt (vgl. Ziff. 5.2). Der Anleger ist nicht berechtigt, die Aushändigung eines Anteilscheines zu verlangen. Verwendung der Erträge Die Ausschüttung der Erträge erfolgt jeweils innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Die Thesaurierung der Erträge erfolgt jeweils innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres bis Ende April Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Anteile der Teilvermögen werden an jedem Bankwerktag (Montag bis Freitag) ausgegeben oder zurückgenommen. Zeichnungs- bzw. Rücknahmeanträge, die bis spätestens zu der in der nachfolgenden Tabelle angegeben Uhrzeit ( cut-off time ) (Zeit in Zürich) an einem Bankwerktag in Zürich (Auftragstag) bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Bankwerktag in Zürich (Bewertungstag) abgewickelt. Keine Ausgabe oder Rücknahme findet an schweizerischen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr, Nationalfeiertag etc.), am 24. Dezember und am 2. Januar statt sowie an Tagen, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer eines Teilvermögens geschlossen sind oder wenn ausserordentliche Verhältnisse im Sinne von 17 Ziff. 4 des Fondsvertrages vorliegen. Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt. Er wird am Bewertungstag auf der Basis der Schlusskurse des Auftragstages berechnet (Forward Pricing). Teilvermögen World Equities SmartFactor Bond Fonds (SFR) cut-off time Uhr Uhr Nach cut-off time bei der Depotbank eingehende Aufträge werden am darauf folgenden Auftragstag behandelt. Beispiel: Eine Zeichnung des World Equities SmartFactor geht um 13:00 Uhr an einem Montag bei der Depotbank ein. Montag und Dienstag sind Bankwerktage in Zürich. Bewertungstag ist damit Dienstag. Der Ausgabepreis wird auf der Basis der Schlusskurse vom Montag am Dienstag berechnet. Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse eines Teilvermögens ergibt sich aus der Quote der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des Vermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Teilvermögens, die der betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird auf 1/100 der Rechnungseinheit gerundet. 16

18 Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem am Bewertungstag berechneten Nettoinventarwert, zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem am Bewertungstag berechneten Nettoinventarwert. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben usw.), die dem Teilvermögen aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Teilvermögen belastet. Ausgabe- und Rücknahmepreis werden auf 1/100 der Rechnungseinheit gerundet. Die Zahlung erfolgt jeweils drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag (Valuta drei Tage). Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Wurden früher Anteilscheine ausgegeben, so sind diese im Falle eines Rücknahmeantrags zurückzugeben Vergütungen und Nebenkosten World Equities SmartFactor Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus 18 des Fondsvertrags) Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertriebsträgern im In- und Ausland für sämtliche Anteilsklassen: Rücknahmekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertriebsträgern im In- und Ausland für sämtliche Anteilsklassen: keine maximal 5.00% p.a Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Vermögens der Teilvermögen (Auszug aus 19 des Fondsvertrags) World Equities SmartFactor Pauschale Verwaltungskommission der Fondsleitung: - Anteilsklasse LD maximal 1.50% p.a. - Anteilsklasse FD maximal 0.85% p.a. - Anteilsklasse LC maximal 1.50% p.a. - Anteilsklasse ZC maximal 0.75% p.a. Performance Fee maximal 25.00% p.a Bond Fonds (SFR) Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus 18 des Fondsvertrags) Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertriebsträgern im In- und Ausland für sämtliche Anteilsklassen: maximal 3.5% Rücknahmekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertriebsträgern im In- und Ausland für sämtliche Anteilsklassen: keine 17

19 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Vermögens der Teilvermögen (Auszug aus 19 des Fondsvertrags) Bond Fonds (SFR) Pauschale Verwaltungskommission der Fondsleitung: - Anteilsklasse LD maximal 0.70% p.a. - Anteilsklasse FD maximal 0.55% p.a. Performance Fee maximal 25.00% p.a. Die Kommission wird verwendet für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des der Teilvermögen wie auch für die Entschädigung der Depotbank für die von ihr erbrachten Dienstleistungen. Eine detaillierte Aufstellung der in der pauschalen Verwaltungskommission enthaltenen Vergütungen und Nebenkosten ist aus 19 des Fondsvertrages ersichtlich. Der effektiv angewandte Satz der pauschalen Verwaltungskommission ist jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich Erfolgsbezogene Vergütung ( Performance Fee ) Darüber hinaus bezieht die Fondsleitung eine erfolgsbezogene Vergütung. Sie beträgt maximal ein Viertel der Differenz zwischen der prozentualen Entwicklung des Nettoinventarwerts pro Anteil und der prozentualen Entwicklung eines repräsentativen Vergleichsindexes, berechnet auf dem Nettoinventarwert des jeweiligen Nettofondsvermögens. Die Differenz wird jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Erhebung berechnet. Der jeweils gültige Satz ist im Jahres- und Halbjahresbericht genannt. Beim Vergleichsindex im Hinblick auf das Teilvermögen Bond Fonds (SFR) handelt es sich zurzeit um den Swiss Bond Index Domestic Government, zu 20% gewichtet und Swiss Bond Index Foreign AAA-A, zu 80% gewichtet. Beim Vergleichsindex im Hinblick auf das teilvermögen World Equities SmartFactor handelt es sich zurzeit um den MSCI World TR net ex CH. Zurzeit wird für das Teilvermögen World Equities SmartFactor eine Performance Fee erhoben. Ein allfälliger Wechsel eines Vergleichsindexes wird der Schweizer FINMA unterbreitet und im Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bekannt gemacht. Zudem ist der Prospekt entsprechend anzupassen. Die prozentuale Wertentwicklung des Vergleichsindexes ist demnach der Vergleichsmassstab für den Anlageerfolg des Portefeuille-Managements. Die erfolgsbezogene Vergütung ist nur geschuldet, wenn die vorerwähnte Differenz zugunsten des Nettoinventarwerts bzw. des Anlegers ausfällt und wenn die seit der Lancierung des Fonds kumulierten Differenzen einen neuen Höchstwert erreichen. Die Performance Fee wird täglich ermittelt und, falls eine positive Differenz und ein neuer Höchstwert vorliegt, als Verpflichtung angerechnet und periodisch entnommen. Dabei wird die Differenz zwischen dem kumulierten alten Höchstwert (vor der Entnahme der erfolgsbezogenen Kommission) und dem neuen Höchstwert zugrunde gelegt. Die Performance Fee fällt damit an, sobald für einen Bewertungstag ein neuer Höchstwert erreicht ist. Es ist nicht erforderlich, dass dies auch am Ende des Rechnungsjahres der Fall ist. Die Belastung der Performance Fee ist auch möglich, wenn der Nettoinventarwert gesunken ist. 18

20 Beispiele für die Berechnung der Performance Fee: Beispiel 1 Ausgangslage: - Beobachtungsperiode Tag 1 - Erstausgabepreis CHF Anteilswert zum Stichzeitpunkt CHF Prozentuale Entwicklung Anteilswert seit Beginn Tag % - Prozentuale Entwicklung Vergleichsindex seit Beginn Tag % - Differenz der Entwicklung des Anteilswert zu derjenigen der Benchmark +0.40% Berechnung der Performance Fee pro Anteil: - Mindestinventarwert auf der Basis der Benchmark CHF (CHF multipliziert mit (1+0.60%)) - Performance Fee pro Anteil CHF 0.10 (CHF minus CHF , davon 25%) - Nettoinventarwert CHF Neuer Höchstwert CHF (= Anteilswert vor Entnahme der Performance Fee) Beispiel 2 Ausgangslage: - Beobachtungsperiode Tag 2 - Höchstwert Ende Tag 1 CHF Anteilswert zum Stichzeitpunkt CHF Prozentuale Entwicklung Anteilswert seit Ende Tag % - Prozentuale Entwicklung Vergleichsindex seit Ende Tag % - Differenz der Entwicklung des Anteilswerts zu derjenigen der Benchmark (keine Outperformance) -0.06% Berechnung der Performance Fee pro Anteil: - Mindestinventarwert auf der Basis der Benchmark CHF (CHF multipliziert mit (1-0.04%)) - Performance Fee pro Anteil keine (Anteilswert liegt unter dem Mindestinventarwert) - Nettoinventarwert CHF Neuer Höchstwert gleich Mindestinventarwert auf CHF der Basis der Benchmark, da keine Entnahme von Performance Fee. Beispiel 3 Ausgangslage: - Beobachtungsperiode Tag 3 - Höchstwert Ende Tag 2 CHF Anteilswert im Stichzeitpunkt CHF Prozentuale Entwicklung Anteilswert seit Ende Tag % - Prozentuale Entwicklung Vergleichsindex seit Ende Tag % - Differenz der Entwicklung des Anteilswert zu derjenigen der Benchmark (Outperformance) +0.65% Berechnung der Performance Fee pro Anteil: - Mindestinventarwert auf der Basis der Benchmark CHF (CHF multipliziert mit (1 1.40%)) 19

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