Funktionsraumanalyse Haselhuhn zum Umweltbericht für den geplanten Windpark Franzenheim im Saar-Ruwer-Hunsrück

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1 Funktionsraumanalyse Haselhuhn zum Umweltbericht für den geplanten Windpark Franzenheim im Saar-Ruwer-Hunsrück Verbandsgemeinde Trier-Land, Rheinland-Pfalz 1 Anlage 2 zum Avifaunistischen Gutachten Stand NaKuMa Erlebnistouren und Ökologische Gutachten Dipl.Ing. Landschaftsökologie Manfred Smolis Pluwigerhammer 3 D Pluwig Tel Fax info@nakuma-touren.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung Problemstellung, Untersuchungs- und Bewertungsmethoden Problemstellung Untersuchungs- und Bewertungsmethoden Ergebnisse der Funktionsraumanalyse Nachweise und Größe des Vorkommens im Franzenheimer Bachtal Das Haselhuhn-Wohngebiet im Franzenheimer Bachtal Die aktuelle Haselhuhn-Population im Südwest-Hunsrück Mögliche Haselhuhnkorridore im Untersuchungsgebiet Störanfälligkeit beim Haselhuhn Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf den geplanten Windpark Erfordernis von Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen Avifaunistisches Windpark-Monitoring: Haselhuhn Literatur Tabelle 1 Untersuchungszeiten der Haselhuhn-Funktionsraumanalyse 2013 Tabelle 2 Haselhuhn-Nachweise im Ruwer-Hunsrück und seiner Umgebung Tabelle 3 Abstände zwischen den geplanten WEA-Standorten und dem Haselhuhn- Wohngebiet am Talhang des Franzenheimer Bachtals Anhang Karte 9 Funktionsraumanalyse Haselhuhn

3 1 Veranlassung Im in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land, Fortschreibung Windenergie, ist die Vorrangfläche Franzenheim enthalten. Auf dieser Fläche planen SWT und NEVEN Windenergie GmbH einen Windpark mit insgesamt 5 (ursprünglich 7) Windrädern zu errichten, die bei einer Leistung von 3,5 Megawatt eine Nabenhöhe von 140 m und eine Gipfelhöhe von 200 m aufweisen. Dazu wurde von NAKUMA im Auftrag von BGHplan Trier 2013 ein avifaunistisches Gutachten für den Umweltbericht erstellt (NAKUMA 2014). In ihren Stellungnahmen von 2015 zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Trier- Land wurde von Seiten der Naturschutzverbände NABU und BUND, sowie durch die BI Hockweiler erhebliche Kritik an dem Eignungsbereich Franzenheim geübt. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Trier-Saarburg hat u.a. aufgrund dieser Kritikpunkte in ihrer Stellungnahme vom Nachbesserungen sowie ergänzende Untersuchungen zum avifaunistischen Gutachten gefordert. Im Abstimmungsprozess zum laufenden Genehmigungsverfahren wurde von der UNB bei einem Besprechungstermin am auf diesen Umstand hingewiesen. Der Gutachter stellte hierzu fest, dass bei den Geländeerhebungen in 2013 für das Haselhuhn eine zeitaufwändige Erfassung und Bewertung durchgeführt worden ist. Diese im avifaunistischen Gutachten von 2013 (NAKUMA 2014) bereits als Funktionsraumanalyse bezeichnete Erfassung und Bewertung ging weit über den Nachweis des Haselhuhns während einer üblichen avifaunistischen Bestandsaufnahme hinaus. Daraufhin wurde mit der UNB eine nochmalige detaillierte Darstellung des Themas Haselhuhn, insbesondere auch hinsichtlich der Erfassungsmethoden in 2013 vereinbart. Mit diesem Beitrag liegt eine solche Darstellung nun vor. 3 Bezugsgröße für das vorliegende Gutachten ist die Karte des Untersuchungsgebietes Franzenheim mit den 500 m- und 3000 m-prüfradien um die geplanten WEA-Standorte vom März 2016 (BGHplan 2016).

4 2 Problemstellung, Untersuchungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Problemstellung Für Rheinland-Pfalz wie auch für Deutschland gibt es bisher keine verbindlichen Vorgaben, wie eine Funktionsraumanalyse beim Haselhuhn auszusehen hat. Auch existiert bisher kein Prüfbereich, in dem das Haselhuhn bei WEA-Planungen überhaupt zu erfassen ist (s. RICHARZ et al Anlage 3, LAG VSW 2016: Tabelle 2). Im Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz von RICHARZ et al. (2012) wird die Art als störungsempfindlich, nicht jedoch als kollisionsgefährdet eingestuft. Daneben wird die Lebensraumentwertung bei WEA-Planungen in Waldgebieten und waldrandnahen Lagen als potenzielle Beeinträchtigung angeführt. Ansonsten wird darauf verwiesen, dass für das Haselhuhn eine erhebliche Risikominderung bei Beachtung der Abstandsempfehlung 1000 m zu Vorkommensgebieten erwartet werden kann, und ein Freihalten von Korridoren zwischen Vorkommensgebieten anzustreben ist (RICHARZ et al. 2012, LAG VSW 2016). Der Naturschutzfachliche Rahmen für Rheinland-Pfalz betont, dass Erhebliche Beeinträchtigungen einzelner Raufußhuhn-Paare wegen der geringen Bestandsgröße bereits populationsrelevant sind (RICHARZ et al. 2012: 72). Die Begriffe Vorkommensgebiet, Haselhuhngebiet (RICHARZ et al. 2012: 72) freizuhaltender Korridor und Haselhuhn-Population werden in den Leitfäden (RICHARZ et al. 2012, LAG VSW 2016) allerdings nicht näher definiert. Dabei gibt es durchaus umfassende ornithologische Studien zum Haselhuhn (s. 2.2), die man dafür heranziehen kann. Diese Arbeiten wurden jedoch offensichtlich in den Leitfäden nicht berücksichtigt. So bezieht sich in der aktuellsten Veröffentlichung (LAG VSW 2016) nur eines von 22 Literaturzitaten, die als Referenzquellen für den Vorsorgeschutzabstand, den freizuhaltenden Korridor usw. bei Rauhfußhühnern angeführt werden, explizit auf das Haselhuhn. Hierbei handelt es sich um das hessische Artenschutzprojekt für die Art (KORN & THORN 2010). Alle anderen ausgewerteten Arbeiten betreffen das Auerhuhn und das Birkhuhn. Bezeichnend für den unzureichenden Kenntnisstand beim Thema Haselhuhn und Windkraft ist auch das folgende Zitat: In einem spanischen Auerhuhn-Lebensraum, [das heißt in einem Waldgebiet, Anm. d. Verfassers], nahm die Aktivität der Vögel nach Errichtung von WEA so stark ab, dass schließlich keine Auerhühner mehr anwesend waren. Auswirkungen von WEA auf das Haselhuhn sind entsprechend zu erwarten (LAG VSW 2016: 22). Das heißt, die Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten schließt von einer Rauhfußhuhnart auf die andere, obwohl deren Raumanspruch und Ökologie gänzlich anders sind (vgl. z.b. KLAUS et al. 1989). 4 Insgesamt bleibt festzustellen, dass es bisher weder aus Deutschland noch aus dem gesamten Verbreitungsgebiet des Haselhuhns in Mittel- und Nordeuropa (vgl. BEZZEL 1985: Karte 57) eine wissenschaftliche Untersuchung gibt, die sich mit der Errichtung und dem Betrieb von WEA und den Folgen für das Haselhuhn befasst. Auch das aktuelle Forschungs-Projekt Windenergie und Rauhfußhühner, das von der Forstlichen Versuchsanstalt Baden-Württemberg ins Leben gerufen wurde, kann zum Haselhuhn bisher keine neuen Erkenntnisse liefern (

5 Der derzeitige Vorsorgeschutzabstand für das Haselhuhn in Deutschland und Rheinland-Pfalz muss daher als ein rein fachpolitischer Wert angesehen werden, der bisher durch keine ornithologische Untersuchung belegt ist. In den aktuellen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten finden sich für verschiedene Vogelarten solche Werte, die wissenschaftlich nicht begründbar sind. Sie bringen den Abstandsempfehlungen massive Kritik ein (BRANDT 2016). 2.2 Untersuchungs- und Bewertungsmethoden Für die vorliegende Funktionsraumanalyse werden zunächst die Begrifflichkeiten klar definiert. Grundlage hierfür bilden, die zum Haselhuhn vorliegenden wissenschaftlichen Arbeiten vor allem von LIESER (1986, 1994), BERGMANN et al. (1996), SCHERZINGER (1985), sowie SWENSON und Mitarbeiter (1991 ff.). Im Einzelnen werden für diese Funktionsraumanalyse die folgenden Begriffe verwendet: Wohngebiet im Sinne von LIESER (1986: 49): Ungefähr abgrenzbares Gebiet, in dem ganzjährig Haselhühner festgestellt werden. Lokalpopulation (auch Sub- oder Unterpopulation) im Sinne von JEDICKE (1994): Fortpflanzungsgemeinschaft von Haselhühnern in einem Raum, bei dem anzunehmen ist, dass ein (Gen-)Austausch von Individuen dort mehr oder wenige regelmäßig stattfindet. Der größte Teil der Fortpflanzung erfolgt dabei zwischen den Individuen derselben Unterpopulation (SCHAEFFER 1992 zitiert in JEDICKE 1994:66). Metapopulation im Sinne von JEDICKE (1994): Eine Reihe von Haselhuhn-Lokalpopulationen, die sich durch den Austausch von Individuen gegenseitig beeinflussen. Haselhuhnkorridor im Sinne z.b. von LIESER (1994): Ein Landschaftsbereich, der von Haselhühnern eines Wohngebietes oder einer Lokalpopulation mehr oder weniger regelmäßig durchwandert wird, um in Kontakt mit anderen Haselhühnern zu kommen bzw. geeignete Habitate wieder oder neu zu besiedeln. Letzteres geschieht vor allem durch abwandernde junge Hähne (vgl. BERGMANN et al. 1996). 5 Das Haselhuhn gehört zu den am schwierigsten zu erfassenden Brutvogelarten in Deutschland. Selbst bei gezielten ornithologischen Untersuchungen der Art gelingen nur selten Sichtbeobachtungen 1. Alle, die sich (näher) mit dem Haselhuhn beschäftigen, sind daher in hohem Maße auf indirekte Nachweise wie z.b. den Fund von Trittsiegeln, Losung, Federn oder Sandbadestellen angewiesen, um daraus auf die Anwesenheit von Haselhühnern schließen zu können (vgl. z.b. LIESER 1986, ZIMMERMANN o.j.). Ferner können durch den gezielten, regelmäßigen Einsatz von speziellen Haselhuhnlockpfeifen die Haselhühner eines Gebietes gut erfasst werden (vgl. BERMANN et al. 1 LIESER gelangen bei seiner Diplomarbeit an einer Haselhuhn-Lokalpopulation der Mittelmosel bei 27 mindestens halbtägigen Geländebegehungen auf 130 ha zwischen April 1984 und Juni 1985 lediglich sechs Sichtbeobachtungen von Haselhühnern (LIESER 1986:49).

6 1996: 41-42). Im Rahmen von normalen avifaunistischen Bestandserhebungen sind solche zeitaufwändigen Untersuchungen kaum zu leisten. Selbst das Artenschutzprojekt des Landes zum Haselhuhn (SCHMIDT & SCHMIDT-FASEL 1991) basiert für viele Regionen lediglich auf Ergebnissen der Befragung von Forstleuten und anderen Gebietskennern bezüglich der Anwesenheit von Haselhühnern. Insofern sind auch die Bestandsangaben und Bestandstrends für den Brutbestand des Haselhuhns in der aktuellen Roten Liste von Rheinland-Pfalz (SIMON et al. 2014: Paare, Tendenz: Bestandverlust 20% - 50% in den nächsten 25 Jahren und über 50% in den nächsten 100 Jahren) mit einer sehr großen Unsicherheit behaftet. Das alles macht es schwierig, dem Haselhuhn als WEAsensible Art in Umweltprüfungen gerecht zu werden. Für den konkreten Fall des avifaunistischen Gutachtens zum Umweltbericht für den geplanten Windpark Franzenheim war dem Gutachter die Möglichkeit bewusst, dass in den zu untersuchenden Wäldern noch immer Haselhühner vorkommen könnten. Der Gutachter ist daher auch nicht der Entdecker (NABU 2015 a) dieses Vorkommens, sondern hat es lediglich erneut nachgewiesen. Bekannt waren nicht nur die alten Daten zur Lokalpopulation des Haselhuhns im System des Franzenheimer Bachtals (KNORR 1938: Franzenheim, Pellingen, KRAMER 1970: Punktkarte), sondern z.b. auch ein Haselhuhn-Nachweis aus 1994 (SCHORR mündl. in ROTH et al. 1997) 2. Der im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen in 2013 erfolgte erste Nachweis des Haselhuhns auf der zu bearbeitenden Untersuchungsfläche (s. 3.1) kam daher nicht gänzlich unerwartet. Danach wurde vom Gutachter versucht, seinem Anspruch an eine aussagekräftige Bearbeitung des Haselhuhns in einem zeitlich begrenzten Umweltprüfungsverfahren gerecht zu werden. Dazu wurde in 2013 folgendes Untersuchungsprogramm für das Haselhuhn durchgeführt: 6 Mindestens einmaliges Abgehen aller Forstwege und begehbaren breiten Bestandsränder potenziell geeigneter Haselhuhnhabitate zur Suche nach weiteren direkten und indirekten Haselhuhn-Nachweisen. Das betraf vor allem die Grenzlinien in und an den Gehöferschaftswäldern (Niederwälder) (s. Karte 9). Diese Begehungen fanden zwischen dem und dem statt (s. Tab. 1). Durch den neuerlichen Kaltlufteinbruch in Deutschland Ende März 2013 (vgl. GELPKE et al. 2013) lag auch im Untersuchungsgebiet Franzenheim zeitweise eine geschlossene Schneedecke. Sie erleichtert das Auffinden von Spuren, die auf die Anwesenheit von Haselhühnern hinweisen (vgl. z.b. ZIMMERMANN o.j.). Einsatz einer finnischen Haselhuhn-Lockpfeife zum Nachweis von revieranzeigenden Haselhuhn-Hähnen (vgl. MÜLLER 1974, LIESER 1986,). Die Haselhuhn-Pfeife kam sowohl bei der allgemeinen Brutvogelerfassung im 500m-Prüfradius zur Anwendung, sofern Haselhuhngeeignete Waldflächen bearbeitet wurden. Die Lockpfeife wurde darüber hinaus bei speziellen Haselhuhn-Exkursionen eingesetzt. Diese Haselhuhn-Exkursionen fanden in Von dieser Einzelbeobachtung ausgelöst, suchte der Gutachter mittels Lockpfeife Ende der 1990iger Jahre an einem Tag nach Haselhühnern bei Franzenheim. Die beiden Beobachtungspunkte lagen in Vorwaldstadien aufgegebener Weinberge in Kontakt zu Niederwäldern. Dort konnten damals keine Haselhühner verhört werden.

7 zwischen Anfang April und Ende Mai (s. Tab. 1) statt. Die Beobachtungspunkte dieser Exkursionen sind in Karte 9 enthalten. Insgesamt wurden für den gezielten Nachweis von Haselhühnern im Untersuchungsgebiet 2013 min. 20 Stunden aufgewendet und dabei eine Waldfläche von rund 100 ha bearbeitet (s. Tab. 1). Daraus ergibt sich ein Zeitaufwand von etwa 10 min pro ha Waldfläche. Das wird für den Rahmen dieser Funktionsraumanalyse als voll ausreichend angesehen. Um mit der Lockpfeife auf verwertbare Informationen gerade bei kleineren Population oder in begrenzten Gebieten zu kommen empfehlen BERGMANN et al. (1996) einen Zeitaufwand von 5 bis 6 min pro ha. Tabelle 1 Untersuchungszeiten der Haselhuhn-Funktionsraumanalyse 2013 Datum Zeiten* Bemerkungen :00 13:00 1. Haselhuhnbeobachtung; leichter Frost, windstill :15 15:15 Haselhuhnspurensuche; leichter Frost, leichter NO-Wind :30 16:45 Haselhuhnspurensuche; Lockpfeife; frostig, Schnee, bedeckt :15 15:00 Haselhuhnspurensuche; Lockpfeife; frostig, Schnee, sonnig :25 15:30 Haselhuhnspurensuche; Lockpfeife; :30 16:30 Haselhuhnspurensuche; Lockpfeife; Kälteeinbruch :45 11:45 Haselhuhnspurensuche; Lockpfeife; Kälteeinbruch :30 12:30 Lockpfeife; mild, leichter SW-Wind, um 13 C :00 13:00 Lockpfeife; mild :00 19:00 Lockpfeife; erneut kalt, <5 C :00 16:45 Lockpfeife; bedeckt, regnerisch, wieder milder, um 13 C :30 16:30 Lockpfeife; Schönwetter, >20 C :45 13:00 Lockpfeife; Schönwetter, >20 C :30 22:00 Lockpfeife; Schönwetter, noch 20 C *An den 14 Begehungstagen wurden in der Regel auch andere Tätigkeiten wie Brutvogelkartierung, Horstkontrollen oder Funktionsraumanalysen für den Rotmilan durchgeführt so dass nur ein Teil dieses Zeitaufwands (ca. 1/3) für die Haselhuhn-Untersuchung aufgewendet wurde. Ergänzend wurde für die Funktionsraumanalyse in 2016 zusätzlich eine Befragung von Gebietskennern (Gehöferschaftsmitglieder, Revierförster, Jagdpächter) durchgeführt, ob von ihrer Seite Hinweise auf die Anwesenheit von Haselhühnern im Verfahrensgebiet vorliegen. Von diesen wurde u.a. auch die ungefähre Abgrenzung der Gehöferschaftswälder in Karte 9 mitgeteilt. Bereits in 2013 war eine erste Einschätzung der Eignung der Waldflächen im 3000 m- Prüfbereich als Lebensraum des Haselhuhns durchgeführt worden (s. Karte 1 in NAKUMA 2014). Dazu wurden die

8 Ergebnisse der Erhebungen zum Haselhuhn und zu den Biotoptypen des Untersuchungsgebietes Franzenheim in 2013 (NAKUMA 2014, SPIELMANN 2013) herangezogen. In der ergänzten Bewertungskarte (s. Karte 9) wurden dazu außerdem die Angaben von Vertretern der Gehöferschaften aus Franzenheim und Kernscheid zu ihren Gehöferschaftsflächen, sowie die Forstliche Bestandskarte des Forstreviers Schöndorf ausgewertet. Außerdem wurden die grundlegenden Arbeiten zur Haselhuhn-Ökologie (s.o.) und die mehr als 30jährige Geländeerfahrung des Gutachters mit dem Haselhuhn im Rheinischen Schiefergebirge berücksichtigt. 3 Ergebnisse der Funktionsraumanalyse 3.1 Nachweise und Größe des Vorkommens im Franzenheimer Bachtal In 2013 wurden an insgesamt zwei Stellen im Untersuchungsgebiet Haselhühner direkt nachgewiesen: Am wurde ein Haselhuhn-Hahn beim Sandbaden am Rand eines zugewachsenen Forstweges durch den Niederwald der Gehöferschaft Franzenheim am Talrand des Franzenheimer Bachttals beobachtet (s. Karte 9). Das Haselhuhn flog, nachdem es auf den Gutachter aufmerksam geworden war, burrend ca. 20 m in den Niederwaldbestand oberhalb des Forstweges ab. Bei folgenden Nachsuchen in diesem Bereich und den anschließenden Niederwäldern (z.b. bei Schneelage am 14./ mit günstigen Voraussetzungen zur Spurensuche: z.b. Trittsiegel, Huderpfannen) gelang in diesem Areal nochmals eine kurze Sichtbeobachtung am , sowie in unmittelbarer Nähe zur ersten Sichtung der Fund einer frischen Sandbadestelle des Haselhuhns. Ansonsten wurden keine weiteren Beobachtungen gemacht 3. Der Einsatz der Haselhuhn-Lockpfeife brachte erst am Morgen des einen weiteren Nachweis: ein Haselhuhn-Hahn antwortete aus einem jungen Niederwaldbestand des gleichen Talrandes in Richtung Kernscheid. Der Hahn war jedoch nicht dazu zu bewegen, seine Deckung zu verlassen und den Beobachter anzufliegen. Nicht weit von dieser Beobachtungsstelle war im Frühjahr 1994 die Sichtbeobachtung eines Haselhuhns gelungen. Der Vogel hielt sich am Unterhang des Talhanges in unmittelbarer Nähe der K 34 auf und zwar dort, wo der Niederwald an einen kleinen Fichtenbestand anschließt, der hangabwärts ein kleines Seitentälchen einnimmt (s. Karte 9). Zwischen diesen beiden Waldbeständen flog er beim Annähern vor dem Auto über die Straße (SCHORR mündl. und SCHORR in HEYNE 1995). 8 In den anderen Niederwaldbereichen kam es 2013 zu keinen Nachweisen. Aus den Beobachtungen in 2013 kann geschlossen werden, dass sich zur Brutzeit 2013 mindestens ein Haselhahn mit Revierverhalten am südostexponierten Talrand des Franzenheimer Bachtals aufgehalten hat. Ob es sich bei dem sandbadenden Individuum vom um ein anderes oder das gleiche Tier gehandelt hat wie das am beobachtete, kann nicht gesagt werden; auch ob die gefundene frische Sandbadestelle in der Nähe der Beobachtungsstelle vom zu einem anderen Individuum gehört, muss offen bleiben. Die beiden Sicht-Beobachtungen könnten aber eventuell darauf hindeuten, dass in 2013 zwei Haselhuhn-Reviere vorhanden waren. 3 So wurden in der Zeit mit der Schneelage Ende März/Anfang April keine Trittsiegel gefunden, die eindeutig dem Haselhuhn zuzuordnen gewesen wären.

9 Die beiden zusätzlichen Nachweise aus dem Zeitraum , auf die der NABU die Kreisverwaltung mit Schreiben vom hinweist, konnten nicht verifiziert werden. Aus diesen Beobachtungen lässt sich nicht auf ein zusätzliches Brutrevier schließen, da es sich ebenso gut das bereits 1994 beobachtete Tier handeln kann. Die Summe aller Nachweise aus 2013, die Beobachtung von SCHORR aus 1994 und die vom NABU berichteten Beobachtungen aus den Jahren zeigen jedoch, dass sich bis heute ein kleines Haselhuhnvorkommen am Talrand des Franzenheimer Bachtals zwischen Franzenheim und Kernscheid gehalten hat. Über die aktuelle Größe dieses Haselhuhn-Vorkommens ist es schwer, genauere Aussagen zu treffen. Solche Aussagen sind selbst bei sehr zeitaufwändigen ornithologischen Untersuchungen, die gezielt dem Haselhuhn gelten, nicht einfach (vgl. z.b. LIESER 1986: 51-55). Da in 2013 trotz hohem Zeitaufwand nur die o.g. zwei Beobachtungen gelangen und z.b. keine weiteren indirekten Nachweise oder die Feststellung eines Gesperres etc. möglich waren, ist davon auszugehen, dass es sich um ein sehr kleines Vorkommen handelt. Die wenigen Beobachtungen lassen keine Spekulationen über die Verteilung von Revieren oder gar einer Siedlungsdichte des Haselhuhns im Franzenheimer Bachtal zu (vgl. LIESER 1986). Im Folgenden wird daher ein Wohngebiet des Haselhuhns annäherungsweise abgegrenzt. 3.2 Das Haselhuhn-Wohngebiet im Franzenheimer Bachtal 9 Die geschätzte aktuelle Gesamtgröße des Haselhuhn-Wohngebiets am Rand des Franzenheimer Bachtals (im Grunde alle niederwaldartigen Gehölzbestände am westlichen Talhang) kann näherungsweise mit minimal 50 und maximal etwa 100 ha angeben werden, die sich in etwa gleich auf die Gemarkungen Kernscheid und Franzenheim verteilen (s. Karte 9 und Karte 1 in NAKUMA 2014) 4. Das eigentliche Wohngebiet darin deckt sich weitgehend mit der aktiven Niederwaldnutzung durch die Gehöferschaften Kernscheid und Franzenheim. Die beiden Gehöferschaften führen seit mehr als 60 Jahren kontinuierlich Niederwaldwirtschaft zur Brennholzgewinnung durch (Marx mündl., Zonker mündl.). Das ist höchstwahrscheinlich der entscheidende Faktor für den Erhalt des Haselhuhn-Vorkommens in diesem Bereich über einen so langen Zeitraum hinweg. Aus der Biotopkarte der UVS zum Windpark Franzenheim (BGHplan 2014) sowie aus den Bestandskarten und Entwicklungskonzeptionen der Landschaftspläne der Stadt Trier (FISCHER 2011) und der Verbandsgemeinde Trier Land (FISCHER 2010) geht hervor, dass große Teile der Waldflächen zwischen Kernscheid und Franzenheim als (z.t. durchgewachsene) Niederwälder oder Mittelwälder 4 Dies entspricht in der Dimension anderen Wohngebietsgrößen, die für Haselhuhn-Vorkommen in Niederwäldern wärmebegünstigter Tallagen in Rheinland-Pfalz und Hessen festgestellt worden sind: Mittelmosel 12 ha und 14 ha (LIESER 1986), Rheinisches Schiefergebirge mit Ahr, Mosel, Mittelrhein, Kyll, Saar usw ha (KRAMER 1970 zitiert bei LIESER 1986), Hessische Hauberge an den Talrändern des Lahn- Dill-Systems 1,5 10,3 ha (STEIN in MÜLLER 1974).

10 ausgeprägt sind, und als solche erhalten werden sollen. Ein Großteil dieser Wälder sind Gehöferschaftswälder. Innerhalb der Niederwälder sind die nutzungsbedingt im Turnus wechselnden, etwa 7 10 Jahre alten Umtriebsflächen mit ihrem hohen Nahrungsangebot als Habitat am besten geeignet (BERGMANN et al., 1996). In Karte 9 ist das aktuelle Haselhuhn-Wohngebiet im Franzenheimer Bachtal abgegrenzt. Dort sind derzeit alle Habitat-Requisiten vorhanden, die ein Haselhuhn-Vorkommen in der Lokalpopulation des Ruwer-Hunsrücks benötigt. Das folgende Bild zeigt einen typischen Ausschnitt aus dem Haselhuhn- Wohngebiet mit wichtigen Habitatelementen. 10 Bild 1: Typische Habitat: Niederwald mit Haselhuhnvorkommen im Franzenheimer Bachtal Insgesamt gibt es im 500 m-prüfbereich um die (ursprünglich, d.h. 2013) geplanten WEA-Standorte etwa 260 ha meist durchgewachsenen, zu einem großen Teil aber regelmäßig bewirtschafteten Niederwalds (siehe Bestandskarte in UVS BGHplan 2014), die als Haselhuhn-Lebensraum potentiell geeignet wären. Außer den nachweislich genutzten Niederwäldern am Talhang des Franzenheimer Baches handelt es sich um weitere Flächen (ca. 160 ha brutto zusätzlich), die als potenzieller Haselhuhn-Lebensraum in Frage kommen. Sie liegen überwiegend am östlichen Talhang des Kandelbachtales, in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem aktuell besiedelten Wohngebiet, und sind zumindest auf der Gemarkung Franzenheim ebenfalls Gehöferschaftswälder. Haselhuhn-Nachweise gelangen dort jedoch nicht, sondern in 2013 nur in dem als wahrscheinliches Haselhuhn-Brutareal/-

11 habitat gekennzeichneten Bereich. Das wird als deutlicher Hinweis darauf gewertet, dass die anderen Niederwaldareale aktuell vom Haselhuhn nicht besiedelt sind. Offenbar ist die Population aktuell zu klein, um weitere geeignete Habitatflächen zu besiedeln. 3.3 Die aktuelle Haselhuhn-Population im Südwest-Hunsrück Tabelle 2 enthält alle Haselhuhnnachweise, die dem Gutachter zwischen 1994 und 2016 aus dem Ruwer-Hunsrück und seiner Umgebung vorliegen. Vermerkt sind auch negative Nachsuchen in geeigneten Habitaten. Die Daten wurden zum größten Teil vom Gutachter selbst im Rahmen seiner langjährigen Nachsuchen nach dem Haselhuhn im Ruwer-Hunsrück gesammelt. Wichtige Beiträge lieferten außerdem Martin Schorr, Zerf und Dr. Manfred Lieser, Steißlingen. Tabelle 2 Haselhuhn-Nachweise im Ruwer-Hunsrück und seiner Umgebung Haselhuhn-Nachweis Nachweisart Beobachter positive Nachweise: W Zerf Zerfer Gehöferschaftswald Sichtbeobachtung, Losung M. Schorr N Franzenheim Gehöferschaftswald Franzenh. Verhören, Lockpfeife M. Smolis N Franzenheim E Ockfen Gehöferschaftswald Kernsch. Sichtbeobachtung, Sandbadestelle M. Smolis Wiltinger Wald, Ockfener Bacht. rufend M. Schorr SW Oberemmel Wiltinger Wald, Plitschbachtal rufend D. Becker SE Waldweiler südl. Teufelskopf, Abt Sichtbeobachtung D. Müller N Grimburg N Grimburg N Franzenheim Niederwald Wadrilltal Sichtbeobachtung, Losung M. Smolis Niederwald Wadrilltal Sichtbeobachtung, Losung M. Lieser Gehöferschaftswald Kernsch. Sichtbeobachtung M. Schorr negative Nachweise: Manderner Wald, Ruwertal Manderner Wald, Ruwertal Gehöferschaftswald Hinzenburg, Rauruwertal Gehöferschaftswald Baldringen, Ruwertal Gehöferschaftswald Hentern, Ruwertal Niederwald Lampaden, Ollmuth, Pluwig, Ruwertal Holzerather Wald, Entergraben M. Lieser M. Smolis M. Smolis M. Smolis M. Smolis M. Smolis M. Smolis

12 Bis Ende der 1980er Jahre existierten im Ruwer-Hunsrück mindestens zwei Lokalpopulationen des Haselhuhns, und zwar im oberen Ruwerbachtalsystem zwischen Mandern, Waldweiler, Zerf und Greimerath, sowie im mittleren und unteren Ruwerbachtalsystem mit Rauruwer, Entergraben und und Misselbach (vgl. Karte 1 in Roth el. al. 1997). Dazu kam die Lokalpopulation im Franzenheimer Bachtal, deren Existenz jedoch nur durch eine einzige neuere Beobachtung von Mitte der 1990er Jahre bestätigt wurde. Dazu kam die Haselhuhn-Lokalpopulation am Saartalrand, über deren Ausdehnung und Größe allerdings nichts bekannt ist. Derzeit fraglich ist der aktuelle Status der ehemaligen Lokalpopulation im mittleren Ruwertal mit der Rauruwer. Hier bieten die Niederwälder der Gehöferschaften Hentern und Hinzenburg seit etwa 10 Jahren wieder günstige Habitatstrukturen. Auch der Status der Lokalpopulation im unteren Ruwertal ist unbekannt; hier liegen die letzten Nachweise schon mehr als 25 Jahre zurück. 3.4 Mögliche Haselhuhnkorridore im Untersuchungsgebiet Das Haselhuhn lebt ausschließlich in (Nieder-)Wäldern, und verlässt diese nur, um zwischen geeigneten Niederwaldstrukturen zu wechseln. Offenland wird dabei auf möglichst kurzem Wege überquert. Für das Plangebiet bedeutet dies, dass mit einem Haselhuhn-Korridor nur im nördlichen Gebietsteil mit seinen schmalen, fingerartigen Offenlandbereichen zu rechnen ist. Dort sind beiderseites des Offenlandes potenziell als Habitat geeignete, teilweise aber durchgewachsene Niederwälder vorhanden. Durch den Verzicht auf die beiden dort ursprünglich geplanten WEA wird eine Beeinträchtigung dieser Korridore vermieden Störanfälligkeit beim Haselhuhn Das artspezifische Kollisionsrisiko ist auf Grund der Lebensweise der Art im Regelfall vernachlässigbar, da der gesamte Lebenszyklus auf dem Boden bzw. im Wald in Bäumen stattfindet. Flüge im freien Luftraum sind sehr selten und dienen dem Wechsel zwischen Waldbeständen über kurze Offenlandstrecken. Problematisch können Störungen im Bruthabitat sein, da diese zu Meideverhalten führen. Bei WEA- Planungen in Waldstandorten oder waldrandnahen Lagen sind neben Störungen in sensiblen Phasen auch Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beachten, die durch eine Lebensraumentwertung durch Meideverhalten verursacht werden können. Aus diesem Grund wird ein Vorsorge-Schutzabstand von 1000 m um Bruthabitate herum empfohlen (LAG VSW 2014: Stand April 2015).

13 Tabelle 3 : Abstände zwischen den geplanten WEA-Standorten und dem Haselhuhn-Wohngebiet am Talhang des Franzenheimer Bachtals geplanter WEA-Standort Nr. Abstand zum Haselhuhn-Vorkommensgebiet [m] m m m m m (alt) 2 (alt) 300 m 1200 m 100 m (Standort aufgegeben) 200 m (Standort aufgegeben) 13 4 Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf den geplanten Windpark Nach dem bereits 2014 erfolgten Verzicht auf 2 WEA, die im Nahbereich des Haselhuhn-Brutareals oberhalb des westlichen Hangs des Franzenheimer Bachtals geplant waren, und die wahrscheinlich zu einer erheblichen Störung des Brutvorkommens, sowie auch von möglichen Haselhuhn-Korridoren zu den benachbarte Niederwäldern des Kandelbachtals geführt hätten, sind die verbleibenden 5 WEA-Standorte für den Haselhuhn-Lebensraum nicht als problematisch zu betrachten. Zwar wird der empfohlene Vorsorge-Schutzabstand von 1000 m zu den vom Haselhuhn aktuell besiedelten Niederwäldern nur von einem der 5 weiterhin geplanten WEA-Standorte eingehalten (s. Tab. 3), und der nächstgelegene WEA-Standort ist nur knapp 300 m vom Waldrand des Haselhuhn- Brutareals entfernt, eine erhebliche Störung des Brutreviers ist aber dennoch sehr unwahrscheinlich, da sich zwischen den WEA-Standorten und dem Bruthabitat strukturarmes Offenland befindet, das von Haselhühnern ohnehin nicht genutzt wird. Die von Störungen freizuhaltenden Korridore zwischen den potentiell geeigneten Waldflächen liegen alle nördlich der geplanten WEA, so dass weder eine Störung noch ein Tötungsrisiko durch Mastanflug besteht. Durch das Vorhaben werden nach derzeitigem Kenntnisstand keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschließlich essenzieller Nahrungshabitate durch Störungen erheblich beeinträchtigt. Da die aktuell genutzten wie auch die als günstiges potentielles Haselhuhn-Habitat bewerteten Flächen alle nördlich des geplanten Windparks liegen, ist davon auszugehen, dass auch bei einer derzeit nicht zu

14 erwartenden Wiederausbreitung der Art keine erheblichen Auswirkungen durch den Windpark verursacht werden, da diese Ausbreitung mit größter Wahrscheinlichkeit nach Westen in die Niederwälder am Kandelbach erfolgen würde. Eine Ausdehnung des Haselhuhn-Habitats nach Süden auf die schmalen Niederwaldstreifen z.b. am Rand des oberen Menscherbachtals ist angesichts der zu erwartenden Populationsdynamik auch bei langfristiger Betrachtung kaum zu erwarten. Die Gesamtgröße des als Haselhuhn-Wohngebiet potenziell geeigneten Waldgebiets erlaubt eine erhebliche Verbesserung des Erhaltungszustandes der lokalen Population auf ein günstiges Niveau, auch bei Realisierung des geplanten Windparks. Nach dem frühzeitig erfolgten Verzicht auf 2 mit erheblichen Risiken verbundene WEA-Standorte im nördlichen Gebietsteil können Verstöße gegen 44 BNatSchG nunmehr formal ausgeschlossen werden. 5 Erfordernis von Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen Durch den Verzicht auf 2 WEA-Standorte im Nahbereich des Haselhuhn-Wohngebiets und im Bereich eines möglichen Haselhuhn-Korridors nördlich der aktuell beantragten WEA-Standorte wurde ein erheblicher Konflikt mit dem Haselhuhn-Vorkommen vermieden. Diese beiden Standorte wurden als nicht genehmigungsfähig beurteilt und daraufhin zurückgenommen. Weitere Maßnahmen sind wegen der aktuell nicht gegebenen Betroffenheit nicht erforderlich Avifaunistisches Windpark-Monitoring: Haselhuhn Da der empfohlene Vorsorge-Abstand nicht eingehalten werden kann, sollte der Fortbestand der aktuellen konfliktfreien Situation durch eine jährliche Kontrolle der Haselhuhn-Population überprüft werden. Derzeit ist keine erhebliche Störung der lokalen Population zu erwarten, weil den derzeit nur wenigen Individuen ein großes geeignetes Habitat zur Verfügung steht. Sollte die Haselhuhn- Population wider Erwarten stark zunehmen, wäre eine Verbesserung der Habitatstruktur in den nördlich und westlich des aktuellen Brutareals gelegenen Niederwäldern (in Karte 9 als günstiges potentielles Haselhuhn-Habitat dargestellt) geeignet, einen günstigen Erhaltungszustand der lokalen Population zu erreichen, ohne dass es dabei zu einem Konflikt mit dem geplanten Windpark käme.

15 7 Literatur Bergmann, H.-H., Klaus, S., Müller, F., Scherzinger, W. Swenson, J.E., Wiesner, J. (1996): Die Haselhühner. 4. Aufl. Magdeburg (Westrapp): 278 pp. AG fachliche Standards der Vogelschutzwarten [Richarz, K., Hormann, M., Isselbächer, T., Stübing, S., Gelpke, C., Korn, M., Kreuziger,J. Bearb.] (2013): Aktionsraumanalyse Rotmilan. Untersuchungsrahmen für Windenergieplanungen in Rheinland-Pfalz. Teil 1. Frankfurt, Mainz, Linden: 9 pp. BGHplan (2016): Luftbild mit Bearbeitungsgebiet 500m, 3000m WKA-7 Standorte Franzenheim März 2016 M10 verkleinert. BGHplan (2014): Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit gem. 3a-c UVPG und Landschaftspflegerischer Begleitplan. 62 pp. BI Hockweiler (Müller, K, Nilles, E., Bearb.) (2016): Karte Greifvögel Franzenheim. Stand Brandt, E. (2016): Das Helgoländer Papier grundsätzliche wissenschaftliche Anforderungen. i.a. der Koordinierungsstelle Windenergierecht e.v. (k:wer). Braunschweig: 52 pp. Fischer, Karlheinz (2010): Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land. Fischer, Karlheinz (2011): Landschaftsplan Stadt Trier; Stadteilplan Kernscheid. FÖA [Faunistisch-Ökologische Arbeitsgemeinschaft] (2012): Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten und Biotopschutzes im Kreis Trier-Saarburg und im Gebiet der Stadt, Trier: 56 pp + Anhänge, Karten. 15 Gedeon, K., Grüneberg, C., Mitschke A., Sudfeldt, C. und Mitarbeiter (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Münster: 800 pp. Gelpke, C., König, C., Stübing, S., Wahl,J. (2013): Märzwinter 2013: bemerkenswerter Zugstau und Vögel in Not. Der Falke 60: Gienandt, M., Uhlig, A. (Bearb.) (2013): Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Ruwer. Umweltbericht Entwurf. (Fischer + BHM) Trier: 39 pp. Jedicke, E. (1994): Biotopverbund. 2. Aufl. Stuttgart (Ulmer): 287 pp. LAG-VSW [Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten] (2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Ber. Vogelschutz 44: LAG-VSW [Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten] (2016): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Ber. Vogelschutz 51 [2014]:

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